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Jahrgang 2014 Mittwoch, 7. Mai 2014 Nummer 05 C M Y K Lichtensteiner Anzeiger Amtsblatt der Stadt Lichtenstein und Mitteilungsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“ mit den Mitgliedsgemeinden St. Egidien und Bernsdorf (Weitere Informationen im Innenteil) Dorf- und Kinderfest Rödlitz 24. Mai 2014 Gelände der Grundschule Rödlitz Dorf- und Kinderfest Rödlitz 24. Mai 2014 Gelände der Grundschule Rödlitz

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Jahrgang 2014 Mittwoch, 7. Mai 2014 Nummer 05

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Lichtensteiner AnzeigerAmtsblatt der Stadt Lichtenstein und Mitteilungsblatt

der Verwaltungsgemeinschaft „Rund um den Auersberg“

mit den Mitgliedsgemeinden St. Egidien und Bernsdorf

(Weitere Informationen im Innenteil)

Dorf- und KinderfestRödlitz

24. Mai 2014Gelände der Grundschule Rödlitz

Dorf- und KinderfestRödlitz

24. Mai 2014Gelände der Grundschule Rödlitz

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Wahlbekanntmachung

Am 25. Mai 2014 finden in der Bundesrepublik Deutsch-land die Wahl zum 8. Europäischen Parlament und imFreistaat Sachsen die allgemeinen Kommunalwahlenstatt.

1. In der Stadt Lichtenstein werden hiernach am 25. Mai 2014• die Wahl zum Europäischen Parlament • die Wahl des Stadtrats und • der Vertretung des Kreises (Kreistag) Zwickau sowie• die Ortschaftsratswahlen in den Ortschaften Rödlitz und

Heinrichsortgemeinsam und in denselben Wahlräumen durchgeführt.

Die Wahlen dauern von 8:00 Uhr bis 18:00 Uhr.

2. Die Stadt ist in zehn allgemeine Wahlbezirke eingeteilt.In den Wahlbenachrichtigungen, die den in das Wählerver-zeichnis eingetragenen Wahlberechtigten bis zum 4. Mai 2014übersandt worden sind, sind der Wahlbezirk und der Wahlraumangegeben, in dem die Wahlberechtigten zu wählen haben.Barrierefrei zugängliche Wahlräume sind mit einem Rollstuhl-piktogramm gekennzeichnet. Ein Verzeichnis der barrierefreizugänglichen Wahlräume liegt während der allgemeinenÖffnungszeiten bei der Gemeindebehörde StadtverwaltungLichtenstein, Badergasse 17, Zimmer 511, 09350 Lichten-stein zur Einsichtnahme aus. Der Briefwahlvorstand tritt zur Ermittlung des Briefwahlergeb-nisses am Wahltag um 15:00 Uhr im Neuen Rathaus Lichten-stein, Badergasse 17, Zimmer 109 (Mehrzweckraum), 09350Lichtenstein zusammen.

3. Jeder Wahlberechtigte kann – außer er besitzt einen Wahl-schein – nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, indessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Die Wähler habenihre Wahlbenachrichtigung und einen amtlichen Personalaus-weis – Unionsbürger einen gültigen Identitätsausweis – oderReisepass zur Wahl mitzubringen.Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl abgegebenwerden.Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln, die folgende Farbenhaben:Wahl zum Europäischen Parlament: weißStadtratswahl: zitronengelbKreistagswahl: rosaOrtschaftsratswahl Rödlitz: blau Ortschaftsratswahl Heinrichsort: eosinrotDie Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten. JederWähler erhält bei Betreten des Wahlraums Stimmzettel für dieWahlen ausgehändigt, für die er wahlberechtigt ist. Die Stimm-zettel müssen vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumsoder in einem besonderen Nebenraum gekennzeichnet und inder Weise einzeln gefaltet werden, dass seine Stimmabgabenicht erkennbar ist.

3.1 Für die Europawahl werden weiße Stimmzettel verwendet.Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält jeweils unter fortlaufender Nummer dieBezeichnung der Partei und ihre Kurzbezeichnung bzw. dieBezeichnung der sonstigen politischen Vereinigung und ihrKennwort sowie jeweils die ersten 10 Bewerber der zugelasse-nen Wahlvorschläge und rechts von der Bezeichnung desWahlvorschlagsberechtigten einen Kreis für die Kennzeich-nung.

Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf demrechten Teil des Stimmzettels durch ein in einen Kreis gesetz-tes Kreuz oder auf andere Weise eindeutig kenntlich macht,welchem Wahlvorschlag sie gelten soll.

3.2 Jeder Wähler hat bei der Wahl zum Stadtrat/zum Kreistagund zu den Ortschaftsräten jeweils drei Stimmen:

Der Stimmzettel enthält für die Stadtratswahl, Kreistagswahlund die Ortschaftsratswahl in der Ortschaft Rödlitz unter fort-laufender Nummer 1. die für den Wahlkreis zugelassenen Wahlvorschläge unter

Angabe ihrer Bezeichnung und in der gemäß § 20 Abs. 5KomWO bestimmten Reihenfolge,

2. die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und dienach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift derBewerber in der zugelassenen Reihenfolge.

Es können nur Bewerber gewählt werden, deren Namen imStimmzettel aufgeführt sind. Der Wähler kann seine StimmenBewerbern aus verschiedenen Wahlvorschlägen geben (pana-schieren) und einem Bewerber bis zu drei Stimmen geben(kumulieren). Der Wähler gibt seine Stimmen in der Weise ab,dass er auf dem Stimmzettel den oder die Bewerber, dem oderdenen er seine Stimme(n) geben will, durch Ankreuzen oder aufandere eindeutige Weise kennzeichnet.

Der Stimmzettel enthält für die Ortschaftsratswahl in derOrtschaft Heinrichsort1. einen zugelassenen Wahlvorschlag unter Angabe der

Bezeichnung,2. die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder Stand und die

nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschriftseiner Bewerber in der zugelassenen Reihenfolge,

3. drei freie Zeilen. Es können Bewerber, deren Namen im Stimmzettel aufgeführtsind und andere wählbare Personen gewählt werden. DerWähler kann jedem Bewerber oder jeder anderen Person nureine Stimme geben. Er gibt seine Stimmen in der Weise ab,dass er auf dem Stimmzettel Bewerber durch Ankreuzen oderauf andere eindeutige Weise, andere Personen durch eindeuti-ge Benennung als gewählt kennzeichnet.

4. Die Wahlhandlung sowie die im Anschluss an die Wahlhand-lung erfolgende Ermittlung und Feststellung der Wahlergebnis-se im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweitdas ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist.

5. Die Briefwahl für die Europawahl und die Kommunalwahlenfinden mit jeweils eigenen Vordrucken statt; lediglich für denAntrag auf Erteilung eines Wahlscheins gibt es einen gemein-samen Vordruck auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.Die Wahlscheine werden jeweils getrennt für Europa- undKommunalwahlen mit Briefwahlunterlagen erteilt. Es sindjeweils gesonderte farblich unterscheidbare Wahlbriefe abzu-senden.

5.1 Wähler, die einen Wahlschein für die Europawahl besitzen,können an der Wahl in dem Kreis, in dem der Wahlscheinausgestellt ist,• durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlbezirk des

Kreises oder• durch Briefwahl teilnehmen. Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Ge-meindebehörde die folgenden Unterlagen beschaffen:

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

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AMTLICHE MITTEILUNGEN

Europawahl: • einen amtlichen Wahlschein• einen amtlichen Stimmzettel des Wahlkreises für die Euro-

pawahl• einen amtlichen blauen Stimmzettelumschlag für die Euro-

pawahlund• einen amtlichen roten Wahlbriefumschlag, auf dem die

Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist, aufge-druckt ist.

5.2 Für die Kommunalwahlen wird ein Wahlschein ausgestellt, derin einem beliebigen Wahlraum des zuständigen Wahlgebiets inder Stadt, für den der Wahlschein ausgestellt ist, gültig ist. Wahlberechtigte, die einen Wahlschein für die Kommunalwah-len besitzen, können an den Wahlen• durch Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum des für

sie zuständigen Wahlgebiets oder• durch Briefwahlteilnehmen.

Wer durch Briefwahl wählen will, muss sich von der Gemein-debehörde die folgenden Unterlagen beschaffen (Hinweis:Stimmzettel werden jeweils nur für die Wahlen übergeben, fürdie Wahlberechtigung besteht):

Kommunalwahlen: • einen amtlichen Wahlschein• einen amtlichen zitronengelben Stimmzettel für die Stadt-

ratswahl• einen amtlichen blauen Stimmzettel für die Ortschaftsrats-

wahl Rödlitz• einen amtlichen eosinroten Stimmzettel für die Ortschafts-

ratswahl Heinrichsort• einen amtlichen rosafarbenen Stimmzettel für die Kreis-

tagswahl• einen amtlichen gelben Stimmzettelumschlag • einen amtlichen orangenen Wahlbriefumschlag, auf dem

die Anschrift, an die der Wahlbrief zurückzusenden ist,aufgedruckt ist.

5.3 Die orangenen und roten Wahlbriefe mit den jeweils dazu-gehörenden Stimmzetteln in den richtigen verschlossenenStimmzettelumschlägen und den unterschriebenen Wahl-scheinen so rechtzeitig an die auf den Wahlbriefumschlägen

angegebene Stelle getrennt für die Europawahl und dieKommunalwahlen übersenden, dass sie hinsichtlich der Euro-pawahl dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr undhinsichtlich der Kommunalwahlen dort spätestens am Wahltagbis 18:00 Uhr eingehen. Später eingehende Wahlbriefe werdenbei den Wahlen nicht berücksichtigt.

Die Wahlbriefe können auch bei der auf den Umschlägengenannten Stelle abgegeben werden.

6. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nurpersönlich ausüben. Das gilt auch für Wahlberechtigte, diezugleich in einem anderen Mitgliedstaat der EuropäischenGemeinschaft zum Europäischen Parlament wahlberechtigtsind (§ 6 Abs. 4 des Europawahlgesetzes).

Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oderdurch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme alleinabzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedie-nen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisseverpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl eineranderen Person erlangt.

Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einerWahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheits-strafe bis zu 5 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft; der Versuch iststrafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 des Strafgesetzbuches).

Während der Wahlzeit sind in und an dem Gebäude, in demsich der Wahlraum befindet, sowie unmittelbar vor demZugang zu dem Gebäude jede Beeinflussung der Wähler durchWort, Ton, Schrift oder Bild sowie jede Unterschriftensamm-lung verboten.

Die Veröffentlichung von Ergebnissen von Wählerbefragungennach der Stimmabgabe über den Inhalt der Wahlentscheidun-gen ist vor Ablauf der Wahlzeit unzulässig.

Lichtenstein, 17.04.2014

Wolfgang Sedner, Bürgermeister

In der 3. ordentlichen öffentlichen Stadtratssitzung am10. April 2014 wurden folgende Beschlüsse gefasst:

Beschluss-Nr.: 02/04/2014Rechtsverordnung für verkaufsoffene Sonntage 2014Der Stadtrat beschließt die Rechtsverordnung für die verkaufs-offenen Sonntage am 15.06.2014, 12.10.2014 und 07.12.2014 aufder Grundlage von § 8 Absatz 1 Sächsisches Ladenöffnungsgesetz.Die Rechtsverordnung ist im Lichtensteiner Anzeiger Nr. 5/2014öffentlich bekannt gemacht.

Beschluss-Nr.: 03/04/2014Haushaltsfreigabe für die Durchführung des 20. Rosenfestesam 14. und 15. Juni 2014Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die Haushaltsfreigabein der Zeit der vorläufigen Haushaltsführung lt. § 78 SächsGemO

i. H. v. 13.000,00 Euro für die Durchführung des 20. Rosenfestesam 14. und 15. Juni 2014.

Beschluss-Nr.: 04/04/2014Anpassung der laufenden Geldleistungen für Tagespflegeper-sonen gemäß LandesempfehlungenDer Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt auf der Grundlagedes § 23 Abs. 2 SGB VIII und der Empfehlung des SächsischenStädte- und Gemeindetages e. V. vom 02.11.2013 zur Gewährungder laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen rückwirkendzum 01.01.2014 eine Erhöhung des Grundaufwendungssatzesvon 450,00 Euro je Kind/Monat auf 485,00 Euro je Kind/Monat.

Beschluss-Nr.: 05/04/2014Annahme von Spenden und Sponsoring1. Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt die Annahme

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Stadtrates der Stadt Lichtenstein

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

von zweckgebundenen Spenden und Sponsoring gem. Spon-soringvertrag für Projekte und Veranstaltungen der Stadt Lich-tenstein.

2. Der Bürgermeister wird mit der Unterzeichnung des Sponso-ringvertrages beauftragt.

Beschluss-Nr.: 06/04/2014Zuwendungen an Vereine, kulturelle und sportliche Einrich-tungen und Träger der Jugendarbeit im Haushaltsjahr 2014Der Stadtrat beschließt die Auszahlung von Zuwendungen anVereine, kulturelle und sportliche Einrichtungen und Träger derJugendarbeit im Haushaltsjahr 2014 in jeweiliger Höhe von61.500,00 Euro nach Vorschlägen aus den Rückmeldungen derFraktionen des Stadtrates der Stadt Lichtenstein mit nachfolgen-der Änderung:Der Zuschuss für das Puppen- und Spielzeugmuseum wird mit8.000,00 Euro festgelegt. Die Verwaltung wird beauftragt, einenDeckungsvorschlag für die Mehrausgaben in Höhe von 3.500,00Euro zu erarbeiten.

