Landwirtschaftsbericht 2011
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NACHHALTIGE LANDWIRTSCHAFT, INTAKTE UMWELT UND GESUNDE LEBENSMITTEL GEpRüFTE SoRTEN, ANERKANNTES SAAT- UND pFLANzGUT,
BEWAHRTE BIoDIvERSITäT
Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und WasserwirtschaftÖsterreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
Landwirtschaft
vorwort2 3
Leistungsfähige, geprüfte landwirtschaftliche Sorten, einwandfreies, gesundes Saat- und Pflanzgut und viel-fältige pflanzengenetische Ressourcen – das sind die Grundlagen für die Erzeugung qualitativ hochwertiger pflanzlicher und tierischer Lebensmittel in ausrei-chenden Mengen. Da sie am Anfang der Nahrungsmit-telkette stehen, bringt ihre Überprüfung Sicherheit für Menschen und Tiere. Die Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH (AGES) und das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) tragen dazu bei, indem sie wichtige hoheitliche Kon-troll- und Untersuchungsaufgaben bei landwirtschaft-lichen Sorten, Saat- und Pflanzgut umsetzen. Die AGES übernimmt aber auch einen wesentlichen Teil bei der Erhaltung der Biodiversität und damit einer intakten Umwelt. Durch die Führung einer Genbank für landwirt-schaftliche Kulturpflanzen fördert sie die Erhaltung und Verwendung pflanzengenetischer Ressourcen und wirkt so dem Arten- und Sortenverlust entgegen.
Die AGES ist ein anerkannter Partner und Dienstleister für Landwirte sowie die Agrar- und Ernährungswirt-schaft. Die ExpertInnen der Agentur arbeiten im Sinne
einer modernen, nachhaltigen Landwirtschaft und für den Schutz unserer Umwelt. Ihr vielfältiges Aufgaben-spektrum in diesen Bereichen reicht von der Untersu-chung, Begutachtung und Zertifizierung bis hin zur Überwachung und Kontrolle landwirtschaftlicher Be-triebsmittel. Sie leisten damit einen wertvollen Beitrag, um den VerbraucherInnen sichere und gesunde Le-bensmittel sowie hochwertige Rohstoffe zur Verfügung zu stellen. Die AGES MitarbeiterInnen berücksichtigen in ihrer Arbeit auch zukünftige Entwicklungen, bei-spielsweise den Klimawandel.
Die vorliegende Broschüre gibt der interessierten Öf-fentlichkeit einen umfassenden Überblick über die Tä-tigkeiten und Methoden der AGES im Themenkomplex Sorten, Saat- und Kartoffelpflanzgut und pflanzengene-tische Ressourcen. Ich möchte hiermit die Gelegenheit nutzen, um den MitarbeiterInnen für ihre kompetente und engagierte Arbeit ausdrücklich zu danken.
DI Nikolaus Berlakovich Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft,Umwelt und Wasserwirtschaft
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EFFIzIENTE zUSAMMENARBEIT BRINGT … ARBEITEN FüR EINE NACH-HALTIGE LANDWIRTSCHAFT, INTAKTE UMWELT, GESUNDE LEBENSMITTEL UND HoCH-WERTIGE RoHSToFFENeue Sorten, gesundes Saatgut und wertvolle pflan-zengenetische Ressourcen (PGR) sind Voraussetzungen für erfolgreiche Landbewirtschaftung und die Produkti-on langfristig sicherer, gesunder Lebensmittel hei-mischer Herkunft sowie hochwertiger Rohstoffe. Mit Kompetenz, Engagement, effizienter und praxisnaher Zusammenarbeit auf diesen Gebieten trägt die Öster-reichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssi-cherheit GmbH (AGES) zu zukunftsorientierter Land-wirtschaft, Umweltschutz, biologischer Vielfalt und Kompetenzgewinn in unserem Land und in Europa bei.
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) als die in Österreich zuständige Behörde realisiert gemeinsam mit der AGES gesetzliche Aufgaben wie Zertifizierung, Zulassung, Kontrolle, Überwachung und Untersuchung von Saatgut, Kartoffelpflanzgut und Pflanzensorten. Grundlagen dafür sind internationale Vorgaben, das EU-Recht und nationale Regelungen. Unsere Arbeit führt zu Ernährungssicherung und Ernährungssicher-heit für die österreichischen Konsumenten. Die AGES schafft vom Beginn der Nahrungsmittelkette an die Ba-sis für Gesundheit von Mensch, Tier und Pflanze und damit für Konsumenten- und Umweltschutz.
Vielfältige PGR, moderne Sorten, hochwertiges Saat- und Pflanzgut sind zusammen mit einer intakten Um-welt die Grundlage für gesunde und hochqualitative Lebens- und Futtermittel aus österreichischer Produkti-on. Der Wirtschaftsstandort Österreich wird erhalten und der Bevölkerung eine vielfältige Ernährung mit hei-mischen Produkten ermöglicht.
Regional und an den Klimawandel angepasste Sorten und gesundes Saat- und Pflanzgut tragen wesentlich zu einer erfolgreichen Landwirtschaft bei. Die Biodiversität
wird durch den Anbau zahlreicher unterschiedlicher Sorten verschiedener Arten und den Erhalt von PGR für die nächsten Generationen bewahrt. Die Pflanzenzüch-tung nutzt diese pflanzliche Vielfalt um der Landwirt-schaft verbesserte Sorten zur Verfügung zu stellen. Der Einsatz von durch die AGES geprüften und damit ange-passten, widerstandsfähigen und konkurrenzstarken Sorten verringert den Einsatz von Pflanzenschutzmit-teln und sichert den Ernteertrag und die Qualität. Diese Pflanzen prägen die Kulturlandschaft, schützen den Bo-den und liefern wertvolle Rohstoffe für die Ernährung oder zur industriellen Nutzung. Die AGES unterstützt die ökologische/biologische Wirtschaftsweise durch die Prüfung von speziell für den Biolandbau gezüchteten Sorten und die Bewertung der Saatgutqualität für die Bedingungen im Biolandbau. Außerdem gibt sie über die aktuelle Verfügbarkeit von Biosaatgut auf ihrer Homepage Auskunft.
Laufende Kontrolle und Überwachung des Saatguts und anderer landwirtschaftlicher Betriebsmittel sowie der Produktionsbetriebe geben sowohl der österreichischen Saatgutwirtschaft als auch Landwirten und Konsu-menten Sicherheit. So wird seit 2001 der unerwünschte Eintrag von gentechnisch veränderten Organismen (GVO) in die österreichische Landwirtschaft mittels eines zuverlässigen Monitoringsystems überwacht.
Durch Kooperation in zahlreichen nationalen und inter-nationalen Projekten tragen die Experten der AGES dazu bei, dass Kompetenzen erhalten, Wissen erweitert und Qualifikationen ausgebaut werden. Der Erfah-rungsaustausch mit anderen Institutionen stellt die zu-kunftsorientierte Ausrichtung der AGES zum Wohle von Mensch, Tier und Umwelt sowie die Wettbewerbsfähig-keit der Wirtschaftsbereiche sicher.
Pflanzengenetische Ressourcen
Sorten Saatgut
• WISSEN
• SICHERHEIT
• KONSUMENTEN-
SCHUTZ
• NACHHALTIGKEIT
• KOSTENEFFIZIENZ
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1. BESTE VORAUSSETZUNGEN: GEPRÜFTE SORTEN 8 1.1. Die Sortenzulassung 9 1.2. Die Sortenprüfung (Register- und Wertprüfung) 11 1.2.1. Jede Sorte hat ihren Identitätspass: Registerprüfung 12 1.2.2. Schutz geistigen Eigentums: der Sortenschutz 13 1.2.3. Neue Sorten sind ein Fortschritt: Wertprüfung 13 1.3. Sortenprüfung: Krankheitsanfälligkeit und technologischer Wert 152. SICHERHEIT: ANERKANNTES SAAT- UND PFLANZGUT – GESUNDE LEBENSMITTEL 16 2.1. Garantierte Qualität durch zertifiziertes Saat- und Pflanzgut 17 2.1.1. Das Zertifizierungsverfahren 17 2.1.2. Feldanerkennung, Probenahme und Aufbereitung 193. KONSUMENTENSCHUTZ: AMTLICHE KONTROLLE UND ÜBERWACHUNG 22 3.1. Saatgutverkehrskontrolle 23 3.2. Kontrollanbau 244. GENTECHNIKFREIHEIT BEGINNT BEIM SAATGUT 265. BIODIVERSITÄT UND INTAKTE UMWELT: ARTEN- UND SORTENVIELFALT HEUTE UND IN DER ZUKUNFT 30 5.1. AGES Genbank 31 5.2. Erhaltungssorten 33 5.3. Saatgutmischungen 336. ERFOLGREICHE LANDWIRTSCHAFT UND SICHERE LEBENSMITTEL 34 6.1. Gesundheit ist das höchste Gut: Sortenresistenz und Saatgutgesundheit 35 6.1.1. Sortenprüfung 36 6.1.2. Prüfung auf saatgutrelevante Krankheiten und schädliche Beimengungen 387. GESUNDE GAUMENFREUDE: LEBENSMITTEL MIT MEHRWERT 40 7.1. Ölpflanzen 42 7.2. Braugerste 42 7.3. Brotgetreide 43 7.4. Kartoffeln 458. GUTE BASIS FÜR BIO: OPTIMALE SORTEN UND GESUNDES SAATGUT 469. GESETZLICHE GRUNDLAGEN 52 Nationales Recht 53 EU-Recht 54 Verordnungen 54 Richtlinien 55 Internationale Grundlagen 56LINKS 56ANSPRECHPARTNER IN DER AGES 56AUTOREN 58BILDNACHWEISE 59QUELLENNACHWEISE 59
INHALTSvERzEICHNIS ABKüRzUNGSvERzEICHNISAGES Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbHBAES Bundesamt für ErnährungssicherheitBGBl. BundesgesetzblattCBD Convention on Biological Diversity (Übereinkommen über die biologische Vielfalt)CPVO Community Plant Variety Office (Gemeinschaftliches Sortenamt)EAPR European Association for Potato Research (Europäische Gesellschaft für Kartoffelforschung)EFSA European Food Safety Authority (Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit)EG Europäische GemeinschaftEU Europäische UnionEWG Europäische WirtschaftsgemeinschaftFAO Food and Agriculture Organization of the United Nations (Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen)GV gentechnisch verändertGVO gentechnisch veränderte OrganismenidgF in der geltenden FassungISTA International Seed Testing Association (Internationale Vereinigung für Saatgutprüfung)OECD Organisation for Economic Co-operation and Development (Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung)PGR pflanzengenetische RessourcenRL RichtlinieUPOV Union internationale pour la Protection des Obtentions Végétales (Internationaler Verband zum Schutz von Pflanzenzüchtungen)VDLUFA Verband Deutscher Landwirtschaftlicher Untersuchungs- und ForschungsanstaltenVO Verordnung
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8 9
1.1. Die SortenzulassungLandwirtschaft und verarbeitende Industrie verlangen permanent nach neuen, leistungsfähigen und krank-heitstoleranten Sorten mit wertvollen Inhaltsstoffen, die für den Anbau und die Lebensmittelerzeugung op-timiert sind. Nur solche Sorten werden zugelassen, die im Zuge einer objektiven und unabhängigen Prüfung ihre Eignung nachweisen konnten. Dabei wird auch die Anpassung an die sich ändernden landwirtschaftlichen Produktionsbedingungen beachtet, z. B. hinsichtlich des stattfindenden Klimawandels. Die bewertenden Beschreibungen von Sorten für Landwirte und Konsu-menten finden in die „Österreichische Beschreibende Sortenliste“ Eingang und sind die Basis der heimischen Nahrungsmittelversorgung und einer bewussten und gesunden Ernährung. Zudem sind diese Sorten Aus-gangsprodukte für neue Nutzungsrichtungen und die Grundlage für wirtschaftlichen Erfolg.
Der Klimawandel erfordert neue Sorteneigenschaften wie z. B. eine größere Hitzetoleranz und einen ge-ringeren Wasserverbrauch. Daraus ergibt sich ein ra-scherer Sortenwechsel auf den Äckern und Verschie-bungen bei der Artenzusammensetzung unserer Wiesen und Weiden. Die Beurteilung neuer Züchtungen im Zuge der amtlichen Sortenzulassung muss daher auch die Anpassung neuer Sorten an die sich ändernden Umweltbedingungen berücksichtigen, um sowohl zur Ertragssicherheit für die Landwirtschaft als auch zur
Produktsicherheit für die Konsumenten beizutragen.
Durch die Bereitstellung von geeigneten Sorten für
den Zwischenfruchtanbau trägt unser Zulassungssy-
stem auch zu einer umweltgerechten, erosionsmin-
dernden, klima- und grundwasserschonenden Bewirt-
schaftung der landwirtschaftlichen Nutzflächen bei.
