Leitfaden BHS LP 19042012 - FSG-BMHS...1 Leitfaden zur Erstellung und Gestaltung von kompetenz- und...

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1 Leitfaden zur Erstellung und Gestaltung von kompetenz- und lernergebnisorientierten Lehrplänen für Berufsbildende Höhere Schulen (BHS) und Bildungsanstalten (BA) September 2012

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    Leitfaden

    zur Erstellung und Gestaltung von kompetenz- und lernergebnisorientierten Lehrplänen für

    Berufsbildende Höhere Schulen (BHS) und Bildungsanstalten (BA)

    September 2012

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    Redaktionsteam Leitung: Mag. Dr. Ursula Fritz (II/7a), Mag. Renate Saipt (II/1), Mag. Wolfgang Scharl (II/2), Mag. Ingrid Weger (II/3), Mag. Gerhard Orth (II/4), Mag. Eva Schönauer-Janeschitz (II/4), Katrin Willenshofer, BA (II/7a), Mag. Ulrike Zug (I/1)

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    Inhaltsverzeichnis Einleitung……. ........................................................................................................................... 4 

    TEIL 1: Allgemeines zum Leitfaden 1.1.  Hintergrundinformation zum Leitfaden ............................................................................ 6 

    1.2.  Lehrplanentwicklung ....................................................................................................... 8 

    1.2.1.  Ausgangsbasis .................................................................................................... 8 

    1.2.2.  Organisation und Aufgaben ................................................................................ 8 

    1.2.3.  Prozessverlauf .................................................................................................... 9 

    TEIL 2: Struktur des Lehrplans I.  Allgemeines Bildungsziel .............................................................................................. 12 

    II.  Allgemeine didaktische Grundsätze ............................................................................. 19 

    III.  Unterrichtsprinzipien ..................................................................................................... 22 

    IV.  Personale und soziale Kompetenzen ........................................................................... 23 

    V.  Stundentafel ................................................................................................................. 24 

    VI.  Schulautonome Lehrplanbestimmungen ...................................................................... 25 

    VII.  Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoffe aller Unterrichtsgegenstände .................. 26 

    TEIL 3: Anhang

    3.1.  Europass Zeugniserläuterung ....................................................................................... 30 

    3.2.  Lernergebnisorientierte Formulierung der Ziele von Unterrichtsgegenständen ........... 32 

    3.3.  Formulierung von Lernergebnissen nach Jenny Moon ................................................. 33 

    3.4.  Die EQR Deskriptoren .................................................................................................. 34 

    3.5.  Quellenverzeichnis ....................................................................................................... 36 

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    Einleitung Ziel dieses schulartenübergreifenden Leitfadens ist es, die Struktur von Lehrplänen trans-parent darzustellen. Er ist ein unterstützendes Instrument, eine pädagogische Empfehlung, zur Erstellung und Gestaltung von Lehrplänen und dient somit als Grundlage für die Neu- und Weiterentwicklung von Lehrplänen von BHS und Bildungsanstalten. Dieser Leitfaden ist eine Hilfestellung für jene Personen, die an der Erstellung von Lehrplänen beteiligt sind und soll darüber hinaus auch externen, lehrplanfremden Personen einen Überblick über den Aufbau von kompetenzbasierten, lernergebnisorientierten Lehrplänen geben. Die konkrete Erstellung der Lehrpläne liegt in der Verantwortung der jeweiligen pädagogi-schen Fachabteilung sowie der Arbeitsgruppen, die mit der Lehrplanentwicklung betraut sind. Der Leitfaden konzentriert sich auf die Gestaltung der Lehrpläne. Ergänzt werden diese durch einen pädagogischen Ergänzungserlass. Aufbau des Leitfadens Der Teil 1 des Leitfadens beinhaltet Hintergrundinformationen sowie den Prozess der Lehr-

    planentwicklung. Die hier angeführten Texte sind nicht Bestandteil des Lehrplans!

    Der Teil 2 ist als Hauptteil des Leitfadens zu verstehen. Er zeigt die grundsätzliche Struktur eines Lehrplanes sowie die einzelnen Inhaltsteile. Diese finden sich inhaltlich auch in den einzelnen Verordnungen der Lehrpläne wieder. Es sind bereits die wesentlichen Textbau-steine eingefügt. Zusätzliche Informationen als Hilfestellung für die Lehrplangestaltung sind grün eingerahmt und mit folgendem Zeichen gekennzeichnet:

    Teil 3 ist der Anhang mit Quellenverzeichnis und relevanten Zusatzinformationen.

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    TEIL 1

    Allgemeines zum Leitfaden

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    Allgemeines zum Leitfaden

    1.1. Hintergrundinformation zum Leitfaden Verglichen mit europäischen Mitgliedsstaaten stellt das österreichische Berufsbildungssystem eines der differenziertesten dar. Schülerinnen und Schüler können zwischen zahlreichen be-rufsbildenden Ausbildungswegen wählen, welche einerseits Allgemeinbildung vermitteln und gleichzeitig den Eintritt in ein konkretes Berufsfeld ermöglichen. Damit werden die Jugendli-chen optimal auf den Arbeitsmarkt und die Berufstätigkeit vorbereitet. Gleichzeitig steht ihnen damit auch der Weg zum lebensbegleitenden Lernen offen. Europas Bildungssysteme unterliegen derzeit einem Wandel. Die Entwicklung und Implemen-tierung von Transparenzinstrumenten wie dem Europäischen Qualifikationsrahmen (EQR), dem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) oder dem europäischen Leistungspunktesystem für die berufliche Bildung (ECVET) in den europäischen Mitgliedstaaten haben dazu geführt, dass ein Wechsel in der Beschreibung und Darstellung von Qualifikationen vollzogen wird. Die Lehrpläne der österreichischen Berufsbildung werden zukünftig kompetenz- und lerner-gebnisorientiert sein und damit sowohl die bisherigen Arbeiten zu den Bildungsstandards in der Berufsbildung als auch den Ansatz der Lernergebnisorientierung, dem der EQR/NQR so-wie ECVET folgen, integrieren. Die zukünftigen Lehrpläne in der Berufsbildung basieren auf den folgenden Grundsätzen: Sie basieren auf den Kompetenzmodellen, welche im Rahmen des Projekts „Bildungsstan-

    dards in der Berufsbildung“ entwickelt wurden1 und folgen somit dem Ansatz der Lerner-gebnisorientierung.

    Der erfolgreiche Abschluss einer berufsbildenden mittleren oder höheren Schule (BMHS) eröffnet den Zugang zu verschiedenen reglementierten Gewerben und Handwerken. Bei manchen reglementierten Gewerben sind zusätzlich die Absolvierung der Befähigungsprü-fung oder bestimmter Lehrgänge sowie der Nachweis einer fachlich einschlägigen Tätigkeit vorgesehen.

    Mit der Neugestaltung der Oberstufenform (§ 6 Abs. 2 SchOG) wurde eine semesterweise geführte Oberstufenschule ab der 10. Schulstufe mit zahlreichen Förderungs- und Prü-fungsgelegenheiten sowie einer individuellen Lernbetreuung eingeführt.

    „An zumindest dreijährigen mittleren und höheren Schulen haben die Lehrpläne der

    10. bis einschließlich der vorletzten Schulstufe die Bildungs- und Lehraufgaben sowie den Lehrstoff der einzelnen Unterrichtsgegenstände, erforderlichenfalls auch die didaktischen Grundsätze, als Kompetenzmodule festzulegen und deren Aufteilung auf die jeweiligen Semester der betreffenden Schulstufe zu enthalten. Die letzte Schulstufe der genannten Schularten bildet ein Kompetenzmodul.“ (§ 6 Abs. 2 SchOG; BGBl. I Nr. 9/2012)

    1 Detailinformationen unter http://www.bildungsstandards.berufsbildendeschulen.at/ 2 http://www.gewerbeordnung.at

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    Allgemeines zum Leitfaden

    Die Lehrpläne der Berufsbildung stellen einen Bezug zu bisherigen und zukünftigen Klassi-

    fikationssystemen wie ISCED und dem Nationalen Qualifikationsrahmen (NQR) her. Gleichzeitig wird auch der Bezug zu dem zukünftigen Europäischen Leistungspunktesys-tem (ECVET) in Österreich hergestellt, das ein wichtiges Transparentinstrument im Rah-men von transnationaler Mobilität in der Berufsbildung darstellt. Die Lehrpläne werden je-doch keine eigenen Units definieren.

    Da kompetenzorientiertes Unterrichten auch nach einem kompetenzorientierten Prüfen verlangt, wird derzeit an der Leistungsbeurteilungsverordnung (LBVO) gearbeitet. Ab 2014 wird es aufgrund der Änderung der LBVO auch Änderungen in den Lehrplänen geben. Der Leitfaden wird dann entsprechend adaptiert.

