Landesschulbehörde Abteilung Braunschweig Eingliederungsmanagement nach § 84, Abs. 2...

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Landesschulbehör de Abteilung Braunschweig Eingliederungsmanagement nach § 84, Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX Motivation Ziele Dienstvereinbarung Reinke, 28.03.2006

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LandesschulbehördeAbteilung Braunschweig

Eingliederungsmanagement nach § 84, Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX

MotivationZiele

Dienstvereinbarung

Reinke, 28.03.2006

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Arbeitsunfähigkeitstagenach Dauer (Deutschland 2003)

Reinke, 28.03.2006

39,7

10,1

7,5

10

15,7

11,5

5,5

0 5 10 15 20 25 30 35 40 45

> 42 Tage

29 - 42 Tage

22 - 28 Tage

15 - 21 Tage

8 - 14 Tage

4 - 7 Tage

1 - 3 Tage

Arb

eit

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Prozent

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Umfang des Eingliederungsbedarfs (Abt. BS)

Krankenstand der Lehrkräftean öffentlichen Schulen Niedersachsens:4,78 % ~ 9,3 Krankentage/Lk*Jahr

Davon ~ 40 % Langzeiterkrankungen(> 42 Tage) ~ 3,7 Tage/Lk*Jahr

Eingliederungspotential:3,7 Tage/Jahr * 17.500 Lehrkräfte/ 365 Tage/Jahr entsprechen ~ 180 Stellen

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Mögliche problematische Folgen langfristiger Erkrankungen

Erkrankte:• Qualifikationsverlust• Stigmatisierung• Angstneurosen• subjektive Bedrohung durch personalwirtschaftliche Maßnahmen• verzögerte Rekonvaleszenz• Rückfall

Schule:• Organisation und Durchführung der Vertretung• unsichere Personalentwicklung• Fehlzeiten binden PKB-Mittel• Fehlzeiten = neg. Qualitätsmerkmal

Schüler/innen:• Diskontinuität im Lehr-Lernprozess

Landesschulbehörde:• Reduzierung der Arbeitszeit nach § 11 ArbZVO-Lehr• Prüfung der Dienstfähigkeit / Teildienstfähigkeit• Einstellung von Vertretungslehrkräften• Abordnungen• vorzeitige Pensionierungen

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Der formale Rahmen:§84 Abs 2, Sozialgesetzbuch IX

Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber mit der zuständigen Interessenvertretung (…) mit Zustimmung und Beteiligung der betroffenen Person die Möglichkeiten, wie die Arbeitsunfähigkeit möglichst überwunden werden und mit welchen Leistungen und Hilfen erneuter Arbeitsunfähigkeit vorgebeugt und der Arbeitsplatz erhalten werden kann.(betriebliches Eingliederungsmanagement) …

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Kurzfristige Ziele des Eingliederungmanagements

Überwindung von Arbeitsunfähigkeit

Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit Vertrauen in die Fürsorgepflicht der LSchB

Rechts- und Handlungssicherheit für Lehrkräfte, Schulleitungen und Mitarbeiter/innen der Landesschulbehörde

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Neuzugänge an Pensionierungen (Niedersachsen)

Reinke, 28.03.2006

Regelaltersgrenze (65. Lebensjahr)

Dienstunfähigkeit

Schuldienst

45,3

53,9

60,4

48

33,8

38,9

25,9

4,3 4,4 5,5 5,59

13,9

18,6

0

10

20

30

40

50

60

70

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004Jahr

Pro

zen

t

im übrigen Bereich ohne Vollzugsdienst

25,3

30,8

35,6

15,6

21,1

14,812,8

28,5 28,530,2

41,645

56,8 57,8

0

10

20

30

40

50

60

70

1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004

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Mittel- und langfristige Ziele

Erhalt und Förderung der Gesundheit und Leistungsfähigkeit

Vermeidung von chronischen Erkrankungen, Behinderungen

dauerhafter Erhalt des Dienstverhältnisses Verzahnung mit Gesundheitsmanagement bzw. Arbeitsschutzsystem

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Gliederung der Dienstvereinbarung

Präambel1. Ziele2. Geltungsbereich3. Beteiligte im SEM4. Ablauf des

Eingliederungsmanagements5. Maßnahmenspektrum6. Datenschutz7. Geltungsdauer

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Beteiligte im SEM

Integrationsteam: Schulleiterin/Schulleiter Schulpersonalrat Berater und Unterstützer im SEM:

Fachkraft für Arbeitssicherheit Arbeitsmediziner/in Frauenbeauftragte Schwerbehindertenvertretung Suchthilfe im Schuldienst

Landesschulbehördewenn die geplanten Maßnahmen nicht in der Eigenverantwortung der Schule durchführbar sind

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Grundlagen für die Einleitung des Eingliederungsverfahrens

nur mit Zustimmung des/der Betroffenen

Zusammensetzung des Integrationsteams nur im Einvernehmen mit der/dem Betroffenen

SL als Verantwortlicher nimmt verpflichtend an allen Gesprächen teil

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Ablauf des SEM I

Erste Sitzung des Integrationsteams Klärung ob Einleitung des Eingliederungsverfahrens zu diesem Zeitpunkt sinnvoll ist. auch informelle Kontakte nutzen SEM nur einleiten, wenn bereist eine positive Prognose möglich ist. Sensibel vorgehen !!!

