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Leitfaden zur Anmeldung und steuerlichen Behandlung von kleinen BlockheizkraftwerkenAktualisierung 2019
2 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
Inhalt
1 Einführung und allgemeine Empfehlungen 3
2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach 4
3 Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG 10
• DasKraft-Wärme-Kopplungsgesetz(KWKG)
• KWK-ZuschlägenachKWKG
• Sonderregelungbis2kWel
• BerücksichtigungnegativerStrompreise
• VergütungdeseingespeistenStromes(der„üblichePreis“)
• ErstattungdervermiedenenNetznutzungsentgelte
• Zulassungsverfahren
• Mitteilungs-undVorlagepflichten währenddesBetriebeskleinerBHKW
4 Investitionskostenzuschüsse und zinsgünstige Kredite 14
• DasMini-KWK-Impulsprogramm
• FörderungderKreditanstaltfürWiederaufbau(KfW)
• FörderungdurchLandesförderprogramme
• FörderungdurchEnergieversorger bzw.Erdgaslieferanten
5 Förderung kleiner BHKW mit biogenen Brennstoffen 16
• BiogeneBrennstoffefürkleineBHKW: BiogasundBiomethan
• DasErneuerbare-Energien-Gesetz(EEG)
• EEGoderKWKG
• NetzanschlussundLiefervertrag
• MeldepflichtAnlagenregister
• NachweisführunggegenüberdemStromnetzbetreiber
6 Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus 18
• InvestitionskostenumlagealsenergetischeSanierung
• UmlagederHeizkosten
• GewerblicheWärmelieferung
• StromlieferunganMieterundEigentümer
7 Die EEG-Umlage bei Stromlieferung und Eigenverbrauch 21
• EEG-UmlagefürEigenversorgung
• StromlieferunganDritte
• Melde-undNachweispflichten
8 Einrichtung und Betrieb von Messsystemen 24
• MesskonzeptefürEigenerzeugungsanlagen
• Einspeisezähler-MesstechnischeErfassung derEinspeisungunddesBezugs
• Erzeugungszähler-MesstechnischeErfassung derKWK-Stromerzeugung
• Unterzähler-MesstechnischeErfassung derStromdirektlieferung
• IntelligenteMesssysteme
• Messstellenbetrieb
• MesseinrichtungenfürGas
• AndereErmittlungsmethoden
•Betriebsstundenzähler
•MessungderNutzwärmemengen
9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW 29
• Allgemeines
• AbschreibungszeitenfürBHKW
• DieEnergiesteuer
• Veröffentlichungs-,Informations-undTransparenzpflichten
• DieStromsteuer
• DieUmsatzsteuer
• AbrechnungmitdemStromnetzbetreiber
• DieEinkommensteuer
Quellen und weiterführende Informationen 3810
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 3
1 Einführung und allgemeine Empfehlungen
DieseASUE-Broschüreverschafft Investorenund
BetreibernvonkleinenBlockheizkraftwerken(Mikro-
oderMini-BHKW)einenwertvollenÜberblicküber
wesentlicheFormalitätenundAufgaben,diebei
NeuerrichtungundBetriebeinerKleinst-KWK-An-
lagezubeachtensind.
BHKWisteinallgemeineingeführterundgebräuch-
licherBegrifffürkleineundkompakteKWK-Anlagen.
BeiderErrichtungundBetriebeinesBHKWhandelt
essichausrechtlicherSichtauchumeine (kleine)
Stromerzeugungsanlage,diegrundsätzlichwieein
„richtiges“ Kraftwerk behandelt wird. Allerdings
könneneineReihevonVereinfachungenundPau-
schalisierungengeltendgemachtwerden,dieden
administrativenAufwandverringern,sodassdieser
auchfürnichtprofessionelleBetreiberumsetzbarist.
ZurDefinitioneinesMikro-oderMini-BHKWgibtes
keine allgemein anerkannte Leistungsgrenze. Die
Mini-KWK-Richtlinie fördert KWK-Anlagen in Be-
standsgebäuden bis 20 kWel. Das Kraft-Wärme-
KopplungsgesetzsetztdieLeistungsgrenzefürklei-
nereKWK-Anlagenbei50kWel.Nebendenmarktgän-
gigen,motorischenBHKWwerdeninderHausener-
gieversorgung zunehmend auch Brennstoffzellen
eingesetzt.Diesewerden,sofernsieeinenJahresge-
samtnutzungsgradvonmindestens70Prozentauf-
weisen,denBHKWgleichgestellt.
DiekonkretenAnmelde-undGenehmigungsver-
fahrenkönnendurchverschiedeneAnwendungssi-
tuationenvoneinanderabweichen.WichtigeUnter-
schiedeentstehendurchdeneingesetztenBrenn-
stoff (fossil,erneuerbar),dieelektrischeLeistung,
denBetreiber(Eigenheimbesitzer,Wohnungsbau-
gesellschaft,GewerbeoderContractor),dieStrom-
und die Wärmeverwendung (Eigenverbrauch,
HeizkostenodergewerblicheLieferung)sowiedie
genutztenFinanzierungs-undFördermöglichkeiten.
DieseASUE-BroschüregibteinenÜberblick
überdiewesentlichenSchrittederFörderung
undGenehmigungsowiebeiderInbetrieb-
nahme und dem Betrieb der KWK-Anlage.
Dabeifindeninsbesondereauchdiesteuer-
rechtlichenAspekteBeachtung.DiePraxishilfe
beziehtsichaufdieDarstellungderaktuellen
RahmenbedingungenfürdieInbetriebnahme
neuerBHKW.FürbestehendeAnlagengelten
teilweiseabweichendeRegelungen(Bestands-
schutz),dieimEinzelfallzuprüfensind.
Zentrale Förderinstrumente für die Kraft-
Wärme-Kopplungsinddaszum1.1.2017in
KraftgetreteneKraft-Wärme-Kopplungsge-
setz(KWKG2017),dasEEG2017sowiedas
Mini-KWK-Impulsprogrammbis20kWel.Vor
demHintergrundderEnergiewendesowie
andererenergiepolitischerEinflüssesinddie
rechtlichenRahmenbedingungenderdezen-
tralenStromerzeugungimmerwiederÄnde-
rungenunterworfen.
InDeutschlandgibteseinegroßeAnzahlvon
Gebäuden,dieenergetischsaniertwerden
müssen. Hier kann der Einsatz von BHKW
einenwesentlichenBausteindarstellen,ent-
wederalswirtschaftlicheEinzelmaßnahme
oder imZusammenspielmiteinemumfas-
senden Gesamtkonzept. Neue Gebäude
müssenbereitsbeiderPlanunghoheEner-
gieeffizienzstandsnachweisen.Hierwirdder
EinsatzvonBHKWsowohlindenaktuellen
Nachweisverfahren (EnEVundEEWärmeG)
alsauchindergeplantenWeiterentwicklung
(Gebäudeenergiegesetz)anerkannt.
ASUEe.V.www.asue.de
INFOS
4 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
B E I D E R P L A N U N G
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2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach
Betreibermodell festlegen
Soll oder kann die Realisierung
nichtinEigenregieerfolgen,stehen
DienstleisterzurVerfügung,wel-
che Finanzierung, Planung und
ErrichtungderAnlagenimRahmen
vonContractinglösungenanbieten.
Bei einer Betriebsführung durch
einenContractorkanndieInvesti-
tionüberdieWärme-undStromer-
löse(oderdurchdieKosteneinspa-
rungen)überdieLaufzeitfinanziert
werden.InderWohnungswirtschaft
kannsoauchdieGefahreinersteu-
erschädlichenWirkungeinerEigen-
erzeugungvermiedenwerden.
Finanzierung und Fördermöglichkeiten prüfen
ÜberblicküberwesentlicheFormalitätenundAufgaben,diebeiNeuerrichtungundBetriebkleinerBHKWüblicherweisezu
beachtensind.DiekonkretenAnmelde-undGenehmigungsverfahrenkönnendurchverschiedeneAnwendungssituationen
voneinanderabweichen.BeiNutzungerneuerbarerEnergien(Biogas,Biomethan)sinddiebesonderenBedingungen(nachEEG)
zubeachten.DieeinzelnenElementeinnerhalbeinerPhasefindenoftparallelstatt.
Prüfung der neben dem KWKG
verfügbaren Förderprogramme
und Investitionszuschüsse zur
VerbesserungderWirtschaftlich-
keit. Neben den bundesweiten
Programmen (Mini-KWK-Impuls-
programm,KfW-Kredite)bestehen
teilweiseregionaleAngeboteein-
zelner Bundesländern und Kom-
munensowieseitensderEnergie-
undGasversorger.Dabei istauch
zuprüfen,inwieferndieFörderpro-
grammekumulierbarsind.
A C H T U N G : DerAntragaufeineInvestitionsförderungistallgemeinvorderAuftragserteilungzumKauf,zurLieferungoderzumEinbauderAnlagezustellen.EineFörderungeineslaufendenProjekteswirdregel-mäßigversagt!
Technisches Konzept festlegen
Bevor die weiteren konkreten
SchrittederRealisierungangegan-
genwerdenkönnen,mussdieAn-
lagengröße (Leistung) und das
technische Konzept festgelegt
werden.JenachAnlagengrößeund
Investitionsvolumenistesratsam,
externeUnterstützungeinzubin-
den.FürkleinereAnlagenmitüber-
sichtlichen Investitionsvolumen
können geeignete Anbieter und
ausführendeHandwerksbetriebe
direktangesprochenwerden.Bei
größerenundkomplexerenAnla-
genlohntessich,versierteFachpla-
nerundBeratereinzubeziehen.
Eine Marktübersicht zu verfügbaren BHKW-Modulen, Kosten und Kennzahlen ist bei der ASUE zu beziehen.
Anschluss an das Erdgasnetz klären
MitdemörtlichenGasnetzbetreiber
sinddieKonditionenfürdenZugang
unddieNutzungdesErdgasnetzeszu
klären. Sofern noch kein oder kein
ausreichenderGasanschlussbesteht,
sind Netzanschluss- und Netzan-
schlussnutzungsvertragabzuschlie-
ßenoderanzupassen.BeiderVerwen-
dung anderer Brennstoffe sind die
entsprechendenBezugs-undLager-
konditionenzuklären.
Anschluss an das Stromnetz klären
DemNetzbetreiberistdiePlanungdesBHKWanzukündigen.BeikleinenBHKW
erfolgtderStromanschlussüblicherweiseüberdenHausanschlussandasNieder-
spannungsnetz. Im Rahmen einer Netzverträglichkeitsprüfungmuss für den
konkretenEinzelfalldie tatsächlicheBelastungdesNetzes (einschließlichder
vorgelagertenSpannungsebenen)beachtetwerden.DerörtlicheNetzbetreiber
istdazumiteinerNetzverträglichkeitsprüfungzubeauftragen.Dazu istdem
NetzbetreibereinDatenblattfürEigenerzeugungsanlagen(EEA)undeinLageplan
einzureichen.DieNetzbetreiberstellen inderRegeleigeneFormblättersowie
ChecklistenfürdieAnmeldungundInbetriebnahmezurVerfügung.
Hinweis: In manchen Fällen kann ein Netzausbau notwendig werden, so dass die
notwendigen Vorlaufzeiten für die Herstellung des Netzanschlusses zu beachten sind.
1
4 5
2 3
asue.de
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 5
3.1Förderantrag„Mini-KWK-Impulsprogramm“
AntragaufeinenInvestitionszuschussfür
BestandsgebäudeausdemMarktanreiz-
programmfürKWK-Anlagenbis20kWel
(„Mini-KWK-Impulsprogramm“). Dazu
mussdasVorhabenbeimBundesamtfür
WirtschaftundAusfuhrkontrolle(BAFA)
angemeldetwerden.
3.2FörderungdurchLandesförderprogramme
EinzelneBundesländerundKommunen
unterstützen den Einsatz von kleinen
BHKWmiteigenenFörderprogrammen.
InformationenzudenaktuellenFörder-
angeboteneinzelnerBundesländererhal-
tenSiebei IhremEnergieversorger,Ver-
braucherzentralen,Wirtschaftsförderun-
gen,Landesenergieagenturenoderüber
denFörderkompassderASUE.
3.3FörderungdurchEnergie-versorgerbzw.Erdgaslieferanten
MancheGasversorgungsunterneh-
menhalteneigeneFörderprogram-
mebereit.Dazuempfiehltsicheine
Kontaktaufnahme mit dem örtli-
chenEnergieversorgerbzw.Erdgas-
lieferanten.
3.4KfW-FörderungSanierung
Sofern die Investitionen in ein
BHKW innerhalb eines KfW-Pro-
gramms förderfähig ist, kann ein
entsprechenderAntragaufKredit
oderZuschussüberdieHausbank
gestelltwerden. ImRahmeneiner
Bestandsbausanierung ist dies in
der Regel möglich. Hinweis: Die
KfW-Förderung istnichtmitdem
Mini-KWK-Impulsprogrammkom-
binierbar.
Aufstellung und Abgasführung prüfen
BeiderAufstellungvonBlockheizkraftwer-
ken istvorallemdieAbgasführungdurch
den zuständigen Bezirksschornsteinfeger
aufsichereBenutzbarkeitundTauglichkeit
hinzuprüfen.Diesersolltebereits inder
PlanungsphasezuRategezogenwerden.So
wirdsichergestellt,dassdieAufstellungund
AbgasabführungdenörtlichenVorschriften
entspricht.HierzusinddietechnischenUn-
terlagen des BHKW-Herstellers über den
installierendenHandwerkerbeizubringen.
Baugenehmigungspflicht klären
DieFragederBaugenehmigungspflicht
wirdjenachBundeslandrechtunter-
schiedlichbehandelt.InderRegelbe-
stehtfürBHKWunterhalbvon50kWel
jedochkeineBaugenehmigungspflicht.
AufgrundderFülleunterschiedlicher
RegelungenistinjedemEinzelfallzu
prüfen,obbeidernachLandesrecht
zuständigenBaubehördeeinAntrag
aufErteilungeinerBaugenehmigung
gestelltwerdenmuss.
Umsatzsteuerliche Behandlung festlegen
Der BetriebeinerKWK-Anlagestellt in der
RegeleineunternehmerischeTätigkeit dar.
HierbeiistgrundsätzlichauchdieVerpflich-
tungzurUmsatzsteuererklärungzubeachten.
BetreibervonkleinenBHKWsolltenbereits
vorderInbetriebnahmedieOptiondesum-
satzsteuerlichenKleinunternehmersprüfen
unddiegeplanteAufnahmeeinergewerbli-
chenTätigkeitbeimFinanzamtmelden.
Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW
6 7 8
P L A N U N GFestlegenundprüfen
L A U F E N D E R B E T R I E BRegelmäßigeinzureichendeErklärungen
I N B E T R I E B N A H M EBeantragen,abstimmenundmelden
sieheS.14
sieheS.29
3.5KfW-Förderung„ZuschussBrennstoffzelle(433)“
DieFörderungstehtfürBrennstoffzellen-Heizungen
miteinerelektrischenLeistungbis5kW,dieentweder
imRahmeneinerSanierungodereinesNeubausin-
stalliertwerden,zurVerfügung.Jenachelektrischer
LeistungisteinZuschussvonbiszu28.200Europro
eingebauteBrennstoffzellemöglich.
3.6SteuerlicheAbschreibungsmöglichkeiten
EsbestehenbereitsbiszudreiJahrevorInbetriebnah-
mederAnlagesteuerlicheFördermöglichkeitendurch
einenInvestitionsabzugsbetrag.HierzumussdemFi-
nanzamt bereits eine konkrete Investitionsabsicht
dargelegtwerden.EinInvestitionsabzugsbetragkann
fürKWK-Anlagengenutztwerden,dieimRahmeneines
Gewerbebetriebesbetriebenwerdensollen(Contrac-
ting-Modell).DieVereinbarkeitmitderBeantragung
vonFördermittelnmussdabeigeprüftwerden.
Investitionskostenzuschüsse und zinsgünstige Kredite
6 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
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Antrag für einen Netzanschluss (ANA) stellen
Nach Bestätigung der Netzver-
träglichkeitmussderStrom-Netz-
betreiber eineFreigabe zumBe-
triebeinerKWK-Anlageundder
Einspeisungdesnichtselbstver-
brauchtenStromsindasvorgela-
gerteelektrischeVerteilnetzertei-
len.DazumusseinAntragfürei-
nenneuenbzw.geändertenNetz-
anschluss(ANA)unddenBetrieb
einerEigenerzeugungsanlagege-
stellt werden. Dazu sind dem
Netzbetreiberweitere,anschluss-
relevanteUnterlagen(Schaltpläne,
Datenblätter,Konformitätsnach-
weise)einzureichen.Dieentspre-
chendenFormularebefindensich
inderRegelaufdenInternetseiten
desNetzbetreibers.