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    Allgemeines zum Leitfaden

    1.2. Lehrplanentwicklung

    1.2.1. Ausgangsbasis

    Vor der Erstellung eines Lehrplanes sind die rechtlichen Rahmenbedingungen und die vor-handenen Ressourcen (Werteinheiten, Personal – Lehrerinnen und Lehrer, Ausstattung) zu klären. Ausgangsbasis für die Lehrplanentwicklung ist entweder ein bereits bestehender Lehr-plan, welcher überarbeitet wird oder es wird ein vollkommen neuer Lehrplan erarbeitet.

    1.2.2. Organisation und Aufgaben

    Sektion Berufsbildendes Schulwesen, Erwachsenenbildung und Schulsport (alle pädagogischen Fachabteilungen)

    Aufgaben laufender informeller Austausch zur Abstimmung der Lehrpläne in Bezug auf Überschnei-

    dungen in einzelnen Berufsfeldern und in übergreifenden Unterrichtsgegenständen Die jeweilige pädagogische Fachabteilung führt eine Evaluation der bestehenden Lehrplä-

    ne sowie Analysen/Studien über die in Frage kommenden Berufsfelder und die Arbeits-marktanforderungen durch

    Lehrplan-Steuerungsgruppe der jeweiligen pädagogischen Fachabteilung Mitarbeiter/innen der pädagogischen Fachabteilung, Vertreter/innen der Schulaufsicht, Vertre-ter/innen der Schulleitung, Vertreter/innen der Fachvorstände/Abteilungsvorstände, ev. für Teilbereiche: Vertreter/innen der Wirtschaft

    Aufgaben Strategische Steuerung des Gesamtablaufs Definition des allgemeines Bildungsziels, der didaktische Grundsätze und der Stundentafel

    auf Basis der Ergebnisse der vorhergehenden Evaluation/Analyse/Studie Rückkoppelung mit den vertretenen Personengruppen (Standesvertretung, LSI, Schul-

    standorte, Abt. des BMUKK (Legistik, andere pädagogische Fachabteilungen etc.) Einrichtung der Lehrplan-Arbeitsgruppen für die einzelnen Unterrichtsgegenstände/Cluster Lehrplan-Arbeitsgruppen Lehrkräfte der Fachbereiche; ev. ergänzt durch externe Expert/innen: Fächerübergreifende Besetzung der Arbeitsgruppen (z.B. Wirtschaft und Recht, Sprache und Kommunikation); Po-tenzielle Abnehmer/innen (Institutionen, Wirtschaft, tertiärer Bereich) werden – je nach Bedarf und Art des Lehrplans – punktuell eingebunden. Aufgaben Konkrete Erarbeitung von Bildungs- und Lehraufgabe sowie des Lehrstoffs und etwaiger

    Ergänzungen

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    Allgemeines zum Leitfaden

    1.2.3. Prozessverlauf

    Ggf. Evaluation/Analyse/Studie durch die pädagogische Fachabteilung

    Information der Schulaufsicht, der Schulen über die Ergebnisse der Evaluation/Analyse/

    Studie, gleichzeitig bzw. schon im Vorfeld Diskussion möglichen Änderungsbedarfes in den Bundesländern

    Erarbeitung der Berufsfelder, des allgemeinen Bildungszieles, der Stundentafel und

    der didaktischen Grundsätze in der Lehrplan-Steuerungsgruppe Regelmäßige Rückkoppelung mit LSI durch die pädagogische Fachabteilung

    Im Bedarfsfall auch mit Vertreter/innen der potenziellen Abnehmer/innen, der Standesver-tretung sowie mit zuständigen Abteilungen des BMUKK (Legistik, Werteinheiten)

    Festlegung von Bildungs- und Lehraufgabe, Lehrstoff und etwaigen Ergänzungen in

    den Lehrplan-Arbeitsgruppen auf Basis der von der LP-Steuerungsgruppe vorgegebe-nen Grundlagen sowie vorliegender Bildungsstandards. (Empfehlenswert ist die fächerver-bindende Zusammensetzung der LP-Arbeitsgruppen.)

    Zusammenfassung und redaktionelle Bearbeitung des Lehrplans durch die LP-

    Steuerungsgruppe Laufender Austausch mit Legistik, LSI, Schulstandorte

    Endredaktion durch die LP-Steuerungsgruppe

    Laufender Austausch mit Legistik, LSI, Schulstandorte Übermittlung des entwickelten Lehrplans über ELAK

    an Abt. III/2 (Legistik), Abt. III/6 (Werteinheiten) und an die für Einstufungen zuständigen Abteilungen des BMUKK

    Begutachtungsverfahren

    durch die Legistik-Abteilung; Bewertung der Rückmeldungen inkl. Einstufungsgespräche mit Standesvertretung, Genehmigung

    Erarbeitung des Begleiterlasses und der Zeugniserläuterungen in den pädagogi-

    schen Fachabteilungen In-Kraft-Treten des neuen Lehrplans Übermittlung an die Schulstandorte (Begleiterlass)

    Planung notwendiger Lehrer/innenfort- und -weiterbildung

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    Allgemeines zum Leitfaden

    Abbildung 1: Idealtypischer Prozess der Lehrplanentwicklung

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    TEIL 2 Struktur des Lehrplans

    Grün eingerahmte Texte sind NICHT Bestandteil des Lehrplans; sie dienen als Information für die Lehrplan-Ersteller/innen.

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    Im § 6 (2) SchOG wird geregelt, welche Inhalte die Lehrpläne zu enthalten haben.

    I. Allgemeines Bildungsziel

    Das allgemeine Bildungsziel eines Lehrplanes besteht aus dem Bildungsauftrag und jenen Kompetenzen, die von den Schülerinnen und Schülern der jeweiligen Schulart zu erwerben sind.

    Im Bildungsauftrag werden sowohl die Aufgaben der jeweiligen Schulart als auch das mit der Ausbildung verfolgte (Grob)ziel für Absolventinnen und Absolventen angege-ben. Er umfasst somit „zentrale Lernergebnisse“. Für die BHS und Bildungsanstalten sind dies die Universitätsreife sowie die Fähigkeit zur Ausübung des jeweils angestreb-ten Berufs.

    Im Folgenden finden sich die im allgemeinen Bildungsziel anzuführenden Texte für die jeweilige Schulart.

    Die Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalten dienen gemäß § 65 und § 72 Schulorganisationsgesetz (SchOG) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bil-dung, die zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf technischem, gewerblichem oder kunstgewerblichem Gebiert in der industriellen und gewerblichen Wirtschaft befähigt und zur Universitätsreife führt. Die Ausbildung an einer Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt hat im Sinne des § 2 SchOG in umfassender Weise an der Entwicklung junger Menschen mitzuwirken.

    HTL

    Die Handelsakademie ist gemäß § 65 und § 74 (1) Schulorganisationsgesetz (SchOG) ein fünfjähriger Bildungsgang und dient der Erwerbung höherer kaufmännischer Bildung für alle Zweige der Wirtschaft. Im Rahmen der Ausbildung an einer Handelsakademie wird in integrierter Form der Aufbau von Allgemeinbildung und kaufmännischer Bildung ange-strebt. Die Ausbildung an der Handelsakademie wird durch die Reife- und Diplomprüfung beendet, führt zur Universitätsreife und befähigt zur Ausübung eines gehobenen Berufes auf kaufmännischen und sonstigem wirtschaftlichen Gebiet. Die Ausbildung an einer Handelsakademie hat im Sinne des § 2 SchOG in umfassender Weise an der Entwicklung junger Menschen mitzuwirken.

    HA

    K

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    Höhere Lehranstalten für wirtschaftliche Berufe dienen gemäß § 65 und § 76 Schulorgani-sationsgesetz (SchOG) dem Erwerb höherer allgemeiner und fachlicher Bildung die zur Ausübung gehobener Berufe in den Bereichen Wirtschaft, Verwaltung, Ernährung, Tou-rismus und Kultur befähigt und zur Universitätsreife führt. Die Ausbildung an einer Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe hat im Sinne des§ 2 SchOG in umfassender Weise an der Entwicklung junger Menschen mitzuwirken.

    HLW

    Die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik haben die Aufgabe, den Schülern jene Berufsgesinnung sowie jenes Berufswissen und Berufskönnen zu vermitteln, das für die Erfüllung der Erziehungs- und Bildungsaufgaben in den Kindergärten erforderlich ist und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen (§ 94 SchOG). Die Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik hat im Sinne des § 2 SchOG in umfassender Weise an der Entwicklung junger Menschen mitzuwirken.

