LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG...Stahlbau-, Schmiede-, Werkzeugbau-, Schweiß- und Zerspanungstechnik...

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_____________________________________________________________________________________________________ _ LSR Zl. 3057/0008-AP/2013 Anlage 17/1 Maschinen-, Metallbau-, Fahrzeugbau-, Blech-, Stand: 1. Sept. 2013 Stahlbau-, Schmiede-, Werkzeugbau-, Schweiß- und Zerspanungstechnik Seite 1 s LSR Zl. 3057/0008-AP/2013 A17/1 LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG Lehrplan für den Lehrberuf Metalltechnik - Maschinenbautechnik - Maschinenbautechnik- ÖBB - Fahrzeugbautechnik - Metallbautechnik - Blechtechnik - Stahlbautechnik - Schmiedetechnik - Werkzeugbautechnik - Schweißtechnik - Zerspanungstechnik in Kraft gesetzt für sämtliche Klassen ab 1. September 2011 Dieser Lehrplan besteht aus 38 Seiten und gliedert sich in folgende Bereiche: 1 Deckblatt mit Inkraftsetzungsdatum……………………………………….1 2 Rechtsgrundlagen und Förderunterricht……………………………….…. 2 3 Stundentafel………………………………………………………………….. 4 4 Bemerkungen zur Stundentafel, allgemeine Bestimmungen, allgemeines Bildungsziel, allgemeine didaktische Grundsätze und Unterrichtsprinzipien, besondere didaktische Grundsätze für den Betriebswirtschaftlichen Unterricht, besondere didaktische Grundsätze für den Fachunterricht………………………………………………………. 6 5. Lehrstoffbereiche……………………………………………………………. 12 5.1 Politische Bildung…………………………………………………………… 12 5.2 Deutsch und Kommunikation……………………………………………… 15 5.3 Berufsbezogene Fremdsprache…………………………………………… 18 5.4 Betriebswirtschaftlicher Unterricht………………………………………… 20

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LSR Zl. 3057/0008-AP/2013 A17/1

LANDESSCHULRAT FÜR SALZBURG

Lehrplan

für den Lehrberuf

Metalltechnik

- Maschinenbautechnik - Maschinenbautechnik- ÖBB - Fahrzeugbautechnik - Metallbautechnik - Blechtechnik - Stahlbautechnik - Schmiedetechnik - Werkzeugbautechnik - Schweißtechnik - Zerspanungstechnik

in Kraft gesetzt für sämtliche

Klassen ab 1. September 2011

Dieser Lehrplan besteht aus 38 Seiten und gliedert sich in folgende Bereiche: 1 Deckblatt mit Inkraftsetzungsdatum………………………………………. 1 2 Rechtsgrundlagen und Förderunterricht……………………………….…. 2 3 Stundentafel………………………………………………………………….. 4 4 Bemerkungen zur Stundentafel, allgemeine Bestimmungen, allgemeines Bildungsziel, allgemeine didaktische Grundsätze und Unterrichtsprinzipien, besondere didaktische Grundsätze für den

Betriebswirtschaftlichen Unterricht, besondere didaktische Grundsätze für den Fachunterricht………………………………………………………. 6 5. Lehrstoffbereiche……………………………………………………………. 12 5.1 Politische Bildung…………………………………………………………… 12 5.2 Deutsch und Kommunikation……………………………………………… 15 5.3 Berufsbezogene Fremdsprache…………………………………………… 18 5.4 Betriebswirtschaftlicher Unterricht………………………………………… 20

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5.5 Fachunterricht………………………………………………………………. 22 5.6 Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht……… 38

Lehrplan für den Lehrberuf

Metalltechnik

- Maschinenbautechnik - Maschinenbautechnik - ÖBB - Fahrzeugbautechnik - Metallbautechnik - Blechtechnik - Stahlbautechnik - Schmiedetechnik - Werkzeugbautechnik - Schweißtechnik

- Zerspanungstechnik beginnend mit der 1. Klasse ab 1. September 2011 für das Bundesland Salzburg. Rahmenlehrplan: Schulversuch §7 Abs. 1 des SCHUG, BGBl. Nr. 242/1962 Ausbildungsordnung für modulare Lehrberufe, BGBl. II Nr. 148/2011 Einrichtung von Leistungsgruppen gemäß § 46 Abs. 2 und § 47 Abs. 3 des SchOG. In den Pflichtgegenständen Angewandte Wirtschaftlehrer.... ..................... 1. bis 4. Klasse Mechanische Technologie .............................. 1. bis 4. Klasse Angewandte Mathematik............................. .... 1. bis 4. Klasse ist ein vertieftes Bildungsangebot in Leistungsgruppen laut der gültigen Lehrplanverordnung zu führen. Eine Leistungsgruppe hat die zur Erfüllung der Aufgabe der Berufsschule notwendigen Erfordernisse und die andere ein vertieftes Bildungsangebot zu vermitteln.

Der Beobachtungszeitraum für die Einstufung in die Leistungsgruppe hat an lehrgangsmäßigen Berufsschulen sechs bis neun Unterrichtstage und an ganzjährigen Berufsschulen sechs bis zwölf Wochen zu umfassen. Schülerinnen und Schüler, die den entsprechenden Fachbereich in einer anderen berufsbildenden Schule oder in der Polytechnischen Schule erfolgreich abgeschlossen haben, sind in

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die höhere Leistungsgruppe einzustufen, in welcher der Unterricht auf dem bisher erlernten Lehrstoff aufzubauen hat. Für diese Schülerinnen und Schüler entfällt der Beobachtungszeitraum für die Leistungsgruppen im betriebswirtschaftlichen und fachtheoretischen Unterricht. Für die Umstufung in eine höhere oder niedrigere Leistungsgruppe besteht ein Termin während des Unterrichtsjahres und ein weiterer Termin am Ende des Unterrichtsjahres für die nächste Klasse, sofern der betreffende Pflichtgegenstand in dieser geführt wird. In Klassen, die einem halben Lehrjahr entsprechen, besteht kein Umstufungstermin.

Förderunterricht gemäß § 8 lit. g sublit. aa und cc des SchOG: Unterrichtsveranstaltungen im Zuge des Förderunterrichtes sind nicht zu beurteilen. Der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die in Pflichtgegenständen eines zusätzlichen Lernangebotes bedürfen, weil sie die Anforderungen in wesentlichen Bereichen nur mangelhaft erfüllen oder wegen eines Schulwechsels Umstellungsschwierigkeiten haben, ist in den Pflichtgegenständen des sprachlichen, betriebswirtschaftlichen und des fachtheoretischen Unterrichtes, ausgenommen „Laboratoriumsübungen“, für eine Kursdauer von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Unterrichtsgegenstand einzurichten, wobei die Dauer eines Kurses sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Die Schülerinnen und Schüler dürfen diesen Förderunterricht insgesamt im Ausmaß von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Klasse besuchen. Der Förderunterricht für Schülerinnen und Schüler, die auf den Übertritt in eine höhere Leistungsgruppe vorbereitet werden sollen, und für Schülerinnen und Schüler, deren Übertritt in eine niedrigere Leistungsgruppe verhindert werden soll, ist für eine Kursdauer von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Unterrichtsgegenstand einzurichten, wobei die Dauer eines Kurses sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreiten darf. Die Schülerinnen und Schüler haben bei Bedarf diesen Förderunterricht insgesamt im Ausmaß von höchstens 18 Unterrichtsstunden je Klasse zu besuchen. Eine Schülerin bzw. ein Schüler darf beide Arten des Förderunterrichtes auf einer Schulstufe im Ausmaß von insgesamt höchstens 24 Unterrichtsstunden besuchen.

