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Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/1027 16. Wahlperiode 20.10.2015 Ausschuss für Haushaltskontrolle 25. Sitzung (öffentlicher Teil) 1 20. Oktober 2015 Düsseldorf Haus des Landtags 13:30 Uhr bis 14:00 Uhr Vorsitz: Achim Tüttenberg (SPD) Protokoll: Michael Roeßgen Verhandlungspunkte und Ergebnisse: Vor Eintritt in die Tagesordnung 3 1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nord- rhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) 4 Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9300 Einzelplan 13 Landesrechnungshof Vorlage 16/3084 Abstimmung gemäß Vereinbarung der Fraktionen Mit den Stimmen aller Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und PIRATEN beschließt der Ausschuss den Einzelplan 13 des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 16/9300 einstimmig. 1 Vertraulicher Teil siehe vAPr 16/52

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Landtag Ausschussprotokoll Nordrhein-Westfalen APr 16/1027 16. Wahlperiode 20.10.2015

Ausschuss für Haushaltskontrolle 25. Sitzung (öffentlicher Teil)1

20. Oktober 2015

Düsseldorf – Haus des Landtags

13:30 Uhr bis 14:00 Uhr

Vorsitz: Achim Tüttenberg (SPD)

Protokoll: Michael Roeßgen

Verhandlungspunkte und Ergebnisse:

Vor Eintritt in die Tagesordnung 3

1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nord-rhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016) 4

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9300

Einzelplan 13 – Landesrechnungshof Vorlage 16/3084

– Abstimmung gemäß Vereinbarung der Fraktionen

Mit den Stimmen aller Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und PIRATEN beschließt der Ausschuss den Einzelplan 13 des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 16/9300 einstimmig.

1 Vertraulicher Teil siehe vAPr 16/52

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Haushaltskontrolle 20.10.2015 25. Sitzung (öffentlicher Teil) rß-ro 2 Jahresbericht 2015 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen

über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2014 5

Drucksache 16/9490

A Abschnitte 1 – 5 5

Mit unterschiedlichen Bewertungen seitens der Fraktionen werden die Abschnitte 1 bis 5 zur Kenntnis genommen.

B Abschnitte 7 und 8 7

Der Ausschuss stimmt zu Abschnitt 7 mit den Stimmen aller Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und PIRATEN dem gemeinsamen Beschlussvorschlag aller Fraktionen in der folgenden Fassung zu:

„Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt, dass das Finanzministerium und die weiteren betroffenen Ministe-rien bereit sind, den Feststellungen des LRH zur weiteren Optimierung der Transparenz und damit zur Optimierung der Information der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle erwartet vom Fi-nanzministerium und den weiteren betroffenen Ministerien, dass sie zur weiteren Optimierung der Transparenz den Feststellungen des Landesrechnungshofes umfänglich Rechnung tragen.“

B Abschnitt 16 9

B Abschnitt 23 12

B Abschnitt 24 14

* * *

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Haushaltskontrolle 20.10.2015 25. Sitzung (öffentlicher Teil) rß-ro

Aus der Diskussion

Vor Eintritt in die Tagesordnung

teilt Vorsitzender Achim Tüttenberg mit, dass die Präsidentin des Landesrech-nungshofs heute verhindert sei und durch den Vizepräsidenten Elmar Clouth vertre-ten werde.

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Haushaltskontrolle 20.10.2015 25. Sitzung (öffentlicher Teil) rß-ro

1 Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Nordrhein-Westfalen für das Haushaltsjahr 2016 (Haushaltsgesetz 2016)

Gesetzentwurf der Landesregierung Drucksache 16/9300

Einzelplan 13 – Landesrechnungshof Vorlage 16/3084

– Abstimmung gemäß Vereinbarung der Fraktionen

Vorsitzender Achim Tüttenberg schickt voraus, dass der Gesetzentwurf der Lan-desregierung in erster Beratung im Ausschuss bereits behandelt worden sei und heute die abschließende Beratung und Abstimmung anstünden.

