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27. Jahrgang Freitag, den 21. Dezember 2018 Nummer 12 Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger das Weihnachtsfest steht nun kurz bevor und ich wünsche Ihnen, dass es vie- le schöne und besinnliche Stunden für Sie bringen wird. Auch für uns als Ge- meinde sind die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel ein Moment, an dem wir kurz innehalten und zurückblicken auf ein sehr ereignisreiches Jahr. Ich möchte mich auf diesem Wege bei allen bedanken, die fast täglich daran arbeiten, unsere Gemeinde lebens- und liebenswert zu gestalten. Mein Dank gilt besonders den Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit ihrem Einsatz, ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten ehrenamtlich in den Vereinen, in den Feuerweh- ren und in anderer Weise engagiert haben. In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein friedliches und gesegnetes Weih- nachtsfest sowie für das Jahr 2019 Gesundheit, Frieden und für jeden sein ganz persönliches Glück. Ihre Kerstin Barczus Bürgermeisterin

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27. Jahrgang Freitag, den 21. Dezember 2018 Nummer 12

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger

das Weihnachtsfest steht nun kurz bevor und ich wünsche Ihnen, dass es vie-le schöne und besinnliche Stunden für Sie bringen wird. Auch für uns als Ge-meinde sind die Weihnachtsfeiertage und der Jahreswechsel ein Moment, an dem wir kurz innehalten und zurückblicken auf ein sehr ereignisreiches Jahr.

Ich möchte mich auf diesem Wege bei allen bedanken, die fast täglich daran arbeiten, unsere Gemeinde lebens- und liebenswert zu gestalten. Mein Dank gilt besonders den Bürgerinnen und Bürgern, die sich mit ihrem Einsatz, ihrem Wissen und ihren Fähigkeiten ehrenamtlich in den Vereinen, in den Feuerweh-ren und in anderer Weise engagiert haben.

In diesem Sinne wünsche ich uns allen ein friedliches und gesegnetes Weih-nachtsfest sowie für das Jahr 2019 Gesundheit, Frieden und für jeden sein ganz persönliches Glück.

Ihre Kerstin Barczus Bürgermeisterin

Gemeinde-Nachrichten - 2 - Nr. 12/2018

Sprechzeiten

Gemeindeamt KaulsdorfMontag 09:00 Uhr bis 12:00 UhrDienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 16:00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

KasseMontag geschlossenDienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 16:00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 18:00 UhrFreitag geschlossen

EinwohnermeldeamtMontag geschlossenDienstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 15:30 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

14:00 Uhr bis 17:30 UhrFreitag geschlossenAußerhalb der Sprechzeiten ist keine Bearbeitung möglich!

BürgermeisterinDienstag 09:00 Uhr bis 12:00 UhrDonnerstag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr

13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Herr Herold 349-19 [email protected] Schulze-Könitzer 349-20 [email protected] Stemmler 349-23 [email protected]

Sprech- und Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung

Kontakte zur Ihrer Gemeindeverwaltung

Vorwahl: 036733 Fax-Nr.: 2 22 52Amt Telefon E-MailBürgermeisterinFrau Barczus 349-12 [email protected] Schilling 349-0 [email protected] Schmiedel 349- 14 [email protected]/OrdnungsamtFrau Kunstmann 349-16 [email protected]/FriedhofsverwaltungFrau Krauße 349-17 [email protected]ämmereiFrau Picha 349-18 [email protected] Katins 349-21 [email protected] Richter 349-21 [email protected]/Liegenschaften

Impressum

Gemeinde-Nachrichten – Amtsblatt der Gemeinde Kaulsdorf mit den Orts-teilen Breternitz-Fischersdorf, Eichicht, Hockeroda, Weischwitz und der Gemeinde HohenwarteHerausgeber: Gemeindeverwaltung der Gemeinden Kaulsdorf und Hohenwarte, Straße des Friedens 27, 07338 KaulsdorfVerlag und Druck: LINUS WITTICH Medien KG, Langewiesen, In den Folgen 43, 98693 Ilmenau, [email protected], www.wittich.de,Tel. 0 36 77 / 20 50 - 0, Fax 0 36 77 / 20 50 - 21Verantwortlich für den amtlichen Teil: Gemeinde Kaulsdorf: Kerstin Barczus (Bürgermeisterin)Gemeinde Hohenwarte: Manfred Drieling (Bürgermeister)Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil: Gemeindeverwaltung KaulsdorfVerantwortlich für den Anzeigenverkauf: Daniel Wolf, erreichbar unter Tel.: 0174 / 9240921, E-Mail: [email protected] für den Anzeigenteil: David Galandt – Erreichbar unter der An-schrift des Verlages. Für die Richtigkeit der Anzeigen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Vom Verlag gestellte Anzeigenmotive dürfen nicht anderweitig verwendet werden. Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allge-meinen und zusätzlichen Geschäftsbedingungen und die z.Zt. gültige Anzeigen-preisliste. Vom Kunden vorgegebene HKS-Farben bzw. Sonderfarben werden von uns aus 4-c Farben gemischt. Dabei können Farbabweichungen auftreten, genauso wie bei unterschiedlicher Papierbeschaffenheit. Deshalb können wir für eine ge-naue Farbwiedergabe keine Garantie übernehmen. Diesbezügliche Beanstandun-gen verpflichten uns zu keiner Ersatzleistung.Verlagsleiter: Mirko ReiseErscheinungsweise: in der Regel monatlich, kostenlos an alle Haushaltungen im Verbreitungsgebiet.; einzelne Exemplare können zum Preis von 2,50 € (inkl. Porto und 7% MWSt.) beim Verlag bestellt werden.

Die nächste Ausgabe der Gemeindenachrichten

erscheint am Freitag, 25. Januar 2019.

Redaktionsschluss ist Montag, 14. Januar 2019.

Gemeinde-Nachrichten - 3 - Nr. 12/2018

Mitteilung des Zweckverband Wasser- versorgung und Abwasserbeseitigung

Saalfeld-Rudolstadt vom 26.11.2018

Die Fäkalentsorgung findet wie folgt statt:

Kaulsdorf 21.01. - 25.01.201921.01.2019 Am Wachhügel, Am Zimmersberg,

Fuhrgasse, Str. der Freundschaft22.01.1019 Könitzer Straße23.01.2019 Lastweg24.01. - 25.01.2019 Saalfelder StraßeFischersdorf 18.01.2019

Der Zweckverband oder der von ihm beauftragte Abfuhrunter-nehmer räumt die Grundstückskläranlagen und fährt den Fa-kalschlamm mindestens einmal pro Jahr ab. Den Vertretern des Zweckverbandes und ihren Beauftragten ist ungehindert Zutritt zu den Grundstücksentwässerungsanlagen zu gewähren.Einen unverbindlichen Tourenplan für das Jahr 2019 entnehmen Sie auch unserer Homepage:http://www.zwa-slf-ru.de/zwa/abwasser/entsorgung/

Witterungsbedingte Änderungen behalten wir uns vor.

