Lex Foris › Trauma Based Mind Control & Ritual Abuse_Fall Sadegh Et Al. Österreich
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Lex foris
Lex foris
Von da an hat es nicht mehr lang
gedauert bevor es finster geworden ist
bei uns im Tal.
Luzi im Film „Das finstere Tal“ (2014)
Lex foris oder der Brenner und seine Söhne
„Das finstere Tal“, ein Hochalpental in Österreich, der Patriarch
Brenner und seine Söhne herrschen hier in einem selbst
geschaffenen totalitären System, das vor allem bei
Wintereinbruch sichtbar wird, „wenn es finster wird“: Die Brenner
Bauern haben eine Tradition durchgesetzt, wonach im Sinne des
ius primae noctis, jede Braut den Brenner-Bauern sexuell gefügig
sein muss, bis sie schwanger wird. Erst danach wird sie zu ihrem
Ehemann entlassen. Außerhalb der feudalen Brennerschen
Willkürherrschaft gibt es keine Gesetze. Wem es nicht passt, der
muss sich davonstehlen im Jahr 1875.
Der neue Österreichische Justizminister Dr. Wolfgang
Brandstätter setzt im Jahr 2014 als erste Amtshandlung und als
ersten Loyalitätsbeweis zuallererst eine Frist: Ermittlungen
dürfen nicht länger als drei Jahre dauern. Genannt wird dieser
Pakt der Logenvertreter der „Neuen“ Ordnung, die sich in ihrer
Grundhaltung durch nichts von den Brenner-Patriarchen
unterscheiden, bezeichnenderweise „StPO-Paket“:
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Neben den üblichen Verfahren bei Wirtschaftskriminalität im
großen Stil (Bawag, Hypo, Meinl, etc.), damit verbunden beim
innewohnenden Amts- und Behördenmissbrauch ist dieses Paket
vor allem besonders interessant bei Fällen von trauma based
mind control & ritual abuse (satanic ritual abuse):
Etliche TäterInnen, massiv in Bedrängnis wegen (leicht
nachweisbaren) Kontaktschleifen (Telefonlisten, e-cards, etc.),
Zeitpunkte (30.01.2011, 30.04.2011, 28.05./04.06.2011,
17.02.2012, etc.) und Orte (Donnersbachwald, […], Neusiedlersee,
[…]) der Treffen beim satanischem Missbrauch meines geliebten
Sohnes, als auch beim noch leichter nachweisbaren Amts- und
Behördenmissbauch (2010 – dato), können also nach 3 Jahren –
falls solche Fälle überhaupt jemals ans Tageslicht
ausjudizierbarer Tatsachen kommen – wegen zeitlicher
Ermittlungsbeschränkungen – aufatmen.
Der „Brenner“ Pakt Österreichischer Logenvertreter legitimiert
dabei die Rechtschaffentheit der TäterInnnen, die zuvor über den
Amts- und Behördenmissbrauch – wie neben unseren in
unzähligen Fällen dokumentiert – leicht drei Jahre ein Verfahren
verhindern oder verzögern können, danach per „StPO-Paket“,
neben Verbindungen und Geld nun von staatlicher Seite noch
mehr geschützt sind, sich noch mehr über das Gesetz stellen
können, also per definitionem unantastbar werden.
In weiterer Folge bedeutet das Rechtsunsicherheit nicht nur für
einen Großteil der Bevölkerung sondern auch für
BehördenvertreterInnen selbst, da das „Paket“ auch einen
Maulkorb für ebendiese beinhaltet: „Staatsanwälte würden
mitunter wegen Verletzung des Amtsgeheimnisses angezeigt,
wenn sie Medien Auskunft geben. Das sollte mit der neuen
Regelung ausgeschlossen sein, meinte Brandstetter.“
(derStandard.at, vom 07.05.2014).