Rolf Seel (CDU) will sich gegenüber der letzten Sitzung nicht wiederholen, in der er bereits angeboten habe, dem Einzelplan 13 zuzustimmen.

Armin Jahl (SPD) erinnert daran, dass er ebenfalls in der letzten Sitzung signalisiert habe, dem Einzelplan 13 zuzustimmen. Die Position seiner Fraktion zur Drucksache 16/9300 sei bekannt und man sei bereit, abzustimmen.

Dr. Ruth Seidl (GRÜNE), Monika Pieper (PIRATEN) und Dr. Björn Kerbein (FDP) kündigen jeweils für ihre Fraktionen ebenfalls Zustimmung zum Einzelplan 13 an.

Mit den Stimmen aller Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und PIRATEN beschließt der Ausschuss den Einzelplan 13 des Gesetzentwurfs der Landesregierung Drucksache 16/9300 einstimmig.

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Haushaltskontrolle 20.10.2015 25. Sitzung (öffentlicher Teil) rß-ro

2 Jahresbericht 2015 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2014

Drucksache 16/9490

A Abschnitt

Drucksache 16/9490 Seite(n)

1 Haushaltsrechnung 2013 22 – 27

2 Einnahmen und Ausgaben 27 – 56

3 Vermögen 57 -58

4 Kreditaufnahme und Schuldenstand 59 – 71

5 Tätigkeit des Stabiltitätsrats 72 – 74

Rolf Seel (CDU) führt aus, da die Ziffern 1 bis 5 keiner Abstimmung bedürfen, son-dern nur zur Kenntnis genommen würden, habe er die Bitte, dass man diese fünf Ab-schnitte in der Diskussion zusammenfasse.

Inhaltlich verweise er auf die bereits in der letzten Sitzung gestellten Fragen. Die Fraktion der CDU unterstütze die Aussage vollinhaltlich. Man danke dem Rech-nungshof für die klare Aussage auch gegenüber der Regierung und dafür, was dieser der Landesregierung ins Stammbuch geschrieben habe zu den bis 2019 geplanten Steuereinnahmen, zu Versorgungsrücklage, Pensionsfonds und Stabilitätsrat.

Entsprechend werde man die Ziffern 1 bis 5 zur Kenntnis nehmen.

Armin Jahl (SPD) nimmt für seine Fraktion ebenfalls die Arbeit des Landesrech-nungshofes zur Kenntnis. Bereits in der letzten Sitzung habe man deutlich gemacht, dass man nicht in allen Punkten mit den Aussagen des Landesrechnungshofs über-einstimme. Was den Pensionsfonds betreffe, habe der Finanzminister im Landtag und in den entsprechenden Ausschüssen den Hintergrund der Reduzierung der Zu-führung zum Pensionsfonds entsprechend dargestellt. Die SPD-Fraktion sehe das genauso, anders als der Kollege Seel das gerade dargestellt habe.

Was die Kreditaufnahme und den Schuldenstand anbetreffe, weise er darauf hin, die SPD-Fraktion gemeinsam mit der Fraktion die Grünen vor dem Hintergrund der Asyl-situation zusätzlich 900 Millionen in den Landtag eingebracht hätten.

Er wolle hier kein altes Fass aufmachen und die Diskussionen wiederholen. Klar sei die Position auch in dieser Frage. Das Geld sei notwendig, müsse bereitgestellt wer-den. Der Bund sehe das ähnlich, und die Diskussion werde aktuell entsprechend ge-führt. Insofern befinde man sich nicht in Übereinstimmung mit dem, was die CDU ge-

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Haushaltskontrolle 20.10.2015 25. Sitzung (öffentlicher Teil) rß-ro rade vorgetragen habe. Das müsse aber nicht heißen, dass man den Bericht nicht zur Kenntnis nehme. Die abweichende Position sei klargestellt.

Mit unterschiedlichen Bewertungen seitens der Fraktionen werden die Abschnitte 1 bis 5 zur Kenntnis genommen.

