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Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/1315 16. Wahlperiode 01.06.2016 Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 67. Sitzung (öffentlich) 1. Juni 2016 Düsseldorf Haus des Landtags 10:00 Uhr bis 12:50 Uhr Vorsitz: Georg Fortmeier (SPD) Protokoll: Stefan Ernst Verhandlungspunkte und Ergebnisse: Vor Eintritt in die Tagesordnung 7 kommt der Ausschuss überein, Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam zu beraten.

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Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/1315 16. Wahlperiode 01.06.2016

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 67. Sitzung (öffentlich)

1. Juni 2016

Düsseldorf – Haus des Landtags

10:00 Uhr bis 12:50 Uhr

Vorsitz: Georg Fortmeier (SPD)

Protokoll: Stefan Ernst

Verhandlungspunkte und Ergebnisse:

Vor Eintritt in die Tagesordnung 7

kommt der Ausschuss überein, Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam zu beraten.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 2 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 1.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 1 Die Energiewende braucht Bürgerenergie – Ausschreibungen verhin-

dern Bürgerenergie 8

Antrag

der Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/11415

Entschließungsantrag

der Fraktion der SPD und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/11492

Entschließungsantrag

der Fraktion der CDU

Drucksache 16/11503

– Zuziehung von Sachverständigen

2 Seveso-III mit Augenmaß umsetzen: Umwelt schützen, Stadtentwick-lung ermöglichen, Industrie Bestandsschutz und Entwicklungs-möglichkeiten geben 31

Antrag

der Fraktion der CDU

Drucksache 16/10244

Ausschussprotokoll 16/1230

Der Ausschuss lehnt den Antrag Drucksache 16/10244 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen von CDU und FDP ab.

3 Kritik am Entwurf des Landesentwicklungsplans ernst nehmen – wirt-schaftliche Entwicklung ermöglichen 35

Antrag

der Fraktion der FDP

Drucksache 16/11834

Der Ausschuss kommt überein, Beratung und Abstimmung des Antrags Drucksache 16/11834 in seiner nächsten Sitzung vorzunehmen.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 3 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 1.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 4 Wirtschaft in der Ausbildung unterstützen statt immer mehr belasten

– Keine Ausbildungsabgabe und keine Quote für abgeschlossene Lehrverträge! 36

Antrag

der Fraktion der FDP

Drucksache 16/7780

Ausschussprotokoll 16/1253

Der Ausschuss lehnt den Antrag Drucksache 16/7780 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen von CDU und FDP ab.

5 Gesetzlicher Mindestlohn ist gut für die Beschäftigten und die Gesellschaft – Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigung weiter eingrenzen 39

Antrag

der Fraktion der SPD und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/11425

Ausschussprotokoll 16/1252

in Verbindung mit

6 Korrekturen bei der Umsetzung des Mindestlohns umgehend auf den Weg bringen: Bürokratie abbauen – flexible Arbeitszeitmodelle erhalten – Beschäftigung in Nordrhein-Westfalen sichern

Antrag

der Fraktion der FDP

Drucksache 16/8457

Ausschussprotokoll 16/1252

Der Ausschuss nimmt Antrag Drucksache 16/11425 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN bei Gegen-stimmen von FDP und bei Enthaltung der CDU an.

Der Ausschuss lehnt Antrag Drucksache 16/8457 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen von der FDP und bei Enthaltung der CDU ab.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 4 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 1.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 7 Gesetz zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher

Vorschriften 42

Gesetzentwurf der Landesregierung

Drucksache 16/10799

Ausschussprotokoll 16/1226

Der Ausschuss kommt überein, eine weitere Ausschuss-sitzung zu diesem Thema am 15. Juni 2016 um 10 Uhr durch-zuführen.

8 Gelingende Integration von Flüchtlingen. Ein Integrationsplan für NRW. 43

Antrag

der Fraktion der SPD und

der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Drucksache 16/11229

Änderungsantrag

der Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/11318

Ausschussprotokoll 16/1278

Der Ausschuss kommt überein, die Anträge ohne Votum in den federführenden Ausschuss zu schieben.

9 Logistikland NRW nicht auf das Abstellgleis fahren – Hafen- und Flughafenstandorte im Landesentwicklungsplan sichern 44

Antrag

der Fraktion der FDP

Drucksache 16/11417

Der Ausschuss lehnt Antrag Drucksache 16/11417 mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der PIRATEN ab.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 5 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 1.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 10 Wettbewerbsfähigkeit der regionalen deutschen Frachtflughäfen

stärken – Entbürokratisierung der Einfuhrumsatzsteuer auf Bundes-ebene vorantreiben 46

Antrag

der Fraktion der FDP

Drucksache 16/11422

Der Ausschuss kommt überein, den Antrag ohne Votum in den federführenden Ausschuss zu schieben.

11 Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Gewerbe-rechtsverordnung 47

Vorlage 16/3918

Ohne Aussprache wird das Benehmen mit dem Ausschuss hergestellt.

12 Abschied von der Arbeitsgesellschaft: Im Informationszeitalter brauchen wir eine Volksabstimmung über das Bedingungslose Grundeinkommen 48

Antrag

der Fraktion der PIRATEN

Drucksache 16/11692

Der Ausschuss kommt überein, ein Expertengespräch durchzuführen und Klärung die organisatorischen Fragen den Obleuten zu überlassen.

13 Verschiedenes 49

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt.

* * *

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 7 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er

Aus der Diskussion

Vor Eintritt in die Tagesordnung

kommt der Ausschuss überein, die Tagesordnungspunkte 5 und 6 gemeinsam zu beraten.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 8 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 1 Die Energiewende braucht Bürgerenergie – Ausschreibungen verhindern

Bürgerenergie

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11415

Entschließungsantrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/11492

Entschließungsantrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/11503

– Zuziehung von Sachverständigen

Vorsitzender Georg Fortmeier begrüßt die Sachverständigen und gibt einige organi-satorische Hinweise.

Dr. Jürgen Weigt (VKU NRW, Köln): Sehr geehrter Vorsitzender! Meine Damen und Herren! Ganz herzlichen Dank für die Einladung! Energiewende und Bürgerenergie sind auch für den VKU sehr wichtige Themen. Die Stadtwerke investieren jedes Jahr Milliardenbeträge in die kommunale Energieerzeugung. Überwiegend sind das Inves-titionen in erneuerbare Energien und Kraft-Wärme-Kopplung. Insofern tragen die Stadtwerke in Deutschland maßgeblich zum klimafreundlichen Umbau der Energiever-sorgung bei.

Sie möchten die Bürger hierbei mitnehmen. Viele Stadtwerke legen großen Wert da-rauf, dass sie Erneuerbare-Energien-Projekte gemeinsam mit den Bürgern vor Ort um-setzen. Wenn jetzt das EEG auf Ausschreibungen umgestellt wird, fragen sich natür-lich viele Stadtwerke und Bürger gleichermaßen, inwiefern sich Investitionen in erneu-erbare Energien noch lohnen. Denn mit Sicherheit wird es durch die bevorstehende EEG-Reform schwieriger. Denn künftig wird im Prinzip nur noch gefördert, wer sich in Ausschreibungen durchsetzt und die Förderberechtigung ersteigert.

Ich muss dieser Stelle dazusagen: Der VKU befürwortet im Grundsatz die Einführung des Ausschreibungssystems – nicht nur weil dadurch die EEG-Förderung kosteneffi-zienter werden kann, sondern auch weil man mit Ausschreibungen die Menge des Er-neuerbaren-Energien-Zubaus sehr gut steuern. Das ist wichtig mit Blick auf die Net-zinfrastruktur. Die zunehmenden Strommengen aus Wind- und Solarenergie müssen von den Netzen aufgenommen und transportiert werden. Insofern sind wir dafür, dass der Erneuerbare-Energien-Zubau nur so schnell erfolgt, wie der Ausbau der Netzinfra-struktur mit dieser Entwicklung Schritt halten kann.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 9 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Hierfür ist die Mengensteuerung im Ausschreibungsmodell ein sehr gutes Instrument. Sie funktioniert aber nur, wenn das Ausschreibungssystem nicht durch zu viele Aus-nahmeregelungen ausgehöhlt wird. Der Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsmi-nisteriums sieht vor, dass Anlagen bis zu einer Leistung von 1 MW auch ohne Teil-nahme an Ausschreibungen gefördert werden können. Das halten wir für vernünftig. In diesem Segment der kleineren Anlagen wäre es sicherlich unverhältnismäßig, wenn die Anlagen an Ausschreibungen teilnehmen müssten. Das würde viel zu viel Aufwand erfordern.

Aber höher sollte der Schwellenwert nach unserer Auffassung nicht liegen. Zum Teil wird vorgeschlagen, Windparks bis zu einer Leistung von 18 MW von den Ausschrei-bungen zu befreien. Es mag sein, dass das beihilferechtlich gerade noch so im Rah-men des Erlaubten ist. Aber das würde doch faktisch dazu führen, dass weit mehr als die Hälfte aller zukünftigen Windprojekte nicht an den Ausschreibungen teilnehmen würden. Wir meinen, dass so der Zweck des Ausschreibungssystems nicht erfüllt wird. Nur wenn wirklich im Grundsatz alle Projektierer mitbieten, kommt ein funktionierender Bieterwettbewerb zustande.

Jetzt stellt sich die Frage, ob man zumindest bei der Bürgerenergie eine Ausnahme machen sollte. Aber auch hierbei ist der VKU zurückhaltend. Das fängt schon damit an, dass es gar nicht so einfach ist zu definieren, was „Bürgerenergie” konkret bedeu-tet, weil es in der Praxis – das zeigen auch die Beispiele aus unseren Unternehmen – sehr viele verschiedene Spielarten von Bürgerenergie gibt.

Das Bundeswirtschaftsministerium hat einen Vorschlag gemacht, wie eine Ausnah-meregelung aussehen könnte – allerdings keine komplette Befreiung von den Aus-schreibungen, sondern gewisse Verfahrenserleichterungen. Sie sollen gelten für Bür-gerenergiegesellschaften, die bestimmte Kriterien erfüllen. Unabhängig von der Frage, inwiefern die Verfahrenserleichterungen wirklich hilfreich sind, kritisiert der VKU an dieser Regelung insbesondere, dass dadurch die Bürgerenergie nicht in ihrer gesam-ten Bandbreite erfasst wird.

Aus unserer Sicht kommt es bei der Bürgerenergie insbesondere darauf an, dass viele Bürger in einer Region die Chance haben, sich an Windprojekten zu beteiligen. Gerade die Beteiligungsmodelle, die von vielen Stadtwerken angeboten werden, ermöglichen eine breitgestreute Bürgerbeteiligung. Oft sind das Projekte, die Stadtwerke in Koope-ration mit Bürgerenergiegenossenschaften und Kommunen verwirklichen. Aber viele dieser Projekte würden nicht unter die Ausnahmeregelung, die das Bundeswirtschafts-ministerium vorgeschlagen hat, fallen, weil nämlich der BMWi-Vorschlag insbesondere darauf abstellt, dass Bürgerenergiegesellschaften quasi im Alleingang auf eigenes Ri-siko ihre Projekte verwirklichen.

Das ist aus unserer Sicht nicht der richtige Ansatz. Für uns liegt die Zukunft ganz ein-deutig in Kooperationen. Die Akteure vor Ort sollten ihre Kräfte und ihr Engagement bündeln, um die Energiewende in der Region erfolgreich voranzubringen. Das heißt: Wenn der Gesetzgeber eine Ausnahmeregelung für die Bürgerenergie wirklich für er-forderlich hält, muss diese unbedingt auch für Kooperationen zwischen Stadtwerken, Kommunen und Bürgern gelten.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 10 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Jan Dobertin (Landesverband Erneuerbare Energien, Düsseldorf): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Sehr geehrter Herr Minister! Zunächst auch von meiner Seite vielen Dank für die Einladung und die Mög-lichkeit, hier zu den verschiedenen Anträgen der Fraktionen der Piraten, aber auch von SPD und Grünen sowie von der CDU Stellung zu beziehen.

Ich möchte vorausschicken, dass wir die Anträge insgesamt begrüßen, weil sie durch-weg – unabhängig von konkreten Megawattzahlen und der Ausnutzung von Freigren-zen – unterstreichen, welche besondere Bedeutung die Bürgerenergie für die Energie-wende hat. Auch wir sehen ganz klar, dass die Bürgerenergie eine wichtige Bedeutung für die Akzeptanzsicherung der Energiewende hat. Wenn wir immer mehr dezentrale Erzeugungseinheiten ausbauen und damit die Energieversorgung immer mehr an die Bürger heranrücken, brauchen wir eben auch eine stärkere Einbindung der Bürger in der künftigen Energieversorgungsstruktur. Hierbei sind Bürgerenergieprojekte immer eine sehr gute Möglichkeit, um Bürger einzubinden sowie die Akzeptanz und regionale Wertschöpfung zu erhöhen. Das kommt in den Anträgen aus meiner Sicht sehr gut zum Ausdruck.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, mit den bevorstehenden Ausschreibungen im EEG steht die umfassendste Änderung des bisherigen Finanzierungsregimes des Erneuerbare-Energien-Gesetzes bevor. Wir sehen gerade bei den Ausschreibungen große Gefahren für die Akteursvielfalt. Immer wieder wird als Ziel der Energiewende auch bei der EEG-Novelle von der Bundesregierung beschworen, die Akteursvielfalt zu erhalten. Wir sehen aber, wenn wir auf internationale Vorerfahrungen schauen: Wenn Ausschreibungen eingeführt wurden, kam es doch zu einer starken Marktkon-zentration der Akteure. Egal ob wir nach Südafrika, nach Spanien oder nach Frank-reich schauen, sehen wir: Wo Ausschreibungen eingeführt wurden, wird die Zahl der beteiligten Akteure, die Projekte im Windenergiebereich umsetzen, kleiner. Die 1-MW-Grenze, die Herr Dr. Weigt gerade angesprochen hat – das kommt in den Anträgen auch zum Ausdruck – greift nicht für Windenergie, weil wir bei einer einzigen Anlage heute bei durchschnittlich bei 2,5 bis 3 MW liegen.

Warum sind die Ausschreibungen aus unserer Sicht eine Gefahr für die Akteursviel-falt? Die Akteure und gerade Bürgerwindakteure haben ein hohes Zuschlagsrisiko. Das heißt: Sie wissen bei Initiierung des Projekts nicht, ob sie am Ende bei den Aus-schreibungen tatsächlich einen Zuschlag erhalten – und damit letztlich für ein Projekt eine wirtschaftliche bzw. auskömmliche Vergütung.

Was bedeutet dieses Zuschlagsrisiko? Die Fachagentur Windenergie hat dargestellt, welche Vorentwicklungskosten man heute pro Megawatt bei der Windenergie hat. Da-rin kam sie auf einen durchschnittlichen Wert von rund 70.000 € je Megawatt. Bei einer Anlage von drei MW wären das pro Anlage rund 210.000 €. Diese Summe müssen Bürgerenergiegesellschaften vorher einwerben, ohne zu wissen, ob sie hinterher zum Zuge kommen. Das ist das zentrale Risiko. Es ist es nicht so sehr das Preisrisiko. Verschiedene Studien zeigen, dass Bürgerenergieakteure auch dabei Nachteile ge-genüber größeren Projektierern haben. Das wird aber teilweise zum Beispiel durch geminderte Renditeerwartungen und durch ehrenamtliches Engagement in solchen Projekten kompensiert.

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Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Aber das Ausfallrisiko ist letztlich das größte Risiko. Aus unserer Mitgliedschaft hören wir – das konnten wir auch in eigenen Studien, die wir Anfang des Jahres in einer großen Konferenz in Bonn vorgestellt haben, feststellen –, dass viele Bürgerenergie- oder Bürgerwindenergieakteure unter diesem Ausschreibungsregime keine weiteren Projekte angreifen werden.

