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www.asue.de Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von kleinen Blockheizkraftwerken Aktualisierung 2019

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Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von kleinen BlockheizkraftwerkenAktualisierung 2019

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2 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

Inhalt

1 Einführung und allgemeine Empfehlungen 3

2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach 4

3 Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG 10

• DasKraft-Wärme-Kopplungsgesetz(KWKG)

• KWK-ZuschlägenachKWKG

• Sonderregelungbis2kWel

• BerücksichtigungnegativerStrompreise

• VergütungdeseingespeistenStromes(der„üblichePreis“)

• ErstattungdervermiedenenNetznutzungsentgelte

• Zulassungsverfahren

• Mitteilungs-undVorlagepflichten währenddesBetriebeskleinerBHKW

4 Investitionskostenzuschüsse und zinsgünstige Kredite 14

• DasMini-KWK-Impulsprogramm

• FörderungderKreditanstaltfürWiederaufbau(KfW)

• FörderungdurchLandesförderprogramme

• FörderungdurchEnergieversorger bzw.Erdgaslieferanten

5 Förderung kleiner BHKW mit biogenen Brennstoffen 16

• BiogeneBrennstoffefürkleineBHKW: BiogasundBiomethan

• DasErneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)

• EEGoderKWKG

• NetzanschlussundLiefervertrag

• MeldepflichtAnlagenregister

• NachweisführunggegenüberdemStromnetzbetreiber

6 Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus 18

• InvestitionskostenumlagealsenergetischeSanierung

• UmlagederHeizkosten

• GewerblicheWärmelieferung

• StromlieferunganMieterundEigentümer

7 Die EEG-Umlage bei Stromlieferung und Eigenverbrauch 21

• EEG-UmlagefürEigenversorgung

• StromlieferunganDritte

• Melde-undNachweispflichten

8 Einrichtung und Betrieb von Messsystemen 24

• MesskonzeptefürEigenerzeugungsanlagen

• Einspeisezähler-MesstechnischeErfassung derEinspeisungunddesBezugs

• Erzeugungszähler-MesstechnischeErfassung derKWK-Stromerzeugung

• Unterzähler-MesstechnischeErfassung derStromdirektlieferung

• IntelligenteMesssysteme

• Messstellenbetrieb

• MesseinrichtungenfürGas

• AndereErmittlungsmethoden

•Betriebsstundenzähler

•MessungderNutzwärmemengen

9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW 29

• Allgemeines

• AbschreibungszeitenfürBHKW

• DieEnergiesteuer

• Veröffentlichungs-,Informations-undTransparenzpflichten

• DieStromsteuer

• DieUmsatzsteuer

• AbrechnungmitdemStromnetzbetreiber

• DieEinkommensteuer

Quellen und weiterführende Informationen 3810

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 3

1 Einführung und allgemeine Empfehlungen

DieseASUE-Broschüreverschafft Investorenund

BetreibernvonkleinenBlockheizkraftwerken(Mikro-

oderMini-BHKW)einenwertvollenÜberblicküber

wesentlicheFormalitätenundAufgaben,diebei

NeuerrichtungundBetriebeinerKleinst-KWK-An-

lagezubeachtensind.

BHKWisteinallgemeineingeführterundgebräuch-

licherBegrifffürkleineundkompakteKWK-Anlagen.

BeiderErrichtungundBetriebeinesBHKWhandelt

essichausrechtlicherSichtauchumeine (kleine)

Stromerzeugungsanlage,diegrundsätzlichwieein

„richtiges“ Kraftwerk behandelt wird. Allerdings

könneneineReihevonVereinfachungenundPau-

schalisierungengeltendgemachtwerden,dieden

administrativenAufwandverringern,sodassdieser

auchfürnichtprofessionelleBetreiberumsetzbarist.

ZurDefinitioneinesMikro-oderMini-BHKWgibtes

keine allgemein anerkannte Leistungsgrenze. Die

Mini-KWK-Richtlinie fördert KWK-Anlagen in Be-

standsgebäuden bis 20 kWel. Das Kraft-Wärme-

KopplungsgesetzsetztdieLeistungsgrenzefürklei-

nereKWK-Anlagenbei50kWel.Nebendenmarktgän-

gigen,motorischenBHKWwerdeninderHausener-

gieversorgung zunehmend auch Brennstoffzellen

eingesetzt.Diesewerden,sofernsieeinenJahresge-

samtnutzungsgradvonmindestens70Prozentauf-

weisen,denBHKWgleichgestellt.

DiekonkretenAnmelde-undGenehmigungsver-

fahrenkönnendurchverschiedeneAnwendungssi-

tuationenvoneinanderabweichen.WichtigeUnter-

schiedeentstehendurchdeneingesetztenBrenn-

stoff (fossil,erneuerbar),dieelektrischeLeistung,

denBetreiber(Eigenheimbesitzer,Wohnungsbau-

gesellschaft,GewerbeoderContractor),dieStrom-

und die Wärmeverwendung (Eigenverbrauch,

HeizkostenodergewerblicheLieferung)sowiedie

genutztenFinanzierungs-undFördermöglichkeiten.

DieseASUE-BroschüregibteinenÜberblick

überdiewesentlichenSchrittederFörderung

undGenehmigungsowiebeiderInbetrieb-

nahme und dem Betrieb der KWK-Anlage.

Dabeifindeninsbesondereauchdiesteuer-

rechtlichenAspekteBeachtung.DiePraxishilfe

beziehtsichaufdieDarstellungderaktuellen

RahmenbedingungenfürdieInbetriebnahme

neuerBHKW.FürbestehendeAnlagengelten

teilweiseabweichendeRegelungen(Bestands-

schutz),dieimEinzelfallzuprüfensind.

Zentrale Förderinstrumente für die Kraft-

Wärme-Kopplungsinddaszum1.1.2017in

KraftgetreteneKraft-Wärme-Kopplungsge-

setz(KWKG2017),dasEEG2017sowiedas

Mini-KWK-Impulsprogrammbis20kWel.Vor

demHintergrundderEnergiewendesowie

andererenergiepolitischerEinflüssesinddie

rechtlichenRahmenbedingungenderdezen-

tralenStromerzeugungimmerwiederÄnde-

rungenunterworfen.

InDeutschlandgibteseinegroßeAnzahlvon

Gebäuden,dieenergetischsaniertwerden

müssen. Hier kann der Einsatz von BHKW

einenwesentlichenBausteindarstellen,ent-

wederalswirtschaftlicheEinzelmaßnahme

oder imZusammenspielmiteinemumfas-

senden Gesamtkonzept. Neue Gebäude

müssenbereitsbeiderPlanunghoheEner-

gieeffizienzstandsnachweisen.Hierwirdder

EinsatzvonBHKWsowohlindenaktuellen

Nachweisverfahren (EnEVundEEWärmeG)

alsauchindergeplantenWeiterentwicklung

(Gebäudeenergiegesetz)anerkannt.

ASUEe.V.www.asue.de

INFOS

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4 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

B E I D E R P L A N U N G

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2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach

Betreibermodell festlegen

Soll oder kann die Realisierung

nichtinEigenregieerfolgen,stehen

DienstleisterzurVerfügung,wel-

che Finanzierung, Planung und

ErrichtungderAnlagenimRahmen

vonContractinglösungenanbieten.

Bei einer Betriebsführung durch

einenContractorkanndieInvesti-

tionüberdieWärme-undStromer-

löse(oderdurchdieKosteneinspa-

rungen)überdieLaufzeitfinanziert

werden.InderWohnungswirtschaft

kannsoauchdieGefahreinersteu-

erschädlichenWirkungeinerEigen-

erzeugungvermiedenwerden.

Finanzierung und Fördermöglichkeiten prüfen

ÜberblicküberwesentlicheFormalitätenundAufgaben,diebeiNeuerrichtungundBetriebkleinerBHKWüblicherweisezu

beachtensind.DiekonkretenAnmelde-undGenehmigungsverfahrenkönnendurchverschiedeneAnwendungssituationen

voneinanderabweichen.BeiNutzungerneuerbarerEnergien(Biogas,Biomethan)sinddiebesonderenBedingungen(nachEEG)

zubeachten.DieeinzelnenElementeinnerhalbeinerPhasefindenoftparallelstatt.

Prüfung der neben dem KWKG

verfügbaren Förderprogramme

und Investitionszuschüsse zur

VerbesserungderWirtschaftlich-

keit. Neben den bundesweiten

Programmen (Mini-KWK-Impuls-

programm,KfW-Kredite)bestehen

teilweiseregionaleAngeboteein-

zelner Bundesländern und Kom-

munensowieseitensderEnergie-

undGasversorger.Dabei istauch

zuprüfen,inwieferndieFörderpro-

grammekumulierbarsind.

A C H T U N G : DerAntragaufeineInvestitionsförderungistallgemeinvorderAuftragserteilungzumKauf,zurLieferungoderzumEinbauderAnlagezustellen.EineFörderungeineslaufendenProjekteswirdregel-mäßigversagt!

Technisches Konzept festlegen

Bevor die weiteren konkreten

SchrittederRealisierungangegan-

genwerdenkönnen,mussdieAn-

lagengröße (Leistung) und das

technische Konzept festgelegt

werden.JenachAnlagengrößeund

Investitionsvolumenistesratsam,

externeUnterstützungeinzubin-

den.FürkleinereAnlagenmitüber-

sichtlichen Investitionsvolumen

können geeignete Anbieter und

ausführendeHandwerksbetriebe

direktangesprochenwerden.Bei

größerenundkomplexerenAnla-

genlohntessich,versierteFachpla-

nerundBeratereinzubeziehen.

Eine Marktübersicht zu verfügbaren BHKW-Modulen, Kosten und Kennzahlen ist bei der ASUE zu beziehen.

Anschluss an das Erdgasnetz klären

MitdemörtlichenGasnetzbetreiber

sinddieKonditionenfürdenZugang

unddieNutzungdesErdgasnetzeszu

klären. Sofern noch kein oder kein

ausreichenderGasanschlussbesteht,

sind Netzanschluss- und Netzan-

schlussnutzungsvertragabzuschlie-

ßenoderanzupassen.BeiderVerwen-

dung anderer Brennstoffe sind die

entsprechendenBezugs-undLager-

konditionenzuklären.

Anschluss an das Stromnetz klären

DemNetzbetreiberistdiePlanungdesBHKWanzukündigen.BeikleinenBHKW

erfolgtderStromanschlussüblicherweiseüberdenHausanschlussandasNieder-

spannungsnetz. Im Rahmen einer Netzverträglichkeitsprüfungmuss für den

konkretenEinzelfalldie tatsächlicheBelastungdesNetzes (einschließlichder

vorgelagertenSpannungsebenen)beachtetwerden.DerörtlicheNetzbetreiber

istdazumiteinerNetzverträglichkeitsprüfungzubeauftragen.Dazu istdem

NetzbetreibereinDatenblattfürEigenerzeugungsanlagen(EEA)undeinLageplan

einzureichen.DieNetzbetreiberstellen inderRegeleigeneFormblättersowie

ChecklistenfürdieAnmeldungundInbetriebnahmezurVerfügung.

Hinweis: In manchen Fällen kann ein Netzausbau notwendig werden, so dass die

notwendigen Vorlaufzeiten für die Herstellung des Netzanschlusses zu beachten sind.

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asue.de

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 5

3.1Förderantrag„Mini-KWK-Impulsprogramm“

AntragaufeinenInvestitionszuschussfür

BestandsgebäudeausdemMarktanreiz-

programmfürKWK-Anlagenbis20kWel

(„Mini-KWK-Impulsprogramm“). Dazu

mussdasVorhabenbeimBundesamtfür

WirtschaftundAusfuhrkontrolle(BAFA)

angemeldetwerden.

3.2FörderungdurchLandesförderprogramme

EinzelneBundesländerundKommunen

unterstützen den Einsatz von kleinen

BHKWmiteigenenFörderprogrammen.

InformationenzudenaktuellenFörder-

angeboteneinzelnerBundesländererhal-

tenSiebei IhremEnergieversorger,Ver-

braucherzentralen,Wirtschaftsförderun-

gen,Landesenergieagenturenoderüber

denFörderkompassderASUE.

3.3FörderungdurchEnergie-versorgerbzw.Erdgaslieferanten

MancheGasversorgungsunterneh-

menhalteneigeneFörderprogram-

mebereit.Dazuempfiehltsicheine

Kontaktaufnahme mit dem örtli-

chenEnergieversorgerbzw.Erdgas-

lieferanten.

3.4KfW-FörderungSanierung

Sofern die Investitionen in ein

BHKW innerhalb eines KfW-Pro-

gramms förderfähig ist, kann ein

entsprechenderAntragaufKredit

oderZuschussüberdieHausbank

gestelltwerden. ImRahmeneiner

Bestandsbausanierung ist dies in

der Regel möglich. Hinweis: Die

KfW-Förderung istnichtmitdem

Mini-KWK-Impulsprogrammkom-

binierbar.

Aufstellung und Abgasführung prüfen

BeiderAufstellungvonBlockheizkraftwer-

ken istvorallemdieAbgasführungdurch

den zuständigen Bezirksschornsteinfeger

aufsichereBenutzbarkeitundTauglichkeit

hinzuprüfen.Diesersolltebereits inder

PlanungsphasezuRategezogenwerden.So

wirdsichergestellt,dassdieAufstellungund

AbgasabführungdenörtlichenVorschriften

entspricht.HierzusinddietechnischenUn-

terlagen des BHKW-Herstellers über den

installierendenHandwerkerbeizubringen.

Baugenehmigungspflicht klären

DieFragederBaugenehmigungspflicht

wirdjenachBundeslandrechtunter-

schiedlichbehandelt.InderRegelbe-

stehtfürBHKWunterhalbvon50kWel

jedochkeineBaugenehmigungspflicht.

AufgrundderFülleunterschiedlicher

RegelungenistinjedemEinzelfallzu

prüfen,obbeidernachLandesrecht

zuständigenBaubehördeeinAntrag

aufErteilungeinerBaugenehmigung

gestelltwerdenmuss.

Umsatzsteuerliche Behandlung festlegen

Der BetriebeinerKWK-Anlagestellt in der

RegeleineunternehmerischeTätigkeit dar.

HierbeiistgrundsätzlichauchdieVerpflich-

tungzurUmsatzsteuererklärungzubeachten.

BetreibervonkleinenBHKWsolltenbereits

vorderInbetriebnahmedieOptiondesum-

satzsteuerlichenKleinunternehmersprüfen

unddiegeplanteAufnahmeeinergewerbli-

chenTätigkeitbeimFinanzamtmelden.

Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW

6 7 8

P L A N U N GFestlegenundprüfen

L A U F E N D E R B E T R I E BRegelmäßigeinzureichendeErklärungen

I N B E T R I E B N A H M EBeantragen,abstimmenundmelden

sieheS.14

sieheS.29

3.5KfW-Förderung„ZuschussBrennstoffzelle(433)“

DieFörderungstehtfürBrennstoffzellen-Heizungen

miteinerelektrischenLeistungbis5kW,dieentweder

imRahmeneinerSanierungodereinesNeubausin-

stalliertwerden,zurVerfügung.Jenachelektrischer

LeistungisteinZuschussvonbiszu28.200Europro

eingebauteBrennstoffzellemöglich.

3.6SteuerlicheAbschreibungsmöglichkeiten

EsbestehenbereitsbiszudreiJahrevorInbetriebnah-

mederAnlagesteuerlicheFördermöglichkeitendurch

einenInvestitionsabzugsbetrag.HierzumussdemFi-

nanzamt bereits eine konkrete Investitionsabsicht

dargelegtwerden.EinInvestitionsabzugsbetragkann

fürKWK-Anlagengenutztwerden,dieimRahmeneines

Gewerbebetriebesbetriebenwerdensollen(Contrac-

ting-Modell).DieVereinbarkeitmitderBeantragung

vonFördermittelnmussdabeigeprüftwerden.

Investitionskostenzuschüsse und zinsgünstige Kredite

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6 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

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I

Antrag für einen Netzanschluss (ANA) stellen

Nach Bestätigung der Netzver-

träglichkeitmussderStrom-Netz-

betreiber eineFreigabe zumBe-

triebeinerKWK-Anlageundder

Einspeisungdesnichtselbstver-

brauchtenStromsindasvorgela-

gerteelektrischeVerteilnetzertei-

len.DazumusseinAntragfürei-

nenneuenbzw.geändertenNetz-

anschluss(ANA)unddenBetrieb

einerEigenerzeugungsanlagege-

stellt werden. Dazu sind dem

Netzbetreiberweitere,anschluss-

relevanteUnterlagen(Schaltpläne,

Datenblätter,Konformitätsnach-

weise)einzureichen.Dieentspre-

chendenFormularebefindensich

inderRegelaufdenInternetseiten

desNetzbetreibers.

