KVNO aktuell 11 2008

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11 08 Neuer Beschluss 6,5 Prozent mehr Honorar für die rheinischen Praxen Honorarreform So funktionieren die Regelleistungsvolumen Paragraf 73b Verband hat Vorrecht bei Hausarztverträgen Überblick Die vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus Vereinbarung 2009 Neue DDD-Quote – Regressfreiheit winkt

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KVNO aktuell erscheint in zehn Ausgaben pro Jahr als Mitteilungsorgan für die Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Themen dieser Ausgabe sind unter anderem: Honorarreform und Paragraf 73b.

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11 08

Neuer Beschluss6,5 Prozent mehr Honorarfür die rheinischen Praxen

HonorarreformSo funktionieren dieRegelleistungsvolumen

Paragraf 73bVerband hat Vorrechtbei Hausarztverträgen

ÜberblickDie vor- und nachstationäreBehandlung im Krankenhaus

Vereinbarung 2009Neue DDD-Quote –Regressfreiheit winkt

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Inhalt

1 Editorial

Schwerpunkt

4 Individualbudgets sind ab 1. Januar 2009 passé: So funktionieren die Regelleistungsvolumen

Aktuell

2 Bewertungsausschuss korrigiert Beschluss: 6,5 Prozent mehr für die ambulante Versorgung

8 GKV-OrgWG verabschiedet: Neue Zulassungsmöglichkeiten für Psychologische Psychotherapeuten

9 Hausarztzentrierte Versorgung novelliert: „Verbandsmonopol spaltet die Ärzteschaft“

10 Abrechnung des zweiten Quartals 2008: Gesamtvergütung steigt um 6,1 Prozent – die Quoten sinken trotzdem

11 68-Jahre-Grenze aufgehoben – Zwangsruhestand passé

11 KV Nordrhein rechnet ab 2009 Sprechstundenbedarf und Impfstoffe ab

Berichte

20 Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009: Kassen werden den Gürtel enger schnallen

22 Ärztlicher Sachverstand statt politische Ideologie: Wie die Krankenversicherung noch zu retten ist

24 Qualitätsmanagement hilft Fehler vermeiden: Wappnen Sie sich vor Praxis-Pannen

26 Praxen unsicher über einige Labor-Neuregelungen: Fragen und Antworten zur Laborreform

28 Entlastungsangebote entlasten die Praxis: Versorgung von Demenzkranken ist Teamsache

Service

29 Aktuelle Informationen über Leistungsänderungen: KV Nordrhein bietet Newsletter für Patienten

30 Inhaber sollten die Praxis regelmäßig analysieren: Praxisbewertung und -analyse nutzt nicht nur bei Bankverhandlungen

32 Rheinländer haben kürzeste Wartezeit

32 Rundfunkgebühr für Praxiscomputer wackelt

33 Fax-Abruf

Praxisinfo

12 Betriebskrankenkassen kündigen Hausarztvertrag aus dem Jahr 2005

12 Arzneimittelfestbeträge – Regelungen gelten auch für Bundesbahnbeamte

12 BKK für Heilberufe und pronova BKK: Auslandsschutz- und HPV-Impfvertrag

13 Änderung der häuslichen Krankenpflege-Richtlinien

13 Primäre Wundversorgung und sekundäre Wundbehandlung richtig abrechnen

13 Unrechtmäßige telefonische Abfrage von Patientendaten durch Krankenkassen

14 Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus

Arzneimittelinfo

16 Arzneimittelausgaben steigen um 15 Prozent

16 Kurze Liste verordnungsfähiger Medizinprodukte

17 Wer Quotenziele erreicht, wird von Regressen befreit

18 Aut idem: Apotheker substituierten mit teuren Präparaten

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Mit freundlichen GrüßenIhr KV-Vorstand

Dr. Leonhard Hansen Dr. Klaus Enderer

rechnen Sie alles ab, was Sie erbracht haben. Dieser Rat-schlag mag Ihnen unter dem noch geltenden Regime der Individualbudgets unsinnig erscheinen. Aber spätestens ab dem 1. Januar 2009 wird es unter Umständen exis-tentiell wichtig, diesen Ratschlag zu befolgen.

Nach dem Willen des Gesetzgebers bricht nämlich im Ja-nuar eine neue Zeit an, die Zeit der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Dann sollen nicht länger versorgungs-fremde Faktoren wie die Steigerung der Grundlohnsum-me die Ausgaben der Krankenkassen für die ambulante Versorgung definieren.

Nach fast zwei Jahrzehnten der versorgungsfeindlichen Budgetierung soll der Versorgungsbedarf der Patientin-nen und Patienten endlich die bestimmende Größe sein. Dieser Paradigmenwechsel ist nicht nur hart erkämpft, er muss auch noch realisiert werden.

Die bundesweiten Honorarverhandlungen waren dazu der erste grundlegende Schritt. Sie waren zunächst nicht so ausgefallen, wie wir Rheinländer es zu Recht erwartet hatten. Aber durch unser konzertiertes und entschlos-senes Vorgehen zusammen mit unserem Landesgesund-heitsminister Karl-Josef Laumann konnten wir das Blatt

wenden. Statt der mickrigen 3,6 Prozent wird unser An-teil an der Honorarerhöhung 6,5 Prozent betragen.

Die zweite Runde sind die Verhandlungen über die Ge-samtvergütung mit den rheinischen Kassen. Wenn die-ses Heft bei Ihnen vorliegt, haben wir die Verhandlun-gen hoffentlich erfolgreich beendet.

Ende des Monats wird Ihnen dann auch erstmals Ihr Re-gelleistungsvolumen mitgeteilt. Wie es berechnet wird, erläutern wir in diesem Heft. Und da sind wir auch wie-der bei unserem Rat, alles abzurechnen. Und damit beim Paradigmenwechsel in unseren Köpfen.

Denn die Regelleistungsvolumen werden auf der Basis des Vorjahresquartals berechnet. Deshalb kommt es darauf an, alles abzurechnen, was Sie geleistet haben. Manna wird auch 2009 nicht vom Himmel regnen, daher soll-ten wir auch nichts mehr verschenken.

Editorial

Liebe Frau Kollegin, lieber Herr Kollege,

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2 Aktuell

Bewertungsausschuss korrigiert Beschluss

6,5 Prozent mehr für die ambulante Versorgung Nach Interventionen aus Nordrhein hat der Erweiterte Bewertungsausschuss die Honorarzuwächse für 2009 neu verteilt.

Die Ärzte und Psychotherapeuten im Rheinland erhalten demnach im kommenden Jahr 6,5 Prozent mehr Honorar als im Jahr 2007. Der ursprüngliche Beschluss, den der Ausschuss Ende August gefasst hatte, sah gerade einmal einen Anstieg von 3,6 Prozent vor. „Das wäre kaum mehr als eine Nullrunde gewesen“, sagt Dr. Leonhard Hansen,

Vorsitzender der KV Nordrhein, „denn die Steigerung be-zieht sich schließlich auf das Jahr 2007“.

Der Vorstand der KV Nordrhein intervenierte gegen den „versorgungsfeindlichen Beschluss“. Es sei inakzeptabel, dass die aufgrund der strikten Mengenbegrenzungsregeln

Veränderung Gesamthonorar gegenüber 2007

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8,6 8,910,4 10,6

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3Aktuell

hohen nordrheinischen Punktwerte einerseits als entscheiden-de Stützgröße zur Berechnung des bundeseinheitlichen Durch-schnittspunktwerts dienten, andererseits aber die rheinischen Praxen ins honorarpolitische Abseits manövrierten. Unterstützt wurde die KV Nordrhein dabei von Landesgesundheitsminister Karl-Josef Laumann.

Erfolgreiche DiplomatieDie Interventionen waren schließlich erfolgreich. Am 23. Oktober beschloss der Ausschuss, die bundesweit 2,7 Milliarden zusätz-liches Honorar neu zu verteilen, die 2009 an die Praxen fließen. Davon profitieren neben Nordrhein auch die Praxen in Schles-wig-Holstein, Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und West-

falen-Lippe. Ihr Honorarzuwachs fällt nun deutlich höher aus.

„Unser Einsatz bringt den niedergelassenen Ärzten und Psychotherapeuten in Nord-rhein-Westfalen 100 Millionen mehr als eigentlich vorgesehen“, betont Laumann. Dies zeigen Berechnungen der Kassenärzt-lichen Bundesvereinigung. Dagegen müs-sen vor allem Bayern und Bremen etwas von ihrem Zuwachs abgeben.

„Die 6,5-prozentige Steigerung für uns ist sicher kein schlechtes Ergebnis – auch wenn sie längst nicht ausreicht, alle un-sere Leistungen adäquat zu honorieren“, so Hansen. In den laufenden Verhandlun-gen mit den Krankenkassen werde die KV Nordrhein deswegen alles daran setzen, weitere attraktive Verträge für die Praxen in Nordrhein zu schließen.

30 Millionen für ambulante OperationenDer Ausschuss entschied zudem, dass 30 Millionen zusätzlich zur Stärkung des am-bulanten Operierens in den Honorartopf fließen. Auch der organisierte Notfall-dienst soll aufgewertet werden und zwar um rund zehn Prozent.

Informationen zur Honorarreform

Vor Ort haben die Kreisstellen der KV

Nordrhein bis Mitte November bereits ein

gutes Dutzend Informationsveranstaltun-

gen angeboten. Weitere Termine finden in

der zweiten November-Hälfte und im De-

zember statt.

Uhrzeit und die Adresse der Veranstaltung

können Sie im Internet abrufen. Sie finden

sie auf der Homepage der KV Nordrhein im

Bereich „Service“ in der Rubrik „Termine“

unter www.kvno.de

Datum Kreisstelle19. November Essen

19. November Wesel

20. November Bonn

24. November Düsseldorf

26. November Aachen

26. November Wuppertal

27. November Mülheim

27. November Mönchengladbach

3. Dezember Kleve

3. Dezember Heinsberg

3. Dezember Rhein-Erft-Kreis

9. Dezember. Solingen

9. Dezember Köln

17. Dezember Rhein-Erft-Kreis

17. DezemberRheinisch-Bergischer-Kreis

Veränderung Gesamthonorar gegenüber 2007

2,5

6,37,6

8,6 8,910,4 10,6

12,213,5

16,1 16,5

19,2 19,4 19,8

24,6

8,3

19,7

6,56,3

11,0

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4 Schwerpunkt

Individualbudgets sind ab 1. Januar 2009 passé

So funktionieren die RegelleistungsvolumenDie Honorarreform führt zu einer neuen Systematik der Honorarverteilung. Bundesweit bestimmen ab Anfang 2009 Regelleistungsvolumen die Abrechnung der Praxen.

Die Gesamtvergütung wird auch in 2009 im Wesentli-chen aus zwei Teilen bestehen: Einen Teil bezahlen die Krankenkassen als Einzelleistungen. Dazu kommt der Anteil, der von der Höhe her begrenzt ist: die so ge-nannte vorhersehbare morbiditätsbedingte Gesamt-vergütung.

Ähnlich wie bei den Individualbudgets gibt es ab 2009 eine Vielzahl von Leistungen, die die Praxen nur bis zu einer bestimmten Menge abrechnen können. Dabei ist die Höhe der Vergütung allerdings fest: bundesweit ein-heitlich liegt der Punktwert bei 3,5001 Cent. Mit diesem Punktwert werden die Leistungen, die dem Regelleis-

tungsvolumen unterliegen, bis zur Höhe des Regelleis-tungsvolumens vergütet. Darüber hinausgehende Leis-tungen bezahlen die Krankenkassen nur abgestaffelt.

Wie bisher gibt es aber auch Leistungen, die als Ein-zelleistungen bezahlt werden. Deren Punktwerte wer-den derzeit verhandelt. Weiterhin gibt es Leistungen, die nicht dem Regelleistungsvolumen unterliegen, aber aus der gedeckelten Gesamtvergütung gezahlt werden. Diese Leistungen werden grundsätzlich mit 3,5001 Cent vergütet. Einige Bereiche werden aller-dings im EBM höher bewertet, darunter die Akupunk-tur und die Schmerztherapie.

Fachgruppen und FallwerteFür folgende Fachgruppen hat der Bewertungsaus-schuss eigene Fallwerte beschlossen:n Allgemeinmediziner/Praktische Ärzte, hausärztlich

tätige Internistenn Kinder- und Jugendmedizinern Anästhesistenn Augenärzten Chirurgenn Gynäkologenn Gynäkologen mit Weiterbildung Endokrinologie

und Reproduktionsmedizinn HNO-Ärzten Dermatologenn Humangenetikern Facharzt-Internisten ohne Schwerpunktn Angiologenn invasiv tätige Angiologenn Endokrinologenn Gastroenterologenn Hämato-/ Onkologenn Kardiologenn invasiv tätige Kardiologenn Pneumologenn Rheumatologenn Nephrologen

n Kinder- und Jugendpsychiater und -psychothera-peuten

n MKG-Chirurgenn Nervenärzten Neurologenn Nuklearmedizinern Orthopädenn Phoniater und Pädaudiologenn Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie mit

einem Anteil an Leistungen der Richtlinien-Psy-chotherapie im Vorjahresquartal von höchstens 30 Prozent

n Fachärzte für Psychiatrie und Psychotherapie mit einem Anteil an Leistungen der Richtlinien-Psy-chotherapie im Vorjahresquartal von mehr als 30 Prozent

n Radiologen ohne CT und MRTn Radiologen mit CTn Radiologen mit MRTn Radiologen mit CT und MRTn Urologenn Fachärzte für Physikalisch-Rehabilitative Medizinn Schmerztherapeuten

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5Schwerpunkt

Die Individualbudgets gibt es noch bis Ende 2008. Dann kommen die Regelleistungsvolumen. Wie hoch sie sind, hängt von Abrechnungsdaten der Vergangenheit ab. En-de November informiert die KV Nordrhein die Praxen, wie hoch ihr RLV ist.

Diese Information gibt es nun für jedes Quartal, jeweils einen Monat vor Beginn desselben. Die Höhe des RLV des zweiten Quartals 2009 teilt die KV den Praxen also En-de Februar mit, Ende Mai 2009 erfahren die Praxen, wie hoch das RLV im dritten Quartal ist usw.

Wie berechnet sich das RLV?Wie die RLV berechnet werden, hat der Erweiterte Be-wertungsausschuss Ende August fixiert. Grundsätzlich ist die Rechnung einfach: Das Regelleistungsvolumen er-gibt sich aus der Multiplikation eines arztgruppenspe-zifischen Fallwertes mit der praxisindividuellen Fallzahl. Den fachspezifischen Fallwert zu ermitteln, verlangt in-des von der KV Nordrhein einiges an Aufwand.

Die RLV-relevante Fallzahl ist dabei die Zahl der kurati-ven Behandlungsfälle; ausgenommen sind Fälle im or-ganisierten Notfalldienst und Überweisungen, bei denen ausschließlich Probenuntersuchungen oder Befundungen von dokumentierten Untersuchungsergebnissen stattfin-den. Ebenfalls ausgenommen sind Fälle, in denen Praxen ausschließlich Leistungen abgerechnet haben, die nicht dem RLV unterliegen.

Zur Ermittlung des RLV für die einzelne Praxis multipliziert die KV Nordrhein den fachgruppenspezifischen Fallwert mit der RLV-relevanten Fallzahl der Praxis. Die Fallzahl wird je Praxis auf Basis des entsprechenden Vorjahres-quartals ermittelt.

Achtung: AbstaffelungKompliziert wird die Berechnung durch die vom Bewer-tungsausschuss vorgegebene Abstaffelungsregelung. Demnach werden Fälle, die mehr als 50 Prozent über dem Fachgruppendurchschnitt liegen, nur eingeschränkt be-rücksichtigt. Das RLV berechnet sich wie folgt:

Der fachgruppenspezifische Fallwert

Den fachgruppenspezifischen Fallwert errechnet die KV Nordrhein in fünf Schritten.

Schritt 1: Bei der Ermittlung des Fallwertes steht die Höhe der so genannten vorhersehbaren morbiditäts-bedingten Gesamtvergütung 2009 am Anfang des Rechenweges. Diese Gesamtvergütung muss noch um den geschätzten Fremdkassenzahlungsausgleich verändert werden. Anschließend werden die prog-nostizierten Zahlungen für Leistungen abgezogen, die weder dem hausärztlichen noch dem fachärztlichen Vergütungsanteil zuzuordnen sind, zum Beispiel die Zahlungen für Notfallleistungen der Krankenhäuser.

Schritt 2: Die so bereinigte Gesamtvergütung wird in ein hausärztliches und ein fachärztliches Ver-gütungsvolumen aufgeteilt. Dabei beziehen sich KV und Kassen auf die Honoraranteile des Jahres 2007 unter Berücksichtigung der Veränderungen des EBM 2008.