Vom Bundeswirtschaftsministerium – das ist auch dargestellt worden – gibt es jetzt Pläne, Ausnahmen zu schaffen für Bürgerwind- oder Bürgerenergieakteure. Man möchte diesen Akteuren die Möglichkeit geben, ohne vorhandene Genehmigung in den Bieterprozess einzusteigen, um dieses Zuschlagsrisiko zu minimieren, sodass man schon weiß, dass man zum Zug kommt. Aber hierbei wird eigentlich nur das Zu-schlagsrisiko durch ein Ausfallrisiko ersetzt. Denn wenn ich zu diesem Zeitpunkt ohne Genehmigung biete, weiß ich noch nicht, ob ich letztlich das Projekt durchsetzen kann. Ich habe selbst zu diesem Stand, wenn ich in der Vorentwicklung und der Planung bin, rund die Hälfte der tatsächlichen Kosten, die ich vorhin angeführt habe, für eine Anlage bis zur Genehmigung. Auch dabei gehe ich noch enorm ins Risiko.

Wir haben weiterhin auch noch die Absicherungen, die gefordert werden, wenn auch gemindert für Bürgerakteure. Sie schlagen ebenfalls zu Buche. Bei einem Windpark von drei bis vier Anlagen können sie durchaus 150.000 € bis 200.000 € ausmachen, die ich riskiere, wenn ich am Ende doch keine Genehmigung erhalte. Daher halten wir die bisherigen geplanten Ausnahmeregeln vom Bundeswirtschaftsministerium für nicht ausreichend. Hierbei müsste man deutlich nachbessern und klare Ausnahmen definie-ren.

Positiv sehen wir, dass man immerhin in dem Vorschlag des Wirtschaftsministeriums jetzt schon eine Definition von „Bürgerenergie” vorgenommen hat. Deutlich geworden ist: Es ist nicht leicht, Bürgerenergie oder Bürgerwindenergie zu definieren. Das ist jetzt aber gelungen. Aus unserer Sicht sollte man darauf aufbauen und auf Basis die-ser Definition ein Teilsegment des Marktes von den Ausschreibungen ausnehmen. Wir sehen: 2012 machten Bürgerenergieanlagen rund 50 Prozent der Gesamtleistung der erneuerbaren Energien in Deutschland aus. Wir sehen, dass die Investitionsbereit-schaft in den letzten Jahren schon deutlich gesunken ist. Bei den Neuinvestitionen schwanken die Bürgerenergieprojekte derzeit im Windenergiebereich zwischen 15 und 25 Prozent, je nachdem wie weit man die Definition zieht. Aus unserer Sicht wäre das das richtige Instrument, um entsprechende Projekte auszunehmen.

Hinzu kommt – ich hatte es vorhin schon gesagt –: Mit den Ausschreibungen steht ein umfassender Eingriff in die bisherige Finanzierungspraxis der erneuerbaren Energien bevor. Aus unserer Sicht könnte man das Verfahren erst einmal bei großen Projekten austesten und einen bestimmten Teilmarkt ausnehmen, zumal im Koalitionsvertrag der Bundesregierung eigentlich Ausschreibungen erst ab dem Jahr 2018 vorgesehen sind. Man muss also sagen, dass man die Ausschreibungen auch noch ein Jahr vorzieht.

Wir plädieren klar dafür, die Freigrenzen der EU-Beihilferichtlinien von 18 MW auszu-schöpfen. Natürlich muss man das an entsprechende Vorgaben koppeln, was die Pro-jektgesellschaften oder die Projektierungsgesellschaften anbelangt.

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Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Ich will aber noch einen Punkt am Ende anmerken, der mir ganz wichtig ist. Gestern fanden die Beratungen zum EEG in Berlin statt. Wenn ich mir erste Pressemeldungen anschaue, sehe ich: Auch dort scheinen die Aspekte „Bürgerenergie” oder „De Mini-mis” nicht stärker thematisiert worden zu sein. Auch eine Einigung in diesen Bereichen scheint nicht erzielt worden zu sein. Daher ist es ganz wichtig zu betonen, dass wir, wenn eine solche Regelung nicht kommt, insbesondere in anderen Punkten, wenn es um die konkrete Formierung des Ausschreibungsdesigns angeht, zumindest ein aus-reichendes Ausschreibungsvolumen brauchen.

Gestern sind die Würfel zumindest bei der Einigung zwischen Bundesregierung und der Länderregierungen auf 2.800 MW gefallen. Da muss man sicherlich aus unserer Sicht noch draufsatteln. Wir brauchen faire Wettbewerbsbedingungen auch in den Ausschreibungen, damit gerade Bürgerenergiegesellschaften im Binnenland eine Chance haben, überhaupt zum Zuge zu kommen – und nicht nur Windstandorte im Norden Deutschlands. In der Ausschreibung wird momentan eigentlich nur der reine Erzeugungspreis berücksichtig. Die Kosten für Netzausbau, Netztransport usw. wer-den nicht berücksichtigt. Aus unserer Sicht wird ein guter Windstandort nicht nur durch die Windhäufigkeit, sondern durch anderen Parameter definiert. Windstandorte im Bin-nenland müssen eine Chance haben, in den Ausschreibungen zum Zuge zu kommen.

Ein letzter Punkt ist die Sicherungsleistung. Wenn man in einem Bieterverfahren den Zuschlag erhält, sollte diese Sicherungsleistung deutlich minimiert werden, also die sogenannten Pönale, falls man hinterher die Projektrealisierung nicht schaffen sollte.

Diese drei Punkte erachte ich, sofern sich „De Minimis” nicht durchsetzen sollte, als ganz wichtig, um die Bürgerenergie in Nordrhein-Westfalen noch weiter nach vorn zu bringen.

Dr. Thomas E. Banning (NATURSTROM AG, Düsseldorf): Guten Morgen! Ich kann mich den Worten von Herrn Dobertin weitgehend anschließen. Insofern will ich nicht alles wiederholen, sondern zwei bis drei ergänzende Aspekte einbringen. Dann lassen Sie uns lieber in die Diskussion einsteigen.

Ich habe das Bündnis Bürgerenergie vor zwei Jahren mitgegründet. Das ist sozusagen der Verband, der dafür sorgt, dass die Bürgerenergie eine Stimme in Deutschland be-kommt. Warum? Die Bürgerenergie ist doch eigentlich der Weg, mit dem wir die Ener-giewende überhaupt vorangebracht haben.

Ich möchte jetzt nicht zu sehr polarisieren, aber wenn wir uns einmal in die 90er-Jahre zurückversetzen, sehen wir: Zu dem Zeitpunkt hat sich kein großes Energieversor-gungsunternehmen um erneuerbare Energie gekümmert. Das Thema stand weder auf der Tagesordnung, noch wurde es irgendwie positiv begleitet oder akzeptiert, sondern es waren wirklich die dickköpfigen Bürger und Experten vor allem aus Forschungsein-richtungen, Hochschulen und ähnlichen Organisationen, die ausprobiert haben und die dafür gesorgt haben, dass Innovationen überhaupt erst einmal aufgesattelt und in den Markt gebracht wurden. Wir haben dort eine Begleitung aus der Politik gehabt – schon beim Stromeinspeisungsgesetz und dann natürlich durch das EEG. Gott sei Dank hat

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 13 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er man damals verstanden, dass Innovationen Freiräume brauchen, dass Menschen überhaupt die Chance haben müssen, Dinge auszuprobieren.

Was passiert heute? 20 Jahre später, wenn wir eigentlich sagen: „Wir haben Erfolg”, wird genau diese Innovationskraft der Bürger, die Innovationskraft der einzelnen Per-sonen und der kleinen Gruppierungen zurückgestuft, und man sagt: „Nein, wir kommen ohne das aus. Eigentlich brauchen wir jetzt neue Verfahren, und das sollen die großen Konzerne wieder alles richten.”

Wenn Sie sich die aktuelle Situation der EEG-Überarbeitung anschauen und damit ein Stück über das Thema „Ausschreibungen” hinausgehen, ist es sehr auffallend, dass es inzwischen nur noch darum geht, den großen Konzernen die Geschäfte zuzuschan-zen – auf gut Deutsch gesagt. Schauen Sie sich an, was 1 kWh Strom, die auf dem Meer produziert wird, kostet, und bitte schauen Sie sich an, zu welchen Kosten wir inzwischen im Binnenland Solarstrom und Windstrom produzieren können. Da ist im Moment eine Fehlschaltung, die man klar aussprechen muss.

Wir haben die Bürger gehabt, die die Energiewende vorangetrieben haben. Wir haben weitsichtige Politiker gefunden, die das mit aufgegriffen haben. Aber wir haben keine Energiekonzerne gehabt, die das Thema getrieben haben. Jetzt, seit drei bis vier Jah-ren, wird plötzlich die große Wende gemacht, und man sagt: Also liebe Leute, das mit dem Bürgern war ja mal ganz nett, aber jetzt brauchen wir die nicht mehr. Jetzt haben wir kapiert, dass die Energiewende kommt. Jetzt machen das die Bundespolitiker und die großen Konzerne wieder.

Nach Fukushima gab es paarmal diese berühmte Elefantenrunde – das hätte ich bei-nahe gesagt – im Bereich Energieversorgung. Die Kanzlerin hat sozusagen groß ge-tagt zum Thema „Energiewende”. Es ist nicht ein Unternehmen aus dem alternativen Bereich dazu eingeladen worden, sondern am Tisch saßen die vier Konzernbosse. Wenn das die Strategie ist, brauchen wir auch heute nicht darüber nachzudenken, ob Bürgerenergie noch bewahrt werden soll. Wenn es einstimmig gewünscht wird in Deutschland, dass es die Konzerne wieder machen und die Bürger bitte schön vom Soziussitz herunterrutschen, können wir das regeln.

Aber wenn Sie sagen: „Nein, die Bürger haben das betrieben, sie haben sogar gute Dinge vorangetrieben, und wir wollen ihnen auch in Zukunft zumindest einen Spiel-raum geben – natürlich wissend, dass die klassische Energieversorgung auch ganz klar ihren Bereich braucht”, frage ich Sie: Wollen wir die Bürger jetzt herunterschubsen oder wollen wir Ihnen eine Chance geben?

Wenn wir das wollen, können wir den vorliegenden Gesetzentwurf nicht gutheißen. Es bedeutet, dass alle kleinen Akteure – das sind Bürgerenergiegesellschaften, aber ge-nauso auch kleine Gemeinde- und Stadtwerke sowie unabhängige Ökostromanbieter wie mein Unternehmen, aber auch viele andere wie Greenpeace Energy, EWS Schönau und andere überhaupt keine Chance mehr haben werden. Denn das Thema „Ausschreibungen” ist eine Frage von Macht. Das ist eine Frage von Geld und davon, Dinge aussitzen zu können.

Schauen Sie sich doch nur an, wie die Ausschreibungen im PV-Bereich gelaufen sind. Sehen Sie bis heute Anlagen, die in Deutschland realisiert sind und die den Zuschlag

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 14 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er bekommen haben? – Nein! Man hat erst einmal versucht, sich diese Rechte mit be-stimmten Methoden zu kaufen. Jetzt sitzt man wieder aus und schaut mal, ob irgend-wann etwas realisiert wird, wenn es denn denjenigen, die das zusammen gekauft ha-ben, passt und wenn es für sie wirtschaftlich ist.

Wenn wir das wollen: bitte ja. – Wenn wir das nicht wollen: Bitte machen Sie etwas anderes. – Sie sehen: Ich gehe etwas anders als das Thema heran als die beiden Kollegen – ein wenig emotionaler. Ich versuche, Sie sehr bewusst mit der Nase auf das Problem zu stoßen.

Die NATURSTROM AG ist ein Düsseldorfer Unternehmen. Wir sind 1998 hier gegrün-det worden. Das war das erste Unternehmen in Deutschland in dem Bereich, das fünf Tage nach dem Beschluss in Berlin über die Liberalisierung des Strommarktes ge-gründet wurde. NATURSTROM ist von Bürgern gegründet worden, die etwas gewollt haben. Wir haben es geschafft. Wir haben viel vorangetrieben. Aber alles wird uns immer mehr weggeschnürt. Ich kann es nur an diesen Unternehmen und an Projekten, die wir machen, verdeutlichen. Wir arbeiten mit grob 80 Bürgerenergiegesellschaften deutschlandweit zusammen: von Husum bis herunter an die Alpen und gerade auch in Nordrhein-Westfalen.

Die Leute dort sind inzwischen so was von frustriert. Denn sie sind nach der Energie-wende 2011 nach Fukushima so richtig aufgebrochen nach dem Motto: Jetzt geben wir noch mal Gas. Jetzt strengen uns an. Jetzt nehmen wir es bei uns vor Ort in die Hand. – Es ist doch das zentrale Element, dass Menschen sagen: Ich regle mein Le-ben. Ich regle bei mir im Umfeld die Dinge. Ich warte nicht auf Konzerne. Ich warte nicht auf die große Politik. Ich mache Politik vor Ort.

Viele von Ihnen kennen Bürgermeister. Da geht es auch gar nicht um Parteipolitik. Da sagt man: Ich mache die Sachen hier vor Ort richtig und ich bekomme das hin. Diese Ansätze wollen wir vorantreiben. Ausschreibungen geben diesen Initiativen und diesen Ansätzen keine Chance mehr.

Ich bin selbst bei NATURSTROM. Wir sind kein Kleinunternehmen mehr. Wir haben einen Umsatz von 300 Millionen €, also immerhin schon ein bisschen. Wir versorgen bundesweit eine Viertelmillion Kunden. Das ist kein Kleinstunternehmen, keine kleine Genossenschaft oder so. Wir haben versucht, letztes Jahr an den Ausschreibungen für Photovoltaik teilzunehmen. Wir sind immer herausgefallen mit den Projekten. Wir sind nicht mit einem 10-MW-Projekt angetreten, sondern wir haben bewusst versucht, 1- oder 2-MW-Projekte unterzubringen. Das ging nicht. Wir konnten uns da überhaupt nicht durchsetzen. Es gibt keine Chance.

Das einzige Projekt, mit dem ich in der letzten Sekunde durchgekommen bin, ist ein 10-MW-Projekt irgendwo in der äußersten Ecke von Brandenburg, wo alles möglichst billig ist. Das ist die Realität. Wollen wir das? Wollen wir nur auf „billig” schauen oder wollen wir, wie es Herr Dobertin eben angesprochen hat, die Systemkosten vor Augen haben und nicht nur die Produktionskosten. Wenn wir die Systemkosten sehen wollen, müssen wir anders denken und dürfen diesen Weg der Ausschreibungen wirklich nicht gehen.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 15 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Vorsitzender Georg Fortmeier: Wir kommen zur Fragerunde der Abgeordneten.

Josef Hovenjürgen (CDU): Herzlichen Dank an die Sachverständigen, die uns schon mit ihren Impulsreferaten ein Stückchen mit auf den Weg gegeben haben. Ich habe für die CDU-Fraktion natürlich folgende Situation zu bewerten: Dass wir in irgendeiner Form auch bei der regenerativen Energie sozusagen die Energieerzeugung volkswirt-schaftlich sinnvoll organisieren müssen, dass der Bund in irgendeiner Form versuchen muss, das zu koordinieren, ist sicherlich für alle nachvollziehbar. Wir müssen aber dann natürlich aus nordrhein-westfälischem Interesse fragen: Wohin kann der Weg denn gehen? Was bedeutet das für unser Land? Was bedeutet das für den Ausbau in unserem Land?

Da sind die Entscheidungen bzw. wenn es überhaupt einen Rahmen gibt für eine Ent-scheidung … Darüber hat man in Berlin gesprochen: 2.800 MW jährlicher Zubau, aber inklusive des Repowerings. Das reduziert natürlich die Neubausituation in dem Bereich sehr wahrscheinlich recht deutlich. Natürlich ist ja auch schon beschrieben worden: Gerade die Bürgerwindparkidee, die davon getragen ist, dass sich die Betreiber in der Regel um ein einziges Projekt kümmern, das bei ihnen vor Ort stattfindet, hat somit sozusagen Pufferungssituationen für mehr Projekte gar nicht zur Verfügung und ist insofern sehr davon abhängig, dass man einen gewissen Vertrauensschutz braucht, wenn man sich auf so einen Planungsweg macht. Das ist natürlich ein Stück weit hier-bei infrage gestellt.

