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GUV-I 521 Leitern – sicher benutzen

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GUV-I 521

Leitern – sicher benutzen

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Herausgeber:Bundesverband der UnfallkassenFockensteinstraße 1, 81539 Münchenwww.unfallkassen.de

Nachdruck mit freundlicher Genehmigung der Maschinenbau- und Metall-Berufsgenossenschaft, die für den Inhalt verantwortlich ist.

Ausgabe April 2006

Bestell-Nr. GUV-I 521, zu beziehen vom zuständigen Unfallversicherungsträger, siehe vorletzte Umschlagseite.

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Gerhard Stehfest

Leitern sicher benutzen

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Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4

1 Leiterarten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

1.1 Anlegeleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6

1.2 Stehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

1.3 Mehrzweckleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1.4 Podestleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1.5 Mechanische Leitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

2 Leitern sicher benutzen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

2.1 Allgemeines . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

2.1.1 Leitern als Verkehrsweg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

2.1.2 Leitern als Arbeitsplatz. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

2.2 Benutzung von Anlegeleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

2.3 Benutzung von Stehleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15

2.4 Sonderformen von Leitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.5 Podestleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

2.6 Benutzung von mechanischen Leitern. . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

2.7 Benutzung von Bauleitern . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

3 Leitern regelmäßig prüfen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

4 Leitern in Stand halten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

5 Vorschriften und Regeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

5.1 22

5.222

5.3 DIN-Normen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

Anhang 1 Arbeiten geringen Umfanges – kurzzeitige Bauarbeiten . . . . . 23

Anhang 2 Muster einer Betriebsanweisung . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

Anhang 3 Muster eines Leitern-Kontrollblattes . . . . . . . . . . . . . . . 25

Anhang 4 Prüfliste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

3

Inhaltsverzeichnis

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Regeln, Informationen, Grundsätze und sonstige Schriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

Vorschriften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .

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Es wird aufgezeigt, welche Leiterarten am häufigsten zum Einsatz kommen, wieund durch wen die erforderlichen Prüfungen durchgeführt werden müssen,was bei der Wartung und Instandsetzungzu beachten ist und welche Gefahren inder praktischen Anwendung vorhandensind.

Nach Angaben des Hauptverbandes dergewerblichen Berufsgenossenschaftenwerden jährlich mehr als 4 500 Unfälle mitLeitern aus der gewerblichen Wirtschaftgemeldet. Das heißt, rund 40 % aller Absturzunfälle sind Leiterunfälle.

Etwa 4 000 führen zu einer Rente; etwa 50 verlaufen tödlich. Leiterunfälle habendamit etwa 4-mal so schwere Folgen, wie dies im Durchschnitt aller Unfälle derFall ist.

Leiterunfälle = 1. Platz aller Abstürze

Kein anderer Arbeitsplatz oder Ver-kehrsweg erzeugt mehr Abstürze als derArbeitsplatz oder Verkehrsweg Leiter.

Vorwort

Umgang mit Leitern.

Diese Information befasst sich mit dengrundsätzlichen Anforderungen beim

4

Ursachen

Bei den Ursachen für die Leiterunfällespielt das Versagen von Leiterteilen, z. B.Brechen eines Holmes einer Sprosseoder anderer Bauteile, eine untergeord-nete Rolle (ca. 5 %).

Vielmehr geht die Hauptunfallgefahr vomUmgang (95 %) mit den Leitern aus.

Bei der Vielfalt der Leitern (Leiterarten)sind die Anlegeleitern (ca. 60 %) undStehleitern (ca. 34 %) das Gefährdungs-potenzial (Bild 1).

Bei den Unfallursachen handelt es sichüberwiegend um

● Verwenden einer ungeeigneten Leiter,

● Ab- bzw. Wegrutschen des Leiterfußes oder Leiterkopfes,

● Um- oder Wegkippen der Leiter – mangelhafte, nicht standsichere Aufstellung,

● Verlust des Gleichgewichtes durch z. B. seitliches Herauslehnen oder unsicheren Standauf den Leitersprossen,

● Abrutschen von denLeitersprossen,

● Mitnahme von sperrigem Material

sowie

● Benutzung einer Stehleiter zum Übersteigen auf höher gelegene Arbeitsplätze.

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Aus den genannten und weiteren Gründen verlangt die Unfallverhütungs-

dass z. B. Anlegeleitern nur für Arbeitengeringen Umfanges verwendet werdendürfen.

vorschrift „Leitern und Tritte“ (GUV-V D 36),

Bild 1: Beteiligte Leiterarten an angezeigten Unfä

Stehleitern34 %

Sonstige Leitern6 %

Nach der Unfallverhütungsvorschrift

der Einsatz der Anlegeleitern als Ver-kehrsweg und als Arbeitsplatz. Ausnah-men hierzu regeln § 7 (5) und § 10 (4) der BGV C 22.