Grundstückseigentümer, die eine Auflage zur Stilllegung ihrer Kleinkläranlage erhalten haben, bitten wir um rechtzeitige Ver-einbarung eines gesonderten Temins für die letzte Entleerung.Aus arbeitsorganisatorischen Gründen muss die Anmeldung bis spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Abfuhrtermin erfolgen. Dies gilt auch auch für zusätzlich notwendige Entsor-gungen.

MatschkeAL Abwasser

Bekanntmachungwww.thueringertierseuchenkasse.de

Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2019

Sehr geehrte Tierbesitzer,die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestand-serhebung 2019 zum Stichtag 03.01.2019 durch. Alle Tierbe-sitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hier-mit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbe-standsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukom-men.Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchen-kasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandser-hebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzäh-lung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.

Ihre Thüringer Tierseuchenkasse

Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassen-

beiträgen für das Jahr 2019Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geän-dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 20. September 2018 folgende Satzung beschlossen:

§ 1(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2019 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt:

1. Pferde, Esel, Maultiere undMaulesel je Tier 4,20 Euro

Gemeinde Kaulsdorf

Mitteilung des Amtsgerichts RudolstadtAz.: K 58/17 Rudolstadt, 16.11.2018

Terminsbestimmung:

Im Wege der Zwangsvollstreckung soll am

Datum Uhrzeit Raum OrtDonnerstag,11.04.2019

09:00 Uhr 4. Sitzungs-saal

Amtsgericht Rudol-stadt,Breitscheidstraße 133,07407 Rudolstadt

öffentlich versteigert werden:

Grundbucheintragung:Eingetragen im Grundbuch von Tauschwitz

Gemar-kung

Flur, Flur-stück

Wirtschafts-artu. Lage

An-schrift

m2 Blatt

Tauschwitz 2, 111/2 Gebäude- undFreifläche, Landwirt-schafts-fläche

Im Kindel 304 91BV 1

Objektbeschreibung/Lage (lt Angabe d. Sachverständigen);Freizeit- und Gartenfläche bebaut mit Gartenhaus;

Verkehrswert:3.300,00 €

Der Versteigerungsvermerk ist am 30.06.2017 in das Grundbuch eingetragen worden.

Aufforderung:Rechte, die zur Zeit der Eintragung des Versteigerungsvermerks aus dem Grundbuch nicht ersichtlich waren, sind spätestens im Versteigerungstermin vor der Aufforderung zur Abgabe von Ge-boten anzumelden und, wenn der Gläubiger widerspricht, glaub-haft zu machen, widrigenfalls sie bei der Feststellung des ge-ringsten Gebotes nicht berücksichtigt und bei der Verteilung des Versteigerungserlöses dem Anspruch des Gläubigers und den übrigen Rechten nachgesetzt.Wer ein Recht hat, das der Versteigerung des Grundstücks oder des nach § 55 ZVG mithaftenden Zubehörs entgegensteht, wird aufgefordert, vor der Erteilung des Zuschlags die Aufhebung oder einstweilige Einstellung des Verfahrens herbeizuführen, widrigenfalls für das Recht der Versteigerungserlös an die Stelle des versteigerten Gegenstandes tritt.

Hinweis:Es ist zweckmäßig, bereits drei Wochen vor dem Termin eine ge-naue Berechnung der Ansprüche an Kapital, Zinsen und Kosten der Kündigung und der die Befriedigung aus dem Grundstück bezweckenden Rechtsverfolgung mit Angabe des beanspruch-ten Ranges schriftlich einzureichen oder zu Protokoll der Ge-schäftsstelle zu erklären.Dies ist nicht mehr erforderlich, wenn bereits eine Anmeldung vorliegt und keine Änderungen eingetreten sind. Die Ansprüche des Gläubigers gelten auch als angemeldet, soweit sie sich aus dem Zwangsversteigerungsantrag ergeben.Gemäß §§ 67 - 70 ZVG kann im Versteigerungstermin für ein Gebot Sicherheit verlangt werden.Die Sicherheit beträgt 10 % des Verkehrswertes und ist sofort zu leisten.Sicherheitsleistung durch Barzahlung ist ausgeschlossen.Bietvollmachten müssen öffentlich beglaubigt sein.

gez. SchorsRechtspflegerin

BeglaubigtRudolstadt, 29.11.2018 SiegelMüller, JustizsekretärinUrkundsbeamtin der Geschäftsstelle

Gemeinde-Nachrichten - 4 - Nr. 12/2018

(2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhe-bungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entspre-chende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen aus-zufüllen(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumel-denden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1.(4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein ge-meldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechts-nachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveran-lagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tier-seuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2019 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Melde-verpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befrei-ung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.(5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2019 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind ver-pflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2019 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.(6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Melde-pflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der je-weils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragser-hebung nutzen.(7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pfer-de, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2019 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr um-gesetzten Tiere maßgebend.Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitrags-satzung sind natürliche oder juristische Personen, die

1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft,

diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.

§ 3Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2019 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Bei-tragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.

§ 4(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft

1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tier-bestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tier-zahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder

2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,

entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseu-

2. Rinder einschließlich Bisons, Wisenteund Wasserbüffel

2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro3. Schafe und Ziegen3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro3.5 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,30

Euro3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro4. Schweine4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung4.1.1 weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro4.1.2 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg4.3.1 weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro4.3.2 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 EuroAbsatz 4 bleibt unberührt.

5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro6. Geflügel6.1 Legehennen über 18 Wochen

und Hähne je Tier 0,07 Euro6.2 Junghennen bis 18 Wochen

einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro6.3 Mastgeflügel (Broiler)

einschl. Küken je Tier 0,03 Euro6.4 Enten, Gänse und Truthühner

einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro7. Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der

umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7)

8. Der Mindestbeitrag beträgt fürjeden beitragspflichtigenTierhalter insgesamt 6,00 Euro

Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2019 keine Beiträge erhoben.(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemein-sam versorgt werden.(3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlacht-vieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, un-terliegen nicht der Beitragspflicht.(4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn:

1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Ver-ordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergeb-nis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 in die Kate-gorie I eingestuft worden.

2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Pro-gramm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft.

Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2019 schriftlich vor-zulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestim-mungen dieses Absatzes nachgewiesen wird.

§ 2(1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2019 vorhanden waren.