Beschluss-Nr.: 07/04/2014Vermarktung von städtischen Grundstücken/Immobilien1. Der Stadtrat beauftragt die Verwaltung mit der Vermarktung

ausgewählter, nicht „betriebsnotwendiger“ Grundstücke/Im-mobilien der Stadt Lichtenstein gemäß angefügtem Auszugaus dem Grundstückverkaufskatalog, lfd.-Nr. 1 bis 4, 6 bis 14.

2. Die Vergabe an den ermittelten Bewerber erfolgt – in Analogiezur Verfahrensweise bei Baumaßnahmen - durch den Stadtrat.

Beschluss-Nr.: 08/04/2014Antrag Stadtrat Herr Nordheim auf Anpassung der laufendenGeldleistungen für Tagespflegepersonen gemäß Landes-empfehlungenDer Stadtrat der Stadt Lichtenstein stimmt dem Antrag von Stadt-rat Herrn Nordheim (Freie Wähler Lichtenstein e. V.) zu, denBeschlussvorschlag Nr. 04/04/2014 wie folgt zu ändern:

„Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein beschließt auf der Grundlagedes § 23 Abs. 2 SGB VIII und der Empfehlung des SächsischenStädte- und Gemeindetages e. V. vom 02.11.2013 zur Gewährungder laufenden Geldleistung an Tagespflegepersonen rückwirkendzum 01.01.2014 eine Erhöhung des Grundaufwendungssatzes von 450,00 Euro je Kind/Monat auf 485,00 Euro je Kind/Monat.“

Beschluss-Nr.: 09/04/2014Antrag Stadtrat Herr Rabe (CDU) auf Änderung der Zuwen-dung an das Puppen- und Spielzeugmuseum im Haushaltsjahr2014Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein stimmt dem Antrag von Stadt-rat Herrn Rabe (CDU) zu, die Anlage zur Beschlussvorlage Nr.06/04/2014 dahingehend zu ändern, dass dem Puppen- undSpielzeugmuseum im Haushaltsjahr 2014 ein Zuschuss in Höhevon 8.000 Euro gewährt wird. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen Deckungsvorschlagfür die Mehrausgaben in Höhe von 3.500 Euro zu erarbeiten.

Beschluss-Nr.: 10/04/2014Antrag Stadtrat Herr Nordheim auf Streichung der lfd.-Nr. 5aus dem Grundstücksverkaufskatalog der Stadt LichtensteinDer Stadtrat der Stadt Lichtenstein stimmt dem Antrag von Stadt-rat Herrn Nordheim (Freie Wähler Lichtenstein e. V.) zu, dieBeschlussvorlage Nr. 07/04/2014 dahingehend zu ändern, dassdie Grundstücke • 557/6 LI, Weststraße 4 a, ehem. Trafobau, • 557/8 LI, Weststraße 4 a, ehem. Trafobau und• 558/7 LI, Diesterwegstraße (Weststr. 4 a ehem. Trafobau)aus dem Grundstücksverkaufskatalog der Stadt Lichtenstein zustreichen sind.

Wolfgang Sedner,Bürgermeister

Aufgrund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung in derFassung der Bekanntmachung vom 18. März 2003 (GVBl. S. 55,ber. S. 159), letzte Änderung 26. Juni 2009 (GVBl. S. 323) inVerbindung mit § 8 Abs. 1 des Sächsischen Gesetzes über dieLadenöffnungszeiten (SächsLadÖffG) vom 01. Dezember 2010(GVBl. S. 338) erlässt die Stadt Lichtenstein folgende Rechtsver-ordnung:

§ 1 GeltungsbereichDiese Rechtsverordnung gilt für das Gebiet der Stadt Lichtenstein.

§ 2 Verkaufsoffener SonntagAn folgenden Sonntagen dürfen aus besonderem Anlass Ver-kaufsstellen in der Zeit von 14 bis 18 Uhr geöffnet sein:15. Juni 2014 20. Rosenfest12. Oktober 2014 Kultur-Gewerbeschau07. Dezember 2014 Weihnachtsmarkt

§ 3 InkrafttretenDiese Rechtsverordnung tritt am Tag nach der Bekanntmachungin Kraft.Lichtenstein, den 17.04.2014

Wolfgang Sedner, Bürgermeister

■ Hinweis nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für denFreistaat Sachsen (SächsGemO)

Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unterVerletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekom-men sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang angültig zustande gekommen.

Dies gilt nicht, wenn:1. die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist;2. Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzungen, die Genehmi-

gung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind;3. der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 SächsGemO

wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat;4. vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hatoder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegenüberder Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der dieVerletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht wordenist.

Ist eine Verletzung nach § 4 Abs. 4 Satz 2 Nr. 3 oder 4 SächsGemOgeltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in § 4 Abs.4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzunggeltend machen.

Für anderes Ortsrecht gilt § 4 Abs. 4 SächsGemO entsprechend.

Öffentliche Bekanntmachung der Rechtsverordnungfür verkaufsoffene Sonntage aus besonderem Anlass im Jahr 2014

AMTLICHE MITTEILUNGEN

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Sitzungstermine des Stadtrates, des Ausschusses und des Beirates➜ Sitzung des Stadtrates am 15.05.2014, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17➜ Außerordentliche Sitzung des Technischen Ausschusses am 19.05.2014, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum

des Neuen Rathauses, Badergasse 17➜ Sitzung des Seniorenbeirates am 26.05.2014, 17:00 Uhr, Sitzungsort wird noch bekannt gegeben➜ Sitzung des Verwaltungsausschusses am 02.06.2014, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17➜ Sitzung des Stadtrates am 12.06.2014, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17➜ Sitzung des Technischen Ausschusses am 16.06.2014, 18:00 Uhr im Mehrzweckraum des Neuen Rathauses, Badergasse 17➜ Sitzung des Ortschaftsrates Rödlitz am 19.06.2014, 18:00 Uhr im Rathaus OT Rödlitz, Hauptstraße 37

Zum öffentlichen Teil der Sitzungen sind Sie, liebe Bürgerinnen und Bürger, recht herzlich eingeladen. Tagesordnung, Ort und Zeitder öffentlichen Sitzungen werden rechtzeitig durch Aushang in den Schautafeln der Stadt Lichtenstein ortsüblich bekannt gege-ben. Alle Termine können Sie auch im Internet unter www.lichtenstein-sachsen.de nachlesen.

Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

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In der 2. ordentlichen öffentlichen Sitzung des Techni-schen Ausschusses am 07.04.2014 fassten die Stadträ-te nachfolgende Beschlüsse:

Beschluss-Nr.: 01/04/2014Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage,Flurstück-Nr. 298/63, Gemarkung Callnberg im Bebauungs-plan „Callnberg Südwest/Am Stadtgut“ in Lichtenstein.Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt derTechnische Ausschuss, dem Bauantrag zum Neubau eines Einfa-milienhauses mit Garage, Flurstück-Nr. 298/63, Gemarkung Calln-berg im Bebauungsplan „Callnberg Südwest/Am Stadtgut“ inLichtenstein zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 02/04/2014Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Einlieger-wohnung, Garage mit Carport und Nebengebäude, Flurstück-Nr. 298/67, Gemarkung Callnberg im Bebauungsplan „Calln-berg Südwest/Am Stadtgut“ in Lichtenstein.Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt derTechnische Ausschuss, dem Bauantrag zum Neubau eines Einfa-milienhauses mit Einliegerwohnung, Garage mit Carport undNebengebäude, Flurstück-Nr. 298/67, Gemarkung Callnberg imBebauungsplan „Callnberg Südwest/Am Stadtgut“ in Lichtensteinzuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 03/04/2014 Bauantrag zum Neubau eines Einfamilienhauses Weben-dörferstraße 12 in Lichtenstein.Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt derTechnische Ausschuss, dem Bauantrag zum Neubau eines Einfa-milienhauses Webendörferstraße 12 in Lichtenstein zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 04/04/2014 Bauantrag zum Ersatzneubau einer Wohnanlage mit Sammel-garage Ecke Böttgerstraße/August-Bebel-Straße in Lichten-stein.Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt derTechnische Ausschuss, dem Bauantrag zum Ersatzneubau einerWohnanlage mit Sammelgarage Ecke Böttgerstraße/August-Bebel-Straße zuzustimmen. Durch die Verwaltung ist eine

Duldungsvereinbarung/-erklärung nach bürgerlichem Recht imSinne des § 23 SächsStrG zur Überbauung des öffentlichen Ver-kehrsraumes vorzubereiten.

Beschluss-Nr.: 05/04/2014 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau von zwei StadtvillenGlauchauer Straße, Flurstücke-Nr. 669/3 und 669/5, Gemar-kung Lichtenstein.Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt derTechnische Ausschuss, dem Antrag auf Vorbescheid zum Neubauvon zwei Stadtvillen Glauchauer Straße, Flurstücke-Nr. 669/3 und669/5, Gemarkung Lichtenstein nicht zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 06/04/2014 Antrag auf Vorbescheid zum Neubau einer Lagerhalle Michel-ner Straße 7 bis 9, Flurstücke-Nr. 888/28, 888/23, 888/27,Gemarkung Lichtenstein in Lichtenstein.Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt derTechnische Ausschuss, dem Antrag auf Vorbescheid zur Erweite-rung der Rubersteinwerk GmbH zum Neubau einer Produktions-und Lagerhalle, Flurstücke 888/28, 888/23 und 888/27, Gemar-kung Lichtenstein, Michelner Straße 7 bis 9 in Lichtenstein zuzu-stimmen und die Verwaltung zu beauftragen, den hierfür erforder-lichen Grundstückskauf einer Teilfläche vom Flurstück-Nr. 888/27vorzubereiten.

Beschluss-Nr.: 07/04/2014 Bauantrag zum Wohnanbau mit Doppelgarage an eineDoppelhaushälfte Am Wind 41 in Lichtenstein.Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt derTechnische Ausschuss, dem Bauantrag zum Wohnhausanbau mitDoppelgarage an eine Doppelhaushälfte Am Wind 41 in Lichten-stein zuzustimmen.

Beschluss-Nr.: 08/04/2014Bauantrag zum Umbau und Erweiterung des Wohnhauses AmWind 29 in Lichtenstein.Zur Erteilung des gemeindlichen Einvernehmens beschließt derTechnische Ausschuss, dem Bauantrag zum Umbau und Erweite-rung des Wohnhauses Am Wind 29 in Lichtenstein zuzustimmen.

Wolfgang Sedner, Bürgermeister

AMTLICHE MITTEILUNGEN

Öffentliche Bekanntmachung der Beschlüsse des Technischen Ausschusses der Stadt Lichtenstein

KOMMUNALE INFORMATIONEN

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

KOMMUNALE INFORMATIONEN

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

heute setzen wir die Berichterstattung aus dem Gerichtssaal fort.

Es geht hier im Kern um zwei getrennte Klagen, beide habenjedoch das gleiche Thema, nämlich „Sicherheitsneugründung -Zweckverband Gewerbegebiete „Am Auersberg/Achat“ (ZVGGe)zum Inhalt:

1. Klage des ZVGGe beim Verwaltungsgericht Chemnitz (Az.: 1 K9/14) gegen den Widerspruchsbescheid der LandesdirektionSachsen vom 05.12.2013;

2. Klage der Stadt beim Verwaltungsgericht Chemnitz (Az.: 1 K2/14) gegen den Bescheid des Landkreises Zwickau (Landrats-amt) vom 12.11.2012.

Zu 1. Zur Klage des ZVGGe (Az.: 1 K 9/14):

Das Verwaltungsgericht Chemnitz hatte zum 19.03.2014 zurmündlichen Verhandlung geladen. Daran nahmen der Prozess-vertreter des ZVGGe, Herr Rechtsanwalt Dr. ChristianBraun/Leipzig und der Verbandsvorsitzende, BürgermeisterWolfang Sedner teil. Die Verhandlung war öffentlich, Vertreter desVerbandsmitgliedes St. Egidien (u.a. Bürgermeister Redlich)waren anwesend.

1.1. Ausgangssituation:Vor dem Verwaltungsgericht Chemnitz wurde die Klage desZVGGe gegen den Freistaat Sachsen, vertreten durch dieLandesdirektion Sachsen, verhandelt. Im Klageverfahrenwendet sich der ZVGGe gegen einen Bescheid der Landesdi-rektion Sachsen, mit dem der Widerspruch der Stadt Lichten-stein gegen die Ablehnung ihres Antrages auf Anordnung derDurchführung der Sicherheitsneugründung des ZVGGezurückgewiesen wurde.

1.2. Auffassung des Verwaltungsgerichtes Chemnitz:Das Verwaltungsgericht Chemnitz (Herr Richter Sonntag alsEinzelrichter) hat die Klage abgewiesen. Ohne in der Sache zuentscheiden wurde die Klage als unzulässig angesehen.Herr Richter Sonntag befasste sich in der mündlichenVerhandlung weniger mit Ausführungen zur Wirksamkeit oderUnwirksamkeit des ZVGGe, denn nach seiner Auffassung istdie Klage des ZVGGe schon gar nicht zulässig. Im vorliegen-den Urteil begründet er seine Ansicht im Wesentlichen mitformaljuristischen Argumenten. Der Kläger sei, juristischgesehen, überhaupt nicht betroffen von der Entscheidung derLandesdirektion Sachsen, da diese nur gegenüber der StadtLichtenstein ergangen wäre. Nach § 79 Abs. 1 Nr. 2 VwGO istes zwar möglich, eine isolierte Anfechtungsklage gegen einenWiderspruchsbescheid zu erheben, wenn dieser für denKläger eine erstmalige Beschwer enthält, jedoch liege geradediese geforderte erstmalige Beschwer beim Kläger nicht vor.Weiterhin geht das Verwaltungsgericht davon aus, dass dieEntscheidung nach § 1 Abs. 3 SiGrG der Rechtsaufsichts-behörde kein Ermessen eröffnet und aus diesem Grunde eineisolierte Anfechtung des Widerspruchsbescheides ausschei-den würde. Auch die entscheidende Tatsache, dass derWiderspruchsbescheid entgegen dem Ausgangsbescheiddes Landratsamtes eine Sicherheitsneugründung des Klägersgenerell ausschließt, brauchte durch den Richter nicht mehrerörtert werden.