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Haushaltskontrolle 20.10.2015 25. Sitzung (öffentlicher Teil) rß-ro

B Abschnitt

Drucksache 16/9490 Seite(n)

7 Anwendung des Transparenzgesetzes 87 – 90

8 Bestellung von Abschlussprüfern 87 – 90

Rolf Seel (CDU) führt aus, dazu lägen zwei Beschlussvorschläge vor. Bei Ziffer 8 hätte man keine Probleme, dem Beschlussvorschlag von SPD und Grünen zuzu-stimmen.

Allerdings sei beim Thema „Transparenzgesetz“ der Beschlussvorschlag seiner Frak-tion in der Sache weitergehender. Deshalb bitte er darum, nicht dem kurzen SPD-Vorschlag zuzustimmen, sondern der umfangreicheren Darstellung seiner Fraktion. Darin sei nämlich auch enthalten, dass keine der 64 landeseigenen Gesellschaften und keiner der drei Landesbetriebe oder das Sondervermögen das Transparenzge-setz vollständig erfüllt habe.

Armin Jahl (SPD) erklärt, Seine Fraktion wolle demgegenüber den umgekehrten Vorschlag unterbreiten. Man erinnere sich nämlich daran, dass der Kollege Seel Wortbeiträge aus seiner Fraktion dahin gehend kritisiert habe, dass man Teile des Berichtes des Landesrechnungshofes in die Beschlussvorlage übernommen habe. Insofern liege die CDU im Widerspruch zu ihren früheren Verhaltensweisen. Man wolle ja nicht jedem einzelnen Punkt zustimmen. Deshalb stelle er den kurzen und knappen Antrag der SPD-Fraktion weiterhin zur Abstimmung.

Dr. Ruth Seidl (GRÜNE) macht den Vorschlag, den letzten Absatz des Antrags der CDU-Fraktion zu Ziffer 7 sozusagen dem Beschlussvorschlag der Koalitionsfraktio-nen anzufügen:

„Der Ausschuss für Haushaltskontrolle erwartet vom Finanzministerium und den weiteren betroffenen Ministerien, dass sie zur weiteren Optimie-rung der Transparenz den Feststellungen des Landesrechnungshofes um-fänglich Rechnung tragen.“

Damit hätte man nach vorne geschaut, ohne die Kritik im Ganzen anzubringen.

Rolf Seel (CDU) hat damit keine Probleme, denn das gehe in die Richtung des Be-schlussvorschlages der CDU. Man erwarte vom Finanzministerium, dass sich da et-was tue. Insofern hätte er keine Bedenken, dem Beschlussvorschlag wie vorge-schlagen zuzustimmen, wenn das zum Beschlussvorschlag aller Fraktionen gemacht werde.

Monika Pieper (PIRATEN) begrüßt diesen Vorschlag. Der Ausschuss sollte durch-aus eine Erwartungshaltung formulieren, anstatt zu begrüßen, was die Landesregie-

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Haushaltskontrolle 20.10.2015 25. Sitzung (öffentlicher Teil) rß-ro rung tue. Man hätte dem CDU-Antrag zugestimmt, würde dies aber auch bei dem gemeinsamen Beschlussvorschlag tun.

Armin Jahl (SPD) stellt zur Klarheit fest, dass der Beschlussvorschlag dann aus zwei Absätzen bestehe, nämlich dem ersten Absatz aus dem Beschlussvorschlag von SPD und Grünen und der zweite Absatz sei der letzte Absatz aus dem CDU-Vorschlag. Dem würde man so zustimmen.

Kehrbein (FDP) signalisiert für seine Fraktion ebenfalls Zustimmung zu dem ge-meinsamen Beschlussvorschlag.