Gemeinde-Nachrichten - 5 - Nr. 12/2018

Gemeinde Kaulsdorf

Wir gratulieren

... recht herzlich zum Geburtstag im Monat Januar

12.01. Frau Inge Dirscherl zum 80. Geburtstag12.01. Herrn Lothar Eckert zum 85. Geburtstag15.01. Frau Waltraut Müller zum 75. Geburtstag

Schulnachrichten

Vorlesetag in der Grundschule Kaulsdorf mit dem Landtagsabgeordneten Maik Kowalleck

Der bundesweite Vorle-setag, zu dem die Stif-tung Lesen gemeinsam mit der ZEIT und der Deutschen Bahn alljähr-lich im November ein-lädt, fand in diesem Jahr bereits zum 15. Mal statt.Der Landtagsabgeord-nete Maik Kowalleck nutzte zum wiederholten Mal die Gelegenheit, um den Jüngsten in der Grundschule Kaulsdorf vorzulesen. Er vermittel-te seinen kleinen Zuhö-rern, dass Lesen nicht nur Spaß macht, son-dern dass man dabei auch viel lernen kann.

Wie im Thüringer Landtag ließ Maik Kowalleck darüber abstim-men, welche seiner mitgebrachten Geschichten vorgelesen wer-den sollten. Die „alten Klassiker“ kamen sowohl in der ersten als auch in der zweiten Klasse wieder richtig gut an. Bei „Alfons Zitter-backe“, „Hirsch Heinrich“ und „Bei der Feuerwehr wird der Kaffee kalt“ hatte er die volle Aufmerksamkeit der Schüler.„Ich nehme immer wieder gern am Bundesweiten Vorlesetag teil, weil das Lesen gerade im Grundschulalter wichtig für die Ent-wicklung der Kinder ist und ich Ihr Interesse an Büchern wecken möchte. Gern stelle ich den Schülern bei dieser Gelegenheit meine Lieblingsbücher vor“, so Maik Kowalleck.

„Vom Ahornblatt zum Hubschrauber“ - faszinierender praktischer Teil entsteht

Im Rahmen unserer Projektarbeit stand das Ziel von Beginn an fest: der Dreh eines Videos anlässlich des 45-jährigen Schulju-biläums.Dafür trafen wir uns an einem schönen Herbstnachmittag mit Ro-land Velke, der uns beim Videodreh unterstützte, auf dem Park-platz unserer Schule.Als Erstes absolvierten wir ein regelrechtes Fotoshooting. Ro-land Velke knipste uns vor vielen verschiedenen Hintergründen und in diversen Aufstellungen, damit wir genügend Material zur Auswahl haben würden. Anschließend beratschlagten wir, wie und aus welchen Perspektiven wir die Schule filmen könnten.Dann ging es endlich ans Werk: das Schulgebäude mit der Droh-ne abzufliegen und gleichzeitig zu filmen - und zwar jede einzelne Seite des Gebäudes. Dabei stieg die Drohne bis auf ca. 300 Me-ter in die Höhe. Es war schon sehr faszinierend, dies alles zu be-

chenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt.(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkas-se kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchen-kasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat.(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungs-zeitraum noch entsprochen wird.

§ 5Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Die vom Verwal-tungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 20. September 2018 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2019 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thürin-ger Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und vom 1. Oktober 2018 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Jena, 15. Oktober 2018Dr. Karsten DonatGeschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse

Hohe Ehrung für Hans-Jürgen Oßwald

Die Ehrenbezeichnung „Ehrenbürgermeister“ kann an einen hauptamtlichen Wahlbeamten, der insgesamt mindestens 20 Jahre das Amt ausgeübt hat, vergeben werden.

Hans-Jürgen Oßwald war seit 1990 nicht mehr aus dem kom-munalpolitischen Geschehen Kaulsdorfs wegzudenken. 28 Jahre hat er die Entwicklung unserer Gemeinde entscheidend mitge-prägt, 28 Jahre hat er sich für das Wohl unserer Bürger als Bür-germeister eingesetzt. Einige Projekte, die Ihm ein großes An-liegen waren und die mit seinem Namen verbunden sind, ist der Bau des Kindergartens, der Bau der 2-Felder-Sporthalle, die Er-richtung des Gewerbegebietes und unzählige Straßenbaumaß-nahmen. Diese Verbesserungen unseres Kinderbetreuungs- und Sportangebotes sowie unserer Infrastruktur haben die Lebens- wie Standortqualität von Kaulsdorf spürbar verbessert. Er selbst sieht die Erfolge seiner Amtszeit als Gemeinschaftsleistung an. „Wir haben das erreicht“, das hat er stets betont. Und es wurde ihm hoch angerechnet, die Leistungen und Ideen aller Mitwirken-den anzuerkennen. Doch wir alle wissen natürlich auch, welche Relevanz es hat, wofür sich ein Bürgermeister stark macht und was er zur Chefsache macht. Und deshalb geht es auch auf sein Wirken zurück, dass die Gemeinde Kaulsdorf so gut aufgestellt war, als er das Bürgermeisteramt gegen den Ruhestand einge-tauscht hat.

In Anerkennung seiner Verdienste für die Gemeinde Kaulsdorf hat der Gemeinderat in seiner letzten Sitzung am 13.12.2018 unserem Hans-Jürgen Oßwald den Ehrentitel „Ehrenbürgermeister“ verliehen.

Gemeinde-Nachrichten - 6 - Nr. 12/2018

Veranstaltungen

Einladung zum Weihnachtsbaumverbrennen

Wann?: am 12.01.2019Wo?: am Sportplatz in Kaulsdorf

(Maifeuerplatz)Welche Zeit?: ab 16:30 Uhr brennt der Rost

und glüht der Wein

Vergesst bitte die warmen Sachen nicht und ganz wichtig,den Baum nicht im Hof liegen lassen!Die Bäume können ab den 11.01.2019 auf dem Maifeuer-platz abgelegt werden.Der Erlös geht auch dieses Jahr wieder an den Kindergarten Kaulsdorf und die Jugendfeuerwehr.Wir freuen uns auf Euch!

Sie kommen wieder ins Bürgerhaus!Axel Brümmer & Peter Glöckner präsentieren am Freitag, den 11.1.2019 um 19.30 Uhr einen ganz besonderen Vortrag:

„Abenteuer live - Reisegeschichten aus über 28 Jahren“!

