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Leitern und Tritte KB 009 7/2017 kurz & bündig © Wismut GmbH, Foto: Wismut GmbH Auswahl des geeigneten Arbeits- mittels im Rahmen der Planung des Arbeitsauſtrages Bevor der Unternehmer eine Leiter oder einen Tritt als Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen zur Verwendung bereitstellt, muss er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung er- mitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit si- cherer ist. Der Einsatz einer Leiter/eines Tritts ist nur zulässig, wenn es sich um eine kurzzeitige Tätigkeit handelt und die Arbei- ten mit der Leiter/dem Tritt sicher durchgeführt werden können. Es muss sich bei der Leiter also um ein geeignetes Arbeitsmittel handeln. Die folgenden Punkte sollen bei der Bewertung helfen: > Leiter als Arbeitsweg oder Arbeitsplatz? > Leitertyp, z. B. Stehleiter oder Anlegeleiter? > Arbeitshöhe bzw. Leiterlänge? > Aufstellort und -fläche (Verkehrsflächen?)? > Einsatzort: im Außenbereich oder Innenbereich, z. B. nass, windig? > Hilfsmittel beim Einsatz erforderlich? > Einsatz nach Betriebsanleitung (Leiterauleber) möglich? Der Einsatz von tragbaren Leitern und Tritten birgt in der betrieblichen Praxis ein hohes Gefährdungspotential. Deshalb dürfen Leitern nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung sagt hierzu, dass die Verwendung von Leitern nur bei Arbeiten mit geringer Gefährdung und kurzer Dauer zulässig ist. Beim Einsatz von Leitern und Tritten ist zu beachten > Unterweisung der Beschäſtigten auf Basis der vorhandenen Be- triebsanweisung. > Vor Arbeitsbeginn einfache Sicht- und Funktionsprüfung durch- führen. > Defekte/schadhaſte Leitern sind der weiteren Benutzung auch durch andere Personen zu entziehen. > Standsicherheit gewährleisten, z. B. durch dem Untergrund an- gepasste Leiterfüße, Fußverbreiterung, Holmverlängerung beim Einsatz auf Treppen. > Beim Arbeiten auf einer Leiter nicht hinauslehnen, der Schwer- punkt muss immer zwischen den Leiterholmen liegen. > Nur zertifiziertes und für die jeweilige Leiter geeignetes Zubehör verwenden wie z. B. schwenkbarer Leiterfuß, Einhängevorrichtung, Holmverlängerung. Abbildung 1: Schwenkbarer Leiterfuß Abbildung 2: Holmverlängerung

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Leitern und Tritte

KB 009

7/2017 kurz & bündig

© Wismut GmbH, Foto: Wismut GmbH

Auswahl des geeigneten Arbeits-mittels im Rahmen der Planung des Arbeitsauft ragesBevor der Unternehmer eine Leiter oder einen Tritt als Arbeitsplatz oder als Zugang zu hochgelegenen Arbeitsplätzen zur Verwendung bereitstellt, muss er im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung er-mitteln, ob nicht ein anderes Arbeitsmittel für diese Tätigkeit si-cherer ist. Der Einsatz einer Leiter/eines Tritts ist nur zulässig, wenn es sich um eine kurzzeitige Tätigkeit handelt und die Arbei-ten mit der Leiter/dem Tritt sicher durchgeführt werden können. Es muss sich bei der Leiter also um ein geeignetes Arbeitsmittel handeln.

Die folgenden Punkte sollen bei der Bewertung helfen: > Leiter als Arbeitsweg oder Arbeitsplatz? > Leitertyp, z. B. Stehleiter oder Anlegeleiter? > Arbeitshöhe bzw. Leiterlänge? > Aufstellort und -fläche (Verkehrsflächen?)? > Einsatzort: im Außenbereich oder Innenbereich,

z. B. nass, windig? > Hilfsmittel beim Einsatz erforderlich? > Einsatz nach Betriebsanleitung (Leiteraufk leber) möglich?

