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LEITFADEN FÜR SCHIEDS- UND LINIENRICHTER, BEOBACHTER UND SUPERVISOR SAISON 2015/16 STAND:27.07.2015

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LEITFADEN FÜR SCHIEDS- UND LINIENRICHTER, BEOBACHTER UND SUPERVISOR

SAISON 2015/16

STAND:27.07.2015

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INHALTSVERZEICHNIS

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VOLLEYBALL BUNDESLIGA | SCHIEDSRICHTER LEITFADEN 2015/16 3

INHALT

A. Vorwort

B. Schiedsrichtereinsatz

1. Aufgabenverteilung ................................................................................... 9

2. Ansetzung von Schiedsrichtern, Terminpflege .................................................... 9

3. Anreise ................................................................................................. 12

3.1 Allgemeines ................................................................................... 12

3.2 Reisekosten ................................................................................... 12

3.3 Bahnreisen .................................................................................... 13

3.4 Flugreisen ..................................................................................... 13

4. Versicherungen ....................................................................................... 14

4.1 DienstreiseKasko ............................................................................. 14

4.2 Unfallversicherung ........................................................................... 14

5 Finanzen ............................................................................................... 15

5.1 Aufwandsentschädigungen.................................................................. 15

5.2 Abrechnungsregeln .......................................................................... 16

5.3 Abrechnungen – Aus der Praxis............................................................. 17

6. Lizenzen und Eintrittskarten für Bundesliga-Schiedsrichter ................................... 19

C. Auftreten und Verhalten der Schiedsrichter

7. Allgemeines Verhalten ............................................................................... 21

8. Kleidung ............................................................................................... 21

D. Kontrollaufgaben der Schiedsrichter

9. Checkliste und Hallen ID-Karte ..................................................................... 25

10. Spielerliste und Spielerlizenzen .................................................................... 26

11. Höherspielen von Jugendlichen .................................................................... 27

12. Mustertexte für eintragungen im Spielbericht ................................................... 27

E. Regelanwendung

13. Regelanwendung ..................................................................................... 31

F. Fort- und Weiterbildung

14. Online Campus ........................................................................................ 33

15. Präsenzseminare ..................................................................................... 33

16. Beobachtungen ....................................................................................... 33

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17. 1-Kamera-Streams .................................................................................... 34

G. Besondere Regelungen in der Bundesliga

18. Spielablauf ............................................................................................ 36

19. Trikots ................................................................................................. 36

20. Zusammensetzung der Mannschaften ............................................................. 37

21. Mannschaftsbank und Statistiker ................................................................... 37

22. Abwesenheit von Trainern .......................................................................... 38

23. eScoresheet ........................................................................................... 39

H. Supervisor

24. Supervisor ............................................................................................. 42

I. Europacup

25. Schiedsrichter im Europacup ....................................................................... 44

26. Linienrichter im Europacup ......................................................................... 44

J. Anhang

27. Mannschaftsmeldeliste (Muster) ................................................................... 46

28. Lizenzen (Muster) .................................................................................... 47

29. Checkliste Spiele ohne Supervisor ................................................................. 48

30. Checkliste Spiele mit SUpervisor ................................................................... 49

31. Checkliste Supervisor Saisonstart .................................................................. 50

32. Courtlayout 1. Bundesliga ........................................................................... 51

32. Courtlayout 2. Bundesliga ........................................................................... 52

33. Hallen ID-Karte ....................................................................................... 53

34. Merkblatt DienstreiseKasko-versicherung ......................................................... 54

35. Merkblatt Unfallversicherung ....................................................................... 57

36. Lizenzstatut ........................................................................................... 59

37. Auszug aus der Bundesspielordnung ............................................................... 59

Impressum .................................................................................................. 65

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A. VORWORT

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Liebe Schiedsrichterinnen und Schiedsrichter, liebe Beobachter und Supervisor, willkommen zur Saison 2015/16 der Volleyball Bundesliga (VBL). Dieser Leitfaden informiert euch in gewohnter Form über alle Organisationsfragen rund um eure Schiedsrichtereinsätze. Eure Aufmerksamkeit wollen wir insbesondere auf folgende Neuerungen lenken: - In der Saison 2015/16 greift die dritte und letzte Stufe der

Erhöhung der Einsatzgelder in den Bundesligen. - Für die Qualifizierung und Weiterbildung der Bundesliga-

Schiedsrichter werden wir ab sofort in Zusammenarbeit mit der Firma triagonal verstärkt auf eLearning-Angebote setzen. Im ersten Schritt haben wir hierzu den Regeltext, die Guidelines und das Casebook in deutscher Sprache sowie alle bekannten Materialien in dem Online-Campus der VBL gebündelt. Regeltests runden das Angebot ab. Nach und nach wollen wir auf der Plattform alle Aus- und Fortbildungsmaterialien bündeln.

- Im Zuge der weiteren Professionalisierung der Bundesligen und des Schiedsrichterwesens wird die Abrechnungsstelle ab 01.07.2015 in das VBL-Center überführt. Wir danken Gerd Sycha für die langjährige gewissenhafte Arbeit.

- Zu guter Letzt bleibt der Hinweis auf die Regeländerungen der FIVB, insbesondere die umstrittene Kehrtwende bei der Netzregel.

Wir wünschen euch eine angenehme Saison und viel Erfolg bei euren Einsätzen. André Jungen Klaus-Peter Jung Bundesschiedsrichterwart Geschäftsführer der VBL

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VOLLEYBALL BUNDESLIGA | SCHIEDSRICHTER LEITFADEN 2015/16 7

Der nachfolgende Leitfaden enthält wie immer Hinweise für die Durchführung der Spiele in den Bundesligen und der Organisation der Schiedsrichtereinsätze. Diese Hinweise setzen sich aus ein-zelnen Punkten der Ordnungen, Checklisten der Volleyball Bun-desliga (VBL), der Protokolle der Bundesligaseminare und Erfah-rungswerten zusammen und sind für die praktische Schiedsrich-tertätigkeit von großer Bedeutung. Deshalb muss jeder Schieds-richter, Linienrichter, Beobachter und Supervisor den Inhalt des Leitfadens, der Protokolle und der Ordnungen und Bestimmungen kennen und bei jedem Spiel entsprechend umsetzen. Inhaltliche Änderungen in diesem Leitfaden gegenüber dem Vorjahr sind gelb hervorgehoben. Eine Übersicht aller Ordnungs-änderungen zur Saison 2015/16 gibt im VBL-Wiki unter http://www.vbl-wiki.de/wiki/Lizenzstatut/Änderungschronik Da ein Leitfaden nie alle Möglichkeiten widerspiegeln kann und sich auch die Gegebenheiten ändern können, wird der Leitfaden immer dann aktualisiert veröffentlicht, wenn es nötig scheint. Die enthaltenen Punkte sind nicht als Vorschläge zu sehen, sondern als verbindliche Anweisungen, wie die verschiedenen Situationen zu handhaben sind. Es wird der Einfachheit halber nur von Schiedsrichtern gespro-chen. Die Hinweise gelten sinngemäß ebenfalls für die Linienrich-ter, Beobachter und Supervisor. Es wird auch nur die männliche Form verwendet, ohne dabei zu vergessen, dass auch Kolleginnen tätig sind.

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B. SCHIEDSRICHTEREINSATZ

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1. AUFGABENVERTEILUNG

Aufgabenbereich Person Verantwortliche Leitung Gerd Sycha Planung und Betreuung während der Saison

1. Bundesligen Gerd Sycha 2. Bundesligen und Linienrichter 1. BL Stefan Knebel Pokalspiele Stefan Knebel und

Gerd Sycha Beobachtung und Supervisor 1. und 2. Bundesligen Wilfried Wirths Abrechnung SR-Einsätze Aike Hoppmann SR-Lehrgänge Aike Hoppmann VBL-Center Daniel Sattler Sonstiges Zugangsdaten SAMS, eScoresheet Aike Hoppmann Bahncards, Firmenkundenportal Daniel Sattler Versicherung Daniel Sattler Schiedsrichterbekleidung Daniel Sattler Verstöße Ethik Code Daniel Sattler Kontakte siehe http://www.volleyball-bundesliga.de/kontakt

2. ANSETZUNG VON SCHIEDSRICHTERN, TERMINPFLEGE

Die Ansetzungen in den 1. und 2. Bundesligen erfolgen durch die BL-Einsatzleitung auf der Basis der von den Schiedsrichtern abgegebenen Terminfreigaben im Internetportal unter www.schiedsrichter-einsatzleitung.de Die Schiedsrichter müssen ihre persönlichen Daten im Internet-portal selbst verwalten.

Ansprechpartner

Internetportal

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VOLLEYBALL BUNDESLIGA | SCHIEDSRICHTER LEITFADEN 2015/16 10

Die Terminpflege (Löschung der Mastersperre) muss mindestens zweimal pro Jahr erfolgen:

• spätestens am 01. Juli für die Zeit vom 01. Juli bis 31. Dezember

• spätestens am 15. Oktober für die Zeit vom 01. Januar bis 30. Juni des Folgejahres

Sperren, um in den Regionalligen oder darunter zu pfeifen, werden nicht akzeptiert. Es sind alle Termine zu sperren, an denen kein Einsatz wahr-genommen werden kann. Dabei ist es egal, um welchen Wochen-tag es sich handelt, da auch an Wochentagen (Montag bis Freitag) gespielt werden kann und wird. Wer die Terminpflege (Löschung der Mastersperre) nicht recht-zeitig durchführt, erhält keine Einsätze. Wer im Zeitraum bis 31. Dezember keine Einsätze hat, wird auch ab Januar keine Einsätze erhalten, auch wenn die Terminpflege dafür erfolgt ist (Grund: keine Pfeifpraxis in der Bundesliga). Eine weitere mögliche Folge ist, dass für die nächste Saison keine Bundesliga-Zulassung mehr erteilt wird. Das gleiche gilt, wenn zu wenige Termine freigege-ben und/oder zu wenige Spiele geleitet werden. Die Einsatzpläne erscheinen in Teilabschnitten, die sich u. a. an den Belangen der verschiedenen Spielsysteme, aber auch an Not-wendigkeiten für Beobachtungen orientieren.