Unterschiedliche Mentalitäten und Kulturen, Landschaften und klimatische Verhältnisse.Auf ihren über 28 Jahren voller Reisen haben Axel Brümmer und Peter Glöckner so ziemlich alles erfahren. Momente voller glück-seligem Staunen genauso wie höchste Gefahren. Aber auch endlose, stupide Eintönigkeit - man denke nur an über 2500 km Gegenwind in der Eintönigkeit der argentinischen Pampa - sind fester Bestandteil so mancher Radreisen.Ein Querschnitt der uns wichtigsten Geschichten aus vorange-gangenen Vorträgen sowie weiteren bizarren Begebenheiten, lustigen Episoden oder seltsamen Geschichten nimmt den Zu-schauer mit auf all die Unwägbarkeiten und Überraschungen, die ein Leben auf abenteuerlichen Pfaden so bereithält.Die Eintrittskarten erhalten Sie im Vorverkauf direkt im Weltsich-ten Büro: Saalfelder Straße 49, Kaulsdorf.

obachten. Danach liefen wir 3 gemein-sam eine Runde um den Sportplatz, und wurden flei-ßig gefilmt. Jetzt kam das absolute Highlight, denn nun durfte jeder von uns selbst einmal mit der Drohne fliegen. Dafür vertraute uns Roland Velke seine DJI Phantom 3 an. Als letztes Objekt war die Turnhalle mit angebautem Speisesaal an der Reihe. Damit be-endeten wir un-sere Aufnahmen. Denn die Zeit verging rasend schnell und die Lichtverhältnisse wurden zunehmend ungünstiger. Zum Schluss werteten wir das ganze Filmmaterial aus und bekamen sehr vie-le wertvolle Tipps. Zum Beispiel: Wie kann man ein Video span-nender und schneller gestalten kann oder was muss man beim Schneiden überhaupt beachten sollte. Nun waren wir bestens informiert. Wir bedankten uns bei Roland Velke, dass er uns sei-ne Technik zur Verfügung stellte und uns diesen Dreh somit erst ermöglichte. Jetzt sind wir gefordert, denn es geht an das Zu-sammenschneiden des Videos.Seid gespannt, was im Rahmen unseres praktischen Teils für die WEB- Seite unsere Schule anlässlich des bevorstehenden Schuljubiläums entstehen wird. Natürlich stellen wir diesen Film auch gern der Gemeinde Kaulsdorf zur Verfügung.Abschließend muss erwähnt werden, dass im Vorfeld alle not-wendigen Genehmigungen für den „Flug“ schriftlich bei der Ge-meinde Kaulsdorf sowie der Schule eingeholt wurden und auch vorliegen.

Leon Löser, Niklas Schneider, Thorben Wolfaus der Klasse 10

Bitte vormerken:Gemeinschaftsschule Kaulsdorf -Tag der offenen Tür

Wir laden alle zukünftigen Schüler der Klasse 5, ihre Eltern und alle Interessierten ganz herzlich zum Tag der offenen Tür an der Staatlichen Gemeinschaftsschule Kaulsdorf ein

am Samstag, 02.02.2019, von 9.00 - 11.00 Uhr

Die Lehrer und Schüler unserer Schule möchten unsere Schule und unser Konzept vorstellen, einen Einblick in unsere Arbeit gewähren, Ergebnisse aus dem Unterricht präsentieren, Fragen beantworten und mit unseren Gästen ins Gespräch kommen.

Wir freuen uns auf Ihren / euren Besuch.

Gemeinde-Nachrichten - 7 - Nr. 12/2018

13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 235 m, mit Einkehr in Eyba, 3,00 €/Pers. (ohne Einkehr)Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel.: 0160/91084933, [email protected]

19.01. SaFjorde in Thüringen, Hohenwarte SaalestauseeWaldhotel am Stausee - Güntersheil - Presswitzer Spitze - Alter Bucht - Waldhotel13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 280 m, mit Einkehr am Ende im Waldhotel, 4,00 €/Pers. (ohne Einkehr)Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel.: 0160/91084933, [email protected]

20.01. SoWinter-Wanderung für alle Sinne rund um Schloss BurgkNeuer Weg - Holzbrücke - Sormitzgrund - Isabellengrün - Burg-khammer - BurgkAn den herrlichen Ausblicken und der schönen Natur erfreuen wir uns bei dieser Wanderung. Gleichzeitig wollen wir all unse-re Sinne gebrauchen, um auf spielerische und kreative Weise wahrzunehmen, was die Natur an kleinen Wundern bereithält. Pflanzen, Steine, Tiere, Farben, Klänge, Düfte... - unsere natürli-che Mitwelt hat viele Facetten. Wir wollen einige davon bewusst erleben, eigene Erfahrungen machen und staunen. Dabei wech-selt das Erlebnis je nach Jahreszeit.10.00 Uhr, Eingang Schlosshof Burgk (Ortsstraße 17, 07907 Burgk), 3 Std., 9 km, Skg: leicht, 3,00 €/Pers., 1,50 €/Schüler, Verpflegung für Rast im Wald mitbringenAnm.: NaFü Ilona Herden: Tel.: 036483/70182, [email protected], www.naturkreativ.net

26.01. SaGartenkuppen - ein Berg, drei GipfelBergfried Klinik - Steiger - Mittelwegs Hütte - Gipfel 3, 2, 1 - Zick-zackweg - Mittelweg - Saure Wiesen - Kienberg - Altes Gehege - Bergfried Klinik13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, 4,5 Std., 10 km, Skg: mittel, Hd: 270 m,mit Einkehr am Ende im Eschenstübel, 3,00 €/Pers. (ohne Ein-kehr)Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel.: 0160/91084933, [email protected]

REGELMÄßIGE ANGEBOTE OHNE ANMELDUNG

Mai bis Oktober: Samstag, 13.00 UhrAngebot des Naturführers Werner PreißlerTel: 0160/91084933 oder [email protected]• geführte Samstagswanderungab Bergfried Klinik Saalfeld (Rezeption), jede Woche eine andere Strecke, 3,00 bis 5,00 €/Pers.Juni bis September: Sonntag, 10.00 UhrAngebot der Naturführerin Annett WolframRezeption „Familotel Am Rennsteig“, Oßlaberg 6, 07343 Wurz-bach, Tel.: 0174/8383723 oder Hotel: 036652/400• Geführte Sonntagswanderung mit Tierfütterungim Sormitztal (Richtung Stadtpark) von WurzbachHighlights: freie Spiel- und Tobemöglichkeit im Stadtpark, der Na-tur auf der Spur, entdecken von verschiedenen Tieren und Pflan-zen, Wissenstest, Tierfütterung, genießen Sie Thüringer Spezia-litäten im Hotelrestaurant „bei Neubeck’s“, 2 Std., 3 km, leichte Rundwanderung, geeignet für Familien von Klein bis Groß, für Kinderwagen und Rollstuhl geeignet, 2,00 €/Pers., Kinder frei

ANGEBOTE MIT TERMINEN IHRER WAHL

Angebot der Naturführerin Annett WolframRezeption „Familotel Am Rennsteig“, Oßlaberg 6, 07343 Wurz-bach, Tel.: 036652/400Anmeldung u. Infos zu Preisen (Kinder sind frei) und Strecken-verlauf: Tel.: 0174/8383723• Geführte Stadtwanderung durch Wurzbachfür die ganze Familie mit Stadtwappensuche & Bewegungsauf-gaben zum Bunten Turm von Wurzbach, 1,5 Std.• Nordic Walking Schnupperstundeüber die Berge von Wurzbach, Strecken von 3 bis 8 km von leicht bis mittelschwer, ab 1 Std.

