Leseprobe Arbeitsschutz

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Leseprobe Bestell-Nr. 80496 ISBN 978-3-87125-013-2 Arbeitsschutz Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit für die Berufsfelder Metalltechnik und Elektrotechnik Metalltechnik Übungen für Auszubildende Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KG www.christiani.de

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Leseprobe

Bestell-Nr. 80496ISBN 978-3-87125-013-2

ArbeitsschutzSicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit

für die Berufsfelder Metalltechnik und ElektrotechnikM

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Übungen für

Auszubildende

Dr.-Ing. Paul Christiani GmbH & Co. KGwww.christiani.de

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Denny Glasmann | Arbeitsschutz - Unterlagen für den AuszubildendenFür die Berufsfelder Metalltechnik und Elektrotechnik2. Auflage 2000Artikelnr.: 80496 | ISBN 978-3-87125-013-2

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Lernziele des Ausbildungsmittels . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

Einleitung Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9Betrieblicher Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10Arbeitsschutz in der Ausbildung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11Sicherheit am Arbeitsplatz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12Gewerbeaufsicht/Berufsgenossenschaften . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13Arbeitsmedizinische Betreuung/Aufsichtsdienst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14Ärztliche Untersuchung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 15Arbeitsplatz und Arbeitsschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

Grundlagen Sicherheitszeichen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17Sicherheitskennzeichnung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18Arbeitsraum. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19Gefahrstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20Handwerkzeuge . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21Arbeiten an der Maschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22Leitern und Gerüste . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23Transport von Lasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24Gefährdungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25Gefahrstoffe . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26Gefahren durch den elektrischen Strom . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27Elektrische Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 28Gefährdungen erkennen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29Gefahren beseitigen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30Persönliche Schutzausrüstung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 31, 32

Bereich Werkstatt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33Verkehrswege . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35, 36Gruben und Schächte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37, 38Heben von Lasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 39, 40Transport von Lasten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41, 42Umgang mit Gefahrstoffen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43, 44

Bereich Baustelle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 45Arbeiten auf dem Gerüst . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 47, 48Transport von Gasflaschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 49, 50Baustromverteiler . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51, 52

Bereich Spanen von Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53Meißeln . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55, 56Scharfschleifen von Hand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 57, 58Arbeiten mit der Handschleifmaschine . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 59, 60

Bereich Maschinelles Spanen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61Bohren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 63, 64Fräsen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 65, 66Drehen. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 67, 68

Bereich Fügen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 69Gasschweißen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 71, 72Lichtbogenhandschweißen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73, 74Schutzgasschweißen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 75, 76Laserschweißen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 77, 78Kleben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 79, 80

Bereich Trennen/Umformen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 81Schneiden mit Scheren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83 ,84Arbeiten an Pressen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 85, 86

Bereich Elektrische Anlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 87Arbeiten an elektrischen Leitungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 89, 90Prüfen elektrischer Betriebsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 91, 92

Bereich Büro . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 93Arbeiten am Bildschirm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 95, 96

Projekt 1 Sicherheitskennzeichnung im Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 97Projekt 2 Transportwesen im Betrieb . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 99

Sachwortverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 101

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Arbeitsschutz Inhaltsverzeichnis

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Der Arbeitsschutz soll die im Arbeitsleben stehenden Menschen vor Gefahren schützen.

Mit dem Ausbildungsmittel können Inhalte zur Sicherheit und zum Gesundheitsschutz bei der Arbeit vermittelt

werden, die in den Ausbildungsverordnungen der Berufsfelder Metalltechnik und Elektrotechnik festgelegt sind.

Es geht dabei nicht um eine umfassende Darstellung und Aufzählung aller möglichen Gefahrenquellen, sondern

um das Bestreben, eine sicherheitsgerechte und gesundheitsfördernde Arbeitsweise bei der Durchführung

gestellter Aufgaben zu erreichen.

Das Ausbildungsmittel besteht aus drei Teilen:

– den Unterlagen für den Auszubildenden

– dem Begleitheft für den Ausbilder

– dem Aufgabenteil mit den Arbeitsblättern

Eine intensive Abstimmung mit der Ausbildungspraxis erfolgte durch die Zusammenarbeit mit einem Sachver-

ständigenkreis, an dem auch die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin beteiligt war.

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Jeder auf Grund eines Arbeits-, Dienst- oder Ausbil-dungsverhältnisses Beschäftigte ist gegen die Folgenvon Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten versichert.

Arbeitsmedizinische Betreuung

Vom Staat und den Berufsgenossenschaften ist fest-gelegt worden, in welchem Umfang und unter welchenVoraussetzungen eine arbeitsmedizinische Betreuungdurchzuführen ist. Die Betreuung kann in einer durchden Arbeitgeber im Betrieb geschaffenen betriebsärzt-lichen Einrichtung erfolgen oder an ein überbetrieb-liches arbeitsmedizinisches Zentrum angegliedert sein(Bild 1).Je nach Größe des Betriebes kann auch ein Betriebs-arzt stundenweise tätig sein.