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Stundentafel für den Lehrberuf Maschinenbautechnik, Fahrzeugbautechnik, Metallbautechnik, Blechtechnik, Stahlbautechnik, Schmiedetechnik, Schweißtechnik, Zerspanungstechnik Gesamtstundenanzahl: 4 Klassen zu insgesamt 1440 (420/420/420/180) Unterrichtsstunden in den Pflichtgegenständen Unterrichtsausmaß an lehrgangsmäßigen Berufsschulen:

1. Schulstufe 9,33 Wochen 2. Schulstufe 9,33 Wochen 3. Schulstufe 9,33 Wochen 4. Schulstufe 4,66 Wochen

A) Stundentafel für den Lehrberuf Fahrzeugbautechnik, in der 1. Zeile B) Stundentafel für den Lehrberuf Maschinenbautechnik,

Metallbautechnik, Blechtechnik, Stahlbautechnik, Schmiedetechnik, Schweißtechnik, Zerspanungstechnik, in der 2. Zeile C) Stundentafel für den Lehrberuf Maschinenbautechnik-ÖBB, in der 3. Zeile

Wöchentliche Unterrichtsstunden in den einzelnen Klassen:

Pflichtgegenstände Lehrgangsklassen Gesamtstunden 1. 2. 3. 4.

Politische Bildung 3 3 3

3 2 2

3 2 2

- 2 2

84 74 74

Deutsch und Kommunikation 3 3 3

3 3 3

- 2 2

4 - -

75 75 75

Berufsbezogene Fremdsprache 3 3 3

3 3 3

3 2 2

- - -

84 75 75

Betriebswirtschaftlicher Unterricht Angewandte Wirtschaftslehre 5

5 5

5 5 5

6 6 5

6 6 4

178 178 159

Fachunterricht Mechanische Technologie 7

7 9

8 7 9

7 7 9

8 7 9

243 229 289

Angewandte Mathematik 5 5 7

5 5 7

5 5 7

5 5 8

164 164 229

Computergestütztes Zeichnen 5 6 9

7 6 9

6 6 9

6 6 9

196 196 289

Laboratoriumsübungen 5 - -

6 - -

6 - -

7 - -

191 - -

Fertigungstechnische Laboratoriumsübungen - 2

- 3

- 3

- 4

- 92

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3 3 4 4 111

Prozessorientierte Laboratoriumsübungen - 2 2

- 2 3

- 3 4

- 3 3

- 79 98

Fachpraktikum 8 8 -

4 8 -

8 8 -

- 4 -

187 241

-

Projektpraktikum - - -

- - -

- - -

8 8 9

38 38 42

Gesamtstundenanzahl 44 44 44

44 44 44

44 44 44

44 45 45

1440 1440 1440

Freigegenstände u. unverbindliche Übungen Siehe Teil 2

D) Stundentafel für den Lehrberuf Maschinenbautechnik, Fahrzeugbautechnik, Metallbautechnik, Blechtechnik, Stahlbautechnik, Schmiedetechnik, Schweißtechnik, Zerspanungstechnik

Gesamtstundenanzahl: 4 Klassen zu insgesamt 1620 (410/410/410/390) Unterrichtsstunden in den Pflichtgegenständen

Unterrichtsausmaß an lehrgangsmäßigen Berufsschulen:

1. Schulstufe 9,33 Wochen 2. Schulstufe 9,33 Wochen 3. Schulstufe 9,33 Wochen 4. Schulstufe 9,33 Wochen

Stundentafel für den Lehrberuf Fahrzeugbautechnik, in der 1. Zeile Stundentafel für den Lehrberuf Maschinenbautechnik, Metallbautechnik, Blechtechnik, Stahlbautechnik, Schmiedetechnik, Schweißtechnik, Zerspanungstechnik, in der 2. Zeile Wöchentliche Unterrichtsstunden in den einzelnen Klassen:

Pflichtgegenstände Lehrgangsklassen Gesamtstunden

1. 2. 3. 4. Politische Bildung 3

3 3 2

3 2

- 2

84 84

Deutsch und Kommunikation 3 3

3 3

- 2

4 -

94 75

Berufsbezogene Fremdsprache 3 3

3 3

3 2

- -

84 75

Betriebswirtschaftlicher Unterricht

Angewandte Wirtschaftslehre 5 5

5 5

6 6

5 5

197 197

Fachunterricht

Mechanische Technologie 7 7

8 7

7 7

7 7

273 262

Angewandte Mathematik 5 5

5 5

5 5

5 5

188 188

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Computergestütztes Zeichnen 5 6

7 6

6 6

6 6

226 224

Laboratoriumsübungen 5 -

6 -

6 -

6 -

216 -

Fertigungstechnische Laboratoriumsübungen - 2

- 3

- 3

- 4

- 112

Prozessorientierte Laboratoriumsübungen - 2

- 2

- 3

- 4

- 103

Fachpraktikum 8 8

4 8

8 8

- -

186 223

Projektpraktikum - -

- -

- -

8 8

77 77

Gesamtstundenanzahl 44 44 44 41 1620

Freigegenstände u. unverbindliche Übungen Siehe Teil 2

4 BEMERKUNGEN ZUR STUNDENTAFEL, ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ALLGEMEINES BILDUNGS- ZIEL, ALLGEMEINE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE UND UNTERRICHTSPRINZIPIEN,

BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT, BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT

Im Pflichtgegenstand „Mechanische Technologie“ sind insbesondere ab der 3. Schulstufe die Lehrstoffspezifikationen für die Kompetenzbereiche, „Maschinenbautechnik“ oder „Fahrzeugbautechnik“ oder „Metallbau- und Blechtechnik“ oder „Stahlbautechnik“ oder „Schmiedetechnik“ oder „Werkzeugbautechnik“ oder „Schweißtechnik“ oder Zerspanungstechnik“ zu beachten. „Laboratoriumsübungen“ können zu Gunsten von Fachpraktikum bzw. Projektpraktikum gekürzt werden, wobei 160 Unterrichtsstunden nicht unterschritten werden dürfen. Ab der 4. Schulstufe sind im Pflichtgegenstand „Projektpraktikum“ die Lehrstoffspezifikationen für die Kompetenzbereiche „Automatisierungstechnik“ oder „Designtechnik“ oder „Konstruktionstechnik“ oder „Prozess- und Fertigungstechnik“ zu beachten.

4.1 Allgemeine Bestimmungen: Begriff:

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Der Lehrplan der Berufsschule ist ein lernergebnis- und kompetenzorientierter Lehrplan mit Rahmencharakter, der die Stundentafel, das allgemeine Bildungsziel, die didaktischen Grundsätze sowie die Bildungs- und Lehraufgabe und den Lehrstoff für die einzelnen Unterrichtsgegenstände enthält.

Umsetzung: Der Lehrplan bildet die Grundlage für die eigenständige und verantwortliche Unterrichts- und Erziehungsarbeit der Lehrerinnen und Lehrer gemäß den Bestimmungen des § 17 Abs. 1 des Schulunterrichtsgesetzes. Wesentlich ergänzendes Element der Lehrplanerfüllung sowie der Qualitätssicherung und -weiterentwicklung ist die Evaluation (zB Selbst-, Fremdevaluation) am Schulstandort.