Schritt 3: Aus dem hausärztlichen und dem fach-ärztlichen Topf stellt die KV Nordrhein drei Prozent für Leistungen zurück, die das RLV überschreiten. Weiterhin werden Gelder für neue Ärzte und Psycho-therapeuten, für Praxisbesonderheiten oder für den Ausgleich von überproportionalen Honorarverlusten zurückgestellt. Außerdem zieht die KV Zahlungen für die Leistungen ab, die nicht den RLV unterliegen. Dazu zählen beispielhaft die Leistungen im organi-sierten Notfalldienst, ambulante Operationen, drin-gende Besuche, die Laborkosten und der Laborwirt-schaftlichkeitsbonus. Übrig bleibt das so genannte RLV-Vergütungsvolumen.

Schritt 4: Das RLV-Vergütungsvolumen für Haus- und Fachärzte teilt die KV nun je Arztgruppe auf. Grundlage sind die Summen der RLV-relevanten Leis-tungen aus dem Jahr 2007, angepasst um die Effekte aus dem EBM 2008. Das Ergebnis dieser Berechnung ist das RLV-Vergütungsvolumen je Fachgruppe.

Schritt 5: Je Fachgruppe teilt die KV das RLV-Ver-gütungsvolumen durch die Fallzahl der Arztgruppe. Dies geschieht für jedes Quartal. Das Ergebnis ist der fachgruppenspezifische Fallwert.

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6 Schwerpunkt

n Fallzahlen bis 150 Prozent der durchschnittlichen Fallzahl der Fachgruppe: 100 Prozent x Fallwert der Arztgruppe x RLV-relevante Fallzahl

n Fallzahlen von 150 bis 170 Prozent der durch-schnittlichen Fallzahl der Fachgruppe: 75 Prozent x Fallwert der Arztgruppe x RLV-relevante Fallzahl

n Fallzahlen von 170 bis 200 Prozent der durch-schnittlichen Fallzahl der Fachgruppe: 50 Prozent x Fallwert der Arztgruppe x RLV-relevante Fallzahl

n für die Fallzahlen über 200 Prozent der Durch-schnitts-Fallzahl der Fachgruppe: 25 Prozent x Fallwert der Arztgruppe x RLV-relevante Fallzahl

Um die unterschiedliche Altersklassenverteilung der Pa-tienten zu berücksichtigen, wird das RLV außerdem noch je nach Alter der Patienten praxisindividuell gewichtet.

Praxis Dr. MustermannEin Beispiel: Liegt der RLV-Fallwert einer Fachgruppe bei 35 Euro, so beträgt die Abstaffelung ein Viertel für die Fälle, die 50 bis 70 Prozent über dem Fachgruppendurch-schnitt liegen. In der Praxis von Dr. Mustermann werden diese Fälle also nur mit 26,25 Euro in die Berechnung des RLV einbezogen.

Für die Fallzahlen von 170 bis 200 Prozent der durch-schnittlichen Fachgruppen-Fallzahl liegt die Abstaffelung bei 50 Prozent. Der Falllwert liegt somit bei 17,50 Euro. Übersteigt die Fallzahl den Durchschnitt der Fachgrup-pe um mehr als das Doppelte, werden diese Fälle um 75 Prozent abgestaffelt. Der Fallwert für diese Fälle liegt somit nur noch bei 8,75 Euro.

Wir gehen in dem Beispiel weiter davon aus, dass die durchschnittliche Fallzahl der Fachgruppe im ersten Quar-tal 2008 800 Fälle betrug. Die Fallzahl von Dr. Muster-mann lag in diesem Quartal deutlich über dem Schnitt, zum Beispiel bei 1.800 Fällen. Das RLV würde sich nun wie folgt berechnen:n 150 Prozent der Durchschnitts-Fallzahl der Arzt-

gruppe sind 1.200 Fällen zwischen 150 und 170 Prozent der durchschnitt-

lichen Fallzahl der Fachgruppe sind 160 Fälle

n zwischen 170 und 200 Prozent sind 240 Fällen über 200 Prozent sind noch 200 Fälle

Das RLV liegt folglich bei: 35 Euro x 1.200 + 26,25 Euro x 160 + 17,50 Euro x 240 + 8,75 Euro x 200 = 52.150 Euro.

Last not least versorgt die Praxis Dr. Mustermann mehr Rentner als der Durchschnitt der anderen Praxen. In sol-chen Fällen wird ein so genannter individueller Gewich-tungsfaktor angesetzt, hier von 1,1. Das RLV beträgt al-so 52.150 Euro x 1,1 = 57.365 Euro.

Wenn diese Praxis nun RLV-Leistungen für 60.000 Euro abrechnet, dann werden 57.365 Euro voll gemäß des EBM mit dem Orientierungspunktwert von 3,5001 Cent ver-gütet. Für die über das RLV hinausgehenden Leistungen setzt die KV Nordrhein den Abstaffelungspunktwert der Fachgruppe an, der je nach Menge floatet.

Vergütung von EinzelleistungenLeistungen, die nicht dem RLV unterliegen, werden als Ein-zelleistung oder aus der Gesamtvergütung bezahlt. Wel-che Leistungen die Kassen mit festem Punktwert ohne Mengenbeschränkung außerhalb der Gesamtvergütung zahlen, verhandeln Kassen und KV Nordrhein zurzeit. Das Ergebnis stellen wir in der Dezember-Ausgabe von KVNO aktuell dar; Sie können es zudem auf unserer Homepage unter www.kvno.de abrufen.

Zu den Leistungen, die nicht dem RLV unterliegen, gehö-ren nach dem Beschluss des Bewertungsausschusses:n Präventionsleistungenn Gesundheitsuntersuchungenn Leistungen im Rahmen von Disease-Management-

Programmenn hausarztzentrierte Versorgungn Substitutionsbehandlungn Strahlentherapie

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7Schwerpunkt

Haus- und Facharztleistungen außerhalb der RLV

Hausärzte können zudem folgende Leistungen außer-

halb der RLV abrechnen:

n Sonographie (33000 bis 33002, 33010 bis 33012,

33040 bis 33044, 33050 bis 33052, 33060 bis

33062, 33076, 33080, 33081, 33090 bis 33092)

n Psychosomatik (35100 und 35110)

n Prokto-/Rektoskopie (03331 bzw. 04331)

n Kleinchirurgie (02300 bis 02302)

n Langzeit-EKG (03322 bzw. 04322)

n Langzeit-Blutdruckmessung (03324 bzw. 04324)

n Spirometrie (03330 bzw. 04330)

n Ergometrie (03321 bzw. 04321)

n Chirotherapie (Abschnitt 30.2 EBM)

Fachärzte können nach Beschluss des Bewertungs-

auschusses außerhalb ihrer RLV abrechnen:

n ambulante praxisklinische Betreuung und Nachsor-

ge (01510 bis 01531)

n Behandlung von Naevi Flammei und Hämangiomen

(10320 bis 10324)

n Histologie, Zytologie (19310 bis 19312, 19331)

n Extrakorporale Stoßwellenlithotripsie (26330)

n Polysomnographie (30901)

n MRT-Angiographie des Abschnitts 34.7

n Leistungen der Empfängnisregelung, Sterilisation

und im Rahmen von Schwangerschaftsabbrüchen

der EBM-Abschnitte 1.7.5 bis 1.7.7

n Laborkonsiliarpauschale und Laborgrundpauschale

(12210 und 12225)

n belegärztliche Leistungen (Kapitel 36 und EBM-Nrn. 13311, 17370 und Geburtshilfe)

n Hautkrebsscreeningn Vakuumstanzbiopsienn phototherapeutische Keratektomien künstliche Befruchtungn Kostenpauschalen des Kapitels 40n psychotherapeutische Leistungenn ambulante Operationen (Kapitel 31 EBM) und

die EBM-Nrn. 13421 bis 13431, 04514, 04515, 04518, 04520

n besondere Inanspruchnahme (EBM-Nrn. 01100 bis 01102)

n Leistungen im organisierten Notfalldienstn dringende Besuche (EBM-Nrn. 01411, 01412,

01415)n Akupunktur des EBM-Abschnitts 30.7.3n Leistungen des Abschnitts 30.7.1 zur Versor-

gung chronisch schmerztherapeutischer Pa-tienten, durch nicht ausschließlich schmerzthe-rapeutisch tätige Ärzte

n Labor-Untersuchungen des Kapitels 32n Laborkosten und Laborwirtschaftlichkeitsbonus

(EBM-Nr. 35001)n diagnostische Radiologie (34210 bis 34297), so-

weit nicht von Radiologen erbrachtn Auswertung Langzeit-EKG als Auftragsleistung

(03241 und 04241)n Zusatzpauschalen zur Behandlung von Trans-

plantationsträgern (13437, 13438, 13439, 13677)

Weiterhin zählen dazu regionale Vereinbarungen und Sonderverträge wie die Onkologievereinbarung und die Sozialpsychiatrievereinbarung.

All diese Leistungen werden im EBM künftig mit fes-ten Preisen vergütet. Die Vergütungshöhe ergibt sich durch Multiplikation der Punktzahl mit dem Orientie-rungspunktwert. Akupunktur-Leistungen, Schmerz-therapie und ambulante Operationen werden ab An-fang 2009 höher bewertet. Die Änderungen werden im Deutschen Ärzteblatt veröffentlicht.

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8 Aktuell

Als „Omnibus-Gesetz“ transportiert das GKV-OrgWG ei-ne Fülle von Neuregelungen. Das Gesetz schafft auch die notwendigen „technischen“ Voraussetzungen, damit der Gesundheitsfonds (siehe Seite 20) starten kann.

Eine dieser Voraussetzungen ist das Insolvenzrecht der Krankenkassen. Die Insolvenz einer gesetzlichen Kasse war bisher nur für Kassen unter Bundesaufsicht geregelt. Ab 2010 sind auch Kassen insolvenzfähig, die der Länder-Aufsicht unterliegen. Die Insolvenz wird jedoch nur die Ultima Ratio sein. Denn das Gesetz gibt Auffang- oder Fusionslösungen grundsätzlich den Vorrang gegenüber der handelsrechtlichen Insolvenz.

Das GKV-OrgWG senkt die Mindestquote der ärztlichen Psychotherapeuten an der Gesamtzahl der psychothe-rapeutischen Leistungserbringer von 40 Prozent auf 25 Prozent. Der Gesetzgeber eröffnet damit in vielen Pla-nungsbereichen neue Zulassungsmöglichkeiten für Psy-chologische Psychotherapeuten. Deren Anträge auf Neu-zulassung waren bislang überwiegend daran gescheitert, dass weniger als 40 Prozent ärztliche Psychotherapeu-ten in dem Bereich zugelassen waren.

Die Mindestquote für Kinder- und Jugendlichenpsycho-therapeuten steigt von 10 Prozent auf 20 Prozent. Mit dieser Erhöhung reagiert der Gesetzgeber darauf, dass diese Untergruppe im Verhältnis zu den „Erwachsenen-Therapeuten“ meist unterrepräsentiert ist.

Auch die Förderung der Allgemeinmedizin hat einen Platz im Omnibus des GKV-OrgWG bekommen. Die finanziel-

le Förderung für die Einstellung eines Weiterbildungs-assistenten war erstmals 1999 gesetzlich geregelt wor-den. Nun hat der Gesetzgeber die Höchstzahl der för-derfähigen Stellen (bislang 3.000) gestrichen und statt dessen eine Mindestzahl von 5.000 bestimmt. Auch künftig setzt das Gesetz keine exakten (Mindest-)För-derbeträge fest. Die Förderung ist nun so zu bemessen, „dass die Weiterzubildenden (...) eine angemessene Ver-gütung erhalten“.

Bei der enteralen Ernährung (Sondennahrung) bleibt es im Grundsatz bei der bisherigen Rechtslage, nach der der Gemeinsame Bundesausschuss über Kriterien zur Verord-nung entscheidet. In einem Entwurf des GKV-OrgWG war die enterale Ernährung unter bestimmten Voraussetzun-gen als Regelleistung der gesetzlichen Krankenversiche-rung vorgesehen. Diese Regelung wurde nach Anhörun-gen der Experten zurückgezogen. Für die Vertragsärzte dürfte der Wegfall der 68er-Altersgrenze von Bedeu-tung sein. Diese Maßnahme gilt rückwirkend ab 1. Ok-tober 2008 (siehe Seite 11).

Gleich mehrere Regelungen des GKV-OrgWG stehen im direkten Widerspruch zum Bekenntnis der Politik nach mehr Wettbewerb. Dies gilt besonders für das neue „Ver-tragsmonopol“ des Hausärzteverbandes in der hausarzt-zentrierten Versorgung. Daneben gibt es weitere Signale gegen den Wettbewerb, vor allem die Zuweisung des Rechtswegs von den Zivil- an die Sozialgerichte in Streit-fällen zu Arzneimittelrabattverträgen und die Geltungs-begrenzung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän-kungen in zentralen Bereichen des Sozialrechts.

GKV-OrgWG verabschiedet

Neue Zulassungsmöglichkeiten für Psychologische PsychotherapeutenDer Bundestag hat am 17. Oktober mit den Stimmen der Großen Koalition das Gesetz zur Weiterentwicklung der Organisationsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG) beschlossen. Nach der Zustim-mung des Bundesrates am 7. November tritt das Gesetz am 1. Januar 2009 in Kraft.

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9Aktuell

Hausarztzentrierte Versorgung novelliert

Hansen: „Verbandsmonopol spaltet die Ärzteschaft“Die Novelle der hausarztzentrierten Versorgung verpflichtet alle gesetzlichen Krankenkassen bis Mitte 2009 Ver-träge zur hausarztzentrierten Versorgung zu schließen. Der Hausärzteverband hat ein Vorgriffsrecht. KVNO aktu-ell sprach über die Neuregelung mit Dr. Leonhard Hansen, dem Vorsitzenden der KV Nordrhein.

Wie beurteilen Sie die Novelle? Hansen: Nachdem das Bundesgesundheitsministerium in den vergangenen Jahren den Wettbewerb zum Allheilmit-tel erkoren hat, schafft es nun ein Gesetz, das dem Deut-schen Hausärzteverband de facto ein Vertragsmonopol einrichtet. Die Novelle ist ein Geschenk an den bayeri-schen Hausärzteverband bzw. die CSU, die mit dem Ver-band ein Zweckbündnis eingegangen ist. Dafür scheint der Gesetzgeber sogar bereit zu sein, rechtliches Glatt-eis zu betreten.

Wo sehen Sie die juristischen Fallstricke?Hansen: Der öffentlich-rechtliche Versorgungsauftrag wird einem privaten Akteur exklusiv und ohne Vergabe-verfahren übertragen. Dies ist auch meiner Auffassung nach unvereinbar mit dem nationalen und europäischen Wettbewerbsrecht sowie mit zentralen Verfassungs-normen.

Welche Auswirkungen wird diese Monopolstellung nach sich ziehen?Hansen: Die willkürliche Aufwertung des Hausärztever-bandes muss von anderen Verbänden als Signal verstan-den werden, ähnliche Privilegien zu fordern. Am Ende stünde ein Szenario, in dem weite Teile der Versorgung in Sektoren- und Fachgruppenmonopole aufgeteilt sind, die von mitgliederstarken Verbänden kontrolliert werden. Damit beschneidet die Regierung die freie Arztwahl der Patientinnen und Patienten und die Wahlrechte der Kol-leginnen und Kollegen.

Was passiert, wenn der Hausärzteverband weniger als die Hälfte der Allgemeinmediziner vertritt?

Hansen: Sollte weniger als die Hälfte der rund 4000 All-gemeinmediziner in Nordrhein den Verband mandatie-ren, bliebe es bei der bisherigen Situation: Die KV Nord-rhein könnte Hausarztverträge für alle hausärztlich tä-tigen Kolleginnen und Kollegen schließen, also auch für die hausärztlich tätigen Internisten und die Kinder- und Jugendärzte. Dabei könnten wir die bewährte Koope-ration mit dem Landesverband der Hausärzte in Nord-rhein fortsetzen.

Und wenn der Verband künftig die Verträge verhandelt?Hansen: Dann bieten wir an, dass wir die Abrechnung übernehmen. Denn wir müssen im Interesse aller haus-ärztlich tätigen Kolleginnen und Kollegen verhindern, dass sie über ihren Verwaltungskostenbeitrag für die KV hinaus auch noch den Aufbau einer doppelten Abrech-nungsinfrastruktur beim Verband zahlen müssen.

