Lichtimmissionsuntersuchung zum Bebauungs- plan Nr. 88 ... · ungsplanes Nr. 88 „Wohnen am...

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VMPA anerkannte Schallschutzprüfstelle nach DIN 4109 Leitung: Dipl.-Phys. Axel Hübel Dipl.-Ing. Heiko Kremer-Bertram Staatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz Dipl.-Ing. Mark Bless Anschriften: Peutz Consult GmbH Kolberger Straße 19 40599 Düsseldorf Tel. +49 211 999 582 60 Fax +49 211 999 582 70 [email protected] Borussiastraße 112 44149 Dortmund Tel. +49 231 725 499 10 Fax +49 231 725 499 19 [email protected] Carmerstraße 5 10623 Berlin Tel. +49 30 92 100 87 00 Fax +49 30 92 100 87 29 [email protected] Gostenhofer Hauptstraße 21 90443 Nürnberg Tel. +49 911 477 576 60 Fax +49 911 477 576 70 [email protected] Geschäftsführer: Dr. ir. Martijn Vercammen Dipl.-Ing. Ferry Koopmans AG Düsseldorf HRB Nr. 22586 Ust-IdNr.: DE 119424700 Steuer-Nr.: 106/5721/1489 Bankverbindungen: Stadt-Sparkasse Düsseldorf Konto-Nr.: 220 241 94 BLZ 300 501 10 DE79300501100022024194 BIC: DUSSDEDDXXX Niederlassungen: Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, F Lyon, F Leuven, B www.peutz.de Lichtimmissionsuntersuchung zum Bebauungs- plan Nr. 88 „Wohnen am Auenpark“ in Selm Bericht G 7272-1 vom 28.01.2019 Auftraggeber: Stadtentwicklung Selm GmbH Industriestraße 19 59379 Selm Bericht-Nr.: G 7272-1 Datum: 28.01.2019 Ansprechpartner/in: Frau Lippold /Projekte/G/7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark/02_DOKU/01_Berichte/Ber_01_LU/7272_G_Ber_01_V_20190128_Auenpark_SL.odt

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VMPA anerkannteSchallschutzprüfstellenach DIN 4109

Leitung:

Dipl.-Phys. Axel Hübel

Dipl.-Ing. Heiko Kremer-BertramStaatlich anerkannter Sachverständiger für Schall- und Wärmeschutz

Dipl.-Ing. Mark Bless

Anschriften:

Peutz Consult GmbH

Kolberger Straße 1940599 DüsseldorfTel. +49 211 999 582 60Fax +49 211 999 582 [email protected]

Borussiastraße 11244149 DortmundTel. +49 231 725 499 10Fax +49 231 725 499 [email protected]

Carmerstraße 510623 BerlinTel. +49 30 92 100 87 00Fax +49 30 92 100 87 [email protected]

Gostenhofer Hauptstraße 2190443 NürnbergTel. +49 911 477 576 60Fax +49 911 477 576 [email protected]

Geschäftsführer:

Dr. ir. Martijn VercammenDipl.-Ing. Ferry KoopmansAG DüsseldorfHRB Nr. 22586Ust-IdNr.: DE 119424700Steuer-Nr.: 106/5721/1489

Bankverbindungen:

Stadt-Sparkasse DüsseldorfKonto-Nr.: 220 241 94BLZ 300 501 10DE79300501100022024194BIC: DUSSDEDDXXX

Niederlassungen:

Mook / Nimwegen, NL Zoetermeer / Den Haag, NL Groningen, NL Paris, FLyon, F Leuven, B

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Lichtimmissionsuntersuchung zum Bebauungs-

plan Nr. 88 „Wohnen am Auenpark“ in Selm

Bericht G 7272-1 vom 28.01.2019

Auftraggeber: Stadtentwicklung Selm GmbH

Industriestraße 19

59379 Selm

Bericht-Nr.: G 7272-1

Datum: 28.01.2019

Ansprechpartner/in: Frau Lippold

/Projekte/G/7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark/02_DOKU/01_Berichte/Ber_01_LU/7272_G_Ber_01_V_20190128_Auenpark_SL.odt

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Inhaltsverzeichnis

1 Situation und Aufgabenstellung.......................................................................................3

2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien...............................................4

3 Örtliche Gegebenheiten / Gebietsnutzung.......................................................................6

4 Beurteilungsgrundlage: Lichterlass NRW........................................................................8

5 Durchführung und Ergebnisse der Messung..................................................................11

5.1 Vorbemerkungen....................................................................................................11

5.2 Ergebnisse zur Raumaufhellung.............................................................................11

5.3 Ergebnisse zur Blendung.......................................................................................12

5.4 Minderungsmaßnahmen........................................................................................14

5.5 Abschließende Bewertung Lichtimmissionen durch Sportbeleuchtung..................14

6 Simulationsberechnung Kunstwerk Rodelhügel.............................................................15

6.1 Durchführung der Simulationsberechnung.............................................................15

6.2 Ergebnis der Simulationsberechnung.....................................................................16

7 Zusammenfassung........................................................................................................17

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1 Situation und Aufgabenstellung

Der Auftraggeber plant die Entwicklung von Wohnbebauung durch Aufstellung des Bebau-

ungsplanes Nr. 88 „Wohnen am Auenpark“ in Selm.

Südlich des geplanten Wohngebietes befindet sich eine bestehende Sportanlage mit zuge-

höriger Beleuchtungsanlage. Weiterhin ist westlich der Bebauungsfläche die Errichtung ei-

nes illuminierten Kunstwerkes geplant.

Ein Übersichtslageplan ist in Anlage 1 dargestellt.

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung ist zu prüfen, inwiefern durch den Betrieb der

bestehenden Flutlichtanlage sowie des Kunstwerkes Lichtimmissionen an Fassaden der ge-

planten Wohnnutzung zu erwarten ist.