Wir reden aber über den Antrag der Piratenfraktion, was letztendlich der Maßstab sein sollte, der hier im Land diskutiert werden könnte. Sind 18 MW ein Maßstab, über Bür-gerwindenergie zu sprechen, oder ist das nicht schon ein Volumen, bei dem man auch institutionellen Anlegern den Weg bahnt? Da ist meine Fraktion der Auffassung, dass dies dann wohl eher der Fall ist. Wir haben dafür ausgesprochen, dass wir uns, wenn über die Bürgerwindparkidee sprechen, über Kategorien von ca. 9 MW unterhalten.

Ich möchte erst einmal die Frage an die Herren Sachverständigen richten, ob und in-wieweit Sie uns sagen können, in welchen Volumen Windparks in NRW entstehen, die oberhalb von 18 MW liegen bzw. wie viele Bürgerwindparks denn im Bereich der 9 MW liegen. Gibt es da Erkenntnisgewinn bzw. Erkenntnisse, die uns ein bisschen den Weg weisen können, was die richtige Größenordnung ist?

Ich gebe insbesondere noch einmal zur Kenntnis: Wir haben gemeinsam gesagt: Wir wollen die Bürgerwindenergie stärken. – Der erste Windkrafterlass der rot-grünen Lan-desregierung beinhaltete sogar den Hinweis, Bürgerwindparks gesondert zu fördern. Leider kamen mit diesem Erlass gleichzeitig die Schreiben der Bezirksregierungen in den Städten an, dass man das natürlich rechtlich haltbar nicht durchsetzen könne. Insofern wäre natürlich ein rechtlicher Rahmen zu diesem Sachverhalt sehr hilfreich gewesen. Insoweit stehen wir jetzt vor der Frage: Wie bekommen wir die Bürgerwind-parkidee gerettet? Wie können wir die Akzeptanz der Menschen vor Ort erhalten, die sowieso ein Stück weit in der Diskussion steht? Es gibt bei jeder Anlage oder jedem Park, der betrieben wird, auch Bürgerinitiativen dagegen, obwohl das zum Beispiel Bürgerwindparkcharakter hat. Mittlerweile klinken sich Umweltverbände in Klagever-fahren ein. Es wird also auch nicht einfacher, diesen Konflikt aufzulösen.

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Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Nähe zur Wohnbebauung oder weiter in die Landschaft? Weiter in die Landschaft? Größerer Konflikt mit dem Naturschutz und mit dem Artenschutz! Näher an die Wohn-bebauung? Mehr Konflikt mit dem Menschen! Wir haben auch da natürlich noch eine gewisse Situation, die für die Institution vor Ort nicht einfach ist. Schade ist gerade im Land Nordrhein-Westfalen, dass die Konflikte vor Ort ausgetragen werden müssen, weil wir keine wirkliche Rahmengebung durch die Politik haben.

Kai Schmalenbach (PIRATEN): Zunächst vielen Dank an die Sachverständigen, dass sie sich heute auf den Weg hierher gemacht haben. Vielen Dank an Herrn Hovenjür-gen für seine Meinung, die ich bisher überhaupt nicht kannte.

Ich möchte mich gerne kurzfassen, um die Redezeit unseren Sachverständigen zu-kommen zu lassen. Ich konzentriere mich darauf, zwei Fragen zu stellen.

Zum einen: Welche Auswirkungen wird das Ausschreibungsmodell auf eine Zentrali-sierung bzw. Dezentralisierung des Strommarktes haben?

Zum anderen: Was macht das mit den Systemkosten? Gerade hat Herr Dr. Banning erwähnt, die Systemkosten sollten das sein, was wichtig ist. Einer unserer Ansätze der Piratenpartei ist zu sagen: Wir sollten auf Großprojekte wie große Stromtrassen ver-zichten und stattdessen lieber den Strom vor Ort produzieren. Ich hätte gerne ein paar Ausführungen dazu, was Ihnen dabei vorschwebt. Welche Auswirkungen hat das auf die Systemkosten?

Wibke Brems (GRÜNE): Ich möchte zunächst eine Frage an den VKU, aber natürlich auch an die anderen beiden Sachverständigen stellen. Sie haben eben ausgeführt, dass Sie eigentlich dieses Ausschreibungsmodell befürworten. Wir haben an anderer Stelle gehört, dass es selbst für eine Firma wie NATURSTROM nicht einfach ist, da überhaupt hineinzukommen. Für mich ist die Frage, was mit eher kleinen Stadtwerken ist, die häufig im Nahbereich in Windenergieprojekte investieren wollen und nicht un-bedingt durch den ganzen Staat tingeln, um anderswo etwas zu machen. Wie sehen Sie das für ihre Mitglieder? Wie stellen Sie sich hierbei auf? Denn das macht es an der Stelle wahrscheinlich noch einmal schwieriger.

Dann habe ich an alle eine generelle Frage: Sie sind natürlich stark auf das Thema „Bürgerenergie” eingegangen. Ein weiterer Aspekt des Referentenentwurfs geht aber auch auf das Thema „Mengenbegrenzung” ein, was indirekt auch wieder Rückwirkun-gen auf Bürgerenergie und die gesamte Entwicklung in unserem Bundesland hat. Vor allem stellt sich die Frage, wie Sie die Mengenbegrenzung und die Konsequenzen für die regionale Verteilung in NRW und für die Windenergie sehen. Welche Auswirkun-gen vermuten Sie auf Arbeitsplätze, auch mit Blick auf den Wirtschaftsfaktor in Nord-rhein-Westfalen?

Frank Sundermann (SPD): Meine Herren, auch von meiner Fraktion vielen Dank für Ihre einleitenden Ausführungen. – Grundsätzliches hat Herr Hovenjürgen schon ge-sagt. Das, was gestern in Berlin besprochen wurde, liegt sicherlich noch nicht konkret

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Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er vor. Da müssen wir prüfen, welche Auswirkungen das hat. Wie weit diese Diskussion um Bürgerenergie überhaupt noch zielführend ist, müssen wir auch schauen.

Es gab auch Ausführungen: zweimal contra, einmal pro Ausschreibungen. Auch da müssen wir ein Stück weit akzeptieren, was aus Berlin kommt. Ich mache aus meiner Meinung keinen Hehl, dass ich durchaus ein Befürworter dieser Ausschreibung bin. Ob feste Erlöse bzw. feste Preise für Kilowattstunden immer innovationsfördernd sind, kann man sicherlich an dieser oder an anderer Stelle auch einmal diskutieren.

Ich habe konkrete Fragen. Wir haben auch in unseren Anträgen immer wieder ausge-führt, dass die Akzeptanz bei Bürgerwindpark größer ist als bei Windparks, die durch große Energieerzeuger erstellt werden. Meine Frage richtet sich an alle, aber natürlich auch an den Kollegen von den Stadtwerken, ob Sie – Sie werden in der Regel von Bürgern getragen – auch diesen Akzeptanzvorsprung haben oder nicht. Ich hätte auch gern Beispiele von Herrn Dobertin und auch von Herrn Dr. Banning darüber, wo es durch Bürgerwindparks gelungen ist, die Akzeptanz zu steigern.

Aufsetzend auf eine Aussage von Dr. Weigt möchte ich nachfragen: Sie hatten Koope-rationen angeboten. Wie stellen sich Kooperationen zwischen Stadtwerken und Bür-gern in der Praxis dar? Welche Möglichkeiten sehen Sie, durch die vorliegende Novelle diese Kooperation auszubauen? Oder sind sie Ihrer Meinung nach eher einge-schränkt?

Eine weitere Frage habe ich. Es wurde – darauf wurde schon eingegangen – auch positiv bewertet, dass auch einmal definiert wurde, was Bürgerenergie und was Bür-gerwindparks sind. Dazu hätte ich gern eine abschließende Wertung und vielleicht auch Vorschläge, wie man das nachschärfen könnte.

Dietmar Brockes (FDP): Vielen Dank, meine Herren, dass Sie uns heute Morgen hier zur Verfügung stehen. Meine erste Frage richtet sich ebenfalls an Herrn Dr. Weigt be-züglich der Definition der Bürgerenergiegesellschaft. Inwiefern halten Sie dies in der Form für zweckmäßig? Könnten Sie das genauer ausführen? Werden dadurch even-tuell auch Umgehungskonstellationen erzeugt?

Dann möchte ich eine Frage an alle stellen. Inwiefern halten Sie die Energieerzeugung aus Erneuerbaren außerhalb des EEG für möglich?

Vorsitzender Georg Fortmeier: Wir kommen nun zur Antwortrunde der Experten.

Dr. Jürgen Weigt (VKU NRW, Köln): Ich möchte sehr gerne beginnen mit der Antwort auf die Frage von Frau Brems zu den Perspektiven kleinerer Stadtwerke im Ausschrei-bungsmodell. In der Tat machen sich dazu einige Unternehmen Sorgen und stellen sich die Frage, inwiefern sie zukünftig noch hier investieren können. Wir haben uns die Entscheidung damals auch nicht leicht gemacht, als wir uns für die Einführung von Ausschreibungen ausgesprochen haben. Letztlich haben wir gesagt: Aus gesamtsys-temischer Sicht sind Ausschreibungen sinnvoll. – Wir sehen allerdings, dass kleinere Stadtwerke durchaus Perspektiven haben, nämlich wenn sie sich zusammentun mit

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 18 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er anderen kleinen Stadtwerken und Kooperationen eingehen – auch auf überregionaler Ebene, auch gemeinsam mit den Kommunen und mit den Bürgern.

Wir kennen Beispiele von Projekten zum Beispiel Energiegenossenschaften, an denen Stadtwerke beteiligt sind, die zum Teil auch von Stadtwerken selbst gegründet worden sind. Zum Teil sind das Energiegenossenschaften, die über ein sehr großes Portfolio von Erzeugungsanlagen verfügen. Also: Man hat auch in dem Segment durchaus die Möglichkeit, in mehrere Projekte zu investieren und Risiken zu streuen.

Für uns ist allerdings die Frage ganz wesentlich, welche Mengen überhaupt jedes Jahr in die Ausschreibung gegeben werden. Dieser Punkt ist in einigen Fragen auch ange-sprochen worden. Das ist für uns vielleicht die wichtigste Stellschraube überhaupt in Sachen Akteursvielfalt und Bürgerenergie. Denn wenn die Ausschreibungsmengen zu klein sind – was hier von der Politik aktuell vorschlagen wird, 2800 MW, in denen Repoweringprojekte schon berücksichtigt sind –, bleibt unterm Strich relativ wenig üb-rig für den Neubau. Das wäre mit Sicherheit zu wenig. Da haben wir die Befürchtung, dass gerade kleine und mittelgroße Stadtwerke keine wirklich realistische Chance auf einen Zuschlag haben. Da sehen wir tatsächlich die Gefahr, dass im Bereich der Wind-stromerzeugung eine gewisse Marktkonzentration stattfinden könnte. Nur wenn die Ausschreibungsmengen ausreichend groß sind … Wir würden eine Menge von 2.000 MW netto vorschlagen, zu der Repowering noch hinzukäme. Das wäre eine Grö-ßenordnung, bei der wir davon ausgehen, dass eine ausreichende Akteursvielfalt in Zukunft aufrechterhalten werden kann.

Ich bin auch nach dem Thema „Akzeptanz” gefragt worden. Inwiefern verbessert Bür-gerbeteiligung die Akzeptanz von Erneuerbaren-Energien-Projekten? Das ist ganz ein-deutig der Fall nach den Erfahrungen, die unsere Mitgliedsunternehmen machen. Denn wenn man es schafft, die Bürger vor Ort für Projekte dadurch zu begeistern, dass man sie teilhaben lässt, ist es wesentlich leichter, Konflikten vorzubeugen. Windpro-jekte bringen ein extrem hohes Konfliktpotenzial in verschiedenen Phasen eines Pro-jekts mit sich. Da sind etliche Hürden zu überwinden. Das geht bei der Flächenakquise los und reicht bis hin zur Genehmigungserteilung. Aber wenn große Teile der Bevöl-kerung hinter dem Projekt stehen, ist das wirklich sehr hilfreich.

Abschließend möchte ich noch einige Ausführungen zu der Frage machen, welche Bürgerenergiemodelle konkret bei Stadtwerken praktiziert werden. Hierbei gibt es in der Tat die verschiedensten Formen. Eine Möglichkeit besteht natürlich darin, dass man die Bürger finanziell durch Spareinlagen oder Darlehen beteiligt. Damit haben viele Stadtwerke positive Erfahrungen gemacht. Die Bürger sind sehr interessiert an solchen Produkten.

Viele Stadtwerke bieten aber auch gesellschaftsrechtliche Beteiligungen an. Zum Bei-spiel verkaufen die Städtischen Werke Kassel Anteile an Windparks an örtliche Bür-gerenergiegenossenschaften und Kommunen. Über die Mitgliedschaft in den Genos-senschaften können die Bürger an den Projekten teilhaben – auch mit geringen Beträ-gen.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 19 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Manche Stadtwerke gründen selbst Energiegenossenschaften. Das machen sie in der Regel gemeinsam mit den örtlichen Volks- und Raiffeisenbanken. Dann führen die Ge-nossenschaften die Investitionen selbst durch, profitieren aber auch davon, dass die Stadtwerke im Vorstand und Aufsichtsrat vertreten sind. Da gibt es gerade in Nord-rhein-Westfalen Beispiele. Etwa machen die Stadtwerke Gütersloh, die Stadtwerke Ahlen und die Stadtwerke Münster solche Projekte. Sie wollen das auch in Zukunft weiterhin tun. Sie stellen sich also den Herausforderungen des Ausschreibungsmo-dells.

Manchmal ist sogar eine Bürgerenergiegenossenschaft unmittelbar an einem Stadt-werk beteiligt und gestaltet so unmittelbar die Unternehmenspolitik mit. So ist sie dann auch am wirtschaftlichen Ergebnis des Stadtwerks beteiligt. Da gibt es in Nordhessen zum Beispiel die Stadtwerke Wolfhagen, die diesen Weg gegangen sind. 25 Prozent der Stadtwerke gehören einer Bürgerenergiegenossenschaft. Die Stadtwerke Steinfurt in Nordrhein-Westfalen machen das auch. Die Stadtwerke Jena-Pößneck machen das ebenfalls. Es gibt insgesamt ein breites Spektrum an Beteiligungsmöglichkeiten. Inso-fern zeigt unsere Erfahrung eigentlich, dass es vor allem darauf ankommt, dass die Bürgerenergie einen energiewirtschaftlichen Partner an ihrer Seite hat. Diesen As-pekte halten wir im Ergebnis für wichtiger als die Frage, ob es eine Ausnahmeregelung geben wird oder nicht.

Jan Dobertin (Landesverband Erneuerbare Energien, Düsseldorf): Sehr geehrter Herr Vorsitzender! Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete! Vielen Dank für die Fragen. Zur Frage von Herrn Hovenjürgen, wie es mit den durchschnittlichen Wind-parkgrößen aussieht, muss man sicherlich sagen, dass 18 MW schon ein größerer Teil des deutschen Marktes sind. Das liegt daran, dass wir in vielen Bundesländern bei-spielsweise bei der Ausweisung von Vorrangflächen schon eine Mindestvorgabe von drei Anlagen haben. Man kann schon sagen, dass 18 MW sicherlich den Großteil dar-stellen.

Aber ich hatte auch schon gesagt: Für mich ist nicht entscheidend, wo die Menge letzt-lich liegt, sondern das entscheidende einschränkende Kriterium wird sein, wie man dann die Bedingungen einer Bürgerenergiegesellschaft oder die Definition einer Bür-gerenergiegesellschaft schafft. Dadurch schafft man die notwendigen Einschränkun-gen. Wenn ich mir jetzt vorliegende Definition anschaue, sehe ich: Das ist schon eine relativ enge Definition.

