LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

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Sitzungsmappe erstellt am: 21.07.2022 07:04:28 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode E 17/1089 08.01.2020 Integrationsausschuss Margret Voßeler-Deppe MdL Einladung 46. Sitzung (öffentlich) des Integrationsausschusses am Mittwoch, dem 15. Januar 2020, 13.30 Uhr, Raum E 1 - A 16 Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest: Tagesordnung 1. Quartalsbericht „Sachstand staatliches Asylsystem“ Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2825 in Verbindung mit Quartalsbericht „Sachstandsbericht Unterbringungseinrichtung für Ausreise- pflichtige (UfA) in Büren“ Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2783 2. Stigmatisierung durch Nationalitätennennung Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2929

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Sitzungsmappe erstellt am: 21.07.2022 07:04:28

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

E 17/1089

08.01.2020 Integrationsausschuss Margret Voßeler-Deppe MdL

Einladung 46. Sitzung (öffentlich) des Integrationsausschusses am Mittwoch, dem 15. Januar 2020, 13.30 Uhr, Raum E 1 - A 16 Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest: Tagesordnung 1. Quartalsbericht „Sachstand staatliches Asylsystem“

Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2825 in Verbindung mit Quartalsbericht „Sachstandsbericht Unterbringungseinrichtung für Ausreise-pflichtige (UfA) in Büren“ Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2783

2. Stigmatisierung durch Nationalitätennennung Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2929

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Sitzungsmappe erstellt am: 21.07.2022 07:04:28

3. Vorstellung der 7. Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2892

4. Verschiedenes

gez. Margret Voßeler-Deppe

- Vorsitzende - F. d. R. Susanne Stall Ausschussassistentin

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/1089 

Integrationsausschuss

- TOP 1 -

Quartalsbericht „Sachstand staatliches Asylsystem“

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Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-WestfalenDer Minister

Aß . Dezember 2019

Dr. Edgar Voß Telefon 0211 837-2370 [email protected]

Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An denPräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen

„Sachstand staatliches Asylsystem“Bericht an den Integrationsausschuss

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

hiermit übersende ich Ihnen den Quartalsbericht „Sachstand staatliches

Asylsystem“ für das Quartal 3/2019 zur Information der Mitglieder des In­

tegrationsausschusses.

Mit freundlichen Grüßen

Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 [email protected] www.mkffi.nnw

Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708, 709 Haltestelle Poststraße

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VORLAGE

17/2825A19

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An den Präsidenten des Landtags Nord rhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf

"Sachstand staatliches Asylsystem"

Bericht an den Integrationsausschuss

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

. WAHLPERIODE

hiermit übersende ich Ihnen den Quartalsbericht "Sachstand staatliches

Asylsystem" für das Quartal 3/2019 zur Information der Mitglieder des In­

tegrationsausschusses.

Mit freundlichen Grüßen

Joachim Stamp

. Dezember 2019

Dr. EdgarVoß

Telefon 0211 837-2370

Edgar. [email protected]

Dienstgebäude und

Lieferanschrift:

Haroldstraße 4

40213 Düsseldorf

Telefon 0211 837-02

Telefax 0211 837-2200

[email protected]

www.ml<ffi.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:

Rheinbahn Linien

706, 708, 709

Haltestelle Poststraße

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Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Dr. Joachim Stamp

zur Information des Integrationsausschusses

"Sachstandsbericht staatliches Asylsystem"

3. Quartal 2019

Für diesen Sachstandsbericht wurde das Datenmaterial zum Stichtag 30 .. September 2019 zugrunde gelegt.

Das zusammengestellte Zahlenmaterial setzt sich aus Meldungen des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), der Bundespolizei, dem durch Auswertungen aus dem landesseitig betriebenen Programm DiAs gewonnenen Datenmaterial, Da­tenmaterial der Internationalen Organisation für Migration (10M) sowie Auswertungen auf der Datengrundlage des Ausländerzentralregisters zusammen. Zahlen zu Asylsu­chenden werden für unterschiedliche Zwecke in verschiedenen statistischen Syste­men erfasst.

Dabei bildet das im EASY-Verfahren (Erstverteilung von asylbegehrenden Erstantrag­stellern im bundesweiten Verteilsystem) ausgewiesene Zahlenwerk den landesweiten Zugang an Erstantragstellern ab, welcher auch den Zugang von Neugeborenen er­fasst, bei denen sich die Eltern zum Zeitpunkt der Geburt in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes befanden oder bereits kommunal zugewiesen waren (vgl. hierzu auch die Vorlage 17/1077 vom 12.09.2018).

Die Zahl der Personen, die in diesem Zeitraum tatsächlich die Landeserstaufnahme­einrichtung (LEA) in Bochum aufsuchten, ist jedoch größer. Begründet ist dies insbe­sondere durch Asylsuchende, die sich über die Aufnahmequote des Königsteiner Schlüssels hinaus in der Landeserstaufnahmeeinrichtung unmittelbar gemeldet haben und von hier aus in andere Bundesländer weitergeleitet wurden (Ex-NRW-Fälle) sowie durch Folgeantragsteller.

Die durch das BAMF in seiner Statistik zu Asylantragstellern ausgewiesenen Kenn­zahlen sind nicht mit den Zugängen nach NRW gleichzusetzen, da unter die Asylan­tragszahlen auch diejenigen Asylsuchenden fallen, die ihren Asylantrag im schriftli­chen Verfahren gemäß § 14 Abs. 2 Asylgesetz (AsyIG) gestellt haben und somit zu keinem Zeitpunkt in einer Landeseinrichtung untergebracht werden. Weiterhin ist zu beachten, dass zwischen dem Zeitpunkt der Ankunft des Asylsuchenden und der An­tragstellung beim BAMF ein gewisser Zeitabstand liegt, sodass es zu einer unter­schiedlichen Erfassung in den Statistiken kommen kann. Dies bedeutet, dass in Ein­zelfällender Erfassungsmonat des Zugangs nicht identisch mit dem Erfassungsmonat der AsylantragsteIlung ist.

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Entwicklung der Zahlen für Nordrhein-Westfalen im Monatsvergleich:

EASY-Zugang 2019 EASY-Zugang 2018

Januar 2.748 2.983

Februar 2.186 2.571

März 2.122 2.677

April 2.205 2.497

Mai 1.848 2.478

Juni 1.681 2.506

Juli 2.311 2.817

August 2.116 2.468

September 2.129 2.246

Gesamt 19.346 ' 23.243

Entwicklung der Zugänge bis 30. September des Jahres 2019

In den drei Quartalen 2019 erreichten im Durchschnitt monatlich ca. 1.740 asylsu­chende Erstantragsteller und Erstantragstellerinnen die Einrichtungen in Nordrhein­Westfalen und wurden anschließend einem nord rhein-westfälischen Ankunftszentrum des BAMF zugeführt. Unter Einbezug der von hier aus in andere Bundesländer wei­tergeleiteten Personen (Ex-NRW-Fälle) beträgt der Zugang ca. 2.660 im monatlichen Durchschnitt der drei Quartale.

Hauptherkunftsländer

Der bundesweite Gesamtzugang zwischen Januar und September 2019 beläuft sich auf insgesamt 91.700 Personen. Die 20 Hauptherkunftsländer bundesweit:

TOP HKL Zugang 2019 Anteil am Gesamtzugang in %

1 Syrien 17.692 19,3

2 Irak 9.030 9,9

3 Türkei 8.135 8,9

4 Nigeria 7.607 8,3

5 Afghanistan 6.871 7,5

6 Iran 6.415 7,0

7 Georgien 2.451 2,7

8 Russische Föderation 2.318 2,5

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9 Somalia 2.172 2,4

10 Eritrea 1.773 1,9

11 Pakistan 1.696 1,9

12 Guinea 1.658 1,8

13 Albanien 1.429 1,6

14 Ungeklärt 1.221 1,3

15 Moldau 1.041 1,1

16 Nordmazedonien 1.019 1,1

17 Serbien 955 1,0

18 Aserbaidschan 921 1,0

19 Algerien 887 1,0

20 Ukraine 878 1,0

(EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)

Der Gesamtzugang für Nordrhein-Westfalen zwischen Januar und September 2019 beläuft sich auf insgesamt 19.346 Personen. Die 20 Hauptherkunftsländer landesweit:

TOP HKL Zugang 2019 Anteil am Gesamtzugang in %

1 Syrien 3.889 20,1

2 Irak 2.196 11,4

3 Türkei 2.180 11,3

4 Iran 1.696 8,8

5 Nigeria 1.179 6,1

6 Afghanistan 1.076 5,6

7 Guinea 611 3,2

8 Pakistan 526 2,7

9 China 458 2,4

10 Georgien 394 2,0

11 Albanien 375 1,9

12 Russische Föderation 341 1,8

13 Nordmazedonien 339 1,8

14 Aserba idscha n 301 1,6

15 Somalia 277 1,4

16 Ukraine 274 1,4

17 Angola 270 1,4

18 Eritrea 240 1,2

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19 I Ägypten 224 1,2

20 Serbien 210 1,1

(EASY-Statistik des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge)

Sachstand Asylverfahren

Die Entwicklung ist nachfolgender Tabelle zu entnehmen (Zahlen gerundet):

2019 Neuanträge Entscheidungen Offene Verfahren

Januar 3.700 5.000 16.500

Februar 3.300 5.000 15.400 ,

März 2.800 5.200 14.300

April 2.600 3.500 14.200

Mai 3.200 3.500 14.800

Juni 2.300 2.900 14.800

Juli 3.200 3.900 14.900

August 3.000 3.200 15.500

September 2.600 3.000 15.900

(Antrags-, Entscheidungs- und Bestandsstatistik des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge)

Weitere Kennzahlen aus der BAMF-Statistik (Stand: 30.09.2019):

111 2.600 Asylanträge in Nordrhein-Westfalen im September (der NRW-Anteil entspricht 20,9 % der bundesweit gestellten Anträge)

• 3.000 Entscheidungen im September (NRW-Anteil: 22,5 %) => Gesamtschutzquote in Nordrhein-Westfalen im September: 46 % (Bund: 38 %)

111 15.900 offene Verfahren Ende September. Vergleich Bund: 54.700 (NRW-Anteil: 29,0 %)

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UnterbringunqskaQazität und Belequnq in den Aufnahmeeinrichtunqen des Landes aktive Kapazität aktuelle Belegung

Gesamt Landeseinrichtungen 20.116 9.693

EAE(6) 4.926 2.670

Arnsberg 600 382

EAE Unna 600 382

Detmold 960 342

EAE Bleiefeld 950 342

DOsseidorf 1.776 1.140

EAE Essen 775 458

EAE Mönchengladbach 1.000 682

Köln 1.600 806

EAE Köln/Bonn ··qospi'HTte Plü!.z," 1.600 806

ZUE(29) 16.190 6.923

Arnsberg 2760 1.149

ZUE Hamm 700 349

ZUE Möhnesee 700 210

ZUE Olpe 400 158

ZUE Rüthen 550 227

ZUE VVlckede 400 205

Detmold 1.600 734

ZUE Bad Drlburg 300 188

ZUE Borgentreich 500 318

ZUE Herford ':la" PfH'[tr: Pliit?o- 500 228

ZUE Oerlinghausen 300 0

DOsseidorf 4.160 1.936

ZUE Neuss 1.000 402

ZUE Niederkrüchten 1.000 566

ZUE Ratingen ("~ pu i tU Pliliz8· 900 415

ZUE Rees 1+11 360 138

ZUE Rheinberg 500 217

ZUE Viersen 400 198

Köln 4.480 2.263

ZUE Bonnnoc; pimt'·! Pi;i!7ci 480 99

ZUE Düren 800 367

ZUE Eusklrchen 11 500 190

ZUE Ka,lI 300 106

ZUE Kerpen 500 314

ZUE Kreuzau 200 140

ZUE Sankt Augustin 600 330

ZUE Schleiden 300 254

ZUE Wegberg 800 453

MOnster 2.200 861

ZUE Ibbenbüren 550 202

ZUE Mari 250 133

ZUE Münster (York Kaserne) 500 190

ZUE Rheine 400 141

ZUE Schöpplngen 500 185

NU 0 0

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Erläuterungen zu den als gesperrt ausgewiesenen Einrichtungen:

• EAE Bonn: Derzeit wird das Brandschutzkonzept überarbeitet. Für 161 Plätze liegt aktuell keine Freigabe vor.

• ZUE Herford: Sperrung von 134 Plätzen bis vorläufig 31.12.2019, da die Brand­meideanlage nicht vollumfänglich einsatzbereit ist.

• ZUE Ratingen: Sperrung von 150 Plätzen wegen eines Brandes (Ausführungen dazu unter besonderen Vorkommnissen im 2. Quartalsbericht 2018, Vorlagen­nummer 17/1077).

• ZUE Bonn: Sperrung von 327 Plätzen wegen eines Brandes (nähere Ausfüh­rungen dazu unter besonderen Vorkommnissen).

Erläuterungen zu sonstigen Änderungen bei Einrichtungen:

• ZUE Oerlinghausen: Schließung der Einrichtung zum 30.09.2019.

Besondere Vorkommnisse

• Brand in der ZUE Bonn am 05.08.2019

Ein 24-jähriger albanischer Bewohner ist verdächtig, in einem Zimmer der ZUE Feuer gelegt zu haben. Die Tatausführung wurde von einem 19-jährigen albanischen Bewoh­ner mit seinem Mobiltelefon aufgenommen und in sozialen Medien veröffentlicht. Beide Tatverdächtige konnten ermittelt und festgenommen werden. Die betroffene Etage der ZUE sowie zwei weitere Zimmer mussten aufgrund der entstandenen Brandschäden vorübergehend gesperrt, 119 Bewohner in eine andere ZUE verlegt werden.

• Brand in der ZUE Ratingen am 15.08.2019

Aufgrund einer Brandstiftung unbekannter Täter in einem Bewohnerzimmer musste eine Etage der ZUE - bedingt durch die Rauchentwicklung und Schäden durch das Löschwasser - komplett gesperrt werden. Die Räumung des Gebäudes während des Brandes verlief reibungslos. Zwei Sicherheitsmitarbeiter und zwei Feuerwehrmänner wurden vorsorglich in ein Krankenhaus gebracht. Etwa 50 Personen mussten in an­dere Einrichtungen verlegt werden.

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Zuweisungen

Im dritten Quartal 2019 wurden von der Bezirksregierung Arnsberg nach dem Flücht­lingsaufnahmegesetz 5.157 Asylsuchende aufnahmepflichtigen Gemeinden in Nord­rhein-Westfalen zugewiesen. Darüber hinaus erfolgten aus den Landeseinrichtungen 413 Zuweisungen anerkannter Schutzberechtigter nach § 12a AufenthG. Seit dem In­krafttreten der landesinternen Wohnsitzregelung für anerkannte Schutzberechtigte am 29.11.2016 wurden bislang ca. 116.874 Personen nordrhein-westfälischen Kommu­nen zugewiesen.

§ 3 FlüAG Zuweisungen 2019

Januar 2.922

Februar 1.916

März 1.831

April 2.467

Mai 1.955

Juni 1.358

Juli 2.472

August 1.348

September 1.337 ,

Gesamt 17.606

Personen, die sich zum Personen mit Wohnsitz Zeitpunkt der Anerken- in einer Kommune

Gesamt nung in einer landesein-

richtung befanden

Januar 232 936 1.168

Februar 195 956 1.151

März 158 1.029 1.187

April 108 699 807

Mai 74 623 697

Juni 36 478 514

Juli 146 846 992

August 117 700 817

September 150 636 786

Gesamt 1.213 6.903 8.119

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Page 13: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Finanzielle Unterstützung der Kommunen

Auf Basis der gesetzlich geregelten FlüAG-Pauschale in Höhe von monatlich 866,­Euro pro tatsächlich anwesendem Asylbewerber im Sinne des § 2 FlüAG bzw. 10.392 Eurol Jahr (im Falle einer vollen Jahresabrechnung) zahlte das Land im Jahr 2017 (Januar bis einschließlich Dezember 2017) ca. 940 Mio. Euro an die Kommunen aus. Im Jahr 2018 wurden für denselben Zeitraum rd. 634 Mio. Euro nach dem FlüAG an die Kommunen ausgezahlt. 2019 (Januar bis September) wurden bisher rd. 405 Mio. Euro an die Kommunen ausgezahlt.

Sachstand Rückführungl freiwillige Rückkehr

2018 erfolgten die meisten Ausreisen bundesweit aus Nordrhein-Westfalen heraus. So wurden im Vorjahreszeitraum vom 01.01.2018 bis zum 30.09.2018 insgesamt 3.952 freiwillige Ausreisen aus NRW über das REAG/GARP-Programm gefördert. Dies ent­spricht ca. 30,82 % der bundesweiten REAG/GARP-Ausreisen.

Im Jahr 2019 wurden bis zum Stichtag 30.09.2019 insgesamt 2.858 REAG/GARP­Anträge bewilligt. Dies entspricht ca. 28 % der bundesweiten REAG/GARP-Bewilligun­gen, so dass aktuell auch weiterhin die meisten freiwilligen Ausreisen bundesweit aus Nord rhein-Westfalen erfolgen.

2019 wurden bis zum Stichtag 30.09.2019 laut Statistik der Bundespolizei 4.848 Rück­führungen (einschließlich Dublin-Überstellungen) aus Nordrhein-Westfalen erfasst. Dies entspricht ca. 28,84 % der bundesweiten Abschiebungen und RückübersteIlun­gen.

Die Abschiebungen (einschließlich Dublin-Üqerstellungen), die von nordrhein-westfä­lischen Behörden vollzogen worden sind, stellen sich bezogen auf die 20 Haupther­kunftsländer wie folgt dar:

TOP Staatsangeh9rigkeit Zielland Gesamt Anteil an Gesam-trückführungen

in%

1 Albanien Albanien 419 8,64

2 Serbien Serbien 302 6,23

3 Nordmazedonien Nordmazedonien 272 5,61

4 Marokko Marokko 204 4,21

5 Georgien Georgien 195 3,02

6 Kosovo Kosovo 184 3,80

7 Aigerien Aigerien 155 3,20

8 Nigeria Italien 143 2,95

9 Pakistan Pakistan 128 2,64

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Page 14: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

10 Bangladesch Bangladesch 124 2,56

11 Guinea Italien 106 2,19

12 Guinea Spanien 102 2,17

13 Ghana Ghana 90 1,86

14 Russland Polen 90 1,86

15 Armenien Armenien 77 1,59

16 Türkei Türkei 69 1,42

17 Aserbaidschan Aserbaidschan 66 1,36

18 Nigeria Nigeria 65 1,34

19 Angola Portugal 62 1,28

20 Indien· Indien 53 1,09

Zahl der Ausreisepflichtigen laut Ausländerzentralregister (AZR) zum Stichtag 30.09.2019:

Bund:

247.406 ausreisepflichtige Personen, davon 196.967 Personen mit einer Duldung.

Nordrhein-Westfalen:

72.749 ausreisepflichtige Personen, davon 59.514 Personen mit einer Duldung.

Die Ausreisepflichtigen in NRW verteilen sich dabei auf die 20 Hauptherkunftsländer wie folgt:

TOP Staatsangehörigkeit Gesamt Gesamt

1 Serbien 5.551 7,63

2 Irak 5.256 7,22

3 Albanien 4.766 6,55

4 Afghanistan 3.792 5,21

5 I<osovo 3.496 4,81

6 Guinea 3.386 4,65

7 Nigeria 3.022 4,20

8 Nordmazedonien 3.006 4,13

9 Libanon 2.931 4,00

10 Armenien 2.279 3,10

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Page 15: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

11 Russische Förderation 2.169 3,00

12 Türkei 2.084 2,89

13 Ghana 2.005 2,76

14 Aserbaidschan 1.868 2,57

15 Bangladesch 1.727 2,37

16 Indien 1.727 2,37

17 Iran 1.717 2,36

18 Pakistan 1.712 2,35

19 Marokko 1.482 2,04

20 Ungeklärt 1.448 1,99

Nachfolgende Themen werden aufgrund der erbetenen Erweiterung des schriftlichen Berichts der Landesregierung zum "Sachstand staatliches Asylsystem" dargestellt.

Aufenthaltsdauer in den Landeseinrichtungen

Die Landesdatenbank als Fachverfahren zur informationstechnischen Unterstützung in den Bereichen Unterbringung, Versorgung, Verteilung, Zuweisung und Rückführung von Flüchtlingen (DiAs NRW) befindet sich weiter im kontinuierlichen Aufbau. Der Ent­wicklungsstand des Fachverfahrens lässt gegenwärtig erste Auswertungen insbeson­dere zu den Aufenthaltszeiten verschiedener Gruppen zu. Die nachfolgend abgebilde­ten Auswertungen werden einzelfallscharf validiert. Es ist zu berücksichtigen, dass es momentan systembedingt noch nicht möglich ist, längere Abwesenheitszeiten einzeln aus der Verweildauer auszuweisen, da das Verfahren eines Asylsuchenden fortlau­fend unter derselben internen Nummer geführt wird. Dies bedeutet, dass bei Asylsu­chenden, die zwischenzeitlich untergetaucht oder ausgereist waren, die Abwesen­heitszeiten weiterhin in die Verweildauer eingerechnet werden, obwohl der Asylsu­chende tatsächlich nicht in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes untergebracht war.