„Bauarbeiten“ (GUV-V C 22) verbietet sich

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llen bei den Metall-Berufsgenossenschaften

Anlegeleitern60 %

Bild 1-2: Stufenanlegeleiter

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1 Leiterarten

Definition

Leitern sind ortsveränderliche Auf-stiege mit Stufen oder Sprossen, die mit Wangen oder Holmen verbundensind.

1.1 Anlegeleitern

Anlegeleitern sind Leitern, die zu ihrer Benutzung angelegt werden (Bilder 1-1bis 1-5). Zu ihnen zählen Schiebeleitern,Steckleitern, Rollleitern, frei stehend verwendete Anlegeleitern und Bau-leitern. Rollleitern besitzen Rollen, die auf ortsfesten Schienen laufen. Anlege-leitern können durch Anbringen von Stützeinrichtungen frei stehend verwen-det werden.

6

Bild 1-1: Einteilige Sprossenanlegeleiter Bild 1-3: Schiebeleiter ohne Seilzug

7

Bild 1-4: Schiebeleiter mit Seilzug Bild 1-5: Steckleiter

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Bild 1-7: Stufenstehleiter

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1.2 Stehleitern

Stehleitern sind zweischenklige frei stehende Leitern (Bilder 1-6 und 1-7). Sie können aus Einzelteilen (zusammen-gesetzte Leitern) oder mit einseitig aufgesetzter Schiebeleiter zusammen-gesetzt werden.

Sie können auch verfahrbar sein (fahrbare Stehleitern).

8

Bild 1-6: Sprossenstehleiter

einseitig besteigbar

einseitig besteigbar mitPlattform und Haltevorrichtung

beidseitig besteigbar

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1.3 Mehrzweckleitern

Mehrzweckleitern sind Kombinations-leitern und können als Steh- oder Anlegeleitern zur jeweils anderen Bauartumgerüstet werden (Bild 1-8).

Bild 1-8: Mehrzweckleiter

1.4 Podestleitern

Podestleitern sind einseitig besteigbareStehleitern mit einer umwehrten Plattform(Bild 1-9). Die Plattform hat eine Größevon maximal 0,5 m2.

9

Bild 1-9: Podestleiter

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1.5 Mechanische Leitern

Mechanische Leitern sind fahrbare, freistehende Schiebeleitern mit oder ohne Arbeitskorb, die handbetrieben odermittels Winden aufgerichtet und aus-geschoben werden (Bild 1-10).

10

Svr

M(BBc

LZ

Bild 1-10: Mechanische Leiter

Hinweis:

Welche Anforderungen an Leitern zu stellen sind, regelt die DIN EN 131Teil 1 „Benennungen, Bauarten, Funktionsmaße“ und Teil 2 „Anforde-rungen, Prüfung und Kennzeichnung“ sowie die Unfallverhütungsvorschrift

ind Leitern mit einem GS-Zeichen ersehen, erfüllen sie die o. g. Anforde-ungen.

acht sich der Einsatz von Leitern Ausnahme) erforderlich, ist bereits voreginn der Arbeiten die erforderlicheauart und die Länge der Leiter entspre-hend der Einsatzsituation festzulegen.

eitern sind in einem ordnungsgemäßenustand zu erhalten. Sie sind

vor Witterungseinflüssen und mechanischen Beschädigungen zu schützen,

regelmäßig und vor Benutzung auf ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen und

dürfen nicht provisorisch „geflickt“ werden.

„Leitern und Tritte“ (GUV-V D36).

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2 Leitern sicher benutzen

Bild 2-1: Betriebsanleitung mit Piktogrammen

2.1 Allgemeines

Leitern sind in der erforderlichen, demEinsatzzweck entsprechenden Bau-art, der notwendigen Anzahl und erfor-derlichen Größe bereitzustellen und vom Benutzer zweckentsprechend zu benutzen.

Der Hersteller von Leitern erstellt für denBenutzer eine Betriebsanleitung, die ander Leiter deutlich erkennbar und dauer-haft angebracht sein muss.

Die Betriebsanleitung kann gedruckt oderin Form von Piktogrammen gestaltet sein(Bild 2-1).

Die Benutzer müssen in angemessenenZeitabständen, mindestens jedoch einmaljährlich, über die Gefahren und die not-wendigen Schutzmaßnahmen beim Benutzen von Leitern unterwiesen wer-den. Hilfsmittel für die Unterweisungensind die Betriebsanleitung des Herstellersund die Betriebsanweisung des be-nutzenden Unternehmens (siehe BG-Informationen „Sicherheit durch Betriebs-anweisungen“ [BGI 578] und „Sicherheitdurch Unterweisung“ [BGI 527]).