4.2 Allgemeines Bildungsziel: Bildungsauftrag: §§ 2 und 46 des Schulorganisationsgesetzes bilden die Grundlagen für den Bildungsauftrag der Berufsschule. Das fachbezogene Qualifikationsprofil orientiert sich in seinen berufsschulrelevanten Aspekten an dem in der Ausbildungsordnung formulierten Berufsprofil. Die im Fachunterricht festgelegten Unterrichtsgegenstände bzw. fachbezogene Lehrinhalte in anderen Unterrichtsgegenständen unterstützen die Entwicklung und Erreichung des Berufsprofils.

Das Bildungsziel der Berufsschule ist auf die Erlangung von Kompetenzen ausgerichtet. Die Absolventinnen und Absolventen - sind zum selbstständigen, eigenverantwortlichen, konstruktiv kritischen und lösungsorientierten Handeln im privaten, beruflichen, gesellschaftlichen Leben motiviert und befähigt, sie haben dadurch ihre Individualität und Kreativität entwickelt sowie ihren Selbstwert gefestigt,

- sind dem lebenslangen Lernen gegenüber positiv eingestellt, - haben Interesse und Verständnis für Entrepreneur- und Intrapreneurship, - sind fähig, soziale wirtschaftliche und gesellschaftliche Benachteiligungen zu erkennen und motiviert, an deren Beseitigung mitzuwirken, - haben Einsicht in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene, sind den Werten der Demokratie verbunden und erkennen die Bedeutung des friedlichen Zusammenlebens von Bevölkerungsgruppen und Nationen, der Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie des

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Schutzes der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts, - können unter Einsatz ihrer Fach- und Methodenkompetenz sowie ihrer sozialen und personalen Kompetenz berufs- und situationsadäquat agieren.

4.3 Allgemeine didaktische Grundsätze: Gemäß §§ 17 und 51 des Schulunterrichtsgesetzes haben Lehrerinnen und Lehrer den Unterricht sorgfältig vorzubereiten und das Recht und die Pflicht, an der Gestaltung des Schullebens mitzuwirken. Die Sicherung des Bildungsauftrages (§ 46 des Schulorganisationsgesetzes) und die Erfüllung des Lehrplanes erfordern die Kooperation der Lehrerinnen und Lehrer. Diese Kooperation umfasst insbesondere - die Anordnung, Gliederung und Gewichtung der Lehrstoffthemen unter Einbindung Der Entscheidung der mitverantwortlichen Lehrerinnen und Lehrer, schulorganisatorischer und zeitlicher Rahmenbedingungen, - den Einsatz jener Lehr- und Lernformen sowie Unterrichtsmittel, welche die bestmögliche Entwicklung und Förderung der individuellen Begabungen ermöglichen.

Die Unterrichtsplanung (Vorbereitung) erfordert von den Lehrerinnen und Lehrern die Konkretisierung des allgemeinen Bildungszieles sowie der Bildungs- und Lehraufgaben der einzelnen Unterrichtsgegenstände durch die Festlegung der Unterrichtsziele sowie der Methoden und Medien für den Unterricht. Die Unterrichtsplanung hat einerseits den Erfordernissen des Lehrplanes zu entsprechen und andererseits didaktisch angemessen auf die Fähigkeiten, Bedürfnisse und Interessen der Schülerinnen und Schüler sowie auf aktuelle Ereignisse und Berufsnotwendigkeiten einzugehen. Bei der Erarbeitung der Lerninhalte ist vom Bildungsstand der Schülerinnen und Schüler sowie von deren Lebens- und Berufswelt auszugehen. Der Unterricht ist handlungsorientiert zu gestalten. Bei der Unterrichtsgestaltung sind die Wissens-, Erkenntnis- und Anwendungsdimension sowie die personale und soziale Dimension zu berücksichtigen. Es ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf Bedacht zu nehmen. Der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen

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Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse ist der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben. Die Kompetenzbereiche sind interdisziplinär. Daher sind Teamabsprachen zwischen den Lehrerinnen und Lehrern erforderlich. Lehr- und Lernmethoden sind so zu wählen, dass sie das soziale Lernen und die individuelle Förderung sicherstellen. Zum Zweck der Förderung des Kompetenzaufbaues sind die Schülerinnen und Schüler zu selbstständigem Planen, Durchführen, Überprüfen, Korrigieren und Bewerten komplexer Aufgabenstellungen anzuhalten. Die Lehrstoffauswahl sowie Schwerpunktsetzungen haben sich an den Anforderungen der beruflichen Praxis zu orientieren. Es sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren, zu bearbeiten. Desgleichen sind die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Zum Zweck der koordinierten Unterrichtsarbeit und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten hat die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander zu erfolgen.

4.4 Unterrichtsprinzipien: Der Schule sind Bildungs- und Erziehungsaufgaben („Unterrichtsprinzipien“) gestellt, die nicht einem Unterrichtsgegenstand zugeordnet werden können, sondern nur fächerübergreifend zu bewältigen sind. Die Unterrichtsprinzipien umfassen die Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern, die Erziehung zum unternehmerischen Denken und Handeln, die Gesundheitserziehung, Lese- und Sprecherziehung, Medienerziehung, Politische Bildung, Sexualerziehung, Umwelterziehung und die Verkehrserziehung. Ein weiteres Unterrichtsprinzip stellt die Entwicklung der sozialen Kompetenzen (soziale Verantwortung, Kommunikationsfähigkeit, Teamfähigkeit, Führungskompetenz und Rollensicherheit) sowie die personalen Kompetenzen (Selbstständigkeit, Selbstbewusstsein und Selbstvertrauen, Stressresistenz sowie die Einstellung zu Sucht- und Konsumverhalten und zu lebenslangem Lernen) dar.

4.5. BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN BETRIEBSWIRTSCHAFTLICHEN UNTERRICHT

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Bei der Vermittlung des Lehrstoffes sind das logische, kreative und vernetzte Denken und Handeln zu fördern. Die einzelnen Themenbereiche sind ganzheitlich zu vermitteln. Hauptkriterium für die Auswahl des Lehrstoffes ist der Beitrag zum Verständnis der wirtschaftlichen Zusammenhänge, die Hinführung zum unternehmerischen Denken sowie die Bildung der Schülerinnen und Schüler als Konsumentin bzw. Konsument und Arbeitnehmerin bzw. Arbeitnehmer. Der Unterricht soll von den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler und von aktuellen Anlässen ausgehen, wobei entsprechend den Besonderheiten des Lehrberufes und den regionalen Gegebenheiten Schwerpunkte zu setzen sind. Bei der Auswahl der Lehrstoffe ist auf das fachübergreifende Prinzip Bedacht zu nehmen. Bei der Vermittlung der jeweiligen Lehrstoffinhalte sind die modernen Informations- und Kommunikationstechniken einzusetzen. Die für den privaten und beruflichen Alltag notwendigen Schriftstücke und Berechnungen sind computergestützt auszufertigen. Die Möglichkeiten von E-Government sind zu nutzen. Es ist zu berücksichtigen, dass die Buchführung nur in dem Ausmaß zu vermitteln ist, wie es für das Verständnis des betriebswirtschaftlichen Grundwissens erforderlich ist. Den weltwirtschaftlichen Entwicklungen und Veränderungen ist besonderes Augenmerk zu schenken und dabei die Rolle Österreichs und der Europäischen Union herauszuarbeiten.