    BA

    KIP

    Die Bildungsanstalten für Sozialpädagogik haben die Aufgabe, die Schüler zu Erziehern heranzubilden, die nach Berufsgesinnung, Berufswissen und Berufskönnen geeignet sind, die Erziehungsaufgaben in Horten, Heimen, Tagesheimstätten und im Betreuungsteil ganztägiger Schularten sowie in der außerschulischen Jugendarbeit zu erfüllen und und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen (§ 102 SchOG). Die Ausbildung an einer Bildungsanstalt für Sozialpädagogik hat im Sinne des § 2 SchOG in umfassender Weise an der Entwicklung junger Menschen mitzuwirken.

    BA

    SOP

    Die Höheren Lehranstalten für Land- und Forstwirtschaft haben gemäß § 9 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966 die Aufgabe, den Schüle-rinnen und Schülern eine höhere allgemeine und fachliche Bildung zu vermitteln, die sie zur Ausübung einer gehobenen Berufstätigkeit auf land- und forstwirtschaftlichem Gebiet befähigt und sie zugleich zur Universitätsreife zu führen. Die Ausbildung an einer Höheren Lehranstalt für Land- und Forstwirtschaft hat im Sinne des § 2 des Land- und forstwirtschaftlichen Bundesschulgesetzes, BGBl. Nr. 175/1966 in umfassender Weise an der Entwicklung junger Menschen mitzuwirken.

    HLF

    S

    Nach den oben angeführten schulartenspezifischen Zitaten aus dem SchOG, sind die Abschlussqualifikationen der jeweiligen Schulart anzuführen, wobei sich das allgemei-ne Bildungsziel an den Zielniveaus des EQR orientieren soll (siehe Anhang 3.4). Im Folgenden finden sich Beispiele für die Abschlussqualifikationen.

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    Nach Abschluss einer Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt besitzendie Schülerinnen und Schüler im Besonderen umfassende und spezialisierte Kenntnisse der Fakten, Gesetze, Methoden und

    Werkstoffe in allen mit den Berufsfeldern der Ausbildung zusammenhängendenFachdisziplinen einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen aus der Mathematik,den Naturwissenschaften und der Informationstechnologie;

    die für die selbstständige Ausübung eines Gewerbes oder einer industriellen Tätigkeit erforderlichen Kenntnisse der Mikroökonomie, des Privat-, Gewerbe- und Unterneh-mensrechts sowie über Organisation und Führung von Unternehmen;

    ein breites Basiswissen im Bereich der Naturwissenschaften und der Technik, einVerständnis für volkswirtschaftliche und betriebswirtschaftliche Prozesse sowieOrientierungswissen in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, das sie insgesamt befähigt, sich kritisch mit relevanten Themen der Gesellschaft auseinander zu setzen;

    Einsicht in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und sehen sich verantwortlich für die Erhaltung der Demokratie, für dasfriedliche Zusammenleben von Bevölkerungsgruppen und Nationen, für die Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie für den Schutz der Umwelt und desökologischen Gleichgewichts.

    Die Absolventinnen und Absolventen können rechnerische, konstruktive und softwaretechnische Methoden und praktische Fertig-

    keiten zur Lösung von Aufgaben der Ingenieurpraxis unter Beachtung der jeweiligenVoraussetzungen und Grenzen ihrer Einsatzmöglichkeiten auswählen und damitErgebnisse und auch kreative Lösungen zu konkreten Vorgaben oder abstrakt vor-gegebenen Rahmenbedingungen gewinnen;

    sich durch Nutzung der technisch-wissenschaftlichen Informationsquellen neuesWissen aneignen, das Wissen verschiedener Disziplinen vernetzen, auf konstruktivem oder experimentellem Wege oder durch Einsatz von Simulationstechniken kreative Problemlösungen – auch in nicht vorhersehbaren Situationen – finden und dieseargumentieren und kommunizieren;

    Entwicklungs-, Mess- und Prüfaufgaben nach vorgegebenen Anforderungenausführen, aus der Kenntnis der Fertigungsverfahren und der einschlägigenRichtlinien fertigungs- und normgerechte Leistungen erbringen und diese denRegeln der technisch-wissenschaftlichen Kommunikation entsprechend darstellen;

    Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch und mindestenseiner Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situations-adäquat kommunizieren sowie durch Einsicht in das gegenwärtige und vergangene Kulturschaffen am Kulturleben teilhaben;

    Interkulturalität in einer globalisierten Welt als Chance erkennen und nutzen; sie sind sich der eigenen kulturellen Identität bewusst und können diese und andere Kulturen miteinander in Beziehung setzen, Gemeinsamkeiten und Unterschiede wahrnehmen und reflektieren; sie verfügen auch über die Fähigkeit, andere Individuen und deren Sichtweisen, Werthaltungen und Verhaltensweisen geschlechtersensibel wahrzuneh-men;

    HTL

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    komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln und dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen, Aufgabenim Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen, zur Entwicklungder eigenen Potenziale und der anderer Menschen beitragen und Arbeitsprozessekoordinieren und leiten;

    unternehmerisch tätig werden, marktadäquate Leistungen erbringen und Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter verantwortlich führen; sie können Projekte planen und leiten,innovative Lösungen im jeweiligen Fachbereich erarbeiten, komplexe fachliche oderberufliche Tätigkeiten - auch unter nicht vorhersehbaren wechselnden Rahmenbedin-gungen - in einem spezifischen Fachbereich beaufsichtigen und steuern und Entschei-dungsverantwortung übernehmen.

    HTL

    Nach Abschluss der Handelsakademie verfügen die Schülerinnen und Schüler über ein umfassendes spezialisiertes Theorie- und Faktenwissen sowie praktische

    Erfahrungen für ihre Berufspraxis und ihre persönliche Lebenssituation; umfassende kognitive Fähigkeiten und praktische Fertigkeiten, die erforderlich sind,

    um kreative und anspruchsvolle Problemlösungen zu erarbeiten; umfassende Kompetenzen, die sie auf ihre verantwortungsvolle Rolle als Arbeit-

    nehmerinnen und Arbeitnehmer oder als Unternehmerinnen und Unternehmer undals Konsumentinnen und Konsumenten vorbereiten;

    die Kompetenz, die für die Lösung von Aufgaben erforderlichen Informationenselbstständig zu beschaffen und zu bewerten sowie Informations- und Kommunikati-onstechnologien einzusetzen;

    die Sprachkompetenz, in korrektem Deutsch sowie in mindestens einer Fremdsprache situationsadäquat zu kommunizieren;

    interkulturelle Kompetenz und bringen Verständnis sowie Achtung für anderer aufund sind in der Lage, sich mit Religionen, Kulturen und Weltanschauungen auseinan-derzusetzen und am Kulturleben teilzunehmen;

    umfassende Kenntnisse über politische Prozesse auf nationaler, europäischer undinternationaler Ebene, verstehen sich als Bürgerinnen und Bürger Österreichs undder Europäischen Union, bekennen sich zu Demokratie, zu einem friedlichen Zusam-menleben verschiedener Bevölkerungsgruppen und Nationen sowie zur Förderungvon Benachteiligten in der Gesellschaft;

    die Fähigkeit, selbstständig und im Team zu arbeiten und Verantwortung für sichselbst und andere zu übernehmen;

    die Fähigkeit, im Sinne von Nachhaltigkeit ressourcen- und verantwortungsbewusst unter Beachtung ökonomischer, ökologischer und sozialer Gesichtspunkte zu handeln;

    ein umfassendes Qualitätsbewusstsein; die Fähigkeit, ihren Fortbildungsbedarf sowie die Notwendigkeit des eigenständigen,

    berufsbegleitenden Weiterlernens zu erkennen und danach zu handeln.

    HA

    K

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    Die Absolventinnen und Absolventen verfügen daher über folgende Kompetenzen: das für weiterführende Studien und für die eigenständige Weiterbildung erforderliche

    vertiefte allgemeine und konzeptuelle Wissen sowie spezialisierte Kenntnisse undVerständnis der zur Berufsausübung erforderlichen Fachtheorie und Fachpraxis(Fachkompetenz);

    ein breites Spektrum von kognitiven und praktischen Fähigkeiten, um Informationenzu beschaffen und sich neues Wissen selbstständig anzueignen, um Phänomene und Prozesse zu analysieren, mit praxisüblichen Verfahren und kreativen Eigenleistungen Problemlösungen zu erreichen und Entscheidungsfindungen herbeizuführen (Metho-denkompetenz), sowie

    die Fähigkeit, Sachverhalte adressatenbezogen darzustellen, eigene Lern- undArbeitsprozesse auch unter nicht vorhersehbaren Bedingungen zu steuern und zubeaufsichtigen sowie Verantwortung für die Überprüfung und Entwicklung der eigenen Leistung und der Leistung anderer Personen zu übernehmen (Soziale und Personale Kompetenz, Kommunikative Kompetenz, Emotionale Kompetenz).