Die wichtigsten Punkte für eine sichere Benutzung von Leitern sind:

● nur geeignete Leitern einsetzen, die bestimmungsgemäße Verwendungsichern (standsicher und sicher begehbar),

● schadhafte Leitern nicht verwenden,Mängel melden – der Benutzung entziehen –, nur durch die Fachfirma reparieren lassen,

● Aufstellung auf tragfähigem, ebenem Untergrund,

● geeignete Stützpunkte verwenden(nicht geeignet sind Glasscheiben,Spanndrähte, Stangen, unverschlossene Türen usw.),

● Sicherung der Leiterfüße gegen Wegrutschen, Einsinken, usw.,

● Einhaltung des vorschriftsmäßigen Anlegewinkels von Anlegeleitern,

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Bild 2-2: Gefährdungen beim Benutzen von Leitern

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● Sicherung des Leiterkopfes vonAnlegeleitern gegen Abrutschen undWegkippen,

● Stehleitern nicht zum Besteigen von Bühnen, Galerien oder anderenhoch gelegenen Arbeitsplätzen verwenden,

● Stehleitern nicht als Anlegeleitern benutzen,

● Stehleitern nur mit der Sicherung gegen Auseinandergleiten verwenden(Ketten, Gurte, Gelenke),

● Sicherung bei Aufstellung von Leitern in Verkehrswegen (Absperrung, Beschilderung, Sicherungsposten),

● Wangen und Holme nicht behelfsmäßig verlängern und

● beim Benutzen von Leitern geeignetesSchuhwerk tragen.

Achtung!

Bei Benutzung von Leitern anderer Firmen sind diese auf die Eignung undBeschaffenheit zu prüfen.

2.1.1 Leitern als Verkehrsweg

Aufstiege zu Arbeitsplätzen müssenals Treppen oder Laufstege ausgeführtwerden.

Befinden sich Aufstiege im Verkehrs-weg zu Arbeitsplätzen, dürfen nur in Aus-

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nahmefällen Leitern benutzt werden. ZurVermeidung von Gefährdungen (Bild 2-2)sind Aufstiege als Treppen oder Lauf-stege auszuführen.

Bild 2-3: Arbeiten von der Leiter aus

unzulässig

zulässig

7 m

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Ausnahmen sind:● Höhe 5 m

– als Aufstieg für kurzfristige Bauarbeiten (siehe Anhang 1)

– als Zugänge zu Arbeitsplätzen in Schächten, wenn Treppen nicht eingebaut werden können

● in Gerüsten– als innen liegender Leitergang

über max. 2 Gerüstlagen– als außen liegender Leitergang

bis max. 5 m Höhe

Besondere Einsatzbedingungen verlangen besondere Maßnahmen:beachte z. B. Unfallverhütungsvorschrift

2.1.2 Leitern als Arbeitsplatz

Anlegeleitern dürfen als Arbeitsplätze bei Bauarbeiten nicht verwendet werden(Bild 2-3).

Ausnahmen:● Standplatz nicht höher als 7 m● Arbeitsdauer 2 Stunden bei

Standplatzhöhe > 2 m● Werkzeug und Material nicht

schwerer als 10 kg● mitgeführte Gegenstände nicht

größer als 1 m2

● keine zusätzlichen Gefahren durch Arbeitsstoffe oder Geräte

● Kraftaufwand für Ausführung der Arbeiten gering

● Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Sprosse

„Krane“ (GU V-V D 6).

Besondere Einsatzbedingungen verlangen besondere Maßnahmen:beachte z. B. Unfallverhütungsvorschrift„Krane“ (GUV -V D 6).

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Bild 2-5: Sicherungsmaßnahmen für Anlegeleitern

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2.2 Benutzung von Anlegeleitern

Anlegeleitern müssen im richtigen Winkelangelegt werden. Wenn die Leiter nah an Verkehrswegen/Zugängen genutztwird, muss sie an der Austrittsstelle mindestens 1 m überstehen. Andern-falls sind andere Haltevorrichtungen, z. B. Griffe, vorzusehen.

Anlegewinkel � bei Stufenanlege-leiter 60 bis 70°, bei Sprossenanlegeleiter65 bis 75° (Bild 2-4).

Bild 2-4: Anlegewinkel und Überstand

14

Erfolgt die Sicherung am Leiterkopf, wird die Sicherung der Leiter durch einezweite Person empfohlen.

Anlegeleitern sind am Leiterfuß oderLeiterkopf gegen Abgleiten, Einsinken, Ab-rutschen, Kippen zu sichern (Bild 2-5).

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2.3 Benutzung von Stehleitern

Stehleitern

● müssen an den Schenkeln Spreiz-sicherungen haben, z. B. Ketten, Gurte,Gelenke (Bild 2-6),

Bild 2-6: Spreizsicherung

● müssen so ausgebildet sein, dass sich oberhalb der Gelenke keine Wider-lager bilden können (Bild 2-7),

● dürfen zusammengeklappt nicht als Anlegeleiter und nicht als Verkehrsweg zum Übersteigen aufhoch gelegene Arbeitsplätze verwendet werden(Ausnahme: kombinierte Steh-/Anlege-leiter mit Spezial-Leiterfuß),

Bild 2-7: Widerlager

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● müssen – wenn verfahrbar (fahrbareStehleiter) – gegen Verschieben sicher sein, selbsttätig wirkend beimBesteigen (Bild 2-8) und

Bild 2-8: Sicherungen gegen Wegrollen

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● müssen sicher aufgestellt sein (Bild 2-9).

