Landschaftspflegerischer BegleitplanStäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee...

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Unterlage 9.1 Planfeststellung Landschaftspflegerischer Begleitplan Erläuterungsbericht Staatsstraße 2344 Verlängerung der Stäblistraße von der Forstenrieder Allee bis zur Autobahn A95 Bau-km 0+0 – 0+538,0 Bearbeiter: Landeshauptstadt München Baureferat Hauptabteilung Gartenbau Abteilung Planung und Neubau München, den 22.09.2009 gez. i.A. Ulrich Rauh

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Unterlage 9.1

Planfeststellung

Landschaftspflegerischer Begleitplan

Erläuterungsbericht

Staatsstraße 2344

Verlängerung der Stäblistraße

von der Forstenrieder Allee bis zur Autobahn A95

Bau-km 0+0 – 0+538,0

Bearbeiter:

Landeshauptstadt München

Baureferat Hauptabteilung Gartenbau

Abteilung Planung und Neubau

München, den 22.09.2009

gez.

i.A. Ulrich Rauh

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Unterlage 9.1

Auftraggeber:

Landeshauptstadt München

Baureferat Gartenbau Friedenstraße 40

81660 München

Auftragnehmer:

Dr. H. M. Schober

Gesellschaft für Landschaftsarchitektur mbH Obere Hauptstraße 45

85354 Freising

Bearbeitung:

Dr. H. M. Schober Dipl.-Ing. A. Pöllinger Dipl.-Ing. B. Schreck

Dipl.-Biol. G. Lang

Freising, im September 2009

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Inhaltsverzeichnis

1 Vorbemerkungen ..................................................................................... 1

2 Festlegung des Untersuchungsrahmens ............................................. 3

3 Bestandserfassung und -bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild ........................................................................................ 5

3.1 Beschreibung des Vorhabensumfeldes ..................................................... 5 3.2 Geschützte Arten und Gebiete ................................................................... 6 3.2.1 Naturschutzrechtlich geschützte Arten, Gebiete und Bestandteile

der Natur ..................................................................................................... 6 3.2.2 Sonstige Schutzgebiete ............................................................................. 7 3.3 Planungsgrundlagen................................................................................... 7 3.3.1 Aussagen des Regionalplanes................................................................... 8 3.3.2 Aussagen der Bauleitplanung..................................................................... 8 3.3.3 Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogramms.................................. 8 3.3.4 Baumschutzverordnung der Stadt München ............................................. 9 3.3.5 Biotope der amtlichen Biotopkartierung ..................................................... 9 3.4 Ergebnisse der Bestandserfassung sowie Bewertung der

Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Schutzgüter ................................................................................................ 9

3.4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen .................................................................... 9 3.4.1.1 Lebensräume ............................................................................................. 9 3.4.1.2 Funktionsbeziehungen ............................................................................. 11 3.4.2 Schutzgut Boden ...................................................................................... 11 3.4.3 Schutzgut Wasser ................................................................................... 11 3.4.4 Schutzgut Luft/Klima ................................................................................ 12 3.4.5 Schutzgut Landschaft .............................................................................. 12 3.4.6 Zusammenfassende Bestandsdarstellung und Wechselwirkungen ....... 13 3.5 Landschaftliche Leitbilder ......................................................................... 14

4 Konfliktanalyse und Konfliktminimierung........................................... 15

4.1 Beschreibung des Eingriffs ...................................................................... 15 4.1.1 Beschreibung der Baumaßnahme ........................................................... 15 4.1.2 Straßenbedingte Auswirkungen ............................................................... 16 4.1.2.1 Flächenbedarf........................................................................................... 16 4.1.2.2 Zerschneidungs- und Trenneffekte .......................................................... 16 4.1.2.3 Benachbarungs-/Immissionswirkungen................................................... 17 4.2 Konfliktminimierung .................................................................................. 18 4.2.1 Immissionsschutzmaßnahmen ............................................................... 18 4.2.2 Nachgeordnetes Straßen- und Wegenetz ............................................... 18 4.2.3 Entwässerung .......................................................................................... 19 4.2.4 Ingenieurbauwerke ................................................................................... 19 4.2.5 Schutzmaßnahmen.................................................................................. 19 4.2.6 Maßnahmen zur Gestaltung des Straßenraumes ................................... 20 4.3 Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten ....................................... 20 4.4 Beeinträchtigungen von besonders und streng geschützten Arten ......... 20 4.4.1 Auswirkungen auf europäisch geschützte Arten...................................... 20

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4.4.2 Artenschutz im Rahmen der Eingriffsregelung ........................................ 21 4.5 Unvermeidbare Beeinträchtigungen ......................................................... 21 4.5.1 Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes ............ 22 4.5.2 Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie von Erholung und

Naturgenuss ............................................................................................. 23 4.5.3 Ermittlung des Flächenbedarfs für Ausgleichs- und

Ersatzmaßnahmen .................................................................................. 24

5 Landschaftspflegerische Maßnahmen................................................ 28

5.1 Ausgleichskonzept i. S. der Eingriffsregelung.......................................... 28 5.1.1 Allgemeine Zielsetzungen......................................................................... 28 5.1.2 Spezielle Zielsetzungen............................................................................ 29 5.2 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt........................ 30 5.3 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild..................... 34 5.4 Sonstige landschaftspflegerische Maßnahmen ....................................... 34 5.4.1 Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen ................................................... 34 5.4.2 Maßnahmen zur Gestaltung des Straßenraumes ................................... 36 5.5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Ermittlung des

Ausgleichsflächenbedarfs) ....................................................................... 36 5.6 Beurteilung der Ausgleichbarkeit aus naturschutzfachlicher Sicht.......... 37

6 Waldrecht (Erhaltung des Waldes nach Art. 9 BayWaldG)................ 37

Anhang 1

1 Zusammenstellung der verwendeten Planungsgrundlagen.............. 1

1.1 Verzeichnis der verwendeten Unterlagen .................................................. 1 1.2 Verzeichnis der Gesetzesgrundlagen ........................................................ 2 1.3 Verzeichnis der angeführten Verordnungen und Richtlinien ...................... 2 2 Konfliktanalyse............................................................................................ 3 2.1 Vorbelastungs- und Beeinträchtigungszonen ............................................ 3 2.2 Gegenüberstellung Eingriff / Ausgleich ...................................................... 4

3 Maßnahmenbeschreibungen zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Formblätter)......................... 7

4. Bewertung der Einzelbäume im Trassenbereich.............................. 17

Tabellenverzeichnis

Tab. 1 Naturräumliche Grundlagen „Schotterfluren der Münchener Ebene“ ........ 5 Tab. 2 Landschaftliches Leitbild .......................................................................... 14 Tab. 3 Zusammenfassung der vorhabensbedingten Flächenumwandlungen

.................................................................................................................. 16 Tab. 4 Ermittlung des Flächenbedarfs für Ausgleichsmaßnahmen -

Zusammenfassung mit Faktoren ............................................................. 26

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Tab. 5: Zusammenstellung der Ausgleichsflächen .............................................. 30 Tab. 6 Vorbelastungs- und Beeinträchtigungszonen ............................................ 3 Tab. 7 Gegenüberstellung Eingriff / Ausgleich und Ersatz (bezogen auf

Naturhaushalt und Landschaftsbild)........................................................... 4

Verwendete Abkürzungen ABSP Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern AS Anschlussstelle BAB Bundesautobahn BArtSchV Bundesartenschutzverordnung BNatSchG Bundesnaturschutzgesetz BayNatSchG Bayerisches Naturschutzgesetz BayWaldG Bayerisches Waldgesetz BImSchG Bundesimmissionsschutzgesetz 16. BImSchV 16. Bundesimmissionsschutzverordnung DSchG Denkmalschutzgesetz FOK Fahrbahnoberkante FFH-Richtlinie Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen

Lebensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt ge-ändert durch die Richtlinie 97/62/EG des Rates der Europäischen Union vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie)

LBP Landschaftspflegerischer Begleitplan RL-D Rote Liste gefährdeter Pflanzen und Tiere Deutschlands RL-B Rote Liste gefährdeter Pflanzen und Tiere Bayerns Vogelschutz-Richtlinie (EG-VR, VRL)

Richtlinie 79/409/EWG vom 02.04.1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten

SPA-Gebiet Europäisches Vogelschutzgebiet (= Special Protected Area) gemäß Richtlinie 97/62 EG vom 27.Oktober 1997 bzw. der Richtlinie des Ra-tes vom 2. April 1979 über die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten (79/409/EWG) (Vogelschutzrichtlinie)

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1 Vorbemerkungen

Allgemeines

Die geplante beidseitige Verlängerung der Stäblistraße zwischen der Autobahn Mün-chen - Garmisch (A 95), Anschlussstelle Fürstenried und Forstenrieder Allee stellt gemäß Art. 6 BayNatSchG einen Eingriff in Natur und Landschaft dar.

Zur Berücksichtigung der Belange von Natur und Landschaft wurde daher gemäß Art. 6b BayNatSchG ein landschaftspflegerischer Begleitplan als Bestandteil der Fachpla-nung aufgestellt. Im landschaftspflegerischen Begleitplan wird der Eingriff in Natur und Landschaft ermittelt und die zum Ausgleich des Eingriffs erforderlichen Maßnahmen des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Einzelnen dargestellt.

Mit der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes wurde das Büro Dr. H.M. Schober Gesellschaft für Landschaftsarchitektur mbH durch das Baureferat Gartenbau der Landeshauptstadt München beauftragt.

Entsprechend dem BayNatSchG behandelt der landschaftspflegerische Begleitplan die Belange von Natur und Landschaft, bei denen Einflüsse auf den Naturhaushalt, das Landschaftsbild und den Erholungswert der Landschaft zu erwarten sind. Be-lange des Immissionsschutzes, des Gewässerschutzes und der Land- und Forst-wirtschaft, die nach anderen Fachgesetzen und Verordnungen (z. B. WHG, BImSchG) zu berücksichtigen sind, werden hier nur behandelt, soweit sie in unmittel-barem Zusammenhang mit dem Naturhaushalt, mit der vorgefundenen Tier- und Pflanzenwelt, mit dem Landschaftsbild oder dem Erholungswert des Planungsgebie-tes stehen.

Bestandteile des landschaftspflegerischen Begleitplanes (LBP)

Der landschaftspflegerische Begleitplan besteht aus folgenden Teilen:

Textteil Unterlage 9.1

Der Textteil ergänzt den Erläuterungsbericht zur Baumaßnahme (Unterlage 1) mit na-turschutzfachlich vertiefenden Aussagen. Hier werden die Ergebnisse der Bestands-aufnahme, der Bewertung, der Konfliktanalyse, die Herleitung des Ausgleichsflächen-bedarfs sowie die Maßnahmenplanung erläutert und begründet. Die wichtigsten Ergebnisse des landschaftspflegerischen Begleitplanes sind in den Erläuterungsbe-richt zur Baumaßnahme eingearbeitet.

Kartenteil

- Landschaftspflegerischer Bestands- und Konfliktplan im Maßstab 1:500 (2 Kartenblätter) Unterlagen 9.2 und 9.3

- Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan für die Trasse im Maßstab 1:500 (2 Kartenblätter) Unterlagen 9.4 und 9.5

- Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen im Maßstab 1:5.000 (1 Kartenblatt) Unterlage 9.6

- Landschaftspflegerischer Maßnahmenplan für die Bereiche außerhalb der Trasse im Maßstab 1:500 (2 Kartenblätter)

Unterlagen 9.7 und 9.8

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- Lageplan zur Baumliste zur Baumschutzverordnung im Maßstab 1:1000 (1 Kartenblatt) Unterlage 9.9

Die artenschutzrechtliche Thematik wird in einer eigenständigen Unterlage behandelt:

- Naturschutzfachliche Angaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP) Unterlage 9.10

Der landschaftspflegerische Begleitplan und die Bestandsaufnahme wurden im Maß-stab 1:500 erarbeitet und dargestellt. Die Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs er-folgte nach den "Grundsätzen für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben" der Bayerischen Staatsmi-nisterien des Innern und für Landesentwicklung und Umweltfragen (Bekanntmachung vom 21.06.1993)" CAD- und GIS-gestützt.

Beteiligung der Naturschutzbehörden

Bei der Erstellung des landschaftspflegerischen Begleitplanes zur Planfeststellung wurden im Vollzug der Gemeinsamen Bekanntmachung der Bayer. Staatsministerien des Innern und für Landesentwicklung und Umweltfragen vom 20.02.1979 die Untere Naturschutzbehörde der Landeshauptstadt München beteiligt. Mit der Naturschutzbe-hörde wurden am 17.06.2009 die Ergebnisse der Bestandsaufnahme, der Konflikt-analyse und der Planung der landschaftspflegerischen Maßnahmen erörtert und ab-gestimmt.

Die Untere Naturschutzbehörde hat darüber hinaus in einem Telefongespräch am 12.08.2009 keinen Einwand geäußert, dass die Habitatsituation für den Gartenrot-schwanz durch Vermeidungs- und Minimierungsmaßnahmen verbessert wird.

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2 Festlegung des Untersuchungsrahmens

Abgrenzung des Vorhabensumfeldes

Das Vorhabensumfeld liegt im südwestlichen Stadtgebiet von München im Stadtteil Forstenried. Die Neubaustrecke beginnt an der Anschlussstelle Fürstenfeld der BAB A 95 und führt in einem leichten Bogen ostwärts bis zur Einmündung der bestehen-den Stäblistraße in die Forstenrieder Allee, ihre Länge beträgt etwa 550 m. Der enge-re Untersuchungsraum besteht aus einem 50 m Umgriff um die geplante Baumaß-nahme (10,8 ha), der weitere Untersuchungsraum umfasst 25,5 ha.

Eingearbeitete Unterlagen

Folgende Planungsunterlagen wurden ausgewertet und in den vorliegenden LBP ein-gearbeitet (siehe auch Anhang 1):

- Artenschutzkartierung Bayern; Stadt München (Bayerisches Landesamt für Umweltschutz, 2006)

- Biotopkartierung Bayern; München, Stadt (Bayerisches Landesamt für Umwelt-schutz, 2005)

- Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern - Stadt München (Bayerisches Lan-desamt für Umweltschutz, 2004)

- Regionalplan München (Region 14) (2006)

- Landeshauptstadt München: Flächennutzungsplan mit integrierter Landschafts-planung (2006)

- Ornithologische Gutachten (Landesbund f. Vogelschutz in Bayern 1993, Ch. Magerl, 2000)

- Umweltatlas der Landeshauptstadt München (Referat für Gesundheit und Um-welt, Stand 2009)

- Schalltechnische Untersuchung (MÖHLER + PARTNER, 2009)

- Verschattungsuntersuchung (MÖHLER + PARTNER, 2009)

- Lufthygienisches Gutachten (NAGEL & RÜHLING, 2008, MÖHLER + PARTNER, 2009)

- Angaben zu Wasserschutzgebieten, (Referat für Gesundheit und Umwelt, 2009)

- Stadtgrundkarte München

Ergänzende Fachleistungen

Im Zuge der Bearbeitung des Landschaftspflegerischen Begleitplanes wurde eine flä-chendeckende Vegetations-, Struktur- und Nutzungskartierung im Maßstab 1:1.000 durchgeführt (2007), 2008 wurde im engeren Untersuchungsraum im Maßstab 1:500 die Kartierung verfeinert. Die Bäume im Trassenbereich wurden vermessen (Büro Trost 2007) und hinsichtlich der Festlegungen der Baumschutzverordnung der Lan-deshauptstadt München bestimmt. Zusätzlich wurden Bäume mit Anrissen und Höh-len, die als Wohn- und Niststätten geeignet sein können, erfasst (2007).

Die Ergebnisse der eingearbeiteten ornithologischen Kartierungen wurden durch ei-gene faunistische Erhebungen in den Jahren 2001, 2003 und 2007 ergänzt. Beson-

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ders 2007 wurde darüber hinaus auch auf Vorkommen und Lebensraumpotenziale weiterer artenschutzrelevanter Arten geachtet und bei Anwesen mit gehölzreichen Gärten gezielt nach Vorkommen recherchiert. Vorkommen von Fledermäusen wur-den durch eine Detektoruntersuchung überprüft (Lichti 2007). Diese Untersuchung wurde durch drei abendliche Begehungen im Frühsommer und Sommer 2008, eine erneute Kontrolle des Ausflugs am alten Bauernhof, sowie einer erneuten Lautanalyse der Aufnahmen ergänzt (Lichti 2008).

Die Ergebnisse der Erhebungen sind ergänzend zu den recherchierten Daten sowohl in den landschaftspflegerischen Begleitplan als auch in die Unterlagen zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung eingeflossen.

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3 Bestandserfassung und -bewertung von Naturhaushalt und Landschaftsbild

3.1 Beschreibung des Vorhabensumfeldes

Das Vorhabensumfeld gehört verwaltungspolitisch zur Stadt München, Regierungs-bezirk Oberbayern.

Naturräumliche Gliederung und landschaftsökologische Einheiten

Gemäß der naturräumlichen Gliederung Deutschlands liegt das Vorhabensumfeld in der naturräumlichen Haupteinheit „Münchner Ebene" (051) und der Untereinheit „Schotterfluren der Münchener Ebene“ (051F (S))

Die Grundlagen bezüglich des Naturraums nach dem ABSP Stadt München sind aus der folgenden Zusammenstellung ersichtlich:

Tab. 1 Naturräumliche Grundlagen „Schotterfluren der Münchener Ebene“

Naturräumliche Einheiten

Haupteinheit 051 „Münchner Ebene ", naturräumliche Untereinheit 051F (S) „Schotterfluren der Münchener Ebene“

Geologie

Böden

Geomorphologie

Terrassenschotter aus groben fluvioglazialen karbonatreichen Schotter, de-ren Mächtigkeit von Süden nach Norden abnimmt

Mittel- bis tiefgründige Schotterverwitterungsböden, im Süden aufgrund des großen Grundwasserflurabstandes überwiegend Parabraunerden mit mittle-rer bis großer Entwicklungstiefe

weitgehend ebene, nach Nordosten geneigte Terrasse

Wasserhaushalt mächtige Grundwasserkörper innerhalb der Terrassenschotter, Flurabstän-de im Süden von mehr als 18 m

Kleinklima mäßig kühl und feucht, Einfluss des Föhns aus den Alpen

Potentielle Natürli-che Vegetation

Labkraut-Eichen-Hainbuchenwald

Flächennutzungen und reale Vegetation

Die heutige, reale Vegetation wird durch die anthropogene Nutzung geprägt, im Pla-nungsgebiet insbesondere durch Siedlungs- und Verkehrsflächen. Landwirtschaftlich genutzte Flächen oder Waldflächen gibt es im Planungsgebiet nicht.

Wohn- und Gewerbeflächen

Der zentrale Teil des Planungsgebiet ist ein Wohngebiet mit überwiegend Ein- und Zweifamilien- sowie Reihenhäusern. Am östlichen und westlichen Rand, entlang der südlichen Scheidegger Straße und der Forstenrieder Allee werden einige Gebäude auch gewerblich genutzt. Entlang der Forstenrieder Allee ragt ein Teil des Ortskerns von Forstenried mit einer Kirche, Friedhof und Pfarrheim, sowie einer Schule und Kindertagesstätte in das Untersuchungsgebiet.

Verkehrsflächen

Hauptverkehrsstraßen im Vorhabensumfeld sind die bestehende Stäblistraße, die Forstenrieder Allee und die Liesl-Karlstadt-Straße. Alle weiteren Straßen sind als ver-kehrsberuhigter Bereich mit Tempo-30-Zone ausgewiesen.

Gewässer

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Natürliche Oberflächengewässer sind im Vorhabensumfeld nicht vorhanden. Verein-zelt wurden kleine Gartenteiche angelegt.