    Die Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe können Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch und mindestens

    zwei Fremdsprachen in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren und situations-adäquat kommunizieren;

    durch Begegnung und Auseinandersetzung mit dem gegenwärtigen und vergangenen Kulturschaffen am Kulturleben teilhaben;

    komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handeln unddem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinander setzen;

    Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbstständig und im Team ausführen; zur Entwicklung der eigenen Potenziale beitragen und andere Menschen in ihren

    Arbeitsprozessen anleiten und Projekte koordinieren; Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe mathematischer Methoden

    modellieren, berechnen und analysieren, Daten beschaffen und strukturiert darstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen rechen- und informationstechni-schen Hilfsmitteln ermitteln, interpretieren und präsentieren.

    Insbesondere besitzen Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe betriebs-, volks- und globalwirtschaftliche Kompetenzen sowie Kompetenzen im

    Bereich Ernährung, Gastronomie und Hotellerie; breites Basiswissen in den Bereichen Geistes-, Natur- und Sozialwissenschaften.

    Absolventinnen und Absolventen der Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufehaben Einsicht in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und internationaler Ebene und verfügen über Kompetenzen in interkultureller Kommunikation. Sie sind zu ökologisch bewusstem und nachhaltigem Handeln befähigt.

    Die Ausbildung führt zu einer verantwortungsvollen Haltung im Umgang mit Menschen, anderen Kulturen und multikulturellen Gesellschaften sowie zu Gender-Kompetenz.Sie befähigt zur mündigen Teilnahme an einer demokratischen Gesellschaft.

    HLW

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    Die Absolventen/innen der Bildungsanstalt für Sozialpädagogik können Sachverhalte des Alltags- und Berufslebens in korrektem Deutsch und

    mindestens einer Fremdsprache in Wort und Schrift ausdrücken, argumentieren undsituationsadäquat kommunizieren sowie durch Einsicht in das gegenwärtige undvergangene Kulturschaffen am Kulturleben teilhaben;

    können Sachverhalte des Alltags und des Berufslebens mit Hilfe mathematischer Schlussweisen analysieren und modellieren, Daten beschaffen und strukturiertdarstellen sowie Ergebnisse unter Nutzung von zeitgemäßen die rechen- undinformationstechnischen Hilfsmittel gewinnen, interpretieren und präsentieren;

    besitzen ein breites Basiswissen im Bereich der Naturwissenschaften und der Technik, ein Verständnis für volks- und betriebswirtschaftliche Prozesse sowie ein Orientie-rungswissen in den geistes- und sozialwissenschaftlichen Disziplinen, das sie insge-samt befähigt, sich kritisch mit relevanten Themen der Gesellschaft auseinander zu setzen;

    besitzen eine Einsicht in die politischen Prozesse auf nationaler, europäischer und weltweiter Ebene und sehen sich verantwortlich für die Erhaltung der Demokratie,für das friedliche Zusammenleben von Bevölkerungsgruppen und Nationen, für die Förderung von Benachteiligten in der Gesellschaft sowie für den Schutz der Umwelt und des ökologischen Gleichgewichts;

    können komplexe soziale Situationen wahrnehmen, sich mit dem eigenen Handelnund dem Handeln anderer kritisch und verantwortungsbewusst auseinandersetzen, Aufgaben im Lern- und Arbeitsumfeld selbständig und im Team ausführen, zurEntwicklung der eigenen Potenziale und der anderer Menschen beitragen undArbeitsprozesse in Projekten koordinieren.

    besitzen umfassende Kenntnis der Konzepte, Methoden, Maßnahmen, Medien und Gesetzeslagen in allen mit den Handlungsfeldern der Sozialen Arbeit zusammen-hängenden Fachdisziplinen einschließlich ihrer theoretischen Grundlagen aus derPädagogik (einschließlich Pädagogischer Psychologie, Soziologie und Philosophie), Heil- und Sonderpädagogik und Didaktik;

    können in interdisziplinären Teams sowie mit Behörden, Administrationen undBezugspersonen der Adressaten/innen unter Verwendung berufsspezifischerTerminologie kooperativ und verantwortungsbewusst agieren und dabei Kenntnisse über das Berufsverständnis und Selbstverständnis der eigenen Profession undanderer Berufsgruppen sowie deren Terminologie anwenden;

    können komplexe soziale Problem- und Konfliktsituationen erkennen, analysieren,unter Anwendung von fachtheoretischen und praktischen Kenntnissen bewältigen,dabei ihre persönlichen und fachlichen Grenzen erkennen und diese berufsspezifisch – allenfalls unter Beziehung von Experten/innen anderer Fachdisziplinen und/oderStudium von Fachliteratur – reflektieren und bewältigen;

    können sich durch Nutzung wissenschaftlicher Informationsquellen neues Wissenaneignen, das Wissen verschiedener Disziplinen vernetzen, auf konstruktivem oderexperimentellem Wege oder durch Einsatz von Fallstudien und Kasuistik kreativeProblemlösungen auch in nicht vorhersehbaren Situationen finden und diese in Team- und Fallbesprechungen und Fachbeiträgen argumentieren und kommunizieren;

    BA

    SOP

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    können aufgrund der Kenntnis von sozialen, kulturellen und gesellschaftlichenZusammenhängen die Lage von Adressaten/innen erfassen und unterstützendeMaßnahmen in Problem- und Konfliktsituationen entwickeln und aus der Kenntnissozioökonomischer, rechtlicher und organisatorischer Zusammenhänge angemes-senes berufliches Handeln ableiten;

    können in zielgerichteter Art und Weise über eine längere Zeitspanne sozialpädagogi-sche Maßnahmen, Prozesse und Projekte selbstständig unter Berücksichtigungphysischer, psychologischer und pädagogischer Aspekte planen, strukturieren und steuern, dabei für ihr eigenes Handeln und ihre Entscheidungen Verantwortungübernehmen und zielorientiert Aufgaben an Mitarbeiter/innen delegieren;

    können die Wirkung des eigenen Handelns bei den Adressaten/innen beurteilen, das eigene Handeln kritisch hinterfragen, eigene Konzepte auf der Basis fachtheoretischen Kenntnissen unter Einbeziehung der Erfahrungen aus den eigenen Praktika und der Berufspraxis anderer eigenständig weiter entwickeln und Handlungsstrategien zurleitenden Gestaltung von Führungssituationen (Gruppensituationen, Teamgruppen, Projektgruppen, pädagogische Leitung von Institutionen) auch im interkulturellenKontext entwickeln und Mitarbeiter/innen und Praktikanten/innen situationsgerechtund verantwortungsvoll anleiten.

    BA

    SOP

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    II. Allgemeine didaktische Grundsätze Lehr- und Lernziele Der Lehrplan ist als Rahmen zu sehen, der es ermöglicht, Neuerungen und Veränderungen in Wirtschaft, Technik, Gesellschaft, Kultur und Wissenschaft zu berücksichtigen und die einzel-nen Lehrplaninhalte den schulspezifischen Zielsetzungen gemäß zu gewichten bzw. auf regi-onale Besonderheiten und auf aktuelle Gegebenheiten einzugehen. Bei der Unterrichtsplanung sind die in den allgemeinen Bildungszielen des Clusters bzw. der bildungs- und Lehraufgabe des einzelnen Unterrichtsgegenstandes angeführten Kompeten-zen als Basis anzusehen. Der Unterricht ist auf Lernergebnisse (Outcome) auszurichten. Nach Lernjahren, Kompetenzmodulen bzw. Semestern gegliederte Lernziele sind in der Fachgruppe und im Team der Klassenlehrerinnen und Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer festzulegen, wobei die in den jeweiligen Bildungsstandards3 definierten Kenntnisse, Fertigkei-ten und Kompetenzen über die Schulstufe systematisch, vernetzend und nachhaltig aufzu-bauen sind. Die Lehrerinnen und Lehrer haben dafür geeignete Unterrichtskonzepte zu entwi-ckeln. Neben der Erarbeitung von Fachwissen sowie der Entwicklung und Förderung von Werthal-tungen ist die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung eine untrennbare Komponente des Unterrichts. Der Entwicklung personaler und sozialer Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ist in allen Unterrichtsgegenständen, vor allem bei gruppen- und projektorientierten Unterrichtsformen, besonderes Augenmerk zu schenken. Sprachkompetenz, insbesondere in der Unterrichtssprache, ist die Basis für Lehr- und Lern-prozesse in allen Unterrichtsgegenständen. Für deren situationsadäquaten Einsatz und Wei-terentwicklung in Wort und Schrift (korrekter Gebrauch der Standardsprache Deutsch – Sprach-, Sprech- und Schreibrichtigkeit) ist jede einzelne Lehrerin und jeder einzelne Lehrer verantwortlich. Schülerinnen und Schüler mit Defiziten in der Beherrschung des sprachlichen Registers (Textkompetenz, fachliche Diskurskompetenz) sind in allen Unterrichtsgegenstän-den angemessen zu fördern. Die Verwendung der Fremdsprache als Arbeitssprache oder CLIL (Content and Language Integrated Learning) ist im Fachunterricht und unter Einbindung von Elementen der Fremd-sprachendidaktik anzustreben. Interkulturelles Lernen soll die Fähigkeit der Lernenden zur sozialen Interaktion mit Angehöri-gen anderer Kulturen verbessern und ist als eine Chance zur Entwicklung der eigenen kultu-rellen Identität und zur Vorbereitung auf ein Leben in einer multikulturellen Gesellschaft ge-eignet. Zum Erreichen einer praxisorientierten Wirtschaftskompetenz ist in allen Unterrichtsgegen-ständen der Bezug zu den schulischen Übungsfirmen und zu Wirtschaftspartnern zu berück-sichtigen.