Natürlich sind auch die Krankenkassen daran interes-siert, berufsbedingte Erkrankungen zu verhüten undunterstützen entsprechende Maßnahmen.

Die Berufsgenossenschaften stellen den Betrieben er-fahrene Fachleute für die Beratung zur Verfügung.

Aufsichtsdienst

Diese im Aufsichtsdienst tätigen Fachleute beratenals Aufsichtspersonen die Betriebe in Fragen des Ar-beitsschutzes. Sie nehmen die Belange der Berufs-genossenschaften wahr, führen Betriebsbegehungendurch und arbeiten mit dem Unternehmer, der Fach-kraft für Arbeitssicherheit und dem Betriebsrat zusam-men (Bild 2).Die Aufsichtsperson kann bei Verstößen Auflagen er-teilen und Geldbußen veranlassen.

Bild 1 Arbeitsmedizinische Betreuung

Bild 2 Beratung durch Fachleute

Arbeitsmedizinische Betreuung EinleitungAufsichtsdienst Arbeitsschutz

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WerkstattArbeitsschutz Heben von Lasten

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Oft sind zum Instandhalten von Werkzeugen Schleif-arbeiten erforderlich. Dazu gehört z.B. das Nachschlei-fen von Spiralbohrern, Hand- oder Drehmeißeln.

Scharfschleifen von Hand

Auch kleine Schleifmaschinen müssen der Unfallver-hütungsvorschrift entsprechen. Schleifscheiben laufenimmer mit hohen Umfangsgeschwindigkeiten. Es istnicht auszuschließen, dass ein Schleifkörper bricht undauseinander fliegt. Deshalb werden Schleifscheibenmit Schutzhauben ausgerüstet (Bild 1). Da sich dieSchleifscheibe abnutzt, muss die Schutzhaube einenachstellbare Auflage besitzen.Die obere Öffnung zwischen Schutzhaube und demSchleifkörper wird so klein wie möglich gehalten,damit Bruchstücke sicher aufgefangen werden. DerAbstand soll nicht mehr als 5 mm betragen (Bild 2).Zwischen Werkstückauflage und Schleifscheibe istein Abstand von 1 mm zu empfehlen. Damit soll verhin-dert werden, dass das Werkstück in den Spalt hinein-gezogen wird.

Benutzen Sie beim Schleifen stets eine Schutzbrille.Vorhandene Sichtscheiben aus nicht splitterndem Glasersetzen ggf. die Schutzbrille (Bild 3).

Ist die Schleifscheibe stumpf, läuft sie nicht mehr rundoder weist Rillen auf, so teilen Sie dies sofort dem Aus-bilder mit. Die Schleifscheibe muss dann abgerichtetwerden.

Bild 1 Schutzhauben am Schleifbock

Bild 2 Abstände zur Schleifscheibe

Bild 3 Schleifbock mit Schutzfenster

Spanen von HandScharfschleifen von Hand Arbeitsschutz

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Bild 1 Bildschirmarbeitsplatz

Bild 2 Dunkle Zeichen auf hellem Grund

Bild 3 Bevorzugte Arbeitshaltung

Am Bildschirm erfolgt die Darstellung von Daten elek-tronisch. Dabei wird der gesamte Bildschirm je nachBauart 50- bis 90-mal je Sekunde zeilenweise voll-geschrieben. Die Qualität der erzeugten Zeichenbeeinflusst das Sehen und Identifizieren der Zeichen.

Arbeiten am Bildschirm

Die Arbeitsmöbel sollen dem Benutzer eine ergonomi-sche Körperhaltung ermöglichen und die unterschied-lichen Körperabmessungen berücksichtigen (Bild 1).Stuhl, Tisch und Fußstütze (erforderlich bei nicht hö-henverstellbarem Tisch) werden so eingestellt, dassUnterarm und Oberschenkel senkrecht sind. Die Füßemüssen ganzflächig auf dem Fußboden oder auf derFußstütze aufliegen. Die Rückenlehne des Stuhls wirdin Höhe und Abstand so eingestellt, dass die Wirbel-säule im Bereich der Lendenwirbel abgestützt wird.Der Vorlagenhalter steht in der Nähe des Bildschirms,die oberste Zeile befindet sich höchstens in Augen-höhe.Der Bildschirm wird so eingestellt, dass die obersteZeile auf dem Bildschirm sich ebenfalls höchstens inAugenhöhe befindet. Das Gerät wird so platziert, dasskeine Reflexionen und Spiegelungen auf dem Bildschirmerkennbar sind. Günstig ist die Darstellung von dunk-len Zeichen auf hellem Grund (Bild 2).

BüroArbeiten am Bildschirm Arbeitsschutz

Die Sitzhaltung sollten Sie regelmäßig verändern, umdie Bandscheiben wechselnd zu belasten. Die bevor-zugte Arbeitshaltung ist ein leicht nach hinten geneig-ter Oberkörper mit aufliegenden Unterarmen (Bild 3).Die Armhaltung soll entspannt sein.