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Sitzungsmappe erstellt am: 21.07.2021 10:15:56 LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode E 17/1082 07.01.2020 Wissenschaftsausschuss Helmut Seifen MdL Einladung 42. Sitzung (öffentlich) des Wissenschaftsausschusses am Mittwoch, dem 15. Januar 2020, 16.00 bis 18.00 Uhr, Raum E 1 A 16 Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest: Tagesordnung 1. Fit für die Demokratie: Schutz vor Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/7914 Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7991 2. Forschungskompetenz in den Bereichen Kerntechnologie und Kernsicher- heitsforschung muss in Nordrhein-Westfalen erhalten bleiben Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/8099 3. Konfuzius-Institute in Nordrhein-Westfalen Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2873

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LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode

E 17/1082

07.01.2020 Wissenschaftsausschuss Helmut Seifen MdL

Einladung 42. Sitzung (öffentlich) des Wissenschaftsausschusses am Mittwoch, dem 15. Januar 2020, 16.00 bis 18.00 Uhr, Raum E 1 A 16 Landtag Nordrhein-Westfalen Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf Gemäß § 53 Absatz 1 der Geschäftsordnung des Landtags berufe ich den Ausschuss ein und setze folgende Tagesordnung fest: Tagesordnung 1. Fit für die Demokratie: Schutz vor Rechtsextremismus, Antisemitismus und

Rassismus Antrag der Fraktion der SPD Drucksache 17/7914 Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Drucksache 17/7991

2. Forschungskompetenz in den Bereichen Kerntechnologie und Kernsicher-heitsforschung muss in Nordrhein-Westfalen erhalten bleiben Antrag der Fraktion der AfD Drucksache 17/8099

3. Konfuzius-Institute in Nordrhein-Westfalen Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2873

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4. Aktueller Stand: Verpflichtungserklärung der Länder: Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken Bericht der Landesregierung Vorlage 17/2883

5. Verschiedenes

gez. Helmut Seifen - Vorsitzender -

F. d. R. Anke Seifert Ausschussassistentin

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/1082Wissenschaftsausschuss

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Fit für die Demokratie: Schutz vor Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus

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Drucksache 17/7914

19.11.2019

Datum des Originals: 19.11.2019/Ausgegeben: 25.11.2019

Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

Antrag der Fraktion der SPD Fit für Demokratie: Schutz vor Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus verstärken 74 Jahre nach dem Ende der Shoa, der nationalsozialistischen Gewaltherrschaft müssen wir gemäß der aktuellen Leipziger Autoritarismus-Studie feststellen, dass rund 10% der Befragten traditionellen judenfeindlichen Äußerungen zustimmen und sich sogar zwischen 10% und über 50% der Deutschen zustimmend zu judenfeindlichen Stereotypen äußern. Eine weitere Studie des Jüdischen Weltkongresses hat festgestellt, dass rund 25% der Deut-schen wieder antisemitische Gedanken hegen. Dies muss zum Nachdenken anregen. Denn es besteht der begründete Verdacht, dass antisemitische Einstellungen nie wirklich ver-schwunden waren und die Zeilen Bertolt Brechts „…der Schoß ist fruchtbar noch, aus dem das kroch“ noch heute gelten. Nach 1945 wurde mehr oder weniger konsequent gegen offen geäußerte nationalsozialisti-sche Einstellungen vorgegangen und sie waren gesellschaftlich unerwünscht. Aus den Köpfen der Menschen scheint dieses Gedankengut aber nicht vollends verband. Anders sind die welt-weit zu beobachtenden anlasslosen menschenverachtenden, gruppenbezogenen Ausgren-zungsideologien nicht erklärbar. Alte Ressentiments blühen in neuem Gewand auf. Heute, zu Beginn des 21.Jahrhunderts, kommen Rechtsextremismus und Antisemitismus nicht mit Glatze und Springerstiefel, sondern mit Aktentasche und Nadelstreifen, mit Abgeordnetenaus-weis und Hochschultitel. Sie sind mitten in der Gesellschaft angekommen. Dank der heutigen medialen Möglichkeiten nutzen sie die vielfältigen Angebote jeden und jede ganz individuell zu kontaktieren und ihre Videos und Veröffentlichungen genießen dadurch einen höheren Ver-breitungsgrad denn je. Folglich reicht es auch nicht mehr in gelegentlichen Reden und Inter-views auf die Gefahren des Rechtsextremismus und insbesondere des Antisemitismus hinzu-weisen. Deutliche öffentliche Solidarisierung mit unseren jüdischen Bürgerinnen und Bürgern ist gefordert und gleichzeitig der größtmögliche Schutz jüdischer Einrichtungen. Halle darf es kein zweites Mal geben. Was rechtsradikal ist, muss auch so benannt werden. Da kann es keine Neutralität geben. Wer Faschist ist, muss auch so genannt werden. Wer Rassist ist, muss so bezeichnet werden. Wer sich der NS-Sprache und Ideologie bedient, kann nicht auf unser Verständnis setzen. Wer Parlamente als Bühne für rassistische und hetzende Reden versteht, missbraucht das Parlament und hat dort nichts zu suchen. Wer Parteien wählt, die für all das stehen und eintreten, trägt Verantwortung für die gegenwärtige Entwicklung in

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Deutschland. Nationalsozialistisches Gedankengut kann nämlich nicht „aus Versehen“ oder „aus Protest“ gewählt werden. Es ist demnach höchste Zeit, dass wir nicht nur über Antisemitismus in unserem Land reden, sondern auch verstärkt handeln. Wir müssen unsere politischen Möglichkeiten gemeinsam – über Parteigrenzen hinweg - auf die Bekämpfung jeder Form der gruppenbezogenen Men-schenfeindlichkeit insbesondere die des Antisemitismus und auf die Stärkung der Selbstver-teidigungskräfte der Demokratie konzentrieren. Dazu sind das Parlament und die Landesre-gierung gleichermaßen und gemeinsam gefordert. Es ist ein in breiter Öffentlichkeit getragener Dialog über die Grundwerte unserer Demokratie notwendig sowie eine Befassung mit den Mechanismen der schleichenden Begriffsokkupation und -transformation und der daraus entstehenden Gefahr des verharmlosenden Euphemis-mus. Es geht im digitalen Zeitalter des schnelllebigen Internets und der Gefahren durch Fake News, um die dringend notwendige Befähigung von Staatsbürgerinnen und Staatsbürgern, die in der Lage sind nationalsozialistisches Gedankengut, Strukturen und Mechanismen zu ent-tarnen. Präventiv bedarf es dazu der Einübung von demokratischen Verhaltensweisen und einer Sen-sibilisierung für Ausgrenzung und Diskriminierung von der Kita bis in die Hochschulen, aber auch im täglichen Leben. Wir brauchen verstärkt einer politischen Bildung, die zugleich die Wertschätzung aber auch die Notwendigkeit unserer demokratischen Gesellschaft zum Aus-druck bringt. Der Landtag beschließt:

Der Landtag bekräftigt seinen mit den Stimmen aller demokratischen Fraktionen gefassten Beschluss von Januar 2019 (Drs, 17/4797 2. Neudruck) und fordert die Landesregierung er-neut auf, 1. die Arbeit gegen Rechtsextremismus zu stärken, 2. das integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus weiterzuent-

wickeln, 3. das kommunale Förderprogramm „NRWeltoffen“ auszuweiten sowie 4. die Handlungsempfehlungen des parlamentarischen Untersuchungs-ausschusses III zu

den Verbrechen des NSU in Nordrhein-Westfalen der 16. Legislaturperiode des Landtages NRW (Drucksache 16/14400) umzusetzen.

Darüber hinaus fordert der Landtag die Landesregierung auf, 5. Nach dem Vorbild der Länder Bayern, Niedersachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-

Holstein landesrechtliche Regelungen für das Versammlungsrecht zu verabschieden, die insbesondere auch bessere Handlungsmöglichkeiten als bisher schaffen, um rechtsext-reme Versammlungen und Kundgebungen an Gedenktagen aus Anlass der nationalsozi-alistischen Gewalt- und Terrorherrschaft zu unterbinden.

6. ein Lagebild Antisemitismus und Diskriminierung zu erstellen, 7. die Arbeit der Antisemitismusbeauftragten zu stärken, 8. in mehr Maßnahmen zur Demokratieförderung und zur politischen Bildung zu investieren

und die Blockade gegen ein Demokratiefördergesetz auf Bundesebene aufzubrechen, 9. ein gemeinsames Aktionsbündnis, an dem alle relevanten Institutionen an einen Tisch

kommen und die erforderlichen Maßnahmen umsetzen, zu initiieren. Mit der Landeskoor-dinierungsstelle Rechtsextremismus wurde vor Jahren so eine Stelle geschaffen, dessen Kreis aber erweitert werden muss,

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10. für religiöse Einrichtungen wie Synagogen und Moscheen verstärkte Sicherheitsvorkeh-rungen zu treffen,

11. unsere Sicherheitsbehörden für rechtsextreme Taten stärker zu sensibilisieren, z.B. durch eine/n Antisemitismusbeauftragte/n in der Polizei,

12. Verfassungsschutz und Polizei zur Bekämpfung von Rechtsextremismus und Rassismus personell aufzustocken,

13. die inhaltliche Weiterentwicklung des „Projekts Wegweiser“ und eine Ausweitung des Pro-gramms auf sämtliche Formen von Extremismus durch die Schaffung von entsprechenden Präventionszentren voranzutreiben,

14. Verständnis für Demokratie und den Rechtsstaat, gesellschaftlichen Zusammenhalt, Tole-ranz und Respekt im Schulalltag verbindlich zu verankern und zu stärken. Projekte, wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“, bieten darüber hinaus eine gute Möglich-keit zur Thematisierung von antisemitischen und anderen menschenverachtenden Einstel-lungen. Die Schulen benötigen ausreichende Ressourcen für die Prävention, um z.B. Ra-dikalisierung, Diskriminierung und Gewalt zu verhindern oder frühzeitig zu erkennen. In diesem Zusammenhang sind beispielsweise der kontinuierliche Einsatz von Schulsozial-arbeiterinnen und -sozialarbeitern und die enge Anbindung an die Jugendhilfe wichtige Instrumente,

15. eine Dunkelfeldstudie durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler durchfüh-ren zu lassen, um ein klareres Bild der unterschiedlichen Formen des Antisemitismus zu bekommen,

16. eine konsequente Erfassung, Veröffentlichung und Ahndung antisemitischer Straftaten, die dauerhafte Förderung von Trägern der Antisemitismusprävention und eine langfristig an-gelegte Forschungsförderung zum Antisemitismus auf den Weg zu bringen,

17. die Erinnerung an die Shoa auch für zukünftige Generationen wach und erlebbar zu halten. Ein neues Feld könnte die Aufarbeitung von NS-Verbrechen in Sportvereinen sein sowie

18. Täter und rechtsextreme Netzwerke nicht zu verharmlosen. Wir fordern eine klare Spra-che, die die Taten korrekt benennt. Es handelt sich um rechtsextremistischen Terrorismus.

