Landesarbeitsamt Sachsen Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation...
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Landesarbeitsamt Sachsen
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Die wichtigsten Änderungen im SGB III ab 2004 Die wichtigsten Änderungen im SGB III ab 2004 durch das
• Dritte und vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Dritte und vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am ArbeitsmarktArbeitsmarktund dasGesetz zu Reformen am ArbeitsmarktGesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Landesarbeitsamt Sachsen
Allgemeines Allgemeines zum Beginnzum Beginn
Allgemeines Allgemeines zum Beginnzum Beginn
Und - es geht immer weiter .....wir haben jetzt die Präsentation zu den Änderungen des SGB III auf den
letzten Stand gebracht. Der Übersichtlichkeit halber wurden die Änderungen durch das Dritte und vierte Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sowie das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt in eine Präsentation aufgenommen. Wir werden
versuchen, die Präsentation durch weitere Folien zu ergänzen, um allewichtigen Änderungen darzustellen. Insoweit vielen Dank an Alle, die bei der Gestaltung der Folien mitgewirkt haben. Wie es jedoch
bei so neuen Gesetzen nun mal ist und dazu noch wenn es schnell gehen soll: Fehler sind nicht auszuschließen.
Sollten Sie welche entdecken – teilen Sie uns dies mit *).Danke !!
Und - es geht immer weiter .....wir haben jetzt die Präsentation zu den Änderungen des SGB III auf den
letzten Stand gebracht. Der Übersichtlichkeit halber wurden die Änderungen durch das Dritte und vierte Gesetz für moderne
Dienstleistungen am Arbeitsmarkt sowie das Gesetz zu Reformen am Arbeitsmarkt in eine Präsentation aufgenommen. Wir werden
versuchen, die Präsentation durch weitere Folien zu ergänzen, um allewichtigen Änderungen darzustellen. Insoweit vielen Dank an Alle, die bei der Gestaltung der Folien mitgewirkt haben. Wie es jedoch
bei so neuen Gesetzen nun mal ist und dazu noch wenn es schnell gehen soll: Fehler sind nicht auszuschließen.
Sollten Sie welche entdecken – teilen Sie uns dies mit *).Danke !!
Ihr „Cre tiv-Zentrum Sachsen“
*) z.B per Email an [email protected] oder [email protected]
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Ziele des Dritten Gesetzes für moderne Ziele des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am ArbeitsmarktDienstleistungen am Arbeitsmarkt
Ziele des Dritten Gesetzes für moderne Ziele des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am ArbeitsmarktDienstleistungen am Arbeitsmarkt
Umgestaltung der BA zu einem leistungsfähigen und kundenorientierten Dienstleister am Arbeitsmarkt
wirksamere Steuerung der Arbeitsmarktpolitik
stärkere Konzentration der personellen Ressourcen der BA auf die Vermittlung
Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
konsequente Fortentwicklung der Arbeitsmarktpolitik
Ausbau der Beschäftigungssicherung für Ältere und Erschließung neuer Beschäftigungspotentiale für Jüngere
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Inhalte des Dritten Gesetzes für moderne Inhalte des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am ArbeitsmarktDienstleistungen am Arbeitsmarkt