Feststellen der Fehlzeiten SL prüft, ob Beschäftigte in den letzten 12 Monaten ununterbrochen oder insgesamt 6 Wochen arbeits- unfähig erkrankt. Er informiert die Mitglieder des Integrationsteams

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Ablauf des SEM II

Kontaktaufnahme mit der/dem Betroffenen SL nimmt Kontakt auf – gegebenenfalls telefonisch oder schriftlich. SL informiert über Ziele, Verfahren, Ansprechpersonen

Auswertung des Kontaktaufnahme Bereitschaft am SEM mitzuwirken? SEM unnötig wegen absehbar folgenlos ausheilender Erkrankung? Prognose zur Zeit noch nicht möglich? Wann? Mitteilung für Personalakte über Angebot des SEM

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Ablauf des SEM IIIErstgespräch SL lädt zum Erstgespräch ein Teilnehmer/innen: Schulleiterin/Schulleiter,

Schulpersonalrat, ggf. Vertrauensperson, ggf. Frauenbeauftragte, ggf. sachkundige Person (z.B. AMed, FASi, SBV, Suchthilfe)

Mögliche Inhalte Hinweis auf Umgang mit Krankheitsdaten (Datenschutz) Hinweis dass SEM ein Hilfsangebot ist Hinweis auf Möglichkeit einer schulisch bedingten Ursache der Erkrankung Zeitliche Prognose mögliche Maßnahmen

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Ablauf des SEM IV

Mögliche Inhalte der Folgegespräche innerschulische Ursachen der Erkrankung Belastungssituation am Arbeitsplatz Krankheitsbedingte Einschränkungen innerschulische Hilfsangebote, Maßnahmen zur Stützung der Eingliederung Hilfsmöglichkeiten/Unterstützungsmöglichkeiten anderer Stellen (LSchB, Integrationsamt, Reha-Träger) Maßnahmenplan

Vereinbarung und Umsetzung der Maßnahmen SL und Betroffene/r vereinbaren einvernehmlich und schriftlich einen verbindlichen Maßnahmenplan

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Morbiditätsspektrum dienstunfähiger Lehrkräfte(n= 5548) Hauptdiagnosegruppen nach ICD 10

Dr. Andreas Weber, Deutsches Ärzteblatt 101, 26.03.2004

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Maßnahmenspektrum:Umfeld und Organisation Arbeitsumfeld: elektroakustische Systeme zur Sprachverstärkung (Stimme)

Absorption von Schall (Gehör und Stimme)

Sitzmöbel und Stehhilfen (Muskel-Skelett-System)

Arbeitsorganisation: Einsatz nur in best. Räumen (Muskel-Skelett-System, Allergien)

Einsatz nur in bestimmte Fächern/Lerngebieten (Psyche)

Teambildung für Planung, Durchführung und Auswertung von Unterricht forcieren (Psyche)

Stundenplan an individuelle Leistungskurve anpassen Entlastung von Klassenführung, Aufsichten, Vertretungsunterricht, zus. Aufgaben, Sonderämtern

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Maßnahmenspektrum: Zeit

Arbeitszeit: Vorübergehend herabgeminderte Arbeitszeit nach § 11 ArbZVO-Lehr für einen Teil der U-Stunden werden andere Tätigkeiten in der Schule vereinbart (z.B. Bibliothek, Betreuung von Klassenfahrten und Praktika (unterhalb der Ermäßigung nach § 11ArbZVO-Lehr) zeitlich befristete Stundenermäßigung für Schwerbehinderte, die über die Stundenermäßigung nach § 10 ArbZVO-Lehr hinausgeht. Altersteilzeit …

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Maßnahmenspektrum: Verhalten

Verhaltensbezogene Maßnahmen: Angebote zur Verbesserung des Zeitmanagements Supervision, Coaching, kollegiale Beratung Angebote im Rahmen des Kollegiumssports wie Rückenschule, Ausgleichsgymnastik, Lauftreff, Poweryoga o.ä. Angebote im Rahmen von Gesundheitszirkeln wie z.B. Stimmschulung, Teamentwicklung, Mediation, Stressbewältigung o.ä. …

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Datenschutz

Gesundheitsdaten: Betroffene entscheiden, welche und wie viele Daten offen gelegt werden Weitergabe der Gesundheitsdaten: nur mit schriftlicher Zustimmung der/des Betroffenen Dokumentation in Sachakte: Schulleiterin/ Schulleiter hat den Inhalt aller Eingliederungsgespräche schriftlich zu dokumentieren – im Einvernehmen mit dem Betroffenen. Aktenvernichtung: Diese Sachakte ist spätestens nach drei Jahren zu vernichten. Personalakte: In der Personalakte wird lediglich dokumentiert, dass ein SEM durchgeführt bzw. vom Betroffenen nicht gewünscht wurde und welche Maßnahmen ergriffen wurden. (Löschung nach drei Jahren)