Weiters heißt es: „Mit der großen Vorverfahrensreform 2008, die
Beschuldigtenrechte (etwa auf Beiziehung eines Anwalts) von
Beginn an brachte, tauchte das Problem auf, dass Personen oft
nur wegen anonymer Anzeigen mit unbegründetem Verdacht als
Straftäter gebrandmarkt wurden. Das will Brandstetter mit der
Unterscheidung zwischen Beschuldigtem und Verdächtigem
verhindern – mithilfe des neuen Begriffs “Anfangsverdacht”. Es
wird (auch mit Blick auf die Berichterstattung der Medien)
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klargestellt, dass ein Ermittlungsverfahren erst dann beginnt, wenn
es hinreichende Anhaltspunkte dafür gibt, dass eine Straftat
begangen wurde. Nicht als “Ermittlung” gelten soll die Nutzung
allgemein zugänglicher Informationsquellen wie Internet,
Grundbuch et cetera. Und auch ein Antrag auf Auslieferung eines
Abgeordneten soll nicht schon zur Abklärung einer vagen
Verdachtslage gestellt werden müssen, sondern erst bei
tatsächlichen Ermittlungen wegen eines konkreten Tatverdachts.“
(ebenda, vom 07.05.2014)
Der Präsident der Österreichischen Rechtsanwaltskammer, Dr.
Rupert Wolff, hat zwar Bedenken: Damit „nimmt man ein Stück
Rechtsstaat weg“, wie im ORF nachzulesen. (ORF, vom
08.05.2014), allerdings freut er sich generell über die
Angeklagtenrechte: „Im Großen und Ganzen muss man dem
Minister gratulieren, das ist eine gelungene Novelle.“ Viele
Forderungen der Anwälte [sic!] würden umgesetzt. Vor allem die
neue Sachverständigenregelung, die Angeklagten viele Rechte
einräumt, begeistert Wolff – wenig verwunderlich, da sie viele
neue Wege eröffnet, um Anklagepunkte „knacken“ zu können.“
(ebenda, vom 08.05.2014):
Die Söhne, also die Nachkommen der Familie Brenner können
also weiterhin aufatmen, denn: TäterInnen werden es also
(noch) leichter haben in Zukunft, engagierten Juristen sei
gedankt, die seit Jahren emsig daran arbeiten, das
Strafgesetz immer mehr TäterInnen-freundlich zu
reformieren, ganz im Sinne die vergangenen und
zukünftigen Verbrechen der Ordnung der „Neuen Welt“
anzupassen.
Während also die Opfer „außerhalb von Logeninteressen“ keine
Rechtssicherheit haben (sollen), schon gar nicht wenn die Fälle
aufgrund der hochkarätigen TäterInnenschaft und der Bestialität
des Verbrechens an sich sehr heikel sind, sehr einfach drei Jahre
lang niedergedrückt werden können (wie in unserem Fall mehr
als dokumentiert und nachweisbar), können die TäterInnen
offiziell nach drei Jahren aufatmen, da es keine Ermittlungen
nach drei Jahren mehr geben kann und soll und folgen
Österreichs Logenvertreter samt verantwortlicher Ministerien
damit immer mehr offiziell dem eigentlich gültigen Gesetz der
„neuen Welt“, dem „liber al vel legis“ des Satanisten Aleister
Crowley (auch er der in Wien gegründeten Loge, O.T.O
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zugehörig), der ebendort dazu aufruft:
„There is no law beyond
Do what thou wilt.“
„Es gibt kein Gesetz außerhalb
Tu was du willst.“
Dieses Lex foris (keine Rechtssicherheit außerhalb von Logen
und Interessensgruppen – für die Illuminati/Erleuchteten sind wir
Menschen einfach nur Tiere, wie in der Fachliteratur oftmals
ausgeführt) das alle totalitären Staaten benötigen, um sich zu
schützen oder mitunter auch moralisch rechtzufertigen, zeigt
sich immer deutlicher im Jahr 2014, wo sich international immer
mehr Fragen zur „neuen Welt“ samt ihrer Financiers offiziell
aufdrängen, wo immer mehr WissenschaftlerInnen, aus allen
Disziplinen nachzufragen, wissenschaftlich nachzuweisen
beginnen, zuletzt der Ökonom und Universitätsprofessor
Thomas Piketty in “Das Kapital im 21. Jahrhundert”, wie auch seit
Jahrzehnten sein Professorenkollege Noam Chomsky und
tausende andere es tun
Damit zeigt sich auch immer deutlicher, für wen und unter
welchen Umständen in den letzten Jahrzehnten und bis dato
„Gesetze“ geschaffen worden sind und nach wie vor werden, wie
sehr die Österreichischen PolitikerInnen dabei sind, ein zuvor
demokratisches Land in ein weltumfassendes totalitäres Regime
im Sinne der „neuen Welt“ zu integrieren, dem man im Jahre
2014, anders als im Jahr 1875, nicht entkommen kann.