Inhalte des Dritten Gesetzes für moderne Inhalte des Dritten Gesetzes für moderne Dienstleistungen am ArbeitsmarktDienstleistungen am Arbeitsmarkt
Reform der Organisation und der Selbstverwaltung
Einführung neuer Steuerungsinstrumente durch Zielvereinbarung
erhebliche Vereinfachung des Leistungsrechtes
SAM und ABM werden eine Leistung
Eingliederungszuschüsse werden vereinheitlicht
Schärfung und Verbesserung der Attraktivität der Transferinstrumente
Weiterentwicklung der Altersteilzeit
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Reform der OrganisationReform der OrganisationReform der OrganisationReform der Organisation
Bundesanstalt für ArbeitBundesanstalt für Arbeit Bundesagentur für ArbeitBundesagentur für Arbeit ab 01.01.2004
Arbeitsämter
Landesarbeitsämter
Hauptstelle
Agenturen für Arbeit
Regionaldirektionen
Zentrale
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
KontraktmanagementKontraktmanagementKontraktmanagementKontraktmanagement
ControllingControllingControllingControlling
ab 01.01.2004
Bundes-regierung
Agenturen für Arbeit
Regionaldirektionen
ZentraleZielvereinbarungZielvereinbarungZielvereinbarungZielvereinbarung
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Reform der OrganisationReform der OrganisationReform der OrganisationReform der Organisationab 01.01.2004
Vorstands-vorsitzender
Vorstands-vorsitzender
VorstandFinanzen
VorstandFinanzen
VorstandOperativ
VorstandOperativZentraleZentrale
GeschäftsführerFinanzen
GeschäftsführerFinanzen
Vorsitzender derGeschäftsführung
Vorsitzender derGeschäftsführung
GeschäftsführerOperativ
GeschäftsführerOperativ
Regional-direktion
Regional-direktion
GeschäftsführerFinanzen
GeschäftsführerFinanzen
Vorsitzender derGeschäftsführung
Vorsitzender derGeschäftsführung Geschäftsführer
Operativ
GeschäftsführerOperativ
Agentur fürArbeit
Agentur fürArbeit
Offizielle Bezeichnungen = Vorsitzendes Mitglied der Geschäftsführung der Regionaldirektion / der Agentur für Arbeit + Mitglieder der Geschäfts-führung der Regionaldirektion / der Agentur für Arbeit (§ 434j Abs. 13 und 14 SGB III in der Fassung von Hartz IV)
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Zusammensetzung der VerwaltungsausschüsseZusammensetzung der VerwaltungsausschüsseZusammensetzung der VerwaltungsausschüsseZusammensetzung der Verwaltungsausschüsse
ArbeitsamtArbeitsamt
Landes-arbeitsamtLandes-
arbeitsamtRegional-direktion *)Regional-direktion *)
Amtsdauer 6 Jahre;Mitglieder der VA der Agenturen für Arbeit werden vom Verwaltungsrat berufen
2121
bis Mitglieder
2121bis Stellvertreter
alt
Bildung besonderer Ausschüsse möglich bzw. per Gesetz vorgesehen• z.B. Ausschuss zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
Bildung besonderer Ausschüsse möglich bzw. per Gesetz vorgesehen• z.B. Ausschuss zur Förderung der ganzjährigen Beschäftigung in der Bauwirtschaft
Keine gesetzliche Regelung zur Aufgaben-übertragung an besondere AusschüsseKeine gesetzliche Regelung zur Aufgaben-übertragung an besondere Ausschüsse
Agentur fürArbeit
Agentur fürArbeit
1515
bis Mitglieder
neu
66
bis Stellvertreter
*) Nach § 374 Abs. 4 SGB III (in der Fassung von Hartz IV) werden bei den Regionaldirektionen keine Verwaltungsausschüsse mehr gebildet !!