Veranstaltungen und Wanderungenmit den Naturfüh-rern und AusstellungenNatur erleben mit unseren Naturführern

Der Naturpark Thüringer Schiefergebirge/Obere Saale bildet nach deutschlandweit gültigen Standards Naturführer aus. Der-zeit sind 30 Naturführer im gesamten Naturparkgebiet und da-rüber hinaus unterwegs. Von Saalfeld bis Hirschberg und von Plothen bis Blankenstein bringen sie Wanderfreunden und Na-turliebhabern die Landschaft und ihre Geschichte, Wissenswer-tes und Unterhaltsames sowie die kleinen und großen Besonder-heiten der Natur nahe.Über Berge und Täler, über Wiesen und Wälder im schönen Schiefergebirge und am Thüringer Meer sind die geführten Wan-derungen zu jeder Jahreszeit ein Erlebnis. Die Strecken werden individuell gewählt und liegen zwischen 3 und 25 km. Vom ge-mütlichen Sonntagsspaziergang für die Familie bis zur Ganz-tagswanderung für sportliche Wanderfreunde ist alles dabei.Festes Schuhwerk und Rucksackverpflegung werden für die Wanderungen generell empfohlen. Die Naturführer arbeiten eh-renamtlich, deshalb wird für die Wanderungen und Veranstaltun-gen jeweils ein Unkostenbeitrag erhoben. Die Teilnahme erfolgt auf eigene Gefahr.Wichtig: Bitte melden Sie sich spätestens bis zum Vortag beim jeweiligen Naturführer an!Bei Krankheit des Naturführers oder zu geringer Teilnahme kön-nen Veranstaltungen ausfallen.

Abkürzungen:Anm. erf. = Anmeldung erforderlichBhf. = BahnhofKi. = KinderNaFü = NaturführerPP = ParkplatzPers. = PersonSkg = SchwierigkeitsgradHd = HöhendifferenzMTZ: = MindestteilnehmerzahlDB/FG = Bildung von Fahrgemeinschaften o. Fahrten

m. DB möglich: Info beim NaFü

Die Veranstalter sind für die hier abgedruckten Inhalte ver-antwortlich, nicht der Herausgeber dieser Broschüre.

Weitere Wanderangebote der Naturführer

Wanderungen sowie Naturerlebnistage für Familien oder (Kinder-) Gruppen zu Feierlichkeiten oder Vereins- sowie Betriebsausflüge können nach Termin, Strecke, Thema, Dauer und Zeit mit den Na-turführern individuell vereinbart werden. Viele Angebote können zu anderen Zeiten für Gruppen gebucht werden.Aktuelle Änderungen zu Veranstaltungen können auf Wunsch per WhatsApp-Gruppe oder E-Mail -Verteiler durch die Naturführer abonniert werden. Weitere Informationen bei Alexandra Triebel: Tel.: 036643/599556 oder 0176/54527294, [email protected] weitere Veranstaltungen finden Sie unter:www.thueringer-schiefergebirge-obere-saale.de

JANUAR 2019

05. 01. SaAuf Friedrich Fröbels SpurenKleingölitz - Fröbelweg - Kesselberg - Kesselwarthe - Kammweg - Fröbelblick - Kleingölitz13.00 Uhr, Bergfried Klinik Saalfeld Rezeption, FG, 4,5 Std., 10 km, Skg: gering, Hd: 160 m,mit Einkehr in Kleingölitz, 4,00 €/Pers. (ohne Einkehr)Anm. erf.: NaFü Werner Preißler: Tel.: 0160/91084933, [email protected]

12.01. SaWildromantisches GißratalBergfried Klinik - Pöllnitz - Weintal - Gißratal - Eybaer Mühle - Eyba - Eybaer Tal - Steiger - Bergfried Klinik ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤

Gemeinde-Nachrichten - 8 - Nr. 12/2018

• Mir ist eine Laus über die Leber gelaufen…Was ist an diesem Spruch dran und was kann ich dagegen tun?• Kalte Füße - und schon ist der Schnupfen da! -Alles rund um die Erkältung, den Schnupfen und wie sie mit ein-fachen Mitteln zu besiegen sind.• ... meine Knochen, alles tut weh!Gicht, Rheuma, Arthritis und Arthrose - was kann lindern, wie wichtig ist Ernährung, wie gehe ich damit um? (Seminarreihe)• Kräuter für Frauen -Was sind das für Kräuter, was bewirken sie? Wechseljahre?• Kräuter und Gewürze zum Advent -Alles rund ums weihnachtliche Kochen und Backen und wie die „Guten Tage“ zu ertragen sind, Glühwein selbst herstellen• Gewürzseminar -Gewürzmischungen selbst herstellen, was können Gewürze, aufbewahren, richtig lagern.• Schüssler Salze (2 Seminare) -Welche Salze gibt es? Entstehung/Wirkung/Anwendung• Schlecht schlafen kann ich gut -Alles zum Thema guter und gesunder Schlaf, welche Kräuter hel-fen, ab wann sind es akute Schlafstörungen• Die KartoffelDie Kartoffel - ein super basisches Lebensmittel. Verkostung/Rezepte• Zusatzstoffe in unseren Lebensmitteln -Mit was will unsere Lebensmittelindustrie uns noch alles „veral-bern“, ein Blick auf die Zutatenliste von Fertig- und Convenienc-Produkte.• Giftpflanzen in unserer Region -Giftpflanzen unserer Region, wie giftig sind sie, Wirkung des Gif-tes, Homöopathische Verwendung• Essbare Blüten -So bunt, so vielfältig, welche sind essbar, welche nicht. Essbare Blüten und ihre Anwendung in der Küche und als Dekoration. Verkostung/Rezepten• Kräuter für Hund und Katz.Welches Kraut ist gut und welches Kraut ist giftig für unsere Vier-beiner. Einfache Anwendungen der Kräuter• Die Zwiebel -Ein Gemüse mit vielen Schichten…• Herbstblues -Wenn die „dunkle Jahreszeit“ krank macht. Kräuter, die sehr hilf-reich sind.Kräuter Porträts:Bärlauch, Brennnessel, Beinwell, Giersch, Johanniskraut, Lö-wenzahn, Birke - je 1 Seminar pro Pflanze über deren Heilwir-kung, Anwendung in der Küche, Verkostung/Rezepte• Kräutersine’s Seifenmanufaktur(Workshops)- Badepralinen: Herstellen von Badepralinen aus einfachen

Zutaten und deren Wirkung- Kräuterseife: Herstellen einer Pflanzen- bzw. Milchseife mit

den der Jahreszeit entsprechenden Kräutern- Salbenküche: Herstellen von Salben aus bekannten Heil-

kräutern mit den entsprechenden Informationen über deren Einsatz und Wirksamkeit. Je Kraut ein eigenständiges Se-minar: Heublumensalbe, Ringelblumensalbe, Beinwellsalbe, Löwenzahlsalbe, Gierschsalbe, Thymiansalbe

Vereine und Verbände

• Den Schieferkobolden auf der Spur entlang der Renn-steigleiter/Humboldt-Entdeckerpfad

Familienerlebniswanderung, Strecken zwischen 8 u. 16 km, mit-telschwer• Wanderung zum und auf dem Dürrenbacher WanderwegFamilienerlebniswanderung durch den Hochwald und fantasti-sche Hohlwege, 12 km, mittelschwer• Fledermaus-Entdecker-RucksackSie sind ein Fledermaus-Freund und möchten mehr über diese interessanten Jäger der Nacht wissen? Dann sind Sie richtig im „Familotel Am Rennsteig“ Wurzbach (Tel.: 036652/400, www.am-rennsteig.de). Dort kann man den Rucksack kostenlos ausleihen (nach vorheriger Anmeldung). Mit dem Rucksack gehen Sie auf nächtliche Entdeckungsreise und mit etwas Glück, orten Sie Fle-dermäuse mit den Geräten, die sich im Rucksack befinden.