Ich hatte vorhin auch gesagt: Es gibt verschiedene Untersuchungen. Die Neuinvestiti-onsbereitschaft bei Bürgerenergieanlagen ist leider zurückgegangen – Herr Dr. Ban-ning hat das bereits ausgeführt – aufgrund von Verunsicherungen in der Vergangen-heit. Wir würden wahrscheinlich aktuell über einen Markt von 15 bis 25 Prozent der Windenergieprojektierung in Deutschland sprechen, je nachdem wie eng man das fasst. Aber in der engen Fassung wären es rund 15 Prozent. Wir haben mit dem Vor-schlag des BMWi zum einen die gezwungene Mehrheitsbeteiligung von Bürgern und wir haben auch noch die regionale Verordnung bzw. die regionale Bindung der Leute, die an dem Windpark beteiligt sind. Da sprechen wir über einen deutlich kleineren Teil als in die sechs Anlagen oder die 18 MW.

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Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Zweitens. Zur Frage nach den Systemkosten hatten Herr Dr. Banning und ich schon etwas gesagt. Mit Ausschreibungen schielen wir natürlich zunächst einmal auf den reinen Erzeugungspreis. Wir sehen auch – gestern in den Beratungen hat das auch wieder eine Rolle gespielt –, dass wir versuchen, das ein Stück weit zu korrigieren. Denn wenn ich eine Windanlage an einem Küstenstandort installieren und dort für 6 bis 7 Cent pro Kilowattstunde produzieren kann, sind das nicht die realen Kosten. Der Netzausbau, die Transportkosten etc. kommen hinzu. Wir sehen momentan auch, dass es zu langen Abschaltungen aufgrund von Netzengpässen kommt, die natürlich auch volkswirtschaftliche Schäden verursachen. Das alles muss man mitberücksichti-gen. Man versucht, da gewisse Korrekturen zu schaffen.

Gestern war wohl auch ein Thema, dass man jetzt gewisse Netzengpassregionen de-finieren will, also Regionen, in denen stark abgeregelt wird. Das ist ein Korrekturfaktor. Man sagt: Man will eher in den Regionen zubauen, wo auch noch höhere Aufnahme-kapazitäten für die Netze bestehen. Das ist aus unserer Sicht und gerade aus Sicht Nordrhein-Westfalens sicherlich begrüßenswert.

Wir haben auch noch einen zweiten Punkt, nämlich dass wir im Bieterverfahren selbst auch schon Korrekturfaktoren angelegt haben. Das heißt – ich will es nicht zu kompli-ziert machen –: Gebote aus dem Binnenland erfahren einen gewissen Aufschlag bzw. Gebote aus windreicheren Regionen erfahren einen Abschlag. Denn sonst würde das zu Mitnahmeeffekten an den guten Standorten führen. Man schaut sich das Ergebnis der letzten Ausschreibungsrunden an. Dann könnten die guten Standorte natürlich Mit-nahmeeffekte generieren, weil sie einen Marktpreis oder einen Preis für ihre Projekte bieten, der nahe an dem ist, was in der letzten Ausschreibungsrunde als Zuschlags-preis gegeben wurde. Daher braucht es Korrekturfaktoren, damit auch Standorte aus dem Binnenland künftig eine Chance haben, einen Zuschlag zu erhalten, und damit zugleich die volkswirtschaftliche Effizienz gehalten werden kann.

Zur Frage von Frau Brems nach den 2.800 MW und danach, was die konkreten Aus-bauzahlen bedeuten, will ich etwas verdeutlichen. Wenn wir uns die Ziele in Nordrhein-Westfalen anschauen, sehen wir: Wir wollen bis zum Jahre 2025 mindestens 30 Pro-zent des Strombedarfs aus erneuerbaren Energien decken. Wenn man das überträgt, wird die Windenergie ein Lastesel, eine zentrale Säule für die Erreichung dieses Ziel bzw. beim Aufbau sein. Das heißt: Wir brauchen eigentlich pro Jahr gut 200 bis 220 Anlagen mit 650 bis 700 MW. 2.800 MW ist der Umfang des bundesweiten Ausschrei-bungsvolumens. Da sind wir natürlich in einem bundesweiten Wettbewerb. Repowering wird noch eingerechnet. Wenn man sieht, dass gerade die windreichen Standorte dennoch in dem Ausschreibungsverfahren Vorteile haben werden, sehe ich natürlich massive Gefahren, die Ausbauziele zu erreichen.

Dabei sind wir eigentlich auf einem sehr guten Weg. Man hat die Rahmenbedingungen geschaffen: über die Regionalplanung und über entsprechende Rahmenbedingungen im Windenergieerlass. Wir haben im letzten Jahr die Erfolge gesehen. Das heißt: Der Ausbau der Windenergie in Nordrhein-Westfalen hat deutlich an Fahrt aufgenommen. Im Jahr 2010 haben wir gerade einmal rund 50 Anlagen mit 90 MW gebaut. Im letzten Jahr waren es schon Anlagen mit einer Leistung von 420 MW. Damit lag NRW bun-desweit nach Schleswig-Holstein an zweiter Stelle. Das heißt: Wir haben eine Dynamik

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 21 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er geschaffen, die wir jetzt fortsetzen wollen und die natürlich durch einen solchen bun-desweiten Deckel gebremst wird. Ich sehe insbesondere noch nicht in den nächsten zwei bis drei Jahren die großen Gefahren. Aber erinnern wir uns: Das EEG ist im Jahr 2000 gestartet. Da hatten wir schon einen hohen bundesweiten Zubau gehabt. Er be-trug beispielsweise im Jahr 2002 3.000 MW. Wenn wir wissen, dass die Förderung 20 Jahre lang läuft, droht ab dem nächsten Jahrzehnt, eine enorme Menge von Anla-gen aus dem Markt zu verschwinden. Wir sehen momentan nicht, dass Altanlagen eine entsprechende Perspektive zum Weiterbetrieb haben. Dann wird natürlich dieses Neuausschreibungsvolumen deutlich minimiert. Dass NRW dann noch auf die 650 MW kommen will, sehe ich momentan als nicht möglich an. Das sage ich ganz offen. Man wird die Ausbauziele deutlich verfehlen.

Die Frage von Ihnen, Herr Sundermann, nach der akzeptanzsteigernden Wirkung von Bürgerwindparks beantworte ich wie folgt: Es gibt verschiedene Studien, die das sehr deutlich belegen. Wir hatten selbst – ich hatte das gesagt – eine Untersuchung zum Thema „Bürgerwind” durchgeführt, die Akzeptanzsteigerungen zeigt.

Ich will aber als ein konkretes Beispiel in Nordrhein-Westfalen darstellen, dass übri-gens auch in einer Studie der Fachagentur Windenergie aus Berlin die Windenergie positiv hervorgehoben wurde. Erinnern wir uns: Im Jahr 2005 gab es im Münsterland massive Proteste gegen den Ausbau der Windenergie. Wir sehen heute dort eine hohe gesellschaftliche Akzeptanz. Ich meine: Das liegt gerade an Bürgerenergie und Bür-gerwindprojekten, weil etwa der Kreis Steinfurt dort als sehr positives Beispiel voran-geht. Er hat eine eigene Serviceagentur Wind. Wir sehen dort, dass nur noch Bürger-windenergieprojekte umgesetzt werden.

Das ist mit ein Grund dafür, warum das bei der Überarbeitung des Regionalplans im Münsterland, der jetzt sehr schnell und ohne großen Widerspruch verabschiedet wurde, eine so hohe Akzeptanz hat. Man hat mehr ausgewiesen, als eigentlich im Ent-wurf des Landesentwicklungsplans vorgesehen war, nämlich knapp 30 Prozent mehr Fläche. Wenn wir das mit anderen Regionen zum Beispiel im Regierungsbezirk Arns-berg vergleichen, wo wir große Vorbehalte sehen und wo vielleicht Bürgerwindprojekte noch stärker um sich greifen müssen – auch mit Blick auf die Erfahrung mit der Tech-nologie –, haben wir im Münsterland eine erstaunliche Entwicklung gesehen: von den Protesten 2005 mit vielen Bürgerinitiativen bis zu einer viel stärken Akzeptanz heute.

Zum letzten Punkt und damit zur Frage von Herrn Brockes, wie es ohne ein EEG wäre: Wir haben gestern in Duisburg unseren zweiten Unternehmertag durchgeführt. Es gibt sicherlich auch ohne EEG Möglichkeiten der Eigenversorgung mit erneuerbaren Ener-gien für Unternehmer.

Wir müssen allerdings auch zur Kenntnis nehmen, dass das anscheinend von der Bun-desregierung nicht wirklich gewollt ist, weil dafür immer mehr Hürden aufgebaut wer-den. Wir haben die EEG-Eigenstromumlage. Das heißt: Man muss eine anteilige EEG-Umlage für den eigenen Solarstrom beispielsweise vom Gewerbedach zahlen. Wir se-hen jetzt, dass vom Bundesfinanzministerium der Vorschlag gemacht wurde, die Stromsteuer auch für den eigenen PV-Strom zu erheben. Das wird also immer unat-traktiver gemacht.

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Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Ich persönlich habe das Gefühl, dass der dezentrale Ansatz, der mit der Energiewende verbunden ist, nicht anerkannt wird und da immer wieder neue Hürden aufgebaut wer-den. Im unternehmerischen Bereich ist das sicherlich schon möglich, letztlich sehe ich bei der landesweiten Stromversorgung momentan keine Möglichkeit, Anlagen ohne EEG zu installieren. Wir sehen, wo sich derzeit die Börsenstrompreise bewegen. Da wird es selbst für Anlagen, die jetzt aus dem EEG laufen, nicht möglich sein, den Wei-terbetrieb zu gewährleisten, obwohl wir durch Windenergie Strom für einen Preis zwi-schen 3 Cent und 4 Cent pro Kilowattstunde produzieren können. Ich glaube, es gibt keine Stromerzeugungsform, die günstiger ist. Aber wir sehen durch die niedrigen Bör-senstrompreise keine Möglichkeit, selbst die Wartungs- und die Instandhaltungskosten für die alten Anlagen zu tragen. Für Neuanlagen ist das aus meiner Sicht nicht gege-ben. Daher braucht es weiterhin dabei das EEG.

Um auf die Frage zurückzukommen, sage ich: Das ist im unternehmerischen Bereich zur Eigenversorgung sicherlich machbar, aber dabei gibt es, wie gesagt, immer wieder neue Hürden, die das unattraktiver und unwirtschaftlicher machen.

Wir haben auch – dazu wird Herr Banning sicherlich mehr sagen können – kein funk-tionierendes Grünstrommarktmodell, das uns den Direktvertrieb von Strom aus Anla-gen zur Nutzung erneuerbarer Energien vor Ort an Kunden zu einem wirtschaftlichen Preis ermöglicht. Daher sehe ich das EEG weiterhin als eine wichtige Grundlage, um den Ausbau der erneuerbaren Energien in NRW, aber auch bundesweit voranzubrin-gen.

Dr. Thomas E. Banning (NATURSTROM AG, Düsseldorf): Ich setze meine Ausfüh-rungen an der Stelle an, wo gerade aufgehört wurde, und gehe umgekehrt vor. Ich bin totaler Verfechter dafür, dass wir eigentlich kein EEG bräuchten. Ich bin Unternehmer. Als Unternehmer sage ich: Alles, was der Staat regelt, schränkt mich irgendwo ein.

Das Problem ist: Wir sind inzwischen einen Weg gegangen, der kein Umlegen des Schalters von heute auf morgen ermöglicht. Das heißt: Wir brauchen eine sehr struk-turierte Vorarbeit, wenn wir eines Tages das Thema „Förderung durch das EEG” ab-schalten und andere Wege gehen wollen. Aber die Zielsetzung muss sein, dass wir in einigen Jahren ohne solche Umlagesysteme auskommen, weil wir sonst einen Ver-waltungsapparat und Kosten vor uns herschieben. Das kann volkswirtschaftlich keinen Sinn ergeben.

Sie können heute leider – das ist gerade sehr klar von Herrn Dobertin ausgedrückt worden, und ich kann das dreimal unterstreichen – aufgrund der konkreten gesetzli-chen Vorgaben keinen Weg finden, egal wie Sie sich anstrengen, um Strom vernünftig, wirtschaftlich und auch ökologisch – diesen Anspruch haben wir natürlich immer – an Endkunden zu verkaufen. Der ist uns genommen worden.

Es gab einmal dieses sogenannte Grünstromvermarktungsprivileg. In diesem Zusam-menhang von „Privileg” zu sprechen, fand ich sowieso ein bisschen komisch. Denn eigentlich haben wir sozusagen die Integrationsarbeit gemacht. Das hat man uns ge-nommen. Das sorgt dafür, dass man heute gezwungen ist, alle Strommengen, die man produziert, über die Börse abzuwickeln.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 23 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Das führt mich zu einer anderen Frage zurück, die vorhin aufgeworfen wurde: Mit wel-chem grundsätzlichen Verständnis vom Marktmodell will ich herangehen? Herr Sund-ermann von der SPD hatte vorhin gesagt, er finde Ausschreibungen gut und richtig. Ich finde sie auch gut und richtig. In dem System, in dem wir jetzt sind, sind Ausschrei-bungen vor allem für Großprojekte sinnvoll – für Offshore, für große Windparks, für PV-Parks über 10 MW: unbedingt, ganz super.

Das Problem ist aber Folgendes. In der Energiewirtschaft haben wir früher Kraftwerke gebaut. Dabei haben wir nicht über 3 MW oder 10 MW geredet. „Kraftwerke in der Energiewirtschaft” bedeutete Anlagen mit Leistungen von Hunderten Megawatt. Ich bin dafür, bei Großkraftwerken, die sozusagen über wenige zentrale Punkte Strom produzieren und einspeisen, Ausschreibungen zu nutzen. Das halte ich für einen guten und volkswirtschaftlich richtigen Ansatz. Dann müssen wir uns das für alle Technolo-gien in Zukunft vornehmen. Dann müssten wir auch die alten Technologien hinterfra-gen. Dabei muss man wirklich den Kreis zu Ende denken.

In meinem etwas emotionalen Plädoyer am Anfang habe ich, um alle wachzurütteln, auf die Frage aufmerksam gemacht: Was wollen wir? Wollen wir diese Großkraft-werks- und Großteilnehmermentalität wieder haben oder wollen wir bewusst auch das Dezentrale, das sich entwickelt hat, weiter fördern? Wenn wir das wollen, funktioniert der Weg mit den Ausschreibungen nicht. Dazu gibt es einerseits Studien und anderer-seits ganz konkrete Erfahrungen. Das würde hier zu weit führen, aber ich bin gern bereit, jedem Auskunft über ganz konkrete Erfahrungen zu geben, die wir in diesem Ausschreibungsverfahren gemacht haben.

Insofern brauchen wir irgendwann ganz andere Wege. Daher ist die Frage: Macht man eine Grenze bei 18 MW oder weniger bzw. diese 1-MW-Grenze? Ich finde die Diffe-renzierung zwischen Windenergie und dem Rest an der Stelle, ehrlich gesagt, ener-giewirtschaftlich schwachsinnig. Wo ist der Unterschied, ob ich 1-MW-Photovoltaik-Freilandanlage oder -Aufdachanlage bzw. eine entsprechende Windanlage baue? Es geht doch darum, dass wir entweder zentralisiert Großkraftwerke irgendwo hinstellen – dafür brauchen wir bestimmte Instrumente, dies zu steuern –, oder wir haben diese Vor-Ort-Versorgung. Das heißt aber: Dabei arbeitet man im kleinen MW-Bereich.

Da bin ich auch bei dem Wert, der vorhin von Herrn Hovenjürgen von der CDU genannt wurde. Ich glaube, dass man mit einem 9-MW-Korridor schon ganze Menge bewegen könnte. Das sehe ich wirklich als eine Vor-Ort-Lösung an. Diese Dinge wollen die Bür-ger oder die kleinen Gemeindewerke vor Ort regeln. Da brauche ich keine 18-, 25- oder 100-MW-Lösungen.