    3 Aktuell verfügbare Bildungsstandards sind unter www.bildungsstandards.berufsbildendeschulen.at abrufbar

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    Unterrichtsmethoden Die Unterrichtsarbeit ist in allen Unterrichtsgegenständen auf das allgemeine Bildungsziel der [Höheren technischen und gewerblichen Lehranstalt/Handelsakademie/Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe/Bildungsanstalt für Kindergartenpädagogik/Bildungsanstalt für Sozi-alpädagogik] auszurichten; dazu ist die enge Zusammenarbeit und laufende Absprache aller Lehrerinnen und Lehrer eines Jahrganges zweckmäßig, um das fächerübergreifende Denken und Verstehen zu fördern. Im Sinne von Chancengleichheit ist die Individualität der Schülerinnen und Schüler bei der Unterrichtsplanung und –gestaltung zu berücksichtigen. Dafür sind motivierende Unterrichts-formen, die von den vorhandenen Kompetenzen der Schülerinnen und Schüler ausgehen, einzusetzen. Der Unterricht ist so zu gestalten, dass Schülerinnen und Schüler ihre individuel-len Stärken zeigen können, ihre Selbsteinschätzung gefördert wird uns sie aus ihren Fehlern lernen. Die Möglichkeiten individueller Fördermaßnahmen sind auszuschöpfen. Lernstandser-hebungen bzw. Lernfortschrittsanalysen sind als Diagnoseinstrumente, insbesondere aber als Basis für die Planung weiterer Lernphasen einzusetzen. Die Unterrichtsmethoden sind so zu wählen, dass das Interesse der Schülerinnen und Schüler geweckt sowie deren Motivation gesteigert wird. Es sind unterschiedliche Unterrichtsmetho-den wie kooperatives offenes Lernen einzusetzen. Praxisorientierte Aufgabenstellungen sowie problem- und handlungsorientierter Unterricht (Arbeit an Projekten, Fallstudien und Simulationen sind anzustreben, die zu logischem, kreati-vem und vernetztem Denken, zum genauen und ausdauernden Arbeiten, zur selbstständigen Arbeit und zum Arbeiten im Team, sowie zu verantwortungsbewusstem Entscheiden und Handeln hinführen und Kompetenzaufbau im Sinne von Entrepreneurship Education ermögli-chen. Individuelle und selbstgesteuerte Lernprozesse sind zu ermöglichen und beratend zu beglei-ten. Die gründliche Erarbeitung in der notwendigen Beschränkung und das Training grundle-gender Fähigkeiten ist sind wichtiger als eine oberflächliche Vielfalt. Besonderer Wert ist dabei auf den Aufbau von Methodenkompetenz zu legen. Thematische Schwerpunkte können in Abstimmung mit Einrichtungen der Wirtschaft, Wissen-schaft und außerschulischen Bildungseinrichtungen festgelegt werden. Exkursionen, Lehr-ausgänge und sonstige Schulveranstaltungen sowie das Heranziehen von Fachleuten aus der Praxis tragen dazu bei, den Schülerinnen und Schülern Einblicke in die Zusammenhänge wirtschaftlicher Abläufe zu geben. Die Organisation kultureller Aktivitäten und der Besuch kul-tureller Veranstaltungen und Institutionen sollen die Schülerinnen und Schüler zur Beschäfti-gung mit Kunst und Kultur motivieren. Unterrichtsorganisation Die Unterrichtsorganisation hat fächerübergreifenden Unterricht, pädagogisch sinnvollen Blockunterricht, Projektunterricht und offene Lernformen zu ermöglichen.

  • 21

    Außerschulische Lernorte im beruflichen Umfeld und schulfremde Expertinnen und Experten erhöhen den Praxisbezug. Werden einzelne Unterrichtsgegenstände teilweise in Form von Blockunterricht gehalten, ist die Einhaltung des Gesamtstundenausmaßes sicherzustellen. Außerdem können verschiedene Themenbereiche eines Unterrichtsgegenstandes durch ver-schiedene Lehrerinnen und Lehrer unterrichtet werden, wobei eine enge Kooperation im Hin-blick auf eine gemeinsame Beurteilung der Leistungen der Schülerinnen und Schüler erforder-lich ist. Die Zusammenarbeit der Lehrerinnen und Lehrer soll durch pädagogische Besprechungen gefördert werden. Unterrichtsqualität / Evaluation Die Qualität des Unterrichts sowie die systematische Förderung der Kompetenzen werden durch die Formulierung von Lernzielen, durch Aufzeichnungen über deren Umsetzung, deren Qualitätssicherung und Evaluierung sowie sonstige geeignete Maßnahmen sichergestellt und stehen im Mittelpunkt der Schulentwicklung. Qualitätsziele auf Schul-, Landes- und Bundes-ebene unterstützen die Weiterentwicklung der Qualität des Unterrichts. Die nachvollziehbare Darstellung der Unterrichtsziele und transparente Kriterien der Leistungsbeurteilung tragen wesentlich zur Motivation und zum Schulklima bei. Eine Kultur der offenen Rückmeldung (Feedbackkultur) ist anzustreben. Unterrichtstechnologie Zur Optimierung der Unterrichtsqualität und des Unterrichtsertrages sind unterschiedliche Me-dien einzusetzen, um den Lernprozess zu unterstützen und die erforderliche Medienkompe-tenz zu schaffen. Der Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien ist in allen Unterrichtsgegenständen anzustreben. Wörterbücher und anderer Korrekturhilfen, Nach-schlagewerke, Gesetzestexte, Formelsammlungen, elektronische Medien sowie weitere in der Praxis übliche Hilfsmittel und Informationsträger sollen im Unterricht und in Prüfungssituatio-nen verwendet werden. Praxis, (freiwillige und verpflichtende) Betriebspraktika und andere Formen des Pra-xiserwerbes Ein Praktikum ist in den entsprechenden Unterrichtsgegenständen ausführlich vor- und nach-zubereiten. Auslandspraktika sind in Hinblick auf (fremd)sprachliche Kompetenzen empfeh-lenswert, wobei vor allem die Eignung ausländischer Praxisstellen zu überprüfen ist. Die Schülerinnen und Schüler sind von den Lehrerinnen und Lehrer der betreffenden Unterrichts-gegenstände zu veranlassen, in geeigneter Weise Aufzeichnungen über ihre Tätigkeit als Praktikantin und Praktikant zu führen. Die Aufzeichnungen der Schülerinnen und Schüler sind vor dem Beginn des Praktikums über ihre Rechte und Pflichten als Praktikantinnen und Prak-tikanten zu informieren, und darüber aufzuklären, welche Schritte sie gegebenenfalls bei Problemen während des Praktikums setzen können.

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    Die Lehrerinnen und Lehrer der betreffenden Unterrichtsgegenstände haben nach Möglichkeit mit den Betrieben/Praxisstätten, in denen die Schülerinnen und Schüler ihre Praxis ableisten, sowie mit Arbeitgeber- und Arbeitnehmervertretungen Kontakt zu halten. Gleiches gilt für fa-kultative Praktika. Sofern freiwillige Betriebspraktika vorgesehen sind, sind diese in den Ferien, spätestens vor Eintritt in den 5. Jahrgang zu absolvieren. Dadurch wird die Einsicht in soziale Beziehungen sowie betrieblich-organisatorische Zusammenhänge weiter gefördert und den Schülerinnen und Schülern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermittelt. Auf die Vorbereitung und die Auswertung des Betriebspraktikums ist besonderer Wert zu legen.