Spezielle Sortenmischungen für Wiesen und Weiden
aus Gräsern und Kleearten sind die Futterbasis für
die Nutztierhaltung und prägen in großen Teilen Ös-
terreichs die Kulturlandschaft, die auch von Touristen
geschätzt wird.
Das BAES als österreichische Sortenzulassungsbehör-de trägt Neuzüchtungen nach erfolgreicher Feld- und Laborprüfung gemäß den „Methoden für Saatgut und Sorten“ (Richtlinien für die Sortenprüfung) und inter-nationalen Regelungen in die „Österreichische Sorten-liste“ ein. Derzeit finden sich darin über 1.100 Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten. Die Anzahl der Neueintragungen spiegelt die Bedeutung der einzel-nen Kulturarten wider und dokumentiert neben dem raschen Sortenwechsel auch eine zunehmende regi-onale Sortenanpassung. Nach der Eintragung in die nationale Sortenliste werden die Sorten auch in den „Gemeinsamen Sortenkatalog“ der EU aufgenommen, wodurch sie in allen Mitgliedstaaten verkehrsfähig sind. Für den internationalen Saatgutverkehr werden die Sorten in die OECD-Liste eingetragen.
1. BESTE voRAUSSETzUNGEN: GEpRüFTE SoRTEN
»zWISCHEN SAAT UND ERNTE KANN vIEL GESCHEHEN.«
(voLKSMUND)
© BMLFUW/Rita Newman
Übersichtsplan der AGES-Versuchsstandorte. Das österreichweite Prüfnetz ermöglicht es, den Einfluss regionaler Umweltbedingungen auf die Merkmalsausprägung (z. B. Inhaltsstoffe) repräsentativ zu ermitteln.
Parzellen in der Wertprüfung
Schema der Sortenzulassung und -listung
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Übersichtsplan derVersuchsstandorte
Fuchsenbigl
Pachfurth
Großnondorf
Freistadt
Lambach-Stadl-Paura
Gleisdorf
Hörzendorf
Schönfeld
Dt. Jahrndorf
Loosdorf
Weiz
RitzlhofJetzing
Schranawand
Gumpenstein
Kilb
St.Andrä
Kalsdorf
Kappel
Völkermarkt- Goldbrunnhof
Versuchsstation
Sortenprüfstelle
Fluttendorf
Eltendorf
Feldbach Hatzendorf
AlbrechtsfeldFrauenkirchen
Schattendorf
St. Andrä
Mistelbach
Ebergassing
Eichhorn
Gerhaus/
Hohenau
Melk
Pottendorf
Pultendorf/Prinzersdorf/Wultendorf
PyhraAu/Naarn
Groß St. Florian
Wartberg
Breitbrunn
Bierbaum
Weinberg
Staasdorf
Tulln/Tulbing Weikendorf
Fraham
St. Georgen/Lebring
Unterwaltersdorf/Zeillern
Zwettl
Reichersberg
Limbach
Ulrichschlag
UnterstinkenbrunnWullersdorf
Seeben
GrabeneggBad Wimsbach
Warth
Oberwart
Diendorf
Lannach
St. Marien
Langenrohr/ Asparn
Wallern
Trübensee
St. Kanzian
Jennersdorf
Groß-Enzersdorf
Obersiebenbrunn
Persenbeug
Siegmunds-herberg
EferdingSchwertberg
Vogau
PrellenkirchenPöchlarn
Antrag auf Sortenzulassung beim Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES)
Registerprüfung1 – 2 Standorte,
2 Jahre
Wertprüfung(bei landwirtschaftlichen
Pflanzenarten)3 – 9 Standorte,
2 – 3 Jahre
EintragbareSortenbezeichnung
Technischer Prüfberichtund botanische
Sortenbeschreibung
Wertprüfungsbericht
Sortenzulassungskommission (Entscheidungsvorschlag)
Sortenzulassung
Österreichische Sortenliste
Österreichische Beschreibende
Sortenliste
EU-Sortenkatalog OECD-Liste
1.2. Die Sortenprüfung (Register- und Wertprüfung)Das Ergebnis der unabhängigen Sortenprüfung ist die objektive, bewertende Beschreibung der Sorten für Landwirte und Konsumenten. Insgesamt werden in der Wertprüfung in einem zwei- bis dreijährigen Prüfturnus pro Jahr um die 600 Prüfkandidaten mit mehr als 300 registrierten Sorten von bis zu 25 Arten verglichen. Zusätzlich wurden im Zuge der Registerprüfung in der Saison 2010/11 mehr als 110 Sorten Getreide, fast 130 Sorten Mais und 115 Sorten anderer Arten untersucht.
Die Ergebnisse der Sortenprüfung der AGES sowie auto-
risierter Institutionen führen zu einer botanischen und
agronomischen Sortencharakterisierung. Die für die
Landwirtschaft und die Lebensmittelkette relevanten
Eigenschaften sind in der „Österreichischen Beschrei-
benden Sortenliste“ aufgeführt. Die AGES ist gesetz-
lich verpflichtet, diese „Österreichische Beschreibende
Sortenliste“ zu führen und aktuell zu halten. Sie stellt
eine wesentliche Informationsquelle für Landwirte und
Pflanzenbauberater, aber auch für Getreide verarbei-
tende Betriebe, Ölmühlen, Mälzereien, Zuckerfabriken,
Futtermittelwerke und die Exportwirtschaft dar. Die
Wertprüfung und ein auf die regionalen Erfordernisse
ausgerichtetes Netz an Feldversuchen sind notwen-
dig, um die Leistungen der Sorten unter den verschie-
densten Boden- und Klimabedingungen sowie Erzeu-
gungsstrategien ausreichend zu charakterisieren. Auf diese Weise kann die Wettbewerbskraft der heimischen Pflanzenproduktion effizient gesteigert werden.
Registermerkmal: Unterschiedliche Farbe der Blütenkrone der Kartoffel
Auszug aus der „Österreichischen Beschreibenden Sortenliste" 2011, ausgewählte Merkmale
Anzahl der Sorten in der AGES-Registerprüfung*eingeschränkte Registerprüfung (Feldmerkmale) im 1. Jahr einer 3-jährigen Wertprüfung
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1.2.1. Jede Sorte hat ihren Identitäts-pass: RegisterprüfungDie botanische Sortencharakterisierung ist der Identitäts-nachweis der eingetragenen Sorte für die spätere Anerken-nung von Saat- und Kartoffelpflanzgut.Sie folgt dem „Technischen Prüfbericht“ im Rahmen der Registerprüfung. Dieser Bericht hält fest, dass Unter-scheidbarkeit, Homogenität und Beständigkeit einer Sorte vorliegen. Eine Sorte muss sich zumindest in einem ihrer botanischen Merkmale von jeder anderen Sorte derselben Kulturart unterscheiden. Das kann zum Beispiel die unter-schiedliche Farbe der Blattöhrchen, der Blüten oder der Narbenfäden sein.
Die Prüfvorschriften für die Erfassung der botanischen
Merkmale zu genau festgelegten Zeitpunkten der Pflan-
zenentwicklung sind in allen EU-Ländern durch die Prüf-
protokolle des CPVO und darüber hinaus durch jene der
UPOV einheitlich geregelt. Das ermöglicht einen Austausch
bereits abgeschlossener Registerprüfungen zwischen den
Mitgliedstaaten. Das CPVO beauftragt das BAES regelmä-
ßig mit Registerprüfungen bei verschiedenen Arten. Die
AGES führt Registeruntersuchungen bei allen Getreidear-
ten (mit Ausnahme von Roggen), bei Körnermais, Ölkürbis,
Phazelie, Ackerbohne, Mohn und Kartoffel durch.
1.2.2. Schutz geistigen Eigentums: der SortenschutzEine positiv abgeschlossene Registerprüfung ist eine unbedingte Voraussetzung für die Aufnahme in das nationale (zuständige Behörde: BAES) oder das ge-meinschaftliche europäische Sortenschutzregister (zu-ständige Behörde: CPVO), welche dem Züchter den Schutz für sein geistiges Eigentum sichert. Dieser Sor-tenschutz begründet sein befristetes – je nach Kul-turartengruppe für 25 bis 30 Jahre – und exklusives Recht zur Erzeugung bzw. zum Vertrieb von Saat- und Pflanzgut. Das Sortenschutzrecht ermöglicht – im Unter-schied zum Patentrecht bei GV-Sorten – die Verwendung geschützter Sorten im Rahmen des „Züchterprivilegs“ bzw. des „Landwirteprivilegs“. Seit 1994 beantragen die Züchter zumeist den vom CPVO verwalteten und in der gesamten EU gültigen Gemeinschaftlichen Sor-tenschutz. Dessen Durchführung organisiert das CPVO in Zusammenarbeit mit anerkannten Prüfämtern, wie z. B. dem BAES.
1.2.3. Neue Sorten sind ein Fortschritt: WertprüfungNeuzüchtungen müssen für ihre Sortenzulassung eine Verbesserung bei agronomischen Eigenschaften, Ertrag, Ertragsstabilität, Krankheitstoleranzen und Qualität für die heimische Landwirtschaft, die Konsu-menten und die Umwelt darstellen. Die Methodik der Wertprüfung berücksichtigt die Vielfalt der „Landeskul-tur“ in den Regionen und Mitgliedstaaten der EU. Die AGES engagiert sich mit den zuständigen Behörden in der Slowakei, in Tschechien und Ungarn für eine re-gionale Abstimmung. Um die fachliche Kompetenz für zukünftige Harmonisierungsschritte zweifelsfrei nach-weisen zu können, beteiligt sich die AGES regelmäßig und erfolgreich an von verschiedenen internationalen Institutionen wie der EU, OECD, UPOV, der ISTA oder des VDLUFA organisierten Vergleichsprüfungen. Zudem ist die AGES seit ihrer Gründung als Prüfstelle nach EN ISO/IEC 17025 akkreditiert und bringt sich daher auch in diesem Zusammenhang nachhaltig in die Diskussion zur Methodenharmonisierung ein.
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Vorlaufende Registerprüfung* Getreidesorten
Registerprüfung Getreidesorten Registerprüfung Maissorten
Anzahl der Sorten
2008
2009
2010
SORTE, ZÜCHTERLAND
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QUALITÄTSWEIZENAchat, A 6 5 6 4 6 8 4 6 6 5 - 7 4 5 6 4 2 3 3 5 3 7Altos, D 5 4 3 3 5 7 2 6 5 5 4 6 5 4 7 6 1 3 2 5 2 7Antonius, A 5 6 3 6 4 4 4 6 5 3 6 6 4 2 3 2,5 2 5 3 2 2 8Arktis, D 5 4 3 4 3 6 2 6 5 3 4 6 6 7 3 4 1 5 4 3 2 7Arnold, A 2 6 4,5 4 4 3 3 7 6 4 6 7 4 1 2 1 1 5 1 2 1 8Astardo, A 5 7 5 6 4 3 4 5 4 3 5 5 4 2 3 3 2 5 4 2 2 8Atrium, A 2 5 6 3 5 8 3 - 6 4 7 (7) 5 3 3 6 3 4 4 5 3 7Bitop, A 2 4 4 5 5 5 6 8 8 3 7 8 3 2 6 3 1 6 1 2 3 8Blasius, A 4 4 5 4 2 3 3 4 5 6 6 7 5 3 6 2,5 1 3 3 4 3 7Brutus, A 4 6 6 4 6 5 6 7 7 4 8 9 4 3 5 3 2 6 2 3 4 7Capo, A 3 7 6,5 4 5 4 2 6 5 4 6 7 4 2 2 3,5 2 4 2 3 3 7
TG: Pannonisches Trockengebiet; ÜL: Übrige AnbaulagenAusprägungsstufen 1 bis 9: 1 = im Allgemeinen günstig, … 9 = im Allgemeinen ungünstig (ausgenommen Backqualitätsgruppe: 9 = sehr hohe Backqualität, 1 = sehr geringe Backqualität)
WINTERWEIZEN
BR
AU
NR
OS
T
Anzahl der Sorten in der AGES-Wertprüfung
Beteiligung autorisierter Institutionen an der Sortenwertprüfung: Anzahl der Sorten in der AGES-Wertprüfung im Vergleich mit autorisierten Institutionen 2010
Ausbreitung von Kolbenfusariose an der Einstichstelle nach künstlicher Infektion
0
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150
200
250
Getreide Mais Zuckerrübe
Anzahl der Sorten
AGES
autorisiert
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Die Einbeziehung der Pflanzenzüchter und Wirtschafts-beteiligten in die Sortenprüfung, eine zentrale Forde-rung seitens der EU, ist in Österreich durch die Autori-sierung bereits seit Jahren umgesetzt.
