Legal Alert - Blickpunkt Polen: Sonderwirtschaftszonen bis 2026

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Legal Alert – Blickpunkt Polen ______________________________________ Wrocław | Mai 2014 Sonderwirtschaftszonen in Polen – Fördermöglichkeiten bis zum Jahre 2026 In Polen existieren derzeit 14 sog. Sonderwirtschaftszonen (SWZ), die Unternehmen mit entsprechender Genehmigung zur Ausübung ihres Gewerbes auf dem Gebiet einer der 14 SWZ etliche Fördermöglichkeiten bereitstellen. Derzeit dauert ein Ansturm von (ausländischen) Investoren auf die SWZ an, denn ab dem 1. Juli 2014 wird die Förderung bescheidener ausfallen, als es der Fall ist für Genehmigungen, die bis zum 30. Juni 2014 erteilt werden. Dies hängt mit dem überarbeiteten EU- Beihilferecht – d.h. der neuen regionalen Förderkarte für die Jahre 2014-2020 sowie den neuen Leitlinien für Regionalbeihilfen für die Jahre 2014 – 2020 - zusammen. Ferner tritt am 1. Juli 2014 die überarbeitete Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung in Kraft 1 . Wermutstropfen bleibt, dass der Bestand der SWZ in Polen bis zum Jahre 2026 verlängert wurde. Art der Förderung Die erst Begünstigung, die ein Unternehmer auf dem Gebiet einer SWZ erwarten darf, ist der Erwerb eines erschlossenen Grundstücks zum Zwecke der Durchführung eines Vorhabens (meist unter Marktwert). Zudem bieten die SWZ heute „ihren“ Investoren kostenlos zahlreiche (Beratungs-) Dienstleistungen an. Hat ein Unternehmer erst einmal seinen Betrieb auf den Gebiet einer SWZ aufgenommen (im Rahmen einer entsprechenden Genehmigung) kann er mit Steuerbefreiungen (die Körperschaftsteuer CIT beträgt heute 19% in Polen) rechnen. Einige Gemeinden fördern Investitionen auf dem Gemeindegebiet zudem durch Befreiungen von der Grundsteuer. Anreizeffekt Gemäß den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014 – 2020 soll zudem bei Großinvestition der sog. Anreizeffekt der Beihilfe überprüft werden. Ausschlaggebend für den Erhalt der Regionalbeihilfe wird nämlich sein, dass die Beihilfe das Verhalten eines Unternehmens dahin gehend ändert, dass es durch 1 Fundstellen zu den genannten Texten: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-587_de.htm http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:209:0001:0045:DE:PDF Quelle: www.paiz.gov.pl (Legnicka SWZ)

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Legal Alert – Blickpunkt Polen

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Wrocław | Mai 2014

Sonderwirtschaftszonen in Polen – Fördermöglichkeiten bis zum Jahre 2026

In Polen existieren derzeit 14 sog.

Sonderwirtschaftszonen (SWZ), die Unternehmen

mit entsprechender Genehmigung zur Ausübung

ihres Gewerbes auf dem Gebiet einer der 14 SWZ

etliche Fördermöglichkeiten bereitstellen. Derzeit

dauert ein Ansturm von (ausländischen) Investoren

auf die SWZ an, denn ab dem 1. Juli 2014 wird die

Förderung bescheidener ausfallen, als es der Fall ist

für Genehmigungen, die bis zum 30. Juni 2014 erteilt

werden. Dies hängt mit dem überarbeiteten EU-

Beihilferecht – d.h. der neuen regionalen Förderkarte

für die Jahre 2014-2020 sowie den neuen Leitlinien

für Regionalbeihilfen für die Jahre 2014 – 2020 - zusammen. Ferner tritt am 1. Juli 2014 die

überarbeitete Allgemeine Gruppenfreistellungsverordnung in Kraft1. Wermutstropfen bleibt,

dass der Bestand der SWZ in Polen bis zum Jahre 2026 verlängert wurde.