1. Plan abrufbar im Internet ab Ende August Plan enthält Spiele vom 1. Spieltag bis einschließ-

lich Ende November/Anfang Dezember (ohne Pokalansetzungen)

2. Plan abrufbar im Internet ab Mitte November Plan enthält Spiele von Ende November/Anfang

Dezember bis Ende Februar/Anfang März (ohne Pokalansetzungen)

3. Plan abrufbar im Internet ab Mitte Februar Plan enthält Spiele von Ende Februar/Anfang

März bis Ende Hauptrunde 1.BL bzw. Saisonende 2. BL (ohne Pokalansetzungen)

Playoff telefonische Einsatzplanung oder per E-Mail

sobald die Spielpaarungen feststehen

Terminpflege

Einsatzpläne im Internetportal

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Pokal Terminsperren ab den Qualifikationsspielen zur 1. Hauptrunde bis zum Finale des DVV-Pokals und Verwendung als Schiedsrichter in den Regional-ligen und eventuell darunter werden nicht akzeptiert

Planung und Veröffentlichung wie Bundesliga

(Planerstellung, Veröffentlichung, Einsatz Play-Off), wegen Qualifikation zur 1. Hauptrunde DVV-Pokal Mitte November

Pokalspiele werden durch Anrufe bei den Schieds-

und Linienrichtern oder durch E-Mail mit Rück-meldung durch die Schieds- und Linienrichter geplant

Die aktuellen Ansetzungen und Spieltermine werden im Internet-portal veröffentlicht. Es werden keine Einsatzpläne versendet. Zusatzinformationen zu den Spielen werden in den Spielplänen auf www.volleyball-bundesliga.de veröffentlicht. Es erfolgt keine gesonderte Einladung zu den Spielen. Über kurzfristige Spiel-verlegungen informiert das VBL-Center die betroffenen Schieds-richter. Bei Unklarheiten bezüglich des Spieltages, des Spielbeginns oder des Spielortes ist sofort mit dem VBL-Center (030-200 50 70-0) Kontakt aufzunehmen. Die Einsatzleitung geht davon aus, dass sich jeder sorgfältig informiert und die geplanten Einsätze wahrnimmt. Es kann auch mal vorkommen, dass Einsätze, aus welchen Gründen auch immer, von euch zurückgegeben werden müssen. Die Vorgehensweise ist dann folgende:

• Es ist immer selbst ein möglicher Ersatz zu suchen. • Es ist immer telefonisch (keine E-Mail, keine SMS) mit

dem jeweiligen Einsatzleiter zu klären, dass ein Einsatz-wechsel stattfinden soll.

• Es kann vorkommen, dass der Einsatzleiter mit dem Ersatz nicht einverstanden ist. Sollte das der Fall sein, dann müsst ihr leider weitersuchen.

• Der Einsatzleiter ist gerne bereit, bei der Suche Unter-stützung zu gewähren.

Kein Versand von Einsatzplänen und Einladungen Spielverlegungen

Rückgabe von Einsätzen Suche von Ersatz-Schiedsrichtern

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3. ANREISE

3.1 ALLGEMEINES

Die Anreise zu den Spielen hat so zeitig zu erfolgen, dass der Schiedsrichter mindestens 90 Minuten vor Spielbeginn ausgeruht in der Halle und einsatzbereit ist. Dabei sind z. B. etwaige (schon bekannte) Probleme, wie Staus auf den Autobahnen am Freitag-nachmittag, einzukalkulieren. Fahrtprobleme bei Zu- und Abgang zur Halle, vor allem bei Be-nutzung von öffentlichen Verkehrsmitteln, sollten im Vorfeld mit dem Heimverein bzw. mit den Kollegen abgesprochen werden. Parkberechtigungen und Begleitungen (VIP-Raum) sind spätestens drei Tage vor dem Spiel beim Ausrichter anzumelden. Bei der Suche nach geeigneten Hotelunterkünften zunächst den Heimverein befragen (abrechenbare Beträge beachten!). Anreisehinweise und Anfahrtsbeschreibungen sind im Internet abrufbar unter www.volleyball-bundesliga.de

3.2 REISEKOSTEN

Die Reisen sind grundsätzlich so zu planen, dass immer die kostengünstigste Möglichkeit zu wählen ist. Fahrgemeinschaften, ob mit öffentlichen Verkehrsmitteln (ÖPNV, Bahn usw.) oder mit dem PKW, werden immer vorausgesetzt. Werden Fahrgemeinschaften nicht gebildet, werden den Betref-fenden nur die Kosten der gemeinsamen Reise erstattet (je zur Hälfte). Mögliche Ermäßigungen (z. B. Sondertarife und Frühbucherrabat-te bei Bahnfahrten, Flügen usw. - gilt auch für Inhaber von Bahn-cards) sind immer zu nutzen. Kosten für Taxifahrten werden nur nach ausführlicher Begrün-dung erstattet. Erfolgt keine ausführliche Begründung werden die aufgeführten Beträge gestrichen. Reist ein Schiedsrichter auf eigene Entscheidung mit einem teu-reren Verkehrsmittel, erhält er die angemessenen Kosten einer Bahnfahrt erstattet.

90 min vorher Anreise

Parkberechtigungen drei Tage vorher abfordern

Fahrgemeinschaften bilden

Ermäßigungen nutzen

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3.3 BAHNREISEN

Grundsätzlich sind alle Bahnfahrtkarten über das Firmenkundenportal der Deutschen Bahn zu buchen – unabhängig davon ob der Schiedsrichter ohne Bahncard, mit einer privaten Bahncard oder einer VBL-Bahncard reist. Schiedsrichter erhalten die persönlichen Zugangsdaten zum Firmenkundenportal auf Anfrage. Schiedsrichter mit einem hohen Fahrkartenumsatz erhalten auf Anfrage eine VBL-Firmenbahncard BC50 oder BC25 auf VBL-Kosten. Schiedsrichter mit mittlerem oder geringem Fahrkartenumsatz erhalten eine VBL-Firmenbahncard nur bei entsprechender privater Co-Finanzierung. Alternativ können sie Fahrtkarten mit einer privaten Bahncard kaufen und bei der VBL den Normalpreis abrechnen – solange bis sich der Kaufpreis der Bahncard amortisiert hat. Ansprechpartner für alle vorgenannten Angelegenheiten ist Daniel Sattler im VBL-Center. Weiterführende Informationen gibt es im VBL-Wiki: http://www.vbl-wiki.de/wiki/Schiedsrichter/Bahnfahrten

3.4 FLUGREISEN

Flugreisen sind generell genehmigt, wenn sie günstiger als die Bahn- oder Pkw-Fahrt sind. Übrige Flugreisen bedürfen der Ge-nehmigung durch Gerd Sycha. Flugbuchungen sind vom Schiedsrichter selbst beim VBL-Partner TR Teamsportreisen durchzuführen. Die Schiedsrichter sind ange-halten, die Flugreisen so früh wie möglich nach ihrer Ansetzung zu bestellen, um die Reisekosten gering zu halten. Die Ticket-preise werden z.T. geringfügig höher sein als in Internetportalen wie flug.de. Dennoch sollen die Reisen über TR Teamsportreisen gebucht werden, da sich das Gesamtpaket durch die Rückvergü-tungen an die VBL im Rahmen der Partnerschaft alles in allem rechnet. Für eine Flugbuchung wenden sich Schiedsrichter an folgende Ansprechpartnerin

Corinna Hachmeister E-Mail: [email protected] Tel.: 06027-97900-30

und nennen ihr folgende Informationen:

Bahnreisen

Finanzierung von Bahncards

Genehmigung von Flugreisen

TR Teamsportreisen

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Kennwort: VBL-Schiedsrichter Persönliche Daten (Name, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse) Abflugort / Zielort gewünschter Zeitkorridor der Flüge

Die Mitarbeiter von TR Teamsportreisen werden im Anschluss ein entsprechendes Angebot erstellen, das dem Schiedsrichter zur Bestätigung zugesendet wird. Zum Abschluss wird ein Online-Ticket mit einem Buchungscode per E-Mail versendet.

4. VERSICHERUNGEN

4.1 DIENSTREISEKASKO

Der DVV hat für die Schiedsrichter eine Dienstreisekasko-Versicherung abgeschlossen. Die aktuellen Versicherungsbedingungen sind im Anhang dargestellt. Im Schadensfall ist das VBL-Center telefonisch zu informieren. Die Schadensregulierung erfolgt über den DVV.

4.2 UNFALLVERSICHERUNG

Der DVV hat für die Schiedsrichter eine Unfallversicherung abgeschlossen. Die aktuellen Versicherungsbedingungen sind im Anhang dargestellt. Im Schadensfall ist das VBL-Center telefonisch zu informieren. Die Schadensregulierung erfolgt über den DVV.

Dienstreisekasko

Unfallversicherung

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5 FINANZEN

5.1 AUFWANDSENTSCHÄDIGUNGEN

Schiedsrichter, Linienrichter, Beobachter und Supervisor erhalten für jede Spielleitung bzw. Beobachtung eine Aufwandsentschädigung, die alle Kosten abdeckt. Darin sind z.B. die Kosten für die Organisation von Fahrgemeinschaften (z.B. Telefon, Porto usw.) sowie für andere persönliche Aufwendungen enthalten. Kommt ein Spiel nicht zu Stand, werden nur die Fahrtosten und ein Tagegeld erstattet.

Tabelle 1: Aufwandspauschale Schiedsrichter 1. Bundesliga/Pokal-Hauptrunde Einsatzdauer inkl. Anreise ab 2015/16 weniger als 8 Stunden Wochenende 200,00 € ab 8 Stunden Wochenende 210,00 € ab 12 Stunden Wochenende 220,00 € > 0 Stunden Werktag 240,00 € > 8 Stunden Werktag 290,00 € > 12 Stunden Werktag 300,00 €

Tabelle 2: Aufwandpauschale Linienrichter 1. Bundesliga/Pokal-Hauptrunde Schiedsrichter 2. Bundesliga/ Pokal-Qualifikation Beobachter/Supervisor 1. und 2. Bundesliga sowie Pokal Einsatzdauer inkl. Anreise ab 2015/16 weniger als 8 Stunden Wochenende 100,00 € ab 8 Stunden Wochenende 110,00 € ab 12 Stunden Wochenende 120,00 € > 0 Stunden Werktag 140,00 € > 8 Stunden Werktag 190,00 € > 12 Stunden Werktag 200,00 €

Tabelle 3: Aufwandpauschale für Linienrichter im Europapokal Einsatzdauer inkl. Anreise ab 2015/16 weniger als 8 Stunden Wochenende 60,00 € ab 8 Stunden Wochenende 70,00 € ab 12 Stunden Wochenende 80,00 € > 0 Stunden Werktag 100,00 € > 8 Stunden Werktag 110,00 € > 12 Stunden Werktag 120,00 €

Tabelle 4: Reisekosten Fahrtkosten, pro Kilometer 0,30 € Fahrtkosten, pro Mitfahrer und Kilometer 0,02 € Bahnfahrten 2. Klasse Bahnfahrten > 250 km 1. Klasse Flugreise Economy Class Übernachtung mit Frühstück bis zu 65,00 €

Tabelle 5: Sonstiges Referenten Lehrtätigkeit, pro Tag 50,00 € Teilnehmer Seminare, Abwesenheit > 8 Stunden gemäß BRKG 12,00 € Teilnehmer Seminare, Abwesenheit mehrtägig (24 h) gemäß BRKG 24,00 € Teilnehmer Seminare, je An- und Abreisetag gemäß BRKG 12,00 €