Der Ausschuss stimmt zu Abschnitt 7 mit den Stimmen aller Fraktionen von SPD, CDU, GRÜNEN, FDP und PIRATEN dem gemeinsamen Beschlussvorschlag aller Fraktionen in der folgenden Fassung zu:

„Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt, dass das Finanzministerium und die weiteren betroffenen Ministe-rien bereit sind, den Feststellungen des LRH zur weiteren Optimierung der Transparenz und damit zur Optimierung der Information der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle erwartet vom Fi-nanzministerium und den weiteren betroffenen Ministerien, dass sie zur weiteren Optimierung der Transparenz den Feststellungen des Landesrechnungshofes umfänglich Rechnung tragen.“

Anlagen 1 - 4 zu TOP 2

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Haushaltskontrolle 20.10.2015 25. Sitzung (öffentlicher Teil) rß-ro

B Abschnitt

Drucksache 16/9490 Seite(n)

16 Zuschüsse an Hochschulen im Rahmen des

Hochschulmodernisierungsprogramms 153 – 159

Rolf Seel (CDU) führt aus, nach den Ausführungen des Landesrechnungshofes ge-be es einen Dissens zwischen Landesrechnungshof, Finanzministerium und Fachmi-nisterium, weil dort keine Annäherung erzielt worden sei. Der Rechnungshof ver-weise mit Recht darauf, dass es vonseiten der Landesregierung für die Jahre 2016 bis 2020 ein angekündigtes Hochschulkonsolidierungsprogramm mit einem Volumen von 3 Milliarden € geben solle. Er wolle wissen, wie die Landesregierung sicherstel-len wolle, das BLB und die Hochschulen die entsprechenden Anforderungen einhiel-ten. Den Landesrechnungshof frage er, was dieser in diesem Zusammenhang anrate und wie sicherzustellen sei, dass BLB und Hochschulen dieses 3-Milliarden-Programm tatsächlich mit diesen Anforderungen einhielten. Er bitte hierzu um Stel-lungnahmen seitens des Rechnungshofes und des Ministeriums.

LMR Felljahn (Landesrechnungshof) gibt dazu folgende Antwort:

Wir haben mit unserem Jahresbericht im Wesentlichen vier Problemkreise identifi-ziert. Der eine Problemkreis war der, dass aus diesem HMoP 2009 bis 2015 – das war ein 5-Milliarden-Programm – vom Grundsatz her 2 Milliarden für Sanierungs-maßnahmen und 3 Milliarden € für Neubauten vorgesehen waren.

Die 2 Milliarden für Sanierungsmaßnahmen sahen auch vor, dass es eventuell – so sehen wir das im Einzelfall – Ersatzneubauten bzw. Verfügungsbauten gibt. Aber wir sehen darin eigentlich den Grundsatz verfestigt, dass man Bestandsbau-ten sanieren sollte.

Wir haben als Rechnungshof festgestellt, dass das leider nur in 24 % dieses 2-Milliarden-Programms der Fall war; in 76 % sind halt Neubauten entstanden. Das ist der erste Punkt, bei dem der Landesrechnungshof darum bitten würde, dass das in dem neuen HKoP – ich weiß nicht, wie es im Einzelnen ausgestaltet ist – nicht so passiert. Wenn Modernisierung angestrebt ist, dann sollte man auch den Bestand modernisieren.

Zweitens haben wir festgestellt, dass durch die Bestandsmieten, die weitergezahlt werden, egal, ob sie modernisieren oder neu bauen, der vom BLB zu tragende An-teil am HMoP nicht nur zu 40 %, sondern durchschnittlich zu 78 % refinanziert wird. Wenn Sie dann den Investitionskostenanteil, also den reinen Modernisie-rungsanteil obendrauf packen, erhält der BLB eine Refinanzierungsquote von 138 % und nicht von 100 %. Wir würden zukünftig darum bitten, dass es nicht zu die-ser Überfinanzierung kommt.

In dem Zusammenhang spielen dann noch die Probleme der 60/40-Regelung, 1/13-Regelung – das sind Pauschalierungen, wie man im Grunde genommen zu diesen Refinanzierungsanteilen kommt – eine Rolle. Da hat der Rechnungshof

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vorgeschlagen: Der BLB verfügt ja über ein wirklich sehr gutes Programm, den Vollständigen Finanzplan, auch VoFi genannt. Dieser sollte zukünftig eingesetzt werden, um im Grunde genommen die Refinanzierung für das einzelne Bauprojekt kostengenau auszurechnen.