Naturnahe Flächen

Auf den Flächen der geplanten Trasse haben sich zum Teil Gehölze mit älterem Baumbestand sowie Sträuchern und Baumsämlingen im Unterwuchs entwickelt, zum Teil finden sich kleine Brachflächen mit Hochstaudenfluren. Einige der Gartengrund-stücke weisen älteren Baumbestand mit einem wiesenartigen Unterwuchs auf und können ebenso als naturnah eingestuft werden. Weitere naturnahe Gehölzflächen fin-den sich entlang der Autobahn A95.

Freizeit- und Erholungseinrichtungen

Im Vorhabensumfeld befinden sich keine ausgebauten Freizeit- und Erholungseinrich-tungen. Zur Naherholung dient ein Spazierweg östlich der BAB A95, die verkehrsbe-ruhigten Straßen sowie die Freiflächen entlang der Liesl-Karlstadt-Straße. Kinder können die Brach- und Gehölzflächen entlang der geplanten Trasse als Spielflächen nutzen. Ein Radweg befindet sich entlang der bestehenden Stäblistraße.

Vorhandene Beeinträchtigungen

Erhebliche Beeinträchtigungen von Naturhaushalt, Landschaftsbild und Erholungseig-nung sind im westlichen, südwestlichen und östlichen Teil des Untersuchungsgebie-tes durch die Hauptverkehrsstraßen mit ihrer hohen Verkehrsnutzung gegeben. Die Verkehrsmengen auf der BAB A95 lagen im Jahr 2005 zwischen 65.000 und 71.000 Kfz/24 h, an der Liesl-Karlstadt-Straße überstiegen sie 20.000 Kfz/24 h, an der Fors-tenrieder Allee und an der Stäblistraße fuhren 12.000 bzw. 8.000 Fahrzeuge Kfz/24 h (PLAN HA II/3 2007). Zusätzlich zu den Lärm- und Schadstoffemissionen prägen die großen Verkehrsflächen das Ortsbild und weisen für Menschen, Tiere und Pflanzen Zerschneidungswirkung auf.

3.2 Geschützte Arten und Gebiete

3.2.1 Naturschutzrechtlich geschützte Arten, Gebiete und Bestandteile der Natur

Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie, europäische Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie und weitere streng geschützte Arten nach § 10 Abs. 2 Nr. 11 BNatSchG

Für das Vorhaben wurden die naturschutzfachlichen Angaben zum speziellen Arten-schutz in der Unterlage 9.10 erarbeitet. Dort sind alle im artengruppenspezifischen Betrachtungsraum nachgewiesenen bzw. potenziell vorkommenden Arten aufgeführt.

Gebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung nach Art. 13b BayNatSchG

Gebiete gemäß der Richtlinie 92/43/EWG - FFH-Richtlinie und der Vogelschutz-Richtlinie (VS-RL) sind im Planungsgebiet nicht vorhanden.

Geschützte Gebiete und Landschaftsbestandteile nach Art. 7 - 12 BayNatSchG

Schutzgebiete gemäß Art. 7 - 12 BayNatSchG sind im Planungsgebiet nicht vorhan-den.

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Geschützte Biotope nach Art. 13d(1) BayNatSchG

Geschützte Biotope nach Art. 13d(1) BayNatSchG sind im Planungsgebiet nicht vor-handen.

Geschützte Lebensstätten nach Art. 13e(1) BayNatSchG

Im Planungsgebiet befinden sich Bestände, welche nach Art. 13e(1) BayNatSchG ge-schützt sind. Sofern derartige Bestände durch die Baumaßnahme betroffenen sind, wird dies im Kapitel 4.5.1 aufgeführt.

3.2.2 Sonstige Schutzgebiete

... nach dem Bayerischen Waldgesetz

Im Planungsgebiet liegt keine nach dem Bayerischen Waldgesetz geschützten Flä-chen.

... nach dem Bayerischen Wassergesetz

Im Planungsgebiet liegt kein Wasserschutzgebiet.

... nach den Denkmalschutzgesetzen

Entlang der Forstenrieder Allee erstreckt sich das denkmalgeschützte „Ensemble Forstenried“. Im Planungsgebiet befinden sich drei Einzeldenkmäler des Ensembles:

- Forstenrieder Allee 175. Volksschule 1860, 1895 erweitert

- Forstenrieder Allee 180. Klassizistisches Türblatt (an der Pfarrhausgarage)

- Forstenrieder Allee 180a. Kath. Pfarrkirche Hl. Kreuz, spätgotischer Bau des 15. Jh., 1672 umgestaltet, Turm, eingezogener Chor; mit Ausstattung; Friedhof mit Grabsteine um die Kirche

Zwei weitere Einzeldenkmäler grenzen südlich an das Planungsgebiet an:

- Forstenrieder Allee 182. Forsthaus, kubischer, zweigeschossiger Bau mit Pyra-midendach, 18. Jh.

- Forstenrieder Allee 179. ehemaliges Bauernhaus (Derzbachhof), Wohnteil mit Blockbauobergeschoß, z. T. verschalt, Giebel vorkragend, 2. Hälfte 18. Jh.

Im nahezu selben Bereich wie das Ensemble Forstenried befindet sich das Boden-denkmal D-1-7934-0282 mit vermutlich untertägigen mittelalterlichen und neuzeitli-chen Teilen des Altorts von Forstenried.

3.3 Planungsgrundlagen

Zur Beschreibung und Bewertung der Bestandssituation und insbesondere zur Erar-beitung des landschaftlichen Leitbildes und des Maßnahmenkonzeptes wurden weite-re Planungsgrundlagen gesichtet. Deren wesentliche Aussagen sind als Rahmenbe-dingungen für die Planungsaussagen des Landschaftspflegerischen Begleitplanes anzusehen und werden deshalb nachfolgend dargestellt.

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3.3.1 Aussagen des Regionalplanes

Die einzelnen überfachlichen und fachlichen Vorgaben aus dem Landesentwick-lungsprogramm werden im Regionalplan München für das Vorhabensumfeld folgen-dermaßen konkretisiert:

Erhaltung und Gestaltung der Landschaft

In der gesamten Region soll zur Sicherung der Umwelt und Lebensqualität ein zu-sammenhängendes Netz von Grünzügen und Freiflächen erhalten und aufgebaut werden. In der engeren Verdichtungszone des großen Verdichtungsraumes München sollen die noch vorhandenen naturnahen Vegetationsflächen gesichert werden. Inne-rörtliche Grünflächen sollen in den dicht bebauten Siedlungsgebieten vorrangig erhal-ten und gesichert werden. Verbindungen mit der freien Landschaft sollen erhalten oder hergestellt werden. Großflächige Infrastrukturanlagen sollen besonders sorgfältig in die Landschaft eingebunden werden.

Landschaftliche Vorbehaltsgebiete und Grünzüge sind im Planungsgebiet nicht ausgewiesen.

Erholung

Rad- und Wanderwege sollen unter Berücksichtigung ökologischer Belange gesichert und ausgebaut werden.

3.3.2 Aussagen der Bauleitplanung

Im geltenden Flächennutzungsplan (FNP) mit integriertem Landschaftsplan der Lan-deshauptstadt München ist die geplante Verlängerung der Stäblistraße als „Örtliche Hauptverkehrsstraße, die auch dem Durchgangsverkehr dient“ eingetragen. Die Be-reiche nördlich und südlich der geplanten Trasse sind überwiegend als Allgemeines Wohngebiet dargestellt. Festsetzungen hinsichtlich der Freizeit- und Erholungsfunkti-on liegen in den einschlägigen Planwerken (Flächennutzungsplan, Bebauungspläne) nicht vor.

3.3.3 Aussagen des Arten- und Biotopschutzprogramms

Naturschutzfachliche Ziele sind durch das Arten- und Biotopschutzprogramm (ABSP) der Stadt München vorgegeben. Für das Vorhabensumfeld treffen daraus die folgen-den Ziele zu:

- Erhaltung der strukturreichen Außenanlagen von Bebauungsflächen (Erhalt der Baumsubstanz, Erhalt von Grünbeständen insbesondere in Bereichen mit Gar-tenrotschwanz, Erhalt von Höhlenbäumen sowie langfristige Vorsorge für recht-zeitigen Ersatz);

- Erhaltung strukturreicher Jagdgebiete von Fledermäusen, Neuschaffung von Quartieren;

- Ökologische Aufwertung von Bebauungsflächen mit strukturarmen Außenanla-gen;

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- Ökologische Aufwertung von Straßen- und Straßenbegleitflächen, Rad- und Fußwegen hinsichtlich ihrer Funktion als Erholungsweg sowie als mögliche Ver-bundstruktur für Pflanzen- und Tierarten;

- Erhaltung und Verbesserung der Möglichkeiten für naturnahe Erholung auch im besiedelten Bereich.

Im Bereich des Projektes liegen laut Arten und Biotopschutzprogramm keine Lebens-räume und Gebiete mit Bedeutung für den Arten- und Biotopschutz, als stadtbedeut-sam eingestufte Arten kommen nicht vor. Dementsprechend sind im Bereich des Vorhabens keine Schwerpunktgebiete des Naturschutzes ausgewiesen sowie keine Schutzgebiete vorgeschlagen.

3.3.4 Baumschutzverordnung der Stadt München

Abgesehen vom Bereich südlich der Liesl-Karlstadt-Straße gilt für das gesamte Pla-nungsgebiet die Baumschutzverordnung der Stadt München.

3.3.5 Biotope der amtlichen Biotopkartierung

Im Vorhabensumfeld liegen keine Flächen der amtlichen Biotopkartierung.

3.4 Ergebnisse der Bestandserfassung sowie Bewertung der Leistungsfähigkeit, Empfindlichkeit und Schutzwürdigkeit der Schutzgüter

Die Ergebnisse der Bestandserhebung und -bewertung sind im landschaftspflegeri-schen Bestands- und Konfliktplan dargestellt. Dieser zeigt die vorhandenen Lebens-raumstrukturen und die Flächennutzungen im untersuchten Korridor (Unterlage 9.2 und 9.3).

3.4.1 Schutzgut Tiere und Pflanzen

3.4.1.1 Lebensräume

Gärten

Ein großer Teil des Vorhabensumfeldes wird in Form von Privatgärten genutzt. Hauptsächlich werden diese intensiv genutzt und sind relativ strukturarm. An Vogelar-ten findet sich das typische Artenspektrum eines Wohngebietes mit Gärten. Es ist gekennzeichnet durch das Vorkommen zahlreicher Singvögel (Brut an Gebäuden, in Hecken, Gebüschen, Bäumen, am Boden oder im Geäst) und kleinerer Höhlenbrüter (Blaumeise, Kohlmeise, Buntspecht, Kleiber, Star). Gastvögel sind je ein in der Um-gebung brütendes Sperber- und Turmfalkenpaar, welche die Gärten als Jagdlebens-raum nutzen.

Einige Gärten weisen aber auch ältere Baumbestände, z. T. aus Obstgehölzen und wiesenartigen Unterwuchs auf. Diese sind vereinzelt über das Untersuchungsgebiet verstreut, zusammenhängende Flächen finden sich entlang der Sperlstraße mit einer

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Fortsetzung östlich der Rothspitzstraße. Für den Grünspecht wären auf diesen Grundstücken geeignete Brutbäume vorhanden, es liegen für ihn aber keine Brut-nachweise vor. Er wurde in den Jahren 2001 bis 2007 dennoch mehrfach im Pla-nungsgebiet und dessen Umfeld gehört. Für die Fledermäuse Große Bartfledermaus, Kleine Bartfledermaus, Rauhautfledermaus, Weißrandfledermaus und Zwergfleder-maus sind die Gehölzbestände zwischen Sperlstraße und Pfarrhof Jagdgebiet. Der Abendsegler wurde in größerer Höhe oder Entfernung erfasst und wird im Vorhabensumfeld als durchziehend bzw. gelegentlich jagend eingestuft.

Ein Garten an der Ecke Rothspitz- und Bauweberstraße weist einen alten (>30 Jahre) Streuobstbestand auf. Die alten Bäume mit Totholzanteilen bieten wertvollen Lebens-raum. Sie wären auch für den bayernweit gefährdeten, im Münchener Stadtgebiet je-doch relativ verbreiteten Gartenrotschwanz als Brutgebiet geeignet, der jedoch trotz mehrfacher Kartierungsdurchgänge im Planungsgebiet bislang nicht als Brutvogel festgestellt werden konnte.

Die Bedeutung der Gärten als Lebensraum wird je nach Pflegeintensität von gering bis hoch eingestuft.

Grünflächen westlich und östlich der Forstenrieder Allee

Westlich und östliche der Forstenrieder Allee befinden sich eine Schule und Kinderta-gesstätte sowie die Kirche Hl. Kreuz mit angrenzenden Friedhof und Gemeindehaus. Um diese Gebäude finden sich zum Teil große Grünflächen mit Gehölzen, bei der Schule auch ein jüngerer Streuobstgarten und eine Brachfläche. Auf der Trasse der geplanten Stäblistraße wird eine Fläche als Ponyweide genutzt, nördlich davon befin-det sich eine kleine Grasfläche. Diese Flächen bieten vor allem Arten Lebensraum, die an die intensive Pflege oder Nutzung angepasst sind, die angrenzenden Gehölze und Brachflächen bieten aber auch Rückzugsgebiete. Den Flächen wird eine mittlere Bedeutung als Lebensraum zugewiesen.

Siedlungsgehölze auf der Trasse der geplanten Stäblistraße

Auf der Trasse der geplanten Stäblistraße haben sich aufgrund der geringen Nutzung Siedlungsgehölze mit zum Teil älteren Baumbestand sowie Sträuchern und Baum-sämlingen im Unterwuchs entwickelt. Den Flächen wird eine mittlere Bedeutung als Lebensraum zugewiesen.

Gehölze und Grünflächen entlang der BAB A95

Ein weiterer Gehölzlebensraum befindet sich auf der Böschung entlang der BAB 95. Die Gehölze erstrecken sich im Bereich Forstenried durchgehend entlang der Auto-bahn, so dass auch Arten Lebensraum geboten wird, die größere Areale benötigen. Angrenzend an die Gehölze finden sich südlich und nördlich der Liesl-Karlstadt-Straße als auch westlich der Karl-Valentin-Straße große Grünflächen. Dieser Grün-achse wird eine mittlere bis hohe Bedeutung als Lebensraum zugewiesen.

Saumstrukturen

Saumstrukturen finden sich entlang der bestehenden Stäblistraße in Form von ge-pflegten Straßenbegleitgrün, im Bereich der Trasse der geplanten Stäblistraße finden sich Hochstaudenfluren. Die Bedeutung der Saumstrukturen als Lebensraum wird je nach Pflegeintensität als gering bis mittel eingestuft.

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3.4.1.2 Funktionsbeziehungen

Funktionsbeziehungen von lokaler Bedeutung bestehen entlang der Gehölz- und Grünflächen am Lärmschutzwall der BAB A95. Diese Grünachse ist im Untersu-chungsgebiet momentan durch die Liesl-Karlstadt-Straße zerschnitten. Durch die baumbestandene Insel zwischen den beiden Richtungsspuren wird die Trennwirkung der Straße minimiert.

Weitere Funktions- und Wechselbeziehungen von untergeordneter Bedeutung sind überall im Gebiet vorhanden. Es handelt sich v. a. um Funktionsbeziehungen von nicht gefährdeten oder wenig empfindlichen Arten oder um Funktionsbeziehungen von flugfähigen Arten über bestehende Zerschneidungen hinweg.

3.4.2 Schutzgut Boden

Nach der standortkundlichen Bodenkarte des Umweltatlas der Stadt München finden sich im Untersuchungsgebiet durchgehend Parabraunerden mit mittlerer bis großer Entwicklungstiefe. Ein großer Teil der Flächen im Planungsgebiet trägt aber keine un-gestörten Oberbodenschichten. Etwa die Hälfte der Flächen ist im ABSP München als „bebauter Bereich mit geringem Versiegelungsgrad“ und die andere Hälfte als „bebauter Bereich mit mittlerem Versiegelungsgrad“ eingestuft. Im Bereich der ge-planten Trasse ist der Boden durchgehend als „bebauter Bereich mit mittlerem Ver-siegelungsgrad“ eingestuft. Die Böden sind durch Verkehrs- oder Siedlungsflächen größtenteils versiegelt oder verändert und erfüllen somit kaum eine der ursprüngli-chen Bodenfunktionen (insb. Puffer-, Filter- und Stoffumwandlungseigenschaften, Le-bensraum für Bodenorganismen, Teil der Wasser- und Nährstoffkreisläufe). Auf wei-teren Teilflächen wurden vermutlich vor längerer Zeit die oberen Bodenschichten abgetragen und so der natürliche Bodenaufbau zerstört. Eine ungestörte Horizontab-folge, die als maßgebliches Erhaltungskriterium eingestuft wird, kann nur noch auf wenigen Restflächen angenommen werden (Brachflächen, Gehölzbestände, natur-nahe Obstgärten).

Zu Altlasten liegen keine Anhaltspunkte vor.

3.4.3 Schutzgut Wasser

Oberflächengewässer

Natürliche Oberflächengewässer sind im Vorhabensumfeld nicht vorhanden. Verein-zelt wurden in Gärten kleine Gartenteiche angelegt. Die Schule an der Ecke Stäblistraße/ Forstenrieder Allee besitzt ebenfalls einen kleinen Teich. Die Teiche sind im Bestandsplan nicht dargestellt, da die Gärten zur Kartierung zum Teil nicht betre-ten werden konnten.

Grundwasser

Der Grundwasserstrom liegt im Vorhabensumfeld nach dem Umweltatlas der Stadt München in einer Tiefe von 18 – 22 m. Die rekonstruierten Grundwassergleichen des Hochwassers vom Sommer 1940 (= Höchstgrundwasserstand HW-40) liegen etwa 16 m unter dem Gelände.

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Nach dem Umweltatlas der Stadt München besteht für das ganze Vorhabensumfeld ein mittleres Kontaminationsrisiko. Wasserschutzgebiete sind im Planungsgebiet und der weiteren Umgebung nicht vorhanden.

3.4.4 Schutzgut Luft/Klima

Luftaustausch

Die derzeit von Bebauung weitgehend freigehaltene Trasse der geplanten Stäblistraße zwischen Forstenrieder Allee und Neurieder Kreisel zeichnet sich nach Windfeldberechnungen des Ingenieurbüros Lohmeyer (NAGEL & RÜHLING 2008) durch eine günstige Durchlüftung bis in Bodennähe aus. Sie liegt in einer lokalen Frischluftschneise, welche die von außen in die Stadt führenden Frischluftkorridore entlang der BAB A95 und im Bereich des Grünzuges östlich des Planungsgebietes verbindet. Im Nahbereich der Gebäude, insbesondere bei dicht stehender Bebauung sind geringe Windgeschwindigkeiten vorherrschend.

In Bodennähe ist die Durchlüftung wesentlich geringer. Hier ist ein kleinräumig wirk-samer Luftaustausch wegen der großflächigen vorhandenen Bebauung und der Gehölzbestände nur sehr eingeschränkt vorhanden.

Kaltluftentstehung

Die im Bereich des Projektes vorhandenen Brachen sowie die Grünflächen am Rand und innerhalb der bestehenden Bebauung spielen für das Mikroklima eine bedeutende Rolle. Sie dienen der lokal wirksamen Kaltluftproduktion für die angrenzenden Sied-lungsgebiete.

Tagsüber weist das Gebiet entsprechend der bestehenden Flächennutzung ein sehr heterogenes Bild auf, wobei die Oberflächentemperaturen im Vergleich mit anderen Siedlungsgebieten Münchens im mittleren Bereich liegen. Insbesondere die versiegel-ten Parkplatzflächen und Kiesflächen sind als Wärmeinseln deutlich erkennbar. Demgegenüber weisen die bewachsenen Brachflächen, Grünflächen und Baumbe-stände erkennbar niedrigere Oberflächentemperaturen auf. Sie wirken somit als räumlich eng begrenzte klimatische Ausgleichsräume.