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5.2 ABRECHNUNGSREGELN

Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, seine Einsätze ordnungs- und wahrheitsgemäß abzurechnen. Damit eine effektive Kostenkontrolle durchgeführt werden kann, ist es notwendig, dass Abrechnungen zeitnah eingereicht werden, und zwar spätestens am Ende des Abrechnungsmonats. Eine wöchentliche Abrechnung ist möglich. Die Abrechnungen der Playoff-Spiele müssen drei Tage nach dem Ende der Spiele bei der Abrechnungsstelle eingegangen sein. Werden diese Fristen nicht eingehalten, so verfällt der Anspruch des Schiedsrichters auf die Zahlungsleistung. Alle Abrechnungen werden online durchgeführt über das Portal www.schiedsrichter-einsatzleitung.de Pokalspiele (ab Qualifikation Regionalpokalsieger) werden eben-falls über das Internetportal abgerechnet. Es erfolgt keine Bar-zahlung in der Halle! Die Abrechnungen der Pokalspiele müssen drei Tage nach dem Ende der Spiele bei der Abrechnungsstelle eingegangen sein. Wenn ihr zu einem einzigen Spiel fahrt, rechnet ihr dieses Spiel einzeln auf einer Abrechnung ab. Wenn ihr an einem Wochen-ende (oder auch in der Woche) zu zwei Spielen (beispielsweise ein Spiel 1. BL Männer und ein Spiel 2. BL Frauen Nord) fahrt und nicht zu Hause zwischendrin übernachtet, rechnet ihr zwei Spiele mit einer Abrechnung ab. Die Kosten dieser Einsätze (Fahrt-kosten, Hotelkosten, etc.) werden dann automatisch auf die ver-schiedenen Ligen aufgeteilt. Wie erstelle ich eine Abrechnung für zwei oder mehrere Spiele? Im Abrechnungsmodul ('Meine Einsatzleitung' -> 'Abrechnungen' -> rechts oben 'Neue Abrechnung') erscheinen, nachdem ihr die Spiele geleitet habt, im oberen Bereich ('Die folgenden Spiele können abgerechnet werden…') alle Spiele, die ihr abrechnen könnt. Ihr müsst dann nur die Spiele anklicken, so dass sie in den unteren Bereich ('Die folgenden Spiele werden abgerechnet…') wandern. Dann gebt ihr, wie sonst auch, die Daten ein und schließt die Abrechnung ab. Abrechnungen mit Belegen müssen ausgedruckt werden, die zugehörigen Original-Belege müssen auf ein DIN-A4-Blatt geklebt werden. Die Abrechnungen und Belege sind am Ende der Saison nach Aufforderung an das VBL-Center zu schicken. Die Auszah-

Abrechnung jeweils bis Monatsende

Onlineportal

Pokalspiele werden auch über Onlineportal abgerechnet

Belege aufbewahren

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lung dieser Belege erfolgt unter dem Vorbehalt einer späteren Nachprüfung durch die VBL. Bitte genauestens darauf achten, dass nichts verloren geht und alle Abrechnungen und Belege der VBL zur Prüfung vorgelegt werden! Werden die Unterlagen nicht vollständig eingesandt, müssen die bereits ausgezahlten Beträge zurückgezahlt werden. Die Zahlung aller Abrechnungen erfolgt unter dem Vorbehalt der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit. Die Überprüfung wird zeitnah durchgeführt. In Ausnahmefällen erfolgt die Überprüfung zum Monatsletzten, aber spätestens im Januar des Folgejahres für die Spiele bis zum 31. Dezember und im Juni für die Spiele von Januar bis zum letzten Spieltag der Saison. Werden bei der Überprüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit Unstimmigkeiten festgestellt, wird die betreffende Abrechnung nicht ausbezahlt (die Abrechnung wir im SR-Portal farblich gekennzeichnet). Der Grund, warum die Abrechnung nicht ausbezahlt wird, ist unter Bemerkungen zu finden. Der Schiedsrichter sollte sich dann mit der Abrechnungsstelle in Verbindung setzen und die offenen Fragen klären.

5.3 ABRECHNUNGEN – AUS DER PRAXIS

Nachfolgende Fälle aus der Abrechnungspraxis verdeutlichen, welche Erwartungen an eine sparsame Mittelverwendung bestehen. - In über 90 % der Spiele wird durch die Einsatzplaner eine

gemeinsame Anfahrt der Schieds- und Linienrichter sowie auch des Beobachters/Supervisors eingeplant. Manchmal geht das nicht, aber dann merkt man das ziemlich schnell. Kommt ein Schiedsrichter aus Berlin und ein zweiter aus Dresden und pfeifen sie in Leipzig, dann ist eine gemeinsame Anreise eher unwahrscheinlich. Aber manchmal eben auch nicht, denn dann reist der Dresdener Schiedsrichter wegen eines Urlaubs oder aus einem anderen Grund auch aus Berlin an. Daher gilt: In allen Fällen bitte die Anreise kurz per Telefon/E-Mail/SMS mit den weiteren angesetzten Schiedsrichtern absprechen.

- Soll eine gemeinsame Anreise – z.B. aus privaten Gründen (Verlängerung des Wochenendes mit Übernachtung als Städtereise) – von den Schiedsrichtern nicht durchgeführt werden, muss die Einsatzleitung vorab informiert werden, weil ansonsten die Kosten überproportional steigen. Das kann dann zu einer Änderung des Einsatzplans führen oder zu einer Verständigung, dass die Reisekosten privat/anteilig getragen werden.

Sparsame Mittelverwendung beachten

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- Reist jemand von einem anderen Ort als vom Wohnort an, kann er für die zusätzliche Wegstrecke nur die Mitfahrerkosten in Höhe von 0,02 Euro abrechnen.

- Ist der Anreiseweg zum Spielort sehr lang (z.B. Beispiel von Stuttgart oder München nach Berlin), geht die Einsatzleitung davon aus, dass die Anreise per Bahn oder Flugzeug erfolgt. In diesem Fall ist das Ticket möglichst sofort zu bestellen, denn die Preise steigen, je näher man am Reisedatum bucht. Es kann also nicht sein, dass man am Tag vor der Fahrt ein Bahnticket 1. Klasse von München nach Berlin kauft. Sechs Wochen früher hat das Ticket mit Frühbucherrabatt gerade mal 30 % des späteren Preises gekostet!

- Noch eine Anekdote: Man stellt fest, dass man am Spieltag nicht mehr mit öffentlichen Verkehrsmitteln nach Hause kommt. Deshalb benutzt der Schiedsrichter sein Auto und fährt mal eben 1.500 oder mehr Kilometer allein mit dem Auto! In all diesen Fällen muss die Einsatzleitung informiert werden.

Das Gebot der Sparsamkeit besteht nicht nur bei den Reisekosten, sondern auch bei den Einsatzgeldern. Nachfolgendes Beispiel sollen dies verdeutlichen: - Zwei Schiedsrichter fahren gemeinsam zu einem Spiel in der

Woche. 120 km bis zur Halle. Sie fahren früh los, pfeifen das Spiel, gehen noch in den VIP-Raum und sind nach über neun Stunden erst wieder zu Hause. Dabei hatten sie ein relativ kurzes Spiel (90 Minuten). Die Begründung der Schiedsrichter war folgende: Woche, viel Verkehr, sie sind früher gefahren, außerdem wird ja um frühzeitige Anreise gebeten. Nach dem Spiel haben sie sich in der Umkleidekabine noch lange über das Spiel unterhalten und danach im VIP-Raum noch die Eltern eines Spielers getroffen, mit denen sie sich lange unterhalten haben.

- Die Einschätzung der Einsatzleitung: Eine frühzeitige Anreise ist notwendig bei einer Anreise über größere Distanzen. Bei einer Anreise, die kaum länger als eine Stunde dauert reicht es pünktlich 90 Minuten vor Spielbeginn in der Halle zu sein. Die Unterhaltung nach dem Spiel zwischen den Schiedsrichtern kann genauso gut im Auto auf der Rückreise erfolgen. Und private Gespräche im VIP-Raum können nicht abgerechnet werden. Mehr als sechs Stunden waren für diesen Einsatz nicht eingeplant.

Der langen Rede kurzer Sinn: Schiedsrichter sollen ihr Verantwortungsbewusstsein gegenüber den Vereinen der Bundesliga zeigen. Es geht nicht, dass einige Schiedsrichter die Abrechnungsrichtlinen bis an die Grenzen „ausreizen“. Denn die Vereine zahlen die Einsatzgelder aus ihren oft leeren Kassen.

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Sollten die Kosten einmal höher ausfallen, als sie geplant waren, ist die Einsatzleitung zu informieren. Dies hilft Konflikte zu vermeiden.

6. LIZENZEN UND EINTRITTSKARTEN FÜR BUNDESLIGA-SCHIEDSRICHTER

Allen BL-Schiedsrichtern wird im VBL-SAMS eine ID-Card zum Selbstausdruck angeboten. Die ID-Card wird nach erfolgreichem Bestehen des Regeltests verlängert. Die Zugangsdaten zu SAMS sind unverändert zum Vorjahr. Neue Schiedsrichter erhalten sie auf Anforderung im VBL-Center.

Die Karte ist nicht übertragbar. Sie gilt nur für Spiele der 1. und 2. Bundesligen (Hauptrunden-, Playoff-Spiele) sowie den DVV-Pokal (bis einschließlich Halbfinale). Sie gilt nicht für internationale Spiele (Champions League, Länderspiele) und das DVV-Pokalfinale. Erhalten Schiedsrichter dennoch freien Eintritt zu diesen Spielen, ist das ein Entgegenkommen der Vereine. Die Verlängerung der A-Schiedsrichterlizenzen erfolgt durch die Regionalbereiche bzw. Landesverbände.

ID-Card für Bundesliga-Schiedsrichter berechtigt zum Eintritt

Verlängerung Schiedsrichter-Lizenzen

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C. AUFTRETEN UND VERHALTEN DER SCHIEDSRICHTER

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7. ALLGEMEINES VERHALTEN

Das Auftreten der Schiedsrichter gegenüber den Mannschaften muss professionell, freundlich und loyal, zurückhaltend und nicht anbiedernd sein. Das Schiedsgericht muss sich als Team präsentieren. Das Ge-spräch vor dem Spiel kann dabei sehr förderlich wirken. Der 1. SR muss sein Team auch vor Aggressionen von Mannschaftsmitglie-dern schützen. Jeder Schiedsrichter hat im Team seine besonderen Aufgaben-bereiche, die es optimal zu erfüllen gilt. Unterschiedliche Lizenz-stufen dürfen nicht zu Problemen führen. Diskussionen über die Leistungen bzw. Kollegen sind nicht in der Öffentlichkeit auszutragen. Innerhalb des Teams kann dies in der Umkleidekabine erfolgen. Ferner gilt der Ethik-Code für Bundesliga-Schiedsrichter: http://www.vbl-wiki.de/wiki/Ethik-Code Verstöße gegen Ethik-Code können ab der Saison 2015/16 durch die VBL-Spielleitung gegenüber Vereinen und Personen unmittelbar geahndet werden (Geldstrafen und Sperren). Etwaige Verstöße sind daher umgehend am nächsten Werktag dem VBL-Center per E-Mail anzuzeigen.