Denn wenn ich irgendwo im Münsterland, etwa in Borken, Heiden oder Reken, oder irgendwo im Sauerland unterwegs bin, sehe ich: Da reden wir bei einigen Ortschaften über wenige Tausend Einwohner. Dann will ich noch ein paar Bauernschaften drum-herum einbeziehen. Dann brauche ich solche Lösungen. Das Problem ist aber: Wenn wir das wollen und wenn wir diesen Menschen vor Ort die Chance geben wollen, ihre Sachen mit in die Hand zu nehmen, dürfen wir dieses Instrument der Ausschreibungen nicht über sie stülpen. Das ist wirklich nicht mach-bar. Das ist nachher wirtschaftlich nicht durchführbar. Wir brauchen deshalb eine

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 24 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Ausnahmeregelung – nicht nach der Frage: Wie definiere ich eigentlich „Bürgerener-gie”? Ich bin Bürgerenergie-Vertreter. Aber ich glaube, dass uns die aktive Definition von Bürgerenergie eher auf dem falschen Weg führt. Das kann man nicht ganz ge-nau abgrenzen. Ich habe immer Abgrenzungsprobleme.

Mir ist es viel wichtiger zu sagen: Lasst uns kleine Projekte vor Ort regeln und den dezentralen Ansatz unterstützen. – Das heißt: Wir sollten wirklich diese Logik der De-Minimis-Grenzen aufgreifen. Wir sollten uns wirklich fragen: Was ist da eine vernünf-tige Größenordnung? – Dann sollten wir meiner Ansicht nach aber auch sagen: Das gilt für alle Technologien, egal ob man Strom aus Windkraft oder mit Photovoltaik er-zeugt. Wenn 6 MW erlaubt sind, sollte eine Gemeinde genauso gut darüber entschei-den können, eine 6-MW-Photovoltaikanlage an den Ortsrand zu bauen oder zwei Windanlagen mit derselben Gesamtleistung zu errichten. Das ist doch die Entschei-dung vor Ort, verflixte Neune! Warum muss der Staat von oben sagen: Bei PV, Biogas usw. dürft ihr das nicht, aber bei Windkraft dürft ihr eine Anlage oder zwei Anlagen errichten? – Das halte ich für nicht richtig.

Zu den einzelnen Fragen: Herr Schmalenbach hatte vorhin Konzentrationsprozesse angesprochen. Ja, ich kann das nur unterstreichen: Wir haben seit zwei Jahren einen massiven Konzentrationsprozess in der Energiewirtschaft. Die Energiewirtschaft hat sich in den letzten Jahren sehr breit aufgestellt. Über das hinaus, was klassisch vor-handen war, sind sehr viele neue Player ins Spiel gekommen. Sie alle werden im Mo-ment nach und nach wieder vom Markt verdrängt. Ich weise in diesem Zusammenhang auf das Thema „Windservice” bzw. „Unabhängige Windkraftanlagen Services” hin. Die unabhängigen Betriebe sind inzwischen von anderen Konzernen aufgekauft worden. Da finden Sie nichts mehr.

Betrachten Sie das Thema „Direktvermarktung”. Dies ist jetzt im EEG vorgeschrieben. Der zwingende Weg ist: Als Produzent von EEG-Strom müssen Sie einen Händler finden, der Ihren Strom im Normalfall an der Börse weiterverkauft. Dafür gibt es zwar auf dem Papier aktuell immer noch über 40 Unternehmen in Deutschland, aber wenn Sie sich die Situation anschauen, sehen Sie: Drei relativ große, aber unabhängige Unternehmen sind im letzten halben Jahr vom Markt verschwunden. Sie mussten sich von anderen Unternehmen aufkaufen lassen, weil sie nicht in der Lage waren, unter diesen neuen Bedingungen mitspielen zu können.

Die Abwicklung der Direktvermarktung läuft im Moment nicht einmal mehr über ein Dutzend der Unternehmen. Auch wir von Naturstrom können im Moment nicht mehr die volle Bandbreite der Direktvermarktung machen, weil das komplett unwirtschaftlich geworden ist. Es gibt dabei einen knallharten Verdrängungswettbewerb. So geht es permanent weiter.

Schauen Sie sich bitte an, was bei der Projektentwicklung los ist. Wenn wir darüber reden, dass wir die Bürgerenergie bewahren wollen, heißt das: Wir wollen vielen Akt-euren eine Chance zur Mitwirkung geben. – Aber auch dabei ist sehr klar die Tendenz zu erkennen, dass einige wenige, die in Norddeutschland sitzen, etwa Enertrag in Mecklenburg-Vorpommern oder wpd in Bremen, inzwischen zwar unabhängig sind, aber alles übernehmen und Großprojekte machen. Wir haben erlebt, dass die MVV

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 25 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er den größten freien Projektierer in Deutschland juwi oder auch die Windwärts aus Han-nover übernommen hat. Das heißt: Auch dort kaufen klassische Energieversorger alles auf.

Wenn ich mir anschaue, wobei E.ON überall Geld im Spiel hat, wundere ich mich. Denn E.ON tritt uns etwa auch komischerweise bei Kleinstgeschäften entgegen und hat immer noch Angst, den einzelnen Kunden zu verlieren. Der Konzentrationsprozess ist vorhanden. Wir reden nicht über die Zukunft; er ist jetzt schon da. Er ist jetzt aktuell, und er wird durch weitere Ausschreibungen nur noch verstärkt. Wir müssen wissen, ob wir das wollen.

Frau Brems hat über die regionale Verteilung und die Auswirkungen auf Arbeitsplätze gesprochen. Gerade Letztere sollten wir kurz ansprechen, denn das scheint mir nicht unwichtig zu sein. Ich hatte vorhin versucht, Folgendes deutlich zu machen: „Bürger-energie” bedeutet nicht nur, dass wie irgendwelche verhuschten, armen, kleinen Bür-ger schützen müssen. Es geht nicht nur um Schutzdinge, sondern es geht darum, dass wir überhaupt Möglichkeiten bieten, um Innovationen und neue Wege ausprobieren zu können.

Jeder, der in einem Großunternehmen tätig war – ich habe früher im Siemens-Konzern gearbeitet – weiß: Großunternehmen sind Schlachtschiffe. Sie bewegen sich ganz langsam. Innovationen sind für sie interessant, wenn sie eine ganz große Sache wer-den, etwa wenn sie Kleinstunternehmen aufkaufen können, weil inzwischen klar ist: Der Markt wird dort boomen. – Ansonsten kommen sie damit nicht klar. Wir brauchen Kleinunternehmen, Mittelstand sowie Bürger und kleine Stadtwerke, die diesen Spiel-raum haben. Denn sonst – genau das ist das Problem – werden uns weitere Arbeits-plätze verloren gehen. Wir sind in Deutschland vor drei bis vier Jahren weltweiter Marktführer bei der Nutzung erneuerbarer Energien gewesen; das kann man guten Gewissens sagen. Diese Marktführerschaft haben wir inzwischen verloren.

Ich weiß nicht, ob jemand von Ihnen beobachtet, was weltweit im Moment zum Beispiel bei der Photovoltaik passiert. Wir in Deutschland haben das weltweit größte Entwick-lungsprogramm mit dem EEG und mit der Förderung der Photovoltaik auf uns genom-men. Wir Bürger in Deutschland haben Zahlungen geschultert. Inzwischen macht diese Entwicklung weltweit Furore. Wissen Sie, dass in China in diesem Jahr Photo-voltaikanlagen in der Größenordnung von 35 GW und Windkraftanlagen von über 20 GW ans Netz gehen werden? 18 MW wurden als Minimum genannt, aber das wird mehr werden. Wir bauen in den USA im Moment Photovoltaikanlagen. In Deutschland reden wir darüber gar nicht mehr. Wir sagen nur, in den USA sei die Energie so billig, Stichwort: Shale Gas usw. – Das ist Quatsch. Die USA bauen inzwischen Photovolta-ikanlagen in großem Stil.

Schauen Sie genauer hin, wo das der Fall ist, und Sie sehen: Das Militär ist inzwischen einer der wichtigsten Abnehmer von Energie aus Photovoltaik- und Windprojekten in den USA geworden. Denn es setzt auf Dezentralität und auf Versorgungssicherheit vor Ort, während wir in Deutschland sagen: Das alles bekommen wir doch wieder mit Großprojekten viel besser hin. – Ich frage mich: Warum hören wir Deutsche, die wir

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 26 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Technologien erfinden und in die Welt tragen, immer dann auf, wenn es um die Ver-marktung und das Geldverdienen geht? Wir sagen dann: Das wird uns zu heiß, lasst das mal die anderen machen.

In diesem Raum sitzen nicht nur Leute, die 20 oder 30 Jahre alt sind. Einige Herren kennen beispielsweise noch Video 2000. Wir wussten damals genau, dass das einen riesigen technischen Vorteil hatte. Was hat sich durchgesetzt? VHS und damit ein komplett anderer Standard. Denn wir waren in Deutschland nicht in der Lage, eine Technologie, die wir angedacht haben, zu Ende zu bringen. MP3 wurde in Erlangen erfunden und dann in die Ecke gelegt. Wer hat es vermarktet? – Andere. Bei MP4 geschah dasselbe. Immer dieses Spiel!

Ich rede zu lange, das tut mir leid.

(Heiterkeit – Zuruf: Wir sind auch langsam wach!)

Das Problem ist: Wenn Sie täglich mit diesen Dingen arbeiten, für sie kämpfen müssen und sehen, wie ihnen im Moment das Wasser abgegraben wird – nicht nur als Unter-nehmen, was eine normale Sache ist und einfach passiert, sondern für eine Bewe-gung, die volkswirtschaftlich sinnvoll ist –, gebe ich zu, dass man irgendwann emotio-naler ist und versucht, ein bisschen wachzurütteln.

Es gab vorhin zwei Fragen nach der Abgrenzung vom Bürgerbereich. Dass darunter schwarzen Schafe sind, kann man nicht ausschließen. Aber wenn wir Angst vor einem einzelnen schwarzen Schaf haben, können wir ganz viele Dinge nicht regeln. Insofern glauben wir, dass der Ansatz, der jetzt vorgelegt wurde, Bürgerenergie mit Personen zu beschreiben, die vor Ort sind, und zehn als Maßzahl zu nehmen, vernünftig ist. Aber wir sind der Meinung: Wir sollten das nicht nehmen, um denen anschließend ein Ge-schenk zu geben, wenn sie sich sozusagen nicht in der Ausschreibung durchsetzen konnten. Vielmehr sollte genau umgekehrt verfahren werden: Wenn jemand vorweisen kann, dass er in so einer Aktivität drin ist, sollten wir ihn von den Ausschreibungen bis zu einer gewissen Größenordnung ausnehmen. Aus meiner Sicht wären dabei 9 MW oder so etwas eine sehr vernünftige Regelung, dass man vor Ort arbeiten kann.

Die Systemkosten wurden vorhin beschrieben. Das kann ich unterstreichen: Sie wer-den nicht bedacht im Moment, wenn wir immer nur über die Einspeisevergütung reden. Ich komme aus dem Ruhrgebiet, lebe aber seit ein paar Jahren in Franken. Welche Systemkosten wir haben, um mit dem Netzausbau klarzukommen, weil zwei großen Trassen im Abstand von 80 km durch das Land geschlagen werden, müssen wir mit-berücksichtigen. Wenn die Bürger überall dagegen sind und alles behindern, kommen wir nicht weiter. Wir müssen unbedingt diese Kosten mitberücksichtigen. Würden wir sozusagen mehr Strom vor Ort produzieren, bräuchten wir nicht so schnell solche gro-ßen Trassen.

Wibke Brems (GRÜNE): Ich habe zwei kurze Nachfragen. Wir haben sehr viel über Windenergie gesprochen, aber in unserem Antrag gehen wir auch auf andere Aspekte ein. Natürlich ist Windenergie eine der Hauptsäulen. Ich würde gerne Ihre Einschät-zung zu den Themen „Biomasse” und „Dachflächenphotovoltaik” erhalten, weil das für

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 27 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er uns wichtige weitere Säulen bzw. bei der Biomasse weitere wichtige Aspekte sind, um den Energiemix weiter voranzutreiben.

Zweitens. In der gesamten öffentlichen Debatte hört es sich, wenn es um Ausschrei-bungen geht, immer so an, als seien die erneuerbaren Energien sehr teuer, sodass man deswegen endlich diese Ausschreibungen eingeführt habe. Bitte gehen Sie da-rauf und auf die Entwicklung des Strompreises in letzter Zeit ein.

Dr. Jürgen Weigt (VKU NRW, Köln): Ich beginne bei der Biomasse und der Dach-PV. Im Biomassebereich ist es uns vor allen Dingen wichtig, dass der Bestand der Biomasseanlagen geschützt wird. Im Stadtwerkebereich gibt es sehr viele Anlagen. Die Betreiber dieser Anlagen machen sich durchaus Gedanken darüber, was passie-ren wird, wenn die EEG-Förderung ausläuft.

Sehr wichtig ist, dass der bisherige Stand in Sachen Energie aus Biomasse weiterhin erhalten bleibt. Biomasse ist eine steuerbare Energiequelle, kann also die fluktuie-rende Einspeisung aus Strom von Wind und Sonne sehr gut ausgleichen. Insofern treten wir dafür ein, dass es ein Ausschreibungssystem gibt, an dem sich auch Betrei-ber von Bestandsanlagen beteiligen können, um Förderperspektiven für die Zeit da-nach zu erwerben.

Wichtig ist vor allen Dingen, dass die Verwertung von Reststoffen weiterhin gefördert werden kann. Bei den nachwachsenden Rohstoffen gibt es diverse Probleme. Dabei hat man in der Vergangenheit viel falsch gemacht. Wo Reststoffe ohnehin anfallen, sollten sie nach Möglichkeit energetisch verwertet werden können.

Bei der Dach-PV stellt sich die Frage, inwiefern das mit dem Ausschreibungssystem kompatibel ist. Denn Dach-PV wird zu großen Anteilen für den Eigenverbrauch ge-nutzt. Dabei stellt sich die Frage, inwiefern es sinnvoll ist, dass Anlagen, die zum Teil für Eigenverbrauch produzieren, an Ausschreibungen teilnehmen. Denn sie haben ge-genüber anderen Anlagen, die nicht für Eigenverbrauch produzieren, einen gewissen Wettbewerbsvorteil. Die Vergütung des Reststroms, den sie ins Netz einspeisen, kann niedriger liegen als bei anderen, die komplett auf die Vergütung des eingespeisten Stroms angewiesen sind. Deswegen ist diese 1-MW-Schwelle an der Stelle ganz sinn-voll. Oberhalb von 1 MW wird nicht so viel für Eigenverbrauch produziert. Da ist die Teilnahme an Ausschreibungen sinnvoll.

Jan Dobertin (Landesverband Erneuerbare Energien, Düsseldorf): Mit Blick auf die Photovoltaik müssen wir wieder auf den Ausbaupfad kommen, der eigentlich im EEG 2014 vorgesehen war. Wir haben auch dabei das Ziel, netto 2.500 MW pro Jahr zuzubauen. Wir haben nach den Hochphasen der Photovoltaik zwischen 2010 und 2012 deutschlandweit einen massiven Markteinbruch gesehen. Im letzten Jahr sind noch rund 1.400 MW installiert worden, also 40 Prozent unter dem eigentlich vorgese-henen Ziel. Da müssen wir hinkommen.

Wir begrüßen allerdings auch, dass bei der Photovoltaik eine Grenze bei 1 MW gesetzt wurde. Gestern gab es eine Entscheidung zur Ausschreibungsgröße für Freiflächen-PV von 600 MW. Wir hoffen, dass man mit entsprechenden Maßnahmen auf diesen

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 28 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Ausbaupfad zurückkehren kann. Das wäre auch für Nordrhein-Westfalen wichtig. Ich hatte vorhin die Landesziele genannt. Wir gehen davon aus, dass wir durchschnittlich rund 400 MW pro Jahr in Nordrhein-Westfalen bis 2025 brauchen, um die Landesziele zu erreichen. Im letzten Jahr hatten wir nur 130 MW. Wir müssen eigentlich den Zubau des letzten Jahres verdreifachen, um auch in Nordrhein-Westfalen auf den Zielpfad zu kommen.