Bild 2-9: Sichere Aufstellung

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2.4 Sonderformen von Leitern

Stehleitern mit aufgesetzter Schiebeleiter(Mehrzweckleiter) unterliegen beson-deren Bauanforderungen (Bild 2-10), da

Bild 2-10: Stehleiter mit aufgesetzter Schiebele

Halte-vorrichtung

diese als Steh- oder Anlegeleiter benutztwerden können.

Beachte die Anforderungen an die jeweilige Bauart.

iter – dreiteilige Mehrzweckleiter

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b1 = lichte Weite an der oberstenSprosse

b2 = äußere Breitedes Stütz-schenkels amFußende

L = Abstand zwischenStandflächeund Holmendeder Stehleiter

SchiebeleiterfünftobersteSprosse(obersteStandsprosse)

druckfeste Verbindung,z. B. Strebe,eine Seite drehbar undfest, eine Seite lösbar,zugfeste Verbindung,z. B. Kette, Band

Stehleiter

Bild 2-12: Podestleiter mit 3-teiligem Seitenschutz

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2.5 Podestleitern

… müssen

● ausreichend standsicher und tragfähig sein,

● rutschhemmend ausgeführte Stufen,Flachsprossen und Podeste haben(Bild 2-11),

● bei mehr als 1 m Standhöhe mit 3-teiligem Seitenschutz (Bild 2-12) umwehrt sein (ausge-nommen Podestzugang),

● Einrichtungen haben, die das unbe-absichtigte Verschieben der belastetenPodestleitern selbsttätig verhindern,

● an allen Schraubenverbindungen Sicherungen gegen unbeabsichtigtes Lösen besitzen.

Bild 2-11: Podestleiter

18

19

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2.6 Benutzung von mechanischen Leitern

Beim Einsatz von mechanischen Leiternist darauf zu achten, dass

● die Stützspindeln richtig ausgefahrenwerden,

● die Aufstellung der mechanischen Leitern auf tragfähigem Untergrund erfolgt,

● die Sperrklinken, die ein Zurück-rutschen des ausgefahrenen Leiter-teiles verhindern, ordnungsgemäß einrasten,

● die zulässige Belastung nicht überschritten wird,

● die Betriebsanleitung und die Betriebsanweisung an der Verwen-dungsstelle vorliegt,

● der Auf- und Abbau und die Benutzungunter fachkundiger Aufsicht erfolgt.

● Beim Arbeiten von der Leiter aus istAnseilschutz erforderlich, sofern keineumwehrte Plattform (z. B. Arbeitskorb)vorhanden oder die Leiter mit einemRückenschutz ausgerüstet ist.

● Bei starkem Wind sind die Arbeiten von der Leiter aus einzustellen oder die Leiter muss gegen Umkippengesichert sein.

● Mechanische Leitern ohne Arbeitskorb dürfen nicht verfahren, geschwenkt, ein- oder ausgezogen werden, solange sich jemand auf der Leiter befindet.

2.7 Benutzungvon Bauleitern

Die Bauleiter wird als Anlegeleiter verwendet (siehe Abschnitt 2.2 – Anlege-leitern).

Die Verbindung der Sprossen und Holme muss 20 cm in der Tiefe des Holms versetzt und durch Draht-stifte ( 75 cm) gesichert sein.

Einfach aufgenagelte Sprossen sind unzulässig.

● Keine behelfsmäßige Verlängerungdurchführen!

● Keine schadhaften Leitern benutzen –Aussonderung!

● Keine deckenden Anstriche auftragen!

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3 Leitern regelmäßig prüfen

Der Arbeitgeber hat sicherzustellen, dassdie Arbeitsmittel (hier Leitern), deren Sicherheit von den Montagebedingungenabhängt, nach der Montage und vor der ersten Inbetriebnahme sowie nach jeder Montage auf einer neuen Bau-stelle oder an einem neuen Standort ge-prüft werden.

Zweck der Prüfungen

Feststellung: sichere Funktion des Arbeitsmittels

Die Prüfungen sind durch eine befähigtePerson durchzuführen.

Unterliegen die Arbeitsmittel schädi-genden Einflüssen, die zu gefährlichen Situationen führen können, hat der Arbeit-geber die Arbeitsmittel entsprechend der ermittelten Fristen (Gefährdungs-beurteilung) durch die befähigte Personprüfen zu lassen.

Definition befähigte Person

Befähigte Person im Sinne der Ver-ordnung ist eine Person, die durch ihreBerufsausbildung, Berufserfahrung und ihre zeitnahe berufliche Tätigkeit überdie erforderlichen Fachkenntnisse zurPrüfung der Arbeitsmittel verfügt.