Verweildauer AnzahlAsy~uchende Anteil (gerundet)

Asylsuchende in den UE 9.113

des Landes NRW

bis zu einem Monat 2.117 23% -

bis zu zwei Monate 1.695 19%

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Page 16: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

bis zu drei Monate 1.518 17%

bis zu vier Monate 1.253 14%

bis zu fünf Monate 789 9%

bis zu sechs Monate 756 8%

länger als sechs Monate 819 9%

länger als neun Monate 102 1%

länger als 12 Monate 64 1%

Fluchtgemeinschaft Anzahl Anteil (gerundet)

Asylsuchende Anträge

Asylsuchende in den 9.113 5.561 UE des landes NRW

Familie mit Kindern 3.046 726 34%

Frau mit Kindern 1.259 441 14%

Frau ohne Kinder 1.037 1.032 11%

Mann mit Kindern 146 56 2%

Mann ohne Kinder 3.014 3.008 33%

Paar ohne Kinder 593 298 7%

Die Verweildauer von minderjährigen Gefluchteten in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes wird nachfolgend aufgeführt:

Altersgruppe Anzahl Asylsuchende Anteil (gerundet)

Asylsuchende in den UE 2.565

des landes NRW

Von 0 bis unter 6 1.056 41 %

von 6 bis unter 18 Jahre 1.509 59%

Verweildauer Anzahl Asylsuchende Anteil (gerundet)

Asylsuchende in den UE 2.565

des landes NRW

bis zu einem Monat 695 27%

bis zu zwei Monate 531 21 %

11

Page 17: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

bis zu drei Monate 482 19%

bis zu vier Monate 369 14%

bis zu fünf Monate 199 8%

bis zu sechs Monate 200 8%

länger als sechs Monate 70 3%

länger als neun Monate , 15 1%

länger als 12 Monate 4 0%

U msetzu ngsstand Landesgewaltschutzkonzept

Seit zwei Jahren wird das Landesgewaltschutzkonzept (LGSK NRW) in allen Aufnah­meeinrichtungen des Landes LS.d. § 44 AsylG sukzessiv umgesetzt. Es ist seit 2017 fester Vertragsbestandteil im Rahmen der Vergabeverfahren für die Betreuungs- und Sicherheitsdienstleistungen in den Landeseinrichtungen. Seit November 2018 wird die. Umsetzung des Landesgewaltschutzkonzepts auch im Rahmen der mobilen Kontrol­len zur Überwachung der Qualitäts- und Sicherheitsstandards durch die Bezirksregie­rungen überprüft. Im Übrigen wird auf den Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration zum "Umsetzungsstand des Landesgewaltschutzkonzepts

. (LGSK NRW) in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes" im Integrationsausschusses am 2. Oktober 2019 (Vorlage 17/2517) verwiesen.

Umsetzung EU-Aufnahmerichtlinie

Die Landesregierung setzt die EU-Aufnahmerichtlinie, die bislang noch nicht in natio­nales Recht umgesetzt wurde, in den Aufnahmeeinrichtungen des Landes LS.d. § 44 AsylG bereits im Wesentlichen um. So wird bei allen Standortplanungen ausdrücklich auf die Belange schutzbedürftiger Personen geachtet. Zudem gibt das umfassende Landesgewaltschutzkonzept (LGSK NRW) verbindliche Leitlinien zur Unterbringung vulnerabler Personen vor. Der präventive Schutz in den Einrichtungen des Landes wird durch Qualitätsstandards, der Sicherheit dienende bauliche Maßnahmen sowie durch die Sensibilisierung und Schulung aller Beteiligten vorOrt kontinuierlich verstärkt.

Das am 1. November 2018 gestartete Modellprojekt zur psychosozialen Erstberatung in der ZUE Borgentreich wurde zunächst bis zum 31. Dezember 2019 verlängert. Da es sich als erfolgreich erwiesen hat, wird für das kommende Jahr eine landesweite Implementierung in den Zentralen Unterbringungseinrichtungen über das Förderpro­gramm "Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen" angestrebt. Psy­chosoziale Erstberatungsstellen sollen bereits in den ZUE bei psychischer Belastung

12

Page 18: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

von Geflüchteten insbesondere eine Anamnese, diagnostische Einschätzungen, Sta­bilisierung, Hilfe zur Selbsthilfe, psychologische Krisenintervention in akuten Fällen so­wie die Erstellung klientenbezogener Stellungnahmen anbieten.

Dezentrales Beschwerdemanagement (Zahl und Art der Beschwerden)

In jeder Aufnahmeeinrichtung des Landes i.S.d. § 44 AsylG wird im Rahmen des För­derprogramms "Soziale Beratung von Flüchtlingen in Nordrhein-Westfalen" eine halbe Stelle für das Beschwerdemanagement gefördert. Diese Dezentralen BeschwerdesteI­len dienen Flüchtlingen als unmittelbare AnlaufsteIle bei Beschwerden jeglicher Art. Ziel ist es, möglichst vor Ort Abhilfe für die Beschwerden zu schaffen.

Träger der Dezentralen Beschwerdestellen sind derzeit die Spitzenverbände der Freien Wohlfahrtspflege NRW sowie die Kooperationspartner der Flüchtlingsberatung NRW.

Im Zeitraum 01.01.2019 - 30.09.2019 wurden insgesamt 1.656 Beschwerden erfasst. Kategorien der Beschwerden mit den meisten Nennungen sind "Taschengeld an­spruch/-auszahlung" (Bezirksregierung vor Ort) mit 220 Fällen (13,29 %), "Verpfle­gung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 208 Fällen (12,56 %), "Zuweisung in die Gemeinde" (Bezirksregierung Arnsberg) mit 192 Fällen (11,59 %), "Unterbringung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 142 Fällen (8,57 %), "medizinische Versorgung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 127 Fällen (7,67 %), "Unterbringung" (Bezirksre­gierung vor Ort) mit 113 Fällen (6,82 %) und "Durchführung des Asylverfahrens" (BAMF) mit 87 Fällen (5,25 %). 172 Beschwerden (10,39 %) wurden entsprechend des im Konzept festgelegten Verfahrens an die Überregionale Koordinierungsstelle weitergeleitet.

Im Vergleich dazu wurden im Zeitraum 01.01.2018 - 30.09.2018 insgesamt 2118 Be­schwerden erfasst. Kategorien der Beschwerden mit den meisten Nennungen sind "Verpflegung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 494 Fällen (23,32%), "Zuweisun­gen in die Gemeinde" (Bezirksregierung Arnsberg) mit 265 Fällen (12,51 %), "Unter­bringung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 238 Beschwerden (11,23%), "medizi­nische Versorgung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 154 Beschwerden (7,27%), "Taschengeldanspruch/-auszahlung" (Bezirksregierung vor Ort) mit 169 Fällen (7,97%) und "Versorgung" (Betreuungsdienstleister vor Ort) mit 129 Fällen (6,09%). 293 Beschwerden (13,83%) wurden entsprechend des im Konzept festgelegten Ver­fahrens an die Überregionale Koordinierungsstelle weitergeleitet.

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Page 19: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/1089 

Integrationsausschuss

- TOP 1 -

Quartalsbericht „Sachstandsbericht Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) inBüren“

Page 20: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-WestfalenDer Minister

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An denPräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf

Sitzung des Integrationsausschusses am 11.12.2019

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

hiermit übersende ich Ihnen zur Information der Mitglieder des Integrati­onsausschusses den Quartalsbericht „Sachstandsbericht Unterbrin­gungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren” für das Quartal 3/2019 und - wie in der letzten Ausschusssitzung zugesagt - einen Be­richt zum Brand in der UfA Büren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Stamp

Dr. Edgar Voß Telefon 0211 837-2370 [email protected]

Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 [email protected] www.mkffi.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708, 709 Haltestelle Poststraße

17

VORLAGE

17/2783A19

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

. WAHLPERIODE

Sitzung des Integrationsausschusses am 11.12.2019

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

hiermit übersende ich Ihnen zur Information der Mitglieder des Integrati­onsausschusses den Quartalsbericht "Sachstandsbericht Unterbrin­gungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren" für das Quartal 3/2019 und - wie in der letzten Ausschusssitzung zugesagt - einen Be­richt zum Brand in der UfA Büren.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Stamp

8 ,Dezember 2019

Dr. EdgarVoß

Telefon 0211 837-2370

[email protected]

Dienstgebäude und

Lieferanschrift:

Haroldstraße 4

40213 Düsseldorf

Telefon 0211 837-02

Telefax 0211 837-2200

[email protected]

www.mkffLnrw

Öffentliche Verkehrsmittel:

Rheinbahn Linien

706, 708, 709

Haltestelle Poststraße

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Page 22: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration Dr. Joachim Stamp

zur Information des Integrationsausschusses Sachstandsbericht Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA)

in Büren

3. Quartal 2019

Für diesen Sachstandsbericht wurde das Datenmaterial zum Stichtag 30. September 2019 zugrunde gelegt (Quelle: Bezirksregierung Detmold).

Entwicklung der Belegungszahlen im 3. Quartal des Jahres 2019

Die maximale Belegungskapazität der UfA in Büren lag im 3. Quartal 2019 bei 160 (Juli und August) bzw. 175 (September) Unterbringungsplätzen.

Entwicklung der Aufnahmen und Entlassungen im 3. Quartal:

Juli 99 120

August 126 105

September 136 132

Gesamt 361 357

Die durchschnittliche Belegung im 3. Quartal stellte sich wie folgt dar:

..

Juli 99 August 106

September 122

Somit waren - bezogen auf das gesamte 3. Quartal 2019 - im Durchschnitt monatlich 109 Personen in Büren untergebracht.

Die durchschnittliche Belegungsdauer im 3. Quartal lag bei 29,58 Tagen.

1

Page 23: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Herkunftsländer

Die im 3. Quartal 2019 in der UfA Büren aufgenommenen Personen verteilten sich -bezogen auf die 10 Hauptherkunftsländer - wie folgt:

1 Marokko 44 12,19% 2 Aigerien 35 9,70% 3 Albanien 24 6,65%

3 Guinea 24 6,65% 3 Nigeria 24 6,65% 6 Serbien 19 5,26%

7 Pakistan 18 5,99% 8 Ghana 17 4,71% 9 Bangladesch 13 3,60%

10 Georgien 10 2,77%

10 Mazedonien 10 2,77%

10 Tunesien 10 2,77%

Unterbringungsarten

Beim überwiegenden Teil der Unterbringungsfälle handelte es sich um Sicherungshaft (71,47%), gefolgt von ÜbersteIlungshaft in Dublin-Fällen (25,48 %).

Sicherungshaft 258

Dublin 92

Ausreisegewahrsam 11

Zurückweisungshaft o Gesamtergebnis 361

Besondere Vorkommnisse:

Im 3. Quartal gab es keine besonderen Vorkommnisse.

2

Page 24: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

Dr. Joachim Stamp zur Information des Integrationsausschusses über den

Brand in der Unterbringungseinrichtung für Ausreisepflichtige (UfA) in Büren am 29.10.2019

Im Vorgriff auf den Sachstandsbericht zum 4. Quartal 2019 möchte ich Ihnen - wie im Integrationsausschuss am 30.10.2019 zugesagt - ausführlicher zu einem besonderen Vorkommnis in der UfA Büren berichten:

Am 29. Oktober 2019 gegen 17:00 Uhr entzündete ein 25-jähriger afghanischer Staatsangehöriger, der im Rahmen der Dublin 111 Verordnung nach Finnland überstellt werden sollte, in seinem Unterbringungsraum die Bettwäsche. Der Brand wurde durch die Brandmeldeanlage gemeldet, so dass Bedienstete den Zimmerbewohner unmittelbar aus der Gefahrenzone bringen und die Wäsche löschen konnten.

Feuerwehr und Rettungsdienst waren auf Grund des ausgelösten Alarms schnell vor Ort. Die Feuerwehr belüftete die Flure, eine Brandbekämpfung war jedoch nicht mehr erforderlich.

Gemeinsam mit der vor Ort anwesenden Einrichtungsärztin untersuchte und versorgte der Rettungsdienst den betroffenen Untergebrachten sowie die an dem Vorfall beteiligten Mitarbeiter. Anzeichen für Rauchgasintoxikationen konnten nicht festgestellt werden. Der Untergebrachte hatte sich zusätzlich leichte, oberflächliche Schnittverletzungen am Arm beigebracht, die von der Einrichtungsärztin versorgt wurden. Die Bediensteten konnten ohne weiteren Behandlungsbedarf den Dienst wieder aufnehmen.

Die Sicherheit in der Einrichtung war zu keinem Zeitpunkt gefährdet. Die betroffene Belegabteilung wurde von der Feuerwehr gelüftet und konnte anschließend weiter genutzt werden. Es entstand nur geringer Sachschaden. Feuerwehr und Rettungsdienst verließen gegen 18.00 Uhr die UfA Büren wieder.

Der Beirat wurde unverzüglich informiert.

Nach dem Vorfall führte der in der Einrichtung tätige Psychologe ein Gespräch mit dem Untergebrachten, der sich in der Folgezeit unauffällig verhielt. Der Betroffene wurde im Rahmen besonderer Sicherungsmaßnahmen im Sinne des § 22 Nr. 5 Abschiebungshaftvollzugsgesetz (AHaftVollzG) unter Entzug potentiell gefährlicher Gegenstände, die eine Fremd- oder Eigengefährdung begünstigen würden, in einen anderen Gewahrsamstrakt verlegt. Zu weiteren Vorkommnissen kam es nicht. Die ÜbersteIlung nach Finnland ist am 03.12.2019 erfolgt.

Page 25: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/1089 

Integrationsausschuss

- TOP 2 -

Stigmatisierung durch Nationalitätennennung

Page 26: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-WestfalenDer Minister

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldoff

An denPräsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf

Sitzung des Integrationsausschusses am 15.01.2020

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

für die o, g. Ausschusssitzung bin ich um einen schriftlichen Bericht zum

Thema „Stigmatisierung durch Nationalitätennennung?“ gebeten wor­

den.

Dieser Bitte komme ich hiermit gerne nach und übersende zur Informa­

tion der Mitglieder des Ausschusses den beigefügten Bericht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Stamp

. Januar 2020

Dr. Edgar Voß Telefon 0211 837-2370 [email protected]

Dienstgebäude und Lieferanschrift: Haroldstraße 4 40213 Düsseldorf Telefon 0211 837-02 Telefax 0211 837-2200 [email protected] www.mkffi.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel: Rheinbahn Linien 706, 708, 709 Haltestelle Poststraße

17

VORLAGE

17/2929A19

Ministerium fllr Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldoli

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

. WAHLPERIODE

Sitzung des Integrationsausschusses am 15.01.2020

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

für die o. g. Ausschusssitzung bin ich um einen schriftlichen Bericht zum

Thema "Stigmatisierung durch Nationalitätennennung?" gebeten wor­

den.

Dieser Bitte komme ich hiermit gerne nach und übersende zur Informa­

tion der Mitglieder des Ausschusses den beigefügten Bericht.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Stamp

. Januar 2020

Dr. EdgarVoß

Telefon 0211 837-2370

Edgar. [email protected]

Dienstgebäude und

Lieferanschrift:

Haroldstraße 4

40213 Düsseldorf

Telefon 0211 837-02

Telefax 0211 837-2200

[email protected]

www.mkffi.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:

Rheinbahn Linien

706, 708, 709

Haltestelle Poststraße

Page 27: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode
Page 28: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Bericht des Ministers für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration

zum Thema "Stigmatisierung durch Nationalitätennennung?"

Sitzung des Integrationsausschusses am 15. Januar 2020

Bereits am 4. September 2019 habe ich in einem mündlichen Bericht gegenüber dem Integrationsausschuss meine Haltung zu dem Thema dargelegt. Der Sachverhalt be­findet sich in der Abstimmung zwischen den betroffenen Ressorts. Einen neuen Sach­stand gibt es insofern nicht.

Die Landesregierung tritt konsequent g'egen Ressentiments und Stigmatisierung von Minderheiten ein. Dies gilt selbstverständlich auch für den Innenminister Herbert Reul. Sein Anliegen bei der Anwendungspraxis, generell die Herkunft zu nennen, ist, Stig­matisierungen entgegenzutreten und Verschwörungstheorien die Grundlage zu ent­ziehen, da alle Statistiken zeigen, dass die Mehrheit der Straftäter Deutsche sind.

Zum Schutz von Minderheiten vor Stigmatisierung und Diskriminierung arbeitet die Landesregierung an einer Vielzahl von Maßnahmen, über die den Mitgliedern des In­tegrationsausschusses am 4. September bereits mündlich berichtet wurde:

Zentraler Partner für die Umsetzung der Antidiskriminierungsarbeit im Land ist die Freie Wohlfahrtspflege, die mit 186 Integrationsagenturen Maßnahmen zur Bekämp­fung von Rassismus, Fremdenfeindlichkeit, Islamophobie und Antisemitismus um­setzt. Darunter befinden sich 13 ServicesteIlen für Antidiskriminierungsarbeit, die regi­onal und überregional gegen jegliche Form rassistischer Diskriminierung vorgehen so­wie Beratungs- und Empowermentangebote für Betroffene anbieten. Auch leisten sie Öffentlichkeits- und Sensibilisierungsarbeit, um Vorurteile und Ressentiments abzu­bauen, und bieten Unterstützung für weitere Institutionen und Organisationen in der. Antidiskriminierungsarbeit. 2017 haben wir die Standorte von fünf auf 13 ausgeweitet. In diesem Jahr ist eine weitere Erhöhung geplant.

Ein weiterer Teil der Antidiskriminierungsarbeit in meinem Ministerium umfasst die Un­terstützung der anerkannten deutschen Minderheit der Sinti und Roma in Nordrhein­Westfalen. Mein Haus fördert jährlich als Projekt eine Soziale Beratungsstelle für Sinti und Roma in Nordrhein-Westfalen in Trägerschaft des Landesverbands Deutscher Sinti und Roma Nordrhein-Westfalen. Die Expertise der Beratungsstelle wird auch von öffentlichen und anderen Einrichtungen der Mehrheitsgesellschaft in Anspruch genom­men.

Darüber hinaus fördert das Integrationsministerium eine Vielzahl von Projekten, die von Organisationen von Menschen mit Einwanderungsgeschichte durchgeführt wer-

1

Page 29: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

den, undzahlreiche Maßnahmen zur interkulturellen Öffnung von Organisationen, Ver­bänden, Unternehmen und Behörden. Es werden gezielt Maßnahmen zur Prävention und Bekämpfung von Islamfeindlichkeit umgesetzt.

2

Page 30: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/1089 

Integrationsausschuss

- TOP 3 -

Vorstellung der 7. Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik

Page 31: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Ministerium für Kinder, Familie,BA Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An den

Präsidenten des Landtags

Nordrhein-Westfalen

Herr Andre Kuper MdL

Platz des Landtags 1

40211 Düsseldorf

7. Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Nord­

rhein-Westfalen

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

anbei übersende ich Ihnen die 7. Kommentierte Zuwanderungs- und

Integrationsstatistik Nordrhein-Westfalen mit der Bitte, diese den Mit­

gliedern des Integrationsausschusses zur Information zuzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

fl . Januar 2020

Dr. Edgar Voß

Telefon 0211 837-2370

Telefax 0211 837-2505

[email protected]

Dienstgebäude und

Lieferanschrift:

Haroldstraße 4

40213 Düsseldorf

Telefon 0211 837-02

Telefax 0211 837-2200

[email protected]

www.mkffi.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:

Rheinbahn Linien

706, 708, 709

Haltestelle Poststraße

17

VORLAGE

17/2892A19

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An den Präsidenten des Landtags Nordrhein-Westfalen Herr Andre Kuper MdL Platz des Landtags 1 40211 Düsseldorf

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Der Minister

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

. WAHLPERIODE

7. Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Nord­

rhein-Westfalen

Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,

anbei übersende ich Ihnen die 7. Kommentierte Zuwanderungs- und

Integrationsstatistik Nordrhein-Westfalen mit der Bitte, diese den Mit­

gliedern des Integrationsausschusses zur Information zuzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Dr. Joachim Stamp

Januar 2020

Dr. EdgarVoß

Telefon 0211 837-2370

Telefax 0211 837-2505

Edgar. [email protected]

Dienstgebäude und

Lieferanschrift:

Haroldstraße 4

40213 Düsseldorf

Telefon 0211 837-02

Telefax 0211 837-2200

[email protected]

www.mkffi.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:

Rheinbahn Linien

706, 708, 709

Haltestelle Poststraße

Page 32: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode
Page 33: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

www.chancen.nrw

7. Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik Nordrhein-Westfalen.

Ausgabe 2018.

Ministerium tllr Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Page 34: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode
Page 35: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

7. Kommentierte Zuwanderungs- und

Integrationsstatistik Nordrhein-Westfalen.

Ministerium für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-Westfalen

Page 36: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode
Page 37: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

Inhaltsverzeichnis

Kurz und knapp: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1 Einleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

2 Demografie und Rechtsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

2.1 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in NRW nach Altersgruppen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

2.2 Bevölkerung in NRW nach Migrationsstatus und Verwaltungsbezirken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

2.3 Ausländische Bevölkerung nach Hauptherkunftsländern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

2.4 Saldo der Zu- und Fortzüge aus dem bzw. in das Ausland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

2.5 Flucht- und Asylzuwanderung nach Nordrhein-Westfalen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.6 Aufenthaltsstatus . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

2.7 Einbürgerungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3 Bildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

3.1 Ausländische und deutsche Schülerinnen und Schüler in der 8. Klasse nach Schulform . . . . . . . . . . 21

3.2 Deutsche und ausländische Schulabgängerinnen und -abgänger nach Schulabschluss . . . . . . . . . 22

3.3 Allgemeinbildende Schulabschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

3.4 Berufliche Bildungsabschlüsse . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

4.1 Erwerbstätigenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

4.2 Stellung im Beruf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

4.3 Berufssektoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28

4.4 Abhängig Erwerbstätige in NRW nach Regionen und Arbeitszeitumfang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

4.5 Erwerbslose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

4.6 Arbeitslose . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31

4.7 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

4.8 Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

5 Integration im Zeitverlauf am Beispiel ausgewählter Indikatoren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

5.1 Schülerinnen und Schüler in der 8. Klasse nach Schulform . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

5.2 Schulabgängerinnen und -abgänger nach Schulabschluss . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

5.3 Erwerbstätigenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

5.4 Erwerbslosenquote . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

5.5 SGB-II-Bezug . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

6.1 Vorwiegend im Haushalt gesprochene Sprache . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

6.2 Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49

Fazit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60

Glossar . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61

Zeichenerklärung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 64

Page 38: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode
Page 39: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

5Kurz und knapp: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Kurz und knapp: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Landesergebnisse nach Bevölkerungsgruppen:

• 5,1 Millionen Menschen in Nordrhein-Westfalen haben einen Migrationshintergrund. Das sind

28,7 % der Bevölkerung. Am höchsten ist der Anteil in Wuppertal (40,5 %), gefolgt von Bielefeld

und Hagen mit jeweils 39,8 %; am niedrigsten ist der Anteil im Kreis Höxter mit 14,7 %. Nach

dem Ausländerzentralregister lebten Ende 2017 2,57 Millionen Ausländerinnen und Ausländer

in NRW und somit etwas mehr als im Vorjahr (2,51 Millionen).

• Gegenüber 2016 (4,6 Millionen) hat sich die Zahl der Menschen mit Migrationshintergrund im

Mikrozensus um knapp 500 000 erhöht. Ein Grund dafür ist die Tatsache, dass die Gruppe der

Geflüchteten heute besser erfasst werden kann, da sie mittlerweile verstärkt in Privathaushal-

ten lebt.

• 43,2 % der 3- bis unter 6-jährigen Kinder haben einen Migrationshintergrund, aber nur 14,0 %

der Älteren ab 65 Jahren.

• Die Türkei stellte 2017 die stärkste ausländische Bevölkerungsgruppe in Nordrhein-Westfalen

mit rund 500 000 Personen. Danach folgte Polen mit rund 216 000. Ausländerinnen und Aus-

länder aus Syrien nahmen mit rund 190 000 den dritten Rang ein.

• 2017 wanderten 294 000 Personen aus dem Ausland zu, 192 000 wanderten ab. Das ist ein

Zuwanderungsgewinn für Nordrhein-Westfalen von 102 000. Ein Jahr vorher, 2016, lag der Zu-

wanderungsüberschuss noch bei 136 000 und 2015 sogar bei 276 000. 2017 wurden 27 381

Personen eingebürgert, davon 17 847 (65,2 %) unter Hinnahme von Mehrstaatigkeit.

• 21,5  % der ausländischen, aber 40,5  % der deutschen Schulabgängerinnen und abgänger

erlangten 2017 die Hochschulreife. Gegenüber 2005 bedeutet dies einen Anstieg um 11,3 Pro-

zentpunkte bei ausländischen Schulabgängerinnen und abgängern. Allerdings war der Anstieg

bei der entsprechenden deutschen Gruppe mit 12,7 Prozentpunkten deutlich höher.

• Von 2005 (19,0 %) bis 2017 (6,7 %) ist die Erwerbslosenquote von Personen mit Migrationshin-

tergrund deutlich gesunken. Bei denjenigen ohne Migrationshintergrund hat sie sich mehr als

halbiert (von 8,2 % auf 3,2 %). Der Abstand zwischen beiden Gruppen ging von 10,8 auf 3,5 Pro-

zentpunkte zurück – ein deutliches Zeichen für eine verbesserte Arbeitsmarktintegration von

Menschen mit Migrationshintergrund.

Page 40: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

6 Kurz und knapp: Zusammenfassung der wichtigsten Ergebnisse

Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive:

• Die Mehrheit der Menschen mit Migrationshintergrund (56,9 %) spricht zuhause vorwiegend

Deutsch. Als weitere Sprachen folgen Türkisch (9,8 %), Russisch (5,6 %) und Polnisch (4,3 %).

Die starke Fluchtmigration der vergangenen Jahre drückt sich darin aus, dass für 4,3  % der

Menschen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen Arabisch die im Haushalt vorwie-

gend verwendete Sprache ist.

• Es gibt große Unterschiede im Sprachgebrauch abhängig davon, ob und wann die Zuwande-

rung erfolgt ist. Bereits in Deutschland geborene Menschen mit Migrationshintergrund spre-

chen zu über zwei Dritteln (69,7  %) zuhause vorwiegend Deutsch. Ganz anders sieht es bei

denjenigen aus, die nach dem Jahr 2000 zugezogen sind. Von diesen sprechen nur 28,1 % im

Haushalt vorwiegend Deutsch und 10,8 % Arabisch. Die starke EU-interne Migration der jünge-

ren Vergangenheit zeigt sich darin, dass 21,7 % der nach 2000 Zugezogenen zuhause vorwie-

gend eine andere europäische Sprache als Türkisch (4,5  %), Russisch (8,3  %) oder Polnisch

(8,8 %) sprechen.

• Der Gebrauch der deutschen Sprache korreliert mit Bildung und sozialer Stellung. Personen

mit Migrationshintergrund, die keinen allgemeinbildenden Schulabschluss haben, sprechen

zuhause nur zu 31,2 % vorwiegend Deutsch. Ist die Fachoberschulreife der höchste erreichte

Schulabschluss, dann steigt dieser Wert auf 68,4  %. Die hinter Deutsch bei Personen mit

Migra tionshintergrund ohne Schulabschluss am häufigsten im Haushalt gesprochene Sprache

ist Türkisch mit 21,3 %.

• Knapp zwei Drittel (64,3 %) der erwerbstätigen Menschen mit Migrationshintergrund sprechen

zuhause überwiegend Deutsch, von den Erwerbslosen sind es weniger als die Hälfte (48,0 %)

und von den Nichterwerbspersonen 46,7  %. Besonders gering ist der Anteil der zuhause

Deutsch sprechenden bei Personen, deren Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts öffent-

liche Transferleistungen sind (36,7 %). Von denjenigen, die eine Rente oder Pension beziehen,

verwenden 60,0 % zuhause überwiegend die deutsche Sprache.

• Der mit weitem Abstand wichtigste Einwanderungsweg für Nordrhein-Westfalen war und ist

die Familienmigration. Als Hauptmotiv für die Zuwanderung aus dem Ausland nennt knapp die

Hälfte der Menschen mit Migrationserfahrung die Familienzusammenführung bzw. -gründung

(48,3  %). Der zweitwichtigste Grund für die Zuwanderung ist der Wunsch nach Arbeit und

Beschäftigung (16,5 %), dahinter folgt mit 15,5 % der Schutz vor Flucht, Verfolgung und Ver-

treibung.

• Bei den zwischen 2000 und 2017 Zugewanderten liegen die Anteile derer mit dem Wunsch

nach Arbeit und Beschäftigung (18,7 %) sowie nach einem Studium oder einer anderen Aus-

und Weiterbildung (6,4 %) deutlich höher als in früheren Zuwanderungszeiträumen. Der Anteil

derer, die hauptsächlich Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung suchten hat sich von

8,3 % in der Periode von 1950 bis 1989 auf 22,7 % im Zeitraum von 2000 bis 2017 erhöht und

damit nahezu verdreifacht.

• Beim durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommen liegen mit 2 209 Euro Personen an der

Spitze, die Studium bzw. Aus- und Weiterbildung als zentrales Wanderungsmotiv nannten. Am

Ende der Skala finden sich diejenigen, die im Kontext von Flucht, Verfolgung, Vertreibung und

Asyl zugezogen sind (1 706 Euro).

Page 41: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

71 Einleitung

1 Einleitung

Seit 1995 veröffentlicht die Landesregierung regelmäßig umfassende Berichte zur Zuwanderung und

zum Stand der Integration. Das Gesetz zur Förderung der gesellschaftlichen Teilhabe und Integration in

Nordrhein-Westfalen (Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen) vom 14. Februar 2012 stellt

die Zuwanderungs- und Integrationsberichterstattung auf eine gesetzliche Grundlage. Es verpflichtet die

Landesregierung in § 15 dazu, alle fünf Jahre einen Integrationsbericht vorzulegen. Dieser soll neben ei-

nem Zuwanderungs- und Integrationsmonitoring die integrationspolitischen Maßnahmen und Leistungen

des Landes dokumentieren und bewerten. Ergänzend zum Integrationsbericht sieht das Teilhabe- und

Integrationsgesetz die jährliche Veröffentlichung einer Kommentierten Zuwanderungs- und Integrations-

statistik vor.

Ziel und Struktur der Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik

Die Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik liefert Indikatoren gestützte Basisinforma-

tionen zum Stand von Migration und Integration in Nordrhein-Westfalen. Für den schnellen Überblick

werden die wichtigsten Ergebnisse »kurz und knapp« auf den ersten Seiten zusammengestellt. Der

Berichtsband besteht aus einem Standardteil, dessen Daten von Jahr zu Jahr aktualisiert werden, und

einem variablen Teil mit jährlich wechselnden Schwerpunktthemen. Die vorliegende siebte Ausgabe der

Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik thematisiert die im Mikrozensus 2017 erstmals

erhobenen Fragen nach dem Hauptmotiv für den Zuzug von Menschen mit Migrationserfahrung sowie

nach der vorwiegend gesprochenen Sprache aller Personen mit Migrationshintergrund. Hinzu kommen

ausführliche Datenbände zum Standardteil und zum Schwerpunktthema.

Migrationshintergrund: Welche Definition wird verwendet?

Mit der statistischen Unterscheidung in Deutsche sowie Ausländerinnen und Ausländer können die viel-

fältigen Formen der Zuwanderung nicht mehr hinreichend abgebildet werden. Nicht nur Ausländerin-

nen und Ausländer, sondern auch viele Deutsche sind zugewandert, etwa als Spätaussiedlerinnen und

Spätaussiedler, als ausländische und später eingebürgerte Arbeitskräfte oder als Familienangehörige.

Daher scheint es angemessen, von Menschen mit und ohne Migrationshintergrund oder Einwande-

rungsgeschichte zu sprechen. Allerdings ist diese Differenzierung bisher nur in wenigen Statistiken mög-

lich. Zudem wird in den vorhandenen Statistiken der Migrationshintergrund unterschiedlich definiert.

Eine bundesweit einheitliche Begriffsbestimmung gibt es nicht. Wenn möglich, greift die vorliegende

Veröffent lichung auf die Definition in § 4 des nordrhein-westfälischen Teilhabe- und Integrationsgesetzes

zurück. Ausdrücklich betont wird, dass die Unterscheidung in Menschen mit und ohne Migrationshinter-

grund nicht bedeutet, dass der Migrationshintergrund ursächlich für Unterschiede, etwa bei den

Bildungsabschlüssen oder der Erwerbsstruktur, ist. Stärker als die Einwanderungsgeschichte prägen

der eigene und der Bildungsstand der Eltern, die Erwerbstätigkeit, die Wohnsituation und andere soziale

Einflussfaktoren die Lebenslage der Menschen (siehe Kasten »Methodische Hinweise«).

Page 42: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

8 1 Einleitung

Methodische Hinweise:

Die hier dargestellten Daten aus dem Jahr 2017 zu Personen mit Migrationshintergrund lassen

Unterschiede zu den im Teilhabe- und Integrationsbericht NRW 2016 dargestellten Analysen aus

dem Jahr 2013 erkennen. 2016 wurde die Stichprobe des Mikrozensus umgestellt, was die Ver-

gleichbarkeit der Mikrozensusergebnisse mit den Vorjahren einschränkt. Seit 2017 wird der Migra-

tionsstatus in Gemeinschaftsunterkünften nicht mehr abgefragt. Die Ergebnisse beziehen sich

somit auf die Bevölkerung in Privathaushalten. Zu beachten ist die in den Jahren 2015/2016 un-

gewöhnlich hohe Zuwanderung insbesondere Schutzsuchender. In Notunterkünften oder ande-

ren Aufnahmeeinrichtungen lebende Menschen konnten im Mikrozensus nicht befragt werden.

Diese werden jedoch bei der Hochrechnung des Mikrozensus in einer höheren Ausländerzahl ins-

besondere in den Hauptherkunftsländern der Schutzsuchenden wie Syrien, Irak oder Afghanistan

berücksichtigt.

Arbeitslosenquoten werden in der Standardberichterstattung mit einer zeitverzögerten und

unter jährig fixierten Bezugsgröße berechnet. Aufgrund der starken Zuwanderung führt diese

Berechnung derzeit bei der Ausländerarbeitslosenquote zu systematischen Verzerrungen. Aus

diesem Grund wurde die Standardberichterstattung über die Ausländerarbeitslosenquote seit

2017 nur noch bis auf die Ebene der Bundesländer weitergeführt und für Kreise, Agenturbezirke,

Geschäftsstellenbezirke und Jobcenterbezirke bis auf weiteres eingestellt. Gleichzeitig wurde der

Migrationsmonitor Arbeitsmarkt um Ausländerarbeitslosenquoten für diese regionalen Einheiten

erweitert. Im Migrationsmonitor Arbeitsmarkt werden die Arbeitslosenquoten monatlich auf Basis

einer anders abgegrenzten, aber periodengleichen Bezugsgröße berechnet. Aufgrund der einge-

schränkten Datenverfügbarkeit muss die Ausländerarbeitslosenquote als engere Bezugsgröße die

Erwerbspersonen für sozialversicherungspflichtige und geringfügige Beschäftigung verwenden.

Die Einschränkung ist erforderlich, weil Angaben zu Selbständigen, Beamtinnen und Beamten

sowie Grenzpendlerinnen und pendler zeitnah nicht oder nicht in der erforderlichen Diffe renzierung

zur Verfügung stehen. Aufgrund der eingeschränkten Bezugsgröße ist bei der Inter pretation der

ergänzenden Arbeitslosenquote zu berücksichtigen, dass ihr Niveau überzeichnet ist, weil insbe-

sondere die Selbständigen in die ergänzende Berechnung nicht eingehen. Damit Niveau und Ent-

wicklung der Arbeitslosenquote von Ausländern auf regionaler Ebene auch mit der von Deutschen

verglichen werden können, wird die Arbeitslosenquote auf die gleiche Art auch für Deutsche

berechnet. Die ergänzenden Quoten werden allein im Rahmen der Migrationsberichterstattung

verwendet.

Page 43: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

91 Einleitung

Integrationsmessung: Welche Indikatoren sind geeignet?

Es ist wissenschaftlich umstritten, wie Integration »gemessen« werden kann. Nicht alle Lebensbereiche

können in dieser Veröffentlichung berücksichtigt werden, denn nicht für alle liegt eine ausreichend ge-

sicherte Datenbasis vor. Die Kommentierte Zuwanderungs- und Integrationsstatistik verwendet die

wichtigsten Kennzahlen und Indikatoren, auf die sich alle 16 Bundesländer im Rahmen der Integrations-

ministerkonferenz (IntMK) verständigt haben1. Der Schwerpunkt liegt auf Bildung und Arbeit. Verwendet

werden Daten aus einer Vielzahl von Statistiken. Hauptquelle ist der Mikrozensus, die jährlich durch-

geführte repräsentative »kleine Volkszählung« in rund 76 000 Haushalten in Nordrhein-Westfalen. Die

wichtigsten hier verwendeten Fachtermini werden in einem Glossar am Schluss erläutert. Die Mikro-

zensusdaten berücksichtigen die Ergebnisse des Zensus ab dem Jahr 2011.

Weitere Informationen

Die in dieser Veröffentlichung präsentierten Daten können die Lebenslage von Menschen mit und

ohne Migrationshintergrund schon wegen des begrenzten Raumes nur ausschnitthaft beleuchten.

Weite re vertiefende Informationen zu spezifischen Gruppen von Menschen mit Migrationshinter-

grund (Deutsche, Ausländerinnen und Ausländer, Eingebürgerte, Aussiedlerinnen und Aussiedler etc.)

und zur Entwicklung von Integrationsprozessen sind abrufbar im Internetportal zum Integrations-

monitoring des Ministeriums für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes Nordrhein-

Westfalen unter: www.integrationsmonitoring.nrw.de. Dort steht auch der ausführliche Datenband zur

7.  Kommentierten Zuwanderungs- und Integrationsstatistik zum Download zur Verfügung. Verantwort-

lich für die Daten und das Layout ist der Landesbetrieb Information und Technik Nordrhein-Westfalen

(IT.NRW). Vergleichende Daten zur Zuwanderung und Integration in den Bundesländern sind abrufbar

unter: www.integrationsmonitoring-laender.de, einem von der Integrationsministerkonferenz ein ge-

rich teten Portal.

Bei den Daten ist zu beachten, dass sich insbesondere aufgrund der historisch hohen Flüchtlingszuwan-

derung der vergangenen Jahre die Zahl und die Zusammensetzung der Menschen mit Migrationshinter-

grund stark erhöht und verändert haben. Viele Menschen sind neu nach Nordrhein-Westfalen gekommen,

die erst am Beginn ihrer Integration stehen, die als Seiteneinsteiger in die Schulen gekommen sind, Inte-

grationskurse besuchen oder erstmals eine Beschäftigung aufgenommen haben. Die historisch hohe

Zahl der Neuzuwanderer bedingt, dass die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund im Jahr

2017 nur eingeschränkt mit denen der Vorjahre vergleichbar ist. Die veränderte Zusammensetzung ist

bei der Interpretation der Daten und beim Vergleich mit den Vorjahresergebnissen zu berücksichtigen.

Integrationserfolge der Migrantinnen und Migranten, die schon länger in Deutschland leben, werden

durch den Einbezug der Neuzugewanderten in die Gruppe der Menschen mit Migrationshintergrund teil-

weise verdeckt.

Die Hauptdatenquelle der vorliegenden Statistik ist der Mikrozensus. Die Flucht- und Asylmigration der

vergangenen Jahre kann im Mikrozensus noch nicht ausreichend abgebildet werden. Wie sich die Inte-

gration dieser Gruppe entwickeln wird, ist von verschiedenen Faktoren abhängig. Das Institut für Arbeits-

markt- und Berufsforschung der Bundesagentur für Arbeit beobachtet die Integration der Flüchtlinge in

den Arbeitsmarkt engmaschig und legt monatlich aktualisierte Zahlen zur Beschäftigung, Arbeits losigkeit

1 Vgl. www.integrationsmonitoring.nrw.de/integrationsberichterstattung_nrw/berichte_analysen/Integrationsmonitoring_

der_Laender/index.php

Page 44: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

10 1 Einleitung

und SGB-II-Hilfsquote vor. In einer Veröffentlichung vom Mai 2019 kommt das IAB zu folgendem Ergebnis:

»Die Beschäftigung der Bevölkerung aus den Kriegs- und Krisenländern ist überdurchschnittlich gestie-

gen, allerdings war das Ausgangsniveau gering. Zugleich ist die Arbeitslosenquote deutlich gesunken.

Dennoch erfolgt die Arbeitsmarktintegration von Geflüchteten aufgrund fehlender Sprachkenntnisse,

geringer Anteile von Personen mit abgeschlossener Berufsausbildung sowie rechtlicher und institutio-

neller Hürden langsamer als bei anderen Gruppen im Arbeitsmarkt.2

Nach einer breit angelegten Befragung von IAB, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) und

Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) ist das im Herkunftsland erworbene schuli sche

und berufliche Bildungsniveau der geflüchteten Männer und Frauen in Deutschland stark polarisiert.

Einerseits haben 40 % der Geflüchteten (41 % der Männer sowie 38 % der Frauen) eine weiterführende

Schule besucht und 35 % haben dort einen Abschluss erworben (35 % der Männer und 33 % der Frauen).

Andererseits haben rund 12  % der Geflüchteten lediglich eine Grundschule besucht und weitere 13  %

(11 % der Männer und 19 % der Frauen) gaben an, in ihrem Heimatland keine Schule besucht zu haben.

Am anderen Ende des Bildungsspektrums haben 17 % der Geflüchteten (16 % der Männer und 17 % der

Frauen) eine (Fach-)Hochschule besucht oder eine Promotion angestrebt.3

2 Vgl. http://doku.iab.de/arbeitsmarktdaten/Zuwanderungsmonitor_1905.pdf, S.3

3 Vgl. https://statistik.arbeitsagentur.de/Statischer-Content/Statistische-Analysen/Statistische-Sonderberichte/

Generische-Publikationen/Fluchtmigration.pdf, S. 6

Page 45: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

112 Demografie und Rechtsstatus

2 Demografie und Rechtsstatus

2.1 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in NRW nach Altersgruppen

Die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen ist durch Zuwanderung geprägt. 5,1 Millionen Menschen haben

einen Migrationshintergrund. Das sind 28,7 % der Bevölkerung. Bei den Männern ist der Anteil mit 29,8 %

etwas höher als bei den Frauen (27,6 %). Jüngere Personen weisen die höchsten Migrationsanteile auf mit

42,6 % bei den unter 3-Jährigen und 43,2 % bei den 3 bis unter 6-Jährigen. Bei den 6- bis unter 18-Jährigen

haben 41,4 %, bei den 65-Jährigen und Älteren nur 14,0 % eine Migrationsgeschichte.

42,6 43,241,4

34,5

29,2

14,0

28,7

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

unter 3 3 – 6 6 – 18 18 – 25 25 – 65 65 und mehr Insgesamt

Abb. 2.1 Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Altersgruppen

*) je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Alter von ... bis unter ... Jahren

Grafik: IT.NRW

Die Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist landesweit durchschnittlich um rund 11 Jahre jünger als

die ohne Migrationshintergrund: 24,5 % der Personen mit Migrationshintergrund sind unter 18 Jahre alt

im Vergleich zu 13,7 % bei denen ohne Migrationshintergrund. In der Altersgruppe der über 65-Jährigen

finden sich 9,8 % der Bevölkerung mit Migrationshintergrund im Vergleich zu 24,2 % der Bevölkerung

ohne Migrationshintergrund.

Page 46: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

12 2 Demografie und Rechtsstatus

Abb. 2.2 Bevölkerung in Privathaushalten in NRW 2017 nach Altersgruppen und Migrationsstatus

Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

211

206

830

477

2 859

500

5 083

0 2 000 4 000 6 000

unter 3

3 – 6

6 – 18

18 – 25

25 – 65

65 und mehr

Insgesamt

Anzahl in 1 000

Alter von ... bis unter ... Jahren

Bevölkerung mit Migrationshintergrund nach Altersgruppen

4,4 8,2

9,3

16,37,2

9,4

54,9

56,2

24,2

9,8

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Migrationshintergrund

Alter von ... bis unter ... Jahren

Altersstruktur der Bevölkerung nach Migrationsstatus

nein ja

6 – 18

18 – 25

unter 6

25 – 65

65 und mehr

Grafik: IT.NRW

Grafik: IT.NRW

2.2 Bevölkerung in NRW nach Migrationsstatus und Verwaltungsbezirken

Der Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist in den Städten des Ruhrgebiets und der Rhein-

schiene deutlich höher als in den eher ländlich geprägten Kreisen. An der Spitze der Skala finden sich 2017

Wuppertal (40,5 %), gefolgt von Bielefeld und Hagen (jeweils 39,8 %), Remscheid (39,1 %), Düsseldorf

(39,0 %) sowie Duisburg (38,5 %). Die niedrigsten Anteile von Menschen mit Migrationshintergrund hat

der Kreis Höxter (14,7  %), gefolgt vom Kreis Borken (16,8  %), dem Hochsauerlandkreis (16,9  %), den

Kreisen Steinfurt (17,6 %), Coesfeld (18,0 %) und Wesel (18,6 %).

Page 47: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

132 Demografie und Rechtsstatus

© GeoBasis-DE/BKG 2018Grafik: IT.NRW

Bevölkerung mit

Migrationshintergrund in %

unter 21

21 bis unter 26

26 bis unter 29

29 bis unter 35

35 und mehr

*) je 100 Personen der entsprechenden Bevölkerungsgruppe in Privathaus-halten – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Abb. 2.3 Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017

nach kreisfreien Städten und Kreisen

Ober-hausen

Gel- sen-kirchen

Duis-burg

Krefeld

Mül-heim/Ruhr

Bottrop

Herne

Bochum

Dortmund

Hagen

WuppertalDüssel-

dorf

Viersen

Rhein-Kreis Neuss

Mönchen-gladbach

Rheinisch-Bergischer-

Kreis

Rhein-Sieg-Kreis

Märkischer Kreis

Hochsauerlandkreis

Paderborn

Warendorf

Coesfeld

Steinfurt

Recklinghausen

Kleve

Wesel

Borken

Münster

Gütersloh

Herford

Lippe

Höxter

Minden-Lübbecke

Bielefeld

Oberbergischer Kreis Siegen-

WittgensteinRhein-Erft-

Kreis

Heinsberg

Euskirchen

StädteregionAachen

Mettmann

RemscheidSolingen

Lever-kusen

Olpe

Köln

Düren

Bonn

Essen

Ennepe-Ruhr-Kreis

Hamm

SoestUnna

Page 48: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

14 2 Demografie und Rechtsstatus

2.3 Ausländische Bevölkerung nach Hauptherkunftsländern

Die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer in Nordrhein-Westfalen ist von 1,814 Millionen im Jahr 2005

auf 2,572 Millionen im Jahr 2017 gestiegen. Sechs Länder gehörten sowohl 2005 als auch 2017 zur Liste

der zehn Hauptherkunftsländer (Türkei, Polen, Italien, ehemaliges Serbien und Montenegro, Griechenland

und Niederlande).

An der Spitze der Skala befindet sich 2017 die Türkei mit rund 500 000 Personen. Danach folgt die polni-

sche Bevölkerung, deren Zahl sich insbesondere seit der EU-Freizügigkeit für neu beigetretene Mitglied-

staaten im Jahr 2011 auf rund 216  000 erhöht hat. Gleiches gilt auch für Menschen mit rumänischer

bzw. bulgarischer Staatsangehörigkeit, für die seit 2014 die volle EU-Arbeitnehmerfreizügigkeit gilt: Ihre

Zahl hat sich seitdem auf rund 114 000 bzw. 67 000 erhöht und damit jeweils mehr als verdoppelt. Rund

190 000 Ausländerinnen und Ausländer aus Syrien nehmen mittlerweile den dritten Rang ein. Die Zahl

der irakischen Bevölkerung hat sich im Zeitraum von 2015 bis 2017 auf nunmehr 76 000 etwa verdrei-

facht.

590 384

128 688

94 619

90 693

71 970

60 143

58 035

41 385

38 422

37 544

497 630

216 230

190 360

141 375

129 125

114 520

99 945

76 370

70 855

67 490

0 200 000 400 000 600 000

Türkei

Italien

Griechenland

Polen

ehem. Serbien und Montenegro

Niederlande

ehem. Jugoslawien, Bundesrepublik

Russische Föderation

Bosnien und Herzegowina

Marokko

Türkei

Polen

Syrien, Arabische Republik

Italien

ehem. Serbien und Montenegro

Rumänien

Griechenland

Irak

Niederlande

Bulgarien

Abb. 2.4 Ausländische Bevölkerung in NRW 2005 und 2017 nach den 10 Hauptherkunftsländern der Staatsangehörigkeit

Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Ausländerzentralregister (AZR) Grafik: IT.NRW

2005

2017

Grafik: IT.NRW

Page 49: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

152 Demografie und Rechtsstatus

2.4 Saldo der Zu- und Fortzüge aus dem bzw. in das Ausland

Die Zu- und Fortzüge über die Grenzen Nordrhein-Westfalens geben Hinweise auf den demografischen

Wandel durch Wanderung. Dabei ist zu berücksichtigen, dass sich hinter einem geringen Bevölkerungs-

saldo durchaus eine hohe Bevölkerungsfluktuation verbergen kann. Seit dem 01.01.2016 werden Zu- und

Fortzüge von Deutschen von bzw. nach »Unbekannt/ohne Angabe« in der Wanderungsstatistik ver-

bucht. Zuvor blieben sie in der Wanderungsstatistik und damit auch in der Bevölkerungsfortschreibung

unberück sichtigt.4 Um eine Vergleichbarkeit zu früheren Daten zu gewährleisten, werden nachfolgend

ungeklärte Fälle bzw. Fälle ohne Angaben nicht berücksichtigt.

Nach Jahren geringer Wanderungsgewinne nahm die Zuwanderung aus dem Ausland seit 2010 wieder

zu. Das gilt aber nur für die ausländische Bevölkerung. Die Wanderungsbilanz (Zahl der Zuzüge abzüglich

der Fortzüge) der deutschen Bevölkerung war in den Jahren von 2005 bis 2016 stets negativ. Es zogen

konstant mehr Deutsche ins Ausland als aus dem Ausland zuwanderten. Von 2005 (–6 100) bis zum Jahr

2008 (–12 769) stieg der Wanderungsverlust der Deutschen an, danach sank er und lag im Jahr 2012 bei

–2 269 Personen. Danach erhöhte sich der Wanderungsverlust wieder und lag im Jahr 2016 bei –3 574

Personen.

Die Wanderungsbilanz der ausländischen Bevölkerung war im betrachteten Zeitraum hingegen durch-

gehend positiv. Im Jahr 2008 lag sie jedoch mit +89 gerade noch im positiven Bereich. Dies dürfte aller-

dings in erster Linie auf die Bereinigung der Melderegister im Rahmen der Einführung der persönlichen

Steueridentifikationsnummer zurückzuführen sein. Personen, die weggezogen waren, sich aber nicht

abgemeldet hatten, wurden nun nachträglich – insbesondere in den Jahren 2008 und 2009 – als Fort-

züge registriert. Nach Abschluss dieser Korrekturmaßnahmen zeigte sich im Jahr 2010 bei der auslän-

dischen Bevölkerung wieder eine deutlich positive Wanderungsbilanz mit +32 599 Personen, 2014 fiel sie

mit einem Plus von insgesamt 111 648 Personen nochmals deutlich höher aus.

-5 156

-3 871

-2 269

-2 990

-3 876

-3 242

-3 574

- 787

+32 599

+56 444

+71 522

+84 253

+111 648

+275 928

+135 817

+102 423

-20 000 +40 000 +100 000 +160 000 +220 000 +280 000

2010

2011

2012

2013

2014

2015

2016

2017

Abb. 2.5 Saldo der Zu- und Fortzüge*) von Deutschen und Nichtdeutschen aus dem bzw. in das Ausland über die Grenzen Nordrhein-Westfalens 2010 – 2017**)

*) ohne ungeklärte Fälle und Fälle ohne Angabe – **) ab November 2008 bis Ende 2011 einschließlich der Meldungen, die durch Melderegisterbereinigungen bei der Vergabe der persönlichen Steueridentifikationsnummer entstanden sind – – – Ergebnisse der Wanderungsstatistik Grafik: IT.NRW

Deutsche

Nichtdeutsche

Grafik: IT.NRW

4 http://www.integrationsberichte.nrw.de/integrationsberichterstattung_nrw/indikatoren/A_bevoelkerung/

A2_Zu-und_Fortzuege/Hinweise-zu-den-Jahresergebnissen-ab-2016.docx

Page 50: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

16 2 Demografie und Rechtsstatus

Infolge der Flüchtlingsmigration wies das Jahr 2015 mit +275 928 ausländischen Personen einen erneu-

ten deutlichen Anstieg an Zuzügen aus dem Ausland auf. Der Wanderungsgewinn der deutschen und aus-

ländischen Bevölkerung im Jahr 2015 lag zusammen bei rund 273 000 und war der höchste seit 1995. Im

Jahr 2017 sind insgesamt 293 807 Personen aus dem Ausland nach Nordrhein-Westfalen zugewandert,

192 171 verließen das Land wieder. Der Wanderungsgewinn der deutschen und ausländischen Bevölke-

rung liegt zusammen bei rund 102 000 Personen. Durch einen methodischen Effekt ist der Wanderungs-

saldo der deutschen Bevölkerung 2017 deutlich geringer als in den Vorjahren.

Wichtigstes Herkunftsland ist 2017 Rumänien mit 42 338 Zu- und 32 301 Fortzügen vor Polen mit 33 299

Zu- und 26 095 Fortzügen und Bulgarien mit 18 430 Zu- und 11 052 Fortzügen. Nicht nur aufgrund von

Einbürgerungen, sondern auch aufgrund der Wanderungsverluste sank bis 2015 die Zahl der türkischen

Staatsangehörigen in Nordrhein-Westfalen kontinuierlich. Im Saldo der Zu- und Fortzüge liegt 2017

Syrien mit einem Wanderungsgewinn von 10 671 an der Spitze, vor Rumänien und Bulgarien. 2016 war

der Wanderungssaldo der Türkei mit 1 766 erstmals seit 2005 wieder positiv. 2017 ist die Bilanz mit 12 052

Zu- und 7 894 Fortzügen ins Ausland deutlicher zugunsten der Zuzüge. Allerdings sind die Ergebnisse der

Wanderungsstatistik und als Folge die Entwicklung des Bevölkerungsstandes ab 2016 aufgrund metho-

discher Änderungen, technischer Weiterentwicklungen der Datenlieferungen aus dem Meldewesen an

die Statistik sowie der Umstellung auf ein neues statistisches Aufbereitungsverfahren nur bedingt mit

den Vorjahreswerten vergleichbar.

10 671

10 037

7 378

7 204

6 187

4 819

4 158

3 443

3 397

2 599

0 2 000 4 000 6 000 8 000 10 000 12 000

Syrien, Arabische Republik

Rumänien

Bulgarien

Polen

Irak

Italien

Türkei

Kroatien

Griechenland

China

Abb. 2.6 Saldo der Zu- und Fortzüge*) aus den bzw. in die 10 Herkunftsländer mit der höchsten Zahl Zugewanderter über die Grenzen Nordrhein-Westfalens 2017

*) ohne ungeklärte Fälle und Fälle ohne Angabe – – – Ergebnisse der Wanderungsstatistik Grafik: IT.NRWGrafik: IT.NRW

Page 51: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

172 Demografie und Rechtsstatus

2.5 Flucht- und Asylzuwanderung nach Nordrhein-Westfalen

Die Zahl der Menschen, die vor Krieg, Konflikten und Verfolgung fliehen, war noch nie so hoch wie heute.

Ende 2018 waren insgesamt 70,8 Millionen Menschen weltweit auf der Flucht. Im Vergleich waren es

2016 rund 65,6 Millionen und 2009 43,3 Millionen. Die UNHCR unterscheidet zwischen Flüchtlingen

(25,9 Milli o nen), Vertriebenen in ihrem Heimatland (41,3 Millionen) und Asylsuchenden (3,5 Millionen).

Flüchtlinge sind Menschen, die aus begründeter Angst vor Verfolgung nicht länger in ihrem Heimat-

land leben können.5 Die Zahl der Flüchtlinge ist mit 25,9 Millionen auf einem Rekordhoch. 84 % der

Flüchtlinge leben in Entwicklungsländern. Etwa die Hälfte aller Flüchtlinge kommt aus nur fünf Ländern:

Syrien (6,7 Millionen), Afghanistan (2,7 Millionen), Südsudan (2,3 Millionen), Myanmar (1,1 Millionen) und

Somalia (0,9  Millionen). Weltweit ist also jeder 110. Mensch von Flucht oder Vertreibung betroffen – 50 %

der Betroffenen sind Kinder.6

Seit 1953 stellten rund 5,6 Millionen Menschen in Deutschland einen Asylantrag, davon 4,7 Millionen seit

1990. Lediglich 16,8 % der gestellten Asylanträge entfallen auf den Betrachtungszeitraum bis 1989. Der

größte Anteil aller Asylanträge (83,2 %) wurde seit 1990 gestellt.7

Nachdem die Entwicklung der Asylbewerberzahlen über einen längeren Zeitraum rückläufig war, hatte

Nordrhein-Westfalen – ebenso wie das gesamte Bundesgebiet – seit 2010 wieder stark steigende Asyl-

bewerberzahlen zu verzeichnen.

45 025

39 579

5 446 0

30 000

60 000

90 000

120 000

150 000

180 000

210 000

2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017 2018

Abb. 2.7 Entwicklung der Zahl der Asylanträge in NRW 2009 bis 2018*)

Grafik: IT.NRW

Folgeanträge

Insgesamt

Erstanträge

*) Aufgrund der im Jahr 2016 noch erfolgten Registrierungen von Asylanträgen der im Jahr 2015 Eingereisten ist die Zahl der Asylanträge 2016 gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. – – – Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Asylgeschäftsstatistik

Grafik: IT.NRW

Im Jahr 2000 wurden in Nordrhein-Westfalen 28 718 Asylanträge gestellt, darunter 17 114 Erstanträge.

Die Zahl der Anträge sank in den Folgejahren stark ab, blieb bis etwa 2010 auf niedrigem Niveau stabil

und erhöht sich seitdem von Jahr zu Jahr. 2016 wurden in Nordrhein-Westfalen 203 129 Anträge auf Asyl

gestellt. Allerdings ist die Zahl der Asylanträge 2016 aufgrund der im Jahr 2016 noch erfolgten Regis-

trierungen von Asylanträgen der im Jahr 2015 Eingereisten gegenüber dem Vorjahr deutlich erhöht. Seit

5 Vgl. https://www.unhcr.org/dach/de/services/faq/faq-fluechtlinge

6 Vgl. https://www.uno-fluechtlingshilfe.de/fluechtlinge/zahlen-fakten/

7 Vgl. http://www.bamf.de/SharedDocs/Anlagen/DE/Publikationen/Broschueren/bundesamt-in-zahlen-2017.pdf, S. 12.

Page 52: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

18 2 Demografie und Rechtsstatus

2017 (59 666) ist die Zahl der Anträge auf Asyl wieder rückläufig. 2018 wurden 45 025 Asylanträge gestellt

und damit rund 4 200 weniger als im Jahr 2014, davon waren 39 579 Erstanträge und 5 446 Folgeanträge.

Der Anteil der Erstanträge ist, abgesehen von zwischenzeitlichen Schwankungen, bis 2017 (89,4  %)

deutlich gestiegen. Noch im Jahr 2000 waren 59,6 % Erstanträge, im Jahr 2018 ist der Anteil mit 87,9 %

leicht rückläufig. 77,3 % der Asylerstanträge in NRW stammen im Jahr 2018 von Asylbewerberinnen und

Asylbewerbern aus den zehn Hauptherkunftsländern einschließlich ungeklärter Länder. Im Jahr 2018 lag

Syrien mit 30,8 % aller Asylerstanträge klar an der Spitze der Herkunftsländer in Nordrhein-Westfalen,

vor dem Irak mit 12,6 % und der Türkei mit 8,3 %.

30,8

12,6

8,3

6,7

4,4

4,1

3,2

2,8

2,3

2,1

77,3

0 % 20 % 40 % 60 % 80 %

Syrien, Arabische Republik

Irak

Türkei

Iran, Islamische Republik

Nigeria

Afghanistan

Guinea

Eritrea

Somalia

Ungeklärt

Hauptherkunftsländer zusammen

Abb. 2.8 Asylerstanträge*) der Asylbewerber/-innen aus den 10 Hauptherkunftsländern in NRW vom 1. Januar bis 31. Dezember 2018

*) Anteil der Erstanträge von Personen des jeweiligen Herkunftslandes je 100 Erstanträge– – – Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Asylgeschäftsstatistik Grafik: IT.NRW

Grafik: IT.NRW

Page 53: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

192 Demografie und Rechtsstatus

2.6 Aufenthaltsstatus

Der Aufenthaltsstatus zeigt, inwiefern der Aufenthalt in Deutschland gefestigt oder zeitlich befristet ist.

Der langfristige Aufenthaltsstatus umfasst die Niederlassungserlaubnis, die in allen Fällen zur Ausübung

einer Erwerbstätigkeit berechtigt. Dies ist bei der Aufenthaltserlaubnis nicht immer der Fall, bei der

Aufenthaltsgestattung und der Duldung nur in bestimmten Fällen. Je höher die Zahl der Personen mit

Nieder lassungserlaubnis ist, desto höher ist auch mittel- bis langfristig das Potenzial für Einbürgerungen.

Bei den vorliegenden Daten ist zu beachten, dass bundesweit 499 000 im Jahr 2015 eingereiste Auslän-

derinnen und Ausländer – zumeist Schutzsuchende – erst 2016 im Ausländerzentralregister registriert

wurden. In der Folge ist die Zahl der ausländischen Bevölkerung im Jahr 2016 gegenüber dem Vorjahr

deutlich erhöht, insbesondere von Personen mit dem unsicheren Status der Aufenthaltsgestattung.

Aufgrund der zunehmenden Zuwanderung steigt auch die Zahl der Ausländerinnen und Ausländer

in NRW und überschritt am 31.12.2014 laut Ausländerzentralregister die Zwei-Millionen-Grenze. Am

31.12.2017 betrug die Zahl der ausländischen Bevölkerung 2,571 Millionen. Gegenüber dem 31.12.2016

(2,508 Millionen) stieg sie um 63 400. Von diesen rund 2,6 Millionen Ausländerinnen und Ausländern in

Nordrhein-Westfalen sind 15,9  % in Deutschland geboren. Die Mehrheit der Ausländerinnen und Aus-

länder in Nordrhein-Westfalen hat im Jahr 2017 einen sicheren und unbefristeten Aufenthaltsstatus.

Mehr als zwei Drittel (68,5 %) haben ein langfristiges Aufenthaltsrecht. Davon stammen 38,4 % aus EU-

Staaten, 18,4 % aus den EWR-Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein sowie aus der Schweiz und der

Türkei und weitere 11,7 % aus Drittstaaten. 18,8 % haben eine befristete Aufenthaltserlaubnis, 2,0 % eine

Duldung und 3,2 % sind Asylsuchende bzw. Personen mit Aufenthaltsgestattung. Außerdem besteht eine

Restkategorie mit sonstigen oder nicht geklärten Aufenthaltstiteln, die im Jahr 2017 immerhin 7,4 % der

ausländischen Bevölkerung umfasste.

68,5

38,4

18,4

11,7

18,8

2,0

3,2

7,4

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 % 60 % 70 %

Langfristiges Aufenthaltsrecht

davon

EU-Staaten

EWR-Staaten , Schweiz und Türkei

Drittstaaten

Befristete Aufenthaltserlaubnis

Duldung

Asylsuchende/Aufenthaltsgestattung

Sonstige/ungeklärt

Abb. 2.9 Ausländerinnen und Ausländer in NRW 2017 nach Aufenthaltsstatus

1) die Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums ohne EU-Staaten (Island, Liechtenstein und Norwegen) – – – Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerzentralregister (AZR) Grafik: IT.NRW

1)

Grafik: IT.NRW

Page 54: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

20 2 Demografie und Rechtsstatus

2.7 Einbürgerungen

Einbürgerung ist Ausdruck gelingender Integration. Nur wer eingebürgert ist, verfügt über alle staatsbür-

gerlichen Rechte und Partizipationsmöglichkeiten.

Abgesehen von einer kurzen Phase des Anstiegs zwischen 2009 und 2012 sind die Einbürgerungs-

zahlen in den vergangenen Jahren tendenziell rückläufig. 2017 nahmen die Einbürgerungen gegenüber

dem Vorjahr um 354 auf 27 381 Personen leicht zu. Die Einbürgerungszahlen liegen deutlich unter dem

im Jahr 2000 erreichten bisherigen Höchststand von 65 744. Im Jahr 2017 lag die Einbürgerungsquote

(Einbürgerungen je 100 Ausländerinnen und Ausländer mit einer Aufenthaltsdauer von acht und mehr

Jahren) bei 1,93 %. Das Herkunftsland mit der höchsten Zahl von Eingebürgerten ist die Türkei. 4 425

ehemals türkische Staatsbürgerinnen und Staatsbürger erhielten 2017 die deutsche Staatsangehörig-

keit. Auf Platz 2 folgte Polen mit 1 628 Eingebürgerten vor dem Irak mit 1 334 Personen. Nach Angaben

des Ministeriums des Innern NRW fand im Jahr 2016 bei 16 486 Personen die Einbürgerung unter Hin-

nahme von Mehrstaatigkeit statt (entspricht 61,0 %). 2017 erhöhte sich dieser Anteil deutlich. Bei 17 847

Einbürgerungen (65,2 %) wurde Mehrstaatigkeit bei der Einbürgerung hingenommen. Die Hinnahme von

Mehrstaatigkeit ist also längst keine Ausnahme mehr.