Interessant auch, dass vor einer Woche gerade, also am
30.04.2014, den Österreichischen Medien samt JournalistInnen
ein Maulkorb umgehängt worden ist mit der Änderung des
Presse- und Publizistikförderungs-Gesetzes, das einer Zensur um
nichts nachsteht:
„Wer hetzt oder gegen das Verbotsgesetz verstößt, ist nicht
förderungswürdig. Dieser Passus wird jetzt ins Presse- und
Publizistikförderungs-Gesetz aufgenommen, sagt
Kanzleramtsminister Josef Ostermayer (SPÖ). Das bedeutet:
“Wenn in einer öffentlich geförderten Zeitung oder Zeitschrift ein
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Artikel erscheint, wo dann in der Folge eine rechtskräftige
Verurteilung wegen Verhetzung oder wegen Verstoßes gegen das
Verbotsgesetz stattfindet, wird die Förderung entzogen.”
Das gilt aber nicht nur für Verurteilungen der Zeitung oder
Zeitschrift selbst, sondern auch für Artikel unter Pseudonym oder
von Gast-Autoren oder Kommentatoren, hebt Ostermayer hervor.
Konkret bedeutet das: Für das Jahr, in dem der Artikel erschienen
ist, muss die Förderung zurückbezahlt oder mit einem künftigen
Förderungsanspruch gegengerechnet werden.“ (30.04.2014,
http://oe1.orf.at/artikel/373813),
Die Nachkommen der Familie Brenner samt ihren
GesinnungsgenossInnen müssen also nur wegen Verhetzung
klagen, wenn jemand für Grund-, Freiheits- und
Menschenrechte eintritt, um über die Zensur wirklich alle
zum Schweigen zu bringen. Nicht zum Schweigen gebracht –
außer bei den betroffenen trauma based mind control
Opfern selbst – kann die Erinnerung werden:
„Es gibt Sachen über die darf man nicht reden. Sachen, die früher
passiert sind. Aber dass man nicht über sie reden darf, heißt nicht,
dass man’s je vergessen kann. Es gibt nämlich Sachen, die lassen
sich nie mehr vergessen.“ (Luzi, – Das finstere Tal)
Legitimiert man diese Folter nun offiziell, mit denen (Klein)Kinder
in irreversible geistige Behinderungen (MPD, DID) gefoltert
werden, Elternteile als Zeugen pathologisiert oder kriminalisiert,
indem man einen juristischen Rahmen zur Aufklärung setzt,
gerade wo bei diesen Fällen aus der internationalen Fachliteratur
bekannt ist, dass diese Fälle mitunter jahrzehntelang aufgebaut
worden sind (ähnlich wie bei Wirtschaftsverbrechen im großen
Stil), wo Verbrechen und Folgeverbrechen in einer Dichtheit
vorkommen, die einem den Atem stocken lassen, dann ist das
finstere Tal der Brennerschen Patriarchen bei uns angekommen,
das Hauptproblem dabei gesellschaftspolitisch immer noch
ungelöst:
„Die Freiheit ist ein Geschenk, das sich nicht jeder gerne
machen lässt.“ (Luzi, – Das finstere Tal)
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Quellen:
http://derstandard.at/1399462344227/Justizminister-setzt-
Ermittlungen-eine-Frist-von-drei-Jahren: „Justizminister setzt
Frist: Ermittlungen dürfen nicht länger als drei Jahre dauern“
(Artikel vom 07.05.2014).
http://orf.at/stories/2229090/2229092/: „Wieviel Zeit ist ein
Schicksal wert“ (Artikel vom 08.05.2014).
http://oe1.orf.at/artikel/373813: Keine Förderung für Hetzer
(Artikel vom 30.04.2014)
http://www.dasfinsteretal.at/: Andreas Prochaska (2014)
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