Nachts findet eine durchgängige Abkühlung des Geländes statt, die je nach Oberflä-chenstruktur unterschiedlich stark ausfällt. So kühlen sich die tagsüber stark erhitzten Parkplatzflächen sowie dicht bebaute Gebiete relativ wenig ab. Grünflächen innerhalb der Bebauung weisen nachts deutlich kühlere Temperaturen auf.

3.4.5 Schutzgut Landschaft

Kurzbeschreibung und Bewertung der Bestandssituation

Das Ortsbild im Untersuchungsgebiet wird in weiten Bereichen durch die Einzel, Doppel- und Reihenhausbebauung und den zugehörigen Gärten mit Gehölzen ge-prägt. Zur Autobahn hin finden sich größere Baublöcke mit Wohn- und Gewerbenut-zung sowie zugehörige Parkplatzflächen. Am Ostende der Neubautrasse befindet sich eine durch den Abriss von Gebäuden entstandene Freifläche, die als Pferdewei-de genutzt wird und kleinere Gewerbenutzung. Im Bereich um die Forstenrieder Allee

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ragt der Ortskern von Forstenried mit der Kirche Hl. Kreuz mit Friedhof und Pfarr-heim, sowie einer Schule und Kindertagesstätte in das Untersuchungsgebiet.

Im unmittelbaren Trassenbereich ergibt sich ein heterogenes Ortsbild aus Verkehrs-flächen, Gewerbebereichen, Einzelhäusern mit Gärten sowie unbebauten Grundstü-cken mit Siedlungsgehölzen. Bis etwa 50 m nach der Einmündung der Scheidegger Straße ist der Planungsbereich durch die Liesl-Karlstadt-Straße und dem Gewerbe-komplex geprägt. Daran anschließend wechselt das Ortsbild und weist mit den Pri-vatgrundstücken und Siedlungsgehölzen einen Wohnsiedlungscharakter auf.

Sichtbezüge

Bedeutsame Sichtbeziehungen bestehen im Untersuchungsgebiet nicht.

Erholung / Naturgenuss

Im Untersuchungsgebiet befinden sich keine ausgebauten Freizeit- und Erholungsein-richtungen. Zur Naherholung können die verkehrsberuhigten Straßen und ein Spa-zierweg entlang und innerhalb der Gehölze auf dem Lärmschutzwall der BAB A 95 genutzt werden. An diesen angrenzend finden sich auch einige, teils großflächige, Grünflächen. Diese bieten ebenso wie die Brach- und Gehölzflächen entlang der ge-planten Trasse Raum für ungeregelte Spiel- und Sportaktivitäten.

Gebiete mit fachlichen Festsetzungen

Im Regionalplan ist die Sicherung und der Ausbau von Rad- und Wanderwegen unter Berücksichtigung ökologischer Belange festgesetzt. Weitere Festsetzungen hinsicht-lich der Freizeit- und Erholungsfunktion liegen in den einschlägigen Planwerken (Flä-chennutzungsplan, Bebauungspläne) nicht vor.

3.4.6 Zusammenfassende Bestandsdarstellung und Wechselwirkungen

Die Landschaft ist das Ergebnis der Wechselwirkungen zwischen den abiotischen und den biotischen Faktoren (einschließlich des Wirkens des Menschen). Im Pla-nungsgebiet bestimmen vor allem die Nutzungen der Menschen die standörtlichen Voraussetzungen. Wechselwirkungen bestehen ferner zwischen den Schutzgütern Boden, Wasser und Tiere und Pflanzen.

Für das Vorhabensumfeld ergeben sich im Einzelnen folgende Zusammenhänge:

- Der größte Teil des Untersuchungsraumes wird als Wohnsiedlungsgebiet mit Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern genutzt. Entlang der geplanten Trasse der Stäblistraße befinden sich wenig genutzte Gehölz- und Brachflächen, die zu-sammen mit den strukturreichen Gärten und den Gehölzen entlang der BAB A95 wichtige Lebensräume für Arten der Flora und Fauna bieten. Flächen für die Nah-erholung finden sich entlang der BAB A 95, im Bereich der geplanten Trasse und auf den verkehrberuhigten Siedlungsstraßen.

- Im westlichen und östlichen Bereich durchziehen mit der BAB A95, der Liesl-Karlstadt-Straße und der Forstenrieder Allee Hauptverkehrsstraßen mit einer ho-hen Verkehrsnutzung das Untersuchungsgebiet. Die Verkehrsflächen prägen in diesen Teilen des Untersuchungsgebietes das Ortsbild und weisen für Menschen, Tiere und Pflanzen Zerschneidungswirkung auf. Ferner wird die Naherholungseig-nung durch Lärm- und Schadstoffemissionen beeinträchtigt.

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3.5 Landschaftliche Leitbilder

Ausgehend von der gegenwärtigen Situation des landschaftlichen Gefüges werden mit dem landschaftlichen Leitbild die planerischen Zielvorstellungen für den anzustre-benden Zustand des Vorhabensumfeldes unter Berücksichtigung der Belange des Naturschutzes und der Landschaftspflege einerseits und der verschiedenen Nut-zungsansprüche andererseits dargestellt.

Mit der Formulierung planungsbezogener Ziele und Maßnahmen, die innerhalb eines längeren Zeitraumes verwirklicht werden können, wird damit ein Entwicklungskonzept für den Projektbereich aufgestellt.

Neben den Ergebnissen der Bestandsaufnahme und Bewertung fließen dabei auch Informationen aus übergeordneten Planungen (planungsrelevante Aussagen des Re-gionalplanes sowie des Arten- und Biotopschutzprogramms, Aussagen des Agrarleit-plans und des Waldfunktionsplanes) und damit auch Daten über außerhalb des Pla-nungsgebietes liegende Bestände in die Zielformulierung ein.

Über die Leitbilder wird ein Rahmen definiert, in dem die erforderlichen Minimierungs-, Schutz- und Gestaltungsmaßnahmen formuliert und das Konzept für die erforderli-chen Ausgleichsmaßnahmen entwickelt werden.

Tab. 2 Landschaftliches Leitbild

Landschaftliches Leitbild mit vorrangigen Zielen

Pflanzen und Tiere und deren Lebensräume

- Sicherung, Wiederherstellung und Neuschaffung gliedernder und vernetzender Strukturen u. a. entlang von Wegen und Grundstücksgrenzen

- Sicherung der bestehenden naturnahen Lebensräume

Landschaftsbild, Erholung und Naturgenuss

- Einbindung von Verkehrstrassen in das Stadtgebiet, Reduzierung der Lärmbelastung

- Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion bestehender Freiflächen

Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima

- Schutz der Böden, insbesondere der Flächen mit ungestörten Horizontabfolge als Grundlage der biotischen Umwelt

- Schutz des Grundwassers vor Schadstoffeintragen aus Gewerbe-, Verkehrs- und Siedlungs-flächen

- Sicherung von kleinklimatisch lokal wirksamen Kaltluftentstehungsflächen und Luftaus-tauschbahnen

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4 Konfliktanalyse und Konfliktminimierung

4.1 Beschreibung des Eingriffs

4.1.1 Beschreibung der Baumaßnahme

Die geplante Baumaßnahme umfasst die beidseitige Verlängerung der Stäblistraße auf einer Länge von etwa 550 m von der Forstenrieder Allee bis zur Anschlussstelle Fürstenried der BAB A 95. Teil der Baumaßnahme ist die Anbindung der Liesl-Karlstadt-Straße über die südliche Scheidegger Straße sowie die Anbindung der Rothspitzstraße. Nicht angebunden werden die nördliche Scheidegger Straße und die Sperlstraße. Der bisherige Bereich der Liesl-Karlstadt-Straße zwischen dem Neurie-der Kreisel und der Scheidegger Straße soll aufgelassen werden. Zwischen dem Neurieder Kreisel und der Einmündung der südlichen Scheidegger Straße verläuft die geplante Stäblistraße vierspurig, danach zweispurig mit Abbiegespuren für die Scheidegger und Rothspitzstraße sowie für die Forstenrieder Allee.

Beidseits der geplanten Stäblistraße sind Lärmschutzwände mit einer Höhe zwischen 3 und 4 m über Fahrbahnoberkante vorgesehen. Im Detail stellt sich das folgender-maßen dar:

Lärmschutzwände nördlich der Trasse:

- 3 m von Bau-km 0+024 bis Bau-km 0+095

- 4 m von Bau-km 0+095 bis 0+255

- 3 m von Bau-km 0+255 bis 0+300

- 4 m von Bau-km 0+300 bis 0+345

- 3 m von Bau-km 0+345 bis 0+472

- 4 m von Bau-km 0+472 bis 0+517

Lärmschutzwände südlich der Trasse:

- 4 m von Bau-km 0+079 bis 0+319

- 3 m von Bau-km 0+319 bis 0+517

Im Bereich der Querung der Rad- und Fußwege an der nördlichen Scheidegger Stra-ße sowie an der Sperl- und der Rothspitzstraße sollen die Lärmschutzwände über-lappend angeordnet werden. Zusätzlich zur Lärmschutzwirkung werden durch die Wände auch Stäube und Luftschadstoffe zu einem großen Teil im Straßenraum zu-rückgehalten.

An die Lärmschutzwände schließen Grünflächen, Fuß- und Radwege an. Auf der südlichen Ausbauseite ist bis zur Einmündung der Scheideggerstraße ein gemischter Rad- und Fußweg mit einer Breite von 3 m geplant. Von dort bis Bau-km 0+435 hat der Rad- und Fußweg eine Breite von 4,75 m und kann von den Anliegern auch als Fahrweg genutzt werden. Anschließend werden Rad- und Fußweg mit einer Breite von je 2,25 m bis zum Ende der Neubaustrecke getrennt weiter geführt. Auf der nörd-lichen Seite der geplanten Stäblistraße hat der gemischte Geh- und Radweg bis zur Einmündung der Karl-Valentin-Straße eine Breite von 3 m. Von dort bis Bau-km 0+235 hat er wiederum eine Breite von 4,75 m und kann von den Anliegern als Fahr-weg genutzt werden. Anschließend werden Rad- und Fußweg mit einer Breite von je

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2,25 m bis zum Ende der Neubaustrecke getrennt weiter geführt. An den Fußweg schließt etwa bei Bau-km 0+300 eine kleine Grünfläche an.

An der Scheidegger Straße ist eine Querungsmöglichkeit für Fußgänger und Radfah-rer geplant, für die Siedlungsbereiche an der Bauweber-, Bleicherhorn- und Rothspitzstraße ist im Zuge der Anbindung der Rothspitzstraße eine zweite Querungsmöglichkeit vorgesehen. Östlich der Sperl- und der Rothspitzstraße sind Bushaltestellen geplant.

4.1.2 Straßenbedingte Auswirkungen

Mit dem Bauvorhaben sind Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft verbunden, die sich nicht nur auf den unmittelbaren Umgriff der Trasse beschränken, sondern sich teilweise auch auf das gesamte Planungsgebiet auswirken können.

4.1.2.1 Flächenbedarf

Der Flächenbedarf für das Vorhaben setzt sich aus der Versiegelung und Überbau-ung von Flächen für die baulichen Anlagen selbst und aus vorübergehender Inan-spruchnahme für Arbeitsstreifen zusammen. Die Flächenumwandlungen bewirken insbesondere:

- Verluste von Lebensräumen für Pflanzen und Tieren

- Versiegelung und Überbauung von belebtem Boden

- Verluste von ortsbildbestimmenden Elementen (v. a. Gehölzstrukturen).

In der folgenden Aufstellung wird der Umfang der Nutzungsänderungen dargestellt. Die Zahlen berücksichtigen den Gesamtumfang der Baumaßnahme ohne Ausgleichs- und Gestaltungsmaßnahmen außerhalb des Baukörpers.

Tab. 3 Zusammenfassung der vorhabensbedingten Flächenumwandlungen

Art der Fläche Neuversiegelung Überbauung Vorübergehende Inan-spruchnahme

Betroffene Flächen insgesamt: 0,69 ha 0,16 ha 0,02 ha

Davon entfallen auf:

Biotope bzw. naturnahe (kartierungs-w ürdige) Bestände einschließlich Gehölzbestände (Ökotope)

0,18 ha 0,05 ha 0,00 ha

Berücksichtigt werden die der Eingriffsermittlung zugrunde liegenden Flächen wie in den Plänen dargestellt. Die überbaute Fläche umfasst Bankette und Böschungen oh-ne Versiegelung. Überbauung bzw. Versiegelung von bestehenden Straßen und stra-ßenbegleitenden Rasenflächen sind nicht enthalten.

4.1.2.2 Zerschneidungs- und Trenneffekte

Flora und Fauna

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Durch den Neubau der Straße sind Lebensräume, aber auch Funktionsbeziehungen von Tieren und Pflanzen betroffen. Hinsichtlich des Funktionsgefüges treten folgende Zerschneidungs- und Trenneffekte auf (siehe Kapitel 3.4.1):

Die geplante Lärmschutzwand südwestlich der Karl-Valentin-Straße stellt eine Barrie-re für wandernde Arten entlang der Grünachse der Böschung der BAB A95 dar. Flug-fähige Tiere können die Wand (Höhe 3 m) jedoch problemlos überwinden. Da das vorhandene Trittsteinbiotop zwischen den beiden Fahrbahnen erhalten bleibt, ist die Trennwirkung nicht vollständig, sondern betrifft vorrangig bodengebundene Tiere.

Die in den Wohngebieten vorhandenen allgemeinen Funktionsbeziehungen von kommunen, nicht flugfähigen Tierarten werden im Neubauabschnitt fast vollständig unterbunden.

Landschaftsbild, Naturgenuss und Erholung

Mit der geplanten höhengleichen Verlängerung der Stäblistraße entsteht ein neuer, fast geradlinig verlaufender Straßenzug, dessen schneisenartiger Charakter durch die begleitenden Schallschutzwände mit einer Höhe von bis zu 4 m verstärkt wird. Es wird damit im mittleren Teil des Untersuchungsgebietes ein bisher nur von kleinen Straßen erschlossener Wohnbereich durchschnitten. Der westliche Teil des Unter-suchungsgebietes ist bereits durch die Liesl-Karlstadt-Straße und den Gewerbekom-plex mit den angrenzenden Parkplätzen städtisch geprägt, in diesem Bereich wird diese Prägung verstärkt. Eine über das unmittelbare Umfeld des Straßenzuges weit hinaus gehende Fernwirkung ist aufgrund der abschirmenden Bebauung nicht zu er-warten.

Zerschnitten werden durch die geplante Baumaßnahme auch Fußwegeverbindungen entlang der Brachflächen der Trasse und entlang der Bauweberstraße in Nord-Südrichtung. Gegenseitige Besuche der Bewohner beidseits der geplanten Stäblistraße oder die Naherholung können daher mit Umwegen verbunden sein.

4.1.2.3 Benachbarungs-/Immissionswirkungen

Straßenabwässer

Oberflächengewässer werden durch die geplante Baumaßnahme nicht beeinträchtigt. Die genannten Teiche liegen außerhalb des Eingriffsbereiches und sind weder durch Schadstoffeinträge noch durch mögliche Veränderungen im Grundwasser gefährdet.

Grundwasser

Bei einem Flurabstand des HW 1940 von ca. 16 m sind für den höhengleichen Aus-bau keine unmittelbaren Beeinflussungen von Grundwasserströmen zu erwarten.

Das allgemeine Gefährdungspotenzial des Grundwassers durch verkehrsbedingte Schadstoffeinträge ist angesichts des hohen Grundwasserflurabstandes auch im „worst-case“ als gering einzustufen.

Ebenfalls gering ist, bezogen auf das Stadtgebiet, der Verlust bei der Grundwasser-neubildungsrate einzustufen. Er entsteht durch die zusätzliche Versiegelung von 0,69 ha und durch die Ableitung eines Teil des Straßenoberflächenwassers in die Kanali-sation.

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Luftschadstoffe und feste Schadstoffe

Auswirkungen auf geschützte Lebensräume und Arten sind als gering einzustufen. Auch für Boden und Wasser ergibt sich nur ein geringfügig verstärktes Risiko.

Lokalklima

Durch die Versiegelung von Gärten und Grünflächen kommt es zu erhöhten Oberflä-chentemperaturen und zur Erhöhung der bodennahen Lufttemperaturen. Diese Er-wärmung bleibt überwiegend auf die Bereiche der Nutzungsänderungen beschränkt, d. h. auf den Straßenraum. Wesentliche Auswirkungen auf benachbarte Wohnnut-zungen sind nicht zu erwarten. In direkter Nachbarschaft zu den Lärmschutzwänden und auf den benachbarten Grundstücken sind verringerte Durchlüftungsverhältnisse zu erwarten.

Verkehrslärm

Die Neubautrasse führt zum Teil durch ein bisher von Verkehrslärm weitgehend un-beeinträchtigtes Wohngebiet. Aufgrund der prognostizierten Verkehrsmengen ist ohne Schallschutzmaßnahmen mit einer Überschreitung der maßgeblichen Immissions-grenzwerte zu rechnen. Beeinträchtigt werden kann dadurch die Erholung der An-wohner in ihren Wohngärten.

4.2 Konfliktminimierung

Die im Rahmen der vorliegenden Planung vorgesehenen Minimierungsmaßnahmen werden, soweit sie die Belange von Natur und Landschaft berühren, nachfolgend auf-geführt. Die aufgeführten Maßnahmen sind im Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen für den Trassenbereich M 1:500 (Unterlagen 9.4 und 9.5) dargestellt.

4.2.1 Immissionsschutzmaßnahmen

Beidseits der geplanten Stäblistraße sind Lärmschutzwände mit einer Höhe zwischen 3 und 4 m über Fahrbahnoberkante vorgesehen. Im Bereich der Querung der Rad- und Fußwege an der nördlichen Scheidegger Straße sowie an der Sperl- und der Rothspitzstraße sollen die Lärmschutzwände überlappend angeordnet werden. Zu-sätzlich zur Lärmschutzwirkung werden durch die Wände auch Stäube und Luft-schadstoffe zu einem großen Teil im Straßenraum zurückgehalten.

4.2.2 Nachgeordnetes Straßen- und Wegenetz

Es sind zwei Einmündungen in den neuen Abschnitt der Stäblistraße vorgesehen, die Einmündung der südlichen Scheidegger-Straße und der Rothspitzstraße. Die nördli-che Scheidegger Straße, die Bauweberstraße und die Sperlstraße sollen nicht ange-bunden werden, da das Hauptstraßennetz für die Bewohner dieser Straßen über die beiden anderen Einmündungen erreichbar ist.

Von der geplanten Stäblistraße werden die Fußwegeverbindungen von den Wohnge-bieten nördlich der Trasse zum Ortskern von Forstenried unterbrochen. An den Kreu-zungen mit der Scheidegger Straße, der Rothspitzstraße und der Forstenrieder Allee

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sind daher für die Fußgänger und Radfahrer gesicherte Querungsmöglichkeiten vor-gesehen. Ferner sind durchgehende Fuß- und Radwege auf beiden Seiten der Tras-se geplant.

4.2.3 Entwässerung

Eine oberflächige Versickerung zur Minimierung des Verlustes der Grundwasserneu-bildung ist für die Nebenflächen außerhalb der Lärmschutzwände über Sickermulden oder Sickerschächte möglich. Das Niederschlagswasser aus dem Fahrbahnbereich kann zum Teil über ein Sickerbecken an der Karl-Valentin-Straße und einen Graben südlich der Stäblistraße nahe der A 95 versickert werden, das übrige Fahrbahnwas-ser soll an das Kanalnetz abgegeben werden.

