Lageplan Maßstab 1:1.000 Stein & Stroot Schillerstraße 62 ... · Vermessungsbüro Wolfsburg. Tel....

17
Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV) Art der baulichen Nutzung WA Allgemeine Wohngebiete 0D GHU EDXOLFKHQ 1XW]XQJ 0,3 *UXQGIOlFKHQ]DKO II =DKO GHU 9ROOJHVFKRVVH DOV +|FKVWPD Bauweise, Baulinien, Baugrenzen E QXU (LQ]HOKlXVHU ]XOlVVLJ o Offene Bauweise Baugrenze 3ODQXQJHQ 1XW]XQJVUHJHOXQJHQ 0DQDKPHQ XQG )OlFKHQ IU 0DQDKPHQ ]XP 6FKXW] ]XU 3IOHJH und zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft 8PJUHQ]XQJ YRQ )OlFKHQ IU 0DQDKPHQ ]XP 6FKXW] ]XU 3IOHJH XQG ]XU (QWZLFNOXQJ YRQ Boden, Natur und Landschaft, s. textl. Festsetzung Ziff. 5 Sonstige Planzeichen *UHQ]H GHV UlXPOLFKHQ *HOWXQJVEHUHLFKV GHV %HEDXXQJVSODQV *UHQ]H GHV UlXPOLFKHQ *HOWXQJVEHUHLFKV GHU UHFKWVNUlIWLJHQ %HEDXXQJVSOlQH Fax 05361/25264 Schillerstraße 62 Vermessungsbüro Wolfsburg Tel. 05361/27880 38440 Wolfsburg Stein & Stroot Lageplan Maßstab 1: (technischer Lageplan / Plangrundlage) Gemeinde Gemarkung Flur A.-Nr.: Datum: Plangrundlage ist die amtliche Liegenschaftskarte im UTM-System ETRS89 (LS489, MRed. 0,9996) Vervielfältigung nur für eigene, nicht gewerbliche Zwecke gestattet (§5 Abs.5 des Niedersächsischen Gesetzes über das amtliche Vermessungswesen NVermG) L G L N L G L N L G L N L G L N Die Grundlage des Lageplanes ist die automatisierte Liegenschaftskarte (ALK), welche teilweise durch Digitalisierung entstanden ist, (UTM-System ETRS89, Lagestatus 489, MRed=0,9996). Die Plangrundlage wurde durch eigene Vermessungen ergänzt. Abweichungen in der Lage der Grenzpunkte zwischen Lageplan und der Örtlichkeit sind möglich ! Es wird keine Gewähr für Lagerichtigkeit von Punkten, Linien oder aus der Grafik entnommenen Koordinaten übernommen. Insbesondere ist folgender Sachverhalt zu beachten: Bei Planung von Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe von Nachbargebäuden, Flurstücksgrenzen, Leitungen oder sonstigen topografischen Gegebenheiten sind örtliche Vermessungen erforderlich. Das gleiche gilt, wenn genaue Abstände zwischen vorhandenen Gebäuden, Grenzen oder zwischen Gebäuden und Grenzen erforderlich sind. Diese Angaben können nicht mit ausreichender Genauigkeit aus der Grafik ermittelt werden ! Es wird keine Gewähr hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen. Wichtiger Hinweis ! Bei der Übertragung von Grafikdaten per DXF und/oder per eMail auf unterschiedliche Programmsysteme besteht die Gefahr des Datenverlustes und der Veränderung der Daten im Zielsystem. Es gilt auf jeden Fall die Darstellung der analogen Karte ! Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nur für die urschriftliche Ausfertigung übernommen. Weitergabe der Daten an Dritte nur mit Genehmigung der Fa. Stein - Stroot. Fa. Stein-Stroot, Wolfsburg, 11.10.2017 0KOHQZHJ Lerchensteig %UHVODXHU 6WUDH 115 4 115 29 115 118 116 47 115 65 94 2 115 116 115 91 95 8 115 104 115 120 95 4 99 20 115/107 99 16 99 18 99 30 99 34 116 7 99 11 94 5 99 22 115 119 115 115 115 117 115 108 116 8 116 43 115 103 115 28 99 27 281 1 99 1 99 23 94 6 115 88 115 9 99 24 95 5 116 53 10 1 15 72 76 4 13 2 12 57 14 55 16 82 8A 11 2A 59 1 74 78 61 61A 4A 3 84 2B 6 80 53 2 57A 14A 59A Osloß 1.000 Osloß 2 17PL4057/0 11.10.2017 bQGHUXQJ bQGHUXQJ M 1:1.000 E o II 0,3 WA 11 3 3 5 5 Textliche Festsetzungen I $UW GHU EDXOLFKHQ 1XW]XQJ JHP $EV 1U %DX*% 1. Im allgemeinen Wohngebiet (WA) werden in Anwendung des $EV BauNVO die gem. $EV 1U und 1U %DX192 ]XOlVVLJHQ - die der Versorgung des Gebietes dienenden /lGHQ Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht VW|UHQGHQ +DQGZHUNVEHWULHEH 1U - $QODJHQ IU VSRUWOLFKH =ZHFNH 1U ausgeschlossen. Die gem. $EV BauNVO ausnahmsweise ]XOlVVLJHQ Nutzungen sind nicht Bestandteil des Bebauungsplanes. II 0D GHU EDXOLFKHQ 1XW]XQJ JHP $EV 1U %DX*% 2. -H :RKQJHElXGH VLQG EHL (LQ]HOKlXVHUQ PD[LPDO :RKQXQJ ]XOlVVLJ 3. 'LH 0LQGHVWJU|H EHL QHX ]X ELOGHQGHQ %DXJUXQGVWFNHQ EHWUlJW EHL (LQ]HOKlXVHUQ Pð 4. )U Zufahrten und 6WHOOSOlW]H ist eine hEHUVFKUHLWXQJ der *UXQGIOlFKH gem. 19 Abs.4 BauNVO bis zu max. 80 ]XOlVVLJ III Planungen, Nutzungsregelungen, 0DQDKPHQ und )OlFKHQ IU 0DQDKPHQ zum Schutz, zur Pflege und zur (QWZLFNOXQJ YRQ 1DWXU XQG /DQGVFKDIW JHP $EV 1U D XQG E %DX*% 5. An der 6GVHLWH des )OXUVWFNHV 115/4 ist als Ausgleich IU den durch die planerische Entscheidung der Gemeinde vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt eine zweireihige Hecke anzupflanzen. Die *HK|O]H sind in GHU /LVWH GHU ]X YHUZHQGHQGHQ *HK|O]H $QODJH ]XU %HJUQGXQJ ]X HQWQHKPHQ MP 10.2017 780/297 Gemeinde Osloß Mühlenweg 9. Änderung Bebauungsplan 6WDQG %DX*% Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 Braunschweig Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, © (2017) 2011