Angebot des Naturführers Ingo Götze(„Grenzgänger“-Ausbildung und Zeitzeuge), Tel.: 03671/357390 oder 0172/3594670• Unterwegs am „Grünen Band“Eine Wanderung am ehemaligen „Todesstreifen“ von der ehema-ligen Landesgrenze in Spechtsbrunn nach Tettau (Bayern) und zurück.Termin nach Absprache (mind. 10 Tage im Voraus), 9.30 Uhr, Spechtsbrunn (bei Gräfenthal) am Parkplatz zum Rennsteig, 10 - 13 km, Skg.: leicht, nicht behindertengereicht, Einkehr nur sonntags möglich, alle anderen Tage Rucksack-Verpflegung, Rückkehr zwischen 15.00 und 16.30 Uhr, sonntags 18.15 Uhr, gestaffelte Aufwandsentschädigung: 10 - 14 Pers. 6,00 €/Pers., 15 - 20 Pers. 5,00 €/Pers., ab 20 Pers. 4,00 €/Pers.,

Angebot des Naturführers Erich HerzogTel.: 036648/22225 oder 0157/52635781 [email protected]• Wanderung durch‘s „Land der Tausend Teiche“Wanderungen im zentralem Dreba-Plothener Teichgebiet, rund um Haus- und Fürstenteich, aber auch in Gebiete, die weniger bekannt sind. Lassen Sie sich zu stillen und versteckten Teichen führen und erfahren Sie dabei viel über die typische Tier- und Pflanzenwelt des Gebietes und auch Wissenswertes über die Geschichte der Region und zur Teichwirtschaft und Karpfenern-te. Auch der Besuch der Infostelle und des Pfahlhauses mit einer interessanten Ausstellung ist möglich.Datum u. Uhrzeit nach Vereinbarung, 6 - 8 km, 2 - 3 Std., 3,00 €/Pers., MTZ: 8 Pers.

Angebot der Naturführerin Gesine Müller - KräutersineTel.: 036649/849025 oder 0176/67657247, [email protected], Facebook: Kräutersine• Kräuterwanderungen in Ihrer Region in Ihrem Garten,3 - 4 StundenThemenwanderungen:• Frühlingskräuter -Das Wissen der Menschen früher über die ersten Kräuter im Frühjahr, ihre Heilwirkung und die erste vitaminreiche Ernährung nach einem entbehrungsreichen Winter wollen wir heute wieder-entdecken und nutzen. April bis Mitte Juni• Sommerkräuter -Die Klassiker des Sommers, die ersten Pilze und Früchte aus Wald und Flur, Verwendung, Wirkung, Konservierung. Mitte Juni bis Ende August• Wurzelwerk und die Früchte im Herbst -Verwendung, Wirkung, Konservierung: Zu diesen Themenwan-derungen erhält jeder Teilnehmer einen Sammelkalender mit Hinweisen zur Konservierung, Aufbewahrung, Anwendung der Kräuter und Früchte. September-Oktober• Gespräche mit Bäumen -Seminar und Wanderung: Alles Wissenswerte über unsere heimi-schen Bäume, Geschichte, Geschichten, Mythen, Sagen, Geis-ter, Baum-Meditation; Anwendungen/Wirkung. Mai bis OktoberSeminare:Ort und Termin frei wählbar• Der Darm - Pflege und Sanierung -Darmsanierung mit Kräutern und Schüßler Salzen,viele Rezepte, die den Darm und der Infekt Abwehr gut tun• Kräuter für Haut und Haare -Nicht nur von außen, auch von innen kann man was für außen tun! Mit Rezepten auch für Salben und Lotionen. Badepralinen einfach selbst herstellen• Reine Nervensache - es kann ganz einfach gehen! -Kräuter für die gute Laune und das „Leuchten von innen“, damit die innere Ruhe und Ausgeglichenheit bei uns bleibt.

WeihnachtsglückwünscheEin frohes und besinnliches Weihnachtsfest sowie einen unfallfreien Rutsch in das Jahr 2019

wünscht der Frauenchor Kaulsdorf allen Gemeindemitgliedern,den Sängerinnen und deren Ange-hörigen

M. SeidelVors. Frauenchor Kaulsdorf

Gemeinde-Nachrichten - 9 - Nr. 12/2018

Gemeinde-Nachrichten - 10 - Nr. 12/2018

Wir wünschen allen Sportfreundinnen und Sportfreunden sowie Ihren Angehörigen ein paar ruhige und besinnliche Tage, vielleicht noch einen guten Fang im alten Jahr sowie einen gelungenen Start ins Jahr 2019. Euer Vorstand!

Kirchliche Nachrichten

Kirchspiel Kaulsdorf-Obernitz

Gottesdienste und Veranstaltungen

Samstag, 22. Dezember 201817.00 Uhr Kirche Eichicht,

Alternatives Krippenspiel der Jungen Gemeinde; Gemeindepädagoge Mario Wöckel

Sonntag, 23. Dezember 2018, 4. Advent15.00 Uhr Kirche Breternitz,

Adventsgottesdienst mit Krippenspiel17.00 Uhr Kirche Obernitz,

Weihnachtlicher Gottesdienst mit dem Alternati-ven Krippenspiel der Jungen Gemeinde; Gemein-depädagoge Mario Wöckel

Montag, 24. Dezember 2018, Heiligabend13.30 Uhr Kirche Fischersdorf,

Christvesper mit Krippenspiel und dem Männerge-sangverein Kaulsdorf-Fischersdorf; Pastorin Winter

15.30 Uhr Kirche Kaulsdorf,Christvesper mit Krippenspiel und dem Männer-gesangverein Kaulsdorf-Fischersdorf; Pastorin Winter

16.00 Uhr Kirche Weischwitz,Christvesper mit Krippenspiel; Carolin Arnold

17.00 Uhr Kirche Eichicht,Christvesper mit Krippenspiel und dem Kirchen-chor Eichicht; Pastorin Winter

18.15 Uhr Kirche Reschwitz,Christvesper; Pastorin Winter

Dienstag, 25. Dezember 2018, 1. Christtag10.00 Uhr Kirche Eichicht,

Weihnachtsgottesdienst mit dem Männergesang-verein „Eintracht 1888 e.V. Eichicht“; Pastorin Winter