4.2.4 Ingenieurbauwerke

Wie in Kapitel 4.2.1 beschrieben, sind auf beiden Seiten der Neubaustrecke Lärm-schutzwände vorgesehen. Sie bestehen aus einer 2 m hohen Lärmschutzmauer, auf die Schallschutzwände mit einer Höhe von 1 oder 2 m aufgebaut werden. Die Schall-schutzwände sollen durchgehend transparent ausgeführt werden, um die Zerschnei-dungswirkung auf das Ortsbild und die Schattenwirkung auf die Wohnnutzung und Naherholung zu minimieren. Um Kollisionen von Vögeln mit der Wand zu verhindern, wird die Glasfläche vollflächig in einer Art und Weise markiert, die auch die Spiege-lung der Flächen unterbricht. An 4 bis 6 Stellen wird mit ca. 1 m langen und 10 cm hohen Schlitzen in der Sockelzone der geplanten Schallschutzwände und dem Boden Tieren das Queren der Trasse ermöglicht.

4.2.5 Schutzmaßnahmen

Zur Minimierung der durch den Bau und Betrieb der verlängerten Stäblistraße beding-ten Beeinträchtigungen und den damit verbundenen Auswirkungen werden folgende Maßnahmen (S 1 bis S 3) durchgeführt; die aufgeführten Maßnahmen werden in Kap. 5.4.1 und im Anhang 3.1 näher erläutert.

- allgemeine Schutzmaßnahmen (sachgerechte Lagerung von Oberboden, Ver-meidung von Bodenverdichtungen und Gewässerbelastungen, Umweltbaube-gleitung)

- spezielle Schutzmaßnahmen:

- Schutz von Lebensstätten (S 1)

- Schutz von zu erhaltenden Biotopfläche und Gehölzbestände (S 2)

- Verwendung von abgeschirmten Leuchten (S 3)

Die Umsetzung aller landschaftspflegerischen Maßnahmen wird im Rahmen einer ökologischen Bauüberwachung betreut. Hierbei wird die Ausführung vor Ort im Detail festgelegt. Bei Bedarf werden ergänzende Maßnahmen veranlasst.

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4.2.6 Maßnahmen zur Gestaltung des Straßenraumes

Zur Minimierung der Trennwirkung der Lärmschutzwände, Beeinträchtigungen des Ortsbildes, der Erholung und des Naturgenusses wird die Maßnahme G 1 durchge-führt.

- Ortsgerechte Gestaltung und Einbindung des Straßenkörpers im gesamten Streckenabschnitt

Ferner minimieren die vorgesehene Begrünung des Sockels der Lärmschutzwand, die Pflanzung von Bäumen und Hecken sowie die Grünflächen die klimatischen Aus-wirkungen des Vorhabens, indem sie die Wärmeabstrahlung reduzieren und die Ver-dunstung fördern. Als Ersatz für die von Rodung oder Beeinträchtigung betroffenen Bäume werden ca. 60 Bäume entlang der geplanten Trasse neu gepflanzt. Ihre Stan-dorte befinden sich zwischen Lärmschutzwand und Fuß-Radweg, auf der geplanten Grünfläche vor der Überführung der Stäblistraße über die BAB A95 und in der ver-kehrsberuhigten Scheidegger Straße nördlich der Trasse.

Die im Einzelnen vorgesehenen Gestaltungsmaßnahmen sind in Kap. 5.4.2 sowie im Anhang 3.1 beschrieben und zusammengestellt. Insgesamt werden auf einer Fläche von ca. 0,3 ha Gestaltungsmaßnahmen durchgeführt.

4.3 Beeinträchtigungen von Natura 2000-Gebieten

Natura 2000-Gebiete werden durch das Bauvorhaben nicht beeinträchtigt.

4.4 Beeinträchtigungen von besonders und streng geschützten Arten

4.4.1 Auswirkungen auf europäisch geschützte Arten

Zu den europäisch geschützten Arten zählen die Arten nach Anhang IV der FFH-Richtlinie und die europäischen Vogelarten nach Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie.

Im Rahmen der naturschutzfachlichen Angaben zum speziellen Artenschutz (siehe Unterlage 9.10) wurden aus dem Spektrum der europäisch geschützten Tierarten in Bayern in den Artengruppen Säugetiere, Vögel und Amphibien Tierarten ermittelt, die im Untersuchungsraum vorkommen oder zu erwarten sind. Die Prüfung ergab, dass bei keiner Art gem. Art. 1 der Vogelschutzrichtlinie Verbotstatbestände des § 42 Abs. 1 i.V.m. Abs. 5 BNatSchG erfüllt werden.

Für viele der Tierarten sind die projektspezifischen Wirkungen unter Berücksichtigung der geplanten Maßnahmen zur Vermeidung (siehe Kap. 4.2.1 bis 4.2.6) so gering, dass relevante Auswirkungen auf den lokalen Bestand bzw. die lokale Population nicht zu erwarten sind. Für den Gartenrotschwanz sind jedoch Minimierungsmaß-nahmen erforderlich, damit Beeinträchtigungen der ökologischen Funktionen der Fortpflanzungs- und Ruhestätten oder erhebliche Störungen mit Sicherheit ausge-schlossen werden können.

Wesentliche Maßnahmen sind daher u. a. die Förderung des Lebensraums für baumhöhlenbewohnende Arten.

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Von den Pflanzenarten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie konnten alle Arten als im Untersuchungsraum nicht verbreitet / nicht vorkommend eingestuft werden.

4.4.2 Artenschutz im Rahmen der Eingriffsregelung

Im Rahmen der Eingriffsregelung haben die streng geschützten Arten nach §10 Abs. 2 Ziff.11 BNatSchG eine besondere Bedeutung, die sich in den Regelungen des Art. 6a (2) Satz 2 und 3 BayNatSchG widerspiegelt.

Werden als Folge eines Eingriffs Biotope zerstört, die für dort wildwachsende Pflan-zen und wildlebende Tiere der streng geschützten Arten nicht ersetzbar sind, ist nach Art. 6a(2), Satz 2 BayNatSchG ein Eingriff nur zulässig, wenn er aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses gerechtfertigt ist.

Zu den streng geschützten Arten zählen auch die Arten des Anhangs IV der FFH-RL, für die nach Art. 6a Abs. 2 Satz 3 BayNatSchG eine zusätzliche Regelung bei nicht kompensierbaren Eingriffen in deren Biotope besteht, die für die Zulässigkeit neben o. g. Kriterien auch die Gewährleistung eines günstigen Erhaltungszustandes und gege-benenfalls eine Alternativenprüfung erforderlich macht.

Als Ergebnis der Ermittlung des zu prüfenden Artenspektrums der weiteren streng geschützten Arten ist festzustellen, dass entsprechend des Lebensraumangebotes im Projektgebiet keine Arten dieser Kategorie im Untersuchungsraum nachgewiesen oder zu erwarten sind. Auch durch Hinweise Dritter sind keine derartigen Vorkommen bekannt.

Für weitere streng geschützte Arten, die nicht auch gemeinschaftsrechtlich geschützt sind, kann daher festgestellt werden, dass i. S. des Art. 6a Abs. 2 S. 2 BayNatSchG keine Biotope zerstört werden, die nicht ersetzbar sind.

Für die übrigen besonders geschützten Arten, die nicht auch streng geschützt sind, wurden mit Hilfe der Eingriffsregelung über die vorgefundenen Biotopstrukturen und Arten generalisierende Rückschlüsse auf die im Eingriffsgebiet betroffenen Arten ge-troffen. Im Rahmen der Eingriffsermittlung und der damit verbundenen Schutz-, Ver-meidungs- und Ausgleichsmaßnahmen wurden die möglichen Beeinträchtigungen der besonders geschützten Arten berücksichtigt.

4.5 Unvermeidbare Beeinträchtigungen

Im Folgenden werden a) die erheblichen oder b) die nachhaltigen Beeinträchtigungen des Naturhaushaltes (Arten- und Biotopausstattung, landschaftliches Gefüge), der Naturgüter Boden, Wasser, Klima und Luft sowie des Landschaftsbildes und der Er-holungseignung dargestellt.

Aus dieser Darstellung lässt sich ableiten:

zu a) dass sich durch die Beeinträchtigungen des geplanten Bauvorhabens der Zu-stand der betroffenen Bestände oder Naturgüter gegenüber dem ursprüngli-chen "Status-Quo" nachweisbar verändert oder

zu b) dass die Auswirkungen der Beeinträchtigungen über einen längeren Zeitraum (d. h. über die Bauphase hinaus) bestehen werden.

Im landschaftspflegerischen Bestands- und Konfliktplan (Unterlagen 9.2 und 9.3) wird die geplante Baumaßnahme den jeweils betroffenen Arten- und Biotopbeständen und

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den landschaftlichen Gegebenheiten gegenüber gestellt. Für die sich daraus erge-benden Beeinträchtigungen werden Konfliktbereiche ermittelt und in zugehörigen Textblöcken qualitativ beschrieben.

Im vorliegenden Textteil (Unterlage 9.1) werden die Beeinträchtigungen entsprechend der Bedeutung der Lebensräume bzw. Bestandswerte der einzelnen Schutzgüter (siehe Kapitel 3.4) umfassend dargestellt.

Bei der quantitativen Ermittlung des Ausgleichsflächenbedarfs (Kap. 4.5.3) werden diejenigen Beeinträchtigungen, die nach den Vorgaben der zwischen den Staatsmini-sterien des Innern und für Landesentwicklung und Umweltfragen vereinbarten und mit Fassung vom 21.06.1993 veröffentlichten "Grundsätze für die Ermittlung von Aus-gleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorha-ben" zu berücksichtigen sind, zugrunde gelegt.

Zur Beurteilung der Beeinträchtigungen der Lebensräume werden diesen mit Hilfe der im Landschaftlichen Leitbild festgelegten vorrangigen Ziele verschiedene Stufen der Konfliktintensität zugeordnet. Diese Zuordnung leitet sich aus Art. 6a BayNatSchG ab und berücksichtigt im Sinne einer ganzheitlichen Betrachtung sowohl die Aussagen hinsichtlich der Beeinträchtigungen der Lebensräume als auch des Funktionsgefü-ges.

Bei der Darstellung der unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes wird auch deren Ausgleichbarkeit hinsichtlich der Wiederher-stellbarkeit der betroffenen Lebensräume geprüft.

4.5.1 Beeinträchtigungen der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes

Nachfolgend sind die unvermeidbaren Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopaus-stattung, des landschaftlichen Funktionsgefüges und der Naturgüter Boden, Wasser, Klima/Luft im Einzelnen aufgeführt:

Für die Einstufung der Anforderung an den Ausgleich werden die Kriterien notwendige Flächengröße, Gestaltungsaufwand und Entwicklungszeit einschließlich der notwen-digen Pflege herangezogen.

Die im folgenden gemachten Aussagen zur Ausgleichbarkeit der Beeinträchtigungen einzelner Bestände führen zusammen mit den Aussagen zu Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Erholungseignung der Landschaft zu den Aussagen über die Ausgleichbarkeit des gesamten Bauvorhabens (siehe Kapitel 5.6).

Beeinträchtigte Lebensräume mit hoher Bedeutung

Gärten mit altem Baumbestand und Streuobstbestände

Versiegelung, Überbauung und randliche Beeinträchtigung von strukturreichen Gärten und Streuobstbeständen, Funktionsverlust durch Verkleinerung eines na-turnahen Gehölzes Konfliktintensität: hoch Ausgleichbarkeit: gegeben

Siedlungsgehölze und Gehölze entlang der BAB 95

Versiegelung, Überbauung und randliche Beeinträchtigung von naturnahen Sied-lungsgehölzen Konfliktintensität: mittel Ausgleichbarkeit: gegeben

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Beeinträchtigte Lebensräume mit mittlerer Bedeutung

Saumstrukturen

Versiegelung und Überbauung einer Hochstaudenflur Konfliktintensität: mittel Ausgleichbarkeit: gegeben

Beeinträchtigungen des landschaftlichen Funktionsgefüges

Beeinträchtigung von lokal bedeutsamen Funktionsbeziehungen entlang des Gehölzes auf dem Lärmschutzwall der BAB A 95 Konfliktintensität: mittel Ausgleichbarkeit: gegeben

Beeinträchtigungen von Flächen mit Bedeutung für abiotische Schutzgüter:

Schutzgut Boden

Versiegelung, Überbauung und randliche Beeinträchtigung von Böden mit poten-tiell unbeeinträchtigter Horizontabfolge unter Gehölzflächen und der Streuobst-wiese

Versiegelung sonstiger bisher unversiegelter Böden

Konfliktintensität: mittel Ausgleichbarkeit: gegeben

Schutzgut Klima

Verlust von Flächen mit lokal wirksamer Kaltluftentstehungsfunktion Konfliktintensität: mittel Ausgleichbarkeit: gegeben

4.5.2 Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie von Erholung und Naturge-nuss

- Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes

Technische Überprägung des Ortsbildes im Wohnsiedlungsbereich durch die Verkehrstrasse

Verlust oder Schädigung von 197 Bäumen, von den 80 nach der Baumschutz-verordnung der Landeshauptstadt München geschützt sind und aufgrund ihrer Größe eine wichtige Rolle für das Landschaftsbild spielen. Bei der Eingriffser-mittlung wurde mit den maximal erforderlichen Baumfällungen gerechnet. Es ist möglich, dass von diesen Bäumen einige erhalten werden können.

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- Beeinträchtigungen der Erholungseignung

Beeinträchtigung der Erholung in privaten Freizeit- und Gartengrundstücken durch Überbauung sowie Verschattung, Lärm, Luftschadstoffe und feste Schad-stoffe

Beeinträchtigung der Naherholung in ungeregelten Flächen und den verkehrs-armen Wohnstraßen durch Überbauung sowie Verschattung, Lärm, Luftschad-stoffe und feste Schadstoffe

Beeinträchtigung von Wegeverbindungen Konfliktintensität: mittel Ausgleichbarkeit: gegeben

4.5.3 Ermittlung des Flächenbedarfs für Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen

Zwischen dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen wurden mit Fassung vom 21.06.1993 "Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben" vereinbart. Der Ausgleichs-flächenbedarf wurde auf der Basis dieser Grundsätze entsprechend der im folgenden dargestellten Vorgehensweise ermittelt und ist in der folgenden Tabelle unter den Punkten A) bis D) dargestellt.

Bezüglich Grundsatz 7 ist gemäß der "Fachlichen Hinweise zur Aufstellung der An-gaben zur speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP)" der OBB (Stand 12/2007) die Anwendung im Sinne eines umfassenden Artenschutzes auf alle Tierar-ten zu erweitern und nicht nur auf diejenigen Arten mit großem Arealanspruch.

Zu A) Auswirkungen auf die Arten- und Biotopausstattung

Der Ausgleich für Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung wird über die Grundsätze (GS) 1 bis 5 ermittelt.

Die im Planungsgebiet vorhandenen naturnahen Lebensräume mit Biotopwert werden nach Grundsatz 1.2 und 2.2 behandelt, es wird der Faktor 1,1 bis 1,5 in Ansatz ge-bracht.

In Abhängigkeit von den zu erwartenden Verkehrsbelastungen wurden entsprechend den Festlegungen in Grundsatz 5 die Breite für die Beeinträchtigungszone (ab Fahr-bahnrand) festgelegt und im Bestands- und Konfliktplan dargestellt. Sie ist, ebenso wie die gemäß Grundsatz 1.4 zu berücksichtigenden Zonen mit Vorbelastungen in Anhang 2.1 aufgeführt.

Zu B) Auswirkungen auf das landschaftliche Funktionsgefüge

Zusätzlich zu den eingriffsmindernden Maßnahmen und den vorgesehenen Aus-gleichsmaßnahmen für Eingriffe in die Arten- und Biotopausstattung sind durch Neu-zerschneidungen entlang der Trasse in den Abschnitten mit alten Siedlungsgehölzen und Obstbäumen sowie durch die Verstärkung der bestehenden Trennwirkung im Be-reich der Grünachse entlang der Böschung der BAB A95 durch die geplante Lärm-schutzwand Maßnahmen im Sinne des Grundsatz 7 erforderlich, da das nach den Grundsätzen 1 bis 5 ermittelte Ausgleichserfordernis nicht ausreicht, funktionstüchti-ge Flächen in ausreichender Größe bereit zu stellen.

Zu C) Auswirkungen auf das Landschaftsbild

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Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, der Erholung und des Naturgenusses lassen sich durch die Gestaltungsmaßnahmen direkt am oder neben dem Straßen-körper (G-Flächen) und das Flächenerfordernis für Eingriffe in die Arten- und Biotop-ausstattung nicht vollständig ausgleichen. Insbesondere die durch die Lärmschutz-wand verstärkte Schneisenwirkung der Trasse erfordert ein zusätzliches Flächen-erfordernis zur Neugestaltung des Landschaftsbildes im Straßenumfeld lt. Grundsatz 8.

Zu D) Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Boden, Wasser, Klima)

Der Neubau der Straße führt insgesamt zu nachhaltigen Flächenumwandlungen und Versiegelungen. Diese Beeinträchtigungen werden entsprechend Grundsatz 3 kom-pensiert.

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Tab. 4 Ermittlung des Flächenbedarfs für Ausgleichsmaßnahmen - Zusammenfas-sung mit Faktoren

Art der Beeinträchtigung Beeinträch-tigte Fläche

Faktor Ausgleichs-erfordernis

A) Auswirkungen auf die Arten- und Biotopausstattung

• Unmittelbare Veränderungen von Biotopflächen ohne Vorbelastung

- wiederherstellbare Biotope mit kürzerer Entwick-lungszeit (GS 1.1):

- strukturreiche Gärten 0,10 ha 1,0 0,100 ha

- wiederherstellbare Biotope mit längerer Entwick-lungszeit (GS 1.2):

- Streuobstbestand 0,06 ha 1,5 0,090 ha

- naturnahes Gehölz 0,15 ha 1,4 0,210 ha

• Unmittelbare Veränderungen von Biotopflächen mit Vorbelastung

- wiederherstellbare Biotope mit kürzerer Entwick-lungszeit (GS 1.4/1.1):

- magerer Altgrasbestand, strukturreiche Gärten 0,02 ha 0,5 0,010 ha

- wiederherstellbare Biotope mit längerer Entwick-lungszeit (GS 1.4/1.2):

- Streuobstbestand 0,02 ha 0,8 0,016 ha

- naturnahes Gehölz auf dem Lärmschutzwall der BAB A 95

0,02 ha 0,8 0,016 ha

• Verkleinerung von Biotopflächen mit Verlust von Lebensraumqualität ohne Vorbelastung

- naturnahes Gehölz 0,02 1,1 0,020

Summe A) 0,39 ha 0,464 ha

B) Auswirkungen auf das landschaftliche Funktionsge-füge:

• Zusätzliches Erfordernis für Beeinträchtigungen von Tierarten mit großem Arealanspruch und seltenen Bio-topkomplexen (Grundsatz 7)

-*) 0,38 ha

Summe B) 0,38 ha

C) Auswirkungen auf das Landschaftsbild, die Erholung und den Naturgenuss:

• Beeinträchtigung des Landschaftsbildes und der Er-holungseignung durch Einbringung technischer Bau-werke

-*) 0,2 ha

Summe C) 0,2 ha

D) Auswirkungen auf den Naturhaushalt (Boden, Was-ser, Klima) GS 3:

• Versiegelung von landwirtschaftlich intensiv genutzten Flächen (GS 3.1) Wirtschaftsgrünland und dazwischen liegende Klein-strukturen wie Flurgehölzen und Staudenfluren

0,30 ha 0,3 0,090 ha

Summe D) 0,30 ha 0,090 ha

Gesamtsumme A) bis D): 0,69 ha 1,134 ha

Anmerkungen:

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*) Die Beeinträchtigungen sind im Rahmen einer flächigen Bilanzierung nicht ermittelbar. Die Herleitung der er-forderlichen Ausgleichsansätze erfolgt textlich vor der Tabelle unter den Punkten B und C.