Transcript of Lageplan Maßstab 1:1.000 Stein & Stroot Schillerstraße 62 ... · Vermessungsbüro Wolfsburg. Tel....

Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV)

Art der baulichen Nutzung

WA Allgemeine Wohngebiete

Maß der baulichen Nutzung

0,3Grundflächenzahl

IIZahl der Vollgeschosse als Höchstmaß

Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

Enur Einzelhäuser zulässig

oOffene Bauweise

Baugrenze

Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung vonBoden, Natur und Landschaft, s. textl. Festsetzung Ziff. 5

Sonstige Planzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der rechtskräftigen Bebauungspläne

Fax 05361/25264

Schillerstraße 62

Vermessungsbüro Wolfsburg

Tel. 05361/27880

38440 WolfsburgStein & Stroot

Lageplan Maßstab 1:(technischer Lageplan / Plangrundlage)GemeindeGemarkung FlurA.-Nr.:Datum:

Plangrundlage ist die amtlicheLiegenschaftskarte im UTM-SystemETRS89 (LS489, MRed. 0,9996)

Vervielfältigung nur für eigene, nicht gewerblicheZwecke gestattet (§5 Abs.5 des NiedersächsischenGesetzes über das amtliche VermessungswesenNVermG)

L G L NL G L NL G L NL G L N

Die Grundlage des Lageplanes ist die automatisierte Liegenschaftskarte(ALK), welche teilweise durch Digitalisierung entstanden ist,(UTM-System ETRS89, Lagestatus 489, MRed=0,9996).Die Plangrundlage wurde durch eigene Vermessungen ergänzt.Abweichungen in der Lage der Grenzpunkte zwischen Lageplanund der Örtlichkeit sind möglich !Es wird keine Gewähr für Lagerichtigkeit von Punkten, Linienoder aus der Grafik entnommenen Koordinaten übernommen.Insbesondere ist folgender Sachverhalt zu beachten:Bei Planung von Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe vonNachbargebäuden, Flurstücksgrenzen, Leitungen oder sonstigentopografischen Gegebenheiten sind örtliche Vermessungenerforderlich. Das gleiche gilt, wenn genaue Abstände zwischenvorhandenen Gebäuden, Grenzen oder zwischen Gebäuden und Grenzenerforderlich sind.Diese Angaben können nicht mit ausreichender Genauigkeit aus derGrafik ermittelt werden !

Es wird keine Gewähr hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.

Wichtiger Hinweis !Bei der Übertragung von Grafikdaten per DXF und/oder per eMailauf unterschiedliche Programmsysteme besteht die Gefahr desDatenverlustes und der Veränderung der Daten im Zielsystem.Es gilt auf jeden Fall die Darstellung der analogen Karte !Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nur für die urschriftlicheAusfertigung übernommen. Weitergabe der Daten an Dritte nur mitGenehmigung der Fa. Stein - Stroot.Fa. Stein-Stroot, Wolfsburg, 11.10.2017

Mühlenweg

Lerch

en

steig

B

reslauer S

traße

115

4

115

29

115

118

116

47

115

65

94

2

115

116

115

91

95

8

115

104

115

120

95

4

99

20

115/107

99

16

99

18

99

30

99

34

116

7

99

11

94

5

99

22

115

119

115

115

115

117

115

108

116

8

116

43

115

103

115

28

99

27

281

1

99

1

99

23

94

6

115

88

115

9

99

24

95

5

116

53

10

1

15

72

76

4

13

2

12

57

14

55

16

82

8A

11

2A

59

1

74

78

61

61A

4A

3

84

2B

6

80

53

2

57A

14A

59A

Osloß

1.000

Osloß 217PL4057/0

11.10.2017

8. Änderung

8. Änderung

M 1:1.000

E

oII0,3WA

11

335

5

Textliche Festsetzungen

I Art der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

1. Im allgemeinen Wohngebiet (WA) werden in Anwendung des § 1 Abs. 5 BauNVO die gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 undNr. 3 BauNVO zulässigen

- die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störendenHandwerksbetriebe (Nr. 2)

- Anlagen für sportliche Zwecke (Nr. 3)ausgeschlossen.

Die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind nicht Bestandteil desBebauungsplanes.

II Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

2. Je Wohngebäude sind bei Einzelhäusern maximal1 Wohnung zulässig.

3. Die Mindestgröße bei neu zu bildenden Baugrundstücken beträgt bei Einzelhäusern 400 m².

4. Für Zufahrten und Stellplätze ist eine Überschreitung der Grundfläche gem. § 19 Abs.4 BauNVO bis zu max. 80% zulässig.

III Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 a und 25 b BauGB

5. An der Südseite des Flurstückes 115/4 ist als Ausgleich für den durch die planerische Entscheidung derGemeinde vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt eine zweireihige Hecke anzupflanzen. Die Gehölze sind inder "Liste der zu verwendenden Gehölze" -Anlage zur Begründung- zu entnehmen!

MP 10.2017

780/297

Gemeinde Osloß

Mühlenweg 9. Änderung

BebauungsplanStand: § 3 (2) / § 4 (2) BauGB

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 Braunschweig

Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der NiedersächsischenVermessungs- und Katasterverwaltung, © (2017)

2011

AutoCAD SHX Text
N

Fax 05361/25264

Schillerstraße 62

Vermessungsbüro Wolfsburg

Tel. 05361/27880

38440 WolfsburgStein & Stroot

Lageplan Maßstab 1:(technischer Lageplan / Plangrundlage)GemeindeGemarkung FlurA.-Nr.:Datum:

Plangrundlage ist die amtlicheLiegenschaftskarte im UTM-SystemETRS89 (LS489, MRed. 0,9996)

Vervielfältigung nur für eigene, nicht gewerblicheZwecke gestattet (§5 Abs.5 des NiedersächsischenGesetzes über das amtliche VermessungswesenNVermG)

L G L NL G L NL G L NL G L N

Die Grundlage des Lageplanes ist die automatisierte Liegenschaftskarte(ALK), welche teilweise durch Digitalisierung entstanden ist,(UTM-System ETRS89, Lagestatus 489, MRed=0,9996).Die Plangrundlage wurde durch eigene Vermessungen ergänzt.Abweichungen in der Lage der Grenzpunkte zwischen Lageplanund der Örtlichkeit sind möglich !Es wird keine Gewähr für Lagerichtigkeit von Punkten, Linienoder aus der Grafik entnommenen Koordinaten übernommen.Insbesondere ist folgender Sachverhalt zu beachten:Bei Planung von Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe vonNachbargebäuden, Flurstücksgrenzen, Leitungen oder sonstigentopografischen Gegebenheiten sind örtliche Vermessungenerforderlich. Das gleiche gilt, wenn genaue Abstände zwischenvorhandenen Gebäuden, Grenzen oder zwischen Gebäuden und Grenzenerforderlich sind.Diese Angaben können nicht mit ausreichender Genauigkeit aus derGrafik ermittelt werden !

Es wird keine Gewähr hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.

Wichtiger Hinweis !Bei der Übertragung von Grafikdaten per DXF und/oder per eMailauf unterschiedliche Programmsysteme besteht die Gefahr desDatenverlustes und der Veränderung der Daten im Zielsystem.Es gilt auf jeden Fall die Darstellung der analogen Karte !

Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nur für die urschriftlicheAusfertigung übernommen. Weitergabe der Daten an Dritte nur mitGenehmigung der Fa. Stein - Stroot.Fa. Stein-Stroot, Wolfsburg, 11.10.2017

Mühlenweg

Lerch

en

steig

B

reslauer S

traße

115

4

115

29

115

118

116

47

115

65

94

2

115

116

115

91

95

8

115

104

115

120

95

4

99

20

115/107

99

16

99

18

99

30

99

34

116

7

99

11

94

5

99

22

115

119

115

115

115

117

115

108

116

8

116

43

115

103

115

28

99

27

281

1

99

1

99

23

94

6

115

88

115

9

99

24

95

5

116

53

10

1

15

72

76

4

13

2

12

57

14

55

16

82

8A

11

2A

59

1

74

78

61

61A

4A

3

84

2B

6

80

53

2

57A

14A

59A

Osloß

1.000

Osloß 217PL4057/0

11.10.2017

8. Änderung

8. Änderung

E

oII0,3WA

11

33

5

5

Stand: § 3 (2) / § 4 (2) BauGB

GemeindeOsloß

Mühlenweg 9. ÄnderungBebauungsplan

Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der NiedersächsischenVermessungs- und Katasterverwaltung, © (2017)

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 BraunschweigMP 10.2017

AutoCAD SHX Text
100
AutoCAD SHX Text
50
AutoCAD SHX Text
40
AutoCAD SHX Text
30
AutoCAD SHX Text
20
AutoCAD SHX Text
10
AutoCAD SHX Text
0
AutoCAD SHX Text
N

Fax 05361/25264

Schillerstraße 62

Vermessungsbüro Wolfsburg

Tel. 05361/27880

38440 WolfsburgStein & Stroot

Lageplan Maßstab 1:(technischer Lageplan / Plangrundlage)GemeindeGemarkung FlurA.-Nr.:Datum:

Mühlenweg

B

reslauer S

traße

115

4

115

29

115

118

116

47

94

2

115

116

115

91

95

8

115

104

115

120

95

4

99

20

115/107

99

16

99

18

99

30

99

34

116

7

99

11

94

5

99

22

115

119

115

115

115

117

115

108

116

8

116

43

115

103

115

28

99

27

281

1

99

1

99

23

94

6

115

88

99

24

95

5

116

53

10

15

72

76

4

13

2

12

57

14

55

16

82

8A

2A

59

1

74

78

61

61A

4A

3

84

2B

6

80

53

2

57A

14A

59A

Osloß

1.000

Osloß 217PL4057/0

11.10.2017

8. Änderung

8. Änderung

Das Plangebiet befindet sich im Nordosten derbebauten Ortslage Osloß, wie dargestellt.

