KV-Intern 10/2014

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Intern 10 | 2014 Gemeinsamer Neubau in Potsdam: KV Brandenburg und Landesärztekammer feierten Richtfest Interview mit KV-Vize Dr. Noack: Für ASV gut gerüstet Informationen für den Praxisalltag: Überweisungen - mit oder ohne? Dienstpflicht im Bereitschaftsdienst Erstmaßnahmen bei Ebola-Verdacht

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KV-Intern ist die monatliche Publikation der KV Brandenburg.

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Intern 10 | 2014

Gemeinsamer Neubau in Potsdam: KV Brandenburg und

Landesärztekammer feierten Richtfest

Interview mit KV-Vize Dr. Noack:Für ASV gut gerüstet

Informationen für den Praxisalltag:Überweisungen - mit oder ohne?

Dienstpflicht im BereitschaftsdienstErstmaßnahmen bei Ebola-Verdacht

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InternEditorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

die Tage werden kürzer und an den länger werdenden dunklen Herbst- und Winterabenden soll es geschehen, dass Märchen vorgelesen oder Geschichtenerzählt werden ...

Dies animierte wohl eine Handvoll Mitglieder der KBV-Vertreterversammlungjüngst, das Märchen von Rotkäppchen und dem Wolf zu inszenieren!

Ja, Sie lesen richtig! Dieses Gremium, welches die Aufgabe hat, die Rahmenbedin-gungen für die Arbeit von mehr als 140.000 Ärzten und Psychotherapeuten so zugestalten, dass man mit oder trotz der gesetzlichen Rahmenbedingungen immernoch als ARZT oder PT wirken kann – dieses Gremium gönnt sich doch allen Ernstes die Aufführung des Grimm´schen Klassikers. Und das ging so:

13 Mitglieder der KBV-VV (also gestandene Vorstandsvorsitzende und -mitgliederder Landes-KVen!) spielen den Wolf, der in eine „Großmutterrolle“ schlüpft, umdas naive und einfältige kleine Mädchen mit dem roten Käppchen (das sind 38 weitere Mitglieder der KBV-VV) in seiner Wahrnehmung der Realität so zu täu-schen, dass es den gefährlichen Wolf nicht erkennt, sondern die liebe, gutherzigeGroßmutter wähnt. Die „Identitätshinterfragungen“ sind hinlänglich bekannt undgipfeln ja in der Frage, warum denn die Großmutter so große Zähne hätte ...

Und im Märchen endet dann die Blauäugigkeit ja auch in dem Desaster des Gefressenwerdens – allerdings ist nach fast 200 Jahren die Story bekannt, und diehausärztlichen Funktionäre, die einen „weichgespülten“ Sektionierungsantraggestellt hatten, wurden als der alte Isegrim erkannt. Da half es auch nichts, demAntrag per Präambel voranzustellen, dass man ja nicht sektionieren möchte –Wolf bleibt eben Wolf.

Mit kollegialen Grüßen

Ihr Dr. med. Hans-Joachim Helming(noch immer praktizierender Gynäkologe)

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InhaltsverzeichnisIntern

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Rohbau fertig: KV Brandenburg und Landesärztekammer feierten Richtfest

Bekanntmachtung des Vorstandes zur Nachwahlim Servicestellenbeirat Potsdam

Ausgezeichnet innovativ: das KV RegioMedProgrammKVBB gewinnt MSD-Gesundheitspreis 2014

KBV-VV beschließt neuenKoordinierungsausschuss / Dr. Gassen verteidigtHonoraranpassung

Bei den Kollegen angekommenAktuell im Gespräch mit Dr. Johannes Becker,Vorsitzender des Hausärzteverbandes Brandenburg

KV Brandenburg für ASV gut gerüstet

„Spielregeln“ bei Überweisungen

Übergang zwischen Krankenhaus undKrankenpflege erleichtert

Intravitreale Medikamenteneingabe - jetztqualitätsgesichert

Knochendichtemessung: Keine Genehmigung,keine Untersuchung

Betäubungsmittelrezepte - Ende derAufbrauchfrist

Zuzahlungsbefreiung für Heilfürsorge

Bei Rezeptausstellung: Daten überprüfen

Hinweis zur Dienstpflicht im ärztlichenBereitschaftsdienst

Berufspolitik 4

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Praxis aktuell 12

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InternInhaltsverzeichnis

Bereitschaftspraxis, die fünfteZusätzliches Versorgungsangebot außerhalb derSprechzeiten in Rüdersdorf

agneszwei auf vier Rädern

Mammographie-Screening: Zentrale Stelle zieht um

Vertrauliche Geburt: neue Info-Materialien und Online-Chat

Achtung, hochansteckend!

Kostenübernahme bei Auslandsbehandlungen

BGH urteilt: Ärzte müssen Aufnahme in Online-Bewertungsportal hinnehmen

Achtung, Langfinger!

Niederlassungen im September 2014

Neuzulassungen und Ermächtigungen

Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB V

Entscheidungen des Landesausschusses fürÄrzte und KrankenkassenZulassungsmöglichkeiten / Zulassungsförderungen

Praxisbörse

Fortbildungen

Impressum

Praxis aktuell 21

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Service 50

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Am 26. September war es soweit:Der Zimmermann verlas feier-

lich den Richtspruch und ein Kran zogdie Richtkrone hoch über das Dachdes gemeinsamen Neubaus von KVBBund LÄKB in der Potsdamer Pappel-allee 5.

Der besondere Dank der beidenBauherren, Dr. Hans-Joachim Helming,Vorstandsvorsitzender der KVBB, undDr. Udo Wolter, Präsident der LÄKB,galt an diesem Tag allen am Bau be-teiligten Fachkräften. Nur dank dervielen tatkräftigen und zupackendenHände sei alles zügig vorangegangenund läge im zeitlichen Rahmen.„Unsere Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter werden ab Herbst 2015 mo-

dernste Arbeitsbedingun-gen vorfinden. Die zukünf-tig kurzen Wege zwischenbeiden Körperschaftensowie die Nähe zur Bun-desärztekammer und zurLandes- und Bundespolitiksind ein großer Zugewinn.Die Zusammenarbeit wirdsich künftig auf allen Ebe-nen noch effizienter gestal-ten. So sind wir für alle bran-denburgischen Ärzte guterreichbar“, so Dr. Wolterweiter.

„Trotz aller Schwierigkeiten, die ein so großes Bauprojekt mit sichbringt, sind wir auch voll im Kosten-plan. Und ich bin sehr zuversichtlich,dass alles weiter so gut läuft“, er-gänzte Dr. Hans-Joachim Helming.„Der Neubau ist dabei weit mehr alsein Verwaltungsgebäude. Er ist gleichin zweierlei Sicht ein starkes Symbol:Zum einen zeigt er, dass Kassenärzt-liche Vereinigung und Landesärzte-kammer sich gemeinsam für die Inter-essen der märkischen Ärzte undPatienten einsetzen. Zum anderen istder Neubau ein Beweis dafür, dassGroßprojekte, die wir anschieben undumsetzen, von Erfolg gekrönt sind.“

Berufspolitik

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Rohbau fertig: KV Brandenburg undLandesärztekammer feierten Richtfest

Intern

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Im neuen Verwaltungs-gebäude beginnen nun dieArbeiten im Inneren. DieFassade soll im erstenQuartal 2015 fertiggestelltwerden, das Gebäude imkommenden Herbst.Beide Körperschaftenwerden mit insgesamtüber 300 Mitarbeitern inden Neubau einziehen.

Text und Fotos: Christian Wehry

InternBerufspolitik

Bekanntmachung des Vorstandes nach § 7a Abs. 3 WahlordnungNachwahl im Servicestellenbeirat PotsdamZum Zeitpunkt der Wahlen zur VI. Vertreterversammlung im Oktober 2010 sind die Mitglieder der Servicestellenbeiräte für die Wahlperiode 2011 - 2016 gewählt worden.

Im Wahlkreis Nauen ist Frau Marlies Müller als Mitglied des ServicestellenbeiratesPotsdam gewählt worden. Stellvertreter sind, nachdem Frau Müller ihre Funktionnicht mehr ausübt, als Nachfolger nicht vorhanden.

Die Wahlberechtigten des Kreises werden gesondert aufgerufen, Vorschläge, unter-stützt von mindestens fünf Wahlberechtigten, einzureichen. Es liegt bereits ein Vor-schlag vor. Bleibt es bei diesem einen Vorschlag , können Vertreter und Stellvertreterdurch den Vorstand berufen werden.Widersprechen mehr als ein Drittel der Wahlberechtigten der beabsichtigten Beru-fung oder geht mehr als ein Wahlvorschlag ein, sind in unmittelbarer und geheimerWahl Nachwahlen durchzuführen.

Weitere Informationen und Bekanntgaben nach der Wahlordnung erfolgen durchRundschreiben des Vorstandes an die wahlberechtigten Mitglieder.

Unter www.kvbb.de/praxis/vertraege-und-recht/rechtsquellen/ ist die Wahlordnungder KVBB einzusehen.

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Mit dem Projekt „KV RegioMed– Ein Baukasten für die Zu-

kunft“ sichert und gestaltet die KVBBnachhaltig die ambulante medizini-sche Versorgung im ländlichen RaumBrandenburgs. Für dieses innovativeKonzept wurde die KVBB am 17. Sep-tember in München mit dem MSD-Gesundheitspreis 2014 ausgezeichnet.Mit dem Preis werden herausragendeinnovative Versorgungslösungengewürdigt, die Anreize zur Nachah-

mung schaffen.Er wird seit 2012jährlich von einerhochrangig be-setzten, unab-hängigen Juryverliehen und istmit 100.000 Eurodotiert, die aufbis zu fünf Pro-jekte verteilt werden.Schirmherr desdiesjährigenPreises war Bun-desgesundheits-minister Hermann Gröhe.

In seiner Laudatio brachte Dr. Rainer Hess, der ehemalige Vor-sitzende des Gemeinsamen Bundes-auschusses, den beispielgebendenCharakter des KV RegioMed Konzep-tes auf den Punkt:

„Es zeichnet das RegioMed Projektin Brandenburg deswegen schongrundsätzlich aus, weil hier aus denvon Dr. Helming genannten Gründenzur Erreichung derselben Zielsetzung

Berufspolitik

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Ausgezeichnet innovativ: das KV RegioMed Programm KV Brandenburg gewinnt MSD-Gesundheitspreis 2014

Intern

Jury-Mitglied Dr. Rainer Hess(links) und KVBB-Vorstands-vorsitzender Dr. Hans-JoachimHelming

Foto: MSD

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ein systematisierter, sektorenüber-greifender, kassenübergreifender undflächendeckender Ansatz gefundenwerden musste. Dabei tut es derPreiswürdigkeit dieses Projekteskeinen Abbruch, dass es aus der Noteines sonst drohenden Zusammen-bruchs der Versorgung heraus ent-wickelt wurde. Im Gegenteil, die Ver-sorgungssituation in den bereits jetztunterversorgten Regionen in Bran-denburg wird in nicht allzu fernerZukunft auch andere Länder errei-chen und vergleichbare Maßnahmenerfordern.“

Das KV RegioMed Programm wurde2010 von der KVBB konzipiert undseitdem kontinuierlich weiterent-wickelt. Es besteht aus einzelnenModulen, die den regionalen Versor-gungsbedürfnissen entsprechend

miteinander verknüpft werden kön-nen. Das KV RegioMed Programmunterstützt zum einen die niederge-lassenen Ärzte bei der Versorgungvon Patienten mit zunehmender Morbiditätslast. Zum anderen profi-tieren die Patienten direkt von einerstabilen ambulanten und wohnort-nahen Versorgung.

Der KV RegioMed Baukasten be-steht aus den sechs Modulen KV RegioMed Praxis, KV RegioMedZentrum, KV RegioMed Bereitschafts-dienst, KV RegioMed Patientenbus,RegioMed Lehrpraxis sowie der arzt-entlastenden Fallmanagerinagneszwei. Finanziert werden dieAngebote unter anderem aus demgemeinsamen Strukturfonds vonKVBB und Krankenkassen.

Christian Wehry

InternBerufspolitik

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 7

Nächste Beratung der VertreterversammlungDie nächste Beratung der Vertreterversammlung der KV Brandenburg findetam 21. November 2014 in der Landesgeschäftsstelle der KVBB, Gregor-Mendel-Str. 10 in Potsdam statt. Beginn ist 15 Uhr.Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KVBB öffentlich.

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Turbulent. So lässt sich die letzteVertreterversammlung (VV) derKassenärztlichen Bundesvereinigungwohl am besten auf den Punkt bringen.Auf der Agenda am 18. und 19. Sep-tember in Berlin standen zwar ganzunterschiedliche Themen, eines hat-ten sie jedoch gemein: Sie boten Stofffür emotional geführte Diskussionen.

Am ersten Tag der VV war es derAntrag zur Gründung eines neuen„Ausschusses für die Koordinierungder hausärztlichen und fachärztlichenAngelegenheiten“, der kontroversund teils lautstark diskutiert wurde.Bevor jedoch darüber abgestimmtwerden konnte, stand ein Antragmehrerer Hausarzt-Delegierter aufder Agenda. Dieser – von der Mehr-heit der KBV-VV als Sektionierungs-antrag bewertet – wurde dann auchabgelehnt. Die Satzungsänderungzum neuen Ausschuss hingegen wur-de schlussendlich in geheimer Wahlmit 39 zu 17 Stimmen angenommen.

Der neue Ausschuss wird künftigdarüber entscheiden, ob bestimmteThemen ausschließlich den haus- oderfachärztlichen Bereich betreffen undob Haus- bzw. Fachärzte somit allein

über den jeweiligen Sachverhalt be-stimmen dürfen. Der Ausschuss setztsich aus 15 Mitgliedern zusammen.Stimmberechtigt sind jeweils fünfHaus- und fünf Fachärzte. Mit bera-tender Funktion sind der VV-Vorsit-zende und seine beiden Stellvertretersowie der KBV-Vorstand im neuenGremium vertreten. Zur Gruppe derHausärzte sollten möglichst einKinderarzt und ein hausärztlicherInternist zählen. Zur Gruppe der Fach-ärzte gehört ein Psychologischer Psychotherapeut oder ein Kinder- undJugendlichenpsychotherapeut.