Thomas Kutschaty Sarah Philipp Sven Wolf Elisabeth Müller-Witt und Fraktion

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Drucksache 17/7991

26.11.2019

Datum des Originals: 26.11.2019/Ausgegeben: 27.11.2019

Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

Entschließungsantrag der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN zum Antrag der SPD (Drucksache 17/7914): „Fit für Demokratie: Schutz vor Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus verstärken!“ Rechtsextremismus, Antisemitismus und Rassismus wirksam begegnen! I. Ausgangslage

Rechtsextreme Bedrohung Im Jahr 2019 wurde unsere demokratische Gesellschaft von mehreren rechtsextrem, rassistisch und antisemitisch motivierten Anschlägen erschüttert. In der Silvesternacht wurden Menschen im Ruhrgebiet aus rassistischen Motiven angegriffen. Ein Mann fuhr gezielt in feiernde Menschengruppen, die seines Erachtens einen Migrationshintergrund hatten. Dabei wurden vierzehn Menschen verletzt, eine Frau lebensgefährlich. Darunter waren auch zwei Kinder. Der Mord am Kasseler Regierungspräsidenten, Dr. Walter Lübcke, im Juni war ebenfalls rassistisch motiviert. Der dringend Tatverdächtige Stephan E. war den Sicherheitsbehörden in der Vergangenheit als Mitglied der Kasseler Neonazi-Szene bekannt. Sein Motiv war offenbar die klare Haltung von Dr. Lübcke zur Aufnahme von Geflüchteten. Erst vor wenigen Wochen versuchte Stephan B. in die Synagoge in Halle einzudringen und die Menschen, die dort den höchsten jüdischen Feiertag Jom Kippur begingen, zu töten. Nachdem dies nicht gelang tötete B. eine Frau auf der Straße und später einen Mann in einem Imbiss. B. hatte die Tat lange vorbereitet und sie selbst per Livestream veröffentlicht. Neben dem ganz eindeutigen antisemitischen Motiv, war B. auch von rassistischen und – nicht zuletzt – antifeministischen Ideologien geleitet. Diese Anschläge verdeutlichen die akute und konkrete Gefahr des Rechtsterrorismus. Auf diese Gefahr haben Angehörige gesellschaftlicher Minderheiten und gegen Rechtsextremismus engagierte Menschen spätestens seit der Selbstenttarnung des NSU immer wieder hingewiesen. Ein effektives Handeln staatlicher Stellen ist dringend notwendig. Dabei ist es wichtig, die neuen Entwicklungen und Erscheinungsformen im rechtsextremem Spektrum wahrzunehmen und bei entsprechenden Maßnahmen zu berücksichtigen.

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Die oben genannten Anschläge zeigen auch, wie unterschiedlich die Täter rechter Gewaltakte agieren, und dass nicht immer eine enge Anbindung an den organisierten Rechtsextremismus vorliegt. Gleichwohl zeigt der organisierte Neonazismus in den letzten Jahren eine noch stärker auf Gewalt fokussierende Agitation auf. Mit rechtsextremen Kampfsportveranstaltungen, die mit dem Format „Kampf der Nibelungen“ mehrfach auch in Nordrhein-Westfalen stattgefunden haben, werden neben kommerziellen Interessen auch die Zwecke einer Vernetzung der Szene und vor allem eine Professionalisierung eines vermeintlich bevorstehenden „Kampfes auf der Straße“ verfolgt. Die rechtsextreme Szene übt mit solchen Veranstaltungen Kampftechniken ein, die sie gegen Menschen einsetzen will. Dabei gibt es große Überschneidungen zu rechten Hooligan-Szenen und zur Rechtsrock-Szene. Der Hauptorganisator von „Kampf der Nibelungen“ ist ein führendes Mitglied des Dortmunder Kreisverbandes von „Die Rechte“. Die aktuell in Essen, Köln, Mönchengladbach, Düsseldorf und Herne agierenden bürgerwehrähnlichen Gruppierungen, die teilweise wöchentlich Versammlungen durchführen und eine hohe Gewaltaffinität aufweisen, sind im Zusammenhang mit HoGeSa zu sehen, zumal einer der Hauptakteure in diesen Mischszenen von rechten Rockern, Hooligans und Rechtsextremen einer der Organisatoren der Demonstration 2014 von HoGeSa in Köln war. Auch wenn diese Gruppierungen versuchen das Label des Rechtsextremismus von sich zu weisen, ist inzwischen mit Blick auf die Teilnahme von bekannten Neonazis an den Versammlungen und die offenen Gewaltandrohungen durch die Düsseldorfer „Bruderschaft Deutschland“ auf Demonstrationen in Mönchengladbach und in Berlin sehr klar, dass es sich um rechtsextreme Gruppierungen handelt. Besonders besorgniserregend sind die Aktivitäten von „Combat 18“. Dieses rechtsterroristische Netzwerk gilt als bewaffneter Arm der im Jahr 2000 vom Bundesinnenminister verbotenen Organisation „Blood & Honour“. „Combat 18“ verfolgt die rechtsterroristische Strategie eines „führerlosen Widerstandes“ und ist geprägt von antisemitischen und rassistischen Ideologien. In Nordrhein-Westfalen gehören in etwa zehn Personen, die vom Verfassungsschutz NRW beobachtet werden, diesem Netzwerk an. Von zwölf Personen aus diesem Netzwerk gingen in den letzten Jahren 84 Straftaten aus, die fast zu einem Drittel auch Körperverletzungsdelikte bzw. schwere Körperverletzungsdelikte umfassten. Nach dem Mord an Dr. Lübcke erschien ein Video von „Combat 18“, worin ein Zusammenhang des Mordes mit „Combat 18“ dementiert wurde. Eine Führungsfigur von „Combat 18“ aus Nordrhein-Westfalen nimmt regelmäßig an rechtsextremen Kampfsportveranstaltungen und an Versammlungen von „Die Rechte“ teil. Obwohl „Combat 18“ klandestin agiert, ist das Netzwerk doch eng angebunden an die Neonazi-Szene. „Die Rechte“ wird im Verfassungsschutzbericht NRW für das Jahr 2018 als „Gravitationszentrum des Rechtsextremismus in Nordrhein-Westfalen“ bezeichnet. Obwohl mit der NPD und Der III. Weg weitere neonazistische Parteien in Nordrhein-Westfalen existieren, sind bei nahezu allen neonazistischen Gruppierungen und Aktionen Verbindungen zu „Die Rechte“ nachweisbar. „Die Rechte“ knüpft unmissverständlich an den Zielen und der Ideologie des Nationalsozialismus an und tritt offensiv und äußerst gewaltbereit auf. Sie ist eine Nachfolgestruktur der im Jahr 2012 verbotenen rechtextremen Kameradschaften. Seit 2018 ist eine Vielzahl von rechtsextremistisch, rassistisch und antisemitisch motivierten Drohbriefen und Flugblättern bekannt geworden. Auch in Nordrhein-Westfalen werden Medienschaffende, Moscheen, staatliche Einrichtungen, Vereine und Einzelpersonen auf diese Weise bedroht. Teilweise wären die Schreiben mit „Combat 18“ oder „Blood & Honour“ unterschrieben. Eine große Verunsicherung hat auch eine Flugblattaktion der