Dieses kosteneffiziente System ist kundenorientiert und unterstützt die Vereinfachung der Administration sowie den raschen Wissenstransfer in die Landwirtschaft.
1.3. Sortenprüfung: Krankheitsanfälligkeit und technologischer Wert in der SortenprüfungDer Anbau krankheitstoleranter Sorten trägt zusam-men mit pflanzenbaulichen Maßnahmen zur nachhal-tigen Umweltschonung, Qualität und Rückstandsfrei-heit landwirtschaftlicher Produkte bei. Die Bewertung der sortenspezifischen Widerstandsfähigkeit gegen-über tierischen, pilzlichen und anderen Schadorga-nismen ist deshalb ein elementarer Bestandteil der Sortenzulassung und erfolgt sowohl auf Basis des natürlichen und provozierten Befalls als auch nach künstlichen Infektionen des Sortiments. Die Ergeb-nisse sind sowohl für den konventionellen als auch für den Biolandbau wertvoll. So steht den Ackerbauern, den Veredelungsbetrieben und der verarbeitenden In-dustrie (z. B. Erzeugung von Maisstärke) die für den
wirtschaftlichen Erfolg wichtige Bewertung der Wi-
derstandsfähigkeit der Körnermais-Sorten gegenüber
den Fusariumpilzen in der „Österreichischen Beschrei-
benden Sortenliste“ 2011 erstmals zur Verfügung.
Bei der Sortenprüfung landwirtschaftlicher Arten wer-den auch die Inhaltsstoffe und deren Zusammenset-zung analysiert. So werden bei Weizen, Roggen und Dinkel die Mahl- und Backfähigkeit, bei Gerste die Braufähigkeit, bei Kartoffeln die Speisequalität und bei Gräsern und Klee-Arten der Futterwert in umfang-reichen Analysen und technologischen Versuchen be-stimmt. Daraus können für neue Sorten unterschied-liche Nutzungs- und Verwertungsschienen – wie z. B. als Nahrungsmittel, Futtermittel, Industrierohstoff oder zur energetischen Verwertung – empfohlen werden.
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Getreide Mais Zuckerrübe Ölpflanzen Leguminosen Futterpflanzen
Anzahl der Sorten
2008
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2. SICHERHEIT: ANERKANNTES SAAT- UND pFLANzGUT – GESUNDE LEBENSMITTELSaatgut mit wertvollen genetischen Eigenschaften gilt als Fundament der Lebensmittelerzeugung und muss strengen Anforderungen entsprechen, um jede Beein-trächtigung der Gesundheit von Mensch und Tier oder
negative Auswirkungen auf die Umwelt, die Verarbei-
tung und die Produktqualität zu vermeiden. Gesundes,
erstklassiges Saatgut hochwertiger und zugelassener
Sorten trägt dazu bei, die grundlegende Versorgung
der Bevölkerung mit heimischen Lebens- und Futter-
mitteln sowie der Industrie mit Rohstoffen von
höchster Qualität sicherzustellen. Dieses Betriebsmit-
tel unterliegt aufgrund seiner Bedeutung strengen na-
tionalen und internationalen Regelungen. So wurden
bereits zu Beginn des 19. Jahrhunderts Regelungs-
werke erlassen und 1881 mit der „k.k. Samen-Control-
station“ die erste Saatgutprüf- und Kontrollstation
gegründet. Diese Wiener Institution war 1921 in Ko-
penhagen maßgeblich an der Gründung der „Europä-
ischen Vereinigung für Saatgutprüfung“ und damit der
ISTA beteiligt.
Der Saatgutverkehr ist EU-weit und – über die OECD-Saatgut-Schemata – weltweit harmonisiert. Jede Saat-gutpartie am Markt wird vor dem Inverkehrbringen auf die Einhaltung der gesetzlichen Normen geprüft und behördlich anerkannt (= zertifiziert oder zugelas-sen). Das Verfahren der Saatgutanerkennung(-zertifizierung) sichert die Qualität des Saatgutes und damit den Wert für den Anbau. Wesentliche Merkmale des vom BAES zertifizierten Saatguts sind Arten- und Sortenreinheit, optimaler Gesundheitszustand, hohe Keimfähigkeit und das Nichtvorhandensein gefähr-licher Beimengungen sowie die Freiheit von gentech-
nisch veränderten Organismen (GVO).
2.1. Garantierte Qualität durch zertifi-ziertes Saat- und Pflanzgut
2.1.1. Das ZertifizierungsverfahrenBei der Zertifizierung von Saat- und Kartoffelpflanzgut handelt es sich um eine Produktzertifizierung gemäß internationalen Vorgaben, EU-Recht sowie österrei-chischem Recht. Das Produkt Saatgut muss die ge-setzlich festgelegten Anforderungen erfüllen, um „zer-tifiziert“ und gehandelt – also „in Verkehr gebracht“ – werden zu können. Zertifizierungspflichtig ist Saat-gut aller für die Ernährung wichtigen landwirtschaft-lichen Kulturarten und Kartoffelpflanzgut; die Artenli-ste findet man in der Saatgut-Verordnung. Nachbausaatgut dieser Kulturarten darf ausschließlich am eigenen Betrieb verwendet werden, ist nicht zerti-
fizierbar und darf daher nicht vermarktet, getauscht u. ä. werden.
Feldbesichtigung, Laboruntersuchung, aber auch re-präsentative Probenahmen können im Rahmen der
Saatgutzertifizierung von autorisierten (= ermächtig-
ten) Personen der Saatgutwirtschaft wahrgenommen
werden. Die Möglichkeit der Autorisierung besteht
weiters für die Beschaffung und Anwendung von amt-
lichen Saatgutetiketten, das Betreiben von automa-
tischen Probenahmeanlagen sowie Einrichtungen und
Verfahren für die Herstellung von Saatgutmischungen.
Obligatorische Schulung einerseits und die regelmäßige
systematische Überwachung andererseits gewährlei-
sten hohe Qualitätsstandards für die im Rahmen der
Autorisierung tätigen Personen und verwendeten tech-
nischen Einrichtungen.
»SäE GUTES, DANN WäCHST GUTES«
(AUS ESTLAND)
© B
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Saatgutvermehrungsflächen 2010 - Verteilung der Kulturartengruppen
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Kulturartengruppe Vermehrungssaatgut Zertifiziertes Saatgut Summe
Getreide 3.797 15.188 18.985
Mais 255 5.698 5.953
Öl- und Faserpflanzen 1.011 2.030 3.041
Groß- und kleinsamige Leguminosen
430 1.264 1.694
Kartoffel 390 1.160 1.550
Ölkürbis, Zichorie 143 718 862
Gräser 31 531 562
Beta-Rüben 34 179 213
Sonstige Arten 4 32 36
Summe 6.095 26.800 32.896
Zertifizierte Feldanerkennungsflächen in Hektar (Ernte 2010)
2.1.2. Feldanerkennung, Probenahme und AufbereitungDas Zertifizierungsverfahren beginnt mit dem Antrag an das BAES. Dieser wird von einer Firma gestellt, die beabsichtigt, Saatgut für die Inverkehrbringung zu er-zeugen. Vertragslandwirte – sogenannte Saatgutver-mehrer – erledigen den Anbau des Ausgangssaatguts, die Kulturführung der Pflanzenbestände bis hin zur Ernte und, falls notwendig, die Zwischenlagerung des Saatguts. „Feldbesichtiger“ - das sind entsprechend geschulte Mitarbeiter der AGES und der Landwirt-schaftskammern („fachlich befähigte Personen“) so-wie autorisierte Firmenangehörige - prüfen jeden ein-zelnen der jährlich ca. 8.000 Vermehrungsschläge auf Einhaltung der gesetzlichen Mindestnormen.Wichtige Kriterien bei der Feldbesichtigung sind: • Besatz: Begrenzung von Unkräutern oder Pflanzen anderer Arten, deren Samen sich aus dem Saatgut nur schwer herausreinigen lassen oder schwer unterscheidbar sind • Gesundheitszustand: Begrenzung von Pflan- zenkrankheiten (z. B. Flugbrand, Steinbrand oder Mutterkorn) und anderer Schadorganis- men, die den Gesundheitszustand des Saat- gutes beeinträchtigen könnten • Sortenechtheit und -reinheit: die Sorte muss hinsichtlich ihrer Merkmale der botanischen Sortenbeschreibung entsprechen und es darf gemäß den Grenzwerten der „Methoden für Saatgut und Sorten“ nur eine geringe Anzahl nicht-sortenechter Pflanzen (sogenannte „abweichende Typen“) vorhanden sein • Mindestentfernungen: zu anderen Sorten der Kulturart und Arten, die sich in den Vermeh- rungsbestand einkreuzen könnten
Feldbesichtigung
Das BAES führt regelmäßig Schulungen für die Feldbesichtiger durch
Zertifizierte Vermehrungsflächen in Österreich 2006 bis 2010
2006 2007 2008 2009 2010
Saatgut 27.145 29.449 31.071 32.079 31.346
Kartoffel 1.483 1.498 1.547 1.553 1.550
Summe 28.628 30.947 32.618 33.632 32.896
KulturartengruppeVermehrungs-
saatgutZertifiziertes
Saatgut SummeGetreide 3.797 15.188 18.985Mais 255 5.698 5.953Öl- und Faserpflanzen 1.011 2.030 3.041Groß- und kleinsamige Leguminosen 430 1.264 1.694Kartoffel 390 1.160 1.550Ölkürbis, Zichorie 143 718 862Gräser 31 531 562Beta-Rüben 34 179 213Sonstige Arten 4 32 36Summe 6.095 26.800 32.895
Zertifizierte Feldanerkennungsflächen in Hektar (Ernte 2010)
58%
18%
9%
5% 5% 2%
2%
1%
Saatgutvermehrungsflächen 2010 - Verteilung der Kulturartengruppen
Getreide Mais
Öl- und Faserpflanzen Groß- und kleinsamige Leguminosen
Kartoffel Ölkürbis, Zichorie
Gräser Beta-Rüben
Sonstige Arten
5.000
10.000
15.000
20.000
25.000
30.000
35.000
40.000
2006 2007 2008 2009 2010
Hektar
Jahr
20 21
Sind die Anforderungen erfüllt, kann der Pflanzen-bestand in der Anerkennung weitergeführt werden. Nach der Ernte wird die Rohware in Saatgutaufbe-reitungsstellen geliefert, gereinigt, gegebenenfalls sortiert, eventuell behandelt (z. B. gebeizt, inkru-stiert etc.), anschließend in entsprechende Behält-nisse abgefüllt und mit amtlichen Etiketten gekenn-zeichnet. Im Zuge der Saatgutaufbereitung werden homogene Einheiten (= Partien) hergestellt, deren höchstzulässiges Gewicht festgelegt ist; die entspre-chenden Angaben finden sich in den „Methoden für Saatgut und Sorten“. Diesen Saatgutpartien wird über eine automatische Probenahmeanlage oder durch entsprechend geschulte Probenehmer eine repräsentative Probe zur Untersuchung der Saatgut-qualität im Labor entnommen. Diese Probe repräsen-tiert im Anerkennungsverfahren die gesamte Partie.
Die Laboranerkennung (Beschaffenheitsprüfung) der eingesandten Probe bestätigt die Einhaltung der ge-setzlichen Mindestnormen für die Saatgutqualität gemäß den „Methoden für Saatgut und Sorten“ und den Vorgaben der EU.
Unerwünschter Fremdbesatz im Vermehrungs-bestand (Flughafer)
Die Laboruntersuchung durch die AGES ist gemäß der Qualitätsmanagement-Norm EN ISO/IEC 17025 und der ISTA akkreditiert.
Wichtige Kriterien in der Beschaffenheitsprüfung sind: • Technische Reinheit (Anteil unschädlicher Verunreinigungen wie Bruch, Spreu etc.) • Besatz (Anzahl Samen anderer Kultur- und Unkrautarten) und Besatz mit gefährlichen und unerwünschten Beimengungen (z. B. Mutter- korn, Brandbutten, Sklerotien) • Gesundheit (Auftreten von samenübertrag- baren Krankheiten) • Keimfähigkeit, Triebkraft, Lebensfähigkeit • Tausendkornmasse, Wassergehalt
Entwicklung der Saatgut-Untersuchungsproben von 1999 bis 2010
20 21
Die positive Bewertung der Ergebnisse aus der Feld-besichtigung und der Laborprüfung ist Voraussetzung für die Ausstellung eines Anerkennungsbescheides. Dieses Zertifikat bestätigt die Erfüllung aller gesetz-lichen Anforderungen und damit die hohe Qualität sowie die Verkehrsfähigkeit des Saat- und Kartoffel-pflanzgutes je nach Saatgutkategorie, beispielsweise als „zertifiziertes Saatgut“. Saatgut wird entsprechend der Kategorie durch ein amtliches Etikett eindeutig gekennzeichnet. Dieses gibt Sicherheit und garantiert die Nachvollziehbarkeit sämtlicher Produktionsschritte in der Saat- und Pflanzguterzeugung. Nur Saat- und Kartoffelpflanzgutpartien mit einem positiven Saat- gutanerkennungsbescheid nach erfolgter Feld- und
Laboranerkennung dürfen mit einem amtlichen Saatgutetikett des BAES in der gesamten EU in Verkehr gebracht werden. Ein vergleichbares Verfahren läuft nach den OECD-Saatgutschemata ab, sodass österrei-chisches Saatgut erfolgreich am internationalen Saat-gutmarkt vermarktet wird.