    III. Unterrichtsprinzipien4 Die Schule hat Bildungs- und Erziehungsaufgaben, die nicht einzelnen Unterrichtsgegenstän-den zugeordnet sind. Diese sind als Unterrichtsprinzip im Unterricht sämtlicher Unterrichtsge-genstände zu berücksichtigen. Die Unterrichtsprinzipien sind insbesondere: Politische Bildung: Erziehung zu einem demokratischen und gesamteuropäischen Denken

    sowie zur Weltoffenheit Erziehung zur Gleichstellung von Frauen und Männern (Gender Mainstreaming) Europapolitische Bildungsarbeit: Thematisierung aktueller europäischer Entwicklungen und

    Initiativen im Bildungsbereich (Bildungsprogramme, Qualifikationsrahmen, Anerkennungs-richtlinien, Qualitätssicherungsinstrumente, Transparenzinstrumente – insbesondere in Zu-sammenhang mit Mobilitätsaufenthalten).

    Gesundheitserziehung: Erziehung zu gesundheitsbewusstem, eigenverantwortlichem Han-deln.

    Interkulturelles Lernen zum gegenseitigen Verständnis, zum Erkennen von Unterschieden und Gemeinsamkeiten und zum Abbau von Vorurteilen

    Leseerziehung Medienbildung: Umgang und kritische Auseinandersetzung mit Medien Sexualerziehung, indem in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten das Wissen

    um Sexualität vertieft und den Jugendlichen geholfen wird, ihre persönliche Identität und Wertvorstellungen zu entwickeln, in denen Sexualität als wichtiger, natürlicher und positiver Aspekt unseres Menschseins erfahrbar wird;

    Umweltbildung: Sensibilisierung für ökologische Anliegen und Erfordernisse unter Einbe-ziehung des Natur- und Umweltschutzes unter Berücksichtigung der Nachhaltigkeit

    Verkehrserziehung, in dem in Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten die persön-liche Verkehrsteilnahme unter Berücksichtigung von Sicherheitsaspekten und rechtlichen Aspekten begleitet wird und im Besonderen auch die Gefahren von Alkoholisierung für sich und andere Verkehrsteilnehmer thematisiert werden.

    Wirtschaftserziehung und Verbraucher/innenbildung: kritisch reflexive Auseinandersetzung mit wesentlichen Themen der Wirtschaft, unter besonderer Beachtung der Verbraucherin-nen- und Verbraucherbildung.

    Entrepreneurship Education: Aufbau von Kompetenzen und Haltungen für die Gründung eines Unternehmens sowie Befähigung zu verantwortungsbewussten Bürgerinnen und Bürgern. Ziel ist der Aufbau von Schlüsselkompetenzen für das lebenslange Lernen.

    4 Die aktuellen Unterrichtsprinzipien sind unter http://www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht abrufbar

  • 23

    IV. Personale und soziale Kompetenzen

    Die Schülerinnen und Schüler der [Höheren technischen und gewerblichen Lehran-stalt/Handelsakademie/Höheren Lehranstalt für wirtschaftliche Berufe/Bildungsanstalt für Kin-dergartenpädagogik/Bildungsanstalt für Sozialpädagogik] erwerben im Rahmen ihrer Ausbil-dung neben fachlichen und methodischen Kompetenzen, über alle Unterrichtsgegenstände hinweg, auch personale uns soziale Kompetenzen, wie sozial verantwortlich agieren, was sich in Respekt, angemessener Rücksichtnahme und

    Verantwortungsbewusstsein zeigt, ein breites Spektrum an Kommunikationsformen (verbal, non-verbal, schriftlich) einsetzen, sich kooperativ, verantwortlich und zielorientiert einbringen, die eigene Leistung und die Leistung anderer Personen überprüfen und entwickeln, aufgabenorientiert selbstständig und im Team arbeiten, mit Konflikten lösungsorientiert und selbstkontrolliert umgehen, Einfühlungsvermögen, Wertschätzung und Motivationsfähigkeit zeigen, Arbeits- und Lernkontexte leiten und beaufsichtigen, in denen auch nicht vorhersehbare

    Änderungen auftreten, situationsgerecht in ihrem äußeren Erscheinungsbild und in der ihnen zukommenden Rolle

    auftreten, kontrolliert, reflektiert und mit Eigeninitiative das Arbeitsumfeld gestalten, Aufgaben systematisch entwickeln, strukturiert umsetzen und Vernetzung mit anderen Si-

    tuationen herstellen, lebenslanges Lernen als immanenten Bestandteil der Lebens- und Karriereplanung umset-

    zen.

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    V. Stundentafel Wochenstunden Lehrver-

    pflichtungstungs-gruppe

    A. Pflichtgegenstände Jahrgang I. II. III. IV. V. Summe

    A.1 Stammbereich 1. 1.1. 2. 2.2 2.3 […] […] Wochenstundenzahl Stammbereich Pflichtgegenstände des schulauto-nomen Erweiterungsbereiches (A.2)

    Gesamtwochenstundenzahl A.2 Schulautonomer Erweiterungsbereich* (Schulautonome Pflichtgegenstände) B Pflichtpraktikum C Freigegenstände und

    (un)verbindliche Übungen

    1. 2. […] D Fakultatives oder ver-

    pflichtendes Praktikum

    E Förderunterricht * Festlegung durch schulautonome Lehrplanbestimmungen

    max. 4, mind. 2 Gegenstannds-bereiche/Cluster; max. 18 Pflicht-gegenstände

  • 25

    VI. Schulautonome Lehrplanbestimmungen a) Allgemeine Bestimmungen Schulautonome Lehrplanbestimmungen (§ 6 Abs. 1 Schulorganisationsgesetz) eröffnen in dem vorgegebenen Rahmen Freiräume im Bereich der Stundentafel, der durch den Lehrplan geregelten Inhalte des Unterrichts (Lehrpläne der einzelnen Unterrichtsgegenstände), der Lern- und Arbeitsformen sowie der Lernorganisation. Für eine sinnvolle Nutzung dieser Frei-räume ist die Orientierung an der jeweiligen Bedarfs- und Problemsituation in der Schule oder in der Klasse an einem bestimmten Schulstandort sowie an den daraus resultierenden Wunsch- bzw. Zielvorstellungen von wesentlicher Bedeutung. Die Nutzung der schulautono-men Freiräume bedarf eines an den Bedürfnissen der Schülerinnen und Schüler, der Schul-partner insgesamt sowie des schulischen Umfeldes orientierten Konzeptes.

    Die schulautonomen Lehrplanbestimmungen haben den zur Verfügung stehenden Rahmen an Lehrerinnen- und Lehrerwochenstunden und die durch den vorhandenen Raum und die vorhandene Ausstattung gegebenen Möglichkeiten der Schule zu beachten. Schulautonome Lehrplanbestimmungen haben auf das allgemein bildende, das fachtheoretische und fach-praktische Ausbildungsziel des Lehrplanes, die damit verbundenen Berechtigungen, sowie auf die Erhaltung der Übertrittsmöglichkeiten im Rahmen des Schulwesens Bedacht zu nehmen.

    b) Schulautonome Abweichungen von der Stundentafel

    Durch schulautonome Lehrplanbestimmungen können im Bereiche der Pflichtgegen-stände (ausgenommen ist der Pflichtgegenstand „Religion”) Abweichungen von der Stundentafel vorgenommen werden. Diese Abweichungen sind von der jeweiligen LP-Arbeitsgruppe anzuführen.

    c) Bestimmungen über Ausbildungsschwerpunkte und schulautonome Schwerpunkt-setzungen

    Für die jeweilige Schulart anzuführen, wenn vorhanden.

    d) Bestimmungen bezüglich Content and Language Integrated Learning (CLIL)

    Für die jeweilige Schulart anzuführen, wenn vorhanden.

    e) Bestimmungen bezüglich Lehrstoff und Einstufung in die Lehrverpflichtungsgruppen

    Für die jeweilige Schulart anzuführen, wenn vorhanden.

