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Folie 1 Kurzschulung „Vereinswechselrecht und Pass-Online“ Passstelle im Dezember 2016

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Folie 1

Kurzschulung

„Vereinswechselrecht und Pass-Online“

Passstelle im Dezember 2016

Folie 2 | Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

Folie 3 | Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

Folie 4 | Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

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Hinweise zur Wechselperiode II

Vereinswechsel

Spielberechtigung

Spielerpass

Passstelle im Dezember 2016

Folie 6 | Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

Vereinswechsel SeniorenWechselperiode II (1. Januar bis 31. Januar)

• Abmeldung Amateurspieler: bis 31. Dezember

• Abmeldung Vertragsspieler: bis 31. Januar

• Eingang der vollständigen Unterlagen beim HFV bis zum Ende der

Wechselperioden 31. Januar• Antrag auf Spielberechtigung

• Abmeldenachweis

• Freigabe des abgebenden Vereins

• bei Amateuren, die zum Vertragsspieler werden zusätzlich: Vertrag

• bei Vertragsspieler, die bei neuem Verein wiederum Vertragsspieler

werden entfällt lediglich die Freigabe

Achtung:

A-Junior/B-Juniorin älterer Jahrgang wechselt unter

Seniorenbedingungen den Verein (§ 22 Jugendordnung)

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• Grundsätzlich Postkarte per Einschreiben National oder Rückschein

(Vordruck dazu auf HFV-Homepage/Downloads & Service/Vereine)

• Eingeschriebener Brief nur zulässig, wenn Spieler zweifelsfrei

auszumachen (Name, Vorname u. Geb.- Dat.)

• Einwurf Einschreiben seit März 2011 unwirksam!!!

Keine Verpflichtung zur Herausgabe des Spielerpasses für abg.Verein

• Stellvertretende Abmeldung durch den aufnehmenden Verein

Antragstellung – Online – Vereinswechsel – Nachweis der Abmeldung

Vollmacht des Spielers muss vorliegen + Vereinswechselantrag

• Bestätigung der Abmeldung durch abgebenden Verein auf der Rückseite

des Spielerpasses oder auf Vereinsbriefbogen mit Vereinsstempel

möglich (Tag des letzten Pflichtspiels unbedingt eintragen)

• Unterlagen zur Abmeldung, Herausgabe des Spielerpasses aufheben !!!!

Form der Abmeldung

HFV Passstelle | Stefan Heck | November 2015

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Reaktion auf die Abmeldung

• Herausgabe des Spielerpasses innerhalb von 14 Tagen (Fristbeginn

= Datum Poststempel des Einschreibens) an:

• Spieler per Empfangsbescheinigung/Einschreiben

• Neuer Verein per Empfangsbescheinigung/Einschreiben

• Passstelle per Einschreiben

• Abmeldung Online durchführen !!!

• Den Spielerpass nie ohne entsprechenden Nachweis herausgeben

• Nicht auf die Verhandlungstaktik von Spieler oder aufnehmenden

Verein einlassen

• Anschrift neuer Verein oder Spielers unbekannt

Spielerpass immer per Einschreiben an die Passstelle

• Ansonsten gebührenpflichtige Anforderung durch die Passstelle und

eventuell Freigabe des Spielers (§ 120 Nr.1 d) Spielordnung)

HFV Passstelle | Stefan Heck | November 2015

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Spielberechtigung

Keine Freigabe vom abgebender Verein

Frei für Freundschaftsspiele:

ab Eingang der Unterlagen beim HFV

Frei für Pflichtspiele:

ab dem 1. November oder sechs

Monate nach dem letzten Pflichtspiel

Abmeldung bis 31.12.

Antragseingang bis 31.01.

Amateurspieler:

Freigabe vom abgebenden Verein

Frei für Freundschaftsspiele:

ab Eingang der Unterlagen beim HFV

Frei für Pflichtspiele:

frühestens ab dem 1. Januar

Grundsatz:

Beim Wechsel in der WP II benötigen Seniorenspieler die Freigabe des

abgebenden Vereins

HFV Passstelle | Stefan Heck | November 2015

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Wartefrist aufheben

• Nur nach Vorlage der nachträglichen Freigabe des abgebenden

Vereins.

• In jedem Fall ist darauf zu achten, dass der Nachweis bis spätestens

31. Januar (Ende WP II) der Passstelle vorliegt; die Frist ist nur mit

dem Eingang der Unterlagen beim HFV gewahrt.

• Entschädigungssummen im Winter frei verhandelbar !!!

• Unterlagen per Fax oder E-Mail an Passstelle (Sendenachweis !!!!!!)