Bei der Biomasse – das ist gesagt worden – ist gestern wohl noch keine Einigung erzielt worden. Herr Seehofer hat frühzeitig die Sitzung verlassen.

(Minister Garrelt Duin: Nach seinem Wortbeitrag! Kann man machen! – Heiterkeit)

– Das kann man als Statement werten. – Daher muss man abwarten. Man hat schon gesehen, dass der Ausbau von Biomasseanlagen im EEG 2014 eigentlich auf null zu-rückgefahren werden sollte. Die jetzigen Forderungen der Branche sind sehr moderat. Man möchte eigentlich einen Zubau von 100 MW netto pro Jahr haben. In einigen Jah-ren wurden 2 GW und mehr zugebaut. Das heißt: Dabei ist man deutlich von Ausbau-zielen abgerückt.

Aber vor allem ist das wichtig, um den Anlagenbestand zu halten. Das hat Herr Dr. Weigt auch gesagt. Für viele Anlagenbetreiber geht es jetzt darum, auch in Zukunft zu investieren, etwa auch im Sinne von Wartung und Bestandserhaltung. Da muss es eine Möglichkeit von Anschlussförderung geben. Auch sollte eine Möglichkeit beste-hen, dass sich Bestandsanlagen an den Ausschreibung beteiligen. Aber wie gesagt: Da ist noch keine konkrete Entscheidung getroffen worden.

Zur Frage nach den Strompreisen: Aus meiner persönlichen Sicht führt man die Aus-schreibungen nicht ein, um mehr Kosteneffizienz zu erhalten. Das ist, glaube ich, ein vordergründiges Argument. Ich glaube – das hat Dr. Weigt aus Sicht des VKU gesagt –, dass es vor allem darum geht, eine Steuerbarkeit von Ausbau und Ausbaumenge hinzubekommen. Das ist das zentrale Ziel der Ausschreibungen.

Ich bezweifle – ich hatte vorhin schon auf die Vorerfahrungen im internationalen Kon-text hingewiesen –, ob man diese Ziele so erreichen wird. Nach vielen Erfahrungen hat man die Ausbaumengen verfehlt bzw. deutlich unterschritten, was natürlich auch etwas mit der vermeintlichen Kosteneffizienz zu tun hat. In anderen Ländern sehen wir zum Teil – Herr Dr. Banning hat das gerade für die PV gesagt –, dass man zwar einen sehr niedrigen Preis bietet, aber die Projekte dann zu dem Preis erst einmal gar nicht realisiert und eine Weile auf die lange Bank geschoben werden. Daher stellt sich die Frage, welche Projekte letztlich kommen werden, die vielleicht ein niedriges Gebot abgeben und den Zuschlag erhalten, bei denen sich aber herausstellt, dass sie sehr optimistisch berechnet wurden.

Unser Problem mit den Strompreisen ist natürlich die Diskussion zur EEG-Umlage. Das ist das vermeintliche Preisschild zur Energiewende. Die EEG-Umlage macht die Energiewende teuer. Wir sehen aber, dass die EEG-Umlage aus ganz verschiedenen Faktoren besteht.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 29 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Die Förderung der Erneuerbaren ist ein Teil. Aber wir sehen, dass die EEG-Umlage gerade durch die Börsenstrompreisbindung massiv gestiegen ist. Zwischen 2009 und 2014 – das bringe ich als Vergleich – ist die EEG-Umlage um das Fünffache gestiegen. Die absolute Förderung der Erneuerbaren hat sich aber lediglich verdoppelt. Wir se-hen: Da sind andere Faktoren entscheidend, die auch auf die Umlage einwirken. Ne-ben der direkten Förderung der Erneuerbaren gibt es andere Einflussfaktoren, die auch eine Rolle spielen und die Höhe der Umlage maßgeblich in der Vergangenheit mitgetrieben haben.

Wir sehen gerade in dem Bereich, dass wir bei einem sehr niedrigen Preisniveau bei den erneuerbaren Energien liegen. Wir haben enorme Preissprünge gerade bei der Photovoltaik. Wahrscheinlich sind die dort erreichten Kostendegressionen beispiellos. Die Kosten der Photovoltaik wurden in den letzten 15 Jahren fast um eine Zehnerpo-tenz gesenkt. Auch im Windenergiebereich wurden deutliche Fortschritte erzielt. Daher ist aus meiner Sicht das zentrale Argument für die Ausschreibung eher die Steuerung der Ausbaumenge.

Dr. Thomas E. Banning (NATURSTROM AG, Düsseldorf): Erneuerbare sind natür-lich nicht zu teuer. Das muss ich ganz klar sagen. Warum ist das der Fall? Denn bei denen sind natürlich auch die ansonsten externalisierten Kosten anderer Kraftwerke berücksichtigt. Man muss sich fragen: Was ist der Vergleichswert? Natürlich kann ich in einem abgeschriebenen Kohlekraftwerk oder einem längst abgeschriebenen Nukle-arkraftwerk Strom für 2,5 Cent bis 3 Cent pro Kilowattstunde produzieren. Das ist gar keine Frage. Das kann ich in einer neuen, noch nicht durchfinanzierten und noch nicht abgeschriebenen Wind- oder Photovoltaikanlage nicht.

Sie fragten: Was wäre eigentlich, wenn wir neue Kraftwerke bauten? Dann kann man ganz klar sagen: Die Erneuerbaren sind dann längst wettbewerbsfähig. Sie können ein neues Kohlekraftwerk nicht bauen und hinterher nicht mindestens 8 Cent oder mehr pro Kilowattstunde für die Stromproduktion kalkulieren. Sie kennen das Thema von den Nuklearkraftwerken. Sie kennen die Daten aus Großbritannien. Darauf brauchen wir nicht näher einzugehen.

Das heißt: Wir haben doch das Problem – damit sind wir bei der Frage, ob wir über-haupt die EEG-Vergütung noch irgendwann brauchen –, dass wir einen Umbruch ma-chen von alten Kraftwerken, die längst abgeschrieben und längst von uns Bürgern be-zahlt sind, gegen neue Kraftwerke mit neuen Technologien, die einen sehr hohen Fi-nanzierungsaufwand haben, danach aber in der Produktion, weil sie keine Brennstoffe einsetzen, sehr günstig sind.

Gerade wurde von Herrn Dobertin genannt, dass Windanlagen, die am Ende aus der EEG-Vergütung fallen, Strom in der Größenordnung von 3 Cent bis 4 Cent pro Kilo-wattstunde produzieren können. Wir arbeiten mit einem Forschungsinstitut zusam-men, um genauer herauszubekommen, wo der Preis später liegen wird. Wenn der Großhandelspreis wie aktuell bei 2,5 Cent liegt, ist selbst so etwas nicht machbar. Dann fragt man sich natürlich: Ist es volkswirtschaftlich noch vernünftig, alle vorhan-denen Mengen über den Großhandel wegzudrücken, der nicht in der Lage ist, diese Strommengen aufzunehmen? Das ist der Fehler im System, den wir zuerst beheben

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 30 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er müssen. Dann werden wir zu komplett anderen Werten kommen. Ob nun RWE oder ein großes Stadtwerk … Sie alle kennen die Gaskraftwerke, die in Deutschland nicht laufen. Da ist viel Geld investiert worden. Aber wir brauchen für diese Kraftwerke im-mer um die 8 Cent pro Kilowattstunde. Solange die deutsche Industrie glaubt, sich aufgrund ihrer Vergünstigung auch im EEG-Bereich mit Strombezugspreisen um 2,5 Cent einen internationalen Wettbewerbsvorteil verschaffen zu können und solange das im Bundeswirtschaftsministerium vorangetragen wird, sind wir mit erneuerbaren Energien auf den ersten Blick nicht wettbewerbsfähig. Aber was ist das für eine Brille?

Vorsitzender Georg Fortmeier: Vielen Dank, meine Herren, für Ihre Informationen. Sie haben teilweise sehr emotional vorgetragen. Aber das ist richtig, denn das Ge-spräch sollte lebhaft sein.

Wir sind damit am Ende dieser Hinzuziehung von Sachverständigen zum Thema „Bür-gerenergie”. Ich schließe Tagesordnungspunkt 1. Wir werden das Thema auswerten und sicherlich noch einmal im Ausschuss aufrufen.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 31 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 2 Seveso-III mit Augenmaß umsetzen: Umwelt schützen, Stadtentwicklung

ermöglichen, Industrie Bestandsschutz und Entwicklungsmöglichkeiten geben

Antrag der Fraktion der CDU Drucksache 16/10244

Ausschussprotokoll 16/1230

VCI und kommunale Spitzenvertreter hätten in der Anhörung den Wunsch nach klaren Regelungen im Gesetz oder in einer TA insbesondere zu Abständen geäußert, um langwierige Klärungen durch Gutachten zu vermeiden, so Hendrik Wüst (CDU).

Ferner zeige er sich überrascht über die Einbringung eines Antrags der Landesregie-rung zu Abstandsregelungen im Umweltausschuss des Bundesrats und bitte den Mi-nister um weitere Erläuterungen, zumal der Antrag die Erstellung von Gutachten zu Sicherheitsabständen vorsehe.

Mit Blick auf die vorgelegte Kann-Regelung zur Erstellung von Gutachten gehe er, Wüst, davon aus, dass die Behörden in der Regel Gutachten erstellen ließen, um sich abzusichern. Dies entspreche den Äußerungen der Vertreter des VCI und der kommu-nalen Spitzenverbände nicht, im Übrigen laufe es dem bisherigen Konsens im Aus-schuss zuwider. Daher habe der Antrag seiner Fraktion an Aktualität gewonnen. Er bitte deshalb um Zustimmung.

Für seine Fraktion signalisiert Dietmar Brockes (FDP) Zustimmung zum Antrag. Eine Eins-zu-eins-Umsetzung der europarechtlichen Regelungen in der Gesetzgebung halte er für wichtig für den Standort Nordrhein-Westfalen, da es so keine Schlechter-stellung der hiesigen Standorte gebe. Auch er zeige sich sehr irritiert vom Antrag der Landesregierung im Umweltausschuss des Bundesrats und bitte um diesbezügliche Positionierung des Ministers.

Dr. Birgit Beisheim (GRÜNE) stellt klar, es gehe mitnichten um eine Eins-zu-eins-Umsetzung, sondern um die Erfüllung einer langjährigen Verpflichtung der Bundesre-gierung zur Umsetzung einer europäischen Chemikalienverordnung. Mittlerweile habe die Europäische Kommission ein Vertragsverletzungsverfahren gegenüber Deutsch-land eingeleitet. Wenn die Bundesregierung ihre Hausaufgaben gemacht hätte, müsse man sich im Landtag nicht über das Thema unterhalten.

Der Referentenentwurf sehe eine Entkernung der Abstandsregelungen mit dem Ziel vor, dies in eine Technische Anleitung zu überführen. Diese liege ihr noch nicht vor. Daher spreche sie sich für ein Abwarten aus, bis diese vorliege. Die Frage stelle sich, ob diese Regelungen die Behörden in die Lage versetzten, die notwendigen Sicher-heitsabstände zum Schutz der Bevölkerung zu installieren und den Betrieben entspre-chende ordnungsgemäße Bescheide zu erteilen.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 32 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Sie sehe Bedarf, sich dezidiert über Probleme der Anlagenbetreiber und ihre Pflichten zu unterhalten, insbesondere mit Blick auf deren rechtliche Regelung im Immissions-schutz- oder Baurecht. Die rechtliche Gemengelage stelle sich als kompliziert dar.

Der CDU-Antrag liefere hierzu keine richtungsweisenden Erkenntnisse, sei aus ihrer Sicht überholt und helfe insbesondere mit Blick auf rechtliche Fragen nicht weiter, wes-halb ihre Fraktion ihn ablehnen werde.

Guido van den Berg (SPD) äußert die Erwartung, dass die CDU die Anhörung sorg-fältig auswerte und ihren Antrag entsprechend modifiziere. Dieser sei durch Kabinetts-beschluss und die Vorlage eines neuen Gesetzentwurfs „mehr als überholt”. Beide behandelten im Übrigen alle Punkte des ursprünglichen CDU-Antrags und nähmen Forderungen daraus auf, etwa die unveränderte Fortgeltung von § 50 BImSchG, die Klarstellung, dass dies auch für Aus- und Umbauten von Seveso-Betrieben in Gemen-gelagen gelten solle. Weiterhin schaffe § 48 BImSchG die Grundlage für die Techni-sche Anleitung Abstand. Drittens stelle die in der Entwurfsfassung enthaltene Störfall-verordnung klar, dass die Einhaltung von Sicherheitsabständen nicht Betreiberpflicht sein solle. Nun müssten Details sorgsam angepasst werden.

Sodann bekräftigt er die Zielsetzung einer Eins-zu-eins-Umsetzung europäischen Rechts, die die Sicherheit für die Bevölkerung wie auch die Sicherheit für die Industrie mit Blick auf Investitionen und Anlagenentwicklung berücksichtige. Mit Blick auf die im Entwurf vorgesehene UVP-Pflicht müsse daher deutlich gemacht werden, dass sie nicht den europäischen Vorgaben entspreche. Die vorgesehene Regelung zu § 23a BImSchG zu Anzeigeverfahren nichtgenehmigungspflichtiger Anlagen müsse geprüft werden, da diese nach Seveso-III-Richtlinie keiner Grundlage bedürften.

Im Übrigen gebe es Abwägungen zwischen deutschem Bau- und Genehmigungsrecht sowie der Seveso-III-Richtlinie. Diese betrachte ganze Betriebsbereiche, während bei der deutschen Prüfung der Zulassung von Anlagen Genehmigungen anlagenbezogen erteilt würden. Er sehe Klarstellungsbedarf, was genau im vorliegenden Gesetzentwurf gemeint sei. Man könne nichts gegen Anzeigeverfahren bei der Vergrößerung von An-lagen nach außen haben, während Umbauten im Inneren von Anlagen nicht zu sol-chen Verfahren führen dürften. Auch hierbei müssten die Akteure nachsteuern. Den aus seiner Sicht völlig überholten CDU-Antrag werde seine Fraktion ablehnen.

Hendrik Wüst (CDU) erinnert an die Intention des CDU-Antrags, die Landesregierung aufzufordern, nicht für eine Verschärfung zu sorgen. Aus seiner Sicht setze sich diese nicht genügend bei Wirtschaftsminister Gabriel und Umweltministerin Hendricks ein. Sie entspreche damit auch nicht den Wünschen dieser SPD-Minister. Damit handele sie auch entgegen der bisherigen Ausführungen von Minister Duin im Ausschuss.

Der Bitte Guido van den Bergs nach Behandlung von Details komme er gern nach. Das Gutachtenthema sei in der Bundesratsdrucksache nicht enthalten, daher bean-trage seine Fraktion die Aufnahme, zumal die Anhörung ergeben habe, dass die In-dustrie die Erstellung von Gutachten aufgrund langer Verfahrensdauern, Kosten und Rechtsunsicherheiten scheue. Entweder sei der Minister nicht gut im Stoff, oder er versuche, einen Konflikt innerhalb der Koalition zu kaschieren.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 33 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Minister Garrelt Duin (MWEIMH) dankt Guido van den Berg für die Behandlung der Details in seinen Ausführungen. Der Entwurf der Bundesregierung zur Eins-zu-eins-Umsetzung erfülle die Erwartungen und Bedingungen der Landesregierung absolut. So könnten die Industriestandorte in Gemengelagen weiterhin betrieben und ausge-baut werden. Des Weiteren werde die Aufnahme der Ermächtigungsgrundlage in § 48 BImSchG normiert, der im Übrigen eine Technische Anleitung Abstand sowie ange-messene Sicherheitsabstände vorsehe. Das sei Konsens im Wirtschaftsausschuss so-wie in der Wirtschaftsministerkonferenz der Bundesländer gewesen. In diese Richtung werde die Landesregierung in der morgigen Sitzung des Wirtschaftsausschusses des Bundesrates agieren und die Ergebnisse aus der Anhörung und aus bilateralen Ge-sprächen mit Vertretern von Industrie und Kommunen klar einbeziehen.