8. KLEIDUNG

Vor und nach dem Spiel tragen die Schiedsrichter einheitlich ein dunkles Jacket, wahlweise mit oder ohne Krawatte (der Situation angemessen) und eine saubere hochwertige Hose. Schiedsrichter, die in der Saison 2015/16 erstmals in den Bundesliga-Schiedsrichterkader aufgenommen werden, erhalten durch den VBL-Partner artiva Sport folgende Grundausrüstung: - 2 Hemden Kurzarm - 1 Hemd Langarm - 1 lange Hose - 2 Handtücher

Unser Auftreten: Professionell freundlich, loyal, zurückhaltend

Schiedsgericht als Team

Keine öffentlichen Diskussionen

Ethik Code

Jacket

VBL-Schiedsrichterkleidung

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Schiedsrichter, die bereits in der Saison 2014/15 tätig waren, erhalten in der Saison 2015/16 nachfolgende Zusatzausrüstung: - 1 Hemd Langarm - 1 Hemd Kurzarm - 1 Handtuch

Zusätzliche Hosen wird es in jedem zweiten Jahr geben. Die gewünschten Größen sind von allen Schiedsrichtern bis zum 31.07.2015 im Onlineportal SAMS (nicht im Einsatzleitungsportal!) zu erfassen. Dies gilt für alle neuen Schiedsrichter ebenso wie die „alten Hasen“. Bitte die neuen Größentabellen von artiva Sport beachten. Damen Größentabellen Poloshirts (Kurz- und Langarm) XS S M L XL XXL 3XL Brust- umfang

bis 83 cm

84 – 91 cm

92 - 99 cm

100 - 107 cm

108 - 115 cm

116 - 123 cm

124 – 131 cm

Hose 38 40 42 44 46 48 50 52 Hüft- Umfang

bis 80 cm

81 - 85 cm

86 - 90 cm

91 - 95 cm

96 - 100 cm

101 - 105 cm

106 - 110 cm

111 - 115 cm

Info: die Hosen haben eine Einheitslänge

Herren Größentabellen Poloshirts (Kurz- und Langarm) XS S M L XL XXL 3XL Brust- umfang

bis 93 cm

94 – 101 cm

102 – 109 cm

110 - 117 cm

118 – 125 cm

126 – 133 cm

134 – 141 cm

Hose 32 34 36 38 40 42 44 Hüft- Umfang

Bis 84 cm

85 - 89 cm

90 - 94 cm

95 - 99 cm

100 - 104 cm

105 -109 cm

110 - 114 cm

Info: die Hosen haben eine Einheitslänge

Die Hosen werden einen Einheitslänge (34 inch) haben. Sie sind so konstruiert (inkl. 4cm Beinlängenzugabe, die umgeschlagen eingenäht ist), dass man sie bei einer Änderungsschneiderei auf eigene Kosten einfach verlängern oder kürzen lassen kann.

Größenangaben bis zum 31.07.2015 in SAMS erfassen

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VOLLEYBALL BUNDESLIGA | SCHIEDSRICHTER LEITFADEN 2015/16 23

Maßanleitung

Die Ausstattung wird voraussichtlich in der ersten Septemberhälfte unaufgefordert an die Schiedsrichter per Post versendet. Mehrexemplare können auf eigene Kosten bestellt werden. Ein Angebot hierzu folgt. Bei Spielen der Bundesliga und des DVV-Pokals ist ausschließlich die VBL-Schiedsrichterkleidung zu tragen. Da es ab der Saison 2015/16 wieder verschiedenfarbige Kleidung sowie Kurzarm- und Langarmhemden geben wird, sind alle Schiedsrichter angehalten, zu den Spieltagen die komplette Ausrüstung mitzuführen. Der 1. Schiedsrichter legt vor Ort – auch unter Berücksichtigung der Trikotfarben der Mannschaften – die zu tragende Schiedsrichterkleidung fest. Vorzugsweise wird die neue Ausrüstung eingesetzt.

Mehrexemplare auf eigene Kosten

Beim Spieltag ist komplette Ausrüstung mitzuführen

Poloshirt (Kurz- und Langarm) - so messen Sie richtig:

- Legen Sie ein Maßband um ihren Oberkörper, an der breitesten Stelle der Brust. Entnehmen Sie die

t h d G öß d

Hose - so messen Sie richtig:

- Legen Sie ein Maßband um die Hüfte. Entnehmen Sie die entsprechende Größe der obenstehenden Hosen-Tabelle.

- Die Beinlänge brauchen Sie nicht auszumessen bzw. anzugeben. Die Hosen haben eine Einheitslänge. Bei Bedarf lassen Sie die Hose bitte

f Ih K t kü

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D. KONTROLLAUFGABEN DER SCHIEDSRICHTER

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9. CHECKLISTE UND HALLEN ID-KARTE

Neben der Leitung des Spiels nehmen die Schiedsrichter vor und nach dem Spiel mehrere Kontrollaufgaben wahr. Hierzu dienen die überarbeite Checkliste und eine neue Hallen ID-Karte im VBL-Design (siehe Anhang). Die VBL führt zur Saison 2015/16 ein neues, einheitliches Courtlayout (siehe Anhang) ein. Wesentliche Neuerungen sind: - Die Freizone hinter dem Spielfeld beträgt exakt 6,5 Meter. - Die Freizone ist von einem Wettkampfbereich umgeben, der

auf Seite des Schreibertischs zwischen 2 Meter und 4,5 Meter und an allen übrigen Seiten zwischen 1 Meter und 2 Meter breit ist.

- Die Anordnung der Fußbodenaufkleber ist verbindlich. - Banden neben den Mannschaftsbänken.

Es ist erforderlich, dass die SR diese Aufgaben gewissenhaft wahrnehmen. Nur so lassen sich die Professionalisierung und gewünschte Außendarstellung der Bundesligen weiterentwickeln. Schiedsrichter, Vereine und VBL-Center müssen hier Hand in Hand arbeiten. Mängel müssen im Spielbericht erfasst werden. In der Volleyball Bundesliga sind engmaschige Netze mit Netzkörperwerbung erlaubt. Entsprechende Netze werden von einigen Vereinen bereits eingesetzt. Die Netze tragen derzeit noch kein DVV-Prüfzeichen 1, da der Materialprüfungsausschuss die Prüfungs- und Zertifizierungsarbeiten noch nicht abschließen konnte. Bis dahin ist es den Vereinen gestattet, Netze ohne Prüfzeichen einzusetzen. Die Vereine erhalten hierzu schriftliche Ausnahmegenehmigungen von der VBL, die am Spieltag vorzulegen ist. In einigen Hallen kommen Schiedsrichterstühle zum Einsatz, die kein DVV-Prüfzeichen besitzen. Auch wenn diese Schiedsrichterstühle objektiv alle Sicherheitsanforderungen erfüllen und teilweise sogar bei Spielen der CEV/FIVB im Einsatz waren, ist ein entsprechender Vermerk in jedem Fall in den Spielberichtsbogen einzutragen. Die VBL prüft sodann in Abstimmung mit dem Materialprüfungsausschuss die Erteilung einer Ausnahmegenehmigung für die betreffenden Vereine.

neues VBL-Courtlayout

Kontrollaufgaben zur Professionalisierung der Bundesliga

Engmaschige Netze mit Werbung

Schiedsrichterstühle

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10. SPIELERLISTE UND SPIELERLIZENZEN

Die VBL stellt ausschließlich elektronische Meldelisten und Lizen-zen aus, die die Mannschaften selbst ausdrucken und vorlegen (siehe Anhang). Ein Ausdruck in schwarz-weiß ist ausreichend. Im Ausnahmefall soll auch die Vorlage von digitalen Dokumenten zur Prüfung der Spielberechtigung akzeptiert werden. Maßgeblich für die Spielberechtigung ist allein die ausgedruckte Mannschaftsliste. Die bereitgestellten Daten im eScoresheet kön-nen durch kurzfristige Nachlizenzierung von Spielern ggf. davon abweichen. Diese Spieler können im eScoresheet nachgetragen werden. Spieler aus Mannschaften der Dritten Liga und tiefer weisen sich mit konventionellem Spielerpass oder ePass aus. Offensichtlich verletzte Spieler dürfen grundsätzlich nicht auf die Spielerliste im Spielberichtsbogen eingetragen werden und dürfen sich nicht auf der Mannschaftsbank und der Aufwärmzone aufhalten. Bestehen Zweifel darüber, ob ein Spieler wirklich verletzt ist, muss der Schiedsrichter den Spieler zulassen und weist den Trainer auf die sich daraus ergebenen Konsequenzen (Spielerwechsel etc.) hin. Bis zum Beginn des offiziellen Einschlagens dürfen Personen im Wettkampfbereich auch Funktionen ausüben, mit denen sie nicht im Spielberichtsbogen eingetragen sind. Ebenso dürfen sich in dieser Zeit – mit Ausnahme von gesperrten Personen – zusätzliche Personen des Vereins im Wettkampfbereich aufhalten. Z.B.: - Verletzte oder nicht nominierte Spieler dürfen am Einspielen

der Mannschaften teilnehmen oder auf der Mannschaftsbank sitze

- Statistiker dürfen am Einspielen mit Spielern mitwirken - Zusätzliche Physiotherapeuten und Ärzte dürfen Spieler

behandeln - Manager, PR-Verantwortliche, Hallensprecher dürfen sich im

Bereich der Mannschaftsbänke aufhalten usw.

elektronische Mannschaftlisten und Lizenzen als Ausdruck

Abweichungen vom eScoresheet

Spieler aus unterklassigen Ligen

Verletzte Spieler

Aufenthalt von Personen im Wettkampfbereich vor dem Einschlagen

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11. HÖHERSPIELEN VON JUGENDLICHEN

Das Höherspielen von Jugendlichen (U20) ist seit der Saison 2011/12 komplett neu geregelt worden. Ab dem 5. Spiel der höherklassigen Mannschaft dürfen Jugend-liche beliebig oft eingesetzt werden, ohne sich in der höheren Mannschaft festzuspielen. Der Einsatz der Spieler wird ausschließlich im Spielberichtsbogen, nicht im Spielerpass vermerkt! Nach dem Spiel erfolgt in jedem Fall ein Eintrag, ob der Spieler gespielt oder nicht gespielt hat. Beispiel: „TSV Musterstadt: M. Mustermann aus RL Nordost weist sich mit Spielerpass 6727728 aus, Spielerin wurde (nicht) einge-setzt, 1 x höhergespielt“ Nach dem zweiten Höherspielen in der Bundesliga erhalten Ju-gendspieler allerdings eine VBL-Spielerlizenz und werden auf der Mannschaftsmeldeliste erfasst. Ihre Spielberechtigung in tieferen Spielklassen bleibt davon jedoch unberührt. Jugendliche (U20) können seit der Saison 2013/14 auch bereits im 3. oder 4. Spiel der höherklassigen Mannschaft eingesetzt werden. Sie spielen sich dann jedoch in jedem Fall mit dem zweiten Einsatz in der oberen Mannschaft fest. Unverändert ist es mittels Doppelspielrecht Kaderspielern gestat-tet, bereits von Saisonbeginn an in mehreren Mannschaften zu spielen.