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„Atomwaffendivision Deutschland“ in der Kölner Keupstraße, einem Anschlagsort des NSU, ausgelöst. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit Bereits seit Anfang der 2000er Jahre wird am Institut für interdisziplinäre Krisen- und Konfliktforschung in Bielefeld kontinuierlich zu gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit geforscht. Die Ergebnisse zeigen, dass menschenfeindliche – also rassistische, antisemitische, antiziganistische, flüchtlingsfeindliche, sexistische, homophobe etc. – Einstellungen in der Mitte der Gesellschaft verankert sind. So stimmen der 2019 erschienenen Mitte-Studie zufolge etwa 45% der Befragten der Aussage zu, dass „Asylbewerber in ihrem eigenen Land gar nicht verfolgt“ seien zu, knapp 18% sind der Auffassung, dass Muslimen die Zuwanderung nach Deutschland untersagt werden sollte, knapp 27% können es mit Bezug auf die Politik von Israel „gut verstehen, dass man etwas gegen Juden hat“. Diese hohen Zustimmungswerte zu eindeutig generalisierenden und abwertenden Einstellungen können nicht allein auf rechtsextreme Strukturen zurückgeführt werden. Gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit ist ein gesamtgesellschaftliches Problem. Ein zentraler Befund der jahrelangen Forschung ist, dass die unterschiedlichen Ideologien der Ungleichwertigkeit in einem Zusammenhang mit einander stehen und sich gegenseitig verstärken. Die Hauptmotive des Täters von Halle, Stephan B., waren neben Antisemitismus auch Antifeminismus und Rassismus. Am Phänomen Antisemitismus zeigt sich besonders deutlich, wie breit abwertende und feindselige Ansichten über eine bestimmte gesellschaftliche Gruppe gestreut sind. Antisemitismus hat verschiedene Erscheinungsformen. Neben dem „klassischen Antisemitismus“, werden auch Auffassungen vertreten, die als „sekundärer Antisemitismus“ und als „israelbezogener Antisemitismus“ einzuordnen sind. Aufgrund der Tabuisierung des „klassischen Antisemitismus“ wird vielfach auf „sekundären“ und „israelbezogenen“ Antisemitismus ausgewichen. Dabei kommen die Anfeindungen aus allen gesellschaftlichen Schichten und Gruppen sowie aus allen politischen Spektren. Wie verletzlich die Jüdinnen und Juden und ihre Gemeinden auch heute sind, zeigt der schreckliche Anschlag in Halle. Viele gesellschaftlich marginalisierte Gruppen sind von Anfeindungen und auch tätlichen Angriffen betroffen. Oft erleben sie solche Angriffe als alltägliches Ereignis und bringen die Taten nicht immer zur Anzeige. Dafür haben sie unterschiedliche Gründe. Es kann sein, dass sie die Tat selbst nicht als strafbar einschätzen, weil sie so oft Anfeindungen erleben. Oder sie gehen davon aus, dass ihnen nicht geglaubt wird und etwaige Ermittlungen ohnehin eingestellt werden. Auch kommt es vor, dass das Vertrauen zu den Sicherheitsbehörden fehlt. Beratungsstellen berichten auch immer wieder davon, dass das politische Motiv von Hasskriminalität von der Polizei oder der Justiz nicht erkannt wird. Das führt zu einer hohen Dunkelziffer. Im Falle des antimuslimischen Rassismus gehen Expertinnen und Experten sogar von einer achtmal höheren Dunkelziffer aus, als an der Statistik zur politisch motivierten Kriminalität abzulesen ist.1 Die Neue Rechte Obwohl menschenfeindliche Einstellungen in allen politischen Strömungen vorkommen, ist festzustellen, dass sie einen Teil des Wesenskerns rechtsextremer und rechtspopulistischer Ideologien und Organisationen darstellen. Auch wenn sich die sogenannte Neue Rechte bemüht, sich von neonazistischen Gruppen zu distanzieren, liegt ihr die gleiche rassistische, antisemitische und autoritäre Ideologie zugrunde.

1 Vgl. Neue Westfälische vom 11.11.2019 „Muslime werden täglich Opfer von Rassismus“

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Sowohl bei der Identitären Bewegung, als auch in der AfD wird das Ziel eines Ethnopluralismus verfolgt. Dieser Begriff mag in manchen Ohren harmlos klingen, aber er stellt tatsächlich nur ein neues Label für die völkisch-rassistische Ideologie dar, die vom Nationalsozialismus vertreten wurde. Denn nach dem Konzept des Ethnopluralismus haben die unterschiedlichen „Völker“ eine Daseinsberechtigung in ihren eigenen Ländern, eine „Vermischung“ wird als Gefahr für die eigene Identität angesehen und abgelehnt. Die Neue Rechte orientiert sich an rechtskonservativen Theoretikern, deren Thesen den Nationalsozialismus hervorbrachten bzw. prägten. Eine weitere Idee der Neuen Rechten, die eine Parallele zum Neonazismus bzw. Nationalsozialismus darstellt, ist die Verschwörungstheorie von einem vermeintlich bevorstehenden „Großen Austausch“. In dieser Verschwörungstheorie wird behauptet, dass es geheime Netzwerke gebe, die die Bevölkerung Europas austauschen wollten. Die Migration nach Europa sei durch diesen Geheimzirkel gesteuert und gefährde die alteingesessene Bevölkerung. Solche Szenarien einer vermeintlichen Überfremdung finden sich auch in der neonazistischen Idee eines vermeintlich drohenden „Volkstodes“ wieder. Die Neue Rechte versucht sich intellektuell und bürgerlich zu geben. Aber ihre Ideologie unterscheidet sich im Kern nicht von der Ideologie des Nationalsozialismus. Einige rechtsterroristische Anschläge bezogen sich nicht direkt auf den Nationalsozialismus, sondern auf Theorien der Neuen Rechten. Darunter sind der Anschlag in Oslo und Utøya, der Anschlag im Münchener Olympia Einkaufszentrum, der Anschlag in Christchurch und auch der Anschlag in Halle.

II. Handlungsbedarfe

Aus der oben skizzierten Ausgangslage ergeben sich eine Reihe von Handlungsfeldern, in denen neue Maßnahmen erforderlich sind. Zum Schutz unserer vielfältigen demokratischen Gesellschaft müssen wir mit präventiven und repressiven Mitteln arbeiten. An manchen Orten in Nordrhein-Westfalen sind verfestigte rechtsextreme Strukturen entstanden, an anderen Orten finden ohne eigene lokale Szene Konzerte oder Veranstaltungen statt, von denen die Kommunen überrascht werden. Die kommunalen Verwaltungen stehen daher immer wieder vor der Herausforderung, mit rechtsextremen Aktivitäten vor Ort umgehen zu müssen. Dabei kann es sich zum Beispiel um den Umgang mit Rechtsrock-Konzerten, rechtsextremen Kampfsportevents oder Immobilien handeln. Oftmals fehlt den kommunalen Verwaltungen die Erfahrung, rechtlich mit dieser Situation umzugehen oder es entstehen Handlungsunsicherheiten. Eine durch das Land eingerichtete Stelle, die den Kommunen in Nordrhein-Westfalen juristische Beratung in diesen Fällen anbietet, würde die Kommunen schneller handlungsfähig machen und rechtsextreme Umtriebe vor Ort damit auch schneller eindämmen. Menschenfeindliche Einstellungen und Diskriminierungen betreffen in erster Linie Menschen mit bestimmten phänotypischen, kulturellen oder geschlechtlichen Merkmalen, sie wirken sich aber auch strukturell auf die gesamte Gesellschaft aus, da Diskriminierungen bestimmte Funktionslogiken der Auf- und Abwertung sowie des Ein- und Ausschlusses erfüllen. Um die Betroffenen zu stärken und gleichzeitig gegen strukturelle Diskriminierung vorgehen zu können, braucht es eine Landesantidiskriminierungsstelle, die sowohl Unterstützungsangebote für Betroffene bereithält, aber auch auf diskriminierende Strukturen aufmerksam macht und dazu beiträgt, diese zu beseitigen. Die wissenschaftlichen Studien zu rechtsextremen und menschenfeindlichen Einstellungen in der Gesellschaft haben in den letzten Jahren wichtige Erkenntnisse für die Arbeit gegen Rechtsextremismus und Rassismus

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geliefert. Für eine genauere Analyse der Dimensionen und Erscheinungsformen Gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit in Nordrhein-Westfalen benötigen wir jedoch weitere Instrumente. Mit einem regelmäßigen wissenschaftlichen Monitoring zur Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Nordrhein-Westfalen würde ein klareres Bild über die Verbreitung von menschenfeindlichen Einstellungen hier gewonnen werden, auf dessen Grundlage entsprechende Projekte und Initiativen entwickelt werden können. Da menschenfeindliche Einstellungen sich auch in feindseligen Handlungen und tätlichen Angriffen ausdrücken, die nicht immer als Hasskriminalität in die polizeilichen Statistiken einfließen, braucht es auch hierzu neue Instrumente, die diese Fälle abbilden. Mit einer Erfassung von Vorfällen, denen Hassmotive zugrunde liegen, könnten verschiedene zivilgesellschaftliche Stellen sowohl zur Aufhellung des Dunkelfeldes beitragen, als auch den Betroffenen Unterstützungsangebote zukommen lassen. Modellhaft ist hierzu die Recherche- und Informationsstelle Antisemitismus in Berlin (RIAS) anzusehen. Hier werden antisemitische Vorfälle aus öffentlich zugänglichen Quellen zusammengetragen. Zudem werden die Erfahrungen von Betroffenen aufgenommen und diesen wird je nach Bedarf Unterstützung vermittelt. Dieses Konzept soll auch für Nordrhein-Westfalen adaptiert werden und es ließe sich auch auf andere Ideologien der Ungleichwertigkeit übertragen. Um die Arbeit des Landes gegen Antisemitismus zu stärken, wurde die Stelle der Antisemitismusbeauftragten des Landes Nordrhein-Westfalen eingerichtet. Für diese neue Stelle sollte es eine Aufstockung der personellen und sachlichen Ressourcen geben. Zudem sollte die Staatskanzlei ihre Arbeit mit einem jährlichen Bericht zu Erscheinungsformen und zur Entwicklung des Phänomens Antisemitismus unterstützen. Dieser Bericht sollte zudem entsprechende Handlungsempfehlungen umfassen. Grundlage für den ersten Bericht sollte eine Dunkelfeldstudie zu den unterschiedlichen Formen und den Dimensionen des Antisemitismus sein. Die Dunkelfeldstudie würde es erlauben, genauere Aussagen über die Hintergründe antisemitischer Handlungen und Straftaten zu treffen und diesen entsprechend entgegenzuwirken. Auch im Bereich der Prävention und Intervention gegen Rechtsextremismus gibt es weiteren Handlungsbedarf. Die geplante Umstrukturierung im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ durch die hunderte Modellprojekte in der nächsten Förderperiode ab 2020 keine Bundesförderung mehr erhalten, ist angesichts der aktuellen Entwicklungen im Rechtsextremismus nicht nachvollziehbar. Die bereits seit Jahren diskutierte und von der Bundesfamilienministerin zugesagte Forderung nach einem Demokratiefördergesetz, das dem Bund rechtssicher die Förderkompetenz für zeitlich nicht befristete Demokratiefördermaßnahmen ermöglicht, ist bis heute nicht vom Bundeskabinett beschlossen worden. Die Landesregierung ist aufgefordert, sich auf Bundesebene für ein Demokratiefördergesetz einzusetzen. Doch auch in Nordrhein-Westfalen müssen noch weitere Maßnahmen ergriffen werden, um die Präventionsarbeit und die Arbeit der verschiedenen Beratungsstellen zu stärken. So könnte das Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus seine Fachexpertise verstärkt in die Arbeit des Landes einbringen, wenn sie über Ressourcen für eine eigene Geschäftsstelle verfügen und sich selbst organisieren würde. Für die vielen kleinen zivilgesellschaftlichen Initiativen im Bereich der Arbeit gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sollten unbürokratisch und niedrigschwellig Fördermittel zur Verfügung gestellt werden. Damit könnten die vielen ehrenamtlich Engagierten vor Ort kurzfristig auf aktuelle Entwicklungen reagieren und wären in ihrer Arbeit für eine vielfältige demokratische Gesellschaft gestärkt. Zur Prävention gehört auch, in der Bildungsarbeit innerhalb und außerhalb von Schule Demokratie zu fördern, rechtsextremistische Positionen zu (er)kennen und dagegen angehen zu lernen. Schule als Ort des Lebens und Lernens ist eben nicht nur ein Ort der Wissensvermittlung, sondern ein Ort, an dem Kinder und Jugendliche die demokratischen