Messkonzept abstimmen

UmunnötigeKomplikationenzuvermeiden,

istesratsam,sichbereitsimVorfeldmitdem

Netzbetreiberdarüberzuverständigen,wer

denMessstellenbetrieb(Einbau,denBetrieb

unddieWartungvonMesseinrichtungen)

zukünftigübernimmt.DieseristinderRegel

AufgabedesBetreibersdesörtlichenEner-

gieversorgungsnetzes („grundzuständiger

Messstellenbetreiber“).Esbestehtaberdie

Option,denMessstellenbetriebaufeinen

Drittenzuübertragenoderdiesenselbstzu

realisieren.

NachFertigstellungdesZählerplatzesistdie

ZählermontageoderderZähleraustausch

zu beauftragen. In Zusammenarbeit mit

demElektrofachbetriebsinddieAbläufemit

allenBeteiligtenzukoordinieren.

Einrichtung und Betrieb von Messsystemen

Planen der Inbetriebnahme

DerTerminfürdiegeplante

Aufnahmedeserstmaligen

Netzparallelbetriebesmuss

mitdemNetzbetreiberund

ggf.mitdemMessstellen-

betreiberabgestimmtwer-

den. Dazu kann auch die

Abnahme und Inbetrieb-

nahmeeinesneuenNetz-

anschlussesgehören.Rund

eineWochevorder Inbe-

triebnahmeistdemNetz-

betreibereinInbetriebset-

zungsauftrag (Fertigstel-

lungsanzeige)zuüberge-

ben.

2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach

V O R U N D B E I D E R I N B E T R I E B N A H M E

1 2 3

sieheS.24

Abgasführung abnehmen lassen

Bei der Inbetriebnahme (Feuer-

stättenabnahme)erfolgtdieAb-

nahmederAbgasrohrführung,die

PrüfungderAnschlüsseunddes

FunktionsprinzipsdurchdenBe-

zirksschornsteinfeger.Prüfpflich-

tigistebenfallsdieZusatzheizung.

Hierzu erfolgt eine schriftliche

Bestätigung.

Inbetriebnahme melden

FüreineFörderungnachdemKWKGistdieBetriebs-

aufnahme des BHKW dem BAFA anzuzeigen. Der

BHKW-Hersteller oder der Heizungsbauer erstellt

hierfüreinInbetriebnahmeprotokoll.FürneueKleinst-

anlagenmiteinerelektrischenLeistungbis50kWelhat

dasBAFAeinvereinfachtesZulassungsverfahrenaufder

Grundlage einer Allgemeinverfügung eingerichtet.

SinddieAnforderungenfürdievereinfachteZulassung

erfüllt,genügteineelektronischeAnzeigebeimBAFA.

Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG

6 7

sieheS.10

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 7

Im Marktstammdatenregister registrieren

NachderinPlanungbefindlichenMarkt-

stammdatenregisterverordnung(MaStRV)

müssenBetreibervonKWK-Anlagenab

1.7.2017sichund ihreKWK-Anlagen in

einem Marktstammdatenregister der

BNetzAspätestensbeideren Inbetrieb-

nahmeregistrieren.

DieBNetzAwirdfürdieRegistrierungab

Sommer2018unterwww.marktstamm-

datenregister.deeinmodernesWebportal

zurVerfügungstellen.Dabeimüssensog.

Bestandsanlagen,dievordem1.Juli2018

inBetriebgenommenwurden,erst

mitFertigstellungdesMaStR-

Webportals registriert wer-

den.EEG-oderKWK-Anlagen,

dienachdem30.Juni2017in

Betrieb genommen wurden

(sog.neueEEG-oderKWK-Anla-

Meldepflichten bei Inbetriebnahme

Die Inbetriebsetzung des BHKW

nimmtderAnlagenbetreiber bzw.

das Installationsunternehmen ei-

genverantwortlichvor.DieInbetrieb-

nahmeistbeimNetzbetreiberanzu-

zeigen,dazudienendieDatenblätter

nachVDE-AR-4105:F1(Inbetriebset-

zungsprotokoll)undF2(Datenblatt

fürErzeugungseinheiten).

GleichzeitigmussdieMesseinrich-

tungvomMessstellenbetreiberin

Betrieb genommen werden. Bei

kundeneigenen Einspeisezählern

istdemNetzbetreibereinDaten-

blattderMesseinrichtungeinzurei-

chen.

Einrichtung und Betrieb von Messsystemen

54

Vergütungszahlung regeln

DieVergütungszahlung des erzeugten und des

eingespeistenStromesentsprechenddemKWKG

muss mit dem Netzbetreiber geregelt werden.

HierzuzähltauchdieErklärungzurumsatzsteuer-

lichenBehandlungdesBetreibers(Regelunterneh-

merschaftoderKleinunternehmerregelungnach

§19Umsatzsteuergesetz).DemNetzbetreiberist

dazueinFormular„ErklärungzurVergütungszah-

lung“einzureichen.AlsweitereUnterlagebenötigt

derNetzbetreiberdieMeldungandasBAFAbzw.

beiAnlagen,dienichtunterdieAllgemeinverfügung

fallen,dieZulassungsbescheinigung.

Verwendung der Fördermittel nachweisen

Für in Anspruch genommene

InvestitionszuschüsseundFör-

derprogramme(wieMini-KWK-

Impulsprogramm, KfW-Kredit)

sind die gefordertenVerwen-

dungsnachweise zu führen.

Diese Unterlagen sind in der

RegelvominstallierendenUn-

ternehmenbeizubringen.

Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG

8 9

sieheS.10

Stromsteuerliche Versorge-rerlaubnis beantragen

Bei Belieferung von Dritten

mitStromausderKWK-Anla-

geführtdieszumStatusei-

nes stromsteuerlichenVer-

sorgers.Diesmussbeimzu-

ständigenHauptzollamtan-

gezeigt und eine entspre-

chendeErlaubnisbeantragt

werden.

Steuerrechtliche Einord-nung von Mini-BHKW

10

sieheS.29

sieheS.24

P L A N U N GFestlegenundprüfen

L A U F E N D E R B E T R I E BRegelmäßigeinzureichendeErklärungen

I N B E T R I E B N A H M EBeantragen,abstimmenundmelden

genimSinnederMaStRV)müssenauchohne

MaStR-Webportalvorläufigregistriertwer-

den,daohnedieseRegistrierungkeineZah-

lungen nach EEG oder KWKG ausgezahlt

werdendürfen.

SobalddasMaStR-Webportal fertiggestellt

ist,müssenalleBetreibervonBestands-und

NeuanlagenimWebportalbiszum30.Juni

2019ihreEintragungenprüfenunderforder-

lichenfallskorrigierenundergänzen.Fürbe-

stehendeEEG-oderKWK-Anlagenwerdenab

1. Juli 2019 die Ansprüche auf Zahlungen

nachdemEEGundKWKGnichtfällig,

biseinevollständigeRegistrierung

imMaStR-Webportalerfolgtist.

Dies gilt auch für die entspre-

chendenAbschlagszahlungen.

www.bundesnetz agentur.de

>ElektrizitätundGas>Datenaustauschund

Monitoring>Marktstammdatenregister

>RegistrierungvonKWK-Anlagen Meldeformulare sowie Erläuterungen zur

Meldung finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur

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8 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

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EEG-umlagefreieund -umlagepflichtigeStrom-

mengen (Eigenverbrauch) fürdas jeweiligeAb-

rechnungsjahrsind jährlichbiszum28.Februar

des Folgejahres dem örtlichen Netzbetreiber

mitzuteilen.StromlieferungenanDrittesindbis

zum31.MaiandenÜbertragungsnetzbetreiber

zumelden.Diese Informationspflichtensind im

EEG2017geregelt.

Die EEG-Umlage bei Stromlieferung und Eigenverbrauch

Heizkosten umlegen

InvermietetenMehrfamilienhäusernerfolgteine

VerrechnungderHeizkostenimRahmenderum-

lagefähigenBetriebskosten.Diesekönnenüberdie

HeizkostenabrechnunginfestgelegtemUmfang

aufdenMieterumgelegtwerden.DerAnteilder

StromproduktionkannnichtalsKostenimSinne

derHeizkostenverordnungumgelegtwerdenund

mussherausgerechnetwerden.DieErmittlungder

umlagefähigenWärmeerzeugungskosten kann

nachderRichtlinieVDI2077Blatt3.1erfolgen.

Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus

Steuerentlastung beantragen

JeweilsbiszumEndedesFolgejahreskannbeimzuständigenHaupt-

zollamteinAntragaufvollständigeSteuerentlastungnach§53a

Abs.6(bis2017nach§53a)oderaufteilweiseSteuerentlastung

nach§53aAbs.1oderAbs.4(bis2017nach§53b)Energiesteuer-

gesetzgestelltwerden.DenAntragaufSteuerentlastunggibtes

beimFormular-Management-SystemderGeneralzolldirektionunter

www.zoll.de,Vordruck1135(beiEntlastungsanträgenfürdasJahr

2017sinddieFormulare1131-1134zuverwenden).Nebendem

Formular1135(bzw.1131-1134)istzusätzlichdieSelbsterklärung

„StaatlicheBeihilfen“(Formular1139)abzugeben.

BeimAntragaufvollständigeSteuerentlastungnach§53aAbs.6

istfürdieEntlastungsjahreab2018derGesamtbetragderseitdem

1.April2012fürdieKWK-AnlagegewährtenInvestitionsbeihilfen

(z.B.ausdemMini-KWK-Impulsprogramm,s.o.Phase IPunkt3)

anzurechnen,bisdieseaufgebrauchtsind.

Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW

Einkommenssteuererklärung abgeben

GegenüberdemFinanzamtsind

in der jährlichen Steuererklä-

rungAngabenüberalleVergü-

tungenausderStromeinspei-

sung, Zuschläge nach dem

KWK-Gesetz,Förderungen,Zu-

schüsseunddieSelbstnutzung

vonWärmeundStromzuma-

chen. Hierzu gibt es mehrere

Optionen,diemitdemSteuer-

beraterentsprechenddeseige-

nenzuversteuerndenEinkom-

menszubewertensind.

Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW

2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach

B E T R I E B D E R A N L A G E

EEG-umlagepflichtige und -freie Strommengen melden

sieheS.29

sieheS.29

sieheS.21

sieheS.18

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 9

B E T R I E B D E R A N L A G E

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Nicht förderfähige Strommengen melden

GemäßdenMitteilungspflichtendesKWK-Geset-

zes (§15Abs.4KWKG2017)müssenBetreiber

vonKWK-AnlagendemNetzbetreiberjeweilsbis

zum31.MärzeinesjedenJahresdienichtförder-

fähigenStrommengenmelden,diezuStunden

mitnegativenStrompreisenanderStrombörse

erzeugtwurden.

ErfolgtkeineMeldung,verringertsichderFörder-

anspruch(KWK-Zuschlag)indemjeweiligenKalen-

dermonatum5ProzentproKalendertag,indem

dieserZeitraummitnegativenBörsenpreisenliegt.

Dasbedeutet,derZahlungsanspruchwürdesich

aufnullverringern,wennStundenkontrakteinner-

halbeinesMonatsan20Tagennegativwerden.

Anlagenbetreibernistzuempfehlen,sichmitdem

jeweiligenNetzbetreiberübereinpragmatisches

Meldeverfahrenzuverständigen.

Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG

Umsatzsteuererklärung abgeben

BeiregelbesteuertenUnterneh-

menmüssendieerforderliche

Umsatzsteuer-Voranmeldun-

genimlaufendenundfolgen-

denJahrmonatlichabgegeben

werden,anschließendistinder

RegeleinevierteljährlicheAn-

meldungausreichend.Zusätz-

lichmusszuBeginndesFolge-

jahreseineJahres-Umsatzsteu-

ererklärungangefertigtwerden

(§18UStGAbs.1und2).

FürumsatzsteuerlicheKleinun-

ternehmer(§19UStG)besteht

diePflichtder jährlichenUm-

satzsteuererklärung.

Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW

Erzeugte KWK-Nettostrom-mengen melden

BetreibervonkleinenBHKWmüs-

sendemNetzbetreiberfürdieDau-

erderZuschlagzahlungjeweilsbis

zum 31. März eines jeden Jahres

AngabenzuderKWK-Nettostrom-

erzeugung,demBrennstoffeinsatz,

dieerreichtenVollbenutzungsstun-

denunddieentrichteteEEG-Umla-

ge vorlegen (§ 15 KWKG 2017).

EntsprechendderVereinbarungdes

Netzanschlussvertrages(ANA)sind

dem Stromnetzbetreiber auch

quartalsweise oder halbjährlich

Informationenzumelden.

Vonden jährlichenBerichtspflich-

tenandasBAFAsindBetreibervon

kleinenBHKWbis50kWelbefreit.

Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG

Die an Dritte gelieferten Strom-

mengen sind entsprechend der

VereinbarungendesStromliefer-

vertragesabzurechnen.DieRech-

nungenfürEnergielieferungenan

Letztverbrauchermüssengemäß

§40EnWGbestimmteAnforde-

rungenerfüllen.Diesgiltauchbei

einer Belieferung von Letztver-

brauchern innerhalb einer Kun-

denanlage.

Stromsteuer anmelden und abführen

Aufgrundderbeantragtenstromsteu-

erlichenVersorgererlaubnismussbis

zum31.5.desFolgejahresdieStrom-

steueranmeldungbeimzuständigen

Hauptzollamt eingereicht und die

hierausentstehendeSteuerbiszum

25.6.beglichenwerden.Bereitsgeleis-

teteVorauszahlungenwerdengegen-

gerechnet.

Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW

Stromlieferungen abrechnen

FerneristderfüreineunterbrechungsfreieStrom-

versorgungbezogeneReserve-undZusatzstrommit

demLieferantenabzurechnen.BeiAnwendungdes

SummenzählermodellsmüssendemNetzbetreiber

(grundzuständigerMesstellenbetreiber)auchdie

Zählerstände(UnterzählerinderKundenanlage)der

vonanderenLieferantenversorgtenLetztverbrau-

cher(Mieter)gemeldetwerden,soweitdiesernicht

selbstfürdenBetriebdieserZählerzuständigist.

Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus

sieheS.29

sieheS.10

sieheS.10

sieheS.18 siehe

S.29

P L A N U N GFestlegenundprüfen

L A U F E N D E R B E T R I E BRegelmäßigeinzureichendeErklärungen

I N B E T R I E B N A H M EBeantragen,abstimmenundmelden

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10 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

3 Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG

Das Kraft-Wärme-Kopplungs- gesetz (KWKG)

ZentralesFörderinstrumentfürBlockheiz-

kraftwerkeistdasKraft-Wärme-Kopplungs-

gesetz (KWKG).Es regeltdieAnschluss-,

Abnahme-undVergütungspflichtderNetz-

betreiber sowie die Gewährung von Zu-

schlägenfürneueundmodernisierteAn-

lagen.

DerNetzbetreiberistdemnachverpflichtet,

dem BHKW-Betreiber eineVergütung zu

zahlen.DieVergütungfürdenindasNetz

eingespeisten KWK-Strom umfasst eine

Stromvergütung sowie den gesetzlichen

KWK-ZuschlagfürdieerzeugteStrommenge.

BeikleinenBHKWwirdauchfürdeneigen-

verbrauchtenStromeingeringererZuschlag

gezahlt.EineVergütungdervermiedenen

Netznutzungsentgelte(vNNE)fürdezentra-

le Netzeinspeisungen regelt die Strom-

netzentgeltverordnung(§18StromNEV).

KWK-Zuschläge nach KWKG

Mitdemzum1.1.2017neuinKraftgetretenenKWKG2017wirdbei

denKWK-Zuschlägenunterschieden,obdererzeugteStromineinNetz

derallgemeinenVersorgungeingespeistodervomBetreiberselbstbzw.

innerhalbeinerKundenanlageverbrauchtwird. FürdenKWK-Leis-

tungsanteilvonbiszu50kWbeträgtderZuschlagfürKWK-Strom,der

ineinNetzderallgemeinenVersorgungeingespeistwird,8ct/kWh.

DerZuschlagfürKWK-Strom,derinnerhalbeinerKundenanlagegelie-

fertbzw.selbstverbrauchtwird,beträgt4ct/kWh.DieserZuschlag

wirdfürneueKWK-Anlagenbiszu50kWelfür60.000Vollbenutzungs-

stundenabAufnahmedesDauerbetriebsderAnlagegezahlt.