Als dritten Problemkreis haben wir identifiziert, dass auf das 2-Milliarden-Programm 159 Millionen € Bauzeitzinsen draufgeschlagen wurden. Wir sehen das so, dass das von der Modernisierungsvereinbarung eindeutig nicht so vorgesehen war, sondern dass diese quasi in diesen 2 Milliarden € inkludiert waren, also nicht obendrauf kommen. Wenn die obendrauf kommen – das können Sie sich vorstel-len –, dann ist die Refinanzierung teurer, die Mieten steigen, und das geht dann letztlich unter dem Strich alles zulasten des Landeshaushalts.

Der vierte Punkt war der, dass man, weil sich die Hochschulen mit einem gewis-sen Prozentsatz an diesen Modernisierungsmaßnahmen beteiligen sollten oder mussten, also eine gewisse Eigenquote zu tragen hatten, ein sogenanntes Open-Book-Verfahren instrumentalisiert hat, das aber nicht funktioniert, weil der BLB im Grunde genommen die Hochschulen nicht so ganz in die Bücher schauen lässt. Es gibt Streit darüber, was der BLB den Hochschulen eigentlich offenbaren muss, damit diese im Grunde genommen die Möglichkeit haben, die Berechnung des BLB nachzuvollziehen.

Der BLB sieht auf der anderen Seite eine gewisse Geheimhaltung in bestimmten Fällen, weil sonst der Mieter vielleicht zu einem Wettbewerber geht und sich ein anderes Angebot vorlegen lässt. Da hat man über all die Jahre – das HMoP läuft ja zum Jahresende 2015 aus – keine Einigung erzielen können; das ist jedenfalls der Stand, den wir aus 2014 hatten. Wir bitten sehr darum, dass man zwischen Hochschulen und BLB ein Verfahren findet, mit dem man sich wirklich annähert; denn die Hochschulen sind doch hochgradig verärgert darüber, dass sie die Be-rechnungsgrundlagen nicht einsehen dürfen.

Armin Jahl (SPD) bedankt sich zunächst für den mündlichen Vortrag. Ihm sei an der Stelle noch einmal deutlich geworden, dass es Sinn mache, jemand aus dem Fi-nanzministerium dazu zu hören, warum das Ministerium bei seiner Meinung bleibe und auf die Beanstandung des Landesrechnungshofes im Detail nicht eingehe.

Gemäß der Absprachen würde man die Beschlussempfehlungen dazu in der nächs-ten Sitzung einbringen.

ORR‘in Doerk (FM) führt dazu aus:

Sie hatten die Frage gestellt, inwiefern die Landesrechnungshoffeststellungen Be-rücksichtigung finden im Rahmen des zweiten Nachfolgeprogramms, sprich des HKoP. Es ist so, dass derzeit ein Entwurf zu dem Programm vorliegt, der aber noch nicht unterzeichnet ist. Es fehlt noch die Verwaltungsratsbefassung, die er-forderlich ist und in Kürze ansteht, sowie die anschließende Unterzeichnung, so-dass ich im Moment – da bitte ich um Verständnis – nicht auf die einzelnen Details

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Haushaltskontrolle 20.10.2015 25. Sitzung (öffentlicher Teil) rß-ro

der vertraglichen Regelungen eingehen möchte, weil hier noch Befassungen be-stimmter Gremien notwendig sind.

Ich kann Ihnen aber sagen, dass die Landesrechnungshoffeststellungen auch im Rahmen der Gespräche zu HKoP aufgegriffen worden sind und in Einzelfällen in bestimmte Regelungen Einfluss hatten. So ist zum Beispiel, wenn ich das erwäh-nen darf, angedacht, dass es einen Variantenvergleich gibt – ich sage das mit der Vorsicht, dass noch keine Unterzeichnung erfolgt ist – bezüglich der Frage Er-satzneubau oder Modernisierung oder Sanierung. Das ist ein Punkt, den ich hier einmal erwähnen möchte.