Zertifiziertes Saatgut erkennt man am amtlichen blauen Etikett
.
2.000
4.000
6.000
8.000
10.000
12.000
14.000
16.000
18.000
20.000
Probenanzahl
Private Untersuchungen
Saatgutverkehrskontrolle
Zertifizierung
4772660
Art:
Sorte:
Erzeugerland:
Kategorie:
Kontroll-Nr.:
50.000 Korn
Behandlung:
Angegebene Zahl der Samen:
Musterbeizmittel/Musterwirkstoff
Datum der Verschließung:
Bundesamt für ErnährungssicherheitSpargelfeldstraße 191
Mais (Zea mays)
01/11
Österreich
Mustersorte
EG-Norm
ÖSTERREICH
Zertifiziertes Saatgut
RA
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FÜ
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IESE
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SEIN
. A-1220 Wien
A0A1234
22 23
3. KoNSUMENTENSCHUTz: AMTLICHE KoNTRoLLE UND üBERWACHUNG3.1. SaatgutverkehrskontrolleDie Aufsichtsorgane überprüfen, ob in Österreich in Verkehr gebrachtes Saatgut und Kartoffelpflanzgut den Bestimmungen des Saatgutgesetzes entspricht. Das stellt eine Überkontrolle zum Schutz der Landwirte und Konsumenten dar. Jährlich werden ca. 900 Partien aus heimischer Produktion, EU- oder Drittstaaten nach einem mehrjährigen risikobasierten Stichprobenplan kontrolliert und nach einer repräsentativen Probenah-me hinsichtlich der Erfüllung vorgegebener Qualitäts-parameter untersucht. Das Verfahren ist nach der Norm EN ISO/IEC 17020 akkreditiert. Zudem wird von der
Behörde auch die Kennzeichnung, Verpackung und Ver-
schließung dieser Saatgutpartien gemäß den „Metho-
den für Saatgut und Sorten“ überprüft.
Alle entnommenen Proben durchlaufen im Labor die
Beschaffenheitsprüfung, bestimmte Arten zusätzlich
eine stichprobenweise Untersuchung auf GVO gemäß
Saatgut-Gentechnik-Verordnung (Gentechnikfreiheit).
Partien, die den gesetzlichen Vorgaben nicht entspre-
chen, werden je nach der Schwere des Mangels bzw.
des Verstoßes beanstandet oder nach einer vorläufigen
Beschlagnahme bei der Bezirksverwaltungsbehörde an-
gezeigt.
»WIE DIE SAAT, So DIE ERNTE«
(NACH CICERo)Saatgut auf Lager
Repräsentative Probenahme im Zuge einer Saatgutverkehrskontrolle
24 25
3.2. KontrollanbauSorten werden wegen ihrer verbesserten Eigen-schaften und den daraus resultierenden Verwen-dungszwecken zugelassen und müssen ihre Identität während der gesamten Zulassungsdauer erhalten. Der Sortenerhalter stellt unmittelbar nach der Eintragung einer Sorte in die „Österreichische Beschreibende Sor-tenliste“ ein Standardmuster dieser Sorte dem BAES zur Verfügung. Dieses wird im Kontrollanbau als Refe-renzmaterial verwendet.
Feldaufgang
Proben für den Anbau
Maisernte für die Kolbenbonitur
Parzellen im Kontrollanbau
Die AGES führt diesen Kontrollanbau aufgrund natio-naler und internationaler Bestimmungen (OECD, EU) durch. Dieser umfasst rund 2.000 Parzellen und deckt im Rahmen der „Vorkontrolle“ das gesamte Vermeh-rungssaatgut – d. h. Züchter-, Vorstufen- und Basis-saatgut – ab. Für den „Nachkontrollanbau“ werden Saatgutpartien aus dem amtlichen Anerkennungsver-fahren und der Saatgutverkehrskontrolle stichproben-artig ausgewählt. Die Überprüfung der Sortenechtheit und -reinheit im Labor ist derzeit deutlich aufwän-diger als der Vergleich der botanisch-morphologischen Merkmale der Pflanzen in Kontrollparzellen mit jenen in der Standardparzelle.
Abweicher: unbereifte Ähre
Anbau in ParzellenAbweicher: unterschiedliche Färbung der Narbenfäden
Abweicher: Überlänge
2524
26 27
4. GENTECHNIKFREIHEIT BEGINNT BEIM SAATGUTDurch eine gezielte Veränderung ihrer Erbinformation erhalten gentechnisch veränderte (GV-)Pflanzen Eigen-schaften, die mit konventioneller Pflanzenzüchtung nicht oder nur sehr schwer einkreuzbar sind. Derzeit handelt es sich dabei meist um Schädlingsresistenzen (Maiszünsler, Maiswurzelbohrer) oder Herbizidtole-ranzen, die immer häufiger auch in Mehrfachkombinati-on in Sorten realisiert werden.
Eine GV-Pflanzensorte kann nur dann in den Sortenka-talog eines EU-Mitgliedstaates eingetragen werden, wenn zusätzlich zur üblichen Sortenzulassungsprüfung die Unbedenklichkeit der jeweiligen genetischen Verän-derung (Event) von der Europäischen Behörde für Le-bensmittelsicherheit (EFSA) positiv beurteilt und auf-grund einer Entscheidung der Europäischen Kommission zugelassen worden ist. Nach dem Eintrag in eine natio-nale Sortenliste ist die Aufnahme in den „Gemeinsamen Sortenkatalog“ der EU möglich. Dieser EU-Katalog ent-hält 2011 bereits über 200 gegen den Maiszünsler resi-stente Maissorten basierend auf der Linie MON 810 und zwei gegen den Herbizidwirkstoff Glufosinat resistente Maissorten basierend auf der Linie T25. Fast 60 % die-ser GV-Maissorten wurden von Spanien in den „Ge-meinsamen Sortenkatalog“ gemeldet, rund ein Fünftel von Tschechien, gefolgt von Portugal, Deutschland, Slowakei, Frankreich und Rumänien. Im April 2010 wurde auch eine GV-Kartoffelsorte (Amflora) für den Anbau in der EU zugelassen und im August 2010 im EU-Sortenkatalog publiziert.
Den Vorbehalten der österreichischen Bevölkerung hin-sichtlich gentechnisch veränderter landwirtschaftlicher Kulturpflanzen trägt die Politik Rechnung und verbietet den Anbau von GV-Pflanzen in Österreich durch Verord-nungen. Durch die hohe Abhängigkeit Österreichs von
ausländischen Sorten und den internationalen Waren-verkehr ist das Risiko eines Eintrags von GVO in das heimische Saatgut dennoch gegeben. Die AGES bzw. das BAES tragen wesentlich dazu bei, dass das österrei-chische Anbauverbot von GV-Pflanzen eingehalten wird. Umfangreiche Vorsorge- und Überwachungsmaß-nahmen stellen sicher, dass in Österreich zertifiziertes und kontrolliertes Saatgut mit hoher Sicherheit gen-technikfrei ist. Dieses für Österreich spezifische und hochgradig sensible GVO-Monitoringsystem gemäß Saatgut-Gentechnik-Verordnung führt das BAES seit 2001 bei den Arten Mais, Sojabohne und Raps und neu-erdings bei der Kartoffel durch.
Die anonymisierten und gemahlenen Saat-gutproben werden für die Untersuchung aufbereitet
»DIE SAAT, DIE MAN NIE SäTE, GEHT NICHT AUF«
(SpRICHWoRT)
Detaillierte Angaben zu Probenumfängen und Untersuchungsergebnissen werden in den jährlichen GVO-Monito-ringberichten auf der BAES-Homepage (www.baes.gv.at) publiziert.
Anzahl untersuchter und GV-positiver Saatgutpartien bei Mais, 2006 bis 2010: der Anteil positiver Proben ist sehr gering
Deutlich mehr als die Hälfte des in Österreich produzierten Maissaatgutes wird exportiert – diestarke ausländische Nachfrage zeigt die internationale Anerkennung für das hier aufgewachsene, gentechnikfreie und in allen Produktionsschritten strikt qualitätskontrollierte Saatgut.
28 29
Das GVO-Monitoring umfasst die risikobasierte Kontrolle
• der Sorten aus dem Sortenzulassungsverfahren,• der in der Feldproduktion verwendeten Vermeh- rungspartien,• der vom BAES anerkannten Saatgutpartien und• der aus EU- oder Drittländern importierten Partien.
Bei dieser Kontrolle werden Saatgut- und Blattproben aus Feldbeständen auf das Vorkommen von GVO un-tersucht. Pro Jahr werden im Durchschnitt 180 bis 200 Saatgut- und 300 bis 400 selektierte Blattproben aus Pflanzenbeständen mit etwa 2,5 Mio. Einzelpflanzen untersucht. Die Untersuchung auf mögliche Verunrei-nigungen mit GVO erfolgt gemäß der österreichischen Saatgut-Gentechnik-Verordnung und den „Methoden für Saatgut und Sorten“.
Vorbereitung einer Untersuchung auf GVO
2006 2007 2008 2009 2010
1. Saatgutpartien aus dem österreichischen Anerkennungs- und Zulassungsverfahren
55 56 59 56 59
davon positiv (Verunreinigung ≤ 0,1 %) 4 1 1 1 2
2. Saatgutverkehrskontrolle – Inverkehrbringung von Saatgut aus anderen EU- und/oder Drittländern
40 23 28 32 32
davon positiv (Verunreinigung ≤ 0,1 %) 1 1 1 4 1
Summe kontrollierter und beprobter Saatgutpartien bei Mais
95 79 87 88 91
davon Summe GV-positiver Saatgutpartien 5 2 2 5 3
Anteil GV-positiver Partien (Verunreinigung ≤ 0,1 %) 5,3 % 2,5 % 2,3 % 5,7 % 3,3 %
Monitoringbereiche MaissaatgutSaison
Saatguthändler und -produzenten müssen beim Inver-kehrbringen von Saatgut der in der Saatgut-Gentechnik-Verordnung genannten Arten die verordnungskonforme Qualität bestätigen. Dies bedeutet, dass bei der Erstun-tersuchung keinerlei gentechnisch bedingte Verunreini-gung – auch nicht durch in der EU zugelassene GV-Sor-ten – vorhanden sein darf (Nulltoleranz). Bei einer Untersuchung im Zuge der Saatgutverkehrskontrolle wird die Bestimmungsgrenze für das Vorkommen von GVO mit maximal 0,1 % festgelegt.
Bei kontrollierten und am österreichischen Saatgutmarkt in Verkehr gebrachten Maissaatgutpartien war der Anteil von GV-positiven Proben in den letzten Jahren gering. In allen Fällen lag die Verunreinigung signifikant unter 0,1 % und damit unter der technischen Nachweisgrenze. Damit entsprach das in Verkehr gebrachte Saatgut den Bestim-
mungen der Saatgut-Gentechnik-Verordnung.
Das BAES trägt auf Basis eines risikobasierten Kon-trollplans durch diese Vorgehensweise nachhaltig zur Qualitätssicherung der GVO-Freiheit des heimischen Saatgutes bei. Ständige Überprüfung und Evaluierung der gesetzten Maßnahmen zeigen die hohe Zuverläs-sigkeit dieses Systems, das dem Saatgutsektor einen hohen Exportanteil unter anderem bei Mais- und Rapssaatgut ermöglicht und so zur Sicherung des Wirtschaftsstandortes Österreich beiträgt. Im Jahr 2010 wurde in Österreich Saatmais auf ca. 6.000 ha erzeugt. Die vom BAES zertifizierte Vermehrungsflä-che liegt deutlich über dem heimischen Bedarf an Maissaatgut für die Anbaufläche von etwa 300.000 ha Mais pro Jahr.