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    VII. Bildungs- und Lehraufgabe und Lehrstoffe aller Unterrichtsgegenstände A Pflichtgegenstände und verbindliche Übungen

    MODULARE OBERSTUFE (§ 6 Abs. 2 SchOG) 9. Schulstufe: Bildungs- und Lehraufgabe sowie Lehrstoff für den gesamten Jahrgang ohne Semestrierung. Ab der 10. Schulstufe bis zur vorletzten Schulstufe: 1 Semester = 1 Kompetenzmodul und besteht aus der Bildungs- und Lehraufgabe und dem Lehrstoff pro Gegenstand Abschlussjahrgang 1 Kompetenzmodul mit einer Bildungs- und Lehraufgabe Lehrstoff ist in Semester gegliedert a. Wenn bereits Bildungsstandards vorhanden Bildungs- und Lehraufgabe: Grundlage für die Formulierung der Bildungs- und Lehr-aufgabe sind die Deskriptoren des entsprechenden Bildungsstandards. Das Kompe-tenzmodell des jeweiligen Bildungsstandards gibt die Gliederung der Deskriptoren vor (Kompetenzbereiche). Lehrstoff: Der Lehrstoff wird den Kompetenzbereichen, die in der Bildungs- und Lehr-aufgabe stehen, zugeordnet. b. Wenn keine Bildungsstandards für den betreffenden Unterrichtsgegenstand er-

    arbeitet werden, gilt grundsätzlich dieselbe Strukturierung in „Bildungs- und Lehr-aufgabe“ sowie „Lehrstoff“ – das bedeutet, dass dennoch Deskriptoren ähnlich den Bildungsstandards zu formulieren sind (Lernergebnisorientierte Formulierungen)5.

    5 Eine Erläuterung zu lernergebnisorientierten Formulierungen ist im Anhang unter Punkt 3.2 finden

  • 27

    B Praktikum

    Das Praktikum kann als Pflichtpraktikum oder fakultatives Praktikum geregelt sein. Das Praktikum dient der Ergänzung der in der facheinschlägigen Unterrichtsgegen-ständen vermittelten Kenntnisse und Fertigkeiten in einem facheinschlägigen Betrieb (für BAKIP/BASOP: Übungs- oder Besuchskindergären/-krippen/-horte/-heime). Praktika können als Ferialpraktika bzw. als unterjährige Praktika geführt werden. Die näheren Bestimmungen über die zeitliche Gestaltung sind in der Schulzeit-VO gere-gelt. Der zeitliche und sachliche Rahmen ist im Lehrplan festzulegen (z.B.“…grundsätzlich zwischen dem xx. und ..x Jahrgang / vor Beginn des xx. Jahrganges im Ausmaß von xxx in Akkordanz zu den vor dem Praktikum unterrichteten Sachgebieten“). Gem. § 5 (2) Schulzeitgesetz sind bei Ferialpraktika mindestens vier nach Möglichkeit zusam-menhängende Wochen der Hauptferien von Ferialpraxis frei zu halten. Das Praktikum ist auf Grund einer möglichst präzise gefassten Vereinbarung (nach Möglichkeit standardisierte Verträge) zwischen einem dem Bildungsziel der Schulart entsprechenden, facheinschlägigen Betrieb und den Schülerinnen und Schülern bzw. den Erziehungsberechtigten zu vereinbaren und abzuleisten. Die Schule hat darauf hinzuweisen, dass beim Abschluss von Praktikumsverträgen die relevanten arbeits- und sozialrechtlichen Bestimmungen eingehalten werden. In der Regel sind Praktikan-ten- und Praktikantinnenverhältnisse mit Arbeitsverträgen abzusichern, die nach den Vereinbarungen zwischen den Sozialpartnern gestaltet sind. Praktika an einer BAKIP/BASOP sind als dislozierter Unterricht in ausgewählten Einrichtungen (Übungs- oder Besuchskindergärten/-krippen/-horte/-heime) als Tages- oder Blockpraktika zu organisieren und gemeinsam mit den Pädagoginnen und Pädagogen der jeweiligen Einrichtung durch Praxislehrer/innen im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung zu begleiten und beurteilen. Die Schülerinnen und Schüler gehen kein Dienstverhältnis ein und erhalten keine Entschädigung (Bezahlung). Zusätzlich ist an BASOP ein nicht betreutes Ferialpraktikum zu absolvieren.

  • 28

    Das Praktikum dient der Anwendung der in den facheinschlägigen Unterrichtsgegenständen aufgebauten Kompetenzen in einem Betrieb. Die Schülerinnen und Schüler sollen dadurch jene Gewandtheit der Berufsausübung erlangen, die den Anforderungen des jeweiligen

    Berufsfeldes an Absolventinnen und Absolventen der Schulart entspricht, die in der Schule erworbenen Kompetenzen in der Berufsrealität umsetzen können, einen umfassenden Einblick in die Organisation von Unternehmen gewinnen, über Pflichten und Rechte der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer Bescheid wissen und

    die unmittelbare berufliche Situation daraufhin überprüfen können, sich Vorgesetzten sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern gegenüber korrekt und selbstsi-

    cher verhalten können, aus der Zusammenschau der Unterrichts- und Praxiserfahrung eine positive Grundhaltung

    zum Arbeitsleben insgesamt und zum konkreten beruflichen Umfeld im Besonderen gewin-nen.

    Praktika dienen darüber hinaus zur Förderung der Einsicht in soziale Beziehungen sowie in betrieblich-organisatorische Zusammenhänge. Des Weiteren soll den Schülerinnen und Schü-lern das Verständnis für persönliche Situationen in der Arbeitswelt vermittelt werden. Auf die Vorbereitung und die Auswertung des Praktikums ist besonderer Wert zu legen. Die Schüle-rinnen und Schüler erwerben durch ihren Praxiseinsatz neben fachlichen auch soziale und personale Kompetenzen. C Freigegenstände und unverbindliche Übungen

    Ausgehend von diesen Bildungszielen werden für den Lehrplan analog zu den Pflicht-gegenständen folgende Punkte abgeleitet: - Bildungs- und Lehraufgabe (auf Basis der Deskriptoren) - Lehrstoff

    E Förderunterricht

    Wird durch die modulare Oberstufe neu geregelt.

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    TEIL 3 Anhang

  • 30

    3.1. Europass Zeugniserläuterung

    ZEUGNISERLÄUTERUNG (*)

    1. BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (1) (1) In der Originalsprache 2. ÜBERSETZTE BEZEICHNUNG DES ABSCHLUSSZEUGNISSES (2) (2) Falls gegeben. Diese Übersetzung besitzt keinen Rechtsstatus.

    3. PROFIL DER FERTIGKEITEN UND KOMPETENZEN

    4. TÄTIGKEITSFELDER, DIE FÜR DEN INHABER/DIE INHABERIN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES ZUGÄNGLICH SIND (3) (3) Falls gegeben (*) Erläuterung Dieses Dokument wurde entwickelt, um zusätzliche Informationen über einzelne Zeugnisse zu liefern. Es besitzt selbst keinen Rechtsstatus. Die vorliegende Erläuterung bezieht sich auf die Entschließungen 93/C49/01 des Rates vom 3.Dezember 1992 zur Transparenz auf dem Gebiet der Qualifikationen und 96/C224/04 vom 15.Juli 1996 zur Transparenz auf dem Gebiet der Ausbildungs- und Befähigungsnachweise, sowie auf die Empfehlung 2001/613/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 10 Juli 2001 über die Mobilität von Studierenden, in der Ausbildung stehenden Personen, Freiwilligen, Lehrkräften und Ausbildern in der Gemeinschaft. Weitere Informationen zum Thema Transparenz finden Sie unter: http://europass.cedefop.europa.eu und www.europass.at

    Österreich

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    5. AMTLICHE GRUNDLAGEN DES ABSCHLUSSZEUGNISSES Bezeichnung und Status der ausstellenden Stelle

    Name und Status der nationalen/regionalen Behörde, die für die Beglaubigung/Anerkennung des Abschlusszeugnis-ses zuständig ist

    Niveau (national oder international) des Abschlusszeugnisses

    Bewertungsskala/Bestehensregeln

    Zugang zur nächsten Ausbildungsstufe

    Internationale Abkommen

    Rechtsgrundlage

    6. OFFIZIELL ANERKANNTE WEGE ZUR ERLANGUNG DES ZEUGNISSES Zusätzliche Informationen Weitere Informationen (einschließlich einer Beschreibung des nationalen Qualifizierungssystems) finden Sie unter: www.zeugnisinfo.at Nationale Referenzstelle: [email protected] Nationales Europasszentrum: [email protected]

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    3.2. Lernergebnisorientierte Formulierung der Ziele von Unterrichtsgegenständen

    Begriffsdefinition Lernergebnisse6 Lernergebnisse sind Aussagen darüber, was ein/e Lernende/r weiß, versteht und in der Lage ist zu tun, nachdem er/sie einen Lernprozess abgeschlossen hat. Sie werden als Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen definiert.7 in lernergebnisorientierten Lehrplänen, Curricula und Ausbildungsvorschriften erfolgt die

    fachliche und überfachliche Spezifizierung dessen, was Lernende nach Abschluss eines Lernprozesses wissen, verstehen und tun können

    Lernergebnisse von gesamten Bildungsprogrammen, die in allgemeinen Bildungszielen oder in Qualifikationsprofilen (der Lehrpläne) formuliert werden, beziehen sich auf die typi-sche Schülerin/den typischen Schüler eines Lernprozesses.