HFV Passstelle | Stefan Heck | November 2015

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Spielberechtigung Vertragsspieler ohne Statusveränderung

Vertragsspieler:

Beispiel:

Spieler wechselt innerhalb der WP I als Vertragsspieler von A nach B

ohne Freigabe des abgebenden Vereins A.

Vertragsauflösung im ersten Vertragsjahr.

Erneuter Wechsel als Vertragsspieler von B nach C innerhalb der WP II

möglich. Entschädigungszahlung entfällt.

Abmeldung bis 31.01.

Eingang

Vertragsauflösung, Vertrag

und neuer Antrag bis zum

Sofortige Spielberechtigung

ab 01.01. bis 31.01.;

unabhängig von der

Freigabe des Vereins A

HFV Passstelle | Stefan Heck | November 2015

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Spielberechtigung Vertragsspieler mit Statusveränderung

zum Amateur:

• Spieler wechselte in der Wechselperiode I des Jahres als

Vertragsspieler ohne Freigabe von Verein A zu Verein B.

• Der Vertrag wird beidseitig im ersten Vertragsjahr aufgehoben.

• Spieler möchte sich in der Wechselperiode II einem anderen Verein als

Amateur anschließen (Abmeldung bis zum 31.12.) oder für Verein B als

Amateur weiterspielen.

Verein A erhält gemäß § 129 Nr. 8 Spielordnung eine Entschädigung

die, sofern die Abmeldung bis zum 30. Juni erfolgte, gemäß § 120

Spielordnung festgeschrieben ist.

• Bei Abmeldung nach dem 30. Juni, ist die Höhe der Entschädigung frei

verhandelbar.

HFV Passstelle | Stefan Heck | November 2015

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Wegfall der Wartefrist – § 121 Spielordnung

Die häufigsten Fälle:

• Amateurspieler hat länger als sechs Monate kein Pflichtspiel

ausgetragen (Bestätigung abgebender Verein oder vom Verband).

• Bei einem Vertragsspieler beginnt diese Frist nach Ablauf der

vertraglichen Bindung (Zeitablauf; vorzeitige Auflösung).

• Spieler kehrt während des Laufs einer Wartefrist zu seinem Stamm-

verein zurück. Hat der Spieler Freundschaftsspiele ausgetragen,

benötigt er die Freigabe.

• Vorlage der Unterlagen zu jedem Zeitpunkt möglich!!!!!

• Vereinswechsel wegen fehlender Spielmöglichkeit

Achtung: Abmeldung darf erst nach der offiziellen Mitteilung der

Einstellung des Spielbetriebs erfolgen!

| Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

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Zusammenfassung

• Abmeldeverfahren wie in der WP I

(eingeschriebene Postkarte, Brief; Bestätigung Verein, Online)

• Abmeldung Amateur nur bis zum 31.12.; Vertragsspieler 31.1.

• Spielerpass innerhalb der Frist von 14 Tagen mit entsprechendem

Nachweis aushändigen oder per Post zusenden.

• Unterlagen komplett bis zum 31.01. an die Passstelle;

Eingang beim HFV für die Fristenwahrung maßgebend

• Entschädigungsbetrag frei verhandelbar. Freigabe per Fax an HFV

• Vertrag bzw. Zahlungsnachweis ersetzt nicht die Freigabe des

abgebenden Vereins

• A-Junioren bzw. B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs wechseln als

Senioren

| Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

Folie 15

Spielberechtigung, Spielerpass,

Vereinswechsel

im Jugendbereich

Passstelle im Dezember 2016

Folie 16

Erlangen einer erstmaligen Spielberechtigung:

Was ist nötig?

• Antrag „Antrag auf Erteilung einer Spielerlaubnis“ (Download auf www.hfv-online.de)

• Kopie der Geburtsurkunde

• Aktuelles ärztliches Attest

!!!ACHTUNG!!!Achtung: Bei ausländischen Kindern im Alter zwischen 10 und

18 Jahren müssen weitere Unterlagen beigefügt werden (Kopie

eines Ausweisdokumentes, Zusatzformular, Meldebestätigung)

| Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

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Vereinswechsel bei Junioren/Juniorinnen

Abmeldeverfahren:

• Eingeschriebene Postkarte (Vordruck dazu auf HFV-Homepage) mit Einschreiben National oder per Einschreiben mit Rückschein.

• Bestätigung der Abmeldung durch abgebenden Verein auf der Rückseite des Spielerpasses (Tag des letzten Spiels unbedingt eintragen)

• Antragstellung online (Abmeldung durch den aufnehmenden Verein)

!!!Einschreiben Einwurf unwirksam!!!