Was wird aus den beste-henden Verträgen?Hansen: Die bis zum 31. Dezember 2008 unterzeich-neten Verträge bleiben gül-tig. Das ist unser Hausarzt-vertrag mit der AOK Rhein-land/Hamburg, der IKK Nordrhein, der LKK NRW und den BKKen im Pri-märkassenbereich und mit der GEK im Ersatzkassen-bereich. Außerdem laufen die Verträge mit der Knapp-schaft und der BIG Gesund-heit weiter. 081109

KV-Chef Hansen will auch künftig Hausarztverträge schließen

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10 Aktuell

Abrechnung des zweiten Quartals 2008

Gesamtvergütung steigt um 6,1 Prozent – die Quoten sinken trotzdemDie Ärzte und Psychotherapeuten im Rheinland erhielten im zweiten Quartal 2008 rund 47 Millionen Euro mehr

Honorar als im Vorjahresquartal. Doch für die Leistungen innerhalb der Individualbudgets ist das Honorar gesunken.

Mit der aktuellen Abrechnung setzt sich ein positiver Trend fort: die Gesamtvergütung steigt. Die Vergütung des zweiten Quartals 2008 liegt 6,1 Prozent über dem Betrag des Vorjahres. „Die Steigerung ist vor allem auf die Sondervereinbarungen zurückzuführen, also ein Er-gebnis von guten und lukrativen Vertragsabschlüssen“, sagt Dr. Klaus Enderer, Stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein.

Die Abrech-nung des zwei-ten Quartals hat aber auch ihre Schattenseiten. Das sind vor al-lem die sinken-den Quoten. Bei den Hausärzten liegt die Quote 1,9 Prozent un-ter der des Vor-jahres, bei den Fachärzten sa-cken die Quoten im Schnitt um 5,1 Prozent ab. „Un-sere Kernleistun-gen werden also schlechter hono-riert als im Jahr 2007“, räumt En-derer ein.

Woran liegt das? Das Honorar für individualbudgetierte Leistungen im fachärztlichen Versorgungsbereich ist mit 18 Millionen Euro rückläufig. Das liegt zum einen an den psychotherapeutischen Leistungen, für die insgesamt 49,4 Millionen Euro aufzuwenden waren, aber nur 43,7 Millio-nen Euro zur Verfügung standen. „Den Fehlbetrag von 5,7 Millionen Euro mussten wir zulasten des fachärztlichen Versorgungsbereiches ausgleichen“, so Enderer.

Die Leistungen für ambulante Operationen nach Para-graf 115b des Sozialgesetzbuchs V wurden im zweiten Quartal als Einzelleistungen vergütet, also nicht mehr innerhalb der Individualbudgets. Honorar in Höhe von 16,4 Millionen Euro für die operativen Leistungen wur-den aus den Individualbudgets abgezogen. Gleichzeitig hat die KV Nordrhein aber auch die für die Operationen abgerechneten Punkte herausgerechnet.

Weniger OP-Honorar und weniger OP-Punkte: die Fach-gruppen-Quoten haben sich aufgrund dieser Bereinigung nicht verändert. Doch die Zahl der Punkte insgesamt ist bei den Fachärzten im Vergleich zum Vorjahresquartal fast konstant geblieben. Denn Praxen, die im Jahr 2007 noch unter dem Durchschnitt gelegen haben, steigerten aufgrund der höheren Bewertungen im EBM 2008 ihre abrechenbare Punktzahl.

Fazit: Weniger Geld durch die Bereinigungen für die am-bulanten Operationen auf der einen Seite und eine ge-stiegene Punktzahlmenge führen neben der höheren Ver-gütung für die Psychotherapie zum Sinken der Quoten bei den Fachärzten.

Die Gesamtvergütung im zweiten Quartal 2008Insgesamt 809,5 Milllionen Euro hat die KV Nordrhein für das zweite Quartal 2008 an die Praxen ausgezahlt. Das sind 46,8 Millio-nen Euro mehr als im Vorjahresquartal.

Budgetierte

Leistungen

(Individualbudget)

414,5 Mio. Euro Unbudgetierte

Leistungen

219,0 Mio. Euro

Sonstige

budgetierte

Leistungen*

176,0 Mio. Euro

Quelle: KVNO

*Darunter fallen unter anderem die Kostenpauschalen aus den Labor-Kapiteln 32 und 40 des EBM, Sonderverträge wie Onkologie, AIDS, Umwelt, Sozialpsychiatrie, die hausärzt-liche Grundvergütung und die Vergütungen für den Not-falldienst.

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11Aktuell

68-Jahre-Grenze aufgehoben – Zwangsruhestand passéÄrztinnen und Ärzte über 68 Jahre sollen wieder Kas-senpatienten behandeln dürfen. Der Bundestag hat die bislang geltende Altersgrenze rückwirkend zum 1. Ok-tober 2008 aufgehoben. Die Regelung ist Bestandteil des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Organisati-onsstrukturen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV-OrgWG).

Beschlossen wurde die Altersgrenze bereits 1993, un-ter Bundesgesundheitsminister Horst Seehofer. Sie galt seit 1. Januar 1999. In Zeiten der Überversorgung ging es dem Gesetzgeber darum, jungen Ärzten Möglichkei-ten zur Niederlassung zu schaffen. Dafür sollten die äl-teren mit 68 in den Ruhestand.

Die Zeiten haben sich geändert. Besonders in den neu-en Bundesländern herrscht inzwischen ein Mangel an Hausärzten. Deswegen wurde die Regelung 2007 auf-geweicht: Bei festgestellter Unterversorgung dürfen Ärz-te dort wieder so lange in der Praxis arbeiten, bis die Un-terversorgung behoben ist.

„Die bisherigen Erfahrungen mit Leistungserbringern, die über das 68. Lebensjahr hinaus Patientinnen und Patien-ten behandeln, rechtfertigen es, die Altersgrenze ganz aufzuheben“, heißt es in der Begründung der neuen Re-gelung. Die Entscheidung bringt für Ärzte nahe des 68. Lebensjahrs Vorteile. Sie entscheiden nun frei, wann Sie die Praxis abgeben, sodass zum Beispiel mehr Zeit zum Finden eines Nachfolgers bleibt.

Ärzte, die in diesem Jahr 68 geworden sind, sollen ge-genüber dem Zulassungsausschuss die Wiederaufnah-me der Tätigkeit bis zum 31. März 2009 erklären kön-nen. Dies soll allerdings nur für die Ärzte gelten, die ihre Praxis nicht im Wege der Praxisnachfolge weitergegeben haben. Ärzte, in deren Praxis bereits ein Nachfolger tä-tig ist, können eine Zulassung für einen freien Vertrags-arztsitz beantragen.

Für 6337 Ärztinnen und Ärzte in Deutschland kommt die Regelung definitiv zu spät. Sie haben seit 1999 ihre Zu-lassung aus Altersgründen zurückgeben müssen.

Die KV Nordrhein übernimmt ab 1. Januar 2009 die Ab-rechnung des Sprechstundenbedarfs (SSB) und der Impf-stoffe. Bislang wurde der SSB im Rheinland über die Bar-mer Ersatzkasse abgerechnet.

Für die Ärtzinnen und Ärzte ändert sich nur der Name der Abrechnungsstelle. Den neuen Namen veröffentlicht die KV Nordrhein in der Dezember-Ausgabe von KVNO akt-uell und auf der Homepage unter www.kvno.de

Die Barmer Ersatzkasse rechnet den SSB noch für das vierte Quartal 2008 ab. Rezepte für den SSB des vier-

ten Quartals und die entsprechenden Rechnungen nimmt weiterhin die Barmer entgegen.

KV Nordrhein rechnet ab 2009 Sprechstundenbedarf und Impfstoffe ab

SSB-Hotline

Wenn Sie Fragen zur SSB-Abrechnung haben, ru-fen Sie unsere Hotline an:

Telefon 0211 5970 8666

Die Hotline ist montags bis donnerstags besetzt von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.

Page 14: KVNO aktuell 11 2008

Betriebskrankenkassen kündigen Hausarztvertrag aus dem Jahr 2005

Die Betriebskrankenkassen haben den Primärkassen-Hausarztvertrag aus dem Jahr 2005 zum 31. Dezember 2008 gekündigt. In diesen Vertrag eingeschriebene Ver-sicherte können in den Hausarztvertrag von 2007, der mit einer großen Anzahl von BKKen geschlossen wur-de, mit einer neuen Teilnahmeerklärung des Versicher-ten überführt werden. Im Quartal der Umschreibung des Patienten können Praxen nur die Steuerungspauschale (Symbol-Nr. 92002) in Höhe von neun Euro abrechnen. An dem neuen Hausarztvertrag können alle Versicher-ten der beteiligten BKKen ab 18 Jahre unabhängig vom Gesundheitszustand teilnehmen.

Teilnahmeerklärungen für die Versicherten hält der For-mularversand der KV Nordrhein bereit. Sollten Sie bisher nicht an dem Hausarztvertrag der BKK teilnehmen, fa-xen Sie einfach Ihren Teilnahmeantrag an Ihre Bezirks-stelle. Den Antrag und weitere Informationen finden Sie unter www.kvno.de auf der Homepage der KV Nord-rhein. 0 81112

Arzneimittelfestbeträge – Regelungen gelten auch für Bundesbahnbeamte

Auch Versicherte der Krankenversorgung der Bundes-bahnbeamten (KVB) müssen bei Arzneimitteln, deren Apothekenverkaufspreis über dem Festbetrag liegt, eine Zuzahlung leisten. Der Gemeinsame Bundesausschuss kann für Arzneimittelgruppen Festbeträge bestimmen. Wenn ein Hersteller den Preis seines Arzneimittels nicht auf das Festbetragsniveau senkt, müssen Patienten die Differenz als Zuzahlung selbst bezahlen. Bekannte Bei-spiele sind Sortis® oder Nexium®. Diese Regelung gilt seit 1. September 2008 auch für Versicherte der KVB. Wenn der Apothekenverkaufspreis mehr als 30 Prozent unter dem Festbetrag liegt, kann die Zuzahlung für den Patienten entfallen; auch diese Regelung gilt für Ver-sicherte der KVB.

BKK für Heilberufe und pronova BKK: Auslandsschutz- und HPV-Impfvertrag

Mit der BKK für Heilberufe und der pronova BKK hat

die KV Nordrhein einen Vertrag zur Kostenübernahme

von Reiseschutzimpfungen sowie für HPV-Impfungen

für Frauen von 18 bis 26 Jahre geschlossen. Die beiden

Kassen übernehmen folgende Reiseschutzimpfungen für

Auslandsreisen:

n Hepatitis A

n Hepatitis B

n FSME (Frühsommermeningoenzephalitis)

n Meningokokken

n Tollwut

n Typhus

n Cholera

n Gelbfieber

Die Reiseschutzimpfungen werden extrabudgetär mit

einem Betrag in Höhe von jeweils zwölf Euro vergütet,

für die HPV-Impfung erhalten Sie je Impfung 11,50 Euro.

Bitte verordnen Sie die Impfstoffe auf den Namen der

Versicherten zu Lasten der jeweiligen Betriebskranken-

kasse und kreuzen Sie das Markierungsfeld „Impfstof-

fe“ auf dem Rezept an. Bei der alleinigen Durchführung

von Schutzimpfungen wird bei diesen Kassen keine Zu-

zahlung der Versicherten zu den Impfstoffen und keine

Praxisgebühr fällig.

Den Gelbfieberimpfstoff können Sie auch direkt beim

Hersteller/Lieferanten durch die Gelbfieberimpfstelle be-

ziehen. In diesem Fall erfolgt eine Abrechnung der Impf-

stoffkosten unter Vorlage geeigneter Nachweise auf dem

Behandlungsschein des Patienten.

Eine Übersicht aller Krankenkassen, mit denen die KV

Nordrhein Sonderverträge zu Reiseschutzimpfungen

und der HPV-Impfung für Frauen von 18 bis 26 Jahre

geschlossen hat, finden Sie unter www.kvno.de im In-

ternet. 0 8111212 KVNO aktuell 11 2008

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Praxisinfo

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Änderung der häuslichen Krankenpflege-Richtlinien

Änderungen der häuslichen Krankenpflege-Richtlinien brachte das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz mit sich. Die entsprechenden Richtlinien sind bereits in Kraft ge-treten.

Die Änderungen im Einzelnen:n Der Anspruch auf häusliche Krankenpflege ist aus-

geweitet worden auf sonstige geeignete Orte, an denen sich der Versicherte regelmäßig aufhält.

n Behandlungspflege kann in Werkstätten für be-hinderte Menschen verordnet werden, sofern die Werkstatt nicht selbst verpflichtet ist, diese Leis-tungen zu erbringen.

n Die Verordnung von Behandlungspflege ist für Ver-sicherte in Pflegeheimen zulässig, wenn dauerhaft ein besonders hoher Pflegebedarf besteht, der be-sonders die ständige Anwesenheit einer geeigneten Pflegefachkraft erfordert.

n Verrichtungsbezogene krankheitsspezifische Pfle-gemaßnahmen können als Behandlungspflege im Rahmen der Sicherungspflege auch dann verordnet werden, wenn der Bedarf bereits im Rahmen der Pflegeversicherung berücksichtigt wurde.

n Krankenhausärzte können häusliche Krankenpflege im Rahmen der Entlassung anstelle des Vertrags-arztes verordnen, aber nur für die Dauer bis zum Ablauf des dritten auf die Entlassung folgenden Werktags.

Unter www.g-ba.de finden Sie die Krankenpflege-Richt-linien auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesaus-schusses.

Primäre Wundversorgung und sekundä-re Wundbehandlung richtig abrechnen

Für die Behandlung einer sekundär heilenden Wunde (zum Beispiel Abtragung von Nekrosen) können Sie die EBM-Nr. 02310 abrechnen. Sie setzt jedoch mindestens drei persönliche Arzt-Patienten-Kontakte voraus. Für die

Abrechnung einer primären Wundversorgung können Sie

die EBM-Nrn. 02300 bis 02302 abrechnen.

Diese Nummern bzw. die Nr. 02310 können Sie indes

nicht abrechnen, wenn in einem Quartal weniger als drei

persönliche Arzt-Patienten-Kontakte für die Behand-

lung einer sekundär heilenden Wunde stattfinden oder

nur Fäden entfernt werden. Die Leistungen sind in die-

sem Fall mit der Versichertenpauschale oder der Grund-

pauschale abgegolten.

Unrechtmäßige telefonische Abfrage von Patientendaten durch Krankenkassen

Unter Hinweis auf die Rechtslage hat die KV Nordrhein

in der Vergangenheit mehrfach Kontakt zu Krankenkas-

sen aufgenommen, die in unrechtmäßiger Weise bei Ärz-

ten telefonisch Patientendaten abfragen. Dies hat leider

nicht dazu geführt, dass die Kassen ihre unzulässige Vor-

gehensweise eingestellt haben. Die KV Nordrhein möch-

te Ihnen daher mit ihrer Empfehlung Rechtssicherheit im

Umgang mit Kassenanfragen geben.

Festzuhalten ist, dass es keine Verpflichtung für nie-

dergelassene Ärzte und Psychotherapeuten gibt, ge-

genüber Mitarbeitern einer Kasse Auskunft über die ih-

nen vorliegenden Patientendaten zu geben. Nach Para-

graf 275 Sozialgesetzbuch V haben die Krankenkassen

in den gesetzlich bestimmten Fällen oder wenn es nach

Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder

nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, eine gutach-

terliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der

Krankenversicherung einzuholen.

Niedergelassene Vertragsärzte und -psychotherapeuten

sind nicht verpflichtet, außerhalb einer Anfrage des Medi-

zinischen Dienstes im Rahmen der Vordruckvereinbarung

gegenüber Kassen-Mitarbeitern über ihre Patienten Mit-

teilungen zu machen. Dies gilt genauso für Auskünfte in

schriftlicher oder gar telefonischer Form. 13KVNO aktuell 11 2008

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Praxisinfo

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Page 16: KVNO aktuell 11 2008

Krankenkassen, die im Einzelfall an bestimmten Krank-heitsverläufen oder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen Zweifel haben, sind gehalten, den gesetzlich vorgeschrie-benen Weg zu beschreiten. Das heißt, sie müssen den Medizinischen Dienst einschalten. Ausschließlich dieser kann Angaben des Arztes oder Psychotherapeuten im Wege einer gutachterlichen Stellungnahme überprüfen.

Vor- und nachstationäre Behandlung im Krankenhaus

Um die vor- und nachstationären Leistungen gibt es im-mer wieder Streit. Wir möchten noch einmal klarstellen, wer für welche Leistungen zuständig ist. Zunächst ein-mal ganz grundsätzlich: Ein Patient hat Anspruch auf Behandlung in einem zugelassenen Krankenhaus, wenn das Behandlungsziel nicht durch eine ambulante Behand-lung erreicht werden kann. Der Umfang der stationären Betreuung ist aber nicht starr. Kliniken können heute Behandlungen vollstationär, teilstationär oder vor- und nachstationär erbringen.