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
7.000
1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 Jahr
Fläche in Hektar
Saatmaisproduktionsfläche in Hektar (ha)
rechnerischer Bedarf an Saatmaisflächen in ha (angenommener Ertrag200 Pkg./ha) zur Deckung des inländischen Maissaatgutbedarfs
30 31
Die Welternährungs- und Landwirtschaftsorganisation FAO misst der Biodiversität der Nahrungspflanzen und einer umweltschonenden Landwirtschaft besondere Bedeutung zu. So soll der Arten- und Sortenverlust gestoppt und die Erhaltung von pflanzengenetischen Ressourcen (PGR) gefördert werden.
5.1. AGES GenbankDie AGES Genbank für landwirtschaftliche Kulturpflan-zen beherbergt derzeit rund 5.000 Muster von Sorten verschiedener Arten, welche als Basis für Züchtung und Forschung, aber auch zur Nutzung im Rahmen des „Internationalen Vertrags über Pflanzengenetische Ressourcen für Ernährung und Landwirtschaft“ zur Verfügung stehen. Jährlich werden durchschnittlich 130 Akzessionen (Muster) international insbesondere an Forschungs- und Züchtungseinrichtungen abge-geben. Ein Materialtransfer-Übereinkommen sichert Identität und Herkunft des genetischen Materials und verhindert den Erwerb jeglichen geistigen Eigentums-rechts. Darüber hinaus wird Material von rund 80 Mu-stern pro Jahr verschiedenen Personen und Einrich-tungen (Landwirte, Vereine etc.) zum Anbau oder zu Ausstellungszwecken bereitgestellt. Die Sortenmuster sind sehr klein und umfassen z. B. bei Getreide im Rahmen des Materialaustausches 200 bis 400 Samen, bei Bohnen jedoch nur 10 bis 20 Samen.
Die Erhaltung von PGR erfolgt in Zusammenarbeit mit anderen nationalen und internationalen, vor allem eu-ropäischen Institutionen. Werden sie unter den natür-lichen Lebensbedingungen bzw. am Bauernhof erhal-ten (In-situ-(on farm-)Erhaltung), sind Veränderungen des genetischen Materials bzw. des Genpools aufgrund äußerer Einflüsse durch natürliche und andere Rah-menbedingungen (z. B. die Art der Bewirtschaftung) möglich. Außerhalb ihres natürlichen Lebensraumes (Ex-situ-Erhaltung) werden PGR der meisten landwirt-schaftlichen Arten in Form von Samen in geeigneten Lagern oder auf Vermehrungsfeldern der AGES erhal-ten. Dafür werden die Samen bei minus 20 °C in Lang-zeitkühllagern oder als Zweitmuster bei Kellertempe-ratur aufbewahrt.
Aus Sicherheitsgründen wird ein zusätzliches Muster in einem Langzeitlager einer anderen Genbank verwahrt. Auch das Gefrierlager der AGES wird von anderen Genbanken im In- und Ausland als Sicherheitslager genutzt. Das Zweitmuster dient als „Arbeitssamm-lung“, aus der Muster zur Bearbeitung und Weitergabe entnommen werden. Vegetativ zu vermehrende Arten, wie beispielsweise einige Heil- und Gewürzkräuter so-wie Gemüsearten, werden in für die Genbank ange-legten Parzellen bewahrt. Die internationale Vernet-zung der AGES- Genbank sichert der Nachwelt diese einmaligen genetischen Ressourcen.
5. BIoDIvERSITäT UND INTAKTE UMWELT: ARTEN- UND SoRTENvIELFALT HEUTE UND IN zUKUNFT
Samenlagerung unter Kellerbedingungen zur Weitergabe von Mustern („Arbeitssammlung“)
»NUTzEN IST DER GRÖSSTE REICHTUM«
(SpRICHWoRT)
32 33
Sorten, deren Listung in Österreich endet (ausgenom-men Hybridsorten), werden automatisch in die Gen-bank aufgenommen und damit vor Verlust bewahrt. Die Steigerung der Vielfalt ist an der Entwicklung der An-
zahl eingetragener Sorten ablesbar. Die Anzahl der ein-getragenen Sorten hat sich von rund 100 im Jahre 1952 auf über 1.100 vervielfacht, die Anzahl der Arten bzw. Unterarten von 36 auf 74 mehr als verdoppelt.
5.2. ErhaltungssortenEine weitere Möglichkeit PGR zu erhalten, ist die Zu-lassung und Verwendung von Erhaltungssorten. Das sind Landsorten oder ehemals eingetragene Sorten, die an die natürlichen örtlichen und regionalen Gege-benheiten angepasst und von genetischer Erosion be-droht sind. Im Juni 2011 sind in der „Österreichischen Sortenliste“ sieben Erhaltungssorten landwirtschaft-licher Pflanzenarten und 72 Gemüsesorten dieser Ka-tegorie registriert. Das Zertifizierungsverfahren von Saatgut dieser Sorten wird in vereinfachter Form ana-log zu den üblichen Verfahrensabläufen abgewickelt. Die Vermarktungsmenge von Erhaltungssorten ist al-lerdings beschränkt, sodass die Vermarktung nur für die geeignete Ursprungsregion erlaubt ist. Die AGES garantiert, dass die „Biodiversitäts-Richtlinien“ der EU für Erhaltungssorten landwirtschaftlicher Arten und Gemüse rasch und pragmatisch national umgesetzt werden. Damit wird die Verfügbarkeit von PGR in den dafür geeigneten Anbaugebieten gefördert.
5.3. SaatgutmischungenDas breite Spektrum der Pflanzen sichert unsere Ernäh-rung, ist Basis für stabile Ökosysteme und trägt über die heimische Kulturlandschaft mit Äckern, Wiesen, Wäldern und Almen nachhaltig zum Wohlbefinden von Österrei-chern und Touristen bei. Die Förderung einer umwelt-gerechten Landwirtschaft (z. B. die Bewirtschaftung extensiver Wiesen und Weiden) und ihre Einbindung in Naturschutzmaßnahmen ermöglichen die Bewahrung so-wohl des vom Konsumenten gewünschten Landschafts-bildes als auch der Biodiversität bei Pflanzen und Tieren. Die AGES erarbeitet die optimale Zusammensetzung kon-ventioneller Saatgutmischungen für regional angepasste und nutzungskonforme Grünlandbewirtschaftung, für Begrünungen und den Zwischenfruchtanbau. Zur Erhal-tung der natürlichen Umwelt werden vermehrt autoch-tone Saatgutmischungen eingesetzt. Deren Eignung wird von der AGES zusammen mit den Naturschutzbehörden überprüft. Die Qualität dieser Mischungen wird durch die Untersuchungen im AGES-Saatgutlabor sichergestellt.
Vegetative Erhaltung und Anbau zur Samengewinnung von Heil- und Gewürzkräutern am Standort LinzAnbau von Material aus der Genbank zur Beurteilung auf der Versuchsstation Fuchsenbigl
.200 .400 .600 .800 1.000 1.200
1951
1953
1955
1957
1959
1961
1963
1965
1967
1969
1971
1973
1975
1977
1979
1981
1983
1985
1987
1989
1991
1993
1995
1997
1999
2001
2003
2005
2007
2009
2011
Sortenzahl in der Sortenliste: Mit den züchterischen Aktivitäten nimmt die Anzahl der Akzessionen(Muster in einer Genbank) laufend zu
34 35
6. ERFoLGREICHE LANDWIRT-SCHAFT UND SICHERE LEBENS-MITTEL
6.1. Gesundheit ist das höchste Gut: Sortenresistenz und SaatgutgesundheitDie Mitarbeiter der AGES tragen durch Schaffung der Bedingungen für eine nachhaltige Pflanzenproduktion dazu bei, hochwertige und sichere Lebensmittel und Produkte zu erzeugen. Gefährliche und unerwünschte Belastungen des Ernteguts und der Umwelt werden vermieden bzw. möglichst gering gehalten. Im Rah-men der Sortenzulassung nehmen deshalb Resistenz-tests in den Feldversuchen einen besonderen Stellen-wert ein. Das Saatgut als wichtiges Betriebsmittel am Beginn der Lebensmittelkette wird von unseren Exper-ten hinsichtlich Pathogene und gefährlicher Beimen-gungen genau geprüft. Beide Komponenten – Sorten und Saatgut – sind nicht nur essentielle Bausteine für den ökonomischen und ökologischen Erfolg in der Landwirtschaft, sondern auch notwendige Grundlagen für rückstandsfreie, qualitativ hochwertige Erntepro-dukte frei von gefährlichen Beimengungen und Schad-organismen und somit für die Versorgung der Bevöl-kerung mit sicheren Nahrungsmitteln.
Sicherheit und Qualität tragen zur Akzeptanz hei-mischer Nahrungsmittel durch die Konsumenten bei – und damit zur Zukunft der österreichischen Bauern. Die Optimierung der Betriebsmittel Sorte und Saatgut schafft wichtige Voraussetzungen für gesunde Kultur-pflanzenbestände und rückstandsfreie, qualitativ hochwertige Ernteprodukte, die frei von gefährlichen Beimengungen und Schadorganismen sind.
Streifenkrankheit der Gerste
Gerstenflugbrand
Weizensteinbrand
»ES FINDET SICH ALLES IN DER ERNTE, WAS UND WIE EINER GESäT HAT.«
(BAUERNREGEL)
36 37
Ausgewählte Krankheiten
Ausgewählte Pflanzenarten
Schadwirkung vorrangig auf
Leistungen der AGES
Mehltau Getreide, Erbse, Kürbis, Rübe, Klee
Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“
Rostpilze Getreide, Mais, Gräser, Erbse
Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“
Fusarium Getreide, Mais, Hirse, Erbse, Soja,
Rübe
Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung, Ernährungssicherheit, Feldaufgangsschäden
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“,
Saatgutprüfung
Weißstängeligkeit Raps, Sonnenblume Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“,
Feldbesichtigung und Feldanerken-nung
Virusarten Ölkürbis, Kartoffel Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“,
Feldbesichtigung und Feldanerken-nung, Pflanzgutprüfung
Kraut- und Knollenfäule
Kartoffel Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung
Wertprüfung und „Beschreibende Sortenliste“
Steinbrandarten Weizen, Dinkel, Roggen, Triticale
Qualität, Ertrags- und Ernährungssicherung,
Sicherheit (Boden-kontamination)
Feldbesichtigung und Feldanerkennung, Saatgutprüfung
Streifenkrankheit der Gerste
Gerste Ernährungssicherung Feldbesichtigung und Feldanerkennung, Saatgutprüfung
Gerstenflugbrand, Weizenflugbrand
Gerste, Weizen Ertragssicherung Feldbesichtigung und Feldanerkennung, Saatgutprüfung
Brennfleckenkrankheit Erbse, Ackerbohne Ertrags- und Ernährungssicherung, Sicherheit (Bodenkon-
tamination)
Feldbesichtigung und Feldanerkennung, Saatgutprüfung
Ausgewählte Krankheiten und Krankheitserreger, ihre Schadwirkung und Gegenmaßnahmen der AGES
6.1.1. SortenprüfungDie Züchtung hat zum Ziel, möglichst viele Krank-heiten der Kulturpflanzen genetisch in Schach zu hal-ten und Epidemien generell zu verhindern. BAES und AGES prüfen die Sortenkandidaten und lassen verbes-serte, widerstandsfähige Sorten zu. Das nützt Land-wirten, Umwelt und Konsumenten und unterstützt die Sicherheit für Lebens- und Futtermittel, denn die Ver-wendung von krankheits- und schädlingsresistenten Sorten sichert den Ertrag, trägt zur Qualität des er-zeugten Produkts bei, und der geringere Einsatz von Pflanzenschutzmitteln schützt Gesundheit und Lebens-raum von Mensch und Tier. Die objektiven Bewertungen in der „Österreichischen Beschreibenden Sortenliste“ ermöglichen es den ös-terreichischen Landwirten, die für ihre jeweilige An-
bauregion geeigneten Sorten am Sorten- und Saatgut-
markt zu wählen.
Krankheits- und Schadauftreten werden je nach Kul-
turart in unterschiedlichem Maße durch Viren, Bakte-
rien, Pilze und Insekten verursacht. Mehrjährige Be-
obachtungen der Sortenresistenzen liefern wichtige
Informationen für die Landwirte. Die Ergebnisse dieses
Monitorings werden in der „Österreichischen Beschrei-
benden Sortenliste“, in zahlreichen Fachartikeln in
landwirtschaftlichen Zeitschriften und Zeitungen, auf
der AGES-Homepage bzw. in den Anbauempfehlungen
der Saatgutfirmen und Züchter zur Verfügung gestellt.
Die Berücksichtigung solcher Erkenntnisse durch Maß-
nahmen der nachhaltigen Pflanzenproduktion helfen
krankheitsbedingte Ernteausfälle zu reduzieren.