• Abmeldefrist 1. bis 30. Juni

| Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

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Reaktion auf die Abmeldung

Herausgabe des Spielerpasses innerhalb von 14 Tagen (auch bei gesperrten

Spielern) nach der Abmeldung (§ 120 Nr. 1 d)

Empfänger:

Spieler per Empfangsbescheinigung/Einschreiben

Neuer Verein per Empfangsbescheinigung/Einschreiben

Passstelle per Einschreiben

Online Abmeldung Online

| Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

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Was passiert dann mit dem Pass?

• Ist die Anschrift des neuen Vereins oder des Spielers nicht bekannt

Spielerpass immer per Einschreiben an die Passstelle

Beste, schnellste und einfachste Lösung = Abmeldung – Online

(Pass nicht verschicken, sondern als ungültig markieren und archivieren)

• Nie auf die Verhandlungstaktik eines Spielers oder des

aufnehmenden Vereins einlassen Fristversäumnis möglich!

Ansonsten gebührenpflichtige Anforderung durch die Passstelle

und eventuell Freigabe des Spielers (§ 120 Nr. 1 d) Absatz 2 Spielordnung

| Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

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Spielberechtigung bei Abmeldung innerhalb

der Abmeldefrist

Jugendspieler:

Abgebender Verein erteilt Freigabe

Abgebender Verein erteilt keine Freigabe

Abmeldung im Zeitraum vom 01.06. - 30.06.

Freundschaftsspiele:Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen WechselunterlagenPflichtspiele:Frühestens 01. August

Abmeldung im Zeitraum vom 01.06. - 30.06.

Freundschaftsspiele:Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen WechselunterlagenPflichtspiele:Frühestens 01. November

| Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

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Wartefristen/Entschädigungszahlungen

• Wechsel mit Freigabe Pflichtspiele ab dem 01. August

• Wechsel ohne Freigabe Pflichtspiele ab dem 01. November

• Nachträgliche Freigabe kann bis zur Altersklasse A-Junior jüngerer

Jahrgang bis zum Ende der Wartefrist vorgelegt werden

• Entschädigungszahlung ab der Altersklasse D-Junioren/innen. Beträge dazu

in § 26/26 a) Jugendordnung

• D-Junioren (jüngerer Jahrgang), E, F und G-Junioren sind beim Wechsel von

der Entschädigungszahlung ausgenommen (Freigabe kann nicht verweigert

werden)

• In den Altersklassen F- und G-Junioren/innen finden nur

Freundschaftsspiele statt

| Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

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Jugendspieler:

Abgebender Verein erteilt Freigabe

Abgebender Verein erteilt keine Freigabe

Abmeldung im Zeitraum vom 01.07. – 31.05.

Freundschaftsspiele:Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen WechselunterlagenPflichtspiele:Drei Monate nach dem Tag der Abmeldung

Abmeldung im Zeitraum vom 01.07. – 31.05.

Freundschaftsspiele:Ab dem Tag des Eingangs der vollständigen WechselunterlagenPflichtspiele:Sechs Monate ab dem Tag des letzten Spiels

Spielberechtigung bei Abmeldung außerhalb

der Abmeldefrist

| Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

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1. Spieler hat sechs Monate kein Pflichtspiel ausgetragen

2. Spieler kehrt nach vollzogenem Wechsel in der dafür vorgesehenen Frist, mit Abmeldung bis zum 31.10. des Jahres, zum Stammverein zurück; unabhängig von der Freigabe, keine Wartefrist für Pflichtspiele im Stammverein

3. Neugründung oder Erweiterung einer JSG; Spielrecht ohne Wartefrist nur bei Zustimmung des abgebenden Vereins; Antrag bis 14-Tage nach dem ersten Pflichtspiel möglich

4. Fehlende Spielmöglichkeit in der Altersklasse; ohne Freigabe in der Zeit vom 01.08. bis zum 30.09. möglich. Vom 01.10. bis zum 31.03. des Folgejahres nur mit Zustimmung des abgebenden Vereins.

Wegfall der Wartefrist § 27 Jugendordnung

Abmeldung nach Einstellung des Spielbetriebs, Vorlage der Bestätigung KJW über fehlende Spielmöglichkeit

Voraussetzung in Fall 3 und 4

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Zweitspielrecht Junioren § 28

Jugendordnung• Fehlende altersgerechte Spielmöglichkeit in einer Juniorenmannschaft

(Stammverein)

• Das Zweitspielrecht ist zwischen dem Stammverein und dem Gastverein zu vereinbaren und gilt nur für die Altersklasse

• Formular im Downloadbereich HFV-Homepage

• Bestätigung KJW ist notwendig

In der Zeit vom 01.08. bis zum 30.09. OHNE Freigabe des StammvereinsIn der Zeit vom 01.10. bis zum 31.03. nur MIT Freigabe des Stammvereins

Spielrecht für den Stammverein bleibt bestehen

Beantragung nur bis 31. März des laufenden Spieljahres

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Zweitspielrecht Juniorinnen § 28 a

Jugendordnung• Fehlende altersgerechte Spielmöglichkeit in einer Juniorinnenmannschaft

(Stammverein)

• Das Zweitspielrecht ist zwischen dem Stammverein und dem Gastverein zu vereinbaren und gilt nur für die Altersklasse

• Formular im Downloadbereich HFV-Homepage

• Bestätigung KJW ist notwendig

In der Zeit vom 1.08. bis zum 30.09. OHNE Freigabe des StammvereinsIn der Zeit vom 1.10. bis zum 31.03. nur MIT Freigabe des Stammvereins

Spielrecht für den Stammverein bleibt bestehen

Beantragung nur bis 31. März des laufenden Spieljahres

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Einsatz von A-Junioren in

Seniorenmannschaften § 29 Jugendordnung

• Grundsätzlich alle A-Junioren des älteren Jahrgangs. Ist der Spieler

volljährig, bedarf es keines zusätzlichen Eintrags im Spielerpasses;

vorliegender Pass ist auch für Seniorenspiele gültig

• Spieler gehört dem älteren Jahrgang an (ab 01.08. des neuen Spieljahres) ist

aber noch nicht volljährig:

• Spielerpass

• Attest vom Arzt

• Einverständniserklärung der Eltern

• Antrag auf Spielberechtigung (Kästchen unten links)

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Einsatz von A-Junioren in

Seniorenmannschaften § 29 Jugendordnung

• A-Junioren des jüngeren Jahrgangs, wenn der Spieler Auswahlspieler einer

HFV- oder DFB- Auswahlmannschaft ist und mindestens sechs Monate vor

Beantragung der Seniorenspielberechtigung, in dieser eingesetzt wurde.

• Einzureichende Unterlagen

• Spielerpass

• Attest vom Arzt

• Einverständniserklärung der Eltern

• Antrag auf Spielberechtigung (Kästchen unten links)

• Über Einzelfälle nach § 29 Nr. 3 der Jugendordnung entscheidet der

Verbandsjugendausschuss

Fehlende altersgerechte Spielmöglichkeit in näherer Umgebung

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Einsatz von A-Junioren in

Seniorenmannschaften § 29 Jugendordnung

Saison 15/16Jahrgang 1997

(älterer Jahrgang)Jahrgang 1998

(jüngerer Jahrgang)

U-18 Mit Attest des Arztes und Zustimmung der Eltern

Volljährig

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Einsatz von B-Juniorinnen in

Frauenmannschaften § 30 Jugendordnung

• Grundsatz:

ausschließlich bei B-Juniorinnen des älteren Jahrgangs

• Einzureichende Unterlagen

• Spielerpass

• Attest vom Arzt

• Einverständniserklärung der Eltern

• Antrag auf Spielberechtigung (Kästchen unten links)

• B-Juniorinnen des jüngeren Jahrgangs sind ausgenommen.

• Über Einzelfälle nach § 30 Nr. 2 der Jugendordnung entscheidet der

Verbandsausschuss für Frauen- und Mädchenfußball

Fehlende altersgerechte Spielmöglichkeit in näherer Umgebung

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Kurzschulung

„Pass-Online“

Passstelle im Dezember 2016

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Nutzung von DFBnet Pass Online möglich seit dem 07.01.2015

Welche Möglichkeiten gibt es in Pass-Online?

• Erstausstellung

• Vereinswechsel

• Abmeldung

• Duplikat (kostenpflichtig)

• Personendatenänderung

Schriftliche Antragstellung weiterhin möglich

Antrag auf internationalen Vereinswechsel ausschließlich/weiterhin

in der Schriftform

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Was hat sich geändert?

1. Vereinsadministratoren vergeben die Rechte zur Nutzung

von Pass-Online

2. Aufbewahrungspflicht der Unterlagen über 2 Jahre

• auf Verlangen sind diese Unterlagen einzureichen

• Stichprobenartige Überprüfungen

3. Abweisungen über das E-Postfach des antragstellenden Vereins -

Unterlagen bleiben in Frankfurt (Nachreichung per Mail, Post oder Fax)

4. Passeinzüge und -anforderungen werden auch online versendet

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https://referenz.dfbnet.org

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Erstausstellung:

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Vereinswechsel:

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Folie 41 | Passstelle Dezemeber 2016 | Hessischer Fußball-Verband |

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Duplikat:

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Übersicht:

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