Messkonzept abstimmen
UmunnötigeKomplikationenzuvermeiden,
istesratsam,sichbereitsimVorfeldmitdem
Netzbetreiberdarüberzuverständigen,wer
denMessstellenbetrieb(Einbau,denBetrieb
unddieWartungvonMesseinrichtungen)
zukünftigübernimmt.DieseristinderRegel
AufgabedesBetreibersdesörtlichenEner-
gieversorgungsnetzes („grundzuständiger
Messstellenbetreiber“).Esbestehtaberdie
Option,denMessstellenbetriebaufeinen
Drittenzuübertragenoderdiesenselbstzu
realisieren.
NachFertigstellungdesZählerplatzesistdie
ZählermontageoderderZähleraustausch
zu beauftragen. In Zusammenarbeit mit
demElektrofachbetriebsinddieAbläufemit
allenBeteiligtenzukoordinieren.
Einrichtung und Betrieb von Messsystemen
Planen der Inbetriebnahme
DerTerminfürdiegeplante
Aufnahmedeserstmaligen
Netzparallelbetriebesmuss
mitdemNetzbetreiberund
ggf.mitdemMessstellen-
betreiberabgestimmtwer-
den. Dazu kann auch die
Abnahme und Inbetrieb-
nahmeeinesneuenNetz-
anschlussesgehören.Rund
eineWochevorder Inbe-
triebnahmeistdemNetz-
betreibereinInbetriebset-
zungsauftrag (Fertigstel-
lungsanzeige)zuüberge-
ben.
2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach
V O R U N D B E I D E R I N B E T R I E B N A H M E
1 2 3
sieheS.24
Abgasführung abnehmen lassen
Bei der Inbetriebnahme (Feuer-
stättenabnahme)erfolgtdieAb-
nahmederAbgasrohrführung,die
PrüfungderAnschlüsseunddes
FunktionsprinzipsdurchdenBe-
zirksschornsteinfeger.Prüfpflich-
tigistebenfallsdieZusatzheizung.
Hierzu erfolgt eine schriftliche
Bestätigung.
Inbetriebnahme melden
FüreineFörderungnachdemKWKGistdieBetriebs-
aufnahme des BHKW dem BAFA anzuzeigen. Der
BHKW-Hersteller oder der Heizungsbauer erstellt
hierfüreinInbetriebnahmeprotokoll.FürneueKleinst-
anlagenmiteinerelektrischenLeistungbis50kWelhat
dasBAFAeinvereinfachtesZulassungsverfahrenaufder
Grundlage einer Allgemeinverfügung eingerichtet.
SinddieAnforderungenfürdievereinfachteZulassung
erfüllt,genügteineelektronischeAnzeigebeimBAFA.
Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG
6 7
sieheS.10
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 7
Im Marktstammdatenregister registrieren
NachderinPlanungbefindlichenMarkt-
stammdatenregisterverordnung(MaStRV)
müssenBetreibervonKWK-Anlagenab
1.7.2017sichund ihreKWK-Anlagen in
einem Marktstammdatenregister der
BNetzAspätestensbeideren Inbetrieb-
nahmeregistrieren.
DieBNetzAwirdfürdieRegistrierungab
Sommer2018unterwww.marktstamm-
datenregister.deeinmodernesWebportal
zurVerfügungstellen.Dabeimüssensog.
Bestandsanlagen,dievordem1.Juli2018
inBetriebgenommenwurden,erst
mitFertigstellungdesMaStR-
Webportals registriert wer-
den.EEG-oderKWK-Anlagen,
dienachdem30.Juni2017in
Betrieb genommen wurden
(sog.neueEEG-oderKWK-Anla-
Meldepflichten bei Inbetriebnahme
Die Inbetriebsetzung des BHKW
nimmtderAnlagenbetreiber bzw.
das Installationsunternehmen ei-
genverantwortlichvor.DieInbetrieb-
nahmeistbeimNetzbetreiberanzu-
zeigen,dazudienendieDatenblätter
nachVDE-AR-4105:F1(Inbetriebset-
zungsprotokoll)undF2(Datenblatt
fürErzeugungseinheiten).
GleichzeitigmussdieMesseinrich-
tungvomMessstellenbetreiberin
Betrieb genommen werden. Bei
kundeneigenen Einspeisezählern
istdemNetzbetreibereinDaten-
blattderMesseinrichtungeinzurei-
chen.
Einrichtung und Betrieb von Messsystemen
54
Vergütungszahlung regeln
DieVergütungszahlung des erzeugten und des
eingespeistenStromesentsprechenddemKWKG
muss mit dem Netzbetreiber geregelt werden.
HierzuzähltauchdieErklärungzurumsatzsteuer-
lichenBehandlungdesBetreibers(Regelunterneh-
merschaftoderKleinunternehmerregelungnach
§19Umsatzsteuergesetz).DemNetzbetreiberist
dazueinFormular„ErklärungzurVergütungszah-
lung“einzureichen.AlsweitereUnterlagebenötigt
derNetzbetreiberdieMeldungandasBAFAbzw.
beiAnlagen,dienichtunterdieAllgemeinverfügung
fallen,dieZulassungsbescheinigung.
Verwendung der Fördermittel nachweisen
Für in Anspruch genommene
InvestitionszuschüsseundFör-
derprogramme(wieMini-KWK-
Impulsprogramm, KfW-Kredit)
sind die gefordertenVerwen-
dungsnachweise zu führen.
Diese Unterlagen sind in der
RegelvominstallierendenUn-
ternehmenbeizubringen.
Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG
8 9
sieheS.10
Stromsteuerliche Versorge-rerlaubnis beantragen
Bei Belieferung von Dritten
mitStromausderKWK-Anla-
geführtdieszumStatusei-
nes stromsteuerlichenVer-
sorgers.Diesmussbeimzu-
ständigenHauptzollamtan-
gezeigt und eine entspre-
chendeErlaubnisbeantragt
werden.
Steuerrechtliche Einord-nung von Mini-BHKW
10
sieheS.29
sieheS.24
P L A N U N GFestlegenundprüfen
L A U F E N D E R B E T R I E BRegelmäßigeinzureichendeErklärungen
I N B E T R I E B N A H M EBeantragen,abstimmenundmelden
genimSinnederMaStRV)müssenauchohne
MaStR-Webportalvorläufigregistriertwer-
den,daohnedieseRegistrierungkeineZah-
lungen nach EEG oder KWKG ausgezahlt
werdendürfen.
SobalddasMaStR-Webportal fertiggestellt
ist,müssenalleBetreibervonBestands-und
NeuanlagenimWebportalbiszum30.Juni
2019ihreEintragungenprüfenunderforder-
lichenfallskorrigierenundergänzen.Fürbe-
stehendeEEG-oderKWK-Anlagenwerdenab
1. Juli 2019 die Ansprüche auf Zahlungen
nachdemEEGundKWKGnichtfällig,
biseinevollständigeRegistrierung
imMaStR-Webportalerfolgtist.
Dies gilt auch für die entspre-
chendenAbschlagszahlungen.
www.bundesnetz agentur.de
>ElektrizitätundGas>Datenaustauschund
Monitoring>Marktstammdatenregister
>RegistrierungvonKWK-Anlagen Meldeformulare sowie Erläuterungen zur
Meldung finden sich auf der Website der Bundesnetzagentur
8 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
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EEG-umlagefreieund -umlagepflichtigeStrom-
mengen (Eigenverbrauch) fürdas jeweiligeAb-
rechnungsjahrsind jährlichbiszum28.Februar
des Folgejahres dem örtlichen Netzbetreiber
mitzuteilen.StromlieferungenanDrittesindbis
zum31.MaiandenÜbertragungsnetzbetreiber
zumelden.Diese Informationspflichtensind im
EEG2017geregelt.
Die EEG-Umlage bei Stromlieferung und Eigenverbrauch
Heizkosten umlegen
InvermietetenMehrfamilienhäusernerfolgteine
VerrechnungderHeizkostenimRahmenderum-
lagefähigenBetriebskosten.Diesekönnenüberdie
HeizkostenabrechnunginfestgelegtemUmfang
aufdenMieterumgelegtwerden.DerAnteilder
StromproduktionkannnichtalsKostenimSinne
derHeizkostenverordnungumgelegtwerdenund
mussherausgerechnetwerden.DieErmittlungder
umlagefähigenWärmeerzeugungskosten kann
nachderRichtlinieVDI2077Blatt3.1erfolgen.
Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus
Steuerentlastung beantragen
JeweilsbiszumEndedesFolgejahreskannbeimzuständigenHaupt-
zollamteinAntragaufvollständigeSteuerentlastungnach§53a
Abs.6(bis2017nach§53a)oderaufteilweiseSteuerentlastung
nach§53aAbs.1oderAbs.4(bis2017nach§53b)Energiesteuer-
gesetzgestelltwerden.DenAntragaufSteuerentlastunggibtes
beimFormular-Management-SystemderGeneralzolldirektionunter
www.zoll.de,Vordruck1135(beiEntlastungsanträgenfürdasJahr
2017sinddieFormulare1131-1134zuverwenden).Nebendem
Formular1135(bzw.1131-1134)istzusätzlichdieSelbsterklärung
„StaatlicheBeihilfen“(Formular1139)abzugeben.
BeimAntragaufvollständigeSteuerentlastungnach§53aAbs.6
istfürdieEntlastungsjahreab2018derGesamtbetragderseitdem
1.April2012fürdieKWK-AnlagegewährtenInvestitionsbeihilfen
(z.B.ausdemMini-KWK-Impulsprogramm,s.o.Phase IPunkt3)
anzurechnen,bisdieseaufgebrauchtsind.
Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW
Einkommenssteuererklärung abgeben
GegenüberdemFinanzamtsind
in der jährlichen Steuererklä-
rungAngabenüberalleVergü-
tungenausderStromeinspei-
sung, Zuschläge nach dem
KWK-Gesetz,Förderungen,Zu-
schüsseunddieSelbstnutzung
vonWärmeundStromzuma-
chen. Hierzu gibt es mehrere
Optionen,diemitdemSteuer-
beraterentsprechenddeseige-
nenzuversteuerndenEinkom-
menszubewertensind.
Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW
2 Alle Schritte zur Anmeldung, Inbetriebnahme und danach
B E T R I E B D E R A N L A G E
EEG-umlagepflichtige und -freie Strommengen melden
sieheS.29
sieheS.29
sieheS.21
sieheS.18
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 9
B E T R I E B D E R A N L A G E
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Nicht förderfähige Strommengen melden
GemäßdenMitteilungspflichtendesKWK-Geset-
zes (§15Abs.4KWKG2017)müssenBetreiber
vonKWK-AnlagendemNetzbetreiberjeweilsbis
zum31.MärzeinesjedenJahresdienichtförder-
fähigenStrommengenmelden,diezuStunden
mitnegativenStrompreisenanderStrombörse
erzeugtwurden.
ErfolgtkeineMeldung,verringertsichderFörder-
anspruch(KWK-Zuschlag)indemjeweiligenKalen-
dermonatum5ProzentproKalendertag,indem
dieserZeitraummitnegativenBörsenpreisenliegt.
Dasbedeutet,derZahlungsanspruchwürdesich
aufnullverringern,wennStundenkontrakteinner-
halbeinesMonatsan20Tagennegativwerden.
Anlagenbetreibernistzuempfehlen,sichmitdem
jeweiligenNetzbetreiberübereinpragmatisches
Meldeverfahrenzuverständigen.
Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG
Umsatzsteuererklärung abgeben
BeiregelbesteuertenUnterneh-
menmüssendieerforderliche
Umsatzsteuer-Voranmeldun-
genimlaufendenundfolgen-
denJahrmonatlichabgegeben
werden,anschließendistinder
RegeleinevierteljährlicheAn-
meldungausreichend.Zusätz-
lichmusszuBeginndesFolge-
jahreseineJahres-Umsatzsteu-
ererklärungangefertigtwerden
(§18UStGAbs.1und2).
FürumsatzsteuerlicheKleinun-
ternehmer(§19UStG)besteht
diePflichtder jährlichenUm-
satzsteuererklärung.
Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW
Erzeugte KWK-Nettostrom-mengen melden
BetreibervonkleinenBHKWmüs-
sendemNetzbetreiberfürdieDau-
erderZuschlagzahlungjeweilsbis
zum 31. März eines jeden Jahres
AngabenzuderKWK-Nettostrom-
erzeugung,demBrennstoffeinsatz,
dieerreichtenVollbenutzungsstun-
denunddieentrichteteEEG-Umla-
ge vorlegen (§ 15 KWKG 2017).
EntsprechendderVereinbarungdes
Netzanschlussvertrages(ANA)sind
dem Stromnetzbetreiber auch
quartalsweise oder halbjährlich
Informationenzumelden.
Vonden jährlichenBerichtspflich-
tenandasBAFAsindBetreibervon
kleinenBHKWbis50kWelbefreit.
Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG
Die an Dritte gelieferten Strom-
mengen sind entsprechend der
VereinbarungendesStromliefer-
vertragesabzurechnen.DieRech-
nungenfürEnergielieferungenan
Letztverbrauchermüssengemäß
§40EnWGbestimmteAnforde-
rungenerfüllen.Diesgiltauchbei
einer Belieferung von Letztver-
brauchern innerhalb einer Kun-
denanlage.
Stromsteuer anmelden und abführen
Aufgrundderbeantragtenstromsteu-
erlichenVersorgererlaubnismussbis
zum31.5.desFolgejahresdieStrom-
steueranmeldungbeimzuständigen
Hauptzollamt eingereicht und die
hierausentstehendeSteuerbiszum
25.6.beglichenwerden.Bereitsgeleis-
teteVorauszahlungenwerdengegen-
gerechnet.
Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW
Stromlieferungen abrechnen
FerneristderfüreineunterbrechungsfreieStrom-
versorgungbezogeneReserve-undZusatzstrommit
demLieferantenabzurechnen.BeiAnwendungdes
SummenzählermodellsmüssendemNetzbetreiber
(grundzuständigerMesstellenbetreiber)auchdie
Zählerstände(UnterzählerinderKundenanlage)der
vonanderenLieferantenversorgtenLetztverbrau-
cher(Mieter)gemeldetwerden,soweitdiesernicht
selbstfürdenBetriebdieserZählerzuständigist.
Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus
sieheS.29
sieheS.10
sieheS.10
sieheS.18 siehe
S.29
P L A N U N GFestlegenundprüfen
L A U F E N D E R B E T R I E BRegelmäßigeinzureichendeErklärungen
I N B E T R I E B N A H M EBeantragen,abstimmenundmelden
10 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
3 Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG
Das Kraft-Wärme-Kopplungs- gesetz (KWKG)
ZentralesFörderinstrumentfürBlockheiz-
kraftwerkeistdasKraft-Wärme-Kopplungs-
gesetz (KWKG).Es regeltdieAnschluss-,
Abnahme-undVergütungspflichtderNetz-
betreiber sowie die Gewährung von Zu-
schlägenfürneueundmodernisierteAn-
lagen.
DerNetzbetreiberistdemnachverpflichtet,
dem BHKW-Betreiber eineVergütung zu
zahlen.DieVergütungfürdenindasNetz
eingespeisten KWK-Strom umfasst eine
Stromvergütung sowie den gesetzlichen
KWK-ZuschlagfürdieerzeugteStrommenge.
BeikleinenBHKWwirdauchfürdeneigen-
verbrauchtenStromeingeringererZuschlag
gezahlt.EineVergütungdervermiedenen
Netznutzungsentgelte(vNNE)fürdezentra-
le Netzeinspeisungen regelt die Strom-
netzentgeltverordnung(§18StromNEV).
KWK-Zuschläge nach KWKG
Mitdemzum1.1.2017neuinKraftgetretenenKWKG2017wirdbei
denKWK-Zuschlägenunterschieden,obdererzeugteStromineinNetz
derallgemeinenVersorgungeingespeistodervomBetreiberselbstbzw.
innerhalbeinerKundenanlageverbrauchtwird. FürdenKWK-Leis-
tungsanteilvonbiszu50kWbeträgtderZuschlagfürKWK-Strom,der
ineinNetzderallgemeinenVersorgungeingespeistwird,8ct/kWh.
DerZuschlagfürKWK-Strom,derinnerhalbeinerKundenanlagegelie-
fertbzw.selbstverbrauchtwird,beträgt4ct/kWh.DieserZuschlag
wirdfürneueKWK-Anlagenbiszu50kWelfür60.000Vollbenutzungs-
stundenabAufnahmedesDauerbetriebsderAnlagegezahlt.
KWK-Leistungsanteil (in kW) ≤ 50> 50
– 100> 100 – 250
> 250 – 1.000
Einspeisung in das Netz der allgemeinen Versorgung
8 6 5 4,4
Verbrauch in der Kundenanlage
Eigenverbrauch(bis100kW) 4 3 – –
StromlieferunganDritte 4 3 2 1,5
InstromkostenintensivenUnternehmen 5,41 4 4 2,4
Zuschläge nach dem KWKG 2017 (Ausschnitt bis 1 MWel)* inCent/kWh
*ab1MWelgeltenbesondereRegelungen.Siehe:ASUE-BroschürezumKWKG2017.