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Weiterleitung
- Datenaufnahme durch Service-Center -- Datenaufnahme durch Service-Center -- Datenaufnahme durch Service-Center -- Datenaufnahme durch Service-Center -
§ 80 SGB X auch Nutzung Externer Call-Center möglich
ab 01.01.2004
Örtlich zuständige Agentur
Service - Center
• Erfassung von Kundendaten
• Arbeitgeberhotline
• Erteilung von Auskünften
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Konzentration auf die KernaufgabenKonzentration auf die KernaufgabenKonzentration auf die KernaufgabenKonzentration auf die Kernaufgabenab 01.01.2004
Teilweiser Übergang von Aufgaben + Personal der Arbeitsmarktinspektion auf die Zollverwaltung
Zollverwaltung
Änderungen der Zuständigkeiten u.a. bei• Verdachtlosen Prüfungen• Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten
Zollverwaltung u.a. zuständig für- Mitteilungspflichtverletzungen nach dem Schwarzarbeitsgesetz (§6)- Arbeitnehmerentsendegesetz (§ 5 i.V.m. § 2AEntG)- SGB III (§ 405 SGB III)
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteInstrumente
Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteInstrumente
Ziel:Ziel: Arbeitslosigkeit abbauen und Arbeitslose zur Erhaltung und Wiedererlangung ihrer Beschäftigungsfähigkeit zumindest
vorübergehend eine Beschäftigung ermöglichen
ab 01.01.2004
rechtlich veränderte rechtlich veränderte ArbeitsbeschaffungsmaßnahmenArbeitsbeschaffungsmaßnahmen
entsprechend den Problemschwerpunkten der regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkte
rechtlich veränderte rechtlich veränderte ArbeitsbeschaffungsmaßnahmenArbeitsbeschaffungsmaßnahmen
entsprechend den Problemschwerpunkten der regionalen und beruflichen Teilarbeitsmärkte
SAMSAMABMABM
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteVereinfachung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteVereinfachung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteVereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
ab 01.01.2004
Weitere Änderungen bei ABM:
Aufhebung der individuellen Berechnung des Lohnkostenzuschusses; zukünftig pauschalierter Zuschuss, gestaffelt nach Qualifikationsstufen
verstärkte Förderung von Qualifizierung (es wird die Möglichkeit eröffnet, zusätzlich zu den Lohnkosten eine Qualifizierung als verstärkte Förderung zu finanzieren)
der Einsatz von arbeitslosen Arbeitnehmern ist zur Schadensbeseitigung von Naturkatastrophen möglich
Durchführung der neuen ABM in der Form der Vergabe an Wirtschafts- unternehmen ist möglich, aber Vorrang haben Beschäftigung schaffende Infrastrukturförderungen
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteVereinfachung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteVereinfachung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteVereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
Die Beschäftigung in einer ABMABM ist zukünftig versicherungsfreiversicherungsfrei.
Sachwidrige Anreize für den Eintritt in eine ABM werden dadurch beseitigt (= Erwerb eines - neuen - Leistungsanspruches )
Beschäftigung an sich und der damit verbundene Zugewinn an fachlichen und persönlichen Fähigkeiten und Qualifikationen steht im
Vordergrund
ab 01.01.2004Weitere Änderungen bei ABM:
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Vereinfachung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteVereinfachung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteVereinfachung der arbeitsmarktpolitischen InstrumenteVereinfachung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente
ab 01.01.2004
Zusammenführung der Eingliederungszuschüsse:
EGZ fürEGZ fürÄltereÄltere
EGZ fürEGZ fürJugendlicheJugendliche
EGZ fürEGZ fürSchwer-Schwer-
vermittelbarevermittelbare
EGZ fürEGZ für……