KWK-Leistungsanteil (in kW) ≤ 50> 50

– 100> 100 – 250

> 250 – 1.000

Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung

8 6 5 4,4

Verbrauch in der Kundenanlage

Eigenverbrauch(bis100kW) 4 3 – –

StromlieferunganDritte 4 3 2 1,5

InstromkostenintensivenUnternehmen 5,41 4 4 2,4

Zuschläge nach dem KWKG 2017 (Ausschnitt bis 1 MWel)* inCent/kWh

*ab1MWelgeltenbesondereRegelungen.Siehe:ASUE-BroschürezumKWKG2017.

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 11

Sonderregelung bis 2 kWel

EineSonderregelungbestehtfürneue

KWK-Anlagenmiteinerelektrischen

KWK-Leistungvonbiszu2kW.Betrei-

ber solcher Anlagen können eine

pauschalierte Zuschlagzahlung für

KWK-Strombeantragenunderhalten.

IndiesenFällenwirdeineVorabzahlung

fürKWK-StrominHöhevon4ct/kWh

für 60.000Vollbenutzungsstunden

geleistet.DiepauschalierteZuschlag-

zahlungmussmitderAnmeldungder

KWK-AnlagebeidemBundesamtfür

WirtschaftundAusfuhrkontrolle(BAFA)

beantragtwerden.

Berücksichtigung negativer Strompreise

FürZeiträume,indenenderWertderStun-

denkontraktefürdiePreiszoneDeutsch-

landamSpotmarktderStrombörseinder

vortägigenAuktionnullodernegativ ist,

besteht nach § 7 KWKG 2017 kein An-

spruchaufZahlungvonZuschlägen.Der

währendeinessolchenZeitraumserzeug-

teKWK-Stromwirddannaberauchnicht

auf die Förderdauer angerechnet.Von

dieserRegelungausgenommensindkleine

KWK-Anlagen bis zu 2 kWel, sofern für

diese die pauschalierte Auszahlung der

KWK-Zuschläge inAnspruchgenommen

wird.

Mitteilungs- und Vorlagepflichten während des Betriebes von kleinen BHKW.

Vergütung des eingespeisten Stromes (der „übliche Preis“)

DieVergütungdeseingespeistenStromes

ausMini-BHKWerfolgtnach§4KWKG

2017zudemimKWK-Indexfestgelegten,

üblichenStrompreis.Dieserwirdausdem

durchschnittlichenPreis fürGrundlast-

stromanderStrombörseEEX(EEX-Base-

load)inLeipzigimjeweilsvergangenen

Quartalabgeleitetundschwanktmeist

zwischen2und4ct/kWh.

Veröffentlichung des KWK-INDEX bei der Strombörse EEX.

www.eex.de>marktdaten

>strom>spotmarkt>kwk-index

sieheS.13

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12 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

Zulassungsverfahren

VoraussetzungfürdenAnspruchaufZuschlagzahlungennach

dem KWKG ist die Zulassung der KWK-Anlage durch das

BundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrolle(BAFA).Für

Mini-BHKWmiteinerLeistungbis50kWelhatdasBAFAein

vereinfachtesZulassungsverfahrenaufderGrundlageeiner

Allgemeinverfügungeingerichtet.FürdieZulassungeines

aufderTypenlistederBAFAzurAllgemeinverfügunggeführ-

tenBHKWreichteinekostenloseelektronischeAnzeige.

Achtung:EinAnspruchaufdievollum-

fänglicheFörderungbestehtnur,wenn

dieAnzeigebeziehungsweisederAn-

tragbiszum31.Dezemberdesaufdie

InbetriebnahmefolgendenJahresbeim

BAFAeingeht.

EineZuschlagberechtigungbestehtnur,wenndurchdie

neueKWK-AnlagekeinebereitsbestehendeFernwärme-

versorgungausKWK-Anlagenverdrängtwird.

Weitere Informationen zum KWKG 2017: ASUE-Broschüre KWKG 2017

Erstattung der vermiedenen Netznutzungsentgelte

DezentraleEinspeiserhabennach§18StromnetzentgeltVO(Strom-

NEV)einenAnspruchaufdieErstattungdervermiedenenNetznut-

zungsentgelte(vNNE).Dieseberücksichtigen,dassderNetzbetreiber

denStrom,denerausKWK-Anlageneingespeistbekommt,nicht

ausanderenQuellenüberdasvorgelagerteNetzbeziehenmuss.Ein

VergütungsanspruchfürvermiedeneNetznutzungsentgeltebesteht

nur füreingespeistenStrom.DieBerechnungerfolgtdurchden

NetzbetreiberundhängtvonderNetzebeneab,aufderderKWK-

Stromeingespeistwird.DieVergütungfürvermiedeneNetznut-

zungsentgeltefälltregionalunterschiedlichausundliegtmeistens

zwischen 0,2 und 2 ct/kWh. Die vNNE können beim örtlichen

StromnetzbetreiberinErfahrunggebrachtundderVergütungvon

eingespeistenStromzugerechnetwerden.

MitdemGesetzzurModernisierungderNetzentgeltstruktur(NEMoG)

sollkünftigdieVergütungfürvNNEbeidezentralerEinspeisungab

2018indreiSchrittenbiszumJahr2020abgebautundfürNeuan-

lagenganzabgeschafftwerden.

Aktuelle Informationen zu den vNNE: ASUE e.V.

Quelle: ASUE e. V.

€/MWh

80

70

60

50

40

30

20

102000 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06 ’07 ’08 ’09 ’10 ’11 ’12 ’13 ’14 ’15 ’16

Vergütung des eingespeisten Stromes (der „übliche Preis“ nach § 4 KWKG)

3 Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG

www.energie verbraucher

portal.de>strom

>netzbetreiber

www.bafa.de >Energie

>Energieeffizienz>KraftWaermeKopplung

>Stromverguetung>Stromverguetung

bis50KWel

asue.de

Übersicht der Stromnetzbetreiber und deren Netzgebiete: Energieverbraucherportal

BHKW-Typenliste zur Allgemeinverfügung sowie Informationen zum elektronischen Zulassungsverfahren: BAFA

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 13

Quelle: ASUE e. V.

€/MWh

80

70

60

50

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30

20

102000 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06 ’07 ’08 ’09 ’10 ’11 ’12 ’13 ’14 ’15 ’16

Vergütung des eingespeisten Stromes (der „übliche Preis“ nach § 4 KWKG)

BetreibervonkleinenBHKWmüssenfürdie

DauerderZuschlagzahlungdemNetzbe-

treiberjeweilsbiszum31.Märzeinesjeden

Jahres Angaben zu der erzeugten KWK-

Nettostromerzeugung,demBrennstoffein-

satz,dieerreichtenVollbenutzungsstunden

unddieEEG-Umlagevorlegen(§15Abs.3

KWKG2017).

VondiesenjährlichenBerichtspflichtensind

BetreibervonkleinenBHKWunter50kWel

gegenüberdemBundesamtfürWirtschaft

undAusfuhrkontrolle (BAFA)befreit (§15

Abs.5KWKG2017).Betreibervonkleinen

BHKWunter2MWelsindebenfallsvonden

monatlichenBerichtspflichtenanBAFAund

Netzbetreiberbefreit.

AlleBetreibervonKWK-Anlagenmüssengemäßden

MitteilungspflichtendesKWK-Gesetzes(§15Abs.4

KWKG2017)demNetzbetreiberdienichtförderfähi-

genStrommengenmelden,diewährendderStunden-

kontrakten mit negativen Strompreisen erzeugt

wurden.Anlagenbetreibernistzuempfehlen,sichmit

demjeweiligenNetzbetreiberübereinpragmatisches

Meldeverfahrenzuverständigen,ggf.könnenauch

informelleLösungenakzeptiertwerden.

ErfolgtkeineMeldung,verringertsichderFörderan-

spruch(KWK-Zuschlag)indemjeweiligenKalender-

monat um fünf Prozent pro Kalendertag, in dem

dieserZeitraummitnegativenBörsenpreisen liegt.

Dasbedeutet,derZahlungsanspruchwürdesichauf

nullverringern,wennStundenkontrakte innerhalb

einesMonatsan20Tagennegativwerden.

www.netz transparenz.de

>EEG>Marktpraemie

>Marktwerte

Mitteilungs- und Vorlagepflichten während des Betriebes kleiner BHKW

Informationen zu negativen Strompreisen

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14 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

4 Investitionskostenzuschüsse und zinsgünstige Kredite

Förderprogramme

EineReihevonFörderprogrammen und Investitionszu-

schüssenkönnendieWirtschaftlichkeiteinesBHKWver-

bessern.HierbestehennebendenbundesweitenProgram-

men(Impulsprogramm,KfW-Kredite)eineReiheregiona-

lerAngeboteindeneinzelnenBundesländernundKom-

munensowieseitensderEnergieversorger.Hinweisezu

aktuellenFörderprogrammenfürkonkreteBauvorhaben

gebenspezialisierteEnergieberater,Energieagenturenund

Energieversorger.

DerAntragaufeine Investitionsförderung istallgemein

(wiebeiderBAFAoderderKfW)unbedingtvorderAuf-

tragserteilungzumKauf,zurLieferungoderzumEinbau

einesBHKWzustellen.EineFörderungeines laufenden

Projekteswird regelmäßigversagt!DesWeiteren istzu

prüfen,inwieferndieFörderprogrammekumulierbarsind,

weilmancheFörderungnichtmitanderengemeinsam

bewilligtwird,bzw.weilFörderhöchstgrenzenzubeachten

sind.

Eine umfangreiche Datenbank des BINE-Informations-dienstes zu Finanzierungshilfen steht zur Verfügung auf

den Internetseiten der ASUE.

Das Mini-KWK-Impulsprogramm

NebendemKWKGwerdenkleineBHKWmiteinerLeistungbis

20kWel,dieinBestandsgebäudeninstalliertwerden,auchüber

dieRichtliniezurFörderungvonMini-KWK-Anlagengefördert.

DanachkönnenAnlagenbetreibereineneinmaligenInvestitions-

zuschusszuihrerAnlageerhalten,dessenHöhevonderLeistung

derAnlageabhängtundeinenzusätzlichenBonusfürbesonders

effizienteAnlagenbietet.ZuständigfürdenBewilligungsbescheid

istdasBundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrolle(BAFA).

Die InvestitionsförderungdesMini-KWK-Impulsprogramms ist

mitanderenöffentlichenZuschüssengrundsätzlichkumulierbar.

Diesbedeutet,dassFördergelderausunterschiedlichenFörder-

töpfenangehäuft(kumuliert)werdenkönnen.Dabeidürfenfol-

gendeGrenzennichtüberschrittenwerden:

a)dasZweifachederFörderungausdieserRichtliniefürjedege-

förderteAnlage,

b)soferndieBedingungenderBonusförderung„Stromeffizienz“

erfülltsind,dasDreifachedesFörderbetragesnachdieser

Richtlinieund

c)fürjedegeförderteAnlagediebeihilferechtlichenFörder-

höchstgrenzeninsgesamt.

BeiÜberschreitungderKumulierungshöchstgrenzeistderFörder-

betragzukürzen.DasMini-KWK-Impulsprogrammerforderteine

AntragsstellungvorBeginnderMaßnahme(Kaufbzw.verbindliche

BestellungderKWK-Anlage).DieFörderungnachderMini-KWK-

RichtliniesowiedemKWKGmüssengetrenntvoneinanderbean-

tragtwerden.

Die weiteren Förderbedingungen und eine Liste der förderfähige Mini-KWK-Anlagen: BAFA

www.energie foerderung.info

/asue

www.bafa.de>Energie

>Energieeffizienz>Kraft-Wärme-

kopplung>MiniKWK

14 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 15

Förderung durch Landesförder-programme

Mehrere Bundesländer und Kommunen

unterstützendenEinsatzvonMini-BHKW

miteigenenFörderprogrammen.Erkundi-

gen Sie sich, ob die Förderung in Ihrem

BundeslandauchmitdenFörderungender

BAFAundKfWkombinierbarsind.

InformationenzudenaktuellenFörderan-

geboteneinzelnerBundesländererhalten

SiebeiEnergieversorgern,Verbraucherzen-

tralen,Wirtschaftsförderungen, Landes-

energieagenturen oder über den Förder-

kompassderASUE.

Förderung durch Energieversor-ger bzw. Erdgaslieferanten

SelbstwenneinLiefervertragbereitsfürdie

alteHeizungsanlagebesteht,kannsichdie

KontaktaufnahmemitdemörtlichenEner-

gieversorgerbzw. dem Erdgaslieferanten

lohnen.ImHinblickaufdieFörderungdes

VorhabenshaltenmancheGasversorgungs-

unternehmen interessante Programme

bereit.

www.kfw.de>inlandsfoerderung

>Unternehmen>Energie-Umwelt>Energieeffizienz>Förderratgeber

Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)

SeitensderKreditanstaltfürWiederaufbau

(KfW)gibtesimRahmenderBaufinanzie-

rung inverschiedenenProgrammenauch

fürMini-BHKWdieMöglichkeit,einenzins-

günstigen Kredit oder im Einzelfall auch

einenZuschusszubekommen.Diewichtigs-

ten imRahmenvonSanierungsmaßnah-

mensind:

• Energieeffizient Sanieren

Zuschuss:Programm430

• Energieeffizient Sanieren

Kredit:Programm151,Programm152

• Energieeffizient Bauen und Sanieren

Zuschuss:Brennstoffzelle433

Auchwenn imEinzelfallkeineFörderung

einesBHKWalsEinzelmaßnahmedurchdie

KfWmöglichist:DurchdenBHKW-Einsatz

imMaßnahmenpaketlassendiePrimärener-

giefaktorenkosteneffizientverringernund

somithöhereFörderstandardsKfW-Effizi-

enzhaus55und40erreichen.

DieFörderungenderKfWsindgrundsätzlich

miteiner InvestitionsförderungdesMini-

KWK-Impulsprogramms kumulierbar. Die

spezifischenBestimmungenbezüglichder

KumulationsindimEinzelfallzuprüfen.

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16 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

5 Förderung kleiner BHKW mit biogenen Brennstoffen

Biogene Brennstoffe für kleine BHKW: Biogas und Biomethan

BiogasbetriebeneKWK-Anlagenfindensich

inderRegelinderLandwirtschaftinunmit-

telbarerNähederBiogaserzeugung.Block-

heizkraftwerke(BHKW)könnenaberauch

alternativzuErdgasmitBiomethanüber

dasErdgasnetzversorgtwerden.Biomethan

ist nach dem EEG Biogas oder sonstige

gasförmigeBiomasse,dasoderdieaufbe-

reitetund in das Erdgasnetz eingespeist

wurde.EinBiomethan-BHKWbezeichnet

alsoeinBlockheizkraftwerk,dasüberdas

ErdgasnetzmitBrennstoffversorgtwird,

jedochbilanziellmitBiomethanbeliefert

wird.DiesmussineinerlückenlosenMas-

senbilanzvonderBiomethanproduktionbis

zumBHKWnachgewiesenwerden.

BHKWkönnennachdemErneuerbare-

Energien-Gesetz (EEG 2017) gefördert

werden,wenndiesezu100%miterneu-

erbarer Energie (Biomethan) betrieben

werden. Das EEG siehtdazu eine feste

EinspeisevergütungfürinKraft-Wärme-

KopplungerzeugtenStromvor.Während

dieFörderungfürgrößereBiomasse-An-

lagen ab 2017 ausgeschrieben wird,

bleibenkleineBiomasse-Anlagenunter

150 kWvon derAusschreibungausge-

nommen.Sieerhaltenüber20Jahrefür

dieeingespeisteEnergiemengeeinege-

setzlichfestgelegteVergütung*.

DieZuordnung zudenLeistungsstufen

erfolgtnichtnachder(technischen)ins-

tallierten Leistung, sondern nach der

„Bemessungsleistung“. Der Begriff der

Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)

BemessungsleistungeinerAnlageistim

EEGalsQuotientderindemjeweiligen

KalenderjahrerzeugtenKilowattstunden

unddervollenZeitstundendesjeweili-

genKalenderjahrsdefiniert.

BiseinschließlicheinerBemessungsleis-

tungvon150kWbeträgtdieEinspeise-

vergütungfürBiomethan-BHKW13,32

ct/kWh(§42EEG2017).Voraussetzung

ist,dassdasBiomethanausBiomasseim

SinnderBiomasseverordnunghergestellt

wurde.BeiEinsatzvonBiomethanaus

bestimmtenBioabfällen**geltenerhöhte

Vergütungssätze.

Abdem1.4.2017unterliegendieanzule-

gendenFördersätzefürStromausBiomas-

sefürneueAnlageneinerDegressionvon

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 17

EEG oder KWKG

DieEinspeisungdeserzeugtenKWK-Stromsin

dasNetzderallgemeinenVersorgungnachdem

EEGkonkurriertwirtschaftlichmeistensmit

derEigennutzungnachdemKWKGimGebäu-

de.EinegleichzeitigeFörderungnachdemEEG

undnachdemKWKGistausgeschlossen.Wird

ein BHKW mit einem Beimischprodukt (Mi-

schungvonErdgasundBiomethan)betrieben,

kann der Strom nach dem KWKG gefördert

werden,jedochnichtnachdemEEG.