RD Christian Laschet (FM) ergänzt, dass es bei diesem Variantenvergleich dann, wenn ein Ersatzneubau angedacht sei, einer besonderen Begründung und Doku-mentation bedürfe, sodass in diesem Punkt die Prüfungsfeststellungen des Landes-rechnungshofes aufgegriffen werden sollten und ihnen Rechnung getragen werde.

Armin Jahl (SPD) bezeichnet die Ausführungen als eine gewisse Klarstellung ge-genüber den Diskussionsbeiträgen. Es mache Sinn, vor der nächsten Behandlung dieses Punktes im Ausschuss das vorgelegt zu bekommen, was als unterzeich-nungsreif dargestellt worden sei, damit man dann hier auf einer neuen Grundlage diskutieren könne. Man sollte den Tagesordnungspunkt erst dann abschließend be-handeln, wenn das Ministerium abschließend Regelungen getroffen habe.

Vorsitzender Achim Tüttenberg weist darauf hin, dass das dann die Sitzung am 24.11. wäre.

Daniel Sieveke (CDU) fragt, ob seitens des Finanzministeriums das bis zum 24. No-vember zugesichert werden könne. Wenn bis zur nächsten Sitzung noch nicht die Unterschriftsreife erreicht sei, bräuchte man ein entsprechendes Signal.

ORR‘in Doerk (FM) antwortet, den genauen Zeitpunkt der Unterzeichnung könne sie im Moment nicht mitteilen. Sie halte es allerdings für schwierig, die Unterlagen bis zum 24.11. vorlegen zu können, weil noch eine Verwaltungsratsbefassung erforder-lich sei. Dessen Sitzung sei am 19.11., und eine Unterzeichnung werde erst danach erfolgen.

Vorsitzender Achim Tüttenberg bittet darum, dem Ausschuss mitzuteilen, sofern die entsprechenden Unterlagen zur nächsten Sitzung bereits vorgelegt werden könn-ten, ansonsten würde man sich im Januar damit befassen.

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B Abschnitt

Drucksache 16/9490 Seite(n)

23 Finanzaufsicht in den Spielbanken 216 – 226

Bernd Krückel (CDU) hat dazu zwei Fragen.

Frage 1: Der Landesrechnungshof habe festgestellt, dass die Finanzaufsicht über die Spielbanken auch mit deutlich weniger Personal erfüllt werden könne. Zurzeit seien nahezu 100 Bedienstete tätig. Er wolle wissen, welche Zielgröße angestrebt werden könnte und ob Zahlen genannt werden könnten.

Frage 2: Im Verfahren zur Prüfung der Finanzaufsicht in den Spielbanken habe der Landesrechnungshof auch Einblick in die Tragfähigkeit und Sinnhaftigkeit der Stand-orte bekommen. Daher die Frage, ob es sinnhaft sei, einen weiteren Standort Köln zu verfolgen. Daran schließe sich die Frage an, ob dieses Verfahren Anlass für eine weitere Prüfung wäre.

Der HFA beschäftige sich seit einigen Monaten mit der finanziellen Situation von WestSpiel, und dazu wolle er noch wissen, wie da die Zusammenhänge aussähen und wie diesbezüglich eine Perspektive aus Sicht des Landesrechnungshofes aus-sehen könnte.

LMR Wurms (Landesrechnungshof) antwortet:

Ich fange am besten mit Frage 2 zum Standort Köln an, ob es Sinn macht, in Köln oder anderswo einen Standort einzurichten. Das ist natürlich eine politische Frage. Die haben wir nicht geprüft. Wir haben nur die Finanzaufsicht geprüft.

Auch haben wir WestSpiel nicht geprüft und auch nicht die betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkte dort betrachtet. Das wäre nicht im Bereich meiner Zuständigkeit gewesen. Das haben wir also nicht angepackt.