12. MUSTERTEXTE FÜR EINTRAGUNGEN IM SPIELBERICHT

Es ist im Wesentlichen zwischen zwei Arten von Eintragungen im Spielbericht zu unterscheiden: - Eintragungen zu reinen Informationszwecken - Eintragung von Mängeln, die eine Geldstrafe oder Sanktion

zur Folge haben

Insbesondere wenn aufgrund der Eintragung durch die Spielleitung eine Geldstrafe ausgesprochen werden soll, ist es wichtig, dass der Text eindeutig ist und den Tatbestand konkret benennt.

U20-Spieler, die ab dem fünften Spiel eingesetzt werden, spielen sich nicht fest

Höherspielen von U20-Spielern im dritten oder vierten Spiel

Eintragungen im Spielbericht

Klare und eindeutige Formulierungen

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Im eScoresheet kann das Bemerkungsfeld nachträglich korrigiert und die Eintragungen sortiert werden. Bitte beim Abschluss des Spielberichts: - Überflüssige Systemeintragungen bitte löschen. - Alle Bemerkungen gruppieren: Heim - Gast – Ausrichter – - Klare und Eindeutige Formulierungen wählen - Bitte volle Namen schreiben (Trikotnummern führen schneller

zu Verwechselungen) - Keine Ausweisnummer o.a. angeben (Datenschutz,

Veröffentlichung im WWW)

LST richtig falsch

14.2 TSV Musterstadt: M. Mustermann weist sich mit Personalausweis aus

Team B: Spielerin 5 weist sich mit BPA Nr. 1220001297D aus

14.2 TSV Musterstadt: Trainerlizenz M. Mustermann liegt nicht vor

Trainerlizenz Team B liegt nicht vor

14.3

TSV Musterstadt: M. Mustermann aus RL Nordost weist sich mit Spielerpass 6727728 aus, Spielerin wurde (nicht) eingesetzt, 1 x höhergespielt

Team B: Spielerin 5 aus RL Nordost weist sich mit Spielerpass 6727728 aus

14.3

TSV Musterstadt: M. Mustermann mit Führerschein ausgewiesen, wurde nicht eingesetzt

Team B: Spielerin 5 aus RL Nordost weist sich mit Führerschein aus, Spielerin wurde nicht eingesetzt

15.2.7 TSV Musterstadt: Trainer M. Mustermann nicht anwesend, Co-Trainer übernimmt Aufgaben des Trainers

Trainer nicht anwesend

29.1 60 Minuten vor Spielbeginn fehlten: 2 Netzantennen, 2 Wechseltafeln, 2 Wischer-geräte

Spielanlage nicht rechtzeitig aufgebaut

29.1 Es fehlten: VBL-Interview-wand, Signalhorn, Aufstellungskarten

Spielanlage nicht vollständig

29.2 kein VBL-Jingle keine MVP-Auszeichnung

Spielablaufprotokoll nicht eingehalten

31.3 Schreiberassistent erst 30 Minuten vor Spielbeginn anwesend

Schreiberassistent verspätet

32.3 Nur 2 Ballholer und 1 Wischer anwesend

Ballholer unzureichend

32.3 2 Ballholer erledigen Aufgaben nicht gemäß Handlungsanweisung mit der

Ballholer zu jung Ballholer nicht

Beispiele und Standards für häufige Eintragungen

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VOLLEYBALL BUNDESLIGA | SCHIEDSRICHTER LEITFADEN 2015/16 29

Folge von Spielverzögerungen bundesligatauglich

34.1 Trikots der Spielerinnen 4, 8, 12 von TSV Musterstadt uneinheitlich

Trikots Team B uneinheitlich

34.1 alle Trikotnummern TSV Musterstadt nicht zentriert

Trikots Team B entsprechen nicht Internationalen Spielregeln

34.6 Co-Trainer und Arzt von TSV Musterstadt nicht einheitlich gekleidet

Offizielle Team B nicht einheitlich gekleidet

37.4 TSV Musterstadt: M. Müller konnte keine Statistikerlizenz vorlegen

Statistikerlizenz lag nicht vor

Nach der Unterzeichnung des Spielberichts durch die Kapitäne dürfen durch Schiedsrichter keine Bemerkungen mehr in den Spielbericht eingetragen werden, damit die Kapitäne Gelegenheit haben, alle Eintragungen zu lesen. Dies betrifft insbesondere strafbewährte Einträge (z.B. Mängel der Quickmopper, uneinheitliche Kleidung). Vorfälle nach elektronischer Übermittelung des Spielberichts müssen erforderlichenfalls in einem gesonderten Bericht per E-Mail an die Einsatzleitung und das VBL-Center gesendet werden. Eintragungen zur Arbeit der Ballholer und Wischer sollen immer dem Heimspielkoordinator erläutert werden. Es ist mehrfach vorgekommen, dass entsprechende Einträge ohne Kenntnis des Vereins „versteckt“ gemacht wurden. Dies entspricht nicht den Vorstellungen des „Miteinanders“ von Schiedsrichtern und Vereinen. Schiedsrichter sollen außerdem bereits während des Spiels den Kontakt mit den Heimspielkoordinatoren suchen (z.B. der 2. Schiedsrichter in den technischen Auszeiten/Satzpausen), wenn sie mit der Arbeit der Ballholer und Wischer nicht zufrieden sind, damit diese Mängel noch während des Spiels abgestellt werden können.

Keine Eintragungen nach Unterzeichnung des Spielberichts

Kommunikation mit Heimspielkoordinator zu Eintragungen

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E. REGELANWENDUNG

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13. REGELANWENDUNG

Die an dieser Stelle bislang enthaltenen Hinweise zur Regelanwendung sind ab der Saison 2015/16 ausschließlich im Online-Campus enthalten.

Hinweise zur Regelanwendung im Online-Campus

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F. FORT- UND WEITERBILDUNG

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14. ONLINE CAMPUS

Zur Saison 2015/16 startet die VBL in Zusammenarbeit mit dem Anbieter triagonal eine eLearning-Plattform für die Bundesliga-Schiedsrichter. Auf der Plattform soll nach und nach alle Fort- und Ausbildungsangebote sowie Themen rund um das Schiedsrichterwesen zentral gebündelt werden. Der Start umfasst: - Offizieller Regeltext FIVB Internationale Spielregeln - Schiedsrichter-Richtlinien (Guidelines) - Casebook - Selbsttest zu allen Kapiteln des Regeltextes - Regeltest 2015/16 für die Bundesliga-Schiedsrichter - Unterlagen, Checklisten und Dokumente rund um den

Bundesligaspielbetrieb

Alle Dokumente stehen in deutscher Sprache bereit und sind speziell auf die Anforderungen der Volleyball Bundesliga überarbeitet worden. Bis zum Saisonstart müssen alle Bundesliga-Schiedsrichter die genannten Unterlagen durcharbeiten und den Regeltest absolvieren, um eine Zulassung für die Saison 2015/16 zu erhalten. Die Zugangsdaten und weiterführende technische Hinweise werden mit gesonderter E-Mail versendet.

15. PRÄSENZSEMINARE

Über Termine und Inhalte der Präsenzseminare werden alle Schiedsrichter mit gesonderter Einladung informiert. Mittelfristig ist geplant, die Anzahl der Präsenzseminare durch ein erweitertes Schulungsangebot im Online-Campus zu reduzieren.

16. BEOBACHTUNGEN

Die SR-Einsatzleitung setzt bei ausgesuchten Spielen der 2. Bundesliga Beobachter ein. Sinn der Beobachtungen ist u.a. ein Gedankenaustausch mit Ausbildungs- und Fortbildungscharakter. Die Beobachtungsergebnisse werden zentral gesammelt und ausgewertet. Der Beobachter verpflichtet sich in seiner Beurteilung zur Objektivität.

Online-Campus

Zugangsdaten Online-Campus

Präsenzseminare

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Der Beobachter hat grundsätzlich nicht die Kompetenz, ins Spiel-geschehen einzugreifen. Bei den Vorbereitungen vor dem Spiel kann er jedoch unterstützend helfen, z. B. Medienanwesenheit. Die Beobachter achten darauf, dass sie seitens der Mannschaften nicht in Diskussionen über die Schiedsrichterleistung verstrickt werden. In der 1. Bundesliga erfolgen Beobachtungen ab der Saison 2015/16 ausschließlich in Verbindung mit dem Einsatz von Supervisoren. Siehe Kapitel 24.

17. 1-KAMERA-STREAMS

Alle Spiele der 1. Bundesliga werden ab der Saison 2015/16 als 1-Kamera-Stream produziert und stehen dauerhaft zum On-Demand-Abruf auf VBL.TV zur Verfügung und sollten von den Schiedsrichtern zur eigenen Spielauswertung genutzt werden.

1-Kamera-Streams

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G. BESONDERE REGELUNGEN IN VOLLEYBALL BUNDESLIGA

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18. SPIELABLAUF

Es gilt das überarbeitete einheitliche VBL-Spielablaufprotokoll http://www.vbl-wiki.de/wiki/Spielablaufprotokoll Ab der Saison 2014/15 werden nicht nur in der 1. Bundesliga, sondern auch in der 2. Bundesliga sowie in den Pokalspielen nach Spielende die Most Valuable Player beider Mannschaften ausge-zeichnet. Dafür entfällt in der 2. Bundesliga das Kurzinterview. Zu beachten ist insbesondere, dass sich die Mannschaften nach Spielende – vor dem Händeschütteln unter dem Netz – an der Grundlinie aufstellen. Zum Ablauf der Ehrung siehe http://www.vbl-wiki.de/wiki/Most_Valuable_Player Ab der Saison 2014/15 weicht der Spielablauf bei allen Spielen von den Internationalen Spielregeln wie folgt ab: - Die Heimmannschaft hat unabhängig vom Ergebnis der Auslo-

sung das Recht, im 1. Satz die Spielfeldseite zu wählen. Der Gewinner der Auslosung wählt das Recht, den ersten Aufschlag auszuführen oder ihn anzunehmen (Regel 7.1.1).

Der Spielablauf kann von den Internationalen Spielregeln in nachfolgenden Punkten abweichen, sofern die Gastmannschaft und das Schiedsgericht innerhalb der festgelegten Fristen (60 Minuten vorher) über den geänderten Ablauf informiert wurden: - Das Einspielen der Mannschaften kann bis zu 10 Minuten vor

Spielbeginn enden. In der verbleibenden Zeit findet die Mannschaftsvorstellung statt.