Auf Antrag der VV nimmt der Aus-schuss seine Arbeit auf, wenn 60 Prozent der anwesenden Haus-oder Fachärzte diesem zustimmen.Die Entscheidungsmehrheit liegt beiacht Stimmen. Sollte sich der Aus-schuss zum Beispiel dafüraussprechen, dass ein Sachverhalt nurdie Fachärzte und nicht die Hausärztebetrifft, so entscheiden auch nurdiese in der Vertreterversammlungallein über eine entsprechendeBeschlussvorlage

Nur unwesentlich ruhiger ging esdann am zweiten Tag der VV zu.

Berufspolitik

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KBV-VV beschließt neuenKoordinierungsausschuss / Dr. Gassenverteidigt Honoraranpassung

Intern

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KBV-Vorsitzender Dr. Andreas Gassenstand aufgrund des Ergebnisses derHonorarverhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband in teils heftigerKritik. Für die ambulante medizinischeVersorgung ihrer Versicherten stellendie Krankenkassen im kommendenJahr bundesweit nur 800 MillionenEuro mehr zur Verfügung.Auf diese Anpassung hat-ten sich KBV und GKV-Spitzenverband ver-ständigt.

Im Vorfeld der Verhand-lungen waren jedochForderungen von fünf Mil-liarden Euro mehr für 2015in den Medien kolportiertworden. In seiner Rede vorder VV räumte Dr. Gassenmit diesem Missverständ-nis auf: „Ich habe niemalsgesagt, dass wir fünf Mil-liarden Euro mehr für 2015fordern. Da hätten wirauch fordern können, dassWeihnachten dieses Jahrim August stattfindet.“ Diegenannte Summe bezif-fere den Nachholbedarf,der sich durch das zuniedrige kalkulatorischeArztgehalt sowie durch diezehn Prozent nicht be-zahlte Leistungen ergebe.Dieses Delta lasse sichnicht mit einem einzigen

Handstreich schließen, erläuterte derKBV-Chef und verwies damit gleich-zeitig auf zukünftig zu erreichendeZiele. Langweilig wird es daher bei derKBV-VV sicher auch in Zukunft nichtwerden.

Christian Wehry

InternBerufspolitik

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 9

Ein gemeinsames Dach für alleFür ein einheitliches KV-System von Hausärzten, Fachärz-ten und Psychotherapeuten haben sich 58 ärztliche Ver-bände in einer gemeinsamen Resolution ausgesprochen.Zu den Unterzeichnern gehören neben Hartmannbundund NAV-Virchowbund unter anderem auch die Berufs-verbände der Kinderärzte, der Frauenärzte und der Chi-rurgen sowie der Bundesverband der Vertragspsychothe-rapeuten oder die Vereinigung psychotherapeutisch täti-ger Kassenärzte.

Die Resolution im Wortlaut:

Resolution der Berufsverbände der „Konzertierten Aktion KBV/Berufsverbände“

Die unterzeichnenden ärztlichen und psychotherapeuti-schen Berufsverbände sprechen sich gegen eine Teilungder ärztlichen Selbstverwaltung des KV-Systems aus.

Die Einheit der Vertragsärzte und Vertragspsychothera-peutenschaft muss erhalten bleiben.

Im KV-System muss das Verhältnis zwischen der demo-kratischen Repräsentanz der jeweiligen hausärztlichen,fachärztlichen und psychotherapeutischen Versorgungs-bereiche mit dem erforderlichen Dominanzschutz durcheine geeignete Selbstverwaltungslösung bestmöglichzum Ausgleich gebracht werden.

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Ende September fand der zweite brandenburgische Hausärztetag statt.Wie ist Ihr Fazit dazu?

Mein Resümee: klein aber fein.Unser Hausärztetag war nicht als über-dimensionierte Frontveranstaltung ge-plant, sondern als interaktives Mitein-ander. Der Dialog stand im Vorder-grund. Auch diesmal haben wir zweiWorkshops für Ärzte mit sehr gutenReferenten angeboten. Zusätzlich einenWorkshop für medizinisches Fachper-sonal. Die Teilnehmer der Workshopswaren hoch zufrieden und freuten sichüber die intensive Arbeitsatmosphäre.Und auch im berufspolitischen Teil mitKollegin Feldmann stand nach denaktuellen Informationen der Dialog imVordergrund. Also – alles in allem einegelungene Veranstaltung.

Frau Feldmann informierte unter ande-rem zum aktuellen Stand der Hausarzt-EBM-Verhandlungen auf Bundesebene.

Ja. Sie kam unmittelbar von Verhand-lungen mit dem Bewertungsausschusszum neuen EBM. Hauptthema desTages war die Einführung der Hono-rierung der nicht-ärztlichen Praxisassis-

tentin bzw. Verah. Knackpunkt andiesem Tag waren die Anzahl der Be-handlungsfälle je Praxis, welche für dieAbrechnung notwendig sind. An die-sem Tag wurde keine Einigung erzielt –Frau Feldmann war an dieser Stelleaber sehr zuversichtlich. Außerdemsetzt sich die KBV für eine neue Bewer-tung der Technischen Leistungen ein.

Wie zufrieden sind Sie mit dem aktuellErreichten?

Es ist kein Geheimnis, dass wir nichtmit allem zufrieden sind, was im neuenHausarzt-EBM steht. Allerdings wissenwir auch, dass sich die Verwerfungenbeim Honorar in sehr engen Grenzenbewegen – in kleineren Grenzen alsviele Kollegen befürchtet haben.Mehrfach wurde an diesem Abendauch das Thema Abrechnungsbedin-gungen der Geriatrieziffern ange-sprochen. Hierzu gab es eine ganzklare Aussage von Frau Feldmann. Inden nächsten Modifizierungen desEBM wird es hier keine Änderungengeben – die Kassen sind hier keinenMillimeter gesprächsbereit.

Aktuell im Gespräch

Seite 10| AUSGABE 10 / 2014

Bei den Kollegen angekommenAktuell im Gespräch mit Dr. Johannes Becker, Vorsitzender des Hausärzteverbandes Brandenburg

Intern

Foto: Anja Zimmermann

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Ein Dauerbrenner in der berufspoliti-schen Diskussion ist ja momentan dieParität in den KVen. Wie positioniertsich der Hausärzteverband Brandenburgdazu?

Die Parität ist bisher in Brandenburgkein Thema. In der Regel funktioniertdie Zusammenarbeit zwischen Haus-und Fachärzten komplikationslos. AufLandesebene gewinnt regelhaft dergesunde Menschenverstand.

Schwingt ein „Aber“ mit?Auf Bundesebene sieht dies leider

ganz anders aus. Hier versucht die eineArztgruppe die andere zu dominieren– das kann nicht sein. Was spricht da-gegen, dass die Hausärzte über aus-schließlich hausärztliche Belangeentscheiden und die Fachärzte überrein fachärztliche Belange? Schließlichgibt es ja getrennte Honorartöpfe.Welches Interesse hat ein Facharzt,Themen mit abzustimmen, welcheausschließlich den hausärztlichen Topfbetreffen? Dies können dann nurmachtpolitische und nicht problem-orientierte sein – und so lange dies derFall ist, muss die Parität vorangetrie-ben werden. Mir wäre ein konsens-orientierter Weg lieber – dieser Wegscheint aber zurzeit nicht möglich zusein.

Ihr Verband besteht inzwischen im dritten Jahr. Ist er bei den märkischenHausärzten angekommen?

Der Hausärzteverband Brandenburge.V. war schon nach dem ersten Jahrangekommen. Dies hat man eindrucks-voll bei den Kammerwahlen gesehen.

Schon wenige Monate nach der Grün-dung des Brandenburger Verbandeserreichten wir bei den Wahlen ein her-vorragendes Ergebnis, sind die zweit-stärkste Liste in der Kammerversamm-lung und stellen den Vize-Präsidentender Landesärztekammer Brandenburg.Ich finde, einen eindrucksvollerenStart kann man nicht hinlegen. Natür-lich sind wir noch lange nicht am Endeunseres Weges. Wir fangen erst an zulaufen und wollen noch einiges errei-chen für die Kolleginnen und Kollegenin Brandenburg.

Was zum Beispiel?Das aktuellste Thema, das uns auf

Landeseben bewegt, ist die Manda-tierung des Hausärzteverbandes zurVerhandlung von Verträgen zur Haus-arztzentrierten Versorgung. Dazubefinden wir uns mitten im Manda-tierungsverfahren. Uns ist klar, dasswir mit diesen Bemühungen beimalten Berliner Verband nicht auf unge-teilte Gegenliebe stoßen und dieserversucht, unser Vorhaben zu torpe-dieren. Und natürlich wissen wir auch,dass es hier noch rechtliche Hürden zuüberwinden gibt. Ich kann an dieserStelle auch nur noch einmal an die Kollegen appellieren, uns ihr Vertrauenzu geben. Wer nicht anfängt, den Wegzu gehen, kann auch nie am Zielankommen.

Vielen Dank für das Gespräch, Herr Dr. Becker.

Die Fragen stellte Ute Menzel

InternAktuell im Gespräch

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 11

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Herr Dr. Noack, was ist das Besonderean der ambulanten spezialfachärzt-lichen Versorgung?

Bislang war die spezialfachärztlicheBehandlung ausschließlich den Kran-kenhäusern vorbehalten. Mit der ASVwurde nun auch für die niedergelasse-nen Ärzte die Möglichkeit geschaffen,Patienten mit seltenen oder schwerenErkrankungen zu behandeln – in bun-desweit einheitlich geregelten Struk-turen.

Wie soll die ASV konkret ablaufen? Für die Behandlung schwerer oder

seltener Erkrankungen ist neben Spe-zialkenntnissen und Qualifikationauch die Kooperation zwischen Fach-gruppen oder sogar über die Sekto-rengrenzen hinweg unerlässlich. Ge-nau da setzt die ASV an: Ärzte ver-schiedener Fachdisziplinen, aus Klinikund Praxis, schließen sich in Teamszusammen und stimmen die Behand-lung eng miteinander ab. Die Patien-ten kommen in der Regel auf Über-weisung in die ASV.

Warum braucht es dafür einen eigenenneuen Versorgungsbereich?

Niedergelassene und Klinikärztebetreuen bei der ASV Patienten ge-meinsam ambulant. Für beide geltendie gleichen Rahmenbedingungen –sei es mit Blick auf Facharztstandard,Qualitätsanforderungen oder Vergü-tung. Das ist neu. Dass dafür eineigener Versorgungsbereich etabliertwerden soll, hat der Gesetzgeber vor-gegeben, als er vor zwei Jahren denParagraf 116 b im SGB V neu gefassthat.

Welche Krankheiten können in der ASVbehandelt werden?

Bisher Tuberkulose, gastrointesti-nale Tumoren und Tumoren derBauchhöhle. Voraussichtlich ab Jahres-ende kommen gynäkologische Tumo-ren und das Marfan-Syndrom hinzu.Weitere Indikationen, beispielsweiseHerzinsuffizienz und Rheuma, sollenfolgen.

Praxis aktuell

Seite 12| AUSGABE 10 / 2014

KV Brandenburg für ASV gut gerüstet

Intern

Die ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV)ist gestartet. Was das Besondere an diesem neuenVersorgungsbereich ist, wer daran teilnehmen kannund wie die Abrechnung funktioniert, das fragte „KV-Intern“ den stellvertretenden Vorsitzenden desVorstands der KV Brandenburg, Dr. Peter Noack.

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Wer kann daran teilnehmen?Niedergelassene Fachärzte, Medi-

zinische Versorgungszentren undKrankenhausärzte kommen infrage.Für die Teilnahme müssen – je nachIndikation – bestimmte fachliche,sachliche und organisatorische An-forderungen erfüllt sein. InteressierteKollegen und Einrichtungen wendensich dazu bitte an die Geschäftsstelledes Erweiterten Landesausschusses.

Sind bereits Brandenburger Vertrags-ärzte bei der ASV dabei?

Nein, derzeit noch nicht. Wir gehenjedoch davon aus, dass sich dies baldändern wird und bereiten uns daraufvor.

Reden wir übers Geld. Wie wird dasneue Versorgungsangebot bezahlt?

Die ASV-Vergütung erfolgt extra-budgetär und ohne Mengenbegren-zung, weitestgehend auf EBM-Basis.Eine entsprechende Bereinigung derGesamtvergütung ist vorgesehen.Prospektiv soll für die ASV eine sepa-rate Vergütungssystematik entwickeltwerden.

Können Vertragsärzte die ASV-Behand-lung über die KV Brandenburg abrechnen?

Ja! Wir bieten den Kollegen eineeinfach handhabbare Abrechnung an.Die ASV-Abrechnung wird mit der nor-malen Quartalsabrechnung einge-reicht und abgetrennt. Wir werden

umgehend auf Vollständigkeit undRichtigkeit prüfen, bei Bedarf erfol-gen – in Absprache mit den Ärzten –Korrektu-ren vor Versand an dieKrankenkassen.

Und wie bekommen die Ärzte ihr ASV-Honorar?

Frühzeitig und gesondert von derKVBB. Um dies zu gewährleisten, wer-den wir die Bezahlung durch die Kran-kenkassen sorgsam begleiten. Zudemwerden wir die Klärung von Beanstan-dungen gegenüber den Krankenkas-sen übernehmen – sofern sich dieseals unberechtigt darstellen.

Wie informiert die KVBB teilnehmendeund interessiert Ärzte über die ASV?

Wir werden in gewohnter Aktuali-tät in „KV-Intern“ und auf unsererInternetseite über ASV-Neuigkeiteninformieren. Fragen rund um die ASVbeantworten unsere Abrechnungsbe-rater. Zudem planen wir bedarfsab-hängig den Einsatz persönlicher An-sprechpartner, um für die ASV-Ärztedie gezielte und individuelle Unter-stützung zu gewährleisten.

Auch die Berufsverbände sollenüber das neue Versorgungsangebotauf dem Laufenden gehalten werden.So findet am 5. November eine Auf-takt-Veranstaltung zum Thema mitden Vorsitzenden der BrandenburgerBerufsverbände statt.

InternPraxis aktuell

Unser Service für Sie:Geschäftsstelle Erweiterter Landesausschuss, Thomas Melchert, Tel. 0331/23 09 467, E-Mail: [email protected]: Tel. 0331/98 22 98-03, E-Mail: [email protected]

Page 15: KV-Intern 10/2014

Praxis aktuell

Seite 14 | AUSGABE 10 / 2014

„Spielregeln“ bei Überweisungen

Intern

Nach wie vor erreichen unsereAbrechnungsberater Anrufe zu denÜberweisungserfordernissen für dieBehandlung durch einen Facharzt.