Der Gesetzgeber hat in Paragraf 115 des fünften Sozial-gesetzbuchs die „Beziehungen zu Krankenhäusern und Vertragsärzten“ geregelt. Konkret geht es darum, wann welcher Bereich zuständig ist. Die Behandlungsformen im Krankenhaus, also neben der vollstationären auch die teilstationäre und die vor- und nachstationäre Behand-lung, sollen nach dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit

Vor- und nachstationäre Behandlung

Obwohl die Behandlung ohne Klinik-Unterkunft und Verpflegung erfolgt, wird sie dem stationären Bereich zugeordnet. Die vorstationäre Behandlung soll der Abklärung dienen, ob für die mit der Kran-kenhauseinweisung beabsichtigten Behandlung ei-ne vollstationäre Behandlung erforderlich ist. Die nachstationäre Behandlung ist immer dann erfor-derlich, wenn der Behandlungserfolg zu sichern und zu festigen ist.

erbracht werden. Im Klartext: Weniger aufwendige Be-handlungen sind zu bevorzugen. Welche Behandlungsform im Krankenhaus stattfindet, richtet sich allein nach den medizinischen Erfordernissen anhand des zum Behand-lungszeitpunkt verfügbaren Wissens- und Kenntnisstand des verantwortlichen Krankenhausarztes.

In Paragraf 115a SGB V hat der Gesetzgeber die vor- und nachstationäre Behandlung geregelt. Die Tür zur Klinik öffnet hier der Vertragsarzt mittels Krankenhaus-Ein-weisung.

Vorstationäre BehandlungIn der vorstationären Behandlung klärt die Klinik, ob für die mit der Krankenhaus-Einweisung beabsichtigte Be-handlung eine vollstationäre Aufnahme erforderlich ist oder die Behandlung in teilstationärer Form bzw. ambu-lant erfolgen kann. Wenn eine vollstationäre Behandlung nötig ist, dient die vorstationäre Behandlung auch zu de-ren Vorbereitung. Dazu gehören zum Beispiel Laborunter-suchungen zur Vorbereitung einer Operation.

Das Sozialgesetzbuch sieht für die vor- wie auch die nach-stationäre Versorgung Zeitgrenzen vor. Die vorstationäre Behandlung kann längstens drei Behandlungstage dauern. Und diese müssen innerhalb von fünf Tagen vor Beginn der stationären Behandlung stattfinden. Beispiel: Wenn ein Patient montags eine vollstationäre Behandlung be-ginnt, kann die vorstationäre Behandlung in der Woche zuvor frühestens am Mittwoch beginnen.

Nachstationäre BehandlungDie nachstationäre Behandlung soll sich unmittelbar an einen vollstationären Aufenthalt anschließen. Sie ist immer dann geboten, wenn vollstationäre Behandlung zur Sicherung und Festlegung des Behandlungserfolges nicht mehr notwendig ist. Beispiel: Im Verlauf der nach-stationären Behandlung sind unter anderem durch das Krankenhaus die Befundkontrollen, der Verbandswechsel oder der Drainagewechsel zu erbringen. Die nachstatio-näre Behandlung darf sieben Behandlungstage innerhalb von 14 Tagen nach Beendigung des stationären Aufent-halts nicht überschreiten.14 KVNO aktuell 11 2008

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Praxisinfo

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Die nachstationäre Behandlungsdauer kann nicht eigen-mächtig durch das Krankenhaus verlängert werden, son-dern bedarf der Abstimmung zwischen Krankenhaus und einweisendem Vertragsarzt. Vor dem Hintergrund, dass ambulante vertragsärztliche Versorgung grundsätzlich Vorrang hat, hat der niedergelassene Vertragsarzt eine erhöhte Mitsprache- und Einwirkungsmöglichkeit. Die Abstimmung über die Verlängerung der nachstationären Behandlung kann auch telefonisch zwischen dem Kran-kenhausarzt und dem Vertragsarzt erfolgen (formloses Verfahren). Wenn der niedergelassene Vertragsarzt zu dem Ergebnis kommt, dass eine Verlängerung der nach-stationären Behandlung nicht erforderlich ist, fällt die Zuständigkeit für die weitere Behandlung des Patienten dem niedergelassenen Vertragsarzt zu.

Gleichzeitige Behandlung möglichAuch während der vor- und nachstationären Behandlung kann eine ambulante ärztliche Behandlung stattfinden, wenn sie nicht im direkten Zusammenhang mit der sta-tionären Behandlung steht. Dies gilt bei interkurrenten Erkrankungen wie zum Beispiel die Dialysebehandlung. Das Krankenhaus ist im Rahmen der vor- und nachsta-tionären Behandlung nicht zu einer über den eigentli-chen Zweck hinausgehenden Behandlung berechtigt. Der Vertragsarzt bleibt während der vor- oder nachsta-tionären Behandlung für die notwendige ärztliche Be-handlung anderer Erkrankungen außerhalb des Kranken-hauses zuständig.

Der einweisende Vertragsarzt darf in der Regel davon ausgehen, dass die durch ihn verordnete Krankenhaus-behandlung auch tatsächlich zur vollstationären Behand-lung führt. Für den Fall, dass das Krankenhaus zunächst eine vorstationäre Behandlung anordnet, ist die unver-zügliche Unterrichtung des einweisenden Vertragsarz-tes erforderlich. Hier sieht das SGB V in Paragraf 115a Abs. 2 Satz 6 vor, dass das Krankenhaus bzw. der Kran-kenhausarzt den einweisenden Vertragsarzt unterrich-tet. Die Unterrichtung erfolgt in der Regel formlos. Glei-ches gilt für die Entlassung des Patienten aus der voll-stationären Krankenhausbehandlung in die nachstatio-näre Behandlung.

Ansprechpartner-Serviceteams

Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr.

Serviceteam KölnTelefon 0221 7763 6666Telefax 0221 7763 6450E-Mail [email protected]

Serviceteam DüsseldorfTelefon 0211 5970 8888Telefax 0211 5970 8889E-Mail [email protected]

Der Gesetzgeber weist die vor- und nachstationäre Be-handlung dem Krankenhaus zu. Sofern das Krankenhaus nicht in der Lage ist, diese Leistungen selbst zu erbringen, kann diese Aufgabe dem niedergelassenen Vertragsarzt übertragen werden. Kann das Krankenhaus eine Com-putertomographie nicht erbringen, so kann es für diese Leistung einen niedergelassenen Radiologen beauftra-gen (Klinikauftrag).

Abrechnung von KlinikaufträgenDie Abrechnung findet im Innenverhältnis auf der Basis der GOÄ zwischen dem Krankenhaus und dem Vertragsarzt statt. Die vor- und nachstationäre Behandlung ist keine über die KV Nordrhein abzurechnende Leistung. Um Dop-pel- und Mehrfachuntersuchungen zu vermeiden, sollen bereits erhobene bzw. vorliegende Befunde dem Kran-kenhaus bei der Einweisung des Patienten zur Verfügung gestellt werden – soweit sie für die Krankenhausbehand-lung erforderlich sind. Fordert die Klinik darüber hinaus weitere Untersuchungen an, sind diese vom Vertragsarzt unmittelbar mit dem Krankenhaus abzurechnen.

Die im Zusammenhang mit der vor- und nachstationä-ren Behandlung unmittelbar erforderliche Versorgung mit Arznei-, Verband-, Heil- und Hilfsmitteln ist vom Kran-kenhaus sicherzustellen. Für die Bescheinigung der Ar-beitsunfähigkeit für die Operation ist der niedergelasse-ne Arzt zuständig.

15KVNO aktuell 11 2008

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Praxisinfo

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Die verordnungsfähigen arzneimittelähnlichen Medizin-produkte sind seit 1. Juli 2008 in einer Art „Positivliste“ veröffentlicht. Welche arzneimittelähnlichen Medizin-produkte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversiche-rung verordnungsfähig sind, ist vom Gemeinsamen Bun-desausschuss festgelegt. Die Aufnahme in diese Liste er-folgt auf Antrag des jeweiligen Herstellers.

Über die Anträge entscheidet der Ausschuss innerhalb von 90 Tagen, eine Genehmigung durch das Bundesministerium ist nicht nötig. Unter www.g-ba.de können Sie die jeweils aktuelle Version der Anlage 12 der Arzneimittel-Richtlinie auf der Homepage des Bundesausschusses abrufen.

Die Beschlüsse beziehen sich ausschließlich auf Medizin-produkte mit arzneimittelähnlichem Charakter und gel-ten für apothekenpflichtige, nicht-apothekenpflichtige und auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte. Verbandstoffe, Blut- und Harnteststreifen sowie Hilfs-mittel sind von den neuen Regelungen der Arzneimittel-richtlinie nicht betroffen und können wie bisher verord-net werden.

Kurze Liste verordnungsfähiger Medizinprodukte

Verordnungsfähige MedizinprodukteAnfang November gab es nur 17 Medizinprodukte auf der Positivliste des Gemeinsamen Bundesaus-schusses, die alters- und indikationsbezogen ver-ordnet werden können. Mit Stand vom 1. Novem-ber 2008 waren dies:

n BSS Sterile Spüllösungn EtoPriln Freka-Clyssn Freka Drainjet NaCl 0,9%n Freka Drainjet Purisole SM verdünntn Globance Lavage und globance Lavage Apfeln Jacutin Pedicul Fluidn Klistier Freseniusn Lubricano Steriles Geln Macrogol duran Macrogol Hexaln Medicoforum Laxativn Muco Clear 6%n Nyda Ln PARI NaCl Inhalationslösungn Saliva natura

Bitte beachten Sie die festgelegten Verordnungs-einschränkungen. Sie finden Sie in Anlage 12 der Arzneimittel-Richtlinie. 0 81116

Die Ausgaben für Arzneimittel und Impfstoffe sind in Nordrhein im September um 15,1 Prozent im Vergleich zum Vorjahresmonat gestiegen. Dies zeigen die neusten Auswertungen der Bundesvereinigung Deutscher Apo-thekerverbände (ABDA). Damit liegt Nordrhein deutlich über dem Bundestrend von 12,7 Prozent. Die Arznei-mittelausgaben der ersten neun Monate betragen 2,29 Milliarden Euro in Nordrhein. Für das Gesamtjahr sind damit Ausgaben von deutlich über drei Milliarden Euro zu erwarten, zumal im vierten Quartal die Arzneimit-telausgaben erfahrungsgemäß weiter steigen werden. Der Ausgabenzuwachs resultiert aus einer Zunahme der Verordnungen (bundesweit um 10,2 Prozent), der höhe-ren Zahl an Arbeitstagen und den steigenden Ausgaben für Impfstoffe.

Arzneimittelausgaben steigen um 15 Prozent

2007 2008

Arzneimittelausgaben 2008im Vergleich zum Vorjahr

(monatlicher Vergleich)

16 KVNO aktuell 11 2008

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Arznei- und Heilmittel

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Arznei- und Heilmittel

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Die Arzneimittelvereinbarung 2009 ist in Nordrhein un-ter Dach und Fach. Ärztinnen und Ärzte, die die verein-barten Ziele erreichen, werden von der Richtgrößenprü-fung befreit – unabhängig von den Medikamenten-Um-sätzen der Praxis. Die neue Zielvereinbarung wurde ne-ben der bekannten Me-too- und Generikaquote um eine so genannte DDD-Quote erweitert. Das Ausgabenvolu-men für Arznei- und Heilmittel liegt bei 3,127 Milliar-den Euro; dies entspricht einer Steigerung von 5,3 Pro-zent gegenüber 2008.

„Die mögliche Befreiung von der Richtgrößenprüfung ist ein wichtiger Schritt in die richtige Richtung“, sagt Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein. Denn der Arzt übernehme Verantwortung für Indikation und Wirkstoff, nicht für die Preise der Arzneimittel. Die Me-too-Liste überarbeiten Kassen und KV derzeit. Die Quo-ten der einzelnen Fachgruppen werden angepasst, weil einige Präparate inzwischen als Generika verfügbar sind und folglich nicht mehr auf der Liste stehen.

Wie im vergangenen Jahr sind die Generikaquoten le-diglich eine Empfehlung, ohne materielle Konsequen-zen für einen Malus. Sie sind jedoch relevant, um Pra-xen von Richtgrößenprüfungen zu befreien. Die Arznei-mittelvereinbarung wird im Rheinischen Ärzteblatt (Aus-gabe 1/2009) veröffentlicht. Die aktualisierten Richtgrö-ßen und Quoten finden Sie zudem in der Dezember-Aus-gabe von KVNO aktuell.

Als drittes Ziel haben die Vertragspartner so genannte DDD-Quoten fixiert. In fünf Indikationsgebieten sollen Ärzte eine Mindestquote auf Basis der Definierten Tages-dosen (DDD) einzelner Arzneimittelgruppen erreichen:n Antibiotika: mindestens 95 Prozent Generikan Renin-Angiotensinogen-System: mindestens 80

Prozent ACE-Hemmern Fettstoffwechselstörungen: mindestens 94 Prozent

Statinen Orale Antidiabetika: mindestens 90 Prozent Met-

formin oder Sulfonylharnstoffpräparate

n Epoetin: mindestens 25 Prozent Biosimilars über al-le Indikationen

Im Gegensatz zu Leitsubstanzen, die in anderen KV-Be-reichen vereinbart werden, behält der Arzt die Möglich-keit, aus einem Pool von Präparaten zu wählen. „Eine leitliniengerechte, patientenorientierte Therapie ist mit dieser Quotenregelung möglich“, so der nordrheinische KV-Chef. Neue und meist teure Arzneimittel sollten Pa-tienten vorbehalten bleiben, bei denen Standardthera-pien nicht ausreichen.

Die bisherige Malusregelung wurde fortgeschrieben. Ärz-ten, die ihr Richtgrößenvolumen überschreiten und die Quoten verfehlen, droht ein Honorarabzug bis zu fünf Prozent:n Ärzte einer Fachgruppe mit einer Me-too Quote

müssen mit einem Honorarabzug rechnen, wenn sie ihre Richtgrößen überschreiten, ihre Me-too-Quote und ein Ziel der DDD-Quotenregelung verfehlen.

n Ärzte einer Fachgruppe ohne Me-too-Quote müs-sen mit einem Honorarabzug rechnen, wenn sie ih-re Richtgrößen überschreiten und ein Zielfeld der Quotenregelung verfehlen.

Ärzte, die die Zielwerte der Me-too-, der Generika- und der DDD-Quoten erreichen, werden von der Richtgrö-ßenprüfung freigestellt.

Wer Quotenziele erreicht, wird von Regressen befreit

Pharmakotherapie- und Heilmittelberatung

PharmakotherapieberatungTelefon 0211 5970 8111Telefax 0211 5970 8136E-Mail [email protected]

Bei Fragen zu Prüfung und Verfahren:Qualitätssicherung PrüfwesenTelefon 0211 5970 8396 Telefax 0211 5970 9396E-Mail [email protected]

Arznei- und Heilmittel

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Eigentlich sollte aut idem Kosten sparen. Eigentlich. Tatsächlich wurde nur jedes zwölfte Arzneimittel aus-getauscht und am Ende zahlten die Kassen sogar drauf. Das hat eine Untersuchung von Prof. Benno Neukirch und Kirsten Liedemann gezeigt. Die Studie basiert auf Ver-ordnungen aus dem Bereich der KV Nordrhein.

2004 wurde die so genannte Aut-idem-Regelung ein-geführt. Sie sollte dazu beitragen, die Arzneimittelaus-gaben zu reduzieren. Zunächst wurde die Regelung mit hochpreisigen Dummy-Präparaten seitens der pharma-zeutischen Industrie unterlaufen. Doch die Apotheker scheinen eher im Ausnahmefall ein preiswertes Arznei-mittel abzugeben.

Nach der Aut-idem-Regelung soll der Apotheker bei gene-rikafähigen Präparaten eins der drei preiswertesten oder das verordnete Medikament abgeben, wenn der Arzt die

Substitution nicht durch Ankreuzen unterbindet. Seit April 2007 haben zudem Rabattverträge Vorfahrt.

Anhand der Verordnung von sechs umsatzstarken Wirk-stoffen im Jahr 2006 untersuchten Liedemann und Neu-kirch von der Hochschule Niederrhein in Krefeld, wie Prä-parate in den Apotheken ausgetauscht werden. Grund-lage war eine Stichprobe von Verordnungen für AOK-Versicherte in Nordrhein. Anhand der Rezepte konnte nachvollzogen werden, ob und in welchem Umfang die Apotheker „aut idem“ umsetzen.