Die Zeitabstände für die Prüfung richtensich nach den Betriebsverhältnissen, insbesondere nach der Nutzungshäufig-keit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und

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Schwere festgestellter Mängel bei vorangegangenen Prüfungen.

Erfahrungsgemäß bereitet die Einhaltungvon Prüffristen und die Erfassung aller im Betrieb vorhandenen Leitern und an-deren Aufstiegen Schwierigkeiten, wennhierfür nicht bestimmte Hilfsmittel verwendet werden. Um die Erfassung undregelmäßige Prüfung aller Aufstiege sicherzustellen, empfiehlt es sich, diesezu nummerieren und in einem Kontroll-buch zu erfassen.

Bei der regelmäßigen Prüfung sollte besonders auf folgende Punkte geachtetwerden:

● Verschleiß, Verformung und Zerstörung von Bauteilen,

● fehlende Bauteile und

● ordnungsgemäße Funktion der Verbindungselemente (z. B. Gelenke bei einteiliger Mehrzweckleiter [siehe Abschnitt 1.3]).

Diese systematische Überprüfung von Leitern lässt sich am besten unterZuhilfenahme einer Prüfliste, die konkrete Fragen zur Arbeitssicherheit im Zusammenhang mit Leitern enthält,durchführen.

Beispiel einer Prüfliste und eines Leitern-Kontrollblattes – siehe Anhang 3und 4.

en

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4 Leitern in Stand halt

Der Unternehmer hat schadhafte Leiternund Tritte der Benutzung zu entziehen. Er darf diese erst nach sachgerechter In-standsetzung, wenn die ursprünglicheFestigkeit wieder hergestellt und das sichere Begehen gewährleistet ist, für dieBenutzung freigeben.

Unsachgemäßes Instandsetzen, z. B.Bandagen um gebrochene Leiterholmeund das unsachgemäße Schweißen von Leichtmetall-Leitern, ist verboten.

Bei der Auswechselung von Sprossen ist darauf zu achten, dass schadhafte oder fehlende Sprossen der gleichen Artverwendet werden.

Beachte:

Die Instandsetzung von Leitern darf nur von Fachpersonal – Hersteller oder autorisierte Firma – durchgeführtwerden.

21

22

5 Vorschriften und Regeln

5.1

5.2und sonstige Schriften

● BetrSichV – Betriebssicherheitsverordnung

5.3 DIN-Normen

● DIN EN 131-1„Leitern; Begriffe, Bauarten, Funktionsmaße“

● DIN EN 131-2„Leitern; Anforderungen, Prüfung, Kennzeichnung und Information“

● DIN V 8418„Benutzerinformation; Hinweise für die Erstellung“

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Vorschriften

● „Bauarbeiten“ (GUV-V C 22)

● „Leitern und Tritte“ (GUV-V D 36)

Regeln, Informationen, Grundsätze

● „Stehleitern“ (GUV-I 607)

● „Podestleitern“ (GUV-I 637)

● „Umgang mit Mehrzweckleitern“ (GUV-I 651)

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Anhang 1

Arbeiten geringen Umfanges – kurzzeitige Bauarbeiten

● Wartungs- und Inspektionsarbeiten

● Mess-, Richt- und Lotarbeiten

● Lampenwechsel in Leuchten

● An- und Abschlagen von Anschlagmitteln im Hebezeugbetrieb

● Ausrichten von Montageteilen

● Verschrauben von einzelnen Montageteilen

● Anbringen von Schildern

● Reparatur von Rolltorantrieben

● Anbringen und Reparatur von Markisen und Vordächern

● Montage- und Instandhaltungsarbeiten an Lüftungs-, Klima- und Heizungsanlagen

● Anbringen von Geländern und Verkleidungen in Wohnungen und an Häusern

● Montage von kleinen Bühnen und kleinen Regalanlagen

● Anstricharbeiten von kleinen Bauteilen – Reparaturanstriche

● Auswechselung von Platten in Verkleidungen

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Anhang 2 – Muster einer Betriebsanweisung –

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Formblatt zur Überprüfung von Leitern und Tritten entsprechend der Unfallverhütungs-

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Anhang 3 – Muster eines Leitern-Kontrollblattes –

Leitern-Kontrollblatt

Inventar-Nr. der Leiter

Standort/Abteilung

Art der Leiter □ Anlegeleiter □ Mehrzweckleiter□ Schiebeleiter □ Podestleiter□ Seilzugleiter □ Steckleiter□ Stehleiter □ Tritt□ sonstige _________________________

Werkstoff der Leiter □ Aluminium □ Stahl□ Kunststoff □ Edelstahl□ Holz

Anzahl der Sprossen/Stufen

Leiterlänge/Leiter gekürzt auf

Hersteller/Händler

Artikel/Typ-Nr.