1,95 1,952,07 2,14 2,18 2,12

1,97 1,88 1,91 1,93

1,00

2,00

3,00

4,00

0

400

800

1 200

1 600

2 000

2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017

Abb. 2.10 Einbürgerungsquoten*) in NRW 2008 bis 2017

*) Zahl der Einbürgerungen je 100 Ausländer/-innen mit einer Aufenthaltsdauer von 8 und mehr Jahren jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung – – – Quelle: Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Ausländerzentralregister (AZR)und IT.NRW, Einbürgerungsstatistik

Ausländer/-innen Einbürgerungsquote

Ausländer/-innen in Tausend

Einbürgerungsquotein Prozent

0

Grafik: IT.NRW

Page 55: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

213 Bildung

3 Bildung

3.1 Ausländische und deutsche Schülerinnen und Schüler in der 8. Klasse nach Schulform

Durch die Zuwanderung der vergangenen Jahre hat sich die Zusammensetzung der ausländischen

Schülerschaft in Nordrhein-Westfalen stark verändert. So hat sich in den fünf Jahren vom Schuljahr

2011/2012 zum Schuljahr 2016/2017 die Zahl der Schülerinnen und Schüler mit syrischer Staatsange-

hörigkeit um 1 035,5 % von 3 017 auf 34 258 erhöht, die der rumänischen Schülerinnen und Schüler stieg

um 484,9 % von 1 837 auf 10 744 und die der afghanischen Schülerinnen und Schüler um 413,7 % von

2 321 auf 11 923.8

Bildung entscheidet über den Integrationserfolg. Der Besuch der 8. Klasse einer bestimmten Schulform

ist richtungsweisend für den weiteren Bildungswerdegang. Jährlich aktualisierte schulstatistische Daten

liegen nur differenziert für Deutsche und Ausländerinnen und Ausländer vor.

Beide Gruppen verteilen sich sehr unterschiedlich über die Schularten. Während ein Viertel (21,5 %) der

ausländischen Schülerinnen und Schüler der 8. Klasse im Schuljahr 2017/18 eine Hauptschule besucht,

sind es lediglich 5,9 % der deutschen Schülerinnen und Schüler.

Ganz anders ist die Situation auf dem Gymnasium: 23,3 % der ausländischen Schülerinnen bzw. Schüler

gehen auf das Gymnasium – bei den deutschen sind es mit 38,7 % deutlich mehr. Von großer Bedeutung

für ausländische Schülerinnen bzw. Schüler ist die Gesamtschule: 25,8 % sind 2017/18 in der 8. Klasse in

einer Gesamtschule, von den deutschen Schülerinnen und Schülern sind es 27,4 %.

5,9 6,9

21,2

27,4

38,7

21,5

7,0

22,4

25,823,3

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

Hauptschule Schularten mitmehreren

Bildungsgängen

Realschule IntegrierteGesamtschule

Gymnasium

Abb. 3.1 Deutsche und ausländische Schüler/-innen in der 8. Klasse in NRW zu Beginn des Schuljahres 2017/18 nach Schulformen*)

*) ohne Förderschulen – 1) und Volksschule – 2) Gemeinschaftsschule sowie Sekundarschule, die sich im Aufbau befindet –3) und Freie Waldorfschule und PRIMUS-Schule– – – Amtliche Schuldaten (ASD) Grafik: IT.NRW

1)

2)

3)

Deutsche Ausländer/-innen

Grafik: IT.NRW

8 Vgl. Information und Technik Nordrhein-Westfalen: NRW (ge)zählt: Schulen in Nordrhein-Westfalen. Ergebnisse der Schulstatistik,

Ausgabe 2017, S. 23.

Page 56: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

22 3 Bildung

Deutliche Unterschiede beim Schulbesuch gibt es nach dem Geschlecht. Ausländische Schülerinnen

gehen mit einem Anteil von 19,0 % seltener auf die Hauptschule als ausländische Schüler (23,8 %) und

besuchen häufiger die Realschule, die Gesamtschule und das Gymnasium. Mit 25,4 % ist mehr als jede

fünfte ausländische Schülerin in der achten Klasse auf dem Gymnasium, von den ausländischen Schü-

lern sind es 21,4 %.

23,8

7,0

22,2

25,6

21,419,0

6,9

22,7

26,0 25,4

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

Hauptschule Schularten mitmehreren

Bildungsgängen

Realschule IntegrierteGesamtschule

Gymnasium

Abb. 3.2 Ausländische Schüler/-innen in der 8. Klasse in NRW zu Beginn des Schuljahres 2017/18 nach Geschlecht und Schulformen*)

*) ohne Förderschulen – 1) und Volksschule – 2) Gemeinschaftsschule sowie Sekundarschule, die sich im Aufbau befindet –3) und Freie Waldorfschule und PRIMUS-Schule – – – Amtliche Schuldaten (ASD) Grafik: IT.NRW

männlich weiblich

1)

2)

3)

Grafik: IT.NRW

3.2 Deutsche und ausländische Schulabgängerinnen und -abgänger nach Schulabschluss

Der erreichte Schulabschluss ist die Grundlage für den weiteren Bildungs- und Berufswerdegang.

Ausländische Schülerinnen und Schüler verlassen die Schule mit 16,4  % wesentlich häufiger ohne

Abschluss als deutsche (4,7 %). 40,5 % der deutschen Schulabgängerinnen bzw. abgänger gingen 2017

mit der Hochschulreife von den Schulen der allgemeinbildenden Ausbildung ab. Bei den ausländischen

Abgängerinnen und Abgängern waren es 21,5  % und somit etwas mehr als die Hälfte des Anteils der

deutschen Schulabgängerinnen bzw. abgänger. Bei der Fachoberschulreife gibt es die geringsten Unter-

schiede zwischen deutschen (38,6 %) und ausländischen Schulabgängerinnen bzw. -abgängern (31,3 %).

Der Anteil derer, die die Schule mit einem Hauptschulabschluss verlassen, liegt bei ausländischen Schul-

abgängerinnen und Schulabgängern mit 27,2 % doppelt so hoch wie bei deutschen (13,5 %). Für auslän-

dische Abgängerinnen und Abgänger ist gleichwohl nicht mehr der Hauptschul-, sondern der Abschluss

mit Fachoberschulreife der am häufigsten erreichte Schulabschluss.

Page 57: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

233 Bildung

4,71,6

13,5

38,6

2,7

40,5

16,4

3,0

27,2

31,3

3,6

21,5

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

ohne Haupt-schulabschluss

darunterförderspezifischer

Abschluss

Hauptschul-abschluss

Fachober-schulreife

Fachhoch-schulreife

Hoch-schulreife

Abb. 3.3 Deutsche und ausländische Schulabgängerinnen und -abgänger*) in NRW im Abgangsjahr 2017 nach Schulabschluss

*) aus allgemeinbildenden Schulen (ohne Weiterbildungskollegs) – 1) Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen – 2) schulischer Teil – – – Amtliche Schuldaten (ASD)

Deutsche Ausländer/-innen

2)

1)

Grafik: IT.NRW

Auch bei den Schulabgangsdaten schneiden bei der ausländischen Bevölkerung Frauen besser ab als

Männer: 32,7 % der Frauen erlangen die Fachoberschulreife (Männer 30,1 %) und 25,7 % die Hochschul-

reife (Männer 17,6 %). Auch bleiben ausländische Schulabgängerinnen seltener ohne Abschluss (12,9 %)

als ausländische Abgänger (19,5 %).

19,5

3,4

29,8 30,1

3,0

17,6

12,9

2,5

24,4

32,7

4,2

25,7

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

ohne Haupt-schulabschluss

darunterförderspezifischer

Abschluss

Hauptschul-abschluss

Fachober-schulreife

Fachhoch-schulreife

Hoch-schulreife

Abb. 3.4 Ausländische Schulabgängerinnen und -abgänger*) in NRW im Abgangsjahr 2017 nach Geschlecht und Schulabschluss

*) aus allgemeinbildenden Schulen (ohne Weiterbildungskollegs) – 1) Abschluss im Förderschwerpunkt Lernen an Förderschulen – 2) schulischer Teil – – – Amtliche Schuldaten (ASD) Grafik: IT.NRW

männlich weiblich

2)

1)

Grafik: IT.NRW

Gegenüber dem Abgangsjahr 2016 hat sich der Anteil der ausländischen Schulabgängerinnen und

Schulabgänger ohne Hauptschulabschluss von 12,3 % auf 16,4 % und der von ausländischen Schülern

von 14,2 % auf 19,5 % deutlich erhöht. Erklärbar ist dieser Trend durch eingewanderte Schülerinnen und

Schüler, die bis zum Ende der Schulpflicht keinen Abschluss erreichen konnten und diesen in vielen Fällen

erst verspätet nachholen. Viele Schulabgängerinnen und -abgänger, die die Vollzeitschulpflicht erfüllt,

aber keinen Hauptschulabschluss erreicht haben, absolvieren im Anschluss daran ein Berufsvorberei-

tungsjahr (BVJ) oder ähnliche Angebote, um gegebenenfalls noch fehlende Sprachkenntnisse zu erwer-

ben und mögliche Berufsfelder kennenzulernen.

Page 58: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

24 3 Bildung

3.3 Allgemeinbildende Schulabschlüsse

Die Bildungsstruktur der Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65 Jahren mit Migrationshintergrund gibt

Hinweise zur strukturellen Integration und Chancengleichheit im Bildungssystem. Allerdings treten diese

strukturellen Veränderungen nur sehr langsam auf, da die Zahl der Neuzugänge aus dem Bildungssys-

tem und die der neu Zugewanderten gemessen an der Bevölkerung mit Migrationshintergrund insgesamt

gering ist. Datengrundlage ist der Mikrozensus.

12,2  % der Bevölkerung im Alter von 18 bis unter 65  Jahren mit Migrationshintergrund verfügen über

keinen allgemeinbildenden Abschluss, bei der Gruppe ohne Migrationshintergrund sind es nur 1,8 %.

1,8

26,027,5

13,6

31,1

12,2

29,4

21,2

9,4

27,8

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

ohne Abschluss Hauptschul-abschluss

Fachober-schulreife

Fachhoch-schulreife

Hoch-schulreife

Abb. 3.5 Bevölkerung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss**)

*) im Alter von 18 bis unter 65 Jahren – **) ohne gegenwärtigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Grafik: IT.NRW

mit Migrationshintergrund

ohne Migrationshintergrund

Grafik: IT.NRW

Für knapp jede dritte Person mit Migrationshintergrund (29,4  %) ist der Volksschul-bzw. Hauptschul-

abschluss der höchste erreichte schulische Abschluss. Gleichzeitig verfügen viele Menschen mit Migra-

tionshintergrund über eine hohe Bildung. Deutlich mehr als ein Drittel (37,1 %) haben entweder die Fach-

hochschulreife (9,4 %) oder die Hochschulreife (27,8 %) erlangt.

Page 59: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

253 Bildung

3.4 Berufliche Bildungsabschlüsse

Berufliche Qualifikationen beeinflussen die Position am Arbeitsmarkt sowie die gesellschaftliche Teilhabe.

Auch für die berufliche Qualifikationsstruktur der Bevölkerung mit Migrationshintergrund gilt, dass sie

sich insgesamt nur langsam verändert.

Bei den beruflichen Bildungsabschlüssen sind die Unterschiede stärker ausgeprägt als bei den allgemein-

bildenden Abschlüssen. Von den 25- bis unter 65-Jährigen haben 40,7 % der Menschen mit Migrations-

hintergrund keinen beruflichen Bildungsabschluss, bei denjenigen ohne Migrationshintergrund beträgt

der Anteil nur 12,6 %.

Über eine abgeschlossene Berufsausbildung verfügen 37,1 % der Personen mit und 56,0 % der Personen

ohne Migrationshintergrund. Einen tertiären Bildungsabschluss, d. h. einen (Fach-)Hochschulabschluss

oder eine Meister- oder Technikerausbildung, haben 22,3  % der Menschen mit Migrationshintergrund

erreicht. Bei denjenigen ohne Migrationshintergrund ist es nahezu jede bzw. jeder Dritte (31,3 %).

12,6

56,0

31,3

40,737,1

22,3

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

60 %

ohne Abschluss abgeschlossene Berufsausbildung tertiärer Bildungsabschluss

Abb. 3.6 Bevölkerung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und höchstem beruflichen Bildungsabschluss**)

*) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren – **) ohne Schüler/-innen, Studierende und Auszubildende – 1) einschließlich Anlernausbildung – 2) Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschluss sowie Abschluss einer Meister-/Technikerausbildung – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Grafik: IT.NRW

ohne Migrationshintergrund

mit Migrations-hintergrund

1) 2)

Grafik: IT.NRW

Page 60: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

26 4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt

4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt

4.1 Erwerbstätigenquote

Neben Bildung ist Arbeit die Grundvoraussetzung für gelingende Integration. Ein wichtiger Indikator für

die Verankerung auf dem Arbeitsmarkt ist die Erwerbstätigenquote (Anteil der Erwerbstätigen an den

Personen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren).

Die Erwerbstätigenquote der Bevölkerung mit Migrationshintergrund liegt mit 62,7 % deutlich niedriger

als die Quote der Menschen ohne Migrationshintergrund (75,9 %).

Um Verzerrungen zu vermeiden, werden nachfolgend nur Kreisfreie Städte bzw. Kreise mit mehr als

10 000 erwerbstätigen Migrantinnen und Migranten beschrieben. In allen Kreisfreien Städten und Kreisen

ist die Erwerbstätigenquote von Migrantinnen und Migranten niedriger als die von Personen ohne Migra-

tionshintergrund. Die höchsten Erwerbstätigenquoten haben Menschen mit Migrationshintergrund in

den eher ländlich geprägten Regionen. An erster Stelle steht der Kreis Viersen (74,8 %). Danach folgen die

Kreise Gütersloh (72,2 %), Hochsauerlandkreis (71,5 %), Kleve (71,4 %) sowie Remscheid und Steinfurt

mit jeweils rund 70 %.

Niedrige Erwerbstätigenquoten zeigen sich bei der Bevölkerung mit Migrationshintergrund vor allem in

den Städten des Ruhrgebiets. Am unteren Ende liegt hier Gelsenkirchen mit 49,3 %. Dann folgen Herne

(53,3 %), Mülheim an der Ruhr (54,0 %), Duisburg (54,3 %), Bottrop (54,5 %) und der Kreis Wesel (55,6 %).

Die Unterschiede in der Erwerbstätigenquote von Personen mit und ohne Migrationshintergrund fallen in

den eher ländlich geprägten Regionen niedriger aus als in den großen Städten des Landes. V ergleichsweise

geringe Unterschiede bestehen in den Kreisen Viersen (2,5 Prozentpunkte), Kleve (5,1 Prozentpunkte),

Hochsauerlandkreis (5,5  Prozentpunkte) sowie in Krefeld (6,1  Prozentpunkte) und im Kreis Gütersloh

(6,8 Prozentpunkte). Am deutlichsten ausgeprägt sind die Unterschiede in der Erwerbstätigenquote von

Personen mit und ohne Migrationshintergrund in Mülheim an der Ruhr (24,2  Prozentpunkte), Bottrop

(19,8 Prozentpunkte), im Kreis Coesfeld (19,7 Prozentpunkte) sowie in Essen (17,3 Prozentpunkte) und

Duisburg (17,1 Prozentpunkte).

Page 61: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

274 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt

© GeoBasis-DE/BKG 2018Grafik: IT.NRW

*) Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren in Privathaushalten je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Erwerbstätigenquote in %

unter 57

57 bis unter 63

63 bis unter 65

65 bis unter 68

68 und mehr

Abb. 4.1 Erwerbstätigenquoten*) der Personen mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017

nach kreisfreien Städten und Kreisen

Ober-hausen

Gel- sen-kirchen

Duis-burg

Krefeld

Mül-heim/Ruhr

Bottrop

Herne

Bochum

Dortmund

Hagen

WuppertalDüssel-

dorf

Viersen

Rhein-Kreis Neuss

Mönchen-gladbach

Rheinisch-Bergischer-

Kreis

Rhein-Sieg-Kreis

Märkischer Kreis

Hochsauerlandkreis

Paderborn

Warendorf

Coesfeld

Steinfurt

Recklinghausen

Kleve

Wesel

Borken

Münster

Gütersloh

Herford

Lippe

Höxter

Minden-Lübbecke

Bielefeld

Oberbergischer Kreis Siegen-

WittgensteinRhein-Erft-

Kreis

Heinsberg

Euskirchen

StädteregionAachen

Mettmann

RemscheidSolingen

Lever-kusen

Olpe

Köln

Düren

Bonn

Essen

Ennepe-Ruhr-Kreis

Hamm

SoestUnna

Page 62: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

28 4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt

4.2 Stellung im Beruf

Die Öffnung zentraler beruflicher Positionen für Erwerbstätige mit Migrationshintergrund ist Ausdruck

einer gelingenden Integration. Hier wird die Altersgruppe von 15 bis unter 65 Jahren betrachtet.

Viele Menschen mit Migrationshintergrund sind als Selbstständige tätig. Mit 8,5 % liegt die Selbststän-

digenquote etwas niedriger als bei Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund (9,5 %). Der Beamten-

status ist noch weitgehend eine Domäne der Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund. Nur 1,6 % aller

Erwerbstätigen mit Wurzeln im Ausland sind Beamtinnen und Beamte. Arbeiterberufe werden hingegen

von Personen mit Migrationshintergrund deutlich häufiger ausgeübt (31,6  %) als in der Gruppe ohne

Migrationshintergrund (13,6 %). 69,9 % aller Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund sind Angestell-

te. Deutlich weniger sind es bei denjenigen mit Migrationshintergrund (58,3 %).

9,5 7,0

69,9

13,6

8,5 1,6

58,3

31,6

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

60 %

70 %

Selbstständige Beamtinnen/Beamte Angestellte Arbeiter/-innen

Abb. 4.2 Erwerbstätige*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und Stellung im Beruf**)

*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) ohne Auszubildende – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Grafik: IT.NRW

ohne Migrationshintergrund

mit Migrationshintergrund

Grafik: IT.NRW

4.3 Berufssektoren

27,4 % der Personen mit Migrationshintergrund sind in Produktionsberufen tätig und somit ist der Anteil

höher als bei den Personen ohne Migrationshintergrund (22,6  %). Schwerpunkte der rund 608  000

Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund dieses Berufssektors sind die Maschinen- und Fahrzeug-

technik (22,8 %) sowie die Erzeugung bzw. Bearbeitung von Metall (21,0 %). Von den rund 1,4 Millionen

Erwerbstätigen in Produktionsberufen ohne Migrationshintergrund hat die Maschinen- und Fahrzeug-

technik einen etwa gleich hohen Stellenwert (18,8 %), die zweithöchste Bedeutung haben hier die Mecha-

tronik-, Energie- und Elektroberufe (13,9 %).

Die Anteile bei den personenbezogenen Dienstleistungsberufen liegen bei beiden Bevölkerungsgruppen

mit rund 26 % gleichauf. Die hier rund 580 000 Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund haben ihre

Hauptanteile bei der Herstellung und Verarbeitung von Lebensmitteln (16,3 %) sowie bei medizinischen

Gesundheitsberufen (25,7 %). Letztere sind bei den rund 1,6 Millionen Erwerbstätigen ohne Migrationshin-

tergrund in personenbezogenen Dienstleistungsberufen noch stärker besetzt (30,7 %). An zweiter Stelle

rangieren hier die erzieherischen, sozialen, hauswirtschaftlichen sowie theologischen Berufe (21,3 %).

Page 63: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

294 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt

Besonders auffällig ist der Unterschied bei den kaufmännischen und unternehmensbezogenen Dienst-

leistungsberufen. Hier weisen die Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund einen Anteil von 22,1 % auf,

im Vergleich zu 36,2  % bei den Personen ohne Migrationshintergrund. Schwerpunkte sind bei beiden

Bevölkerungsgruppen die Verkaufsberufe sowie die Berufe der Unternehmensführung bzw. -organisation:

Bei den rund 491  000  Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund stehen die Verkaufsberufe an erster

Stelle (35,5 %), bei den rund 2,3 Millionen Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund an zweiter Position

(19,1 %). Umgekehrt ist die Reihenfolge bei den Berufen der Unternehmensführung bzw. -organisation:

33,7 % der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund bzw. 38,4 % der Erwerbstätigen ohne Migrations-

hintergrund führen diese Berufe aus.

In den sonstigen Dienstleistungsberufen (Sicherheitsberufe, Verkehrs- und Logistikberufe sowie Reini-

gungsberufe) sind Erwerbstätige mit Migrationshintergrund mit 21,2 % überproportional häufig vertreten,

gegenüber 10,9 % bei Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund. Für die rund 470 000 Erwerbstätigen

mit Migrationshintergrund bilden die Reinigungsberufe mit 33,8 % und die Verkehrs- und Logistikberufe

mit 37,9 % die Schwerpunkte. Letztere Berufe haben auch bei den rund 680 000 Erwerbstätigen ohne

Migrationshintergrund die höchste Bedeutung (40,6 %). An zweiter Stelle steht hier jedoch das Führen

von Fahrzeug- und Transportgeräten (21,0 %).

27,4

26,2

22,1

3,1

21,2

22,6

26,1

36,2

4,2

10,9

0 % 10 % 20 % 30 % 40 %

Produktionsberufe

PersonenbezogeneDienstleistungsberufe

Kaufmännische undunternehmensbezogene

Dienstleistungsberufe

IT- und naturwissen-schaftliche

Dienstleistungsberufe

Sonstige wirtschaftlicheDienstleistungsberufe

Abb. 4.3 Erwerbstätige*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und Berufssektoren**)

*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) Klassifizierung der Berufe 2010 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Grafik: IT.NRW

ohne Migrationshintergrund

mit Migrationshintergrund

Grafik: IT.NRW

Page 64: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

30 4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt

4.4 Abhängig Erwerbstätige in NRW nach Regionen und Arbeitszeitumfang

Nachfolgend werden die Beschäftigungsverhältnisse abhängig Erwerbstätiger im Alter von 15 bis unter

65 Jahren dargestellt. Arbeitszeitumfänge unterhalb der Vollzeit, insbesondere als geringfügige Teilzeit-

tätigkeit, können Hinweise auf prekäre Beschäftigungsverhältnisse liefern.

Die Vollzeittätigkeit ist die Regelbeschäftigung beider Bevölkerungsgruppen. Der Vollzeitanteil von

Perso nen mit Migrationshintergrund liegt mit 70,1  % etwas niedriger als bei abhängig Erwerbstätigen

ohne Migrationshintergrund (72,1 %).