In der Stichprobe hatten die Ärzte in 85 Prozent der Ver-ordnungen aut idem zugelassen. Somit war bei durch-schnittlich mehr als acht von zehn Rezepten ein Aus-tausch in der Apotheke möglich. Die Ärzte verordneten zu über 80 Prozent Generika – und jedes sechste Arz-neimittel war bereits das preisgünstigste.

Aut idem: Apotheker substituierten mit teuren Präparaten

0

500

1000

1500

2000

2500

3000

3500

4000

4500

Omeprazol Simvastatin Metoprolol TilidinKombi

Enalapril Levo-thyroxin Na

Um

satz

in

Eu

ro

gen.-fähiges Original verordnet abgegeben preisw. Generikum

Austausch bei aut idem – GenerikaVon den 875 Verordnungen umsatzstarker Generika wurden nur 79 substituiert. Dargestellt sind die Umsätze der ver-ordneten, der abgegeben und der theoretisch preiswertesten Präparate.

Quelle: Liedemann/Neukirch18 KVNO aktuell 11 2008

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Arznei- und Heilmittel

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Substitution nur in jedem zwölften FallBei den substitutionsfähigen Generika tauschten die Apotheker in der Stichprobe nur in 79 von 705 Verord-nungen aus (11,2 Prozent); bei den nicht-substitutions-fähigen Generika wurde unzulässigerweise in 24 von 170 Verordnungen ausgetauscht. Bei Originalpräparaten fand gar kein Austausch statt: In keiner der 216 Verord-nungen in der Stichprobe hat die Apotheke das Präpa-rat substituiert!

Die Auswertung der Stichprobe zeigt, dass der Austausch im Rahmen von aut idem zu keiner Entlastung der Arznei-mittelausgaben beigetragen hat. Bei den ausgetausch-ten Arzneimitteln wurde in mehr als drei von vier Ver-ordnungen ein genauso teures oder sogar teureres Arz-neimittel als das verordnete abgegeben. Dabei fiel die Wahl meist auf Präparate von Firmen, die relativ teure Generika anbieten.

Mehrausgaben wegen teurer PräparateBei den 1130 Rezepten der Stichprobe, so errechneten die Autoren, hat aut idem zu geringen Mehrausgaben ge-

führt. Wären die Medikamente indes konsequent durch preiswertere ersetzt worden, hätte die Ersparnis in der Stichprobe bei rund 3.500 Euro gelegen. Bei konsequen-ter Anwendung von aut idem in Nordrhein hätten allein bei den ausgewählten Wirkstoffen mehr als 15 Millionen Euro eingespart werden können.

Die Pläne, mit der Aut-idem-Regelung Einsparungen zu erzielen, haben die Apotheken konterkariert. Bei den Originalen zum Beispiel hat die Apotheke einfach kei-nen Anreiz, einen Austausch vorzunehmen, so ein Fa-zit der Studie.

Seit April 2007 müssen Apotheker Rabattverträge be-dienen. Tun sie es nicht, werden sie seitens der Kran-kenkassen retaxiert. Erst mit diesem Zwang scheint aut idem, mehr als drei Jahre nach der Einführung, wirk-lich zu wirken. Um die Rabattverträge zu fördern, ha-ben die Krankenkassen und die KV Nordrhein ein Infor-mationsschreiben für Patientinnen und Patienten er-stellt. Es liegt dieser Ausgabe von KVNO aktuell als Ko-piervorlage bei.

0

1000

2000

3000

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Omeprazol Simvastatin Metoprolol TilidinKombi

Enalapril Levo-thyroxin Na

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Generikum verordnet abgegeben preisw. Generikum

Austausch bei aut idem – OriginalpräparateVon den 227 verordneten umsatzstarken, generikafähigen Originalpräparaten tauschten die Apotheken kein einziges aus. Die Grafik zeigt die Umsätze der verordneten, der abgegeben und der theoretisch preiswertesten Präparate.

Quelle: Liedemann/Neukirch

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20 Hintergrund

Gesundheitsfonds ab 1. Januar 2009

Kassen werden den Gürtel enger schnallen

Zum 1. Januar 2009 greift eine der weitgehendsten Reformen des deutschen Gesundheitswesens: der Gesund-

heitsfonds mit einem einheitlichen Krankenkassenbeitrag von 15,5 Prozent tritt in Kraft.

Was bringt dieser Neustart für die Kassen und vor al-lem für die sogenannten Leistungserbringer, also für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte? An Hand ein-facher Fragen erklärt KVNO aktuell, was sich hinter dem Fonds verbirgt.

Warum wurde der Fonds eingeführt?Der Gesundheitsfonds ist ein Kompromiss der schwarz-roten Regierungskoalition. Er soll dafür sorgen, dass das Geld der Versicherten gerechter zwischen den Kassen verteilt wird.

Denn es gibt die großen Versorgerkassen wie die Bar-mer Ersatzkasse oder die AOKen, die nicht nur viele Ver-sicherte haben, sondern auch teure Risikostrukturen

durch viele Kranke und Alte. Das führt zu hohen Bei-tragssätzen. Andererseits gibt es etliche Krankenkas-sen-Neugründungen, die vor allem die jungen und ge-sunden Versicherten anlocken. Denn aufgrund des nied-rigen Risikos können sie mit niedrigen Beitragssätzen in den Wettbewerb gehen.

Wie funktioniert der Fonds?Alle Versicherten zahlen denselben Beitragssatz von 15,5 Prozent. Diese Gelder werden in einen Topf überführt, eben den Gesundheitsfonds. Er wird vom Bundesversiche-rungsamt verwaltet. Die rund 50 Millionen Beitragszah-ler zahlen auf diesem Weg 160 Milliarden ein.

Für jedes Mitglied erhalten die Kassen einen Grundbei-trag aus dem Fonds, der nach Alter und Geschlecht ge-staffelt ist. Oben drauf gibt es Zuschläge, geregelt durch den so genannten morbiditätsorientierten Risikostruk-turausgleich. Dessen Kernstück ist ein Katalog von 80 Krankheiten, für die es diese Zuschläge gibt, zum Bei-spiel Aids/HIV, Diabetes oder Demenz.

Was ist der Zusatzbeitrag?Krankenkassen, die mit den aus dem Gesundheitsfonds zugewiesenen Geldern nicht auskommen, dürfen einen begrenzten Zusatzbeitrag erheben. Er darf bis zu acht Euro im Monat oder bis zu einem Prozent des Bruttoein-kommens betragen. Umgekehrt dürfen die Kassen auch einen Bonus auszahlen, wenn sie Geld übrig behalten.

Kassenvertreter gehen davon aus, dass es im Laufe des Jahres zu einer Welle von Zusatzbeiträgen kommen kann, da die Kosten höher steigen werden, als die Bundesregie-rung erwartet.

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21Hintergrund

Warum ist der Beitragssatz so hoch?Der Beitragssatz wird nach dem Beschluss der Bundes-regierung auf 15,5 Prozent festgelegt. Das sind 0,6 Pro-zentpunkte mehr als der aktuelle durchschnittliche Bei-tragssatz. Wider besseren Wissens behaupten Kassen-funktionäre, diese Erhöhung hätten die niedergelassenen Ärzte durch ihre Honorarerhöhungen verursacht. Doch dies ist Legendenbildung.

Kostentreiber Nummer Eins ist der Staat selber. Als ei-ner der ersten Akte der rot-schwarzen Regierungskoali-tion wurde der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen an die gesetzliche Krankenversicherung von 4,2 Milliarden Euro im Jahr 2006 auf jeweils 2,5 Milliar-den Euro 2007 und 2008 gekürzt.

Zugleich wurde 2007 die Mehrwertwertsteuer auf Arz-neimittel um drei Punkte auf 19 Prozent erhöht. Das al-lein verursacht Mehrkosten von jährlich über einer Mil-liarde Euro.

Was bedeutet der Fonds für die Ärzteschaft?Die Kassen werden die Gürtel enger schnallen. Der Druck auf die Kostenseite, sprich die Ausgaben für die Behand-lung der Versicherten in Klinik und Praxis wird eher stei-gen. Denn wurde der Wettbewerb zwischen den Kran-kenkassen bisher über die Höhe des Beitragssatzes aus-getragen, so wird er ab 1. Januar 2009 über die Zusatz-beiträge und über das Leistungsspektrum erfolgen. Um diese ganz zu vermeiden oder diesen Betrag zumindest so niedrig wie möglich zu halten, schlagen die Kassen einen brutalen Sparkurs ein.

Hat sich die Situation für die niedergelassenen Ärzte verbessert?Eher nicht. Es steht zu erwarten, dass der Kostendruck auch zu einem Preiswettbewerb unter den Anbietern füh-ren wird. Dazu gehören die gesetzlichen Maßnahmen wie das Privileg für den Hausärzteverband, bevorzugt Haus-arztverträge schließen zu dürfen.

Parallel zum Fonds verfolgt der Gesetzgeber eine Dop-pelstrategie: Auf Kassenseite wird die Konzentration for-

ciert, zum Beispiel durch den Zwang, Honorarverträge auch auf Landesebene einheitlich abzuschließen oder durch die Fusionen von Kassen. Auf der anderen Seite wird die Konkurrenz der Leistungsanbieter vor allem im Bereich der niedergelassenen Ärzte verschärft. Es besteht die Gefahr, dass sich die Ärztinnen und Ärzte in einen ruinösen Preiswettbewerb treiben lassen.

Der Gesundheitsfonds: ‘Heilmittel’ oder ‘bittere Pille’ für das Gesundheitswesen?

Termin: 3. Dezember 2008 17 bis 20 UhrOrt: Haus der Ärzteschaft, Tersteegenstraße 9, 40474 Düsseldorf

Die Veranstaltung ist für Mitglieder der KV Nordrhein kosten-frei.

17 – 17.15 UhrBegrüßung und Einführung Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein

17.15 - 17.45 Uhr

Verbessert der Gesundheitsfonds die Versor-gung und schafft mehr Leistungs- und Ver-gütungsgerechtigkeit? Prof. Dr. Jürgen Wasem, Lehrstuhl für Medi-zinmanagement, Universität Duisburg-Essen

17.45 -18.15 Uhr

Mehr Wettbewerb über Gleichschaltung der Kostenträger. Geht das? Prof. Dr. h.c. Herbert Rebscher, Vorstands-vorsitzender DAK

18.15 -18.40 Uhr Pause

18.40 -19.10 Uhr

Ohne sauberen Finanzausgleich ist alles nichts – bringt der Morbi-RSA mehr Ratio-nalität in die Versorgung? Prof. Dr. Gerd Glaeske, Universität Bremen, Zentrum für Sozialpolitik

19.10 -19.40 Uhr

Die Stellung der Krankenkassen in der neuen Welt des Gesundheitsfonds Johann-Magnus Frhr. v. Stackelberg, Vor-standsmitglied im GKV-Spitzenverband

19.40 Uhr

Der Gesundheitsfonds – Viele Fragen, was ist zu tun? Dr. Leonhard Hansen, Vorsitzender der KV Nordrhein

Nach jedem Vortrag ist eine kurze Diskussion vorgesehen.Ausgabe der Zertifikate nach Beendigung der Veranstaltung.

AnmeldungCognomed Reinhardtstraße 50, 10117 Berlin Telefon 030 2787 8385, Telefax 030 2787 8380 E-Mail [email protected] Internet www.kvno.de

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22 Hintergrund

Ärztlicher Sachverstand statt politische Ideologie

Wie die Krankenversicherung noch zu retten istDer gesetzlichen Krankenversicherung droht der Kollaps. Wie ernst die Lage ist, zeigen Zahlen, die Prof. Fritz Beske vorgelegt hat.

Auf der Versammlung der Kreisstelle Essen der Ärztekammer Nord-rhein am 22. Oktober appellierte Beske, der Leiter des Instituts für Gesundheitssystemfor-schung (isgf), für ei-nen sofortigen Politik-wechsel.

Die Pyramide kipptWie sich die Bevölke-

rung in Zukunft entwickelt, berechnet das Statistische Bundesamt. Sehr solide Prognosen reichen bis ins Jahr 2050. Dann leben 68 Millionen Menschen in Deutsch-land, rund 14 Millionen weniger als heute. Ursache für diesen Schwund ist die niedrige Geburtenrate.

Eine weitere demographische Determinante ist die stei-gende Lebenserwartung. „Alle vier Jahre kommt ein Jahr durchschnittliche Lebenserwartung hinzu“, referierte Beske. Die Altersgruppe der Hochbetagten über 80 steigt von derzeit vier Millionen auf zehn Millionen im Jahr 2050. Wenig Kinder, viele Alte. Diese Entwicklung spiegelt sich auch in der Zahl der erwerbsfähigen Bevölkerung wider: Sie sinkt von derzeit 51 auf 35 Millionen.

Während heute ein Rentner auf 3,6 Erwerbsfähige kommt, ist es in gut 40 Jahren ein Rentner auf 1,6 Erwerbsfähige. Fokussiert auf die tatsächlich Erwerbstätigen prognos-tiziert Beske sogar ein Verhältnis von eins zu eins. „Das kann nicht funktionieren“, erklärt der 86-Jährige. Eine längere Lebensarbeitszeit sei deswegen notwendig.

Ausgaben steigen um 100 Milliarden EuroDie Pro-Kopf-Ausgaben der Krankenkassen steigen mit dem Alter. Für Kinder bis zehn Jahre liegen die Ausgaben pro Jahr derzeit bei 847 Euro. Für die über 90-Jährigen liegen sie bei 4.895 Euro.

Da es in Zukunft mehr Alte und weniger Junge gibt, müssten auch die Gesamtausgaben steigen, so der Ge-sundheitsökonom. Denn die Inzidenzen von Herzinfark-ten, Schlaganfällen und Krebserkrankungen würden drastisch steigen, die Prävalenz von Diabetes und De-menz um 29 bzw. 150 Prozent zunehmen. Hinzu kämen die Kosten des medizinischen Fortschritts von jährlich ein bis zwei Prozent.

Folglich steigen die Ausgaben der gesetzlichen Kranken-versicherung. Beske hat die Entwicklung unter Berück-sichtigung der demographischen Entwicklung und ei-nes einprozentigen medizinischen Fortschritts berech-net: 2050 liegen sie demnach bei 225 Milliarden Euro. „Und das bei schrumpfender Bevölkerung und weniger Erwerbstätigen.“ Der Beitragssatz der gesetzlichen Kran-kenversicherung würde folglich auf 27 Prozent steigen. Bei einem zweiprozentigen medizinischen Fortschritt gar auf 44 Prozent.

Gesundheitsziele definierenViele möchten angesichts dieser Zahlen den Kopf in den Sand stecken, dabei sei entschiedenes Handeln nötig. „Die Entwicklung ist zu real“, sagt Beske. Sie sei eine Folge „rein ideologischer Gesetzgebung“.

Sachverstand werde nicht nachgefragt. Beske kritisier-te, dass den Gesetzgebungsverfahren der vergange-

Prof. Fritz Beske: Einig-keit macht Ärzte stark

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23Berichte

nen Jahrzehnte keine Analyse vorausgegangen sei. Und auch bei der Evaluation gesetzlicher Maßnahmen hei-ße es: Fehlanzeige.Ärztinnen und Ärzte ruft er auf, Einfluss zu nehmen und die Politik zu drängen, Gesundheitsziele zu definieren, de-ren Erreichen regelmäßig zu prüfen sei. Der Gesundheits-ökonom bringt diese Ziele in die Debatte ein:

n Versorgungssicherheit: Der Einzelne soll vor finan-zieller Überforderung bei Krankheit geschützt sein.

n Planungssicherheit: Nur wenn die gegeben sei, würden Praxisinhaber investieren, was die Qualität der Versorgung erhalte oder steigere.

n Freiberuflichkeit: Studien zeigten, dass es in Deutschland die geringsten Wartezeiten weltweit gebe. Beske: „Der niedergelassene Arzt arbeitet bis das Wartezimmer leer ist.“

n Freie Arztwahl: Sie sei bedroht durch neue Ver-tragsformen, bei denen sich Patientinnen und Pa-tienten einschreiben müssten.

n Überschaubarkeit: Sie sei eine Vielzahl von Einzel-verträgen und Rabattverträgen geopfert worden, die „kein Arzt oder Apotheker mehr versteht“.

Weiterhin wirbt der igsf-Chef für eine wohnortnahe Versorgung, die alle Patienten am medizinischen Fort-schritt teilhaben lasse und in der Alter kein Kriterium für Leistungsausschlüs-se darstelle. Dies sei am ehesten in ei-nem pluralen Gesundheitssystem zu re-alsieren, sprich einem Nebeneinander von gesetzlicher und privater Kranken-versicherung.