Gemeinde OsloßLandkreis Gifhorn

BebauungsplanMühlenweg9. Änderung

Gebietsabgrenzung

Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte

und Topographische Karte 1:25.000 (TK25)

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der NiedersächsischenVermessungs- und Katasterverwaltung, © (2011)

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 Braunschweig

AutoCAD SHX Text
N

Fax 05361/25264

Schillerstraße 62

Vermessungsbüro Wolfsburg

Tel. 05361/27880

38440 WolfsburgStein & Stroot

Lageplan Maßstab 1:(technischer Lageplan / Plangrundlage)GemeindeGemarkung FlurA.-Nr.:Datum:

Plangrundlage ist die amtlicheLiegenschaftskarte im UTM-SystemETRS89 (LS489, MRed. 0,9996)

Vervielfältigung nur für eigene, nicht gewerblicheZwecke gestattet (§5 Abs.5 des NiedersächsischenGesetzes über das amtliche VermessungswesenNVermG)

L G L NL G L NL G L NL G L N

Die Grundlage des Lageplanes ist die automatisierte Liegenschaftskarte(ALK), welche teilweise durch Digitalisierung entstanden ist,(UTM-System ETRS89, Lagestatus 489, MRed=0,9996).Die Plangrundlage wurde durch eigene Vermessungen ergänzt.Abweichungen in der Lage der Grenzpunkte zwischen Lageplanund der Örtlichkeit sind möglich !Es wird keine Gewähr für Lagerichtigkeit von Punkten, Linienoder aus der Grafik entnommenen Koordinaten übernommen.Insbesondere ist folgender Sachverhalt zu beachten:Bei Planung von Bauvorhaben in unmittelbarer Nähe vonNachbargebäuden, Flurstücksgrenzen, Leitungen oder sonstigentopografischen Gegebenheiten sind örtliche Vermessungenerforderlich. Das gleiche gilt, wenn genaue Abstände zwischenvorhandenen Gebäuden, Grenzen oder zwischen Gebäuden und Grenzenerforderlich sind.Diese Angaben können nicht mit ausreichender Genauigkeit aus derGrafik ermittelt werden !

Es wird keine Gewähr hinsichtlich der Vollständigkeit und Richtigkeit übernommen.

Wichtiger Hinweis !Bei der Übertragung von Grafikdaten per DXF und/oder per eMailauf unterschiedliche Programmsysteme besteht die Gefahr desDatenverlustes und der Veränderung der Daten im Zielsystem.Es gilt auf jeden Fall die Darstellung der analogen Karte !

Eine Gewähr für die Richtigkeit wird nur für die urschriftlicheAusfertigung übernommen. Weitergabe der Daten an Dritte nur mitGenehmigung der Fa. Stein - Stroot.Fa. Stein-Stroot, Wolfsburg, 11.10.2017

Mühlenweg

Lerch

en

steig

B

reslauer S

traße

115

4

115

29

115

118

116

47

115

65

94

2

115

116

115

91

95

8

115

104

115

120

95

4

99

20

115/107

99

16

99

18

99

30

99

34

116

7

99

11

94

5

99

22

115

119

115

115

115

117

115

108

116

8

116

43

115

103

115

28

99

27

281

1

99

1

99

23

94

6

115

88

115

9

99

24

95

5

116

53

10

1

15

72

76

4

13

2

12

57

14

55

16

82

8A

11

2A

59

1

74

78

61

61A

4A

3

84

2B

6

80

53

2

57A

14A

59A

Osloß

1.000

Osloß 217PL4057/0

11.10.2017

8. Änderung

8. Änderung

E

oII0,3WA

11

33

5

5

Stand: § 3 (2) / § 4 (2) BauGB

GemeindeOsloß

Mühlenweg 9. ÄnderungBebauungsplan

Kartengrundlage: Automatisierte Liegenschaftskarte

Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der NiedersächsischenVermessungs- und Katasterverwaltung, © (2017)

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 BraunschweigMP 10.2017

AutoCAD SHX Text
100
AutoCAD SHX Text
50
AutoCAD SHX Text
40
AutoCAD SHX Text
30
AutoCAD SHX Text
20
AutoCAD SHX Text
10
AutoCAD SHX Text
0
AutoCAD SHX Text
N

Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV)

Art der baulichen Nutzung

WA Allgemeine Wohngebiete

Maß der baulichen Nutzung

0,3Grundflächenzahl

IIZahl der Vollgeschosse als Höchstmaß

Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

Enur Einzelhäuser zulässig

oOffene Bauweise

Baugrenze

Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung vonBoden, Natur und Landschaft, s. textl. Festsetzung Ziff. 5

Sonstige Planzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der rechtskräftigen Bebauungspläne

Stand: § 3 (2) / § 4 (2) BauGB

GemeindeOsloß

Mühlenweg 9. ÄnderungBebauungsplan

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 Braunschweig

Planzeichenerklärung (BauNVO 90, PlanZV)

Art der baulichen Nutzung

WA Allgemeine Wohngebiete

Maß der baulichen Nutzung

0,3Grundflächenzahl

IIZahl der Vollgeschosse als Höchstmaß

Bauweise, Baulinien, Baugrenzen

Enur Einzelhäuser zulässig

oOffene Bauweise

Baugrenze

Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflegeund zur Entwicklung von Boden, Natur und Landschaft

