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Lehrgang: AtemschutzgeräteträgerThema: Grundlagen der Atmung / Atemschutz - tauglichkeit -Atemschutztauglichkeit-Stand: 12/2011

Feuerwehr-KreisausbildungRheinland-Pfalz

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Lehrgang: Atemschutzgeräteträger

2. Unterrichtseinheit:Grundlagen der Atmung /Atemschutztauglichkeit

2.2 Atemschutztauglichkeit

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Mind.18 Jahre

Nachunter-suchung G 26.3

G 26.3

Körperlich einsatzfähig sein

mind. Truppmann

Teil 1

AGTLehrgang

JährlicheFortbildung

Sprech-funker

Anforderungen an den Atemschutzgeräteträger

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Atemschutztauglichkeit nach G 26.3

arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchungnach dem Berufsgenossenschaftlichen Grundsatz

G 26 „Atemschutzgeräte“ • für Gerätegruppe 3, daher G26.3• stellt die körperliche Eignung fest.• Untersuchungsschwerpunkte:

Atmungsorgane Kreislauf Körpergewicht Blutbild

Nachuntersuchungen:• spätestens alle 3 Jahre• ab dem 50. Lebensjahr jährlich

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Ausbildung und Fortbildung

Bestandteile :

• Handhabung der Atemschutzgeräte• Gewöhnung• Orientierung• Physische Belastung• Psychische Belastung• Übungen von Einsatztätigkeiten• Eigensicherung• Notfalltraining

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Ausbildung und Fortbildung

Atemschutzgeräteträger müssen jährlich mindestens absolvieren:

• Eine Belastungsübung• Eine Einsatzübung• Eine theoretische / praktische Unterweisung

Keine Absolvierung von Übungen und Unterweisungen innerhalb von 12 Monaten bedeutet:

Funktion Atemschutzgeräteträger darf nicht mehr ausgeübt werden!

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Einflussfaktoren:

• Körperliche Fitness

• Persönliche Schutzausrüstung

• Ausrüstung für

Atemschutzgeräteträger• Ausbildung / Training

Ich bin Top-Fit!

Physische Leistungsfähigkeit

Minderung der Leistungsfähigkeit um

bis zu 25 % !

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Psychische LeistungsfähigkeitIch bin Top-Fit! Einflussfaktoren:

• Angst

• Ungewissheit

• Hektik

• Verantwortung

• LeistungsdruckFühren zu Überforderung und zu eingeschränkter

Leistungsfähigkeit!