„Aus dem Gerichtssaal berichtet“

1.3. Handlungsoptionen:a) Keine Reaktion:

Die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes wirdbestandskräftig. Wenn die Entscheidung bestandskräftigwird, dann besteht für den ZVGGe keine eigene Hand-lungsinitiative mehr.

b) Einlegen von Rechtsmitteln:Die Berufung ist im Urteil nicht zugelassen worden. Esmüsste zunächst ein Antrag auf Zulassung der Berufunggestellt werden. Die Frist hierfür läuft bis zum 22. April2014. Anschließend ist der Antrag auf Zulassung der Beru-fung bis zum 21. Mai 2014 zu begründen.Wenn gegen die Entscheidung Berufung eingelegt wird, dannkann das Oberverwaltungsgericht die Entscheidung desVerwaltungsgerichtes Chemnitz aufheben oder bestätigen.

Zur Wahrung der eigenen Interessen des ZVGGe warenRechtsmittel einzulegen.

Zu 2. Zur Klage der Stadt Lichtenstein (Az.: 1 K 2/14):

Als Termin der mündlichen Verhandlung hatte das Verwaltungsge-richt Chemnitz den 02.04.2014 anberaumt.Neben dem Kläger (Stadt Lichtenstein), der Beklagten (LandkreisZwickau/Landratsamt) waren das Verbandsmitglied Gemeinde St.Egidien und der ZVGGe beigeladen.

2.1. Streitgegenstand, Vorgeschichte, Anlass der Klageerhebung:a) Streitgegenständlich ist der von der Stadt Lichtenstein

bereits unter dem 20.04.2011 beim Landratsamt gestellteAntrag auf Erlass einer rechtsaufsichtlichen Anordnungzur Durchführung einer Sicherheitsneugründung desZVGGe (§ 1 Abs. 3 SiGrG).Das Landratsamt hat den Antrag mit Bescheid vom12.11.2012 abgelehnt, der dagegen eingelegte Wider-spruch wurde von der Landesdirektion Sachsen am05.12.2013 zurückgewiesen, - zwar mit jeweils unter-schiedlicher Begründung, jedoch im Ergebnis unterHinweis auf die fehlende Möglichkeit, die vom Verwal-tungsgericht Chemnitz in den Raum gestellten planungs-rechtlichen Satzungsmängel zu heilen.Der Stadtrat hat mit Beschluss vom 06.02.2014 BV07/02/14 die Klageerhebung beschlossen.Dem Antrag vorausgegangen waren verschiedene Eil- undKostenbeschlüsse des Verwaltungsgerichtes Chemnitz -vornehmlich in Zusammenhang mit der seit 2010 von derGemeinde St. Egidien verweigerten Leistung von ZVGGe-Umlagen (§ 60 SächsKomZG) -, in denen das Gericht dievon der Gemeinde St. Egidien (nach verschiedenen ande-ren Einwänden gegen das formell ordnungsgemäßeZustandekommen der Verbandssatzung des ZVGGe)letztlich auch die behauptete Verletzung ihrer Planungs-hoheit aufgegriffen und die Wirksamkeit der Verbands-satzung deshalb in Frage gestellt hatte.Es soll ein Verstoß gegen die angeblich auch auf denZVGGe anwendbare Vorschrift über Planungsverbände (§ 205 BauGB) sein, wenn - wie im Falle des ZVGGe - dieVerbandsgebiete nur auf der Gemarkung eines Verbands-mitgliedes (hier von St. Egidien) belegen sind.

b) Auf Drängen der Stadt hatte die erkennende Kammer imVorfeld der Klageerhebung eine kurzfristige und frühe

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KOMMUNALE INFORMATIONEN

Verhandlung in Aussicht gestellt und diese tatsächlichbinnen eines Vierteljahres durchgeführt.Hintergrund für diese Vorgehensweise ist vor allem dasseit 2007 beim Verwaltungsgericht Chemnitz anhängigeKlageverfahren der Gemeinde St. Egidien Az. 1 K 01/07(jetzt 1 K 1315/12), in dem sie früher geleistete Steuersplit-tingsbeträge von den sog. „H-O-K-Grundstücken“ imGewerbegebiet „Achat“ (Heraklith/Oris/KBS) zurückfor-dern will; im Gegenzug hat die Stadt Lichtenstein im Wegeder Widerklage die zwischenzeitlich angefallenen diesbe-züglichen Einbehalte von St. Egidien in Millionenhöhegerichtsanhängig gemacht.

c) Da dafür zunächst ein Verwaltungsverfahren zu durch-laufen ist, hat die Stadt mit dieser Zielsetzung beimLandratsamt den verfahrensgegenständlichen Antragvom 20.04.2011 gestellt und das Verfahren betrieben,nachdem St. Egidien gegen einen Beschluss der ZVGGe-Verbandsversammlung vom 05.05.2010 (BV 09/05/10)zur Durchführung einer SicherheitsneugründungEinspruch gem. § 19 Abs. 3 SächsKomZG erhoben hatteund dieser nach der damaligen Gesetzeslage nicht über-stimmt werden konnte (VV-Beschluss vom 18.10.2010,BV 17/10/10); auch ein weiteres städtisches Vorstellig-werden beim Landratsamt ergab danach keine Fort-schritte.Den Antrag vom 20.04.2011 hat die Stadt u. a. auch damitbegründet, dass die sich aufgrund der vom VGC angedeu-teten Unheilbarkeit der Verbandssatzung (wegen derZuständigkeit für die Aufgabe „Bauleitplanung“) dannzwangsläufig ergebende Auflösung und Abwicklung desZVGGe nach den gegebenen Entscheidungsprämissen fürsie keine hinnehmbare Alternative sei. Sie wolle dieseRechtsfolge unter allen Umständen vermeiden, zumal derWeiterbestand des ZVGGe auch für die in der Zukunftnoch anstehenden Aufgaben erforderlich sei. Diesekommunalpolitische Positionierung wird gestützt durchdie Zielsetzung des Sicherheitsneugründungsgesetzesund der entsprechenden Rechtsprechung des SächsOVG,wonach die Verpflichtung aller Verbandsmitglieder zurMitwirkung an einer Sicherheitsneugründung Vorrang hatvor einer „Flucht in die Auflösung“ (vgl. § 3 Abs. 3 SiGrG).Stadt und ZVGGe haben sich insoweit bereits frühzeitiggegen eine solche „Problemlösung durch Abwicklung“ausgesprochen.

2.2. Auffassung des Verwaltungsgerichtes Chemnitz:a) Der Kammervorsitzende hat eingangs in einer überra-

schend ausführlich gehaltenen Wiedergabe des Vortragesaller Beteiligten in das Verfahren eingeführt und die vorläu-fige Auffassung der Kammer mitgeteilt, wonach die Klagezulässig sei; insbesondere habe die Stadt für ihren Antrageine Klagebefugnis und ein Rechtsschutzbedürfnis. DasKlagebegehren sei jedenfalls auch insoweit begründet, alsdie tatbestandsmäßigen Voraussetzungen für ein rechts-aufsichtliches Tätigwerden nach § 1 Abs. 3 SiGrG vorlie-gen. Die Kammer sei der Auffassung, dass die Rechtsauf-sichtsbehörde insoweit eine quasi "gebundene" Entschei-dung ohne Ermessenspielraum zu treffen habe.

b) Der Vorsitzende ist sodann in eine ausführliche Erörterungder eigentlich entscheidungserheblichen Fragen mit denBeteiligten eingetreten. Dabei geht die Kammer zwarausdrücklich davon aus - abweichend von St. Egidien unddem LRA - , dass es sich beim ZVGGe nicht um einenPlanungsverband iSd. § 205 Abs. 1 BauGB handelt. Trotz-dem folgert sie erstmals und ohne sonstige Rechtspre-

chung aus der gemeindlichen Zuständigkeit für dieBauleitplanung (§ 2 Abs. 1 Satz 1 BauGB), dass die nachder Auslegung der Kammer maßgeblichen Voraussetzun-gen des § 205 Abs. 1 BauGB für Planungsverbände hierauch für den ZVGGe als Zweckverband iSd. § 205 Abs. 6BauGB gelten müssten. Letztlich geht es um die Auslegung der Begrifflichkeiten„um durch gemeinsame zusammengefasste Bauleitpla-nung den Ausgleich der verschiedenen Belange zu errei-chen“. Die Kammer sieht darin einen schon bei derVerbandsgründung notwendigen (statischen) Territorial-bezug zu den Gemarkungen der Mitgliedsgemeinden. DieStadt und die Gutachten stellen auf den o. g. Wortlaut ab,wonach der Ausgleich der Belange erst durch die zusam-mengefasste Bauleitplanung - also in dem erst einzuleiten-den dynamischen Planungsprozess - herbeizuführen ist(vgl. zum Ausgleich von den Nachbarbelangen: § 2 Abs. 2BauGB), weshalb ein zu überplanendes Verbandsgebietauch nur auf einer Gemarkung liegen könne.

c) Nach Auffassung der Stadt verbiete sich außerdem eineGleichstellung von Planungs- und Zweckverband auchschon deshalb, weil sich der Planungsverband in derSchaffung von Planungsrecht als Angebot an die Grund-stücksbesitzer erschöpfe, während - wie vorliegend - beieinem „Zweckverband für Wirtschaftsförderung u. ä.“ diePlanung einen vorbereitenden und damit instrumentellenCharakter hat, da er die Erschließung und Gewerbean-siedlung als seine eigene Hauptaufgabe ansieht, für diedie Planung maßgeschneidert zu erlassen sei.

2.3. Handlungsoptionen:a) Nachdem die Kammer die Klagevoraussetzungen

eingangs uneingeschränkt bejaht hat (vgl. oben unterIII.2a.), kann der jetzt vorliegende Urteilstenor (Klagabwei-sung) wohl nur darauf beruhen, dass die Kammer den vonihr zugrunde gelegten Verstoß gegen § 205 BauGB wegenFehlens eines überplanbaren Verbandsgebietes auchauf der Gemarkung Lichtenstein als einen im SiGrG-Verfahren unheilbaren Gründungsmangel wertet (vgl. § 3 Abs. 1 S. 1 SiGrG).

b) Gemessen an der o. g. Zielstellung des Antrags v.20.04.2011 lässt das Urteil nun erstmals ohne weitereseine Überprüfung der Rechtsauffassung des VGC zurBedeutung des § 205 BauGB bei einer Zweckver-bandsgründung durch das SächsOVG in einem Haupt-verfahren zu.Die Berufung ist von der Kammer zugelassen, d. h. auchsie teilt die Auffassung, dass diese Rechtssache„grundsätzliche Bedeutung“ hat (§ 124 Abs. 2 Nr. 3VwGO). Ein sachlich unergiebiges und zeitraubendesBerufungszulassungsverfahren ist daher nicht zu durch-laufen. Damit ist nach etlichen Jahren endlich das ange-strebte zentrale Verfahrensziel erreicht, nämlich ein mögli-ches Berufungsverfahren beim SächsOVG mit demSchwerpunkt der Wirksamkeit der Verbandssatzung desZVGGe.

c) Dass die von Anfang an angestrebte gerichtliche Überprü-fung durch das SächsOVG nicht willkürlich ins Auge gefasstwurde, hat - neben der eigenen tiefgründigen Prüfung undden externen Gutachten - zwischenzeitlich vor allem auchdessen korrigierender Beschluss vom 21.03.2012, Az. 4 B88/11 bestätigt (vorausgehend: VGC vom 01.04.2011, Az. 1L 420/10). Denn dort heißt es in RNr. 9:„Die Satzungsbestimmungen (sc. des ZVGGE) sind jeden-falls nicht ersichtlich rechtswidrig. Im überschlägigen