Umgrenzung von Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zur Entwicklung vonBoden, Natur und Landschaft, s. textl. Festsetzung Ziff. 5

Sonstige Planzeichen

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs des Bebauungsplans

Grenze des räumlichen Geltungsbereichs der rechtskräftigen Bebauungspläne

Stand: § 3 (2) / § 4 (2) BauGB

GemeindeOsloß

Mühlenweg 9. ÄnderungBebauungsplan

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 Braunschweig

Textliche Festsetzungen

I Art der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 1 BauGB

1. Im allgemeinen Wohngebiet (WA) werden in Anwendung des § 1 Abs. 5 BauNVO die gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 undNr. 3 BauNVO zulässigen

- die der Versorgung des Gebietes dienenden Läden, Schank- und Speisewirtschaften sowie nicht störendenHandwerksbetriebe (Nr. 2)

- Anlagen für sportliche Zwecke (Nr. 3)ausgeschlossen.

Die gem. § 4 Abs. 3 BauNVO ausnahmsweise zulässigen Nutzungen sind nicht Bestandteil desBebauungsplanes.

II Maß der baulichen Nutzung gem. § 9 Abs. 1 Nr. 3 BauGB

2. Je Wohngebäude sind bei Einzelhäusern maximal1 Wohnung zulässig.

3. Die Mindestgröße bei neu zu bildenden Baugrundstücken beträgt bei Einzelhäusern 400 m².

4. Für Zufahrten und Stellplätze ist eine Überschreitung der Grundfläche gem. § 19 Abs.4 BauNVO bis zu max. 80% zulässig.

III Planungen, Nutzungsregelungen, Maßnahmen und Flächen für Maßnahmen zum Schutz, zur Pflege und zurEntwicklung von Natur und Landschaft gem. § 9 Abs. 1 Nr. 20, 25 a und 25 b BauGB

5. An der Südseite des Flurstückes 115/4 ist als Ausgleich für den durch die planerische Entscheidung derGemeinde vorbereiteten Eingriff in den Naturhaushalt eine zweireihige Hecke anzupflanzen. Die Gehölze sind inder "Liste der zu verwendenden Gehölze" -Anlage zur Begründung- zu entnehmen!

Stand: § 3 (2) / § 4 (2) BauGB

GemeindeOsloß

Mühlenweg 9. ÄnderungBebauungsplan

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR - Waisenhausdamm 7 - 38100 Braunschweig

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Begründung zur 9. Änderung des

Bebauungsplans "Mühlenweg"

Stand: 02 / 2018 § 13a BauGB

§§ 3(2), 4(2( BauGB

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR

Bearbeiter: Dipl.-Ing. H. Schwerdt, B. Sc. N. Knöchelmann, A. Hoffmann, K. Müller

Kartengrundlage: Topographische Karte 1: 25.000 (TK25) Quelle: Auszug aus den Geobasisdaten der Niedersächsischen Vermessungs- und Katasterverwaltung, © 2011

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 2 -

Inhaltsverzeichnis: Seite

1.0 Vorbemerkung 3

1.1 Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung 3 1.2 Entwicklung des Plans/ Rechtslage 4 1.3 Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des

Bebauungsplans 7

2.0 Planinhalt/ Begründung 7

2.1 Baugebiete 7 2.2 Immissionsschutz 8 2.3 Erschließung/ Ruhender Verkehr 8 2.4 Ver- und Entsorgung 8 2.5 Brandschutz 8 2.6 Kampfmittel 8

3.0 Umweltbelange 9

4.0 Hinweise aus Sicht der Fachplanungen 9

5.0 Ablauf des Planaufstellungsverfahrens 10

6.0 Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplans 10

7.0 Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen 10

8.0 Verfahrensvermerk 10

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 3 -

1.0 Vorbemerkung

1.1 Landes- und regionalplanerische Einordnung; Ziele der Raumordnung

Die Gemeinde Osloß liegt im südlichen Landkreis Gifhorn. Das Gebiet der Gemeinde erstreckt sich über rd. 764 ha. Im Dezember 2017 lebten in der Gemeinde 1.898 Einwohner.

Nördlich des Gemeindegebietes grenzt die Samtgemeinde Sassenburg sowie die Gemeinde Bokensdorf, östlich die Gemeinde Weyhausen, südlich die Stadt Wolfs-burg und die Gemeinde Calberlah an. Die Anbindung der Gemeinde Osloß an die re-gionalen und überregionalen Verkehrsnetze erfolgt über die in West-Ost-Richtung durch das Gemeindegebiet verlaufende Bundesstraße B 188 und in weiterer Verlän-gerung im Osten an die Autobahn A 39. Naturräumlich gesehen liegt die Gemeinde Osloß in den südlichen Ausläufern des Süd- und Ostheider Sandgebietes 1) mit ihren weiträumigen Acker- und Waldfluren im Übergang zu dem südlich angrenzenden Al-ler-Oker-Tal.

Gemeinsam mit den Gemeinden Barwedel, Bokensdorf, Jembke, Weyhausen und Tappenbeck bildet die Gemeinde Osloß die Samtgemeinde Boldecker Land.