4.6 BESONDERE DIDAKTISCHE GRUNDSÄTZE FÜR DEN FACHUNTERRICHT Das Hauptkriterium für die Auswahl und Schwerpunktsetzung des Lehrstoffes ist die Anwendbarkeit auf Aufgaben der beruflichen Praxis. Nützlich sind Aufgaben, die Lehrinhalte verschiedener Themenbereiche oder Pflichtgegenstände kombinieren. Desgleichen sind bei jeder Gelegenheit die Zusammenhänge zwischen theoretischer Erkenntnis und praktischer Anwendung aufzuzeigen. Im Allgemeinen ist insbesondere auf die Vermittlung einer gut fundierten Basisausbildung für den Lehrberuf „Metalltechnik“ Augenmerk zu richten, wobei der gründlichen Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und der nachhaltigen Festigung grundlegender Fertigkeiten und Kenntnisse der Vorzug gegenüber einer oberflächlichen Vielfalt zu geben ist. Zwecks rechtzeitiger Bereitstellung von Vorkenntnissen und zur Vermeidung von Doppelgleisigkeiten ist die Abstimmung der Lehrerinnen und Lehrer untereinander wichtig.

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In „Angewandte Mathematik” sind - auch bei der Behebung allfälliger Mängel in den mathematischen Grundkenntnissen und Fertigkeiten – vordergründig Aufgabenstellungen aus den fachtheoretischen Pflichtgegenständen zu bearbeiten. Den Erfordernissen der Praxis entsprechend liegt das Hauptgewicht in der Vermittlung des Verständnisses für den Rechengang und dem Schätzen der Ergebnisse. In „Fachzeichnen“ sind vor allem solche Aufgabenstellungen, die zum Verstehen der Zusammenhänge im Lehrberuf beitragen, zu bearbeiten. „Laboratoriumsübungen” und „Praktikum“ sollen den Schülerinnen und Schülern die Möglichkeit zum Üben jener Techniken geben, die die betriebliche Ausbildung ergänzen. Im Unterricht ist die Verbindung zu den fachtheoretischen Unterrichtsgegenständen herzustellen. Es ist auf den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler aufzubauen. In „Projektpraktikum“ ist beim Planen und Durchführen eines Projektes ein Praxisbezug herzustellen. Die Schülerinnen und Schüler sind zum logischen, vernetzten und kreativen Denken zu führen. Dies erfordert bei der Durchführung einer Projektaufgabe die Berücksichtigung verschiedener Wissensgebiete und die Vernetzung der Sachverhalte unterschiedlicher Pflichtgegenstände. Dabei ist zu beachten, dass Projekte mit verschiedener Arbeitsdauer und unterschiedlichen Schwierigkeitsgraden im Team durchgeführt werden. Im Sinne des exemplarischen Lernens und Arbeitens sind möglichst praxisnahe Aufgabenstellungen zu wählen, durch deren Bearbeitung Einsichten, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten und Methoden gewonnen werden, die eigenständig auf andere berufsverwandte Aufgaben übertragen werden können. Computergestützter Unterricht wird für alle Unterrichtsgegenstände des Fachunterrichtes empfohlen. Die Schülerinnen und Schüler sind auf Vorschriften, insbesondere solche zum Schutz der Gesundheit und der Umwelt hinzuweisen.

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5. Lehrstoffbereich für die 1. – 4. Klasse

5.1 Politische Bildung (PB) Bildungs- und Lehraufgabe: Der Schüler soll zur aktiven, kritischen und verantwortungsbewussten Gestaltung des Lebens in der Gemeinschaft befähigt sein. Er soll sich der persönlichen Position bewusst sein, andere Standpunkte und Überzeugungen vorurteilsfrei und kritisch prüfen sowie die eigene Meinung vertreten können. Er soll zur Mitwirkung am öffentlichen Leben bereit sein, nach Objektivität streben und anderen mit Achtung und Toleranz begegnen. Er soll für humane Grundwerte eintreten, sich für die Belange Benachteiligter einsetzen und in jeder Gemeinschaftsform zwischenmenschliche Beziehungen

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partnerschaftlich gestalten. Er soll Vorurteile erkennen und bereit sein, sie abzubauen. Er soll die Verantwortung des einzelnen und der Gesellschaft für eine gesunde Umwelt und die sich daraus ergebenden Interessenskonflikte erkennen und umweltbewusst handeln. Er soll Konflikte gewaltfrei bewältigen können und für Frieden und Gleichberechtigung eintreten. Er soll sich der Stellung Österreichs in Europa und in der Welt sowie der Notwendigkeit internationaler Zusammenarbeit bewusst sein. Er soll mit Rechtsgrundlagen, die ihn im Beruf und Alltag betreffen, vertraut sein und die Grundzüge der staatlichen Rechtsordnung kennen. Er soll das Wirken der Kräfte in Staat und Gesellschaft im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Entwicklung verstehen und die Mitwirkungsmöglichkeit erkennen und nützen. Lehrstoff: Lehrling und Schule: Klassen und Schulgemeinschaft. Lehrling und Betrieb: Berufsbildung. Rechtliche Bestimmungen über die duale Berufsausbildung sowie die Beschäftigung von Jugendlichen und ihrer Vertretung im Betrieb. Weiterbildung. Berufliches Umfeld: Arbeitsrecht. Sozialrecht. Interessenvertretungen. Arbeitsmarkt. Personenverkehr in der EU. Soziales Umfeld: Gemeinschaftsformen - Gemeinschaftsbeziehungen. Gesundes Leben. Umwelt. Medien. Jugendschutz. Die Jugendliche bzw. der Jugendliche als Verkehrsteilnehmerin bzw. als Verkehrsteilnehmer. Zeitgeschichte: Werden und Entwicklung der Republik Österreich. Österreich in der Völkergemeinschaft: Österreich in der Europäischen Union. Internationale Beziehungen. Internationale Organisationen.

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Rechtliche Grundlagen des österreichischen Staates, politisches System Österreichs: Prinzipien der österreichischen Bundesverfassung. Österreichische Neutralität. Landesverteidigung. Grund- und Freiheitsrechte. Staatsbürgerschaft. Politische Parteien und Verbände. Sozialpartnerschaft. Wahlen. Direkte Demokratie. Bundesgesetzgebung, Bundesverwaltung. Gerichtsbarkeit. Landesgesetzgebung, Landesverwaltung. Gemeinde. Budget. Didaktische Grundsätze: Der Unterricht soll auf den Erfahrungen der Schülerinnen und Schüler aufbauen, sich an ihren Bedürfnissen orientieren und die gesellschaftliche Realität einbeziehen. Das aktuelle Zeitgeschehen ist zu berücksichtigen. Zeitgeschichte ist insoweit zu behandeln, als entsprechende Kenntnisse für das Verständnis der Gegenwart notwendig sind. Gesetze sollen nur in ihren wesentlichen Bereichen dargestellt werden. Auf bestehende Diskrepanzen zwischen Gesetzesanspruch und Wirklichkeit ist einzugehen. Die politischen, kulturellen, wirtschaftlichen und humanitären Leistungen Österreichs sollen bei sich bietender Gelegenheit hervorgehoben und die österreichischen Verhältnisse im Vergleich zu anderen Staaten dargestellt werden. Auf die Entwicklung der Fähigkeiten der Schülerinnen und Schüler kritisch zu denken, sich anderen mitzuteilen, kooperativ zu handeln und selbstständig zu arbeiten, soll besonderer Wert gelegt werden. Dies soll durch die Auswahl entsprechender Sozialformen und Unterrichtsmethoden gefördert werden. Die Lehrerinnen und Lehrer müssen sich ihrer Wirkung im Umgang mit den Schülerinnen und Schülern bewusst sein. Unabhängig von ihrer eigenen Meinung haben sie auch andere Standpunkte und Wertvorstellungen darzustellen, um den Schülerinnen und Schülern eine selbstständige Meinungsbildung zu ermöglichen.