Zu Ihrer Frage 1, mit wie viel Personal man eine Finanzaufsicht betreiben könnte. Ich muss da vielleicht etwas mehr ausholen: Wir haben punktuell geprüft und nicht alle Tätigkeiten aufgenommen, die bei den Spielbanken durchgeführt werden. Wir haben auch Fragen an die Bediensteten gestellt und daraufhin verzichtet, eine Zahl in den Jahresbericht hineinzuschreiben. Allerdings haben wir auch Gesprä-che mit dem Finanzministerium geführt und sind von einer Kenngröße von 50 % ausgegangen, die eingespart werden könnte.

Armin Jahl (SPD) sieht hier eine ähnliche Situation wie zu dem Bericht davor. Auch hier werde auch auf das Ergebnis eine Arbeitsgruppe abgehoben, und das Ergebnis werde Ende 2015 erwartet. Vielleicht könne das Finanzministerium darauf antworten, wann mit dem Ergebnis tatsächlich zu rechnen sei. Erst dann mache es Sinn, über diesen Punkt abzustimmen.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 13 - APr 16/1027

Haushaltskontrolle 20.10.2015 25. Sitzung (öffentlicher Teil) rß-ro LMR Dr. van Lishaut (FM) führt dazu aus: Ich bin in der Steuerabteilung des Fi-nanzministeriums tätig und unter anderem für die Spielbankenabgabe zuständig.

Diese Arbeitsgruppe hat bisher sieben- oder achtmal getagt. Sie muss sehr einge-hend arbeiten, weil sie sich mit den Arbeitsabläufen sehr genau beschäftigen muss. Es ist die einzige Steuerart, wo wir praktisch ganz nah an den Geschäftsprozessen des Steuerpflichtigen sind; das gibt es sonst nirgendwo, jedenfalls mir nicht bekannt. Wir verfolgen ganz genau, wie das Spielgeschehen ist. Das macht die Sache sehr kompliziert.

Hinzu kommt, dass wir vier sehr verschiedene Standorte haben – technologisch un-terschiedlich und auch baulich unterschiedlich. Ich bin zuversichtlich – das ist meine Vorgabe gewesen –, dass wir Ende dieses Jahres fertig werden. Ich glaube, dass das hinkommen müsste. Die Größenordnung, die Herr Wurms genannt hat, ist jeden-falls aus meiner Sicht realistisch.

Vorsitzender Achim Tüttenberg hält fest, dass der Ausschuss den Punkt im Januar abschließend behandeln werde.

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Landtag Nordrhein-Westfalen - 14 - APr 16/1027

Haushaltskontrolle 20.10.2015 25. Sitzung (öffentlicher Teil) rß-ro

B Abschnitt

Drucksache 16/9490 Seite(n)

24 Bearbeitungsqualität in den Erbschafts- und

Schenkungsteuerstellen 227-236

Bernd Krückel (CDU) führt aus, das Finanzministerium habe mitgeteilt, dass man sich im Dezember 2014 auf Bund-Länder-Ebene geeinigt habe, dass Banken und Versicherungen zukünftig die Möglichkeit erhielten, Anzeigen elektronisch zu über-mitteln. Er wolle wissen, ob jemand etwas zu dem aktuellen Sachstand dieser Mög-lichkeit sagen könne.

LMR Dr. van Lishaut (FM) antwortet:

Es ist so, dass es sich hier um Vorgänge handelt, die bundeseinheitlich program-miert werden. Das ist dieses berühmte Konsensverfahren, das ab und zu ange-sprochen wird. Es gibt entsprechende Planungen, auch Beschlüsse. Das wird pri-orisiert; es gibt eine Prioritätenliste, die etwas länger ist. Das wird einige Jahre dauern – anders kann man es nicht ausdrücken –, weil es viele andere Themen gibt, die vorrangig zu programmieren sind. Die vorausgefüllte Steuererklärung ist ein Punkt, der auch politisch gewollt ist. Wir haben andere Vernetzungen mit den Banken und Versicherungen und anderen Stellen.