Um die Ziele zu realisieren, sei zudem ein scharfer Blick auf den Leistungs-katalog nötig, den es von versiche-rungsfremden Leistungen zu befreien gelte. „Gut 45 Milliarden Euro pro Jahr fließen in andere Sozialsysteme“, so Be-ske. Die beitragsfreie Mitversicherung von Kindern beispielsweise koste die Kassen jährlich 14 Milliarden Euro.

Die Grafik zeigt den Ausgabenanstieg der gesetzlichen Krankenversicherung un-ter Berücksichtigung der demografischen Entwicklung und einer jährlichen Stei-gerung der Ausgaben durch den medizinischen Fortschritt von einem Prozent.

Ausgabenentwicklung der GKV 2005 – 2050

225,0

214,1

203,7

193,8

184,4

175,5

166,9

158,8

151,1

143,8

100

120

140

160

180

200

220

240

2005 2010 2015 2020 2025 2030 2035 2040 2045 2050 Jahr

Au

sg

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en

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illi

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Eu

ro

Quelle: igsf

Beitragsfreie Mitversicherung von Kindern, von Ehe- und Lebenspartnern, die Ausfälle für die mit 118 Euro zu ge-ringen Beiträge von Hartz-IV-Empfängern – die Politik übertrage der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) Belastungen, die eigentlich von der gesamten Gesell-schaft getragen werden müssten. „Ohne die Verschie-bebahnhöfe läge der Beitragssatz in der GKV bei 10,35 Prozent.“ Das ist das Niveau der 70er Jahre.

Riester-Rente für die GKVDas Durchforsten des Leistungskatalogs reicht nicht. „Wir sollten eine Grundversorgung sicherstellen, mit dem die Gesundheitsziele zu erreichen sind“, stellt Beske klar. Was aber darüber hinausgehe, müsse der einzelne selbst zah-len. Beske schlägt eine Zusatzversicherung für Gesund-heit und Pflege analog der Riester-Rentenversicherung vor, also mit staatlicher Unterstützung.

Wichtig sei zudem, ehrenamtlichen Sachverstand in die Entscheidungen einzubeziehen. Dagegen ginge die „Ber-liner Politik“ vor: sie schwäche systematisch die Kassen-ärztlichen Vereinigungen, torpediere die Einheit der Ärz-teschaft durch Einzelvertrags-Optionen und plane die fachärztliche Versorgung an Kliniken zu zentralisieren. Die Ärzte müssten sich der Politik als Einheit präsentie-ren – dann könnten sie ihre Ziele durchsetzen.

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24 Berichte

Ärztinnen und Ärzte müssen dafür Sorge tragen, dass bei der Behandlung kei-

ne Fehler passieren. Dafür ist eine gute Praxisorganisation wichtig. Qualitäts-

management ist dabei ein nützliches Instrument.

„Der Praxisinhaber ist verpflichtet, durch geeignete organisatorische Maß-nahmen die dem Patienten entstehenden Gefahren so weit wie möglich zu minimieren“, erläuterte Dr. Dirk Schulenburg, Justitiar der Ärztekammer Nord-rhein. Das Thema „Organisationsverschulden in Klinik und Praxis“ stand im Mittelpunkt einer Veranstaltung des Instituts für Qualität im Gesundheits-wesen Nordrhein (IQN) und der Gutachterkommission für ärztliche Behand-lungsfehler bei der Ärztekammer Nordrhein am 13. August.

Der Inhaber ist nach den Worten des Juristen verantwortlich für die per-sonelle Ausstattung der Praxis, also fachlich qualifiziertes Personal in aus-reichender Zahl anzustellen. Er müsse für eine apparative Ausstattung sor-gen, diese regelmäßig technischen Kontrollen unterziehen lassen und die Funktionsweise kennen.

Last not least habe der Praxisinhaber auch die Arbeitsabläufe und Behand-lungsprozesse zu strukturieren. „Er muss also zum Beispiel die Delegations-reichweite beachten, die notwendige Hygiene sicherstellen lassen und da-für sorgen, dass die Patienten in der Praxis ordnungsgemäß aufgeklärt wer-den“, so Schulenburg.

QM versus Organisationsverschulden„Ein gutes Mittel, um Fehler in der Praxisorganisation und Pannen in Be-handlungsprozessen zu vermeiden, ist ein funktionierendes Qualitätsmana-gement“, sagt Dr. Oscar Pfeifer. In der Praxis des Essener Hausarztes hat das gesamte Team die Anweisungen erarbeitet. Sie stellen unter anderem sicher, dass Impfungen oder operative Eingriffe nur nach erfolgter Aufklärung und Einwilligung des Patienten erfolgen.

„Wir haben auch fixiert, dass Unverträglichkeitsreaktionen von Patienten do-kumentiert und Medikamente nur nach Prüfung der Eintragung „Cave: Un-verträglichkeit“ verabreicht werden“, so Pfeifer. Weitere Praxisanweisungen seien zum Beispiel für die Notfallausrüstung und deren regelmäßige Über-

Qualitätsmanagement hilft Fehler vermeiden

Wappnen Sie sich vor Praxis-Pannen

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25Berichte

prüfung, für Hygieneanforderungen und die Sichtung, Bewertung und Einordnung von Befunden erarbeitet worden. Risiken reduzierenEinen fehlerfreien Ablauf in der Praxis und der Patien-tenbehandlung werde es nie geben, so Pfeifer. Aber durch klare Strukturen, klare Definition der Verant-wortlichkeiten und zweckmäßige Organisation der Ar-beitsabläufe reduziere die Praxis die Fehlermöglichkei-ten auf ein Minimum.

„Qualitätsmanagement ist dabei eine große Hilfe, da hier ein strukturiertes, systematisches Vorgehen gefor-dert wird“, betont Pfeifer, der in seiner Praxis auf das Qualitätsmanagement-System qu.no setzt. Beispielhaft zeigte Pfeifer die gemeinsam mit seinem Praxisteam erarbeitete „Checkliste Notfallkriterien“. Sie reduziert das Risiko, dass Patientinnen und Patienten mit schwer-wiegenden Erkrankungen, die der Arzt sofort ansehen muss, von Mitarbeitern abgewiesen oder nicht zeitnah zur Untersuchung gelangen.

Fehlermanagement in der PraxisDie Einführung eines internen „Fehlermanagements“, das heißt das Registrieren, Analysieren und Bearbeiten von Beinahe-Fehlern oder Fehlern in der Praxis ist nach Ansicht von Pfeifer ein wichtiges und lehrreiches Instru-ment, um die Fehlerzahl zu reduzieren. Es helfe, Patien-ten vor möglichen Schäden zu bewahren und schärfe das Bewusstsein des Praxisteams für „Fallstricke“.

„Die erarbeiteten Praxisanweisungen müssen immer wieder auf ihre Umsetzung, aber auch auf ihre Aktua-lität überprüft werden.“ Dies geschehe in seiner Praxis durch so genannte interne Audits.

Qualitätsmanagement nützt viel, der Aufwand ist über-schaubar. „In weiten Teilen ist es nichts anderes als die strukturierte Einführung und Niederschrift von Elemen-ten des gesunden Menschenverstandes“, meint Pfeifer. n Dr. Martina Levartz, IQN

Checkliste Notfallkriterien

Die Hausarzt-Praxis von Dr. Oscar Pfeifer und Muna Ab-

dullah in Essen hat für Notfälle folgende Anweisung er-

arbeitet: Als Notfall gilt, wenn ein Patient über folgende

Symptome und Symptomenkomplexe berichtet oder solche

erkennbar sind:

n Plötzlicher oder starker thorakaler Schmerz

n Plötzlicher oder starker Kopfschmerz

n Plötzlicher oder starker abdomineller Schmerz

n Bestehende oder in den letzten 24 Stunden

abgelaufene Bewusstseinsstörung

n Plötzliche oder in letzten 24 Stunden

auftretende Lähmungen

n Starker sonstiger Schmerz

n Unstillbares Erbrechen

n Krampfanfälle in den letzten 24 Stunden

n Verletzung die o stark schmerzt o stark blutet o verschmutzt ist o bei der ein Knochenbruch denkbar ist

n Patient mit Panikattacke

n Depressive Patienten mit möglicher Suizidalität

n Blutdruck > 160mmHg, sofern derart hohe RR Werte

in der Vergangenheit nicht bereits vorgekommen sind

– sonst bei RR > 180 mmHg

n Diabetische Entgleisung mit BZ < 60 oder > 300 oder

Symptomen einer diabetischen Entgleisung

Ein Notfall besteht auch immer dann, wenn die Helferin

intuitiv einen über die geschilderte Symptomatik hinaus-

gehenden Erkrankungsgrund erahnt.

Helferinnen brauchen sich grundsätzlich für die Einschät-

zung einer Situation als Notfall nicht zu rechtfertigen.

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26 Berichte

Praxen unsicher über einige Labor-Neuregelungen

Fragen und Antworten zur Laborreform

Am 1. Oktober 2008 trat die Laborreform in Kraft. Seitdem rechnen Laborgemeinschaften direkt mit der KV ab.

Praxen fordern Leistungen aus den Gemeinschaften mittels Muster 10A an. Wir haben aktuelle Fragen und An-

worten zur Reform zusammengestellt.

In welcher Form müssen welche Zahlen von der Labor-gemeinschaft aus dem 4. Quartal 2007 zur Berech-nung der Abschlagszahlung ab dem 4. Quartal 2008 übermittelt werden?Die Basis zur Errechnung sollte das 4. Quartal 2007 sein. Ein anderes Quartal als Basis ist möglich. Die KV Nord-rhein benötigt dazu eine Mitteilung der Laborgemein-schaft über das effektive Anforderungsvolumen, um da-raus Akontozahlungen berechnen zu können. Diese Mit-teilung schicken Sie bitte an die Abteilung Arztkontokor-rent Ihrer Bezirksstelle.

Ist der ICD-10-Code zwingend anzugeben? Was ist, wenn der Veranlasser keinen Code vorgibt?Der ICD-10-Code ist zwingend anzuge-ben. Für das 4. Quar-tal 2008 wird aus tech-nischen Gründen ei-ne Übergangsrege-lung geschaffen. Soll-te der ICD-10-Code durch den Einsender nicht angegeben wor-den sein, so ist dieser nicht nachzufordern. Gegenüber der Abrech-nung an die KV füllt die Laborgemeinschaft das Feld mit den Angaben „UUU“.

Als Teilnehmer an speziellen Programmen erhält man pauschal Vergütungen, die auch Laborleistungen bein-halten (zum Beispiel DMP Diabetes). Wenn ich künftig keine Laborleistungen mehr aus einer Laborgemein-schaft beziehe, kann ich die Pauschale trotzdem an-setzen und Überweisungen für Laborleistungen aus-stellen?Da die Pauschalen die Laborleistungen beinhalten, können diese nicht per Überweisung angefordert werden, da sie dann zusätzlich zu den Pauschalen abgerechnet würden. Bei Abrechnung der Pauschalen sind die Kosten für die Laborleistungen im Innenverhältnis zwischen dem ver-anlassenden Arzt und der Laborgemeinschaft bzw. dem Laborarzt zu regeln.

Symbol-Nr. Leistungsbeschreibung Laboranteil EBM-Nr.

01732 Gesundheitsuntersuchung 32030, 32057, 32060

01741 Präventive Koloskopie 32110 bis 32117, 32120

01770 Betreuung einer Schwangeren 32031, 32035, 32038

13400 Ösophago-Gastroskopie 32030, 32151

13421 Koloskopie 32110 bis 32117, 32120

13422 Teilkoloskopie 32110 bis 32117, 32120

31010 bis 31013 präoperative Diagnostik 32101, 32125, 32110 bis 32116

90310 Diabetes Betreuungskomplex 32057, 32094

90321 Diabetes Leistungskomplex 32057, 32094, 32135

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27Bezirke

Mit welcher lebenslangen Arztnummer werden die Leis-tungen gekennzeichnet?Die Leistungen werden mit der Betriebsstättennummer der Laborgemeinschaft und der lebenslangen Arztnum-mer des veranlassenden Arztes gekennzeichnet. Zusätz-lich ist in den Daten die Betriebsstättennummer des Ver-anlassers enthalten.

Erhalten Laborgemeinschaften künftig eine eigene Be-triebsstättennummer, und können diese weitere Ne-benbetriebsstätten betreiben?Zur Zuordnung des Ortes der Leistungserbringung erhält die Laborgemeinschaft eine Betriebsstättennummer und fungiert aus Abrechnungssicht als Betriebsstätte, da die Abrechnung direkt zwischen ihr und der KV erfolgt. Ver-teilt sich die Einrichtung derselben Laborgemeinschaft auf verschiedene Standorte, bilden alle Standorte zusam-men eine Betriebsstätte; Nebenbetriebsstätten der Labor-gemeinschaft oder mehrere gleichrangige Nebenbetriebs-stätten gibt es insofern nicht. An allen Standorten muss die notwendige Arztpräsenz gewährleistet sein

Vollmachten und Mitgliederlisten

Die Vollmachten der Mitglieder bleiben bei der La-

borgemeinschaft. Die Gemeinschaft muss der KV

Nordrhein lediglich bestätigen, dass die Vollmach-

ten vorliegen.

Für die Meldung ihrer Mitglieder dient die von der

KV Nordrhein bereitgestellte Excel-Datei. Die La-

borgemeinschaften sollen sie vollständig ausfüllen,

also auch den Namen, die lebenslange Arztnum-

mer und die Betriebsstättennummern der Mitglie-

der eintragen.

Nach Abschluss des Geschäftsjahres erstellen die

Laborgemeinschaften eine Gewinn- und Verlust-

rechnung. Bitte senden Sie diese an die zuständige

Bezirksstelle der KV Nordrhein.

Ansprechpartner

Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr, Freitag von 8 bis 13 Uhr.

Serviceteam KölnTelefon 0221 7763 666, Telefax 0221 7763 6450E-Mail [email protected]

Serviceteam DüsseldorfTelefon 0211 5970 8888, Telefax 0211 5970 8889E-Mail [email protected]

Kann ich die neuen Präsenzlabor-Leistungen nur nas-schemisch erbringen?Derzeit sind die neuen Präsenzllaborleistungen nach den EBM-Nrn. 32025 (Glukose) und 32026 (TPZ) und 32027 (D- Dimer) nur nasschemisch erbringbar. Die Kassenärzt-liche Bundesvereinigung setzt sich derzeit aber dafür ein, zumindest für die Glukose und TPZ- Bestimmung auch in Zukunft trockenchemische Methoden innerhalb des Prä-senz-/Akutlabors zu ermöglichen.

Darf ich als Laborarzt meinen Einsendern einen so ge-nannten Kombischein (Muster 10 in A4-Format ergänzt um Profile zum Ankreuzen) zu Verfügung stellen?Ja, das ist zulässig, da auch das Muster 10A (zur Einsen-dung an Laborgemeinschaften) im Freifeld unten rechts die Möglichkeit für Profile vorsieht.

Wer ist Zahlungsempfänger einer Laborgemeinschaft, und an wen geht der Honorarbescheid?Zahlungsempfänger der Kostenerstattungszahlungen der KV sind die in der Laborgemeinschaft zusammengeschlos-senen Vertragsärzte. Ihnen gegenüber ergeht auch der Abrechnungsbescheid (es werden nur Kosten, kein Hono-rar abgerechnet). Die Zahlungen können auf ein von der Laborgemeinschaft in der Abrechnung benanntes Konto der Laborgemeinschaft geleistet werden. Gegebenenfalls erforderliche Rückforderungen werden durch die KV ge-genüber den Mitgliedern der Laborgemeinschaft geltend gemacht, wobei der Bescheid ebenfalls der Laborgemein-schaft übersandt wird.

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28 28

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28 Service

Im Raum Köln existiert eine Vielzahl solcher flankieren-der Angebote. Sie wurden auf der Fortbildung „Brenn-punkt Demenz – Versorgung im Kölner Raum“ vorgestellt. Organisiert hatten die Veranstaltung am 17. Oktober die Kooperationsberatung für Selbsthilfe und Ärzte (KOSA) der KV Nordrhein und das Demenz-Servicezentrum für die Region Köln und das südliche Rheinland.

Prävention bzw. Prophylaxe demenzieller Syndrome ist möglich. „Vermehrte körperliche und geistige Aktivität bewirken eine Risikoreduktion um mehr als ein Drittel“, erläuterte Ira Reupke, ärztliche Koordinatorin eines Ge-rontopsychiatrischen Zentrums in Köln. „Wenn man ei-ne Demenz frühzeitig erkennt und behandelt, kann man Pflegebedürftigkeit bis zu 36 Monate hinauszögern.“

Patientinnen und Patienten kämen aber meist mit aus-geprägten Symptomen in die Praxis, berichtet Dr. Michael Würker, Neurologe aus Bergheim. Störungen des Erlebens und Verhaltens weisen indes schon Monate vorher auf De-menzen hin. Knapp 40 Prozent der Patienten zeigen laut Würker vorher einen sozialen Rückzug, etwa die Hälfte würde depressiv. Knapp 60 Prozent entwickelten einen gestörten Schlaf-Wachrhythmus. Weitere Warnsignale seien Erregung, Feindseligkeit und Angst.