Das Überweisungsverfahren richtetsich nach den Bestimmungen desBundesmantelvertrages und bezwecktdie Optimierung und Koordinierungder Behandlung des Patienten, etwadurch Vermeidung von Mehrfach-untersuchungen sowie Verringerungder Gefahr unerwünschter Arzneimit-telinteraktionen. Zudem fördert esdie Zusammenarbeit der Vertragsarzt-praxen.

Aufgrund Ihrer Diagnose- und Thera-piehoheit als Vertragsarzt obliegtIhnen die Entscheidung über die Not-wendigkeit einer weiteren Behand-lung des Patienten.

Entscheiden Sie sich für die Veran-lassung von Diagnostik und Therapiedurch einen anderen Vertragsarzt,muss dies mittels Überweisung aufdem vereinbarten Vordruck (Muster6, 10) erfolgen. Der auf Überweisungtätig werdende Vertragsarzt ist anden Inhalt der Überweisung gebun-den. Er darf sich hierfür keinen eige-nen Abrechnungsschein ausstellenund hat die Berichtspflicht laut EBMzu beachten.

Ein Überweisungsschein ist eben-falls zu verwenden, wenn Sie eineambulante Operation im Krankenhausoder eine ambulante spezialfachärzt-liche Behandlung im Krankenhausnach § 116b SGB V veranlassen. Auchfür Patienten, die in Hausarztverträ-gen eingeschrieben sind, beispiels-weise dem Hausarztvertrag mit derAOK Nordost, kann eine Überweisungzu anderen Vertragsärzten vorge-schrieben sein.

Zwingend notwendig ist eine Über-weisung bei einer Inanspruchnahmevon Ärzten für Laboratoriumsmedi-zin, Mikrobiologie und Infektionsepi-demiologie, Nuklearmedizin, Patho-logie, Radiologische Diagnostik bzw.Radiologie, Strahlentherapie undTransfusionsmedizin.

Bitte beachten Sie:Aufgrund der freien Arztwahl ist dieÜberweisung grundsätzlich allein aufdie Gebiets-, Teilgebiets- bzw. Zusatz-bezeichnungen auszustellen. Suchtein Versicherter einen Facharzt ohneÜberweisung auf (ausgenommen vor-genannte Fachrichtungen), darf dieBehandlung weder aufgrund einesfehlenden Überweisungsscheinesabgelehnt, noch der Versicherte mitder Bitte um Nachreichung einerÜberweisung an den behandelndenArzt zurückverwiesen werden.

Unser Service für Sie:Abrechnungshotline 0331/98 22 98 03

Page 16: KV-Intern 10/2014

Der Gemeinsame Bundesausschuss(G-BA) hat die Verordnung von häus-licher Krankenpflege durch Ärzte anKrankenhäusern geändert. Die neueRegelung bewirkt, dass die Verord-nung von häuslicher Krankenpflegeim Anschluss an einen Krankenhaus-aufenthalt für bis zu fünf Arbeitstagemöglich ist (bisher waren es nur biszu drei Werktage).

Die Krankenhausärzte haben jetztauch die Pflicht, die weiterbehandeln-den Ärzte vor der Entlassung zu un-terrichten. So soll allen Beteiligten letztlich mehr Zeit zur Verfügung ste-hen. Der Beschluss soll dazu beitra-gen, die Versorgung der Patienten zuHause durch einen ambulanten Pfle-

gedienst zu verbessern. Die Folgever-ordnung für die ambulante Kranken-pflege kann an einem der drei letztenArbeitstage vor Ablauf der Erstver-ordnung ausgestellt werden (auchhier erfolgte eine Umstellung vonWerktagen auf Arbeitstage).

Die Neufassung der „HäuslicheKrankenpflege-Richtlinie“ (HKP-RL)tritt nach der Veröffentlichung imBundesanzeiger in Kraft. Sie kann aufder Internetseite des G-BA abgerufenwerden. (www.g-ba.de/informatio-nen/beschluesse/2032/)

InternPraxis aktuell

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 15

Übergang zwischen Krankenhausund Krankenpflege erleichtert

Unser Service für Sie:Beratende Ärzte/-innen

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Page 17: KV-Intern 10/2014

Praxis aktuellIntern

Seite 16 | AUSGABE 10 / 2014

Intravitreale Medikamenteneingabe– jetzt qualitätsgesichert

Für die Behandlung der feuchtenaltersbedingten Makuladegenerationmittels intravitrealer Medikamenten-eingabe (IVM) gibt es seit 1. OktoberGebührenordnungspositionen im Ein-heitlichen Bewertungsmaßstab.Ärzte, die dieses Verfahren zu Lastender gesetzlichen Krankenversiche-rung (GKV) durchführen und abrech-nen möchten, brauchen dafür eineGenehmigung ihrer KV.

Welche fachlichen, räumlichen,apparativ-technischen und hygieni-schen Anforderungen dafür vorausge-setzt werden bzw. was bei der ärzt-lichen Dokumentation zu beachtenist, regelt die neue Qualitätssicher-ungsvereinbarung IVM. Darüber in-formierte jetzt die KassenärztlicheBundesvereinigung (KBV).

Unter bestimmten Voraussetzungendürfen Augenärzte bis zum 31. März

2015 die IVM auch noch ohne KV-Ge-nehmigung durchführen: • Sie haben schon vor dem 1. Oktober2014 in einem Operationsraum dieseBehandlung zu Lasten der GKV durch-geführt, etwa im Rahmen von Kosten-erstattung.• Sie haben bis spätestens 31. Dezem-ber dieses Jahres eine KV-Genehmi-gung beantragt und die entsprechen-den Anforderungen nachgewiesen.

Die Vergütung der IVM, so die KBV,erfolge außerhalb der morbiditätsbe-dingten Gesamtvergütung. (Siehedazu auch „KV-Intern“ 8/2014.)

Weitere Informationen zur Quali-tätssicherung der IVM sowie die neueQualitätssicherungsvereinbarung imWortlaut finden Sie auf der Internet-seite der KBV unterwww.kbv.de/html/themen_11553.php

Fehlerteufel – „Intravitreale Medikamenteneingabe“In diesem Artikel, „KV-Intern“ 8/2014, hat leider der Fehlerteufel zugeschlagen. AufSeite 21 hieß es: „(…) Nur in medizinisch begründeten Einzelfällen dürfen präoperativeGOP des Abschnitts 31.1.2, postoperative Überwachungskomplexe (GOP 31502 / 36502)sowie Narkose (GOP 31821 / 36821) durch den Operateur abgerechnet werden. (…)“

Das ist falsch. Richtig ist: „Nur in medizinisch begründeten Einzelfällen dürfen präope-rative GOP des Abschnitts 31.1.2 durch einen Arzt des hausärztlichen Versorgungsbe-reichs (Präambel des Abschnitts 31.1.1), postoperative Überwachungskomplexe (GOP31502 / 36502) durch den Operateur bzw. den mitwirkenden Arzt (Präambel desAbschnitts 31.3.1) sowie die Narkose (GOP 31821 / 36821) durch den Anästhesisten (Prä-ambel 3.5.1) abgerechnet werden.“Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.

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InternPraxis aktuell

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 17

Knochendichtemessung: KeineGenehmigung, keine Untersuchung!

Vertragsärzte, die von der KV Bran-denburg keine Genehmigung (mehr)zur Durchführung der Osteodensito-metrie haben, dürfen diese Diagnostikden GKV-Versicherten auch nicht initia-tiv als Privatleistung anbieten. Daraufweist der Vorstand der KVBB hin.

Hintergrund: Zum 1. Januar wurdeeine Indikationserweiterung zur Osteo-densitometrie in den EBM (GOP34600 und 34601) aufgenommen.Seitdem darf diese Untersuchung nurnoch mittels Dual-Energy X-rayAbsorptiometrie (DXA) durchgeführtwerden, wenn ein GKV-Vergütungs-anspruch geltend gemacht wird.

Bundesweit – auch in Brandenburg– hatten Ärzte daraufhin auf ihreGenehmigung zur Durchführung derKnochendichtemessung verzichtet.Trotzdem boten einige von ihnenihren GKV-Patienten diese Unter-suchung weiterhin an – auf Rechnung

als Privatleistung. Auch Brandenbur-ger Krankenkassen haben diesesVorgehen reklamiert.

Gesetzlich Versicherte haben beientsprechender Indikation einen An-spruch auf die Osteodensitometrie zuLasten der GKV. Ihnen stattdessen dieUntersuchung als Privatleistung anzu-bieten, ist unzulässig.

26 Ärzte haben in Brandenburg dieKV-Genehmigung zur Durchführungder Osteodensitometrie mittels DXA.Bitte überweisen Sie Ihre Patientenbei entsprechender Indikation aneinen dieser Kollegen.

Unser Service für Sie:Auskunft darüber, welcher Kollegedie KV-Genehmigung für die Osteo-densitometrie in Brandenburg hat,erteilt Ihnen der KVBB-Infodienstunter 0331/98 22 98 01.

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Praxis aktuellIntern

Seite 18 | AUSGABE 10 / 2014

Betäubungsmittelrezepte – Ende der Aufbrauchfrist

Seit Anfang 2013 gibt die Bundes-opiumstelle neue Betäubungsmittel-rezeptformulare aus. Unsere Informa-tion aus dem vergangenen Jahr kön-nen Sie unter „Aktuelle Meldungen“in der Rubrik „Verordnungen/Arznei-mittel“ auf der Homepage der KVBBmit Einstelldatum 2.1.2013 einsehen.

Mit der Einführung des verändertenVordrucks war die Möglichkeit vorge-sehen, die bisherigen Vordrucke auf-zubrauchen. Diese Übergangsfristendet nun zum 31.12.2014, sodass mitBeginn des Jahres 2015 nur noch dieneuen Formulare verwendet werdenkönnen (siehe unterwww.kvbb.de/praxis/verordnungen„Aktuelle Meldungen“).

Bitte versorgen Sie sich rechtzeitigmit den neuen Rezepten. Die Bundes-opiumstelle informiert, dass die dannveralteten Vordrucke bitte nichtzurückgesendet werden, sondernungültig gemacht und mit der BTM-Dokumentation aufbewahrt werdensollen (Aufbewahrungsfrist dreiJahre).

Weitere Informationen gibt es aufder Internetseite des Bundesinstitutsfür Arzneimittel und Medizinprodukteunter www.bfarm.de.

Unser Service für Sie:Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11

Zuzahlungsbefreiung fürHeilfürsorge

Polizeivollzugsbeamte des LandesBrandenburg sind im Rahmen derHeilfürsorge von der Zuzahlung fürArznei- und Verbandmittel befreit.Sollte ihre Computer-Software auto-matisch eine Kostenpflicht vorsehen,bitten wir, dies zu korrigieren, ggf.mit der Software-Firma in Verbindung

zu treten. Für das ordnungsgemäßausgefüllte Rezept ist der Vertrags-arzt verantwortlich. Wir bitten um Beachtung!

Unser Service für Sie:Beratende Apotheker 0331/98 22 98 11

Page 20: KV-Intern 10/2014

Aus aktuellem Anlass bitten wir Sie,beim Ausstellen von Rezepten stetsdarauf zu achten, dass die Daten desVersicherten, wie Name, Adresse,Geburtsdatum, Krankenkasse undVersichertennummer, korrekt in denvorgesehenen Feldern auf demRezept erscheinen.

Im Normalfall lesen Sie für dieAusstellung einer Verordnung dieKrankenversichertenkarte des Patien-ten ein, die Versichertendaten wer-den dann automatisch übernommen.Bitte überprüfen Sie diese auf Richtig-keit und Vollständigkeit und ob sie inden richtigen Feldern stehen.

InternPraxis aktuell

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 19

Bei Rezeptausstellung: Datenüberprüfen

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Page 21: KV-Intern 10/2014

Durch die KBV, als Betreiber der ein-heitlichen Bereitschaftsdienstrufnum-mer 116117, wurden wir darauf hinge-wiesen, dass es einige wenige Pro-bleme bei der Erreichbarkeit der diensthabenden Ärzte im allgemeinenärztlichen Bereitschaftsdienst gibt.

Eine Auswertung der in der KVBBvorliegenden Beschwerden über dieNichterreichbarkeit im Bereitschafts-dienst ergab, dass es sich hierbei umEinzelfälle handelt. Im gesamten Jahr2013 wurden 42.750 Bereitschafts-dienste geleistet, der Anteil der Be-schwerden über Nichterreichbarkeitlag bei nur 0,05 Prozent.

Die überwältigende Mehrheit derBereitschaftsdienste wird also ord-nungsgemäß ausgeführt.

Ungeachtet dessen, möchten wirnoch einmal alle am Bereitschafts-dienst teilnehmenden Ärzte auf dieentsprechenden Regularien gemäßGemeinsamer Bereitschaftsdienstord-nung der KVBB und der LÄK Branden-burg hinweisen:

§ 5 Abs. 1 Satz 3Der Bereitschaftsdienst endet mit derInformation über die Fortführung desDienstes (Dienstübergabe) durch dennächstfolgenden zum Bereitschafts-dienst verpflichteten Arzt bzw. demEnde der sprechstundenfreien Zeitnach § 10 Abs. 2.

§ 4 Abs. 4 Satz 1In begründeten Ausnahmefällen kannder Arzt auch verpflichtet werden, ineinem Bereitschaftsdienstbezirk amallgemeinen Bereitschaftsdienst teil-zunehmen, der an die Bereitschafts-dienstbezirke angrenzt, in denen sichder Arztsitz bzw. der Wohnort desArztes befindet.

Dementsprechend kann es in denwenigen oben beschriebenen Fällenvorkommen, dass bei Nichtantritt desDienstes der vorher dienstpflichtigeArzt bzw. der diensthabende Arzt desNachbar-Dienstbezirkes durch dasCallcenter der 116117 kontaktiert wird.

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Seite 20 | AUSGABE 10 / 2014

Hinweis zur Dienstpflicht im ärztlichen Bereitschaftsdienst

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Die landesweit fünfte KV RegioMedBereitschaftspraxis startete am 8. Oktober in der Immanuel KlinikRüdersdorf. Wie ihre Pendants inPotsdam, Cottbus, Eberswalde undBrandenburg/Havel stellt sie die am-bulante medizinische Versorgung zuden Zeiten sicher, in denen die Arzt-praxen in der Regel geschlossen sind.Die KV RegioMed Bereitschaftspraxisist ein zusätzliches Angebot zum be-stehenden ärztlichen Bereitschafts-dienst in der Gemeinde Rüdersdorf.