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KOMMUNALE INFORMATIONEN

Die Stadt Lichtenstein erhielt vom Staatsministerium für Umweltund Landwirtschaft am 17.01.2014 die abschließende Bestätigungdes Wiederaufbauplanes der vom Hochwasser geschädigtenöffentlichen Infrastruktur.Es konnten 57 Maßnahmen in einem Umfang von rund 7,4 MioEuro bestätigt werden.Alleinig für die Ortslage Rödlitz wurden 14 Maßnahmen mit einemSchadensvolumen von rund 1,3 Mio Euro gebildet.Rat und Verwaltung haben sich nunmehr im Rahmen der Haus-haltplanung für 2014 verständigt, 32 Maßnahmen im Umfang von3,34 Mio Euro einzustellen, die zugleich damit eine entsprechendePriorität in der Bearbeitung erfahren.Auf der Grundlage des bestätigten Wiederaufbauplanes konntendie notwendigen Planungsleistungen zur Vorbereitung der Baulei-stungen mit drei Lichtensteiner Planungsbüros verhandelt werden,womit der Planungsbeginn für alle 2014er Maßnahmen grundsätz-lich erfolgte.Zeitgleich sind alle prioritären Maßnahmen mit der UnterenWasserbehörde des Landratsamtes Zwickau hinsichtlich ihreswasserrechtlichen Genehmigungserfordernisses begangen underörtert worden. Dabei konnte für 5 Maßnahmen die Verfahrens-freiheit attestiert werden, so dass sich eine zeitnahe Ausschrei-bung der Schadensbeseitigung anschließen konnte. Zwischenzeitlich haben die Arbeiten am Heinrichsorter Weg undGewässerbauarbeiten am Rödlitzbach im Bereich zwischenHauptstraße 1 bis zur Ortsgrenze der Gemeinde Hohndorf begon-nen. Diese sollen voraussichtlich bis Ende Juni 2014 abgeschlos-sen sein.Weitere Schwerpunktvorhaben am Rödlitzbach im Bereich derehemaligen Kläranlage, der Grundschule Rödlitz, des Gemein-deberges und der Seitenzuläufe in der Ortslage Rödlitz, aber auchSchadensbeseitigungen an den Bergerparkteichen und Brückensowie des Stadtparkweges werden zeitlich gestaffelt folgen. InVorbereitung der Baudurchführung werden die betroffenen Grund-

stückseigentümer schriftlich informiert zum Zweck des Abschlus-ses einer Bauerlaubnis, welche alle grundstücksspezifischenRegelungserfordernisse beinhaltet.Es muss darauf hingewiesen werden, dass als Voraussetzung fürden Baubeginn für jede Einzelmaßnahme ein Zuwendungsantragdurch die Stadtverwaltung Lichtenstein in der SächsischenAufbaubank bzw. im Landesamt für Straßenbau und Verkehreingereicht werden muss und sich dann ein Ausschreibungsver-fahren zur Vergabe der Bauleistungen anschließt. Gegenwärtiggeht die Sächsische Aufbaubank als zentrales Förderinstitut voneinem Zeitraum bis Ende 2017 zur Behebung der Hochwasser-schäden in den sächsischen Städten und Gemeinden aus.Da die Ortslage Rödlitz zusätzlich insbesondere durch wildab-fließende Wässer aus Feld- und Forstflächen betroffen war, fanddiesbezüglich eine intensive Abstimmung mit den Bewirtschafternder Feldflächen sowie mit dem Staatsbetrieb Sachsenforst statt,um künftige Schadensereignisse möglichst zu minimieren. Überdie Ergebnisse und die Mitwirkung der beteiligten Unternehmenund Institutionen soll in einer der nächsten Sitzungen desOrtschaftsrates Rödlitz berichtet werden. Abschließend sei erwähnt, dass die Stadtverwaltung Lichtensteinebenso für die Umsetzung der Wiederaufbaupläne der GemeindeBernsdorf mit einem Schadensvolumen von rund 3,37 Mio. Euround der Gemeinde St. Egidien mit einem Schadenvolumen vonrund 2,75 Mio. Euro verantwortlich zeichnet. Natürlich erwartetauch die Bürgerschaft in den Gemeinden eine zeitnahe Umset-zung der Schadensbeseitigung.Für weitere Auskünfte u. a. zur zeitlichen Abfolge der Maßnahmender Hochwasserschadensbeseitigungen stehen die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter der Technischen Verwaltung unter denRufnummern 037204/61158, 037204/61356 und 037204/61350zur Verfügung.

Mario Hößler, Leiter Fachbereich, Technische Verwaltung

Verfahren lässt sich nicht beurteilen, ob die landesrechtlichim Grundsatz nach §§ 44, 46 SächsKomZG i. V. m. § 2SächsGemO zugelassene Übertragbarkeit von kommuna-len Planungsaufgaben auf einen Zweckverband durch § 205 Abs. 6 i.V.m. Absatz 1 BauGB eingeschränkt seinkönnte oder § 205 Abs. 6 BauGB diese Übertragungsopti-on gerade ausdrücklich offenhält. Die Entscheidung musseinem Hauptsacheverfahren vorbehalten bleiben."

Diese Gelegenheit bietet nun die Berufung gegen das Urteil v.02.04.2014. Der Stadtrat der Stadt Lichtenstein wird hierüber eine entspre-chende Entscheidung zu treffen haben.

Schlussbemerkung:Weil es für die Stadt Lichtenstein zum ZVGGe keine gleichwertigeAlternative gibt, wurde schon nach der mündlichen Erörterungs-verhandlung am 08.12.2010 im Verfahren Az.: 1 K 01/07 zwischenden Verbandsmitgliedern ggf. die Gründung eines neuen Zweck-verbandes diskutiert - und wieder verworfen. Das deshalb, weil derneue Zweckverband nicht Rechtsnachfolger des bisherigenZVGGe werden würde. Das würde nämlich bedeuten:a) der bisherige ZVGGe müsste einerseits komplett bis auf die

Jahre 1990/91 rückabgewickelt werden, was zeitlich undinhaltlich überhaupt nicht abschätzbar ist;

b) der neue Zweckverband müsste andererseits parallel nachallen Regeln des SächsKomZG neu gegründet (beschlossen

und genehmigt) werden und könnte seine Wirkung nur abseiner Rechtswirksamkeit nach vorn entfalten.

Abgesehen von der Willensbildung in den Gemeinderäten, vomdoppelten Aufwand (Rückabwicklung und Neugründung) und derPrüfung der Genehmigungsfähigkeit, liegen in Sachsen kaumgleichgelagerte Erfahrungen für einen derartigen „Doppelweg“ vor.Jedoch selbst diesen Weg zu gehen sollte es uns nicht scheuen,weil der ZVGGe objektiv noch lange seine satzungsgemäßenAufgaben zu erfüllen hat - u. a. bis hin zum Kapitaldienst für seineihn finanzierenden Banken.Zielführender ist deshalb ausschließlich eine Sicherheitsneugrün-dung des ZVGGe ggf. mit Anpassung der Verbandssatzung an diegeltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Zugleich wird damit ein klares Bekenntnis zur Kern-, Sinn- undZielstellung der Verbandsgründung in den Jahren 1990 - 1992 vonden Verbandsmitgliedern abgelegt,nämlich:- die gewerbliche Wirtschaft zu fördern,- Arbeitsplätze zu schaffen und- Steuern für die Verbandsmitglieder zu generieren.

Wolfgang SednerBürgermeister

Information zum Wiederaufbauplan der geschädigten öffentlichen Infrastruktur durch das Hochwasser 2013 in Lichtenstein

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In eigener Sache

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, in jüngster Zeit erreicht uns häufiger die Nachricht, dass unseramtliches Mitteilungsblatt - der Lichtensteiner Anzeiger - Ihnennicht rechtzeitig zum Erscheinungstermin bzw. gar nicht zugestelltwird. Wir bitten dies zu entschuldigen und verbinden damit dieBitte, uns darüber umgehend zu informieren, denn nur wenn wirKenntnis davon haben, können wir gegenüber unserem Vertrags-partner belegbar handeln. Wenden Sie sich bitte in solch einem Fallan Frau Dankert (Tel.: 03 72 04 / 6 13 20).

Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Sedner, Bürgermeister

Ärztlicher Bereitschaftsdienst der Allgemeinmedizin

Dienstbeginn: 19:00 Uhr, mittwochs und freitags 14:00 Uhr, samstags, sonntags, feiertags 7:00 UhrDienstende: 7:00 Uhr am darauf folgenden TagACHTUNG! Ab sofort gilt für alle Ärzte eine einheitliche Rufnummer. Die Vermittlung der Hausbe-

suche erfolgt über die Leitstelle Zwickau unter der Rufnummer 0375 19222.☎Alle Angaben ohne Gewähr

Blutspendetermine des DRK

Die nächste Möglichkeit zur Blutspende besteht am Dienstag,dem 13.05.14 von 15:00 bis 19:00 Uhr im DRK-Ortsverein Lich-tenstein, Glauchauer Str. 18

Ausweichtermine finden Sie in der Termindatenbank unterwww.blutspende.de, oder Sie können über das Infotelefon0800/11 949 11 (Festnetz kostenfrei) erfragt werden. Der DRK-Blutspendedienst dankt allen seinen Spenderinnen und Spendernim Namen seiner Patienten ganz herzlich.

Wahlberechtigte Bürgerinnen und Bürger, welche zu den Europa-und Kommunalwahlen am 25. Mai 2014 nicht in ihrem Wahlraumwählen können, haben wieder die Möglichkeit Briefwahlunterlagenzu beantragen. Ihre schriftlichen Anträge richten Sie bitte an dieStadtverwaltung Lichtenstein, Badergasse 17, 09350 Lichtenstein.Sie können hierfür die Rückseite der Wahlbenachrichtigungnutzen, welche Ihnen bis spätestens 4. Mai 2014 zugestelltworden ist. Alternativ ist die Antragstellung auch per E-Mail an die [email protected] möglich. Bitte geben Sie indiesem Fall Familiennamen, Vornamen, Geburtsdatum, Wohnan-schrift und die auf der Wahlbenachrichtigungskarte abgedruckteWählerverzeichnisnummer an. Um eine rechtzeitige Rücksendung der Wahlbriefe zu gewährlei-sten, sollte der Antrag auf Übersendung der Briefwahlunterlagen

so frühzeitig wie möglich gestellt werden. Sofern Sie Ihre Briefwahlunterlagen persönlich beantragen möch-ten, besteht seit dem 6. Mai 2014 die Möglichkeit, die Briefwahlvor Ort in der Stadtverwaltung Lichtenstein (Neues Rathaus,Zimmer 205, Badergasse 17, 09350 Lichtenstein) durchzuführen.Die Briefwahlstelle ist zu den allgemeinen Öffnungszeiten derStadtverwaltung sowie am 23. Mai 2014 zusätzlich in der Zeit von13:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.

Wolfgang SednerBürgermeister

Beantragung von Briefwahlunterlagen für die Wahl zum Europäischen Parlament und für die Kommunalwahlen am 25. Mai 2014

Liebe Bürgerinnen und Bürger,die Stadtverwaltung Lichtenstein, die Stadtinformation sowieihre Außenstellen und die Städtische WohnungsgesellschaftmbH bleiben am Freitag, dem 30.05.2014 geschlossen.

Wolfgang Sedner, Bürgermeister

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

Entsorgungstermine im StadtgebietDer Fachdienst Straßenbau, Gewässer- und Landschaftsbau, Natur- und Umweltschutz gibt nachfolgende Entsorgungsterminebekannt:

Entsorgung der gelben Tonne im Mai/Juni 2014 (VEOLIA Umweltservice Ost GmbH & Co. KG)

Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .AbfuhrgebietDonnerstag, 15.05.2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Lichtenstein, OT Rödlitz, OT HeinrichsortFreitag, 30.05.2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Lichtenstein, OT Rödlitz, OT HeinrichsortDonnerstag, 12.06.2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort

Entsorgung von Restabfall im Mai/Juni 2014 (Fa. KECL)

Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .AbfuhrgebietMittwoch, 21.05.2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Lichtenstein, OT Rödlitz, OT HeinrichsortMittwoch, 04.06.2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort Mittwoch, 18.06.2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort

Entsorgung von Papier und Pappen für Privathaushalte im Mai/Juni 2014 (Fa. KECL)

Abfuhrtag . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .AbfuhrgebietDonnerstag, 15.05.2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Lichtenstein, OT Rödlitz, OT HeinrichsortFreitag, 30.05.2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Lichtenstein, OT Rödlitz, OT HeinrichsortDonnerstag, 12.06.2014 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .Lichtenstein, OT Rödlitz, OT Heinrichsort

KOMMUNALE INFORMATIONEN

Änderung Termine Abfallentsorgung Mai 2014

Die Kommunalentsorgung Chemnitzer Land GmbH (KECL) informiert hiermit über die Terminverschiebung bei der Abholung derAbfälle und Wertstoffe bedingt durch den Feiertag im Mai.

■ Die Leerung aller Sammelbehälter - Grau, Blau, Braun und Gelb – wird wie folgt verschoben:Ch. Himmelfahrt Donnerstag, 29. Mai 2014 ab Freitag, 30. Mai 2014

Die Entsorgung erfolgt jeweils ab dem darauf folgenden Werktag. Das heißt, dass sich die weiteren Abholtermine ggf. bis zumSamstag verschieben können. Die Behälter sind daher immer am eigentlichen Entsorgungstag (außer am Feiertag) bis 7:00 Uhr zurLeerung bereitzustellen.

KECL GmbH

Die nächste Ausgabe des Lichtensteiner Anzeigers erscheint am Mittwoch, dem 18.06.2014Redaktionsschluss ist am Donnerstag, dem 05.06.2014

Die Veröffentlichung der Texte erfolgt entsprechend Platzverfügbarkeit.

Tourenplan zur Sammlung von Schadstoffen und Elektro(nik)-AltgerätenFrühjahr - 14.05.2014 und 17.05.2014

Datum Uhrzeit Ort Ortsteil Straße Standplatz

14.05.2014 09:00 - 09:45 Lichtenstein Heinrichsort Prinz-Heinrich-Straße 71 Buswendestelle14.05.2014 10:15 - 11:00 Lichtenstein Rödlitz Bahnhofstraße 8 Bahnhofstraße,

Richtung Heinrichsort14.05.2014 11:30 - 12:30 Lichtenstein Ringstraße 7d Höhe Garagen

(oberhalb Parkplatz)17.05.2014 09:30 - 10:30 Lichtenstein Neumarkt 4 Parkplatz Neumarkt17.05.2014 11:00 - 11:45 Lichtenstein R.-Breitscheid-Straße 15c Parkplatz Tennishalle

Die Termine wurden bereits im „Abfallkalender 2014“ veröffentlicht, sind auf der Internetseite www.kecl.de einzusehen und erscheinenim Amtsblatt des Landkreises Zwickau.