InderPraxiszeigtsich,dassbeidenaktuellge-

gebenenRahmenbedingungenfürvieleMini-

BHKW-BetreiberdieEigennutzungdesStroms

wirtschaftlichattraktiver ist.DerEinsatzvon

Biogas/BiomethankannaberausGründendes

Klimaschutzesbefürwortetwerden.

Biomethan-BHKW können die Energie- und

KlimabilanzvonGebäudensignifikantverbes-

sern.DieskannbeiderGewährungvonFörder-

programmen,KfW-KreditensowiedenNach-

weisverfahrenzurGebäudeeffizienz(Ermittlung

desPrimärenergiefaktors nachDINV18599)

unddesErneuerbaren-Energien-Wärmegeset-

zes(EEWärmeG)vonBedeutungsein.Auchbei

demaktuellgeplantenGebäudeenergiegesetz

wirdeineentsprechendeAnerkennungerwar-

tet.

Netzanschluss und Liefervertrag

DieVersorgungmitBiomethanerforderteinen

NetzanschlussdesBHKWandasörtlicheGas-

netz.VieleGasnetzbetreibersindauchgleichzei-

tigEnergieversorgerundkönneneinepassende

Biomethanversorgunganbieten.Danebengibt

esauchregionaleoderbundesweiteBiomethan-

lieferanten,mitdeneneinentsprechenderLie-

fervertragabgeschlossenwerdenkann.

Nachweisführung gegenüber dem Stromnetzbetreiber

DieFristzurEinreichungderNach-

weisebeimStromnetzbetreiber für

dieEEG-Vergütungdesentsprechen-

denKalenderjahresistder28.Febru-

ar des Folgejahres. Da die Einsatz-

stofftagebücherderBiogasproduzen-

teninderRegelerstamEndeeines

Jahresvollständigsind,werdendas

AnlagenauditdurchdenUmweltgut-

achter/AuditorimJanuaroderFebru-

arvorgenommenunddieNachweise

demBHKW-Betreiberanschließend

zurVerfügunggestellt.

BHKW-Betreibersolltendaraufach-

ten,dassindenBiomethanlieferver-

trägeneineFrist fürdenErhaltder

NachweisevomBiomethanlieferan-

tenfestgehaltenwird,diedemBe-

treiberausreichendVorlaufzeitzum

Zusammenstellen und Einreichen

aller notwendigen Dokumente für

denNetzbetreibergewährleistet.Die

Kosten für die Nachweisführung

trägtüblicherweisederBiomethan-

lieferant.

AlsNachweisfürdenEinsatzkönnen

fürserienmäßighergestellteBHKW

miteinerLeistungvonbiszu2MW

geeigneteUnterlagendesAnlagen-

herstellers vorgelegt werden, aus

denendiethermischeundelektrische

Leistung sowie die Stromkennzahl

hervorgehen.

* DiegenaueVergütungbedarfeinerindividuellen BeratungundistmitdemFachplanerzuklären.**AbfallschlüsselNummer200201,200301und 200302derNr.1desAnhangs1der Bioabfallverordnung.

zweimaljährlichum0,5Prozent.Diesbe-

deutet,dassdieVergütungssätzefürdieneu

inBetriebgenommenenAnlagenkünftig

sinken.Siebleibendannaberfürdenge-

samtenFörderzeitraumüber20Jahre(zu-

züglichdemInbetriebnahmejahr)konstant.

Unter bestimmten Voraussetzungen

könnenBiomasse-BHKWaucheineVer-

gütungfürdieSchaffungvonFlexibilität

(§50EEG2017)erhalten.DieFlexibilitäts-

prämiebelohntdieBereitstellungzusätz-

licherStromerzeugungskapazitäten,die

das BHKW in die Lage versetzen, die

StromerzeugungflexibelnachdemBedarf

aufdemStrommarktauszurichten.

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18 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

6 Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus

Investitionskostenumlage als energetische Sanierung

EinBlockheizkraftwerkkanngrundsätzlichdurchdenVermieter

selbstoderdurcheinenexternenEnergiedienstleister(Contrac-

tor)betriebenwerden.DieshateinenEinflussaufdierechtlichen

Rahmenbedingungen.

InvestiertderVermieterselbstindieAnschaffung,könnennach

§559BGBdieKostenals„energetischeModernisierung“anteilig

auf die Kaltmiete auf den Mieter umgelegt werden. Danach

könnengrundsätzlichdieInvestitionskostendesBHKWbiszur

HöheeinesneuenBrennwertkesselsmitWärmespeicheralsSa-

nierungsaufwandunterBeachtungderWarmmietenneutralität

weitergegebenwerden.DieBerücksichtigungvonöffentlichen

FörderungenundZuschüssenistdabeizuprüfen(§559aBGB).

FüreineUmlagevonInvestitionskostenmussderVermieterdem

MieterdiebeabsichtigtenModernisierungsmaßnahmenrecht-

zeitigbekanntgeben.

Umlage der Heizkosten

DieWärmedesBHKWwirdüblicherweisezurGebäudeheizungund

Warmwasserbereitunggenutzt.InvermietetenMehrfamilienhäusern

erfolgteineVerrechnungderHeizkostenimRahmenderumlagefä-

higenBetriebskosten.DiesumfasstnebendemBrennstoffverbrauch

auch die sogenannten Heiznebenkosten. Diese können über die

HeizkostenabrechnunginbegrenztemUmfangaufdenMieterum-

gelegtwerden.FüreineWärmelieferungauseinerKWK-Anlagedes

VermietersmussdaherkeinzusätzlicherWärmeliefervertraggeschlos-

senwerden.

DaBHKWsowohlWärmealsauchStromproduzieren,müssendie

KostendesBHKWaufdieStromerzeugungunddieWärmeerzeu-

gungaufgeteiltwerden.DerAnteilderStromproduktionkannnicht

als Kosten im Sinne der Heizkostenverordnung (HeizkostenV)

umgelegtwerdenundmussherausgerechnetwerden.DieErmitt-

lungderumlagefähigenWärmeerzeugungskostenkannnachder

RichtlinieVDI2077Blatt3.1erfolgen.Esstehenhierfürmesstech-

nischeundrechnerischeMethodenzurVerfügung.

Weitere Informationen zum VDI 2077 Blatt 3.1: Statusreport des VDI zu Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.

BeispielderAnordnungderStromzählerineinemMehrparteienhaus.DerimBHKWerzeugteundinnerhalbdesHausesverbleibendeStromwirdprozentualdenbeteiligtenMieternzugerechnet.

Stromzähler derHausbewohner

Eigentums-grenze

Erzeugungs-zähler

Zweirichtungs-zähler

1

2

3

4

5

BHKWHaus-

anschluß

www.vdi.de>uploads>media

>Statusreport-MKWK_2013.pdf

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 19

6 Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus

Gewerbliche Wärmelieferung

EinInstrumentzurRealisierungeinesBHKWineinemMehr-

familienhausistdassogenannteContracting.IneinerCon-

tracting-LösungübernimmteinEnergiedienstleister (Con-

tractor)dieObjektversorgungmitWärmeundggf.auchStrom,

wobei Planung, Errichtung, Finanzierung, Betrieb sowie

WartungundInstandhaltungvomContractoralsKomplett-

paketangebotenwerdenkönnen.

BeiderUmstellungvonderEigenversorgungaufeinWärme-

liefer-ContractingmussderMieterimFalleinesEffizienzge-

winnsdieKostenfürdieWärmelieferungmittragen,wenn

dieBetriebskostenfürdiebisherigeVersorgungmitHeizungs-

wärmeundWarmwassernichtüberschrittenwerden,d.h.

wenneineKostenneutralitätgewährleistetist.DieseRege-

lungensindinderWärmelieferverordnung(WärmeLV)defi-

niert.

DerVermieterhatdieUmstellungspätestensdreiMonate

zuvorinTextformanzukündigen(§556cAbs.2BGB).Der

notwendige InhaltderUmstellungsankündigungwird in

§11Abs.2WärmeLVgeregelt.Siemussinformierenüber:

• dieArtderzukünftigenWärmelieferungwiez.B.Block-

heizkraftwerkoderKWK-Anlage,Brennstoffart,

• dievoraussichtlicheEnergieeinsparung,

• denKostenvergleich,

• dengeplantenZeitpunktderUmstellung,

• denvereinbartenWärmepreisund

• dieRegelungenzurPreisänderungimWärmeliefe-

rungsvertrag.

BeiderVertragsschließungmiteinemEnergiedienstleister

solltedieerforderliche Unterstützung bezüglich derBe-

richts-undInformationspflichtengeklärtwerden.

Stromlieferung an Mieter und Eigentümer

DerimBHKWerzeugteStromkannrelativunkompliziertzur

AllgemeinstromversorgungdesGebäudesgenutztoder in

dasNetzderallgemeinenVersorgungeinspeistwerden.Al-

ternativbestehtauchdieMöglichkeiteinerStrombelieferung

von Mietern bzw. Eigentümern innerhalb des Gebäudes,

dabeisindeineReihevonPflichtenzubeachten.

§ 3 ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

24 KundenGroßhändler,LetztverbraucherundUnternehmen,dieEnergiekaufen,

24a KundenanlagenEnergieanlagenzurAbgabevonEnergie,diea)sichaufeinemräumlichzusammengehörendenGebietbe-finden,b)miteinemEnergieversorgungsnetzodermiteinerErzeu-gungsanlageverbundensind,c)fürdieSicherstellungeineswirksamenundunverfälschtenWettbewerbsbeiderVersorgungmitElektrizitätundGasun-bedeutendsindundd)jedermannzumZweckederBelieferungderangeschlosse-nenLetztverbraucherimWegederDurchleitungunabhängigvonderWahldesEnergielieferantendiskriminierungsfreiundunentgeltlichzurVerfügunggestelltwerden.

24b Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung EnergieanlagenzurAbgabevonEnergie,diea)sichaufeinemräumlichzusammengehörendenBetriebsge-bietbefinden,b)miteinemEnergieversorgungsnetzodermiteinerErzeu-gungsanlageverbundensind,c)fastausschließlichdembetriebsnotwendigenTransportvonEnergieinnerhalbdeseigenenUnternehmensoderzuverbun-denenUnternehmenoderfastausschließlichdemderBestim-mungdesBetriebsgeschuldetenAbtransportineinEnergie-versorgungsnetzdienenundd)jedermannzumZweckederBelieferungderansieange-schlossenenLetztverbraucherimWegederDurchleitungunab-hängigvonderWahldesEnergielieferantendiskriminierungs-freiundunentgeltlichzurVerfügunggestelltwerden.

25 Letztverbraucher NatürlicheoderjuristischePersonen,dieEnergiefürdeneigenenVerbrauchkaufen.AuchderStrombezugderLadepunktefürElektromobilestehtdemLetztverbrauchimSinnediesesGesetzesunddenaufGrunddiesesGesetzeserlas-senenVerordnungengleich.

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20 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

§ 5 ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ: ANZEIGE DER ENERGIEBELIEFERUNG

Energieversorgungsunternehmen,dieHaushaltskundenmitEnergiebeliefern,müssendieAufnahmeundBeendigungderTätigkeitsowieÄnderungenihrerFirmabeiderRegulierungs-behördeunverzüglichanzeigen;ausgenommenistdieBelie-ferungvonHaushaltskundenausschließlichinnerhalbeinerKundenanlageodereinesgeschlossenenVerteilernetzesso-wieübernichtaufDauerangelegteLeitungen.

DieallgemeineAnzeigepflichtfürEnergieversorgungsunternehmen

nach§5Satz1EnWG,dieHaushaltskundenmitEnergiebeliefern,

entfälltbeiMieterstromlieferanten,solangedererzeugteStrom

ausschließlichinnerhalbeinerKundenanlage(d.h.nichtüberdas

NetzderallgemeinenVersorgung)verbrauchtwird.

AuchdieGenehmigungspflichtzumNetzbetriebnach§4EnWG

kann inKundenanlagenentfallen.Diessetztvoraus,dasskeine

NetznutzungsgebührenverlangtwerdenundfürLetztverbraucher

diefreieWahlmöglichkeitdesEnergielieferantengewahrtbleibt.

FürdenerzeugtenStromgibtes–imGegensatzzurWärme–keine

AbnahmepflichtdurchdieMieter,dasheißt, jederMieterkann

seinenStromversorgerfreiwählen.DerBetreiberdesBHKWschließt

mitdemStrombeziehereinenStromliefervertrag.Dieser regelt

nebendemStrompreisdieAbrechnungs-undZahlungsmodalitä-

ten,Haftungszuständigkeiten,KündigungsfristensowieVerbrau-

cherschutzbestimmungen.

6 Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus

BeiderEnergiebelieferungvonHaushalts-

kundensinddabeieineReihevonVorgaben

gemäߧ41EnWGeinzuhalten.Insbeson-

deresindumfangreicheAufklärungs-und

WarnpflichtenimInteressedesVerbraucher-

schutzes zu erfüllen und verschiedene

Zahlungsmöglichkeitenanzubieten.

AuchdieRechnungenfürEnergielieferungen

an Letztverbraucher müssen gemäß § 40

EnWGbestimmteAnforderungenerfüllen.

Dies gilt auch bei einer Belieferung von

LetztverbraucherninnerhalbeinerKunden-

anlage.SomüssenderartigeRechnungen

einfachundverständlichsein,zudemmüs-

sendieRechnungeneineReihevonweiteren

Informationenenthalten.

DiePflichtenfürEnergieversorgungsunter-

nehmenbzw.Stromlieferantennachdem

EnWGstellenerheblicheAnforderungenan

dieVerträge,RechnungenundWerbemate-

rialienfürLetztverbraucher. IhreErfüllung

verlangt spezielle energiewirtschaftliche

undjuristischeKompetenzen.PrivatenAn-

lagenbetreibern,Hausbesitzernundwoh-

nungswirtschaftlichenUnternehmenemp-

fiehltsichdazuinderRegeleineKooperati-

onmitspezialisiertenBeratungsunterneh-

menundDienstleistern.

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 21

7 Die EEG-Umlage bei Stromlieferung und Eigenverbrauch

DerVerbrauchvonelektrischerEnergiewirdnachdemGesetz

zumAusbauerneuerbarerEnergien(Erneuerbare-Energien-

Gesetz–EEG)miteinerUmlagebelastet.DieEEG-Umlage

istvom(denLetztverbraucherbeliefernden)Stromversorger

(bzw.BHKW-Betreiber)andenÜbertragungsnetzbetreiber

zuentrichten.MitderNovelledesEEG2014wurdedieUm-

lagepflichterstmals(zumindestanteilig)auchaufEigener-

zeugerausgeweitet.

DieHöhederEEG-UmlagefürdasFolgejahrwirdjedesJahr

zum15.OktobervondenÜbertragungsnetzbetreiberner-

mitteltundveröffentlicht.DieEEG-Umlagefürnichtprivi-

legiertenLetztverbraucherabsatzbeträgtfürdasJahr2018

6,792ct/kWh.

Veröffentlichung der Berechnung der EEG-Umlage.www.netz transparenz.de

EEG-Umlage für Eigenversorgung EEG-Umlage

MitderderEEG-Novelle2014wurdeeineanteilige

BeteiligungauchfürEigenerzeugeranderallgemei-

nenEEG-Umlageeingeführt,wobeifürsehrkleine

AnlageneineBagatellgrenzegilt.FürneueAnlagen

aufBasiserneuerbarerEnergienundeffizienterKraft-

Wärme-Kopplung(KWK)giltseitdem01.01.2017ein

reduzierterBetragvon40%(dasentspricht2018:

2,7168ct/kWh).

Anlagen,diebereitsvordem1.8.2014 zurEigen-

stromerzeugung in Betrieb genommen wurden,

genießenBestandsschutzundbleibenvonderEEG-

Umlage ausgenommen, solange keine größeren

Änderungenvorgenommenwerden(odereinEigen-

tümerwechselstattfindet).Achtung:WerdenDritte,

beispielsweise weitereBewohnerundMieterdes

Gebäudes,mitStrombeliefert,istfürdiesenAnteil

dievollständige(100%)EEG-Umlagefällig.

WennalsEigenverbraucherdieauf40%reduzierte

EEG-Umlage(§61bEEG2017)inAnspruchgenommen

wird,solltebeachtetwerden,dassdieseinePersoneni-

dentitätvonLetztverbraucherundErzeugervoraus-

setzt.Eigentümergemeinschaftenwerdengewöhnlich

beanstandet.DerVerbraucherdesStromsmussgleich-

zeitigBetreiberderErzeugungsanlagesein.Weitere

BedingungensindeineHocheffizienzderKWK-Anlage,

ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang von

VerbrauchundStromerzeugungsanlage(d.h.Strom

wirdnichtdurchdasNetzgeleitet)sowieeine(mess-

technische) Zeitgleichheit von Erzeugung undVer-

brauch.