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 11
Sonderregelung bis 2 kWel
EineSonderregelungbestehtfürneue
KWK-Anlagenmiteinerelektrischen
KWK-Leistungvonbiszu2kW.Betrei-
ber solcher Anlagen können eine
pauschalierte Zuschlagzahlung für
KWK-Strombeantragenunderhalten.
IndiesenFällenwirdeineVorabzahlung
fürKWK-StrominHöhevon4ct/kWh
für 60.000Vollbenutzungsstunden
geleistet.DiepauschalierteZuschlag-
zahlungmussmitderAnmeldungder
KWK-AnlagebeidemBundesamtfür
WirtschaftundAusfuhrkontrolle(BAFA)
beantragtwerden.
Berücksichtigung negativer Strompreise
FürZeiträume,indenenderWertderStun-
denkontraktefürdiePreiszoneDeutsch-
landamSpotmarktderStrombörseinder
vortägigenAuktionnullodernegativ ist,
besteht nach § 7 KWKG 2017 kein An-
spruchaufZahlungvonZuschlägen.Der
währendeinessolchenZeitraumserzeug-
teKWK-Stromwirddannaberauchnicht
auf die Förderdauer angerechnet.Von
dieserRegelungausgenommensindkleine
KWK-Anlagen bis zu 2 kWel, sofern für
diese die pauschalierte Auszahlung der
KWK-Zuschläge inAnspruchgenommen
wird.
Mitteilungs- und Vorlagepflichten während des Betriebes von kleinen BHKW.
Vergütung des eingespeisten Stromes (der „übliche Preis“)
DieVergütungdeseingespeistenStromes
ausMini-BHKWerfolgtnach§4KWKG
2017zudemimKWK-Indexfestgelegten,
üblichenStrompreis.Dieserwirdausdem
durchschnittlichenPreis fürGrundlast-
stromanderStrombörseEEX(EEX-Base-
load)inLeipzigimjeweilsvergangenen
Quartalabgeleitetundschwanktmeist
zwischen2und4ct/kWh.
Veröffentlichung des KWK-INDEX bei der Strombörse EEX.
www.eex.de>marktdaten
>strom>spotmarkt>kwk-index
sieheS.13
12 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
Zulassungsverfahren
VoraussetzungfürdenAnspruchaufZuschlagzahlungennach
dem KWKG ist die Zulassung der KWK-Anlage durch das
BundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrolle(BAFA).Für
Mini-BHKWmiteinerLeistungbis50kWelhatdasBAFAein
vereinfachtesZulassungsverfahrenaufderGrundlageeiner
Allgemeinverfügungeingerichtet.FürdieZulassungeines
aufderTypenlistederBAFAzurAllgemeinverfügunggeführ-
tenBHKWreichteinekostenloseelektronischeAnzeige.
Achtung:EinAnspruchaufdievollum-
fänglicheFörderungbestehtnur,wenn
dieAnzeigebeziehungsweisederAn-
tragbiszum31.Dezemberdesaufdie
InbetriebnahmefolgendenJahresbeim
BAFAeingeht.
EineZuschlagberechtigungbestehtnur,wenndurchdie
neueKWK-AnlagekeinebereitsbestehendeFernwärme-
versorgungausKWK-Anlagenverdrängtwird.
Weitere Informationen zum KWKG 2017: ASUE-Broschüre KWKG 2017
Erstattung der vermiedenen Netznutzungsentgelte
DezentraleEinspeiserhabennach§18StromnetzentgeltVO(Strom-
NEV)einenAnspruchaufdieErstattungdervermiedenenNetznut-
zungsentgelte(vNNE).Dieseberücksichtigen,dassderNetzbetreiber
denStrom,denerausKWK-Anlageneingespeistbekommt,nicht
ausanderenQuellenüberdasvorgelagerteNetzbeziehenmuss.Ein
VergütungsanspruchfürvermiedeneNetznutzungsentgeltebesteht
nur füreingespeistenStrom.DieBerechnungerfolgtdurchden
NetzbetreiberundhängtvonderNetzebeneab,aufderderKWK-
Stromeingespeistwird.DieVergütungfürvermiedeneNetznut-
zungsentgeltefälltregionalunterschiedlichausundliegtmeistens
zwischen 0,2 und 2 ct/kWh. Die vNNE können beim örtlichen
StromnetzbetreiberinErfahrunggebrachtundderVergütungvon
eingespeistenStromzugerechnetwerden.
MitdemGesetzzurModernisierungderNetzentgeltstruktur(NEMoG)
sollkünftigdieVergütungfürvNNEbeidezentralerEinspeisungab
2018indreiSchrittenbiszumJahr2020abgebautundfürNeuan-
lagenganzabgeschafftwerden.
Aktuelle Informationen zu den vNNE: ASUE e.V.
Quelle: ASUE e. V.
€/MWh
80
70
60
50
40
30
20
102000 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06 ’07 ’08 ’09 ’10 ’11 ’12 ’13 ’14 ’15 ’16
Vergütung des eingespeisten Stromes (der „übliche Preis“ nach § 4 KWKG)
3 Förderung von Mini-BHKW nach dem KWKG
www.energie verbraucher
portal.de>strom
>netzbetreiber
www.bafa.de >Energie
>Energieeffizienz>KraftWaermeKopplung
>Stromverguetung>Stromverguetung
bis50KWel
asue.de
Übersicht der Stromnetzbetreiber und deren Netzgebiete: Energieverbraucherportal
BHKW-Typenliste zur Allgemeinverfügung sowie Informationen zum elektronischen Zulassungsverfahren: BAFA
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 13
Quelle: ASUE e. V.
€/MWh
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102000 ’01 ’02 ’03 ’04 ’05 ’06 ’07 ’08 ’09 ’10 ’11 ’12 ’13 ’14 ’15 ’16
Vergütung des eingespeisten Stromes (der „übliche Preis“ nach § 4 KWKG)
BetreibervonkleinenBHKWmüssenfürdie
DauerderZuschlagzahlungdemNetzbe-
treiberjeweilsbiszum31.Märzeinesjeden
Jahres Angaben zu der erzeugten KWK-
Nettostromerzeugung,demBrennstoffein-
satz,dieerreichtenVollbenutzungsstunden
unddieEEG-Umlagevorlegen(§15Abs.3
KWKG2017).
VondiesenjährlichenBerichtspflichtensind
BetreibervonkleinenBHKWunter50kWel
gegenüberdemBundesamtfürWirtschaft
undAusfuhrkontrolle (BAFA)befreit (§15
Abs.5KWKG2017).Betreibervonkleinen
BHKWunter2MWelsindebenfallsvonden
monatlichenBerichtspflichtenanBAFAund
Netzbetreiberbefreit.
AlleBetreibervonKWK-Anlagenmüssengemäßden
MitteilungspflichtendesKWK-Gesetzes(§15Abs.4
KWKG2017)demNetzbetreiberdienichtförderfähi-
genStrommengenmelden,diewährendderStunden-
kontrakten mit negativen Strompreisen erzeugt
wurden.Anlagenbetreibernistzuempfehlen,sichmit
demjeweiligenNetzbetreiberübereinpragmatisches
Meldeverfahrenzuverständigen,ggf.könnenauch
informelleLösungenakzeptiertwerden.
ErfolgtkeineMeldung,verringertsichderFörderan-
spruch(KWK-Zuschlag)indemjeweiligenKalender-
monat um fünf Prozent pro Kalendertag, in dem
dieserZeitraummitnegativenBörsenpreisen liegt.
Dasbedeutet,derZahlungsanspruchwürdesichauf
nullverringern,wennStundenkontrakte innerhalb
einesMonatsan20Tagennegativwerden.
www.netz transparenz.de
>EEG>Marktpraemie
>Marktwerte
Mitteilungs- und Vorlagepflichten während des Betriebes kleiner BHKW
Informationen zu negativen Strompreisen
14 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
4 Investitionskostenzuschüsse und zinsgünstige Kredite
Förderprogramme
EineReihevonFörderprogrammen und Investitionszu-
schüssenkönnendieWirtschaftlichkeiteinesBHKWver-
bessern.HierbestehennebendenbundesweitenProgram-
men(Impulsprogramm,KfW-Kredite)eineReiheregiona-
lerAngeboteindeneinzelnenBundesländernundKom-
munensowieseitensderEnergieversorger.Hinweisezu
aktuellenFörderprogrammenfürkonkreteBauvorhaben
gebenspezialisierteEnergieberater,Energieagenturenund
Energieversorger.
DerAntragaufeine Investitionsförderung istallgemein
(wiebeiderBAFAoderderKfW)unbedingtvorderAuf-
tragserteilungzumKauf,zurLieferungoderzumEinbau
einesBHKWzustellen.EineFörderungeines laufenden
Projekteswird regelmäßigversagt!DesWeiteren istzu
prüfen,inwieferndieFörderprogrammekumulierbarsind,
weilmancheFörderungnichtmitanderengemeinsam
bewilligtwird,bzw.weilFörderhöchstgrenzenzubeachten
sind.
Eine umfangreiche Datenbank des BINE-Informations-dienstes zu Finanzierungshilfen steht zur Verfügung auf
den Internetseiten der ASUE.
Das Mini-KWK-Impulsprogramm
NebendemKWKGwerdenkleineBHKWmiteinerLeistungbis
20kWel,dieinBestandsgebäudeninstalliertwerden,auchüber
dieRichtliniezurFörderungvonMini-KWK-Anlagengefördert.
DanachkönnenAnlagenbetreibereineneinmaligenInvestitions-
zuschusszuihrerAnlageerhalten,dessenHöhevonderLeistung
derAnlageabhängtundeinenzusätzlichenBonusfürbesonders
effizienteAnlagenbietet.ZuständigfürdenBewilligungsbescheid
istdasBundesamtfürWirtschaftundAusfuhrkontrolle(BAFA).
Die InvestitionsförderungdesMini-KWK-Impulsprogramms ist
mitanderenöffentlichenZuschüssengrundsätzlichkumulierbar.
Diesbedeutet,dassFördergelderausunterschiedlichenFörder-
töpfenangehäuft(kumuliert)werdenkönnen.Dabeidürfenfol-
gendeGrenzennichtüberschrittenwerden:
a)dasZweifachederFörderungausdieserRichtliniefürjedege-
förderteAnlage,
b)soferndieBedingungenderBonusförderung„Stromeffizienz“
erfülltsind,dasDreifachedesFörderbetragesnachdieser
Richtlinieund
c)fürjedegeförderteAnlagediebeihilferechtlichenFörder-
höchstgrenzeninsgesamt.
BeiÜberschreitungderKumulierungshöchstgrenzeistderFörder-
betragzukürzen.DasMini-KWK-Impulsprogrammerforderteine
AntragsstellungvorBeginnderMaßnahme(Kaufbzw.verbindliche
BestellungderKWK-Anlage).DieFörderungnachderMini-KWK-
RichtliniesowiedemKWKGmüssengetrenntvoneinanderbean-
tragtwerden.
Die weiteren Förderbedingungen und eine Liste der förderfähige Mini-KWK-Anlagen: BAFA
www.energie foerderung.info
/asue
www.bafa.de>Energie
>Energieeffizienz>Kraft-Wärme-
kopplung>MiniKWK
14 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 15
Förderung durch Landesförder-programme
Mehrere Bundesländer und Kommunen
unterstützendenEinsatzvonMini-BHKW
miteigenenFörderprogrammen.Erkundi-
gen Sie sich, ob die Förderung in Ihrem
BundeslandauchmitdenFörderungender
BAFAundKfWkombinierbarsind.
InformationenzudenaktuellenFörderan-
geboteneinzelnerBundesländererhalten
SiebeiEnergieversorgern,Verbraucherzen-
tralen,Wirtschaftsförderungen, Landes-
energieagenturen oder über den Förder-
kompassderASUE.
Förderung durch Energieversor-ger bzw. Erdgaslieferanten
SelbstwenneinLiefervertragbereitsfürdie
alteHeizungsanlagebesteht,kannsichdie
KontaktaufnahmemitdemörtlichenEner-
gieversorgerbzw. dem Erdgaslieferanten
lohnen.ImHinblickaufdieFörderungdes
VorhabenshaltenmancheGasversorgungs-
unternehmen interessante Programme
bereit.
www.kfw.de>inlandsfoerderung
>Unternehmen>Energie-Umwelt>Energieeffizienz>Förderratgeber
Förderung der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
SeitensderKreditanstaltfürWiederaufbau
(KfW)gibtesimRahmenderBaufinanzie-
rung inverschiedenenProgrammenauch
fürMini-BHKWdieMöglichkeit,einenzins-
günstigen Kredit oder im Einzelfall auch
einenZuschusszubekommen.Diewichtigs-
ten imRahmenvonSanierungsmaßnah-
mensind:
• Energieeffizient Sanieren
Zuschuss:Programm430
• Energieeffizient Sanieren
Kredit:Programm151,Programm152
• Energieeffizient Bauen und Sanieren
Zuschuss:Brennstoffzelle433
Auchwenn imEinzelfallkeineFörderung
einesBHKWalsEinzelmaßnahmedurchdie
KfWmöglichist:DurchdenBHKW-Einsatz
imMaßnahmenpaketlassendiePrimärener-
giefaktorenkosteneffizientverringernund
somithöhereFörderstandardsKfW-Effizi-
enzhaus55und40erreichen.
DieFörderungenderKfWsindgrundsätzlich
miteiner InvestitionsförderungdesMini-
KWK-Impulsprogramms kumulierbar. Die
spezifischenBestimmungenbezüglichder
KumulationsindimEinzelfallzuprüfen.
16 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
5 Förderung kleiner BHKW mit biogenen Brennstoffen
Biogene Brennstoffe für kleine BHKW: Biogas und Biomethan
BiogasbetriebeneKWK-Anlagenfindensich
inderRegelinderLandwirtschaftinunmit-
telbarerNähederBiogaserzeugung.Block-
heizkraftwerke(BHKW)könnenaberauch
alternativzuErdgasmitBiomethanüber
dasErdgasnetzversorgtwerden.Biomethan
ist nach dem EEG Biogas oder sonstige
gasförmigeBiomasse,dasoderdieaufbe-
reitetund in das Erdgasnetz eingespeist
wurde.EinBiomethan-BHKWbezeichnet
alsoeinBlockheizkraftwerk,dasüberdas
ErdgasnetzmitBrennstoffversorgtwird,
jedochbilanziellmitBiomethanbeliefert
wird.DiesmussineinerlückenlosenMas-
senbilanzvonderBiomethanproduktionbis
zumBHKWnachgewiesenwerden.
BHKWkönnennachdemErneuerbare-
Energien-Gesetz (EEG 2017) gefördert
werden,wenndiesezu100%miterneu-
erbarer Energie (Biomethan) betrieben
werden. Das EEG siehtdazu eine feste
EinspeisevergütungfürinKraft-Wärme-
KopplungerzeugtenStromvor.Während
dieFörderungfürgrößereBiomasse-An-
lagen ab 2017 ausgeschrieben wird,
bleibenkleineBiomasse-Anlagenunter
150 kWvon derAusschreibungausge-
nommen.Sieerhaltenüber20Jahrefür
dieeingespeisteEnergiemengeeinege-
setzlichfestgelegteVergütung*.
DieZuordnung zudenLeistungsstufen
erfolgtnichtnachder(technischen)ins-
tallierten Leistung, sondern nach der
„Bemessungsleistung“. Der Begriff der
Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG)
BemessungsleistungeinerAnlageistim
EEGalsQuotientderindemjeweiligen
KalenderjahrerzeugtenKilowattstunden
unddervollenZeitstundendesjeweili-
genKalenderjahrsdefiniert.
BiseinschließlicheinerBemessungsleis-
tungvon150kWbeträgtdieEinspeise-
vergütungfürBiomethan-BHKW13,32
ct/kWh(§42EEG2017).Voraussetzung
ist,dassdasBiomethanausBiomasseim
SinnderBiomasseverordnunghergestellt
wurde.BeiEinsatzvonBiomethanaus
bestimmtenBioabfällen**geltenerhöhte
Vergütungssätze.
Abdem1.4.2017unterliegendieanzule-
gendenFördersätzefürStromausBiomas-
sefürneueAnlageneinerDegressionvon
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 17
EEG oder KWKG
DieEinspeisungdeserzeugtenKWK-Stromsin
dasNetzderallgemeinenVersorgungnachdem
EEGkonkurriertwirtschaftlichmeistensmit
derEigennutzungnachdemKWKGimGebäu-
de.EinegleichzeitigeFörderungnachdemEEG
undnachdemKWKGistausgeschlossen.Wird
ein BHKW mit einem Beimischprodukt (Mi-
schungvonErdgasundBiomethan)betrieben,
kann der Strom nach dem KWKG gefördert
werden,jedochnichtnachdemEEG.