„Einer allein ist mit der Versorgung eines Demenzkran-ken überfordert,“ erklärte Prof. Dr. Ralf Ihl, Chefarzt ei-ner gerontopsychiatrischen Klinik in Krefeld. Es gelte, das breite Spektrum möglicher Behandlungs-, Pflege- und sozialer Unterstützungsmaßnahmen zu nutzen. Dem Demenz-Servicezentrum liegt besonders die Verbindung von medizinischer Versorgung und psychosozialem Sys-tem am Herzen. Der Koordinator des Servicezentrums, Stefan Kleinstück, stellte den „Leitfaden für Menschen mit Demenz in Köln“ vor, der auflistet, welche Institu-

tionen entsprechende Hilfen vermitteln, unter anderem zu den Stichworten „zu Hause wohnen“, „Pflegeheim“ und „Entlastung für Angehörige“. Der Leitfaden steht auf der Homepage der KV Nordrhein zum Download zur Verfügung.

Pflegende Angehörige benötigen zwingend Unterstüt-zung. Schwierig ist für sie die Frage, wann der Patient in ein Heim abgegeben werden muss. Nervenarzt Dr. Hans- Joachim Schirmer, hatte darauf eine klare Antwort: „Wenn die eigene Würde leidet!“

Aus persönlicher Erfahrung berichtete Gabriela Zander-Schneider von der Alzheimer Selbsthilfe Köln, dass die Pflege Demenzkranker physisch und psychisch kolossal belaste. Ärzte sollten Angehörige motivieren, sich früh-zeitig Hilfe zu holen. „Das Dilemma der Angehörigen ist eine richtige Katastrophe“, bestätigte Schirmer, aber durch gezielte Motivation, den Demenzkranken in vorü-bergehende Betreuung abzugeben, könne man als Arzt die Angehörigen wirksam unterstützen. 081128

Entlastungsangebote entlasten die Praxis

Versorgung von Demenzkranken ist TeamsacheIn Deutschland leiden etwa eine Million Menschen an Demenz, die Prävalenz steigt. Über die ärztliche

Behandlung hinaus ist es unerlässlich, Pflege- und soziale Unterstützungsmaßnahmen zu nutzen.

Demenz-Seminar für Medizinische FachangestellteUnter dem Titel „Brennpunkt Demenz“ findet ein Semi-nar für Medizinische Fachangestellte statt. Vorgestellt werden unter anderem verschiedene Testverfahren und Angebote der regionalen psychosozialen Versorgung. Die Teilnahme ist kostenfrei.

Termin: 3. Dezember 2008, 16 bis 20 Uhr Ort: Bezirksstelle Köln der KV Nordrhein,

Sedanstraße 10 -16, 50668 Köln

AnmeldungKOSAAnke PetzTelefon 0211 5970 8090Telefax 0211 5970 8082E-Mail [email protected]

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29Service

Rund 17.000 Anfragen verzeichnete allein der telefo-nische Patienteninformationsdienst der KV Nordrhein im vergangenen Jahr. Meist half der Dienst bei der Suche nach Ärzten und Psychotherapeuten, die in einer Regi-on bestimmte Leistungen anbieten.

Die Fülle der Neuerungen und Regelungen im Gesund-heitsbereich macht sich auch bei den Patientenanrufen bemerkbar. Immer häufiger sind Fragen nach neuen Vorsorgeleistungen oder Arznei- und Heilmittelver-ordnungen.

Hier setzt der Newsletter an. Ob neue Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung, Leistungs- einschränkungen und -ausschlüsse, Hautkrebs- oder Mammographie-Screening, Jugenduntersuchungen oder aktuelle Modellprojekte – die Patienten erhal-ten in kurz gehaltenem Nachrichtenstil Auskunft. Der Newsletter umfasst je Ausgabe sechs bis acht Seiten.

„Mit dem Newsletter informieren wir die nordrhei-nischen Patientinnen und Patienten zu Themen der ambulanten Versorgung aktiv“, sagt Dr. Leonhard Han-sen, Vorsitzender der KV Nordrhein. „Wir helfen damit auch unseren Praxen vor Ort, indem wir den dort an-fallenden Erklärungsbedarf mit regelmäßigen Infor-mationen unterstützen.“

Besonders bei den zahlreichen Selbsthilfeorganisatio-nen ist der Newsletter auf großes Interesse gestoßen. Unter der Rubrik Termine, Tipps und Service finden die Leser zudem aktuelle Veranstaltungen, Erläuterungen beispielsweise zur Indikation der Grippeimpfung und einen Überblick zu den ständigen Serviceangeboten der KV Nordrhein.

„Wir sollten nicht alles den Informationsblättern und Callcentern der Krankenkassen überlassen, die sich in den letzten Jahren damit verstärkt an unsere Patienten wenden“, betont Hansen. „Die Kassen-Magazine wür-den vielfach Eigeninteressen und Werbung transportie-ren. Unser Service ist werbefrei und kostenlos.“ Praxen können „Patient & Praxis“ natürlich auch beziehen und zum Beispiel für das Wartezimmer ausdrucken.

Aktuelle Informationen über Leistungsänderungen

KV Nordrhein bietet Newsletter für PatientenSeit April bietet die KV Nordrhein einen Internet-Newsletter für Patienten an. „Praxis und Patient“

erscheint einmal pro Quartal. Sie können ihn auf der Homepage der KV Nordrhein abonnieren.

Patienten-Newsletter der KV Nordrhein

Den Newsletter können Sie unter www.kvno.de abon-nieren. Wählen Sie im Bereich „Service“ die Rubrik „Onlinedienste“ an; dort finden Sie die Anmeldung.

Wenn Sie Anregungen zu Themen, Veranstaltungen oder Verbesserungswünsche haben, teilen Sie diese bitte der Redaktion mit.

Nordrheinweit

Patienten in Nordrhein sind zufrieden mit ihrem Arzt

Bei den Wartezeiten auf einen Arzt-Termin liegen dieRheinländer genau im Durchschnitt aller Kassenärztli-chen Vereinigungen (KVen), aber bei den Wartezeiten inder Arztpraxis stehen sie besser da: Nordrhein ist der KV-Bezirk, in dem die geringsten Wartezeiten anfallen. 14%mussten überhaupt nicht warten und 32% nur bis zu 15Minuten. Weitere 29% kamen spätestens nach 30 Minu-ten zum Arzt.

Dies belegt eine repräsentative Versichertenbefragung,die die Forschungsgruppe Wahlen im Auftrag der Kassen-ärztlichen Bundesvereinigung (KBV) Mai/Juni 2008durchgeführt hat. In der diesjährigen Umfrage antworte-ten über 6.000 Teilnehmer, von denen rund 10% aus demGebiet der KV Nordrheim stammen.

Demnach haben 91% der Versicherten im Bereich der KVNordrhein ein sehr gutes oder gutes Verhältnis zu ihremArzt. 50 % bewerten seine Fachkompetenz als sehr gut,42% als gut.

Beim Praxisbesuch ist bundesweit für die meisten Patien-ten die menschliche Komponente am Wichtigsten. Wenn- abgesehen von der Fachkompetenz des Arztes - nachden beiden wichtigsten Kriterien beim Praxisbesuchgefragt wird, äußern 77% die Kriterien Freundlichkeitund Zuwendung, für 40% sind kurze Wartezeiten undebenfalls für 40% eine technisch hochwertige undmoderne Ausstattung von Belang.

Insgesamt hat sich für 77% aller befragten Bürger mitder aktuellen Gesundheitsreform die Qualität der medizi-nischen Versorgung nicht substantiell verändert, für 15%hat sie sich verschlechtert und für 3% verbessert.

Praxis & Patient

Erstmals wurden auch Fragen zum Thema Hausarztver-träge gestellt. 62% der Befragten sowohl bundesweit alsauch in Nordrhein haben schon von Hausarztmodellengehört. 19% der gesetzlich Versicherten nehmen bundes-weit daran teil. Nordrhein liegt mit 24% deutlich darüber.

Die Qualität der ärztlichen Versorgung ist seit der Teil-nahme an einem Hausarztmodell für 71% der befragtenRheinländer gleich geblieben (bundesweit 75%). Für 17%(13%) der Teilnehmer hat sich die Versorgung verbessert,10% (9%) Prozent empfinden sie als schlechter.

Fragt man diejenigen, die nicht an einem Hausarztmodellteilnehmen, nach ihrer Teilnahmebereitschaft, so kämefür 75% der nordrheinischen Versicherten (bundesweit72%) ein Wechsel des Hausarztes hierfür nicht in Frage.Ein Teilnahmeanreiz wäre vor allem die Aussicht auf einebessere Zusammenarbeit von Haus- und Facharzt. (Quel-le: KBV)

Brustkrebs ist kein unabwendbares Schicksal

Der Oktober steht auch in Nordrhein-Westfalen ganz imZeichen des gemeinsamen Engagements gegen Brust-krebs. Die Krankenkassen, die Kassenärztlichen Vereini-gungen und die Selbsthilfeorganisationen in Nordrhein-Westfalen stellen in diesem Jahr das Mammographie-Screening in den Mittelpunkt ihrer Aktivitäten. Als Aner-kennung erhalten die Frauen, die im Oktober teilnehmen,einen Einkaufswagenchip mit dem Logo des Programms.Dank der Unterstützung der Deutschen Krebshilfe liegen90.000 Chips zur Verteilung bereit.

Zwischen Oktober 2005 und Juni 2008 wurden in Nord-rhein-Westfalen cirka 1,4 Million Frauen eingeladen, amMammographie- Screening teilzunehmen. Bisher habensich 716.000 Frauen daran beteiligt. Das entspricht einerTeilnahmequote von 52,9 Prozent. Das deutsche Scree-

Praxis & Patient, Oktober 2008www.kvno.de

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30 Service

Die Anlässe für eine Praxisanalyse und -bewertung sind vielfältig: zum Beispiel der Einstieg oder der Ausstieg aus einer Berufsausübungsgemeinschaft, die Trennung oder Scheidung vom Ehegatten, der Eintritt der Berufsunfä-higkeit, des Pflegefalls oder des Todes. Auch der Praxis-kauf oder Verkauf, die Aufnahme neuer Kredite oder deren Prolongation durch das notwendige Rating nach Basel II sind Anlässe, die Praxis zu analysieren und zu bewerten. Durch die Finanzmarktkrise wird besonders der zuletzt genannte Punkt an Bedeutung gewinnen.

Viele Ärztinnen und Ärzte unterschätzen bei Kreditver-handlungen den Wert ihrer eigenen Praxis. Wird dieser nicht ermittelt, so bedeutet dies in aller Regel, dass Sie zusätzliche Sicherheiten ins Feld führen müssen.

Auch bei den Kooperationsformen, die das Vertragsarzt-rechtsänderungsgesetz zulässt, sind Praxisbewertungen sinnvoll, damit sich die Partner frühzeitig über die ein-zelnen Werte verständigen. Bei erheblichen Unterschie-den sind Ausgleichszahlungen geeignet, um von Anfang an zu einem fairen Miteinander zu gelangen. Gelingt dies nicht, ist oft Unzufriedenheit die Folge, da sich ein Part-ner übervorteilt fühlt.

Was ist die Praxis wert?Generell setzt sich der Praxiswert aus dem materiel-len und dem ideellen Wert zusammen. Der materielle Wert umfasst in der Regel das Praxisinventar. Der ide-elle Wert ergibt sich aus dem Ertrag der Praxis, der sich wiederum aus den Umsätzen und den Kosten ermitteln lässt. Für die Bewertung stehen mehrere Methoden zur

Verfügung. Mehr und mehr setzt sich eine Kombination verschiedener Verfahren durch. Dies liegt daran, dass es nicht leicht ist, einen fairen Wert der Praxis mit einer einzigen Methode zu ermitteln, da sie unterschiedliche Schwerpunkte setzen.

Leider wird mitunter im Sinne des Auftraggebers die „ge-eignete Methode“ gewählt, um zum gewünschten Wert zu kommen. Diese Gutachten werden darüber hinaus teu-er bezahlt und die Wertermittlung als Herrschaftswis-sen vermittelt. Das ist abzulehnen, da die Bewertungs-methoden transparent und einfach sind und „Gefällig-keits-Gutachten“ selten zu einem erfolgreichen Verhand-lungsverlauf beitragen. Eine Einigung kommt auf dieser Basis kaum zustande – und die Beraterkosten steigen erneut, da weiter verhandelt werden muss.

Deswegen empfiehlt es sich, verschiedene Methoden für die Analyse und Bewertung der Praxis anzuwenden. Ein weiterer positiver Effekt der Methoden-Kombination entsteht dadurch, dass zugleich eine Analyse der quan-titativen Faktoren – also der Umsätze und der Kosten – stattfindet. Dadurch kann der Praxisinhaber Stärken und Schwächen schnell erkennen und handeln.

Wenn zudem die zeitliche Komponente beachtet wird und die Wertermittlung über einen Zeitraum von sechs Jahren erfolgt, ergibt sich in der Regel eine Bandbreite, in der sich der Praxiswert befindet. Durch die Berück-sichtigung der letzten drei zurückliegenden Jahre und ei-ne vorsichtige Prognose der künftigen drei Jahre ist si-chergestellt, dass sowohl die Daten der Vergangenheit

Inhaber sollten die Praxis regelmäßig analysieren

Praxisbewertung und -analyse nutzt nicht nur bei Bankverhandlungen

Die regelmäßige Praxisanalyse und -bewertung zeigt frühzeitig Schwachstellen und Stärken der Praxis auf. Gerade bei

den sich permanent ändernden Verhältnissen im Gesundheitswesen rät Diplom-Volkswirt Dr. Hans Krauter so vorzugehen.

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31Service

wie auch die der Zukunft sichtbar gemacht werden. Zu-gleich lässt sich zeigen, wie Veränderungen (zum Beispiel der Kostenstruktur oder der Umsätze in Form steigender Kasseneinnahmen durch zusätzliche Qualifikationen) auf den Praxiswert wirken und ob vorgeschlagene Optimie-rungen etwa zur Kostensenkung greifen.

Qualitative Faktoren berücksichtigenOb der Wert der Praxis an der oberen oder unteren Schwelle liegt, lässt sich mit der Untersuchung der qua-litativen Faktoren ermitteln. Als geeignetes Instrument ist die Nutzwertanalyse zu empfehlen, die die unter-schiedlichen Auswahlkriterien wie zum Beispiel die La-ge der Praxis, die Patientenstruktur, die Personalstruk-tur etc. gewichtet und durch die subjektive Bewertung des Inhabers gemeinsam mit seinem Berater bewertet. Damit zeigt dieser Ansatz die qualitativen Stärken und Schwächen der Praxis auf.

Durch die zusätzliche Berücksichtigung der quantitativen Faktoren ergibt sich dann meist eine Handlungsanwei-sung für den Praxisinhaber. Zumal aus der Analyse der Einnahmen-Überschussrechnung gleichzeitig eine Reihe von betriebswirtschaftlichen Praxiskennzahlen ermittelt werden können, zum Beispiel die Cashflow-Rate oder die

Gesamtkapitalrentabilität. Diese Parameter geben Aus-kunft über die wirtschaftliche Stabilität der Praxis. Durch einen Vergleich der individuellen Zahlen mit den Zahlen, die die Fachgruppe im Durchschnitt erreicht, ist die Ana-lyse schließlich vollständig und sehr aussagekräftig.

Darüber hinaus kann der Praxisinhaber den so ermittel-ten Praxiswert in seine Privatbilanz aufnehmen. Damit werden die Auswirkungen sichtbar, die der Praxiswert auf die private Vermögenssituation hat. Auch Verhand-lungen mit der Bank, dem Kooperationspartner oder dem Käufer der Praxis fallen so objektiviert leichter, da der Inhaber unmittelbar den ganzheitlichen Bezug zu seiner privaten Vermögenslage hat.

Diese geschilderte Vorgehensweise wird darüber hinaus nicht durch teuere Gutachter getrübt, sofern der Berater über das entsprechende Know-how und die notwendi-gen Programme verfügt. Wird die Analyse um die ganz-heitliche Steuer- und Finanzplanung ergänzt, verfügt der Praxisinhaber über ein effizientes Frühwarnsystem und meist über eine deutlich verbesserte Liquiditätssituati-on. Er erzielt so den höchsten Nutzen aus dieser Art der Praxisberatung. -Dr. Hans Krauter.Weitere Informationen zum Thema unter www.finanzweiser.de

Je nach Me-thode liegt der Praxis-wert zwi-schen 230.000 bis 380.000 Euro. Häufig liegt der fai-re Wert der Praxis nahe dem Durch-schnitt aus allen Metho-den, hier bei rund 305.000 Euro.