KECL GmbH

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KOMMUNALE INFORMATIONEN

Sehr geehrte Einwohnerinnen und Einwohner, es gibt wohl kein schöneres, in Worte gefasstes Kompliment anunsere Stadt Lichtenstein als das des Dichters Heinrich von Kleistaus dem Jahre 1800. Bei seiner Reise von Chemnitz kommendpassierte er Lichtenstein und muss von dem Gesehenen derartbegeistert gewesen sein, dass er seiner damaligen Braut Wilhelmi-ne von Zenge einen Brief schrieb, der mit den Worten beginnt: „Jetzt habe ich das Schönste auf meiner bisherigen Reise gesehenund ich muss es dir beschreiben. Es war das Schloss Lichten-stein.“Der Brief liest sich wie eine einzige Liebeserklärung und war bis inden Dezember 2011 in Auszügen auf der Kleist-Gedenktafel amOrtsausgang Richtung Bernsdorf für jedermann nachlesbar. Zuverdanken war dies Fürst Günther von Schönburg-Waldenburg,der im Jahre 1931 diese Gedenktafel errichten ließ und mit einemfeierlichen Akt der Öffentlichkeit zugänglich machte. Im Dezember2011 wurde diese Gedenktafel von dreisten Dieben entwendet. Bisheute keine Spur von ihnen und der Tafel. Dank eines großzügigen Engagements vieler – zum Teil anonymgebliebener – Spender, wurde Anfang dieses Jahres die Wieder-herstellung der Gedenktafel einschließlich der notwendigen Sanie-rungsarbeiten am Stein möglich. Wiederum ein Beispiel dafür, wasgemeinsames engagiertes Miteinander erreichen kann, auch wennes dazu manchmal geraumer Zeit bedarf. Nachdem die Sanie-rungsarbeiten am Stein bereits abgeschlossen waren, ereilte unswenige Tage vor Ostern die freudige Nachricht, dass auch derGuss der Gedenktafel gelungen sei. Damit war die Zeit des Provisoriums - geschaffen von Schülern der Oberschule Heinrichvon Kleist - endgültig vorbei. Noch vor Ostern wurde die in Alu-miniumguss gefertigte Gedenktafel feierlich enthüllt.Mitglieder des Geschichtsvereins, das Klarinettenquartett der

Kreismusikschule unter Leitung von Silke Blum und Schüler derOberschule Heinrich von Kleist gestalteten ein Programm, das andie feierliche Enthüllung von 1931 und den Dichter Heinrich vonKleist erinnerte, bevor wir – verbunden mit einem kleinen Spazier-gang – zur Enthüllung der Gedenktafel spazierten, die in Erinnerungan den mit der Stadt Lichtenstein verbundenen Wohltäter FürstGünther Georg Graf von Schönburg-Glauchau vornahm.Unterstützt wurde er dabei von Schülern unserer Oberschule Hein-

Die Kleist-Gedenktafel erstrahlt wieder in neuem Glanz

rich von Kleist und von den Mitgliedern des dfb FrauenzentrumLichtenstein e. V., die zwei Jahre lang unermüdlich Spenden fürdieses Projekt gesammelt haben. Unser besonderer Dank gilt– allen Spendern und Unterstützern – der Firma Kunstguss Döhler GbR– der Firma Susan Tauscher Naturstein GmbH– der Firma Tröger Surface Group – dem Baugeschäft Jochen Fankhänel – den Mitgliedern des dfb Frauenzentrum Lichtenstein e. V. – den Mitgliedern des Vereins für Geschichte der Stadt Lichten-

stein/Sa. e. V. – den Lehrern und Schülern der Oberschule Heinrich von Kleist

und– dem Stadtchronisten Uwe Zander alias schönburgischer

Herold.

Mit freundlichen Grüßen

Dagmar HamannBeigeordnete

Foto: Harald Raschke

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KOMMUNALE INFORMATIONEN

Im letzten Stadtanzeiger haben Sie einen kurzen Überblick über dieEntwicklung der Fahrzeugtechnik der Lichtensteiner Feuerwehrerhalten. In diesem Artikel soll nun unser LöschgruppenfahrzeugLF16-12 IVEGO Magirus im Mittelpunkt stehen. Das Fahrzeugwurde am 30. Juni 2001 in Dienst gestellt und löste ein DDR-Löschgruppenfahrzeug und einen alten Rüstwagen ab.

Wieso – Weshalb – WarumWissenswertes zur Freiwilligen Feuerwehr Lichtenstein

mindestens 1.600 Liter Wasser pro Minute bei einem Druck von 8 Bar fördern kann. Aus der zweiten Zahl 12 kann man die Mengedes mitgeführten Löschmittelvorrates ableiten. Somit muss der Löschmitteltank eines LF16-12 mindestens ein Volumen von1.200 Liter haben.

Möglicherweise haben Sie sich schon häufiger gefragt, wofür dieAbkürzungen und Zahlen (in diesem Fall LF16-12) stehen.Aufschluss darüber findet man in der Normung von Feuerwehrfahr-zeugen. Aus der Kurzbezeichnung LF (für „Löschgruppenfahr-zeug“) lässt sich der taktische Einsatzwert und die Besatzungsstär-ke ablesen. Eine Löschgruppe besteht aus 8 Feuerwehrleuten undeinem Gruppenführer. Damit kann diese Besatzung eigenständigarbeiten und wird nur im Bedarfsfalle durch weitere Sondertechnikwie Tanklöschfahrzeug, Drehleiter oder Rüstwagen/Hilfsrüstwagenunterstützt. Die erste Zahl 16 steht für die Leistungsfähigkeit dereingebauten Feuerlöschkreiselpumpe und bedeutet, dass diese

Bei der Normbeladung eines LF16-12 sind neben Schläuchen undStrahlrohren für die Brandbekämpfung auch umfangreiche Arbeits-geräte für die technische Hilfe (wie Stromerzeuger, Schere undSpreizer, Rettungszylindersatz, Kettensäge und Trennschleifer)verlastet. Ergänzt wurde das Fahrzeug durch einen pneumatischausfahrbaren Lichtmast, eine Seilwinde sowie Absturzsicherung,Wasserwerfer, Wärmebildkamera und einen größeren Löschmittel-tank mit einem Inhalt von 1.600 Litern Wasser. Mit diesem Beladungskonzept ist das LF16-12 für die Freiwillige FeuerwehrLichtenstein ein universell einsetzbares Fahrzeug und rückt als„Allrounder“ nahezu bei jedem Einsatz aus.Beim diesjährigen Kinder- und Feuerwehrfest am 5. und 6. Julihaben Sie wieder die Möglichkeit, unsere Einsatztechnik zubesichtigen und uns Fragen zu stellen.

Mit kameradschaftlichen GrüßenThomas MüllerZugführer/Öffentlichkeitsarbeit FF Lichtenstein

Email: [email protected] Infos unter: http://www.feuerwehr-lichtenstein.de

NÄHERE INFORMATIONEN UNTER WWW.LICHTENSTEIN-SACHSEN.DE

Fotos: Feuerwehr Lichtenstein

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Mit der Jugendfeuerwehr wurde das Biotop unterhalb desAuersberg-Centers vom Müll befreit.Während sich die kleine Gruppe auf die Suche nach allerhandUnrat begab, unterstützte die große Gruppe den Bauhof bei derBeseitigung von kaputten Bäumen.Am Ende wurde wieder alles im Container gesammelt und nunfachgerecht entsorgt.Foto: Freiwillige Feuerwehr Lichtenstein

…auch der Hort der Grundschule Rödlitz hat sich am Frühjahrs-putz im Gelände der Grundschule beteiligt.So haben die Kinder mit den Erzieherinnen z. Bsp. vor der Turn-halle gekehrt, den Spielzeugschuppen ausgeräumt und ausge-kehrt und die Sachen wieder ordentlich einsortiert und dasganze Gelände von Unrat beseitigt.

Foto: Grundschule Rödlitz

Beim Frühjahrsputz am 5. April in Lichtenstein beteiligte sichauch das Jugendzentrum RIOT. Der Jugendrat und der Einrich-tungsleiter Carsten Schaaf hatten in einem Aufruf 35-40 Kinder,Jugendliche und Eltern für die Frühjahrsputzaktion auf demGelände des RIOT gewinnen können. Foto: Jugendzentrum RIOT

Auch im Rosengarten im Grünthal war mittags bereits alles„…ferdsch“. :-)

Foto: Verkehrs- und Kulturverein Lichtenstein e.V.

KOMMUNALE INFORMATIONEN

Ein herzliches Dankeschön an all unsere fleißigen Helfer, die beim diesjährigen Frühjahrsputz mitgewirkt haben.

Einige fanden sogar Zeit, den Frühjahrsputz in Wort und Bild festzuhalten.

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

NEUES AUS SCHULEN UND KINDERTAGESSTÄTTEN

Entdecke dein Talent!

Unter diesem Motto läuft seit Anfang des Jahres ein Projekt desBundesministeriums für Bildung und Forschung Bonn, an demauch die 8. Klassen unserer Heinrich-von-Kleist-Oberschuleteilnehmen. In der heutigen Zeit legen die Ausbildungsbetriebe neben einerfachlichen Qualifikation, besonderes Augenmerk auch auf berufs-relevante Eigenschaften ihrer Auszubildenden.Die GAFUG mbH Oberlungwitz gibt unseren Achtklässlern dieMöglichkeit einer optimalen Berufsorientierung. Ziel ist es, unserenSchülern zu helfen, den Übergang in die Ausbildung zu meistern. InMittelpunkt steht dabei das Sammeln von praktischen Erfahrun-gen, einmal etwas „Selbermachen“ in den unterschiedlichstenBerufsbereichen.Ab Januar absolvierten die Jugendlichen bereits den erstenAbschnitt dieses Projektes, die Potenzialanalyse. Hier konnten dieSchüler ihre individuellen Kompetenzen, Neigungen und Entwick-lungspotentiale feststellen.

Zurzeit befinden sie sich zwei Wochen in der Praktischen Berufs-orientierung, den Werkstatttagen. Von 8.00 Uhr bis ca. 14.00 Uhr sammeln sie in den Berufsfeldern: Bautechnik, Metalltechnik, Gastronomie, Holztechnik, Farb-technik und Gartenbau ihre Erfahrungen. Das praktische Arbeiten ist für viele sehr anstrengend und vorallem ungewohnt, bereitet aber auch Spaß. So manch einer weißschon jetzt, was er später einmal machen möchte oder was für ihnauf keinen Fall in Frage kommt.

Des Weiteren weilt ab dem 2. Schulhalbjahr Frau Gläntz, Mitarbei-terin der GAFUG, wöchentlich zwei Stunden an unserer Schule.Hier betreut und berät sie unsere Hauptschüler, die bereits 2015mit einer Ausbildung beginnen werden. Sie versucht, die Jugendli-chen, entsprechend ihren Fähigkeiten, in die richtige Richtung zulenken, führt Eignungstests durch, bereitet sie auf Vorstellungsge-spräche vor und informiert die Erziehungsberechtigten in einemElternabend.

Celina Berger AG „Junge Journalisten“Heinrich-von-Kleist-Oberschule

Gute Bekannte zu Besuch

Ereignisreiche Tage liegen hinter den Schülerinnen und Schülern desGymnasiums „Prof. Dr. Max Schneider“, denn vom 22. bis 30. Märzweilten 15 Gäste des Partnergymnasiums Nr. 9 aus Jekaterinburg inLichtenstein. Gemeinsam mit ihren Gastgebern nahmen sie nicht nuram Unterricht in den verschiedensten Klassenstufen teil, sondernbekamen auch ein interessantes Programm geboten, das von einemKonzertbesuch über die Lichtensteiner „Stadtrallye“, eine Exkursionins Vogtland, ein gemeinsames Sprachenfest bis hin zu privatenUnternehmungen in den Gastfamilien reichte, sodass der Abschiedden meisten Teilnehmern sehr schwer fiel, denn inzwischen habensich schon richtig gute Freundschaften entwickelt.Nun freuen sich die Lichtensteiner schon auf die große Reise in denUral zum Gegenbesuch im nächsten Frühjahr.

K. Richter

4. Klasse gewinnt deutschlandweitenWettbewerb des Grundschulmagazins „Juri“

Große Freude brach am 8. April 2014 in der Klasse 4b der Euro-päischen Grundschule Lichtenstein aus. Per Telefon wurden siedarüber informiert, dass sie den Schülerwettbewerb des Magazins„Juri“ gewonnen haben. Gewürdigt werden damit die Ideen undAktivitäten während des vierwöchigen Projektunterrichts unterdem Motto „Der Traum vom Fliegen“. Im Unterricht und in der Frei-zeit beschäftigten sich die Schüler mit den Geheimnissen desUniversums, der Raumfahrt und der Geschichte der Flugpioniere. Sie bauten eigene Flugmodelle und ließen selbstgebaute Raketensteigen. Die Wettbewerbssieger erhielten für ihre Leistungen nun eine Einla-dung nach Berlin. Die gesamte Klasse darf am 22. Mai zur Interna-tionalen Luft- und Raumfahrtausstellung (ILA) fahren und wird dortihre Auszeichnung entgegennehmen. Weitere Infos unter: www.skyfuture.de

Gerd Harberg stv. Schulleiter Europäische Grundschule

Foto: Gymnasium

Foto: Europäische Grundschule

Impressum Herausgeber: Stadtverwaltung Lichtenstein und Verwaltungsgemeinschaft • Verantwortlich für den amtlichen Teil: Herr Wolfgang Sedner, Bürger-meister der Stadt Lichtenstein und für Mitteilungen der Mitgliedsgemeinden Bernsdorf und St. Egidien in der Verwaltungsgemeinschaft deren Bürgermeister• Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: jeweiliger Auftraggeber/Verfasser • Redaktion: Stadtverwaltung Lichtenstein, 09350 Lichtenstein, Badergasse17, Fachgruppe Zentrale Steuerung, Telefon: 037204 61320, Fax: 037204 61107 • E-Mail: [email protected] • Verlag, Satz, Druck, Vertrieb,Anzeigen: RIEDEL – Verlag & Druck KG, Heinrich-Heine-Straße 13a, 09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf, Telefon: 03722/50509-0, Fax: 03722/50509-22, E-mail:[email protected], Inhaber: Annemarie und Reinhard Riedel. Es gilt die aktuelle Anzeigenpreisliste, Stand: Dezember 2012

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

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Ein guter Partner in Ihrer Region

■ Kontakt: Badegasse 1, 09337 Hohenstein-ErnstthalTelefon: 03723/42001Telefax: 03723/42868E-Mail: [email protected]: www.drk-hohenstein-er.de

■ Öffnungszeiten unserer Kreisgeschäftsstelle:Mo, Mi, Do 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 16.00 UhrDi 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 18.00 UhrFr 8.00 Uhr bis 12.00 Uhr

■ Kleiderkammer in Hohenstein-Ernstthal, Badegasse 1Modisch und Aktuell für Jedermann!

Dienstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 17.30 UhrDonnerstag 08.30 Uhr bis 12.00 Uhr und 13.00 Uhr bis 15.30 Uhr

■ Stätte für Begegnungen • 03.06.2014, 14.30 - 16.30 Uhr, Gaststätte „Stadt Chemnitz“

Thema am Nachmittag: „Bildervortrag Teil II“- „Die Hohensteiner Gaststätten“ - Gast ist Bernd Bammler vom Geschichtsverein - Interessante und heitere Erzählungen für Sie

■ Betreute Ausflüge• 08.05.2014

Ergora Strickwaren Oberlungwitz & Pelzmühle Rabenstein, Tierpark

• 20.05.2014Zoo Dresden

• 27.05.2014Moritzburg bei Dresden mit Kremserfahrt

• 05.06.2014Kohrener Land, Töpferei und Mühlenvorwerk

■ Betreutes Reisen • 16. bis 26. Juni 2014

Busreise - Insel Usedom, Koserow, Ostsee10 ÜN mit HalbpensionAb sofort nehmen wir Ihre Anmeldungen entgegen!Die Betreuung und Organisation dieser angebotenen Reisenwerden von den kompetenten Mitarbeitern Ihres DeutschenRoten Kreuzes Hohenstein-Ernstthal durchgeführt.Sie spüren wieder vom Anfang bis zum Ende Ihrer Reise unse-ren Service und unsere Freundlichkeit.

■ Gesundheitsfahrt22.05.2014 Gesundheitsbad Schlema12.06.2014 Gesundheitsbad Schlema

■ Lebensrettende Sofortmaßnahmen24.05.2014 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Hohenstein-Ernstthal 14.06.2014 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Lichtenstein

■ Erste Hilfe Ausbildung15. + 16.05.2014 jeweils von 8.00 Uhr bis 14.00 Uhr in Hohen-stein-Ernstthal

Kreisverband Hohenstein-Er. e. V.

VEREINSNACHRICHTEN

HALT e.V. – Beratungszentrum für SozialesGlauchauer Str. 18, 09350 LichtensteinTel. 037204/ 80043 und 03723/ 47518

Allgemeine Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag 8.00 – 14.00 Uhr

• Beratung (Hartz IV u.a.) mit Terminvereinbarung:Dienstag von 8.00 bis 13.00 Uhr

• Rentenauskünfte:Dienstag und Donnerstag von 8.30 bis 11.00 Uhr

• Mieterverein Südsachsen e.V.:Mittwoch von 9.00 bis 12.00 Uhr

• Schuldnerberatung der AWO: jeden 2. + 4. Montag von 8.00bis 11.30 und 12.30 bis 14.00 Uhr

Sie erhalten bei uns k o s t e n l o s e Beratungen (mitVoranmeldung) zu allen Fragen und Problemen im Zusam-menhang mit Arbeitslosigkeit und HARTZ IV, Arbeits-, So-zial- und Rentenrecht (einschließlich Überschlägen) sowieHilfe und Unterstützung beim Ausfüllen von Anträgen fürBehörden und Schreiben von Bewerbungen.

Aufruf zur Unterstützung beim 20. Rosenfest am 14. und 15. Juni 2014

Bei der öffentlichen Sitzung am 16. April 2014 haben die Mitgliederder Stadtinitiative Lichtenstein e.V. den Rahmen der Vereinsbeteili-gung beim diesjährigen Rosenfest beschlossen. Zum 20. Jubiläumbeteiligt sich unser Verein wieder mit der Organisation eines eigenenzweitägigen Bühnenprogramms, das auf einer kleinen Bühne imBereich Alrowa-Center / Badergasse präsentiert wird. Das bunteBühnenprogramm werden wir demnächst veröffentlichen. Undleckere Getränke wird es auch am Getränkestand der StadtinitiativeLichtenstein geben. Unser Stand wird sich in Bühnennähe befinden.Gemeinsam mit der SSV Fortschritt Lichtenstein, AbteilungBowling, planen einige Mitglieder eine mobile Kegelbahn an beidenTagen in der Schlossgasse zu betreiben. Zudem hat uns Familie Müller aus Lichtenstein vorgeschlagen, einVideo und daraus resultierend eine DVD anlässlich des 20. Rosen-festes in Kooperation mit unserem Verein zu erstellen. Diese Initia-tive unterstützen wir natürlich. Die Familie Müller wird an beidenTagen mit zwei Kamerateams unterwegs sein, um Eindrücke vomProgramm und Fest sowie Stimmen von Besuchern, Gästen,Händlern und Schaustellern in bewegten Bildern festzuhalten.Damit die vielfältigen Angebote realisiert werden können, suchenwir noch personelle Unterstützung durch die Lichtensteinerinnenund Lichtensteiner. Wer Interesse und Lust hat, egal ob als Mitwir-kender bei den Kamerateams, bei der Betreuung von der Kegel-bahn oder des Bierwagens oder in anderer Weise uns zu unterstüt-zen, der möge sich einfach bei uns melden. Wir freuen uns auf Ihrerege Teilnahme.Weitere Infos sind zu finden unter www.stadtinitiative-lichten-stein.de■ Pressekontakt:

Vorsitzender: Fahrradkontor LichtensteinHerr Ulf Adelmeier, Dr. Otto-Nuschke-Str. 1009350 Lichtenstein, Tel: (03 72 04) 93 92 45E-Mail: [email protected]: Tisch und Trend Wolf, Herr Sebastian WolfBadergasse 4, 09350 Lichtenstein, Telefon: (03 72 04) 25 96E-Mail: [email protected]

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

VEREINSNACHRICHTEN

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Offene Kirchen und Orgelspiel am Radlersonntagim Mülsengrund

Zum traditionellen Radlersonntag am 11. Mai 2014 stehen auch indiesem Jahr die Kirchentüren im Mülsengrund bei Zwickau offen. DieAusflügler können wie schon in den letzten Jahren am Muttertag inden Kirchen ausruhen und die Vielfalt der Orgeln erleben. Kantorender Region und Mitglieder der Sächsischen Orgelakademie e. V.laden ab 11 Uhr zu den beliebten Orgelvorspielen und Gesprächenüber die interessanten und vielseitigen Instrumente ein. In diesem Jahr beginnt das Orgelspiel in Ortmannsdorf. Weitereoffene Kirchen finden die Radler und Wanderer in Mülsen St. Niclas,Mülsen St. Jakob, Mülsen St. Micheln, Thurm, Schlunzig undNiederschindmaas. Die genauen Zeiten werden im Internetbekannt gegeben.

Veranstalter:Sächsische Orgelakademie e. V. mit den Kirchgemeinden im MülsengrundBadergasse 17, 09350 LichtensteinTel. 037204/605330/31Fax 037204/605332E-Mail: [email protected]

Lichtensteiner Miteinander e.V. i.G.

Auf Anregung des Seniorenbeirats der StadtLichtenstein soll ein neuer Verein gegründetwerden: Ziel des Vereins ist es, Nachbar-schaftshilfe zu organisieren, z.B. Begleitungbei Einkäufen, Praxisbesuchen, mit handwerklichen Kleinhilfenrund um Haushalt, Haus und Garten, Unterstützungshilfen beiKrankheit und Krankenhausaufenthalten.Wer entsprechend seinen Möglichkeiten unser Projekt unterstüt-zen und in dem Verein mitarbeiten will, wer in seiner Freizeit etwasfür andere Menschen tun will, ist herzlichst willkommen.Während der laufenden Gründung sind die Initiatoren über dieKinderhilfe Lichtenstein e.V. Tel.: 037204 941915 oder per Email:[email protected] zu erreichen.

Sie sind herzlich eingeladen zum nächsten Treffen am:Dienstag, dem 27. Mai 2014 18.00 Uhrin der Kinderhilfe Lichtenstein e.V. Altmarkt 8 in Lichtenstein

1. Churfürstlich-Sächsisches FeldartilleriecorpsS. M. Kanonierkompanie zu Lichtenstein

Der Corporal

Eine Abteilung vom1. LichtensteinerSchützenverein

Unsere Botschaft vom22. April anno 2014

Depesche von der Truppe „Kanoniere zu Lichtenstein“

hier: Ehrenspalier für Rosenprinzessin, Rekrutenwerbung und„Kanonentee“ bald erwerbbar

(Standquartier zu Lichtenstein). Mit der aktuellen Depescheinformiert der Corporal der Kanonierkompanie zu Lichtenstein,dass Seiner Majestät Kanoniere vom Churfürstlich-SächsischenFeldartillercorps auch beim diesjährigen 20. Jubiläum des Rosen-festes in Parade hautnah zu erleben sein werden. Denn SeineMajestät, der Churfürst von Sachsen, hat seine Kanoniere für dasEhrenspalier zu Ehren der neuen 20. Rosenprinzessin, derenNamen uns per Depesche noch nicht zugegangen ist, abkomman-diert. Gleichzeitig wird unser Corporal häufig gefragt, wie man Rekrut beider Churfürstlich-Sächsischen Feldartillerie werden kann. Ganzeinfach: der Interessierte verabschiede sich von Haus und Hof,steige auf sein „modernes Ross“ und eile zum Standquartier.Gefallen wird es ihm bei uns schon, ansonsten wird „nachgehol-fen“. Ein einfaches „X“ in der Einschreibeliste möge reichen, denn

des Schreibens und Lesens im Felde muss er nicht unbedingtmächtig sein. Und dann lerne er das Handwerk mit dem „schwarzenPulver“ und das Dienen nach Befehle an der Kanone. Sollte erbehände sein, so wird er schnell als Kanonier des S. M. Churfürst-lich-Sächsischen Feldartilleriecorps vereidigt.Und was trägt der „gemeine Kanonier“ in seiner Pulvertasche, sowird häufig gefragt. Nur Schießpulver, so hören es gern die Offizi-anten unter Androhungen drakonischer Strafen, die Mannschaftenwissen natürlich von Einigem mehr. Zum Beispiel von unseremberüchtigten „Kanonentee“. Den brauchen vor allem unsere Richt-schützen, um das Ziel genau erfassen und die Kanone ausrichtenzu können. Wer den „Kanonentee“ einmal probieren möchte, derkomme doch beim Rosenfest am Samstagnachmittag, den 14.Juno, einfach mal zum „gemeinen Soldaten“ hin. Passt aber auf,dass das der Corporal nicht sieht. Sonst droht uns die „Gasse“.

Weitere Informationen sind zu finden unter www.lichtensteiner-kanoniere.jimdo.com.

Kanone laden, richten, feuer!Der Corporali. A.Kanonier Mario Werner

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VEREINSNACHRICHTEN

Spieltermine der SSV Fortschritt Lichtenstein

Tag Uhrzeit Abteilung Mannschaft – Spielklasse Gegner Sportstätte

25.05. 8:30 Tischtennis Senioren AK 50 Rangliste 2 Turnhalle Rödlitz

11.05. 13:00 Fußball 2. Männer FSV 1990 Dennheritz Stadion Lichtenstein11.05. 15:00 Fußball 1. Männer FSV Limbach-O. Stadion Lichtenstein25.05. 13:00 Fußball 2. Männer SV Mannichwalde Stadion Lichtenstein25.05. 15:00 Fußball 1. Männer Spvgg. Reinsdorf-Vielau Stadion Lichtenstein15.06. 13:00 Fußball 2. Männer SSV B/W Gersdorf 2 Stadion Lichtenstein15.06. 15:00 Fußball 1. Männer SG 48 Schönfels Stadion Lichtenstein

08.06. Radsport alle Kategorien 52. Kriterium Rund um den Auersberg

VERANSTALTUNGEN

➜ bis 18.05.2014Sonderausstellung "Elemente der Erde"Daetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2

➜ bis 18.05.2014Sonderausstellung „Bruderland ist abgebrannt - Zur Geschichte der Vertragsarbeiter in der DDR“Wanderausstellung des Vereins Reistrommel e.V.Stadtmuseum Lichtenstein, E.-Thälmann-Str. 29

➜ 09.05.2014, 16:30 UhrBilderbuchkino für kleine Leute ab 4 Jahren - „Paula pupst“ von Anne HasselStadtbibliothek Lichtenstein, Am Mühlgraben 3

➜ 10.05.2014, 19:30 UhrKrimidinner „Mord im Planschbecken“Theaterhotel „Parkschlösschen“, Rödlitzer Str. 11

➜ 10.05.2014, 20:00 bis ca. 01:00 UhrKneipenfest in LichtensteinDer Kartenvorverkauf erfolgt in der Stadt- und Tourist-informationRestaurants und Kneipen in Lichtenstein-Bernsdorf-Hohndorf

➜ 11.05.2014Muttertag in der MiniweltMiniwelt Lichtenstein, Chemnitzer Str. 43

➜ 11.05.2014, 15:00 UhrÖffentliche FührungDaetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2

➜ 11.05.2014, 15:00 UhrMusikverein - ElternkonzertBerufliches Schulzentrum Lichtenstein

➜ 12.05.2014, 18:30 Uhr1. September 1813 - Dr Kenisch kimmt! Besuch Sr. Majestät König Friedrich August III. von Sachsen inLichtenstein.“Vortrag von Uwe Querengässer, Verein für Geschichteder Stadt LichtensteinTreffpunkt: Altes Rathaus, Poststraße 4

13.05.2014, 18:00 UhrMitgliederversammlung des Rassegeflügelzüchtervereins Lichtenstein e.V.Sächsische Bierstube, Chemnitzer Berg

14.05.2014, 19:00 UhrVernissage zur Fotoausstellung „Die vier Jahreszeiten“ -Impressionen von LichtensteinFotografien von Herrn Gero GraupeNeues Rathaus, Badergasse 17

17.05. bis 18.05.2014Gartenbahntreffen in der MiniweltMiniwelt Lichtenstein, Chemnitzer Str. 43

17.05.2014, 17:00 UhrHört ihr Leut´und lasst euch sagen ... Schmaus & Geschichten Besonderer Rundgang mit dem Lichtensteiner Nachtwäch-ter und anderen historischen Personen mit Speis undTrank.Karten nur im Vorverkauf für 15 Thaler neuer Zeit beiRöhner-Lederwaren, Schlossgasse 7, max. 50 TeilnehmerTreffpunkt: Kirchplatz bei St. Laurentius

18.05.2014, 10:00 bis 18:00 UhrInternationaler MuseumstagDaetz-Centrum Lichtenstein, Schlossallee 2Stadtmuseum Lichtenstein, Ernst-Thälmann-Str. 29Puppen- und Spielzeugmuseum, Ernst-Thälmann-Str. 31

18.05.2014, 14:00 UhrGlockenweihe in der Laurentiuskirche Lichtensteinab ca. 14:30 Uhr Weihe in der LaurentiuskircheTreffpunkt auf dem Neumarkt in Lichtenstein

20.05. bis 21.05.2014Circus Constanze BuschFestplatz Lichtenstein

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

VERANSTALTUNGEN

22.05.2014, 18:00 Uhr22. Max-Schneider-Vortrag: Sabah-Nashorn undNasenfrosch - Artenschutzprojekte des Zoo LeipzigVortrag mit Frank Oberwemmer, Artenschutzreferent ZooLeipzig GmbHStadtmuseum Lichtenstein, E.-Thälmann-Str. 29

24.05.201413. Dorf- und Kinderfest Rödlitzan der Grundschule Rödlitz

25.05.2014, 18:30 UhrFrühlingskonzert des Gesangverein Lichtenstein/Sa. e.V.Daetz-Centrum, Schlossallee 2

29.05.2014„Bier-Bratwurst-Blasmusik“ - Männertag an der Käpple-reiche mit dem Musikverein Lichtenstein e.V.Käpplereiche Lichtenstein

29.05.2014Männertag in der MiniweltMiniwelt Lichtenstein, Chemnitzer Str. 43

31.05.2014StadtPark: Rock in LichtensteinStadtpark Lichtenstein, Rödlitzer Str.

31.05. bis 01.06.2014, 10:00 bis 18:00 UhrBonsai-Ausstellung der Bonsaifreunde HeinrichsortDaetz-Centrum, Schlossallee 2

01.06.2014Kindertag in der MiniweltMiniwelt Lichtenstein, Chemnitzer Str. 43

05.06.2014, 18:00 UhrVernissage zur Personalausstellung „Kurioses“ von VeitSchenderleinDaetz-Centrum, Schlossallee 2

06.06. bis 13.07.2014Personalausstellung „Kurioses“ von Veit SchenderleinDaetz-Centrum, Schlossallee 2

06.06.2014, 19:00 UhrAusstellungseröffnung FREIGESPÜHLT Der Lungwitzbach zwischen St. Egidien und Nieder-lungwitz. Fotos von Oliver Pohl Die Ausstellung wird mit Gesteinsfunden aus demLungwitzbach ergänzt.Stadtmuseum, Ernst-Thälmann-Str. 29

07.06. bis 28.09.2014Sonderausstellung FREIGESPÜHLT Stadtmuseum, Ernst-Thälmann-Str. 29

08.06. bis 09.06.2014Fest zu Pfingsten in der MiniweltMiniwelt Lichtenstein, Chemnitzer Str. 43

08.06. bis 09.06.2014Tag des offenen AteliersObjektbezogene Holzgestaltung, Rene LämmelDaetz-Centrum, Schlossallee 2

14.06. bis 15.06.201420. RosenfestLichtensteiner Innenstadt

15.06.2014, 15:00 UhrÖffentliche FührungDaetz-Centrum, Schlossallee 2

22.06.2014, 15:30 Uhr69. Museumskaffeeklatsch: Geschichten und Gesichterder Pestalozzischule - gestern und heuteVeranstaltung im Rahmen des Festjahres 10 Jahre Europäische Grundschule LichtensteinEuropäische Grundschule Lichtenstein, Pestalozzistr. 26

21.06.2014, 14:30 bis 17:00 UhrHofkonzert mit Auszeichnungsveranstaltung Gymnasium Haus I, Lutherplatz 3

Musikkneipe „Weiberzorn“, Hartensteiner Str. 15jeden Freitag ab 21:30 Uhr „Doppeldecker“jeden Samstag ab 21:30 Uhr „Party-Time“

Rödlitz feiert Am 24. Mai 2014 ist es wieder soweit. InRödlitz findet das 13. Dorf- und Kinderfestauf dem Gelände der Grundschule Rödlitzstatt. Wie immer warten viele Attraktionenauf die Besucher.

Die Dampfgartenbahn dreht wie jedesJahr für die kleinsten Besucher wieder ihreRunden. Größere Kinder können mit demBungee-Trampolin hohe Sprünge durchdie Luft erleben.

Auch der Sport kommt bei unserem Festnicht zu kurz. Zum Beispiel kann man sichdie Ju-Jutsu Vorführung, die Kunst derGersdorfer Turner oder Fahrradtrailanschauen. Beim Kegeln kann ein jederselbst mitmachen. Ein neuer RödlitzerSchützenkönig wird gesucht. Die Altstadt-boutique präsentiert ihre neuste Mode.Auch Sigis Teenie-Ballett ist wieder dabei.Viel Spaß für alle Kinder versprechen dieEvents des Elternvereins.

Für das leibliche Wohl ist gesorgt. DerMusikverein Lichtenstein e.V. unterhält amNachmittag alle Besucher. Am Abendkann zu Klängen der Gruppe CEM & DJLocke getanzt werden, Showtänzer derGruppe Avanti machen es uns vor. DieArbeitsgruppe Dorffest lädt ein.

Wir freuen uns auf Ihren Besuch.

Kontakt: Ortschaftsverwaltung Rödlitz

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VERANSTALTUNGEN

Internationaler Museumstag imZeitsprungland

Mit der im ersten Museum erstandenenEintrittskarte können weitere 43 Museendes Landes, die sich an der AktionMuseen in der Tourismusregion Zwickaubeteiligten, von 10:00 bis 18:00 Uhrkostenfrei besucht werden.

Daetz-Centrum LichtensteinLassen Sie sich ein, auf eine Reise durch die Welt der ElementeFeuer, Wasser, Luft und Erde.15:00 Uhr: öffentliche Führung durch die Sonderausstellung„Elemente der Erde“

Museum der Stadt LichtensteinSonderausstellung: Geschichte der Vertragsarbeiter in der DDR„Bruderland ist abgebrannt“15.00 Uhr: Vorstellung des neuen Schaudepots

Vorstellung ausgewählter Sammlungs-gegenstände

Zur alleinigen Besichtigung zählt der übliche Eintrittspreis. Vorverkauf der Eintrittskarten auch in der Woche im Museum.

Puppen- und Spielzeugmuseum LichtensteinSonderausstellung: „Das hatten wir ja auch“ - Interessante Einblicke in Puppenhäuser und Puppenstuben

Geschäftsstelle: Poststr. 4, 09350 Lichtenstein Öffnungszeiten: Dienstag, 9.00 – 12.00 UhrTel.-Nr. und Fax-Nr.: 037204 72207

■ Kneipp-Verein „Chemnitzer Land“ e. V.

• montags: FunktionsgymnastikSportzentrum von 15.30 - 16.30 Uhr

• dienstags: Funktionsgymnastik in 2 Gruppen im Vital Lichtenstein ab 9.15 Uhr

• mittwochs: große WanderungTreffpunkt: 9.00 Uhr am BahnhofSeniorenspaziergangTreffpunkt: 14.00 Uhr am Bahnhof

• donnerstags: WalkingTreffpunkt: Rümpfwald ab Mai 8.30 Uhr

• freitags: WassergymnastikTreffpunkt: 17.00 bzw. 18.00 UhrLehrschwimmbecken Heinrich-von-Kleist-Schule

■ Weitere Termine• 03.06.2014 Gesundheitsschwimmen Limbach-Oberfrohna

Treffpunkt: 12.30 Uhr Bahnhof Lichtenstein• 19.06.2014 Badefahrt nach Schlema

Treffpunkt: 8.15 - 8.30 Uhr Bahnhof• 17.06.2014 Seniorenbowling in der Kreuzleithe

Treffpunkt: 18.00 Uhr

Für unsere Walkinggruppe suchen wir neue laufbegeisterte Interes-senten.Der Vorstand

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

VERANSTALTUNGEN

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■ Neue Öffnungszeiten

Dienstag: 9.00 – 16.30 Uhr Donnerstag: 9.00 – 16.30 UhrMittwoch: 9.00 – 17.00 Uhr Freitag: 9.00 – 11.00 Uhr

■ Annahme Änderungsschneiderei entsprechend den Öffnungszeiten.

• montags:18.00 Uhr Wanderung - Treffpunkt Penny Rudolf-Breitscheid-Straße

• dienstags:Informationen zu ALG II/Hartz IV (Terminabsprache erforderlich)9.00 - 12.00 Uhr Informationen zum Projekt Alltagsbegleiter

• donnerstags:14.00 Uhr Zirkel Kreatives Gestalten (14-tägig)14.00 Uhr Handarbeitszirkel (14-tägig)15.00 Uhr Klöppeln18.00 Uhr Sport, Turnhalle in der Inneren Zwickauer Str.

■ Veranstaltungen• 07.05.2014 Wahlversammlung Vorstandswahl dfb-West-

sachsen in ChemnitzAnmeldung erforderlich!

• 07.05.2014, 14.00 Uhr Kaffeerunde im Frauenzentrum• 21.05.2014, 11.00 Uhr Tanzoase• 21.05.2014, 14.00 Uhr Vorstellen des Vorhabens „Vereins-

gründung Miteinander“zu Gast: Frau Verena Mellin-Lieber

• 28.05.2014, 14.00 Uhr Neues vom dfb aus BerlinFrau Christine Körner berichtet

• 02.06.2014 Fahrt nach JohanngeorgenstadtAnmeldung erforderlich!

• 03.06.2014, 10.00 Uhr Wandern mit GudrunTreffpunkt: Goldener Helm

• 04.06.2014, 14.00 Uhr HAKA vorgestellt von Frau RoswithaHauptelster

■ Vorschau• Montag, 04.08.2014 Fahrt nach Bärenstein

Bitte anmelden!

Ute HochFrauenzentrum

Telefon: 037204/941916

„Frauen“ e. V. LichtensteinPoststraße 4 | 09350 Lichtenstein

Telefon und Fax: 037204/2014

• 13.05., 14.00 Uhr„Es tönen die Lieder…“Gemeinsames Frühlingsliedersingen

• 20.05., 13.50 UhrMuseumsbesuch Altmarktmit Film und einführenden Worten

• 27.05.Ausfahrt nach „ Bad Muskau“Anmeldung erforderlich

• 03.06., 14.00 UhrPfingstpartie, natürlich mit Überraschungen

• 10.06., 14.00 UhrSpiel- und Plaudernachmittag unter dem Motto„Wer schlägt die aktuelle Rommémeisterin?“

• 17.06.Ausfahrt nach JenaAnmeldung erforderlich

Diese Angebote, sowie auch thematische Veranstaltungen, stehenallen Bürgern unserer Stadt offen. Veranstaltungen ohne Ortsangabe finden im Alten Rathaus, Post-str. 4 statt.

Öffnungszeiten unserer Nähstube: montags bis donnerstags 9:00bis 16:00 Uhr.

In unserer Geschäftsstelle findet noch folgende Veranstaltungstatt:Familien- u. Schwangerenberatung der AWO, Anmeldung jeweils mittwochs aller 14 Tage. Tel.-Nr.: 03723/711 086

WagnerVorstandsmitglied

Veranstaltungen im Monat Mai und Juni 2014

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

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VERANSTALTUNGEN

Kinderhilfe Lichtenstein/ Sachsen e.V., Altmarkt 8, 09350 LichtensteinTel.: 037204/941915Fax: 037204/941917E-Mail: [email protected]

Öffnungszeiten ÖffnungszeitenGeschäftsstelle, Altmarkt 8 Kindermarkt, Am Mühlgraben 1Dienstag: 9.00 - 16.00 Uhr Dienstag: 9.00 - 12.00 UhrMittwoch: 9.00 - 15.00 Uhr Donnerstag: 9.00 - 17.00 UhrDonnerstag: 9.00 - 16.00 Uhr Außerhalb der ÖffnungszeitenFreitag: 9.00 - 11.00 Uhr können Lieferungen in der

Geschäftsstelle, Altmarkt 8abgegeben werden.