    Ein Lehrplan wird als kompetenzbasierter Lehrplan bezeichnet, in dem die notwendige Handlungsorientierung angegeben wird.

    Verbindung zu den Mechanismen der Überprüfung bzw. Feststellung. Grundlage für die Formulierung von Lernergebnissen ist die zu erzielende Handlungskom-

    petenz. Formulierung von Lernergebnissen einfache, klare und verständliche Sprache auf Repräsentationen von Lernen abzielend, da Lernprozesse nicht direkt beobachtbar

    sind (statt "wissen" sollte z.B. besser "Wissen demonstrieren können" verwendet werden). Zuordnung von Lernergebnissen unabhängig von Lernort und Lernzeit Drei wesentliche Elemente (nach Moon 2004, 14) sind zu beachten:

    a) Verwendung eines aktiven Verbs das zum Ausdruck bringt, was Lernende wissen und können sollen (z.B. Schülerinnen und Schüler können "beschreiben", "Schlussfolgerun-gen ziehen", "ausführen", "bewerten", "planen" etc.)

    b) Angaben darüber, worauf sich dieses Können bezieht (Gegenstand oder Fertigkeit, z.B. "Funktion von Hardware-Komponenten" erklären können, "räumliche Gegebenheiten in Handskizzen" darstellen können etc.)

    c) Angaben über die erforderliche Art der Leistung, um den Lernerfolg nachweisen zu kön-nen (Überprüfung, Sicherstellung, z.B. "einen allgemeinen Überblick" über die in der Elektrotechnik gebräuchlichsten Werkstoffe und ihre Eigenschaften geben können, "un-ter Anwendung fortschrittlicher wissenschaftlicher Methoden ein Forschungsdesign ent-wickeln können" etc.).

    6 Vgl. Lassnigg Lorenz / Vogtenhuber Stefan (2007): Status quo lernergebnisorientierter Qualifikationsbeschreibungen in Öster-reich. In: Entwicklung eines Nationalen Qualifikationsrahmens für Österreich - Vertiefende Analysen. S. 25ff http://www.bmukk.gv.at/medienpool/15833/nqr_analyse_08.pdf (18.03.2010) 7 Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung des Europäischen Qualifikations-rahmens für lebenslanges Lernen http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:111:0001:0007:DE:PDF 24.03.2009

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    3.3. Formulierung von Lernergebnissen nach Jenny Moon

    Die Vokabelliste nach Jenny Moon kann bei der Auswahl von Verben zur Beschreibung von Lernergeb-nissen hilfreich sein. Bei der Beschreibung von Lernergebnissen ist zu beachten, dass man stets dem gleichen Muster folgt: Verb („Der/die Schüler/in kann…“; „Ich kann…“) und Infinitiv („zu…“) unter Be-rücksichtigung des jeweiligen Qualifikationsniveaus. Die Verben beschreiben unterschiedliche Niveau-ebenen, die mit denen der Bloom´schen Taxonomie überein zustimmen scheinen. Die Verbenliste ist keinesfalls als verbindlich zu verstehen. Manche Verben können unterschiedliche Niveauebenen be-schreiben. Aktivitäten, die Wissen nachweisen (kennen): definieren, beschreiben, identifizieren, kennzeichnen, auflisten, benennen, umreißen, wiedergeben, sich erinnern, auswählen, feststellen, darstellen, Kenntnis haben von, entnehmen, gliedern, erzählen, schreiben erkennen, messen, betonen, wiederholen, berichten, wissen, abstimmen. Aktivitäten, die Verstehen nachweisen: interpretieren, übersetzen, schätzen, begründen, verstehen, umformen, klären, verteidigen, unterschei-den, erklären, erweitern, verallgemeinern, veranschaulichen, durch ein Beispiel erläutern, folgern, um-schreiben, voraussagen, neu schreiben, zusammenfassen, diskutieren, vorführen, berichten, darstellen, umformulieren, identifizieren, illustrieren, hinweisen, finden, auswählen, verstehen, repräsentieren, benennen, formulieren, beurteilen, gegenüberstellen, übersetzen, einordnen, ausdrücken, vergleichen. Aktivitäten, die Anwenden nachweisen: anwenden, lösen, erstellen, darstellen, ändern, errechnen, entdecken, beeinflussen, modifizieren, durchführen, vorhersagen, vorbereiten, fertigen, sich beziehen auf, zeigen, nutzen, Beispiele geben, veranschaulichen, entwerfen, auswählen, erklären, finden, wählen, bewerten, praktizieren, illustrieren, verifizieren. Aktivitäten, die Analyse nachweisen: erkennen, unterscheiden zwischen, bewerten, analysieren, aufschlüsseln, aufteilen, identifizieren, dar-stellen, folgern, umreißen, aufzeigen, sich beziehen auf, auswählen, trennen, teilen, unterteilen, ver-gleichen, gegenüberstellen, rechtfertigen, lösen, verwenden, untersuchen, schließen, kritisieren, hinter-fragen, diagnostizieren, einteilen, erhellen. Aktivitäten, die Bewertung nachweisen: vorschlagen, darstellen, strukturieren, integrieren, formulieren, lehren, entwickeln, verbinden, sammeln, abfassen, schaffen, entwickeln, gestalten erklären, hervorbringen, ändern, organisieren, planen, neu arrangieren, neu erstellen, sich beziehen auf, überprüfen, schreiben, zusammenfassen, erzählen, be-gründen umformulieren, berichten, verändern, argumentieren, ordnen, auswählen, regeln, verallgemei-nern, ableiten, schließen, aufbauen, erzeugen, synthetisieren, zusammensetzen, vorschlagen, erwei-tern. Aktivitäten, die Gestalten nachweisen: beurteilen, loben, bewerten, schließen, vergleichen, gegenüber4stellen, beschreiben, kritisieren, unter-scheiden, rechtfertigen, verteidigen, evaluieren, einstufen, bestimmen, au wählen, werten, hinterfragen. Anmerkungen Bei der Beschreibung von Lernergebnissen ist es wichtig, Verben zu wählen, deren Bedeutung klar und eindeutig ist und nur eine eindeutige Interpretation ermöglichen. Beispiele für nicht eindeutige Verben: Wissen, verstehen, festlegen, anerkennen, begreifen, vertraut sein Beispiele für eindeutige outcome-orientierte Verben: Unterscheiden zwischen, wählen, anpassen, abstimmen, aufzeigen, lösen, auflisten

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    3.4. Die EQR Deskriptoren Die folgende Übersicht zeigt die Deskriptoren des EQR, die als Basis für die Deskriptoren des NQR in Österreich herangezogen werden. Jedes der acht Niveaus wird durch eine Reihe von Deskriptoren definiert, die die Lernergeb-nisse beschreiben, die für die Erlangung der diesem Niveau entsprechenden Qualifikation in allen Qualifikationssystemen erforderlich sind.

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    Quelle: http://ec.europa.eu/education/pub/pdf/general/eqf/leaflet_de.pdf

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    3.5. Quellenverzeichnis Berufsbildende Schulen Österreich www.berufsbildendeschulen.at Bildungsstandards in der Berufsbildung und kompetenzorientiertes Unterrichten: www.bildungsstandards.berufsbildendeschulen.at QualitätsInitiative BerufsBildung www.qibb.at Gewerbeordnung www.gewerbeordnung.at Unterrichtsprinzipien (Bildungsprinzipien) http://www.bmukk.gv.at/schulen/unterricht Europass: www.europass.at Europäischer Qualifikationsrahmen (EQR) http://ec.europa.eu/education/pub/pdf/general/eqf/leaflet_de.pdf Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. April 2008 zur Einrichtung eines Europäischen Qualifikationsrahmens für lebenslanges Lernen http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2008:111:0001:0007:DE:PDF Nationaler Qualifikationsrahmen www.bmukk.gv.at/europa/eubildung/nqr/index.xml http://www.oead.at/projekte_kooperationen/qualitaet_transparenz/nqr_koordinierungsstelle/ Europäisches Leistungspunktesystem (ECVET) http://www.ecvet-team.eu/de/content/ecvet-besser-kennenlernen-%E2%80%93-fragen-antworten Empfehlung des Europäischen Parlaments und des Rates vom 18.06.2009 zur Einrichtung von ECVET: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=OJ:C:2009:155:0011:0018:DE:PDF Internationale Standardklassifikation im Bildungswesen (ISCED) www.bildungssystem.at/article/articleview/278/1/66#578d www.statistik.at/web_de/klassifikationen/klassifikationsdatenbank/weitere_klassifikationen/bildungsklassifikation/index.html