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Werte und Haltungen, Respekt und Miteinander einüben und praktizieren. Deshalb ist es wichtig, die partizipativen Strukturen in der Schule auszubauen und noch stärker in der Schulkultur zu verankern sowie Netzwerke von Schulen, wie „Schule ohne Rassismus – Schule mit Courage“ oder „Schule der Vielfalt – Schule ohne Homo- und Transphobie“ zu stärken. Schülerinnen und Schüler, Eltern und Lehrkräfte müssen für rechtsextremistische bzw. antisemitische oder rassistische Vorfälle sensibilisiert werden und erfahren, wo sie solche melden und wo sie Hilfe bekommen können. Schulleitungen und Lehrkräfte müssen in Fortbildungen zu der neuen Brisanz der Erscheinungsformen von Rechtsextremismus und Antisemitismus sowie zur Frage des richtigen Umgangs damit geschult werden. In der Zusammenarbeit mit außerschulischen Trägern sind Anti-Gewalttrainings für Schülerinnen und Schüler wie für Lehrkräfte hilfreich. Die jüngsten Daten zeigen, dass der Politikunterricht deutlich gestärkt werden muss und nicht zu Gunsten des Fachs Wirtschaft in den Hintergrund gedrängt werden darf. Demokratiebildung im umfassenden Sinne baut auch auf außerschulische Lernorte wie z.B. Gedenkstätten oder der Zusammenarbeit mit außerschulischer Jugendarbeit. Hier gibt es viele unterschiedliche Träger und Programme, die für die Demokratiebildung von jungen Menschen in NRW von großer Bedeutung sind. Das gleiche gilt für die Volkshochschulen und die Weiterbildungseinrichtungen anderer Träger. Hierfür müssen auch innovative Formate leichter ermöglicht werden, um mehr Menschen zu erreichen. Schließlich muss die Landeszentrale für politische Bildung in ihrer Arbeit gestärkt werden, zumal sie wichtige Ansprechpartnerin sowohl für die Weiterbildung wie für Lehrkräfte ist. Der Bereich der Sicherheitsbehörden wurde nach der Selbstenttarnung des NSU im Jahr 2011 mit dem Acht-Punkte-Plan gegen Rechtsextremismus deutlich gestärkt. Angesichts der neueren Entwicklungen in der rechtsextremen Szene ist eine weitere Verstärkung des Ermittlungsdrucks auf rechtsextreme und rechtsterroristische Netzwerke notwendig. Außerdem sollte ein strukturierter Austausch der Kreispolizeibehörden und der Landesoberbehörden der Polizei zum Umgang mit rechtsextremen Aktivitäten eingeführt werden. Auf diesem Wege könnten die Polizeibehörden ihre Erfahrungen zusammentragen und wirksame Konzepte, z.B. zu Auflagen bei komplexen Versammlungslagen, entwickeln. Darüber hinaus zeigen die Erfahrungen von Betroffenen rechtsextremer und rassistischer Gewalt, dass sowohl bei der Polizei, als auch in den Staatsanwaltschaften nicht immer eine ausreichende Sensibilität für das Thema existiert. Verpflichtende Fortbildungen zu den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sind daher erforderlich. Neben den bereits bestehenden vielfältigen Maßnahmen des Landes Nordrhein-Westfalen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus sollen diese neuen Maßnahmen effektiv und nachhaltig zur Eindämmung menschenverachtender Einstellungen sowie rechtsextremer Handlungen dienen.

III. Der Landtag stellt fest

Der Landtag hat in 2019 mit den Anträgen mit den Drucksachen 17/4797 und 17/6642 bereits zweimal eine Beschlusslage zum Thema Rechtsextremismus herbeigeführt, mit der die Landesregierung aufgefordert ist,

- die Arbeit des Landes gegen Rechtsextremismus und Rassismus weiter zu stärken - das integrierte Handlungskonzept gegen Rechtsextremismus und Rassismus

weiterzuentwickeln und auszubauen - das kommunale Förderprogramm NRWeltoffen auf weitere Kommunen auszuweiten

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- die Handlungsempfehlungen des parlamentarischen Untersuchungsausschusses III zu den Verbrechen des NSU in Nordrhein-Westfalen der 16. Legislaturperiode des Landtags NRW (Drs. 16/14400) vollumfänglich umzusetzen.

Mit dem Beschluss des vorliegenden Antrags bekräftigt der Landtag diese Beschlusslage erneut und entwickelt aus dieser grundsätzlichen Haltung weitere Maßnahmen gegen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus.

IV. Der Landtag beschließt

Um den unter I. genannten Herausforderungen angemessen begegnen zu können, und damit einen wirksamen Schutz für unsere Demokratie und aller in unserer vielfältigen Gesellschaft lebenden Menschen zu gewährleisten, sind weitere Maßnahmen notwendig. Daher fordert der Landtag die Landesregierung auf:

1. eine Stelle auf Landesebene einzurichten, die eine juristische Beratung zum Thema Rechtsextremismus für Kommunen, z.B. im Umgang mit rechtsextremen Immobilien oder Konzerten, anbietet.

2. eine Antidiskriminierungsstelle auf Landesebene einzurichten. 3. für eine Erfassung von Vorfällen zu den unterschiedlichen Ideologien der

Ungleichwertigkeit durch zivilgesellschaftliche Stellen zu sorgen, angelehnt an die Stelle RIAS in Berlin.

4. eine Dunkelfeldstudie zu Antisemitismus in Nordrhein-Westfalen durch externe Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in Auftrag zu geben.

5. ein regelmäßiges wissenschaftliches Monitoring zur Gruppenbezogenen Menschenfeindlichkeit in Nordrhein-Westfalen einzuführen.

6. die Stelle der Antisemitismusbeauftragten weiter zu stärken. 7. einen jährlichen Bericht zu Erscheinungsformen und Entwicklung des Phänomens

Antisemitismus einschließlich entsprechender Maßnahmen einzuführen, den die Staatskanzlei in Zusammenarbeit mit der Antisemitismusbeauftragten erstellt.

8. Fördermittel zur niedrigschwelligen Förderung von Projekten lokaler zivilgesellschaftlicher Initiativen bereitzustellen, die unbürokratisch vergeben werden.

9. dem Landesnetzwerk gegen Rechtsextremismus eine eigene Geschäftsstelle zur Verfügung zu stellen, um die im Netzwerk vorhandene Expertise stärker für die Arbeit des Landes nutzen zu können.

10. sich auf Bundesebene dafür einzusetzen, dass das bereits seit Jahren diskutierte Demokratiefördergesetz eingeführt wird.

11. Aus- und Fortbildungen von Lehrerinnen und Lehrern zur Demokratiebildung zu verstärken und den Politikunterricht an allen Schulformen zu stärken.

12. die Netzwerke „Schule ohne Rassismus“ und „Schule der Vielfalt“ weiter zu stärken. 13. innovative Formate zur Demokratiebildung in der gemeinwohlorientierten

Weiterbildung zu erleichtern. 14. die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung zu stärken. 15. einen strukturierten Austausch der Kreispolizeibehörden und der Landesoberbehörden

der Polizei zum Umgang mit rechtsextremen Strukturen und zu Fragen des Versammlungsrechts – beispielsweise mit Blick auf Auflagen – einzuführen.

16. durch verpflichtende Fortbildungen für eine stärkere Sensibilisierung zu den Themen Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus bei der Polizei und den Staatsanwaltschaften zu sorgen.

17. den Ermittlungsdruck und das konsequente Vorgehen gegen rechtsextreme und rechtsterroristische Netzwerke zu verstärken.