Art der Förderung

Die erst Begünstigung, die ein Unternehmer auf dem Gebiet einer SWZ erwarten darf, ist der Erwerb

eines erschlossenen Grundstücks zum Zwecke der Durchführung eines Vorhabens (meist unter

Marktwert). Zudem bieten die SWZ heute „ihren“ Investoren kostenlos zahlreiche (Beratungs-)

Dienstleistungen an. Hat ein Unternehmer erst einmal seinen Betrieb auf den Gebiet einer SWZ

aufgenommen (im Rahmen einer entsprechenden Genehmigung) kann er mit Steuerbefreiungen (die

Körperschaftsteuer CIT beträgt heute 19% in Polen) rechnen. Einige Gemeinden fördern Investitionen

auf dem Gemeindegebiet zudem durch Befreiungen von der Grundsteuer.

Anreizeffekt

Gemäß den Leitlinien für Regionalbeihilfen 2014 – 2020 soll zudem bei Großinvestition der sog.

Anreizeffekt der Beihilfe überprüft werden. Ausschlaggebend für den Erhalt der Regionalbeihilfe wird

nämlich sein, dass die Beihilfe das Verhalten eines Unternehmens dahin gehend ändert, dass es durch

1 Fundstellen zu den genannten Texten: http://europa.eu/rapid/press-release_IP-14-587_de.htm http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2013:209:0001:0045:DE:PDF

Quelle: www.paiz.gov.pl (Legnicka SWZ)

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www.kmpk.pl tel: 0048 71 7575453 Magdalena Pakosińska-Krawczyńska [email protected] Rechtsanwältin

zusätzliche Tätigkeiten, die es ohne die Beihilfe entweder nicht, nur in geringerem Umfang, auf andere

Weise oder an einem anderen Standort ausüben würde, einen Beitrag zur Entwicklung eines

bestimmten Gebiets leistet. Danach können für den Nachweis eines Anreizeffekts zwei unterschiedliche

Szenarien herangezogen werden:

a) Die Beihilfe ist ein Anreiz, sich für eine Investition zu entscheiden, da in dem betreffenden Gebiet eine

Investition getätigt werden kann, die für das Unternehmen andernfalls nicht rentabel genug gewesen

wäre (Szenario 1 : Investitionsentscheidung).

b) Die Beihilfe ist ein Anreiz, die geplante Investition in dem jeweiligen Gebiet und nicht anderswo zu

tätigen, da sie die mit dem betreffenden Gebiet verbundenen Nettonachteile und Kosten ausgleicht

(Szenario 2 : Standortentscheidung).

Beihilfehöchstsatz

Die Regionalbeihilfe ist nach oben hin begrenzt.

Die neue Förderkarte für die Jahre 2014-2020 für

Polen sieht eine Förderung von 20% bis 50% je

nach Lokalisation der Investition vor, wobei für die

Hauptstadt Warschau eine Obergrenze in Höhe

von 15% für den Zeitraum vom 1. Juli 2014 bis zum

31. Dezember 2017 und in Höhe von 10% für den

Zeitraum vom 1. Januar 2018 bis zum 31.

Dezember 2020 gilt. Für Investitionen der KMU bis

zu einem Wert von 50 Millionen EUR erhöht sich

diese Obergrenze um weitere 20% (kleine

Unternehmen) und 10% (mittlere Unternehmen) Prozentpunkte.

Zukunft der SWZ

Polens SWZ haben in den letzten Jahren an Attraktivität stets zugenommen. Eine der erfolgreichsten

SWZ ist die Sonderwirtschaftszone Katowice S.A., die im Jahr 2012 von der Zeitschrift Business Financial

Times als europaweit zweitbeste und weltweit elftplatzierte ausgewählt wurde. Mit der Entscheidung,

die SWZ in Polen bis zum Jahre 2026 beizubehalten, ist ein positives Signal in Richtung der interessierten

Unternehmen gesetzt worden. Derzeit werden die nationalen Vorschriften betreffend der SWZ

überarbeitet. Kern dieser Änderungen sind die Vorschriften über Rücknahme bzw. Ablauf der

Genehmigung, die eine Rückzahlung der gezahlten Beihilfe nach sich ziehen können, und über die

Abänderung einer wirksamen Genehmigung. Es bleibt abzuwarten, ob und wie sich die neuen

Regelungen auf künftige Investitionen auswirken werden.

Autorin: Magdalena Pakosińska-Krawczyńska

Quelle: www.strefa.gda.pl