InderPraxiszeigtsich,dassbeidenaktuellge-
gebenenRahmenbedingungenfürvieleMini-
BHKW-BetreiberdieEigennutzungdesStroms
wirtschaftlichattraktiver ist.DerEinsatzvon
Biogas/BiomethankannaberausGründendes
Klimaschutzesbefürwortetwerden.
Biomethan-BHKW können die Energie- und
KlimabilanzvonGebäudensignifikantverbes-
sern.DieskannbeiderGewährungvonFörder-
programmen,KfW-KreditensowiedenNach-
weisverfahrenzurGebäudeeffizienz(Ermittlung
desPrimärenergiefaktors nachDINV18599)
unddesErneuerbaren-Energien-Wärmegeset-
zes(EEWärmeG)vonBedeutungsein.Auchbei
demaktuellgeplantenGebäudeenergiegesetz
wirdeineentsprechendeAnerkennungerwar-
tet.
Netzanschluss und Liefervertrag
DieVersorgungmitBiomethanerforderteinen
NetzanschlussdesBHKWandasörtlicheGas-
netz.VieleGasnetzbetreibersindauchgleichzei-
tigEnergieversorgerundkönneneinepassende
Biomethanversorgunganbieten.Danebengibt
esauchregionaleoderbundesweiteBiomethan-
lieferanten,mitdeneneinentsprechenderLie-
fervertragabgeschlossenwerdenkann.
Nachweisführung gegenüber dem Stromnetzbetreiber
DieFristzurEinreichungderNach-
weisebeimStromnetzbetreiber für
dieEEG-Vergütungdesentsprechen-
denKalenderjahresistder28.Febru-
ar des Folgejahres. Da die Einsatz-
stofftagebücherderBiogasproduzen-
teninderRegelerstamEndeeines
Jahresvollständigsind,werdendas
AnlagenauditdurchdenUmweltgut-
achter/AuditorimJanuaroderFebru-
arvorgenommenunddieNachweise
demBHKW-Betreiberanschließend
zurVerfügunggestellt.
BHKW-Betreibersolltendaraufach-
ten,dassindenBiomethanlieferver-
trägeneineFrist fürdenErhaltder
NachweisevomBiomethanlieferan-
tenfestgehaltenwird,diedemBe-
treiberausreichendVorlaufzeitzum
Zusammenstellen und Einreichen
aller notwendigen Dokumente für
denNetzbetreibergewährleistet.Die
Kosten für die Nachweisführung
trägtüblicherweisederBiomethan-
lieferant.
AlsNachweisfürdenEinsatzkönnen
fürserienmäßighergestellteBHKW
miteinerLeistungvonbiszu2MW
geeigneteUnterlagendesAnlagen-
herstellers vorgelegt werden, aus
denendiethermischeundelektrische
Leistung sowie die Stromkennzahl
hervorgehen.
* DiegenaueVergütungbedarfeinerindividuellen BeratungundistmitdemFachplanerzuklären.**AbfallschlüsselNummer200201,200301und 200302derNr.1desAnhangs1der Bioabfallverordnung.
zweimaljährlichum0,5Prozent.Diesbe-
deutet,dassdieVergütungssätzefürdieneu
inBetriebgenommenenAnlagenkünftig
sinken.Siebleibendannaberfürdenge-
samtenFörderzeitraumüber20Jahre(zu-
züglichdemInbetriebnahmejahr)konstant.
Unter bestimmten Voraussetzungen
könnenBiomasse-BHKWaucheineVer-
gütungfürdieSchaffungvonFlexibilität
(§50EEG2017)erhalten.DieFlexibilitäts-
prämiebelohntdieBereitstellungzusätz-
licherStromerzeugungskapazitäten,die
das BHKW in die Lage versetzen, die
StromerzeugungflexibelnachdemBedarf
aufdemStrommarktauszurichten.
18 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
6 Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus
Investitionskostenumlage als energetische Sanierung
EinBlockheizkraftwerkkanngrundsätzlichdurchdenVermieter
selbstoderdurcheinenexternenEnergiedienstleister(Contrac-
tor)betriebenwerden.DieshateinenEinflussaufdierechtlichen
Rahmenbedingungen.
InvestiertderVermieterselbstindieAnschaffung,könnennach
§559BGBdieKostenals„energetischeModernisierung“anteilig
auf die Kaltmiete auf den Mieter umgelegt werden. Danach
könnengrundsätzlichdieInvestitionskostendesBHKWbiszur
HöheeinesneuenBrennwertkesselsmitWärmespeicheralsSa-
nierungsaufwandunterBeachtungderWarmmietenneutralität
weitergegebenwerden.DieBerücksichtigungvonöffentlichen
FörderungenundZuschüssenistdabeizuprüfen(§559aBGB).
FüreineUmlagevonInvestitionskostenmussderVermieterdem
MieterdiebeabsichtigtenModernisierungsmaßnahmenrecht-
zeitigbekanntgeben.
Umlage der Heizkosten
DieWärmedesBHKWwirdüblicherweisezurGebäudeheizungund
Warmwasserbereitunggenutzt.InvermietetenMehrfamilienhäusern
erfolgteineVerrechnungderHeizkostenimRahmenderumlagefä-
higenBetriebskosten.DiesumfasstnebendemBrennstoffverbrauch
auch die sogenannten Heiznebenkosten. Diese können über die
HeizkostenabrechnunginbegrenztemUmfangaufdenMieterum-
gelegtwerden.FüreineWärmelieferungauseinerKWK-Anlagedes
VermietersmussdaherkeinzusätzlicherWärmeliefervertraggeschlos-
senwerden.
DaBHKWsowohlWärmealsauchStromproduzieren,müssendie
KostendesBHKWaufdieStromerzeugungunddieWärmeerzeu-
gungaufgeteiltwerden.DerAnteilderStromproduktionkannnicht
als Kosten im Sinne der Heizkostenverordnung (HeizkostenV)
umgelegtwerdenundmussherausgerechnetwerden.DieErmitt-
lungderumlagefähigenWärmeerzeugungskostenkannnachder
RichtlinieVDI2077Blatt3.1erfolgen.Esstehenhierfürmesstech-
nischeundrechnerischeMethodenzurVerfügung.
Weitere Informationen zum VDI 2077 Blatt 3.1: Statusreport des VDI zu Mikro-Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen.
BeispielderAnordnungderStromzählerineinemMehrparteienhaus.DerimBHKWerzeugteundinnerhalbdesHausesverbleibendeStromwirdprozentualdenbeteiligtenMieternzugerechnet.
Stromzähler derHausbewohner
Eigentums-grenze
Erzeugungs-zähler
Zweirichtungs-zähler
1
2
3
4
5
BHKWHaus-
anschluß
www.vdi.de>uploads>media
>Statusreport-MKWK_2013.pdf
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 19
6 Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus
Gewerbliche Wärmelieferung
EinInstrumentzurRealisierungeinesBHKWineinemMehr-
familienhausistdassogenannteContracting.IneinerCon-
tracting-LösungübernimmteinEnergiedienstleister (Con-
tractor)dieObjektversorgungmitWärmeundggf.auchStrom,
wobei Planung, Errichtung, Finanzierung, Betrieb sowie
WartungundInstandhaltungvomContractoralsKomplett-
paketangebotenwerdenkönnen.
BeiderUmstellungvonderEigenversorgungaufeinWärme-
liefer-ContractingmussderMieterimFalleinesEffizienzge-
winnsdieKostenfürdieWärmelieferungmittragen,wenn
dieBetriebskostenfürdiebisherigeVersorgungmitHeizungs-
wärmeundWarmwassernichtüberschrittenwerden,d.h.
wenneineKostenneutralitätgewährleistetist.DieseRege-
lungensindinderWärmelieferverordnung(WärmeLV)defi-
niert.
DerVermieterhatdieUmstellungspätestensdreiMonate
zuvorinTextformanzukündigen(§556cAbs.2BGB).Der
notwendige InhaltderUmstellungsankündigungwird in
§11Abs.2WärmeLVgeregelt.Siemussinformierenüber:
• dieArtderzukünftigenWärmelieferungwiez.B.Block-
heizkraftwerkoderKWK-Anlage,Brennstoffart,
• dievoraussichtlicheEnergieeinsparung,
• denKostenvergleich,
• dengeplantenZeitpunktderUmstellung,
• denvereinbartenWärmepreisund
• dieRegelungenzurPreisänderungimWärmeliefe-
rungsvertrag.
BeiderVertragsschließungmiteinemEnergiedienstleister
solltedieerforderliche Unterstützung bezüglich derBe-
richts-undInformationspflichtengeklärtwerden.
Stromlieferung an Mieter und Eigentümer
DerimBHKWerzeugteStromkannrelativunkompliziertzur
AllgemeinstromversorgungdesGebäudesgenutztoder in
dasNetzderallgemeinenVersorgungeinspeistwerden.Al-
ternativbestehtauchdieMöglichkeiteinerStrombelieferung
von Mietern bzw. Eigentümern innerhalb des Gebäudes,
dabeisindeineReihevonPflichtenzubeachten.
§ 3 ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ: BEGRIFFSBESTIMMUNGEN
24 KundenGroßhändler,LetztverbraucherundUnternehmen,dieEnergiekaufen,
24a KundenanlagenEnergieanlagenzurAbgabevonEnergie,diea)sichaufeinemräumlichzusammengehörendenGebietbe-finden,b)miteinemEnergieversorgungsnetzodermiteinerErzeu-gungsanlageverbundensind,c)fürdieSicherstellungeineswirksamenundunverfälschtenWettbewerbsbeiderVersorgungmitElektrizitätundGasun-bedeutendsindundd)jedermannzumZweckederBelieferungderangeschlosse-nenLetztverbraucherimWegederDurchleitungunabhängigvonderWahldesEnergielieferantendiskriminierungsfreiundunentgeltlichzurVerfügunggestelltwerden.
24b Kundenanlagen zur betrieblichen Eigenversorgung EnergieanlagenzurAbgabevonEnergie,diea)sichaufeinemräumlichzusammengehörendenBetriebsge-bietbefinden,b)miteinemEnergieversorgungsnetzodermiteinerErzeu-gungsanlageverbundensind,c)fastausschließlichdembetriebsnotwendigenTransportvonEnergieinnerhalbdeseigenenUnternehmensoderzuverbun-denenUnternehmenoderfastausschließlichdemderBestim-mungdesBetriebsgeschuldetenAbtransportineinEnergie-versorgungsnetzdienenundd)jedermannzumZweckederBelieferungderansieange-schlossenenLetztverbraucherimWegederDurchleitungunab-hängigvonderWahldesEnergielieferantendiskriminierungs-freiundunentgeltlichzurVerfügunggestelltwerden.
25 Letztverbraucher NatürlicheoderjuristischePersonen,dieEnergiefürdeneigenenVerbrauchkaufen.AuchderStrombezugderLadepunktefürElektromobilestehtdemLetztverbrauchimSinnediesesGesetzesunddenaufGrunddiesesGesetzeserlas-senenVerordnungengleich.
20 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
§ 5 ENERGIEWIRTSCHAFTSGESETZ: ANZEIGE DER ENERGIEBELIEFERUNG
Energieversorgungsunternehmen,dieHaushaltskundenmitEnergiebeliefern,müssendieAufnahmeundBeendigungderTätigkeitsowieÄnderungenihrerFirmabeiderRegulierungs-behördeunverzüglichanzeigen;ausgenommenistdieBelie-ferungvonHaushaltskundenausschließlichinnerhalbeinerKundenanlageodereinesgeschlossenenVerteilernetzesso-wieübernichtaufDauerangelegteLeitungen.
DieallgemeineAnzeigepflichtfürEnergieversorgungsunternehmen
nach§5Satz1EnWG,dieHaushaltskundenmitEnergiebeliefern,
entfälltbeiMieterstromlieferanten,solangedererzeugteStrom
ausschließlichinnerhalbeinerKundenanlage(d.h.nichtüberdas
NetzderallgemeinenVersorgung)verbrauchtwird.
AuchdieGenehmigungspflichtzumNetzbetriebnach§4EnWG
kann inKundenanlagenentfallen.Diessetztvoraus,dasskeine
NetznutzungsgebührenverlangtwerdenundfürLetztverbraucher
diefreieWahlmöglichkeitdesEnergielieferantengewahrtbleibt.
FürdenerzeugtenStromgibtes–imGegensatzzurWärme–keine
AbnahmepflichtdurchdieMieter,dasheißt, jederMieterkann
seinenStromversorgerfreiwählen.DerBetreiberdesBHKWschließt
mitdemStrombeziehereinenStromliefervertrag.Dieser regelt
nebendemStrompreisdieAbrechnungs-undZahlungsmodalitä-
ten,Haftungszuständigkeiten,KündigungsfristensowieVerbrau-
cherschutzbestimmungen.
6 Das Mini-BHKW im Mehrfamilienhaus
BeiderEnergiebelieferungvonHaushalts-
kundensinddabeieineReihevonVorgaben
gemäߧ41EnWGeinzuhalten.Insbeson-
deresindumfangreicheAufklärungs-und
WarnpflichtenimInteressedesVerbraucher-
schutzes zu erfüllen und verschiedene
Zahlungsmöglichkeitenanzubieten.
AuchdieRechnungenfürEnergielieferungen
an Letztverbraucher müssen gemäß § 40
EnWGbestimmteAnforderungenerfüllen.
Dies gilt auch bei einer Belieferung von
LetztverbraucherninnerhalbeinerKunden-
anlage.SomüssenderartigeRechnungen
einfachundverständlichsein,zudemmüs-
sendieRechnungeneineReihevonweiteren
Informationenenthalten.
DiePflichtenfürEnergieversorgungsunter-
nehmenbzw.Stromlieferantennachdem
EnWGstellenerheblicheAnforderungenan
dieVerträge,RechnungenundWerbemate-
rialienfürLetztverbraucher. IhreErfüllung
verlangt spezielle energiewirtschaftliche
undjuristischeKompetenzen.PrivatenAn-
lagenbetreibern,Hausbesitzernundwoh-
nungswirtschaftlichenUnternehmenemp-
fiehltsichdazuinderRegeleineKooperati-
onmitspezialisiertenBeratungsunterneh-
menundDienstleistern.
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 21
7 Die EEG-Umlage bei Stromlieferung und Eigenverbrauch
DerVerbrauchvonelektrischerEnergiewirdnachdemGesetz
zumAusbauerneuerbarerEnergien(Erneuerbare-Energien-
Gesetz–EEG)miteinerUmlagebelastet.DieEEG-Umlage
istvom(denLetztverbraucherbeliefernden)Stromversorger
(bzw.BHKW-Betreiber)andenÜbertragungsnetzbetreiber
zuentrichten.MitderNovelledesEEG2014wurdedieUm-
lagepflichterstmals(zumindestanteilig)auchaufEigener-
zeugerausgeweitet.
DieHöhederEEG-UmlagefürdasFolgejahrwirdjedesJahr
zum15.OktobervondenÜbertragungsnetzbetreiberner-
mitteltundveröffentlicht.DieEEG-Umlagefürnichtprivi-
legiertenLetztverbraucherabsatzbeträgtfürdasJahr2018
6,792ct/kWh.
Veröffentlichung der Berechnung der EEG-Umlage.www.netz transparenz.de
EEG-Umlage für Eigenversorgung EEG-Umlage
MitderderEEG-Novelle2014wurdeeineanteilige
BeteiligungauchfürEigenerzeugeranderallgemei-
nenEEG-Umlageeingeführt,wobeifürsehrkleine
AnlageneineBagatellgrenzegilt.FürneueAnlagen
aufBasiserneuerbarerEnergienundeffizienterKraft-
Wärme-Kopplung(KWK)giltseitdem01.01.2017ein
reduzierterBetragvon40%(dasentspricht2018:
2,7168ct/kWh).
Anlagen,diebereitsvordem1.8.2014 zurEigen-
stromerzeugung in Betrieb genommen wurden,
genießenBestandsschutzundbleibenvonderEEG-
Umlage ausgenommen, solange keine größeren
Änderungenvorgenommenwerden(odereinEigen-
tümerwechselstattfindet).Achtung:WerdenDritte,
beispielsweise weitereBewohnerundMieterdes
Gebäudes,mitStrombeliefert,istfürdiesenAnteil
dievollständige(100%)EEG-Umlagefällig.
WennalsEigenverbraucherdieauf40%reduzierte
EEG-Umlage(§61bEEG2017)inAnspruchgenommen
wird,solltebeachtetwerden,dassdieseinePersoneni-
dentitätvonLetztverbraucherundErzeugervoraus-
setzt.Eigentümergemeinschaftenwerdengewöhnlich
beanstandet.DerVerbraucherdesStromsmussgleich-
zeitigBetreiberderErzeugungsanlagesein.Weitere
BedingungensindeineHocheffizienzderKWK-Anlage,
ein unmittelbarer räumlicher Zusammenhang von
VerbrauchundStromerzeugungsanlage(d.h.Strom
wirdnichtdurchdasNetzgeleitet)sowieeine(mess-
technische) Zeitgleichheit von Erzeugung undVer-
brauch.