Der Einsatz von tragbaren Leitern und Tritten birgt in der betrieblichen Praxis ein hohes Gefährdungspotential. Deshalb dürfen Leitern nur unter bestimmten Bedingungen eingesetzt werden. Die Betriebssicherheitsverordnung sagt hierzu, dass die Verwendung von Leitern nur bei Arbeiten mit geringer Gefährdung und kurzer Dauer zulässig ist.

Beim Einsatz von Leitern und Tritten ist zu beachten > Unterweisung der Beschäft igten auf Basis der vorhandenen Be-

triebsanweisung. > Vor Arbeitsbeginn einfache Sicht- und Funktionsprüfung durch-

führen. > Defekte/schadhaft e Leitern sind der weiteren Benutzung auch

durch andere Personen zu entziehen. > Standsicherheit gewährleisten, z. B. durch dem Untergrund an-

gepasste Leiterfüße, Fußverbreiterung, Holmverlängerung beim Einsatz auf Treppen.

> Beim Arbeiten auf einer Leiter nicht hinauslehnen, der Schwer-punkt muss immer zwischen den Leiterholmen liegen.

> Nur zertifi ziertes und für die jeweilige Leiter geeignetes Zubehör verwenden wie z. B. schwenkbarer Leiterfuß, Einhängevorrichtung, Holmverlängerung.

Abbildung 1:Schwenkbarer Leiterfuß

Abbildung 2:Holm verlän gerung

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> Arbeitsbereich sichern, z. B. im Bereich von Verkehrs- und Fahr-wegen oder hinter Türen.

> Das Gewicht des mitzuführenden Werkzeuges und Materials darf 10 kg nicht überschreiten.

> Die Windangriffsflache von mitgeführten Gegenständen darf nicht mehr als 1 m2 betragen.

Für die tägliche Arbeitsaufgabe kann eine Vielzahl von Leitern in Frage kommen. Im Folgenden finden Sie eine Beschreibung der gängigsten Leitertypen inklusive Auswahlkriterien.

Anlegeleitern > Sie können eingesetzt werden, um einen höher liegenden Ar-

beitsplatz zu erreichen und auf ihn umzusteigen, dabei darf der zu überbrückende Höhenunterschied 5 m nicht überschrei-ten.

> Die maximale Arbeitshöhe auf Anlegeleitern beträgt 7 m. > Zum Übersteigen auf höher gelegene Arbeitsplätze muss die An-

legeleiter mindestens 1 m über die Ausstiegsstelle hinausragen. > Die obersten 3 Sprossen dürfen nicht benutzt werden, da sonst

die Gefahr des Wegrutschens besteht. > Es sind bestimmte Anlegewinkel einzuhalten:

∙ Sprossenanlegeleiter 65–75° (siehe Abbildung 3) ∙ Stufenanlegeleiter so stellen, dass Stufen waagerecht

(60 –70°) sind > Um die Standsicherheit der Leiter zu verbessern eignen sich:

∙ Einhängevorrichtungen ∙ Anbinden des Leiterkopfes

> Anlegeleitern gibt es auch als Schiebeleitern. Beim Einsatz muss auf das Einrasten der Feststelleinrichtung geachtet werden. Die Leiter darf nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Länge zusammengesteckt oder ausgezogen werden.

> Beim Arbeiten auf Anlegeleitern muss ein sicheres Festhalten gewährleistet sein. Der Beschäftigte muss sich immer mit einer Hand an der Leiter festhalten können.

> Der Beschäftigte muss bei der Erfüllung seiner Arbeitsaufgabe immer mit beiden Füßen auf einer Sprosse stehen.

65–75°

Abbildung 3: Abschätzung des Anlegewinkels einer Sprossenleiter mit der Ellenbogenmethode

StehleiternStehleitern sind zweischenklige, freistehende Leitern mit oder ohne Plattform. > Von Stehleitern darf nicht auf andere Arbeitsplätze oder Ver-

kehrswege übergestiegen werden. > Stehleitern nur mit fest angebrachten, gespannten bzw. einge-

rasteten Spreizsicherungen verwenden. Eine Verwendung als Anlegeleiter ist nicht zulässig.

> Bei Stehleitern ohne Halteeinrichtung die obersten zwei Spros-sen nicht besteigen.

> Bei Stehleitern mit Halteeinrichtung die oberste Sprosse nicht besteigen, Ausnahme: sofern eine Sicherheitsbrücke vorhan-den ist.