Die KV RegioMed Bereitschafts-praxis befindet sich in den Räumendes Ambulanz- und Aufnahmezen-trums der Immanuel Klinik. Sie ist anWochenenden und Feiertagen von 9 bis 19 Uhr geöffnet. Auch unter derWoche finden Patienten mit akuten,aber nicht lebensbedrohlichen Erkran-

kungen medizinische Hilfe: mittwochsund freitags von 14 bis 19 Uhr.

Derzeit haben sich 13 niederge-lassene Ärzte aus Rüdersdorf undUmgebung bereit erklärt, Dienste inder Bereitschaftspraxis zu überneh-men. Die Teilnahme ist freiwillig. DieDienste werden mit einer Stunden-pauschale von 50 Euro vergütet.Hinzu kommt eine Aufwandpauschalefür An- und Abreise sowie Vor- undNachbereitung von 50 Euro je Dienst.

Wenn Sie Interesse haben, Dienste inder KV RegioMed Bereitschaftspraxisin Rüdersdorf zu übernehmen,melden Sie sich bitte beim KVBB-Be-reitschaftsdienst-Management unter0331/98 22 98 09.

ute

InternPraxis aktuell

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 21

Bereitschaftspraxis, die fünfteZusätzliches Versorgungsangebot außerhalb der Sprechzeiten in Rüdersdorf

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Page 23: KV-Intern 10/2014

Praxis aktuellIntern

Seite 22 | AUSGABE 10 / 2014

agneszwei auf vier Rädern

Ohne Auto geht im FlächenlandBrandenburg in vielen Regio-

nen fast gar nichts mehr. Nicht nurBerufspendler können davon ein Liedsingen, sondern auch der Arzt, der imBereitschaftsdienst schon mal 20 Kilo-meter zum Einsatz fährt oder dieagneszwei, die auf Hausbesuch zuihren Patienten unterwegs ist.

90 agneszwei-Fachkräfte gibt esderzeit im Land Brandenburg. Mobilzu sein, ist für sie enorm wichtig –

viele von ihnenderzeit noch inihrem privatenFahrzeug. Doch esgeht auch anders:Fünf Fallmanage-rinnen und ein Fall-manager fahrenbereits in einemkleinen Flitzer mitblauem agneszwei-Logo auf märkischenStraßen.

Dr. Ruchi Kassem aus Guben warder erste, der für seine agneszwei-Fachkraft Denny Tarnick (Foto) solchein Auto angeschafft hatte. „Um einebessere Außenwirkung für das Pro-jekt zu erreichen und eine Verbindungzu meiner Praxis herzustellen, habenwir uns für das neue Auto samtSchriftzug entschieden“, begründetedas der Allgemeinmediziner (siehe„KV-Intern“ 5/2014).

Foto: R. Kassem

Page 24: KV-Intern 10/2014

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Page 25: KV-Intern 10/2014

Ab 1. November 2014 ist die Zen-trale Stelle für das Mammographie-Screening in Berlin und Brandenburgunter neuer Adresse und Telefon-nummer zu erreichen:

Am Grünzug 115366 Hoppegarten-HönowTelefon: 03342 / 42 69 00

Unter dieser Rufnummer könnensich Frauen über organisatorische Fra-gen des Mammographie-Screenings,

die Standorte der Untersuchungsein-heiten und den Ablauf des Screeningsinformieren. Außerdem haben sie dieMöglichkeit, über die Zentrale Stelleeinen neuen Termin zum Screening zuvereinbaren, falls sie den in der Ein-ladung vorgeschlagenen nicht wahr-nehmen können.

Die Zentrale Stelle ist für die Ein-ladung aller anspruchsberechtigtenFrauen zwischen 50 und 69 Jahren imLand Brandenburg zuständig.

Praxis aktuellIntern

Seite 24 | AUSGABE 10 / 2014

Mammographie-Screening: Zentrale Stelle zieht um

Vertrauliche Geburt: neue Info-Materialien und Online-Chat

Das Gesetz zum Ausbau der Hilfenfür Schwangere und zur Regelung dervertraulichen Geburt ist seit 1. Mai inKraft. Schwangere in Not haben seit-dem die Möglichkeit, ihr Kind sicher –und auch auf Wunsch vertraulich – aufdie Welt zu bringen.

Ein Merkblatt mit den wichtigstenFragen und Antworten dazu hat jetztdas Bundesfamilienministerium er-stellt. Es steht auf der Internetseitedes Ministeriums unterwww.bmfsfj.de/vertrauliche-geburt-informationen zum Herunterladen

bereit. Ebenfalls unter diesem Linkkönnen weitere Info-Materialien wieBroschüren, Flyer oder Visitenkartenzur Auslage in der Praxis bestellt wer-den.

Seit Anfang Oktober gibt es fürschwangere Frauen in Not ein zusätz-liches Angebot: Auf der Internetseitewww.geburt-vertraulich.de könnensich jetzt auch online anonym perChat beraten lassen.

Page 26: KV-Intern 10/2014

InternPraxis aktuell

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 25

Achtung, hochansteckend!Das Brandenburger Gesundheitsministerium informiert über die Vor-

gehensweise in der Praxis bei Verdacht oder Nachweis auf Ebola oder eineranderen hochkontagiösen, lebensbedrohlichen Erkrankung – Einsatz desSpezialrettungswagens „RTW-I“:

Erstmaßnahmen in der Praxis:

Bei Verdacht auf das Vorliegen einer hochkontagiösen gefährlichen Erkran-kung, beispielsweise Ebola, ist der betroffene Patient unverzüglich räum-lich zu isolieren. Das medizinische Personal für die Versorgung des Patien-ten ist auf das unbedingt nötige Personal zu reduzieren und hat Infektions-schutzkleidung anzulegen.

Weitere Kontaktpersonen sollen vor Ort bleiben, bis das zuständige Ge-sundheitsamt über weitere Maßnahmen entschieden hat – zumindestsollen von allen Personen die Personalien erfasst werden, um aufwendigeSuchaktionen zu vermeiden.

Das Gesundheitsamt muss unverzüglich informiert und hinzugezogenwerden – es veranlasst die weiteren Maßnahmen. So kann es auch denSpezialrettungswagen „RTW-I“ anfordern, der den Patienten in eingeeignetes Behandlungszentrum bringt – vorzugsweise in die Sonder-isolierstation 59 der Charité Berlin.

Auf unserer Internetseite unter www.kvbb.de finden Sie dazu weitereInformationen, unter anderem ein ausführliches Handlungsschema. Bittegeben Sie dafür den Webcode „web020“ in das Suchfeld ein, und Siegelangen direkt zu den Details.

Page 27: KV-Intern 10/2014

Am 10. Juli 2014 wurde vom Bran-denburger Landtag das Brandenbur-gische Patientenmobilitätsumset-zungsgesetz beschlossen. Der Land-tag folgte damit der EU-Richtlinie2011/24 über die Ausübung der Patien-tenrechte in der grenzüberschreiten-den Gesundheitsversorgung.

Demnach werden für gesetzlichVersicherte die Kosten für die Aus-landsbehandlung von der Kranken-kasse bis zu der Höhe erstattet, dieauch bei der entsprechenden Be-handlung im Inland angefallenwären. Das Gesetz gilt nicht für Leis-tungen der Pflegeversicherung, dieZuteilung von und den Zugang zuOrganen zum Zweck der Organtrans-plantation und für öffentliche Impf-programme gegen Infektionskrank-heiten.

Für deutsche Versicherte ist dieKostenübernahme bei Behandlungenim Ausland nicht neu, sondern bereitsseit 2004 möglich. Mit der Umsetzung

der Richtlinie erhalten sie nun jedochein Mehr an Service, denn in allen EU-Mitgliedsstaaten mussten bereits biszum Herbst letzten Jahres nationaleKontaktstellen eingerichtet werden.Diese arbeiten europaweit zusammenund bieten den Patienten sowie denAkteuren im Gesundheitswesen Infor-mationen rund um die grenzüber-schreitende Gesundheitsversorgung.

Die nationale Kontaktstelle ist beider Deutschen VerbindungsstelleKrankenversicherung – Ausland(DVKA) angesiedelt und hat auf ihrerInternetseite unter www.dvka.deumfang-reiche Informationen fürPatienten, Ärzte sowie Arbeitgeberbereitgestellt.

Die KV Brandenburg empfiehlt aberweiterhin allen Patienten, sich vorReisebeginn bei der eigenen Kranken-kasse zur Kostenübernahme bei Be-handlungen im Ausland zu informieren.

Praxis aktuellIntern

Seite 26 | AUSGABE 10 / 2014

Kostenübernahme bei Auslandsbehandlungen

Page 28: KV-Intern 10/2014

Ärzte können sich nicht aus Bewer-tungsportalen im Internet streichenlassen. Das hat der Bundesgerichts-hof (BGH) am 23. September ent-schieden. Die Kasseler Richter wiesendamit in letzter Instanz die Klageeines niedergelassenen Gynäkologenab, der seine Daten samt Bewer- tungen aus einem Online-Portallöschen lassen wollte, weil er seinRecht auf informationelle Selbstbes-timmung verletzt sah.

Das öffentliche Interesse und dieKommunikationsfreiheit des Portalbe-treibers wögen schwerer als dasRecht des Klägers auf informationelleSelbstbestimmung, heißt es in einerPressemitteilung des Bundesgerichts-hofes.

Zwar werde ein Arzt durch die Auf-nahme in ein Bewertungsportal nicht

unerheblich belastet, räumten dieRichter ein. Abgegebene Bewertun-gen könnten die Arztwahl der Patien-ten beeinflussen, so dass bei negati-ven Bewertungen wirtschaftlicheNachteile drohten. Auch könne Miss-brauchsgefahr nicht ausgeschlossenwerden.

Allerdings sei das allgemeineöffentliche Interesse an Informatio-nen über ärztliche Angebote für diefreie Arztwahl ganz erheblich, heißtes weiter. Bewertungsportale könn-ten dazu beitragen, derartige Infor-mationen bereitzustellen. Die Daten,die dafür erhoben, gespeichert undübermittelt werden, berührten denArzt nur in seiner „Soziosphäre“.Darin müsse sich der Einzelne auf dieBeobachtung seines Verhaltens durcheine breitere Öffentlichkeit sowie aufKritik einstellen. Urteil VI ZR 358/13

InternPraxis aktuell

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 27

BGH urteilt: Ärzte müssen Aufnahme in Online-Bewertungsportal hinnehmen

Page 29: KV-Intern 10/2014

Praxis aktuellIntern

Seite 28 | AUSGABE 10 / 2014

Achtung, Langfinger!

Immer wieder kommt es in Arzt-praxen zu Diebstählen und Einbrü-chen. So wie jüngst in Potsdam, wowährend des laufenden Praxisbe-triebs ein Smartphone entwendetwurde. Damit dies nicht auch in IhrerPraxis passiert, beherzigen Sie dieTipps und Ratschläge der Polizei:

• In Praxen mit mehreren Behand-lungszimmern sollten Patienten nicht allein im Behandlungsraum gelassen werden.

• Sollte der nächste Patient doch schon in einen freien Behand-

lungsraum gelassen werden, achten Sie darauf, dass hier keine Wertgegenstände liegen.

• Während der Behandlung sollte dieSitzposition des Patienten so sein, dass er nicht unbemerkt an Wertgegenstände, Medikamente etc. gelangen kann. Lagern Sie Wertgegenstände daher immer im Rücken des Arztes (Sitzordnung: Patient-Arzt-Ablage).

Weiterer Information zur Diebstahl-prävention finden Sie online unterwww.polizei-beratung.de

Niederlassungen im September 2014

Planungsbereich Mittelbereich Brandenburg

Planungsbereich LandkreisDahme-Spreewald

Dr. med. Katharina ZumbuschFÄ f. Innere Medizin/HÄBergstr. 614770 Brandenburg an der Havel

Dipl.-Psych. Michael NeumeisterPsychologischer Psychotherapeut/Tiefenpsychologisch fundierte PsychotherapieFriedrich-Engels-Str. 415711 Königs Wusterhausen

Dipl.-Päd. Pia GlitzKinder- u. Jugendlichenpsycho-therapeutin/VerhaltenstherapieKarl-Marx-Str. 16312529 Schönefeld

Dr. med. Annegret BuskeFÄ f. HumangenetikSeebad 82/8315562 Rüdersdorf b. Bln.

Planungsbereich KV-Bereich

Page 30: KV-Intern 10/2014

Sicherstellung

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 29

Neuzulassungen und Ermächtigungen

Intern

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Dipl.-Med. Ines AjerFachärztin für InnereMedizin/Hausärztin, in Wildauab 01.01.2015

Tamara AmschikaschwiliFachärztin für Innere Medizin undGeriatrie/Hausärztin, in Cottbusab 01.04.2015

Dipl.-Psych. Nike AthanasopoulosPsychologischer Psychotherapeut, in Schöneicheab 01.04.2015

Dr. med. Beatrixe BeckerFachärztin für Kinder- und Jugend-psychiatrie und –Psychotherapie, in Birkenwerderab 01.10.2014

Regina BerndtFachärztin für Kinder- undJugendmedizin, in Cottbusab 02.01.2015

Dipl.-Psych. Imke BrdlikKinder- und Jugendlichenpsycho-

therapeutin, in Angermündeab 01.01.2015

Dr. med. Thomas DenkeFacharzt für Innere Medizin/Hausarzt,in Brandenburg an der Havelab 01.04.2015

Dipl.-Soz. Arb./Soz. Päd. (FH) Marion DetlefsKinder- und Jugendlichenpsycho-therapeutin, in Calauab 01.12.2014

Dipl.-Psych. Jacqueline EnkePsychologische Psychotherapeutin,in Kyritzab 01.11.2014

Dipl.-Psych. Rudolf EnnekingPsychologischer Psychotherapeut, in Rheinsbergab 01.01.2015

Katrin FirlejFachärztin für InnereMedizin/Hausärztin, in Wandlitz/OT Stolzenhagenab 01.10.2014

Dr. Marcin FlorczakFacharzt für Innere Medizin/Hausarzt,in Brüssowab 01.10.2014

Neuzulassungen

Page 31: KV-Intern 10/2014

Dr. med. Johannes FuthFacharzt für Radiologie, in Potsdamab 02.01.2015

Dipl.-Psych. Judith GolyaPsychologische Psychotherapeutin, in Finsterwaldeab 01.12.2014

Christin GorgasFachärztin für InnereMedizin/Hausärztin, in Roskow/OT Weseramab 01.10.2014

Dipl.-Psych. Stefan HellertPsychologischer Psychotherapeut, in Frankfurt (Oder)ab 01.10.2014