Entwicklung des Praxiswertes

0

2

Euro

00.000

250.000

300.000

350.000

400.000

450.000

2005 2006 2007 2008 2009 2010Jahr

Ärztekammermethode Goodwill-Methode 1 UEC Methode (Übergewinnverrentung)

Ertragswertverfahren (vergangenheitsorientiert) Goodwill-Methode 2 Ertragswertverfahren (zukunftsorientiert)

Durchschnitt Gewinnmethode Quelle: Dr. Krauter

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In Kürze

Rheinländer haben kürzeste WartezeitDie Rheinländer haben im Bundesvergleich die kürzes-te Wartezeit in den Praxen. 14 Prozent der Patienten mussten überhaupt nicht warten (bundesweit 11 Pro-zent); 32 Prozent nur bis zu 15 Minuten (bundes-weit 30 Prozent); weitere 29 Prozent kamen spätes-tens nach 30 Minuten zum Arzt (bundesweit 30 Prozent).

Die nordrheinischen Praxen sind also gut organisiert. Bei den Wartezeiten auf ei-nen Arzt-Termin lie-gen die Rheinlän-der genau im Bun-desdurchschnitt. Dies zeigt eine repräsenta-tive Versichertenbefra-gung, die die Forschungs-gruppe Wahlen für die Kas-senärztliche Bundesvereinigung

durchgeführt hat. In der diesjährigen Umfrage antwor-teten über 6.000 Teilnehmer, jeder zehnte davon aus Nordrhein.

91 Prozent der Versicher-ten im Rheinland haben ein sehr gutes oder gutes

Verhältnis zu ihrem Arzt. 50 Pro-zent bewerteten seine Fach-

kompetenz als sehr gut, 42 Prozent als gut.

Beim Praxisbesuch sehen 77 Prozent Freundlichkeit und Zuwendung als wichtiges Kriteri-

um; für 40 Prozent sind kurze Wartezei-

ten und eine technisch hochwertige und moder-

ne Ausstattung von Belang. 081132

Rundfunkgebühr für Praxiscomputer wackeltZwei Verwaltungsgerichte haben entschieden, dass kei-ne Rundfunkgebühren zu zahlen seien, nur weil die Klä-ger einen internetfähigen Computer besitzen. So gab das Verwaltungsgericht Münster Anfang Oktober der Klage eines Studenten statt (Az. 7 K 1473/07). Bereits im Juli hatte das Verwaltungsgericht Koblenz entschie-den, dass ein Rechtsanwalt für den internetfähigen PC in seiner Kanzlei keine Gebühr zahlen müsse.

Seit 2007 ist die Gebühr für internetfähige PCs fällig, weil mit ihnen auch Radio oder Fernsehen über das In-ternet empfangen werden kann. Der Münsteraner Stu-dent argumentierte, dass er von dieser Möglichkeit kei-nen Gebrauch mache. Er weigerte sich deswegen, mo-

natlich 5,52 Euro Gebühren an den WDR Köln zu ent-richten. Zu Recht, so die 7. Kammer des Verwaltungs-gerichts in Münster. Denn aus dem bloßen Besitz eines internetfähigen PCs könne nicht auf ein Bereithalten zum Radiohören geschlossen werden. Dies gelte nach Ansicht der Koblenzer Richter besonders für Rechner in Geschäfts- und Kanzleiräumen.

Der WDR hätte nach Ansicht des Verwaltungsgerichts Münster nachweisen müssen, dass der Kläger seinen PC tatsächlich zum Rundfunkempfang nutze. Der Hartmannbund begrüßte das Urteil und fordert, die Rundfunkgebühren für Praxis- und Klinik-PCs ab-zuschaffen.

13,9%keine Wartezeit

32,4%bis 15 Minuten

29,3%bis 30 Minuten

14,6%bis 60 Minuten

4,8%bis 2 Std.

2,7% über 2 Stunden

Wartezeiten in Nordrheins Praxen

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Fax-Abruf

Bezirksstellen der KV Nordrhein

7504 Bestellschein für Vordrucke (2)

Bezirksstelle Düsseldorf

7500 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte, IT-gestützte Abrechnung (4)

7501 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte, Konventionelle Abrechnung (4)

7502 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte, IT-gestützte Abrechnung (4)

7503 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte, Konventionelle Abrechnung (4)

Bezirksstelle Köln

7510 Gesamtaufstellung – Zugelassene Ärzte (3)

7511 Gesamtaufstellung – Ermächtigte Ärzte (3)

EDV/IT in der Arztpraxis

7524 Online-Abrechnung mit D2D: Merkblatt (6)

7525 D2D-Anmeldung (12)

7526 Merkblatt und Antragsunterlagen zur Blankoformularbedruckung (7)

7527 Merkblatt eKoloskopie-Dokumentation (8)

7528 Merkblatt eDMP (11

7529 Merkblatt zur Online-Abrechnung mit HBA (8)

Pharmakotherapieberatung

7530 Ausnahmeliste für OTC-Präparate (8)

7532 Patentgeschützte Analogpräparate (Me-too-Liste 2008) (2)

7533 Praxisbesonderheiten 2008 – Arzneimittel (1)

7534 Richtgrößen 2008 – Heilmittel (1)

7536 Richtgrößen 2008 – Arzneimittel (1)

7537 GAmSI-Fax-Bestellformular (2)

7539 Genehmigungsverzicht bei Heilmittel- Verordnungen außerhalb des Regelfalles (2)

7541 Praxisbesonderheiten 2008 – Heilmittel (2)

Qualitätssicherung/Sicherstellung7550 Bedarfsplanung (1)

7551 Meldeformular für Laborgemeinschaften zur Direkt- abrechnung über die KV Nordrhein ab dem 4. Quartal 2008 (3)

7553 DMP Asthma/COPD: Antrag auf Teilnahme - Erklärung zur Strukturqualität (fachärztliche Versorgungsebene) (1)

7554 DMP Asthma/COPD: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (3)

7555 Ambulantes Operieren: Check-Liste (9)

7556 Anzeige über Beginn/Beendigung der Methadon- substitution (1)

7557 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Antrag auf Teilnahme – Erklärung zur Strukturqualität für den Hausarzt (1)

7558 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Antrag auf Teilnahme – Erklärung zur Strukturqualität für die DSP und Kinderärzte (4)

7559 Meldebogen „Gründung eines Qualitätszirkels“ (1)

7560 Patienten-Dokumentationsbögen gem. § 3.3 und § 9.4 der BUB-Richtlinien (10)

7561 Patientenerklärung zum Datenschutz / Abschluss (2)

7562 Patientenerklärung zum Datenschutz / Beginn (2)

7563 Patientenmerkblatt: Darmkrebs-Früherkennung (3)

7564 DMP Brustkrebs: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (2)

7566 DMP Diabetes mellitus Typ 1: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (3)

7567 DMP Diabetes mellitus Typ 2: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (3)

7568 DMP KHK: Erklärung über die Praxisausstattung (2)

7569 DMP KHK: Teilnahmeerklärung Vertragsarzt (4)

Rechtsabteilung

7570 Kooperation mit pharmazeutischen Unternehmen (4)

7571 Praxisgebühr: Mustermahnbescheid (1)

7572 Rundschreiben der KBV zur Umsatzsteuerbefreiung nach § 4 Nr. 14 UStG – Sachverständigentätigkeit eines Arztes für die gesetzliche Unfallversicherung (5)

Unternehmenskommunikation

7580 Anfahrtsbeschreibung zur KV Nordrhein (2)

7581 Bestellformular: Publikationen der KV Nordrhein (1)

Vertragsabteilung

7586 Merkblatt Versandlistenverfahren (2)

7595 Übersicht der Krankenkassen, die der Vereinbarung über Hautkrebsvorsorgeuntersuchung beigetreten sind (2)

Bei technischen Problemen steht das Communication-Center der KVNO unter der Telefonnummer 0211 5970 8500 zur Verfügung - bei Störungen wen-den Sie sich bitte an den Geräte-Hersteller. Inhaltliche Fragen zu den Dokumenten richten Sie bitte an die zuständige Fachabteilung, Telefon 0211 59 700.

Fax-Abruf-Nr.: 0211 59 70 - _ _ _ _

Durch- Ti­tel(Sei­ten­-wahl-Nr. an­zahl)

Durch- Ti­tel(Sei­ten­-wahl-Nr. an­zahl)

Diese Dokumente sind auch über die Online-Ausgabe von KVNO aktuell im Internet unter www.kvno.de abrufbar.

Zum Abruf wählen Sie bitte die Nummer des Dokumentes. Je nach Gerät müssen Sie vor oder nach dem Wählen die Abruf-Taste des Fax-Gerätes drücken. Da die Fax-Geräte je nach Hersteller unterschiedlich sein können, sind leider keine allgemeingültigen Angaben zur Handhabung der Abruffunktion möglich. Bitte entnehmen Sie Einzelheiten zur Funktion des Fax-Abrufes der Betriebsanleitung Ihres Gerätes.

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Qualitätszirkel

Betriebswirtschaftliches Konsil

Für die Mitglieder der KV Nordrhein bieten wir einen Beratungsservice, der zu Fragen der wirtschaftlichen Praxis-führung sachkundigen Rat geben kann. Folgende Leistungen werden angeboten:

1. Kostenlose telefonische Beratung an jedem Montag in der Zeit von 17.00 bis 21.00 Uhr (Telefon 0800 2233 677) mit der Möglichkeit zur Anmeldung und Terminvereinbarung eines persönlichen Beratungsgesprächs im Hause der KV Nordrhein in Düsseldorf.

2. Persönliche Beratung jeweils mittwochs in der Zeit von 15.00 bis 20.00 Uhr nach vorheriger Terminabsprache während der telefonischen Beratungszeit. Die Kosten für das Beratungsgespräch betragen 50 Euro.

Die Beratung wird von einem sachkundigen neutralen Berater in unserem Auftrag durchgeführt. Der Berater ist zur absoluten Neutralität verpflichtet. Er unterliegt der beruflichen Verschwiegenheitspflicht und behandelt alle Infor-mationen streng vertraulich, auch gegenüber der KV Nordrhein.

Neue Qualitätszirkel

Kontakt

KV NordrheinGeschäftsstelle QualitätszirkelAndrea SchwarzeTelefon 0211 5970 8149Katharina ErnstTelefon 0211 5970 8361Telefax 0211 5970 [email protected]

In der KV Nordrhein gibt es zurzeit fast 1300 geförderte Qualitätszirkel. Im Internet können Interessierte Zirkel nach Thema und Ort (Kreisstel-le) sortieren. Die Suchmaschine finden Sie auf der Homepage der KV Nordrhein (www.kvno.de) im Bereich „Mitglieder“, Rubrik „Qualität“.

Thema: Verkehrstherapie – Verbes-serung psychotherapeuti-scher Interventionen

Kontakt: Dipl.-Psych. Rudolf Oberdorfer Henningstege 17 46485 Wesel Telefon 0281 89996 Telefax 0281 89997

Termin: nach Vereinbarung

Ort: nach Vereinbarung

Thema: Alkohol-, Nikotin- und Drogenmissbrauch versus Abhängigkeit

Kontakt: Dipl.-Psych. Rudolf Oberdorfer Henningstege 17 46485 Wesel Telefon 0281 89996 Telefax 0281 89997

Termin: nach Vereinbarung

Ort: nach Vereinbarung

qu.no-Seminare 2009Die Nordrheinische Akademie für ärztliche Fort- und Weiterbildung bietet in der ersten Jahreshälfte 2009 vier qu.no-Seminare an. Tutorenteams (bestehend aus Arzt und Helferin) vermitteln in zwölf Stunden die Qualitätsmanagement-Grundlagen und die Methodik zur Umsetzung in der eigenen Praxis. Kosten für ein Team (Arzt und Helferin): 440 Euro

Termine Ort

30./31. Januar und 11. Februar 2009 Wuppertal

27./28. Februar und 11. März 2009 Düsseldorf

20./21. März und 1. April 2009 Oberhausen

15./16. Mai und 27. Mai 2009 Düsseldorf

Außerdem bietet die Firma Sqularis qu.no-Seminare. Die Kosten liegen bei 650 Euro, Mitglieder des Hausarztver-bands zahlen 580 Euro. Informationen im Internet unter www.sqularis.de

Kontakt

Nordrheinische AkademieTanja KohnenTelefon 0211 4302 1306E-Mail [email protected]

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Veranstaltungen

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Termine

Termine

n 19.11.2008 KV Nordrhein Consult: „Praxisabgabe aus Sicht des abgebenden Arztes optimieren“, Düsseldorf

19. - 22.11.2008 MEDICA, Messe Düsseldorf

22.11.2008 Kammerversammlung der Ärztekammer Nordrhein, Düsseldorf

23.11.2008 Beratungstag der Nordrheinischen Ärzteversorgung, Düsseldorf

n 26.11.2008 RP-Sprechstunde: „Wenn die Augen nachlassen – OP bei grauem und grünem Star“ in

Zusammenarbeit mit der KV Nordrhein, Düsseldorf

27.11.2008 Uniklinik Köln: „Interdisziplinärer SturzCongress“, Köln

n 29.11.2008 Vertreterversammlung der KV Nordrhein, Düsseldorf

n 3.12.2008 Focus - Zukunftsperspektiven im Gesundheitswesen: „Der Gesundheitsfonds“, Düsseldorf

n 3.12.2008 Fortbildungsveranstaltung der KV Nordrhein in Zusammenarbeit mit dem Demenz-

Servicezentrum für die Region Köln und das südliche Rheinland für Medizinische

Fachangestellte: „Brennpunkt Demenz“, Köln

n 7.1.2009 Infomarkt der KV Nordrhein, Düsseldorf

n 7.1.2009 Focus - Zukunftsperspektiven im Gesundheitswesen, Düsseldorf

n 28.01.2009 Fortbildungsveranstaltung der KV Nordrhein für Medizinische Fachangestellte: „Selbsthilfe

- Unterstützung für Patient und Praxis“, Düsseldorf

28.1.2009 Fortbildungsveranstaltung des IQN: „Kniegelenkendoprothetik - mögliche Fehler und Gefahren

in der operativen und postoperativen Versorgung“, Düsseldorf

n 7.2.2007 Fortbildungsveranstaltung der KV Nordrhein in Zusammenarbeit mit dem Tinnitus Therapie

Zentrum KG, Krefeld: „Tinnitus – Diagnostik und Therapie“, Düsseldorf

25.4.2009 Hartmannbund-Landesverband Nordrhein: Delegiertenversammlung, Düsseldorf

Weitere Informationen finden Sie im Internet unter www.kvno.de

Page 39: KVNO aktuell 11 2008

n Honorar:

Die Ergebnisse

der Verhandlungen

n Basis-Rollout:

Der Stand der

Vorbereitungen

n Arzneimittel:

Richtgrößen und

Quoten festgelegt

n KV Nordrhein:

Die Beschlüsse der

Vertreterversammlung

n Delegation:

Schwester Agnes

entlastet den Arzt

n Service:

Tipps zur

Praxis-Übergabe

Vorschau KVNO aktuell 12 08

Die nächste Ausgabe von KVNO aktuell erscheint am 10. Dezember 2008

Aus aktuellem Anlass kann es zu Themenände-rungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis.

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Impressum

KVNO aktuell

Herausgeber:

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Tersteegenstraße 9

40474 Düsseldorf

Redaktion:

Ruth Bahners (verantwortlich)

Frank Naundorf, Karin Hamacher

Redaktionsbeirat:

Dr. Leonhard Hansen,

Dr. Klaus Enderer, Ruth Bahners

Druck:

Druckhaus Limbach, Köln

Satz und Layout:

BCS, Düsseldorf

Anschrift der Redaktion:

Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein

Tersteegenstraße 9

40474 Düsseldorf

Telefon 0211 5970 8077

Telefax 0211 5970 8100

E-Mail [email protected]

KVNO aktuell erscheint in zehn Ausgaben pro Jahr

als Mitteilungsorgan für die Mitglieder der

Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein.

Gesamtauflage dieser Ausgabe: 22 000

Die mit dem Namen des Verfassers gekennzeichneten Beiträge

geben die Meinung des Autors, aber nicht unbedingt die Ansicht

der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein wieder. Für unverlangt

eingesandte Manuskripte übernimmt die Redaktion keine Gewähr.

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