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5.2 Deutsch und Kommunikation (DUK) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags sprachlich bewältigen und mit Vorgesetzten, Kolleginnen bzw. Kollegen und Kundinnen bzw. Kunden entsprechend kommunizieren können.

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Sie sollen durch aktive Erprobung von schriftlichen und vor allem mündlichen Kommunikationsformen Erfahrungen über ihre Sprech- und Verhaltensweisen sammeln, ihren Kommunikationsstil sowie ihre Sprechtechnik verbessern und ihre Rechtschreibkenntnisse festigen und erweitern. Sie sollen dadurch ihre Kommunikations- und Handlungsfähigkeit verbessern, ihren Wortschatz erweitern und persönliche und betriebliche Interessen sprachlich angemessen vertreten können. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit über zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben verfügen. Lehrstoff: B e i L e h r p l ä n e n m i t 4 0 U n t e r r i c h t s s t u n d e n Kommunikation: Elemente und Aufgaben der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Sammeln und Sichten von Informationen. Erstellen von Berichten, Inhaltsangaben und Kurzfassungen. Mündliche Kommunikation: Darstellen von Sachverhalten. Einfache Reden und Einzelgespräche. Kommunikationsnormen beim Telefonieren. Gespräche mit Vorgesetzten und Kolleginnen und Kollegen: Höflichkeitsnormen. Mitteilungs- und Fragetechniken. Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Höflichkeitsnormen. Kontaktaufnahme. Bedarfsermittlung. Auftragsannahme. Rechtschreibung: Erweiterung des Grundwortschatzes. Festigung des Fachwortschatzes. Übungen zum Erheben und Beheben gravierender Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagewerken. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von gesellschaftsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und

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Ausarbeitung). Z u s ä t z l i c h b e i L e h r p l ä n e n bis 8 0 U n t e r r i c h t s s t u n d e n Kommunikation: Hindernisse und Störungen der verbalen und nonverbalen Kommunikation. Schriftliche Kommunikation: Interpretation von Informationen. Erstellen von Protokollen und Exzerpten. Erstellen von Visualisierungshilfen für Präsentationen. Mündliche Kommunikation: Anspruchsvolle Reden und Einzelgespräche. Einfache Gruppengespräche. Argumentation und Präsentation. Gespräche mit Kundinnen und Kunden: Phasen eines facheinschlägigen Beratungsgespräches. Einfache Telefonate mit Kundinnen und Kunden. Rechtschreibung: Erweiterung des Fachwortschatzes. Festigung des Fremdwortschatzes. Übungen zum Erkennen und Beheben spezieller Rechtschreibfehler. Gebrauch von Wörterbüchern und Nachschlagwerken. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Kreatives Schreiben: Behandlung von berufsrelevanten Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung). Didaktische Grundsätze: Hauptkriterium für die Lehrstoffauswahl ist der Beitrag zur Kommunikations- und Kooperationsfähigkeit der Schülerinnen und Schüler, wobei das zur Verfügung stehende Stundenausmaß zu beachten ist. Texte, Medienbeispiele und Problemstellungen sollen sich vor allem an der beruflichen und privaten Erfahrungswelt orientieren und auf den erworbenen Kenntnissen aus der Pflichtschule aufbauen. Das selbstständige Beschaffen von Informationsmaterial soll gefördert werden. Im Bereich der mündlichen Kommunikation sind Übungen individueller Aufgabenstellung bzw. Übungen in Kleingruppen empfehlenswert.

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Situationsgerechte Gesprächs- und Sozialformen motivieren die Schülerinnen und Schüler zu aktiver Mitarbeit, wodurch eine Vielzahl kommunikativer Selbst- und Fremderfahrungen ermöglicht wird und ein wichtiger Beitrag zur Sprechtechnik und Persönlichkeitsbildung geleistet werden kann. Es empfehlen sich Methoden, die die Sprechfertigkeit und die Mitteilungsleistung der Schülerinnen und Schüler fördern (z.B. Rollenspiele, Dialoge). Der gezielte Einsatz audiovisueller Medien ermöglicht Übungen zu angemessenem Verhalten durch Rückmeldungen sowie Selbst- und Fremdkritik. Bei jeder Gelegenheit ist auf die Verbesserung des Ausdrucks, des Stils und der grammatikalischen Richtigkeit Wert zu legen. Der Lehrstoff „Rechtschreibung” soll sich an den individuellen Vorkenntnissen der Schülerinnen und Schüler und konkreten Schreibanlässen orientieren und zeitlich höchstens ein Viertel der Gesamtstundenzahl abdecken. Absprachen mit den Lehrerinnen und Lehrern der anderen Unterrichtsgegenstände, insbesondere „Politische Bildung” hinsichtlich des Übens der Sprechfertigkeit sowie „Wirtschaftskunde mit Schriftverkehr” betreffend Festigung der Rechtschreibkenntnisse sollen einen optimalen Lernertrag sichern. Das Thema „Gespräch mit Kundinnen und Kunden” hat berufseinschlägig zu erfolgen, weshalb die Zusammenarbeit mit den Lehrerinnen und Lehrern des Fachunterrichtes wichtig ist.

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5.3 Berufsbezogenes Englisch (BFE) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler sollen Situationen des beruflichen und privaten Alltags in der Fremdsprache bewältigen können. Sie sollen - erforderlichenfalls unter Verwendung eines zweisprachigen Wörterbuches – Gehörtes und Gelesenes verstehen und sich mündlich und schriftlich angemessen ausdrücken sowie die erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten selbstständig anwenden und weiterentwickeln können. Sie sollen Menschen anderer Sprachgemeinschaften und deren Lebensweise achten. Die Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, sollen unter Berücksichtigung der Schreibrichtigkeit zusätzliche Qualifikationen im kreativen Schreiben haben. In den einzelnen Klassen sollen die Schülerinnen und Schüler: B e i L e h r p l ä n e n m i t 4 0 U n t e r r i c h t s s t u n d e n das Wesentliche des Klassengespräches und das Wesentliche einfacher themenbezogener Hörtexte verstehen und Einzelheiten heraushören können. das Wesentliche einfacher themenbezogener Lesetexte verstehen und Einzelheiten mit Übersetzungshilfen hervorheben können; sich themenbezogen mit einfachen Worten und Redewendungen verständlich machen und Rückfragen stellen können; Stichworte und Redewendungen notieren, Formulare ausfüllen und einfache Texte umgestalten können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung einfacher Texte). Z u s ä t z l i c h b e i L e h r p l ä n e n b i s 8 0 U n t e r r i c h t s s t u n d e n das Klassengespräch und das Wesentliche authentischer Hörtexte verstehen und wichtige Details heraushören und bearbeiten können; das Wesentliche authentischer Lesetexte nach gelegentlichen Rückfragen verstehen und mit Hilfe von Wörterbüchern weiterbearbeiten können; sich themenbezogen einfach und im Wesentlichen richtig ausdrücken und an Klassengesprächen teilnehmen können; Hör- und Lesetexte

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zusammenfassen, Konzepte als Hilfe für mündliche Äußerungen und einfache Mitteilungen verfassen können. Lehrstoff für Schülerinnen und Schüler, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten: Mündlicher und schriftlicher Ausdruck: Behandlung von gesellschaftsrelevanten und berufsspezifischen Themen (Quellenstudium, Konzeption und Ausarbeitung von komplexen Texten).