Mittwoch, 26. Dezember 2018, 2. Christtag10.00 Uhr Kirche Kaulsdorf,

Weihnachtsgottesdienst mit dem Kirchenchor Kaulsdorf; Pastorin Winter

Einladung zur Jahreshauptversammlung

der Fischereigenossenschaft des Fischereibezirkes Kaulsdorf

Gemäß ThürFischG ist die Fischereigenossenschaft ver-pflichtet, mindestens einmal jährlich eine Genossenschafts-versammlung einzuberufen.Es ergeht hiermit an alle Mitglieder der Fischereigenossen-schaft die herzliche Einladung für

Dienstag, den 05.02.2019, 18.30 UhrGasthaus „Zur Grünen Eiche“ Fam. Ziener,Am Anger 12, 07338 Kaulsdorf OT Eichicht

zur Jahreshauptversammlung 2019.

Tagesordnung:1. Begrüßung2. Feststellung der Beschlussfähigkeit3. Bericht des Vorstands4. Bericht der Rechnungsprüfer5. Entlastung des Vorstandes6. Nachwahl Vorstandsmitglied7. Finanzplan und Beschluss über Ausschüttung von Pach-

terträgen8. Sonstiges

Bei der Beschlussfassung der Fischereigenossenschaft kann sich jeder Fischereigenosse durch eine mit schriftlicher Vollmacht versehene volljährige Person vertreten lassen. Ein Bevollmächtigter darf nicht mehr als zwei Fünftel aller Stim-men vertreten.Alle Fischereigenossen werden aufgefordert, zum Nachweis ihrer Mitgliedschaft und ihres Stimmrechtes einen amtlichen Nachweis (Grundbuchauszug, Fischereibuch etc.) ihrer Fi-schereirechte vorzulegen. Ohne Vorlage dieser Nachweise ist die Teilnahme an den Abstimmungen nicht möglich!Bekanntmachung:Die Anträge an die Genossenschaftsversammlung liegen ab 02.01.2019 in der Gemeindeverwaltung Kaulsdorf während der allgemeinen Öffnungszeiten zur Einsichtnahme aus.

RothVorstandsvorsitzender FischereigenossenschaftKaulsdorf und Umgebung

Gemeinde-Nachrichten - 11 - Nr. 12/2018

Gedanken zur Jahreslosung 2019„Suche Frieden und jage ihm nach!“ (Ps 34,15)

Gott will Frieden auf der Welt. Friede ist mehr als das Ge-genteil von Krieg und Gewalt. Mit dem Wunsch nach Frieden verbindet sich die Hoffnung auf eine gerechte Welt, in der alle Menschen gut leben können.„Suche Frieden und jage ihm nach!“Die Jahreslosung spricht von der Sehnsucht nach Frieden in dem Wissen, dass Frieden nicht einfach geschieht, son-dern erarbeitet werden muss. Das gilt für die große Politik oder die eigene Familie.

Streit und Gewalt gibt es überall. Aber wie gehe ich damit um? Sich für den Frieden einsetzen bedeutet Arbeit und erfordert Mut. Und Friede hat immer etwas mit mir zu tun: wie ich meine Konflikte löse und was ich meinen Kindern und Enkeln vermittle.Frieden schaffen ist möglich. Doch dafür brauchen wir Got-tes Kraft und das Vertrauen, dass Gott uns Frieden schenkt und ihn bei uns ausbreitet.

Ihre Pastorin Winter

Evangelische Kirche in Kaulsdorf

Gottesdienste / Veranstaltungen Dezember 2018

Montag, 24. Dezember 2018 - Heiligabend15.30 Uhr: Christvesper mit Krippen-spiel und dem Männergesangverein Kaulsdorf-Fischersdorf; Pastorin WinterMittwoch, 26. Dezember 2018 - 2. Christtag10.00 Uhr: Weihnachtsgottesdienst mit dem Kirchenchor Kaulsdorf; Pastorin WinterMontag, 31. Dezember 2018 - Altjahres-abend16.30 Uhr: Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl; Pastorin Winter

Monatsspruch Januar 2019Gott spricht: Meinen Bogen habe ich gesetzt in die Wolken;der soll das Zeichen sein des Bundes zwischen mir und der Erde. Genesis 9,13

Gottesdienste / Veranstaltungen Januar 2019

Samstag, 12. Januar 201918.00 Uhr Gemeinderaum Pfarrhaus,

Abendgottesdienst/Lichtergottesdienst; Pastorin WinterIm Anschluss wird herzlich zu einem abendlichen Imbiss geladen.

Donnerstag, 17. Januar 201919.00 Uhr Gemeinderaum Pfarrhaus,

Bibelabend; Pastorin WinterSonntag, 27. Januar 2019 - Letzter Sonntag nach Epiphanias10.00 Uhr Gemeinderaum Pfarrhaus,

Gottesdienst; Pastorin WinterMontag, 4. Februar bis Freitag 8. Februar 2019jeweils19.00 Uhr

Gemeinderaum Pfarrhaus,Bibelwoche des Kirchspiels Thema:“Freut euch - sorgt euch nicht.“,Auslegungen zum PhilipperbriefMontag, 4. Februar: mit Pastorin WinterDienstag, 5. Februar: mit Gemeindepädagoge Ma-rio Wöckel

Montag, 31. Dezember 2018, Altjahresabend15.00 Uhr Kirche Eichicht,

Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl; Pastorin Winter

16.30 Uhr Gemeinderaum Pfarrhaus Kaulsdorf,Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl; Pastorin Winter

18.00 Uhr Kirche Obernitz,Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl; Pastorin Winter

Dienstag, 1. Januar 2019, Neujahr15.00 Uhr Kirche Fischersdorf,

Neujahrsgottesdienst mit Heiligem Abendmahl; Pastorin Winter

Samstag, 5. Januar 201917.00 Uhr Kirche Reschwitz,

Neujahrsgottesdienst; Pastorin WinterSonntag, 6. Januar 2019, Epiphanias10.00 Uhr Kirche Eichicht,

Gottesdienst Pastorin Winter13.30 Uhr Kirche Hohenwarte,

Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl; Pastorin Winter

15.00 Uhr Kirche Weischwitz,Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl; Pastorin Winter

Dienstag, 8. Januar 201919.00 Uhr Pfarrhaus Eichicht,

Frauenkreis; Pastorin WinterSamstag, 12. Januar 201918.00 Uhr Gemeinderaum Pfarrhaus Kaulsdorf,

Abendgottesdienst / Lichtergottesdienst, Pastorin WinterIm Anschluss wird zu einem abendlichen Imbiss geladen.