Für die Gemeinde Osloß gilt das Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen (LROP) 2). Das Landes-Raumordnungsprogramm legt aufgrund der zentralörtlichen Gliederung die Ober- und Mittelzentren fest. Gemeinsam mit den Grundzentren bil-den sie die zentralen Orte, die im Sinne eines dauerhaften Erhalts ausgewogener Siedlungs- und Versorgungsstrukturen zu sichern und zu entwickeln sind (2.2.01). Ei-ne Funktionszuweisung innerhalb des Zentrale-Orte-Systems liegt für die Gemeinde nicht vor. Die Bundesstraße B 188 ist als Vorranggebiet Hauptverkehrsstraße (4.1.3) und der Elbe Seitenkanal westlich der Ortslage als Vorranggebiet Schifffahrt (4.1.4) erfasst. Östlich der Ortslage befindet sich ein Vorranggebiet für die Trinkwasserge-winnung (3.2.4). Südlich der B 188 stellt das Landesraumordnungsprogramm ein Na-tura 2000 Gebiet (3.1.3) dar.

Als Mitglied des Regionalverbandes Großraum Braunschweig gilt für die Gemeinde Osloß das Regionale Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braun-schweig (RROP) 3). Über die aus dem Landesraumordnungsprogramm übernomme-nen Vorranggebiete setzt das Regionale Raumordnungsprogramm südlich der Bun-desstraße, begleitend zum Verlauf der Aller Vorranggebiet für die Wasserwirtschaft (III 2.5.4 (4)) fest. Zugleich werden Teilflächen Nördlich und überwiegend südlich als Natura 2000 Gebiet (III 1.3 (1)) sowie Vorranggebiet für Natur und Landschaft (III 1.4 (6)/ (8)) und kleinräumlich Vorbehaltsgebiete für Natur und Landschaft (III 1.4 (9)) festgesetzt. Westlich und nördlich der Ortslage befinden sich Vorbehaltsgebiete für die Erholung (III 2.4 (5)) sowie Vorbehaltsgebiete für die Landwirtschaft -aufgrund be-sonderer Funktion der Landwirtschaft- (III 2.1 (7)). Ebenfalls nördlich am Ortsrand verläuft ein Vorranggebiet Leitungstrasse (IV 3.3 (3)) für eine 110 kV-Leitung sowie eine überregionale Gasleitung. Östlich zwischen Osloß und Weyhausen ist ein Vor-ranggebiet für die Freiraumfunktion (III 1.2 (4)) zeichnerisch dargestellt.

1) Landschaftsrahmenplan für den Landkreis Gifhorn, 1994

2) Landes-Raumordnungsprogramm Niedersachsen 2017

3) Zweckverband Großraum Braunschweig: Regionales Raumordnungsprogramm 2008 für den

Großraum Braunschweig

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 4 -

Regionales Raumordnungsprogramm 2008 für den Großraum Braunschweig

Bei den überplanten Flächen handelt es sich um im Flächennutzungsplan dargestellte Wohnbauflächen.

1.2 Entwicklung des Plans/ Rechtslage

Die Samtgemeinde Boldecker Land besitzt einen wirksamen Flächennutzungsplan, der für den Geltungsbereich Wohnbaufläche darstellt. Mit der vorliegenden Planung wird die bestehende Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebiets gem. § 4 BauNVO beibehalten. Der Flächennutzungsplan muss dementsprechend nicht angepasst wer-den.

Ziel der Planung ist es, eine Teilung der bestehenden Grundstücke zu ermöglichen.

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 5 -

Bebauungsplan "Mühlenweg", östlicher Teil

Der Bebauungsplan "Mühlenweg" (Rechtskraft 1977) setzt für den Geltungsbereich allgemeines Wohngebiet mit einer Geschoss- und Grundflächenzahl von je 0,3, zwei-geschossige Bebauung sowie offene Bauweise mit Einzel- und Doppelhäusern fest. Zusätzlich erfolgte eine Bauhöhenbeschränkung im Bereich der Sichtdreiecke. Die Nichtzulässigkeit der Überbauung der rückwärtigen Bereiche wurde bereits mit der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlenweg" (Rechtskraft 2013) durch eine Ver-schiebung der Baugrenze an diesen Stellen auf 3,0 m zur südlichen Flurstücksgrenze zurückgenommen. Hierbei wurde außerdem festgesetzt, dass lediglich Einzelhäuser zulässig sind und eine Mindestgrundstücksgröße von 600 m² gilt. Zusätzlich wurde im Süden auf einem 3,0 m breiten Streifen die Anpflanzung einer Hecke als Ausgleichs-maßnahme festgesetzt. Mit der 8. Änderung (Rechtskraft 2013) wurde die Baugrenze auch am Flurstück 115/29 angepasst, sodass diese parallel zur südlichen Grund-stücksgrenze in einem Abstand von 3,0 m verläuft.

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 6 -

Bebauungsplan "Mühlenweg", 7. Änderung

Im Plangeltungsbereich ist bereits im rückwärtigen Bereich ein weiteres Wohnhaus entstanden. Aufgrund der festgesetzten Mindestgröße der Baugrundstücke von 600 m² ist eine geplante Teilung des Flurstückes 115/4 in zwei Grundstücke nicht ge-nehmigungsfähig. Die Flurstücksgröße beträgt insgesamt 1.198 m². Durch die vorlie-gende Änderung wird die Mindestgrundstücksgröße herabgesetzt, so dass eine städ-tebaulich angemessene Nachverdichtung ermöglicht wird.

Da es sich um eine Planung im bereits bebauten Innenbereich der Ortslage handelt, wird der Bebauungsplan nach § 13a BauGB als Bebauungsplan der Innenentwick-lung aufgestellt.

Der Planungsgeltungsbereich umfasst eine Fläche von insgesamt ca. 0,12 ha, die komplett Wohngebietsflächen beschreiben.