Mit Blick auf offene Details erläutert er, die UVP-Pflicht bei Störfallrisiko müsse aus Sicht der Landesregierung gestrichen werden, da diese weder europarechtlich vorge-sehen sei, noch geboten erscheine. Auch der Bestandsschutz in Gemengelagen müsse aus Sicht der Landesregierung klargestellt werden. Im Übrigen sollten die Re-gelungen zu Anzeigeverfahren für nichtgenehmigungsbedürftige Anlagen gestrichen werden.

In Nordrhein-Westfalen gelte das Ressortprinzip mit Blick auf die Ausschüsse des Bun-desrates. Der jeweilige Ressortchef zeichne für die Antragstellung und das Abstim-mungsverhalten im entsprechenden Ausschuss des Bundesrates verantwortlich. Auf-grund dieser Voten würden die entsprechenden Plenarentscheidungen des Bundesra-tes erarbeitet. Er, Duin, versichere, dass der Inhalt seines heutigen Vortrags die Hal-tung der nordrhein-westfälischen Landesregierung in der Plenarentscheidung des Bundesrates darstelle.

Guido van den Berg (SPD) führt aus, nach seiner Lesart der Bundesratsdrucksache könne es zur Einführung neuer Verfahren kommen – jedoch nach den bereits genann-ten Kautelen: Die Regelungen der Seveso-III-Richtlinie bezögen sich auf ganze Be-triebsbereiche. Das dürfe nicht mit dem deutschen Anlagenzulassungsrecht vermengt werden. Er mahne nochmals eine detailscharfe Prüfung an und begrüße die Klarstel-lung des Ministers zum Abstimmungsverhalten der Landesregierung in der Plenarsit-zung des Bundesrats. Er sehe das Verfahren daher auf einem guten Weg.

Im Übrigen halte er es für „etwas billig”, einen überholten Antrag hochzuhalten, ohne diesen zu aktualisieren. Das Bundeskabinett, an dem die CDU beteiligt sei, habe die im CDU-Antrag geforderten Punkte längst aufgenommen, weshalb ihn das Aufrecht-erhalten des Antrags wundere. Er sehe die Opposition in der Pflicht, ihre Hausaufga-ben zu machen.

Hendrik Wüst (CDU) entgegnet, das könne die SPD in der Opposition bald besser machen.

Morgen tage nicht nur der Wirtschafts-, sondern auch der Umweltausschuss des Bun-desrats. Laut den Ausführungen des Ministers gelte das Ressortprinzip, sodass die Landesregierung nicht einer im Kabinett abgestimmten Linie folge. Der Umweltminister

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 34 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er marschiere linksherum, der Wirtschaftsminister rechtsherum. Dieses Vorgehen ent-spreche weder den Wünschen des Wirtschaftsausschusses noch denjenigen der in der Anhörung geladenen Experten. Er halte einen Appell des Ausschusses so, wie vom Wirtschaftsminister vorgetragen, zu verfahren, für aktuell und notwendig.

Auch Dietmar Brockes (FDP) unterstreicht, die Landesregierung spreche wieder ein-mal nicht mit einer Stimme. Der Wirtschaftsminister habe die schlechte Lage der nord-rhein-westfälischen Wirtschaft auf externe Faktoren zurückgeführt. Mit Blick auf die Umsetzung der Richtlinie gebe es eine breite Mehrheit gegen eine Verschlechterung der Vorgaben in Nordrhein-Westfalen. Minister Remmel betreibe aber ebendiese. Mi-nister Duin habe sich von seinem Kabinettskollegen distanziert. Er, Brockes, zeige sich enttäuscht, dass die SPD-Fraktion im Ausschuss Minister Duin diesbezüglich nicht den Rücken stärken und nicht dem Antrag der CDU zustimmen werde.

Dr. Birgit Beisheim (GRÜNE) zeigt sich erstaunt über das „Hochpuschen“ der Dis-kussion über die Umsetzung der Seveso-III-Richtlinie zu einer allgemeinen wirtschafts-politischen Debatte. Sie unterstreicht noch einmal, es gehe nicht um eine Verschlech-terung, sondern um die Umsetzung von EU-Recht in deutsches Recht.

Bei den Chemparks in Nordrhein-Westfalen gebe es Unsicherheiten mit Blick auf die Umsetzung von zukünftigen Genehmigungslagen laut Baurecht. Der Landesregierung gehe es um Klarstellung und Vereinfachung. Unklarheiten im Gesetzentwurf müssten beseitigt werden, um einer Zunahme von Gerichtsverfahren zur Klärung von Abstands-streitigkeiten vorzubeugen.

Sie begrüße das Ressortprinzip im Bundesrat. Wirtschafts- und Umweltressort müss-ten den Umsetzungsprozess fachlich begleiten, um zu einer guten Lösung für Nord-rhein-Westfalen zu kommen. Ein Industrieland wie Nordrhein-Westfalen müsse andere Dinge berücksichtigen als eher agrarisch geprägte Bundesländer.

Der Ausschuss lehnt den Antrag Drucksache 16/10244 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stimmen von CDU und FDP ab.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 35 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 3 Kritik am Entwurf des Landesentwicklungsplans ernst nehmen – wirt-

schaftliche Entwicklung ermöglichen

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/11834

Der Ausschuss kommt überein, Beratung und Abstimmung des Antrags Drucksache 16/11834 in seiner nächsten Sitzung vorzunehmen.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 36 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 4 Wirtschaft in der Ausbildung unterstützen statt immer mehr belasten –

Keine Ausbildungsabgabe und keine Quote für abgeschlossene Lehrver-träge!

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/7780

Ausschussprotokoll 16/1253

Ralph Bombis (FDP) erinnert an den Wunsch, kleine und mittelständische Betriebe stärker zu entlasten. Die Unternehmen meldeten ihm aber immer stärkere bürokrati-sche Belastungen. In der derzeitigen wirtschaftlichen Stagnation in Nordrhein-Westfa-len müsse jedoch Bürokratie abgebaut werden.

Das nordrhein-westfälische Handwerk habe in seiner Stellungnahme zur Anhörung zum Ausdruck gebracht, dass eine Ausbildungsplatzabgabe zwar kein einziges Prob-lem in Sachen Ausbildung lösen, aber eine Belastung für die Betriebe darstellen werde.

Die Politik müsse sich mit Blick auf Bildung für bessere Rahmenbedingungen, für eine bessere Berufsorientierung, für eine zeitgemäße Bildungspolitik und für Bürokratieab-bau einsetzen. Ein Handwerksmeister solle mehr Zeit zur Verfügung haben, um sich um Lehrlinge zu kümmern anstatt Formulare zu bearbeiten.

Rainer Spiecker (CDU) schließt sich den Ausführungen seines Vorredners an und stellt die Zustimmung seiner Fraktion zum FDP-Antrag in Aussicht.

Er erinnert sodann an die Warnung der Unternehmerverbände in der Anhörung, eine Ausbildungsplatzabgabe werde zu stärkerer bürokratischer Belastung für Unterneh-men führen und die Ausbildungsbereitschaft reduzieren. 2015 habe die Zahl der in Deutschland gemeldeten unbesetzten betrieblichen Ausbildungsstellen mit 37.100 ei-nen neuen Höchststand im langjährigen Vergleich erreicht. Dem hätten 20.900 unver-sorgte Bewerberinnen und Bewerber gegenübergestanden. Nicht zuletzt aufgrund die-ser Zahlen halte er das Gesetz für überflüssig.

Dietmar Bell (SPD) kann im Antrag keinen qualitätvollen Beitrag zu einer inhaltlichen Auseinandersetzung über Ausbildungsperspektiven in Nordrhein-Westfalen erblicken. Die Anhörung sei aus seiner Sicht ein völliger Offenbarungseid für den Antragsteller gewesen. Im Antrag werde teilweise mit Unterstellungen und nicht nachweisbaren Ab-leitungen gearbeitet. Der Sachverständige Wichmann habe in der Anhörung zur For-derung der FDP nach Abschaffung des Tariftreue- und Vergabegesetzes Stellung ge-nommen, der Antragsteller sei sich nicht zu schade, dieses Gesetz als großes Ausbil-dungshindernis einzubringen, was ihm, Bell, als sehr weit hergeholt erscheine. Vor Inkrafttreten des Gesetzes habe es einen wesentlichen höheren Anteil von mit Ausbil-

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 37 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er dungsplätzen unversorgten Menschen gegeben. Er habe gefordert, sich auf die Instru-mente zu kaprizieren, die inhaltlich zur Frage passten. – Dieser Forderung schließe sich Dietmar Bell ausdrücklich an.

Der Beschlussteil des Antrags umfasse Forderungen, die selbst das Handwerk und die Industrie- und Handelskammern kritisch sähen, etwa die Forderung nach assistier-ter Ausbildung. Die FDP gebe vor, nah an der Wirtschaft zu sein, was ausweislich dieser Forderung in Zweifel gezogen werden könne. Im Rahmen des Ausbildungskon-senses gebe es einen sehr partnerschaftlichen Dialog, diesbezügliche Forderungen liefen daher ins Leere.

Er schätze den Antrag und den Forderungskatalog als schwach ein, weshalb seine Fraktion nicht zustimmen werde.

Dr. Birgit Beisheim (GRÜNE) zeigt sich verwundert, dass sich Rainer Spiecker und Ralph Bombis als Mitglieder der Handwerksenquetekommission so positiv zu diesem Antrag äußerten, zumal die Kommission seit mehr als einem Jahr über Aspekte der Ausbildung diskutiere. Sie finde, einige der im Beschlussteil des Antrags genannten Forderungen könne man nach den intensiven Diskussionen in der Enquetekommission so nicht stehenlassen.

Sie erinnert Rainer Spiecker an regionale Unterschiede bei der Besetzung von Ausbil-dungsplätzen, weshalb sich aus ihrer Sicht eine pauschale Ablehnung der Ausbil-dungsplatzabgabe verbiete. Sie könne nicht verstehen, warum die FDP ihre Vorteile und vermeintliches Unwissen in solche Anträge gieße.

Sie weise auf die Leistungsfähigkeit der nordrhein-westfälischen Berufskollegs und auf die geringe Quote in Höhe von 1,4 % der Jugendlichen ohne Schulabschluss hin, mit der NRW europaweit Spitzenreiter sei. Vor diesem Hintergrund könne die FDP nicht behaupten, in NRW würden Jugendliche „geparkt”. Gleichwohl zeige sie sich offen für Gespräche über die Effizienz der beruflichen Ausbildung. Sie bedaure, dass die FDP ihren Antrag in der vorliegenden Form aufrechterhalte. Ihre Fraktion könne ihn nur ab-lehnen.

Ralph Bombis (FDP) verwahrt sich dagegen, ihm Unkenntnis zu unterstellen. Einer guten Tradition im Landtag folgend sollten keine Vorgriffe aus Enquetekommissionen stattfinden. Dementsprechend hätten Rainer Spiecker und er argumentiert. Die Argu-mentation von Rainer Spiecker zeige, dass der Beschlusstext nicht den Diskussionen in der Kommission widerspreche.

Er halte Dietmar Bell entgegen, im Beschlusstext des Antrags gehe es um die Entlas-tung von Bürokratie. Dass Bürokratie durch das Tariftreue- und Vergabegesetz erhöht werde, könne selbst Dietmar Bell nicht bestreiten – genauso wenig wie die Belastung der Unternehmen durch Bürokratie.

Wenn sich Dietmar Bell um seine, Bombis, Nähe zu Wirtschaft und Unternehmen sorge, empfehle er, in irgendeinem Betrieb nachzufragen. Er glaube nicht, dass er, Bell, auf diese Nachfrage hin allzu negative Rückmeldungen erhalte.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 38 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Dietmar Bell (SPD) entgegnet, er sorge sich nicht um Ralph Bombis, sondern viel-mehr um den Duktus der Wortbeiträge und der Antragstellung. Der Vertreter des DGB habe in der Anhörung angeführt, dass der Antrag der FDP sehr stark nach Wahlkampf rieche, weshalb der DGB keine schriftliche Stellungnahme abgegeben habe.

Ralph Bombis (FDP) wirft ein, erstaunlich sei, dass dies vom DGB geäußert werde.

Dietmar Bell (SPD) erwidert, der Antrag der FDP lebe von Unterstellungen. So unter-stelle der Antrag etwa der Landesregierung Schuldzuweisungen an die Industrie, nicht genügend Ausbildungsplätze zu schaffen. Die ritualisierte Debatte um das Tariftreue- und Vergabegesetz löse bei der SPD nicht zwingend Heiterkeit aus und führe mitunter dazu, dass diese die Papiere der FDP nicht unbedingt ernst nehme.

Rainer Spiecker (CDU) stellt klar, mit Wahlkampf habe das gar nichts zu tun. Vielmehr handele es sich um einen sachlichen Antrag.

(Lachen von der SPD)

Sodann verweist er auf Äußerung des HWKT vom Frühjahr, dass das Handwerk Bü-rokratieabbau für eine wichtige Forderung an die Landesregierung halte. Ihn verwun-dere, dass Dietmar Bell auf gute Kontakte zum Handwerk verweise, dies jedoch offen-bar nicht zur Kenntnis nehme.

Der Ausschuss lehnt den Antrag Drucksache 16/7780 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stim-men von CDU und FDP ab.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 39 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 5 Gesetzlicher Mindestlohn ist gut für die Beschäftigten und die Gesellschaft

– Niedriglohnsektor und prekäre Beschäftigung weiter eingrenzen

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/11425

Ausschussprotokoll 16/1252

in Verbindung mit

6 Korrekturen bei der Umsetzung des Mindestlohns umgehend auf den Weg bringen: Bürokratie abbauen – flexible Arbeitszeitmodelle erhalten – Be-schäftigung in Nordrhein-Westfalen sichern

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/8457

Ausschussprotokoll 16/1252

Michael Hübner (SPD) erinnert die Forderung der SPD nach Durchsetzung eines Min-destlohns im Rahmen der Koalitionsvereinbarungen auf Bundesebene und die Umset-zung mit der CDU. Nun könne festgestellt werden, dass die zwischenzeitlich geäußerte Kritik der Wirtschaftsverbände ebenso wie der Aufschrei über den bürokratischen Auf-wand deutlich zurückgegangen seien.

Dokumentationspflichten für Tätigkeiten im Mindestlohnsektor in Bereichen ohne Ta-rifverträge begrüße seine Fraktion. Er erachte die dementsprechenden Anforderungen auf Bundesebene für sehr niedrigschwellig, zumal sie die Wirtschaft nicht nennenswert zusätzlich belasteten.

Befürchtungen eines Beschäftigungsrückgangs hätten sich nicht bewahrheitet, viel-mehr habe Nordrhein-Westfalen die Beschäftigung Jahr für Jahr steigern können.

Ralph Bombis (FDP) verweist auf das derzeitige Nullwachstum in Nordrhein-Westfa-len. Dass dies vonseiten der SPD im Plenum als Leistung bezeichnet worden sei, halte er für die Krone der Peinlichkeit. Der vorangegangene Redebeitrag von Michael Hüb-ner komme ihm vor diesem Hintergrund arrogant vor.

Michael Hübner (SPD) wirft ein, Ralph Bombis hätte besser zuhören sollen.

Ralph Bombis (FDP) setzt fort, die dritthöchste Arbeitslosenquote in allen Bundeslän-dern als Leistung zu bezeichnen, zeuge entweder von enormem Galgenhumor oder zeige die totale Ignoranz. Bei diesen Zahlen empfehle er etwas Demut. Er sei beken-nender Gegner des Mindestlohns.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 40 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Michael Hübner (SPD) wirft ein, das sei eine klare Aussage.

Ralph Bombis (FDP) setzt fort, da es funktionierende Tarifpartnerschaften gegeben habe, hätten Fehlentwicklungen durch gesetzliche Anpassungen oder Fortentwicklun-gen dieser Tarifpartnerschaften ohne Weiteres ausgeräumt werden können.