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5.4 Betriebswirtschaftlicher Unterricht (BWU) Angewandte Wirtschaftlehre (AWL) Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können selbstständig wirtschaftliche Entscheidungen treffen und

verantwortungsbewusst handeln sowie Verständnis für die gesamtwirtschaftlichen Vorgänge zeigen.

- können mit Dokumenten und Urkunden korrekt umgehen und wissen über deren Handhabung Bescheid - können Verträge aus dem privaten und beruflichen Umfeld abschließen und sind

sich der rechtlichen. Konsequenzen bewusst. - können erforderliche Schriftstücke computergestützt erstellen und diese formal richtig ausfertigen. - können die für einzelne Teilbereiche beschriebenen Berechnungen durchführen und

schätzen dabei die Ergebnisse vor der Rechenausführung, setzen technische Hilfsmittel sinnvoll ein und lösen die Rechenaufgaben formal richtig.

- können die Notwendigkeit und Zweckmäßigkeit von Investition kritisch analysieren. - können sich einen Überblick über die Vor- und Nachteile verschiedener Zahlungs-

und Sparformen sowie Finanzierungsmöglichkeiten erwerben. - können die Risken bei Fremdfinanzierungen erkennen und vergleichen durch

Berechnungen die mit der Investition zusammenhängenden Kosten und Belastungen.

- können die soziale und wirtschaftliche Bedeutung des Unternehmens erkennen und

erfassen wesentliche Abläufe rechnerisch.

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- kennen Grundlagen der Volkswirtschaft und setzen sich mit ausgewählten Kapiteln der Wirtschaftspolitik und den Herausforderungen der Globalisierung auseinander.

- kennen Mechanismen des Zustandekommens, des Abschlusses und der Beendigung eines Dienstverhältnisses. - können das Entgelt für die Arbeitsleistung und die Lohnnebenkosten berechnen. - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff: Dokumente und Urkunden: Arten. Beschaffung. Beglaubigung. Aufbewahrung. Verlust. Verträge: Rechtliche Grundlagen. Arten aus dem privaten und beruflichen Umfeld. Regelmäßiger und unregelmäßiger Ablauf des Kaufvertrages. Konsumentenschutz. Einkauf. Preisvergleich. Umsatzsteuer. Ab- und Zuschläge. Wertsicherung. Produkthaftung. Finanzierung: Lehrlingsentschädigung. Private Haushaltsplanung. Erfassung der Einnahmen und Ausgaben. Sparen und Geldanlage. Fremdfinanzierung. Überschuldung. Zahlungsverkehr: Geldinstitute. Kontoführung. Zahlungsformen. Formulare. Datensicherheit. Währungen. Betrieb und Unternehmen: Gründung. Rechtliche und betriebliche Organisation. Zusammenschlüsse. Auflösung. Grundbegriffe der Buchführung. Erfassung der betrieblichen Abläufe. Jahresabschluss. Wirtschaft: Grundlagen der Volkswirtschaft und der Wirtschaftspolitik. EU-Binnenmarkt. Globalisierung. Personalwesen: Stellenbewerbung. Europäischer Arbeitsmarkt. Dienstvertrag. Lohn- und Gehaltsverrechnung. Arbeitnehmerveranlagung. Preisbildung: Kostenrechnung. Kalkulation. Lehrstoff der Vertiefung:

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Komplexe Aufgaben: Verträge. Finanzierung. Zahlungsverkehr. Betrieb und Unternehmen. Personalwesen. Preisbildung. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

5.5. Fachunterricht

5.5.1 Mechanische Technologie Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - wissen über die berufseinschlägigen Sicherheitsvorschriften sowie über Umweltund

Qualitätsstandards in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können diese auch anwenden,

- kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen, - werden am Beginn der ersten Schulstufe im Rahmen einer Gefahrenunterweisung

im Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln unterwiesen. Lehrstoff: Berufseinschlägige Sicherheitsbestimmungen und -vorschriften. Umwelt- und Qualitätsstandards. Ergonomie. Gefahrenunterweisung. Kompetenzbereich Werk - und Hi l fsstoffe Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Werk- und Hilfsstoffe,

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- können diese fachgerecht auswählen und verwenden, - wissen über deren vorschriftsmäßige Entsorgung Bescheid, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen. Lehrstoff: Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Eigenschaften. Normung. Bearbeitung. Verwendung. Entsorgung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Werk- und Hilfsstoffe: Eigenschaften. Normung. Kompetenzbereich Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen und verstehen die Grundgesetze der Mechanik, Elektrotechnik und

Elektronik, - können einfache berufsbezogene Aufgaben lösen. Lehrstoff: Mechanik, Elektrotechnik und Elektronik: Größen und Einheiten. Grundgesetze. Schalt- und Bauelemente. Bauteile und Baugruppen.

Kompetenzbereich Werkzeuge und Maschinen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen den Aufbau und die Wirkungsweise der fachspezifischen Werkzeuge,

Maschinen, Geräte und Vorrichtungen und können diese auch fachgerecht auswählen und einsetzen.

Lehrstoff: Werkzeuge, Maschinen, Geräte und Vorrichtungen: Arten. Aufbau. Einsatz. Wirkungsweise.

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Kompetenzbereich Maschinenelemente Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Maschinenelemente und können diese einer praktischen Anwendung zuordnen. Lehrstoff: Maschinenelemente: Normen. Passungen und Toleranzen. Kraftübertragungselemente. Lager. Verbindungselemente. Sicherungselemente. Kompetenzbereich Fertigungs - und Schweißtechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die metalltechnischen Fertigungs- und Schweißtechniken und können diese

auswählen und anwenden. Lehrstoff: Fertigungstechniken: Spanende und spanlose Formgebung. Füge- und Trenntechniken. Wärme- und Oberflächenbehandlung. Korrosion und Korrosionsschutz. Schweißtechniken: Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Schweißverfahren. Nachbehandlung. Kompetenzbereich Automatis ierungstechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Mess- und Prüfverfahren,

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- können im Rahmen der Automatisierungstechnik Steuer- und Regelungssysteme fachgerecht in ihrem Lehrberuf anwenden, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff: Mess- und Prüftechnik: Elektrische und nichtelektrische Größen. Mess- und Prüfverfahren. Automatisierungstechnik: Begriffe. Größen. Mechanische, hydraulische, pneumatische, elektrische und elektronische Steuer- und Regelsysteme. CNC-Technik. Kompetenzbereich Bauphysik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die Grundgesetze der Bauphysik und können diese an Hand

berufspraktischer Beispiele anwenden, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff: Bauphysik: Wärme-, Schall-, Brand- und Objektschutz. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Bauphysik. Kompetenzbereich Projektmanagement

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Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler können praxisbezogene und berufsbezogene Arbeitsabläufe organisieren und planen. Lehrstoff: Organisation von Arbeitsabläufen: Konzeption und Projektplanung. Arbeitsvorbereitung. Dokumentation des Arbeitsablaufes. Planungsabläufe: Technische Unterlagen. Auswahl und Beschaffung der Materialien. Überwachung der Arbeitsabläufe zur Sicherung der Planungsqualität. Lehrstoffspezi f ikat ion für das Hauptmodul Maschinenbautechnik Kompetenzbereich Maschinenbautechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die berufsspezifischen Maschinen, Geräte, Einrichtungen und

Konstruktionen, - können die berufsspezifischen Maschinen, Geräte, Einrichtungen und

Konstruktionen zusammenbauen, instand halten und warten, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff: Maschinen, Geräte, Einrichtungen und Konstruktionen: Arten. Montage und Demontage. Instandsetzung. Wartung.