für Arbeitnehmer mitfür Arbeitnehmer mitVermittlungs-Vermittlungs-hemmnissenhemmnissen
für für BehinderteBehinderte
Eingliederungszuschuss
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Eingliederungszuschuss (Dauer und Höhe)Eingliederungszuschuss (Dauer und Höhe)Eingliederungszuschuss (Dauer und Höhe)Eingliederungszuschuss (Dauer und Höhe)
Arbeitnehmer mit Vermittlungshemmnissen
Dauer
12Monate
bis zu
36Monate
ältereAN
Höhe
bis zu
50%
Behinderte
Höhe
bis zu
70%
Dauer
bis zu
36Monate
bis zu
96Monate
ältereBehin-derte
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Förderung der SelbständigkeitFörderung der SelbständigkeitFörderung der SelbständigkeitFörderung der Selbständigkeit
ab 01.01.2004Überbrückungsgeld:Überbrückungsgeld:
wird von einer Ermessens- zu einer PflichtleistungPflichtleistung
Herstellen einer Gleichheit mit der Regelung zum Existenzgründerzuschuss (Ich-AG)
die erneute Förderungerneute Förderung einer Existenzgründung(sowohl Ich-AG als auch Überbrückungsgeld)ist zukünftig erst 24 Monate nach24 Monate nach BeendigungBeendigungeiner Förderung erneut möglich
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Arbeitslosengeld bei beruflicher WeiterbildungArbeitslosengeld bei beruflicher WeiterbildungArbeitslosengeld bei beruflicher WeiterbildungArbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
ab 01.01.2005Förderung der beruflichen Weiterbildung:Förderung der beruflichen Weiterbildung:
• Unterhaltsgeld neu:neu: Arbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
• Erstattung der Fahrtkosten neu:neu: einheitliche Entfernungspauschale
Nahtloser Bezug von ArbeitslosengeldNahtloser Bezug von Arbeitslosengeld
bei Teilnahme an einer anerkannten Maßnahme der beruflichen Weiterbildung
nicht geförderte Weiterbildung schließt Verfügbarkeit nicht aus
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
ab 01.01.2004
Arbeitslosengeld bei beruflicher WeiterbildungArbeitslosengeld bei beruflicher WeiterbildungArbeitslosengeld bei beruflicher WeiterbildungArbeitslosengeld bei beruflicher Weiterbildung
§ 124 SGB III i.V. m. § 117 SGB III
= nahtloser Bezug von Arbeitslosengeldnahtloser Bezug von Arbeitslosengeld bei Teilnahme an einer nach § 77 SGB III anerkannten
Maßnahme 2 Tage Maßnahme = 1 Tag Alg-Minderung ab 01.01.2005
§ 120 Abs. 3 SGB III
= Nicht geförderte Weiterbildung schließt Nicht geförderte Weiterbildung schließt Verfügbarkeit nicht ausVerfügbarkeit nicht aus
Zustimmung durch Arbeitsvermittler Abbruch der Maßnahme muss möglich sein, wenn
berufliche Eingliederung möglich ist
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Einführung einer Entfernungspauschale Einführung einer Entfernungspauschale (§ 81 Abs. 2 SGB III) Einführung einer Entfernungspauschale Einführung einer Entfernungspauschale (§ 81 Abs. 2 SGB III)
AltAlt: Fahrkostenerstattung individuell je nach benutztem VerkehrsmittelNeuNeu: Entfernung maßgeblich Berechnung einheitlich unabhängig vom benutzten Verkehrsmittel
ab 01.01.2004
Achtung: Die neue Entfernungspauschale nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 EStG( = 0,30 € / km) gilt insoweit nicht !!
0,36 € / km0,36 € / km
1 - 10 km1 - 10 km für jeden weiteren km
für jeden weiteren km
0,40 € / km
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Weitere Veränderungen bei den Weitere Veränderungen bei den arbeitsmarktpolitischen Instrumentenarbeitsmarktpolitischen Instrumenten
ab 01.01.2004
Leistungen an BerufsrückkehrerLeistungen an Berufsrückkehrer
Zugang zu allen Leistungen der aktiven Arbeits- förderung nach dem SGB III, die zur Rückkehr in die Erwerbstätigkeit notwendig sind, insbesondere
• Beratung und Vermittlung
• Förderung der beruflichen Weiterbildung durch Übernahme der Weiterbildungskosten
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Vereinfachtes LeistungsrechtVereinfachtes LeistungsrechtVereinfachtes LeistungsrechtVereinfachtes Leistungsrecht