72,1

19,7

8,2

70,1

17,112,8

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

Vollzeit Teilzeit geringfügige Beschäftigung

Abb. 4.4 Abhängig Erwerbstätige*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und Art des Beschäftigungsverhältnisses**)

*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – 1) ohne geringfügige Beschäftigung – 2) als einzige bzw. hauptsächliche Tätigkeit – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Grafik: IT.NRW

1) 2)

ohne Migrationshintergrund

mit Migrations-hintergrund

Grafik: IT.NRW

Auch der Anteil der regulären Teilzeittätigkeit von 17,1 % unterscheidet sich nur geringfügig von dem Anteil

der Personen ohne Migrationshintergrund (19,7 %). Geringfügige Tätigkeiten werden dagegen deutlich

häufiger ausgeübt (12,8 %) als bei abhängig Erwerbstätigen ohne Migrationshintergrund (8,2 %).

4.5 Erwerbslose

Der Ausschluss aus dem Erwerbsleben ist eine der zentralen Ursachen für Armut. Ein dauerhafter

Ausschluss hat negative Konsequenzen für fast alle Lebensbereiche. Die Erwerbslosenquote (Anteil

der Erwerbslosen an den Erwerbspersonen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren) wird hier nach dem

ILO-Konzept9 berechnet. Danach ist erwerbslos, wer dem Arbeitsmarkt zur Verfügung steht und aktiv

nach einer Erwerbstätigkeit sucht. Die Erwerbslosenquote ist in hohem Maße von der wirtschaftlichen

Entwicklung und der Wirtschaftsstruktur des Landes abhängig.

Menschen mit Migrationshintergrund sind überproportional häufig von Erwerbslosigkeit betroffen: Die

Erwerbslosenquote ist mit 6,7  % doppelt so hoch wie die Quote der Personen ohne Migrationshinter-

grund (3,2 %). Frauen mit Migrationshintergrund sind seltener erwerbslos (5,3 %) als Männer (7,8 %).

9 Siehe Glossar »Erwerbstätige – ILO-Konzept«

Page 65: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

314 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt

3,23,7

2,7

6,7

7,8

5,3

0 %

2 %

4 %

6 %

8 %

10 %

Insgesamt Männer Frauen

Abb. 4.5 Erwerbslosenquoten*) der Erwerbslosen in Privathaushalten in NRW 2017 nach Geschlecht und Migrationsstatus

*) Zahl der Erwerbslosen (ILO-Konzept) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Erwerbspersonen entsprechender Bevölkerungsgruppe – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Grafik: IT.NRW

ohne Migrationshintergrund

mit Migrationshintergrund

Grafik: IT.NRW

4.6 Arbeitslose

Die Arbeitslosenzahlen beziehen sich auf Personen, die bei der Bundesagentur für Arbeit arbeitslos

gemeldet sind. Insgesamt liegt die Arbeitslosenquote der abhängigen zivilen Erwerbspersonen mit aus-

ländischem Pass in Nordrhein-Westfalen im Jahresdurchschnitt 2017 bei 23,3 %.

Auf Kreisebene werden die Arbeitslosenquoten monatlich auf Basis einer anders abgegrenzten, aber

periodengleichen Bezugsgröße berechnet.10 Besonders hoch ist die Quote in den Städten des Ruhr ge-

biets. Im April 2018 waren in Essen 30,2 %, in Gelsenkirchen 29,8 %, im Kreis Recklinghausen 26,7 %, in

Herne 25,5 % und in Duisburg 25,3 % der Ausländerinnen und Ausländer arbeitslos. Am niedrigsten lag

die Arbeitslosenquote im Kreis Gütersloh (11,1 %), gefolgt vom Kreis Olpe mit 11,5 %, dem Kreis Coesfeld

(12,5 %), dem Oberbergischen Kreis (13,0 %), dem Hochsauerlandkreis (13,5 %) und dem Kreis Heinsberg

(13,7 %). Von den kreisfreien Städten zeigte sich in Düsseldorf mit 14,2 % die niedrigste Arbeitslosen-

quote. Auffallend dabei ist, dass selbst der niedrigste Wert der Kreise bzw. kreisfreien Städte noch deut-

lich über dem Durchschnittswert der deutschen Bevölkerung von 6,3 % lag.

10 Siehe Kasten »Methodische Hinweise« auf Seite 8

Page 66: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

32 4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt

*) Zahl der registrierten Arbeitslosen je 100 der eingeschränkten Bezugsgröße im April; Datenstand Oktober 2018 – – – Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Arbeitslosenstatistik

© GeoBasis-DE/BKG 2019Grafik: IT.NRW

Arbeitslosenquote in %

unter 15

15 bis unter 17

17 bis unter 19

19 bis unter 22

22 und mehr

Abb. 4.6 Arbeitslosenquoten*) der Ausländerinnen und Ausländer in NRW im April 2018

nach kreisfreien Städten und Kreisen

Ober-hausen

Gel- sen-kirchen

Duis-burg

Krefeld

Mül-heim/Ruhr

Bottrop

Herne

Bochum

Dortmund

Hagen

WuppertalDüssel-

dorf

Viersen

Rhein-Kreis Neuss

Mönchen-gladbach

Rheinisch-Bergischer-

Kreis

Rhein-Sieg-Kreis

Märkischer Kreis

Hochsauerlandkreis

Paderborn

Warendorf

Coesfeld

Steinfurt

Recklinghausen

Kleve

Wesel

Borken

Münster

Gütersloh

Herford

Lippe

Höxter

Minden-Lübbecke

Bielefeld

Oberbergischer Kreis Siegen-

WittgensteinRhein-Erft-

Kreis

Heinsberg

Euskirchen

StädteregionAachen

Mettmann

RemscheidSolingen

Lever-kusen

Olpe

Köln

Düren

Bonn

Essen

Ennepe-Ruhr-Kreis

Hamm

SoestUnna

Page 67: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

334 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt

4.7 Erwerbsfähige Leistungsberechtigte nach SGB II

Leistungen nach SGB II sind die wichtigste Form der Sozialtransfers. Diese Leistung wird vor allem von

Langzeitarbeitslosen bezogen. Die SGB II-Quote ist hier definiert als Anteil der erwerbsfähigen Leistungs-

berechtigten nach SGB II je 100 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis unter

65 Jahren. Eine hohe SGB II-Quote gibt Hinweise auf eine ungenügende Integration in den Arbeitsmarkt.

Ein Rückgang der SGB II-Quote bei der ausländischen Bevölkerung zeigt einen strukturellen Integrations-

fortschritt an (siehe Kapitel 5.5).

Die schlechtere Verankerung der zugewanderten Bevölkerung auf dem Arbeitsmarkt ist die wichtigste

Erklärung für den häufigeren Bezug von SGB-II-Leistungen. Diese werden von 25,7 % der erwerbsfähigen

ausländischen Bevölkerung im Alter von 15 bis unter 65 Jahren bezogen. Bei der entsprechenden Gruppe

von Deutschen sind es 7,3 %. Ausländische wie auch deutsche Frauen erhalten jeweils zu etwas größeren

Teilen SGB-II-Leistungen als Männer.

7,3 7,1 7,4

25,724,7

26,8

0 %

5 %

10 %

15 %

20 %

25 %

30 %

Insgesamt Männer Frauen

Abb. 4.7 Anteil der erwerbsfähigen Leistungsberechtigten nach SGB II*) in NRW im Dezember 2017 nach Geschlecht und Staatsangehörigkeit

*) je 100 Personen der jeweiligen Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, eigene Berechnung –1) ohne Staatenlose sowie Personen mit unbekannter bzw. fehlender Angabe zur Staatsangehörigkeit – – – Quelle: Bundesagentur für Arbeit, Statistik der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) und IT.NRW, Fortschreibung des Bevölkerungsstandes auf Basis des Zensus 2011

Deutsche Ausländer/-innen1)

Grafik: IT.NRW

Page 68: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

34 4 Arbeitsmarkt/Lebensunterhalt

4.8 Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts

Der überwiegende Lebensunterhalt kennzeichnet die Unterhaltsquelle, aus welcher hauptsächlich die

Mittel für den Lebensunterhalt bezogen werden. Bei mehreren Unterhaltsquellen wird hier ausschließlich

die wesentliche Quelle berücksichtigt. Die Angaben werden durch eine Selbsteinstufung der Befragten

ermittelt. Von besonderer Bedeutung zur Messung von Fortschritten des Integrationsprozesses sind die

überwiegenden Lebensunterhalte aus Erwerbstätigkeit und öffentlichen Transferzahlungen. Hier wird die

Bevölkerung im Alter von 15 und mehr Jahren betrachtet.

Personen mit Migrationshintergrund können ihren Lebensunterhalt häufig durch ihre Erwerbstätigkeit

bestreiten. Der Anteil liegt mit 49,4 % etwas unter dem Anteil der Bevölkerung ohne Migrationshintergrund

(51,5 %). Dagegen sind Personen mit Migrationshintergrund deutlich häufiger auf die Unterstützung ihrer

Angehörigen (21,1 %) und auf öffentliche Transferleistungen angewiesen (16,5 %). Die Bevölkerung ohne

Migrationshintergrund lebt häufiger von Renten bzw. Pensionen (27,8 %), der Anteil der Bevölkerung mit

Migrationshintergrund und Rentenbezug liegt bei 12,7 %. Zu berücksichtigen ist hier allerdings der deut-

lich niedrigere Altersdurchschnitt, der zu geringeren Anteilen bei der Rente bzw. Pension führt.

51,5

14,1

27,8

0,9 5,7

49,4

21,1

12,7

0,4

16,5

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

60 %

Erwerbstätigkeit Angehörige Rente/Pension eigenes Vermögen öffentlicheTransferleistungen

Abb. 4.8 Bevölkerung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Migrationsstatus und Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts

*) im Alter ab 15 Jahren – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

ohne Migrationshintergrund

mit Migrationshintergrund

Grafik: IT.NRW

Page 69: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

355 Integration im Zeitverlauf am Beispiel ausgewählter Indikatoren

5 Integration im Zeitverlauf am Beispiel ausgewählter Indikatoren

Um das Datenmaterial möglichst übersichtlich zu halten, wurde in den vorigen Darstellungen auf Zeit-

vergleiche verzichtet. Der Blick auf die Daten der Zuwanderungs- und Integrationsstatistik war bis-

lang nur eine Momentaufnahme. Aus integrationspolitischer Sicht ist es jedoch notwendig, Entwick-

lungen nachvollziehen und aufzeigen zu können. Hierfür stehen für die verwendeten und weiteren

Indikatoren ausführliche Datenreihen, beginnend mit dem Jahr 2005, im Integrationsportal des Landes

(www.inte grationsmonitoring.nrw.de) zur Verfügung. Im Folgenden werden für einige ausgewählte zen-

trale Indikatoren die Veränderungen im Zeitverlauf auf Landesebene dokumentiert.

5.1 Schülerinnen und Schüler in der 8. Klasse nach Schulform

Bei der Verteilung über die Schulformen zeigen sich zwischen 2005 und 2017 positive Entwicklungen bei

ausländischen Schülerinnen und Schülern. Der Anteil derer, die in der achten Klasse eine Hauptschule

besuchen, geht kontinuierlich zurück, der Gymnasialbesuch gewinnt an Bedeutung. Während 2005 noch

45,1 % der ausländischen Achtklässler auf eine Hauptschule gingen, sind es 21,5 % in 2017: Dies bedeu-

tet einen Rückgang um 23,6 Prozentpunkte. Der Anteil verringerte sich bei deutschen Schülerinnen und

Schülern um 15,4 Prozentpunkte. Im gleichen Zeitraum stieg der Anteil der ausländischen Achtklässler,

die das Gymnasium besuchen, von 11,9 % im Jahr 2005 auf 23,3 % im Jahr 2017. Damit erhöhte sich der

Anteil der ausländischen Schülerinnen und Schüler an Gymnasien deutlich stärker als bei deutschen.

Page 70: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

36 5 Integration im Zeitverlauf am Beispiel ausgewählter Indikatoren

5.2 Schulabgängerinnen und -abgänger nach Schulabschluss

Auch bezogen auf die Schulabgängerinnen und -abgänger werden im zeitlichen Vergleich Entwicklungen

erkennbar. 2005 gingen noch 14,5  % der ausländischen Schülerinnen und Schüler ohne Hauptschul-

abschluss ab, 2017 sind es 16,4 %. Während im Jahr 2005 10,2 % der ausländischen Schülerinnen und

Schüler die Schule mit Hochschulreife abschlossen, liegt ihr Anteil 2017 bei 21,5 %. Wird der Anstieg im

Vergleich zu deutschen Schülerinnen und Schülern betrachtet, zeigt sich, dass dieser bei ausländischen

Abgängerinnen und Abgängern bei 11,3 Prozentpunkten lag, während sich der entsprechende Anteil bei

deutschen Abgängerinnen und Abgängern im gleichen Zeitraum um 12,7 Prozentpunkte und somit etwas

stärker erhöhte.

6,0 4,714,5 16,4

20,713,5

35,627,2

42,6

38,6

37,2

31,3

27,8

40,5

10,221,5

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

2005 2017 2005 2017

Hochschulreife

Abb. 5.1 Deutsche und ausländische Schulabgängerinnen und -abgänger*) in NRW in den Abgangsjahren 2005 und 2017 nach Schulabschluss

*) aus allgemeinbildenden Schulen (ohne Weiterbildungskollegs) – 1) schulischer Teil – – – Amtliche Schuldaten (ASD) Grafik: IT.NRW

Deutsche Ausländer/-innen

ohne Haupt-schulabschluss

Hauptschulabschluss

Fachoberschulreife

Fachhochschulreife1)

Grafik: IT.NRW

5.3 Erwerbstätigenquote

Der Vergleich über einen längeren Zeitraum zeigt auch bezüglich der Erwerbstätigkeit signifikante Fort-

schritte für die Menschen mit Migrationshintergrund. 2005 lag ihre Erwerbstätigenquote noch bei 53,1 %

und somit 9,6 Prozentpunkte niedriger als 2017 (62,7 %). Die Quote der Personen ohne Migrationshinter-

grund erhöhte sich in diesem Zeitraum mit +9,4 Prozentpunkten ähnlich stark.

Page 71: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

375 Integration im Zeitverlauf am Beispiel ausgewählter Indikatoren

5.4 Erwerbslosenquote

Im Jahr 2017 sind Menschen mit Migrationshintergrund deutlich seltener erwerbslos als noch im Jahr

2005: Seit 2005 (19,0  %) hat sich ihre Erwerbslosenquote deutlich auf 6,7  % reduziert. Die positive

wirtschaftliche Entwicklung der vergangenen Jahre hat die Arbeitsmarktintegration von Menschen mit

Migrationshintergrund signifikant verbessert. Bei den Menschen ohne Migrationshintergrund ist sie

ebenfalls deutlich zurückgegangen und sank in diesem Zeitraum von 8,2 % auf 3,2 %.

66,5

53,1

8,2

19,0

75,9

62,7

3,26,7

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

ohne Migrations-hintergrund

mit Migrations-hintergrund

ohne Migrations-hintergrund

mit Migrations-hintergrund

2005 2017

Erwerbstätigenquoten Erwerbslosenquoten

Abb. 5.2 Erwerbstätigenquoten*) und Erwerbslosenquoten**) in Privathaushalten in NRW 2005 und 2017 nach Migrationsstatus

*) Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe –**) Zahl der Erwerbslosen (ILO-Konzept) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Erwerbspersonen entsprechender Bevölkerungsgruppe – – – Ergebnisse des Mikrozensus; 2016 basiert die Hochrechnung auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Grafik: IT.NRW

5.5 SGB-II-Bezug

Der Anteil der erwerbsfähigen Ausländerinnen und Ausländer, die Leistungen nach dem SGB II beziehen,

hat sich zwischen 2006 und 2017 von 20,7 % auf 25,7 % erhöht. Bei Deutschen ging der Anteil von 8,6 %

auf 7,3 % leicht zurück. Insgesamt ist, insbesondere wenn der Abstand zwischen ausländischer und deut-

scher Bevölkerung betrachtet wird, kein positiver Entwicklungstrend erkennbar.

Page 72: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

38 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.1 Vorwiegend im Haushalt gesprochene Sprache

Der 2017 durchgeführte Mikrozensus erlaubt erstmals Auskunft über die in Nordrhein-Westfalen gespro-

chenen Sprachen. Konkret wurde bei der Erhebung gefragt: »Welche Sprache wird in Ihrem Haushalt vor-

wiegend gesprochen?« Die Auswertung hat ergeben, dass deutlich mehr als die Hälfte (56,9 %) der Men-

schen mit Migrationshintergrund in Nordrhein-Westfalen zuhause vorwiegend Deutsch spricht. Knapp

ein Drittel (30,9 %) verwendet eine europäische Sprache und zwar Türkisch (9,8 %), Russisch (5,6 %),

Polnisch (4,3  %) oder eine andere europäische Sprache (11,2  %). Personen, die vorwiegend Englisch,

Französisch, Italienisch oder Spanisch sprechen, haben als Untergruppe der anderen europäischen

Sprachen einen Anteil von zusammen nur 4,0 %.  Vorwiegend Arabisch wird von 4,3 % der Menschen mit

Migrationshintergrund zuhause gesprochen. Der Anteil sonstiger Sprachen beträgt 7,9 %.

56,9

9,85,6 4,3

11,2

4,37,9

0 %

10 %

20 %

30 %

40 %

50 %

60 %

Deutsch Türkisch Russisch Polnisch andereeuropäische

Sprache

Arabisch sonstigeSprache

Abb. 6.1 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache

Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Grafik: IT.NRW

Page 73: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

396 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.1.1 Geschlecht

Frauen mit Migrationshintergrund sprechen häufiger überwiegend Deutsch im Haushalt (58,6  %) als

Männer (55,4 %). Bei den weiteren Sprachgruppen zeigen sich nach dem Geschlecht nur geringe Unter-

schiede: Türkisch (10,0 %) und Russisch (5,9 %) wird von Frauen im Haushalt etwas häufiger gesprochen

als von Männern (9,6 % bzw. 5,4 %).

55,4 58,6

9,610,0

5,45,94,44,1

11,910,6

4,93,7

8,5 7,3

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

männlich weiblich

Abb. 6.2 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Geschlecht

Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Deutsch

Türkisch

sonstige Sprache

Arabisch

Polnisch

andere euro-päische Sprache

Russisch

Grafik: IT.NRW

6.1.2 Zuwanderungszeitraum

Die Zusammensetzung der heutigen Bevölkerung mit Migrationshintergrund ist geprägt durch die wirt-

schaftlichen und globalen politischen Verhältnisse in den jeweiligen Zuwanderungszeiträumen. Von 1950

bis zur Ölkrise 1973 erfolgte die Anwerbung von Arbeitskräften überwiegend aus der Türkei, dem ehema-

ligen Jugoslawien sowie aus Italien, Griechenland, Spanien und Portugal. Aussiedlerinnen und Aussiedler

kamen bis Ende der 1980er Jahre überwiegend aus Polen, der Sowjetunion und Rumänien. Zu den Haupt-

antragstellenden auf Asyl zählten ab 1986 Staatsangehörige aus osteuropäischen Staaten vor allem aus

Polen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien. 65,8 % der in diesem Zeitraum Zugewanderten sprechen zu

Hause vorwiegend Deutsch, 15,0 % überwiegend Russisch.

In die Dekade von 1990 bis 1999 fielen die Auflösung des damaligen Ostblocks und die Bürgerkriege im

ehemaligen Jugoslawien mit der Folge ansteigender Asylanträge in Deutschland. Deutlich rückläufig

waren dagegen ab 1995 die Anträge aus Polen, Ungarn, Rumänien und Bulgarien. Eine große Zahl von

Aussiedlerinnen und Aussiedlern kam mit dem Fall des Eisernen Vorhangs nach Deutschland, meist aus

den Nachfolgestaaten der Sowjetunion. Viele von ihnen hatten bereits deutsche Sprachkenntnisse, was

auch den hohen Anteil derer erklärt, die in diesem Zuwanderungszeitraum vorwiegend Deutsch im Haus-

halt sprechen (63,3 %). Der Anteil der Personen, die überwiegend Russisch sprechen, beträgt 14,5 %.

Page 74: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

40 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

69,765,8 63,3

28,1

11,915,0

6,4

4,5

2,8

14,5

8,3

4,42,3

8,8

6,4 9,6 7,2

21,7

10,8

4,9 3,2 5,0

17,8

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

in Deutschlandgeboren

1950 – 1989 1990 – 1999 2000 – 2017

Abb. 6.3 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Zuwanderungszeitraum

Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Deutsch

Türkisch

sonstige Sprache

Arabisch

Polnisch

andere euro-päische Sprache

Russisch

Grafik: IT.NRW

Zuwanderungszeitraum

Grafik: IT.NRW

Ab 2000 ging die Zuwanderung von Aussiedlerinnen und Aussiedlern nach Deutschland stetig zurück.

Dagegen war ab 2009 ein deutlicher Anstieg an Asylanträgen mit dem Höhepunkt im Jahr 2016 zu ver-

zeichnen, welcher insbesondere durch den Bürgerkrieg in Syrien hervorgerufen wurde. Seit 2012 wurde

der Aufenthaltstitel der Blauen Karte EU eingeführt, um hochqualifizierte Fachkräfte aus Drittstaaten

für den europäischen Arbeitsmarkt zu gewinnen. Die veränderte Zusammensetzung der zugewanderten

Bevölkerung hat das Spektrum der zuhause vorwiegend gesprochenen Sprachen deutlich erweitert.

Ein Zehntel der zwischen 2000 und 2017 Zugewanderten spricht vorwiegend Arabisch im Haushalt und

17,8 % eine sonstige Sprache. Der Anteil derer, die überwiegend Deutsch sprechen (28,1 %), liegt gegen-

über den früheren Zuwanderungszeiträumen um mehr als die Hälfte niedriger. Deutlich mehr Personen

als zu den früheren Zuwanderungszeiträumen sprechen hauptsächlich eine andere europäische Sprache

(21,7 %), was mit der EU-Osterweiterung, aber auch mit der Wirtschaftskrise in Südeuropa und der daraus

resultierenden Migration zu erklären ist. Personen mit Migrationshintergrund, die bereits in Deutschland

geboren wurden, sprechen hingegen mit fast 70 % zuhause vorwiegend Deutsch.