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Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Maschinen, Geräte, Einrichtungen und Konstruktionen. Lehrstoffspezi f ikat ion für das Hauptmodul Fahrzeugbautechnik Kompetenzbereich Fahrzeugbautechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die Funktionssysteme der Fahrzeugbautechnik sowie der

Kraftfahrzeugelektrik, - können Funktionen der Fahrzeugbautechnik sowie der Kraftfahrzeugelektrik fachgerecht erklären, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff: Fahrzeugbautechnik: Arten und Grundlagen der Motortechnik. Antriebsarten. Bremssysteme. Hydrauliksysteme. Achsen. Lenkung. Federung. Räder. Reifen. Fahrzeugrahmen. Aufbauten. Anhänger. Rechtsvorschriften und Aufbaurichtlinien. Kraftfahrzeugelektrik: Bauteile. Energieversorgung. Beleuchtungs- und Signalanlagen. Elektrische und elektronische Steuerungssysteme. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Fahrzeugbautechnik. Lehrstoffspezi f ikat ion für das Hauptmodul Metal lbau - und Blechtechnik Kompetenzbereich Metal lbau - und Blechtechnik

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Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die Arbeitsverfahren und Konstruktionen in der Metallbau- und Blechtechnik

und können diese in der Metallbau- und Blechtechnik auswählen und anwenden, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff: Arbeitsverfahren: Sicherheitstechniken. Dämm-, Dicht- und Isoliertechniken. Statische Verbindungs- und Befestigungstechniken. Montagetechniken. Glasbau. Konstruktionen: Arten. Bauweise. Funktionen. Maßordnung und Konstruktionen in der Bau- und Haustechnik. Metallbautechnologie. Metalle, Kunststoffe und Profile. Fenster, Türen, Tore, Treppen und Geländer. Fassadenelemente und -konstruktionen. Füllungen und Verkleidungen. Bauanschlüsse. Sicherheitstechnische Einrichtungen, Beschläge, Schließanlagen, Schlösser, Markisen und Begehvorrichtungen. Einfriedungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Konstruktionen. Lehrstoffspezi f ikat ion für das Hauptmodul Stahlbautechnik Kompetenzbereich Stahlbautechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die Arbeitsverfahren und Konstruktionen in der Stahlbautechnik und können

diese in der Stahlbautechnik auswählen und anwenden, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

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Lehrstoff: Arbeitsverfahren: Statische Verbindungstechniken, Befestigungstechniken und Montagetechniken. Konstruktionen: Stiegen, Geländer, Glasbau, Gebäude- und Hallenkonstruktionen. Hebe- und Fördertechnik. Behälter- und Kesselbau. Umweltschutzbau. Anlagenbau. Stahlbaukonstruktionen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Konstruktionen. Lehrstoffspezi f ikat ion für das Hauptmodul Schmiedetechnik Kompetenzbereich Schmiedetechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die Metallgestaltungsarbeiten und Konstruktionen in der Schmiedetechnik

und wissen über Stilkunde Bescheid, - können Metallgestaltungsarbeiten und Konstruktionen in der Schmiedetechnik ausführen, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff: Stilkunde: Stilepochen. Stilelemente. Stilmerkmale. Konstruktionen: Schmieden von Hand, im Gesenk und mit Krafthammer. Schmieden von Metallen und Nichteisenmetallen. Industrielles Schmieden. Metallgestaltungsarbeiten: Zusammenbau, Montage, Einstellung und Reparatur von Schmiedeprodukten. Anfertigung und Montage von elektrischen und elektronischen Tür- und Torantrieben. Anfertigung und Bearbeitung von Konstruktionen aus Edelstahl und Nichteisenmetallen. Restaurierung historischer Metallarbeiten.

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Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Konstruktionen. Lehrstoffspezi f ikat ion für das Hauptmodul Werkzeugbautechnik Kompetenzbereich Werkzeugbautechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die Vorrichtungen, Konstruktionen, Arbeitsverfahren und -techniken in der

Werkzeugbautechnik und können diese in der Werkzeugbautechnik auswählen und anwenden,

- der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff: Werkzeugbau; Formenbau und Vorrichtungsbau: Konstruktionen. Arbeitsverfahren und -techniken. Formenbau. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Werkzeugbau; Formenbau und Vorrichtungsbau. Lehrstoffspezi f ikat ion für das Hauptmodul Schweißtechnik Kompetenzbereich Schweißtechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die Schweißtechniken und deren Anwendungsmöglichkeiten und können

diese auswählen und anwenden, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

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Lehrstoff: Schweißtechniken: Schweißmetallurgie und Werkstoffverhalten. Schweißarten und deren Anwendung. Schweißverfahren. Nachbehandlung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Schweißtechniken. Lehrstoffspezi f ikat ion für das Hauptmodul Zerspanungstechnik Kompetenzbereich Zerspanungstechnik Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - kennen die Arten der Zerspanungstechnik, sind mit Aufbau; Auswahl und

Bedienung von Werkzeugmaschinen vertraut und können diese auswählen und bedienen,

- der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff: Zerspanungstechnik: Arten. Aufbau und Bedienen von Werkzeugmaschinen. Programmarten. Programmaufbau. Programmieren. Geometrieerstellung und -übernahme. Datentransfer. Werkzeugvoreinstellung. Werkzeugverwaltung. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Zerspanungstechnik.

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5.5.2 Angewandte Mathematik Kompetenzbereich Mathematische Berechnungen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können mathematische Aufgaben aus dem Bereich ihres Lehrberufes logisch und ökonomisch planen und lösen, - können sich der mathematischen Symbolik bedienen und benutzen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen zweckentsprechend, - der Leistungsgruppe mit vertieftem Bildungsangebot bzw. jene, die sich auf die

Berufsreifeprüfung vorbereiten, können zusätzlich komplexe Aufgaben zu einzelnen Lehrstoffinhalten lösen.

Lehrstoff: Mathematische Grundlagen: Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Masse- und Gewichtsberechnungen. Winkelfunktionen. Berechnungen zur Mechanik: Bewegung. Kraft. Moment. Arbeit, Leistung, Wirkungsgrad. Reibung. Wärme und Wärmedehnung. Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit. Berechnungen zur Elektrotechnik: Ohmsches Gesetz. Widerstand. Elektrische Arbeit und Leistung. Berechnungen zur Fertigungstechnik: Rechnungen in Zusammenhang mit der spanenden Fertigung. CNC-Technik. Berechnungen zur Antriebstechnik: Riemen- und Zahntrieb. Zahnrad. Ergänzende Fertigkeiten: Gebrauch der in der Praxis üblichen Rechner, Tabellen und Formelsammlungen. Lehrstoff der Vertiefung: Komplexe Aufgaben: Mathematische Grundlagen: Berufsbezogene Längen-, Flächen- und Volumsberechnungen. Winkelfunktionen. Berechnungen zur Mechanik: Hydraulik. Pneumatik. Festigkeit.