19. TRIKOTS

Abweichend von den Internationalen Spielregeln müssen die Trikots von 1 bis 18 nummeriert sein. In der 1. Bundesliga muss auf dem Rücken des Trikots der Nach-name des Spielers und auf dem Ärmel das neue VBL-Logo gemäß Handlungsanweisung abgebildet werden. Logos anderer Wett-bewerbe sind nicht zugelassen. In der 2. Bundesliga sollen die Mannschaften das VBL-Logo auf dem Trikot abbilden. Für das Tragen von Unterziehkleidung gilt in den 1. und 2. Bun-desligen nachfolgende Regelung. Für Verstöße in der 2. Bundesliga werden keine Geldstrafen ausgesprochen. - Nachfolgende Regelungen gelten nur für diejenigen Spieler

einer Mannschaft, die Unterziehkleidung tragen. Es können in

Überarbeitetes Spielablaufprotokoll

MVP-Auszeichnung in 1. und 2. Bundesliga

Heimmannschaft hat immer Recht, die Spielfeldseite zu wählen

Bis zu 10 Minuten für Mannschaftsvorstellung

Trikotnummern 1-18

Nachname und VBL-Logo in 1. Bundesliga

Unterziehkleidung

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einer Mannschaft sowohl Spieler mit als auch Spieler ohne Unterziehkleidung gleichzeitig auf dem Feld stehen.

- Medizinische Bandagen u.a. sind von allen nachfolgenden Regelungen grundsätzlich ausgeschlossen. Sie sollten dennoch innerhalb des Teams möglichst einheitlich gewählt werden.

- Grundsätzlich sollte Unterziehkleidung nicht länger als das Trikot bzw. die Hose sein.

- Hemden und Hosen, die länger als das Trikot bzw. die Hose sind, müssen einheitlich innerhalb der Mannschaft gewählt werden. Sie sollten möglichst mit der Hauptfarbe von Trikot bzw. Hose übereinstimmen. Grundsätzlich gilt: Einheitlichkeit geht vor Farbe!

- Die Unterziehkleidung der Liberospieler darf in der Farbe von der Unterziehkleidung der übrigen Spieler abweichen. Sie sollre farblich möglichst mit der Hauptfarbe von Trikot bzw. Hose der Liberospieler übereinstimmen.

- Alle Socken der Spieler müssen eine einheitliche Farbe haben und sollten möglichst das gleiche Modell sien. Lange und kurze Socken dürfen innerhalb des Teams getragen werden, wenn sie eine einheitliche Frabe haben.

Ausführliche Beispiele und Fotos siehe unter http://www.vbl-wiki.de/wiki/Unterziehkleidung

20. ZUSAMMENSETZUNG DER MANNSCHAFTEN

Abweichend von Regel 4.1.1 der Internationalen Spielregeln kann sich eine Mannschaft aus bis zu 14 Spielern zusammensetzen. Falls mehr als 12 Spieler im Spielberichtsbogen eingetragen sind, müssen zwei Liberos benannt werden. Die bisherige von der FIVB-/CEV-Regelanweisung abweichende Option, wonach in der Bundesliga bei 13 Spielern nur ein Libero benannt werden musste fällt weg. Es gibt also die Konstellationen: 12+2, 11+2, 10+2, 12+0 usw. Werden Spieler eingesetzt, ohne im Spielberichtsbogen eingetra-gen zu sein oder als Libero eingesetzt, ohne als Libero in der Mannschaftsliste eingetragen zu sein, erfolgt eine Spielwertung gemäß Regel 7.3.5.4. Die Regelinformationen vom 07.11.2013 (unter 1. und 2.) ist zu beachten.

21. MANNSCHAFTSBANK UND STATISTIKER

Es dürfen folgende fünf Offizielle auf der Mannschaftsbank sitzen: ein Trainer, ein oder zwei Co-Trainer, ein Arzt, ein Physiotherapeut.

14 Spieler

Anzahl Liberospieler bei > 12 Spielern

Fünf Offizielle auf Mannschaftsbank

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ACHTUNG: Spieler und Offizielle dürfen nur in der Funktion in den Spielberichtsbogen eingetragen werden und auf der Mann-schaftsbank Platz nehmen, in der sie in der Mannschaftsmelde-liste erfasst sind. Ein Physiotherapeut darf z.B. nicht als Co-Trainer fungieren, ein verletzter Spieler nicht als Physiothera-peut usw. Personen können aber durchaus in mehreren Funk-tionen auf der Mannschaftsmeldeliste stehen. In der 1. Bundesliga darf eine Person nur in einer Funktion in den Spielberichtsbogen eingetragen werden. Spielertrainer sind nicht zulässig! In der 2. Bundesliga darf eine Person als Spieler und Trainer in den Spielberichtsbogen eingetragen werden (Spielertrainer). In diesem Fall muss aber ein Co-Trainer anwesend sein. Die Offiziellen müssen mit Ausnahme des Trainers oder des Physiotherapeuten einheitlich gekleidet sein. Diese Regelung gilt ab der Saison 2014/15 einheitlich für die 1. und 2. Bundesliga. In der 1. Bundesliga müssen Co-Trainer eine B-Lizenz besitzen. Sie weisen sich – wie auch Trainer und Arzt – mit einer Lizenz der VBL aus. Co-Trainer, die nicht auf der Mannschaftsmeldeliste stehen, dürfen nicht auf der Mannschaftsbank Platz nehmen. Ein zweiter Co-Trainer kann ohne Lizenz auf der Mannschaftsbank sitzen. Dieser ist in der Mannschaftsmeldeliste als „Co-Trainer (Scout)“ gekennzeichnet. Zusätzlich werden in der 1. Bundesliga die Statistiker lizenziert. ACHTUNG: Statistiker nicht mit dem Scout verwechseln. Statisti-ker führen in der Regel hinter (!) dem Spielfeld die Spielstatistik mit Data Volley. Auf der Mannschaftsbank sitzt der Co-Trainer (Scout). Es besteht jedoch auch die Möglichkeit, dass der Statisti-ker gleichzeitig als Co-Trainer (Scout) fungiert und auf der Bank sitzt. Der 1. Schiedsrichter führt vor dem Spiel eine Sichtkontrol-le beim Statistiker der Heimmannschaft durch. Wird die Spielsta-tistik nicht durch einen lizenzierten Statistiker geführt, so ist dies im Spielberichtsbogen einzutragen.

22. ABWESENHEIT VON TRAINERN

Ist der Trainer nicht anwesend oder nimmt der Trainer in der 2. Bundesliga gleichzeitig als Spieler am Spiel teil, übernimmt der Co-Trainer alle Aufgaben (!) des Trainers gemäß Regel 5.2 der Internationalen Spielregeln. Die bisherige Regelung, wonach Auf-gaben auf Mannschaftskapitän und Trainer verteilt werden, ent-

Spielertrainer in 2. Bundesliga

Kleidung von Offiziellen

Lizenzen von Offiziellen

Statistikerlizenz

Co-Trainer übernimmt Aufgaben in Trainerabwesenheit

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fällt! Ist kein Co-Trainer vorhanden, werden die Aufgaben vom Mannschaftskapitän wahrgenommen. Im Fall des Spielertrainers übernimmt der Co-Trainer das ganze Spiel über die Aufgaben des Trainers, auch wenn der Trainer nicht selbst auf dem Spielfeld steht! Der Co-Trainer wird trotzdem in das Feld „Co-Trainer“ eingetra-gen, nicht in das Feld „Trainer“. Im Spielberichtsbogen wird die Abwesenheit des Trainers vermerkt.

23. ESCORESHEET

In der Bundesliga und allen Spielen des DVV-Pokals (ab Haupt-runde) kommt der elektronische Spielbericht (eScoresheet) zum Einsatz. Ausführliche Informationen, Testspiele und Update-Informationen hierzu im VBL-Wiki unter http://www.vbl-wiki.de/wiki/escoresheet Die Schiedsrichter müssen in folgenden Phasen mitwirken: - Bei Eintreffen in der Spielhalle lassen sich die Schiedsrichter

die Funktionalität und eine erfolgreiche Testverbindung durch den Schreiber bestätigen.

- Der Schreiber erfasst die Spielerlisten (Spieler, Trikot, Kapitän, Liberospieler) beider Mannschaften.

- Kapitäne und Trainer beider Mannschaften kontrollieren die Eintragungen und korrigieren diese nötigenfalls.

- Im Beisein des 1. Schiedsrichters bestätigen die Kapitäne und Trainer beider Mannschaften mit dem Mannschaftspasswort die Spielerlisten (Autorisierung). Danach sind keine Änderungen der Spielerlisten mehr möglich.

- Nach Spielende kontrollieren die Schiedsrichter das eScoresheet und die Zuschauerzahl, nehmen ggf. Korrekturen und Eintragungen vor.

- Beide Kapitäne bestätigen den Spielbericht durch Eingabe ihres Mannschaftspassworts.

- Der 1. Schiedsrichter schließt das Spiel durch Eingabe seines Passworts ab.

- Der 1. Schiedsrichter überwacht den Upload der Datei durch den Schreiber.

Während des Spiels sowie nach Spielende kann sich der Schiedsrichter durch den Schreiber auf dem Bildschirm jederzeit die Spielbericht in konventionellem Layout anzeigen lassen. Funktion: Drucken – Spielbericht – Bildschirmvorschau.

Spielertrainer

Mitwirkung der Schiedsrichter beim eScoresheet

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Schiedsrichter und Schreiber erhalten an Spieltagen Hilfe und technischen Support bei der VBL-Hotline: 030-200 50 70-0 Die individuellen Passwörter für Schiedsrichter haben unverän-dert Gültigkeit. Neue Schiedsrichter erhalten ein Passwort durch das VBL-Center zugesendet.

Individuelle Passwörter

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H. SUPERVISOR

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24. SUPERVISOR

Supervisor werden in der Saison 2015/16 wie folgt eingesetzt: - Der Einsatz von Supervisors in den Playoffs, den

Pokalhalbfinalspielen und dem DVV-Pokalfinale wird unver-ändert fortgeführt.

- Supervisors werden bei Aufsteigern in die 2. Bundesliga und die 1. Bundesliga bei den ersten beiden Heimspieltagen eingesetzt.

- Der Einsatz von Supervisors wird auf alle TV-Spiele der Hauptrunde ausgeweitet.

- Bei allen Spielen der 1. Bundesliga, bei denen Beobachter eingesetzt werden, erhalten die Beobachter die Supervisorkompetenzen übertragen.

Kompetenzen und Aufgabenverteilung zwischen Supervisor und Schiedsrichtern bleiben unverändert. Siehe - http://www.vbl-wiki.de/wiki/VBL-Supervisor - http://www.vbl-

wiki.de/wiki/Supervisor/Aufsteigerbetreuung

sowie Checklisten im Anhang. Der Supervisor muss seinen Bericht nach Spielende im VBL-SAMS einstellen (statt Versand per E-Mail).

Supervisoreinsätze werden ausgeweitet

Kompetenz- und Aufgabenverteilung unverändert

Supervisor-Bericht in SAMS

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I. EUROPACUP

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25. SCHIEDSRICHTER IM EUROPACUP

Schiedsrichter, die im Europacup eingesetzt werden, beachten bitte die Communications der CEV. Nationale Reisekosten sind über den Deutschen Volleyball- Verband abzurechnen.