ab 01.01.2005
Arbeitslosengeld:Arbeitslosengeld: Der Arbeitslose entscheidet darüber, wann sein Anspruch entsteht
Die Anforderungen an die Eigenbemühungen werden neu gefasst; die Eingliederungsvereinbarung tritt in den Vordergrund
Leistungsansprüche aufgrund von Teilzeit werden vereinfacht
Die Anrechung von Nebeneinkommen wird vereinfacht (Freibetrag pauschal nur noch 165 € monatlich)
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Arbeitslosigkeit (§ 118 SGB III)Arbeitslosigkeit (§ 118 SGB III)Arbeitslosigkeit (§ 118 SGB III)Arbeitslosigkeit (§ 118 SGB III)
Die ArbeitslosmeldungArbeitslosmeldung ist künftig bereits 3 Monate vorher3 Monate vorher möglich
ab 01.01.2004
Die Rücknahme derRücknahme der ArbeitslosmeldungArbeitslosmeldung ist zur Vermeidung leistungsrechtlicher Nachteile bis zur Bewilligung der Leistung möglich
Beispiel: Altersgrenze für längeren Alg-Anspruch wird erst später erreicht
ab 01.01.2005
Der Anspruch auf Arbeitslosengeld entstehtentstehtautomatischautomatisch mit der Arbeitslosmeldung
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
VerfügbarkeitVerfügbarkeitVerfügbarkeitVerfügbarkeit
künftig immer möglich, wenn der / die Arbeitslose dies will
Beschäftigung muss versicherungspflichtig sein
mindestens 15 Stunden wöchentlich
auf dem Arbeitsmarkt üblich
Einschränkung auf TeilzeitEinschränkung auf Teilzeitab 01.01.2005
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Leistungsentgelt Leistungsentgelt (§ 133, 134 SGB III) Leistungsentgelt Leistungsentgelt (§ 133, 134 SGB III)
Kein pauschaler Abzug der Kirchensteuer mehr
Pauschaler Abzug der Sozialversicherungsbeiträge (= 21 %)
Berechnung des Arbeitslosengeldes je Kalendertag
Zahlung kalendertäglich - voller Monat 30 Tage
ab 01.01.2005
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Fiktive Bemessung Fiktive Bemessung (§ 132 SGB III)Fiktive Bemessung Fiktive Bemessung (§ 132 SGB III)
Keine 150 Tage mit Entgelt feststellbar ?
Stark vereinfachte Festsetzung des Bemessungsentgeltsabhängig von der Qualifikationsstufe
Hochschul- oder
Fachhoch-schulaus-bildung
Meisteroder ähnlich
Ausbildungmit
anerkanntemAbschluss
OhneAusbildung
Bezugs-größe davon
1 / 300 1 / 360 1 / 450 1 / 600
ab 01.01.2005
Achtung !UnterschiedlicheBezugsgrößen
Ost West
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Ruhen bei Sperrzeiten Ruhen bei Sperrzeiten (§ 144 SGB III)Ruhen bei Sperrzeiten Ruhen bei Sperrzeiten (§ 144 SGB III)
SäumniszeitSäumniszeit Neu:Neu: Sperrzeit 1 Woche Sperrzeit 1 Woche ( § 144 Abs. 1 Nr. 6 SGB III) ( § 144 Abs. 1 Nr. 6 SGB III)
Unzureichende EigenbemühungenUnzureichende Eigenbemühungenzur Beendigung der Arbeitslosigkeitzur Beendigung der Arbeitslosigkeit
Neu:Neu: Sperrzeit 2 Wochen Sperrzeit 2 Wochen ( § 144 Abs. 1 Nr. 3 SGB III) ( § 144 Abs. 1 Nr. 3 SGB III)
Leistungsanspruch erlischt, wenn insg. 21 WochenLeistungsanspruch erlischt, wenn insg. 21 WochenSperrzeitSperrzeit
Neu:Neu: Auch die „erste“ Sperrzeit Auch die „erste“ Sperrzeit wg. Arbeitsaufgabe zählt mit wg. Arbeitsaufgabe zählt mit
ab 01.01.2005
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Anwartschaftszeit Anwartschaftszeit (§ 123 SGB III)Anwartschaftszeit Anwartschaftszeit (§ 123 SGB III)
Keine Sonderregelungen mehr für
Wehr- und Zivildienstleistende Saisonbeschäftigungen
EinheitlicheEinheitliche AnwartschaftszeitAnwartschaftszeit(Vorversicherungszeit)
von 12 Monatenvon 12 Monaten
ab 01.02.2006
*) Anmerkung: Änderung nach § 434j Abs. 3 SGB III faktisch erst ab 01.02 2006 wirksam
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Veränderungen bei der Rahmenfrist ...Veränderungen bei der Rahmenfrist ...Veränderungen bei der Rahmenfrist ...Veränderungen bei der Rahmenfrist ...