DiemöglicheAbrechnungderEEG-Umlageistbereits
beiderAuswahldesMesskonzepteszubeachtenund
frühzeitigmitdemNetzbetreiberabzustimmen.Be-
treibervonStromerzeugungsanlagen,dieselbster-
zeugtenStromverbrauchen,solltensichmit ihrem
Netzbetreiber inVerbindung setzen, um ihre EEG-
UmlagepflichtenzuklärenundihreMitteilungspflich-
tenrechtzeitigzuerfüllen.
22 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
Stromlieferung an Dritte Strom,derausAnlagenzurdezentralen
StromerzeugunganDrittegeliefertwird,istinvollemUmfangEEG-um-
lagepflichtig(§60EEG2017).Diesgiltauch,wennderTransportdesStroms
innerhalbeinerKundenanlageerfolgtundaufeineInanspruchnahmedes
öffentlichenVerteilnetzesverzichtetwird.EineWeiterberechnungder
EEG-UmlagedurchdenStromversorgerandenLetztverbrauchermuss
vertraglichvereinbartwerden,wasdergängigenPraxisentspricht.
Melde- und Nachweispflichten
SowohlfürNeuanlagenalsauchfürBestandsanlagen
gibtesMelde-undNachweispflichten,diesowohl
EigenversorgeralsauchAnlagenmitDrittbelieferung
betreffen.DiesesindimEEGgeregeltundjeweilsbis
zum28.FebruardesFolgejahreszuerfüllen.Diese
Informationspflichten bestehen gegenüber dem
örtlichenVerteilnetzbetreiber.BeiLieferunganDritte
bestehteineMelde-undNachweispflichtzum31.Mai
(vgl.§74aEEG2017).
Mitteilungspflicht gegenüber dem Netzbetreiber
Eigenversorgerund„sonstigeselbsterzeugende
Letztverbraucher“ sind dazu verpflichtet, dem
zuständigenNetzbetreiberdiefüreineordnungs-
gemäßeAbwicklungderEEG-Umlage-Erhebung
erforderlichenInformationenmitzuteilen.Fürdie
ErhebungderEEG-UmlageaufEigenversorgung
istgrundsätzlichderörtlicheAnschlussnetzbetrei-
berzuständig,imÜbrigenderÜbertragungsnetz-
betreiber(§61iEEG2017).
MitdemNetzbetreiberistinsbesonderezuklären,
obgrundsätzlicheineEEG-Umlagepflichtbesteht
und ob eine Ausnahmeregelung die Zahlungs-
pflichtanteiligodervollständigentfallenlässt.Das
giltauchfürPersonen,diedavonausgehen,dass
in ihremFalldieEEG-Umlagepflichtvollständig
entfällt.SiemüssendemNetzbetreiberebenfalls
zumindestdienotwendigenBasisangaben(ein-
schließlichzwischenzeitlichen, relevanterÄnde-
rungen)mitteilenunderforderlichenfallsdarlegen,
dassdieAusnahmevoraussetzungenvorliegen.
Darüberhinaussindumlagepflichtigeundumlage-
freieStrommengenjährlichmitzuteilen.DieFristfür
dieMitteilungandenNetzbetreiberfürdasjeweili-
geAbrechnungsjahristder28.02.desFolgejahres.
7 Die EEG-Umlage bei Stromlieferung und Eigenverbrauch
DiegesetzlichenRegelungenzurEEG-UmlagepflichtkönnenimDetail
sehrkompliziertseinundinderPraxiszahlreicheFragenaufwerfen.Ein
zusätzlicherLeitfadenderBNetzAzurEEG-Umlagepflichtbeider
Eigenversorgungsollhelfen:LeitfadenzurEigenversorgung.
Seit1.Januar2018mussteaufgrunddernichterzieltenEini-
gungzwischenderBundesregierungundderEU-Kommissi-
onfürdenKWK-StromausKWK-Neuanlagen,derselbstgenutzt
wirdundfürdenbishereineEEG-UmlageinHöhevon40%anfiel,
dievollständigeEEG-Umlage(6,792ct/kWhin2018)andenStromnetz-
betreiberabgeführtwerden.GrundhierfürwardieWeigerungderEuro-
päischenKommission,diezum31.12.2017auslaufendebeihilferechtliche
Genehmigungzuverlängern.InzwischenwurdeeineAnschlussregelung
vereinbart,nachderkleineKWK-Anlagen(bis1MWel)weiterhindenre-
duziertenEEG-Umlagesatzvon40%aufeigenverbrauchteStrommengen
entrichtenmüssen.DieRegelunggiltauchrückwirkend,sodasszuviel
gezahlteEEG-Umlageerstattetwird.
Bagatellgrenze
Nachdersog.„Kleinanlagenregelung“istStromausStromerzeugungs-
anlagenmiteiner installiertenLeistungvonmaximal10kWbiszu
einemEigenverbrauchvon10MWh/avonderEEG-Umlagebefreit
(§61aEEG2017).InderPraxiskönnenvondieserAusnahmeregelung
KWK-Anlagenbis5kWeloderMini-BHKWmitgeringenLaufzeitenoder
geringemEigenverbrauchsanteil(z.B.AllgemeinstrombeiWohnungs-
eigentümergemeinschaften) profitieren. Größere Mini-BHKW mit
normalerAuslegung (Betriebszeiten)überschreitenregelmäßigdie
Bagatellgrenze.BeispielsweiseerzeugteinMini-BHKWmit8kWel,ei-
nemEigenverbrauchsanteilvon50%undeinerLaufzeitvon4.000h/a
jährlich32MWh,vondenen16MWhselbstverbrauchtwerden.Die
Bagatellgrenzevon10MWh/agiltzugleichalsFreibetrag,umdensich
diejährlichgeschuldeteEEG-Umlagereduziert.
www.bundesnetz agentur.de
>ElektrizitätundGas>ErneuerbareEnergien
>Eigenversorgung
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 23
Seit dem Abrechnungsjahr 2017
sindElektrizitätsversorgungsunter-
nehmen, stromkostenintensive
Unternehmen,Eigenversorgerund
sonstige Letztverbraucher nicht
mehr zur jährlichen Mitteilung
gegenüberderBundesnetzagentur
verpflichtet.DiebisherigeVerpflich-
tungwurdedahingehendgeändert,
dasssolcheMarktteilnehmernun-
mehr lediglichaufVerlangender
BundesnetzagenturDateninelek-
tronischerFormvorlegenmüssen
(§76EEG).
www.bundes netzagentur.de
Geänderte Mitteilungspflicht gegenüber der Bundesnetzagentur (BNetzA)
Die Formulare zur Meldung finden sich auf der Web- site der BNetzA.
Strom von einem
EltVU1
geliefert
Letzt-verbrauchvon Strom
Selbst-erzeugter
Letzt-verbrauch
Strom nichtvon einem
EltVU1
geliefert
Stromlieferung§ 60 Abs. 1 EEG
Eigenversorgung§ 3 Nr. 19 und
§ 61 Abs. 1 Nr. 1 EEG
Sonstiger selbsterzeugter Letztverbrauch
§ 61 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Sonstiger selbsterzeugter Letztverbrauch**
§ 61 Abs. 1 Nr. 2 EEG
Mitteilungspflichtig ist der Letztverbraucher
Frist 28.2. eines Jahres• Mitteilung an zuständigen Netzbetreiber > Vom Netzbetreiber vorgesehener Meldeweg
Frist 31.5. eines Jahres• Mitteilung an zuständigen Übertragungsnetzbetreiber > Vom Netzbetreiber vorgesehener Meldeweg
Mitteilungspflichtig ist das EltVU
* EltVU = Elektizitätsversorgungsunternehmen auch als Stromlieferant bezeichnet.** z. B. unmittelbare Beschaffung des selbstverbrauchten Stroms an einer Strombörse oder mittels OTC-Gesellschaften über den eigenen Bilanzkreis des Letztverbrauchers oder spezielle Konstellationen einer Belieferung im Ausland
Mitteilungspflichten im Rahmen der Endabrechnung für das Vorjahr für die verschiedenen Formen der Stromvergütung
AusgenommenvonderMitteilungspflichtgegenüberderBundes-
netzagentur sind BetreibervonStromerzeugungsanlagen,bei
denensichergestelltist,dassderinderStromerzeugungsanlage
erzeugteStromvomBetreiberderStromerzeugungsanlagenicht
selbstverbrauchtwird(auchnichtanteilig).Diesbetrifft insbe-
sondere klassische Konstellationen einerVolleinspeisung, bei
denenderAnlagenbetreiberseinenerzeugtenStromnichtselbst
verbraucht,sondernvollständigindasNetzeingespeist(auchbei
kaufmännisch-bilanziellerEinspeisung)wird.Ebenfallsvonden
MitteilungspflichtenausgenommenistdieEigenversorgungmit
StromaussehrkleinenBHKW(stromerzeugendenHeizungen)
miteinerinstalliertenLeistungvonhöchstens1kW.
Weitere Informationen zu den Mitteilungspflichten und den Darlegungs- und Beweislasten finden sich im: Leitfaden zur Eigenversorgung der BNetzA.
24 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
8 Einrichtung und Betrieb von Messsystemen
Messstellenbetrieb
FüreinenordnungsgemäßenBetriebeinesMini-BHKW
isteserforderlich,dievomBHKWerzeugteStrommenge,
dieeingespeisteStrommenge,dieausdemNetzbezoge-
neZusatz-undReservestrommengeunddieggf.selbst
verbrauchte oder an Dritte gelieferte Strommenge zu
erfassen.FürdieBeanspruchungderEnergiesteuerentlas-
tungistzudemeineErfassungdesvomBHKWverbrauch-
tenGaseserforderlich,dafürden imSpitzenlastkessel
verheizten Brennstoff keine Energiesteuerentlastung
gewährtwird.
DerMessstellenbetriebumfasstdenEinbau,denBetrieb
unddieWartungvonMesseinrichtungen.SeitInkrafttre-
tendesMessstellenbetriebsgesetzes(MsbG)obliegtdiese
AufgabeinderRegeleinemprofessionellenMessstellen-
betreiber.DieRolledesgrundzuständigenMessstellenbe-
treibersübernimmtinderRegelderBetreiberdesörtlichen
Verteilnetzes. (DiejenigenVerteilnetzbetreiber, die die
Rolle„grundzuständigerMessstellenbetreiber“ (gMSB)
übernehmenmöchten,müssendiesbiszum30.06.2017
beiderBundesnetzagenturschriftlichanzeigen.)
6 h 12 h 18 h 20 h 22 h 24 h0
Leistung in kW
2
6
4
Stromverbrauch
StrombezugStrombezug
Strombezug
Netzeinspeisung (üblicher Preis)Stromerzeugung
Stromganglinie und BHKW-Stromerzeugung in einem Mehrfamilienhaus
ImBereichdesMesswesensistindenletztenJahreneineLibe-
ralisierungerfolgt.BHKW-Betreiberkönnendaheraucheinen
freienMessstellenbetreiberbeauftragenodersichselbstals
Messstellenbetreiberbetätigen,sofernsiediedamitverbunde-
nenAnforderungeneinhalten. FüreinenMessstellenbetrieb
durchdenBHKW-Betreiberschließtdiesermitdemgrundzu-
ständigenMessstellenbetreiber einen„Messstellenbetreiber-
rahmenvertrag“.
DieAnforderungenanZählerplätzeimNiederspannungsnetzsind
in der AnwendungsregelVDE-AR-N 4101 „Anforderungen an
ZählerplätzeinelektrischenAnlagenimNiederspannungsnetz“
sowieinderVDE-AR-N4105„ErzeugungsanlagenamNiederspan-
nungsnetz“definiert.Inden„TechnischenAnschlussbedingun-
gen“(TAB)desjeweiligenNetzbetreiberskönnenunterUmstän-
denzusätzlicheAnforderungenfestgelegtsein,diefüreinesiche-
reundstörungsfreieVersorgungerforderlichseinmüssen.
UmunnötigeKomplikationenzuvermeiden,istesratsam,sich
bereitsimVorfeldmitdemNetzbetreiberdarüberzuverständi-
gen,werdenMessstellenbetriebzukünftigübernimmt.
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 25
Unterzähler MesstechnischeErfassungderStromdirektlieferung
ErfolgteineDirektlieferungdeserzeugten
KWK-StromesanLetztverbraucherinnerhalb
einerKundenanlagemiteinereigenenAb-
rechnung(beispielsweiseMieterstrom),ist
eineErfassungüberStrom-Unterzähler(ZN1
bisZNn)erforderlich.DieUnterzählersind
aucherforderlich,umdieausdemNetzbe-
zogenenStrommengenüberdas„Summen-
zählermodell“bilanziell zu ermittelnund
abzurechnen. Das Summenzählermodell
ermöglichteineAbrechnungübervirtuelle
ZählpunkteandenUnterzählern.DieAbrech-
nungerfolgtnachAblaufdesAbrechnungs-
jahresodernachLieferende.Deshalbmüssen
nebenturnusmäßigen,manuellenAblesun-
genauchbeiMieterwechselbzw.Kunden-
wechsel die beteiligten Zähler abgelesen
werden(sieheKapitelMehrfamilienhäuser).
Erzeugungszähler MesstechnischeErfassungderKWK-Stromerzeugung
Die für den KWK-Zuschlag maßgebliche
NettostromerzeugungdesBHKWistmittels
einesErzeugungszählers (Z3)zuerfassen.
Obwohl einige Hersteller abWerk einen
geeichtenHutschienenzählerinstallieren,ist
fürdieErzeugungsmessungdieErrichtung
eineseigenen3-Punkt-Zählerplatzes inei-
nemZählerschrankzuempfehlen,danur
wenigeMessstellenbetreibereineMessung
mittelsHutschienenzählerakzeptieren.So-
weitkeineandereRegelunggetroffenwird,
übernimmtdergrundzuständigeMessstel-
lenbetreiberdenBetriebderMesseinrich-
tung.
Einspeisezähler MesstechnischeErfassungderEinspeisungunddesBezugs
Der2-Richtungszähler(Z1/2)isteinBezugs-
und Einspeisezähler in einem Gehäuse.
InsbesonderebeidenelektronischenEinspei-
sezählernsolltenAnlagenbetreiberundIns-
tallateuredaraufachten,phasensaldierende
Zählereinzusetzen.Diesearbeitenäquiva-
lentzudenFerraris-Zählern.DerEigenver-
brauch kann sich sonst für Betreiber von
Klein-BHKWsignifikantreduzieren.Saldie-
rendeZählersindmitdemVermerk„Regis-
trierungwieMode2“aufdemTypenschild
(bzw.imDisplay)gekennzeichnet.
26 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
8 Einrichtung und Betrieb von Messsystemen
(1)DerNetzbetreiberistverpflichtet,diefürdenNachweisdesinderKWK-AnlageerzeugtenunddesindasNetzderallgemeinenVersor-gungeingespeistenKWK-StromsrelevantenMessstellenaufKostendesBetreibersderKWK-Anlagezubetreiben,soweitnichteineander-weitigeVereinbarungnachSatz2getroffenwordenist.FürdenMessstellenbetriebzurEr-fassungerzeugtenundderindasNetzeinge-speistendereingespeistenStrommengesinddieVorschriftendesMessstellenbetriebsgeset-zesanzuwenden.AbweichendvonSatz2kannanstellederBeauftragungeinesDrittennach§5Absatz1desMessstellenbetriebsgesetzesderBetreibereinerKWK-AnlagedenMessstel-lenbetriebauchselbstübernehmen;fürihngel-tendannallegesetzlichenAnforderungen,diedasMessstellenbetriebsgesetzaneinenDrittenalsMessstellenbetreiberstellt.(….)
§ 14 KWKG „MESSUNG VON KWK-STROM UND NUTZWÄRME“
(2)Anschlussnehmer,inderenKundenanlagenach§3Nummer24aoderNummer24bdesEnergiewirt-schaftsgesetzesinderjeweilsgeltendenFassungStromausKWK-Anlageneingespeistwird,habenAn-spruchaufeinenabrechnungsrelevantenZählpunktgegenüberdemjenigenNetzbetreiber,andessenNetzihreKundenanlageangeschlossenist.Wirdda-beiStromanLetztverbraucherdurchDrittegeliefert,findeteineVerrechnungderZählwerteüberUnter-zählerdurchdenNetzbetreiberstatt;fürdieUnter-zähleristAbsatz1Satz2und3entsprechendanzu-wenden.EineVerrechnungvonLeistungswerten,diedurchstandardisierteLastprofilenach§12Absatz1derStromnetzzugangsverordnunginderjeweilsgel-tendenFassungermitteltwerden,mitLeistungswer-tenauseinerregistrierendenLastgangmessungisthierbeizulässig,soweitenergiewirtschaftlicheodermess-undeichrechtlicheBelangenichtentgegenste-hen.
Intelligente Messsysteme
ImGegensatzzuherkömmlichenStromzäh-
lernsollenintelligenteMesssysteme(Smart-
Meter)denStromverbrauchfürEndverbrau-
cher(undErzeuger)transparentmachen.
Auf Grundlage des MsbG soll für BHKW-
Betreiber mit einer installierten Leistung
über7kWeldieVerwendungeines„Smart-
Meters“erforderlichwerden.DasMsbGsieht
einlangfristigesRolloutübermehrereJahre
vor.DiesererfordertdieEinhaltungdefinier-
ter Kostengrenzen und ein Angebot BSI-
zertifizierterGerätemehrererHersteller.Bis
das BSI (Bundesamt für Sicherheit in der
Informationstechnik)die„TechnischeMög-
lichkeitdesEinbausvonintelligentenMess-
systemen“festgestellthat,dürfenUnterneh-
menkonventionelleMesssystemeverbauen
undbiszu8Jahrenutzen.Derverpflichtende
EinbauderintelligentenMesssystemewird
frühestens2018erwartet.
Messkonzepte für Eigenerzeugungsanlagen
UnterBerücksichtigungdergesetzlichenAnforderungenkönnen
imEinzelfallverschiedeneMesskonzepterealisiertwerden.Die
AuswahldesMesskonzeptesliegtgrundsätzlichbeimAnlagen-
betreiberundhängtvondergewähltenVergütungsowievon
denzurErfassungderEEG-UmlagenotwendigenMessdaten
ab.StandderTechnikisteineLösungmiteinem2-Richtungs-
zähler(fürBezugundEinspeisung),einemErzeugungszähler
undggf.UnterzählerfüreinzelneVerbraucherstellen.
FürdieGewährungderreduziertenEEG-Umlagefüreigener-
zeugten und selbstverbrauchten Strom (§ 61h EEG) muss
messtechnischnachgewiesenwerden, dassVerbrauch und
Erzeugungzeitgleicherfolgtsind.SofernderBHKW-Betreiber
dereinzige(Eigen-)Verbraucherist,kanndieserNachweisdurch
eineeinfacheMessungundVerrechnungmittelsStandardlast-
profilzählern(SLP-Zähler)erfolgen.Werdeninnerhalbderglei-
chenKundenanlageauchDrittemitStromversorgt,wirdfür
diesenNachweiseineregistrierteLeistungsmessung(RLM)von
ErzeugungundEigenverbrauchodereinEinsatz intelligenter
Messsysteme(SmartMeter)erforderlich.
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 27
Messeinrichtungen für Gas
Die Bestimmung der Brennstoffmenge
(Erdgas),dieimBHKWeingesetztwurde,
wirdinsbesonderebenötigtfür:
• denAntragauf
Energiesteuerentlastung
• dieErfassungundUmlage
vonBetriebskostendesBHKW
• dieBestimmungdes
BHKW-Nutzungsgrades
DieBestimmungderGasmengekannmess-
technischübereinengesondertenGaszäh-
lererfolgenoderhilfsweiserechnerisch.Um
dieUnsicherheitenderMessungmöglichst
gering zu halten, empfiehlt es sich, den
BrennstoffverbrauchvonKWK-Einheitund
Zusatzheizgerätmöglichstgetrenntzuer-
fassen.
§ 98 ENERGIESTV „STEUERENTLASTUNG FÜR DIE STROMERZEUGUNG UND DIE GEKOPPELTE ERZEUGUNG VON KRAFT UND WÄRME, ALLGEMEINES“
(1)ZurErmittlungderentlastungsfä-higenMengensinddiezurStromer-zeugungoderzurgekoppeltenErzeu-gungvonKraftundWärmeeinge-setztenEnergieerzeugnisseunddieweitereneingesetztenBrennstoffeundHilfsenergiezumessen.Daszu-ständigeHauptzollamtkannaufAn-tragandereErmittlungsmethodenzulassen,wenndiesteuerlichenBe-langenichtbeeinträchtigtwerden.
Der Einbau intelligenterMesssysteme
kann bereits heute freiwillig erfolgen,
beispielsweise,umdieAnlagenfahrwei-
seunddenEigenverbrauchzuoptimie-
ren, denVerbrauchern Messdaten zu-
gänglichzumachenoderdieErfassung
derzeitgleichenEigenverbräuchefürdie
reduzierteEEG-Umlagenachzuweisen.
Zudem sind die Messstellenbetreiber
verpflichtet,sämtlicheMessstellenmin-
destensmitmodernen(digitalen)Mess-
einrichtungenauszustatten.
BeikleinenAnlagenisthäufigdasZu-
satzheizgerätindieAnlageintegriert,so
dass eine getrennte Erfassung nicht
möglichistunddeswegendierechneri-
sche Ermittlung benötigt wird. Auch
ansonstenwirdbis15kWeinerechne-
rischeErmittlungdesErdgaseinsatzes
alsVereinfachung anstelle von zwei
Gaszählernzugelassen.
Seitdem1. Januar2017dürfennach
demMsbGneueMesseinrichtungenfür
Gasnurnochverbautwerden,wennsie
sichermiteinemSmart-Meter-Gateway
verbundenwerdenkönnen.Gaszähler,
die über eine entsprechende Impuls-
schnittstelleverfügenundmittelsAd-
aptersicherandasSmart-Meter-Gate-
wayangebundenwerden,dürfenwei-
terhinverbautwerden.
28 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
Andere Ermittlungsmethoden
DiezurgekoppeltenErzeugungvonKraft
undWärmeeingesetztenEnergieerzeugnis-
se,fürdieeineSteuerentlastungbeantragt
wird,sindnachderEnergiesteuer-Durch-
führungsverordnungzumessen(§98Ab-
satz1EnergieStV).DaszuständigeHaupt-
zollamt kann auf Antrag andere Ermitt-
lungsmethodenzulassen,wennsteuerliche
Belangenichtgefährdetsind.Als„andere“
Ermittlungsmethode im Sinne von § 98
Absatz1Satz2EnergieStVwurdedieEr-
mittlung der steuerrechtlich relevanten
Mengen nach den Methoden der VDI-
Richtlinie2077zugelassen.Dierechnerische
Ermittlung des Erdgaseinsatzes über die
erzeugteStrommengeunddenelektr.Nut-
zungsgraddesBHKWnachVDI2077(Blatt
3.1)wirdinderRegelbeiBHKWbis15kWel
vondenHauptzollämternakzeptiert.Bei
modulierenden KWK-Anlagen kann der
Jahresnutzungsgrad unter Einbeziehung
dergeleistetenBetriebsstundenauseiner
TabelleoderKurveabgeleitetwerden.
Betriebsstundenzähler
Dieser ist vom Hersteller im Mikro-
BHKWeingebautundgibtAufschluss
überdieBetriebsstunden.InderRegel
ist der Betriebsstundenzähler für die
FestlegungderWartungsintervalleer-
forderlich.Beimodulierendbetriebenen
KWK-Gerätenentsprechendiesenicht
denVolllaststunden,dadieseGerätein
Teillastbetriebenwerden.Betriebsstun-
denzählerkönnenauchhilfsweiseein-
gesetzt werden, um die von Mikro-
BHKWverbrauchtenGasmengenoder
dieerzeugtenKWK-Strommengenab-
zuschätzen.
Hinweis:DieErmittlungder„zuschlags-
berechtigtenVollbenutzungsstunden“
nach dem KWK-Gesetz (KWKG 2017)
erfolgtausdemQuotientenderjährlich
zuschlagsberechtigten KWK-Netto-
stromerzeugung und der maximalen
KWK-Nettostromerzeugung imAusle-
gungszustand.
Messung der Nutzwärmemengen
BetreibervonkleinenKWK-Anlagen(biszu
einerLeistungvon2MW)sindlautKWKG
vonderPflichtzurMessungderNutzwär-
memengen befreit, wenn sie über keine
VorrichtungenzurAbwärmeabfuhrverfü-
genundsomitStrom-undWärmeproduk-
tionnichtentkoppeltwerdenkönnen.Die
MessungderWärmemengekannerforder-
lichwerden,wenndieseGegenstandeines
Liefervertrages ist. Die eichrechtlichen
Vorschriftensinddabeizubeachten(§31
Abs.2desMess-undEichgesetzes„Anfor-
derungenandasVerwendenvonMessge-
räten“).
ELEKTRONISCHE VORSCHRIFTENSAMMLUNG − E-VSF − BUNDES-FINANZVERWALTUNG, AMTSBLATT DES BUNDESMINISTERIUMS DER FINANZENE-VSF-NACHRICHTEN N 09 2014 NR. 29 VOM 31. JANUAR 2014
8 Einrichtung und Betrieb von Messsystemen
(88)FürdieErmittlungderinMikro-KWK-AnlagenmiteinerelektrischenNennleistungbiszu15kWverwendetenEnergieerzeugnissesinddieindenAb-sätzen89bis91dargestelltenBerechnungsmetho-denimSinndes§98Absatz1Satz2EnergieStVzu-lässig,sofernkeinegetrennteMessungderimKWK-ProzessundbeimVerheizeneingesetztenEnergieer-zeugnissemöglichist.DieBerechnungsmethodenbasierenaufdenanerkanntenRegelnderTechnik(VDI-Richtlinie2077);mitihnenkönnendieentlas-tungsfähigenMengenhinreichendgenauermitteltwerden.DieseBerechnungsmodellesindnachder
VDI-Richtlinie2077alsverbindlicheMethodenbeiderwärmetechnischenAbrechnunginWohnhäusernfestgelegtundnurfürgeprüfteAnlagenimSinndes§6Absatz1Nummer5KWKGzulässig.EsbestehenkeineBedenken,dieseBerechnungsmodelledemBe-teiligtenmitzuteilen.AnderevondenBeteiligtenan-gewandteErmittlungsmethodensindanHandderzugelassenenBerechnungsmethodenzuüberprüfen.DieEntscheidungüberalternativeErmittlungsme-thodenfürdiesteuerrechtlichrelevantenBemes-sungsgrundlageninFällenderMikro-KWK-AnlagenobliegtderBFDSüdwest.
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 29
9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW
MitdemBetriebeinerKWK-Anlageentstehensteuerrechtliche
Konsequenzen.NebendenbekanntenSteuerartenUmsatz-und
EinkommensteuermusssichderAnlagenbetreiberauchmit
demBereichderVerbrauchsteuern,respektivederEnergie-und
Stromsteuer,beschäftigen.Wichtig ist,dieunterschiedliche
Bedeutunggleicherund/oderähnlicherBegriffezudifferenzie-
ren,dieimallgemeinenSprachgebrauchsynonymverwendet
werden.So istderumsatzsteuerlicheBegriffdesUnterneh-
mens/Unternehmersnichtmitdemeinkommensteuerlichen
BegriffdesGewerbebetriebs/Gewerbetreibendengleichzuset-
zen.GleichesgiltfürdendurchdieKommunenverwendeten
gewerberechtlichenBegriffdesGewerbebetriebes.
NebenderunterschiedlichenBegriffsdefinitionwerdengleiche
GestaltungenindenunterschiedlichenSteuerartenteilweise
auchunterschiedlichbeurteilt.Dahersolltenichtvonden
FolgeneinerSteuerartaufdieFolgenderanderenSteuerart
geschlossenwerden.
NachderaktuellenVerwaltungsauffassungistimBereichder
Betriebsausgabenzuunterscheiden,obdasBHKWeinGebäu-
debestandteilodereineBetriebsvorrichtungdarstellt.*
Neubau: HandeltessichumdenNeubaueinesGebäudesmit
gleichzeitigemEinbaueinesBlockheizkraftwerks(Herstellungs-
fall),sostelltdasBHKWeinenunselbständigenTeildesGebäu-
desdarunddieimZusammenhangmitderAnschaffungdes
BHKWstehendenKostengehörenzudenHerstellungskosten
desGebäudes.FürdieseAufwendungenistimAnlageverzeich-
niseingesondertesWirtschaftsgutzuerfassenundüberdie
NutzungsdauerdesGebäudes(i.d.R.50Jahre)abzuschreiben.
DiesichergebendeAbschreibungistdanninHöhedesAnteils
dergewerblichenBetätigungalsBetriebsausgabeabzugsfähig.
Bestand:WirdeinebereitsvorhandeneHeizungsanlagedurch
einBHKWersetzt(Renovierungsfall),sohandeltessichsteu-
erlich grundsätzlich um Erhaltungsaufwendungen. Diese
könneninHöhedesAnteilsdergewerblichenBetätigungsofort
alsBetriebsausgabeberücksichtigtwerden.
* Aufgrund einer EntscheidungeinesFinanzgerichts(OFDNieder-sachsenv.15.09.2015-S2240-186-St222/St221)hatdieFinanz-verwaltungdieertragsteuerlicheBehandlung von BHKW erneuterörtertundsichderRechtspre-chungangeschlossen.
Bei dem Betrieb einer KWK-Anlage können bereits vor der
Anschaffung Einkommensteuerzahlungen in die Zukunft
verlagert,VorsteuerbeträgeausAnschaffungundBetrieber-
stattetunddieBelastungdurchdieEnergiesteuerreduziert
werden. Diese Optionen sollten möglichst bereits bei der
Planungberücksichtigtwerden.
Abschreibungszeiten für BHKW
Betriebsvorrichtung:EinBHKWkanndage-
gen eine Betriebsvorrichtung darstellen,
wenndasBHKWdergestaltdenunmittel-
barenbetrieblichenZweckendesGewerbe-
betriebsderStrom-undWärmeerzeugung
dient,dassderallgemeineFunktionszusam-
menhangmitdemGebäudeindenHinter-
grundtritt.EineBetriebsvorrichtungkann
demnachvorliegen,wennbeispielsweise
einseparatesBHKWzurVersorgungeines
Fernwärmenetzes (Betrieb durch einen
Energieversorger)odereinerReihenhaus-
siedlungdient.EineBetriebsvorrichtungist
aberauchgegeben,wennderEinbauvon
einemDritten,alsowederdemEigentümer
desGebäudesnochdemMieter,vorgenom-
menwird(Contracting-Fall).LiegteineBe-
triebsvorrichtung vor, so erfolgt die Ab-
schreibungdesBHKWüberdiebetriebsge-
wöhnlicheNutzungsdauervon10Jahren.
30 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
Energie- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV)
BiszumJahr2019warenAnlagenbetrei-
ber verpflichtet, ihrem zuständigen
Hauptzollamteinmal jährlichdieHöhe
derSteuerbegünstigungenbeiderEner-
giesteuermitzuteilen.Künftigunterlie-
genBetreibererstdanndenAnzeige-oder
Erklärungspflichten,wenndieHöheder
einzelnen Steuerbegünstigung jeweils
einAufkommenvon200.000Eurooder
mehrjeKalenderjahrerreicht.FürBetrei-
ber von kleinen Blockheizkraftwerken
fälltdieseMeldepflichtsomitweg.
9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW
Das für den eigenen Wohnort zuständige Hauptzollamt lässt sich unter www.zoll.de finden. Auch die Anträge auf Steuer- entlastung für die gekoppelte Erzeugung von Kraft und Wärme (Formular-Nr: 1131- 1134) lassen sich hier herunterladen.
www.zoll.de
Die Energiesteuer
DerinKWK-AnlageneingesetzteBrennstoffistbeimEinkaufvom
Versorger mit Energiesteuer belastet (aktuell: 0,55 ct/kWh für
Erdgas).DerAnlagenbetreiberhatdieMöglichkeit,dieseSteuer
ganzoderteilweisebeimHauptzollamtentlastetzubekommen.
HierfüristeinejährlicheAntragstellungerforderlich,diebisspä-
testens zum 31. Dezember des Folgejahres beim zuständigen
HauptzollamtmiteinemamtlichvorgeschriebenenFormularer-
folgenmuss.
EinevollständigeSteuerentlastung istnachdenVorschriftendes
§53aAbs.6(bis31.12.2017:§53a)Energiesteuergesetznurunter
gewissenBedingungenmöglich.HierfürmussderBetreibereiner
KWK-AnlageeinenJahresnutzungsgradvonmindestens70%sowie
dieHocheffizienzderAnlagenachweisen.Zudemmusssichdie
Anlage innerhalbderregelmäßigenAbschreibungszeitbefinden.
DerJahresnutzungsgradistdasVerhältnisdereingesetzten(z.B.
Erdgas)zurerzeugtenEnergie(StromundWärme).DerNachweis
derHocheffizienzkannfürAnlagenbis50kWel regelmäßigmit
HilfederAllgemeinverfügungdesBAFAgeführtwerden,soferndie
Anlagedortgelistetist,anderenfallsisteinSachverständigengut-
achtennötig.
WirddieKWK-Anlage imRahmeneinerModernisierungerrichtet
undwegenErsatzderbisherigenHeizungsanlagealsertragsteuerlich
sofortabzugsfähigerErhaltungsaufwandbehandelt, ist trotzdem
einevollständigeSteuerentlastungfür10Jahremöglich.Esistim
Formular1135(bis31.12.2017:Formular1132)anzugeben,dassfür
dieKWK-AnlagekeineAbsetzungenfürAbnutzungnach§7EStG
erfolgtundauchzukeinerZeitinAnspruchgenommenwurde.
IndenFolgejahrenkanndieEnergiesteueraufdenBrennstoffeinsatz
dannlediglichteilweisenach§53bEnergiesteuergesetzerfolgen
(aktuell:0,442ct/kWhErdgas).AlsVoraussetzunghierfüristledig-
licheinJahresnutzungsgradvonmindestens70%nachzuweisen.
Ab2018wirdeinevollständigeSteuerentlastungfürhocheffizien-
teKWK-Anlagenzukünftignurnochabzüglichdarüberhinausge-
währterstaatlicherInvestitionsbeihilfen(wiedasMini-KWK-Impuls-
programm)gewährt. IndiesenFällenkanndieBeantragungeiner
teilweisenEnergiesteuerentlastungsinnvollsein,dieebenfallsfürdie
gesamteNutzungszeitinAnspruchgenommenwerdenkann.
FürBrennstoffzellen-BHKWistdieEnergie-
steuerentlastung nach § 47 Abs. 1 Nr. 3
Energiesteuergesetzzubeantragen,da in
derBrennstoffzelleeineelektrochemische
Reaktionstattfindet.DafüristdasFormular
1103zuverwenden.EineAnrechnungvon
Investitionsbeihilfenfindethiernichtstatt.
DiekonkretenMöglichkeitendersteuerli-
chenBehandlungsindimEinzelfallmitdem
Steuerberater und dem Finanzamt bzw.
Hauptzollamtzuklären.
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 31
Die Stromsteuer
DieStromsteueristeinebundesgesetzlich
geregelteVerbrauchsteuer.Stromverbrauch
(„dieEntnahmevonStromausdemVersor-
gungsnetz“)unterliegtdabeiregelmäßigder
Stromsteuer.FüreinenStromverbrauchim
direktenUmfeldzurErzeugunginkleinen
Anlagenbis2MWelgeltenAusnahmerege-
lungen.Somitwird fürdenStrom,der in
einemkleinenBHKWerzeugtwirdunddi-
rektvomBetreiberoderaberauchimRah-
menvonMieterstrommodellenverwendet
wird,keineStromsteuerfällig.DerUmkreis,
indemdieEntnahmevonStromsteuerfrei
erfolgenkann, liegtnachVorgabederFi-
nanzverwaltungbei4,5km(§12bAbs.5
StromStV).
www.zoll.de>Fachthemen
>Steuern>Verbrauchsteuern
>Strom
Weitere Informationen zur Versorgererlaubnis
DerBetreibereinerKWK-Anlage,derdener-
zeugtenStrom(auch)anDritteliefert(z.B.
Mieterstrom)giltimStromsteuergesetzals
Versorger. Damit wird eine Beantragung
einersogenanntenVersorgererlaubnisbeim
Hauptzollamtnotwendig (§4StromStG).
AufgrundderErlaubniswirdderdurchden
BHKW-BetreiberausdemNetzderallgemei-
nenVersorgungbezogeneStromnichtmehr
mitStromsteuerberechnet.Gegenüberdem
HauptzollamtistdamitderBHKW-Betreiber
(derMieterstromlieferant) fürdieAbrech-
nungderStromsteuerverantwortlich.Bei
derAnmeldungundAbrechnungdesAnla-
genbetreibersisti.d.R.derStrommiteiner
Stromsteuer zu belasten, der als Zusatz-
stromausdemNetzderallgemeinenVer-
sorgungbezogenwird.DerinderKWK-An-
lageerzeugteund imräumlichenZusam-
menhang verwendete Strom unterliegt
keinerStromsteuerbelastung.
Aufgrundderbeantragtenstromsteuer-
lichenVersorgererlaubnismussbiszum
31.MaidesFolgejahresdieStromsteuer
beimzuständigenHauptzollamteinge-
reicht und die hieraus entstehende
Steuerbiszum25.Junibeglichenwerden.
BereitsgeleisteteVorauszahlungenwer-
dengegengerechnet.
32 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW
*vgl.UrteildesBundesfinanzhofs–BFHvom18.Dezember2008VR80/07,BFHE225,S.163,BStBlII2011,S.292undUrteilvom12.12.2012,XIR3/10.AuchderEuropäischeGerichtshofbestä-tigtedieRechtslagemittlerweile(Rs.C–219/12).
Die Umsatzsteuer
BeidemBetriebeinesBHKWwirddererzeugteStrom
gewöhnlich zumindest teilweise undregelmäßig
gegeneinEntgeltindasNetzderallgemeinenVer-
sorgungeingespeist.DieseEinspeisungführtzur
BegründungdesStatusalsumsatzsteuerlicherUn-
ternehmer*.DieseFolgetrittfürBetreibervonBHKW
inMehrfamilienhäusernein,aberauchderBetrieb
einerKWK-AnlageineinemselbstbewohntenEin-
familienhausistinderRegelumsatzsteuerlichrele-
vant.FürdieumsatzsteuerlicheEinordnungistdie
EinnahmeerzielungsabsichtundnichtdieGewinn-
situationeinesBHKWentscheidend.
ZurRechnungsstellungandenNetzbetreiberbenö-
tigtderAnlagenbetreibereineSteuernummer.Wer
bislangkeinUnternehmerwar,erhälteineneue
Steuernummer.Diesesollterechtzeitigvorderbe-
absichtigtenRechnungsstellungbeantragtwerden.
Regelbesteuerte Unternehmer Der
Sammelbegriff des Unternehmers
umfasst den Kleinunternehmer und
den regelbesteuerten Unternehmer.
EinregelbesteuerterUnternehmerer-
hältdieVorsteuer(gezahlteMehrwert-
steuer)ausderAnschaffungunddem
AnlagenbetriebdesBHKWdurchden
Vorsteuerabzug erstattet und senkt
dadurchdieInvestitions-undBetriebs-
kosten. Gleichzeitig muss die einge-
nommene Umsatzsteuer an das Fi-
nanzamtabgeführtwerden.Umsatz-
steuerentstehthierbeiausderVergü-
tungdesStromnetzbetreibersfürein-
gespeistenStromsowieausdemals
EigenverbrauchzuerfassendenWert
derselbstgenutztenEnergienStrom
undWärme. Regelbesteuerte Unter-
nehmenmüssenindenerstenbeiden
Jahrennachder Inbetriebnahmeder
KWK-AnlagemonatlicheUmsatzsteu-
§ 19 UMSATZSTEUERGESETZ
BesteuerungderKleinunterneh-mer:(1)DiefürUmsätzeimSin-nedes§1Abs.1Nr.1geschul-deteUmsatzsteuerwirdvonUn-ternehmern,dieimInlandoderindenin§1Abs.3bezeichnetenGebietenansässigsind,nichter-hoben,wennderinSatz2be-zeichneteUmsatzzuzüglichderdaraufentfallendenSteuerimvorangegangenenKalenderjahr17500EuronichtüberstiegenhatundimlaufendenKalender-jahr50000Eurovoraussichtlichnichtübersteigenwird.
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 33
er-Voranmeldungen an das Finanzamt
übermitteln. Spätestens ab dem 3. Jahr
reduziert sich diese Häufigkeit auf das
QuartaloderauchdasganzeJahr.Fürjedes
KalenderjahristzudemeineJahressteuer-
erklärungeinzureichen.
Kleinunternehmer-Regelung Demgegen-
übersiehtdasUmsatzsteuergesetzdiesog.
Kleinunternehmer-Regelungvor,wenndie
BruttoumsätzeimKalenderjahr17.500EUR
nichtüberschreiten.EinKleinunternehmer
darfkeineUmsatzsteuerausweisenundan
das Finanzamt abführen. Entsprechend
entfälltauchderVorsteuerabzug.BeimFi-
nanzamtistlediglichdiejährlicheUmsatz-
steuer-Jahreserklärungabzugeben.Hiersind
dieentsprechendenVorteilebzw.derAuf-
wand gegeneinander abzuwägen. Das Fi-
nanzamterlaubtdaherdieWahl.DieOption
bindetdenUnternehmerfüreinenZeitraum
vonfünfJahren.NachderOptiongeltendie
allgemeinenRegelungendesUmsatzsteu-
ergesetzes (UStG).DerUnternehmerdarf
nundieVorsteuerabziehen,mussUmsatz-
steuer ausweisen und selbst zahlen und
mussUmsatzsteuer-Voranmeldungenund
dieJahreserklärungabgeben.
RegelbesteuerungoderKleinunternehmer
Der Unternehmer kann durch eine sog.
OptionzurRegelbesteuerungnach§19Abs.
2UStGaufdieAnwendungderKleinunter-
nehmerregelungverzichten.Wirdseitens
desBHKW-Betreibersbeabsichtigt,dieAb-
rechnungenunkompliziertundhinsichtlich
der umsatzsteuerlichenVerpflichtungen
einfachzuhalten,solltesichderBetreiber
fürdieKleinunternehmer-Lösungentschei-
den.WerdieVorsteuererstattungwünscht,
umbeispielsweisedieAnschaffungsfinan-
zierungzuverringernunddafürdieAbgabeder
Steuererklärungen inKaufnimmt,solltezur
Regelbesteuerungoptieren.DieEinstufungals
KleinunternehmeroderregelbesteuerterUn-
ternehmerwirktsichnichtaufdieBeurteilung
derTätigkeitbeiderEinkommensteueraus.Bei
KleinunternehmerntauchenjedochdiePositi-
onengezahlte/vereinnahmteUmsatzsteuer/
VorsteuernichtinderGewinnermittlungauf,
dadieseSteuerzahlungenbeiKleinunterneh-
mernnichtanfallen.
UmsatzsteuerlicheBehandlungselbstgenutzter
WärmeundselbstgenutztenStromsDiepriva-
teNutzungvonWärmeundStromisteinem
Umsatzgleichgestellt.DieBemessungsgrund-
lagen der Umsatzsteuer unterscheiden sich
dabei.AkzeptiertwerdengemäßBMF-Schreiben
vom 19.09.2014 bzw. Umsatzsteuer-Anwen-
dungserlassesAbschn.2.5Abs.22Satz8auch
diedurchschnittlichenFernwärmekostendes
Vorjahres,dieausderTabelle„Energiedaten“des
BundesministeriumsfürWirtschaftundEnergie
entnommenwerdenkönnen.DieserAnsatzist
inderRegelgünstigeralsdieSelbstkosten.
DieBemessungsgrundlagebeimVerbrauchdes
selbsterzeugtenStromsergibtsichausderAb-
rechnungmitdemStromnetzbetreiber (siehe
Folgeseite).Dadurch,dassnichtnurdietatsäch-
liche,sondernauchdiefiktiveLieferunganden
Netzbetreiberversteuertwird,wirddamitder
selbstverbrauchteStromindirektmitdemsog.
üblichenPreiszuzüglichdersog.vermiedenen
Netznutzungsentgeltebewertet,wasdeutlich
unterdemMarktpreisfürStromliegt(vgl.ab-
weichendeWertermittlungbeiderEinkommen-
steuer).LeiderweichenjedocheinigeFinanzäm-
tervondieserEinschätzungabundwollenden
HaushaltsstrompreisalsBemessungspreiszu-
grundelegen.
BesonderheitbeiMehrfamilienhäusernMit
der Überlassung von Strom undWärme
erbringtderBetreiberderKWK-Anlage,der
zugleichVermieterdesObjektes ist,eine
Nebenleistung zur eigentlichenVermie-
tung.SoferndieVermietunganPrivatper-
sonenzuWohnzweckenerfolgt, istdiese
nach§4Ziff.12aUStGvonderUmsatzsteu-
erbefreit.DieseBefreiunggiltauchfürdie
Nebenleistungen, also die Lieferung von
Strom undWärme. Da der Betreiber der
KWK-AnlagesomitsteuerpflichtigeUmsät-
ze hat (Vergütung aus der Einspeisung,
eventuellprivateNutzungvonStromund
Wärme)undgleichzeitigsteuerfreieUmsät-
ze erbringt (Vermietung mit Strom- und
Wärmelieferung)müssendieVorsteuerbe-
trägeausderAnschaffungunddemBetrieb
derKWK-Anlageaufgeteiltwerden.Nurder
Teil,derdemsteuerpflichtigenUmsatzanteil
entspricht,istabzugsfähig.
DieOption,sichumsatzsteuerlichalsUn-
ternehmerbestätigenzulassen,kannzwar,
mussabernichtausgeübtwerden.Hierist
derAufwandabzuwägen,wieweitsicheine
UmsatzsteuererklärunggegendieMöglich-
keitdesVorsteuerabzugesrechtfertigt.Das
Umsatzsteuergesetzerlaubtauchfürden
BetreibereinerKWK-AnlageineinemMehr-
familienhausdieobenbeschriebeneKlein-
unternehmerregelung. Somit kann bei
Unterschreitung der Umsatzgrenze von
17.500EURauchderBetreibereinerKWK-
AnlageineinemMehrfamilienhausvonder
VerwaltungsvereinfachungderKleinunter-
nehmerregelungprofitieren.Diesteuerfrei-
enUmsätzebleibenbeiderBeurteilungder
Umsatzgrenzeunberücksichtigt.
34 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
Energiemenge [kWh]
Vergütung[Cent/kWh]
Betrag [Euro]
Erzeugung(Zähler1)
Einspeisung(Zähler2)
Selbstverbrauch
8090
2955
5135
Vergütung für die eingespeiste Energiemenge
EEXBaseloadPreisQ4/2016 2955 2,826 83,51
KWKG-Zuschlagbis50kW 2955 8,00 236,40
VermiedeneNetznutzung 2955 0,468 13,83
Nettobetrag
19%Umsatzsteuer
Bruttobetrag
333,74
63,41
397,15
Vergütung für fiktive Einspeisung des Selbstverbrauchs
EEXBaseloadPreisQ4/2016 5135 2,826 145,12
KWKG-Zuschlagbis50kW 5135 4,00 205,40
VermiedeneNetznutzung 5135 0,468 24,03
Nettobetrag
19%Umsatzsteuer
Bruttobetrag
374,55
71,16
445,71
Rechnungsbetrag für die fiktive Rücklieferung des Selbstverbrauchs
EEXBaseloadPreisQ4/2016 5135 -2,826 -145,12
VermiedeneNetznutzung 5135 -0,468 -24,03
Nettobetrag
19%Umsatzsteuer
Bruttobetrag
-169,15
-32,14
-201,28
Vergütung nach KWKG 2017 641,57
Quartalsabrechnung zwischen BHKW-Betreiber als regelbesteuertes Unternehmen und Stromnetzbetreiber
AusschließlichzurumsatzsteuerlichenBehandlung–un-
abhängigvonderphysischenEinspeisung–wirddie im
BHKWerzeugteStrommengezunächstfiktivdemNetzbe-
treibergeliefert(fiktiveHinlieferung).DievomAnlagenbe-
treiberselbsterzeugteund-verbrauchteMengewirdals
fiktivzurückgeliefertbetrachtet(fiktiveRücklieferung).Bei
derEinkommensteuergiltdieseFiktionderHin-undRück-
lieferungnicht.
BeiallenBHKW-Betreibern/-Unternehmernwirdzunächst
sämtlicherinderKWK-AnlageerzeugterStrom(abzüglich
Eigenverbrauch der Anlage) als in das Netz eingespeist
betrachtetundzumüblichenPreisgemäßKWK-Gesetz
vergütetzuzüglichdesKWK-Zuschlagsnach§7desKWKG
unddervermiedenenNetznutzungsentgelte(vNNE).Dabei
wirdnebenderrealeingespeistenauchdieselbstverbrauch-
teStrommengeals„fiktiveingespeist“betrachtet.Damit
9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW
Umsatzsteuer – Abrechnung mit dem Stromnetzbetreiber
SCHREIBEN DES BUNDESMINISTERIUMS DER FINANZEN AN DIE OBERSTEN FINANZ- BEHÖRDEN DER LÄNDER VOM 14.03.2011:
EinineinEinfamilienhauseingebautesBlockheizkraft-werk,mitdemnebenWärmeauchStromerzeugtwird,derganzoderteilweise,regelmäßigundnichtnurgele-gentlichgegenEntgeltindasallgemeineStromnetzein-gespeistwird,dientdernachhaltigenErzielungvonEin-nahmenausderStromerzeugung…IsteinesolcheAnla-ge–unmittelbarodermittelbar–mitdemallgemeinenStromnetzverbunden,kanndavonausgegangenwer-den,dassderAnlagenbetreibereineunternehmerischeTätigkeitimSinnederSätze1und2ausübt.EineUnter-nehmereigenschaftdesBetreibersderAnlageistgrund-sätzlichnichtgegeben,wenneinephysischeEinspeisungdeserzeugtenStromsnichtmöglichist(z.B.aufgrundunterschiedlicherNetzspannungen),weilhierbeikeinLeistungsaustauschzwischendemBetreiberderAnlageunddemdesallgemeinenStromnetzesvorliegt.
Die Abrechnung des Netzbetreibers
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 35
Energiemenge [kWh]
Vergütung[Cent/kWh]
Betrag [Euro]
Erzeugung(Zähler1)
Einspeisung(Zähler2)
Selbstverbrauch
8090
2955
5135
Vergütung für die eingespeiste Energiemenge
EEXBaseloadPreisQ4/2016 2955 2,826 83,51
KWKG-Zuschlagbis50kW 2955 8,00 236,40
VermiedeneNetznutzung 2955 0,468 13,83
Nettobetrag
19%Umsatzsteuer
Bruttobetrag
333,74
keine
333,74
Vergütung für fiktive Einspeisung des Selbstverbrauchs
EEXBaseloadPreisQ4/2016 5135 2,826 145,12
KWKG-Zuschlagbis50kW 5135 4,00 205,40
VermiedeneNetznutzung 5135 0,468 24,03
Nettobetrag
19%Umsatzsteuer
Bruttobetrag
374,55
keine
374,55
Rechnungsbetrag für die fiktive Rücklieferung des Selbstverbrauchs
EEXBaseloadPreisQ4/2016 5135 -2,826 -145,12
VermiedeneNetznutzung 5135 -0,468 -24,03
Nettobetrag
19%Umsatzsteuer
Bruttobetrag
-169,15
-32,14
-201,28
Vergütung nach KWKG 2017 507,00
Quartalsabrechnung zwischen BHKW-Betreiber als Kleinunternehmer und Stromnetzbetreiber
wirddiegesamteNettostromerzeugungderKWK-
AnlagealszunächstindasNetzeingespeistbehan-
delt,wobeisichdieHöheder jeweiligenKWK-Zu-
schlägeunddieBelastungderEEG-Umlageunter-
scheidet.
BeiregelbesteuertenBHKW-Betreiberngeltendiese
BeträgealsNettobeträge.HieraufistnochdieUm-
satzsteuer (derzeit 19 %) zu berechnen und als
Bruttobetragzuvergüten.
BeiKleinunternehmernwirddemVergütungsbetrag
keineUmsatzsteuerzugeschlagen(Brutto=Netto).
DerStrom,dervomBetreiberselbsterzeugtund
verbrauchtwird,wirdwiederumvomNetzbetreiber
als„fiktiveRücklieferung“angesehenundinRech-
nunggestellt.AuchhierwiederzumüblichenPreis
gemäßKWK-Gesetzsowiezuzügl.dervNNE,jedoch
ohneKWK-Zuschlagberechnet.DerNetzbetreiber
muss als regelbesteuerter Unternehmer bei der
RücklieferungimmerdieUmsatzsteuervonderzeit
19%berechnen.
Bei der verpflichtenden Umsatzsteuermeldung
(regelbesteuerterBetreiber) istdievereinnahmte
sowiediegeleisteteUmsatzsteueranzugeben.
Unterschied regelbesteuerter Unternehmer und Kleinunternehmer am Beispiel einer Quartalsabrechnung des Stromnetzbetreibers mit einem BHKW-Betreiber. In dem Beispiel sind die EEG-Umlage für den Eigenver-brauch und für die Strombelieferung an Dritte, ebenso die Kürzung für Stromerzeugungen während negativer Strompreise nach KWKG 2017 noch nicht berücksichtigt.
36 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
Betriebseinnahmen
FolgendePositionensindalsEinnahmeanzusetzen:
• dieeinmaligeInvestitionszulagedesBAFAausdemMini-KWK-Impulspro-grammdesBMUBsowiealleanderenFörderprogramme(ggf.minderndieseEinnahmendieAfA-Bemessungsgrund-lage,kürzenalsodieBetriebsausgaben)
• derKWK-Zuschlag,derdurchdenNetzbetreiberausgezahltwird
• dieVergütungausderStromeinspei-sungdurchdenNetzbetreiber
• ErlöseausmöglichemStromverkaufanDritteeinschließlichdereingezogenenEEG-Umlage
• dieGutschriftfürdievermiedenenNetznutzungsentgelte
• dieRückerstattungderEnergiesteuerdurchdasHauptzollamt
• derselbstverbrauchteStromausdemBHKW**
• dieselbstentnommeneWärmeausdemBHKW
• erhalteneUmsatzsteuer-Zahlungen
Betriebsausgaben
ImRahmenderEinnahme-Überschuss-RechnungkönnenfolgendePositionenalsAusgabengegengerechnetwerden:
• dielineareAbschreibungnach§7Abs.1EStGaufdieInvestitionenunddenEinbauderAnlageüberzehnbzw.fünfzigJahre
• ggf.Sonderabschreibungennach§7gEStG(FörderungkleinerundmittlererBetriebe)
• KostenderFinanzierung
• diedemBHKWzuzurechnendenGaskosten
• WartungskostenfürdieBHKW-Anlage
• Reparaturkosten
• Schornsteinfegerkosten
• selbstgezahlteUmsatzsteuerundVorsteuer
• dieabgeführteEEG-UmlagefürdenverkauftenStromsowieanteiligfürdenselbstgenutztenStrom
9 Steuerrechtliche Einordnung von Mini-BHKW
* Siehe Abschnitt Umsatzsteuer, Schreiben des Bundesministeriums der Finanzen an die obersten Finanzbehörden der Länder vom 14.03.2011** Der selbstverbrauchte Strom und die selbst ge-nutzte Wärme werden mit den Selbstkosten wie eine Einnahme berücksichtigt.
Die Einkommensteuer
Anders als die Umsatzsteuer knüpft die
EinkommensteuerandieausdemGewer-
bebetrieberzieltenGewinnean.EinGewer-
bebetriebliegtvor,wennausdemBetrieb
derKWK-Anlage imVerlaufder Jahreein
Totalgewinnzuerwarten ist.Anfangsver-
lusteausdemBHKW-BetriebwirddasFi-
nanzamtinderRegelauchberücksichtigen.
GrundsätzlichgehtdasFinanzamtimmer
von der beabsichtigten Gewinnerzielung
aus,derTatbestandderLiebhabereiwurde
bishernursehrseltenherangezogen.*Soll-
tensichalsoauchlangfristigVerlusteaus
demBetriebergeben,könnendiesemitdem
persönlichenEinkommenverrechnetwer-
den.DerGewinndesBHKWistdiepositive
odernegativeSummeallerdasBHKWbe-
treffendenEinnahmenundAusgabenzu-
züglich desWertes der privat genutzten
WärmeunddesprivatgenutztenStroms.
DieErlöseausdemStrom-undWärmever-
kaufsowieZulagennachdemKWK-Gesetz
undZuwendungenausFörderprogrammen
sindgrundsätzlichalsEinkommenanzuge-
ben.HinzukommendiegeldwertenVortei-
leausdereigenenStrom-undWärmever-
wendung.DemgegenüberkönnenAufwen-
dungen,diezurErreichungdieserEinkom-
mensartführen,alsodieimunmittelbaren
Zusammenhang mit dem BHKW-Betrieb
stehen, steuerlich entsprechend geltend
gemachtwerden.
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 37
DIENSTVORSCHRIFT DES BUNDES- MINISTERIUMS DER FINANZEN VOM 20. JANUAR 2014:
Anlagenbegriff:
(3)Brennstoffzellen(G)hingegenwerdenvonden§§3,53,53aund53bEnergieStGnichterfasstundsindin-soweitnichtGegenstanddieserDienstvorschrift.
ImUnterschiedzuGasturbineundVerbrennungsmotorfindetinderBrennstoffzelledieEnergieumwandlungaufelektrochemischemWegestatt.JenachBrennstoff-zellentechnologieläuftderProzessbeiunterschiedlichhohenTemperaturenab.AbhängigdavonlässtsichdieentstandeneWärmefürHeizzweckeoderauchzurPro-zessdampferzeugungnutzen.
BrennstoffzellensindimFallederAbwärmenutzungtechnischbetrachtetKWK-Anlagen.
DerEinsatzvonEnergieerzeugnisseninBrennstoffzel-lenstelltjedocheineVerwendungimSinndes§25Ab-satz1Nummer1EnergieStG(keineVerwendungalsKraft-oderHeizstoff)dar.DahersinddievorgenanntenEner-gieerzeugnissenach§47Absatz1Nummer3Energie-StGentlastungsfähig.EineBetrachtungnachden§§53ff.EnergieStGistentbehrlich.
InvestitionsabzugsbetragSoferndasBHKWalsselbständignutzbares
beweglichesWirtschaftsgutzubehandelnist,kanneinInvestitionsab-
zugsbetragvonbiszu40%derInvestitionskostenggf.schonvordem
JahrdesInvestitionsbeginnsalsBetriebsausgabebeanspruchtwerden.
Investitionsabzugsbetrag, lineare und Sonderabschreibung dürfen
insgesamtdieInvestitionssummenichtübersteigen.DieSteuererstat-
tungenausdemInvestitionsabzugsbetragundderVorsteuererstattung
vereinfachendieAnschaffungdeutlich.Voraussetzungisteinefrühzei-
tigePlanungundBeantragung.DiefrühzeitigeBeantragungdesInves-
titionsabzugsbetragsunddasVerbotdesInvestitionsbeginnsvorBean-
tragungeinerBAFA-Förderung (sowieKfW-Förderung)können sich
gegenseitigausschließen,fürdieUmsetzungbleibti.d.R.einZeitraum
vondreiJahren.
SonderfallStromspeicherDieBerücksichtigungdesBetriebseinerKWK-
AnlageimRahmenderEinkommensteuerundUmsatzsteuererfolgt
regelmäßig,dasiezumindestens10%betrieblichenbzw.unterneh-
merischen Zwecken (Stromeinspeisung, Stromlieferung an Dritte)
dienen.InderRegelwirddieseGrenzezumindestbeiderUmsatzsteu-
erimmererreicht,dadurchdieBerücksichtigungderfiktivenLieferung
alsUmsatzdiekompletteBHKW-Stromerzeugungunternehmerischen
ZweckendientundderelektrischeWirkungsgradbeieinemBHKWüber
10% liegt.WirddieseGrenzevon10%einkommensteuerlichnicht
erreicht,giltdieKWK-AnlagealsPrivatvermögen.IndiesemFallscheidet
zwarnichtdieVorsteuererstattung,aberdieMöglichkeiteinesVerlust-
abzugsinderEinkommensteueraus.Esistalsodurchausmöglich,dass
eine KWK-Anlage umsatzsteuerlich zum Unternehmensvermögen,
einkommensteuerlichaberzumPrivatvermögengehört. Wirdeine
KWK-AnlageineinemEinfamilienhausmiteinemStromspeicherkom-
biniert,sindbesondershoheEigenverbrauchsanteilemöglich.Steigt
derAnteilderprivatenNutzungüber90%wirddieKWK-Anlageeben-
sowiederSpeicheralsPrivatvermögeneingestuftunderfährtkeine
einkommensteuerlicheBeachtung.ImFalleinernachträglichenErwei-
terungderKWK-AnlageumeinenStromspeicherwirddieAnschaffung
desStromspeichersalsVorgangderprivatenSphärebetrachtet.Seine
AnschaffungskostenführendahernichtzueinemerhöhtenAbschrei-
bungsvolumen.DieVorsteuerbeträgeausderAnschaffungsindebenfalls
nichtabzugsfähig,daessich–andersalsbeidergleichzeitigenAnschaf-
fungderKWK-AnlagemitStromspeicher–nichtumeineinheitliches
WirtschaftsgutmitderKWK-AnlagehandeltunddieEntnahmedes
gespeichertenStromsnurfürprivateZweckeerfolgt.
38 Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW
10 Quellen und weiterführende Informationen
Die Informationen in dieser Broschüre sind
zum Großteil den jeweiligen Gesetzen,
Verordnungen, Normen und Vorschriften
entnommen.
DieausführlichenGesetzestextestehenim
InternetzurVerfügung.KostenloseLese-
versiondesBundesgesetzblattes
unter:www.bgbl.de.
SämtlicheBundesgesetzefindensichauch
unter:www.gesetze-im-internet.de.
BeidieserWebsitehandeltessichumeine
nichtamtlicheFassungdesBundesministe-
riumsfürJustiz.DieParagrafenkönneninder
HTML-wieauch inderPDF-Fas-
sungaufrufenwerden.
InformationenzudenGrundsätzender
Besteuerung,Steuerbegünstigung,Erlaub-
nisfürVersorger,EigenerzeugerundLetzt-
verbrauchersowiezudenbeihilferechtli-
chenVorgabenfindenSieunter:
www.zoll.de/DE/Fachthemen/Steuern/
Verbrauchsteuern/Strom/
strom_node.Html
Wichtige Hinweise
DieseEmpfehlungenwurdenalsLeit-
fadenerstelltfürprivateBetreibervon
kleinen BHKW. Zielsetzung der Bro-
schüreistes,diewesentlichentechni-
schen,kaufmännischenundsteuerli-
chen Aspekte zusammenzustellen.
JedochwerdendiesteuerlichenGestal-
tungsmöglichkeiten fürBHKW-Anla-
genbeiunterschiedlichenFinanzbe-
hördenteilweiseverschiedenbehan-
delt. Die gesetzlichen Regelungen
werdenhinsichtlichdersteuerlichen
Behandlungund der Förderungvon
BHKWmöglicherweiseauchkurzfris-
tigverändert.
AktuelleInformationenfindenSieauf
unsererWebsite
www.asue.de/Leitfaden-Klein-BHKW.
Dieser Leitfaden enthält allgemeine
Informationen sowie Hinweise zur
geübtenPraxiszurAnschaffungund
zumBetriebvonBHKW.Trotzderan-
gewandtenSorgfaltbeiderErstellung
desLeitfadensübernimmtdieASUE
keineHaftungfürdieRichtigkeit,Ak-
tualitätoderVollständigkeitdesInhal-
tes.Eineverbindliche,aufdiekonkrete
SituationundAnliegenabgestimmte
steuerliche, energiewirtschaftliche
oderrechtlicheBeratungkannundsoll
derLeitfadennichtersetzen.
DieHinweiseaufInternetseitenande-
rerBetreiberwurdenbeiderErstellung
desLeitfadenssorgfältiggeprüft.Aller-
dingshabenwirselbstkeinenEinfluss
aufdenInhaltdieserSeiten.Fürderen
Inhaltistvielmehrausschließlichder
jeweiligeBetreiberderWebsiteverant-
wortlich.
DieBroschüreunddessenInhaltesind
urheberrechtlichgeschützt.Jedevom
deutschenUrheberrechtnichtzuge-
lasseneVerwertungbedarfdervorhe-
rigen schriftlichen Zustimmung der
ASUE.Diesgilt insbesonderefürVer-
vielfältigungen,Bearbeitungen,Über-
setzungen,Einspeicherungen,Verar-
beitungen bzw. Wiedergaben. Die
unerlaubteVervielfältigungoderWei-
tergabeeinzelner Inhalteoderkom-
pletterSeitenistnichtgestattetund
strafbar.LediglichdieHerstellungvon
KopieundDownloadsfürdenpersön-
lichen,privatenundnichtkommerzi-
ellenGebrauchisterlaubt.
asue.de>Steuerbroschüre
www.gesetze-im-internet.de
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>Steuern>Verbrauchsteuern
>Strom
Anmeldung und steuerliche Behandlung von Mikro-BHKW 39
Informationen zum Thema
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KWK-Gesetz 2017Bestellnummer 309860
BHKW-Kenndaten 2014/15Bestellnummer 309754
HerausgeberASUE Arbeitsgemeinschaft für sparsamen und umweltfreundlichen Energieverbrauch e.V.Robert-Koch-Platz 410115 Berlin
Telefon 0 30 / 22 19 1349-0 [email protected] www.asue.de
BearbeitungDipl. Ing. Jens Jägermit freundlicher Unterstützung durchMPW Legal & Tax GbRHans Joachim Gerlach, Wirtschaftsprüfer, Steuerberater, Stuttgart
Grafik Kristina Weddeling, Essen
Verlag wvgw Wirtschafts- und Verlagsgesellschaft Gas und Wasser mbHJosef-Wirmer-Straße 353123 BonnTelefon 0228/[email protected]
Leitfaden zur Anmeldung undsteuerlichen Behandlung vonkleinen BHKW Gedruckte BroschüreArtikelnummer: 309887
Stand: Mai 2019
Hinweis
Die Herausgeber übernehmen keine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Angaben.
Klimaneutral gedruckt auf100 % Recyclingpapier (Blauer Engel)
Überreicht durch:
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