KVJSJugendhilfe – Service · PDF fileFür die Förderung freier und...

download KVJSJugendhilfe – Service · PDF fileFür die Förderung freier und privat-ge-werblicher Träger ist auch bei der Aufnah- ... les (KVJS) • Für die Betreuung von unter dreijähri

If you can't read please download the document

Transcript of KVJSJugendhilfe – Service · PDF fileFür die Förderung freier und...

  • KVJSJugendhilfe Service

    Orientierungshilfe zur Bedarfsplanung in der Tagesbetreuung

    ab 2011

  • 2

    Bedarfsplanung

    InhaltsverzeichnisPrmissen 3

    I. Bestandsaufnahme 41. Gruppenarten, Gruppenstrken und Mindestffnungszeiten (Kindergarten- gruppen und altersgemischte Gruppen) nach 1 Abs. 4 Kindertagessttten- verordnung 42. Gruppenarten, Gruppenstrken und ffnungszeiten (Kleinkinder und Schulkinder) auerhalb der Kindertagesstttenverordnung 43. Kindertagespflege 54. Rechtslage und finanzielle Frderung 5 II. Bedarfsermittlung 81. Bedarf an Pltzen in Regelkindergrten 102. Bedarfsermittlung fr die Betreuung von Kleinkindern, fr Schulkinder und die Ganztagsbetreuung von Kindergartenkindern 103. Weitere Bedarfsarten 11

    III. Planungen der notwendigen Vorhaben/Mglichkeiten der Bedarfsdeckung 131. Abgleich Bestand und Bedarf 132. Mglichkeiten der Bedarfsdeckung 132.1 Wesentliche Angebotsformen 132.2 Betreuung von Kindern mit Behinderung in Integrativen Gruppen 142.3 Erweiterung der Angebotspalette von Kindertageseinrichtungen fr weitere Bedarfsarten in der Gemeinde 16

    Anhang Besonderheit integrative Erziehungshilfe nach 27 SGB VIII in Tageseinrichtungen 17

    Anlage 1 Gesetz ber die Betreuung und Frderung von Kindern in Kindergrten, anderen Tageseinrichtungen und der Kindertagespflege (Kindertagesbetreuungsgesetz KiTaG) in der Fassung vom 19. Oktober 2010 19

    Anlage 2 Verordnung des Kultusministeriums ber den Mindestpersonalschlssel und die Personalfortbildung in Kindergrten und Tageseinrichtungen mit altersgemischten Gruppen (Kindertagesstttenverordnung KiTaVO) vom 25. November 2010 26

    Anlage 3 Prozess der Bedarfsplanung 29

    Anlage 4 Muster Umfrage zur Ermittlung der Bedarfe von Eltern, deren Kinder jetzt oder in Zukunft eine Tageseinrichtung fr Kinder besuchen 30

    Anlage 5 Datenblatt als Grundlage fr die Ermittlung des Bedarfs an Ange- boten der Tagesbetreuung fr Kinder 32

  • 3

    Bedarfsplanung

    Das Leistungsangebot der Tageseinrich-tungen fr Kinder soll sich pdagogisch und organisatorisch an den Bedrfnissen der Kinder und ihrer Familien orientieren ( 22 a SGB VIII).

    Tageseinrichtungen frdern die individu-elle und soziale Entwicklung der Kinder und tragen dazu bei, Benachteiligungen zu vermeiden oder abzubauen.

    Fr Kinder im Kindergarten im Kindergar-tenalter besteht ein Rechtsanspruch auf den Besuch eines Kindergartens und es ist darauf hinzuwirken, dass fr diese Al-tersgruppe ein bedarfsgerechtes Ange-bot an Ganztagspltzen oder ergnzend in Kindertagespflege zur Verfgung steht. Fr Kinder im Alter von unter drei Jahren und fr schulpflichtige Kinder sind nach Bedarf Pltze in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege vorzuhalten, ab Au-gust 2013 haben ein- bis dreijhrige Kin-der darauf einen Rechtsanspruch ( 24 SGB VIII). Die kommunalisierte Frderung von Kin-dertageseinrichtungen steht in enger Ver-bindung mit einer rtlichen Bedarfspla-nung.

    Fr die Ausgestaltung der Angebote zur Frderung von Kindern in Tageseinrich-tungen gelten folgende Prmissen:

    Die Weiterentwicklung der Angebote er-fordert eine sorgfltige Bedarfsplanung und setzt eine bezglich der Art und des zeitlichen Umfangs differenzierte Erhe-bung des vorhandenen und absehbaren rtlichen Bedarfs voraus.