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Monika Düker Arndt Klocke Verena Schäffer Josefine Paul Berivan Aymaz Sigrid Beer und Fraktion

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/1082Wissenschaftsausschuss

- TOP 2 -

Forschungskompetenz in den Bereichen Kerntechnologie und  Kernsicherheitsforschungmuss in Nordrhein-Westfalen erhalten bleiben

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Drucksache 17/8099

10.12.2019

Datum des Originals: 10.12.2019/Ausgegeben: 10.12.2019

Die Veröffentlichungen des Landtags Nordrhein-Westfalen sind einzeln gegen eine Schutzgebühr beim Archiv des Landtags Nordrhein-Westfalen, 40002 Düsseldorf, Postfach 10 11 43, Telefon (0211) 884 - 2439, zu beziehen. Der kostenfreie Abruf ist auch möglich über das Internet-Angebot des Landtags Nordrhein-Westfalen unter www.landtag.nrw.de

Antrag der Fraktion der AfD Forschungskompetenz in den Bereichen Kerntechnologie und Kernsicherheitsforschung muss in Nordrhein-Westfalen erhalten bleiben I. Ausgangslage Am 26. Januar 2019 veröffentlichte die vom Bundeskabinett eingesetzte Kommission "Wachstum, Strukturwandel und Beschäftigung (WSB)", auch Kohlekommission genannt, ihre Empfehlung, dass der Ausstieg aus der Kohleverstromung bis Ende 2038 erfolgen sollte. Das Ziel ist die Erfüllung des Übereinkommens von Paris aus dem Jahre 2015 zum Klimaschutz und die Begrenzung der Klimaerwärmung infolge des Klimawandels auf 1,5 Grad.1 Ende August 2019 hat das Bundeswirtschaftsministerium auf der Grundlage der Empfehlungen der „Kohlekommission“ einen ersten Gesetzentwurf („Entwurf eines Strukturstärkungsgesetzes Kohleregionen“) veröffentlicht, der die Grundlage für die praktische Umsetzung des Ausstiegs aus der Kohleverstromung bilden soll.2 Betroffen von dieser Maßnahme sind 37 auf Kohle als Brennstoff basierende Kraftwerksblöcke an 15 Standorten in NRW.3 Die Arbeitsplätze von mehr als 10.000 Menschen sind direkt betroffen. Die „Internationale Energie Agentur“ (IEA) geht in ihren Berechnungen im „Current Policies Scenario“ davon aus, dass bis zum Jahre 2040 der Weltprimärenergieverbrauch um mehr als ein Drittel zunehmen wird.4 Dieser Mehrverbrauch gegenüber heute wird vor allem von den

1 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/A/abschlussbericht-kommission-wachstum-strukturwandel-und-beschaeftigung.pdf?__blob=publicationFile 2 https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Downloads/E/entwurf-eines-strukturstaerkungsgesetzes-kohleregionen.pdf?__blob=publicationFile&v=12 3 https://www.umweltbundesamt.de/dokument/datenbank-kraftwerke-in-deutschland 4 https://www.iea.org/weo2018/scenarios/

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asiatischen Staaten, etwa Indien und China, sowie von bisherigen Entwicklungs- und Schwellenländern verursacht, während der Primärenergiebedarf der nördlichen Industriestaaten weitgehend unverändert bleiben oder leicht zurückgehen wird. Abgeleitet aus diesem Szenario der IEA würde der CO₂-Ausstoß bis zum Jahre 2040 beim Primärenergieverbrauch um 30 Prozent auf 42,5 Gigatonnen weltweit ansteigen. In diesem Szenario würde, nach vollständigem Ausstieg aus der Kohleverstromung im Jahre 2038, der

Anteil Deutschlands am anthropogenen CO₂- Eintrag jedoch nur geringfügig sinken. Als Kompensation für die staatlich verordnete Vernichtung von Tausenden von Arbeitsplätzen bei der Abwicklung des Tagebaus und der Kraftwerksbetriebe schlägt die Kommission WSB vor, finanzielle Mittel i.H.v. 40 Milliarden Euro für die betroffenen Regionen zur Verfügung zu stellen. Das Handelsblatt schrieb dazu am 27. Januar 2019: „Der Ausstieg aus der Kohle wird für Unternehmen und Steuerzahler teuer“.5 Ungeachtet der klima- und energiepolitischen Sinnhaftigkeit der Abkehr Deutschlands sowohl von der fossilen Energieerzeugung als auch von der Kernenergie steht fest, dass spätestens ab dem Jahre 2038 die Energieerzeugung Deutschlands großteils von schwer zu kontrollierenden Faktoren abhängig sein wird. Diese bestehen aus dem Import von Öl und Gas aus Drittländern mit teils unsicherer politischer Lage, aus der Solareinstrahlung sowie aus windverursachenden Wetterlagen. Unter Berücksichtigung aller technischen Fortschritte bei der Energiespeicherung mittels Power-to-X Technologien (z.B. Power-to-Gas, Power-To-Heat, Power-to-Liquid) ist noch nicht ersichtlich, ob die Stromerzeugung aus sogenannten erneuerbaren Energien bei gleichzeitig wettbewerbsfähigen Kosten und einem akzeptablen Flächenverbrauch in absehbarer Zeit überhaupt grundlastfähig sein wird. Selbst bei einem Leistungsanstieg der Windkraftanlagen auf drei bis fünf MW kann bei der zur Verfügung stehenden Fläche und selbst bei einer angenommenen Steigerung des Wirkungsgrads auf mehr als 70 Prozent bei einer Power-to-Gas Speicherung6 nicht die benötigte Grundlast von 30 bis 40 GW geliefert werden. Da die Landesregierung den Mindestabstand der Windkraftanlagen (WKA) von der Wohnbebauung auf 1500m erhöht hat, reduziert sich die grundsätzlich nutzbare Fläche für WKA massiv. Statt den offiziell propagierten und angestrebten Gleichklang von Klimaschutz, Versorgungssicherheit und preiswerter Energie voranzubringen, verheddern sich Bundes- und Landesregierung in den Fallstricken sich widersprechender Zielvorgaben. Nach dem Beschluss zur Stilllegung der Kohlekraftwerke in Nordrhein-Westfalen riskiert die Landesregierung, dass es trotz vermeintlicher „Lösungen“ wie etwa Smart-Energy mit Sektorenkopplung, Smartgrids und Smart Metering zu nicht zu lösenden Problemen bei der Energiespeicherung und beim Energietransport sowie zu Verlusten in den Industrien in NRW kommen wird. Denn diese sind auf preiswerte und äußerst zuverlässig gelieferte Energie angewiesen. Eine Lösung dieses Widerspruchs läge darin, sich wieder zum Einsatz von Kernenergie zu bekennen. Ein solches Umdenken scheint allerdings zur Zeit noch utopisch.

5 https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kohlekommission-der-ausstieg-aus-der-kohle-wird-fuer-unternehmen-und-steuerzahler-teuer/23909538.html 6 https://www.energie-wasser-praxis.de/technik/artikel/power-to-gas-mit-76-prozent-wirkungsgrad/

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Gegenwärtig wird hierzulande der Einsatz der Kernenergie zur Stromgewinnung mehrheitlich kritisch gesehen. Dass allerdings Stimmungen sich in die eine oder andere Richtung wandeln können, beweisen etwa die Aussagen von Kanzlerin Angela Merkel beim 97. Katholikentag 2008, als sie noch sagte, sie halte es für „nicht sinnvoll“, dass ausgerechnet das Land mit den sichersten Atomkraftwerken die friedliche Nutzung der Atomenergie einstelle. Auch den Protest gegen den Neubau von Kohlekraftwerken hielt die Bundeskanzlerin für kontraproduktiv.7 Und noch im März 2011, schon unter dem Eindruck des Reaktorunglücks in Fukushima, bewertete sie die deutsche Kernkraftwerktechnologie als eine der sichersten der Welt.8 Drei Monate später haben CDU, CSU, FDP, SPD und Grüne gemeinsam für den schnellen Atomausstieg bis zum Jahre 2022 gestimmt. Mit Wegfall der stabilisierenden und grundlastfähigen Kohle- und Kernkraftwerke bei gleichzeitiger Mehreinspeisung durch die extrem volatilen sogenannten erneuerbaren Energien werden Blackouts immer wahrscheinlicher. Das Büro für Technikfolgenabschätzung im Bundestag (TAB) hat dazu im Jahre 2010 eine umfangreiche Studie veröffentlicht, in der die Auswirkungen eines solchen umfänglichen Blackouts detailliert beschrieben werden.9 Dass solche Blackouts dann nicht nur auf Deutschland begrenzt bleiben könnten, sondern auch für die mit dem deutschen Stromnetz gekoppelten Nachbarländer wahrscheinlicher werden, zeigen Berichte aus der Schweiz10. Bereits im Mai und im Juni 2019 gab es deshalb Forderungen aus Wirtschaft und Politik, die Laufzeit von Kernkraftwerken über das Jahr 2022 hinaus zu verlängern. Diese Forderungen wurden allerdings von Seiten der Betreiber der Kernkraftwerke, Eon und RWE, einhellig abgelehnt.11 Jedoch in vielen anderen Ländern weltweit erlebt die Kernkraftwerkstechnik eine Renaissance. Laut der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) werden zur Zeit 52 Kernkraftwerke weltweit gebaut,12 außerdem sind weitere 110 Atomreaktoren in 18 Ländern in Planung13. Die Kernkraftwerkstechnik der ersten und zweiten Generation (hauptsächlich Druck- und Siedewasserreaktoren) ist zwar weltweit am weitesten verbreitet, gilt aber bereits von den Erkenntnissen aktueller Forschung zu Kernkraftwerkstypen der Generation III+ und der Generation IV hinsichtlich der inhärenten Sicherheit und der Effizienz bei der Verwertung von Brennelementen als überholt. Weltweit werden neue Formen zur Gewinnung von Kernenergie erforscht, erprobt und getestet. Beispielhaft wird hier auf die Forschung zum sogenannten Dual-Fluid-Reaktor (DFR) verwiesen, der schon im Jahre 2012 für das Institut für Festkörper-Kernphysik (IFK) als eine Variation des Kernreaktorkonzepts der Generation IV, dem „Molten-Salt-Reaktor (MSR), patentiert wurde. Dieses Kernreaktor-Konzept wird nicht nur in China und Russland, sondern