DiemöglicheAbrechnungderEEG-Umlageistbereits

beiderAuswahldesMesskonzepteszubeachtenund

frühzeitigmitdemNetzbetreiberabzustimmen.Be-

treibervonStromerzeugungsanlagen,dieselbster-

zeugtenStromverbrauchen,solltensichmit ihrem

Netzbetreiber inVerbindung setzen, um ihre EEG-

UmlagepflichtenzuklärenundihreMitteilungspflich-

tenrechtzeitigzuerfüllen.

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22 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

Stromlieferung an Dritte Strom,derausAnlagenzurdezentralen

StromerzeugunganDrittegeliefertwird,istinvollemUmfangEEG-um-

lagepflichtig(§60EEG2017).Diesgiltauch,wennderTransportdesStroms

innerhalbeinerKundenanlageerfolgtundaufeineInanspruchnahmedes

öffentlichenVerteilnetzesverzichtetwird.EineWeiterberechnungder

EEG-UmlagedurchdenStromversorgerandenLetztverbrauchermuss

vertraglichvereinbartwerden,wasdergängigenPraxisentspricht.

Melde- und Nachweispflichten

SowohlfürNeuanlagenalsauchfürBestandsanlagen

gibtesMelde-undNachweispflichten,diesowohl

EigenversorgeralsauchAnlagenmitDrittbelieferung

betreffen.DiesesindimEEGgeregeltundjeweilsbis

zum28.FebruardesFolgejahreszuerfüllen.Diese

Informationspflichten bestehen gegenüber dem

örtlichenVerteilnetzbetreiber.BeiLieferunganDritte

bestehteineMelde-undNachweispflichtzum31.Mai

(vgl.§74aEEG2017).

Mitteilungspflicht gegenüber dem Netzbetreiber

Eigenversorgerund„sonstigeselbsterzeugende

Letztverbraucher“ sind dazu verpflichtet, dem

zuständigenNetzbetreiberdiefüreineordnungs-

gemäßeAbwicklungderEEG-Umlage-Erhebung

erforderlichenInformationenmitzuteilen.Fürdie

ErhebungderEEG-UmlageaufEigenversorgung

istgrundsätzlichderörtlicheAnschlussnetzbetrei-

berzuständig,imÜbrigenderÜbertragungsnetz-

betreiber(§61iEEG2017).

MitdemNetzbetreiberistinsbesonderezuklären,

obgrundsätzlicheineEEG-Umlagepflichtbesteht

und ob eine Ausnahmeregelung die Zahlungs-

pflichtanteiligodervollständigentfallenlässt.Das

giltauchfürPersonen,diedavonausgehen,dass

in ihremFalldieEEG-Umlagepflichtvollständig

entfällt.SiemüssendemNetzbetreiberebenfalls

zumindestdienotwendigenBasisangaben(ein-

schließlichzwischenzeitlichen, relevanterÄnde-

rungen)mitteilenunderforderlichenfallsdarlegen,

dassdieAusnahmevoraussetzungenvorliegen.

Darüberhinaussindumlagepflichtigeundumlage-

freieStrommengenjährlichmitzuteilen.DieFristfür

dieMitteilungandenNetzbetreiberfürdasjeweili-

geAbrechnungsjahristder28.02.desFolgejahres.

7 Die EEG-Umlage bei Stromlieferung und Eigenverbrauch

DiegesetzlichenRegelungenzurEEG-UmlagepflichtkönnenimDetail

sehrkompliziertseinundinderPraxiszahlreicheFragenaufwerfen.Ein

zusätzlicherLeitfadenderBNetzAzurEEG-Umlagepflichtbeider

Eigenversorgungsollhelfen:LeitfadenzurEigenversorgung.

Seit1.Januar2018mussteaufgrunddernichterzieltenEini-

gungzwischenderBundesregierungundderEU-Kommissi-

onfürdenKWK-StromausKWK-Neuanlagen,derselbstgenutzt

wirdundfürdenbishereineEEG-UmlageinHöhevon40%anfiel,

dievollständigeEEG-Umlage(6,792ct/kWhin2018)andenStromnetz-

betreiberabgeführtwerden.GrundhierfürwardieWeigerungderEuro-

päischenKommission,diezum31.12.2017auslaufendebeihilferechtliche

Genehmigungzuverlängern.InzwischenwurdeeineAnschlussregelung

vereinbart,nachderkleineKWK-Anlagen(bis1MWel)weiterhindenre-

duziertenEEG-Umlagesatzvon40%aufeigenverbrauchteStrommengen

entrichtenmüssen.DieRegelunggiltauchrückwirkend,sodasszuviel

gezahlteEEG-Umlageerstattetwird.

Bagatellgrenze

Nachdersog.„Kleinanlagenregelung“istStromausStromerzeugungs-

anlagenmiteiner installiertenLeistungvonmaximal10kWbiszu

einemEigenverbrauchvon10MWh/avonderEEG-Umlagebefreit

(§61aEEG2017).InderPraxiskönnenvondieserAusnahmeregelung

KWK-Anlagenbis5kWeloderMini-BHKWmitgeringenLaufzeitenoder

geringemEigenverbrauchsanteil(z.B.AllgemeinstrombeiWohnungs-

eigentümergemeinschaften) profitieren. Größere Mini-BHKW mit

normalerAuslegung (Betriebszeiten)überschreitenregelmäßigdie

Bagatellgrenze.BeispielsweiseerzeugteinMini-BHKWmit8kWel,ei-

nemEigenverbrauchsanteilvon50%undeinerLaufzeitvon4.000h/a

jährlich32MWh,vondenen16MWhselbstverbrauchtwerden.Die

Bagatellgrenzevon10MWh/agiltzugleichalsFreibetrag,umdensich

diejährlichgeschuldeteEEG-Umlagereduziert.

www.bundesnetz agentur.de

>ElektrizitätundGas>ErneuerbareEnergien

>Eigenversorgung

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 23

Seit dem Abrechnungsjahr 2017

sindElektrizitätsversorgungsunter-

nehmen, stromkostenintensive

Unternehmen,Eigenversorgerund

sonstige Letztverbraucher nicht

mehr zur jährlichen Mitteilung

gegenüberderBundesnetzagentur

verpflichtet.DiebisherigeVerpflich-

tungwurdedahingehendgeändert,

dasssolcheMarktteilnehmernun-

mehr lediglichaufVerlangender

BundesnetzagenturDateninelek-

tronischerFormvorlegenmüssen

(§76EEG).

www.bundes netzagentur.de

Geänderte Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA)

Die Formulare zur Meldung finden sich auf der Web- site der BNetzA.

Strom von einem

EltVU1

geliefert

Letzt-verbrauchvon Strom

Selbst-erzeugter

Letzt-verbrauch

Strom nichtvon einem

EltVU1

geliefert

Stromlieferung§ 60 Abs. 1 EEG

Eigenversorgung§ 3 Nr. 19 und

§ 61 Abs. 1 Nr. 1 EEG

Sonstiger selbsterzeugter Letztverbrauch

§ 61 Abs. 1 Nr. 2 EEG

Sonstiger selbsterzeugter Letztverbrauch**

§ 61 Abs. 1 Nr. 2 EEG

Mitteilungspflichtig ist der Letztverbraucher

Frist 28.2. eines Jahres• Mitteilung an zuständigen Netzbetreiber > Vom Netzbetreiber vorgesehener Meldeweg

Frist 31.5. eines Jahres• Mitteilung an zuständigen Übertragungsnetzbetreiber > Vom Netzbetreiber vorgesehener Meldeweg

Mitteilungspflichtig ist das EltVU

* EltVU = Elektizitätsversorgungsunternehmen auch als Stromlieferant bezeichnet.** z. B. unmittelbare Beschaffung des selbstverbrauchten Stroms an einer Strombörse oder mittels OTC-Gesellschaften über den eigenen Bilanzkreis des Letztverbrauchers oder spezielle Konstellationen einer Belieferung im Ausland

Mitteilungspflichten im Rahmen der Endabrechnung für das Vorjahr für die verschiedenen Formen der Stromvergütung

AusgenommenvonderMitteilungspflichtgegenüberderBundes-

netzagentur sind BetreibervonStromerzeugungsanlagen,bei

denensichergestelltist,dassderinderStromerzeugungsanlage

erzeugteStromvomBetreiberderStromerzeugungsanlagenicht

selbstverbrauchtwird(auchnichtanteilig).Diesbetrifft insbe-

sondere klassische Konstellationen einerVolleinspeisung, bei

denenderAnlagenbetreiberseinenerzeugtenStromnichtselbst

verbraucht,sondernvollständigindasNetzeingespeist(auchbei

kaufmännisch-bilanziellerEinspeisung)wird.Ebenfallsvonden

MitteilungspflichtenausgenommenistdieEigenversorgungmit

StromaussehrkleinenBHKW(stromerzeugendenHeizungen)

miteinerinstalliertenLeistungvonhöchstens1kW.

Weitere Informationen zu den Mitteilungspflichten und den Darlegungs- und Beweislasten finden sich im: Leitfaden zur Eigenversorgung der BNetzA.

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24 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

8 Einrichtung und Betrieb von Messsystemen

Messstellenbetrieb

FüreinenordnungsgemäßenBetriebeinesMini-BHKW

isteserforderlich,dievomBHKWerzeugteStrommenge,

dieeingespeisteStrommenge,dieausdemNetzbezoge-

neZusatz-undReservestrommengeunddieggf.selbst

verbrauchte oder an Dritte gelieferte Strommenge zu

erfassen.FürdieBeanspruchungderEnergiesteuerentlas-

tungistzudemeineErfassungdesvomBHKWverbrauch-

tenGaseserforderlich,dafürden imSpitzenlastkessel

verheizten Brennstoff keine Energiesteuerentlastung

gewährtwird.

DerMessstellenbetriebumfasstdenEinbau,denBetrieb

unddieWartungvonMesseinrichtungen.SeitInkrafttre-

tendesMessstellenbetriebsgesetzes(MsbG)obliegtdiese

AufgabeinderRegeleinemprofessionellenMessstellen-

betreiber.DieRolledesgrundzuständigenMessstellenbe-

treibersübernimmtinderRegelderBetreiberdesörtlichen

Verteilnetzes. (DiejenigenVerteilnetzbetreiber, die die

Rolle„grundzuständigerMessstellenbetreiber“ (gMSB)

übernehmenmöchten,müssendiesbiszum30.06.2017

beiderBundesnetzagenturschriftlichanzeigen.)

6 h 12 h 18 h 20 h 22 h 24 h0

Leistung in kW

2

6

4

Stromverbrauch

StrombezugStrombezug

Strombezug

Netzeinspeisung (üblicher Preis)Stromerzeugung

Stromganglinie und BHKW-Stromerzeugung in einem Mehrfamilienhaus

ImBereichdesMesswesensistindenletztenJahreneineLibe-

ralisierungerfolgt.BHKW-Betreiberkönnendaheraucheinen

freienMessstellenbetreiberbeauftragenodersichselbstals

Messstellenbetreiberbetätigen,sofernsiediedamitverbunde-

nenAnforderungeneinhalten. FüreinenMessstellenbetrieb

durchdenBHKW-Betreiberschließtdiesermitdemgrundzu-

ständigenMessstellenbetreiber einen„Messstellenbetreiber-

rahmenvertrag“.

DieAnforderungenanZählerplätzeimNiederspannungsnetzsind

in der AnwendungsregelVDE-AR-N 4101 „Anforderungen an

ZählerplätzeinelektrischenAnlagenimNiederspannungsnetz“

sowieinderVDE-AR-N4105„ErzeugungsanlagenamNiederspan-

nungsnetz“definiert.Inden„TechnischenAnschlussbedingun-

gen“(TAB)desjeweiligenNetzbetreiberskönnenunterUmstän-

denzusätzlicheAnforderungenfestgelegtsein,diefüreinesiche-

reundstörungsfreieVersorgungerforderlichseinmüssen.

UmunnötigeKomplikationenzuvermeiden,istesratsam,sich

bereitsimVorfeldmitdemNetzbetreiberdarüberzuverständi-

gen,werdenMessstellenbetriebzukünftigübernimmt.

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 25

Unterzähler MesstechnischeErfassungderStromdirektlieferung

ErfolgteineDirektlieferungdeserzeugten

KWK-StromesanLetztverbraucherinnerhalb

einerKundenanlagemiteinereigenenAb-

rechnung(beispielsweiseMieterstrom),ist

eineErfassungüberStrom-Unterzähler(ZN1

bisZNn)erforderlich.DieUnterzählersind

aucherforderlich,umdieausdemNetzbe-

zogenenStrommengenüberdas„Summen-

zählermodell“bilanziell zu ermittelnund

abzurechnen. Das Summenzählermodell

ermöglichteineAbrechnungübervirtuelle

ZählpunkteandenUnterzählern.DieAbrech-

nungerfolgtnachAblaufdesAbrechnungs-

jahresodernachLieferende.Deshalbmüssen

nebenturnusmäßigen,manuellenAblesun-

genauchbeiMieterwechselbzw.Kunden-

wechsel die beteiligten Zähler abgelesen

werden(sieheKapitelMehrfamilienhäuser).

Erzeugungszähler MesstechnischeErfassungderKWK-Stromerzeugung

Die für den KWK-Zuschlag maßgebliche

NettostromerzeugungdesBHKWistmittels

einesErzeugungszählers (Z3)zuerfassen.

Obwohl einige Hersteller abWerk einen

geeichtenHutschienenzählerinstallieren,ist

fürdieErzeugungsmessungdieErrichtung

eineseigenen3-Punkt-Zählerplatzes inei-

nemZählerschrankzuempfehlen,danur

wenigeMessstellenbetreibereineMessung

mittelsHutschienenzählerakzeptieren.So-

weitkeineandereRegelunggetroffenwird,

übernimmtdergrundzuständigeMessstel-

lenbetreiberdenBetriebderMesseinrich-

tung.

Einspeisezähler MesstechnischeErfassungderEinspeisungunddesBezugs

Der2-Richtungszähler(Z1/2)isteinBezugs-

und Einspeisezähler in einem Gehäuse.

InsbesonderebeidenelektronischenEinspei-

sezählernsolltenAnlagenbetreiberundIns-

tallateuredaraufachten,phasensaldierende

Zählereinzusetzen.Diesearbeitenäquiva-

lentzudenFerraris-Zählern.DerEigenver-

brauch kann sich sonst für Betreiber von

Klein-BHKWsignifikantreduzieren.Saldie-

rendeZählersindmitdemVermerk„Regis-

trierungwieMode2“aufdemTypenschild

(bzw.imDisplay)gekennzeichnet.

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26 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

8 Einrichtung und Betrieb von Messsystemen

(1)DerNetzbetreiberistverpflichtet,diefürdenNachweisdesinderKWK-AnlageerzeugtenunddesindasNetzderallgemeinenVersor-gungeingespeistenKWK-StromsrelevantenMessstellenaufKostendesBetreibersderKWK-Anlagezubetreiben,soweitnichteineander-weitigeVereinbarungnachSatz2getroffenwordenist.FürdenMessstellenbetriebzurEr-fassungerzeugtenundderindasNetzeinge-speistendereingespeistenStrommengesinddieVorschriftendesMessstellenbetriebsgeset-zesanzuwenden.AbweichendvonSatz2kannanstellederBeauftragungeinesDrittennach§5Absatz1desMessstellenbetriebsgesetzesderBetreibereinerKWK-AnlagedenMessstel-lenbetriebauchselbstübernehmen;fürihngel-tendannallegesetzlichenAnforderungen,diedasMessstellenbetriebsgesetzaneinenDrittenalsMessstellenbetreiberstellt.(….)

§ 14 KWKG „MESSUNG VON KWK-STROM UND NUTZWÄRME“

(2)Anschlussnehmer,inderenKundenanlagenach§3Nummer24aoderNummer24bdesEnergiewirt-schaftsgesetzesinderjeweilsgeltendenFassungStromausKWK-Anlageneingespeistwird,habenAn-spruchaufeinenabrechnungsrelevantenZählpunktgegenüberdemjenigenNetzbetreiber,andessenNetzihreKundenanlageangeschlossenist.Wirdda-beiStromanLetztverbraucherdurchDrittegeliefert,findeteineVerrechnungderZählwerteüberUnter-zählerdurchdenNetzbetreiberstatt;fürdieUnter-zähleristAbsatz1Satz2und3entsprechendanzu-wenden.EineVerrechnungvonLeistungswerten,diedurchstandardisierteLastprofilenach§12Absatz1derStromnetzzugangsverordnunginderjeweilsgel-tendenFassungermitteltwerden,mitLeistungswer-tenauseinerregistrierendenLastgangmessungisthierbeizulässig,soweitenergiewirtschaftlicheodermess-undeichrechtlicheBelangenichtentgegenste-hen.