    Aufgrund der familialen und gesellschaft-lichen Vernderungen sind bedarfsge-rechte Angebote der Tagesbetreuung fr Kinder jeder Altersklasse mit unterschied-lichen ffnungszeiten beziehungsweise Betreuungszeiten vorzusehen.

    In jeder Gemeinde sollen Angebote ver-fgbar sein, die einen breiten Personen-kreis ansprechen und mglichst wenig selektieren, das heit auch Kinder und Familien in erschwerten Lebenslagen nicht ausgrenzen, sondern in ihren ange-stammten Sozialbezgen frdern.

    80 des SGB VIII benennt drei wesentli-che Phasen der Jugendhilfeplanung:

    I. Die Bestandsaufnahme an Einrichtun-gen und Diensten,II. die Bedarfsermittlung,III. die Planung der notwendigen Vorha-ben.

    Prmissen

  • 4

    Bedarfsplanung

    1. Gruppenarten, Gruppenstrken und Mindestffnungszeiten (Kindergar-tengruppen und altersgemischte Gruppen) nach 1 Abs. 4 Kindertages-stttenverordnung

    Gruppenart Alter der Kinder

    Regelgruppenstrke, Hchstgruppenstrke

    Halbtagsgruppe HT fr 3-Jhrige bis Schuleintritt (Vor- oder Nachmittagsbe-treuung von mindestens 3 Std.)

    25 bis 28 Kinder

    Regelgruppe RGfr 3-Jhrige bis Schuleintritt (Vor- und Nachmittagsbe-treuung mit Unterbrechung am Mittag)

    25 bis 28 Kinder

    Gruppe mit verlngerter ffnungszeit Vfr 3-Jhrige bis Schuleintritt (durchgngige ffnungszeit von mindestens 6 Std.)

    22 bis 25 Kinder

    Ganztagesgruppe GTfr 3-Jhrige bis Schuleintritt (mehr als 7 Std. durchgngi-ge ffnungszeit)

    20 Kinder

    Altersgemischte Gruppe AMfr 3-Jhrige bis unter 14 Jahre

    25 bei HT/RG/V20 bei GT

    Altersgemischte Gruppe AMfr 2-Jhrige bis unter 14 Jahre (mit berwiegender An-zahl von Kindern im Kindergartenalter)

    Absenkung der Gruppenstrke umeinen Platz je aufgenommenes 2-jhriges Kind, ausgehend von: 25 bei HT/RG 22 bei V 20 bei GT

    Altersgemischte Gruppe AMvom 1. Lebensjahr bis unter 14 Jahre (bei allen Gruppen-arten)

    15 Kinder, davon hchstens 5 Kinder im Al-ter von unter drei Jahren

    2. Gruppenarten, Gruppenstrken und ffnungszeiten (Kleinkinder und Schulkinder) auerhalb der Kindertagesstttenverordnung

    GruppenartAlter der Kinder

    Hchstgruppenstrke

    Kleinkindbetreuung (Krippe)vom 1. Lebensjahr bis 3 Jahre ( ber 15 Stunden wchent-lich)

    10 Kinder

    Betreute Spielgruppevom 1. Lebensjahr bis 3 Jahre (10 bis 15 Stunden wchentlich)

    10 Kinder

    Hortvom Schuleintritt bis unter 14 Jahre (ber 15 Stunden wchentlich)

    20 Kinder

    Bei der Bestandsaufnahme der Tagesein-richtungen vor Ort wird festgestellt, wie viel Pltze fr welches Alter der Kinder und fr welche Betreuungszeiten vorhan-den sind. Dazu ist ein Vergleich mit den Merkmalen und Rahmenbedingungen zu den jeweiligen Gruppenarten hilfreich.

    Gleichzeitig bietet der nachfolgende berblick eine Basis mglicher Angebots-formen zur Bedarfsdeckung (siehe III).