Keine weitere Verlängerungsmöglichkeit mehr (z.B. bei Pflege, Selbständigkeit)
Wegfall der Sonderregelungenfür Saison - Arbeitnehmer
*) Anmerkung: Änderung nach § 434j Abs. 3 SGB III faktisch erst ab 2006 wirksam
ab 01.02.2006... zur Erfüllung der Alg-Anwartschaftszeit (§ 123 SGB III)
3Jahre
12Monate
Beschäftigung
2Jahre
12Monate
Beschäftigung
bisherige Regelung neue Regelung
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
7Jahre
Veränderungen bei der Rahmenfrist ...Veränderungen bei der Rahmenfrist ...Veränderungen bei der Rahmenfrist ...Veränderungen bei der Rahmenfrist ...
3Jahre
ggf. Verlängerung auf ….
3Jahre
ggf. Verlängerung auf ….
bisherige Regelung neue Regelung
*) Anmerkung: Änderungen durch das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt (BT-Drucksache 15/1587); Änderung nach § 434k Abs. 2 SGB III faktisch erst ab 2006 wirksam
ab 01.02.2006
2Jahre
... zur Feststellung der Anspruchsdauer (§ 127 SGB III) *)
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
55
64 Monate
52 Monate
44 Monate
36 Monate
Verkürzung der Anspruchsdauer Verkürzung der Anspruchsdauer (§ 127 SGB III)Verkürzung der Anspruchsdauer Verkürzung der Anspruchsdauer (§ 127 SGB III)
Versicherungszeiten
12 Monate
Mindestalter
57
52
47
45
12 Monate
30 Monate
24 Monate
Mindestalteralt neu
Anspruchdauer Anspruchdauer ab 01.01.2006
18 Monate
22 Monate
26 Monate
32 Monate
15 Monate
18 Monate
Anmerkung:Änderungen durch das GesetzZur Reform am Arbeitsmarkt
Keine Änderung bei der Anspruchsdauer bei Versicherungszeiten bis zu 24 Monaten
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Erstattungspflicht des AG bei Älteren Erstattungspflicht des AG bei Älteren (§ 147a SGB III) * Erstattungspflicht des AG bei Älteren Erstattungspflicht des AG bei Älteren (§ 147a SGB III) *
Altersgrenze Keine Erstattungbei Beendigungdes Arbeitsver-
hältnissesvor dem _ Lj.
Einheitliche Dauer der Vorbeschäftigungszeit
für alle ANalt58 neu
57alt56
neu55 10
JahreBeschäf-
tigung
12Jahrevor
Eintritt der
Arbeits-losigkeit
Erstattungs-zeitraum
alt24
Monate
neu32
Monate
ab 01.01.2004
*) Anmerkung: Änderungen durch das Gesetz zur Reform am Arbeitsmarkt (BT-Drucksache 15/1587). Die Erstattungspflicht entfällt ab 01.02.2006. Bitte Notiz lesen!
Wir arbeiten fieberhaft einer Präsentation nur zum § 147a SGB III in d. F. ab 01.01.04
ab 01.02.2006
Die Erstattungspflicht entfällt ab 01.02.2006
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit Freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit Freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit Freiwillige Versicherung gegen Arbeitslosigkeit
Personen, die Angehörige pflegen
Existenzgründer
Aufnahme einer Beschäftigung außerhalb der EU
Möglichkeit der freiwilligen Möglichkeit der freiwilligen WeiterWeiterversicherungversicherung für: für:
Innerhalb der EU gilt die VO (EWG) Nr. 1408/71
Innerhalb der EU gilt die VO (EWG) Nr. 1408/71
ab 01.02.2006
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
TransferleistungenTransferleistungenTransferleistungenTransferleistungen
Transferkurzarbeitergeld Transferkurzarbeitergeld (216b SGB III) (alt: „Struktur-Kug“):
eine Strukturkrise ist nicht mehr erforderlich
der AN muss sich verpflichten vor Übertritt in die neue betriebliche Einheit eine Maßnahme zur Eignungsfeststellung zu durchlaufen
Die Bezugsdauer beträgt max. 12 Monate. Es gibt keine Verlängerungsmöglichkeit auf dem Verordnungswege mehr.