Gegenüber Braunrost resistente Weizensorte
Stark anfällige Weizensorte mit deutlichem Braunrostbefall
Gegenüber Braunrost stark an-fällige Weizensorte (Detail)
Mit Fusariumpilzen infizierter Mais
Mit Fusarium infizierter Weizen Gesunde Weizenkörner (links) und durch Fusarium befallene, teilweise verschimmelte und geschrumpfte Körner
Ein besonderes Augenmerk gilt der Toleranz gegen Ähren- und Kolbenfusariosen. Diese Fusarienpilze kön-nen Getreidearten und Mais infizieren und schwerwie-gende Schädigungen (verschimmelte und ge-schrumpfte Körner) hervorrufen. Zudem besteht die
Gefahr einer Belastung mit giftigen Stoffwechselpro-dukten des Schadpilzes, den sogenannten Mykotoxi-nen. Erntegut mit hohen Mykotoxingehalten ist ge-sundheitsschädlich und eignet sich nicht für den Einsatz als Lebens- oder Futtermittel.
38 39
Als Vorbeugemaßnahme gegen eine Krankheitsaus-breitung kommt dem Anbau toleranter Sorten erheb-liche Bedeutung zu. Die Sortenprüfungen der AGES im Zuge der Sortenzulassung dokumentieren bei ver-schiedenen Kulturarten züchterische Fortschritte in der Toleranz gegenüber Krankheiten. Im „Anfälligkeitsin-dex“ wird der Befall von Sorten mit den wichtigsten
Krankheiten entsprechend ihrer ökonomischen Bedeu-tung dargestellt. Dank züchterischer Bemühungen ist bei den meisten Pflanzenarten ein deutlicher Trend zu niedrigeren Indexzahlen (d. h. geringere Anfälligkeit, höheres Resistenzniveau) erkennbar. Stark anfällige Sorten werden bei der Prüfung am Feld erkannt und vor der Zulassung ausgeschieden.
6.1.2. Prüfung auf saatgutrelevante Krank-heiten und schädliche BeimengungenZertifiziertes Saatgut bietet den besten Schutz der Pflanzenbestände und des Bodens (vor Bodenver-seuchung) vor samenbürtigen und samenübertrag-baren Krankheiten sowie gefährlichen Unkräutern und schädlichen Beimengungen. Wirtschaftseigenes Saat-gut (Nachbau), das die Landwirte direkt der Konsum-
ware entnehmen, liegt zumeist außerhalb jeglicher
Qualitätskontrolle. Es ist daher eine unsichere Basis
für die Pflanzenproduktion und kann Ertragsminde-
rungen bzw. einen erhöhten Pflanzenschutzaufwand
verursachen. Außerdem führt verunreinigtes und be-
fallenes Saat- und Erntegut bei der Verwendung oder
Verarbeitung häufig zu Schwierigkeiten und kann im
Extremfall unverwertbar sein.
Resistente bzw. tolerante Sorten und hochwertiges zer-tifiziertes Saatgut sind das Fundament einer nachhal-tigen Pflanzenproduktion. Pro Jahr untersuchen die Mitarbeiter der AGES im akkreditierten Saatgutprüfla-bor nach von der ISTA publizierten und international standardisierten Methoden etwa 40 verschiedene Scha-derreger an Saatgut. Sie prüfen auch den Besatz mit gefährlichen Unkrautsamen und gesundheitsschäd-lichen Beimengungen. So wird sichergestellt, dass vom BAES zertifiziertes Saatgut dem Landwirt Qualität und Sicherheit bietet.
Je nach Befallshöhe mit relevanten Krankheitserregern ist eine Vermarktung als ungebeiztes oder, im Fall einer
Normwertüberschreitung, als gebeiztes Saatgut zuläs-sig. Bei sehr hohen Befallswerten (Grenzwertüber-schreitung) ist die Verwendung als Saatgut nicht zuläs-sig. Hinsichtlich des Besatzes mit bestimmten Unkräutern wie Flughafer (Avena fatua) oder Kleeseide (Cuscuta spp.) besteht eine absolute Nulltoleranz. Bei Ampfer (Rumex crispus, R. obtusifolius) oder Kornrade (Agrostemma githago) werden nur wenige Samen in einer definierten Untersuchungsmenge toleriert. Aktu-elle Probleme wie der Besatz mit giftigem Stechapfel (Datura spp.) oder der Allergie auslösenden Ambrosia (Ragweed, Ambrosia artemisiifolia) werden in den Saatgut-Vermehrungsbeständen und bei der Laborprü-fung einem umfangreichen Monitoring unterzogen.
Prüfung auf Streifenkrankheit und Fusarium mittels Agarplattenmethode
Neu zugelassene Getreidesorten zeigen verbesserte Krankheitstoleranz (= geringere Anfällig-keit, geringerer Anfälligkeitsindex)
Saatgut im Zertifizierungsverfahren weist im Gegensatz zu deutlich stärker belastetem Nachbau-saatgut in den seltensten Fällen erhöhten Steinbrandbefall auf
5
15
25
35
45
55
65
1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010
Zulassungsjahr der Sorten
Anfälligkeitsindex
Braugerste im Trockengebiet
Mahlweizen im Alpenvorland Qualitätsweizen im Trockengebiet
Stark anfällige Sorten
Gering anfällige Sorten G
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
Saatgut in Zertifizierung
Nachbau
Anteil der Partien in %
befallsfrei und sehr gering belastet Beizung vorgeschrieben/notwendig als Saatgut ungeeignet
40 41
7. GESUNDE GAUMENFREUDE:LEBENSMITTEL MIT MEHRWERTEin wichtiger Teil der Sortenwertprüfung ist die Fest-stellung der Verarbeitungseignung und ernährungs-physiologischen Qualität in den analytischen und klein-technologischen Labors der AGES. Jährlich werden etwa 25.000 Analysen unter Einsatz umfangreicher Untersuchungsmethoden zur Bestimmung der Qualität und Menge an Inhaltsstoffen und den daraus resul-tierenden Eigenschaften im Endprodukt durchgeführt.
Konsumenten zeigen ein steigendes Gesundheits-bewusstsein und messen einem vielfältigen und ab-
wechslungsreichen Angebot natürlicher Lebensmittel und einer Minimierung von Zusatzstoffen in der Verar-beitung zunehmende Bedeutung zu. Anhand der Merk-malsausprägungen der Sorten gibt die AGES Hinwei-se bezüglich des optimalen Anbaumanagements und der Nutzungs- und Verarbeitungseignung, wodurch Landwirte, Handel und Lebensmittelerzeuger geeig-nete Sorten gezielt auswählen können. Das Ergebnis der technologischen Sortenprüfungen der AGES gibt Qualität, Nährwert und Inhaltsstoffe der Sorten in der „Beschreibenden Sortenliste“ an.
Entwicklung der Analysenzahlen in den verschiedenen Bereichen der technologischen Wertprüfung, 2007 – 2009
»SäE GUTES KoRN, So ERHäLST DU GUTES BRoT.«
(BAUERNREGEL)
.200
.400
.600
.800
1.000
1.200
1.400
Rohfett Mahl-/Backqualität Teigparameter Nudelqualität Glucosinolat
Anzahl an Analysen
2007
2008
2009
© B
MLF
UW
/Rit
a N
ew
ma
n
Kürbiskerne in der Ölmühle Kürbiskernöl
© BMLFUW/Rita Newman © BMLFUW/Rita Newman
42 43
7.1. ÖlpflanzenWichtige Bestandteile der Sortenbeschreibung von Ölpflanzen sind der Rohfettgehalt und das Fettsäu-respektrum. Pflanzliche Öle sind, abhängig von ihrer Hitzeresistenz und Oxidationsanfälligkeit, vielseitig einsetzbar und ergeben in Kombination nahezu je-des gewünschte Mengenverhältnis an ungesättigten Fettsäuren. Öle von Ölkürbis, Körnerraps, Sojabohne,
Sonnenblume und Öllein aus heimischem Anbau ent-
halten ernährungsphysiologisch wertvolle ungesättigte
Fettsäuren (z. B. Öl-, Linol- und Linolensäure), deren
Zusammensetzung in Markenprodukten auch aktiv
beworben wird. Diese essentiellen Fettsäuren können
vom menschlichen Körper nicht selbst gebildet werden
und müssen daher über die Nahrung aufgenommen
werden.
Ölsäure Linolsäure Linolensäure Hitzeresistenz
Omega-9-Fettsäure Omega-6-Fettsäure Omega-3-Fettsäure
Kürbiskerne 28 - 36 44 - 53 sehr hitzeempfindlich
Leinsamen 19 - 22 16 - 18 50 - 58 sehr hitzeempfindlich
Raps 57 - 63 18 - 22 5 - 9 hitzeresistent
Sojabohnen 20 - 23 50 - 56 7 - 9 hitzeempfindlich
Sonnenblumen(High-Oleic)
80 - 90 1 - 5 sehr hitzeresistent
Sonnenblumen(Low-Oleic)
19 - 29 58 - 70 hitzeempfindlich
Die Untersuchungen liefern die für Verarbeiter und Konsumenten notwendigen Informationen über die Fettsäurespektren der Sorten, beispielsweise um „High-Oleic“-Sorten für die Lebensmittelindustrie zu identifizieren. Diese werden in der „Beschreibenden Sortenliste“ besonders gekennzeichnet. Bei Raps wird auch der Glucosinolatgehalt bestimmt. Bei der Öl-
gewinnung für die Salatöl- und Margarineerzeugung werden in Österreich ausschließlich Winterkörnerraps-sorten mit niedrigem Glucosinolatgehalt verwendet. Das dabei anfallende Koppelprodukt ist auf Grund des geringen Gehaltes an Glucosinolat ein wertvolles gen-technikfreies heimisches Futtermittel.
Öle enthalten nahezu jedes gewünschte Verhältnis an einfach und mehrfach ungesättigten Fett-säuren (Angaben in % der Gesamtfettsäuren)
7.2. BraugersteDie Braugerstenqualität wird vor allem im Zuge von Kleinmälzungsversuchen geprüft. Sie simuliert den industriellen Mälzungsvorgang im kleinen Maßstab in allen Schritten von der Weiche bis zur Darre. Die Qualität des Malzes wird dabei nach dem Kongress-Maischverfahren analysiert. Sorten, die diese klein-technologischen Untersuchungen erfolgreich absol-viert haben, werden vom Mälzerei- und Braugewerbe in Großbrauversuche gestellt, um in der Folge Eingang in die Praxis zu finden. Die Ergebnisse der Braugers-tenuntersuchung sind richtungweisend für die Auswahl der Sorten durch die Brauindustrie. Kleinmälzungsanlage
7.3. BrotgetreideWichtige Kriterien für die Wertprüfung neuer Brotge-treidesorten sind die Backeigenschaften und die Ana-lyse der Kleberproteine von Weizen nach internatio-nal genormten Untersuchungsmethoden. Bei Weizen, besonders aber bei Roggen, sind auch die Verkleiste-rungseigenschaften der Stärke wesentlich.
Weizensorten werden von der AGES aufgrund der hohen Umwelt- und Jahresvariabilität in einem drei-jährigen Verfahren geprüft. Im ersten Jahr werden anhand indirekter Parameter wie Rohproteingehalt, Feuchtklebergehalt, Fallzahl, Sedimentationswert und physikalischer Korneigenschaften jene Prüfstämme ausgewählt, die gute Mahl- und Backqualität erwarten lassen. In den folgenden beiden Prüfjahren werden die ausgewählten Stämme auf ihr mahl- und backtech-nologisches Potenzial analysiert.
Zu diesem Zweck wird in den technologischen Labors der AGES die Eignung von Weizensorten für die Her-stellung von Semmeln geprüft. In Mahlversuchen wer-den die Mehlausbeute und die Kornhärte bestimmt. In weiterer Folge werden die Teig- und Verarbeitungs-eigenschaften sowie das Backverhalten untersucht. Dem erreichbaren Gebäckvolumen kommt in diesen Backversuchen entscheidende Bedeutung zu. Die differenzierte Einstufung der Sorten in ein neuntei-liges Backqualitätsschema in der „Österreichischen Beschreibenden Sortenliste“ dient sowohl dem Ge-treidehandel als auch dem Bäckereigewerbe und der Mühlenindustrie als Richtschnur für die Kontrahierung bestimmter Sorten.
Die detaillierten Ergebnisse der technologischen Wert-prüfung werden in der „Österreichischen Beschrei-benden Sortenliste“ dargestellt.