Hierzu wurde am 27.11.2018 eine Messung der Beleuchtungsstärke und der Leuchtdichte an

maßgebenden Messpositionen im Bereich der Grenze des Geltungsbereichs des Bebau-

ungsplanes durchgeführt. Weiter wurde für die geplante Errichtung des Kunstwerkes eine Si-

mulationsberechnung durchgeführt, welche eine maximal zulässige Leuchtdichte der illumi-

nierten Flächen des Kunstwerkes ermittelt.

Die Mess- und Simulationsergebnisse werden gemäß dem gemeinsamen Runderlass in

NRW bezüglich Lichtimmissionen [2] ausgewertet und beurteilt.

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2 Bearbeitungsgrundlagen, zitierte Normen und Richtlinien

Titel / Beschreibung / Bemerkung Kat. Datum

[1] BImSchG

Bundes-Immissionsschutzgesetz

Gesetz zum Schutz vor schäd-

lichen Umwelteinwirkungen

durch Luftverunreinigungen,

Geräusche, Erschütterungen

und ähnliche Vorgänge

G Aktuelle Fassung

[2] Lichtimmissionen, Messung,

Beurteilung und Verminderung

Gemeinsamer RdErl. des Ministe-

riums Klimaschutz, Umwelt, Land-

wirtschaft, Natur- und Verbrau-

cherschutz und des Ministeriums

für Bauen, Wohnen,

Stadtentwicklung und Verkehr

Ministerialblatt NRW RdErl. 11.12.2014

[3] Messung und Beurteilung von

Lichtimmissionen künstlicher

Lichtquellen

Deutsche Lichttechnische Ge-

sellschaft e. V., Berlin, Pub.-Nr.

12.2

Lit 1996

[4] Empfehlungen für die Messung,

Beurteilung und Minderung von

Lichtimmissionen künstlicher

Lichtquellen

Deutsche Lichttechnische Ge-

sellschaft e. V., Berlin, Pub.-Nr.

12.3

Lit 2011

[5] Hinweise zur Messung und Be-

urteilung von Lichtimmissionen

Länderausschuss für Immissi-

onsschutz (LAI)

01.05.00

[6] CIE:150 Guide on the limitation of the

effects of obstrusive light from

outdoor lighting installations

Lit 2003

[7] Planunterlagen Zur Verfügung gestellt über

Projektentwicklung Strauß,

Köln

P Oktober 2018

[8] Beleuchtungsplanung vorhan-

dene Spielfelder

Zur Verfügung gestellt über-

Stadtentwicklung und Bauen

Bauverwaltung, Stadt Selm

P November 2018

[9] Planung Kunstwerk Rodelhügel Zur Verfügung gestellt von nts

Ingenieurgesellschaft mbH,

Münster

P Oktober 2018

[10] Telefonat Herr Hillmeister Telefonische Auskunft Herr

Hillmeister, Hochbauamt

Stadt Selm

P November 2018

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Kategorien:

G Gesetz N Norm

V Verordnung RIL Richtlinie

VV Verwaltungsvorschrift Lit Buch, Aufsatz, Berichtigung

RdErl. Runderlass P Planunterlagen / Betriebsangaben

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3 Örtliche Gegebenheiten / Gebietsnutzung

In Selm ist die Entwicklung von Wohnbebauung auf dem Bebauungsplangebiet Nr. 88 „Woh-

nen am Auenpark“ geplant.

Das Plangebiet wird nordöstlich von der Bundesstraße B 236 begrenzt. Südwestlich, etwas

weiter entfernt, verläuft der Selmer Bach. In dem Bereich zwischen Selmer Bach und der ge-

planten Wohnbebauung ist die Errichtung eines Rodelhügels mit illuminierten Kunstwerk vor-

gesehen. Südlich grenzt Fläche mit Spielfeldern für Sportnutzung an. Hier befinden sich

zwei Fußballfelder, ein Feld mit umliegender Laufbahn und ein Fußballfeld ohne Laufbahn,

mit jeweils zwölf Leuchten zur Ausleuchtung der Felder bei Dunkelheit. Die Leuchten des der

Planung nächst gelegenen Spielfeld befinden sich auf 16 m hohen Lichtmasten. Die Leuch-

ten des anderen Platzes sind an 18 m hohen Masten montiert.

Die bestehende Beleuchtungsanlage bei dem der Planung nächst gelegenem Spielfeld ohne

Laufbahn setzt sich wie folgt zusammen:

8 Stk. Bestell Nr. : 137530

Leuchtenname : PSH-137101

Bestückung : 1 x HIT-DE 2000 W/N/L / 230000 lm

4 Stk. Bestell Nr. :137520 Leuchtenname :PSH-137102Bestückung : 1 x HIT-DE 2000 W/N/L 400 V / 230000 lm

Die weitere Beleuchtungsanlage für das Spielfeld mit umliegender Laufbahn setzt sich wie nachfolgend dokumentiert zusammen:

12 Stk. Bestell Nr. : 137530

Leuchtenname : PSH-137101

Bestückung : 1 x HIT-DE 2000 W/N/L / 230000 lm

Die Informationen zu der Beleuchtungseinrichtung wurde uns über die Stadt Selm zur Verfü-gung [8] gestellt.

Weiter ist zwischen dem Selmer Bach und der südwestlichen Bebauungsplangrenze die Er-

richtung eines Rodelhügels mit illuminiertem Kunstwerk geplant. Die Entwurfsplanungen

hierzu wurden uns über [9] zur Verfügung gestellt.

In Anlage 1 ist eine Übersicht der Planung mit Kennzeichnung der Lage des Rodelhügels so-

wie der bestehenden Sportfelder dargestellt.