TransfermaßnahmenTransfermaßnahmen (216a SGB III) (alt: Sozialplanmaßnahmen)
Förderung der Teilnahme an beschäftigungswirksamen Maßnahmen für von Arbeitslosigkeit bedrohte Arbeitnehmer als Zuschuss von 50 % der aufzuwendenden Maßnahmekosten(max. 2.500 €) je gefördertem AN
ab 01.01.2004
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Höhe des InsolvenzgeldesHöhe des InsolvenzgeldesHöhe des InsolvenzgeldesHöhe des Insolvenzgeldes
Insolvenzgeld nicht höher als die Beitrags-bemessungsgrenze
Nebenforderungen wie Säumniszuschläge, Stundungszinsen, Kosten der Zwangsvoll-streckung werden nicht mehr erstattet
ab 01.01.2004
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Änderungen bei der AltersteilzeitÄnderungen bei der AltersteilzeitÄnderungen bei der AltersteilzeitÄnderungen bei der Altersteilzeit
Schaffung einer Insolvenzsicherung zum Schutz der von den Arbeitnehmern durch Vorarbeit entstandenen Wertguthaben
Vereinfachte Berechnungsbasis - Einführung eines Regelarbeitentgelts - dadurch Vermeidung monatlicher Neuberechnungen der Aufstockungsbeträge
Wegfall des Mindestnettobetrages von 70%
Keine Reduzierung auf die Hälfte der tariflichen Arbeitszeit bei nicht tarifgebundenen Arbeitgebern
ab 01.07.2004
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
Weitere gesetzliche ÄnderungenWeitere gesetzliche ÄnderungenWeitere gesetzliche ÄnderungenWeitere gesetzliche Änderungen
Die Aufforderung zur Meldung des Arbeitslosen wirkt für den Fall der Arbeitsunfähigkeit auf den ersten Tag der Arbeitsfähigkeit fort
Wegfall der Erstattungspflicht bei Konkurrenzklausel
Wegfall der Erstattungspflicht bei witterungsbedingter Kündigung
Winterbauförderung:Widerlegbare gesetzliche Vermutung der Baubetriebe Eigenschaft bei Betrieben, die gewerblich Bauleistungen erbringen
Übernahme der Kosten notwendiger sozialpädagogischer Betreuung bei Berufsausbildungsvorbereitung nach dem BBiG
ab 01.01.2004
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die Änderungen des SGB III ab 2004die Änderungen des SGB III ab 2004
Stand: Bundestagsbeschluss vom 23.12.2003 (Stand der Präsentation 07.01.2004)
Landesarbeitsamt Sachsen
2004 2005 2006
Arbeitslosmeldung bis zu 3Monate vorher möglich
ABM nicht mehr Alg - Anwart- schaftsbegründend
Änderung Höhe InsolvenzgeldTransfer-KurzarbeitergeldAus- und Weiterbildung: Fahrt-
kostenpauschaleBAB auch für Berufsschulunter-
richt in BlockformÜberbrückungsgeld für Existenz-
gründer als Pflichtleistung Verfügbarkeit auch bei nicht
geförderter WeiterbildungÄnderungen bei der Altersteil-
zeitregelung (ab 01.07.)
Vereinfachte Anrechnung von Nebeneinkommen
Änd. bei der Alg-BemessungÄnd. bei der SperrzeitregelungAlg bei beruflicher WeiterbildungEinschränkung auf Teilzeit immer
zulässig wenn arbeitsmarktüblich
Freiwillige Weiterversicherungbeim Arbeitslosengeld möglich
Einbeziehung Grundwehr-, Zivil- dienst in die Arbeitslosenvers.
Alg-Anwartschaft : Wegfallder Sonderregelungen fürSaison-AN *)
Verkürzung der AnspruchsdauerÄnderungen bei der Erstattungs-
pflicht des AG bei Älteren
*) Anmerkung: Änderung gilt nach § 434j (3) SGB III faktisch erst ab 2006
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