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Berechnungen zur Fertigungstechnik. Schularbeiten: zwei bzw. eine in jeder Schulstufe, sofern das Stundenausmaß auf der betreffenden Schulstufe mindestens 40 bzw. 20 Unterrichtsstunden beträgt.

5.5.3 Computergestütztes Fachzeichnen Kompetenzbereich Fachzeichnen Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schülerinnen - können Handskizzen und normgerechte technische Zeichnungen erstellen und

lesen, um danach selbstständig und ökonomisch arbeiten zu können, - kennen den Aufbau, die Funktionen und die grafische Informationsverarbeitung an

rechnergestützten Systemen und fertigen technische Zeichnungen computergestützt an.

Lehrstoff: Technische Zeichnungen: Zeichennormen. Anfertigen von werkstückgerechten Handskizzen. Teil- und Zusammenstellungszeichnungen. Verbindungstechniken. Abwicklungen, Verschneidungen und Durchdringungen. Lesen und interpretieren von technischen Unterlagen und fachspezifischen Zeichnungen. Rechnergestütztes Zeichnen: Systemaufbau, Systemfunktionen und grafische Informationsverarbeitung. Anfertigen von technischen Zeichnungen.

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5.5.4. Laboratoriumsübungen Kompetenzbereich Sicherheit und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - wissen über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen in Bezug auf die einzelnen Kompetenzbereiche Bescheid und können diese auch anwenden,

- kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen.

Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Kompetenzbereich Labor Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schülerinnen - können einfache Übungen zur CNC-Technik ausführen, - können berufsspezifische Mess- und Schaltaufgaben durchführen, - können Übungen zur Automatisierungstechnik selbstständig ausführen und das Betriebsverhalten erfassen, - können mechanische und zerstörungsfreie Werkstoffprüfungen ausführen sowie

die Bedeutung für die Praxis erkennen. Lehrstoff: Fert igungstechnische Laborator iumsübungen Übungen zur CNC-Technik: Programmieren. Eingeben. Optimieren. Fertigen und Qualität sichern. Prozessor ient ier te Laborator iumsübungen Mess- und Prüfinstrumente: Arten. Handhaben. Verwenden. Instandhalten.

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Messen und Schalten: Übungen aus dem Bereich der analogen und digitalen Messtechnik. Schaltübungen. Übungen an einfachen Stromkreisen. Erstellen von Messprotokollen.

Automatisierungstechnik: Übungen zu hydraulischen, pneumatischen, elektrischen, elektronischen und kombinierten Steuerungen. Werkstoffprüfung: Übungen zur mechanischen und zerstörungsfreien Werkstoffprüfung.

5.5.5. Fachpraktikum

Kompetenzbereich Sicherhe it und Ergonomie Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - wissen über Unfallverhütung und Schutzmaßnahmen in Bezug auf die einzelnen

Kompetenzbereiche Bescheid und können diese auch anwenden, - kennen die optimale Gestaltung von Arbeitssystemen in Bezug auf die Abstimmung

zwischen Mensch, Maschine und Arbeitswelt und können die Arbeiten in ergonomisch richtiger Haltung ausführen,

- werden am Beginn der ersten Schulstufe im Rahmen einer Gefahrenunterweisung im Umgang mit gefährlichen Arbeitsmitteln unterwiesen.

Lehrstoff: Unfallverhütung. Schutzmaßnahmen. Ergonomie. Gefahrenunterweisung. Kompetenzbereich Fachpraktikum Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können die in diesem Lehrberuf verwendeten Werk- und Hilfsstoffe fachgerecht bearbeiten, handhaben und entsorgen, - können die Werkzeuge, Maschinen und Geräte handhaben und instand halten, - können die zeitgemäßen lehrberufsspezifischen Arbeitsverfahren und -techniken

sowie Schweißtechniken in der Metalltechnik ausführen. Lehrstoff: Werk- und Hilfsstoffe: Arten. Bearbeiten. Handhaben. Entsorgen.

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Werkzeuge, Maschinen und Geräte: Arten. Handhaben. Instandhalten. Arbeitsverfahren und -techniken: Messen. Anreißen. Spanendes und spanloses Fertigen. Fügen und Trennen. Wärme- und Oberflächenbehandeln. Spezielle Arbeitstechniken und Prüfverfahren. Schweißtechniken: Schweißen mit verschiedenen Werkstoffen und Verfahren. Nachbehandeln von Schweißnähten.

5.5.6 Projektpraktikum Kompetenzbereich Metal l technikprojekt Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können, - können dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen

und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Projektplanung: Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Projektdurchführung: Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen. Projektdarstellung: Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.

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Lehrstoffspezi f ikat ion für das Spezialmodul „Automatis ierungstechnik“ Kompetenzbereich Metal l technikprojekt Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können, - können dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen

und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Projektplanung: Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Projektdurchführung: Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen. Projektdarstellung:

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Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.

Lehrstoffspezi f ikat ion für das Spezialmodul „Designtechnik“ Kompetenzbereich Metal l technikprojekt Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können, - können dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen

und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren.

Lehrstoff: Projektplanung: Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Projektdurchführung: Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen. Projektdarstellung: Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten.

Lehrstoffspezi f ikat ion für das Spezialmodul „Konstruktionstechnik“ Kompetenzbereich Metal l technikprojekt Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren,

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durchführen und darstellen können, - können dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen

und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Projektplanung: Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Projektdurchführung: Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen. Projektdarstellung: Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten. Lehrstoffspezi f ikat ion für das Spezialmodul „Prozess - und Fert igungstechnik“ Kompetenzbereich Metal l technikprojekt Bildungs- und Lehraufgabe: Die Schülerinnen und Schüler - können unter Einbeziehung von Maßnahmen der Qualitätssicherung mehrere

berufsspezifische Aufgaben als komplexe, gesamthafte Arbeiten projektieren, durchführen und darstellen können, - können dabei der Berufspraxis entsprechend durch Verknüpfung von allgemein bildenden, sprachlichen, betriebswirtschaftlichen, technischen, mathematischen

und zeichnerischen Sachverhalten Analysen und Bewertungen durchführen sowie berufsorientierte Lösungen dokumentieren und präsentieren. Lehrstoff: Projektplanung: Erstellen eines Arbeits- und Einsatzplanes nach Vorgabe einer Aufgabenstellung. Festlegen der Arbeitsverfahren und Arbeitsabläufe. Auswahl der einzusetzenden Werkzeuge, Maschinen, Vorrichtungen und Einrichtungen. Projektdurchführung:

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Erstellen, Beurteilen und Auswerten der Test- und Diagnoseergebnisse. Beschaffen und Überprüfen der erforderlichen Materialien und Werkstoffe. Durchführen der Arbeiten unter Berücksichtigung der Maßnahmen zur Qualitätssicherung gemäß den festgelegten Arbeitsabläufen. Projektdarstellung: Dokumentieren, Präsentieren und Evaluieren der Projektarbeiten

5.6 Freigegenstände, unverbindliche Übungen und Förderunterricht Siehe Teil 2