Sicherheitsbrücke

Halteeinrichtung

Abbildung 4: Stehleiter mit Sicherheitsbrücke und Halteeinrichtung

Abbildung 5: Einsatz Stehleiter

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MehrzweckleiternMehrzweckleitern sind mehrteilige Sprossenleitern, die als Schie-beleiter, Stehleiter oder Stehleiter mit aufgesetzter Schiebe leiter benutzt werden können. Die Leiterteile können auch als einteilige Anlegeleiter benutzt werden. > Die oberen vier Sprossen bei Stehleitern mit aufgesetzter Schie-

beleiter nicht betreten. > Leiter nur bis zu der vom Hersteller angegebenen Länge zusam-

menstecken oder ausziehen. > Bei Schiebeleitern auf Einrasten der Feststelleinrichtung achten. > Einteilige Mehrzweckleitern mit Gelenken erst benutzen, wenn

sich alle Gelenke in Sperrstellung befinden.

TritteNeben Leitern existieren auch Tritte, die zum Aufstieg bei geringen Höhen eingesetzt werden. Sie sind maximal 1 m hoch und haben bis zu 4 Stufen. Die obersten Stufen bzw. die Plattform dürfen auf Grund ihrer Bauart betreten werden.

Abbildung 6: Leitertritt

Abbildung 7: Elefantenfuß

Sonderbauformen von Leitern und Tritten für verschiedene AnwendungenImmer mehr Hersteller von Leitern und Tritten bieten Sonderbau-formen, wie > zusätzliche Geländer, > vergrößerte Standflächen oder > Ablagemöglichkeiten

an.

Somit können an spezielle Arbeits-/Aufstiegsanforderungen an-gepasste Leitern beschafft werden.

© ZARGES GmbH, Foto: ZARGES GmbH

Abbildung 8: Sonderlösung Betankungsleiter

Unterweisung der BeschäftigtenDie Unterweisung der Beschäftigten erfolgt auf Basis der durchge-führten Gefährdungsbeurteilung und auf Grundlage der Betriebs-anweisung.

Sie hat regelmäßig, mindestens einmal jährlich und anlassbezo-gen zu erfolgen.

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Einweisung der BeschäftigtenDie Einweisung der Beschäftigten erfolgt anhand der leiterspe-zifischen Betriebsanleitung (Leiteraufkleber und ggf. weitere Un-terlagen des Herstellers). In der Regel beinhaltet die Einweisung: > Hinweise zur bestimmungsgemäßen Benutzung, > bauartspezifische Hinweise, > Hinweise auf zusätzliche Gefährdungen, die sich auch aus der

konkreten Tätigkeit oder dem Arbeitsumfeld ergeben können.

Die Einweisung erfolgt vor der erstmaligen Benutzung.

Prüfung von Leitern > Jede Leiter muss individuell erkennbar bzw. mit einer Kennung

versehen sein. > Leitern sind vor jedem Gebrauch einer einfachen Sicht- und

Funktionsprüfung zu unterziehen. Bei der Sichtprüfung sind die Leitern in Gebrauchsstellung zu beurteilen.

Besonders zu beachten sind dabei: ∙ Spreizscherung ∙ Spreizgelenke ∙ Beschädigungen von Füßen, Holmen und Sprossen

> Leitern und Tritte müssen in regelmäßigen Abständen von einer befähigten Person nach Betriebssicherheitsverordnung geprüft werden. Die Prüffristen sind festzulegen nach

∙ Nutzungshäufigkeit, ∙ der Beanspruchung bei der Benutzung sowie ∙ nach Transport- und Lagerbedingungen.

> Die Ergebnisse der regelmäßigen Prüfung sind zu dokumen-tieren. Hierzu kann die beigefügte Checkliste auf Seite 5 ver-wendet werden. Diese Checkliste kann auch als Orientierung für die einfache Sicht- und Funktionsprüfung verwandt werden.