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Zur Beurteilung der lichttechnischen Einwirkungen auf die geplante Wohnnutzung wurde ei-

nerseits eine Messung der Beleuchtungsanlage der vorhandenen Sportplätze durchgeführt.

Andererseits wurde das illuminierte Kunstwerk simuliert und eine maximal zulässige Leucht-

dichte ermittelt.

Anlage 2 zeigt eine Fotodokumentation der Messung, aus der ein Eindruck über die beste-

henden Flutlichtanlagen gewonnen werden kann.

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4 Beurteilungsgrundlage: Lichterlass NRW

Beurteilungsgrundlage für die Wirkung von Lichtimmissionen auf Menschen durch Licht

emittierende Anlagen ist ein gemeinsamer Runderlass des Ministeriums Klimaschutz, Um-

welt, Landwirtschaft, Natur- und Verbraucherschutz und des Ministeriums für Bauen, Woh-

nen, Stadtentwicklung und Verkehr in NRW vom 11.12.2014. Als Licht emittierende Anlagen

zählen künstliche Lichtquellen aller Art, wie z.B. Scheinwerfer zur Beleuchtung von Sport-

stätten oder Verladeplätzen.

Gesundheitsschäden durch Beleuchtungsanlagen sind im Allgemeinen nicht zu erwarten.

Schädliche Umwelteinwirkungen können aber auch durch erhebliche Belästigungen der

Nachbarschaft hervorgerufen werden. Um dies zu vermeiden, sind in der Lichtimmissions-

richtlinie NRW Immissionsrichtwerte bezüglich der zulässigen Blendung durch einzelne

Lichtquellen und der Raumaufhellung im Inneren von Wohnbereichen und vergleichbaren

Nutzungen geregelt. Auch direkt an Gebäuden beginnende Außenwohnbereiche sind lt. Lich-

terlass in die Beurteilung mit einzubeziehen.

Raumaufhellung

Mess- und Beurteilungsgröße für die Raumaufhellung ist die mittlere Beleuchtungsstufe EF in

der Fensterebene von schutzbedürftigen Nutzungen bzw. bei Balkonen bzw. Terrassen an

den Begrenzungsflächen der Außenwohnbereiche. Die Werte gelten für die Situation bei ge-

öffnetem Fenster, parallel zur Normalen der Wandflächen und bei ausgeschalteter Zimmer-

beleuchtung. Die folgenden Immissionsrichtwerte der mittleren Beleuchtungsstärke EF sind

einzuhalten.

Tabelle 4.1: Immissionsrichtwerte der Beleuchtungsstärke

ImmissionsortBeleuchtungsstärke EF in lx

06.00 – 22.00 Uhr 22.00 – 06.00 Uhr

Kurgebiete, Krankenhäuser,

Pflegeanstalten1 1

Reine, allgemeine, besondere

Wohngebiete, Kleinsiedlungsge-

biete, Erholungsgebiete

3 1

Dorfgebiete, Mischgebiete 5 1

Kerngebiete, Gewerbegebiete,

Industriegebiete15 5

Wird die mittlere Beleuchtungsstärke am Immissionsort maßgeblich durch andere Lichtquel-

len bestimmt, sollen Maßnahmen an der zu beurteilenden Beleuchtungsanlage so lange

ausgesetzt werden, wie die Anlage nicht wesentlich zur Gesamt-Beleuchtungsstärke bei-

trägt.

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Die Immissionsrichtwerte beziehen sich auf zeitlich konstantes und weißes oder annähernd

weißes Licht, das mehrmals in der Woche jeweils länger als eine Stunde eingeschaltet ist.

Wird die Anlage seltener oder kürzer betrieben, bzw. über Bewegungsmelder geschaltet,

sind Einzelfallbetrachtungen anzustellen. Besondere Regelungen sieht die Lichtimmissions-

richtlinie für wechselnde Betriebszustände (Wechsellichtsituationen), intensiv farbiges Licht

und sonstige Auffälligkeiten vor.

Blendung

Als Bewertungsmaßstab zur Beurteilung der Blendung wird die maximal tolerable mittlere

Leuchtdichte einer Blendlichtquelle Lmax definiert zu:

Lmax

= k √Lu

Ωs

Darin bedeuten:

Lmax = Immissionsrichtwert: maximal tolerable Leuchtdichte einer Blendlichtquelle in

cd/m², gemittelt über den zugehörigen Raumwinkel s

k = Proportionalitätsfaktor

Lu = maßgebende Leuchtdichte in der Umgebung der Blendlichtquelle in cd/m²;

Lu 0,1 cd/m²

s = Raumwinkel der vom Immissionsort aus gesehenen Blendlichtquelle in sr

Dabei werden folgende Werte des Proportionalitätsfaktors k zur Festlegung der Immissions-

richtwerte herangezogen:

Tabelle 4.2: Proportionalitätsfaktoren zur Ermittlung der max. tolerablen Leuchtdichte

ImmissionsortProportionalitätsfaktor k

06.00 – 20.00 Uhr 20.00 – 22.00 Uhr 22.00 – 06.00 Uhr

Kurgebiete, Krankenhäuser,

Pflegeanstalten32 32 32

Reine, allgemeine, besondere Wohnge-

biete, Kleinsiedlungsgebiete, Erho-

lungsgebiete

96 64 32

Dorfgebiete, Mischgebiete 160 160 32

Kerngebiete, Gewerbegebiete,

Industriegebiete- - 160

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Der Anwendungsbereich der o.a. Gleichung wird jedoch auf Raumwinkel zwischen10 -6 sr< s

<10-2 sr beschränkt. Außerhalb dieses Bereiches gilt:

• Für Punktquellen (s <10-6 sr) ist die Blendbeleuchtungsstärke Es maßgebend und

darf k √Lu⋅10−3 nicht überschreiten

• Für große Flächenquellen (s > 10-2 sr) darf die mittlere Leuchtdichte unabhängig

vom Raumwinkel den Wert 10⋅k √Lu nicht überschreiten.

Auch bezüglich der Blendung sind besondere Regelungen für geringe Einschaltdauer oder

Einschalthäufigkeit, Wechsellicht, besondere auffällige Situationen oder blitzlichtartige Vor-

gänge vorgesehen.

Im Fall von Überschreitungen der zulässigen Beleuchtungsstärke in Fensterebene oder der

maximal tolerablen mittleren Leuchtdichte von Blendlichtquellen werden im Ministerialerlass

folgende Minderungsmaßnahmen als Möglichkeiten vorgeschlagen:

1. Optimierte Wahl des Scheinwerferstandortes zur Minimierung der Lichtimmissionen

in der Nachtbarschaft;

2. Vermeidung einer direkten Blickverbindung zwischen Scheinwerfer und Immissions-

orten;

3. Ggf. Vorsehung von Blenden an den Scheinwerfern;

4. Verwendung von Scheinwerfern mit asymmetrischer Lichtverteilung, insbesondere

für größere Sportplätze;

5. Vermeidung von zeitlich veränderlichem Licht, z.B. bei Leuchtreklamen, soweit dies

mit dem Zweck der Anlage zu vereinbaren ist;

6. Abdunkelung von Lichtimmissionen aus Gebäuden, z.B. aus beleuchteten Arbeits-

räumen und Gewächshäusern, durch Abdunkelungsmaßnahmen wie Rollos, Ja-

lousien, etc.

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5 Durchführung und Ergebnisse der Messung

5.1 Vorbemerkungen

Die Messung der Beleuchtungsanlage wurde am 27. November 2018 im Zeitraum zwischen

20:00 Uhr bis 22:00 Uhr durchgeführt. Zum Zeitpunkt der Messungen herrschte trockenes,

klares Wetter.

Folgende Messgeräte kamen zum Einsatz:

Leuchtdichtemessgerät (Blendung):Gossen Mavospot 2 USB

Beleuchtungsstärkemessgerät (Raumaufhellung): Gossen Mavolux 5032 B

Die Geräte entsprechen den Anforderungen gemäß der DIN 5032 Teil 7 der Klasse B, so-

dass die Forderung der Lichterlass an die Genauigkeitsklasse hiermit erfüllt wird. Die Ge-

nauigkeiten betragen ± 10 % für das Beleuchtungsstärkemessgerät und ± 15 % für das

Leuchtdichtemessgerät.

Aufgrund der Messfehler bei der Ermittlung der Umgebungsleuchtdichte Lu, der Leuchtdichte

der Leuchte LS sowie des Raumwinkels s wird der sich insgesamt ergebende relative Feh-

ler für den aus Messungen bestimmten Proportionalitätsfaktor ks zur Beurteilung der Blen-

dung im Lichterlass NRW mit 25 % angegeben; das 90 %- Quantil befindet sich damit bei

40 %.

Die Messung der Beleuchtungsstärke wurde an 5 Messpositionen entlang der Baugrenze

des zukünftigen Bebauungsplanes durchgeführt. Die Messungen der Leuchtdichte wurde an

einem exemplarischem, maßgeblichen Messpunkt durchgeführt. Die Lage der Messpositio-

nen kann Anlage 1 entnommen werden.

Eine Fotodokumentation der Messung ist in Anlage 2 dargestellt.

5.2 Ergebnisse zur Raumaufhellung

Die Ergebnisse der Messung der Beleuchtungsstärke können Anlage 3 entnommen werden.

In der nachfolgenden Tabelle 5.1 sind die Ergebnisse zusammenfassend dargestellt.

Da in der vorliegenden Situation die Beleuchtungsanlagen die einzigen Lichtquellen sind

wurde ausschließlich die Ist-Situation mit eingeschalteter Anlage messtechnisch erfasst. Mit

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ausgeschalteter Anlage ist von keinen weiteren Einwirkungen auf das südliche Plangebiet

auszugehen.

Tabelle 5.1: Lichtimmissionsmessung Ergebnisse Raumaufhellung (vgl. Anlage 3)

Messpos. Höhe

RichtwertMesswert

06 – 22 Uhr 22-06 Uhr

[lx] [lx]

1 Baustraße, rechts Erdgeschoss 3 1 2,8

2 Baustraße, mitte Erdgeschoss 3 1 2,2

3 Baufeld, links (Erdwall) Erdgeschoss 3 1 1,4

4 Baufeld, Mitte Erdgeschoss 3 1 1,6

5 Baufeld, Mitte Erdgeschoss 3 1 1,7

Wie Tabelle 5.1 entnommen werden kann, wird der jeweils anzusetzende Richtwert des Lich-

terlasses NRW für die Raumaufhellung an allen betrachteten Messpositionen für den Tages-

zeitraum zwischen 06 - 22.00 Uhr eingehalten. Nach unseren Informationen ist die Flutlicht-

anlage derzeit nicht im Nachtzeitraum in Betrieb [10]. Sollte die Anlage dennoch nach 22.00

Uhr genutzt werden, wäre eine Überschreitung der Anforderungen an die Raumaufhellungs-

begrenzung der Lichtrichtlinie NRW an der ersten, südlichen Baureihe der geplanten Wohn-

nutzung bzw. im Außenbereich nicht ausgeschlossen. Dies hängt natürlich auch noch u.a.

von der späteren genauen Lage der Gebäude und der Lage der Fenster ab.

5.3 Ergebnisse zur Blendung

Neben der Leuchtdichte ist der Raumwinkel der Blendlichtquelle für die Beurteilung der Blen-

dung relevant. Daher muss nicht unbedingt die Leuchte, die am Empfänger die höchste Be-

leuchtungsstärke oder Leuchtdichte hervorruft, auch maßgebend für die Blendwirkung sein.

Vorort wurde an dem maßgeblichen Immissionsort die Leuchtdichte für alle relevanten

Leuchten gemessen.

In die Berechnung des zur Beurteilung der Blendwirkung heranzuziehenden gemessenen

Proportionalitätsfaktor kmess geht weiterhin die maßgebende Leuchtdichte der Umgebung der

Blendlichtquelle LU ein.

Des Weiteren gehen in die Auswertung die geometrischen Beziehungen (Aufneigung und

Verdrehung der Leuchten sowie Abstände zwischen Messposition und Maststandort) ein. Die

Abstände konnten über Luftbilder und Planunterlagen bestimmt werden.

Die Lichtaustrittsfläche der Leuchten beträgt 0,284 m².

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Die Ergebnisse der Auswertung können Anlage 4 entnommen werden. Jeweils ist auch der

Raumwinkel angegeben, unter welchem die entsprechende Lichtquelle am Messort zu se-

hen ist.

Die sich maximal ergebenden Ergebnisse sind in der nachfolgenden Tabelle 5.2 zusammen-

gefasst.

Tabelle 5.2: Lichtimmissionsmessung Ergebnisse Blendung (vgl. Anlage 4)

Messposition Leuchte

IRW

kMesswert

06 – 20 Uhr 20 – 22 Uhr 22-06 Uhr Kmess

1 Baufeld, Mitte

Mast 1

96 64 32

377

Mast 2 125

Mast 3 11

Mast 4 232

Mast 5 4

Mast 6 57

Mast 7 1

Mast 8 3

Mast 9 45

Mast 10 0

Mast 11 30

Mast 12 nicht einsehbar

Wie Tabelle 5.2 zu entnehmen ist, werden die Anforderungen des Lichterlass NRW an die

Blendung durch den Betrieb der Flutlichtanlage zum Teil überschritten. Drei der Leuchten auf

dem nächst gelegenen Spielfeld überschreiten die Richtwerte für den kompletten Tageszeit-

raum zwischen 06.00 Uhr – 22.00 und auch zum Nachtzeitraum zwischen 22.00 – 06.00

Uhr. Zwei weitere Leuchten würden bei einer Nutzung zum Nachtzeitraum, 22.00 - 06.00

Uhr, zu Überschreitungen der Anforderungen an die Blendung der Lichtrichtlinie führen. D.h.,

dass an der zukünftigen Wohnbebauung Überschreitungen der Anforderungen an die Blen-

dung der Lichtrichtlinie NRW wahrscheinlich bzw. nicht auszuschließen sind. Dies betrifft

voraussichtlich lediglich die erste, ggfs. noch die zweite südliche Baureihe des Bebauungs-

planes. Aufgrund des deutlich größeren Abstandes ab der dritten Baureihe ist hier nicht mit

mehr mit einer Störwirkung durch Blendung gemäß der Lichtrichlinie NRW zu rechnen.

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5.4 Minderungsmaßnahmen

Minderungsmaßnahmen gegen Lichtimmissionen sind im besten Fall an den Lichtquellen zu

ergreifen. So können an den Leuchten Blendschutzbleche oder -kappen angebracht werden,

sodass ein direkter Blick in die Lichtaustrittsfläche vom Immissionsort aus nicht mehr mög-

lich ist.

Bleche, die einen Blick in die um 8° bzw. 7° aufgeneigten Leuchten verhindern, könnten al-

lerdings gleichzeitig dazu führen, dass der Fußballplatz nicht mehr sachgerecht ausgeleuch-

tet wird.

Eine Abschirmung der Lichtimmissionen für die erste Baureihe durch entsprechende Schutz-

wände entlang des Sportplatzes ist aufgrund der erforderlichen Höhe (Höhe der Lichtmas-

ten: 16 m bzw. 18 m) nicht durchführbar.

Letztlich ist zur Lösung des Immissionskonfliktes auch die Ergreifung von Schutzmaßnah-

men auf Empfängerseite prinzipiell denkbar; so können gegen schädliche Umwelteinwirkun-

gen durch Lichtimmissionen beispielsweise durch Rollläden an den Fenstern auf einfachem

Wege probate Schutzmaßnahmen getroffen werden. Auf Außenwohnbereichen ist die Er-

greifung von Schutzmaßnahmen etwas aufwändiger (Einbau flexibler oder starre Sichtblen-

den / Wandelemente).

5.5 Abschließende Bewertung Lichtimmissionen durch Sportbeleuchtung

Die durch die bestehende Flutlichtanlagen der Sportplätze am Sandforter Weg in Selm her-

vorgerufenen Lichtimmissionen können an den geplanten, südlichen Wohnnutzungen des

Bebauungsplangebietes Nr. 88 „Wohnen am Auenpark“ die Richtwerte des Lichterlass NRW

bzgl. Blendung überschreiten. Sollte die Beleuchtungsanlage auch zum Nachtzeitraum ge-

nutzt werden, wären auch Überschreitungen hinsichtlich Raumaufhellung möglich.

Es ist zu beachten, dass die Richtwerte des Lichterlass NRW keine Grenze der Gesund-

heitsgefährdung darstellen, sondern sollen diese Schranken bzgl. einer „Belästigung“ defi-

nieren. In Abschnitt 1 „Grundsätzliches“ des Lichterlasses NRW heißt es wörtlich:

„Die im Immissionsschutz auftretenden Lichteinwirkungen bewegen sich im Bereich

der Belästigung. Physische Schäden am Auge können ausgeschlossen werden.“

Die Richtwerte bzgl. der Blendung beziehen sich explizit auf „psychologische“ Blendung.

Insofern ist von der Genehmigungsbehörde abzuwägen, inwiefern in einem zukünftigen Ne-

beneinander von Wohn- und Sportnutzung, unter Anbetracht der voraussichtlichen Nutzung

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nur bis 22 Uhr und ausschließlich in der dunklen Jahreszeit, in der sich Menschen üblicher-

weise weniger auf Außenwohnbereichen aufhalten, es den zukünftigen Nachbarn der Sport-

anlage zuzumuten wäre, sich selbst durch entsprechende Schutzmaßnahmen (Jalousien,

Rollläden) vor den Lichtimmissionen zu schützen.

Die Rechtsprechung sieht es regelmäßig für Nachbarn als zumutbar an, im Rahmen des all-

gemeinen Rücksichtnahmegebotes Maßnahmen zur Lichtdämpfung zur Lösung eines licht-

immissionsschutzrechtlichen Konfliktes zu ergreifen; diese Urteile beziehen sich aber natur-

gemäß jeweils auf konkrete Einzelfälle (bspw. OVG Münster, Urteil vom 15.03.2007, 10 A

998/06 oder Beschluss vom 12.5.2003 10 B 145/03 oder OVG Lüneburg Urteil vom

26.02.2003 1 LC 75/02).

6 Simulationsberechnung Kunstwerk Rodelhügel

6.1 Durchführung der Simulationsberechnung

In dem Bereich zwischen Selmer Bach und der geplanten Wohnbebauung ist die Errichtung

eines Rodelhügels mit illuminierten Kunstwerk vorgesehen. Die Planungen hierzu sind in An-

lage 1 dokumentiert.

Zur Berechnung der lichttechnischen Auswirkungen des geplanten Kunstwerkes auf die zu-

künftige Wohnnutzung des Bebauungsplanes „Am Auenpark“ wird ein geometrisches Modell

gemäß der vorliegenden Planungen [9] erstellt. Da zum jetzigen Zeitpunkt noch keine detail-

lierte Lichtplanung vorliegt, wird unter Zugrundelegung einer worst-case-Situation eine maxi-

mal mögliche Leuchtdichte der strahlenden Leuchtfläche ermittelt, welche die zulässige Be-

leuchtungsstärke der Lichtrichtlinie NRW [2] an der Fassade der Bebauungsplangrenze ein-

hält.

Hierzu werden nach Erstellung des 3D-Modells mit dem Rechenalgorithmus Radiance Simu-

lationsberechnungen durchgeführt. Dabei werden nach der so genannten „backward ray tra-

cing“-Methode einzelne Lichtstrahlen eines zu betrachtenden Bezugspunktes bzw. eines zu

betrachtenden Bezugsfläche zur jeweiligen Lichtquelle zurückverfolgt. Die Beiträge zur Be-

leuchtungsstärke jedes Strahls werden anschließend summiert. Bei den Berechnungen wer-

den sowohl Reflexionen bzw. Reflexionsverluste im Äußeren sowie Lichthindernisse durch

Topografie, Gebäude, etc., berücksichtigt.

Das digitale Simulationsmodell ist in Anlage 5 dargestellt.

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6.2 Ergebnis der Simulationsberechnung

Die Simulationsberechnungen wurden iterativ durchgeführt, sodass auf der Bebauungs-

plangrenze die Anforderungen der Lichtrichtlinie NRW hinsichtlich einer maximal zulässigen

Beleuchtungsstärke von 1 lux (Richtwert Wohnen nachts) eingehalten werden.

Als Ergebnis hat sich eine maximal zulässige Leuchtdichte für die illuminierten Flächen des

Kunstwerkes von 80 cd/m² ermittelt. Weiter sollte kein direkter Blick in die Lichtaustrittsfläche

von aufgestellten Leuchten (voraussichtlich Strahlern) oder vergleichbar von der zukünftigen

Wohnnutzung aus möglich sein. Der Wert der maximalen Leuchtdichte von 80 cd/m² und die

Verhinderung des Einblicks in die Lichtaustrittsfläche von Leuchten sollte bei Auslegung der

zukünftigen Kunstwerk-Beleuchtung Eingang in die Lichtplanung haben.

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7 Zusammenfassung

Der Auftraggeber plant die Entwicklung von Wohnbebauung durch Aufstellung des Bebau-

ungsplanes Nr. 88 „Wohnen am Auenpark“ in Selm.

Südlich des geplanten Wohngebietes befindet sich eine bestehende Sportanlage mit zuge-

höriger Beleuchtungsanlage. Weiterhin ist westlich der Bebauungsfläche die Errichtung ei-

nes illuminierten Kunstwerkes geplant.

Im Rahmen der vorliegenden Untersuchung war zu prüfen, inwiefern durch den Betrieb der

bestehenden Flutlichtanlage sowie des Kunstwerkes Lichtimmissionen an Fassaden der ge-

planten Wohnnutzung zu erwarten ist.

Hierzu wurde am 27.11.2018 eine Messung der Beleuchtungsstärke und der Leuchtdichte an

maßgebenden Messpositionen im Bereich der Grenze des Geltungsbereichs des Bebau-

ungsplanes durchgeführt. Weiter wurde für die geplante Errichtung des Kunstwerkes eine Si-

mulationsberechnung durchgeführt, welche eine maximal zulässige Leuchtdichte der illumi-

nierten Flächen des Kunstwerkes ermittelt.

Ergebnis der Untersuchung zu der Beleuchtungsanlage der Sportplätze ist, dass hierdurch

an den geplanten, südlichen Wohnnutzungen des Bebauungsplangebietes Nr. 88 „Wohnen

am Auenpark“ die Richtwerte des Lichterlass NRW bzgl. Blendung überschritten werden

können. Dies betrifft voraussichtlich lediglich die erste, ggfs. noch die zweite südliche Baurei-

he des Bebauungsplanes. Aufgrund des deutlich größeren Abstandes ist ab der dritten Bau-

reihe nicht mit mehr mit einer Störwirkung durch Blendung gemäß der Lichtrichlinie NRW zu

rechnen. Sollte die Beleuchtungsanlage auch zum Nachtzeitraum genutzt werden, wären

auch für die nächst gelegene, erste südliche Baureihe Überschreitungen hinsichtlich Raum-

aufhellung möglich.

Zur Lösung des Immissionskonfliktes ist die Ergreifung von Schutzmaßnahmen auf Empfän-

gerseite prinzipiell denkbar; so können gegen schädliche Umwelteinwirkungen durch Lich-

timmissionen beispielsweise durch Rollläden an den Fenstern auf einfachem Wege probate

Schutzmaßnahmen getroffen werden.

Insofern ist von der Genehmigungsbehörde abzuwägen, ob unter Anbetracht der voraus-

sichtlichen Nutzung nur bis 22 Uhr und ausschließlich in der dunklen Jahreszeit, in der sich

Menschen üblicherweise weniger auf Außenwohnbereichen aufhalten, es den zukünftigen

Nachbarn der Sportanlage zuzumuten wäre, sich selbst durch entsprechende Schutzmaß-

nahmen (Jalousien, Rollläden) vor den Lichtimmissionen zu schützen.

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Weiter hat sich mit Hilfe einer Simulationsberechnung ermittelt, dass bei Einhaltung einer

maximal zulässigen Leuchtdichte von 80 cd/m² für die illuminierten Flächen des geplanten

Kunstwerkes auf dem Rodelhügel die Immissionsrichtwerte der Lichtrichtlinie NRW eingehal-

ten werden. Neben dieser Vorgabe sollte auch die Verhinderung des Einblicks in die

Lichtaustrittsfläche der Leuchten bei Auslegung der zukünftigen Kunstwerk-Beleuchtung Ein-

gang in die Lichtplanung haben. Hiermit besteht mit der geplanten rechtlichen Schaffung von

Wohnrecht auf dem Bebauungsplangebiet Nr.88 „Wohnen am Auenpark“ kein lichttechni-

scher Immissionskonflikt.

Dieser Bericht besteht aus 18 Seiten und 5 Anlagen.

Peutz Consult GmbH

i.V. Dipl.-Ing. Mark Bless i.A. Dipl.-Ing Sara Lippold

(fachliche Verantwortung) (Projektleitung)

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Anlage 1 Übersichtslageplan mit Kennzeichnung der Emissionsquellen und Messpositio-

nen

Anlage 2 Fotodokumentation Messungen

Anlage 3 Messergebnisse Raumaufhellung

Anlage 4 Messergebnisse Blendung

Anlage 5 Simulationsmodell Kunstwerk

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Übersicht Planung/ Messorte

Städtebaulicher Entwurf (Planverfasser HJP, Stand 02.01.2019)

Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_01_lage.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 1.1

N

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Übersicht Planung/ Messorte

Detail Rodelhügel (Planauszug nts Ingenieurgesellschaft, Stand: 22.08.2017) Entwurf zu illuminierendes Kunstwerk (Planauszug Polenz GmbH & Co.KG, Lüdinghausen, Planstand 19.04.2018)

Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_01_lage.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 1.2

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Übersicht Planung/ Messorte

Übersicht Messpunkte /Lichtmasten, grün: Messpunkte, blau: Lichtmasten (Planauszug nts Ingenieurgesellschaft, Stand: 22.08.2017, Messpunkte/Masten ergänzt durchPeutz Consult )

Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_01_lage.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 1.3

1

2

3

4

5

6

7

8

9

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11

10

01

02

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Fotodokumentation Lichtanlagen

Blick auf Eckleuchte links, nächstgelegenes Spielfeld Blick Richtung Norden auf Ausleuchtung Spielfeld nächst gelegen

Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_02_fotodoku.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 2.1

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Fotodokumentation Lichtanlagen

Ausleuchtung Spielfeld nächst gelegen, Blick von Mittellinie Ausleuchtung Spielfeld nächst gelegen, Blick von Süden auf Feld

Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_02_fotodoku.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 2.2

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Fotodokumentation Lichtanlagen

Blick von Baugebiet auf nächst gelegenes Spielfeldbeleuchtung Blick von Baugebiet auf nächst und entfernter gelegene Spielfeldbeleuchtung, M 02

Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_02_fotodoku.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 2.3

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Fotodokumentation Lichtanlagen

Blick von Baugebiet auf nächst gelegene Spielfeldbeleuchtung, Erdwall Blick entlang Baugebiet/ Baustraße, Ausleuchtung durch Fußballbeleuchtungsanlage

Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_02_fotodoku.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 2.4

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Fotodokumentation Lichtanlagen

Blick entlang Baustraße, mit Spielfeldbeleuchtung weiter entfernter Fußballplatz Blick auf weiter entfernten Fußballplatz und zwei Masten nah gelegener Platz

Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_02_fotodoku.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 2.5

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Lichtimmissionsmessung Raumaufhellung

Projekt G 7272 Hinweise / Besonderheiten / Wetter

Gebiet Wohnen Weitestgehend Klare Nacht

01

Datum 27. November 2018

Uhrzeit

mittlere Beleuchtungsstärke E [lx]

6 - 22 Uhr [lx] 22 - 6 Uhr [lx]

Kurgebiet, Kranken- / Pflegehäuser 1 1

Wohn- / Erholungsgebiete 3 1

Dorf- / Mischgebiete 5 1

Kern- / Gewerbe- / Industriegebiete 15 5

Immissionsort Bezeichnung mit Quelle [lux] ohne Quelle [lux] Immissionsort Bezeichnung mit Quelle [lux] ohne Quelle [lux]

01 2,8 0 _________

2,8 0

2,8 0

Mittelwerte 2,80 0,00 2,80 Mittelwerte

02 2,2 0 _________

2,2 0

2,1 0

Mittelwerte 2,17 0,00 2,17 Mittelwerte

03 1,3 0 _________

Erdwall1,5 0

1,5 0

Mittelwerte 1,43 0,00 1,43 Mittelwerte

04 1,6 0 _________

1,7 0

1,5 0

Mittelwerte 1,60 0,00 1,60 Mittelwerte

05 1,7 0 _________

1,8 0

1,6 0

Mittelwerte 1,70 0,00 1,70 Mittelwerte

_________

Mittelwerte

_________ _________

Mittelwerte

_________ _________

Mittelwerte

_________ _________

Mittelwerte

_________ _________

Mittelwerte

G 7272 | 28.01.2019 | Anlage 3

Ediff

[lux] Ediff

=

Baustraße, Linie rechts

Baustraße, Linie Mitte

Baufeld, Linie links

Baufeld, Linie Mitte

Baufeld, Linie Mitte

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Lichtimmissionsmessung B L E N D U N G

Projekt G 7272 Sportanlage Selm Hinweise / Besonderheiten / Wetter

Immissionsort Baufeld Klare Nacht

Gebiet Allg. Wohngebiet

Datum 28.01.2019

Uhrzeit 20.00

Porportionalitätsfaktor k [-]

Innenraummessung

Kurgebiet 32 32 32 Fenster

WR/WA 96 64 32 Höhe x Breite --- x --- [m]

MI 160 160 32 Höhe Brüstung --- [m]

GE - - 160 Tiefe Laibung --- [m]

Proportionalitätsfaktor k

Messung Bezeichnung links rechts oben unten

01 Mast 1 6781 0,54 1,04 0,43 1,18 Entfernung [m] 64,0

7009 Höhe [m] 16,0

7054 Raumwinkel [sr] 2,44E-05

6948 0,8 k [-] 377

02 Mast 2 441,7 0,74 0,17 1,17 0,22 Entfernung [m] 119,6

540,8 Höhe [m] 16,0

428,7 Raumwinkel [sr] 3,91E-06

470 0,2 k [-] 125

03 Mast 3 20,2 0,54 0,12 0,30 0,13 Entfernung [m] 171,9

27,4 Höhe [m] 16,0

29,7 Raumwinkel [sr] 1,43E-06

26 0,2 k [-] 11

04 Mast 4 2973,0 0,40 0,18 0,46 0,09 Entfernung [m] 102,1

3110,0 Höhe [m] 16,0

779,0 Raumwinkel [sr] 2,69E-05

2287 0,2 k [-] 232

05 Mast 5 73,51 0,00 0,20 0,06 0,08 Entfernung [m] 139,5

68,34 Höhe [m] 16,0

77,46 Raumwinkel [sr] 2,40E-04

73 0,1 k [-] 4

06 Mast 6 108,9 0,08 0,06 0,04 0,16 Entfernung 190,5

92,4 Höhe 16,0

78,9 Raumwinkel [sr] 1,53E-06

93 0,1 k [-] 57

07 Mast 7 24,4 0,00 0,03 0,01 0,00 Entfernung 296,8

143,7 Höhe 18,0

143,6 Raumwinkel [sr] 3,81E-07

104 0,0 k [-] 1

08 Mast 8 13,3 0,41 0,41 0,41 0,41 Entfernung 176,4

12,2 Höhe 18,0

13,9 Raumwinkel [sr] 2,16E-06

13 0,4 k [-] 3

09 Mast 9 59,0 0,01 0,21 0,14 0,07 Entfernung 276,5

50,0 Höhe 18,0

42,8 Raumwinkel [sr] 6,59E-07

51 0,1 k [-] 45

10 Mast 10 61,5 0,00 0,10 0,13 0,05 Entfernung 252,5

53,0 Höhe 18,0

59,9 Raumwinkel [sr] 6,20E-07

58 0,1 k [-] 0

11 Mast 11 30,2 0,00 0,00 0,09 0,04 Entfernung 209,2

57,9 Höhe 18,0

53,3 Raumwinkel [sr] 1,43E-06

47 0,0 k [-] 30

'file:///Z:/Projekte/G/7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark/LU/Messung_20181127/7272_G_Messprotokoll_20181127.ods'#$Blendung IO-Baufeld G 7272 | 28.01.2019 | Anlage 4

6 - 20 Uhr[-]

20 - 22 Uhr[-]

22 - 6 Uhr[-]

ja O Nein ●

Blendlichtquelle LM [cd/m²] Umgebungsleuchtdichte L

U [cd/m²]

Mittelwert LM

Mittelwert LU

Mittelwert LM

Mittelwert LU

Mittelwert LM

Mittelwert LU

Mittelwert LM

Mittelwert LU

Mittelwert LM

Mittelwert LU

Mittelwert LM

Mittelwert LU

Mittelwert LM

Mittelwert LU

Mittelwert LM

Mittelwert LU

Mittelwert LM

Mittelwert LU

Mittelwert LM

Mittelwert LU

Mittelwert LM

Mittelwert LU

Page 30: Lichtimmissionsuntersuchung zum Bebauungs- plan Nr. 88 ... · ungsplanes Nr. 88 „Wohnen am Auenpark“ in Selm. Südlich des geplanten Wohngebietes befindet sich eine bestehende

Simulationsmodell Kunstwerk

Detailansicht Rodelhügel mit Kunstwerk

Übersicht digitalisiertes Modell

Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_05_Simmodell.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 5.1

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Simulationsmodell Kunstwerk

Berechnungsergebnis Leuchtdichte 80 cd/m² , < 1 ux an Bebauungsplangrenze

Dokument: Z:\Projekte\G\7272_G_LU_BPlan_Wohnen_am_Auenpark\02_DOKU\01_Berichte\Ber_01_LU\7272_G_Ber_01_20190128_Anlage_05_Simmodell.odt G 7272-1 • 28.01.2019 • Anlage 5.2