Weizenkörner
Kneten des Teiges
Herstellung der Versuchsmehle
Wiegen des Teigstücks
44 45
Formung der Kaisersemmeln
Semmeln im Backofen Die detaillierten Ergebnisse werden in der„Österreichischen Beschreibenden Sortenliste“ veröffentlicht
Auswertung des Backversuches: links Futterweizen, rechts Qualitätsweizen
7.4. KartoffelnKartoffelsorten werden für unterschiedliche Nutzung, z. B. als Speise-, Chips-, Frites- oder Stärkekartoffel geprüft. Für den Konsumenten sind die Koch- und Speiseeigenschaften der Kartoffeln ausschlaggebend, die im Kochtyp der jeweiligen Speisesorte gemäß der österreichischen Qualitätsklassen-Verordnung für Speisekartoffeln ihren Niederschlag findet. Die Sorten werden in vier Kochtypklassen eingeteilt: festkochend, vorwiegend festkochend, mehlig – diese sind für die
Verwendung in der Küche geeignet – und stark meh-
lig für industrielle Verwertung. Zusätzlich zu den un-
terschiedlichen Konsistenzen (mehlig, speckig) wird
auch der Geschmack geprüft. Die Speisequalität bei
Kartoffelsorten wird dabei anhand des von der EAPR
ausgearbeiteten Verfahrens beurteilt. Bei manchen
Sorten können je nach Aufwuchsbedingungen starke
Koch- und Geschmacksunterschiede auftreten. Zur ob-
jektiven Bewertung dieser Eigenschaften ist sicherzu-
stellen, dass die Prüfungen in ausreichendem Umfang
verschiedene regionale Herkünfte und Bodenarten be-
rücksichtigen.
Beurteilung der Koch- und Speiseeigenschaften von Kartoffeln: Proben nach erfolgter Prüfung; die Beurteilung ermöglicht den Einsatz der optimalen Sorte
Qualitätssorten bringen wirtschaftliche und technologische Vorteile für Gewerbebetriebe und schaffen die Grundlage für zufriedene Konsumenten
Angelieferte und gewaschene Probe
Gekochte und zu beurteilende Knollen
46 47
8. GUTE BASIS FüR BIo: opTIMALE SoRTEN UND GESUNDES SAATGUTÖsterreich liegt mit seinem Anteil biologisch bewirt-schafteter Flächen im Spitzenfeld der EU-Länder. Die AGES unterstützt die Bio-Erfolgsgeschichte Österreich durch effiziente Prüf-, Untersuchungs- und Kontrolltä-tigkeit sowie maßgeschneiderte Dienstleistungen für die Biobauern. Dabei werden auch neue Erkenntnisse eingesetzt, welche die AGES-Experten durch ihr Enga-gement in einer Reihe von Forschungsprojekten gewin-nen.
Die Prüfung optimal angepasster Sorten und die Wei-terentwicklung des Betriebsmittels Saatgut sind im Bio-landbau von vordringlicher Bedeutung, weil regulieren-de Eingriffe mit Produktionsmitteln (z. B. Herbizide) nicht oder nur begrenzt möglich sind. Der Verwendung geeigneter, gegen Krankheiten und Schädlinge mög-lichst widerstandsfähiger Sorten und gesunden, besatz-
freien Saatgutes kommt für das Produktionssystem Bio-landbau eine Schlüsselstellung zu. Das österreichische Konzept aus Biozüchtung, Biozulassungsprüfung und Zertifizierung von Saatgut für Biobetriebe unterstützt diese Produktionsweise, indem für den Biolandbau wichtige Eigenschaften besonders beachtet werden.
Bereits 1995 startete die AGES mit der Prüfung von Winterweizen unter biologischen Anbaubedingungen. Mittlerweile werden auch Roggen, Triticale, Dinkel, Winter- und Sommergerste, Sommerweizen, Hafer, Körnererbse, Kartoffel sowie einige Klee- und Grasarten einbezogen. Dadurch können optimal an diese Wirt-schaftsweise angepasste Sorten charakterisiert und de-ren Ergebnisse bei der Sortenzulassung berücksichtigt werden.
»GUTER SAMEN WILL AUCH GUTEN BoDEN HABEN.«
(BAUERNREGEL)
Körnererbse Phazelie
48 49
Bestimmte Merkmale sind für den Biolandbau bedeut-samer als für die konventionelle Produktionsweise. So wirkt sich eine hohe Wurzelleistung mit effizienter Auf-nahme und Verwertung der Nährstoffe positiv auf die Ertrags- und Qualitätsleistung aus. Es ist u. a. das Ziel der Bio-Sortenprüfung, dass auch bei vermindertem Stickstoff-Angebot unter Biobedingungen der Weizen noch eine zufriedenstellende Backfähigkeit erbringt. Frohwüchsigkeit im zeitigen Frühjahr, eine entspre-chende Pflanzenlänge, größere und waagrecht stehen-de bzw. überhängende – und damit beschattende – Blätter bewirken eine gute Unkrautunterdrückung. Bei Mais verbessern eine rasche Jugendentwicklung und Kältetoleranz die Konkurrenz gegenüber Unkräutern. Die Widerstandskraft der Sorten gegenüber samen-bürtigen Krankheiten wie Weizensteinbrand, Streifen-krankheit oder Flugbrand wäre wünschenswert. Sol-che Resistenzen sind in dem in Österreich verfügbaren Sortiment aber selten anzutreffen. Die Verwendung von gesundem, zertifiziertem Saatgut hilft daher ef-fektiv gegen samenbürtige Krankheiten.
Seit mehr als zwanzig Jahren wird zertifiziertes Saatgut durch biologisch wirtschaftende Betriebe produziert. Die Fläche ist von einigen wenigen Hektar auf mittler-weile rund 4.500 Hektar angestiegen, was 15 % der gesamten österreichischen Saatgutproduktion ent-spricht. Die auf Bioflächen erzeugte und anerkannte
Saatgut- und Kartoffelpflanzgut-Menge beträgt etwa 10.000 Tonnen. Dadurch konnte die Versorgung der Bio-betriebe mit zertifiziertem Biosaatgut in den letzten 15 Jahren deutlich verbessert und im Laufe der letzten Jahre bei Getreide und Mais zu 100 % sichergestellt werden.
Saflor- oder Färberdistel
Bei Mais wird Bio-Saatgut inzwischen auch für interna-tionale Märkte produziert. Bei anderen Kulturarten wie den groß- und kleinsamigen Leguminosen sowie den Gräsern übersteigt die Nachfrage noch deutlich das
heimische Angebot. Eine detaillierte Aufstellung der aktuell in Österreich verfügbaren zertifizierten Biosaat-gutpartien aller landwirtschaftlichen Kulturarten bietet die Biosaatgutdatenbank auf der AGES-Homepage.
Buchweizen
Anzahl der Sortenversuche auf Biobetrieben; seit 1995 werden Sortenversuche auf Biobetriebendurchgeführt
Entwicklung der Bio-Saatgutvermehrungsflächen von 1995 bis 2010
.
1.000
2.000
3.000
4.000
5.000
6.000
1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010
Hektar
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
50
1995 1997 1999 2001 2003 2005 2007 2009
Prüfjahr
Anzahl der Versuche
50 51
Regelungen für Getreide gemäß EU- Vermarktungsrichtlinien
gemäß österreichischem Saatgutrecht
Keimfähigkeit unter Optimalbe-dingungen
Grenzwert festgelegt Grenzwert festgelegt
Keimfähigkeit unter erschwerten Bedingungen
Keine Regelung Normwert festgelegt
Samenbürtige und samenüber-tragbare Krankheitserreger
Keine konkreten Regelungen Norm- und Grenzwerte festgelegt für:
• Steinbrandarten • Flugbrand bei Gerste und Weizen • Streifenkrankheit der Gerste • Roggenstängelbrand
Normwerte festgelegt für:
• Septoria nodorum • Schneeschimmel • Streifenkrankheit des Hafers
Im österreichischen Saatgutrecht für unbehandeltes Saatgut festgelegte zusätzliche Qualitäts- und Prüfkriterien, insbesondere bei saatgutrelevanten Krankheitserregern, am Beispiel Getreide-saatgut
Normwert: nach geeigneten Maßnahmen ist eine Inverkehrbringung zulässigGrenzwert: Vermarktung als Saatgut nicht zulässig
Bei den Saatgutuntersuchungen der AGES gilt hin-sichtlich der Qualitäts- und Prüfkriterien das im Ver-gleich zu den EU-Mindeststandards durch zusätzliche Regelungen strengere österreichische Saatgutrecht.
Dies trägt maßgeblich dazu bei, dass vom BAES zertifiziertes Biosaatgut auf dem Saatgutmarkt im In- und Ausland als „Qualitätsprodukt mit Stammbaum“ positioniert werden konnte.
50 51
52 53
Das Bundesamt für Ernährungssicherheit (BAES) nutzt bei der Vollziehung der hoheitlichen Aufgaben die Infrastruktur und Administration der Agentur für Gesundheit und Ernährungssicher-heit GmbH (AGES). Es ist auf Grundlage des Ge-sundheits- und Ernährungssicherheitsgesetzes 2002 die zuständige Behörde erster Instanz bei der Vollziehung einer Reihe von Gesetzen, so auch des Saatgutgesetzes 1997, des Pflanzgutgesetzes 1997 und des Sortenschutzgesetzes 2001. Auf-grund dieser gesetzlichen Grundlagen ist das BAES Sortenschutzamt, Sortenzulassungs-, Saatgut- und Pflanzgutanerkennungsbehörde, kontrolliert und über-wacht das Inverkehrbringen von Saat- und Kartoffel-pflanzgut, autorisiert und überwacht Erzeugungsbe-triebe sowie im Sortenzulassungsverfahren eingebun-dene Institutionen und ergreift bei Zuwiderhandeln gegen die einschlägigen Gesetze geeignete Maßnah-men, z. B. Beanstandung, vorläufige Beschlagnahme bis hin zur Anzeige.
Mit dem Saatgutgesetz 1997 idgF, den auf dessen Basis erlassenen Verordnungen und „Methoden für Saatgut und Sorten“ hat Österreich die relevanten EU-Richtlinien und Saatgutschemata der OECD rechtlich umgesetzt und wendet EU-Verordnungen an.Im Saatgutgesetz (Teil Saatgutordnung) sind u. a. ge-regelt:
• Anerkennung oder Zulassung von Saatgut und Standardsaatgut• Saatgutverkehr• Einfuhr aus Drittstaaten
Auch die Sortenzulassung durch das BAES erfolgt ge-mäß Saatgutgesetz (Sortenordnung). Weiters erteilt das BAES den in Österreich gültigen nationalen Sor-tenschutz und führt das öffentliche Sortenschutzregi-ster. Das Sortenschutzgesetz 2001 regelt die Vo-raussetzungen für den Sortenschutz, dessen Dauer und den Verfahrensablauf.
Das BAES veröffentlicht die „Methoden für Saatgut und Sorten“ gemäß § 5 Saatgutgesetz 1997 idgF im „Sorten- und Saatgutblatt“ sowie in den „Amtlichen Nachrichten“ auf seiner Homepage. Sie enthalten in-ternational standardisierte Methoden und Verfahren zur praktischen Umsetzung der Feldanerkennung für verschiedene Kulturarten (Saatgut und Kartoffel-pflanzgut), Probenahme, Beschaffenheit, Kenn-zeichnung und Sortenprüfungen sowie relevante Norm- und Grenzwerte. Die „Methoden für Saatgut und Sorten“ werden regelmäßig nach den geltenden technischen Standards und Verfahren bzw. internati-
onalen Regelungen überarbeitet, und das BAES führt alle amtlichen (hoheitlichen) Verfahren und Analysen nach diesen durch. Autorisierte Personen und Einrich-tungen sind zur Anwendung der „Methoden“ verpflichtet.
Einige Stoffe können direkt eine potenzielle Gefahr für Mensch, Tier oder Umwelt darstellen oder die tierische Erzeugung beeinträchtigen. Aufgrund ihrer Bedeutung sind die Grenzwerte für solche Substanzen EU-weit geregelt: So enthält die RL 2002/32/EG unter an-derem die zulässigen Höchstgehalte von Mutterkorn (Claviceps purpurea), Gemeinem Stechapfel (Datura stramonium) oder Taumellolch (Lolium temulentum) in Futtermitteln. Die Fusariumtoxine Deoxynivalenol und Zearalenon sind in VO (EG) Nr. 856/2005 und VO (EG) Nr. 1126/2007 geregelt.
Die verpflichtende Verwendung von Saatgut und Ver-mehrungsmaterial, das nach den Regeln der biolo-gischen Landwirtschaft erzeugt wurde, ist in der Ba-sisverordnung VO (EG) 834/2007 festgelegt. Das Angebot an Saatgut und Pflanzkartoffeln ist gemäß der VO (EG) Nr. 889/2008 transparent zu machen. Der Begriff „Biosaatgut“ ist im Saatgutrecht nicht spe-ziell definiert und somit unterliegt es den gleichen Be-stimmungen wie konventionelles Saatgut.