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5 Landschaftspflegerische Maßnahmen

5.1 Ausgleichskonzept i. S. der Eingriffsregelung

Für die im Rahmen der geplanten Baumaßnahme vorgesehenen landschaftspflegeri-schen Maßnahmen werden die zu berücksichtigenden Zielsetzungen in Kapitel 5.1.1 und 5.1.2 sowie die Beschreibungen und Begründungen für die Einzelmaßnahmen in Kap. 5.2 bis 5.4 dargestellt. Die Formblätter mit detaillierten Maßnahmenbeschrei-bungen befinden sich in Anhang 3. Außerdem sind die Maßnahmen in den Lageplä-nen der Landschaftspflegerischen Maßnahmen M 1:500, Unterlage 9.3 und 9.4, dar-gestellt.

5.1.1 Allgemeine Zielsetzungen

Voraussetzungen für die Eignung als Ausgleichsfläche:

- Flächen müssen in einem fachlichen Konzept als ökologisch aufwertbar einge-stuft sein.

- Flächen dürfen nicht durch andere Eingriffe bedroht sein.

- Für Maßnahmen dürfen keine staatlichen Förderprogramme in Anspruch ge-nommen werden.

- Maßnahmen müssen über die ohnehin geltenden gesetzlichen Anforderungen hinausgehen.

- Es muss eine Aufwertung von Kategorie I unterer Wert bis mindestens Katego-rie II unterer Wert bzw. von Kategorie I oberer Wert bis mindestens Kategorie II oberer Wert erfolgen.

Mit den Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sollen in der vom Eingriff betroffenen Landschaft ein funktionaler Ausgleich, eine Neugestaltung des Landschaftsbildes so-wie die Sicherung der Erholungseignung erreicht werden. Orientierungsrahmen hier-für sind die planerischen Vorgaben (Kapitel 3.3) und das daraus entwickelte Land-schaftliche Leitbild (Kapitel 3.5). Die notwendigen Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen werden dabei unter folgenden übergeordneten Gesichtspunkten abgeleitet:

- Lage und Gestaltung der Flächen innerhalb eines wirksamen Gesamtkonzeptes, in dem durch die Schaffung ökologisch wirksamer Kompensationsflächen die Neuorganisation des landschaftlichen Gefüges angestrebt wird. Dabei wird ver-sucht, einen funktionierenden Lebensraumverbund wiederherzustellen bzw. auf-zubauen. Auf diese Weise soll der Bestand zusammenhängender Lebensge-meinschaften und auf Komplexlebensräume angewiesener Tierpopulationen gesichert werden.

- Entsprechend den Flächenverlusten der einzelnen überbauten und randlich be-einträchtigten Biotoptypen Vergrößerung oder qualitative Aufwertung bestehen-der Biotope bzw. Neuschaffung der betroffenen Lebensräume (Flächenaus-gleich).

Um die Randstörungen, die von angrenzenden Nutzungen ausgehen (z. B. Landwirtschaft, Verkehr), möglichst gering zu halten und um das Pflegemana-gement der Flächen zu vereinfachen bzw. langfristig zu sichern, wird die Schaf-fung von zusammenhängenden Flächeneinheiten angestrebt.

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- Neuschaffung oder qualitative Aufwertung von Lebensräumen, wenn dies auf-grund der Betroffenheiten von streng geschützten Arten oder von Tierarten mit großem Arealanspruch oder bei Beeinträchtigungen von seltenen Biotopkomple-xen erforderlich ist.

- Einbindung der baulichen Anlagen in den Landschaftsraum zur landschaftsge-rechten Wiederherstellung oder zur Neugestaltung des Landschaftsbildes sowie zur Sicherung der Erholungseignung.

Die Maßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes sollen daher so gestaltet werden, dass sie sowohl zur Bereicherung und Neugestaltung des Landschaftsbildes beitragen als auch Ausgleichsfunktionen für die abiotischen Schutzgüter Boden, Wasser, Luft und Kleinklima erfüllen.

Folgende Kriterien hinsichtlich der Arten- und Biotopausstattung und der Neuorgani-sation des ökologischen Funktionsgefüges müssen für die Flächenauswahl generell berücksichtigt werden:

- Anlage der Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen möglichst auf Standorten mit hohem ökologischem Entwicklungspotential, damit durch die speziellen Stand-ortbedingungen die Entwicklung der angestrebten Lebensräume ermöglicht und ggf. beschleunigt wird.

- Anlage der Maßnahmen auf derzeit intensiv genutzten Flächen mit geringer Le-bensraumfunktion.

- Anbindung der Maßnahmen an bestehende Lebensraumkomplexe, die als Lie-ferbiotope für die Wiederbesiedelung durch Pflanzen und Tiere fungieren.

- Anlage und Gestaltung der Ausgleichsmaßnahmen unter besonderer Berück-sichtigung der Habitatansprüche geschützter Arten, um den derzeitigen Erhal-tungszustand beeinträchtigter Populationen gewährleisten zu können.

5.1.2 Spezielle Zielsetzungen

Das Konzept für die Ausgleichsmaßnahmen zur Sicherung der Leistungsfähigkeit des Naturhaushaltes orientiert sich an den planerischen Vorgaben des Arten- und Biotopschutzprogramms Bayern (Kapitel 3.3) und den Aussagen zu Pflanzen und Tieren und deren Lebensräumen im Landschaftlichen Leitbild (Kapitel 3.5)

Wesentliche Ziele, die im Planungsgebiet (vom Bauvorhaben betroffener Land-schaftsraum) umgesetzt werden sollen, sind:

- Anlage von strukturreichen Flächen im Nahbereich von öffentlichen Grünflächen (Ergänzung der Baumsubstanz, Ergänzung von Grünbeständen insbesondere in Bereichen mit Gartenrotschwanz, Entwicklung von Höhlenbäumen)

- Entwicklung strukturreicher Jagdgebiete für Fledermäuse

- Ökologische Aufwertung des Straßenumfeldes hinsichtlich seiner Funktion als Erholungsweg sowie als mögliche Verbundstruktur für Pflanzen- und Tierarten

- Sicherung, Wiederherstellung und Neuschaffung gliedernder und vernetzender Strukturen.

Im Bereich der vorgesehenen Ausgleichsflächen sollen sich auch weitere für "Land-schaftsbild, Erholung und Naturgenuss" und die "Naturgüter Boden, Wasser, Luft/Klima" benannte Zielvorstellungen des landschaftlichen Leitbildes verwirklichen lassen, insbesondere:

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- Einbindung der Verkehrstrasse in das Stadtgebiet, Reduzierung der Lärmbelas-tung,

- Sicherung und Verbesserung der Naherholungsfunktion bestehender Freiflä-chen, Aufwertung von Rad- und Fußwegen,

- Schutz der Böden, insbesondere der Flächen mit ungestörten Horizontabfolge als Grundlage der biotischen Umwelt,

- Sicherung von kleinklimatisch lokal wirksamen Kaltluftentstehungsflächen und Luftaustauschbahnen.

5.2 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt

Die Ausgleichsmaßnahmen greifen das im Konfliktbereich qualitativ ermittelte Aus-gleichserfordernis bzw. den quantitativ ermittelten Ausgleichsflächenbedarf auf (siehe Kapitel 4). Aufbauend auf den o. g. Zielsetzungen ergibt sich für die Ausgleichsmaß-nahmen das folgende räumliche Konzept.

Konfliktbereich 1:

Ausgleichserfordernis:

- Ausgleich für Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung

- Ausgleich für die Verstärkung der bestehenden Trennwirkung entlang der Gehölz- und Grünflächen am Lärmschutzwall der BAB A95

- Ausgleich der Beeinträchtigungen der abiotischen Schutzgüter Boden und Luft in ihren Funktionen als Lebensgrundlagen für Menschen, Tiere, Pflanzen und Bo-denorganismen, für Wasser- und Nährstoffkreisläufe sowie Filter-, Puffer- und Stoffumwandlungseigenschaften

- Ausgleich für Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Naherholung

Ausgleichsmaßnahmen:

Tab. 5: Zusammenstellung der Ausgleichsflächen

Nr. der Maß-

nahme

Maßnahmenbeschreibung Gesamtfläche Als Ausgleich anrechenbare

Fläche

A 1 Anlage von naturnahen Gehölzbeständen mit lichter Bestandstruktur und vorgelagerten Säu-men östlich des Hallenbades "Forstenrieder Park" (Fl.Nr. 349)

0,34 ha 0,34 ha

A 2 Anlage von naturnahen Gehölzbeständen mit lichter Bestandstruktur und Einzelbäumen süd-lich der Sportanlage an der Waterloostraße (Fl.Nr. 649/5)

0,55 ha 0,55 ha

A 3 Anlage einer Grünfläche mit Streuobstwiese öst-lich der BAB A 95 (Fl.Nr. 568, 576, 568/1) 0,5 ha 0,25 ha

A 4 Verbesserung des Nistplatzangebots für baum-höhlenbewohnende Tierarten - -

Gesamtsumme Flächen mit landschaftspflege-rischen Maßnahmen 1,39 ha 1,14 ha

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A 1: Anlage von naturnahen Gehölzbeständen mit lichter Bestandstruktur und vorgelagerten Säumen östlich des Hallenbades "Forstenrieder Park" (Fl.Nr. 349)

Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:

- Anlage von naturnahen Laubmischwaldbeständen (Buche, Edellaubholz) in ge-buchteter Ausbildung im Anschluss an ein bestehendes Gehölz

- Angrenzend an die Gehölzpflanzung Entwicklung von Krautsäumen durch Suk-zession nach Initialansaat. Anlage von kleinflächigen Sonderstandorten durch Einbringung von Totholz und Steinschüttungen

- Abschieben von nährstoffreichen Oberbodenschichten und Ansaat von speziell zusammengestellten Samenmischungen für Salbei-Glatthaferwiesen

- Für die Pflanzung werden standortheimische Gehölze aus der Herkunftsregion "Tertiärhügelland, Schotterplatten und Schwäbisch-Bayerische Jungmoränenlandschaft" verwendet (soweit verfügbar). Ansaaten erfolgen mit standortgerechten Saatgutmischungen, soweit erhältlich aus autochthonen bzw. gebietsheimischen Beständen.

Ziel / Begründung der Maßnahmen:

- Optimierung der Randbereiche zur freien Landschaft zur Förderung von Wech-selbeziehungen der Arten der Siedlungslandschaft

- Anlage von Trittsteinbiotopen im regionalen Grünzug zwischen Forstenrieder Park und den Waldbeständen im Bereich Luise-Kieslbach-Platz

- Aufwertung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung

- Ausgleich für den Verlust von Bodenfunktionen durch Umwandlung landwirt-schaftlich genutzten Bodens in einem naturnahen Lebensraum

Flächengröße A 1: 0,34 ha, davon anrechenbare Fläche: 0,34 ha

A 2: Anlage von naturnahen Gehölzbeständen mit lichter Bestandstruktur und Einzelbäumen südlich der Sportanlage an der Waterloostraße (Fl.Nr. 649/5)

Vorgesehen sind folgende Maßnahmen:

- Anlage von naturnahen Laubmischwaldbeständen (Buche, Edellaubholz)in ge-buchteter Ausbildung im Anschluss an ein bestehendes Gehölz

- Angrenzend an die Gehölzpflanzung Entwicklung von Krautsäumen durch Suk-zession nach Initialansaat

- Pflanzung von Einzelbäumen

- Abschieben von nährstoffreichen Oberbodenschichten und Ansaat von speziell zusammengestellten Samenmischungen für Salbei-Glatthaferwiesen

- Für die Pflanzung werden standortheimische Gehölze aus der Herkunftsregion "Tertiärhügelland, Schotterplatten und Schwäbisch-Bayerische

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Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung

08003-090921-Text-LBP.doc Seite 33

Jungmoränenlandschaft" verwendet (soweit verfügbar). Ansaaten erfolgen mit standortgerechten Saatgutmischungen, soweit erhältlich aus autochthonen bzw. gebietsheimischen Beständen.

Ziel / Begründung der Maßnahmen:

- Optimierung der Randbereiche zur freien Landschaft zur Förderung von Wech-selbeziehungen der Arten der Siedlungslandschaft

- Anlage von Trittsteinbiotopen im regionalen Grünzug zwischen Forstenrieder Park und den Waldbeständen im Bereich Luise-Kieslbach-Platz

- Aufwertung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung

- Ausgleich für den Verlust von Bodenfunktionen durch Umwandlung landwirt-schaftlich genutzten Bodens in einem naturnahen Lebensraum

Flächengröße A 2:0,55 ha, davon anrechenbare Fläche: 0,55 ha

A 3: Anlage einer Grünfläche mit Streuobstwiese östlich der BAB A 95 (Fl.Nr. 568, 576, 568/1)

Vorgesehen sind folgende Maßnahmen (fettgedruckte Maßnahmen werden vorgezo-gen):

- Verpflanzung von geeigneten Höhlenbäumen aus dem Trassenbereich sowie von Linden vom Fahrbahnrand der Liesl-Karlstadt-Straße

- Pflanzung von Einzelbäumen (vorwiegend Obstgehölze)

- Pflanzung einer Baumreihe entlang der Stäblistraße

- Pflanzung von Einzelbäumen angrenzend an das bestehende Gehölz entlang der BAB 95

- Einsaat einer blütenreichen Saatgutmischung in die bestehende Wiese

- Anlage von Sonderstrukturen (kleinflächiges Amphibienlaichgewässer, liegendes Totholz, Kieshaufen)

- Anlage von Kiesrohbodenflächen nach der Entsiegelung eines Teils der Liesl-Karlstadt-Straße, auf den Baustelleneinrichtungsflächen sowie im Bereich des Amphibienlaichgewässers

- Modellierung einer Bodenwelle am nördlichen Rand der Fläche

Ziel / Begründung der Maßnahmen:

- Aufwertung der Verbundachse östlich der BAB A95 durch die Neuschaffung von naturnahen Lebensräumen

- Ausgleich für den Verlust von Bodenfunktionen

- Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität des Gebiets als Le-bensraum für baumhöhlenbewohnende Tierarten

Aufgrund des bestehenden und zukünftigen Erholungsdruckes auf die Fläche („Hun-dewiese“) wird nur die Hälfte als Ausgleichsfläche angerechnet.

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Flächengröße A 1: 0,5 ha, davon anrechenbare Fläche: 0,25 ha

A 4: Verbesserung des Nistplatzangebots für baumhöhlenbewohnende Tie-rarten

Vorgesehen sind folgende Maßnahmen (fettgedruckte Maßnahmen werden vorgezo-gen):

- Anbringen und regelmäßiges Warten von 7 Nistkästen für baumhöhlen-bewohnende Tierarten

- Entwicklung von Alt- und Totholz durch Verzicht auf Pflege bei 7 Bäumen im Gehölz auf und entlang der Autobahnböschung

Ziel / Begründung der Maßnahmen:

- Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität des Gebiets als Brutraum für baumhöhlenbewohnende Tierarten (u.a. Gartenrotschwanz)

5.3 Ausgleichsmaßnahmen mit Schwerpunkt Landschaftsbild

Wie in Kapitel 4.5.2 beschrieben verursacht der Bau der Straße auch erhebliche Ein-griffe in das Ortsbild. Insgesamt sind die in den Kapiteln 4.2.6 und 5.4.2 beschriebe-nen Gestaltungsmaßnahmen zur Einbindung der Baumaßnahme in die Landschaft so geplant, dass sie auch zur Kompensation von Eingriffen in das Landschaftsbild die-nen.

5.4 Sonstige landschaftspflegerische Maßnahmen

5.4.1 Schutz- und Vermeidungsmaßnahmen

a) Baubetrieb

- Allgemeine Schutzmaßnahmen

Maßnahmen:

- Beschränkung der baubedingten Arbeitsflächen auf ein technisch unbedingt notwendiges Maß

- Vollständige Beseitigung der Baustelleneinrichtung

- Getrennte Lagerung von humushaltigem Oberboden und Unterboden, nach Möglichkeit auf zukünftigen Bauflächen, um den natürlichen Bodenaufbau auf nicht überplanten Flächen zu erhalten

- Sicherheitsvorschriften zur Minimierung von Bodenverdichtungen gemäß RAS-LP 2 werden berücksichtigt

Für die Baumaßnahmen wird eine ökologischen Bauüberwachung durchge-führt.

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Ziel / Begründung der Maßnahmen:

- Minimierung der Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung

- Minimierung der Beeinträchtigungen von Boden

- Maßnahme S 1 - Schutz von Lebensstätten

Maßnahmen:

- Rodungen erfolgen grundsätzlich im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar und nach örtlichen Angaben (die Maßnahme betrifft alle Gehölze entlang der geplanten Trasse mit Ausnahme von Bäumen mit Höhlen und Spalten)

- Bäume mit möglichen Höhlen und Spalten sollen im Zeitraum vom 15. Au-gust bis 30. Oktober gefällt werden, um höhlenbewohnenden Tierarten (Fledermäuse, Vögel) eine Umsiedlung zu ermöglichen.

Ziel / Begründung der Maßnahmen:

- Minimierung der Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung in den an die Trasse angrenzenden und durch Rodung betroffenen Gehölzbeständen

- Vermeidung von Verlusten und von Störungen geschützter Tierarten.

- Maßnahme S 2 - Schutz zu erhaltender Biotopflächen und Gehölzbestände

Maßnahmen:

- Freihalten der Biotop- und Gehölzbestände außerhalb des Baufeldes von Baustelleneinrichtungen, Materiallagern und Zufahrten

- Schutz der angrenzenden Biotopflächen und naturschutzfachlich bedeut-samen Gartengrundstücke mit Altbaumbestand sowie der Einzelbäume durch Bauzäune in Abstimmung mit der ökologischen Bauüberwachung

- Schutz der Gehölzbestände während der Baumaßnahme vor mechani-schen Schäden, Überfüllungen und Abgrabungen durch entsprechende Maßnahmen gemäß DIN 18920 und RAS-LP4 in Abstimmung mit der öko-logischen Bauüberwachung.

Ziel / Begründung der Maßnahmen:

- Minimierung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Ar-ten- und Biotopausstattung im Bereich von an das Baufeld angrenzenden Biotopflächen und landschaftsprägenden Gehölzbeständen durch den Bau-betrieb.

b) Dauerhafte Einrichtungen

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- Maßnahme S 3 - Verwendung von abgeschirmten Leuchten

Maßnahmen:

- Verwendung von abgeschirmten Leuchten mit niedriger Lichtpunkthöhe und von Lampen mit einem Lichtspektrum, das einen geringen Anlockungsfaktor besitzt.

- Auf Vermeidung von Fernwirkung optimierte Ausrichtung und Höhe der Leuchten.

Ziel / Begründung der Maßnahmen:

- Minimierung der potenziellen Beeinträchtigungen nachtaktiver Arten durch Lichtimmissionen während der Nachtstunden durch Beleuchtungsanlagen

- Minimierung der Fernwirkung der Beleuchtungsanlagen

5.4.2 Maßnahmen zur Gestaltung des Straßenraumes

G 1 Ortsgerechte Gestaltung und Einbindung des Straßenkörpers im gesam-ten Streckenabschnitt

Maßnahmen:

Entlang der Neubautrasse sind folgende Maßnahmen bzw. Standorttypen vor-gesehen:

- Pflanzung von Bäumen entlang des Zubringers zur BAB A 95, auf der Ver-kehrsinsel am Baubeginn, entlang der Versickerungsmulde sowie entlang der Lärmschutzwände

- Pflanzung von Kleinsträuchern (bis 2 m Höhe) und niedrigen Rankgehölzen (bis 2 m Höhe) entlang der Lärmschutzwände

- Anlage von blütenreichen Wiesenstreifen

Ziel / Begründung der Maßnahmen:

- Gestaltung der Straßennebenflächen nach landschaftsästhetischen sowie pflanzen- und tierökologischen Kriterien

- Minimierung der Trennwirkung der Lärmschutzwand

- Minimierung der Beeinträchtigungen des Stadtbildes, von Erholung und Na-turgenuss sowie des Lokalklimas

5.5 Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich (Ermittlung des Ausgleichsflä-chenbedarfs)

Die Beeinträchtigungen haben entsprechend der Ermittlung nach den Grundsätzen 1 bis 3 sowie 7 und 8 einen Ausgleichsflächenbedarf von insgesamt 1,134 ha zur Folge (vgl. Kap. 4.5.3). Dieser wird durch Ausgleichsmaßnahmen mit einer anre-chenbaren Fläche von insgesamt 1,14 ha abgedeckt. Die einzelnen Maßnahmen sind Anhang 3 "Maßnahmenbeschreibungen zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen" dargestellt.