Im vorliegenden Fall beträgt die Grundfläche rd. 1.198 m², so dass die untere Grenze von 20.000 m² sicher unterschritten wird. Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b BauGB genannten Schutzgüter ("die Erhaltungsziele und der Schutzzweck der Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung und der Euro-päischen Vogelschutzgebiete im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes") sowie Auswirkungen von schweren Unfällen nach § 50 Satz 1 des Bundes-Immissions-schutzgesetzes sind nicht gegeben resp. zu beachten.

Insofern wird die Planung als Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt.

Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB wird nach § 13 Abs. 3 Satz 1 BauGB von der Um-weltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB und dem Umweltbericht nach § 2a BauGB abge-sehen.

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 7 -

1.3 Notwendigkeit der Planaufstellung; Ziele, Zwecke und Auswirkungen des Be-bauungsplans

Die Aufstellung des Bebauungsplans wird notwendig, um nach erfolgter Errichtung einer Hinterliegerbebauung auf dem Flurstück 115/4 (1.198 m²) die geplante Teilung in zwei Grundstücke vornehmen zu können. Der Teilung steht die Mindestgrund-stücksgröße von 600 m² entgegen.

Dabei regelt der Bebauungsplan erstmalig die zulässige Überschreitung der Grund-flächenzahl für Stellplätze und Zufahrten sowie senkt die Mindestgrundstücksgröße. Sonstige Festsetzungen werden aus der 7. Änderung des Bebauungsplanes "Müh-lenweg" übernommen, mit welcher die Nachverdichtung bereits ermöglicht wurde.

2.0 Planinhalt/ Begründung

Das Plangebiet befindet sich im Osten der Ortslage, östlich der Breslauer Straße. Das Gebiet ist allseitig von Siedlungsgebieten umgeben.

2.1 Baugebiete

- Allgemeines Wohngebiet (WA) gem. § 4 BauNVO

Das Plangebiet ist durch die bestehende Bebauung vorgeprägt. Die Erschließung der Grundstücke erfolgt über den Mühlenweg. Da die Lage der Erschließungen noch nicht abschließend feststeht, ist die gesicherte Erschließung der Hinterliegerbebau-ung im Rahmen der Baugenehmigung nachzuweisen. Die bestehende Festsetzung der für die wohnbauliche Nutzung vorgesehenen Flächen verbleibt wie zuvor als all-gemeines Wohngebiet (WA).

Um den beabsichtigten Wohncharakter des vorhandenen Gebiets zu unterstreichen, erfolgte ein Ausschluss der gem. § 4 Abs. 2 Nr. 2 und 3 sowie § 4 Abs. 3 BauNVO allgemein und ausnahmsweise zulässigen Nutzungen bereits mit der 7. Änderung. Die Grundflächenzahl (GRZ), Zweigeschossigkeit, offene Bauweise sowie Bebauung wird aus dem Urplan sowie seiner 7. Änderung für den Geltungsbereich übernom-men. Die festgesetzte Mindestgröße für die Baugrundstücke wird auf 400 m² herab-gesetzt, um die Nachverdichtung sicherstellen zu können. Mit der 7. Änderung entfiel die Geschossflächenzahl, da die getroffenen Festsetzungen zur Bestimmtheit des Bebauungsplanes ausreichend sind. Die überbaubare Grundstücksfläche wird entsprechend der 7. Änderung des Bebau-ungsplanes übernommen. Belange der Landesbauordnung und des Nachbarschafts-recht sind in diesem Rahmen aber weiterhin zu beachten. Um das Hinterliegergrund-stück zweckentsprechend nutzen zu können, wird gem. § 19 Abs. 4 BauNVO für die Zufahrt eine Überschreitung der Grundfläche von bis zu 80 vom Hundert zugelassen. Die Festsetzung einer offenen Bauweise, Einzelhäuser, die Gebäude bis zu einer Länge von 50 m mit seitlichem Grenzabstand zulässt, wird im Sinne der nachgefrag-ten und beabsichtigten lockeren Bebauungsstruktur des Gebiets als angemessen er-achtet. Gleichfalls wird die Anpflanzfestsetzung einer zweireihigen Hecke im Süden des Plangebietes aus der 7. Änderung übernommen.

Da es sich bei der vorliegenden Planung um einen Bebauungsplan der Innenentwick-lung gem. § 13a BauGB handelt, ist die Bilanzierung des Eingriffs und Ausgleichs

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 8 -

nicht erforderlich. Alle durch die Planung ermöglichten Eingriffe in die Natur und Landschaft gelten gem. § 1a Abs. 3 BauGB bereits als zuvor zulässig.

2.2 Immissionsschutz

Das Baugebiet liegt in einem allgemeinen Wohngebiet in Osloß. Es wird im Norden durch die innerorts liegende, angebaute Erschließungsstraße Mühlenweg begrenzt. Dieses Gebiets bedarf aufgrund der Lage innerhalb der geschlossenen Ortschaft kei-ner gesonderten schallschutztechnischen Begutachtung.

2.3 Erschließung/ Ruhender Verkehr

- Erschließung

Die bestehenden Gebäude werden über Anschlüsse an den Mühlenweg erschlossen. Die Erschließung von Hinterliegergrundstücken ist privatrechtlich zu regeln. Bord-steinabsenkungen für die Zuwegung der Hinterliegergrundstücke sind entsprechend zu regeln.

- Stellplatzflächen

Die erforderlichen Stellplätze werden durch Garagen und Flächen auf den Wohn-grundstücken nachzuweisen sein.

