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Lex foris Lex foris Von da an hat es nicht mehr lang gedauert bevor es finster geworden ist bei uns im Tal. Luzi im Film „Das finstere Tal“ (2014) Lex foris oder der Brenner und seine Söhne „Das finstere Tal“, ein Hochalpental in Österreich, der Patriarch Brenner und seine Söhne herrschen hier in einem selbst geschaffenen totalitären System, das vor allem bei Wintereinbruch sichtbar wird, „wenn es finster wird“: Die Brenner Bauern haben eine Tradition durchgesetzt, wonach im Sinne des ius primae noctis, jede Braut den Brenner-Bauern sexuell gefügig sein muss, bis sie schwanger wird. Erst danach wird sie zu ihrem Ehemann entlassen. Außerhalb der feudalen Brennerschen Willkürherrschaft gibt es keine Gesetze. Wem es nicht passt, der muss sich davonstehlen im Jahr 1875. Der neue Österreichische Justizminister Dr. Wolfgang Brandstätter setzt im Jahr 2014 als erste Amtshandlung und als ersten Loyalitätsbeweis zuallererst eine Frist: Ermittlungen dürfen nicht länger als drei Jahre dauern. Genannt wird dieser Pakt der Logenvertreter der „Neuen“ Ordnung, die sich in ihrer Grundhaltung durch nichts von den Brenner-Patriarchen unterscheiden, bezeichnenderweise „StPO-Paket“: Auf dieser Seite TRAUMA BASED MIND CONTROL & RITUAL Suchen OK Lex foris › trauma based mind control & ritual abuse http://www.traumabasedmindcontrol.de/lex-foris 1 von 7 18.08.2014 03:53

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Lex foris

Lex foris

Von da an hat es nicht mehr lang

gedauert bevor es finster geworden ist

bei uns im Tal.

Luzi im Film „Das finstere Tal“ (2014)

Lex foris oder der Brenner und seine Söhne

„Das finstere Tal“, ein Hochalpental in Österreich, der Patriarch

Brenner und seine Söhne herrschen hier in einem selbst

geschaffenen totalitären System, das vor allem bei

Wintereinbruch sichtbar wird, „wenn es finster wird“: Die Brenner

Bauern haben eine Tradition durchgesetzt, wonach im Sinne des

ius primae noctis, jede Braut den Brenner-Bauern sexuell gefügig

sein muss, bis sie schwanger wird. Erst danach wird sie zu ihrem

Ehemann entlassen. Außerhalb der feudalen Brennerschen

Willkürherrschaft gibt es keine Gesetze. Wem es nicht passt, der

muss sich davonstehlen im Jahr 1875.

Der neue Österreichische Justizminister Dr. Wolfgang

Brandstätter setzt im Jahr 2014 als erste Amtshandlung und als

ersten Loyalitätsbeweis zuallererst eine Frist: Ermittlungen

dürfen nicht länger als drei Jahre dauern. Genannt wird dieser

Pakt der Logenvertreter der „Neuen“ Ordnung, die sich in ihrer

Grundhaltung durch nichts von den Brenner-Patriarchen

unterscheiden, bezeichnenderweise „StPO-Paket“:

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Neben den üblichen Verfahren bei Wirtschaftskriminalität im

großen Stil (Bawag, Hypo, Meinl, etc.), damit verbunden beim

innewohnenden Amts- und Behördenmissbrauch ist dieses Paket

vor allem besonders interessant bei Fällen von trauma based

mind control & ritual abuse (satanic ritual abuse):

Etliche TäterInnen, massiv in Bedrängnis wegen (leicht

nachweisbaren) Kontaktschleifen (Telefonlisten, e-cards, etc.),

Zeitpunkte (30.01.2011, 30.04.2011, 28.05./04.06.2011,

17.02.2012, etc.) und Orte (Donnersbachwald, […], Neusiedlersee,

[…]) der Treffen beim satanischem Missbrauch meines geliebten

Sohnes, als auch beim noch leichter nachweisbaren Amts- und

Behördenmissbauch (2010 – dato), können also nach 3 Jahren –

falls solche Fälle überhaupt jemals ans Tageslicht

ausjudizierbarer Tatsachen kommen – wegen zeitlicher

Ermittlungsbeschränkungen – aufatmen.

Der „Brenner“ Pakt Österreichischer Logenvertreter legitimiert

dabei die Rechtschaffentheit der TäterInnnen, die zuvor über den

Amts- und Behördenmissbrauch – wie neben unseren in

unzähligen Fällen dokumentiert – leicht drei Jahre ein Verfahren

verhindern oder verzögern können, danach per „StPO-Paket“,

neben Verbindungen und Geld nun von staatlicher Seite noch

mehr geschützt sind, sich noch mehr über das Gesetz stellen

können, also per definitionem unantastbar werden.