Intelligente Messsysteme

ImGegensatzzuherkömmlichenStromzäh-

lernsollenintelligenteMesssysteme(Smart-

Meter)denStromverbrauchfürEndverbrau-

cher(undErzeuger)transparentmachen.

Auf Grundlage des MsbG soll für BHKW-

Betreiber mit einer installierten Leistung

über7kWeldieVerwendungeines„Smart-

Meters“erforderlichwerden.DasMsbGsieht

einlangfristigesRolloutübermehrereJahre

vor.DiesererfordertdieEinhaltungdefinier-

ter Kostengrenzen und ein Angebot BSI-

zertifizierterGerätemehrererHersteller.Bis

das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der

Informationstechnik)die„TechnischeMög-

lichkeitdesEinbausvonintelligentenMess-

systemen“festgestellthat,dürfenUnterneh-

menkonventionelleMesssystemeverbauen

undbiszu8Jahrenutzen.Derverpflichtende

EinbauderintelligentenMesssystemewird

frühestens2018erwartet.

Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen

UnterBerücksichtigungdergesetzlichenAnforderungenkönnen

imEinzelfallverschiedeneMesskonzepterealisiertwerden.Die

AuswahldesMesskonzeptesliegtgrundsätzlichbeimAnlagen-

betreiberundhängtvondergewähltenVergütungsowievon

denzurErfassungderEEG-UmlagenotwendigenMessdaten

ab.StandderTechnikisteineLösungmiteinem2-Richtungs-

zähler(fürBezugundEinspeisung),einemErzeugungszähler

undggf.UnterzählerfüreinzelneVerbraucherstellen.

FürdieGewährungderreduziertenEEG-Umlagefüreigener-

zeugten und selbstverbrauchten Strom (§ 61h EEG) muss

messtechnischnachgewiesenwerden, dassVerbrauch und

Erzeugungzeitgleicherfolgtsind.SofernderBHKW-Betreiber

dereinzige(Eigen-)Verbraucherist,kanndieserNachweisdurch

eineeinfacheMessungundVerrechnungmittelsStandardlast-

profilzählern(SLP-Zähler)erfolgen.Werdeninnerhalbderglei-

chenKundenanlageauchDrittemitStromversorgt,wirdfür

diesenNachweiseineregistrierteLeistungsmessung(RLM)von

ErzeugungundEigenverbrauchodereinEinsatz intelligenter

Messsysteme(SmartMeter)erforderlich.

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 27

Messeinrichtungen für Gas

Die Bestimmung der Brennstoffmenge

(Erdgas),dieimBHKWeingesetztwurde,

wirdinsbesonderebenötigtfür:

• denAntragauf

Energiesteuerentlastung

• dieErfassungundUmlage

vonBetriebskostendesBHKW

• dieBestimmungdes

BHKW-Nutzungsgrades

DieBestimmungderGasmengekannmess-

technischübereinengesondertenGaszäh-

lererfolgenoderhilfsweiserechnerisch.Um

dieUnsicherheitenderMessungmöglichst

gering zu halten, empfiehlt es sich, den

BrennstoffverbrauchvonKWK-Einheitund

Zusatzheizgerätmöglichstgetrenntzuer-

fassen.

§ 98 ENERGIESTV „STEUERENTLASTUNG FÜR DIE STROMERZEUGUNG UND DIE GEKOPPELTE ERZEUGUNG VON KRAFT UND WÄRME, ALLGEMEINES“

(1)ZurErmittlungderentlastungsfä-higenMengensinddiezurStromer-zeugungoderzurgekoppeltenErzeu-gungvonKraftundWärmeeinge-setztenEnergieerzeugnisseunddieweitereneingesetztenBrennstoffeundHilfsenergiezumessen.Daszu-ständigeHauptzollamtkannaufAn-tragandereErmittlungsmethodenzulassen,wenndiesteuerlichenBe-langenichtbeeinträchtigtwerden.

Der Einbau intelligenterMesssysteme

kann bereits heute freiwillig erfolgen,

beispielsweise,umdieAnlagenfahrwei-

seunddenEigenverbrauchzuoptimie-

ren, denVerbrauchern Messdaten zu-

gänglichzumachenoderdieErfassung

derzeitgleichenEigenverbräuchefürdie

reduzierteEEG-Umlagenachzuweisen.

Zudem sind die Messstellenbetreiber

verpflichtet,sämtlicheMessstellenmin-

destensmitmodernen(digitalen)Mess-

einrichtungenauszustatten.

BeikleinenAnlagenisthäufigdasZu-

satzheizgerätindieAnlageintegriert,so

dass eine getrennte Erfassung nicht

möglichistunddeswegendierechneri-

sche Ermittlung benötigt wird. Auch

ansonstenwirdbis15kWeinerechne-

rischeErmittlungdesErdgaseinsatzes

alsVereinfachung anstelle von zwei

Gaszählernzugelassen.

Seitdem1. Januar2017dürfennach

demMsbGneueMesseinrichtungenfür

Gasnurnochverbautwerden,wennsie

sichermiteinemSmart-Meter-Gateway

verbundenwerdenkönnen.Gaszähler,

die über eine entsprechende Impuls-

schnittstelleverfügenundmittelsAd-

aptersicherandasSmart-Meter-Gate-

wayangebundenwerden,dürfenwei-

terhinverbautwerden.

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28 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

Andere Ermittlungsmethoden

DiezurgekoppeltenErzeugungvonKraft

undWärmeeingesetztenEnergieerzeugnis-

se,fürdieeineSteuerentlastungbeantragt

wird,sindnachderEnergiesteuer-Durch-

führungsverordnungzumessen(§98Ab-

satz1EnergieStV).DaszuständigeHaupt-

zollamt kann auf Antrag andere Ermitt-

lungsmethodenzulassen,wennsteuerliche

Belangenichtgefährdetsind.Als„andere“

Ermittlungsmethode im Sinne von § 98

Absatz1Satz2EnergieStVwurdedieEr-

mittlung der steuerrechtlich relevanten

Mengen nach den Methoden der VDI-

Richtlinie2077zugelassen.Dierechnerische

Ermittlung des Erdgaseinsatzes über die

erzeugteStrommengeunddenelektr.Nut-

zungsgraddesBHKWnachVDI2077(Blatt

3.1)wirdinderRegelbeiBHKWbis15kWel

vondenHauptzollämternakzeptiert.Bei

modulierenden KWK-Anlagen kann der

Jahresnutzungsgrad unter Einbeziehung

dergeleistetenBetriebsstundenauseiner

TabelleoderKurveabgeleitetwerden.

Betriebsstundenzähler

Dieser ist vom Hersteller im Mikro-

BHKWeingebautundgibtAufschluss

überdieBetriebsstunden.InderRegel

ist der Betriebsstundenzähler für die

FestlegungderWartungsintervalleer-

forderlich.Beimodulierendbetriebenen

KWK-Gerätenentsprechendiesenicht

denVolllaststunden,dadieseGerätein

Teillastbetriebenwerden.Betriebsstun-

denzählerkönnenauchhilfsweiseein-

gesetzt werden, um die von Mikro-

BHKWverbrauchtenGasmengenoder

dieerzeugtenKWK-Strommengenab-

zuschätzen.

Hinweis:DieErmittlungder„zuschlags-

berechtigtenVollbenutzungsstunden“

nach dem KWK-Gesetz (KWKG 2017)

erfolgtausdemQuotientenderjährlich

zuschlagsberechtigten KWK-Netto-

stromerzeugung und der maximalen

KWK-Nettostromerzeugung imAusle-

gungszustand.

Messung der Nutzwärmemengen

BetreibervonkleinenKWK-Anlagen(biszu

einerLeistungvon2MW)sindlautKWKG

vonderPflichtzurMessungderNutzwär-

memengen befreit, wenn sie über keine

VorrichtungenzurAbwärmeabfuhrverfü-

genundsomitStrom-undWärmeproduk-

tionnichtentkoppeltwerdenkönnen.Die

MessungderWärmemengekannerforder-

lichwerden,wenndieseGegenstandeines

Liefervertrages ist. Die eichrechtlichen

Vorschriftensinddabeizubeachten(§31

Abs.2desMess-undEichgesetzes„Anfor-

derungenandasVerwendenvonMessge-

räten“).

ELEKTRONISCHE VORSCHRIFTENSAMMLUNG − E-VSF − BUNDES-FINANZVERWALTUNG, AMTSBLATT DES BUNDESMINISTERIUMS DER FINANZENE-VSF-NACHRICHTEN N 09 2014 NR. 29 VOM 31. JANUAR 2014

8 Einrichtung und Betrieb von Messsystemen

(88)FürdieErmittlungderinMikro-KWK-AnlagenmiteinerelektrischenNennleistungbiszu15kWverwendetenEnergieerzeugnissesinddieindenAb-sätzen89bis91dargestelltenBerechnungsmetho-denimSinndes§98Absatz1Satz2EnergieStVzu-lässig,sofernkeinegetrennteMessungderimKWK-ProzessundbeimVerheizeneingesetztenEnergieer-zeugnissemöglichist.DieBerechnungsmethodenbasierenaufdenanerkanntenRegelnderTechnik(VDI-Richtlinie2077);mitihnenkönnendieentlas-tungsfähigenMengenhinreichendgenauermitteltwerden.DieseBerechnungsmodellesindnachder

VDI-Richtlinie2077alsverbindlicheMethodenbeiderwärmetechnischenAbrechnunginWohnhäusernfestgelegtundnurfürgeprüfteAnlagenimSinndes§6Absatz1Nummer5KWKGzulässig.EsbestehenkeineBedenken,dieseBerechnungsmodelledemBe-teiligtenmitzuteilen.AnderevondenBeteiligtenan-gewandteErmittlungsmethodensindanHandderzugelassenenBerechnungsmethodenzuüberprüfen.DieEntscheidungüberalternativeErmittlungsme-thodenfürdiesteuerrechtlichrelevantenBemes-sungsgrundlageninFällenderMikro-KWK-AnlagenobliegtderBFDSüdwest.

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 29

9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW

MitdemBetriebeinerKWK-Anlageentstehensteuerrechtliche

Konsequenzen.NebendenbekanntenSteuerartenUmsatz-und

EinkommensteuermusssichderAnlagenbetreiberauchmit

demBereichderVerbrauchsteuern,respektivederEnergie-und

Stromsteuer,beschäftigen.Wichtig ist,dieunterschiedliche

Bedeutunggleicherund/oderähnlicherBegriffezudifferenzie-

ren,dieimallgemeinenSprachgebrauchsynonymverwendet

werden.So istderumsatzsteuerlicheBegriffdesUnterneh-

mens/Unternehmersnichtmitdemeinkommensteuerlichen

BegriffdesGewerbebetriebs/Gewerbetreibendengleichzuset-

zen.GleichesgiltfürdendurchdieKommunenverwendeten

gewerberechtlichenBegriffdesGewerbebetriebes.

NebenderunterschiedlichenBegriffsdefinitionwerdengleiche

GestaltungenindenunterschiedlichenSteuerartenteilweise

auchunterschiedlichbeurteilt.Dahersolltenichtvonden

FolgeneinerSteuerartaufdieFolgenderanderenSteuerart

geschlossenwerden.

NachderaktuellenVerwaltungsauffassungistimBereichder

Betriebsausgabenzuunterscheiden,obdasBHKWeinGebäu-

debestandteilodereineBetriebsvorrichtungdarstellt.*

Neubau: HandeltessichumdenNeubaueinesGebäudesmit

gleichzeitigemEinbaueinesBlockheizkraftwerks(Herstellungs-

fall),sostelltdasBHKWeinenunselbständigenTeildesGebäu-

desdarunddieimZusammenhangmitderAnschaffungdes

BHKWstehendenKostengehörenzudenHerstellungskosten

desGebäudes.FürdieseAufwendungenistimAnlageverzeich-

niseingesondertesWirtschaftsgutzuerfassenundüberdie

NutzungsdauerdesGebäudes(i.d.R.50Jahre)abzuschreiben.

DiesichergebendeAbschreibungistdanninHöhedesAnteils

dergewerblichenBetätigungalsBetriebsausgabeabzugsfähig.

Bestand:WirdeinebereitsvorhandeneHeizungsanlagedurch

einBHKWersetzt(Renovierungsfall),sohandeltessichsteu-

erlich grundsätzlich um Erhaltungsaufwendungen. Diese

könneninHöhedesAnteilsdergewerblichenBetätigungsofort

alsBetriebsausgabeberücksichtigtwerden.

* Aufgrund einer EntscheidungeinesFinanzgerichts(OFDNieder-sachsenv.15.09.2015-S2240-186-St222/St221)hatdieFinanz-verwaltungdieertragsteuerlicheBehandlung von BHKW erneuterörtertundsichderRechtspre-chungangeschlossen.

Bei dem Betrieb einer KWK-Anlage können bereits vor der

Anschaffung Einkommensteuerzahlungen in die Zukunft

verlagert,VorsteuerbeträgeausAnschaffungundBetrieber-

stattetunddieBelastungdurchdieEnergiesteuerreduziert

werden. Diese Optionen sollten möglichst bereits bei der

Planungberücksichtigtwerden.

Abschreibungszeiten für BHKW

Betriebsvorrichtung:EinBHKWkanndage-

gen eine Betriebsvorrichtung darstellen,

wenndasBHKWdergestaltdenunmittel-

barenbetrieblichenZweckendesGewerbe-

betriebsderStrom-undWärmeerzeugung

dient,dassderallgemeineFunktionszusam-

menhangmitdemGebäudeindenHinter-

grundtritt.EineBetriebsvorrichtungkann

demnachvorliegen,wennbeispielsweise

einseparatesBHKWzurVersorgungeines

Fernwärmenetzes (Betrieb durch einen

Energieversorger)odereinerReihenhaus-

siedlungdient.EineBetriebsvorrichtungist

aberauchgegeben,wennderEinbauvon

einemDritten,alsowederdemEigentümer

desGebäudesnochdemMieter,vorgenom-

menwird(Contracting-Fall).LiegteineBe-

triebsvorrichtung vor, so erfolgt die Ab-

schreibungdesBHKWüberdiebetriebsge-

wöhnlicheNutzungsdauervon10Jahren.

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30 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)

BiszumJahr2019warenAnlagenbetrei-

ber verpflichtet, ihrem zuständigen

Hauptzollamteinmal jährlichdieHöhe

derSteuerbegünstigungenbeiderEner-

giesteuermitzuteilen.Künftigunterlie-

genBetreibererstdanndenAnzeige-oder

Erklärungspflichten,wenndieHöheder

einzelnen Steuerbegünstigung jeweils

einAufkommenvon200.000Eurooder

mehrjeKalenderjahrerreicht.FürBetrei-

ber von kleinen Blockheizkraftwerken

fälltdieseMeldepflichtsomitweg.

9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW

Das für den eigenen Wohnort zuständige Hauptzollamt lässt sich unter www.zoll.de finden. Auch die Anträge auf Steuer- entlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (Formular-Nr: 1131- 1134) lassen sich hier herunterladen.

www.zoll.de

Die Energiesteuer

DerinKWK-AnlageneingesetzteBrennstoffistbeimEinkaufvom

Versorger mit Energiesteuer belastet (aktuell: 0,55 ct/kWh für

Erdgas).DerAnlagenbetreiberhatdieMöglichkeit,dieseSteuer

ganzoderteilweisebeimHauptzollamtentlastetzubekommen.

HierfüristeinejährlicheAntragstellungerforderlich,diebisspä-

testens zum 31. Dezember des Folgejahres beim zuständigen

HauptzollamtmiteinemamtlichvorgeschriebenenFormularer-

folgenmuss.

EinevollständigeSteuerentlastung istnachdenVorschriftendes

§53aAbs.6(bis31.12.2017:§53a)Energiesteuergesetznurunter

gewissenBedingungenmöglich.HierfürmussderBetreibereiner

KWK-AnlageeinenJahresnutzungsgradvonmindestens70%sowie

dieHocheffizienzderAnlagenachweisen.Zudemmusssichdie

Anlage innerhalbderregelmäßigenAbschreibungszeitbefinden.

DerJahresnutzungsgradistdasVerhältnisdereingesetzten(z.B.

Erdgas)zurerzeugtenEnergie(StromundWärme).DerNachweis

derHocheffizienzkannfürAnlagenbis50kWel regelmäßigmit

HilfederAllgemeinverfügungdesBAFAgeführtwerden,soferndie

Anlagedortgelistetist,anderenfallsisteinSachverständigengut-

achtennötig.