7 https://www.faz.net/aktuell/politik/inland/katholikentag-merkel-atomausstieg-ist-laecherlich-1544968.html 8 https://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-03/merkel-atomkraft-regierungserklaerung 9 https://www.tab-beim-bundestag.de/de/untersuchungen/u137.html 10 Vgl. https://www.energate-messenger.ch/news/192046/schweizer-netz-stand-kurz-vor-dem-blackout 11 https://www.tagesspiegel.de/wirtschaft/akw-betreiber-gegen-laengere-laufzeiten-die-nutzung-der-kernenergie-hat-sich-erledigt/24422262.html 12 https://pris.iaea.org/pris/ 13 https://world-nuclear.org/information-library/facts-and-figures/world-nuclear-power-reactors-and-uranium-requireme.aspx

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auch in seiner Abwandlung als Molten Salt Fast Reactor (MSFR)“ von der europäischen „Sustainable Nuclear Energy Technology Platform“ (SNETP) erforscht14. Weiterhin wird an sogenannten „Kleinen Modularen Kernreaktoren“ (SMR) geforscht. Neben der relativ preiswerten industriellen Fertigung gelten sie auch vom Design her als inhärent sicher.15 Auch hier gab es schon erste Zulassungen für Tests, u. a. in Kanada.16 Weiterhin ist der Brennstoff Uran gerade durch neu entwickelte Verfahren zur Urangewinnung aus Meerwasser17 um ein Vielfaches mehr verfügbar als bisherige optimistische Berechnungen ergaben. Nordrhein-Westfalens Expertise auf dem Gebiet der Kernenergieforschung wurde und wird vor allem durch seine Forschungsstandorte wie beispielsweise Jülich (FZJ GmbH), Aachen (RWTH Aachen) und Köln (GRS gGmbH) weltweit geschätzt und war bis Anfang der 1990er Jahre mit seinen damaligen Anlagen in Jülich, Hamm und Kalkar auf dem besten Wege, zu einem weltweit führenden Forschungsstandort auf dem Gebiet der Kernenergie und neuer Reaktorkonzepte zu werden. Schon im Jahre 2006, also lange nach dem im Jahre 2000 beschlossenen ersten Atomausstieg, hat der damalige Innovationsminister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sich vehement für einen Verbleib dieser Kompetenz in NRW ausgesprochen18, zumal bis Anfang der 1990er Jahre in Kalkar und Hamm auch an Vorläufern der jetzt als vierte Generation bekannten Kernkraftwerkstypen (Schneller Brüter Reaktor in Kalkar, Thorium-Hoch-Temperatur-Reaktor in Hamm-Uentrop) geforscht wurde. In Deutschland wird diese Forschung an neuen Reaktorkonzepten großteils weiterhin kritisch betrachtet, erlebt jedoch weltweit einen Aufschwung. Durch den eiligen Ausstieg aus der Kernenergie droht jedoch die Gefahr, dass dieses Fachwissen zur Forschung neuer Reaktorkonzepte spätestens im Jahre 2022 endgültig in andere Länder abwandern wird, zumal die Bundesregierung keine Forschung zur Entwicklung neuer Reaktorkonzepte mehr unterstützt19 20. Die AfD-Fraktion fordert, dass Minister Prof. Dr. Andreas Pinkwart sein Engagement aus dem Jahre 2006 aufgreift und sich dafür einsetzt, die vom Land, vom Bund und von der EU förderbaren Forschungsprojekte auf dem Gebiet der Kernenergie in Nordrhein-Westfalen auszubauen sowie die Erforschung neuer Reaktorkonzepte zu unterstützen. Das Fachwissen und die Forschungskapazitäten für eine sichere und produktive Energiegewinnung in Deutschland und seinen Nachbarländern sollen am Standort NRW erhalten bleiben. II. Der Landtag stellt fest: 1. Eine moderne Industriegesellschaft benötigt weiterhin preiswerte und sichere Energie. 2. Die weiterhin weltweit stattfindende Forschung auf dem Gebiet der Kernenergie bildet

angesichts des steigenden globalen Energiebedarfs für diese Versorgung eine essentielle Grundlage.

3. Kernenergie ist für den Standort NRW nicht nur als Importstrom wesentlich für die Aufrechterhaltung der heimischen Industrie.

14 Vgl. http://www.snetp.eu/about-snetp/ 15 https://www.nuklearforum.ch/de/aktuell/e-bulletin/nuscale-behoerde-bestaetigt-passive-sicherheitsmerkmale 16 http://world-nuclear-news.org/Articles/First-Canadian-SMR-licence-application-submitted 17 https://www.ingenieur.de/technik/forschung/mit-speziellen-schnueren-uran-weltmeeren-angeln/ 18 https://idw-online.de/en/news165444 19 https://dipbt.bundestag.de/dip21/btd/19/078/1907824.pdf S.3 20 https://www.bmbf.de/foerderungen/bekanntmachung-2389.html

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4. Die Erforschung und Entwicklung von inhärent sicheren Kernreaktoren der IV. Generation gehört zu den Meilensteinen einer zukünftig von fossilen Brennstoffen unabhängigen Energieversorgung der Weltbevölkerung.

5. Ein Entzug der Förderung oder gar eine Tabuisierung von bestimmten For-schungsgegenständen auf dem Gebiet der Kernenergie ist ein Einschnitt in die Wissenschaftsfreiheit.

III. Der Landtag fordert die Landesregierung auf: 1. in NRW vorhandenes vielfältiges Forschungswissen auf dem Gebiet der Kernenergie zu

halten und weiterhin diskriminierungsfrei zu fördern; 2. sich beim Bund und bei der EU dafür einzusetzen, dass neue Forschungsprojekte auf

dem Gebiet der Kernkraftwerksforschung und der Kernenergiesicherheit in NRW angesiedelt werden und auch nach dem Jahre 2022 bestehen bleiben;

3. die noch vorhandenen wissenschaftlichen Kompetenzen des Landes NRW in der Kernenergieforschung zu halten und eine Neugründung auf Grundlage der Arbeitsgemeinschaft Versuchs-Reaktor (AVR) GmbH oder eine Erweiterung des Aufgabenbereichs des Forschungszentrums Jülich für die wissenschaftliche Erforschung neuer Reaktortypen zu prüfen;

4. zu prüfen, ob auch Forschungsreaktoren der Generation IV innerhalb der Vorgaben der „Strategic Research and Innovation Agenda“ (SRIA 2019) der europäischen „Sustainable Nuclear Energy Technology Platform“ (SNETP) in Nordrhein-Westfalen angesiedelt werden können.

Sven W. Tritschler Christian Loose Helmut Seifen Markus Wagner Andreas Keith und Fraktion

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/1082Wissenschaftsausschuss

- TOP 3 -

Konfuzius-Institute in Nordrhein-Westfalen

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Ministerium fürKultur und Wissenschaftdes Landes Nordrhein-WestfalenDie Ministerin

Ministerium für Kultur und Wissenschaftdes Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An denVorsitzenden des Wissenschaftsausschussesdes Landtags Nordrhein-WestfalenHerrn Helmut Seifen MdLPlatz des Landtags 140221 Düsseldorf

•Januar 2020

Seite 1 von 1

Aktenzeichen:

221bei Antwort bitte angeben

Isabel Pfeiffer-Poensgen

Bericht der Landesregierung zum Thema „Konfuzius-lnstitute inNordrhein-Westfalen"

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN hat den o.g. Bericht beantragt.Dieser Bitte komme ich gerne nach.

Mit freundlichen Grüßen

\^^^ ^^-/b^/,^-Isabel PfeiffeWoensgen

Anlage

Völklinger Straße 49.

40221 DüsseldorfTelefon 0211896-4442

Telefax 0211896-4555

[email protected]

www.mkw.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:

S-BahnenS8,S11,S28

(Völklinger Straße)Rheinbahn Linie 709

(Georg-Schulhoff-Platz)

Rheinbahn Linien 706, 707

(Wupperstraße)

17

VORLAGE

17/2873A10

LANDTAG NORD RHEIN-WESTFALEN

. WAHLPERIODE

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An den

Ministerium für Kultur und Wissenschaft

. des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Helmut Seifen MdL Platz des Landtags 1 40221 Düsseldorf

Bericht der Landesregierung zum Thema "Konfuzius-Institute in Nordrhein-Westfalen"

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

die Fraktion BÜNDNIS gO/DIE GRÜNEN hat den o.g. Bericht beantragt. Dieser Bitte komme ich gerne nach.

Mit freundlichen Grüßen

o~ G. 'fo-jJ~t--. Isabel Pfeiff~enSgen .

