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Legistik Dokumentvorlage

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BGBl. II - Ausgegeben am 3. Juni 2015 - Nr. 1521 von 2

BGBl. II - Ausgegeben am 3. Juni 2015 - Nr. 1521 von 2

Anlage A4B

Lehrplan des Kollegs an Handelsakademien fr Berufsttige

I. Allgemeines Bildungsziel

Das Kolleg an Handelsakademien fr Berufsttige hat gem 75 Schulorganisationsgesetz die Aufgabe, Absolventinnen und Absolventen von hheren Schulen ergnzend das Bildungsgut einer Handelsakademie zu vermitteln.

Der Ausbildungsgang am Kolleg an Handelsakademien fr Berufsttige wird durch eine Diplomprfung abgeschlossen.

Im brigen findet das allgemeine Bildungsziel der Handelsakademie auf das Kolleg an Handelsakademien fr Berufsttige Anwendung (siehe Anlage A1).

II. Allgemeine didaktische Grundstze

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (siehe Anlage A1) mit Ausnahme des Teils Praxis und andere Formen des Praxiserwerbes.

III. Unterrichtsprinzipien

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A 1).

IV. Stundentafel[footnoteRef:2] [2: Die Stundentafel kann nach den Bestimmungen des V. Abschnittes schulautonom gendert werden.]

(Gesamtstundenzahl und Stundenausma der einzelnen Unterrichtsgegenstnde)

A.

Pflichtgegenstnde, Verbindliche bungen

Wochenstunden

Semester

Lehrver-pflich-tungs-gruppe

1.

2.

3.

4.

Summe

A.1

Stammbereich[footnoteRef:3] [3: Die Pflichtgegenstnde des Stammbereiches sind thematisch in Cluster gruppiert.]

1.

Persnlichkeit und Bildungskarriere

6

1.1

Religion

1

1

1

1

4

(III)

1.2

Kundenorientierung und Verkauf, Business Behaviour

-

1

1

-

2

II

2.

Sprachen und Kommunikation

22

2.1

Englisch einschlielich Wirtschaftssprache

2

2

2

2

8

I

2.2

Lebende Fremdsprache[footnoteRef:4] [4: In Amtsschriften ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzufhren.]

4

4

3

3

14

(I)

3.

Entrepreneurship Wirtschaft und Management

57

3.1

Betriebswirtschaft

4

4

3

4

15

I

3.2

Unternehmensrechnung[footnoteRef:5] [5: Mit Computeruntersttzung.]

4

5

3

4

16

I

3.3

Business Training, Projektmanagement, bungsfirma und Case Studies4

1

1

5

1

8

I

3.4

Wirtschaftsinformatik

2

2

-

-

4

I

3.5

Officemanagement und angewandte Informatik4

3

3

-

-

6

II

3.6

Recht

-

-

2

2

4

III

3.7

Volkswirtschaft

-

-

2

2

4

III

4.

Mathematik und Naturwissenschaften

4

4.1

Mathematik und angewandte Mathematik

1

1

-

-

2

I

4.2

Technologie, kologie und Warenlehre

1

1

-

-

2

III

Wochenstundenzahl Stammbereich

23

25

22

19

89

A.2

Schulautonomer Erweiterungsbereich[footnoteRef:6] [6: Schulautonome Festlegung gem den Bestimmungen des V. Abschnittes.]

2.1

Ausbildungsschwerpunkt[footnoteRef:7] [footnoteRef:8] [7: Der Lehrstoff der im Abschnitt A.2 (Schulautonomer Erweiterungsbereich) angefhrten whlbaren Ausbildungsschwerpunkte ist fr das dritte Semester fr vier Wochenstunden und fr das vierte Semester fr drei Wochenstunden konzipiert.] [8: In Amtsschriften ist der schulautonom festgelegte Ausbildungsschwerpunkt bzw. sind die schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunkte anzufhren.]

-

-

3

4

7

I

2.2

Seminar(e)[footnoteRef:9] [9: In Amtsschriften ist das schulautonom festgelegte Seminar bzw. sind die schulautonom festgelegten Seminare anzufhren.]

-

-

-

-

0-10

I/III[footnoteRef:10] [10: Schulautonome Seminare mit betriebswirtschaftlichem Schwerpunkt und Fremdsprachenseminare sind in Lehrverpflichtungsgruppe I, die brigen Seminare in Lehrverpflichtungsgruppe III einzustufen.]

A.3

Verbindliche bungen5

-

-

-

-

0-10

I-III

Gesamtwochenstundenzahl

23

25

25

23

96

B.

Freigegenstnde5

C.

Unverbindliche bungen5

D.

Frderunterricht

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BGBl. II - Ausgegeben am 3. Juni 2015 - Nr. 1521 von 2

BGBl. II - Ausgegeben am 3. Juni 2015 - Nr. 1522 von 3

www.ris.bka.gv.at

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V. Schulautonome Lehrplanbestimmungen

Allgemeine Bestimmungen

Wie im Lehrplan der Handelsakademie (Anlage A1).

Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

Die Stundentafel ist im Bereich der Pflichtgegenstnde in vier Cluster gegliedert, in welchen Unterrichtsgegenstnde zusammengefasst sind, die sich inhaltlich und thematisch ergnzen. Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen knnen im Stammbereich, ausgenommen ist der Pflichtgegenstand Religion, Abweichungen von der Stundentafel unter Beachtung folgender Bestimmungen vorgenommen werden:

1.Das Stundenausma der lehrplanmig festgelegten Pflichtgegenstnde kann verschoben werden, wobei die Gesamtsemesterwochenstundenzahl von 25 nicht berschritten werden darf. Jeder Ausbildungsschwerpunkt hat sieben Semesterwochenstunden zu umfassen.

2.Neue Pflichtgegenstnde drfen im Stammbereich nicht geschaffen werden, auer gem Z4.

3.Diese Vernderungen unterliegen der Beschrnkung, dass Pflichtgegenstnde mit einer Gesamtsemesterstundenzahl von bis zu vier um hchstens eine Semesterwochenstunde und Pflichtgegenstnde mit fnf bis zehn Gesamtsemesterwochenstunden um hchstens zwei Semesterwochenstunden sowie Pflichtgegenstnde mit mehr als zehn Gesamtsemesterwochenstunden um hchstens drei Semesterwochenstunden verndert werden drfen.

4.Der Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann auf bis zu sieben Gesamtwochenstunden reduziert werden. Mit dem frei werdenden Stundenausma kann eine weitere lebende Fremdsprache vorgesehen werden. Der Pflichtgegenstand Lebende Fremdsprache (mit Bezeichnung der Fremdsprache) kann aber auch bis zu Null Gesamtsemesterstunden reduziert werden, wenn diese dem schulautonomen Erweiterungsbereich gewidmet sind.

5.Anstelle des schulautonom festgelegten Ausbildungsschwerpunktes knnen die fr diesen vorgesehenen sieben Gesamtsemesterwochenstunden zur Erhhung der Stundenanzahl der Pflichtgegenstnde im Stammbereich verwendet werden

6.Das Semesterwochenstundenausma des Pflichtgegenstandes Business Training, Projektmanagement, bungsfirma und Case Studies darf nicht vermindert werden.

7.Wird das Ausma von Pflichtgegenstnden um mehr als eine Semesterwochenstunde verndert, so sind schulautonom jedenfalls die Bildungs- und Lehraufgabe und der Lehrstoff entsprechend zu adaptieren. Aus jedem Cluster, ausgenommen Persnlichkeit und Bildungskarriere, knnen weiters bis zu drei Semesterwochenstunden in den schulautonomen Erweiterungsbereich zugunsten weiterer im Abschnitt VII, Unterabschnitt A.2.1, vorgesehener Ausbildungsschwerpunkte zu je sieben Wochenstunden (drei bzw. vier Wochenstunden pro Semester) verschoben werden.

8.Seminare, Verbindliche bungen, Freigegenstnde und Unverbindliche bungen knnen von den Schulen autonom, nach regionaler Notwendigkeit, geschaffen werden. Ein entsprechender kompetenz- und lernergebnisorientierter Lehrplan ist zu erstellen.

9.Seminare knnen schulautonom im Gesamtausma von hchstens zehn Semesterwochenstunden angeboten werden, wobei ein Kompetenzmodul gem dem VII. Abschnitt zwei Semesterwochenstunden entspricht. Im erforderlichen Ausma sind Pflichtgegenstnde des Stammbereiches zu reduzieren und/oder die Semesterwochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.

10.Verbindliche bungen knnen schulautonom im Gesamtausma von hchstens zehn Semesterwochenstunden angeboten werden. Im erforderlichen Ausma sind Pflichtgegenstnde des Stammbereiches zu reduzieren und/oder sieben Semesterwochenstunden des Ausbildungsschwerpunktes zu verwenden.

11.Im Falle der schulautonomen Festlegung des Ausbildungsschwerpunktes Management fr (schulautonomes Geschftsfeld) sind schulautonom ein den Ausbildungsziel der Handelsakademie entsprechendes Geschftsfeld sowie die entsprechenden Bildungs- und Lehraufgaben sowie Lehrstoffe festzulegen.

Ferner knnen durch schulautonome Lehrplanbestimmungen weitere Freigegenstnde und unverbindliche bungen sowie ein zustzlicher Frderunterricht festgelegt werden; fr im Lehrplan nicht vorgesehene Freigegenstnde und unverbindliche bungen sind zustzliche Lehrplanbestimmungen (Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoff) zu erlassen.

Die Gesamtsemesterwochenstundenzahl von30 pro Semester darf nicht berschritten werden und die Gesamtwochenstundenzahl der Ausbildung darf hchstens108 (ohne Freigegenstnde, Unverbindliche bungen und Frderunterricht) betragen.

Gem 1 Abs.4 der Erffnungs- und Teilungszahlenverordnung, BGBl Nr.86/1981 in der jeweils geltenden Fassung, besteht die Mglichkeit, Erffnungs- und Teilungszahlen im Rahmen der zur Verfgung stehenden Ressourcen (unter Bedachtnahme auf den jeweiligen Lehrplan sowie allfllige schulautonome Vernderung der Stundentafel) schulautonom festzulegen.