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Eine detaillierte Gegenüberstellung der Beeinträchtigungen mit den Ausgleichsmaß-nahmen ist - vorhabensbezogen - im Anhang 2 "Gegenüberstellung von Eingriff und Ausgleich" enthalten.

5.6 Beurteilung der Ausgleichbarkeit aus naturschutzfachlicher Sicht

Gemäß Art. 6a (1) BayNatSchG gilt ein Eingriff dann als ausgeglichen, wenn nach seiner Beendigung keine erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigungen des Na-turhaushalts zurückbleiben und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederher-gestellt oder neu gestaltet ist. Die Wiederherstellbarkeit, d. h. die zeitliche Ersetzbar-keit der betroffenen Bestände ist hierbei ein wichtiges Kriterium.

Unter Zugrundelegung des in Kapitel 5.1 dargestellten Ausgleichskonzeptes ergibt sich folgende Beurteilung der Ausgleichbarkeit:

- Das Bauvorhaben betrifft überwiegend Lebensräume, welche kurz- bis mittelfris-tig wiederhergestellt werden können. Der Verlust der alte Baumbestände wird durch den verzicht auf die Unterhaltspflege von bestehenden älteren Bäumen ausgeglichen.

- Die Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung, des landschaftlichen Funktionsgefüges sowie der Naturgüter Boden, Wasser, Luft und Klima können in einem funktionalen Zusammenhang zum Eingriff ausgeglichen werden.

- Die Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes, der Erholung und des Naturge-nusses werden größtenteils durch Gestaltungsmaßnahmen auf den Straßenbe-gleitflächen minimiert. Der darüber hinausgehende Kompensationsbedarf muss durch die Gestaltung weiterer Ausgleichsflächen abgedeckt werden.

Nach Verwirklichung der beschriebenen landschaftspflegerischen Maßnahmen kön-nen die beeinträchtigten Funktionen des Naturhaushaltes wiederhergestellt werden; das Landschaftsbild kann ortsgerecht neu gestaltet werden. Der Eingriff ist somit im Sinne des Art. 6a BayNatSchG ausgeglichen.

Die Rodungen oder sonstigen Beeinträchtigungen von Hecken, lebenden Zäunen, Feldgehölzen oder –gebüschen nach Art. 13e (1) BayNatSchG können ebenfalls durch die geplanten Ausgleichsmaßnahmen ausgeglichen werden

In Hinblick auf Art. 6a (2), Satz 2 und 3 BayNatSchG wird festgestellt: Als Folge des Eingriffs werden unter Berücksichtigung der vorgesehenen Ausgleichsmaßnahmen keine Biotope zerstört, die für wildwachsende Pflanzen und wildlebende Tiere der "streng geschützten Arten" nicht ersetzbar sind.

6 Waldrecht (Erhaltung des Waldes nach Art. 9 BayWaldG)

Im Untersuchungsgebiet finden sich keine Flächen, die nach dem Waldrecht behan-delt werden.

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08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 1

Anhang

1 Zusammenstellung der verwendeten Planungsgrundlagen

1.1 Verzeichnis der verwendeten Unterlagen

Folgende Literatur, Berichte und vorhandenen Kartierungen wurden für die Erstellung des LBP gesichtet, ausgewertet und - soweit relevant - eingearbeitet:

BAYERISCHE STAATSMINISTERIEN DES INNERN UND FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (1993): Grundsätze für die Ermittlung von Ausgleich und Ersatz nach Art. 6 und 6a BayNatSchG bei staatlichen Straßenbauvorhaben.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (2003): Rote Liste der gefährdeten Tiere Bayerns; Schriftenreihe BayLfU, Heft 166, München

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg. 2006): Artenschutzkartierung Bay-ern, Stadt München.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELT (Hrsg. 2005): Biotopkartierung Bayern Flachland, Stadt München.

BAYERISCHES LANDESAMT FÜR UMWELTSCHUTZ (Hrsg., 2003): Rote Liste gefährde-ter Farn- und Blütenpflanzen Bayerns, bearb. v. Scheuerer + Ahlmer, Schriftenreihe Heft 165, München.

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR UMWELT, GESUNDHEIT UND VERBRAUCHERSCHUTZ (Hrsg., 2004): Arten- und Biotopschutzprogramm Bayern - Stadt München.

BAYERISCHES STAATSMINISTERIUM FÜR LANDESENTWICKLUNG UND UMWELTFRAGEN (2006): NATURA 2000 - Gebietsmeldung nach der FFH-Richtlinie, Stand März 2006, München.

BINOT, M.; BLESS, R.; BOYE, P.; GRUTTKE, H.; PRETSCHER, P. (1998): Rote Liste ge-fährdeter Tiere Deutschlands. - Schr.-R. f. Landschaftspflege und Naturschutz 55. Bonn-Bad Godesberg.

KORNECK, D.; SCHNITTLER, M.; VOLLMER, I. (1996): Rote Liste der Farn- und Blüten-pflanzen (Pteridophyta et Spermatophyta) Deutschlands. - Schr.-Reihe für Vegetationskde. 28: 21 - 187.

LANDESBUND FÜR VOGELSCHUTZ IN BAYERN (1993): Ornithologisches Gutachten

LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN (2006): Flächennutzungsplan mit integrierter Land-schaftsplanung

LANDESHAUPTSTADT MÜNCHEN (Referat für Gesundheit und Umwelt, Stand 2009): Gesundheits- und Umweltatlas

MAGERL, C. (2000): Ornithologisches Gutachten

MEYNEN, E.; SCHMITHÜSEN, J. (1959): Handbuch der naturräumlichen Gliederung Deutschlands, Selbstverlag der Bundesanstalt für Landeskunde, Remagen.

MÖHLER + PARTNER (2009): Schalltechnische Untersuchung zum Planfeststellungs-verfahren, Lückenschluss Stäbli-Straße

MÖHLER + PARTNER (2009): Lufthygienisches Gutachten

MÖHLER + PARTNER (2009): Verschattungsuntersuchung

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08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 2

NAGEL & RÜHLING (2008): Lufthygienisches Gutachten

REGIONALER PLANUNGSVERBAND MÜNCHEN (2008): Regionalplan Region München (Region 14), München

SEIBERT, P. (1968): Übersichtskarte der natürlichen Vegetationsgebiete von Bayern 1:500.000 mit Erläuterungen - Potentielle natürliche Vegetation. - Hrsg. Bundesanstalt für Vegetationskunde, Naturschutz und Landespflege, Bad Godesberg, Schriftenreihe Vegetationskunde (3), Landwirtschaftsverlag GmbH, Hiltrup.

SÜDBECK, P.; BAUER; H.-G., BOSCHERT, M., BOYE, P., KNIEF, W:. (2007): Rote Liste der Brutvögel Deutschlands. 4. Fassung, 30. November 2007 - Ber. Vogelschutz 44, 23 – 81.

1.2 Verzeichnis der Gesetzesgrundlagen

BNatSchG: Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzge-setz - BNatSchG). Vom 25. März 2002, BGBl. I S. 1193, zuletzt geändert am 22.12.2008 (BGBl. I S. 2986)

BArtSchV: Verordnung zum Schutz wildlebender Tiere und Pflanzenarten (Bundesar-tenschutzverordnung) vom 16.02.2005, zuletzt , geändert am 12. Dezem-ber 2007, BGBl. I S. 2873, 2875

BayNatSchG: Gesetz über den Schutz der Natur, die Pflege der Landschaft und die Erho-lung in der freien Natur (Bayerisches Naturschutzgesetz - BayNatSchG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. Dezember 2005, GVBl. 2006 S. 2

BayWaldG: Waldgesetz für Bayern in der Fassung der Bekanntmachung vom 25. Au-gust 1982 (BayRS 7902-1-L), zuletzt geändert durch Gesetz vom 09. Mai 2005 (GVBl S. 146)

1.3 Verzeichnis der angeführten Verordnungen und Richtlinien

Verordnung (EG) Nr. 338/97:

Verordnung des Rates vom 9. Dezember 1996 über den Schutz von Exemplaren wildlebender Tier- und Pflanzenarten durch Überwachung des Handels (VO (EG) Nr. 338/97, ABl. L 61 S. 1), zuletzt geändert am 14. Mai 2009, ABl. EG L 123 S. 3

FFH-Richtlinie: Richtlinie 92/43/EWG vom 21.05.1992 zur Erhaltung der natürlichen Le-bensräume und der wildlebenden Tiere und Pflanzen, zuletzt geändert durch die Richtlinie 97/62/EG des Rates der Europäischen Union vom 27. Oktober 1997 zur Anpassung an den technischen und wissenschaftlichen Fortschritt (Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie)

Vogelschutzrichtlinie (VS-RL):

Richtlinie 79/409/EWG vom 02.04.1979 über die Erhaltung wildlebender Vogelarten

GemBek: Schutz des Europäischen Netzes "Natura 2000"; Gemeinsame Bekannt-machung der Bayerischen Staatsministerien des Inneren, für Wirtschaft, Verkehr und Technik, für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, für Arbeit und Sozialordnung, Familie, Frauen und Gesundheit sowie für Landesent-wicklung und Umweltfragen vom 4. August 2000 (Nr. 62-8645.4-2000/21)

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08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 3

RAS-LP 4 Richtlinien für die Anlage von Straßen; Teil Landschaftspflege; Abschnitt 4: Schutz von Bäumen, Großsträuchern und sonstigen Vegetationsbeständen und Tieren bei Baumaßnahmen, 1999

2 Konfliktanalyse

2.1 Vorbelastungs- und Beeinträchtigungszonen

Tab. 6 Vorbelastungs- und Beeinträchtigungszonen

Bestehende Straßen (Vorbelastungszonen gem. GS 1.4)

DTV 2001 Zonenbreite

BAB A 95 > 10.000 50 m

Auffahrt zur BAB A 95 5000-10000 30 m

Liesl-Karlstadt-Straße > 10.000 50 m

Sperlstraße 500-2000 10 m

Rothspitzstraße 500-2000 10 m

Forstenrieder Allee > 10.000 50 m

Stäblistraße östlich Forstenrieder Allee 5000-10000 30 m

Geplante Straßen (Beeinträchtigungszonen gem. GS 5)

DTV 2025

Stäblistraße > 10.000 50 m

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Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung

D:\08\003\Abgabe\Texte\Abgabe 090916\08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 4

2.2 Gegenüberstellung Eingriff / Ausgleich

Tab. 7 Gegenüberstellung Eingriff / Ausgleich und Ersatz (bezogen auf Naturhaushalt und Landschaftsbild)

Eingriff Kompensation

Kon-flikt

Bau-km

Betroffener Bestand Art der Beeinträchtigung

Betroff. Fläche (ha) Grund-satz

Faktor Flächen-bedarf

Ausgleich a) außerhalb der

Beeintr. -Zone b) innerhalb der

Beeintr. -Zone c) anrechenbare

Fläche

Ersatz a) außerhalb der

Beeintr. -Zone b) innerhalb der

Beeintr. -Zone c) anrechenbare

Fläche

Kurzbeschreibung

a) b) c)

land- u. forstwirtsch. gen Flächen kartierte Biotope sonstige Biotope, den Kriterien der Biotop-Kartierung entsprechend

a) b)

ohne Vorbelastung mit Vorbelastung

Ausgleichbar Nicht aus-

gleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

1 a) Dauergrünland Versiegelung a) 0,15 ha 3.1 0,3 0,045 ha - *)

1 -) Magerer Altgrasbestand Versiegelung b) 0,01 ha 1.4/1.1 0,5 0,005 ha - *)

1 -) Staudenflur, Ufer- oder Waldsaum Versiegelung a) 0,02 ha 3.1 0,3 0,006 ha - *)

1 c) Gehölz, naturnah unmittelbare Veränderung a) 0,15 ha 1.2 1,4 0,210 ha - *)

1 c) Gehölz, naturnah Funktionsverlust durch Verkleinerung

a) 0,02 ha 2.2 1,1 0,022 ha - *)

1 c) Gehölz, naturnah Versiegelung b) 0,02 ha 1.4/1.2 0,8 0,016 ha - *)

1 c) Obstwiese, Obstgarten > 30 Jahre Versiegelung a) 0,06 ha 1.2 1,5 0,090 ha - *)

1 c) Obstwiese, Obstgarten > 30 Jahre Versiegelung b) 0,02 ha 1.4/1.2 0,8 0,016 ha - *)

1 -) Siedlungsgehölz aus überwiegend einheimischen Baumarten Versiegelung a) 0,13 ha 3.1 0,3 0,039 ha

- *)

1 -) Strukturreiche Gärten Versiegelung a) 0,10 ha 1.1 1.0 0,100 ha - *)

1 -) Strukturreiche Gärten Versiegelung b) 0,01 ha 1.4/1.1 0,5 0,005 ha - *)

Summen Konfliktbereich 1 0,69 ha 0,554 ha

Gesamtsumme Naturhaushalt (GS 1-5) 0,69 ha 0,554 ha

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Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung

D:\08\003\Abgabe\Texte\Abgabe 090916\08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 5

Eingriff Kompensation

Kon-flikt

Bau-km

Betroffener Bestand Art der Beeinträchtigung

Betroff. Fläche (ha) Grund-satz

Faktor Flächen-bedarf

Ausgleich a) außerhalb der

Beeintr. -Zone b) innerhalb der

Beeintr. -Zone c) anrechenbare

Fläche

Ersatz a) außerhalb der

Beeintr. -Zone b) innerhalb der

Beeintr. -Zone c) anrechenbare

Fläche

Kurzbeschreibung

a) b) c)

land- u. forstwirtsch. gen Flächen kartierte Biotope sonstige Biotope, den Kriterien der Biotop-Kartierung entsprechend

a) b)

ohne Vorbelastung mit Vorbelastung

Ausgleichbar Nicht aus-

gleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

1 Eingriffe in die Funktionsbeziehungen entlang des Gehölzes auf dem Auto-bahnlärmschutzwall

**)

7.0 0,38 ha

Grundsatz 7 (Funktionsgefüge) **) 0,38 ha

1 Beeinträchtigung des Ortsbildes und der Erholungseignung

**) 8.0 0,20 ha

Grundsatz 8 (Landschaftsbildbeeinträchtigung) **) 0,20 ha

A1 a) 0,34 ha Anlage von natur-nahen Gehölzbeständen mit lichter Be-standstruktur und vorgelagerten Säumen östlich des Hallenbades "Forstenrieder Park" (Fl.Nr. 349)

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D:\08\003\Abgabe\Texte\Abgabe 090916\08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 6

Eingriff Kompensation

Kon-flikt

Bau-km

Betroffener Bestand Art der Beeinträchtigung

Betroff. Fläche (ha) Grund-satz

Faktor Flächen-bedarf

Ausgleich a) außerhalb der

Beeintr. -Zone b) innerhalb der

Beeintr. -Zone c) anrechenbare

Fläche

Ersatz a) außerhalb der

Beeintr. -Zone b) innerhalb der

Beeintr. -Zone c) anrechenbare

Fläche

Kurzbeschreibung

a) b) c)

land- u. forstwirtsch. gen Flächen kartierte Biotope sonstige Biotope, den Kriterien der Biotop-Kartierung entsprechend

a) b)

ohne Vorbelastung mit Vorbelastung

Ausgleichbar Nicht aus-

gleichbar

Nr. Fläche Nr. Fläche

A2 a) 0,55 ha Anlage von natur-nahen Gehölzbeständen mit lichter Be-standstruktur und Einzelbäumen südlich der Sport-anlage an der Waterloostraße (Fl.Nr. 649/5)

A3 a) 0,25 ha

Anlage einer Grün-fläche mit Streu-obstwiese östlich der BAB A 95 (Fl.Nr. 568, 576, 568/1),

Gesamtsumme (GS 1-8) 0,69 ha 1,134 ha 1,14 ha

*) Die Zuordnung der Ausgleichsmaßnahmen erfolgt über die gesamte Baumaßnahme

**) Die Beeinträchtigungen sind im Rahmen einer flächigen Bilanzierung nicht ermittelbar. Die Herleitung der erforderlichen Ausgleichsansätze erfolgt textlich im Kap. 4 und 5

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3 Maßnahmenbeschreibungen zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Formblätter)

- Schutzmaßnahmen (S-Maßnahmen S 1 bis S 3)

- Maßnahmen zur Gestaltung des Straßenraumes (G-Maßnahme G 1)

- Maßnahmen mit Schwerpunkt Naturhaushalt (Ausgleichsmaßnahme A 1, A2, A3, A4)

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee

Allgemeine Schutzmaß-nahmen

(S=Schutz-, A=Ausgleichs-, G=Gestaltungs-, W=Waldneuschaffungsmaßnahme)

Lage der Maßnahmen: gesamter Streckenabschnitt

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlagen 9.2+9.3)

Beschreibung:

- Beeinträchtigungen von angrenzenden Lebensräumen, Arten und Böden durch den Baubetrieb

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlagen 9.4+9.5)

Allgemeine Schutzmaßnahmen

Ziel/ Begründung der Maßnahmen: - Minimierung der Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung

- Minimierung der Beeinträchtigungen von Boden

Maßnahmenbeschreibung: - Beschränkung der baubedingten Arbeitsflächen auf ein technisch unbedingt notwendiges Maß - Vollständige Beseitigung der Baustelleneinrichtung - Getrennte Lagerung von humushaltigem Oberboden und Unterboden, nach Möglichkeit auf zukünftigen

Bauflächen, um den natürlichen Bodenaufbau auf nicht überplanten Flächen zu erhalten - Sicherheitsvorschriften zur Minimierung von Bodenverdichtungen gemäß RAS-LP 2 werden berücksichtigt - Für die Baumaßnahmen wird eine ökologische Bauüberwachung durchgeführt

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

-

Flächengröße: -

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: -

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: -

Nutzungsänderung / -beschränkung -

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee

S 1 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-, G=Gestaltungs-,

W=Waldneuschaffungsmaßnahme)

Lage der Maßnahmen: gesamter Streckenabschnitt

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlagen 9.2+9.3)

Beschreibung:

- Rodung von Gehölzen im Rahmen der Baumaßnahmen - Beeinträchtigung von Individuen oder Lebensstätten geschützter Tierarten im Rahmen der Baufeldfreima-

chung

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlagen 9.4+9.5)

Schutz von Lebensstätten

Ziel/ Begründung der Maßnahmen: - Minimierung der Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung in den an die Trasse angrenzenden

und durch Rodung betroffenen Gehölzbeständen - Vermeidung von Verlusten und von Störungen geschützter Tierarten

Maßnahmenbeschreibung: - Rodungen erfolgen im Zeitraum vom 1. Oktober bis 28./29. Februar und nach örtlichen Angaben - die

Maßnahme betrifft alle Gehölze entlang der geplanten Trasse mit Ausnahme von Bäumen mit Höhlen und Spalten

- Bäume mit möglichen Höhlen und Spalten sollen vom 15. August bis 30. Oktober gefällt werden, um höh-lenbewohnenden Tierarten (Fledermäuse, Vögel) eine Umsiedlung zu ermöglichen

