Leitfaden Aufnahmeverfahren in die Grundschule zum Schuljahr 2015/2016 1.

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Aufnahmeverfahren Aufnahmeverfahren inin

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zum Schuljahr zum Schuljahr

2015/20162015/20161

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Grundsätze im Grundsätze im Aufnahmeverfahren zum Aufnahmeverfahren zum

Schuljahr 2015/2016Schuljahr 2015/2016• Schulpflichtige Kinder: 01.10.2008 –

30.09.2009• An Bekenntnisschulen werden Kinder nach den

Grundsätzen des betreffenden Bekenntnisses erzogen (§ 26 Abs. 3 SchulG).

• „Bekenntniskinder“ haben an Bekenntnisschulen Vorrang. Diesen sind Kinder gleichgestellt, deren Eltern eine „Bekenntnis-Erklärung“ abgegeben haben

• Inhalt der Erklärung: der ausdrückliche Wunsch nach Unterrichtung und Erziehung im fremden Bekenntnis.

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• Kann-Kinder, die bis zum 15.11.2014 angemeldet wurden, werden den schulpflichtigen Kindern unter der Voraussetzung der Schulfähigkeit gleichgesetzt (VV AO-GS Ziffer 1.1 zu

§ 1 AO-GS), Rd. Erl. MSW 20.06.2008 in der derzeit gültigen Fassung• Im Anmeldeverfahren ist zwingend ein zweistufiges Verfahren zu beachten.

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• Eltern von schulpflichtigen Kindern erhalten im Vorfeld vom Schulamt ein Infoschreiben und einen Anmeldeschein, der die für sie nächst-gelegenen Schulen ausweist.

• Eltern von Kann-Kindern müssen vor der Anmeldung beim Schulamt einen Anmeldeschein anfordern.

• Eine verbindliche Anmeldung ist nur mit dem Original-Anmeldeschein möglich!

• Bei der Anmeldung wird den Eltern eine Anmeldebestätigung ausgehändigt (Vordruck 1)

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1.1. Stufe des Stufe des AufnahmeverfahrensAufnahmeverfahrensAnspruch auf AufnahmeAnspruch auf Aufnahme

• § 46 Abs.3 SchulG / § 1 Abs.2 Satz 1 AO-GS: Kinder, die gemäß § 35 Abs.1 SchulG schulpflichtig sind,

und Kann-Kinder, die schulfähig sind und bis zum

15.11.2014 angemeldet wurden, haben einen Anspruch auf Aufnahme in die ihrer Wohnung nächstgelegenen Grundschule der gewünschten Schulart in ihrer Gemeinde im Rahmen der vom Schulträger festgelegten Aufnahmekapazität.

– Eltern der schulpflichtigen Kinder erhalten im Oktober 2014 ein Schreiben vom Schulamt, in dem die nächstgelegenen Schulen aufgeführt sind (GGS, KGS, EGS)

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AnmeldescheinAnmeldeschein

nächstgelegene Schulen

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• Im Falle eines Anmeldeüberhanges von wohnsitznahen Kindern wird ein Aufnahmeverfahren gemäß § 1 Abs.3 AO-GS (abschließender Katalog) durchgeführt

1. Geschwisterkinder 2. Schulwege3. Besuch eines Kindergartens in der Nähe der Schule4. Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und

Schülern5. Ausgewogenes Verhältnis von Schülerinnen und

Schülern unterschiedlicher MutterspracheHärtefälle sind zu berücksichtigen.

– Über die Reihenfolge und die Auswahl der Kriterien entscheidet die Schulleitung in eigener Zuständigkeit.

1. Stufe des 1. Stufe des AufnahmeverfahrensAufnahmeverfahrens

Aufnahme bei AnmeldeüberhangAufnahme bei Anmeldeüberhang

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• Eine Zusage ist erst ab dem 01.03.2015 möglich!

• Eine konkrete Zusage ab dem 01.03.2015 durch die Schulleitung darf nur erfolgen, wenn die Eltern den Anmeldeschein des Schulamtes im Original vorlegen, die Schule als nächstgelegene aufgeführt ist und ausreichend Kapazitäten vorhanden sind.

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2. Stufe des Aufnahmeverfahrens2. Stufe des AufnahmeverfahrensAufnahme bei freien KapazitätenAufnahme bei freien Kapazitäten

• § 1 Abs.3 Satz 1 AO-GS: Im Rahmen freier Kapazitäten nimmt die Schule auch andere Kinder auf – Sind nach Aufnahme der Kinder, die einen Anspruch auf

Aufnahme haben, noch Kapazitäten frei, können weitere Kinder bis zur festgeschriebenen Kapazitätsgrenze aufgenommen werden.+ Antragskinder, die nach dem 15.11.2014 angemeldet

wurden+ Kinder, deren Wohnsitz nicht im Einzugsgebiet der

Schule liegt („wohnsitzfern“)+ Kinder mit Wohnsitz außerhalb Bonns (Kinder mit

Wohnsitz in Bonn sind vorrangig zu berücksichtigen - § 46 Abs. 3 SchulG)

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• Diese Kinder erhalten eine verbindliche Zusage erst dann, wenn die Aufnahmeverfahren der schulnah wohnenden Kinder abgeschlossen wurden (Zusage - Vordruck 2)

• Entscheidungszeitpunkt: ab dem 01.03.2015

Wird die Kapazitätsgrenze in Stufe 2 des Ausnahmeverfahrens überschritten, muss (wie auch in Stufe 1) ein Aufnahmeverfahren anhand der Aufnahmekriterien des § 1 Abs.3 AO-GS durchgeführt werden, s.o. Seite 7.