In weiterer Folge bedeutet das Rechtsunsicherheit nicht nur für

einen Großteil der Bevölkerung sondern auch für

BehördenvertreterInnen selbst, da das „Paket“ auch einen

Maulkorb für ebendiese beinhaltet: „Staatsanwälte würden

mitunter wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angezeigt,

wenn sie Medien Auskunft geben. Das sollte mit der neuen

Regelung ausgeschlossen sein, meinte Brandstetter.“

(derStandard.at, vom 07.05.2014).

Weiters heißt es: „Mit der großen Vorverfahrensreform 2008, die

Beschuldigtenrechte (etwa auf Beiziehung eines Anwalts) von

Beginn an brachte, tauchte das Problem auf, dass Personen oft

nur wegen anonymer Anzeigen mit unbegründetem Verdacht als

Straftäter gebrandmarkt wurden. Das will Brandstetter mit der

Unterscheidung zwischen Beschuldigtem und Verdächtigem

verhindern – mithilfe des neuen Begriffs “Anfangsverdacht”. Es

wird (auch mit Blick auf die Berichterstattung der Medien)

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klargestellt, dass ein Ermittlungsverfahren erst dann beginnt, wenn

es hinreichende Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Straftat

begangen wurde. Nicht als “Ermittlung” gelten soll die Nutzung

allgemein zugänglicher Informationsquellen wie Internet,

Grundbuch et cetera. Und auch ein Antrag auf Auslieferung eines

Abgeordneten soll nicht schon zur Abklärung einer vagen

Verdachtslage gestellt werden müssen, sondern erst bei

tatsächlichen Ermittlungen wegen eines konkreten Tatverdachts.“

(ebenda, vom 07.05.2014)

Der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer, Dr.

Rupert Wolff, hat zwar Bedenken: Damit „nimmt man ein Stück

Rechtsstaat weg“, wie im ORF nachzulesen. (ORF, vom

08.05.2014), allerdings freut er sich generell über die

Angeklagtenrechte: „Im Großen und Ganzen muss man dem

Minister gratulieren, das ist eine gelungene Novelle.“ Viele

Forderungen der Anwälte [sic!] würden umgesetzt. Vor allem die

neue Sachverständigenregelung, die Angeklagten viele Rechte

einräumt, begeistert Wolff – wenig verwunderlich, da sie viele

neue Wege eröffnet, um Anklagepunkte „knacken“ zu können.“

(ebenda, vom 08.05.2014):

Die Söhne, also die Nachkommen der Familie Brenner können

also weiterhin aufatmen, denn: TäterInnen werden es also

(noch) leichter haben in Zukunft, engagierten Juristen sei

gedankt, die seit Jahren emsig daran arbeiten, das

Strafgesetz immer mehr TäterInnen-freundlich zu

reformieren, ganz im Sinne die vergangenen und

zukünftigen Verbrechen der Ordnung der „Neuen Welt“

anzupassen.

Während also die Opfer „außerhalb von Logeninteressen“ keine

Rechtssicherheit haben (sollen), schon gar nicht wenn die Fälle

aufgrund der hochkarätigen TäterInnenschaft und der Bestialität

des Verbrechens an sich sehr heikel sind, sehr einfach drei Jahre

lang niedergedrückt werden können (wie in unserem Fall mehr

als dokumentiert und nachweisbar), können die TäterInnen

offiziell nach drei Jahren aufatmen, da es keine Ermittlungen

nach drei Jahren mehr geben kann und soll und folgen

Österreichs Logenvertreter samt verantwortlicher Ministerien

damit immer mehr offiziell dem eigentlich gültigen Gesetz der

„neuen Welt“, dem „liber al vel legis“ des Satanisten Aleister

Crowley (auch er der in Wien gegründeten Loge, O.T.O

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zugehörig), der ebendort dazu aufruft:

„There is no law beyond

Do what thou wilt.“

„Es gibt kein Gesetz außerhalb

Tu was du willst.“

Dieses Lex foris (keine Rechtssicherheit außerhalb von Logen

und Interessensgruppen – für die Illuminati/Erleuchteten sind wir

Menschen einfach nur Tiere, wie in der Fachliteratur oftmals

ausgeführt) das alle totalitären Staaten benötigen, um sich zu

schützen oder mitunter auch moralisch rechtzufertigen, zeigt

sich immer deutlicher im Jahr 2014, wo sich international immer

mehr Fragen zur „neuen Welt“ samt ihrer Financiers offiziell

aufdrängen, wo immer mehr WissenschaftlerInnen, aus allen

Disziplinen nachzufragen, wissenschaftlich nachzuweisen

beginnen, zuletzt der Ökonom und Universitätsprofessor

Thomas Piketty in “Das Kapital im 21. Jahrhundert”, wie auch seit

Jahrzehnten sein Professorenkollege Noam Chomsky und

tausende andere es tun

Damit zeigt sich auch immer deutlicher, für wen und unter

welchen Umständen in den letzten Jahrzehnten und bis dato

„Gesetze“ geschaffen worden sind und nach wie vor werden, wie

sehr die Österreichischen PolitikerInnen dabei sind, ein zuvor

demokratisches Land in ein weltumfassendes totalitäres Regime

im Sinne der „neuen Welt“ zu integrieren, dem man im Jahre

2014, anders als im Jahr 1875, nicht entkommen kann.

Interessant auch, dass vor einer Woche gerade, also am

30.04.2014, den Österreichischen Medien samt JournalistInnen

ein Maulkorb umgehängt worden ist mit der Änderung des

Presse- und Publizistikförderungs-Gesetzes, das einer Zensur um

nichts nachsteht:

„Wer hetzt oder gegen das Verbotsgesetz verstößt, ist nicht

förderungswürdig. Dieser Passus wird jetzt ins Presse- und

Publizistikförderungs-Gesetz aufgenommen, sagt

Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ). Das bedeutet:

“Wenn in einer öffentlich geförderten Zeitung oder Zeitschrift ein

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Artikel erscheint, wo dann in der Folge eine rechtskräftige

Verurteilung wegen Verhetzung oder wegen Verstoßes gegen das

Verbotsgesetz stattfindet, wird die Förderung entzogen.”

Das gilt aber nicht nur für Verurteilungen der Zeitung oder

Zeitschrift selbst, sondern auch für Artikel unter Pseudonym oder

von Gast-Autoren oder Kommentatoren, hebt Ostermayer hervor.

Konkret bedeutet das: Für das Jahr, in dem der Artikel erschienen

ist, muss die Förderung zurückbezahlt oder mit einem künftigen

Förderungsanspruch gegengerechnet werden.“ (30.04.2014,

http://oe1.orf.at/artikel/373813),

Die Nachkommen der Familie Brenner samt ihren

GesinnungsgenossInnen müssen also nur wegen Verhetzung

klagen, wenn jemand für Grund-, Freiheits- und

Menschenrechte eintritt, um über die Zensur wirklich alle

zum Schweigen zu bringen. Nicht zum Schweigen gebracht –

außer bei den betroffenen trauma based mind control

Opfern selbst – kann die Erinnerung werden:

„Es gibt Sachen über die darf man nicht reden. Sachen, die früher

passiert sind. Aber dass man nicht über sie reden darf, heißt nicht,

dass man’s je vergessen kann. Es gibt nämlich Sachen, die lassen

sich nie mehr vergessen.“ (Luzi, – Das finstere Tal)

Legitimiert man diese Folter nun offiziell, mit denen (Klein)Kinder

in irreversible geistige Behinderungen (MPD, DID) gefoltert

werden, Elternteile als Zeugen pathologisiert oder kriminalisiert,

indem man einen juristischen Rahmen zur Aufklärung setzt,

gerade wo bei diesen Fällen aus der internationalen Fachliteratur

bekannt ist, dass diese Fälle mitunter jahrzehntelang aufgebaut

worden sind (ähnlich wie bei Wirtschaftsverbrechen im großen

Stil), wo Verbrechen und Folgeverbrechen in einer Dichtheit

vorkommen, die einem den Atem stocken lassen, dann ist das

finstere Tal der Brennerschen Patriarchen bei uns angekommen,

das Hauptproblem dabei gesellschaftspolitisch immer noch

ungelöst:

„Die Freiheit ist ein Geschenk, das sich nicht jeder gerne

machen lässt.“ (Luzi, – Das finstere Tal)

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Quellen:

http://derstandard.at/1399462344227/Justizminister-setzt-

Ermittlungen-eine-Frist-von-drei-Jahren: „Justizminister setzt

Frist: Ermittlungen dürfen nicht länger als drei Jahre dauern“

(Artikel vom 07.05.2014).

http://orf.at/stories/2229090/2229092/: „Wieviel Zeit ist ein

Schicksal wert“ (Artikel vom 08.05.2014).

http://oe1.orf.at/artikel/373813: Keine Förderung für Hetzer

(Artikel vom 30.04.2014)

http://www.dasfinsteretal.at/: Andreas Prochaska (2014)

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