    I. Bestandsaufnahme

  • 5

    Bedarfsplanung

    GruppenartAlter der Kinder

    Hchstgruppenstrke

    Hort an der Schulevom Schuleintritt bis unter 14 Jahre (Tglich mindestens 5 Stunden auerhalb des Unterrichts in der Schule oder in der Nhe der Schule)

    20 Kinder25 Kinder

    Sonstige Betreuungsformen(10 bis 15 Stunden wchentlich)Kinder von 2 Monaten bis SchuleintrittKinder von 3 Jahren bis unter 14 Jahren

    15 Kinder20 Kinder

    3. Kindertagespflege

    Im Rahmen der Kindertagespflege kn-nen nach 22 bis 24 SGB VIII und 1 Abs.7 KiTaG Kinder vom ersten Lebens-jahr bis zu ihrem 14. Geburtstag betreut werden. Die Betreuung und Erziehung fin-det im Haushalt der Tagespflegeperson oder der Personensorgeberechtigten des Tagespflegekindes oder auerhalb des Haushaltes in anderen geeigneten Ru-men statt.

    Hierbei knnen bis zu fnf fremde an-wesende und acht angemeldete Kin-der, in anderen geeigneten Rumen bis zu neun anwesende Kinder mit zwei Ta-gespflegepersonen bei mehr als fnf Kin-der, ab dem achten Kind davon eine als Fachkraft im Sinne des KiTaG betreut wer-den. Zur Durchfhrung dieser Ttigkeit ist eine Pflegeerlaubnis nach 43 SGB VIII durch das rtliche Jugendamt erforder-lich, wenn die Betreuung der Kinder au-erhalb ihrer Wohnung mehr als 15 Stun-den wchentlich gegen Entgelt und ln-ger als drei Monate stattfindet.

    4. Rechtslage und finanzielle Frderung

    Durch das Gesetz zur nderung des Kin-dertagesbetreuungsgesetzes (KiTaG) in der Fassung vom 19.03.2009, das rckwir-kend zum 01.01.2009 in Kraft trat, wur-de die Delegation der Frderung von Kin-dertageseinrichtungen auf die Stdte und Gemeinden konsequent fortgesetzt.

    Kern der nderung des Kindertagesbe-treuungsgesetzes ist die Vereinheitli-chung der Frdersystematik fr Kinder-grten, Tageseinrichtungen mit altersge-mischten Gruppen, Krippen und Spiel-gruppen. Die Verteilung der finanziellen Zuschsse zum Betrieb (einschlielich der des Bundes fr Kleinkindbetreuung) er-folgt ber den kommunalen Finanzaus-gleich. Die bisherige direkte Landesfrde-rung der Kleinkindbetreuung an die Tr-ger ist entfallen.

    Die Frderung der freien und privat-ge-werblichen Trger erfolgt immer durch die Standortgemeinde.

    Hhe der Frderung bei Aufnahme des Angebots in die Bedarfsplanung:

    Mindestens 63 Prozent der Betriebs-kosten fr Kindergrten und altersge-mischte Gruppen ( 8 Abs. 2 KiTaG)

    Mindestens 68 Prozent fr Krippen (8 Abs.3). Unter diese Frderung fal-len auch weiterhin die Betreuten Spiel-gruppen.

    Eine darber hinausgehende Frde-rung wird in einem Vertrag zwischen Gemeinde und Einrichtungstrger ge-regelt ( 8 Abs. 5).

    Trger, deren Angebot einer Tageseinrich-tung nicht in die Bedarfsplanung auf-genommen wird, erhalten fr jeden be-legten Platz einen Zuschuss in Hhe der FAG-Zuweisung ( 8 Abs.4). Dies ent-spricht bei Krippen ungefhr ein Drit-

  • 6

    Bedarfsplanung

    tel und bei Kindergrten die Hlfte von 68 Prozent beziehungsweise 63 Prozent der obengenannten Betriebskostenfrde-rung.

    Fr die Frderung freier und privat-ge-werblicher Trger ist auch bei der Aufnah-me auswrtiger Kinder nur die Standort-gemeinde zustndig.

    Die Standortgemeinde erhlt fr auswr-tige Kinder, die in die Bedarfsplanung auf-genommen sind einen Kostenausgleich von der Wohnsitzgemeinde (Interkom-munaler Ausgleich 8a). Hhe des Kos-tenausgleichs bei unter dreijhrigen Kin-dern: 75 Prozent Betriebskosten pro Platz, abzglich Landeszuweisung; bei Drei- bis Sechsjhrige 63 Prozent, abzglich Lan-deszuweisung.

    Im Rahmen der politischen bereinkunft vom 24.11.2009 haben sich das Land Ba-den Wrttemberg und die kommunalen Landesverbnde geeinigt, den Personal-schlss