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

-

Flächengröße: -

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: -

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: -

Nutzungsänderung / -beschränkung -

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee

S 2 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-, G=Gestaltungs-,

W=Waldneuschaffungsmaßnahme)

Lage der Maßnahmen: gesamter Streckenabschnitt

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlagen 9.2+9.3)

Beschreibung: - Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung im Bereich von an die Baumaßnahme angrenzen-

den Biotop- und Gehölzbeständen während der Bauzeit

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlagen 9.4+9.5)

Schutz zu erhaltender Biotopflächen und Gehölzbestände

Ziel/ Begründung der Maßnahmen: - Minimierung der Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes sowie der Arten- und Biotopausstattung im

Bereich von an das Baufeld angrenzenden Biotopflächen sowie landschaftsprägenden Gehölzbeständen und Einzelbäumen durch den Baubetrieb

Maßnahmenbeschreibung: - Freihalten der Biotop- und Gehölzbestände außerhalb des Baufeldes von Baustelleneinrichtungen, Mate-

riallagern und Zufahrten - Schutz der angrenzenden Biotopflächen und naturschutzfachlich bedeutsamen Gartengrundstücke mit

Altbaumbestand sowie der Einzelbäume durch Bauzäune in Abstimmung mit der Umweltbaubegleitung - Schutz der Gehölzbestände während der Baumaßnahme vor mechanischen Schäden, Überfüllungen und

Abgrabungen durch entsprechende Maßnahmen gemäß DIN 18920 in Abstimmung mit der Umweltbau-begleitung

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase Flächengröße: -

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: - Flächen Dritter - Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: - Nutzungsänderung / -beschränkung -

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee

S 3 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-, G=Gestaltungs-,

W=Waldneuschaffungsmaßnahme)

Lage der Maßnahmen: gesamter Streckenabschnitt

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlagen 9.2+9.3)

Beschreibung: - Beeinträchtigungen nachtaktiver Arten durch Lichtimmissionen während der Nachtstunden durch Beleuch-

tungsanlagen

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlagen 9.4+9.5)

Verwendung von abgeschirmten Leuchten

Ziel/ Begründung der Maßnahmen: - Minimierung der potenziellen Beeinträchtigungen nachtaktiver Arten durch Lichtimmissionen während der

Nachtstunden durch Beleuchtungsanlagen - Minimierung der Fernwirkung der Beleuchtungsanlagen Maßnahmenbeschreibung: - Verwendung von abgeschirmten Leuchten mit niedriger Lichtpunkthöhe und von Lampen mit einem Licht-

spektrum, das einen geringen Anlockungsfaktor besitzt - Auf Vermeidung von Fernwirkung minimierte Ausrichtung und Höhe der Leuchten

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

-

Flächengröße: -

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Künftiger Eigentümer: -

Flächen Dritter -

Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: -

Nutzungsänderung / -beschränkung -

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee

G 1 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-, G=Gestaltungs-,

W=Waldneuschaffungsmaßnahme)

Lage der Maßnahmen: gesamter Streckenabschnitt

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlagen 9.2+9.3)

Beschreibung: - Beeinträchtigung des Landschaftsbildes - Beeinträchtigung der Naherholung - Beeinträchtigung von Funktionsbeziehungen - Verlust von Flächen mit lokal wirksamer Kaltluftentstehungsfunktion.

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlagen 9.4+9.5)

Ortsgerechte Gestaltung und Einbindung des Straßenkörpers im gesamten Stre-ckenabschnitt

Ziel/ Begründung der Maßnahmen: - Gestaltung der Lärmschutzwände und Straßennebenflächen nach landschaftsästhetischen sowie pflan-

zen- und tierökologischen Kriterien - Minimierung der Trennwirkung der Lärmschutzwand - Minimierung der Beeinträchtigungen des Stadtbildes, von Erholung und Naturgenuss sowie des Lokal-

klimas Maßnahmenbeschreibung: - Pflanzung von Bäumen entlang des Zubringers zur BAB A 95, auf der Verkehrsinsel am Baubeginn, ent-

lang der Versickerungsmulde sowie entlang der Lärmschutzwände - Pflanzung von Schnitthecken, Kleinsträuchern (bis 2 m Höhe) und niedrigen Rankgehölzen (bis 2 m Höhe)

entlang der Lärmschutzwände - Anlage von blütenreichen Wiesenstreifen

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: nach Abschluss der Tiefbauarbeiten

-

Flächengröße: 0,30 ha

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand - Flächen Dritter -

Künftiger Eigentümer: LH München

Grunderwerb - Nutzungsänderung / -beschränkung -

Künftiger Eigentümer: LH München

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee

A 1 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-, G=Gestaltungs-,

W=Waldneuschaffungsmaßnahme)

Lage der Maßnahmen: Fl.Nr. 349, östlich des Hallenbades "Forstenrieder Park"

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlagen 9.2+9.3)

Beschreibung: - Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung und von Funktionsbeziehungen - Versiegelung von Böden - Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Naherholung

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlagen 9.4+9.5)

Anlage von naturnahen Gehölzbeständen mit lichter Bestandstruktur und vorgela-gerten Säumen

Ziel/ Begründung der Maßnahmen: - Optimierung der Randbereiche zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehungen der Arten

der Siedlungslandschaft - Anlage von Trittsteinbiotopen im regionalen Grünzug zwischen Forstenrieder Park und den Waldbestän-

den im Bereich Luise-Kieslbach-Platz - Aufwertung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung - Ausgleich für den Verlust von Bodenfunktionen durch Umwandlung landwirtschaftlich genutzten Bodens in

einem naturnahen Lebensraum Maßnahmenbeschreibung: - Anlage von naturnahen Mischwaldbeständen (Buche, Edellaubholz) in gebuchteter Ausbildung im An-

schluss an ein bestehendes Gehölz - Angrenzend an die Gehölzpflanzung Entwicklung von Krautsäumen durch Sukzession nach Initialansaat.

Anlage von kleinflächigen Sonderstandorten durch Einbringung von Totholz und Steinschüttungen - Abschieben von nährstoffreichen Oberbodenschichten und Ansaat von speziell zusammengestellten Sa-

menmischungen für Salbei-Glatthaferwiesen - Für die Pflanzung werden standortheimische Gehölze aus der Herkunftsregion "Tertiärhügelland, Schot-

terplatten und Schwäbisch-Bayerische Jungmoränenlandschaft" verwendet (soweit verfügbar). Ansaaten erfolgen mit standortgerechten Saatgutmischungen, soweit erhältlich aus autochthonen bzw. gebietshei-mischen Beständen.

Hinweise für die Unterhaltungspflege: - Gehölze: Unterhaltung nach ökologischen Gesichtspunkten (v.a. Belassen von Totholz im Bestand) - extensive Nutzung der Wiesenflächen durch i. d. R. zweimalige Mahd pro Jahr; erste Mahd abschnittswei-

se ab Mitte Juni bis Mitte Juli ; Entfernen des Schnittgutes, vollständiger Verzicht auf Düngung - Krautsaum: abschnittsweise Mahd in mehrjährigem Abstand, i. d. R. alle 3 - 5 Jahre, zu Beginn der Ent-

wicklung alle 1 - 2 Jahre

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

-

Flächengröße: 0,34 ha anrechenbar: 0,34 ha

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand 0,34 ha Künftiger Eigentümer: LH München Flächen Dritter - Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: LH München Nutzungsänderung / -beschränkung

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee

A 2 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-, G=Gestaltungs-,

W=Waldneuschaffungsmaßnahme)

Lage der Maßnahmen: Fl.Nr. 649/5, südlich der Sportanlage an der Waterloostraße

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlagen 9.2+9.3)

Beschreibung: - Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung und von Funktionsbeziehungen - Versiegelung von Böden - Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Naherholung

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlagen 9.4+9.5)

Anlage von naturnahen Gehölzbeständen mit lichter Bestandstruktur und Einzel-bäumen

Ziel/ Begründung der Maßnahmen: - Optimierung der Randbereiche zur freien Landschaft zur Förderung von Wechselbeziehungen der Arten

der Siedlungslandschaft - Anlage von Trittsteinbiotopen im regionalen Grünzug zwischen Forstenrieder Park und den Waldbestän-

den im Bereich Luise-Kieslbach-Platz - Aufwertung des Landschaftsbildes und der Erholungseignung - Ausgleich für den Verlust von Bodenfunktionen durch Umwandlung landwirtschaftlich genutzten Bodens in

einem naturnahen Lebensraum Maßnahmenbeschreibung: - Anlage von naturnahen Mischwaldbeständen (Buche, Edellaubholz) in gebuchteter Ausbildung im An-

schluss an ein bestehendes Gehölz - Angrenzend an die Gehölzpflanzung Entwicklung von Krautsäumen durch Sukzession nach Initialansaat - Pflanzung von Einzelbäumen - Abschieben von nährstoffreichen Oberbodenschichten und Ansaat von speziell zusammengestellten Sa-

menmischungen für Salbei-Glatthaferwiesen - Für die Pflanzung werden standortheimische Gehölze aus der Herkunftsregion "Tertiärhügelland, Schot-

terplatten und Schwäbisch-Bayerische Jungmoränenlandschaft" verwendet (soweit verfügbar). Ansaaten erfolgen mit standortgerechten Saatgutmischungen, soweit erhältlich aus autochthonen bzw. gebietshei-mischen Beständen.

Hinweise für die Unterhaltungspflege: - Gehölze: Unterhaltung nach ökologischen Gesichtspunkten (v.a. Belassen von Totholz im Bestand) - extensive Nutzung der Wiesenflächen durch i. d. R. zweimalige Mahd pro Jahr; erste Mahd abschnittswei-

se ab Mitte Juni bis Mitte Juli ; Entfernen des Schnittgutes, vollständiger Verzicht auf Düngung - Krautsaum: abschnittsweise Mahd in mehrjährigem Abstand, i. d. R. alle 3 - 5 Jahre, zu Beginn der Ent-

wicklung alle 1 - 2 Jahre

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

-

Flächengröße: 0,55 ha anrechenbar: 0,55 ha

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand 0,55 ha Künftiger Eigentümer: LH München Flächen Dritter - Grunderwerb - Künftige Unterhaltung: LH München Nutzungsänderung / -beschränkung

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee

A 3 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-, G=Gestaltungs-,

W=Waldneuschaffungsmaßnahme)

Lage der Maßnahmen: / Bau-km: Fl.Nr. 568, 576, 568/1, östlich der BAB A 95, Bau-km 0+020 - 0+100

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlagen 9.2+9.3)

Beschreibung: - Beeinträchtigungen der Arten- und Biotopausstattung und von Funktionsbeziehungen - Versiegelung von Böden - Beeinträchtigungen des Landschaftsbildes und der Naherholung

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlagen 9.4+9.5)

Anlage einer Grünfläche mit Streuobstwiese

Ziel/ Begründung der Maßnahmen: - Aufwertung der Verbundachse östlich der BAB A95 durch die Neuschaffung von naturnahen Lebensräu-

men - Ausgleich für den Verlust von Bodenfunktionen - Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität des Gebiets als Lebensraum für baumhöh-

lenbewohnende Tierarten Maßnahmenbeschreibung (fettgedruckte Maßnahmen werden vorgezogen): - Verpflanzung von geeigneten Höhlenbäumen aus dem Trassenbereich und Linden des Fahrbahnrands

der Liesl-Karlstadt-Straße - Pflanzung von Einzelbäumen (vorwiegend Obstgehölze) - Pflanzung einer Baumreihe entlang der Stäblistraße - Pflanzung von Einzelbäumen angrenzend an das bestehende Gehölz entlang der BAB 95 - Einsaat einer blütenreichen Saatgutmischung in die bestehende Wiese - Anlage von Sonderstrukturen (kleinflächiges Amphibienlaichgewässer, liegendes Totholz, Kieshaufen) - Anlage von Kiesrohbodenflächen nach der Entsiegelung eines Teils der Liesl-Karlstadt-Straße, auf den

Baustelleneinrichtungsflächen sowie im Bereich des Amphibienlaichgewässers - Modellierung eines Geländeanstiegs am nördlichen Rand der Fläche Hinweise für die Unterhaltungspflege: - extensive Nutzung der Wiesenfläche durch i. d. R. zweimalige Mahd pro Jahr; erste Mahd abschnittsweise

ab Mitte Juni bis Mitte Juli ; Entfernen des Schnittgutes, vollständiger Verzicht auf Düngung - Kiesrohbodenfläche: jährliche abschnittsweise Mahd vor Beginn der Vegetationsperiode; Entfernen des

Schnittgutes, vollständiger Verzicht auf Düngung - Obstgehölze und verpflanzte Einzelbäume aus dem Trassenbereich: Unterhaltung nach ökologischen

Gesichtspunkten, v.a. Belassen von Totholz

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

-

Flächengröße: 0,50 ha anrechenbar: 0,25 ha

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand Künftiger Eigentümer: LH München Flächen Dritter Grunderwerb Künftige Unterhaltung: LH München Nutzungsänderung / -beschränkung

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Bezeichnung der Baumaßnahme Maßnahmenblatt Maßnahmennummer

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee

A4 (S=Schutz-, A=Ausgleichs-, G=Gestaltungs-,

W=Waldneuschaffungsmaßnahme)

Lage der Maßnahme: / Bau-km: Gehölz auf dem Lärmschutzwall der BAB A95, südlich der Trasse der Stäblistraße, Bau-km 0+010

Konflikt Nr.: 1 im Bestands- und Konfliktplan (Unterlagen 9.2+9.3)

Beschreibung: - Beeinträchtigungen von Baumhöhlenlebensräumen

Eingriffsumfang: -

Maßnahme zum Lageplan der landschaftspflegerischen Maßnahmen (Unterlagen 9.4+9.5)

Verbesserung des Nistplatzangebots für den Gartenrotschwanz

Ziel/ Begründung der Maßnahmen: - Sicherung der kontinuierlichen ökologischen Funktionalität des Gebiets als Lebensraum für baumhöh-

lenbewohnende Tierarten Maßnahmenbeschreibung (fettgedruckte Maßnahmen werden vorgezogen): - Anbringen und regelmäßiges Warten von Nistkästen - Entwicklung von Alt- und Totholz durch Verzicht auf Pflege bei 7 Bäumen im Gehölz auf und entlang der

Autobahnböschung

Zeitpunkt der Durchführung der Maßnahme: während der Bauphase

-

Flächengröße:-

Vorgesehene Regelung

Flächengröße der öffentl. Hand Künftiger Eigentümer: LH München Flächen Dritter Grunderwerb Künftige Unterhaltung: LH München Nutzungsänderung / -beschränkung

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08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 17

4. Bewertung der Einzelbäume im Trassenbereich

Die Bäume im Trassenbereich wurden bestimmt, vermessen und auf Baumhöhlen untersucht. Aufgrund dieser Informationen wur-de bestimmt, ob sie als erhaltenswert gelten und dem Schutzstatus der Baumschutzverordnung entsprechen. Dargestellt ist in der folgenden Tabelle auch, ob sie im Zuge der Baumaßnahme gerodet werden müssen.

Tab. 8 Bewertung der Einzelbäume im Trassenbereich

Vermes-sungs- nummer

Deutscher Artname

Lateinischer Artname

Stammumfang in cm

Kronen- durchmesser in m

Baum- höhlen

Baumschutz- verordnung

Erhaltens- wert

Rodung

1 Trauben-Eiche Quercus petrea 70 6 nein ja

2 Winter-Linde Tilia cordata 95 7 nein geschützt ja

3 Winter-Linde Tilia cordata 80 7 nein geschützt ja

4 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 160 11 nein geschützt ja

5 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 67 6 nein ja

6 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 72 5,5 nein ja

7 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 68 6 nein ja

8 Trauben-Eiche Quercus petrea 80 8 nein geschützt ja

9 Trauben-Eiche Quercus petrea 70 6 nein ja

10 Trauben-Eiche Quercus petrea 51 4 nein ja

11 Trauben-Eiche Quercus petrea 76 7 nein ja

12 Trauben-Eiche Quercus petraea 90 7 nein geschützt ja

13 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 110 8 nein geschützt ja ja

14 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 70 5 nein ja

15 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 42 2,5 nein ja

16 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 41 3 nein ja

17 Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus 70/70 7,5 nein geschützt ja

18 Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus 65/50 5,5 nein geschützt ja

19 Garten-Apfel Malus domestica 102 6 ja ja ja

20 Garten-Apfel Malus domestica 65 4 nein ja ja

21 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 105 4 nein ja ja

22 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 60 2 nein ja ja

23 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 80 4,5 nein ja

24 Echte Walnuss Juglans regia 203 16,5 nein geschützt ja

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08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 18

Vermes-sungs- nummer

Deutscher Artname

Lateinischer Artname

Stammumfang in cm

Kronen- durchmesser in m

Baum- höhlen

Baumschutz- verordnung

Erhaltens- wert

Rodung

25 Winter-Linde Tilia cordata 65 5 nein ja

26 Rotbuche Fagus sylvatica 206 13 nein geschützt ja ja

27 Garten-Apfel Malus domestica 68 3,5 nein ja ja

28 Garten-Apfel Malus domestica 86 5 ja ja ja

29 Garten-Apfel Malus domestica 85 5 ja ja ja

30 Weide Salix spec. 70 6 ja ja ja

31 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 40 2,5 nein ja ja

32 Garten-Apfel Malus domestica 98 5,5 ja ja ja

33 Späte Traubenkirsche Prunus serotina 92 9 nein geschützt ja ja

34 Garten-Apfel Malus domestica 71 3 ja ja ja

35 Garten-Apfel Malus domestica 100 6,5 ja ja ja

36 Garten-Apfel Malus domestica 67 3,5 nein ja ja

37 Garten-Apfel Malus domestica 67 4,5 nein ja ja

38 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 52 3 nein ja ja

39 Echte Walnuss Juglans regia 47 4 nein ja ja

40 Garten-Apfel Malus domestica 128 7 ja ja ja

41 Garten-Apfel Malus domestica 131 7 ja ja ja

42 Echte Walnuss Juglans regia 142 10 ja geschützt ja ja

43 Garten-Apfel Malus domestica 69 5,5 nein ja ja

44 Echte Walnuss Juglans regia 103 6,5 ja geschützt ja ja

45 Echte Walnuss Juglans regia 120 9 ja geschützt ja ja

46 Vogelkirsche Prunus avium 56 3 nein ja ja

47 Garten-Apfel Malus domestica 48 3,5 nein ja ja

48 Garten-Apfel Malus domestica 104 ja ja ja

49 Weisstanne Abies alba 91 5,5 ja geschützt ja ja

50 Hainbuche Carpinus betulus 109/95 11 nein geschützt ja ja

51 Gewöhnliche Fichte Picea abies 152 7 nein geschützt ja

52 Serbische Fichte Picea omorika 84 4,5 nein geschützt ja ja

53 Gewöhnliche Fichte Picea abies 48 3 nein ja ja

54 Gewöhnliche Fichte Picea abies 91 4,5 nein geschützt ja ja

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08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 19