26. LINIENRICHTER IM EUROPACUP

Der Einsatz der nationalen Linienrichter in den Europacup-Wettbewerben wird koordiniert durch:

Aufgabenbereich Person Planung und Betreuung während der Saison

Nordost André Zander West Stephan Holländer Süd Volker Schiemenz Grundsätzlich können alle Bundesligaschiedsrichter zum Einsatz kommen. Grundlage sind die Terminfreigaben im Internetportal. Über Einsätze werden die Linienrichter außerhalb des Portals mittels E-Mai benachrichtigt. Die Abrechnung der Einsatzgelder und Fahrtkosten erfolgt auf Grundlage der geltenden Abrechnungssätze (vgl. Kapitel 5) direkt mit den Vereinen. Es ist die Kleidung der Volleyball Bundesliga zu tragen. Die Dienstreise-Kasko sowie Unfallversicherung des DVV gelten ab der Saison 2015/16 auch für den Bereich der Europacupeinsätze.

Schiedsrichter im Europacup

Linienrichter im Europacup

Linienrichterkleidung im Europacup

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J. ANHANG

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27. MANNSCHAFTSMELDELISTE (MUSTER)

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28. LIZENZEN (MUSTER)

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29. CHECKLISTE SPIELE OHNE SUPERVISOR

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30. CHECKLISTE SPIELE MIT SUPERVISOR

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31. CHECKLISTE SUPERVISOR SAISONSTART

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32. COURTLAYOUT 1. BUNDESLIGA

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32. COURTLAYOUT 2. BUNDESLIGA

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33. HALLEN ID-KARTE

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34. MERKBLATT DIENSTREISEKASKO-VERSICHERUNG

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35. MERKBLATT UNFALLVERSICHERUNG

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36. LIZENZSTATUT

Das aktuelle Lizenzstatut gibt es im VBL-Wiki: http://www.vbl-wiki.de/wiki/Lizenzstatut

37. AUSZUG AUS DER BUNDESSPIELORDNUNG

5.3.1 Ist eine Mannschaft 15 Minuten nach der festgesetzten Zeit nicht oder nicht vollständig

angetreten, muss der Schiedsrichter auf Spielverlust für die nicht angetretene Mannschaft erkennen mit der Satzwertung 0:3 (0:25, 0:25, 0:25). Die Entscheidung ist aufzuheben, wenn Ausbleiben, Unvollständigkeit oder Verspätung nachweislich unverschuldet waren. […] Die Sätze 1 und 2 gelten entsprechend, wenn die Spielfeldanlage 30 Minuten vor der festgesetzten Zeit nicht oder nicht vollständig aufgebaut ist. […]

5.3.2 Auf Spielverlust mit der Wertung 0:2 Punkte, 0:3 Sätze und 0:75 Bälle muss gegen

diejenige Mannschaft erkannt werden, für die ein Mannschaftsmitglied an einem Pflichtspiel teilnimmt, das a) ohne Passstellenvermerk ist (vgl. 6.3.4, 7.2.1), b) ohne gültige Spielberechtigung für die bestimmte Leistungsklasse … ist (vgl. 6.3, 6.10,

6.11): - in den Lizenzligen: Spielerlizenz ist nicht erteilt, entzogen oder aus sonstigen

Gründen nicht mehr gültig oder der Spieler ist nicht in der Mannschaftsmeldeliste gem. Lizenzstatut eingetragen bzw. sonst nicht spielberechtigt,

- in den sonstigen Spielklassen: Staffelleitervermerk fehlt oder ist nicht mehr gültig, - Jugendspieler hat an einem Wochenende für eine zweite oder weitere Mannschaft

höher gespielt. (vgl. 6.11.5) - Jugendspieler kam je Tag in Folge Höherspielens in einem dritten oder weiteren

Spiel zum Einsatz (vgl. 6.11.6) - Spieler mit Staffelleitervermerk für eine niedrigere Spielklasse wird in einem der

ersten beiden Meisterschaftsspiele eingesetzt bzw. ein Spieler, der auf der Mannschaftsmeldeliste gem. Lizenzstatut eines Vereins der 2. Lizenzliga eingetragen ist, wird in einem der ersten beiden Meisterschaftsspiele in einer der 1. Lizenzligen eingesetzt (vgl. 6.10.) Satz 2)

- in Aufstiegs- bzw. Relegationsspielen Spieler eingesetzt werden, die vor dem vorletzten Spieltag für die betreffende Mannschaft für diese oder eine andere Mannschaft des Vereins nicht spielberechtigt waren (vgl. 6.10.6)

- Spieler mit Staffelleitervermerk für eine höhere Leistungsklasse bzw. Spieler mit Eintrag in eine Mannschaftsmeldeliste einer Mannschaft der Lizenzligen wird in einer niedrigeren Leistungsklasse eingesetzt (vgl. 6.11),

c) nicht nach Maßgabe der Internationalen Spielregeln Volleyball (ISVR) im Spielberichtsbogen eingetragen wurde (6.10.8) Dieses gilt nicht, falls der Schiedsrichter diesen Fehler während des Spiels feststellt und Punktestand oder Spielergebnis nach Maßgabe des ISRV korrigiert hat

d) mehr Spieler eingetragen wurden, als in den ISRV oder Lizenzstatut zugelassen sind.

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VOLLEYBALL BUNDESLIGA | SCHIEDSRICHTER LEITFADEN 2015/16 60

e) unberechtigt als Spieler eingesetzt wurde in parallel verlaufenden Spielen (6.10.7) f) einer Sperre unterliegt (vgl. 5.12.4, 10.1, 16.6, 17.3), gegen das Dopingverbot

verstoßen hat (vgl. 5.12) oder vorläufig gesperrt ist (vgl. 5.12), g) seinen Spielerpass oder seine -lizenz bei einem Meisterschaftsspiel oder einem

Pokalspiel nicht, bzw. bei einem Meisterschaftsspiel in Turnierform nicht spätestens zu einem in der Ausschreibung festgelegten Zeitpunkt vorlegt (vgl. 7.5). Die Entscheidung über den Spielverlust trifft der Staffel- oder Spielleiter. Stellt der Schiedsrichter einen Mangel nach Absatz 1 fest, weist er die betreffenden Mannschaft darauf hin. Diese kann sich auf das Fehlen eines Hinweises nicht berufen.

h) Stellt der Schiedsrichter einen Fehler/Mangel nach Absatz 1 fest, den er selbst nicht nach Maßgabe der ISRV entscheiden kann, weist er die betreffende Mannschaft auf diesen hin. Keine Mannschaft kann sich auf das Fehlen eines Hinweises berufen, auch nicht darauf, dass der Fehler/Mangel vor oder während des Spiels hätte festgestellt werden können.

i) Die Entscheidung über Spielverlust trifft der Schiedsrichter nach Maßgabe der ISVR andernfalls der Staffelleiter Staffel- oder Spielleiter gemäß Nr. 16.1 bzw. 16.3.

5.3.3 Auf Spielverlust mit der Wertung 0:2 Punkte, 0:3 Sätze und 0:75 Bälle muss gegen

diejenige Mannschaft erkannt werden, die a) Heimspiele in einer nicht den Vorschriften entsprechenden Spielhalle durchführt; in

Härtefällen entscheidet der Staffel- oder Spielleiter, b) bei einem Heimspiel nicht über die gesamte Spieldauer über eine den Vorschriften

entsprechende Spielhalle verfügt; Buchstabe b) 2. Halbsatz gilt entsprechend- 5.11 Sicherheit und Ordnung 5.11.1 Der Ausrichter hat die Sicherheit und Ordnung in den Spielhallen und Nebenanlagen zu

jeder Zeit zu gewährleisten. Dies gilt auch für den Schutz der spielleitenden Organe (Schiedsgericht, Beobachter, DVV-, VBL-Vertreter usw.) und der Mannschaften gegenüber Zuschauern und Besuchern. Alle Vereine sind verpflichtet, für ein sportliches Verhalten ihrer Mitglieder und Anhänger vor, während und nachdem Spiel Sorge zu tragen.

5.11.2 Der 1. Schiedsrichter hat von der Durchführung eines Spiels abzusehen bzw. dieses

abzubrechen, wenn die ordnungsgemäße Durchführung in Frage gestellt ist. 5.11.3 Trifft eine Mannschaft oder einen Verein oder beide Vereine ein Verschulden am

Spielabbruch, ist das Spiel entsprechend 5.3.1 Abs.1 Satz 1 gegen den oder die Verantwortlichen zu werten. Zuwiderhandlungen werden nach 17.1.16 geahndet.

5.11.4 Trifft keine Mannschaft bzw. keinen Verein ein Verschulden an dem Spielabbruch, ist das

Spiel am selben Ort zu wiederholen. 5.11.5 Zuwiderhandlungen gegen 5.11.1 werden gegenüber dem verantwortlichen Verein oder

Ausrichter geahndet a) bei schweren Verstößen (mit Personenschaden, Sachschäden über 500 EUR oder

Spielabbruch, Gewalt gegen eine oder mehrere Personen) im Spielverkehr auf Bundesebene durch den DVV-Vorstand sowie in Lizenzligen durch den VBL-Vorstand mit - Hallensperre, Entzug des Heimspielrechts oder Ausschluss von Zuschauern für bis

zu 2 Jahre und - Geldstrafe bis zu 10.000 EUR,

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VOLLEYBALL BUNDESLIGA | SCHIEDSRICHTER LEITFADEN 2015/16 61

b) bei minder schweren Fällen durch den zuständigen Spielwart mit - Hallensperre, Entzug des Heimspielrechts oder Ausschluss von Zuschauern für bis

zu 5 Spiele und - Geldstrafe von 200 bis 2.000 EUR, bei Verantwortlichkeit einzelner Personen sind diese gemäß 17.3 mit einer Sperre zu belegen. 16.8 BSO und 2.6 RO gelten entsprechend.

6.10.3 Spieler mit Spielberechtigung für eine höhere Spielklasse, dürfen während des jeweiligen

Spieljahrs in keiner unteren Spielklasse bei Pflichtspielen eingesetzt werden. 6.10.7 Der Einsatz eines Spielers in mehreren Spielen, die sich zeitlich überschneiden oder

parallel stattfinden, ist nicht erlaubt (unberechtigter Spielereinsatz). Dies ist dann der Fall, wenn Spiele einen gemeinsamen Zeitraum oder Zeitpunkt haben, zu dem sie ausgetragen werden. Der Zeitraum beginnt 30 Minuten vor Spielbeginn und endet nach Spielende. Maßgebend sind die Eintragungen im Spielberichtsbogen.

6.10.8 Es dürfen nur Spieler in einem Spiel eingesetzt werden, die entsprechend der ISVR im

Spielberichtsbogen eingetragen sind. 6.11.5 Jugendspieler im Sinne von Nr. 1 der Jugendspielordnung, die durch den Einsatz in der

höheren Spielklasse in ihrem Spielniveau entwickelt werden sollen, die aber das Niveau dieser Spielklasse noch nicht erreicht haben und auch kein Doppelspielrecht haben, dürfen beliebig Höherspielen ohne sich festzuspielen. Jedoch ist das Höherspielen erst nach dem vierten Spiel der höherklassigen Mannschaft erlaubt, wobei der Spieler am jeweiligen Wochenende

a) nur für eine Mannschaft höher spielen und b) maximal je Tag in 2 Spielen zum Einsatz kommen darf.