In Österreich gilt seit 2001 die Saatgut-Gentech-nik-Verordnung für Arten mit hohem Risiko einer Verunreinigung mit gentechnisch veränderten Or-ganismen (GVO). Ziel ist u. a. der effiziente Schutz des von den Landwirten verwendeten Saatguts – und damit der Konsumware und der Umwelt – vor einem unbeabsichtigten Eintrag von GVO.
In den letzten Jahren kam der Erhaltung der Biodi-versität innerhalb der Europäischen Gemeinschaft große Bedeutung zu (siehe die Richtlinien der Kom-mission RL 2008/62/EG, RL 2009/145/EG und RL 2010/60/EU). Für die Erhaltung und den Zugang zu PGR sind zwei Vereinbarungen, die beide von Ös-terreich ratifiziert wurden, wesentlich: Das aus dem Jahr 1993 stammende Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diver-sity = CBD) und der Internationale Vertrag über PGR für Ernährung und Landwirtschaft (Inter-national Treaty on Plant Genetic Resources for Food and Agriculture = ITPGRFA), der seit 2004 in Kraft ist. Mit dem Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 wurden die Bundesämter für Landwirtschaft und die landwirtschaftlichen Bundesanstalten mit der Samm-lung, Bearbeitung, Erhaltung und Entwicklung von PGR entsprechend ihrer jeweiligen Schwerpunkte (z. B. Gartenbau, Grünland) beauftragt.
9. GESETzLICHE GRUNDLAGENDie nachfolgende Zusammenstellung von Gesetzen und Verordnungen steht im Zusammenhang mit den Beiträgen der vorliegenden Broschüre und stellt keine vollständige Auflistung dar.
Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz BGBl. I Nr. 63/2002 idgFSaatgutgesetz 1997 BGBl. Nr. 72/1997 idgFinklusive Bezug habender Verordnungen Saatgutverordnung 2006 BGBl. II Nr. 417/2006 idgF Saatgut-Gentechnik-Verordnung BGBl. II Nr. 478/2001 idgF Methoden für Saatgut und Sorten gemäß § 5 Saatgutgesetz
Sortenschutzgesetz 2001 BGBl. I Nr. 109/2001
idgF
Pflanzgutgesetz 1997 BGBl. I Nr. 73/1997 idgF
Agrarrechtsänderungsgesetze
Agrarrechtsänderungsgesetz 2004 BGBl. I Nr.
83/2004 idgF
Gentechnikgesetz BGBl. Nr. 510/1994 idgF inklusi-
ve Bezug habender Verordnungen
Verbotsverordnungen
Gentechnik-Vorsorgegesetze der Länder
Naturschutzgesetze der Länder
53
NATIoNALES RECHT
54 55
VerordnungenVerordnung (EG) Nr. 2100/94 des Rates vom 27. Juli 1994 über den Gemeinschaftlichen Sortenschutz
Verordnung (EG) Nr. 824/2000 der Kommission vom 19. April 2000 über das Verfahren und die Be-dingungen für die Übernahme von Getreide durch die Interventionsstellen sowie die Analysemethoden für die Bestimmung der Qualität
Verordnung (EG) Nr. 1829/2003 des Europä-ischen Parlaments und des Rates vom 22. Septem-ber 2003 über genetisch veränderte Lebensmittel und Futtermittel
Verordnung (EG) Nr. 1830/2003 des Europä-ischen Parlaments und des Rates vom 22. September 2003 über die Rückverfolgbarkeit und Kennzeichnung von genetisch veränderten Organismen und über die Rückverfolgbarkeit von aus genetisch veränderten Organismen hergestellten Lebensmitteln und Futter-mitteln sowie zur Änderung der Richtlinie 2001/18/EG
Verordnung (EG) Nr. 856/2005 der Kommission vom 6. Juni 2005 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 466/2001 in Bezug auf Fusarientoxine
Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28.
Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion
und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen
Erzeugnissen und zur Aufhebung der
Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
Verordnung (EG) Nr. 1126/2007 der Kommissi-
on vom 28. September 2007 zur Änderung der Ver-
ordnung (EG) Nr. 1881/2006 zur Festsetzung der
Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Le-
bensmitteln hinsichtlich Fusarientoxinen in Mais und
Maiserzeugnissen
Verordnung (EG) Nr. 889/2008 der Kommissi-
on vom 5. September 2008 mit Durchführungsvor-
schriften zur Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates
über die ökologische/biologische Produktion und die
Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Er-
zeugnissen hinsichtlich der ökologischen/biologischen
Produktion, Kennzeichnung und Kontrolle
EU-RECHT
RichtlinienRichtlinie 66/401/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Futterpflanzensaatgut
Richtlinie 66/402/EWG des Rates vom 14. Juni 1966 über den Verkehr mit Getreidesaatgut
Richtlinie 2001/18/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 12. März 2001 über die ab-sichtliche Freisetzung genetisch veränderter Organis-men in die Umwelt und zur Aufhebung der Richtlinie 90/220/EWG des Rates
Richtlinie 2002/53/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über einen Gemeinsamen Sortenkatalog für landwirtschaftliche Pflanzenarten
Richtlinie 2002/54/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Betarübensaatgut
Richtlinie 2002/55/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Gemüsesaatgut
Richtlinie 2002/56/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Pflanzkartoffeln
Richtlinie 2002/57/EG des Rates vom 13. Juni 2002 über den Verkehr mit Saatgut von Öl- und Fa-serpflanzen
Richtlinie 2002/32/EG des Europäischen Parla-ments und des Rates vom 7. Mai 2002 über uner-wünschte Stoffe in der Tierernährung
Richtlinie 2008/62/EG der Kommission vom 20.
Juni 2008 mit Ausnahmeregelungen für die Zulassung
von Landsorten und anderen Sorten, die an die natür-
lichen örtlichen und regionalen Gegebenheiten ange-
passt und von genetischer Erosion bedroht sind sowie für das Inverkehrbringen von Saatgut bzw. Pflanzkar-toffeln dieser Sorten
Richtlinie 2009/145/EG der Kommission vom 26.
November 2009 mit Ausnahmeregelungen für die Zu-
lassung von Gemüselandsorten und anderen Sorten,
die traditionell an besonderen Orten und in besonde-
ren Regionen angebaut werden und von genetischer
Erosion bedroht sind sowie von Gemüsesorten, die
an sich ohne Wert für den Anbau zu kommerziellen
Zwecken sind, aber für den Anbau unter besonderen
Bedingungen gezüchtet werden sowie für das Inver-
kehrbringen von Saatgut dieser Landsorten und an-
deren Sorten
Richtlinie 2010/46/EU der Kommission vom 2. Juli 2010 zur Änderung der Richtlinien 2003/90/EG und 2003/91/EG mit Durchführungsbestimmungen zu Ar-tikel 7 der Richtlinien 2002/53/EG und 2002/55/EG des Rates hinsichtlich der Merkmale, auf welche sich die Prüfungen mindestens zu erstrecken haben und der Mindestanforderungen für die Prüfung bestimmter Sorten landwirtschaftlicher Pflanzenarten und Gemü-searten
Richtlinie 2010/60/EU der Kommission vom 30. August 2010 mit Ausnahmeregelungen für das Inver-kehrbringen von Futterpflanzensaatgutmischungen zur Erhaltung der natürlichen Umwelt
Empfehlung 2010/C 200/01: Empfehlung der
Kommission vom 13. Juli 2010 mit Leitlinien für die
Entwicklung nationaler Koexistenz-Maßnahmen zur
Vermeidung des unbeabsichtigten Vorhandenseins
von GVO in konventionellen und ökologischen Kultur-
pflanzen
54 55
56 57
Aktuelle OECD-Saatgutschemata
ISTA-Methoden für die Saatgutprüfung (ISTA Inter-national Rules for Seed Testing)
ISTA-Handbücher (ISTA-Handbooks)
UPOV: Internationales Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen vom 2. Dezem-ber 1961, revidiert in Genf am 10. November 1972, am 23. Oktober 1978 und am 19. März 1991 (Interna-
tional Convention for the Protection of New Varieties of Plants)
Übereinkommen über die biologische Vielfalt (Convention on Biological Diversity CBD)
Internationaler Vertrag über pflanzengene-tische Ressourcen für Ernährung und Landwirt-schaft (International Treaty on Plant Genetic Resour-ces for Food and Agriculture)
Pflanzengenetische RessourcenDI Paul Freudenthaler4020 Linz, Wieningerstraße 8E-Mail: [email protected].: 050 555 - 41200Fax: 050 555 - 41139
PflanzkartoffelDI Josef Söllinger4020 Linz, Wieningerstraße 8E-Mail: [email protected].: 050 555 - 41211Fax: 050 555 - 41139
SaatgutDI Charlotte Leonhardt1220 Wien, Spargelfeldstraße 191E-Mail: [email protected].: 050 555 - 34800Fax: 050 555 - 34808
SortenDr. Horst W. Luftensteiner1220 Wien, Spargelfeldstraße 191E-Mail: [email protected].: 050 555 - 34930Fax: 050 555 - 34909
ANSpRECHpARTNER IN DER AGES
57
INTERNATIoNALE GRUNDLAGEN
Österreichische Agentur für Gesundheit und Ernäh-rungssicherheit GmbH (AGES): www.ages.atBundesamt für Ernährungssicherheit (BAES):www.baes.gv.at
Amtliche Nachrichten: http://www.baes.gv.at/amt-liche-nachrichten/kundmachungen/saatgutgesetz/„Österreichische Sortenliste“: www.baes.gv.at/pflan-zensorten/oesterreichische-sortenliste„Österreichische Beschreibende Sortenliste“: www.baes.gv.at/pflanzensorten/oesterreichische-beschreibende-sortenlisteSortenschutzregister: www.baes.gv.at/pflanzensor-ten/oesterreichisches-sortenschutzregisterBiosaatgutdatenbank: www.ages.at/ages/landwirt-schaftliche-sachgebiete/saat-und-pflanzgut/biosaat-gut/bio-saatgutdatenbank/
Genbanken:Gesamtverzeichnis PGR in österreichischen Gen-banken (Nationales Verzeichnis): www.genbank.atThe European Genetic Resources Search Catalogue (EURISCO): eurisco.ecpgr.org
EU-Recht: eur-lex.europa.eu/de/index.htmRechtsinformationssystem des Bundes (RIS): www.ris.bka.gv.at/
Rechtsvorschriften zur Gentechnik: www.bmg.gv.at
UPOV: www.upov.int/index_de.htmlCPVO: www.cpvo.europa.eu/main/de/ISTA: www.seedtest.orgOECD: www.oecd.org/agr/seedBioversity International: www.bioversityinternational.org
LINKS
HinweisAus Gründen der leichteren Lesbarkeit wurde auf eine geschlechtsspezifische Differenzierung verzichtet.Entsprechende Begriffe gelten für beide Geschlechter.
58 59
DI Paul FreudenthalerAkfm. Josef HartmannDr. Horst W. LuftensteinerDI Michael OberforsterDI Andreas RatzenböckDI Dr. Alexandra RibaritsDI Josef SöllingerDI Jutta Taferner-KrieglDipl.-HLFL-Ing. Manfred WeinhappelDr. Manfred Werteker
Unter Mitwirkung von
Susanne FercherDI Barbara FürnwegerDI Leopold GirschDI Christine KarglDI Charlotte LeonhardtHerbert MuthIng. Willibald PrielerStefan ScheurerIngomar Widhalm, Bakk. techn.Christiane WölflLena Zeger, Bakk. phil.Helmut Zimmermann
AUToRENDanke an alle Kolleginnen und Kollegen aus den mitwirkenden Instituten, besonders Josef Engel und Michael Oberforster sowie Karl Binder, Hans Felder, Paul Freudenthaler, Josef Hartmann, Brigitte Luh, Josef Söllinger und Manfred Weinhappel.Außerdem BMLFUW (S. 8, 16, 40, 41), Ströck – Brot G.m.b.H. (S. 44) und Rupert Hochegger aus dem CC-Biochemie der AGES (S. 27, 28).
BILDNACHWEISE
Zitate aus:www.dewi-ziehm.dewww.operone.dewww.zeno.orgwww.wissenswertes.atZitate von A – Z, Manfred Pawlak Verlagsgesellschaft mbH, Herrsching, Edition Albatros 1989
QUELLENNACHWEISE
58 59
GESUNDHEIT FüR MENSCH,TIER UND pFLANzE
Impressum
Herausgeber:
AGES - Österreichische Agentur für
Gesundheit und Ernährungssicherheit GmbH
A-1220 Wien, Spargelfeldstraße 191
www.ages.at
Redaktion:
DI Dr. Alexandra Ribarits
Grafische Gestaltung:
Corsaro Graphic Design
© 2011
Alle Rechte vorbehalten.
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Landwirtschaft
Daten, Statistikund Risikobewertung
Analytik-Kompetenzzentren
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veterinärmedizin