Ich denke, es wird nicht vor drei, vier Jahren verfügbar sein. Das ist leider so. Das sind bundeseinheitliche Prozesse, und die Kapazitäten sind da begrenzt. Wir ha-ben also ein Verfahren, bei dem wir priorisieren und sagen: Es gibt dieses Budget, das wir für die Programmierung haben. Es ist zu klären, was jetzt besonders wich-tig und vorrangig ist. Gesetzesänderungen gehen sowieso immer vor und müssen umgesetzt werden. Deshalb kann man nicht sagen, wir machen das im nächsten Jahr. Das ist leider nicht möglich.

gez. Achim Tüttenberg Vorsitzender

4 Anlagen

01.12.2015/07.12.2015

190

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Fraktion der SPD und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

13.10.2015

Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2015 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20. Oktober 2015

Abschnitt 7: Anwendung des Transparenzgesetzes Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt, dass das Finanzministerium und die weiteren betroffenen Ministerien bereit sind, den Feststellungen des LRH zur weiteren Optimierung der Transparenz und damit zur Optimierung der Information der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 15 - APr 16/1027Anlage 1 zu TOP 2

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CDU-Landtagsfraktion 19.10.2015 Arbeitskreis 08 - „Haushaltskontrolle“

Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20.10.2015 Beschlussvorschlag zur Ziffer 7 Jahresbericht 2015 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2014 - Anwendung des Transparenzgesetzes -

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die Prüfung der Anwendung des Transparenzgesetzes zur Kenntnis. Die Prüfung der Veröffentlichungen im Rahmen der Jahresabschlüsse 2010 bis 2012 hat ergeben, dass keine der 64 landesbeteiligten Gesellschaften, keiner der drei Landesbetriebe oder das Sondervermögen das Transparenz-gesetz vollständig erfüllt haben. Auch zwei Jahre nach der Veröffentlichungs-pflicht ist dem Informationsanspruch der Allgemeinheit, welche Vergütung Vorstände und Geschäftsführer sowie die Mitglieder von Aufsichtsgremien in öffentlichen Unternehmen für ihre Tätigkeit erhalten, nicht in gebotenen Maß nachgekommen worden. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle erwartet vom Finanzministerium und den weiteren betroffenen Ministerien, dass sie zur weiteren Optimierung der Transparenz den Feststellungen des Landesrechnungshofes umfänglich Rechnung tragen.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 17 - APr 16/1027Anlage 2 zu TOP 2

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Fraktion der SPD und Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

13.10.2015

Beschlussvorschlag zum Jahresbericht 2015 des Landesrechnungshofes zur Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20. Oktober 2015

Abschnitt 8: Bestellung von Abschlussprüfern Der LRH hat Empfehlungen zum Verfahren zur Bestellung der Abschlussprüfer bei landesbeteiligten Unternehmen des privaten Rechts gegeben, wie durch Optimierung die Möglichkeiten, welche die Abschlussprüfung bietet, voll ausgeschöpft werden können. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt, dass das Finanzministerium beabsichtigt, die Empfehlungen des LRH zum Verfahren zur Bestellung der Abschlussprüfer bei der künftigen Überarbeitung der Hinweise für die Verwaltung von Beteiligungen des Landes zu berücksichtigen.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 19 - APr 16/1027Anlage 3 zu TOP 2

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CDU-Landtagsfraktion 19.10.2015 Arbeitskreis 08 - „Haushaltskontrolle“

Sitzung des Ausschusses für Haushaltskontrolle am 20.10.2015 Beschlussvorschlag zur Ziffer 8 Jahresbericht 2015 des Landesrechnungshofs Nordrhein-Westfalen über das Ergebnis der Prüfungen im Geschäftsjahr 2014 - Bestellung von Abschlussprüfern -

Der Ausschuss für Haushaltskontrolle nimmt die Empfehlungen zum Verfah-ren zur Bestellung von Abschlussprüfern zur Kenntnis. Der Ausschuss für Haushaltskontrolle begrüßt, dass das Finanzministerium beabsichtigt, diese bei der künftigen Überarbeitung der Hinweise für die Ver-waltung von Beteiligungen des Landes zu berücksichtigen.

Landtag Nordrhein-Westfalen - 21 - APr 16/1025Anlage 4 zu TOP 2