Als Demokrat stelle er die demokratische Entscheidung zugunsten des Mindestlohns nicht infrage. Die hiesigen Jubelarien über die Ergebnisse dieser Gesetzgebung halte er für völlig fehl am Platze. Die Behauptung von Michael Hübner, diese hätte nicht zu einer bürokratischen Mehrbelastung geführt, halte er für die Krone der Lächerlichkeit, zumal diese zu einer „brutalen Mehrbelastung” der Betriebe geführt habe.

Die von SPD und Grünen im Antrag behauptete Umwandlung von Minijobs in reguläre Beschäftigungsverhältnisse stelle sich als sachlich falsch dar. Die zurückgehende Schaffung von Minijobs und die Herausnahme von Zuverdienstmöglichkeiten aus dem Arbeitsmarkt führten zur Reduzierung von Haushaltseinkommen. Vorschnelle Äuße-rungen wie im Antrag verböten sich, vielmehr müsse die weitere Entwicklung analysiert und gegebenenfalls müsse im Sine einer positiven Entwicklung der Haushaltseinkom-men nachgesteuert werden.

Dr. Birgit Beisheim (GRÜNE) lehnt die Äußerungen von Ralph Bombis zum brutalen Bürokratismus ab.

Dem Einwurf von Ralph Bombis (FDP), doch einmal in die Betriebe zu gehen, ent-gegnet Dr. Birgit Beisheim (GRÜNE), das tue sie. Im Übrigen sei sie selbst von den Regelungen betroffen. Die Befürchtungen im Vorfeld der Mindestlohndebatten hätten sich nicht bewahrheitet.

Sie kenne niemanden aus dem Handwerk Nordrhein-Westfalens, der große Bedenken gegen die Einführung des Mindestlohns geäußert habe. In der heutigen Postsendung des nordrhein-westfälischen Handwerks werde von einem Allzeithoch gesprochen, weshalb sich ihr nicht erschließe, warum die FDP wieder die Debatte um den Mindest-lohn eröffne. Zwar müsse das Chaos in Sachen Dokumentationsverordnung bilateral behoben werden, was allerdings nicht die Rede vom brutalen Bürokratismus rechtfer-tige. Die Dokumentation von Arbeitszeiten sei im Übrigen auch bisher schon in Unter-nehmen erfolgt.

Der Anregung im Antrag, über die Flexibilisierung von Arbeitszeiten über zehn Stunden nachzudenken, halte sie entgegen, es gebe sicherlich auch Möglichkeiten, durch an-deren Personaleinsatz zum gewünschten Ergebnis zu kommen, ohne die gesetzlichen Regelungen zu ändern. Ziel sei ein fairer Interessensausgleich bei spezifischen Be-langen bestimmter Branchen. Ein allgemeines Arbeitszeitgesetz könne nicht alle Be-lange abdecken.

Wenn die FDP rhetorisch abrüste, könne man sich mit ihr über Details unterhalten, jedoch nicht in der vorliegenden pauschalen und unterkomplexen Form. Daher lehne ihre Fraktion den FDP-Antrag ab, während sie dem Antrag von Rot-Grün zustimme.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 41 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er Hendrik Wüst (CDU) legt dar, eine Evaluation werde 2020 nach den bis dahin erfolg-ten Korrekturen durchgeführt. Zu diesem Zeitpunkt seien auch branchenspezifische Ausnahmen ausgelaufen. Die bisherige Diskussion halte er für zu grob, zumal in eini-gen Branchen die Befürchtungen aus dem Vorfeld der Einführung des Mindestlohns eingetreten seien, während es sich bei anderen um überzogene Befürchtungen ge-handelt habe.

Die behauptete Kausalität und Identität der Personen bei einem Abbau von Minijobs und einem gleichzeitigen Aufbau sozialversicherungspflichtiger Beschäftigung halte er für tollkühn. Ökonomische Nachweise hierfür könne er bislang nicht erblicken. Er gehe eher davon aus, dass es sich um zwei unterschiedliche, aber parallel verlaufende Ent-wicklungen handele. Der Kampf gegen Minijobs könne bei Stückelung von Vollzeitar-beit zugunsten von Minijobs gerechtfertigt sein. Manche Beschäftigten wollten indes nur in Teilzeit arbeiten. Diese Schwarz-Weiß-Betrachtung sei nicht Sache der CDU. Der Kritik an Umfang und Inhalt des FDP-Antrags halte er entgegen, viel umfangrei-cher fielen die Ausführungen der SPD nicht aus.

Seine Fraktion werde sich sowohl beim Antrag von SPD und Grünen als auch beim FDP-Antrag enthalten, um mit Blick auf Letzteren die Evaluation abzuwarten.

Rainer Christian Thiel (SPD) fragt Ralph Bombis, ob er wisse, dass die Tarifbindung im Handwerk immer mehr abnehme. Daher verwundere ihn, Thiel, dessen Ausführun-gen zu funktionierenden Tarifpartnerschaften. Auch die Innungen schlössen immer weniger Tarifverträge ab. Das Handwerk drücke oftmals seine Sorge über Billiglohn-konkurrenz aus. Daher gehe es darum, gute Löhne für gute Arbeit zu schützen. Daher bitte er Ralph Bombis, seine Argumentation zu überdenken.

Der Ausschuss nimmt Antrag Drucksache 16/11425 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN bei Gegenstim-men von FDP und bei Enthaltung der CDU an.

Der Ausschuss lehnt Antrag Drucksache 16/8457 mit den Stimmen von SPD, GRÜNEN und PIRATEN gegen die Stim-men von der FDP und bei Enthaltung der CDU ab.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 42 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 7 Gesetz zur Änderung wasser- und wasserverbandsrechtlicher Vorschriften

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/10799

Ausschussprotokoll 16/1226

Inge Blask (SPD) beantragt für SPD und Grüne, die Beratung ohne Votum zu schie-ben, da noch Änderungsanträge dieser Fraktionen ausstünden.

Josef Hovenjürgen (CDU) signalisiert Zustimmung, wenn eine eingehende Auswer-tung der Anhörung durchgeführt werde und danach die Behebung offenkundiger Schwächen erfolge.

Dietmar Brockes (FDP) erläutert, bei einem solch wichtigen Thema mit Punkten, die dem Standort NRW schadeten, könne der Wirtschaftsausschuss aus seiner Sicht schwerlich keine Position beziehen, weshalb seine Fraktion es ablehne, den Antrag ohne Votum an den federführenden Ausschuss zurückzugeben.

Frank Sundermann (SPD) bekräftigt den Vorschlag der SPD, den Antrag ohne Votum an den federführenden Ausschuss weiterzuleiten. Seine Fraktion wolle dieses Vorge-hen jedoch nicht per Mehrheit durchsetzen, weshalb er anbiete, vor der Sitzung des Umweltausschusses am 15. Juni eine Sondersitzung um 10 Uhr einzuberufen oder diesen Tagesordnungspunkt zusammen mit dem Umweltausschuss als TOP 1 in ge-meinsamer Sitzung zu beraten.

Vorsitzender Georg Fortmeier regt an, eine eigene Sitzung des Wirtschaftsaus-schusses am Vormittag des 15. Juni 2016 durchzuführen.

Dietmar Brockes (FDP) erklärt, bei absehbarem Beratungsbedarf der Fraktionen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen könne heute von weiterer Beratung abgesehen wer-den. Aufgrund der bereits dargelegten Argumente solle der Wirtschaftsausschuss je-doch Stellung nehmen. Daher stimme er dem Vorschlag zu, eine weitere Sitzung ab-zuhalten.

Der Ausschuss kommt überein, eine weitere Ausschusssit-zung zu diesem Thema am 15. Juni 2016 um 10 Uhr durchzu-führen.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 43 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 8 Gelingende Integration von Flüchtlingen. Ein Integrationsplan für NRW.

Antrag der Fraktion der SPD und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 16/11229

Änderungsantrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11318

Ausschussprotokoll 16/1278

Der Ausschuss kommt überein, die Anträge ohne Votum in den federführenden Ausschuss zu schieben.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 44 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 9 Logistikland NRW nicht auf das Abstellgleis fahren – Hafen- und Flugha-

fenstandorte im Landesentwicklungsplan sichern

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/11417

Dietmar Brockes (FDP) führt ein, der Antrag enthalte wichtige verkehrs- und wirt-schaftspolitische Punkte, weshalb er um Zustimmung bitte. Auch Minister Duin habe in seinen industriepolitischen Leitlinien zur Bedeutung der Häfen und Flughäfen Stel-lung genommen.

Im derzeit diskutierten Entwurf des Landesentwicklungsplans werde wiederum eine Differenzierung einzelner Häfen und Flughäfen vorgenommen. Diese erachte die FDP nicht für sinnvoll, weil sie zu Einschränkungen führe und die wirtschaftliche Entwick-lung insbesondere von regionalbedeutsamen Häfen und Flughäfen schwäche. Warum bei Flughäfen differenziert werde, könne von seiner Fraktion nicht nachvollzogen wer-den, zumal es in NRW als regionalbedeutsam eingestufte Flughäfen gebe, die deutlich weniger Passagiere als andere, nicht regionalbedeutsame Flughäfen abfertigten.

Rainer Christian Thiel (SPD) hält die vorgetragene Begründung für sehr grobschläch-tig. Die Strukturen des LEP brächten es mit sich, von landes- oder regionalbedeutsa-men Einrichtungen auszugehen. Aus raumordnerischer Perspektive müssten landes-bedeutsame Flughäfen und Häfen laut LEP gesichert werden. Erstmals enthalte der LEP eine Bestimmung, nach der Häfen vor heranrückender Wohnbebauung geschützt werden müssten. Diese Stärkung der Hafenstandorte in Nordrhein-Westfalen habe all-gemeine Unterstützung gefunden. Ähnliches gelte für die Flughäfen.

Sodann weist er auf Änderungen vom ersten zum zweiten Entwurf des LEP hin, so-dass es jetzt heiße, dass die Sicherung und Entwicklung der regionalbedeutsamen Flughäfen und sonstigen Flughäfen im Einklang mit der Luftverkehrskonzeption des Landes und der Entwicklung der landesbedeutsamen Flughäfen erfolge. Die Auf-nahme dieses Sicherungs- und Entwicklungsgedankens erachte er als gut für die re-gionalen Flughäfen. Die Regionalräte sollten sich damit dieser Standorte und der Flä-chen um diese Standorte auch unter Berücksichtigung des Schutzgedankens anneh-men. Aus SPD-Sicht verfehle der FDP-Antrag das Ziel. Viele der Forderungen im An-trag seien bereits Realität und müssten nicht beschlossen werden. Daher werde die SPD dem Antrag nicht zustimmen.

Die CDU werde dem Antrag der FDP zustimmen, so Hendrik Wüst (CDU). Er mahnt an, den Eingriff in die kommunale Planungshoheit mit der vorgesehenen Bestandwah-rung der Flughäfen abzuwägen. Denn dieser werde dem Marktgebahren nicht gerecht. Bei Planungen müsse verstärkt das Funktionieren des Luftverkehrsmarktes beachtet werden. Den Versuch, landesbedeutsame Flughäfen qua Kategorisierung zu schützen halte er für ehrenwert, jedoch löse er zu viele Eingriffe aus, deren Statthaftigkeit durch-aus verfassungsrechtlich bezweifelt werden könne. Weiterhin führe dieser zu überaus

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 45 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er vielen Nachteilen für regionalbedeutsame Flughäfen, was seine Fraktion durchaus kri-tisch sehe.

Dr. Birgit Beisheim (GRÜNE) entgegnet, es gehe nicht um allgemeine Marktdiskus-sionen. Konkrete Flächenfestlegungen unterfielen der Regionalplanung. Der Landes-entwicklungsplan gebe dazu einen eindeutigen Planungsauftrag, Kategorisierungen und Bedarfe festzulegen. Daher sehe sie die diesbezüglichen Forderungen im Antrag als gegenstandslos an.

Das beziehe sich auch auf die Häfen. Ziel 8 des LEP-Entwurfs enthalte eine Festle-gung von landesbedeutsamen Hafenstandorten. Das stelle einen Fortschritt zur vor-herigen Situation dar.

Im Antrag gehe es nicht um Märkte. Überdies sei er mit Blick auf die Logik des Lan-desentwicklungsplans falsch.

Dietmar Brockes (FDP) erwidert, die Planungshoheit liege bei den Regionalräten. Für regionalbedeutsame Flughäfen müsse immer die Genehmigung der Landesregierung eingeholt werden, was aus wirtschaftlicher Sicht eine massive Einschränkung dar-stelle.

Der Ausschuss lehnt Antrag Drucksache 16/11417 mit den Stimmen von SPD und GRÜNEN gegen die Stimmen von CDU und FDP bei Enthaltung der PIRATEN ab.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 46 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 10 Wettbewerbsfähigkeit der regionalen deutschen Frachtflughäfen stärken –

Entbürokratisierung der Einfuhrumsatzsteuer auf Bundesebene vorantrei-ben

Antrag der Fraktion der FDP Drucksache 16/11422

Ralph Bombis (FDP) bittet um Zustimmung zum Antrag, da dieser einen steuertech-nischen Vorgang mit erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung für die betroffenen Lo-gistikzentren darstelle. Nordrhein-westfälische Logistikzentren seien gegenüber ähnli-chen Zentren in Belgien und in den Niederlanden deutlich schlechtergestellt, etwa mit Blick auf Erhebung und Abführung von Einfuhrumsatzsteuer. Eine Entlastung durch Entbürokratisierung könne nicht nur bei den Unternehmen selbst, sondern auch bei Zoll- und Steuerverwaltung erreicht werden.

Marc Olejak (PIRATEN) regt eine Erweiterung des Antrags um Binnenhäfen und Gü-terumschlagplätze im Allgemeinen an.

Dr. Birgit Beisheim (GRÜNE) weist auf die zu dem Thema seit zwei Jahren arbei-tende Bund-Länder-Arbeitsgruppe hin und beantragt für SPD und Grüne, den Antrag in der vorliegenden Form ohne Votum in den federführenden Ausschuss zu schieben. Ihrer Ansicht nach bedürfe er eines Änderungsantrages, jedoch sei der Wirtschafts-ausschuss nicht federführend befasst.

Elisabeth Müller-Witt (SPD) erläutert, zwischenzeitlich seien Gespräche geführt wor-den. Daher schließe sie sich dem Vorschlag von Dr. Birgit Beisheim an.

Hendrik Wüst (CDU) zeigt sich zuversichtlich, dass der Rückenwind dieses Aus-schusses nicht schaden werde. Daher werde seine Fraktion dem Antrag zustimmen.

Ralph Bombis (FDP) schließt sich dem Wunsch an, ohne Votum zu schieben. Wenn es zu einer Regelung komme, werde sie für alle Umschlagplätze gelten. Daher sei das vom Beschlussvorschlag umfasst.

Der Ausschuss kommt überein, den Antrag ohne Votum in den federführenden Ausschuss zu schieben.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 47 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 11 Entwurf einer Fünften Verordnung zur Änderung der Gewerberechtsverord-

nung

Vorlage 16/3918

Ohne Aussprache wird das Benehmen mit dem Ausschuss hergestellt.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 48 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 12 Abschied von der Arbeitsgesellschaft: Im Informationszeitalter brauchen

wir eine Volksabstimmung über das Bedingungslose Grundeinkommen

Antrag der Fraktion der PIRATEN Drucksache 16/11692

Vorsitzender Georg Fortmeier informiert, der federführende Hauptausschuss habe eine Zuziehung von Sachverständigen am 30. Juni beschlossen, und schlägt vor, die Ergebnisse abzuwarten, um danach in die Diskussion einzusteigen.

Daniel Schwerd (fraktionslos) beantragt, ein Expertengespräch auch in diesem Aus-schuss durchzuführen.

Der Ausschuss kommt überein, ein Expertengespräch durch-zuführen und Klärung die organisatorischen Fragen den Ob-leuten zu überlassen.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 49 - APr 16/1315

Ausschuss für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk 01.06.2016 67. Sitzung (öffentlich) Er 13 Verschiedenes

Eine Aussprache hierzu findet nicht statt.

gez. Georg Fortmeier Vorsitzender

30.11.2016/02.12.2016

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