Page 75: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

416 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.1.3 Alter

Von den unter 30 Jahre alten Menschen mit Migrationshintergrund sprechen 55,3  % zuhause über-

wiegend Deutsch, bei den 30 bis 55 Jahre alten Personen sind es 58,7 % und bei den über 55-Jährigen

56,9 %. Jüngere mit Migrationshintergrund sprechen zu Hause häufiger Arabisch (6,1 %), bei den über

55-Jährigen sind es nur 1,8 %: Grund dafür ist die starke Zuwanderung aus Arabisch sprechenden Län-

dern durch die Flüchtlingsmigration. Die Anteile anderer gesprochener europäischer Sprachen steigen

mit zunehmendem Alter, mit Ausnahme von Türkisch mit einem altersübergreifenden Anteil von rund

10 %. Russisch wird bei Älteren deutlich häufiger gesprochen: Der Anteil von 9,6 % liegt um mehr als die

Hälfte höher als bei unter 30-Jährigen (4,1 %).

55,3 58,7 56,9

9,99,7 9,6

4,15,1 9,63,84,3

5,110,5

11,412,46,1

3,61,810,3 7,1 4,5

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

unter 30 30 – 55 55 und mehr

Abb. 6.4 Bevölkerung mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Altersgruppen

Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Deutsch

Türkisch

sonstige Sprache

Arabisch

Polnisch

andere euro-päische Sprache

Russisch

Grafik: IT.NRW

Alter von ... bis unter ... Jahren

Grafik: IT.NRW

Page 76: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

42 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.1.4 Allgemeinbildende Schulabschlüsse

Welche Sprache Menschen mit Migrationshintergrund zuhause sprechen, hängt in starkem Maße von

ihrem Bildungsgrad ab. Nur knapp ein Drittel (31,2 %) der Personen ohne allgemeinbildenden Schulab-

schluss spricht zuhause überwiegend Deutsch. Häufiger als bei den anderen Bildungsgruppen sprechen

Personen ohne Abschluss im Haushalt Türkisch (21,3 %), Arabisch (9,3 %) oder eine andere europäische

(16,0 %) oder sonstige Sprache (17,6 %). Mit steigendem Bildungsgrad bis zur Fachoberschulreife erge-

ben sich höhere Anteile an Personen, die überwiegend Deutsch (68,4 %) bzw. Russisch sprechen (7,8 %).

Liegt hingegen die (Fach)Hochschulreife als höchster allgemeinbildender Abschluss vor, sinkt der Anteil

derjenigen wieder, die zuhause vorwiegend Deutsch sprechen (62,4 %). Besonders augenfällig sind die

Daten für Personen, die überwiegend Türkisch sprechen: Ihre Anteile nehmen mit dem Grad der Schul-

bildung ab: von 21,3 % bei denen ohne allgemeinbildenden Schulabschluss bis hin zu 4,5 % bei denen mit

Abschluss einer (Fach)Hochschulreife.

31,2

55,1

68,462,4

21,3

13,4

6,5

4,5

6,4

7,8

4,3

(2,8)

5,8

4,5

4,3

16,0

11,77,6

11,79,3

2,74,417,6

4,9 3,58,3

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

ohne Abschluss

Hauptschul-abschluss

Fachober-schulreife

(Fach-)Hoch-schulreife

Abb. 6.5 Bevölkerung*) mit Migrationshintergrund in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss**)

*) im Alter von 18 bis unter 65 Jahren – **) ohne gegenwärtigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Deutsch

Türkisch

sonstige Sprache

Arabisch

Polnisch

andere euro-päische Sprache

Russisch

Grafik: IT.NRW

Page 77: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

436 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.1.5 Berufliche Bildungsabschlüsse

Personen mit Migrationshintergrund und ohne beruflichen Qualifikationsabschluss sprechen seltener

überwiegend Deutsch (43,2 %) als in höheren Gruppen. Dagegen wird häufiger Türkisch (16,7 %), Arabisch

(5,9  %) sowie eine andere europäische (14,9  %) oder sonstige Sprache (10,9  %) im Haushalt gespro-

chen. Menschen mit absolvierter Berufsausbildung sprechen mit einem Anteil von 70,0 % hauptsächlich

Deutsch und damit deutlich mehr als bei Zugewanderten mit tertiärem Ausbildungsabschluss (63,9 %).

Diese benutzen im Haushalt zu 12,2 % eine andere europäische und zu 7,0 % eine sonstige Sprache.

43,2

70,063,9

16,7

5,5

2,54,8

6,3

6,73,5

6,9

4,414,9

7,7

12,25,9

3,310,9

2,87,0

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

ohne Abschluss abgeschlosseneBerufsausbildung

tertiärer Ausbil-dungsabschluss

Abb. 6.6 Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und höchstem beruflichen Bildungsabschluss**)

*) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren – **) ohne Schüler/-innen, Studierende und Auszubildende – 1) einschließlich Anlern-ausbildung – 2) Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschluss sowie Abschluss einer Meister-/Technikerausbildung – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Deutsch

Türkisch

sonstige Sprache

Arabisch

Polnisch

andere euro-päische Sprache

Russisch

Grafik: IT.NRW

1)2)

Grafik: IT.NRW

Page 78: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

44 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.1.6 Erwerbsstatus

Erwerbstätige mit Migrationshintergrund sprechen im Haushalt häufiger vorwiegend Deutsch (64,3 %),

Erwerbslose und Nichterwerbspersonen dagegen deutlich häufiger Türkisch (13,3  % bzw. 13,6  %),

Arabisch (7,2 % bzw. 8,0 %) oder eine sonstige Sprache (11,1 % bzw. 12,7 %).

64,3

48,0 46,7

7,4

13,3 13,6

5,8

(5,1) 4,6

5,1

(4,1)3,3

11,0

11,211,2

7,28,0

4,711,1 12,7

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Erwerbstätige Erwerbslose Nichterwerbspersonen

Abb. 6.7 Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Erwerbsstatus

*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen entsprechender Bevölkerungsgruppe– – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Deutsch

Türkisch

sonstige Sprache

Arabisch

Polnisch

andere euro-päische Sprache

Russisch

Grafik: IT.NRW

Page 79: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

456 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.1.7 Stellung im Beruf

Selbstständige (63,9 %) und Angestellte (68,9 %) mit Migrationshintergrund sprechen deutlich häufiger

vorwiegend Deutsch als Arbeiter und Arbeiterinnen (53,8  %). Angestellte gebrauchen die polnische

Sprache deutlich seltener (3,8 %) als die anderen Gruppen. Arbeiterinnen und Arbeiter sprechen doppelt

so häufig Türkisch wie Selbstständige bzw. Angestellte. Eine andere europäische Sprache wird unabhän-

gig von der beruflichen Stellung von etwa 11 % der Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund gesprochen.

63,969,9

53,8

5,2

5,1

11,4

5,2

4,6

8,1

6,33,8

8,1

11,710,8 11,9

6,1 4,2 5,1

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Selbstständige Angestellte Arbeiter/-innen

Abb. 6.8 Erwerbstätige mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Stellung im Beruf**)

*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) ohne Auszubildende – 1) einschließlich Beamtinnen und Beamte – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Deutsch

Türkisch

sonstige Sprache

Arabisch

Polnisch

andere euro-päische Sprache

Russisch

Grafik: IT.NRW

1)

Grafik: IT.NRW

Page 80: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

46 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.1.8 Arbeitszeitumfang

Im Vergleich der Beschäftigungsverhältnisse sprechen Teilzeittätige mit Migrationshintergrund im Haus-

halt häufiger vorwiegend Deutsch (69,3 %), geringfügig Beschäftigte dagegen mit einem Anteil von 58,1 %

deutlich seltener. Bei Letzteren spricht jede bzw. jeder Zehnte überwiegend Arabisch (3,3 %) oder eine

sonstige Sprache (6,4 %). Die Anteile derer mit einer anderen europäischen Sprache variieren zwischen

den Arbeitszeitformen von 9,1 % bis 11,6 %.

64,369,3

58,1

7,55,8

9,8

5,65,5

7,4

5,24,8

4,7

11,6 9,110,3

(3,3)

4,3 4,1 6,4

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Vollzeit Teilzeit geringfügige Beschäftigung

Abb. 6.9 Abhängig Erwerbstätige mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach imHaushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Art des Beschäftigungsverhältnisses

*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – 1) als einzige bzw. hauptsächliche Tätigkeit – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Deutsch

Türkisch

sonstige Sprache

Arabisch

Polnisch

andere euro-päische Sprache

Russisch

Grafik: IT.NRW

1)

Grafik: IT.NRW

Page 81: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

476 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.1.9 Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts

Menschen mit Migrationshintergrund, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Erwerbstätigkeit

bestreiten, sprechen im Vergleich zu den Gruppen mit anderen Unterhaltsquellen zu Hause häufiger

Deutsch (65,0 %). Dagegen sind Personen, die vorwiegend Türkisch sprechen bei der Erwerbstätigkeit

als Einkommensquelle unterrepräsentiert: Ihr Anteil liegt mit 7,1 % um mehr als die Hälfte niedriger als bei

denen, die durch Angehörige unterstützt werden (14,8 %). Menschen mit überwiegendem Bezug öffent-

licher Transferleistungen sprechen im Haushalt deutlich seltener hauptsächlich Deutsch (36,7 %) und

Polnisch (2,9  %), dagegen jede bzw. jeder Siebte (13,7  %) vorwiegend Arabisch und knapp jede/ jeder

Fünfte (18,0  %) eine sonstige Sprache. Die Anteile derer, die überwiegend eine andere europäische

Sprache verwenden, variieren zwischen den Einkommensquellen von etwa rund 11 % bis zu rund 13 %.

65,054,9

60,0

36,7

7,1

14,812,7

9,8

5,65,2

6,7

7,2

5,33,7

4,2

2,9

11,110,6

12,7

11,7

2,8

13,7

4,5 8,02,6

18,0

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Erwerbs-tätigkeit

Ange-hörige

Rente/Pension

öffentlicheTransfer-leistungen

Abb. 6.10 Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache und Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts

*) im Alter ab 15 Jahren – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Deutsch

Türkisch

sonstige Sprache

Arabisch

Polnisch

andere euro-päische Sprache

Russisch

Grafik: IT.NRW

Page 82: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

48 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.1.10 Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen

Das durchschnittliche monatliche Nettoeinkommen aus überwiegender Erwerbstätigkeit der Bevölke rung

im Alter von 15 und mehr Jahren beträgt bei Menschen mit Migrationshintergrund insgesamt 1 817 Euro.

Personen, die vorwiegend Deutsch im Haushalt sprechen haben mit 1  889  Euro das höchste Netto-

einkommen, knapp gefolgt von Menschen, die überwiegend eine andere europäische (1 879 Euro) sowie

eine sonstige Sprache (1 836 Euro) sprechen. Deutlich unterdurchschnittlich sind die monatlichen Netto-

einkommen aus überwiegender Erwerbstätigkeit bei Personen, die zu Hause hauptsächlich Russisch

(1 580 Euro) oder Arabisch sprechen (1 570 Euro).

1 889

1 624 1 580 1 604

1 879

1 570

1 836

0 €

500 €

1 000 €

1 500 €

2 000 €

Deutsch Türkisch Russisch Polnisch andereeuropäische

Sprache

Arabisch sonstigeSprache

Abb. 6.11 Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der Bevölkerung mit Migrationshintergrund*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach im Haushalt vorwiegend gesprochener Sprache

*) im Alter von 15 und mehr Jahren mit Erwerbstätigkeit als Quelle überwiegenden Lebensunterhalts – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Grafik: IT.NRW

Page 83: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

496 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.2 Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland

Als Hauptmotiv für den Zuzug nennt knapp die Hälfte der Menschen mit Migrationserfahrung die Familien-

zusammenführung bzw. -gründung (48,3 %). Der zweitwichtigste Grund für die Zuwanderung ist für ein

Sechstel (16,5 %) der Wunsch nach Arbeit und Beschäftigung. 15,6 % suchten hauptsächlich Schutz vor

Flucht, Verfolgung und Vertreibung. Zum Zweck des Studiums oder einer Aus- und Weiterbildung zogen

3,6 % der Menschen mit Migrationserfahrung nach Deutschland. Sonstige Gründe für ihre Zuwanderung,

wozu auch der Wunsch nach Niederlassung in Deutschland im Rahmen der EU-Freizügigkeit gilt, geben

16,1 % an.

48,3

15,5

16,5

3,6

16,1

0 % 10 % 20 % 30 % 40 % 50 %

Familienzusammenführungbzw. Familiengründung

Flucht, Verfolgung,Vertreibung, Asyl

Arbeit/Beschäftigung

Studium bzw. andereAus- und Weiterbildung

sonstige Gründe

Abb. 6.12 Bevölkerung mit Migrationserfahrung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland

*) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Grafik: IT.NRWGrafik: IT.NRW

Page 84: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

50 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.2.1 Geschlecht

Nach Zuzugsmotiven der Menschen mit Migrationserfahrung gibt es klare Unterschiede nach dem

Geschlecht: Für 57,2  % der Frauen ist die Familienzusammenführung bzw. -gründung das wichtigste

Motiv gegenüber 39,6 % bei Männern. Umgekehrt kam ein Fünftel (21,6 %) der Männer vorrangig wegen

Arbeit und Beschäftigung nach Deutschland im Vergleich zu 11,3 % der Frauen. Auch Flucht, Verfolgung

und Vertreibung ist für Männer mit einem Anteil von 18,3 % häufiger das Wanderungsmotiv als für Frauen

(12,6 %).

39,6

57,2

18,3

12,6

21,6

11,3

4,2 3,0

16,3 15,9

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

männlich weiblich

Abb. 6.13 Bevölkerung mit Migrationserfahrung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Geschlecht

*) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung

sonstige Gründe

Familienzusammenführung bzw. Familiengründung

Arbeit/Beschäftigung

Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl

Grafik: IT.NRW

Page 85: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

516 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.2.2 Zuwanderungszeitraum

Für ein Fünftel (19,1 %) der zwischen 1950 und 1989 Zugewanderten war der Wunsch nach Arbeit und

Beschäftigung das Hauptmotiv. Für 55,7 % war die sich anschließende Familienzusammenführung bzw.

-gründung der wichtigste Anlass. In der Zuwanderungsdekade von 1990 bis 1999 blieb dieses Motiv mit

einem Anteil von 55,1 % der wichtigste Zuwanderungsgrund, verlor bei den von 2000 bis 2017 Zugewan-

derten mit 37,9 % aber an Bedeutung. Im jüngsten Zuwanderungszeitraum ist der Wunsch nach Arbeit

und Beschäftigung (18,7 %) sowie nach einem Studium oder einer Aus- und Weiterbildung (6,4 %) deut-

lich höher. Der Anteil derer, die hauptsächlich Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung suchten,

stieg von 8,3 % der in der Periode von 1950 bis 1989 Zugewanderten auf 22,7 % der im Zeitraum zwischen

2000 und 2017 Zugewanderten.

55,7 55,1

37,9

8,314,0

22,7

19,1 9,818,7

1,71,9

6,4

15,119,2

14,3

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

1950 – 1989 1990 – 1999 2000 – 2017

Abb. 6.14 Bevölkerung mit Migrationserfahrung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Zuwanderungszeitraum

*) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Grafik: IT.NRW

Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung

sonstige Gründe

Familienzusammenführung bzw. Familiengründung

Arbeit/Beschäftigung

Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl

Zuwanderungszeitraum

Grafik: IT.NRW

Page 86: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

52 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.2.3 Alter

Im Vergleich der Altersgruppen ist für Jüngere Flucht, Verfolgung und Vertreibung mit einem Anteil von

27,3 % häufiger das vorrangige Wanderungsmotiv, 7,2 % erhofften sich die Möglichkeit eines Studiums

bzw. einer anderen Aus- und Weiterbildung. 30- bis unter 55-Jährige kamen mit einem Anteil von 51,9 %

häufiger aus Gründen der Familienzusammenführung bzw. -gründung nach Deutschland. Die Anteile der

Zugewanderten mit Wunsch nach Arbeit und Beschäftigung steigen mit zunehmendem Alter von 9,2 %

bei den Jüngeren bis zu 22,0 % bei den Älteren. Die Zuwanderung aus sonstigen Gründen hat altersüber-

greifend eine relativ hohe Bedeutung: Die Anteile steigen von 13,1 % bei unter 30-Jährigen bis zu 18,8 %

bei Älteren.

43,351,9

45,7

27,3 12,9

11,6

9,216,2

22,0

7,2 3,31,8

13,1 15,7 18,8

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

unter 30 30 – 55 55 und mehr

Abb. 6.15 Bevölkerung mit Migrationserfahrung*) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Altersgruppen

*) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung

sonstige Gründe

Familienzusammenführung bzw. Familiengründung

Arbeit/Beschäftigung

Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl

Alter von ... bis unter ... Jahren

Grafik: IT.NRW

Page 87: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

536 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.2.4 Allgemeinbildende Schulabschlüsse

Zugewanderte ohne allgemeinbildenden Schulabschluss nennen mit einem Anteil von 28,2 % häufiger

Flucht, Verfolgung und Vertreibung als wichtigsten Wanderungsgrund. Die Bedeutung dieses Motivs

sinkt mit steigendem Bildungsgrad bis hin zur Fachoberschulreife auf 9,5 %, steigt aber bei der (Fach-)

Hochschulreife mit einem Anteil von 13,5 % wieder an. Zugewanderte mit Hauptschulabschluss kamen

häufiger wegen der Chance auf Arbeit und Beschäftigung (18,2 %) nach Deutschland. Der Wunsch ei-

ner Familienzusammenführung bzw. -gründung war bei Menschen mit Fachoberschulreife (58,5 %) am

stärksten ausgeprägt. Mehr als jede bzw. jeder Zehnte mit dem höchsten Bildungsabschluss beabsich-

tigte zu studieren bzw. eine andere Aus- und Fortbildung zu absolvieren, gegenüber 13,5 %, die Schutz

vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung suchten. Die Anteile sonstiger Gründe für die Zuwanderung sind

bildungsübergreifend relativ hoch, mit einer Spanne von 14,3  % bei der (Fach-)Hochschulreife bis zu

18,8 % bei der Fachoberschulreife.

41,3

53,058,5

44,1

28,211,8

9,5

13,5

15,918,2 12,7

16,5

11,6

14,5 16,5 18,814,3

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

ohne Abschluss

Hauptschul-abschluss

Fachober-schulreife

(Fach-)Hoch-schulreife

Abb. 6.16 Bevölkerung*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und höchstem allgemeinbildenden Schulabschluss***)

*) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – ***) ohne gegenwärtigen Besuch einer allgemeinbildenden Schule – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung

sonstige Gründe

Familienzusammenführung bzw. Familiengründung

Arbeit/Beschäftigung

Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl

Grafik: IT.NRW

Page 88: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

54 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.2.5 Berufliche Bildungsabschlüsse

Die Strukturen der Hauptmotive für die Zuwanderung nach beruflichen Bildungsabschlüssen sind

weitgehend mit denen der schulischen Abschlüsse vergleichbar. Für Zugewanderte ohne beruflichen

Bildungs abschluss ist Flucht, Verfolgung und Vertreibung mit einem Anteil von 18,6  % häufiger der

Wanderungsgrund, bei Menschen mit abgeschlossener Berufsausbildung dagegen seltener (8,4 %). In

dieser Bildungsgruppe ist der Wunsch nach Familienzusammenführung bzw. -gründung mit einem Anteil

von 58,0 % am stärksten ausgeprägt. Etwa ein Fünftel der Menschen mit tertiärem Abschluss (18,9 %)

erhoffte sich eine Chance auf Arbeit und Beschäftigung und annähernd ein Zehntel (9,1 %) beabsichtigte

zu studieren bzw. eine andere Aus- und Fortbildung zu absolvieren. Etwa jede bzw. jeder Sechste nennt

bildungsübergreifend einen sonstigen Grund als Hauptmotiv für die Zuwanderung.

47,3

58,0

45,1

18,68,4

10,8

16,9 16,0

18,9

9,1

16,3 16,7 16,1

ohne Abschluss abgeschlosseneBerufsausbildung

tertiärer Ausbil-dungsabschluss

Abb. 6.17 Bevölkerung*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotivfür den Zuzug nach Deutschland und höchstem beruflichen Bildungsabschluss***)

*) im Alter von 25 bis unter 65 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – ***) ohne Schüler/-innen, Studierende und Auszubildende – 1) einschließlich Anlernausbildung – 2) Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschluss sowie Abschluss einer Meister-/Technikerausbildung – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung

sonstige Gründe

Familienzusammenführung bzw. Familiengründung

Arbeit/Beschäftigung

Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl

1)

2)

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Grafik: IT.NRW

Page 89: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

556 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.2.6 Erwerbsstatus

Erwerbstätige haben häufiger das Motiv der Familienzusammenführung bzw. -gründung (50,7  %) als

Erwerbslose (42,3  %) und Nichterwerbstätige (47,0  %). Sie nennen auch deutlich häufiger Arbeit und

Beschäftigung als wichtigsten Wanderungsgrund: Der Anteil von 18,9 % liegt um 4,0 Prozentpunkte über

dem der Erwerbslosen (14,9 %) und ist doppelt so hoch wie bei Nichterwerbstätigen (9,5 %). Diese wie-

derum suchten deutlich häufiger Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung (24,5 % bzw. 25,1 %).

Etwa jede bzw. jeder sechste Erwerbstätige und etwa jede bzw. jeder siebte Erwerbslose bzw. Nicht-

erwerbstätige nennt sonstige Gründe für die Zuwanderung.