Anlage

S JanUar2020

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221

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Isabel Pfeiffer-Poensgen

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. 40221 Düsseldorf

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(Völklinger Straße)

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Rheinbahn Lin'ien 706, 707 '

(Wupperstraße)

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Bericht der Ministerin für Kultur und Wissenschaft

für den Wissenschaftsausschuss des Landtags Nordrhein-Westfalen

Konfuzius-Institute in Nordrhein-Westfalen

Bitte um Bericht der Landesregierung von Herrn Abgeordneten Matthias Bolte-Richter im Namen der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vom

11. Dezember 2019

Es wurde um Beantwortung der folgenden Fragen gebeten:

1. Wie bewertet die Landesregierung die Aussagen von Dr. Jens Brandenburg MdB, Sprecher für Studium, Berufliche Bildung und Lebenslanges Lernen sowie für LSBTI der FDP­Bundestagsfraktion: "Hinter scheinbar harmlosen Teezeremonien und Sprachkursen versteckt sich die eiskalte Propaganda eines autoritären Regimes. Das hat an unseren Hochschulen nichts ver­loren" und "Deutsche Hochschulen, Länder und Kommunen soll­ten den Konfuzius-Instituten endlich den Geldhahn zudrehen und bestehende Kooperationen beenden"?

Die Landesregierung bewertet Äußerungen von Mitgliedern des Bun­destages nicht.

2. Gab es zwischen den Universitäten Bonn, Duisburg-Essen, Düsseldorf oder Paderborn, oder einzelnen ihrer Mitglieder, Ge­spräche mit der Landesregierung zu den jeweiligen Konfuzius­Instituten? Wenn ja, mit welchen Inhalten und Ergebnissen?

Entsprechende Gespräche sind der Landesregierung nicht bekannt. Vollständigkeitshalber wird darauf hingewiesen, dass es anlässlich der Erstellung des vorliegenden Sachberichts einen Austausch dahinge­hend gab, dass Stellungnahmen der o.g. Universitäten eingeholt wur­den.

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3. In welcher Art sind die Konfuzius-Institute an die genannten Universitäten angebunden und welcher Art ist die jeweilige Zu­sammenarbeit? Sind der Landesregierung Kritiken an den Bedin­gungen für die jeweiligen Kooperationen bekannt?

Die Antwort basiert auf einer Auskunft der Universitäten Bonn, Duis­

burg-Essen, Düsseldorf und Paderborn.

Nach Auskunft der Universität Paderborn werde das Konfuzius-Institut in Trägerschaft des Vereins Konfuzius-Freunde Westfalen e.v. durch

eine Hochschulkooperation der Universitäten Xidian und Paderborn

ergänzt. Eine institutionelle Beteiligung der Universitä~ am Konfuzius­Institut sei nicht vorgesehen. Hochschulmitglieder seien lediglich als Privatpersonen in dem Trägerverein beteiligt.

Nach Auskunft der Universität Bonn sei das Konfuzius-Institut (KI)

Bonn e.V. als An-Institut der Universität und in der Rechtsform eines

eingetragenen Vereins gegründet worden. Zu den Aufgaben des Insti­tuts gehörten Sprachunterricht und die Abnahme von Prüfungen, Pflege

der chinesischen Kultur und Wissenschaft, sowie die Förderung des Austauschs von Studierenden und Lehrenden einschließlich der Vorbe­

reitung wechselseitiger Besuche. Das Institut zeichne sich durch eine

umfassende Veranstaltungstätigkeit aus. Die KI-Zentrale erteile dem

Verein die Berechtigung, die Bezeichnung "Konfuzius-Institut" zu füh­ren, stelle multimediale Kursunterlagen und weitere Unterrichtsmateria­

lien sowie nach Gründung ein Startkapital zur Verfügung. Für den vor­

liegenden Zusammenhang von Bedeutung seien die wissenschaftlichen

Kooperationen des Konfuzius-Instituts Bonn, die sich im Jahr 2018 aus­

schließlich auf das Institut für Orient- und Asienwissenschaften bezo­

gen hätten. Hier sei das Konfuzius-Institut Kooperationspartner im

Rahmen des "Bonner Sinologischen Kolloquiums" (sieben Fachvorträ­

ge) sowie von vier wissenschaftlichen Konferenzen (Fortbildung zur

Didaktik des Chinesischen, Symposium zu "Teaching of Classical Chi­nese", gemeinsamer Workshop mit der Abteilung der Ägyptologie zu

phonosemantischen Hybridschriften, Konferenz zu "Fujan' s Maritime Connections and Popular Cults").

Nach Auskunft der Universität Duisburg-Essen sei das Konfuzius­Institut als An-Institut gegründet worden. Das Institut würde von einem

Trägerinstitut geführt, dem der emeritierte Politik- und Verwaltungswis­senschaftler Prof. Dr. Dieter Grunow vorstehe, der von der Mitglieder­

versammlung des Vereins gewählt worden sei. Am Institut gebe es drei

Bereiche: Die beiden deutschen Direktoren verantworteten die Bereiche Wirtschaft und Politik & Gesellschaft, die chinesische Ko-Direktorin den

Bereich Sprache & Kultur. Nach Auskunft der deutschen Direktoren sei

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die Grundidee dieser Arbeitsteilung, dass eine kritische Bestandsauf- Seite 3/4

nahme der Entwicklungen in China und die Bereitstellung von Informati-onen darüber an die interessierte Öffentlichkeit im Ruhrgebiet, zwin-gend die Bereiche Wirtschaft, Politik und Gesellschaft abdecken müsste. Die entsprechende Expertise für eine solche kritische Ausei­nandersetzung mit China finde sich am Institut für Ostasienwissen-schaften in herausragender Weise. Die Zusammenarbeit mit dem Insti-tut erfolge insbesondere über die für "Chinesisch als Fremdsprache" ausgebildeten chinesischen Lehrkräfte, die von chinesischer Seiteent-sandt würden. Sie böten insbesondere Sprachkurse im Rahmen der Studien programme am Institut für Optionale Studien an. Darüber hinaus seien sie nicht in der Lehre oder deren Organisation an der Universität eingebunden. Die Sprachkurse für den Masterstudiengang "Contempo-rary East Asian Studies" würden vom Institut für Ostasienwissenschaf-ten inhaltlich festgelegt und auch im Hinblick auf die zu verwendenden Lehrmaterialien in ihrer Umsetzung mit dem Konfuzius-Institut bzw. den individuellen Lehrkräften abgestimmt. Die Lehre folge den Lernzielen, die im Studiengang festgelegt seien.

Nach Auskunft der Universität Düsseldorf sei das Konfuzius-Institut Düsseldorf ein An-Institut der Universität. Es sei ein eigenständiger, ex­terner Kooperationspartner, der nicht über die Universität verwaltet werde und räumlich nicht am Campus der Universität anzutreffen sei. Der Schwerpunkt der bisherigen Zusammenarbeit liege im Bereich der Sprachkurse. Die Universität Düsseldorf berichtete, dass das Rektorat im Jahre 2016 beschlossen habe, die Kooperation mit dem Konfuzius­Institut nicht zu verlängern und ihm den Status als An-Institut abzuer­kennen. Die Universität sei gemeinsam mit der Stadt Düsseldorf noch an einen 5-Jahres-Vertrag gebunden, deshalb laufe der Vertrag noch bis April 2020. Der Vertrag sei auch deshalb nicht weiter verlängert wor­den, da die Hochschulleitung nicht vollständig ausschließen konnte, dass die chinesische Staatsdoktrin Einfluss auf die Arbeit des Instituts nehme.

Darüber hinaus sind der Landesregierung keine Kritiken zu den jeweili­gen Kooperationen bekannt. Zwar kann man vermuten, dass universi­täre Kooperationen mit chinesischen Konfuzius-Instituten eine schlei­chende Aushöhlung der akademischen Freiheit durch vorauseilende Selbstzensur bzw. eine einseitig positive Darstellung Chinas bedeuten könnte. Die Stellungnahmen der beteiligten Universitäten zu der vorlie­genden Anfrage zeigen jedoch, dass die in Nordrhein-Westfalen auto­nomen Universitäten verantwortungsvoll und kritisch mit eingegangen Kooperationen umgehen. So entscheiden sie im Zweifel auch, eine Ko­operation nicht zu verlängern. Die Landesregierung hat deshalb keinen Anlass daran zu zweifeln, dass die beteiligten Universitäten etwaigen

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Einschränkungen der Freiheit von Forschung und Lehre entgegentreten Seite 4/4

würden.

4. Wie bewertet die Landesregierung die Antwort der Bundesregie­rung auf eine Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (BT -Drs. 19/15560) "Der Bundesregierung ist bekannt, dass der chinesische Staat bzw. die Kommunistische Partei Chinas Einfluss auf Veran­staltungen, Lehrinhalte und -materialien an Konfuzius-Instituten in Deutschland nimmt" in Hinblick auf die Wissenschaftsfreiheit und den Einfluss auf Studierende an den genannten Universitäten?

Die Landesregierung kommentiert Äußerungen der Bundesregierung nicht.

5. Haben die Landesregierung oder die Universitäten, die mit Kon­fuzius-Instituten zusammenarbeiten, das Beratungsangebot der Bundesregierung in Anspruch genommen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum?

Die Universität Paderborn hat sich erfolgreich an der Ausschreibung des BMBF "Ausbau der China-Kompetenzen an deutschen Hochschu­len" beteiligt und baut im engen Austausch mit dem BMBF ein tech­nisch-interkulturelles China-Kompetenzzentrum auf. Die Universitäten Bonn, Düsseldorf und Duisburg-Essen haben zurückgemeldet, dass das Beratungsangebot nicht in Anspruch genommen wurde.

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/1082Wissenschaftsausschuss

- TOP 4 -

Aktueller Stand: Verpflichtungserklärung der Länder: Zukunftsvertrag Studium und Lehrestärken

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Ministerium fürKultur und Wissenschaftdes Landes Nordrhein-WestfalenDie Ministerin

Ministerium für Kultur und Wissenschaftdes Landes Nordrhein-Westfalen. 40190 Düsseldorf

An denVorsitzenden des Wissenschaftsausschussesdes Landtags Nordrhein-WestfalenHerrn Helmut Seifen MdLPostfach 1011 4340002 Düsseldorf

Januar 2020

Seite 1 von 1

Aktenzeichen:

213/212bei Antwort bitte angeben

Isabel Pfeiffer-Poensgen

Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 15. Januar 2020

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

fürTOP4 der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 15. Januar2020 stelle ich Ihnen den in der Anlage befindlichen Bericht zur Verfü-

gung.