Das Höherspielen ist dem 1. Schiedsrichter vor dem Spiel zu benennen. Ein Eintrag im

Spielerpass erfolgt nicht. Es ist jedoch ein Eintrag unter Bemerkungen im Spielberichtsbogen unter Angabe des Geburtsjahres des betreffenden Spielers vorzunehmen.

Nimmt der Verein für Jugendspieler das Höherspielen nach 6.11.2 vor dem vierten

Spieltag der höherklassigen Mannschaft in Anspruch, ist die Anwendung von 6.11.5 nicht mehr möglich.

Der Landesspielwart hat Meldemissbrauch zu begegnen. Er kann die Anwendung der

Regelung in Absatz 1 für den Spieler oder den gesamten Verein aufheben oder nicht zulassen. In diesen Fällen gilt bei weiterem Einsatz des Spielers in einer höheren Spielklasse 5.3.2 b) entsprechend.

6.11.6 Wurde ein Jugendspieler zweimal in einer Mannschaft der Lizenzligen eingesetzt, ist für

diesen Spieler eine Spielberechtigung und die Aufnahme in die Mannschaftsmeldeliste für Lizenzligamannschaften zu beantragen. Sofern in analoger Anwendung die Regelung in

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VOLLEYBALL BUNDESLIGA | SCHIEDSRICHTER LEITFADEN 2015/16 62

6.11.5 eingehalt wird, bleibt die Spielberechtigung für Mannschaften in niedrigeren Spielklassen davon unberührt.

7.3 In den Lizenzligen sind die Spielerlizenzen oder amtl. Lichtbildausweise der Spieler sowie

die dem Verein erteilte Mannschaftsmeldeliste (im Original oder einer von der VBL bestätigten Ablichtung), in den sonstigen Ligen sind die Spielerpässe aller an einem Pflichtspiel teilnehmenden Spieler vor Spielbeginn beim Turnierleiter abzugeben. Sie sind von diesem im Beisein eines Vertreters jeder Mannschaft und des ersten Schiedsrichters vor dem Spiel zu prüfen.

Die Mannschaftsmeldelisten bzw. Spielerpässe bleiben während des Spiels beim Turnierleiter. Ist kein Turnierleiter vorhanden, übernimmt der 1. Schiedsrichter dessen Aufgaben. Zuwiderhandlungen werden nach 17.1.1 geahndet bzw. Ziffer 1 Anhang 4 Lizenzstatut.

7.5 Werden Meisterschafts- oder Pokalspiele in Turnierform ausgetragen, ist die

Ausnahmeregelung nach 7.4 nicht zugelassen, es sei denn, bei einem Meisterschaftsspiel in Turnierform wird in der Ausschreibung zur Vorlage der Spielerpässe ein anderer Zeitpunkt festgesetzt.

9.2.4 Ist ein von Verbandsseite eingesetzter Schiedsrichter nicht spätestens zum angesetzten

Spielbeginn zur Stelle, soll ein anderer in der Halle anwesender Schiedsrichter mit der geforderten Ligazulassung das Spiel leiten.

9.2.5 Ist der angesetzte Schiedsrichter oder ein qualifizierter anderer Schiedsrichter (gem.

9.2.4) nicht zur Stelle, können sich die Mannschaften auf einen anderen Schiedsrichter einigen.

9.2.6 Alle Änderungen gegenüber der vorgesehenen Schiedsgerichtseinteilung sind vor

Spielbeginn vom 1. Schiedsrichter im Spielberichtsbogen festzuhalten und im Fall des 9.2.5 von den beteiligten Mannschaften gegenzuzeichnen.

9.2.7 Kommt ein Spiel wegen Fehlens geeigneter Schiedsrichter nicht zustande, muss es im

Bereich der Lizenzligen vom VBL-Vorstand, im Übrigen vom zuständigen Staffelleiter neu angesetzt werden. Die Benachrichtigung des VBL-Vorstandes bzw. des Staffelleiters übernimmt der Ausrichter durch Übersendung eines teilausgefüllten Spielberichtsbogens, in dem der entsprechende Vermerk von der Gastmannschaft gegenzuzeichnen ist. Die Kosten des neu angesetzten Spiels trägt derjenige, der das Nichterscheinen des Schiedsrichters zu verantworten hat. Bei Verhinderung durch höhere Gewalt trifft der zuständige Spielleiter eine Sonderregelung.

16.1 Verstöße werden vom Staffel- bzw. Spielleiter geahndet. Soweit sie im Rahmen eines

Spieles erfolgen, vom 1. Schiedsrichter festgestellt und nach Maßgabe der ISRV korrigiert. Der 1. Schiedsrichter muss seine Feststellungen in den Spielberichtsbogen eintragen.

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VOLLEYBALL BUNDESLIGA | SCHIEDSRICHTER LEITFADEN 2015/16 63

Werden Tätlichkeiten vor, während oder nach dem Spiel gem. Ziffer 17.3.1 und 17.3.2 vom 1. Schiedsrichter nicht geahndet, weil er diese nicht gesehen hat oder nicht sehen konnte, kann der Staffel- oder Spielleiter diese nachträglich ahnden.

16.9.1 Proteste können von den beteiligten Vereinen innerhalb von 3 Tagen seit Kenntnis der

dem Protest zugrunde liegenden Tatsachen beim Staffel- bzw. Spielleiter schriftlich eingelegt werden. Bei Spielen der Regional- und Dritten Ligen ist dem Bundesspielwart, in den Lizenzligen dem VBL-Vorstand jeweils eine weitere Ausfertigung zuzuleiten

16.9.2 Sofern der Protestgrund im Spielbericht unter Beachtung der Internationalen Volleyball-

Spielregeln vermerkt werden konnte, jedoch nicht vermerkt wurde, kann ein Protest nachträglich nur erhoben werden, wenn neue Tatsachen bekannt werden oder die Eintragung im Spielbericht vom Schiedsrichter verhindert wurde.

17.3 Sperren

Sperren können ausgesprochen werden gegen Spieler, Trainer und sonstige am Spielbetrieb des DVV teilnehmenden Personen. Die Strafzumessung erfolgt jeweils einzeln für die Betätigungsfelder Spieler, Trainer, Spieler-Trainer, Vereinsvertreter, wobei Jugend- (einschließlich BPT), Senioren- und Pokalwettbewerbe jeweils gesondert gewertet werden, falls nachstehend nicht anders bestimmt. Gleichermaßen wird Fehlverhalten vor, während und nach dem Spiel gem. 17.3.1 u. 17.3.2 geahndet. Sperren wegen Doping sind in 5.12 geregelt.

17.3.1 a) unangemessenes Verhalten 3 x ROT = 1 Spiel Sperre, bei weiteren

2 x ROT 1 weiteres Spiel Sperre usw. b) unangemessenes Verhalten 2 x ROT+GELB in verschiedenen

Spielen = 1 (Hinausstellung) Spiel Sperre

(jeweils vorausgegangenes ROT wird bei a) nicht mitgezählt, mit ROT+GELB zusammenabgegolten) Jede weitere Hinausstellung = 1 Spiel Sperre

c) unangemessenes Verhalten 1 Spiel Sperre

(Disqualifikation) jeder Wiederholungsfall = 2 Spiele Sperre (ROT wird bei a) nicht mitgezählt, mit ROT+GELB getrennt abgegolten)

d) ausfallendes Verhalten 1 Spiel Sperre (Hinausstellung) jeder Wiederholungsfall 2 Spiele Sperre

e) ausfallendes Verhalten 2 Spiele Sperre (Disqualifikation) der Wiederholungsfall 4 Spiele Sperre

f) Aggression (Disqualifikation) 4 bis 6 Spiele Sperre.

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VOLLEYBALL BUNDESLIGA | SCHIEDSRICHTER LEITFADEN 2015/16 64

g) ist eine höhere Sperre als 6 Spiele angebracht, erfolgt die Feststellung, abweichend von 16.6. BSO auf Antrag des zuständigen Spielwartes im Verfahren nach 2.4 Rechtsordnung

17.3.2 Für Vereinsvertreter, soweit nicht in 17.3.1 geregelt gilt:

a) nach ausfallendem Verhalten: Strenger Verweis bis zur Sperre für 6

Pflichtspiele. b) nach einer Aggression Sperre für mind. 4 Pflichtspiele bis zu

einem Jahr. Die Ahndung erfolgt bei mehr als 6 Spielen Sperre gem. 17.3.1 g)

17.3.5 Alle Sperren gelten auch über das jeweilige Spieljahr hinaus. 17.3.6 Zur Wirkung aller Sperren gilt folgendes:

a) Sperren gem. 17.3.1 a) bis e) gelten jeweils gesondert für Meisterschafts-, Pokalspiele, Jugend- (einschließlich BPT) und Senioren- Meisterschaften, Sperren nach 17.3.1 f), 17.3.4 und Ziffer 2.4 b) Rechtsordnung gelten für alle Pflichtspiele und Betätigungsfelder.

b) Eine Sperre nach 17.3.1 a) bis e) wirkt automatisch und ohne weitere Feststellung durch ein Organ im Spielbetrieb.

c) In Fällen nach 17.3.1 f) oder 17.3.2 wirkt automatisch und ohne weitere Feststellung durch ein Organ des Spielverkehrs eine vorläufige Sperre für Pflichtspiele. Sie tritt nach Ablauf der Mindestsperre außer Kraft, sofern nicht innerhalb 3 Wochen seit dem Vorfall, spätestens jedoch 3 Kalendertage vor dem nächsten Pflichtspiel, an dem der Spieler spielberechtigt wäre, eine Entscheidung nach 16.6 Satz 1 über eine längere Sperre schriftlich ergngen ist.

d) Die Reihenfolge der Anrechnung von gesperrten Spielern erfolgt nach deren zeitlichem Ablauf.

17.3.7 Rechtsmittel gegen Sperren

a) Schiedsrichterentscheidungen, die eine Bestrafung nach 17.3 zur Folge haben, sind mit Rechtsmitteln nicht angreifbar.

b) Gegen automatische Sperren und nach 17.3.4 sind Rechtsmittel nach der Rechtsordnung (RO) nicht zugelassen.

c) Im Falle von Sperren, die nach 17.3.1 f) und g) oder 17.3.2 oder nach 16.6 Satz 1 ergangen sind, gilt die RO mit folgenden Abweichungen: Ein Antrag ist am 2. Tag des dem Zugang der Entscheidung (7.5.3 RO) folgenden Werktags bei der DVV-Geschäftsstelle schriftlich einzureichen. Für die Entscheidung gilt 7.11.1 RO entsprechend. Sie soll unverzüglich ergehen. 7.6, 7.10 und 7.12 bis 7.22 sowie Abschnitt IV RO sind nicht anwendbar.

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