WirddieKWK-Anlage imRahmeneinerModernisierungerrichtet

undwegenErsatzderbisherigenHeizungsanlagealsertragsteuerlich

sofortabzugsfähigerErhaltungsaufwandbehandelt, ist trotzdem

einevollständigeSteuerentlastungfür10Jahremöglich.Esistim

Formular1135(bis31.12.2017:Formular1132)anzugeben,dassfür

dieKWK-AnlagekeineAbsetzungenfürAbnutzungnach§7EStG

erfolgtundauchzukeinerZeitinAnspruchgenommenwurde.

IndenFolgejahrenkanndieEnergiesteueraufdenBrennstoffeinsatz

dannlediglichteilweisenach§53bEnergiesteuergesetzerfolgen

(aktuell:0,442ct/kWhErdgas).AlsVoraussetzunghierfüristledig-

licheinJahresnutzungsgradvonmindestens70%nachzuweisen.

Ab2018wirdeinevollständigeSteuerentlastungfürhocheffizien-

teKWK-Anlagenzukünftignurnochabzüglichdarüberhinausge-

währterstaatlicherInvestitionsbeihilfen(wiedasMini-KWK-Impuls-

programm)gewährt. IndiesenFällenkanndieBeantragungeiner

teilweisenEnergiesteuerentlastungsinnvollsein,dieebenfallsfürdie

gesamteNutzungszeitinAnspruchgenommenwerdenkann.

FürBrennstoffzellen-BHKWistdieEnergie-

steuerentlastung nach § 47 Abs. 1 Nr. 3

Energiesteuergesetzzubeantragen,da in

derBrennstoffzelleeineelektrochemische

Reaktionstattfindet.DafüristdasFormular

1103zuverwenden.EineAnrechnungvon

Investitionsbeihilfenfindethiernichtstatt.

DiekonkretenMöglichkeitendersteuerli-

chenBehandlungsindimEinzelfallmitdem

Steuerberater und dem Finanzamt bzw.

Hauptzollamtzuklären.

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 31

Die Stromsteuer

DieStromsteueristeinebundesgesetzlich

geregelteVerbrauchsteuer.Stromverbrauch

(„dieEntnahmevonStromausdemVersor-

gungsnetz“)unterliegtdabeiregelmäßigder

Stromsteuer.FüreinenStromverbrauchim

direktenUmfeldzurErzeugunginkleinen

Anlagenbis2MWelgeltenAusnahmerege-

lungen.Somitwird fürdenStrom,der in

einemkleinenBHKWerzeugtwirdunddi-

rektvomBetreiberoderaberauchimRah-

menvonMieterstrommodellenverwendet

wird,keineStromsteuerfällig.DerUmkreis,

indemdieEntnahmevonStromsteuerfrei

erfolgenkann, liegtnachVorgabederFi-

nanzverwaltungbei4,5km(§12bAbs.5

StromStV).

www.zoll.de>Fachthemen

>Steuern>Verbrauchsteuern

>Strom

Weitere Informationen zur Versorgererlaubnis

DerBetreibereinerKWK-Anlage,derdener-

zeugtenStrom(auch)anDritteliefert(z.B.

Mieterstrom)giltimStromsteuergesetzals

Versorger. Damit wird eine Beantragung

einersogenanntenVersorgererlaubnisbeim

Hauptzollamtnotwendig (§4StromStG).

AufgrundderErlaubniswirdderdurchden

BHKW-BetreiberausdemNetzderallgemei-

nenVersorgungbezogeneStromnichtmehr

mitStromsteuerberechnet.Gegenüberdem

HauptzollamtistdamitderBHKW-Betreiber

(derMieterstromlieferant) fürdieAbrech-

nungderStromsteuerverantwortlich.Bei

derAnmeldungundAbrechnungdesAnla-

genbetreibersisti.d.R.derStrommiteiner

Stromsteuer zu belasten, der als Zusatz-

stromausdemNetzderallgemeinenVer-

sorgungbezogenwird.DerinderKWK-An-

lageerzeugteund imräumlichenZusam-

menhang verwendete Strom unterliegt

keinerStromsteuerbelastung.

Aufgrundderbeantragtenstromsteuer-

lichenVersorgererlaubnismussbiszum

31.MaidesFolgejahresdieStromsteuer

beimzuständigenHauptzollamteinge-

reicht und die hieraus entstehende

Steuerbiszum25.Junibeglichenwerden.

BereitsgeleisteteVorauszahlungenwer-

dengegengerechnet.

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32 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW

*vgl.UrteildesBundesfinanzhofs–BFHvom18.Dezember2008VR80/07,BFHE225,S.163,BStBlII2011,S.292undUrteilvom12.12.2012,XIR3/10.AuchderEuropäischeGerichtshofbestä-tigtedieRechtslagemittlerweile(Rs.C–219/12).

Die Umsatzsteuer

BeidemBetriebeinesBHKWwirddererzeugteStrom

gewöhnlich zumindest teilweise undregelmäßig

gegeneinEntgeltindasNetzderallgemeinenVer-

sorgungeingespeist.DieseEinspeisungführtzur

BegründungdesStatusalsumsatzsteuerlicherUn-

ternehmer*.DieseFolgetrittfürBetreibervonBHKW

inMehrfamilienhäusernein,aberauchderBetrieb

einerKWK-AnlageineinemselbstbewohntenEin-

familienhausistinderRegelumsatzsteuerlichrele-

vant.FürdieumsatzsteuerlicheEinordnungistdie

EinnahmeerzielungsabsichtundnichtdieGewinn-

situationeinesBHKWentscheidend.

ZurRechnungsstellungandenNetzbetreiberbenö-

tigtderAnlagenbetreibereineSteuernummer.Wer

bislangkeinUnternehmerwar,erhälteineneue

Steuernummer.Diesesollterechtzeitigvorderbe-

absichtigtenRechnungsstellungbeantragtwerden.

Regelbesteuerte Unternehmer Der

Sammelbegriff des Unternehmers

umfasst den Kleinunternehmer und

den regelbesteuerten Unternehmer.

EinregelbesteuerterUnternehmerer-

hältdieVorsteuer(gezahlteMehrwert-

steuer)ausderAnschaffungunddem

AnlagenbetriebdesBHKWdurchden

Vorsteuerabzug erstattet und senkt

dadurchdieInvestitions-undBetriebs-

kosten. Gleichzeitig muss die einge-

nommene Umsatzsteuer an das Fi-

nanzamtabgeführtwerden.Umsatz-

steuerentstehthierbeiausderVergü-

tungdesStromnetzbetreibersfürein-

gespeistenStromsowieausdemals

EigenverbrauchzuerfassendenWert

derselbstgenutztenEnergienStrom

undWärme. Regelbesteuerte Unter-

nehmenmüssenindenerstenbeiden

Jahrennachder Inbetriebnahmeder

KWK-AnlagemonatlicheUmsatzsteu-

§ 19 UMSATZSTEUERGESETZ

BesteuerungderKleinunterneh-mer:(1)DiefürUmsätzeimSin-nedes§1Abs.1Nr.1geschul-deteUmsatzsteuerwirdvonUn-ternehmern,dieimInlandoderindenin§1Abs.3bezeichnetenGebietenansässigsind,nichter-hoben,wennderinSatz2be-zeichneteUmsatzzuzüglichderdaraufentfallendenSteuerimvorangegangenenKalenderjahr17500EuronichtüberstiegenhatundimlaufendenKalender-jahr50000Eurovoraussichtlichnichtübersteigenwird.

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 33

er-Voranmeldungen an das Finanzamt

übermitteln. Spätestens ab dem 3. Jahr

reduziert sich diese Häufigkeit auf das

QuartaloderauchdasganzeJahr.Fürjedes

KalenderjahristzudemeineJahressteuer-

erklärungeinzureichen.

Kleinunternehmer-Regelung Demgegen-

übersiehtdasUmsatzsteuergesetzdiesog.

Kleinunternehmer-Regelungvor,wenndie

BruttoumsätzeimKalenderjahr17.500EUR

nichtüberschreiten.EinKleinunternehmer

darfkeineUmsatzsteuerausweisenundan

das Finanzamt abführen. Entsprechend

entfälltauchderVorsteuerabzug.BeimFi-

nanzamtistlediglichdiejährlicheUmsatz-

steuer-Jahreserklärungabzugeben.Hiersind

dieentsprechendenVorteilebzw.derAuf-

wand gegeneinander abzuwägen. Das Fi-

nanzamterlaubtdaherdieWahl.DieOption

bindetdenUnternehmerfüreinenZeitraum

vonfünfJahren.NachderOptiongeltendie

allgemeinenRegelungendesUmsatzsteu-

ergesetzes (UStG).DerUnternehmerdarf

nundieVorsteuerabziehen,mussUmsatz-

steuer ausweisen und selbst zahlen und

mussUmsatzsteuer-Voranmeldungenund

dieJahreserklärungabgeben.

RegelbesteuerungoderKleinunternehmer

Der Unternehmer kann durch eine sog.

OptionzurRegelbesteuerungnach§19Abs.

2UStGaufdieAnwendungderKleinunter-

nehmerregelungverzichten.Wirdseitens

desBHKW-Betreibersbeabsichtigt,dieAb-

rechnungenunkompliziertundhinsichtlich

der umsatzsteuerlichenVerpflichtungen

einfachzuhalten,solltesichderBetreiber

fürdieKleinunternehmer-Lösungentschei-

den.WerdieVorsteuererstattungwünscht,

umbeispielsweisedieAnschaffungsfinan-

zierungzuverringernunddafürdieAbgabeder

Steuererklärungen inKaufnimmt,solltezur

Regelbesteuerungoptieren.DieEinstufungals

KleinunternehmeroderregelbesteuerterUn-

ternehmerwirktsichnichtaufdieBeurteilung

derTätigkeitbeiderEinkommensteueraus.Bei

KleinunternehmerntauchenjedochdiePositi-

onengezahlte/vereinnahmteUmsatzsteuer/

VorsteuernichtinderGewinnermittlungauf,

dadieseSteuerzahlungenbeiKleinunterneh-

mernnichtanfallen.

UmsatzsteuerlicheBehandlungselbstgenutzter

WärmeundselbstgenutztenStromsDiepriva-

teNutzungvonWärmeundStromisteinem

Umsatzgleichgestellt.DieBemessungsgrund-

lagen der Umsatzsteuer unterscheiden sich

dabei.AkzeptiertwerdengemäßBMF-Schreiben

vom 19.09.2014 bzw. Umsatzsteuer-Anwen-

dungserlassesAbschn.2.5Abs.22Satz8auch

diedurchschnittlichenFernwärmekostendes

Vorjahres,dieausderTabelle„Energiedaten“des

BundesministeriumsfürWirtschaftundEnergie

entnommenwerdenkönnen.DieserAnsatzist

inderRegelgünstigeralsdieSelbstkosten.

DieBemessungsgrundlagebeimVerbrauchdes

selbsterzeugtenStromsergibtsichausderAb-

rechnungmitdemStromnetzbetreiber (siehe

Folgeseite).Dadurch,dassnichtnurdietatsäch-

liche,sondernauchdiefiktiveLieferunganden

Netzbetreiberversteuertwird,wirddamitder

selbstverbrauchteStromindirektmitdemsog.

üblichenPreiszuzüglichdersog.vermiedenen

Netznutzungsentgeltebewertet,wasdeutlich

unterdemMarktpreisfürStromliegt(vgl.ab-

weichendeWertermittlungbeiderEinkommen-

steuer).LeiderweichenjedocheinigeFinanzäm-

tervondieserEinschätzungabundwollenden

HaushaltsstrompreisalsBemessungspreiszu-

grundelegen.

BesonderheitbeiMehrfamilienhäusernMit

der Überlassung von Strom undWärme

erbringtderBetreiberderKWK-Anlage,der

zugleichVermieterdesObjektes ist,eine

Nebenleistung zur eigentlichenVermie-

tung.SoferndieVermietunganPrivatper-

sonenzuWohnzweckenerfolgt, istdiese

nach§4Ziff.12aUStGvonderUmsatzsteu-

erbefreit.DieseBefreiunggiltauchfürdie

Nebenleistungen, also die Lieferung von

Strom undWärme. Da der Betreiber der

KWK-AnlagesomitsteuerpflichtigeUmsät-

ze hat (Vergütung aus der Einspeisung,

eventuellprivateNutzungvonStromund

Wärme)undgleichzeitigsteuerfreieUmsät-

ze erbringt (Vermietung mit Strom- und

Wärmelieferung)müssendieVorsteuerbe-

trägeausderAnschaffungunddemBetrieb

derKWK-Anlageaufgeteiltwerden.Nurder

Teil,derdemsteuerpflichtigenUmsatzanteil

entspricht,istabzugsfähig.

DieOption,sichumsatzsteuerlichalsUn-

ternehmerbestätigenzulassen,kannzwar,

mussabernichtausgeübtwerden.Hierist

derAufwandabzuwägen,wieweitsicheine

UmsatzsteuererklärunggegendieMöglich-

keitdesVorsteuerabzugesrechtfertigt.Das

Umsatzsteuergesetzerlaubtauchfürden

BetreibereinerKWK-AnlageineinemMehr-

familienhausdieobenbeschriebeneKlein-

unternehmerregelung. Somit kann bei

Unterschreitung der Umsatzgrenze von

17.500EURauchderBetreibereinerKWK-

AnlageineinemMehrfamilienhausvonder

VerwaltungsvereinfachungderKleinunter-

nehmerregelungprofitieren.Diesteuerfrei-

enUmsätzebleibenbeiderBeurteilungder

Umsatzgrenzeunberücksichtigt.

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34 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

Energiemenge [kWh]

Vergütung[Cent/kWh]

Betrag [Euro]

Erzeugung(Zähler1)

Einspeisung(Zähler2)

Selbstverbrauch

8090

2955

5135

Vergütung für die eingespeiste Energiemenge

EEXBaseloadPreisQ4/2016 2955 2,826 83,51

KWKG-Zuschlagbis50kW 2955 8,00 236,40

VermiedeneNetznutzung 2955 0,468 13,83

Nettobetrag

19%Umsatzsteuer

Bruttobetrag

333,74

63,41

397,15

Vergütung für fiktive Einspeisung des Selbstverbrauchs

EEXBaseloadPreisQ4/2016 5135 2,826 145,12

KWKG-Zuschlagbis50kW 5135 4,00 205,40

VermiedeneNetznutzung 5135 0,468 24,03

Nettobetrag

19%Umsatzsteuer

Bruttobetrag

374,55

71,16

445,71

Rechnungsbetrag für die fiktive Rücklieferung des Selbstverbrauchs

EEXBaseloadPreisQ4/2016 5135 -2,826 -145,12

VermiedeneNetznutzung 5135 -0,468 -24,03

Nettobetrag

19%Umsatzsteuer

Bruttobetrag

-169,15

-32,14

-201,28

Vergütung nach KWKG 2017 641,57

Quartalsabrechnung zwischen BHKW-Betreiber als regelbesteuertes Unternehmen und Stromnetzbetreiber

AusschließlichzurumsatzsteuerlichenBehandlung–un-

abhängigvonderphysischenEinspeisung–wirddie im

BHKWerzeugteStrommengezunächstfiktivdemNetzbe-

treibergeliefert(fiktiveHinlieferung).DievomAnlagenbe-

treiberselbsterzeugteund-verbrauchteMengewirdals

fiktivzurückgeliefertbetrachtet(fiktiveRücklieferung).Bei

derEinkommensteuergiltdieseFiktionderHin-undRück-

lieferungnicht.

BeiallenBHKW-Betreibern/-Unternehmernwirdzunächst

sämtlicherinderKWK-AnlageerzeugterStrom(abzüglich

Eigenverbrauch der Anlage) als in das Netz eingespeist

betrachtetundzumüblichenPreisgemäßKWK-Gesetz

vergütetzuzüglichdesKWK-Zuschlagsnach§7desKWKG

unddervermiedenenNetznutzungsentgelte(vNNE).Dabei

wirdnebenderrealeingespeistenauchdieselbstverbrauch-

teStrommengeals„fiktiveingespeist“betrachtet.Damit

9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW

Umsatzsteuer – Abrechnung mit dem Stromnetzbetreiber

SCHREIBEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER FINANZEN AN DIE OBERSTEN FINANZ- BEHÖRDEN DER LÄNDER VOM 14.03.2011:

EinineinEinfamilienhauseingebautesBlockheizkraft-werk,mitdemnebenWärmeauchStromerzeugtwird,derganzoderteilweise,regelmäßigundnichtnurgele-gentlichgegenEntgeltindasallgemeineStromnetzein-gespeistwird,dientdernachhaltigenErzielungvonEin-nahmenausderStromerzeugung…IsteinesolcheAnla-ge–unmittelbarodermittelbar–mitdemallgemeinenStromnetzverbunden,kanndavonausgegangenwer-den,dassderAnlagenbetreibereineunternehmerischeTätigkeitimSinnederSätze1und2ausübt.EineUnter-nehmereigenschaftdesBetreibersderAnlageistgrund-sätzlichnichtgegeben,wenneinephysischeEinspeisungdeserzeugtenStromsnichtmöglichist(z.B.aufgrundunterschiedlicherNetzspannungen),weilhierbeikeinLeistungsaustauschzwischendemBetreiberderAnlageunddemdesallgemeinenStromnetzesvorliegt.