Datum der Anschaffung

Datum der Verschrottung

Name der befähigten Person

(ehemals Sachkundiger)

Nächste Prüfung siehe Prüfplakette

Die Ergebnisse dieser Überprüfung sind in der umseitig aufgeführten Tabelle festzuhalten!

Die Unfallverhütungsvorschrift fordert, dass eine beauftragte Person Tritte und Leitern wieder-kehrend auf deren ordnungsgemäßen Zustand prüft. Die Zeitabstände für die Prüfung richten sich

insbesondere nach der Nutzungshäufigkeit, der Beanspruchung bei der Benutzung sowie der Häufigkeit und Schwere der festgestellten Mängel von vorausgegangenen Prüfungen.

Für Garantieansprüche ist der Nachweis der regelmäßigen Prüfung erforderlich.

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vorschriften „Leitern und Tritte“ GUV-V D36 bzw. BGV D36

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noch Anhang 3 – Muster eines Leitern-Kontrollblattes –

Prüfkriterien 1. Prüfung 2. Prüfung 3. Prüfung 4. Prüfung 5. Prüfung

1. Holme

Verformung

Beschädigung (z. B. Risse)

Scharfe Kanten, Splitter, Grat

Abnutzung

Schutzbehandlung (bei Holz)

2. Sprossen/Stufen/Plattform

Verformung

Beschädigung

Scharfe Kanten, Splitter, Grat

Verbindung zum Holm (z. B. Bördelung,Schraub-/Niet-Verbindung, Schweißnaht)

Abnutzung (z. B. Trittfläche, Plattformauflage)

3. Spreizsicherungen

Vollständigkeit/Befestigung

Funktionsfähigkeit

Beschädigung

4. Beschlagteile

Beschädigung/Korrosion

Vollständigkeit/Befestigung

Funktionsfähigkeit

Abnutzung

Schmierung (mech. Teile)

5. Leiterfüße/Rollen

Vollständigkeit/Befestiung

Abnutzung/Beschädigung

Funktionsfähigkeit

6. Zubehör (z. B. Holmverlängerung,Fußverbreiterung, Wandabstützung

Vollständigkeit/Befestigung

7. Kennzeichnung

Betriebsanleitung (z. B. Piktogramm)

8. Kontrollergebnis

Leiter i. O. und verwendungsfähig

Reparatur notwendig

Leiter sofort verschrotten

Bemerkungen

Nächste Prüfung (Monat/Jahr)

Leiter überprüft Datum

Unterschrift

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Anhang 4 – Muster einer Prüfliste –

1. Wird vor jedem Einsatz von Leitern geprüft, ob die Verwendung von sicheren Ver-kehrswegen bzw. Arbeitsplätzen möglich ist?

2. Wurden die Mitarbeiter über den richtigen Umgang mit den im Betrieb vorhan-denen Leitern unterwiesen?

3. Stehen für die benötigten Einsatzfälle geeignete Leitern mit ausreichender Län-ge zur Verfügung?

4. Wurde den Mitarbeitern gesagt, für welche Einsatzzwecke welche betrieblichenLeitern vorgesehen sind?

5. Werden die Mitarbeiter angehalten, den ordnungsgemäßen Zustand einer Leitervor jeder Benutzung durch Sichtkontrolle zu prüfen?

6. Werden Leitern mit Mängeln sofort der Benutzung entzogen und zur Instandset-zung oder zur Verschrottung gegeben?

7. Sind die Mitarbeiter unterwiesen, Tische, Stühle, Hocker, Kisten, Regale undähnliche Aufstiege nicht anstelle von Leitern zu benutzen?

8. Ist ein Mitarbeiter ausdrücklich mit der Leiterprüfung beauftragt, wenn im Be-trieb mehrere Leitern vorhanden sind und sind diese Leitern nummeriert?

9. Werden Leitern nur auf waagerechtem festen Untergrund aufgestellt und werdenim Bedarfsfall lastverteilende Unterlagen, z. B. Holzbretter, verwendet?

10. Werden beim Einsatz von Leitern in Verkehrswegen besondere Schutz-maßnahmen getroffen, z. B. Sperren des Verkehrsweges, Einsatz von Warn-posten?

11. Werden bei der Prüfung der Standfestigkeit einer aufgestellten Leiter auch diebei den vorgesehenen Arbeiten auftretenden zusätzlichen Kräfte in vertikaler undhorizontaler Richtung berücksichtigt?

12. Werden Arbeiten von Leitern aus nur dann durchgeführt, wenn deren Umfangund der Schwierigkeitsgrad der Arbeiten gering sind?

13. Werden Arbeiten mit hohem Kraftaufwand, z. B. Montage größerer oder schwe-rerer Gegenstände, von Leitern aus wegen der Umsturzgefahren nicht durchge-führt?

14. Werden Werkzeuge und Kleinmaterialien bei Arbeiten auf Leitern in geeignetenBehältern, z. B. Umhängetaschen, mitgeführt?

15. Wird darauf geachtet, dass die Mitarbeiter beim Arbeiten von Leitern aus dieserechtzeitig umsetzen, um ein weites seitliches Herausbeugen zu verhindern?

16. Sind die Mitarbeiter bei Arbeiten von Leitern aus darüber unterrichtet, dass der sichere Arbeitsbereich in seitlicher Richtung nur maximal eine halbe Arm-länge nach rechts und links beträgt?

17. Kontrollieren die Benutzer vor dem Besteigen von Stehleitern stets denordnungsgemäßen Sitz und die einwandfreie Funktion der Spreizsicherung?

18. Werden Stehleitern bei Stand auf einem Leiterschenkel nur bis zur drittletztenStufe/Sprosse bestiegen?

19. Wird von Stehleitern nicht auf hoch gelegene Arbeitsplätze sowie nicht auf Büh-nen/Galerien übergestiegen?

20. Werden Anlegeleitern nur an tragfähige Stützpunkte, nicht an Glasscheiben,Spanndrähte usw. angelegt?

21. Wird bei der Benutzung von Anlegeleitern auf den richtigen Anstellwinkel von ca. 65 bis 75° geachtet?

22. Wird darauf geachtet, dass Wangen/Holme von Anlegeleitern nicht geflickt oderbehelfsmäßig verlängert werden?

Raum für ergänzende betriebsbezogene Fragen

23.

Prüfliste zu:

Leitern

Meister, Sicherheitsbeauftragteroder Sicherheitsfachkraft: Abt.:

weitergegeben an: am:

Feststellungen und Bemerkungen

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Überreicht und zu beziehendurch den zuständigenUnfallversicherungsträger:

Baden-WürttembergUnfallkasse Baden-Württemberg,Hauptsitz Stuttgart:Augsburger Straße 700, 70329 Stuttgart,Postanschrift: 70324 Stuttgart,Tel. (0711) 93 21-0, Fax (0711) 93 21-500,Sitz Karlsruhe:Waldhornplatz 1, 76131 Karlsruhe,Postanschrift: 76128 Karlsruhe,Tel. (07 21) 60 98-1, Fax (07 21) 60 98-52 00

BayernBayerischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Bayerische Landesunfallkasse,Ungererstraße 71, 80805 München,Postanschrift: 80791 München,Tel. (0 89) 3 60 93-0, Fax (0 89) 3 60 93-135

Unfallkasse München,Müllerstraße 3, 80469 München,Postanschrift: 80313 München,Tel. (0 89) 2 33-2 80 94, Fax (0 89) 2 33-2 64 84

BerlinUnfallkasse Berlin,Culemeyerstraße 2, 12277 Berlin-Marienfelde,Postfach 48 05 84, 12254 Berlin.Tel. (0 30) 76 24-0, Fax (0 30) 76 24-11 09

BrandenburgUnfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 11 13, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 52 16-0, Fax (03 35) 54 73 39

Feuerwehr-Unfallkasse Brandenburg,Müllroser Chaussee 75, 15236 Frankfurt,Postanschrift: Postfach 1113, 15201 Frankfurt,Tel. (03 35) 5216-0, Fax (03 35) 54 73 39

BremenUnfallkasse Freie Hansestadt Bremen,Walsroder Straße 12–14, 28215 Bremen,Tel. (04 21) 3 50 12-0, Fax (04 21) 3 50 12-14

HamburgLandesunfallkasse Freie und Hansestadt Hamburg, Spohrstraße 2, 22083 Hamburg,Postanschrift: Postf. 76 03 25, 22053 Hamburg,Tel. (0 40) 2 71 53-0, Fax (0 40) 2 70 69 87

Feuerwehr-Unfallkasse Hamburg,Berliner Tor 49, 20099 Hamburg,Tel. (0 40) 3 09 04 92 89, Fax (0 40) 3 09 049181

HessenUnfallkasse Hessen,Leonardo-da-Vinci-Allee 20, 60486 Frankfurt,Postanschrift: Postf. 10 10 42, 60010 Frankfurt,Tel. (0 69) 2 99 72-440, Fax (0 69) 2 99 72-588

Mecklenburg-VorpommernUnfallkasse Mecklenburg-Vorpommern,Wismarsche Straße 199, 19053 Schwerin,Tel. (03 85) 51 81-0, Fax (03 85) 51 81-111

Feuerwehr-Unfallkasse Nord, Landesgeschäfts-stelle Mecklenburg-Vorpommern,Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin,Tel. (03 85) 30 31-700, Fax (03 85) 30 31-706

NiedersachsenBraunschweigischer Gemeinde-Unfallversicherungsverband,Berliner Platz 1C, 38102 Braunschweig,Postanschrift: Postfach 15 42,38005 Braunschweig,Tel. (05 31) 2 73 74-0, Fax (05 31) 2 73 74-40

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover, Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (0511) 87 07-0, Fax (0511) 87 07-188

Landesunfallkasse Niedersachsen,Am Mittelfelde 169, 30519 Hannover,Postanschrift: Postf. 8103 61, 30503 Hannover,Tel. (05 11) 87 07-0, Fax (05 11) 87 07-202

Gemeinde-Unfallversicherungsverband Oldenburg, Gartenstraße 9, 26122 Oldenburg,Postanschrift: Postfach 27 61, 26017 Oldenburg,Tel. (04 41) 77 90 90, Fax (04 41) 7 79 09 50

Feuerwehr-Unfallkasse Niedersachsen,Aegidientorplatz 2a, 30159 Hannover,Postanschrift: Postfach 280, 30002 Hannover,Tel. (0511) 98 95-431, Fax (0511) 98 95-433

Nordrhein-WestfalenRheinischer Gemeindeunfallversicherungs-verband, Heyestraße 99, 40625 Düsseldorf,Postanschrift: Postf. 12 05 30, 40605 Düsseldorf,Tel. (02 11) 28 08-0, Fax (02 11) 28 08-119

Gemeindeunfallversicherungsverband Westfalen-Lippe,Salzmannstraße156, 48159 Münster,Postanschrift: Postfach 59 67, 48135 Münster,Tel. (02 51) 2102-0, Fax (02 51) 2185 69

Landesunfallkasse Nordrhein-Westfalen,Ulenbergstraße 1, 40223 Düsseldorf,Tel. (0211) 90 24-0, Fax (0211) 90 24-180

Feuerwehr-Unfallkasse Nordrhein-Westfalen,Provinzialplatz 1, 40591 Düsseldorf,Postanschrift: 40195 Düsseldorf,Tel. (0211) 97 79 89-0, Fax (0211) 97 79 89-29

Rheinland-PfalzUnfallkasse Rheinland-Pfalz,Orensteinstraße 10, 56626 Andernach,Postanschrift: 56624 Andernach,Tel. (0 26 32) 9 60-0, Fax (0 26 32) 9 60-311

SaarlandUnfallkasse Saarland,Beethovenstraße 41, 66125 Saarbrücken,Postanschrift: Postfach 20 02 80, 66043 Saar-brücken,Tel. (0 68 97) 97 33-0, Fax (0 68 97) 97 33-37

SachsenUnfallkasse Sachsen,Rosa-Luxemburg-Straße 17a, 01662 Meißen,Postanschrift: Postfach 42, 01651 Meißen,Tel. (0 35 21) 7 24-0, Fax (0 35 21) 7 24-111

Sachsen-AnhaltUnfallkasse Sachsen-Anhalt,Käsperstraße 31, 39261 Zerbst,Postanschrift: 39258 Zerbst,Tel. (0 39 23) 7 51-0, Fax (0 39 23) 7 51-333

Feuerwehr-Unfallkasse Sachsen-Anhalt,Carl-Miller-Straße 7, 39112 Magdeburg,Tel. (03 91) 5 44 59-0, 6 22 48 73 u. 6 22 4813,Fax (03 91) 5 44 59-22

Schleswig-HolsteinUnfallkasse Schleswig-Holstein,Seekoppelweg 5a, 24113 Kiel,Tel. (04 31) 64 07-0, Fax (04 31) 64 07-250

Feuerwehr-Unfallkasse Nord,Landesgeschäftsstelle Schleswig-Holstein,Sophienblatt 33, 24114 Kiel,Postanschrift: 24097 KielTel. (04 31) 6 03-2113, Fax (04 31) 6 03-13 95

ThüringenUnfallkasse Thüringen,Humboldtstraße 111, 99867 Gotha,Postanschrift: Postfach 10 03 02, 99853 Gotha,Tel. (0 36 21) 7 77-0, Fax (0 36 21) 7 77-111

Feuerwehr-Unfallkasse Thüringen,Magdeburger Allee 4, 99086 Erfurt (Tivoli),Tel. (03 61) 55 18-200, Fax (03 61) 55 18-221

Eisenbahn-UnfallkasseRödelheimer Straße 49, 60487 Frankfurt/Main,Tel. (0 69) 4 78 63-0, Fax (0 69) 4 78 63-151

Unfallkasse Post und TelekomEuropaplatz 2, 72072 Tübingen,Postanschrift: Postfach 27 80, 72017 Tübingen,Tel. 0180 5 00 16 32, Fax (0 70 71) 9 33-43 98

Unfallkasse des BundesWeserstraße 47, 26382 Wilhelmshaven,Postanschrift: Postf. 180, 26380 Wilhelmshaven,Tel. (0 44 21) 4 07-0, Fax (0 44 21) 4 07-406

Die jeweils aktuellen E-mail- und Internet-Adressen der hier aufgelisteten Unfallversicherungsträger finden Sie auf derHomepage des Bundesverbandes der Unfallkassen: www.unfallkassen.de unter der Rubrik „Ihr Unfallversicherungsträger“.

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Bestell-Nr. GUV-I 521

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