2.4 Ver- und Entsorgung

Die Ver- und Entsorgungsansprüche können von den bisherigen Versorgungs-systemen und deren Ergänzungen gedeckt werden. Die Müllentsorgung erfolgt durch den Landkreis Gifhorn. Aufgrund der Hinterliegerbe-bauung sind die Müllbehälter rechtzeitig im Bereich der öffentlichen Straße bereitzu-stellen und nach Entleerung wieder auf das Grundstück zu verbringen. Auch die Ent-sorgung des Schmutzwassers wird von dem bisherigen System getragen. Das Regenwasser soll in das bestehende System eingeleitet werden. Aufgrund der geringen zusätzlichen Mengen resp. des Bestehens der Versiegelung ist hiervon auszugehen. Trotzdem sollten Alternativen für die Behandlung des Oberflächenwas-sers in Erwägung gezogen werden, wie z. B. Versickerung oder eine andere Nutzung als Brauchwasser.

2.5 Brandschutz

Die Erfordernisse des Brandschutzes werden einvernehmlich mit den zuständigen Trägern öffentlicher Belange (Landkreis Gifhorn, Freiwillige Feuerwehr) geregelt. Zur Regelung der gesicherten Feuerwehrzufahrt ist eine Eintragung in das Baulastenver-zeichnis des Landkreises zu prüfen.

2.6 Kampfmittel

Es besteht kein Verdacht auf vorhandene Kampfmittel im Planbereich.

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 9 -

3.0 Umweltbelange

Bei Bebauungsplänen der Innenentwicklung gem. § 13a BauGB wird von einer Um-weltprüfung nach § 13 Abs. 3 BauGB abgesehen.

Dabei setzt der Bebauungsplan eine Grundfläche von weniger als 20.000 m² fest und steht wegen der Art seiner Hauptnutzungsfestsetzung und der zeitlichen Abfolge in keinem sachlichen Zusammenhang mit den angrenzenden Gebieten. Das Plangebiet umfasst eine Größe von rd. 0,12 ha, für die eine GRZ von 0,3 festgesetzt ist.

Das Vorhaben verursacht keine erheblichen Umweltauswirkungen im Sinne des UVPG. Des Weiteren bestehen keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7b BauGB genannten Schutzgüter. Das BImSchG ist ebenfalls nicht betroffen.

Für das Plangebiet innerhalb der bebauten Ortslage sind im Rahmen übergeordneter Fachplanungen keine besonderen Ziele formuliert worden.

Der Plangeltungsbereich umfasst ca. 0,12 ha, die als Allgemeines Wohngebiet fest-gesetzt werden.

Da der Bebauungsplan im Verfahren gem. § 13a BauGB als Bebauungsplan der In-nenentwicklung aufgestellt wird, gelten auch für die Eingriffe die Regelungen gem. § 13a Abs. 2 Nr. 4 BauGB, so dass die aufgrund der Aufstellung des Bebauungspla-nes zu erwartenden Eingriffe als im Sinne des § 1a Abs. 3 Satz 6 BauGB als vor der planerischen Entscheidung erfolgt und zulässig gelten.

- Bodenschutz

Grundsätzlich gilt, dass gem. § 202 BauGB Mutterboden, der bei der Errichtung und Änderung baulicher Anlagen sowie bei wesentlichen anderen Veränderungen der Erdoberfläche ausgehoben wird, in nutzbarem Zustand zu erhalten und vor Vernich-tung (z. B. Beimengung von Baurückständen, Metallen, chemischen Stoffen, Schla-cken) oder Vergeudung (z. B. Auffüllen der Baugrube, Verwendung als nicht be-pflanzbarer Untergrund) zu schützen ist. Diesem Erfordernis ist im Rahmen der Bau-genehmigung bzw. Realisierung Rechnung zu tragen.

4.0 Hinweise aus Sicht der Fachplanungen

- wird im Verlauf des Planverfahrens ergänzt -

9. Änderung B-Plan "Mühlenweg"

Gemeinde Osloß, Landkreis Gifhorn

Dr.-Ing. W. Schwerdt Büro für Stadtplanung GbR Braunschweig

- 10 -

5.0 Ablauf des Planaufstellungsverfahrens

- Frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung

Von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen. Eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit fand vom 20.02.2018 bis 28.02.2018 statt.

- Beteiligung der Behörden/ Nachbargemeinden

Von der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB wurde gem. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB abgesehen.

- Öffentliche Auslegung/ Beteiligung der Behörden und Nachbargemeinden

Zum Planverfahren nach § 13 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB hat die öf-fentliche Auslegung vom ……………….. bis zum ……………….. stattgefunden. Die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden wurden nach § 4 Abs. 2 bzw. § 2 Abs. 2 BauGB mit Datum vom ……………….. ange-schrieben und zu einer Stellungnahme innerhalb der Auslegungsfrist aufgefordert.

6.0 Maßnahmen zur Verwirklichung des Bebauungsplans

Zur Ver- und Entsorgung des Plangebietes ist der Anschluss an die vorhandenen, auszubauenden Netze herzustellen.

7.0 Finanzierung der vorgesehenen Maßnahmen

Der Ausbau von Straßen und Wegen wird nicht erforderlich.

8.0 Verfahrensvermerk

Die Begründung hat mit dem zugehörigen Beiplan gem. § 3 (2) BauGB vom ……………….. bis einschließlich ……………….. öffentlich ausgelegen.

Sie wurde unter Behandlung/ Berücksichtigung der zu den Bauleitplanverfahren ein-gegangenen Stellungnahmen in der Sitzung am ……………….. durch den Rat der Gemeinde Osloß als Begründung zur 9. Änderung des Bebauungsplanes "Mühlen-weg" beschlossen.

Osloß, den ………………..

…………………

(Bürgermeister)