Abbildung 9: Leiteraufkleber – Beispiel

Reparatur/Wartung > Beschädigungen sachgemäß reparieren, ggf. Neubeschaffung. > Typische Reparaturen an Leitern sind: Füße wechseln, Spreiz-

sicherung erneuern. > Leitern von Verunreinigungen befreien, die die Funktionsfähig-

keit und sichere Benutzung beeinträchtigen oder die tägliche einfache Sicht- und Funktionsprüfungen behindern.

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Separate Prüfplakette (auch häufig Teil des sogenannten

Leitern aufk lebers)

Geprüft gemäß DGUV Information 208-016

(bisher BGI 694)

Die Prüfplakette kann separat auf der Aufstiegshilfe angebracht sein. Sie kann aber auch Teil des Leiter-

aufklebers sein.

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Kontrollblatt/Checkliste Leitern und TritteDas folgende Kontrollblatt/Checkliste wurde in Anlehnung an die DGUV Information 208-016 erstellt. Es fasst eine Prüfung von Lei-tern und Tritten beispielhaft zusammen und kann für die Prüfung verwendet werden.

Bei mindestens einem Mangel in einem Prüfkriterium ist dieses als mangelhaft anzusehen und die Leiter/der Tritt ist der Benut-zung zu entziehen. Eine weitere Benutzung darf erst nach sach-gemäßer Reparatur erfolgen. Ist dies nicht möglich, ist eine Neu-anschaffung erforderlich.

Bildnachweis:

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Leitern und Tritte KB 009

Inventar-Nr. der Leiter/des Tritts,Typ, Größe, Werkstoff:

Name des/der Prüfenden:

Prüfkriterien Bewertungin Ordnung mangelhaft

1. Holme/Sprossen/Stufen/Plattform

∙ Verformung

∙ Beschädigung (z. B. Risse, Löcher)

∙ Scharfe Kanten, Splitter, Grat

∙ Schutzbehandlung (bei Holz)

∙ Verbindung zum Holm (z. B. Bördelung, Schraub-/Nietverbindung, Schweißnaht)

∙ Abnutzung (z. B. Holme, Trittflächen, Plattformauflage)

2. Spreizsicherungen

∙ Vollständigkeit/Befestigung

∙ Funktionsfähigkeit

∙ Beschädigung

3. Beschlagteile

∙ Beschädigung/Korrosion

∙ Vollständigkeit/Befestigung

∙ Funktionsfähigkeit

∙ Abnutzung

∙ Schmierung (mechanische Teile)

4. Leiter-/Trittfüße/Rollen

∙ Vollständigkeit/Befestigung

∙ Abnutzung/Beschädigung

∙ Funktionsfähigkeit

5. Zubehör (z. B. Holmverlängerung, Fußverbreiterung, Wandabstützung)

∙ Vollständigkeit/Befestigung/keine Beschädigung

6. Kennzeichnung

∙ Betriebsanleitung (z. B. Piktogramm)

7. Kontrollergebnis

∙ Leiter/Tritt i. O. und verwendungsfähig

∙ Reparatur notwendig

∙ Leiter/Tritt sofort aussondern

Bemerkungen:

Nächste Prüfung (Monat/Jahr):

Leiter/Tritt überprüft am/durch (Prüfdatum/Name):

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Berufsgenossenschaft Rohstoffe und chemische Industrie

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> E-Mail: [email protected]> Kontaktformular: www.bgrci.de/kontakt-schriften

Arbeitsschutz- gesetz (ArbSchG)1

November 2007

DGUV Information 208-016208-016

Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten

Leitern und TritteSicherheitskurzgespräche 09/2015

SKG 021

DGUV Information 208-016: Handlungs-anleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten2

SKG 021: Leitern und Tritte (Unterwei-sungshilfe)3

Bezugsquellen:1 Freier Download von Gesetzen und Verordnungen

unter www.gesetze-im-internet.de2 Freier Download: publikationen.dguv.de3 medienshop.bgrci.de

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ISBN: 978-3-86825-201-9

Anhang 1 der BetrSichV1

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Die VISION ZERO ist die Vision einer Welt ohne Arbeitsunfälle und arbeitsbedingte Erkran-kungen. Höchste Priorität hat dabei die Vermeidung tödlicher und schwerer Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten. Eine umfassende Präventionskultur hat die Vision Zero zum Ziel.