Dr. med. Knut HorstFacharzt für Allgemeinmedizin, in Dallgow-Döberitzab 01.12.2014

Dr. med. Frank KinzelFacharzt für Innere Medizin/SP Gastroenterologie, in Strausbergab 01.01.2015

Dipl.-Psych. Eva Henriette LindemannPsychologische Psychotherapeutin, in Ortrandab 01.12.2014

Dipl.-Psych. Claudia KlingenbergPsychologische Psychotherapeutin, in Angermündeab 01.04.2015

Alexandra von KornatzkyFachärztin für Allgemeinmedizin, in Blankenfelde-Mahlow/OT Mahlowab 01.11.2014

Dipl.-Psych. Univ. Claudia KurtzPsychologische Psychotherapeutin, in Brandenburg an der Havelab 01.01.2015

Dipl.-Psych. Ulrich KurzPsychologischer Psychotherapeut, in Lindow (Mark)ab 01.11.2014

Dipl.-Psych. Anke LangerPsychologische Psychotherapeutin, in Finsterwaldeab 01.01.2015

Dipl.-Psych. Jens Hendrik MaierPsychologischer Psychotherapeut, in Schwedt/Oderab 01.01.2015

PD Dr. med. Lars MorawietzFacharzt für Pathologie, in Potsdamab 01.01.2015

Dipl.-Soz. Arb./Soz.Päd. (FH) Willy-Gerd Müller-RehbergKinder- und Jugendlichenpsycho-therapeut, in Angermündeab 01.01.2015

Dipl.-Med. Wolfgang PlettigFacharzt für Innere Medizin/Hausarzt,in Forstab 01.01.2015

SicherstellungIntern

Seite 30 | AUSGABE 10 / 2014

Page 32: KV-Intern 10/2014

InternSicherstellung

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 31

Dr. med. Wolf-Dieter PusinelliFA für Urologie/ausschließlich psychotherapeutisch tätig, in Cottbusab 01.01.2015

Dr. med. Anke RibbeckFachärztin für Innere Medizin/Hausärztin, in Hennigsdorfab 01.10.2014

Dr. med. Bettina RoseFachärztin für PsychosomatischeMedizin und Psychotherapie, in Bad Saarowab 01.04.2015

Dr. med. Claudia RosenbergerFachärztin für Kinder- undJugendmedizin, in Cottbusab 02.01.2015

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Page 33: KV-Intern 10/2014

SicherstellungIntern

Seite 32 | AUSGABE 10 / 2014

Änderung der Zulassung

Dr. med. Frank-Frieder SchieferFacharzt für Psychosomatische Medizin und Psychotherapie, in Klettwitzab 01.11.2014

Melanie SchimmerFachärztin für Hals-, Nasen- undOhrenheilkunde, in Frankfurt/Oderab 01.10.2014

Dr. med. Hagen SchmidtFacharzt für Gefäßchirurgie, in Cottbusab 01.04.2015

Dipl.-Psych. Sarah SchnabelPsychologische Psychotherapeutin, in Prenzlauab 01.02.2015

Dr. med. Ute SklenarFachärztin für Augenheilkunde, in Bernau b. Bln.ab 01.01.2015

Dipl.-Psych. Christa StiegePsychologische Psychotherapeutin, in Rheinsbergab 01.01.2015

Dr. med. Björn TönneßenFacharzt für Allgemeinmedizin, in Potsdamab 02.01.2015

Dipl.-Psych. Kai WietersPsychologischer Psychotherapeut, in Schwedt/Oderab 01.01.2015

Dr. med. Anne WildeckFachärztin für Augenheilkunde, in Beeskowab 01.10.2014

Dipl.-Psych. Timm BoldtPsychologischer Psychotherapeut, in KolkwitzAufhebung der Beschränkung aus-schließliche Behandlung von Kinderund Jugendlichenab 01.10.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

MVZ Medizinisches Versorgungszen-trum Märkisch-Oderland GmbH, in Bad FreienwaldeBetriebsstätte Bad FreienwaldeGenehmigung zur Anstellung von:

Dipl.-Med. Barbara RaynerFachärztin für Hals-, Nasen- undOhrenheilkundeab 01.10.2014

MVZ Ambulantes Zentrum für Neu-rologie und Psychiatrie, in Bernau b. Bln.Genehmigung zur Anstellung von:

Medizinische Versorgungszentrengem. § 95 Abs. 1 SGB V

Page 34: KV-Intern 10/2014

Anja SchöneFachärztin für Innere Medizin/Hausärztinab 01.10.2014

MVZ Frankfurt(Oder), in Frankfurt(Oder)Genehmigung zur Anstellung von:

MR Dr. sc. med. Ulrich HornFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfeab 01.10.2014

ASB Gesundheitszentrum Frank-furt(Oder) ASB MVZ Mitte, in Frankfurt(Oder)Genehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Thomas SchöffauerFacharzt für Chirurgieab 01.10.2014

Augen-Tagesklinik Groß Pankow MVZGbR, in Groß PankowGenehmigung zur Anstellung von:

Abdul Jalil Aljamil AlrachidFacharzt für Augenheilkundeab 01.10.2014

MVZ Gransee, in GranseeGenehmigung zur Anstellung von:

Mandy IhlingFachärztin für Kinder- undJugendmedizinab 01.10.2014

DRK Medizinisches Versorgungszen-trum Teltow-Fläming gGmbH, in LuckenwaldeGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Ute HeintzeFachärztin für Innere Medizin/Hausärztinab 01.10.2014

Medizinische Einrichtungs GmbH Teltow, MVZ Ludwigsfelde, in LudwigsfeldeGenehmigung zur Anstellung von:

Thorsten HohlsFacharzt für Diagnostische Radiologieab 01.10.2014

OGD MVZ Neuruppin II, in NeuruppinGenehmigung zur Anstellung von:

Ronny KornFacharzt für Orthopädieab 01.10.2014

Dr. med. Aikaterini PatronaFachärztin für Neurochirurgieab 01.10.2014

LADR GmbH MVZ Neuruppin, in NeuruppinGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Markus Wilhelm ThoméFacharzt für Mikrobiologie und Infektionsepidemiologieab 01.10.2014

InternSicherstellung

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 33

Page 35: KV-Intern 10/2014

SicherstellungIntern

Seite 34 | AUSGABE 10 / 2014

Einrichtungen gem. § 311 Abs. 2 SGB VMVZ Finowfurt, in Schorfheide/OT FinowfurtGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Sandeep Chandra ChowdharyFacharzt für Allgemeinmedizinab 15.09.2014

MVZ Poliklinik Spremberg GmbH, in SprembergGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Volker KalinaFacharzt für Nervenheilkundeab 01.10.2014

MVZ Medizinisches Versorgungszen-trum Märkisch-Oderland GmbH, in StrausbergGenehmigung zur Anstellung von:

Katrin BabaFachärztin für Orthopädiefür die ausschließliche Tätigkeit in derZweigpraxis 15344 Strausberg,Prötzeler Chaussee 5ab 01.10.2014

MVZ Trebbin, in TrebbinGenehmigung zur Anstellung von:

Katharina von der EckenFachärztin für Allgemeinmedizinab 01.10.2014

Dr. med. Ute HeintzeFachärztin für Innere Medizin/Hausärztinab 01.10.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Poliklinik Ernst von Bergmann, in PotsdamGenehmigung zur Anstellung von:

Dr. med. Nicola AmbergerFachärztin für Neurologieab 01.10.2014

Dr. med. Diego SchmidtFacharzt für Allgemeinmedizinab 01.10.2014

Medizinisches Dienstleistungszen-trum Havelland GmbH, BetriebsteilFalkenseeGenehmigung zur Anstellung von:

Narendra Raj KaphleFacharzt für Chirurgie/SP Unfallchirurgieab 01.10.2014

Nachstehende Entscheidungen habennoch keine Bestandskraft erlangt,sodass dagegen noch Widersprucheingelegt bzw. Klage erhoben werdenkann.

Dr. med. Bernd ChristensenFacharzt für Frauenheilkunde und

Ermächtigungen

Page 36: KV-Intern 10/2014

InternSicherstellung

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 35

Geburtshilfe, Ruppiner KlinikenGmbH, in Neuruppinermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte (Ärzte-ZV) auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Frauen-heilkunde und Geburtshilfe sowieFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in zugelassenen Einrich-tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V für die weiterführendedifferentialdiagnostische Sonogra-phie, Stanzbiopsie(n) der Mammaunter Ultraschallsicht, für spezielleambulante Operationen (ausgenom-men sind Leistungen nach § 115b SGB V),für die Punktion, für die urogynäkolo-gische Diagnostik

gem. § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i. V. m. § 5Abs. 2 BMV-Ä und § 9 Abs. 2 BMV-Ä/EKin Verbindung mit den Mutterschafts-richtlinien gem. Teil B Nr. 6 zur Pla-nung der Geburtsleitung im Rahmender Mutterschaftsvorsorge.Einer Möglichkeit zur Überweisung anLabormediziner und Pathologen wirdzugestimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Bernd ChristensenFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Ruppiner KlinikenGmbH, in Neuruppinermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte-ZVi. V .m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2

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BMV-Ä/EK zur Unterstützung desTeams der Mammographie-Screening-Einheit Nord/West, VersorgungsregionNord, von Dr. med. Tilman Ehren-stein, 16816 Neuruppin, FehrbellinerStraße 38, bei der Versorgung im Rah-men des Programms zur Früherken-nung von Brustkrebs durch Mammo-graphie-Screening zur Teilnahme ander multidisziplinären Fallkonferenz.Eine Berechtigung zur Überweisungan andere Vertragsärzte bestehtnicht.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Jens Peter BorkFacharzt für Innere Medizin, Ev. Diakonissenhaus Berlin TeltowLehnin, Luise-Henrietten-Stift Lehninermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse-nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V für die Durch-führung der Ösophago-Gastroduo-denoskopie.Einer Möglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Pathologie wird zuge-stimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. (PL) Wojciech DrozdzFacharzt für Chirurgie/SP Thorax-chirurgie, Ruppiner Kliniken GmbH, in Neuruppinermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-

ärzte auf Überweisung von allenzugelassenen Ärzten sowie Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V, die ander fachärztlichen Versorgung teil-nehmen zur konsiliarischen Unter-suchung bei schwerwiegenden Fällen.Einer Möglichkeit zur Überweisung anRadiologen, Labormediziner undPathologen wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Florian EngelkenFacharzt für Radiologieermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Ärzte-ZVi. V .m. Anlage 9.2 BMV-Ärzte zur Teil-nahme an der vertragsärztlichen Ver-sorgung zur Unterstützung des Teamsder Mammographie-Screening-EinheitNord von Dr. med. Tilman Ehrenstein,16816 Neuruppin, Fehrbelliner Straße38, zur Versorgung im Rahmen desProgramms zur Früherkennung vonBrustkrebs durch Mammographie-Screening auf Veranlassung des pro-grammverantwortlichen Arztes zurkonsiliarischen Beurteilung von Mam-mographieaufnahmen und zur Teil-nahme an der multidisziplinären Fal-lkonferenz. Eine Berechtigung zurÜberweisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dipl.-Psych. Stefan FischerPsychologischer Psychotherapeut,GLG Fachklinik Wolletzsee GmbH, in Angermünde/OT Wolletz

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ermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i. V. m. § 5 BMV-Ärzte auf Überwei-sung von zugelassenen Fachärztenfür Neurologie, Nervenheilkunde, Psychiatrie, Psychiatrie und Psycho-therapie, Neurochirurgie, Kinder- undJugendmedizin/SP Neuropädiatrie,Kinder- und Jugendpsychiatrie undpsychotherapie und ausschließlichpsychotherapeutisch tätigen Ärztensowie entsprechenden Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurDurchführung der neuropsycholo-gischen Therapiefür die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Axel HarnathFacharzt für Innere Medizin/SP Kardiologie, Sana HerzzentrumCottbus GmbHermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Fachärzten für Innere Medizin/Kardiologie sowie entsprechendenFachärzten in zugelassenen Einrich-tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V für Problemfälle bei derKontrolle von ICD- bzw. biventriku-lären Herzschrittmachersystemen.Eine Berechtigung zur Überweisungan andere Vertragsärzte bestehtnicht.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Melanie HeinkeFachärztin für Augenheilkunde,Klinikum Frankfurt (Oder) GmbH,Erweiterung der bestehendenErmächtigungauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Augenheilkunde sowieFachärzten für Augenheilkunde inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 As. 2 SGB V zur ambu-lanten Durchführung einer intravi-trealen Medikamenteneingabevom 01.10.2014 bis 30.09.2015, längs-tens jedoch bis zur Aufnahme derLeistungen für die intravitrealeMedikamenteneingabe in den OP-Katalog der Krankenhäuser aufBundesebene

Dr. med. Hartmut HemelingFacharzt für Innere Medizin/SP Gastroenterologie, Klinikum Barnim GmbH/Werner ForßmannKrankenhaus, in Eberswaldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen fachärztlich tätigen Fachärztenfür Innere Medizin sowie entspre-chenden Fachärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V sowie von demKuratorium für Dialyse und Nieren-transplantation e.V. Eberswalde imRahmen einer gastroenterologischenSpezialsprechstunde zur ambulantenendoskopischen Diagnostik für fol-gende Krankheitsbilder: Refluxöso-phagitis Stadium IV, Ösophagusvari-zen ab Stadium 2 oder mit Komplika-

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tionen, Operierter Magen mit Kom-plikationen, wie erheblichen Speicher-und Entleerungsstörungen, rezidivie-rende Blutungen/Ulcera-Ösopha-geale/gastrointestinale/duodenaleTumoren mit kompliziertem Verlauf(Chemotherapie, Radiatio, ausge-dehnte Resektionen, Stenteinlage,Stenosen, Rezidive, Blutungen o. ä.)und zur endoskopischen Therapie fürendoskopische Untersuchungen imZusammenhang mit Interventionenwie Fremdkörperentfernung, Stent-einlage, Ballondilatation, Blutstillung,Sklerosierung, Polypektomieauf Überweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet derpräventiven Koloskopie. Eine Berech-tigung zur Überweisung an andereVertragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Hans-Ullrich HornFacharzt für Chirurgie, Klinikum Ernstvon Bergmann gGmbH, in Potsdamermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen endoskopisch tätigen Internistenund Chirurgen sowie entsprechendenÄrzten in zugelassenen Einrichtungennach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Koloskopiemit Röntgenüberprüfung. Einer Mög-lichkeit zur Überweisung an Fachärztefür Pathologie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Christian JenssenFacharzt für Innere Medizin, Kranken-haus Märkisch-Oderland GmbH,Betriebsteil Wriezenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen endoskopisch tätigen Ärztenbzw. endoskopisch tätigen Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurEndosonographie des oberen Verdau-ungstraktes, zur Endosonographiedes unteren Verdauungstraktes, zurEndoskopie des oberen Verdauungs-traktes, zur Hämorrhoidenligatur.Einer Möglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Pathologie wird zu-gestimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Christian JenssenFacharzt für Innere Medizin, Kranken-haus Märkisch-Oderland GmbH,Betriebsteil Strausbergermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen endoskopisch tätigen Ärztenbzw. endoskopisch tätigen Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurEndoskopie des oberen Verdauungs-traktes, zur Hämorrhoidenligatur.Einer Möglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Pathologie wird zuge-stimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

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Dr. med. Antje JustFachärztin für Augenheilkunde,Klinikum Frankfurt (Oder) GmbHErweiterung der bestehendenErmächtigungauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Augenheilkunde sowieFachärzten für Augenheilkunde inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 As. 2 SGB V zur ambu-lanten Durchführung einer intravi-trealen Medikamenteneingabe.vom 01.10.2014 bis 30.09.2015, längs-tens jedoch bis zur Aufnahme derLeistungen für die intravitrealeMedikamenteneingabe in den OP-Katalog der Krankenhäuser aufBundesebene

Dipl.-Med. Dieter KarcherFacharzt für Innere Medizin/SP Kardiologie, KreiskrankenhausPrignitz gGmbH, in PerlebergWeiterführung der bestehendenErmächtigung gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung übergangs-weise für die Zeit vom 01.10.2014 biszum 31.12.2014. Eine Berechtigung zurÜberweisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.