Vermes-sungs- nummer

Deutscher Artname

Lateinischer Artname

Stammumfang in cm

Kronen- durchmesser in m

Baum- höhlen

Baumschutz- verordnung

Erhaltens- wert

Rodung

55 Europäische Eibe Taxus baccata Ï 18 (11-stämmig) 6,5 nein ja ja

56 Garten-Apfel Malus domestica 128 6,5 ja ja

57 Echte Walnuss Juglans regia 84 7 nein geschützt ja ja

58 Garten-Apfel Malus domestica 88 4,5 nein ja

59 Gewöhnliche Fichte Picea abies 190 9 nein geschützt ja

60 Vogelkirsche Prunus avium 94 7,5 nein geschützt ja ja

61 Gewöhnliche Fichte Picea abies 185 8 nein geschützt ja ja

62 Schwarz-Erle Alnus glutinosa 48 4 nein ja ja

63 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 54 4 nein ja ja

64 Feld-Ahorn Acer campestre 35/50/47 6,5 nein geschützt ja ja

65 Spitz-Ahorn Acer platanoides 110 9,5 nein geschützt ja ja

66 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 56 5 nein ja ja

67 Schwarz-Erle Alnus glutinosa 44 2,5 nein ja ja

68 Schwarz-Erle Alnus glutinosa 33 2,5 nein nein ja

69 Schwarz-Erle Alnus glutinosa 33 2 nein nein ja

70 Schwarz-Erle Alnus glutinosa 43 2,5 nein ja ja

71 Spitz-Ahorn Acer campestre 44 5,5 nein ja ja

72 Gewöhnliche Fichte Picea abies 37 3,5 nein nein ja

73 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 46 4,5 nein ja ja

74 Winter-Linde Tilia cordata 31 2,5 nein nein ja

75 Hänge-Birke Betula pendula 37 3 nein nein ja

76 Winter-Linde Tilia cordata 39/21 3 nein nein ja

77 Gewöhnliche Fichte Picea abies 60/66 4 nein geschützt ja ja

78 Gewöhnliche Fichte Picea abies 43/31 1,5 nein geschützt ja ja

79 Gewöhnliche Fichte Picea abies 83 3,5 nein geschützt ja ja

80 Speierling Sorbus domestica 52/59 6 nein geschützt ja ja

81 Gewöhnliche Fichte Picea abies 122 6 nein geschützt ja ja

82 Gewöhnliche Fichte Picea abies 141 7 nein geschützt ja ja

83 Hänge-Birke Betula pendula 77 6,5 nein ja ja

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Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung

08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 20

Vermes-sungs- nummer

Deutscher Artname

Lateinischer Artname

Stammumfang in cm

Kronen- durchmesser in m

Baum- höhlen

Baumschutz- verordnung

Erhaltens- wert

Rodung

84 Hänge-Birke Betula pendula 97 6 nein geschützt ja ja

85 Gewöhnliche Fichte Picea abies 54 3,5 nein ja ja

86 Gewöhnliche Fichte Picea abies 38 2 nein nein ja

87 Weide Salix spec. 34 3,5 nein nein ja

88 Weide Salix spec. 45 (5-stämmig) 10,5 nein geschützt ja ja

89 Weide Salix spec. 66 5,5 nein ja ja

90 Späte Traubenkirsche Prunus serotina 58/92 7 nein geschützt ja ja

91 Falsche Akazie Robinia pseudoacacia 150/69 9 nein geschützt ja ja

92 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 54 nein ja ja

93 Garten-Apfel Malus domestica 56 nein ja ja

94 Garten-Apfel Malus domestica 58 nein ja ja

95 Gewöhnliche Fichte Picea abies 223/232 12 nein geschützt ja ja

96 Gewöhnliche Fichte Picea abies 97 6,5 nein geschützt ja ja

97 Garten-Apfel Malus domestica 85/94 ja ja ja

98 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 49 nein ja ja

99 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 62/71 7 nein geschützt ja ja

100 Gewöhnliche Fichte Picea abies 216 11 nein geschützt ja ja

101 Kultur-Birne Pyrus communis 54 3,5 nein ja ja

102 Vogelkirsche Prunus avium 104 7 nein geschützt ja ja

103 Gewöhnliche Fichte Picea abies 213 9 nein geschützt ja ja

104 Gewöhnliche Fichte Picea abies 181 9 nein geschützt ja ja

105 Gewöhnliche Fichte Picea abies 99 5,5 nein geschützt ja

106 Gewöhnliche Fichte Picea abies 193/97 9 nein geschützt ja

107 Spitz-Ahorn Acer platanoides 70 6 nein ja ja

108 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 54 3,5 nein ja ja

109 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 59 4 nein ja ja

110 Weide Salix spec. Ï 38 (5-stämmig) 6 nein ja ja

111 Weide Salix spec. 63 5,5 nein ja ja

112 Vogelbeere Sorbus aucuparia 81 5 nein geschützt ja ja

113 Schwarz-Kiefer Pinus nigra 126 8,5 nein geschützt ja

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08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 21

Vermes-sungs- nummer

Deutscher Artname

Lateinischer Artname

Stammumfang in cm

Kronen- durchmesser in m

Baum- höhlen

Baumschutz- verordnung

Erhaltens- wert

Rodung

114 Hänge-Birke Betula pendula 63 3 nein ja

115 Hänge-Birke Betula pendula 42 2,5 nein ja ja

116 Hänge-Birke Betula pendula 55 3,5 nein ja ja

117 Spitz-Ahorn Acer platanoides 41/67/52 5,5 nein geschützt ja

118 Spitz-Ahorn Acer platanoides 64/82 6,5 nein geschützt ja

119 Spitz-Ahorn Acer platanoides 68/72 7,5 nein geschützt ja

120 Spitz-Ahorn Acer platanoides 86 5,5 nein geschützt ja

121 Zitter-Pappel Populus tremula 41 3,5 nein ja ja

122 Zitter-Pappel Populus tremula 34 2 nein nein ja

123 Vogelkirsche Prunus avium 51 4,5 nein ja ja

124 Vogelkirsche Prunus avium 31 3 nein nein ja

125 Gewöhnliche Fichte Picea abies 52 3,5 nein ja

126 Weide Salix spec. 69/37/45 7,5 nein geschützt ja ja

127 Weide Salix spec. 37 3,5 nein nein ja

128 Weide Salix spec. 35/58/33 4,5 nein geschützt ja ja

129 Hänge-Birke Betula pendula 48 3,5 nein ja ja

130 Apfel-Dorn Crataegus lavallei 44 3,5 nein ja

131 Spitz-Ahorn Acer platanoides 67 5,5 nein ja

132 Spitz-Ahorn Acer platanoides 63/76 6 nein geschützt ja

133 Spitz-Ahorn Acer platanoides 58 4 nein ja

134 Spitz-Ahorn Acer platanoides 72 5 nein ja ja

135 Spitz-Ahorn Acer platanoides 64 5 nein ja

136 Spitz-Ahorn Acer platanoides 69 5,5 nein ja ja

137 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 71 4,5 nein ja ja

138 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 65 4 nein ja

139 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 56 4 nein ja

140 Schwedische Mehlbeere Sorbus intermedia 56 4 nein ja

141 Hänge-Birke Betula pendula 53 4 nein ja ja

142 Hänge-Birke Betula pendula 76 5,5 nein ja ja

143 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 124 5,5 nein ja ja

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Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung

08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 22

Vermes-sungs- nummer

Deutscher Artname

Lateinischer Artname

Stammumfang in cm

Kronen- durchmesser in m

Baum- höhlen

Baumschutz- verordnung

Erhaltens- wert

Rodung

144 Zitter-Pappel Populus tremula 93 7 nein geschützt ja ja

145 Weide Salix spec. 49 4,5 nein ja ja

146 Weide Salix spec. 45/44 5 nein geschützt ja ja

147 Weide Salix spec. 45/47/37 5,5 nein geschützt ja ja

148 Hänge-Birke Betula pendula 60 4,5 nein ja ja

149 Weide Salix spec. 63/66/32 7 nein geschützt ja ja

150 Weide Salix spec. 45 (7-stämmig) 11 nein geschützt ja ja

151 Zitter-Pappel Populus tremula 30 3,5 nein nein ja

152 Spitz-Ahorn Acer platanoides 35 3 nein nein ja

153 Weide Salix spec. 40 (6-stämmig) 7,5 nein geschützt ja ja

154 Gewöhnliche Fichte Picea abies 116 5 nein geschützt ja ja

155 Gewöhnliche Fichte Picea abies 77 4 nein ja ja

156 Gewöhnliche Fichte Picea abies 82 4,5 nein geschützt ja ja

157 Hänge-Birke Betula pendula 60/54 5 nein geschützt ja ja

158 Hänge-Birke Betula pendula 33/33 3,5 nein nein ja

159 Winter-Linde Tilia cordata 103 6,5 nein geschützt ja

160 Winter-Linde Tilia cordata 111 6,5 nein geschützt ja

161 Winter-Linde Tilia cordata 182 7,5 nein geschützt ja

162 Winter-Linde Tilia cordata 167 7,5 nein geschützt ja

163 Winter-Linde Tilia cordata 82 5,5 nein geschützt ja

164 Winter-Linde Tilia cordata 173 9 nein geschützt ja

165 Winter-Linde Tilia cordata 98 7 nein geschützt ja

166 Winter-Linde Tilia cordata 93 6 nein geschützt ja ja

167 Winter-Linde Tilia cordata 77 5,5 nein ja ja

168 Winter-Linde Tilia cordata 93 6 nein geschützt ja ja

169 Winter-Linde Tilia cordata 88 5,5 nein geschützt ja ja

170 Winter-Linde Tilia cordata 91 6 nein geschützt ja ja

171 Winter-Linde Tilia cordata 82 5 nein geschützt ja ja

172 Winter-Linde Tilia cordata 89 5,5 nein geschützt ja ja

173 Vogelbeere Sorbus aucuparia 26 2,5 nein nein ja

Page 65: Landschaftspflegerischer BegleitplanStäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung 08003-090921-Text-LBP.doc Seite 1 1 Vorbemerkungen

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung

08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 23

Vermes-sungs- nummer

Deutscher Artname

Lateinischer Artname

Stammumfang in cm

Kronen- durchmesser in m

Baum- höhlen

Baumschutz- verordnung

Erhaltens- wert

Rodung

174 Vogelbeere Sorbus aucuparia Ï 23 (4-stämmig) 3,5 nein nein ja

175 Vogelbeere Sorbus aucuparia 37/22 4 nein nein ja

176 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 77 6 nein ja

177 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 181 10 nein geschützt ja ja

178 Vogelkirsche Prunus avium 56 5,5 nein ja

179 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 115 9,5 nein geschützt ja

180 Spitz-Ahorn Acer platanoides 86 6 nein geschützt ja

181 Sommer-Linde Tilia platyphyllos 164 11 nein geschützt ja

182 Sommer-Linde Tilia platyphyllos 109 7,5 nein geschützt ja

183 Sommer-Linde Tilia platyphyllos 127 8 nein geschützt ja

184 Sommer-Linde Tilia platyphyllos 134 8 nein geschützt ja

185 Spitz-Ahorn Acer platanoides 96 7,5 nein geschützt ja

186 Winter-Linde Tilia cordata 77 5,5 nein ja

187 Winter-Linde Tilia cordata 77 5,5 nein ja

188 Winter-Linde Tilia cordata 82 5,5 nein geschützt ja ja

189 Winter-Linde Tilia cordata 77 5,5 nein ja

190 Winter-Linde Tilia cordata 82 6 nein geschützt ja

191 Winter-Linde Tilia cordata 81 6,5 nein geschützt ja

192 Winter-Linde Tilia cordata 78 5,5 nein ja

193 Winter-Linde Tilia cordata 76 5,5 nein ja

194 Winter-Linde Tilia cordata 80 5,5 nein geschützt ja

195 Spitz-Ahorn Acer platanoides 58 5 nein ja

196 Spitz-Ahorn Acer platanoides 62 5,5 nein ja

197 Spitz-Ahorn Acer platanoides 63 6 nein ja

198 Hainbuche Carpinus betulus 51 3,5 nein ja

199 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 138 9,5 nein geschützt ja

200 Hainbuche Carpinus betulus 45 4 nein ja

201 Spitz-Ahorn Acer platanoides 59 5 nein ja

202 Spitz-Ahorn Acer platanoides 62 5 nein ja

203 Apfel-Dorn Crataegus lavallei 42 3,5 nein ja

Page 66: Landschaftspflegerischer BegleitplanStäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung 08003-090921-Text-LBP.doc Seite 1 1 Vorbemerkungen

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung

08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 24

Vermes-sungs- nummer

Deutscher Artname

Lateinischer Artname

Stammumfang in cm

Kronen- durchmesser in m

Baum- höhlen

Baumschutz- verordnung

Erhaltens- wert

Rodung

204 Apfel-Dorn Crataegus lavallei 53 4 nein ja

205 Apfel-Dorn Crataegus lavallei 52 4 nein ja

206 Nordmannstanne Abies nordmanniana 162 8 nein geschützt ja ja

207 Gewöhnliche Fichte Picea abies 161 7 nein geschützt ja ja

208 Gewöhnliche Fichte Picea abies 121 5 nein geschützt ja ja

209 Gewöhnliche Fichte Picea abies 79 5 nein ja ja

210 Gewöhnliche Fichte Picea abies 173 7 nein geschützt ja ja

211 Hänge-Birke Betula pendula 51 4 nein ja ja

212 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 80 2,5 nein ja

213 Garten-Apfel Malus domestica 70 7 nein ja

214 Garten-Apfel Malus domestica 48 4,5 nein ja

215 Garten-Apfel Malus domestica 49 3,5 nein ja

216 Garten-Apfel Malus domestica 54 4,5 nein ja

217 Garten-Apfel Malus domestica 73 4,5 nein ja ja

218 Garten-Apfel Malus domestica 71 3,5 nein ja

219 Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus 37/66 7,5 nein geschützt ja

220 Garten-Apfel Malus domestica 65 3 nein ja

221 Garten-Apfel Malus domestica 53 2,5 nein ja

222 Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus 42/38 6,0 nein geschützt ja

223 Vogelkirsche Prunus avium 36 4,5 nein nein

224 Garten-Apfel Malus domestica 76 4,5 nein ja

225 Garten-Apfel Malus domestica 56 4,5 nein ja

226 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 69 5 nein ja

227 Spitz-Ahorn Acer platanoides 44 4,5 nein ja

228 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 59 5,5 nein ja

229 Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus 47 5 nein ja ja

230 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 74 7 ja ja ja

231 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 69 5 nein ja ja

232 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 57 4,5 nein ja ja

233 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 76 6 ja ja ja

Page 67: Landschaftspflegerischer BegleitplanStäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung 08003-090921-Text-LBP.doc Seite 1 1 Vorbemerkungen

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung

08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 25

Vermes-sungs- nummer

Deutscher Artname

Lateinischer Artname

Stammumfang in cm

Kronen- durchmesser in m

Baum- höhlen

Baumschutz- verordnung

Erhaltens- wert

Rodung

234 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 85 7,0 ja geschützt ja ja

235 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 89 6,0 ja geschützt ja ja

236 Garten-Apfel Malus domestica 98 5 ja ja ja

237 Garten-Apfel Malus domestica 30 3,5 nein nein ja

238 Spitz-Ahorn Acer platanoides 39 4,5 nein nein ja

239 Vogelkirsche Prunus avium 126 9,0 ja geschützt ja ja

240 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 76 3 ja ja ja

241 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 63 2 nein ja ja

242 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 48 5 nein ja ja

243 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 40 4 nein ja ja

244 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 69/52 6 nein ja ja

245 Schwarz-Pappel Populus nigra 253 15,0 nein geschützt ja ja

246 Garten-Apfel Malus domestica 33 4 nein nein ja

247 Garten-Apfel Malus domestica 33 3 nein nein ja

248 Garten-Apfel Malus domestica 52 3 nein ja ja

249 Garten-Apfel Malus domestica 29 2,5 nein nein ja

250 Stiel-Eiche Quercus robur 96 7,5 nein geschützt ja ja

251 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 87 7,0 nein geschützt ja ja

252 Garten-Apfel Malus domestica 60 4,5 nein ja ja

253 Garten-Apfel Malus domestica 61 5 nein ja ja

254 Garten-Apfel Malus domestica 63 4,5 nein ja ja

255 Gewöhnliche Traubenkirsche Prunus padus 89 8,0 ja geschützt ja ja

256 Gewöhnliche Pflaume Prunus domestica 87 3,5 nein ja ja

257 Berg-Ahorn Acer pseudoplatanus 168 11 nein geschützt ja ja

258 Hänge-Birke Betula pendula 222 16,5 ja geschützt ja ja

259 Hänge-Birke Betula pendula 139 11,5 ja geschützt ja ja

260 Hänge-Birke Betula pendula 151 11,5 ja geschützt ja ja

261 Weide Salix x chrysocoma 241 10,0 ja geschützt ja

262 Hänge-Birke Betula pendula 137 8,5 nein geschützt ja ja

263 Hänge-Birke Betula pendula 77 6,5 nein ja ja

Page 68: Landschaftspflegerischer BegleitplanStäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung 08003-090921-Text-LBP.doc Seite 1 1 Vorbemerkungen

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung

08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 26

Vermes-sungs- nummer

Deutscher Artname

Lateinischer Artname

Stammumfang in cm

Kronen- durchmesser in m

Baum- höhlen

Baumschutz- verordnung

Erhaltens- wert

Rodung

264 Hänge-Birke Betula pendula 74 3,5 nein ja

265 Gewöhnliche Esche Fraxinus excelsior 75 6 nein ja

266 Schwarz-Erle Acer saccharinum 60 9,5 nein ja

267 Garten-Apfel Malus domestica 32 4 nein nein ja

268 Spitz-Ahorn Acer platanoides 50/54 6,5 nein geschützt ja ja

269 Sommer-Linde Tilia platyphyllos 74/92 10,0 nein geschützt ja

270 Hänge-Birke Betula pendula 79 4 nein ja

271 Hänge-Birke Betula pendula 96 5,5 nein geschützt ja

272 Hänge-Birke Betula pendula 74 5 nein ja ja

273 Hänge-Birke Betula pendula 107 7,0 nein geschützt ja ja

274 Hänge-Birke Betula pendula 86 5,5 nein geschützt ja ja

275 Gewöhnliche Fichte Picea abies 72 4,5 nein ja ja

276 Gewöhnliche Fichte Picea abies 32 2,5 nein nein ja

277 Hänge-Birke Betula pendula 77 5 nein ja ja

278 Hänge-Birke Betula pendula 72 4,5 nein ja ja

279 Hänge-Birke Betula pendula 71 5,5 nein ja ja

280 Hänge-Birke Betula pendula 78 5,5 nein ja ja

281 Gewöhnliche Fichte Picea abies 62 4,5 nein ja ja

282 Japanische Lärche Larix kaempferi 114 6,5 nein geschützt ja ja

283 Pyramidenpappel Populus nigra `Italica` 77 3 nein ja ja

284 Pyramidenpappel Populus nigra "Italica" 100 2,5 nein geschützt ja ja

285 Pyramidenpappel Populus nigra `Italica` 66 1,5 nein nein ja

286 Hänge-Birke Betula pendula 67 5 nein ja ja

287 Hänge-Birke Betula pendula 132 7,0 nein geschützt ja ja

288 Hänge-Birke Betula pendula 99 6,5 nein geschützt ja ja

289 Feld-Ulme Ulmus minor 53 7 nein ja ja

290 Vogelkirsche Prunus avium 120 9,5 nein geschützt ja ja

291 Gewöhnliche Fichte Picea abies 132 7,0 nein geschützt ja ja

292 Gewöhnliche Fichte Picea abies 48/59 4,0 nein geschützt ja ja

293 Vogelkirsche Prunus avium 65 5,5 nein ja ja

Page 69: Landschaftspflegerischer BegleitplanStäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung 08003-090921-Text-LBP.doc Seite 1 1 Vorbemerkungen

Stäblistraße zw. A 95 und Forstenrieder Allee Landschaftspflegerischer Begleitplan zur Planfeststellung

08003-090921-Text-LBP.doc Anhang Seite 27

Vermes-sungs- nummer

Deutscher Artname

Lateinischer Artname

Stammumfang in cm

Kronen- durchmesser in m

Baum- höhlen

Baumschutz- verordnung

Erhaltens- wert

Rodung

294 Hecken-Eibe Taxus x media Ï 29 (3-stämmig) 5,5 nein ja ja

295 Gewöhnliche Fichte Picea abies 48/59 4,0 nein geschützt ja ja

296 Gewöhnliche Fichte Picea abies 87 5,0 nein geschützt ja ja