DIE CHRISTLICHEN GEMEINDEN VON LICHTENSTEIN TEILEN MIT UND LADEN EIN

■ Veranstaltungen• Mittwoch, 07.05.2014, 8.00 Uhr

Frühstück für Vereinsmitglieder, Eltern und Kinder• Freitag, 09.05.2014, 9.30 - 20.00 Uhr

Bücherflohmarkt im Auersberg-Center• Samstag, 10.05.2014, 9.30 - 20.00 Uhr

Bücherflohmarkt im Auersberg-Center• Samstag, 10.05.2014, 14.00 Uhr

Muttertags-Kaffee mit ÜberraschungTreffpunkt: Vereinsräume Kinderhilfe

• Mittwoch, 04.06.2014, 8.00 UhrFrühstück für Vereinsmitglieder, Eltern und Kinder

Vom 30. Juli bis 03. August 2014 verbringen 15 Kinder und 2Betreuer aus sozialschwachen Familien und dem Waisenhaus ausBudakoschelewa Ferientage in Lichtenstein. Wir würden uns freu-en, wenn Sie liebe Bürgerinnen wie in den vergangenen Jahrenunser Projekt unterstützen. Sachspenden können zu denÖffnungszeiten in der Kinderhilfe am Altmarkt 8 abgeben werden.Spendenlisten liegen in der Einrichtung aus.

Ute HochVorsitzende Kinderhilfe

■ Angebot Kreativ Zirkel:• Mittwochs, ab 14.30 Uhr

Lesen üben in spannenden Kinderbüchern,• Donnerstags, 14.00 - 16.30 Uhr

spielerisch lernen am Computer,• Donnerstag, ab 15.00 Uhr

Klöppeln für Kinder

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Lichtensteiner Anzeiger 7. Mai 2014

DIE CHRISTLICHEN GEMEINDEN VON LICHTENSTEIN TEILEN MIT UND LADEN EIN

Veranstaltungen der Kirchgemeinde Lichtenstein

Sonntag, 11.05.14 – Laurentiuskirche09:30 Uhr Sakramentsgottesdienst mit Konfirmation

Sonntag, 18.05.14 – Laurentiuskirche14:30 Uhr Festgottesdienst zur Glockenweihe

siehe Anzeige

Sonntag, 25.05.14 – Lutherkirche09:30 Uhr Sakramentsgottesdienst

Donnerstag, 29.05.14 – Gymnasiumspark10:00 Uhr Himmelfahrtsgottesdienst

anschließend gemeinsames Grillen

Sonntag, 01.06.14 – Lutherkirche09:30 Uhr Sakramentsgottesdienst

Sonntag, 08.06.14 – Laurentiuskirche09:30 Uhr Pfingstfestgottesdienst

Pfingstmontag, 09.06.14 – franz. Garten08:00 Uhr Waldgottesdienst

hinter dem Daetz-Centrum

Sonntag, 15.06.14 – Laurentiuskirche10:00 Uhr Allianzgottesdienst

Sonntag, 22.06.14 – Laurentiuskirche09:30 Uhr Gottesdienst zur Jubelkonfirmation

■ regelmäßige Veranstaltungen | nicht in den FerienDienstag 08:30 Uhr Eltern-Kind-Kreis Lutherhaus

18:30 Uhr Junge Gemeinde LutherhausMittwoch 19:30 Uhr Chorprobe LaurentiussaalDonnerstag 20:00 Uhr Frauensportgruppe LaurentiussaalFreitag 16:00 Uhr große Kurrende Laurentiussaal

16:45 Uhr Flötenanfänger Laurentiussaal

■ Kontaktadresse:Ev.-Luth. Kirchgemeinde: Pfarramt Kirchplatz 9, Tel. 2060Pfarrer Mitzschke, Lutherplatz 2, Tel. 2241

Termine Kirchgemeinde Rödlitz-Heinrichsort

■ Gottesdienste11.05. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Vorstellung der Konfirmanden

in Rödlitz (kein Abendmahl)18.05. 10.00 Uhr Singegottesdienst in Heinrichsort mit dem

Kirchenchor (kein Abendmahl)25.05. 10.00 Uhr Konfirmationsgottesdienst in Rödlitz

(kein Abendmahl)29.05. 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Hohndorf im

Bauerngut Rödlitz- bei schlechter Witterung in der Kirche Rödlitz- (kein Abendmahl)

01.06. 10.00 Uhr Gottesdienst mit Verabschiedung von PfarrerSänger in Rödlitz(kein Abendmahl)

08.06. 09.30 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst in Hohndorf09.06. 10.00 Uhr Gemeinsamer Gottesdienst mit Hohndorf in

Rödlitz15.06. 10.00 Uhr Jubelkonfirmation in Rödlitz

■ sonstige Veranstaltungen09.05. 09.00 Uhr Frühstück des Eltern-Kind-Nachmittags im

Bauerngut Rödlitz16.05. 15.00 Uhr Schülertreff im Bauerngut Rödlitz19.05. 15.00 Uhr Eltern-Kind-Nachmittag im Bauerngut Rödlitz06.06. 09.00 Uhr Frühstück des Eltern-Kind-Nachmittags im

Bauerngut Rödlitz06.06. 15.00 Uhr Schülertreff im Bauerngut Rödlitz16.06. 15.00 Uhr Eltern-Kind-Nachmittag im Bauerngut Rödlitz

■ regelmäßige VeranstaltungenLobpreisteam montags 18.30 Uhr im BauerngutKirchenchor montags 19.30 Uhr im Pfarrhaus RödlitzJungschar donnerstags 16.45 Uhr im BauerngutJunge Gemeinde freitags 19.30 Uhr im Bauerngut

■ Kontaktadresse:Ev.-Luth. Kirchgemeinde Rödlitz-HeinrichsortKonsumgenossenschaftsweg 4, 09350 Lichtenstein OT RödlitzTel: 037204 2879, Fax: 037204 72512, [email protected]: Pfarrer Merkel

Termine der Evangelisch Freikirchliche Gemeinde(Baptisten) Lichtenstein

Mi 7. Mai – 08:30 Uhr Morgengebet– 19:00 Uhr Bibelgespräch

So 11. Mai – 16:00 Uhr GästegottesdienstMi 14. Mai – 08:30 Uhr MorgengebetDo 15. Mai – 15:00 Uhr SeniorenstundeSo 18. Mai – 09:30 Uhr Gottesdienst .Mi 21. Mai – 08:30 Uhr Morgengebet

– 19:00 Uhr BibelgesprächSo 25. Mai – 09:30 Uhr GottesdienstSo 1. Juni – 09:30 Uhr GottesdienstMi 4. Juni – 08:30 Uhr Morgengebet

– 19:00 Uhr BibelgesprächFr 6. Juni – 20:00 Uhr KINO-NIGHT

■ Kontaktadresse:Evangelisch Freikirchliche Gemeinde (Baptisten) LichtensteinGrüner Winkel 6, 09350 LichtensteinTelefon: 037204 929047, www.efg-lichtenstein.de

Termine des Christlichen GlaubenscentrumLichtenstein e.V.

Do, 08.05. 17:00 Pfadfinder „Royal Rangers“(altes Badgelände)

Sa, 17.05. 19:30 Worship-Night mit Leonard Jones (USA)Do, 22.05. 17:00 Pfadfinder „Royal Rangers“

(altes Badgelände)Do, 05.06. 17:00 Pfadfinder „Royal Rangers“

(altes Badgelände)So, 15.06. 09:30 Allianzgottesdienst zum Rosenfest

(Laurentiuskirche)

■ Kontaktadresse:Christliches Glaubenscentrum Lichtenstein e.V.Paul-Zierold-Straße 8, 09350 Lichtenstein, Tel. 037204 7710Fax 037204 77110, [email protected], www.gclev.de

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RELIGIONSGEMEINSCHAFTEN

UMWELTAMT

UMWELTAMT

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Jehovas Zeugen Versammlung LichtensteinZusammenkunftszeiten: Freitag 19:00 Uhr

Sonntag 09:30 Uhr

Zusammenkunftsort: KönigreichssaalHohndorf, Garnstraße 1

Ansprechpartner: Reinhart KühnTel.: 037204 606900

Umrüstung auf vollbiologische Kleinkläranlagen

Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2015

Diese öffentliche Bekanntmachung richtet sich an alle Grund-stückseigentümer des Landkreises Zwickau, die ihr häuslichesAbwasser in einer Kleinkläranlage reinigen oder in einer abfluss-losen Grube sammeln,

- die direkt in ein Gewässer einleitet oder das behandelte Abwas-ser auf dem Grundstück versickern lässt,

- die noch nicht dem Stand der Technik entspricht und- für die keine Übergangslösung, d. h. befristete Erlaubnis nach

§ 2 Abs. 2 Kleinkläranlagenverordnung, existiert.

Es ist gesetzlich vorgeschrieben, dass Kleinkläranlagen dem Standder Technik entsprechen, d. h. eine vollbiologische Reinigungsstu-fe besitzen müssen. Kleinkläranlagen, die nicht dem Stand derTechnik (Vollbiologie) entsprechen, sind nachzurüsten, soweit dasgeltende Abwasserbeseitigungskonzept des für das Grundstückzuständigen Abwasserzweckverbandes den weiteren Betrieb derKleinkläranlage vorsieht. Im Einzelfall kann anstelle des Ersatzneu-baus bzw. der Nachrüstung der vorhandenen Kleinkläranlage eineabflusslose Grube, in der das gesamte häusliche Abwassergesammelt und vom zuständigen Abwasserzweckverband abge-fahren wird, in Abhängigkeit von dem Gesamtabwasseraufkom-men und den Abfuhrkosten die kostengünstigere Variante sein.

Welche Art der Entwässerung das Abwasserbeseitigungskonzeptfür das jeweilige Grundstück vorsieht, ist beim zuständigen Abwas-serzweckverband zu erfragen.

Für den Ersatzneubau bzw. die Nachrüstung von Anlagen, die nachdem geltenden Abwasserbeseitigungskonzept über 2015 hinausbetrieben werden sollen und die nicht dem Stand der Technikentsprechen, hat der Gesetzgeber eine Übergangsfrist vorgesehen.

Durch den Anlagenbetreiber hat eine Anpassung an den Stand derTechnik (Ersatzneubau oder Nachrüstung mit biologischer Reini-gungsstufe) zu erfolgen.Für die Nutzer abflussloser Gruben gilt, dass ab 1. Januar 2016alles anfallende Schmutzwasser dieser Grube zuzuführen ist.

Die Übergangsfrist endet am 31. Dezember 2015.

Nach Ablauf des 31. Dezember 2015 erlischt das Wasserrecht, dasbisher eine Einleitung des behandelten Abwassers in ein Gewässerbzw. deren Versickerung auf dem Grundstück erlaubt. Die zustän-digen unteren Wasserbehörden sind daher angehalten, Kleinklär-anlagen, die am 1. Januar 2016 noch nicht dem Stand der Technikentsprechen, im Regelfall verschließen zu lassen. Bis zur erfolgtenAnpassung an den Stand der Technik (Ersatzneubau oder Nachrü-

stung mit biologischer Reinigungsstufe) können diese Anlagendann nur noch als abflusslose Gruben betrieben werden. Dabei istderen Dichtheit sicherzustellen. Hierdurch anfallende Entsor-gungskosten hat der jeweilige Anlagenbetreiber zu tragen. DieKosten liegen in der Regel oberhalb der örtlichen Abwasserge-bühren für die an ein zentrales Netz angeschlossenen Anwohner.

In nachgewiesenen Härtefällen und in Fällen, in denen der Anlagen-betreiber die Nichteinhaltung des Termins nicht verschuldet hat,kann im Einzelfall und ausnahmsweise eine vorübergehendeDuldung der Einleitung des - wenn auch mangelhaft - gereinigtenAbwassers erfolgen. Von einem fehlenden Verschulden kann ausgegangen werden, wennder Anlagenbetreiber nachweist, dass er rechtzeitig alle notwendi-gen Maßnahmen ergriffen hat, um die Frist einzuhalten. Das setztvoraus, dass - soweit nicht durch einen Bescheid ein früherer Termingesetzt wurde - in der Regel noch im Jahr 2014 ein Vertrag über dieLieferung und den Einbau einer Kleinkläranlage nach dem Stand derTechnik (bzw. eines Nachrüstsatzes) abgeschlossen wurde, in demdie beauftragte Firma verpflichtet worden ist, den Einbau der Anlagespätestens bis 31. Dezember 2015 durchzuführen.

Die Gewässereinleitung oder Versickerung aus einer Anlage, dienicht dem Stand der Technik entspricht, stellt eine Ordnungswid-rigkeit dar und kann mit einem Bußgeld in empfindlicher Höhegeahndet werden.

Die Anpassung der auch weiterhin betriebenen Kleinkläranlagen anden Stand der Technik wird durch die untere Wasserbehörde deszuständigen Landratsamtes Zwickau koordiniert.

Aktuell wird der Ersatzneubau von Kleinkläranlagen, die Umrü-stung vorhandener Anlagen mit einer biologischen Reinigungsstufe(Nachrüstung) bzw. die Umstellung auf eine abflusslose Grubedurch das Sächsische Staatsministerium für Landwirtschaft undUmwelt gefördert. Förderbank ist die Sächsische Aufbaubank.Anträge auf Förderung sind über den zuständigen Abwasser-zweckverband einzureichen. Eine Förderung setzt voraus, dass mitder Anpassung der Abwasseranlage an den Stand der Technik vordem 31. Dezember 2015 begonnen wird.

Grundstückseigentümer, die derzeit noch eine Kleinkläranlagebetreiben, die nicht dem Stand der Technik entspricht, sollten sichzur Vermeidung späterer Nachteile zeitnah mit dem für sie zustän-digen Abwasserzweckverband sowie der unteren Wasserbehördein Verbindung setzen und das weitere zeitliche und inhaltlicheVorgehen abstimmen.

Landratsamt Zwickau

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