50,742,3

47,0

9,5 24,5

25,1

18,914,9

9,54,1

(3,5) 4,5

16,8 14,8 14,0

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Erwerbstätige Erwerbslose Nichterwerbspersonen

Abb. 6.18 Bevölkerung*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für Zuzug nach Deutschland und Erwerbsstatus

*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung

sonstige Gründe

Arbeit/Beschäftigung

Familienzusammenführung bzw. Familiengründung

Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl

Grafik: IT.NRW

Page 90: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

56 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.2.7 Stellung im Beruf

Selbstständige haben seltener das Motiv der Familienzusammenführung bzw. -gründung (44,2  %) als

Angestellte (52,0 %) und Arbeiterinnen und Arbeiter (50,7 %). Dagegen ist für ein Fünftel (22,0 %) der

Selbstständigen Arbeit und Beschäftigung der wichtigste Wanderungsgrund. Mit der Absicht zu studie-

ren bzw. eine andere Aus- und Fortbildung zu absolvieren, kamen 6,6 % nach Deutschland und damit

geringfügig mehr als bei Angestellten (5,3 %). Letzteres Motiv ist bei Arbeiterinnen und Arbeitern nur

marginal vertreten (0,9 %). Dagegen liegt bei Arbeiterinnen und Arbeitern der Wunsch nach Arbeit und

Beschäftigung mit einem Anteil von 21,4  % auf dem Niveau der Selbstständigen. Angestellte suchten

etwas seltener Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung (8,2 %) und haben den geringsten Anteil

(17,7 %) bei denen, die sich hauptsächlich eine Chance auf Arbeit und Beschäftigung erhofften. Unabhän-

gig von der beruflichen Stellung nennen jeweils rund 17 % sonstige Gründe für die Zuwanderung.

44,252,0 50,7

10,4

8,2 10,4

22,017,7

21,4

6,6 5,3

16,9 16,9 16,6

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Selbstständige Angestellte Arbeiter/-innen

Abb. 6.19 Erwerbstätige*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Stellung im Beruf***)

*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – ***) ohne Auszubildende –1) einschließlich Beamtinnen und Beamten – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Grafik: IT.NRW

Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung

sonstige Gründe

Arbeit/Beschäftigung

Familienzusammenführung bzw. Familiengründung

Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl

1)

Grafik: IT.NRW

Page 91: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

576 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.2.8 Arbeitszeitumfang

Im Vergleich der Beschäftigungsverhältnisse wünschten sich Vollzeittätige seltener eine Familienzusam-

menführung bzw. -gründung (49,0 %) und häufiger eine Arbeit oder Beschäftigung (21,2 %). Demgegen-

über hatten geringfügig Beschäftigte bei letzterem Motiv einen nur halb so hohen Anteil (10,9 %). Der

Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung (13,1 %) hatte dagegen eine höhere Bedeutung, ebenso

wie der Wunsch nach einem Studium oder einer anderen Aus- und Fortbildung (6,1  %). Teilzeittätige

hatten häufiger den Wunsch nach Familienzusammenführung bzw. -gründung (58,1 %). Unabhängig von

der Arbeitszeitform nannte etwa jede bzw. jeder Sechste (jeweils rund 16 % bis 17 %) sonstige Gründe für

die Zuwanderung.

49,058,1

53,7

9,1

8,0 13,1

21,214,3 10,9

3,7 (2,9) 6,1

16,9 16,7 16,2

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Vollzeit Teilzeit geringfügigeBeschäftigung

Abb. 6.20 Abhängig Erwerbstätige*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Art des Beschäftigungsverhältnisses

*) im Alter von 15 bis unter 65 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – 1) als einzige bzw. hauptsächliche Tätigkeit– – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Grafik: IT.NRW

Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung

sonstige Gründe

Familienzusammenführung bzw. Familiengründung

Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl

1)

Arbeit/Beschäftigung

Grafik: IT.NRW

Page 92: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

58 6 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.2.9 Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts

Die Motive der Zugewanderten sind je nach Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts sehr unter-

schiedlich. Von den Menschen, die ihren Lebensunterhalt überwiegend aus Erwerbstätigkeit bestreiten,

suchte ein Fünftel (19,8 %) ursprünglich eine Arbeit und Beschäftigung und zur Hälfte (49,9 %) bestand

der Wunsch nach einer Familienzusammenführung bzw. -gründung. Zugewanderte mit letzterem Motiv

werden häufiger durch Angehörige (61,8 %) unterstützt, deutlich seltener diejenigen mit Wunsch nach Ar-

beit und Beschäftigung (8,2 %). Auf öffentliche Transferleistungen ist nur jede bzw. jeder Dritte (34,2 %)

mit dem Motiv der Familienzusammenführung bzw. -gründung angewiesen. Zwei Fünftel (39,4 %) dieser

Einkommensquelle nennen als Wanderungsgrund den Schutz vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung

und nur jede bzw. jeder Zehnte (10,6 %) begründet seine Zuwanderung mit der Suche nach Arbeit und

Beschäftigung. Sonstige Gründe werden unabhängig von der Einkommensquelle häufig genannt, mit

einer Spanne von 13,7 % bei öffentlichen Transferleistungen bis zu 18,4 % bei Renten/Pensionen.

49,9

61,8

43,9

34,2

9,0

8,6

9,4

39,4

19,8

8,2

26,8

10,64,2 6,5 (1,5)

2,1

17,0 14,9 18,413,7

0 %

20 %

40 %

60 %

80 %

100 %

Erwerbs-tätigkeit

Ange-hörige

Rente/Pension

öffentliche Transfer-leistungen

Abb. 6.21 Bevölkerung*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland und Quelle des überwiegenden Lebensunterhalts

*) im Alter ab 15 Jahren – **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011.

Studium bzw. andere Aus- und Weiterbildung

sonstige Gründe

Familienzusammenführung bzw. Familiengründung

Arbeit/Beschäftigung

Flucht, Verfolgung, Vertreibung, Asyl

Grafik: IT.NRW

Page 93: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

596 Schwerpunktthema: Vorwiegend gesprochene Sprache und Zuzugsmotive

6.2.10 Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen

Zugewanderte mit dem hauptsächlichen Wanderungsmotiv zu studieren oder eine andere Aus- und Fort-

bildung zu absolvieren haben das deutlich höchste monatliche Nettoeinkommen aus überwiegender

Erwerbstätigkeit (2 209 Euro). Um 200 Euro geringer ist der Verdienst Zugewanderter mit vorrangiger

Suche nach Arbeit und Beschäftigung (2 001 Euro). Deutlich unterdurchschnittlich sind die monatlichen

Nettoeinkommen aus überwiegender Erwerbstätigkeit bei denen, die als Wanderungsgrund den Schutz

vor Flucht, Verfolgung und Vertreibung nennen (1 706).

1 813

1 706

2 001

2 209

1 776

0 € 500 € 1 000 € 1 500 € 2 000 € 2 500 €

Familienzusammenführungbzw. Familiengründung

Flucht, Verfolgung,Vertreibung, Asyl

Arbeit/Beschäftigung

Studium bzw. andereAus- und Weiterbildung

Sonstige Gründe

Abb. 6.22 Durchschnittliches monatliches Nettoeinkommen der Bevölkerung*) mit Migrationserfahrung**) in Privathaushalten in NRW 2017 nach Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland

*) im Alter von 15 und mehr Jahren mit Erwerbstätigkeit als Quelle überwiegenden Lebensunterhalts **) Zuwanderung nach Deutschland ab 1950 – – – Ergebnisse des Mikrozensus; die Hochrechnung basiert auf den fortgeschriebenen Ergebnissen des Zensus 2011. Grafik: IT.NRW

Page 94: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

60 Fazit

Fazit

Deutsch ist die Sprache, die von der Mehrheit (56,9  %) der Menschen mit Migrationshintergrund in

Nordrhein-Westfalen im Haushalt vorwiegend gesprochen wird. Dahinter folgen als weitere Sprachen

Türkisch, Russisch und Polnisch; 4,3  % sprechen zuhause vorwiegend Arabisch. Ist Deutschland das

Geburtsland, dann sprechen 69,7  % der Menschen mit Migrationshintergrund überwiegend Deutsch,

erfolgte die Zuwanderung zwischen 2000 und 2017, sind es noch 28,1 %. Die Fluchtmigration der vergan-

genen Jahre spiegelt sich im Sprachgebrauch wider. Von den seit 2000 Zugewanderten sprechen 10,8 %

im Haushalt Arabisch.

Der Gebrauch der deutschen Sprache korreliert mit Bildung und sozialer Stellung. Personen mit Migra-

tionshintergrund, die vorwiegend Deutsch sprechen, haben ein höheres Bildungsniveau: Ihr Anteil liegt

bei den höheren schulischen Abschlüssen jeweils deutlich höher und bei denen ohne allgemeinbildenden

Abschluss deutlich niedriger. Bei Personen mit überwiegendem Lebensunterhalt aus Erwerbstätigkeit

wird zu Hause vorwiegend die deutsche Sprache benutzt, bei Menschen mit überwiegendem Bezug öffent-

licher Transferleistungen dagegen deutlich seltener und häufiger Arabisch oder eine sonstige Sprache.

Personen, die zuhause vorwiegend Deutsch sprechen, haben das höchste Nettoeinkommen aus über-

wiegender Erwerbstätigkeit, knapp gefolgt von Menschen, die hauptsächlich eine andere europä ische

oder sonstige Sprache verwenden. Deutlich unterdurchschnittlich sind die monatlichen Nettoeinkom-

men bei Personen, die in erster Linie Russisch oder Arabisch sprechen.

Der mit weitem Abstand wichtigste Einwanderungsweg nach Nordrhein-Westfalen war und ist die

Familie nmigration. Insgesamt war für 48,3 % der Personen, die selbst zugewandert sind, die Familien-

zusammenführung bzw. -gründung das zentrale Motiv, gefolgt von dem Wunsch nach Arbeit und Beschäf-

tigung (16,5 %) sowie Flucht, Verfolgung, Vertreibung und Asyl (15,5 %). Dieses Wanderungsmotiv hat in

den vergangenen Jahren an Bedeutung gewonnen. Wer zwischen 2000 und 2017 zugewandert ist, nennt

Flucht und Verfolgung mit 22,7 % als Hauptmotiv für den Zuzug nach Deutschland, gegenüber nur 8,3 %

derjenigen, die zwischen 1950 und 1989 nach Deutschland kamen. Stark an Bedeutung gewonnen hat in

der jüngeren Vergangenheit auch die Zuwanderung aufgrund von Studium bzw. Aus- und Weiterbildung.

Für 6,4 % der seit 2000 nach Deutschland zugezogenen Personen war es der ausschlaggebende Wande-

rungsgrund. Zugewanderte mit dem Motiv der Arbeitsuche sind seltener auf öffentliche Transferleistun-

gen angewiesen, Personen mit dem Wanderungsgrund der Flucht, Verfolgung und Vertreibung dagegen

deutlich häufiger. Letztere haben ein deutlich unterdurchschnittliches monatliches Nettoeinkommen aus

überwiegender Erwerbstätigkeit, Menschen mit Studium oder einer Aus- und Fortbildung als Wande-

rungsmotiv dagegen das deutlich höchste.

Page 95: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

61Glossar

Glossar

Arbeitslose

Zu den in der Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) erfassten Arbeitslosen zählen

Personen, die

• vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger

als 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäftigung ausüben,

• eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wöchentlich umfassende Beschäf-

tigung suchen,

• den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung

stehen, also arbeitsfähig und -bereit sind,

• in der Bundesrepublik Deutschland wohnen,

• nicht jünger als 15  Jahre sind und die Altersgrenze für den Renteneintritt noch nicht

erreicht haben,

• sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet

haben.

Arbeitslosenquote

Anteil der registrierten Arbeitslosen an allen abhängigen zivilen Erwerbspersonen

(Arbeits lose sowie sozialversicherungspflichtig und geringfügig Beschäftigte, Beamtinnen

und Beamte ohne Soldatinnen und Soldaten). Die Zahl der abhängigen zivilen Erwerbs -

per sonen wird wohnortsbezogen berechnet.

Seit 2017 können Ausländerarbeitslosenquoten auf regionaler Ebene nur noch monat-

lich auf Basis einer anders abgegrenzten, aber periodengleichen Bezugsgröße berechnet

werden; siehe http://www.integrationsberichte.nrw.de/integrationsberichterstattung_nrw/

indikatoren/E_Arbeitsmarkt_und_Lebensunterhalt/E5_arbeitslosenquote/Methodische-

Hinweise-der-Bundesagentur-fuer-Arbeit.docx

Einbürgerungsquote

Zahl der Einbürgerungen je 100 Ausländerinnen und Ausländer nach Ausländerzentral-

register jeweils zum Jahresende des Vorjahres der Einbürgerung.

Erwerbslose – ILO-Konzept

Nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO-Konzept)

gelten Personen im Alter von 15 bis unter 75 Jahren als erwerbslos, wenn sie in der Berichts-

woche weniger als eine Stunde in der Woche beschäftigt waren, nicht selbstständig waren,

in den vergangenen vier Wochen aktiv eine Erwerbstätigkeit gesucht haben und verfügbar

sind, d. h. innerhalb von zwei Wochen eine Erwerbstätigkeit aufnehmen können. Eine Regis-

trierung bei der Agentur für Arbeit ist nicht erforderlich. Arbeitslos gemeldete Personen, die

vorübergehend geringfügig tätig sind, zählen nach dem ILO-Konzept zu den Erwerbstätigen.

Page 96: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

62 Glossar

Erwerbslosenquote

Zahl der Erwerbslosen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Erwerbspersonen

(Erwerbstätige und Erwerbslose zusammen) der entsprechenden Bevölkerungsgruppe.

Erwerbstätige – ILO-Konzept

Erwerbstätige sind nach dem Labour-Force-Konzept der Internationalen Arbeitsorga-

nisation (ILO-Konzept) alle Personen im Alter von 15 und mehr Jahren, die in der Berichts-

woche zumindest eine Stunde gegen Entgelt (Lohn, Gehalt) oder als Selbstständige bzw.

als mithelfende Familienangehörige gearbeitet haben oder in einem Ausbildungsverhältnis

stehen. Keine Rolle spielt dabei, ob es sich bei der Tätigkeit um eine regelmäßig oder nur

gelegentlich ausgeübte Tätigkeit handelt. Aus der ILO-Definition der Erwerbstätigkeit folgt,

dass auch Personen mit einer »geringfügigen Beschäftigung« im Sinne der Sozialver siche-

rungs regelungen sowie Soldatinnen und Soldaten (vormals auch Wehrpflichtige und Zivil-

dienstleistende) als Erwerbstätige erfasst werden. Personen, die sich in einem for malen

Arbeitsverhältnis befinden, dieses aber aufgrund von z. B. Elternzeit oder Sonderurlaub

vorübergehend unterbrochen haben, gelten ebenfalls als erwerbstätig.

Erwerbstätigenquote

Zahl der Erwerbstätigen im Alter von 15 bis unter 65 Jahren je 100 Personen der entspre-

chenden Bevölkerungsgruppe.

Geringfügige Beschäftigung

Ein Beschäftigungsverhältnis gilt als geringfügig (bzw. als Minijob), wenn das monatliche

Einkommen 450 Euro (bis Ende 2012: 400 Euro) nicht übersteigt (geringfügig entlohnte Be-

schäftigung) oder die Beschäftigungsdauer drei Monate (bis Ende 2015: zwei Monate) bzw.

70 Arbeitstage (bis Ende 2015: 50 Arbeitstage) pro Jahr nicht überschreitet (kurz fristige

Beschäftigung). Zudem lassen sich geringfügig Beschäftigte danach unterscheiden, ob sie

in Haupt- oder Nebentätigkeit einer geringfügigen Beschäftigung nachgehen.

Migrationshintergrund

Gemäß dem Teilhabe- und Integrationsgesetz Nordrhein-Westfalen sind Menschen mit

Migrations hintergrund

1. Personen, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes sind

oder

2. außerhalb des heutigen Gebietes der Bundesrepublik Deutschland geborene und seit

dem 1. Januar 1950 nach Deutschland zugewanderte Personen oder

3. Personen, bei denen mindestens ein Elternteil die Kriterien der Nummer 2 erfüllt.

Bei der Ermittlung des Migrationsstatus der Elternteile ist zu berücksichtigen, dass im

Mikro zensus regelmäßig nur Informationen von Elternteilen vorliegen, die mit ihren Kindern

im Haushalt zusammen wohnen und wirtschaften. In einem Abstand von vier Jahren

(zuletzt  2013) werden im Mikrozensus zusätzlich Zuwanderungsmerkmale der nicht im

Haushalt lebenden bzw. verstorbenen Eltern erhoben, mit der Folge, dass die ermittelte Zahl

der Bevölke rung mit Migrationshintergrund in diesen Jahren gegenüber den Vergleichs-

jahren erhöht ist.

Page 97: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

63Glossar

Mikrozensus

Der Mikrozensus (»kleine Volkszählung«) ist die größte Haushaltsbefragung der amtlichen

Statistik. Er dient dazu, die Datenlücke zwischen zwei Volkszählungen zu schließen. Jährlich

werden rund ein Prozent aller Personen in Privathaushalten und Gemeinschafts unterkünften

befragt. Da die Auskunftserteilung im Mikrozensus verpflichtend ist, liefert er auch für Per-

sonengruppen zuverlässige Ergebnisse, die üblicherweise in Bevölkerungsbefra gungen

schwierig zu erreichen sind. Der Mikrozensus liefert statistische Informationen in tiefer

fachlicher und regionaler Gliederung über die Bevölkerungsstruktur sowie die wirtschaft-

liche und soziale Lage der Bevölkerung, insbesondere über Erwerbstätigkeit, Arbeitsuche,

Aus- und Weiterbildung, Wohnverhältnisse und Gesundheit. Derzeit berücksichtigt der

Mikro zensus bei der Hochrechnung der Bevölkerungsergebnisse den Zensus 2011 ab dem

Jahr 2011, frühere Jahre basieren auf der Bevölkerungsfortschreibung der Volkszählung aus

dem Jahr 1987.

Nettoeinkommen

Die Höhe des gesamten individuellen Nettoeinkommens wird im Mikrozensus durch eine

Selbsteinstufung der bzw. des Befragten in vorgegebene Einkommensklassen ermittelt.

Das monatliche Nettoeinkommen setzt sich aus der Summe aller Einkommensarten (ohne

Steuern und Sozialversicherungsbeiträge) zusammen. Die wichtigsten Einkommensarten

sind: Lohn oder Gehalt, Unternehmenseinkommen, Rente, Pension, öffentliche Unterstüt-

zungen (darunter auch Leistungen für Unterkunft und Heizung), Einkommen aus Vermie-

tung und Verpachtung, Kindergeld und Wohngeld.

Nichterwerbspersonen

Personen, die keine – auch keine geringfügige – auf Erwerb gerichtete Tätigkeit ausüben

oder suchen. Personen im Alter von unter 15 Jahren zählen grundsätzlich zu den Nicht-

erwerbspersonen.

SGB II

Zum 1. Januar 2005 ist das Zweite Buch Sozialgesetzbuch (SGB II – sog. Hartz-IV-Gesetz)

in Kraft getreten. Die im SGB  II geregelte Grundsicherung für Arbeitsuchende ersetzt die

frühere Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe für Erwerbsfähige. Erwerbsfähige Leistungs-

berechtigte erhalten das Arbeitslosengeld II (ALG II). Nicht erwerbsfähige Leistungsberech-

tigte, die in einer Bedarfsgemeinschaft mit ALG II-Empfänger/-innen leben, erhalten Sozial-

geld. Die Geldleistungen setzen sich zusammen aus:

• Leistungen aufgrund von Regelbedarfen (§ 20 SGB II) – für ALG II und Sozialgeld gelten

einheitliche, pauschalierte Regelsätze,

• ggf. Leistungen für Mehrbedarfe beim Lebensunterhalt (§ 21 SGB II),

• Leistungen für Unterkunft und Heizung (§ 22 SGB II).

SGB-II-Anteil

Anteil der erwerbsfähigen Bezieher/-innen von Leistungen nach SGB II je 100 Personen der

jeweiligen Bevölkerungsgruppe im Alter von 15 bis unter 65 Jahren, eigene Berechnung.

Page 98: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

64 Glossar/Zeichenerklärung

SGB II – erwerbsfähige Leistungsberechtigte

Als erwerbsfähige Leistungsberechtigte gelten gemäß § 7 SGB II Personen, die

• das 15. Lebensjahr vollendet und die Altersgrenze nach § 7a SGB II noch nicht erreicht

haben,

• erwerbsfähig sind,

• hilfebedürftig sind und

• ihren gewöhnlichen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland haben.

Als erwerbsfähig gilt gemäß §  8 SGB II, wer nicht durch Krankheit oder Behinderung auf

absehbare Zeit außerstande ist, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeits-

markts mindestens drei Stunden täglich erwerbstätig zu sein. Hilfebedürftig ist gemäß § 9

SGB II, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksich-

tigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von

anderen erhält.

Tertiärer Bildungsabschluss

Fachschul-, Fachhochschul- und Hochschulabschluss sowie Abschluss einer Meister-/

Technikerausbildung.

Überwiegender Lebensunterhalt

Unterhaltsquelle, aus der die Mittel für den Lebensunterhalt überwiegend bezogen werden.

Bei mehreren Unterhaltsquellen (z. B. Erwerbstätigkeit, Einkünfte aus Vermietung und Zins-

einkünfte) wird die wesentliche Quelle berücksichtigt. Im Mikrozensus werden diese Anga-

ben durch eine Selbsteinstufung der Befragten ermittelt.

Zeichenerklärung(nach DIN 55 301)

0 weniger als die Hälfte von 1 in der letzten besetzten Stelle, jedoch mehr als nichts

– nichts vorhanden (genau null)

. Zahlenwert unbekannt oder geheim zu halten

. . . Zahlenwert lag bei Redaktionsschluss noch nicht vor

( ) Aussagewert eingeschränkt, da der Wert Fehler aufweisen kann

/ keine Angabe, da der Zahlenwert nicht sicher genug ist

x Tabellenfach gesperrt, weil Aussage nicht sinnvoll

Abweichungen in den Summen erklären sich aus dem Runden der Einzelwerte.

Page 99: LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

IMPRESSUM

Herausgeber

Ministerium für Kinder, Familie,

Flüchtlinge und Integration

des Landes Nordrhein-Westfalen

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Telefon: 0211 837-02

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