Ich möchte Sie bitten, das Dokument an die Ausschussmitgliederwei-terzuleiten.

Mit freundlichen Grüßen

Isabel Pfeiffer-Poensäen^ r

Anlage: Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Zukunftsver-

trags Studium und Lehre stärken in Nordrhein-Westfalen.

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Telefon 0211 896-4292

Telefax 0211896-4555

[email protected]

www.mkw.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:

S-BahnenS8,S11,S28

(Völklinger Straße)Rheinbahn Linie 709

(Georg-Schulhoff-Platz)

Rheinbahn Linien 706, 707

(Wupperstraße)

17

VORLAGE

17/2883A10

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen, 40190 Düsseldorf

An den

Ministerium für Kultur und Wissenschaft des Landes Nordrhein-Westfalen Die Ministerin

LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN

. WAHLPERIODE

Vorsitzenden des Wissenschaftsausschusses des Landtags Nordrhein-Westfalen Herrn Helmut Seifen MdL Postfach 10 11 43 40002 Düsseldorf

Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 15. Januar 2020

Sehr geehrter Herr Vorsitzender,

für TOP 4 der Sitzung des Wissenschaftsausschusses am 15. Januar 2020 stelle ich Ihnen den in der Anlage befindlichen Bericht zur Verfü­

. gung.

Ich möchte Sie bitten, das Dokument an die Ausschussmitglieder wei­terzuleiten.

Mit freundlichen G(· ßen

O~ '~'~r Isa bel Pfeiffer-Poen

Anlage: Bericht der Landesregierung zur Umsetzung des Zukunftsver­trags Studium und Lehre stärken in Nordrhein-Westfalen.

j . Januar 2020

Seite 1 voh 1 .

Aktenzeichen :

213/212

bei Antwort bitte angeben

Isa bel Pfeiffer-Poensgen

Völklinger Straße 49

40221 Düsseldorf

Telefon 0211 896-4292

Telefax · 0211 896-4555

[email protected]

www.mkw.nrw

Öffentliche Verkehrsmittel:

S-Bahnen S 8, S 11, S 28

(Völklinger Straße)

Rheinbahn Linie 709

(Georg-Schulhoff-Platz)

Rheinbahn Linien 706, 707

(Wupperstraße)

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Umsetzung "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" in Nordrhein-Westfalen

Bund und Länder haben sich am 6. Juni 2019 auf eine Nachfolge des bisherigen Hochschulpaktes mit dem "Zukunftsvertrag Studium und Lehre stärken" (ZSL) geeinigt. Der Zukunftsvertrag verfolgt zwei Haupt-· ziele: den Kapazitätserhalt sowie die Qualitätsverbesserung von Stu­dium und Lehre. Die Verteilung der Bundesmittel in Höhe von 1,88 Mrd. Euro (ab 2024: 2,05 Mrd. Euro) aus dem Zukunftsvertrag auf die Länder erfolgt gemäß eines Parametermixes (20% Studienanfängerinnen und -:­anfänger, 60% Studierende in Regelstudienzeit plus 2 Semester sowie weitere 20% nach Absolventinnen und Absolventen). Die Länder haben sich verpflichtet, die Bundesmittel in gleicher Höhe kozufinanzieren.

Dem Land Nordrhein-Westfalen stehen voraussichtlich Mittel in etwa der gleichen Größenordnung wie im Rahmen des Hochschulpaktes 111 zur Verfügung. Entscheidend hierfür ist der durch Nordrhein-Westfalen in die Verhandlungen eingebrachte Sockel, welcher einen kontinuierli­chen Übergang ohne größere Verwerfungen zwischen dem früheren Hochschulpakt und dem neuen Zukunftsvertrag sicherstellt. Es ist je- . doch zu beachten, dass verbindliche Aussagen hinsichtlich der Höhe der Mittel, die dem Land und seinen Hochschulen zur Verfügung ste­hen, grundsätzlich erst zum Ende eines Kalenderjahres für das jeweils folgende Jahr möglich sein werden (somit erstmals Ende 2020). Die Mittel aus dem ZSL sind ausschließlich für Vorhaben in Studium und Lehre einzusetzen, so dass eine Finanzierung von reinen Forschungs­vorhaben ausgeschlossen ist.

Mit den Hochschulen des Landes hat seit der Verabschiedung der Ver­waltungsvereinbarung ein intensiver und konstruktiver Austausch zur Umsetzung des ZSL in Nordrhein-Westfalen stattgefunden. Auf Basis der Gespräche werden zwischen den Hochschulen des Landes und dem Land Nordrhein-Westfalen entsprechende Sonder-Hochschulver­träge geschlossen. Die Verträge sind mit den Hochschulen konsentiert und sollen im 1. Quartal 2020 unterzeichnet werden.

Die landesinterne Umsetzung greift die beiden Hauptziele des Zukunfts­vertrags auf: den Kapazitätserhalt sowie die Qualitätsverbesserung in Studium und Lehre. Die Umsetzung in Nordrhein-Westfalen für die Uni­versitäten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften basiert auf drei unabhängigen Säulen: einer Sockelfinanzierung, einem parameter­gestützten Prämienmodell sowie zentralen Mitteln.

Mit der Sockelfinanzierung werden die in der Hochschulvereinbarung NRW 2021 vorgesehenen Verstetigungsmittel des Hochschulpaktes in Höhe von 250 Mio. Euro auf rd. 350. Mio. Euro erhöht. Die Verteilung

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erfolgt hierbei auf Basis der erzielten Leistungen der Hochschulen im Seite 2/3

Hochschulpakt 111. Die Verteilung der Verstetigungsmittel in Höhe von 250 Mio. Euro auf die Hochschulen bleibt hierbei für jede Hochschule erhalten und stellt somit den Mindestbetrag für jede Hochschule aus der Sockelfinanzierung dar. Mit diesen Mitteln stehen den Hochschulen dauerhafte, planbare Mittel zur Verfügung. Diese können ,insbesondere für die Einrichtung von unbefristeten Beschäftigungen genutzt werden.

Mit dem Prämienmodell erfolgt eine grundsätzliche Übernahme der Pa­rameter des Bundesmodells, um entsprechende Anreize zu setzen. Für das Prämienmodell sind ebenfalls etwa 350 Mio. Euro vorgesehen. Im Prämienmodell ist vorgesehen, dass die Hochschulen einen festen Be­trag für jede Studienanfängerin bzw. jeden -anfänger, jeden Studieren­den und für jede Absolventin bzw. jeden Absolventen erhalten. Ferner wird das Instrument der Auslastungsberechnung - welche das Lehran­gebot der Lehrnachfrage an der Hochschule gegenüberstellt - einge­setzt, um ein Bonusmodell zu etablieren. In Abhängigkeit von der hoch­schulweiten Auslastung werden zusätzliche Mittel in der Prämie für Stu­dierende ausgelobt - somit bestehen insbesondere Anreize für eine Verbesserung der Betreuungssituation.

Mit den zentralen Mitteln wird für die Kunst- und Musikhochschulen in Anlehnung an die bestehende Regelung eine Fortsetzung der Finanzie­rung angestrebt. Die vier staatlich anerkannten, refinanzierten Hoch­schulen sollen ebenfalls an den Mitteln des ZSL beteiligt werden. Es ist ein Modell entwickelt worden, welches sich eng an das für die Universi­täten und Hochschulen für angewandte Wissenschaften anlehnt, jedoch die Besonderheiten dieser Hochschulen berücksichtigt.

Weiterhin werden mit den zentralen Mitteln hochschulpolitisch bedeut­same Vorhaben finanziert, von denen alle Hochschulen in Nordrhein­We~tfalen profitieren. Viele der bereits existierenden und aus Mitteln des Hochschulpaktes finanzierte Maßnahmen werden hierbei fortge­führt, um den Hochschulen weiterhin Planungssicherheit zu gewähren. Aus den Zentralmitten erfolgt z.B. die Finanzierung der 140 Stärkungs­steIlen für die Hochschulen für angewandte Wissenschaften, die Fort­setzung des Humanmedizinprogramms sowie des Talentscoutingsund zusätzlicher Maßnahmen zur Digitalisierung von Studium und Lehre. Ferner werden den Hochschulen weitere 51 Mio. Euro in Form einer Er­höhung der kapazitätsneutralen Qualitätsverbesserungsmittel (QVM) zur Verfügung gestellt. Mit den Hochschulen ist vereinbart, dass insbe­sondere die Betreuungssituation an den Hochschulen verbessert wer­den und 66% der QVM für Lehr- und lehrunterstützendes Personal ein­gesetzt werden sollen.

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Den Hochschulen stehen mit dem Zukunftsvertrag verlässliche Mittel Seite 3 / 3

zur Verfügung, welche zum Erhalt der aufgebauten Kapazitäten sowie zur Qualitätsverbesserung in der Lehre eingesetzt werden sollen. Die auf Dauer angelegte ZSL-Mittelbereitstellung sollte deshalb dazu beitra-gen, die Zahl unbefristeter Beschäftigungsverhältnisse zu steigern. Das entwickelte Modell greift die Zielsetzungen des Zukunftsvertrags auf und verknüpft sie mit den spezifischen Anforderungen der NRW-Hoch-schulen.

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Landtag Nordrhein-Westfalen, Elektronische Sitzungsmappe zur Einladung Nr. 17/1082Wissenschaftsausschuss

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