Die Abrechnung des Netzbetreibers

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 35

Energiemenge [kWh]

Vergütung[Cent/kWh]

Betrag [Euro]

Erzeugung(Zähler1)

Einspeisung(Zähler2)

Selbstverbrauch

8090

2955

5135

Vergütung für die eingespeiste Energiemenge

EEXBaseloadPreisQ4/2016 2955 2,826 83,51

KWKG-Zuschlagbis50kW 2955 8,00 236,40

VermiedeneNetznutzung 2955 0,468 13,83

Nettobetrag

19%Umsatzsteuer

Bruttobetrag

333,74

keine

333,74

Vergütung für fiktive Einspeisung des Selbstverbrauchs

EEXBaseloadPreisQ4/2016 5135 2,826 145,12

KWKG-Zuschlagbis50kW 5135 4,00 205,40

VermiedeneNetznutzung 5135 0,468 24,03

Nettobetrag

19%Umsatzsteuer

Bruttobetrag

374,55

keine

374,55

Rechnungsbetrag für die fiktive Rücklieferung des Selbstverbrauchs

EEXBaseloadPreisQ4/2016 5135 -2,826 -145,12

VermiedeneNetznutzung 5135 -0,468 -24,03

Nettobetrag

19%Umsatzsteuer

Bruttobetrag

-169,15

-32,14

-201,28

Vergütung nach KWKG 2017 507,00

Quartalsabrechnung zwischen BHKW-Betreiber als Kleinunternehmer und Stromnetzbetreiber

wirddiegesamteNettostromerzeugungderKWK-

AnlagealszunächstindasNetzeingespeistbehan-

delt,wobeisichdieHöheder jeweiligenKWK-Zu-

schlägeunddieBelastungderEEG-Umlageunter-

scheidet.

BeiregelbesteuertenBHKW-Betreiberngeltendiese

BeträgealsNettobeträge.HieraufistnochdieUm-

satzsteuer (derzeit 19 %) zu berechnen und als

Bruttobetragzuvergüten.

BeiKleinunternehmernwirddemVergütungsbetrag

keineUmsatzsteuerzugeschlagen(Brutto=Netto).

DerStrom,dervomBetreiberselbsterzeugtund

verbrauchtwird,wirdwiederumvomNetzbetreiber

als„fiktiveRücklieferung“angesehenundinRech-

nunggestellt.AuchhierwiederzumüblichenPreis

gemäßKWK-Gesetzsowiezuzügl.dervNNE,jedoch

ohneKWK-Zuschlagberechnet.DerNetzbetreiber

muss als regelbesteuerter Unternehmer bei der

RücklieferungimmerdieUmsatzsteuervonderzeit

19%berechnen.

Bei der verpflichtenden Umsatzsteuermeldung

(regelbesteuerterBetreiber) istdievereinnahmte

sowiediegeleisteteUmsatzsteueranzugeben.

Unterschied regelbesteuerter Unternehmer und Kleinunternehmer am Beispiel einer Quartalsabrechnung des Stromnetzbetreibers mit einem BHKW-Betreiber. In dem Beispiel sind die EEG-Umlage für den Eigenver-brauch und für die Strombelieferung an Dritte, ebenso die Kürzung für Stromerzeugungen während negativer Strompreise nach KWKG 2017 noch nicht berücksichtigt.

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36 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

Betriebseinnahmen

FolgendePositionensindalsEinnahmeanzusetzen:

• dieeinmaligeInvestitionszulagedesBAFAausdemMini-KWK-Impulspro-grammdesBMUBsowiealleanderenFörderprogramme(ggf.minderndieseEinnahmendieAfA-Bemessungsgrund-lage,kürzenalsodieBetriebsausgaben)

• derKWK-Zuschlag,derdurchdenNetzbetreiberausgezahltwird

• dieVergütungausderStromeinspei-sungdurchdenNetzbetreiber

• ErlöseausmöglichemStromverkaufanDritteeinschließlichdereingezogenenEEG-Umlage

• dieGutschriftfürdievermiedenenNetznutzungsentgelte

• dieRückerstattungderEnergiesteuerdurchdasHauptzollamt

• derselbstverbrauchteStromausdemBHKW**

• dieselbstentnommeneWärmeausdemBHKW

• erhalteneUmsatzsteuer-Zahlungen

Betriebsausgaben

ImRahmenderEinnahme-Überschuss-RechnungkönnenfolgendePositionenalsAusgabengegengerechnetwerden:

• dielineareAbschreibungnach§7Abs.1EStGaufdieInvestitionenunddenEinbauderAnlageüberzehnbzw.fünfzigJahre

• ggf.Sonderabschreibungennach§7gEStG(FörderungkleinerundmittlererBetriebe)

• KostenderFinanzierung

• diedemBHKWzuzurechnendenGaskosten

• WartungskostenfürdieBHKW-Anlage

• Reparaturkosten

• Schornsteinfegerkosten

• selbstgezahlteUmsatzsteuerundVorsteuer

• dieabgeführteEEG-UmlagefürdenverkauftenStromsowieanteiligfürdenselbstgenutztenStrom

9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW

* Siehe Abschnitt Umsatzsteuer, Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.03.2011** Der selbstverbrauchte Strom und die selbst ge-nutzte Wärme werden mit den Selbstkosten wie eine Einnahme berücksichtigt.

Die Einkommensteuer

Anders als die Umsatzsteuer knüpft die

EinkommensteuerandieausdemGewer-

bebetrieberzieltenGewinnean.EinGewer-

bebetriebliegtvor,wennausdemBetrieb

derKWK-Anlage imVerlaufder Jahreein

Totalgewinnzuerwarten ist.Anfangsver-

lusteausdemBHKW-BetriebwirddasFi-

nanzamtinderRegelauchberücksichtigen.

GrundsätzlichgehtdasFinanzamtimmer

von der beabsichtigten Gewinnerzielung

aus,derTatbestandderLiebhabereiwurde

bishernursehrseltenherangezogen.*Soll-

tensichalsoauchlangfristigVerlusteaus

demBetriebergeben,könnendiesemitdem

persönlichenEinkommenverrechnetwer-

den.DerGewinndesBHKWistdiepositive

odernegativeSummeallerdasBHKWbe-

treffendenEinnahmenundAusgabenzu-

züglich desWertes der privat genutzten

WärmeunddesprivatgenutztenStroms.

DieErlöseausdemStrom-undWärmever-

kaufsowieZulagennachdemKWK-Gesetz

undZuwendungenausFörderprogrammen

sindgrundsätzlichalsEinkommenanzuge-

ben.HinzukommendiegeldwertenVortei-

leausdereigenenStrom-undWärmever-

wendung.DemgegenüberkönnenAufwen-

dungen,diezurErreichungdieserEinkom-

mensartführen,alsodieimunmittelbaren

Zusammenhang mit dem BHKW-Betrieb

stehen, steuerlich entsprechend geltend

gemachtwerden.

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 37

DIENSTVORSCHRIFT DES BUNDES- MINISTERIUMS DER FINANZEN VOM 20. JANUAR 2014:

Anlagenbegriff:

(3)Brennstoffzellen(G)hingegenwerdenvonden§§3,53,53aund53bEnergieStGnichterfasstundsindin-soweitnichtGegenstanddieserDienstvorschrift.

ImUnterschiedzuGasturbineundVerbrennungsmotorfindetinderBrennstoffzelledieEnergieumwandlungaufelektrochemischemWegestatt.JenachBrennstoff-zellentechnologieläuftderProzessbeiunterschiedlichhohenTemperaturenab.AbhängigdavonlässtsichdieentstandeneWärmefürHeizzweckeoderauchzurPro-zessdampferzeugungnutzen.

BrennstoffzellensindimFallederAbwärmenutzungtechnischbetrachtetKWK-Anlagen.

DerEinsatzvonEnergieerzeugnisseninBrennstoffzel-lenstelltjedocheineVerwendungimSinndes§25Ab-satz1Nummer1EnergieStG(keineVerwendungalsKraft-oderHeizstoff)dar.DahersinddievorgenanntenEner-gieerzeugnissenach§47Absatz1Nummer3Energie-StGentlastungsfähig.EineBetrachtungnachden§§53ff.EnergieStGistentbehrlich.

InvestitionsabzugsbetragSoferndasBHKWalsselbständignutzbares

beweglichesWirtschaftsgutzubehandelnist,kanneinInvestitionsab-

zugsbetragvonbiszu40%derInvestitionskostenggf.schonvordem

JahrdesInvestitionsbeginnsalsBetriebsausgabebeanspruchtwerden.

Investitionsabzugsbetrag, lineare und Sonderabschreibung dürfen

insgesamtdieInvestitionssummenichtübersteigen.DieSteuererstat-

tungenausdemInvestitionsabzugsbetragundderVorsteuererstattung

vereinfachendieAnschaffungdeutlich.Voraussetzungisteinefrühzei-

tigePlanungundBeantragung.DiefrühzeitigeBeantragungdesInves-

titionsabzugsbetragsunddasVerbotdesInvestitionsbeginnsvorBean-

tragungeinerBAFA-Förderung (sowieKfW-Förderung)können sich

gegenseitigausschließen,fürdieUmsetzungbleibti.d.R.einZeitraum

vondreiJahren.

SonderfallStromspeicherDieBerücksichtigungdesBetriebseinerKWK-

AnlageimRahmenderEinkommensteuerundUmsatzsteuererfolgt

regelmäßig,dasiezumindestens10%betrieblichenbzw.unterneh-

merischen Zwecken (Stromeinspeisung, Stromlieferung an Dritte)

dienen.InderRegelwirddieseGrenzezumindestbeiderUmsatzsteu-

erimmererreicht,dadurchdieBerücksichtigungderfiktivenLieferung

alsUmsatzdiekompletteBHKW-Stromerzeugungunternehmerischen

ZweckendientundderelektrischeWirkungsgradbeieinemBHKWüber

10% liegt.WirddieseGrenzevon10%einkommensteuerlichnicht

erreicht,giltdieKWK-AnlagealsPrivatvermögen.IndiesemFallscheidet

zwarnichtdieVorsteuererstattung,aberdieMöglichkeiteinesVerlust-

abzugsinderEinkommensteueraus.Esistalsodurchausmöglich,dass

eine KWK-Anlage umsatzsteuerlich zum Unternehmensvermögen,

einkommensteuerlichaberzumPrivatvermögengehört. Wirdeine

KWK-AnlageineinemEinfamilienhausmiteinemStromspeicherkom-

biniert,sindbesondershoheEigenverbrauchsanteilemöglich.Steigt

derAnteilderprivatenNutzungüber90%wirddieKWK-Anlageeben-

sowiederSpeicheralsPrivatvermögeneingestuftunderfährtkeine

einkommensteuerlicheBeachtung.ImFalleinernachträglichenErwei-

terungderKWK-AnlageumeinenStromspeicherwirddieAnschaffung

desStromspeichersalsVorgangderprivatenSphärebetrachtet.Seine

AnschaffungskostenführendahernichtzueinemerhöhtenAbschrei-

bungsvolumen.DieVorsteuerbeträgeausderAnschaffungsindebenfalls

nichtabzugsfähig,daessich–andersalsbeidergleichzeitigenAnschaf-

fungderKWK-AnlagemitStromspeicher–nichtumeineinheitliches

WirtschaftsgutmitderKWK-AnlagehandeltunddieEntnahmedes

gespeichertenStromsnurfürprivateZweckeerfolgt.

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38 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW

10 Quellen und weiterführende Informationen

Die Informationen in dieser Broschüre sind

zum Großteil den jeweiligen Gesetzen,

Verordnungen, Normen und Vorschriften

entnommen.

DieausführlichenGesetzestextestehenim

InternetzurVerfügung.KostenloseLese-

versiondesBundesgesetzblattes

unter:www.bgbl.de.

SämtlicheBundesgesetzefindensichauch

unter:www.gesetze-im-internet.de.

BeidieserWebsitehandeltessichumeine

nichtamtlicheFassungdesBundesministe-

riumsfürJustiz.DieParagrafenkönneninder

HTML-wieauch inderPDF-Fas-

sungaufrufenwerden.

InformationenzudenGrundsätzender

Besteuerung,Steuerbegünstigung,Erlaub-

nisfürVersorger,EigenerzeugerundLetzt-

verbrauchersowiezudenbeihilferechtli-

chenVorgabenfindenSieunter:

www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/

Verbrauchsteuern/Strom/

strom_node.Html

Wichtige Hinweise

DieseEmpfehlungenwurdenalsLeit-

fadenerstelltfürprivateBetreibervon

kleinen BHKW. Zielsetzung der Bro-

schüreistes,diewesentlichentechni-

schen,kaufmännischenundsteuerli-

chen Aspekte zusammenzustellen.

JedochwerdendiesteuerlichenGestal-

tungsmöglichkeiten fürBHKW-Anla-

genbeiunterschiedlichenFinanzbe-

hördenteilweiseverschiedenbehan-

delt. Die gesetzlichen Regelungen

werdenhinsichtlichdersteuerlichen

Behandlungund der Förderungvon

BHKWmöglicherweiseauchkurzfris-

tigverändert.

AktuelleInformationenfindenSieauf

unsererWebsite

www.asue.de/Leitfaden-Klein-BHKW.

Dieser Leitfaden enthält allgemeine

Informationen sowie Hinweise zur

geübtenPraxiszurAnschaffungund

zumBetriebvonBHKW.Trotzderan-

gewandtenSorgfaltbeiderErstellung

desLeitfadensübernimmtdieASUE

keineHaftungfürdieRichtigkeit,Ak-

tualitätoderVollständigkeitdesInhal-

tes.Eineverbindliche,aufdiekonkrete

SituationundAnliegenabgestimmte

steuerliche, energiewirtschaftliche

oderrechtlicheBeratungkannundsoll

derLeitfadennichtersetzen.

DieHinweiseaufInternetseitenande-

rerBetreiberwurdenbeiderErstellung

desLeitfadenssorgfältiggeprüft.Aller-

dingshabenwirselbstkeinenEinfluss

aufdenInhaltdieserSeiten.Fürderen

Inhaltistvielmehrausschließlichder

jeweiligeBetreiberderWebsiteverant-

wortlich.

DieBroschüreunddessenInhaltesind

urheberrechtlichgeschützt.Jedevom

deutschenUrheberrechtnichtzuge-

lasseneVerwertungbedarfdervorhe-

rigen schriftlichen Zustimmung der

ASUE.Diesgilt insbesonderefürVer-

vielfältigungen,Bearbeitungen,Über-

setzungen,Einspeicherungen,Verar-

beitungen bzw. Wiedergaben. Die

unerlaubteVervielfältigungoderWei-

tergabeeinzelner Inhalteoderkom-

pletterSeitenistnichtgestattetund

strafbar.LediglichdieHerstellungvon

KopieundDownloadsfürdenpersön-

lichen,privatenundnichtkommerzi-

ellenGebrauchisterlaubt.

asue.de>Steuerbroschüre

www.gesetze-im-internet.de

www.bgbl.de

www.zoll.de>Fachthemen

>Steuern>Verbrauchsteuern

>Strom

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Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 39

Informationen zum Thema

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KWK-Gesetz 2017Bestellnummer 309860

BHKW-Kenndaten 2014/15Bestellnummer 309754

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HerausgeberASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.Robert-Koch-Platz 410115 Berlin

Telefon 0 30 / 22 19 1349-0 [email protected] www.asue.de

BearbeitungDipl. Ing. Jens Jägermit freundlicher Unterstützung durchMPW Legal & Tax GbRHans Joachim Gerlach, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Stuttgart

Grafik Kristina Weddeling, Essen

Verlag wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbHJosef-Wirmer-Straße 353123 BonnTelefon 0228/[email protected]

Leitfaden zur Anmeldung undsteuerlichen Behandlung vonkleinen BHKW Gedruckte BroschüreArtikelnummer: 309887

Stand: Mai 2019

Hinweis

Die Herausgeber übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.

Klimaneutral gedruckt auf100 % Recyclingpapier (Blauer Engel)

Überreicht durch: