Lenker-Arbeitszeitrecht NEU Überblick der neuen Rechtslage.

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Lenker-Arbeitszeitrecht NEU Überblick der neuen Rechtslage

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Lenker-ArbeitszeitrechtNEU

Überblick der neuen Rechtslage

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Inhalt1. Umsetzung der EU-Lenker-Richtlinie 2002/15 EG 2. Inkrafttreten der AZG-Novelle3. Inhalt der notwendige Änderungen im Arbeitszeitgesetz4. Vorschau auf Änderungen der EU-Lenk-u. Ruhezeiten-

VO5. Digitales Kontrollgerät – Wichtige arbeitsrechtliche

Informationen

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1. Umsetzung der EU-Lenker-Richtlinie 2002/15 EG

Ziel der Richtlinie 2002/15 EG- Regelung der Arbeitszeit des Fahrpersonals im Bereich des

StraßentransportsInkrafttreten- RL gilt seit 2002 und sollte bis 23.3.2005 in Österreich umgesetzt

werden.Wichtigste Inhalte der Richtlinie

Die Richtlinie ergänzt die Verordnung 3820/85 (Lenk- und Ruhezeiten) in den Bereichen

- Wöchentliche Höchstarbeitszeit- Ruhepausen- Nachtarbeit- Informationspflichten

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2. Inkrafttreten der Änderungen im Arbeitszeitgesetz

Geplanter Termin für Inkrafttreten: - 1.7.2006

Tatsächliches Inkrafttreten: - derzeit noch ungewiss! Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens ist

abzuwarten- Neue Regelungen sind ab Veröffentlichung des Gesetzes

(voraussichtlich August 2006) anzuwenden und einzuhalten

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3. Inhalt der notwendigen Änderungen im Arbeitszeitgesetz

Wöchentliche Höchstarbeitszeit Regelung bisher

- Durchrechnungszeitraum 52 Wochen (durch KV)- Durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche 55 Stunden (durch KV)- Max. Arbeitszeit in der Einzelwoche 56 Stunden (durch KV)- Bei Arbeitsbereitschaft Überschreitung von 56 Stunden zulässig (durch KV)

Der KV Güterbeförderung hat bisher von allen Möglichkeiten Gebrauch gemacht.

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Regelung NEU- Durchrechnungszeitraum bis zu 17 Wochen, durch KV auf max. 26

Wochen erweiterbar - Durchschnittliche Arbeitszeit pro Woche (NAZ + Üst) 48 Stunden- Max. Arbeitszeit in der Einzelwoche (NAZ + Üst) 60 Stunden (durch

KV)- Bei Arbeitsbereitschaft Überschreitung von 48 Stunden zulässig

(durch KV)Der KV Güterbeförderung muss an die neuen Bestimmungen angepasst werden.

DurchrechnungszeitraumBeginn kann festgelegt werden:

- In Betrieben mit gewähltem Betriebsrat durch Betriebsvereinbarung- In Betrieben ohne gewählten Betriebsrat durch Einzelvereinbarung

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Zusammenrechnung von Arbeitszeiten

Der Arbeitgeber muss den Arbeitnehmer - bei Beginn des Arbeitsverhältnisses- bzw. beim erstmaligen Einsatz als Lenker- zur Vorlage schriftlicher Arbeitszeitaufzeichnungen- aller nicht auf der Fahrerkarte gespeicherten Arbeitszeiten bei

anderen Arbeitgebern

auffordern.

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Ruhepausen

Regelung bisher

- Mindestens 30 Minuten - Bei Tagesarbeitszeit von mehr als 6 Stunden- Teilungsmöglichkeit in 2x15 oder 3x10 Minuten- Weitere Teilungsmöglichkeiten durch BV oder Arbeitsinspektorat, ein Teil

mindestens 10 Minuten

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Regelung NEU

- Mindestens 30 Minuten bei Tagesarbeitszeit von 6 bis 9 Stunden Stunden

- Mindestens 45 Minuten bei Tagesarbeitszeit ab 9 Stunden- Teilungsmöglichkeit in mehrere Teile von mindestens 15 Minuten, 1.

Teil nach spätestens 6 Stunden

Kollektivvertrag Güterbeförderung

- Ruhepause von 1 Stunde nach Tagesarbeitszeit von 6 Stunden die Neuregelung ist daher bereits erfüllt

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NachtarbeitDie Nachtarbeit für Lenker wird neu geregelt.- Nachtarbeit ist jede Tätigkeit zwischen 0.00 und 4.00 (gesetzlich

definierter Nachtzeitraum)

Konsequenzen der Nachtarbeit:- Arbeitszeitgrenze an Tagen mit Nachtarbeit beträgt 10 Stunden- Ausgleichspflicht innerhalb von 14 Tagen- Zahlreiche Gestaltungsmöglichkeiten durch Kollektivvertrag

Der KV Güterbeförderung muss an die neuen Bestimmungen angepasst bzw. ausverhandelt werden.

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InformationspflichtenNotwendige Zusatzangaben in Dienstzettel oder ArbeitsvertragHinweis samt Einsichtsmöglichkeit auf- Arbeitszeitgesetz samt Verordnungen und

Regierungsübereinkommen- Arbeitsruhegesetz samt Verordnungen und Bescheide- VO 3820/85 – Lenk-u. Ruhezeiten alt (bis 10.4.2007) - VO 561/2006 – Lenk-u. Ruhezeiten neu (ab 11.4.2007- VO 3821/85 – Kontrollgerät

Arbeitszeitaufzeichnungen- Lenker hat auf Verlangen Anspruch auf Kopie der AZ-

Aufzeichnungen

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Verstöße gegen vorgeschriebene Zusatzangaben

- Minderung oder gänzlicher Ausschluss von Schadenersatzansprüchen nach dem DHG (Dienstnehmerhaftpflichtgesetz)

Ausnahme:- Verstoß für Schaden oder Schadenshöhe ohne Bedeutung

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Strafbestimmungen

- Verstöße von Arbeitgebern gegen die neuen AZG-Bestimmungen - Sind grundsätzlich mit Geldstrafe - von € 72 bis € 1815 zu bestrafen

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4. Vorschau – Änderungen der VO 3820/85 (Lenk- und Ruhezeiten)

Ziel der neuen Lenk- und Ruhezeiten-VO 561/2006- Verbesserung der sozialen Bedingungen der Lenker- Verbesserung der allgemeinen Sicherheit im Straßenverkehr

Inkrafttreten- Betreffend digitales Kontrollgerät am 1.5.2006- Betreffend der übrigen Bestimmungen am 11.4.2007

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Wichtigste Inhalte der neuen Verordnung

Lenkpause Bisher: - 45 Minuten nach 4,5 Stunden Lenkzeit,

- Teilung der LP in 15-Minuten-Abschnitte möglich(gilt bis 10.4.2007)

Neu : - 1. Pausenteil 15 Minuten, 2. Pausenteil 30 Minuten(gilt ab 11.4.2007)

Tägliche RuhezeitBisher: - 11 Stunden innerhalb von 24 Stunden

- bei insgesamt 12 Stunden Teilung möglich, letzter Teil mind. 8 Stunden (gilt bis 10.4.2007)

Neu: - Bei geteilter Ruhezeit 1. Teil mind. 3 Stunden, letzter Teil mind. 9 Stunden (gilt ab 11.4.2007)

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Reduzierte tägliche RuhezeitBisher: - 3 x pro Woche mind. 9 Stunden

- Ausgleich durch zusätzliche Ruhezeit bis zum Ende der Folgewoche (gilt bis 10.4.2007)

Neu: - 3 x pro Woche mind. 9 Stunden und weniger als 11 Stunden

- Keine Ausgleichsruhezeit mehr notwendig (gilt ab 11.4.2007)

Tägliche Ruhezeit bei 2-Fahrer-BesetzungBisher: - innerhalb von 30 Stunden mind. 8 Stunden pro LenkerNeu: - innerhalb von 30 Stunden mind. 9 Stunden pro Lenker

nach dem Ende einer täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit (gilt ab 11.4.2007)

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Reduzierte Wöchentliche Ruhezeit

Bisher: - 36 Stunden am Standort des FZ/Heimatort des Lenkers

- 24 Stunden an anderen Orten- Spätester Beginn nach 6 Tageslenkzeiten- Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche (nach der

verkürzten Woche, im Anschluss an 8-stündige Ruhezeit (gilt bis 10.4.2007)

Neu: - Weniger als 45 Stunden, mind. 24 Stunden- Spätester Beginn am Ende von 6 24-Stunden-Zeiträumen nach Ende der letzten Wochenruhezeit- DoppelWO: 2 „Voll“-Ruhezeiten (je 45 Stunden), oder

1 „Voll“-Ruhezeit + 1 red.Ruhezeit (24 Stunden)

- Ausgleich bis zum Ende der 3. Folgewoche (nach der verkürzten Woche im Anschluss an 9-stündige Ruhezeit (gilt ab 11.4.2007)

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5. Digitales Kontrollgerät Wichtigste Arbeitgeberpflichten

Ordnungsgemäße Verwendung von Kontrollgerät und Fahrerkarte- Schulung der Lenker (ca. 4-6 Stunden)- Aushändigung einer Bedienungsanleitung- Ausreichend Papier für den Drucker- Ehestmögliche Reparatur bei Defekt- Sicherstellung der Einhaltung von KFG und KontrollgerätVO

durch Lenker

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Herunterladen von Daten

- Alle Daten aus Kontrollgerät spätestens alle 3 Monate samt digitaler Signatur

- Alle Daten der Fahrerkarte spätestens alle 28 Tage samt digitaler Signatur

- Übertragung auf externen Datenträger- Anfertigung von Sicherungskopien auf eigenem Datenträger- Jederzeitige elektronische Wiedergabe muss möglich sein

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Aufbewahrungspflicht- 365 Tage Speicherpflicht für Daten aus Kontrollgerät- 2 Jahre Aufbewahrungspflicht für alle Arbeitszeitaufzeichnungen

der Lenker

Wichtigste Lenkerpflichten

Mitführverpflichtung

Bisher: - Schaublätter der laufenden Woche + Schaublatt des letzten Lenktages der Vorwoche

(gilt bis 30.4.2006)

Neu ab 1.5.2006: Analoges Kontrollgerät- alle Schaublätter

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- Alle Ausdrucke aus Kontrollgerät und handschriftlichen Aufzeichnungen für laufende Woche + vorausgehende 15 Kalendertage (ab 1.1.2008 28 KT)

- Fahrerkarte (wenn vorhanden – Mischbetrieb)

Digitales Kontrollgerät- Alle Ausdrucke und handschriftlichen Aufzeichnungen aus

Kontrollgerät - Mischbetrieb: Alle Schaublätter von gelenktem LKW mit

analogem Kontrollgerät für laufende Woche + vorausgehende 15 Kalendertage (ab 1.1.2008 28 KT)

- Fahrerkarte

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Bestätigung lenkfreie Tage- Für lenkfreie Tage im Zeitraum der Mitführpflicht (Krankenstand,

Urlaub, etc.)- Bestätigung samt Begründung- Verpflichtung gemäß Kollektivvertrag (Art VI a Ziffer 24 h)- Eigenes Formblatt der EU bis 1.4.2007

Pflichten bei Betriebsstörung des Kontrollgerätes- Auf Schaublatt oder separatem Beiblatt zum Schaublatt oder der

Fahrerkarte - Händischer Eintrag der Zeitgruppen- Name des Lenkers + Führerscheinnummer, oder- Lenkername + Nummer der Fahrerkarte- Unterschrift des Lenkers

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Pflichten bei Verlust, Diebstahl, Beschädigung, Fehlfunktion der Fahrerkarte

- Vor Fahrtbeginn und bei Fahrtende Ausdruck aus dem Kontrollgerät + händischer Eintrag bestimmter Zeitgruppen

- Name- Nummer der Fahrerkarte oder Führerscheinnummer- Unterschrift am Ausdruck- Diebstahls- bzw. Verlustmeldung + Antrag auf Ersatzausstellung- Fortsetzung der Fahrt ohne Fahrerkarte für höchstens 15

Kalendertage, max. bis zur frühestmöglichen Rückkehr in den Betrieb

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Strafbestimmungen

- Verstöße von Arbeitgebern gegen die Bestimmungen betreffend das Kontrollgerät

- Sind mit Geldstrafe- Von € 218 bis € 2180 zu bestrafen