Tariel KotiasviliFacharzt für Augenheilkunde,Klinikum Barnim GmbH, Werner Forßmann Krankenhaus, in EberswaldeErweiterung der bestehendenErmächtigungauf Überweisung von zugelassenenFachärzten für Augenheilkunde sowie

Fachärzten für Augenheilkunde inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 As. 2 SGB V zur ambu-lanten Durchführung einer intravi-trealen Medikamenteneingabevom 01.10.2014 bis 30.09.2015, längs-tens jedoch bis zur Aufnahme derLeistungen für die intravitrealeMedikamenteneingabe in den OP-Katalog der Krankenhäuser aufBundesebene

Dr. med. Frank KozianFacharzt für Chirurgie, Sana Kranken-haus Templinermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Fachärzten für Chirurgie, Frauen-heilkunde und Geburtshilfe und Prak-tischen Ärzten mit der Facharztaner-kennung Chirurgie sowie entspre-chenden Fachärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet derweiterführenden Mammadiagnostik.Einer Möglichkeit zur Überweisung anPathologen, Nuklearmediziner undStrahlentherapeuten wird zuge-stimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dipl.-Med. Andrea KühneFachärztin für Innere Medizin/SP Gastroenterologie KlinikumDahme-Spreewald GmbH, Spreewald-klinik Lübbenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-

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ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse-nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Gastroenterologie, zurpräventiven Koloskopie, für das Ein-führen einer Magenverweilsonde undPunktionen der/des Pleura, Leber,Knochenmarks, Aszites.Einer Möglichkeit zur Überweisung anermächtigte Kardiologen in der Spree-waldklinik Lübben wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Rüdiger MüllerFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Klinikum Dahme-Spree-wald GmbH, Achenbach Krankenhaus,in Königs Wusterhausenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Fachärzten für Frauenheilkundeund Geburtshilfe sowie Fachärzten fürFrauenheilkunde und Geburtshilfe inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurDurchführung ambulanter Chemo-therapien,ermächtigt auf Überweisung vonzugelassenen Fachärzten für Frauen-heilkunde und Geburtshilfe sowieFachärzten für Frauenheilkunde undGeburtshilfe in zugelassenen Einrich-tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V gem. § 31 Abs. 2 Ärzte-ZVi. V. m. § 5 Abs. 2 BMV-Ä und § 9 Abs. 2BMV-Ä/EK in Verbindung mit den Mut-terschaftsrichtlinien gem. Teil B Nr. 6

zur Planung der Geburtsleitung imRahmen der Mutterschaftsvorsorge.Einer Möglichkeit zur Überweisungausschließlich an Fachärzte für Labo-ratoriumsmedizin und Radiologiewird zugestimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Rüdiger MüllerFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Klinikum Dahme-Spree-wald GmbH, Achenbach Krankenhaus,in Königs Wusterhausenermächtigt nach § 31 Abs. 2 Ärzte-ZV i. V. m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EK zur Teilnahme an der ver-tragsärztlichen Versorgung zur Unter-stützung des Teams der Mammogra-phie-Screening-Einheit BrandenburgOst von Dipl.-Med. Irina Göttling, 15711Königs Wusterhausen, KöpenickerStraße 29, zur Versorgung im Rahmendes Programms zur Früherkennungvon Brustkrebs durch Mammogra-phie-Screening zur Teilnahme an dermultidisziplinären Fallkonferenz. für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Klaus NogaiFacharzt für Innere Medizin, Havel-land Kliniken GmbH, Klinik Nauenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Ver-tragsärzte auf Überweisung vonzugelassenen Ärzten sowie Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zurDurchführung der präventiven

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Koloskopie, für Leistungen der gastro-enterologischen Endoskopie. EinerMöglichkeit zur Überweisung anFachärzte für Pathologie wird zuge-stimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dipl.-Med. Axel PaulenzFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Klinikum Ernst vonBergmann gGmbH, in PotsdamWeiterführung der bestehendenErmächtigung gem. § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte. Einer Möglichkeit zur Über-weisung an Fachärzte für Pathologiewird zugestimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis zum31.12.2014

Dipl.-Med. Axel PaulenzFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Klinikum Ernst vonBergmann gGmbH, in Potsdamermächtigt gemäß § 31 Abs. 2 Zulas-sungsverordnung für Vertragsärzte i. V. m. § 29 Abs. 1 der Anlage 9.2 BMV-Ä/EK zur Teilnahme an der ver-tragsärztlichen Versorgung zur Unter-stützung des Teams der Mammogra-phie-Screening-Einheit BrandenburgWest von Dr. med. Patricia Hirsch,14473 Potsdam, Friedrich-Engels-Str.99 zur Versorgung im Rahmen desProgramms zur Früherkennung vonBrustkrebs durch Mammographie-Screening zur Teilnahme an der multi-disziplinären Fallkonferenz.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Regina PinskeFachärztin für Innere Medizin, Havel-land Kliniken GmbH, Klinik Rathenowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse-nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durch-führung von Gastroskopien, für dieEinführung einer Magenverweil-sonde.Eine Berechtigung zur Überweisungan andere Vertragsärzte bestehtnicht.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Michael SachseFacharzt für Innere Medizin, Ev. Diakonissenhaus Berlin TeltowLehnin, Luise-Henrietten-Stift LehninWeiterführung der bestehendenErmächtigung nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte. Eine Berechtigung zur Über-weisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.10.2014 bis31.12.2014

Dr. med. Thomas SchinkelFacharzt für Kinder- und Jugendme-dizin, Klinikum Barnim GmbH, WernerForßmann Krankenhaus, in Ebers-waldeermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Fachärzten für Kinder- undJugendmedizin und Ärzten, die die

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Facharztbezeichnung Kinder- undJugendmedizin erworben haben,sowie entsprechenden Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V und inAusnahmefällen aus ländlichen Regio-nen, in denen in zumutbarer Entfer-nung kein Facharzt für Kinder- undJugendmedizin in eigener Niederlas-sung tätig ist, auch auf Überweisungvon Hausärzten auf dem Gebiet derKinder-Pneumologie und auf demGebiet der LZ-EKG und LZ-Blutdruck-messung. Einer Möglichkeit zur Über-weisung zur pädiatrischen Gastroen-terologie, zur pädiatrischen Pneu-mologie, an Dermatologen, Kinder-kardiologen, Humangenetiker undHals-Nasen-Ohrenärzten wird zuge-stimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Sylvia SchmehlFachärztin für Innere Medizin undAngiologie, Klinikum Dahme-Spree-wald GmbH, Spreewaldklinik Lübbenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse-nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Ge-biet der Angiologie. Eine Berechti-gung zur Überweisung an andere Ver-tragsärzte besteht nicht.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dipl.-Psych. Birgitt SchmittPsychologische Psychotherapeutin,Caritasverband für das ErzbistumBerlin e. V./ Region Brandenburg Ost/Erziehungs- u. Familienberatungs-stelle, in Frankfurt (Oder)Weiterführung der bestehendenErmächtigung auf Überweisung vonzugelassenen Ärzten sowie Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 As. 2 SGB V aufdem Gebiet der analytischen Psycho-therapiefür die Zeit vom 01.1.2014 bis31.12.2014

Dr. med. Uwe SchröderFacharzt für Neurochirurgie, KlinikumFrankfurt (Oder) GmbHermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Fachärzten für Chirurgie, Ortho-pädie, Neurologie und Ärzten mit derZusatzbezeichnung Chirotherapie,wenn diese auch über die Qualifizie-rung zur Durchführung der speziellenSchmerztherapie verfügen bzw. ent-sprechenden Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur diagnostischenund differentialdiagnostischenAbklärung auf dem Gebiet der Neuro-chirurgie, zur Teilnahme an der inter-disziplinären Schmerzkonferenz, aufÜberweisung von zugelassenenÄrzten sowie Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuung vonPatienten mit Baclofen-Pumpen. Einer

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Möglichkeit zur Überweisungen aus-schließlich an Fachärzte für Radiolo-gie/Diagnostische Radiologie,Fachärzte für Strahlentherapie undFachärzte für Neurologie wird zuge-stimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

PD Dr. med. Thomas SchromFacharzt für Hals-, Nasen- und Ohren-heilkunde, HELIOS Klinikum BadSaarowermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Fachärzten für Hals-Nasen-Ohren-heilkunde und entsprechendenFachärzten in zugelassenen Einrich-tungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311Abs. 2 SGB V auf dem Gebiet der Hals-Nasen-Ohrenheilkunde zur Konsiliar-untersuchung und im Rahmen derTumornachsorge.Einer Möglichkeit zur Überweisung anRadiologen und Internisten wirdzugestimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dipl.-Med. Frank SchwertfegerFacharzt für Innere Medizin und Kardiologie, Klinikum Dahme-Spree-wald GmbH, Spreewaldklinik Lübbenermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse-nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V auf dem Ge-biet der Herzschrittmacherkontrolle.

Eine Berechtigung zur Überweisungan Fachärzte für Nuklearmedizinbesteht nicht.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Simone StolzFachärztin für Kinder- undJugendmedizin, Carl-Thiem-KlinikumCottbus gGmbHermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-nen Ärzten sowie Ärzten in zugelasse-nen Einrichtungen nach § 95 Abs. 1bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Betreuungvon Kindern mit angeborenen Stoff-wechselerkrankungen, insbesondereGlykogenspeicherkrankheiten, lysoso-malen Speicherkrankheiten, Galak-tosämie, Biotinidase-Mangel undAminosäurestoffwechselstörungen,Organoazidurien, Fettsäureoxyda-tionsstörungen, Carnitinstoffwechsel-störungen und Patienten mit familiä-ren Fettstoffwechselstörungen sowiezur Betreuung von Kindern nachLebertransplantation und zur Betreu-ung von Patienten mit PKU undKinderwunsch (Maternale PKU.) EinerMöglichkeit zur Überweisungen aus-schließlich an Fachärzte für Radiolo-gie/Diagnostische Radiologie, Fach-ärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde,Fachärzte für Augenheilkunde,Fachärzte für Frauenheilkunde undGeburtshilfe und Fachärzte für Labo-ratoriumsmedizin wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

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Zülküf TekinFacharzt für Chirurgie/Facharzt fürVisceralchirurgie, Klinikum Ernst vonBergmann gGmbH, in PotsdamDie Herrn Zülküf Tekin, Facharzt fürChirurgie/Facharzt für Visceral-chirurgie an der Klinikum Ernst vonBergmann gGmbH in 14467 Potsdam,Charlottenstr. 72, in der Sitzung desZulassungsausschusses am 30.4.2014erteilte Ermächtigung wird hinsicht-lich der Überweisungsform abgeän-dert. Ab 11.9.2014 wird Herr ZülküfTekin auf Überweisung von zugelasse-nen Fachärzten für Chirurgie, Onkolo-gen und endoskopisch tätigen Ärztensowie entsprechenden Ärzten inzugelassenen Einrichtungen nach § 95Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V tätig.

Dr. med. Sabine UebachFachärztin für Innere Medizin/SP Gastroenterologie, RuppinerKliniken GmbH, in NeuruppinWeiterführung der bestehendenErmächtigung nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte. Eine Berechtigung zur Über-weisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.10.2014 bis31.12.2014

Dr. med. André WernerFacharzt für Innere Medizin/SP Gastroenterologie, Klinikum Frankfurt (Oder) GmbHermächtigt nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte auf Überweisung von zugelasse-

nen koloskopisch oder gastro-skopisch tätigen Ärzten sowie ent-sprechenden Ärzten in zugelassenenEinrichtungen nach § 95 Abs. 1 bzw. § 311 Abs. 2 SGB V zur Durchführungendoskopischer Diagnostik und Prok-tologie. Einer Möglichkeit zur Über-weisung ausschließlich an Fachärztefür Laboratoriumsmedizin undPathologie wird zugestimmt.für die Zeit vom 01.10.2014 bis30.09.2016

Dr. med. Udo ZickFacharzt für Frauenheilkunde undGeburtshilfe, Havelland KlinikenGmbH, Klinik RathenowWeiterführung der bestehendenErmächtigung nach § 31 a Abs. 1 Nr. 1Zulassungsverordnung für Vertrags-ärzte. Eine Berechtigung zur Über-weisung an andere Vertragsärztebesteht nicht.für die Zeit vom 01.10.2014 bis31.12.2014

Universität PotsdamPsychologisch-PsychotherapeutischeAmbulanz, in PotsdamWeiterführung des gemäß § 117 Abs. 2SGB V i. V. m. § 117 Abs. 1 SGB V beste-henden Ermächtigungsumfanges zurTeilnahme an der ambulanten psycho-therapeutischen Versorgung, aus-schließlich aus Gründen der Sicherstel-lung von Forschung und Lehre fürjährlich höchstens 300 Behandlungs-fälle gemäß § 21 BMV-Ärzte.für die Zeit vom 01.10.2014 bis zum31.12.2014

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Dipl.-Med. Martina AndersFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeneue Adresse: Uhlandstr. 53, 03050 Cottbusab 01.10.2014

Dipl.-Psych. Winfried BrodowskiPsychologischer Psychotherapeutneue Adresse: Schloßstr. 7, 03205 Calauab 01.11.2014

Dipl.-Psych. Susanne ButerPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Berliner Str. 96, 14467 Potsdamab 01.10.2014

Dr. phil. Dipl.-Psych. Ines DippoldPsychologische Psychotherapeutin/ausschließliche Behandlung vonKindern und Jugendlichenneue Adresse: Bahnhofstr. 86, 15732 Eichwaldeab 01.09.2014

Dr. med. Thomas EnenkelFacharzt für Physikalische und Rehabilitative Medizinneue Adresse: Potsdamer Str. 48,14513 Teltowab 01.11.2014

Maren FestnerFachärztin für Hals-, Nasen,- Ohren-heilkunde

neue Adresse: Bahnhofstr. 66, 14612 Falkenseeab 01.11.2014

Dr. med. Gunnar GroppFacharzt für Innere Medizin/Hausarztneue Adresse: Bahnhofstr. 66, 14612 Falkenseeab 01.11.2014

Dr. med. Silke GroßmannFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeneue Adresse: Karl-Liebknecht-Str. 2,16225 Eberswaldeab 27.10.2014

Marco HolstFacharzt für Psychiatrie und Psychotherapie/ausschließlich psychotherapeutisch tätigneue Adresse: Sperlingsweg 5, 15741 Bestenseeab 01.11.2014

Dipl.-Soz.-Päd. Mathias KraseKinder- und Jugendlichen-psychotherapeutneue Adresse: Bahnhofstr. 9, 16816 Neuruppin

Dipl.-Psych. Antje KuchenbuchPsychologische Psychotherapeutinneue Adresse: Altmarkt 21, 03046 Cottbusab 01.11.2014

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Praxisverlegungen

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Dr. med. Richard MaiFacharzt für Chirurgie/SP Unfallchirurgieneue Adresse: Willy-Brandt-Platz 2,12529 Schönefeldab 01.01.2015

Dr. med. Sylvia PauligFachärztin für Augenheilkundeneue Adresse: Bahnhofstr. 60, 03046 Cottbusab 17.09.2014

Dipl.-Med. Rita RöthkeFachärztin für Allgemeinmedizinneue Adresse: Karl-Liebknecht-Str. 2,

16225 Eberswaldeab 01.10.2014

Dipl.-Med. Katrin SchwanitzFachärztin für Frauenheilkunde undGeburtshilfeneue Adresse: Uhlandstr. 53, 03050 Cottbusab 01.10.2014

MVZ Teltow GbRneue Adresse: Potsdamer Str. 48,14513 Teltowab 03.09.2014

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Öffentliche Ausschreibungen vonVertragsarztsitzen gemäß § 103 Abs. 4 SGB VIn Gebieten, für die der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen eine Zulassungssperreangeordnet hat, schreibt die KV Brandenburg gem. § 103 Abs. 4 SGB V nach Antragstellung folgende Vertragsarztsitze zur Nachbesetzung aus:

Bewerbungsfrist bis 8.12.2014

laufendeBewertungs-Kennziffer

Fachrichtung Planungsbereichgewünschter-Übergabetermin

72/2014 Allgemeinmedizin Mittelbereich Seelow 01.04.2015

73/2014 Innere Medizin/HA Mittelbereich Erkner 01.07.2015

74/2014Frauenheilkunde undGeburtshilfe(1/2 Versorgungsauftrag)

Dahme-Spreewald 01.01.2015

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InternSicherstellung

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 47

Bewerbungsfrist bis 8.12.2014

laufendeBewertungs-Kennziffer

Fachrichtung Planungsbereichgewünschter-Übergabetermin

75/2014Orthopädie(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam-Mittelmark

sofort

76/2014Psychol. Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam/Stadt sofort

77/2014Ärztl. Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam/Stadt sofort

78/2014 Ärztl. Psychotherapeut(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam-Mittelmark

sofort

79/2014 Ärztl. Psychotherapeut Frankfurt (Oder)-Oder-Spree

01.04.2015

80/2014 Psychol. Psychotherapeut Frankfurt (Oder)-Oder-Spree

01.01.2015

Bewerbungsfrist bis 10.11.2014

laufendeBewertungs-Kennziffer

Fachrichtung Planungsbereichgewünschter-Übergabetermin

61/2014 Innere Medizin/HA Mittelbereich Potsdam 05.01.2015

62/2014 Innere Medizin/HA Mittelbereich Cottbus 01.01.2016

63/2014 Innere Medizin/HA Mittelbereich Cottbus 01.07.2015

64/2014 Allgemeinmedizin Mittelbereich Erkner 01.04.2015

65/2014Frauenheilkunde undGeburtshilfe

Uckermark 01.04.2015

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SicherstellungIntern

Seite 48 | AUSGABE 10 / 2014

Bewerbungsfrist bis 10.11.2014

laufendeBewertungs-Kennziffer

Fachrichtung Planungsbereichgewünschter-Übergabetermin

66/2014Kinder- und Jugendmedizin(1/2 Versorgungsauftrag)

Potsdam/Stadt 01.01.2015

67/2014 Anästhesiologie/aus-schließlich spezielleSchmerztherapie

Land Brandenburg 01.04.2015

68/2014 Haut- und Geschlechtskrankheiten(1/2 Versorgungsauftrag)

Brandenburg a. d. Havel/Potsdam-Mittelmark

01.04.2015

69/2014 Haut- und Geschlechtskrankheiten

Frankfurt (Oder)-Oder-Spree

01.07.2015

70/2014 Haut- undGeschlechtskrankheiten

Cottbus/Stadt sofort

71/2014 Diagnostische Radiologie RaumordnungsregionPrignitz-Oberhavel

sofort

• Die schriftliche Bewerbung für dieausgeschriebenen Vertragsarztsitzeist zwingend erforderlich. Sie mussdie Bewerbungskennziffer, dieAnschrift, die Telefonnummer, dieFacharztanerkennung sowie Angabenzum möglichen Praxisübernahme-zeitpunkt enthalten.

• Wir machen ausdrücklich daraufaufmerksam, dass in der Wartelisteeingetragene Ärzte nicht automa-tisch als Bewerber für die ausge-schriebenen Vertragsarztpraxen gelten.

Unter dem Stichwort „Ausschreibung“ sind die Unterlagen bei der KV Brandenburg, Friedrich-Engels-Str. 103/104, 14473 Potsdam, einzureichen.

Ansprechpartnerinnen:Karin Rettkowski Tel.: 0331/23 09 320Ingeborg Prößdorf Tel.: 0331/23 09 323

Weitere Informationen unterwww.kvbb.de

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InternSicherstellung

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 49

Übersicht ZulassungsmöglichkeitenEine Übersicht der für Zulassungen oder Anstellungen geöffneten bzw. ge-sperrten Planungsgebiete im Bereich der KVBB findet sich auf der Internetseiteder KVBB unter www.kvbb.de. Geben Sie den Webcode „web003“ in das Such-feld ein, und Sie gelangen direkt zu den Zulassungsmöglichkeiten.

Bekanntmachung:Entscheidungen des Landesausschusses für Ärzte und KrankenkassenDie aktuellen Beschlüsse des Landesausschusses über Zulassungssperrenbzw. Zulassungsmöglichkeiten sowie zu Zulassungsförderungen sind aufder Website der KV Brandenburg unter www.kvbb.de veröffentlicht. GebenSie den Webcode „web007“ in das Suchfeld ein, und Sie gelangen direkt zuden Beschlüssen.

ZulassungsförderungenIn folgenden Regionen werden aufgrund durch den Landesausschuss festgestellter drohender oder bestehender Unterversorgung Zulassungengefördert:

Hausärzte:Mittelbereiche Bad Freienwalde, Eisenhüttenstadt, Forst (Lausitz), Guben,Herzberg (Elster), Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübbenau, Pritzwalk-Wittstock/Dosse, Schwedt/Oder, Seelow, Senftenberg-Großräschen, Spremberg, Zehdenick-Gransee

Augenheilkunde: Mittelbereiche Elsterwerda-Bad Liebenwerda, Finsterwalde, Kyritz, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben, Landkreis Spree-Neiße

Frauenheilkunde: Mittelbereiche Guben, Lauchhammer-Schwarzheide, Lübben

Kinderheilkunde:Mittelbereiche Finsterwalde, Pritzwalk-Wittstock/Dosse

Dermatologie:Landkreis Prignitz

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Praxisbörse

Seite 50 | AUSGABE 10 / 2014

Praxisbörse

Intern

•Kinderarztpraxis im Havelland suchtab 2015 Nachfolger/In. Kenntnisse aufdem Gebiet der pädiatrischen Pneu-mologie und Allergologie wärenvorteilhaft, sind jedoch nicht Bedin-gung.Der Praxiseinstieg kann in Form einesübergangsweisen Anstellungsverhält-nisses erfolgen. Anstellungsbeginnund -umfang sind verhandelbar.Die Übernahme der Praxis ist an einNachbesetzungsverfahren gebunden.

Chiffre: PA/17/2014

•Frauenarztpraxis in Neuhardenberg(Märkisch-Oderland) sucht ab 2015dringend Nachfolger/in.Die Übernahme der Praxis ist an einNachbesetzungsverfahren gebunden.

Kontakt: 033476/5270 oder [email protected]

•Große hausärztliche Praxis im Mittel-bereich Lübben/Spreewald sucht ab 3. Quartal 2015 eine/n Nachfolger/in. Praxis/Ausstattung: 4 Arzthelferin-nen, 8 Räume, PC-System MCS-isynet(8 Workstations) auf neuestem Stand,neues Abd/SD-Sonogerät, EKG, Ergo,L-RR, Spiro, L-EKG etc. Praxisnach-folge als Vermietung möglich. Kaufdes Hauses verhandelbar.Für Einarbeitungszeit kann komfor-table Wohnung gestellt werden.

Chiffre: PA/18/2014

•Facharzt für Nervenheilkunde undFacharzt für Neurologie sucht ab 2016eine Praxis zur Übernahme.Bevorzugte Region: Potsdam, Bran-denburg(Havel)/Potsdam-Mittelmark,Teltow-Fläming, HavellandZusatzqualifikation: Psychotherapie (VT)

Kontakt: [email protected] 030-44044768

•Facharzt für Orthopädie und Unfall-chirurgie sucht in den nächsten 5Jahren in der Uckermark eine Praxiszur Übernahme.

Chiffre: PG/26/2014

•Facharzt für Innere und Allgemein-medizin sucht ab 2015 hausärztlichePraxis zur Übernahme.Bevorzugte Regionen: MittelbereicheBrandenburg/Havel, Potsdam, Ebers-walde, Teltow, Werder(Havel)-Beelitz,Zehdenick-Gransee

Chiffre: PG/27/2014

•Facharzt für PsychosomatischeMedizin und Psychotherapie (Richt-linienverfahren PsychoanalyseEinzel/Gruppe) sucht ab 3. Quartal2015 Praxis zur Übernahme. Gernhälftigen Versorgungsauftrag.Bevorzugt wird eine Region mit guterAnbindung nach Berlin (Potsdam,

Praxisabgabe Praxissuche

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Brandenburg(Stadt)/Potsdam-Mittel-mark, Havelland, Teltow-Fläming).

Kontakt: [email protected] oder0173/5467556

•Fachärztin für Psychiatrie und Psychotherapie sucht Anstellungs-möglichkeit (Teilzeit) in psychiatrischoder/und psychotherapeutisch aus-gerichteter Praxis.Bevorzugte Region: Potsdam, Bran-denburg(Stadt)/Potsdam-Mittelmark,Teltow-Fläming

Chiffre: AnKo/18/2014

•Medizinisches Versorgungszentrumin Teltow bietet ab sofort eine Anstel-lungsmöglichkeit für einen Hausarzt.Anstellungsumfang und Arbeitszeitverhandelbar.Kenntnisse auf dem Gebiet derNaturheilverfahren und derSchmerztherapie wären vorteilhaft,sind jedoch nicht Bedingung.

Kontakt: 0157/71738254 oder [email protected]

•Zentrum für Neurologie und Psychiatrie gGmbH in Bernau bietetab sofort eine Anstellungsmöglich-keit für einen Hausarzt. Anstellungs-umfang und Arbeitszeit verhandelbar.

Kontakt: 03338752350 [email protected]

•Fachärztin für Allgemeinmedizinsucht ab 3. Quartal 2015 eine Anstel-lungsmöglichkeit (Teilzeit) mit demZiel der späteren Übernahme derPraxis.Bevorzugte Region: Prignitz

Chiffre: AnKo/19/2014

•Facharzt für Innere und Allgemein-medizin sucht ab 2015 Anstellungs-möglichkeit in hausärztlicher Praxis,mit der Option der späteren Über-nahme.Bevorzugte Regionen: MittelbereicheBrandenburg/Havel, Potsdam, Ebers-walde, Teltow, Werder(Havel)-Beelitz,Zehdenick-Gransee

Chiffre: AnKo/20/2014

InternPraxisbörse

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 51

Anstellungs- und Kooperations-angebote und -gesuche

Ansprechpartner für Chiffre-Anzeigen:Fachbereich Sicherstellung, Frau Kalsow, 0331/23 09 322, [email protected]. 103, 14473 Potsdam

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Fortbildung

Seite 52 | AUSGABE 10 / 2014

Volles Haus bei DMP-Fortbildung

Intern

Bereits zum siebzehnten Mal fandam 13. September unsere „Kombi-nierte DMP-Fortbildungsveranstal-tung“ statt. Die Resonanz war auchdieses Mal wieder sehr groß! Allein indiesem Jahr kamen 239 Ärzte und 153Arzthelferinnen nach Blankenfelde-Mahlow. Der große Vorteil: Mit demBesuch dieser Veranstaltung könnendie teilnehmenden Ärzte an einemTag ihrer gesamten DMP-Fortbildungs-pflicht für das laufende Jahr nach-kommen, da das breit gefächerte Themenangebot Vorträge zu denDMP Diabetes Mellitus Typ-2, KHKund Asthma/COPD umfasst. Auch fürdas Praxispersonal werden parallelspezielle Workshops angeboten, z.B.

„Raucherentwöhnung bei chronischkranken Patienten“ und „Der Notfallin der Praxis“.

Die KV Brandenburg veranstaltetgemeinsam mit Partnern zweimal proJahr diese kombinierte DMP-Fortbil-dung. Falls Sie Interesse haben, daranteilzunehmen, merken Sie sich bittebereits den 21. Februar 2015 oder den19. September 2015 vor. Dann finden,wieder im Van der Valk Hotel BerlinBrandenburg, die nächsten „Kom-binierten DMP-Fortbildungsveranstal-tungen“ statt.

Unser Service für Sie: Frau Thiele, 0331/23 09 459

Mit dem Rollstuhl zur Sommerrodelbahn? Erfolgreiches Seminar zur Selbsthilfe für Praxispersonal in Cottbus

„Selbsthilfe – Unterstützung fürPatient und Praxis“ war der Titel dergemeinsamen Fortbildung von Kassen-ärztlicher Vereinigung Brandenburgund Regionaler Kontakt- und Informa-tionsstelle für Selbsthilfegruppen(REKIS) für Medizinische Fachange-stellte, die am 24. September im Frauenzentrum Cottbus stattfand.

14 Teilnehmerinnen füllten den klei-nen Raum im Frauenzentrum.

Angelika Koal, REKIS-Leiterin, gaberste Einblicke in das Thema Selbst-hilfe. Mit ihren lebendigen Beiträgenund vielen Beispielen begeisterten dieSprecherinnen der SelbsthilfegruppenMultiple Sklerose und Stomaträger

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für das Thema. Es gehören Ausflügetrotz Rollstuhl sowie bereits eineerste Kontaktaufnahme mit neu be-troffenen Patienten im Krankenhausund auch die Unterstützung bei An-trägen an die Krankenkasse zum All-tag der Selbsthilfegruppe.

Vor allem die Vielzahl der Gruppen(135 allein in Cottbus) und die Band-breite der Krankheitsbilder und Ziel-gruppen sorgten für ein Aha-Erlebnis.Die zahlreichen Flyer zu den Gruppenwurden gerne mitgenommen, soauch die Broschüre der Selbsthilfe-

kontaktstellen im Land Brandenburg(KV-Intern 9/2014, S. 43).

Auf Grund des positiven Feedbackssind bereits zwei Veranstaltungen für2015 geplant. Neugierig geworden?Dann können Sie sich die Termine 18. März 2015, Ludwigsfelde und 23. September 2015, Frankfurt/Oderschon mal vormerken.

InternFortbildung

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 53

Unser Service für Sie:Yvonne Becker, KOSATel: 0331/98 22 98 01E-Mail: [email protected]

Schmerz- und Palliativmediziner laden zumdoppelten Jubiläum

Bereits zum 50. Mal treffen sich am 15. November 2014die Schmerz- und PalliativmedizinerInnen Brandenburgs zum „Potsdamer –Analgesie – Sonnabend“ (PAS), einer Veranstaltung des InterdisziplinärenArbeitskreises der Brandenburger Schmerz- und Palliativmediziner e. V.(IABSP). Damit aber nicht genug des Jubiläums: Fast auf den Tag genau vor 20 Jahren, am 13. November 1994, endete zudem der 1. „AlgesiologischeBasiskurs“ der Landesärztekammer Brandenburg.

Auf dem 50. PAS soll nun nicht nur Rückschau gehalten werden, sondern auchPerspektiven der Schmerz- und Palliativmedizin besprochen werden. Die Jubiläumsveranstaltung findet statt im Inselhotel Potsdam-Hermannswerder,Hermannswerder 30, 14473 Potsdam. Interessierte finden alle Informationenzum Programm und zur Anmeldung unter www.iabsp.de.

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FortbildungIntern

Seite 54 | AUSGABE 10 / 2014

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

15.11.201409.00 - 16.00Potsdam

Basisseminar für Existenzgründer - Intensivierte WissensvermittlungKVBB & Partner

Fortbildungspunkte

30 Euro

19.11.201415.00 - 18.00Cottbus

Schweigepflicht, Datenschutz und Archivie-rung in der ArztpraxisElke Best, Rechtsanwältin/Fachanwältin fürMedizinrecht, Praxisrecht Fürstenberg &Partner

40 Euro

26.11.201414.00 - 20.0029.11.201409.00 - 17.00Cottbus

Strukturiertes Schulungsprogramm für insulinpflichtige Typ-2-Diabetiker (ZI)Michela-Doreen Gereke, FÄ f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis-mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

28.11.201415.00 - 17.00Potsdam

Heilmittelverordnungen in der ärztlichenPraxis (speziell Neurologie)Sandra Ullrich, med. Fortbildungszentrum derWeiterbildungsakademie Dresden,Beratende Apothekerinnen der KVBB

Fortbildungspunkte

40 Euro

03.12.201415.00 - 17.30Cottbus

Die GOÄ - speziell für KinderärzteUta Kallet, PVS berlin-brandenburg GmbH & Co. KG

30 Euro

8

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426

8

2

AUSGEBUCHT

AUSGEBUCHT

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InternFortbildung

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 55

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

06.12.201409.00 - 17.00Potsdam

DiSko-Schulungsprogramm - Wie Diabetikerzum Sport kommenDr. med. Karsten Milek, FA f. AllgemeinmedizinDr. Susanne Milek, Supervisorin/Coach

Fortbildungspunkte

100 Euro

12.12.201414.00 - 19.0013.12.201409.00 - 18.00Potsdam

Behandlungs- und Schulungsprogramm fürPatienten mit Hypertonie (ZI)Dr. med. Ingo Herbst, FA f. Innere Medizin

Fortbildungspunkte

100 Euro pro Arzt, 150 Euro

pro Praxis-mitarbeiter

(Teampreiseauf Anfrage)

8

5 AUSGEBUCHT

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte und Praxispersonal

Aktuelles Seminarangebotfür Ärzte

Termin | Ort Thema | Referent | Punkte Kosten

21.11.201416.00 - 19.3022.11.201409.00 - 17.30Potsdam

Moderatorentraining für QualitätszirkelDr. Sven Sebastian, Coach und Trainer für integratives Stress- undGesundheitsmanagement DINM

Fortbildungspunkte

für Mitgliederder KVBB

kostenfreiNicht-

mitglieder100 Euro

03.12.201415.00 - 18.00Potsdam

Honorarunterlagen und Verordnungs-statistiken - KV-Statistiken richtig lesen (für Fachärzte)Abrechnungsmanagerinnen der KVBB,Beratende Apothekerinnen der KVBB

Fortbildungspunkte

30 Euro

15

3

AUSGEBUCHT

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FortbildungIntern

Seite 56 | AUSGABE 10 / 2014

Aktuelles Seminarangebotfür das Praxispersonal

Termin | Ort Thema | Referent Kosten

12.11.201414.00 - 19.00Potsdam

Telefontraining für das PraxispersonalDipl.-Phil. Joachim Hartmann,Personal- und Persönlichkeitsentwicklung

65 Euro

12.11.201415.00 - 18.00Cottbus

Notfälle in der Praxis mit ReanimationLehrrettungsassistent der Johanniter-Unfall-Hilfe e. V.

40 Euro

AUSGEBUCHT

Ansprechpartner: Frau Thiele Tel.: 0331/23 09 459 Fax: 0331/23 09 288Frau Friedrich Tel.: 0331/23 09 426

„Interaktionsbezogene Fallarbeit als Möglichkeit zur Qualitätssicherung in der psychotherapeutischen Praxis“

28. Januar 2015 15.00 – 18.00 Uhr PotsdamDas Seminar findet in der Landesgeschäftsstelle der KV Brandenburg, Gregor-Mendel-Str.- 10/11 statt.

Themenschwerpunkte:• IFA Konzept als Möglichkeit zur Qualitätssicherung • Ablauf eines IFA-Prozesses• praktische Erfahrungen in und mit IFA

Referentin:Dipl.-Psych. Ilka Zänker, Psychologische Psychotherapeutin, Lübben

Teilnahmegebühr: 40 Euro pro Person

Ansprechpartnerin: KV Brandenburg, Frau Friedrich, Tel.: 0331/23 09 426

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InternFortbildung

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 57

Externe Fortbildungsangebote für Ärzte und Psychotherapeuten

Hypnose zu Heilzwecken in 6 Teilkursen (100 Std.)

Termine: 17./18. Januar 2015 Grundkurs (16 Stunden)21./22. März 2015 1. Aufbaukurs (16 Stunden13./14. Juni 2015 2. Aufbaukurs (16 Stunden)22./23. August 2015 3. Aufbaukurs (16 Stunden)10./11. Oktober 2015 4. Aufbaukurs (16 Stunden)21./22. November 2015 5. Aufbau- und Supervisionskurs (20 Stunden)

Ort: Tagungshotel - Bildungszentrum Erkner e. V., Seestraße 39, 15537 ErknerTel.: 03362/76 99 03 Fax: 03362/76 99 09

Kosten: Grundkurs (incl. 25 Euro Materialkosten für alle Kurse): 275 Euro EuroAufbaukurs 1. bis 4.: je 250 Euro, letzter Kurs: 300 Euro

Zertifizierung:LÄK-/OPK-Zertifizierung: 100 Punkte insgesamt (pro Teil-Kurs 16 bzw. 20 Punkte bei Teilbelegungen)

Wissenschaftliche Leitung: PD Dr. habil. W. Zimmermann

Anmeldung: Bis 3. Januar 2015Direkt an Praxis PD Dr. habil. W. Zimmermann, Breitscheid-Str. 41, 16321 BernauTel./Fax: 03338/ 5874 Email: [email protected]

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FortbildungIntern

Seite 58 | AUSGABE 10 / 2014

Fachtagung Arzt-Patienten-Kommunikation

Ein gutes Arzt-Patienten-Gespräch ist von entscheidender Bedeutung für denErfolg der Behandlung. Es hilft, die richtige Diagnose zu stellen und die passen-de Therapie zu finden. Ärztinnen und Ärzte führen tausende von Gesprächen,und nicht selten müssen sie ihren Patienten schlechte Nachrichten überbrin-gen. Gerade in solchen Situationen ist eine intensive Kommunikation wichtig,denn schnell können Sorgen und Ängste entstehen. Die Arzt-Patienten-Kommu-nikation hat maßgeblichen Einfluss auf die Patientenzufriedenheit und Adherence.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) veranstaltet daher in Kooperation mit der Bundesärztekammer eine Fachtagung zum Thema:

"Therapie: Gespräch – Fachtagung zur Arzt-Patienten-Kommunikation"am Samstag, 8. November 2014 in Berlin, von 10 bis 15 Uhr

Die Fachtagung ist mit fünf Fortbildungspunkten anerkannt.

Ärzte, Medizinstudenten und andere Interessierte können sich bis zum 3. November schriftlich anmelden: Bundesärztekammer, Dezernat 1, Postfach 120864, 10598 Berlin oder per E-Mail an [email protected].

Rückfragen beantworten Frau Dr. Litschel 030/40 05-1426 und Frau Felgner 030/40 05-1420 bei der KBV.

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InternFortbildung

AUSGABE 10 / 2014 | Seite 59

Anzeige

Tagung Frühe Hilfen

Unter dem Motto „Gemeinsam Verantwortung tragen – interprofessionelleQualitätszirkel als Instrument in den Frühen Hilfen“ laden das Nationale Zen-trum Frühe Hilfen, die Kassenärztliche Bundesvereinigung und die Kassenärzt-liche Vereinigung (KV) Baden-Württemberg zu einer Tagung ein.

Eine bessere Verzahnung von Angeboten Früher Hilfe und der ärztlichen undpsychotherapeutischen Versorgung von Kindern in belastenden familiärenLebenslagen war Gegenstand eines Projektes der KV Baden-Württemberg.Erste Ergebnisse dieses Projektes sollen bei der Veranstaltung präsentiert werden.

Termin: 26. November 2014Ort: Kassenärztliche Bundesvereinigung, Herbert-Lewin-Platz 2,

10623 BerlinAnmeldung: bis zum 3. November

auf der Homepage des Nationalen Zentrums Frühe Hilfen unter www.fruehehilfen.de/tagung-qualitaetszirkel

Die Teilnahme ist kostenlos. Die Anerkennung der Tagung als Fortbildungsver-anstaltung wurde bei der Ärztekammer Berlin beantragt.

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FortbildungIntern

Seite 60 | AUSGABE 10 / 2014

Tag der offenen Tür zum Weltdiabetestag

Einen Tag deroffenen Tür anläss-lich des Weltdia-betestages veran-stalten Branden-burger Diabetes-gesellschaft undalle diabetologischarbeitenden Ein-richtungen in derMark am 12. November. Mit von der Partiesind unter ande-rem auch ambu-lant tätige Diabe-tologen in Pots-dam, Eberswalde,Brandenburg/Havel, Hennigsdorf,Wittenberge, Luckenwalde, Erkner,Seelow oder Rüdersdorf.

Die Aktion richtet sich vor allem anAngehörige, Freunde und Kollegenvon Diabetespatienten. Im Mittel-punkt stehen Information, Aufklärung

und Prävention. Bei-spielsweise könnenBesucher ihr Diabetes-Risiko testen oderihren Blutzucker mes-sen lassen. In einigenPraxen werden Kurz-vorträge rund um Dia-betes angeboten.

Neben Praxen betei-ligen sich beispiels-weise auch Apotheken,Podologen oder Ortho-pädie-Schuhmacher andem Tag der offenenTür.

Weitere Informationen finden Sie aufder Internetseite der BrandenburgerDiabetesgesellschaft unter www.diabetologen-brandenburg.de.

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Monatsschrift der KassenärztlichenVereinigung Brandenburg

Herausgeber:Landesgeschäftsstelle derKassenärztlichen VereinigungBrandenburgGregor-Mendel-Str. 10-1114469 PotsdamTelefon: 0331/28 68 100Telefax: 0331/28 68 175Internet: http://www.kvbb.deEmail: [email protected]

Redaktion:Dr. med. H. J. Helming (ViSP)MUDr./CS Peter NoackDipl.-Med. Andreas SchwarkKornelia Hintz, Christian Wehry

Redaktionsschluss:17. Oktober 2014

Satz und Layout:KV BrandenburgBereich KommunikationTelefon: 0331/28 68 196Telefax: 0331/28 68 197

Druck:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E-Mail: [email protected]

Anzeigenverwaltung:ODR GmbHOstsee Druck RostockKoppelweg 2, 18107 RostockTelefon: 0381/77 65 7 0Telefax: 0381/77 65 7 19E-Mail: [email protected]

Anzeigenannahmeschluss:Jeder 5. des MonatsZur Zeit gilt die Preisliste vom 1. März 2014Erscheinungsweise: MonatlichAuflage: 4.900 Exemplare

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