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DoppelanmeldungenDoppelanmeldungen• Zur Vermeidung von Doppelanmeldungen

werden den Eltern der schulpflichtigen Kinder Anmeldescheine zugeschickt.

• Eltern von Kann-Kindern sowie von Kindern, deren Wohnort außerhalb Bonns liegt, müssen vor der Schulanmeldung beim Schulamt einen Anmeldeschein anfordern.

• Eine Schulanmeldung ohne Anmeldeschein ist nicht zulässig!

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SchuleingangsuntersuchunSchuleingangsuntersuchungengen

Das Gesundheitsamt stellt rechtzeitig vor den Anmelde-tagen jeder Schule Listen mit Anmeldeterminen zur Verfügung.

Darin enthalten sind zwei Zeitkorridore:

• Untersuchung der Kann-Kinder (November-Februar)

• Untersuchung der schulpflichtigen Kinder (ab März)

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ZurückstellungZurückstellungGemäß § 35 Abs.3 SchulG

•Erhebliche gesundheitliche Gründe

•Grundlage ist ein schulärztliches Gutachten

•Anhörung der Eltern vor Entscheidung

•die Schulleitung entscheidet

• = absoluter Ausnahmefall!!

Die Entscheidung (Verwaltungsakt) ist den Eltern schriftlich bekannt zu geben. Amt 40-22 erhält eine Kopie.

(Vordruck 3) 13

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Vorschulische Vorschulische SprachförderkurseSprachförderkurse

Zum Schuljahr 2015/2016 werden Kinder schulpflichtig, deren Sprachvermögen im Rahmen von Delfin 4 im vergangenen Jahr überprüft wurde.

Gleichwohl werden auch im Frühjahr 2015 halbjährliche Sprachförderkurse für die Kinder eingerichtet, die seinerzeit nicht an Delfin 4 teilgenommen haben und die insofern im Kindergarten sprachlich nicht gefördert werden.

Zum Thema „Sprachstandsfeststellung bei der Anmeldung zur Grundschule“ erhalten die Schulen jährlich ein gesondertes Rundschreiben des Schulamtes.

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ZeitachseZeitachse

Zusage für schulnah wohnende Kinder (schulpflichtigeKinder und biszum 15.11.2014angemeldeteKann-Kinder)

Zusage für die anderen Kinder bei freien Kapazitäten(nach dem15.11.2014angemeldeteKann-Kinder und „wohnsitzferne“ Kinder)

Beginn des neuen Schuljahres

bis 15.11. ab 01.08.ab 01.03.

Anmeldung der Kinder an der gewünschten Grundschule

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Rückmeldung an das Rückmeldung an das Schulamt Schulamt

Nach Abschluss der Anmeldetage den Rückmeldebogen (Vordruck 4) bitte umgehend an das Schulamt per Fax 77 5450 oder per E-Mail an [email protected].

Vordruck bitte nur am Rechner ausfüllen.

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Mitwirkung der SchulenMitwirkung der SchulenDa eine Schülerdatenbank aus verschiedenen Gründen nicht angeschafft werden konnte, ist das Schulamt weiterhin auf Ihre Mithilfe dringend angewiesen. Daher wird gebeten, zeitnahjede Anmeldung, die nach Abschluss der Anmeldetage vorgenommen wird, dem Schulamt nach zu melden,jede erfolgte Abmeldung (z.B. wegen Umzug, Wegzug, Wahl einer anderen Schule) mitzuteilen.Benutzen Sie bitte zur Nachmeldung / Abmeldung auch den Rückmeldebogen (Vordruck 4).

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• Einen Anspruch auf Aufnahme im Rahmen der Kapazitäten haben ausschließlich schulpflichtige Kinder und schulfähige Kann-Kinder bei Anmeldung bis zum 15.11.2014, die im nahen Umfeld zur Schule wohnen; nur diese Kinder erhalten eine Zusage in der 1. Stufe des Aufnahmeverfahrens,

• wird die Kapazitätsgrenze jedoch überschritten, so muss ein Aufnahmeverfahren anhand der Aufnahmekriterien des § 1 Abs. 3 AO-GS durchgeführt werden.

• Bei Erreichen der Kapazitätsgrenze in Stufe 2 gelten ebenfalls die Aufnahmekriterien des § 1 Abs. 3 AO-GS.

• „Nahes Umfeld“ und „nächstgelegene Schule“ definiert ausschließlich das Schulamt (eigene Recherchen in Google-Maps u.a. sind nicht maßgeblich!)

• Sind die Kapazitäten nach Abschluss der 1. Stufe des Aufnahmeverfahrens noch nicht erschöpft, können weitere Kinder aufgenommen werden

Zusammenfassung Zusammenfassung

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• wird die Kapazitätsgrenze nicht erreicht, können alle Kinder aufgenommen werden.

• Schulleiter/innen entscheiden in eigener Zuständigkeit unter den Voraussetzungen des § 1 Abs.3 AO-GS.

Hinweis: Das Schulamt steht bei Rückfragen vor der Ent- scheidung über Aufnahme oder Nichtaufnahme gerne zur Verfügung.• Die Schulen erhalten vom Schulamt folgende Vordrucke

– Anmeldebestätigung zur Ausgabe bei der Anmeldung - Vordruck 1– Zusage – Vordruck 2– Zurückstellung – Vordruck 3– Rückmeldebogen – Vordruck 4– Ablehnungsverfügung – Vordruck 5

• Das Schulamt entscheidet über einzelne Aufnahme-verfahren erst im Rahmen eventueller Widerspruchs-verfahren.

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Ansprechpartner im Ansprechpartner im SchulamtSchulamt

• Tanja Hessenbruch, Telefon 77 43 67• Anja Eßer, Telefon 77 43 72• Claudia Schwennesen, Telefon 77 42 22

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