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Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Grundlagen der Atmung / Atemschutz - tauglichkeit -Atemschutztauglichkeit-Stand: 12/2011
Feuerwehr-KreisausbildungRheinland-Pfalz
© Copyright 2007: Feuerwehr- und Katastrophenschutzschule Rheinland-PfalzBildquelle: LFKS
Lehrgang: Atemschutzgeräteträger
2. Unterrichtseinheit:Grundlagen der Atmung /Atemschutztauglichkeit
2.2 Atemschutztauglichkeit
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Mind.18 Jahre
Nachunter-suchung G 26.3
G 26.3
Körperlich einsatzfähig sein
mind. Truppmann
Teil 1
AGTLehrgang
JährlicheFortbildung
Sprech-funker
Anforderungen an den Atemschutzgeräteträger
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Atemschutztauglichkeit nach G 26.3
arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungnach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz
G 26 „Atemschutzgeräte“ • für Gerätegruppe 3, daher G26.3• stellt die körperliche Eignung fest.• Untersuchungsschwerpunkte:
Atmungsorgane Kreislauf Körpergewicht Blutbild
Nachuntersuchungen:• spätestens alle 3 Jahre• ab dem 50. Lebensjahr jährlich
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Ausbildung und Fortbildung
Bestandteile :
• Handhabung der Atemschutzgeräte• Gewöhnung• Orientierung• Physische Belastung• Psychische Belastung• Übungen von Einsatztätigkeiten• Eigensicherung• Notfalltraining
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Ausbildung und Fortbildung
Atemschutzgeräteträger müssen jährlich mindestens absolvieren:
• Eine Belastungsübung• Eine Einsatzübung• Eine theoretische / praktische Unterweisung
Keine Absolvierung von Übungen und Unterweisungen innerhalb von 12 Monaten bedeutet:
Funktion Atemschutzgeräteträger darf nicht mehr ausgeübt werden!
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Einflussfaktoren:
• Körperliche Fitness
• Persönliche Schutzausrüstung
• Ausrüstung für
Atemschutzgeräteträger• Ausbildung / Training
Ich bin Top-Fit!
Physische Leistungsfähigkeit
Minderung der Leistungsfähigkeit um
bis zu 25 % !
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Psychische LeistungsfähigkeitIch bin Top-Fit! Einflussfaktoren:
• Angst
• Ungewissheit
• Hektik
• Verantwortung
• LeistungsdruckFühren zu Überforderung und zu eingeschränkter
Leistungsfähigkeit!