Donnerstag, 17. Januar 201919.00 Uhr Gemeinderaum Pfarrhaus Kaulsdorf,

Bibelabend; Pastorin WinterSonntag, 20. Januar 2019, 2. Sonntag nach Epiphanias09.30 Uhr Kirche Obernitz,

Gottesdienst; Pastorin WinterSonntag, 27. Januar 2019, Letzter Sonntag nach Epiphanias10.00 Uhr Gemeinderaum Pfarrhaus Kaulsdorf,

Gottesdienst; Pastorin WinterSamstag, 2. Februar 2019, Maria Lichtmess17.00 Uhr Kirche Obernitz,

Gottesdienst; Pastorin WinterMontag, 4. Februar - Freitag 8. Februar 2019jeweils19.00 Uhr

Gemeinderaum Pfarrhaus Kaulsdorf,Bibelwoche des Kirchspiels, Thema:“Freut euch - sorgt euch nicht.“,Auslegungen zum PhilipperbriefMontag, 4. Februar: mit Pastorin WinterDienstag, 5. Februar: mit Gemeindepädagoge Ma-rio WöckelMittwoch, 6. Februar: mit Pastorin Schubert aus KamsdorfDonnerstag, 7. Februar: mit Pastorin Kraft aus DrognitzFreitag, 8. Februar: mit Pfarrer Göbke aus Ober-weißbach

Sonntag, 10. Februar 2019, 4. Sonntag vor der Passionszeit10.00 Uhr Gemeinderaum Pfarrhaus Kaulsdorf,

Gottesdienst zum Abschluss der Bibelwoche mit Heiligem Abendmahl; Pastorin Winter

Sprechzeit im Pfarramtimmer donnerstags 17.00 bis 19.00 Uhr.Unsere Sekretärin Marion Zapf nimmt Ihre Anfragen persönlich oder telefonisch (036733/21531) entgegen.

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Gemeinde-Nachrichten - 12 - Nr. 12/2018

Sportfest, Bowling, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Kinoabend, Fußball, Besuch eines Erlebnisbades, Tischtennis, Minigolf, ein Ausflug im Reisebus zur Kids Arena Marienberg, Spiel & Spaß und vieles mehr.Die Übernachtung erfolgt in gemütlichen Bungalows und Block-hütten mit Doppelstockbetten. Die Kinder erwartet ein riesiges Freigelände mit vielen Spielmöglichkeiten!Der Teilnehmerbeitrag beträgt 240,00 € pro Kind und Durchgang inklusive Übernachtung, Vollverpflegung, Programm, Eintrittsgel-der und Rund-um-Betreuung. Geschwister-Rabatte sind möglich. An- und Abreise sind selbst zu organisieren.

Termine:07.07.-13.07.2019 14.07.-20.07.201921.07.-27.07.2019 28.07.-03.08.201904.08.-10.08.2019

Infos & Anmeldungen:Tel. 03731-215689 oder www.ferien-abenteuer.de

Adresse des Ferienlagers:Kinder- und Jugendcamp Naundorf,Alte Dorfstr. 60, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf

Thüringentag 2019: Zeigen Sie uns Ihren Lieblingsplatz!

Gänsegarten an der Dreyse-Mühle (12)

Winterruhe - jetzt noch nicht. Zumal der Dezember bislang an so manchen Tagen sogar noch einmal mit Tempe-raturen bis zu 14 Grad und viel Son-ne aufwartete. Ein Platz, um dies zu genießen, ist für Reinhard Rothe der Gänsegarten an der Dreyse-Mühle.

Ein schönes Fleckchen Grün am Mühlarm der Unstrut.Vor fünf Jahren hat Reinhard Rothe das ca. 4500 Quadratmeter große Grundstück, zu dem neben dem Garten noch ein großes Gebäude gehört, erworben. In der ehemaligen Schlosserei wur-den Bäckereimaschinen unter anderem gewartet und repariert. Das langgestreckte Haus, das innen ein wenig wie eine Halle an-mutet, wird von Familie Rothe für verschiedene Zwecke genutzt. Das Gebäude trägt bereits ein neues Dach. Hier und da ist noch Reparaturbedarf. Aber eins nach dem anderen, sagt Reinhard Rothe. Pläne für das Gebäude hat er noch einige.Anders verhält es sich mit dem Gänsegarten. Das grüne Areal dient allein Erholungszwecken. Wiese, ein Sitzplatz, eine Nasch-hecke - das reicht aus. Sich hier ausruhen, den Gedanken freien Lauf lassen, auch mal mit der Familie oder Freunden feiern, dafür ist der Gänsegarten gut geeignet, zählt Reinhard Rothe auf. Die ehemaligen Mühlenbesitzer haben, als die Mühle noch in Betrieb war, auf dem Gelände einst Gänse gehalten - daher der Name Gänsegarten. Reinhard Rothe hatte den übrig gebliebenen Gänsen nach dem Ende des Mühlenbetriebes im Gänsegarten

weiterhin ein Domizil ge-geben. Unbekannt war ihm das Terrain, bevor er dessen Besitzer wurde, nicht. Der Gänsegarten befindet sich vis-á-vis seines Wohnhauses.Am Thüringentag-Sams-tag im kommenden Jahr lassen Reinhard Rothe und der Rotary-Club Sömmerda, dessen Mit-glied er seit dem Jahr 2000 ist, 5000 gelbe Plastik-Enten beim tra-ditionellen Entenrennen auf dem Kanu-Kanal zu Wasser. Rennlizenzen werden dafür noch am Thüringentag-Samstag verkauft und für das Rennen, das mit einem guten Zweck verbunden ist, geworben.

Mittwoch, 6. Februar: mit Pastorin Schubert aus KamsdorfDonnerstag, 7. Februar: mit Pastorin Kraft aus DrognitzFreitag, 8. Februar: mit Pfarrer Göbke aus Ober-weißbach

Sonntag, 10. Februar 2019, 4. Sonntag vor der Passionszeit10.00 Uhr Gemeinderaum Pfarrhaus,

Gottesdienst zum Abschluss der Bibelwoche mit Heiligem Abendmahl; Pastorin Winter

Regelmäßige Termine für Kaulsdorf

Christenlehremit Frau Weidner im Gemeinderaum des Pfarrhauses Kaulsdorf dienstags14.00 Uhr 1. bis 3. Klasse15.00 Uhr 4. bis 6. Klasse

Vorkonfirmanden- und Konfirmandenunterrichtmit Pastorin Winter im Gemeinderaum des Pfarrhauses Kauls-dorf mittwochs von 16.00 - 17.00 Uhr.

Junge Gemeinde in Eichichtnach Absprache mit Mario Wöckel.

Kirchenchorprobemit Marion Meinhardt mittwochs um 19.45 Uhr im Gemeinde-raum des Kaulsdorfer Pfarrhauses.

Sonstiges

Sommer-Ferien-Abenteuer 2019

Infos & Anmeldungen: ( 0 37 31 - 21 56 89 w www.ferien-abenteuer.deAdresse: Kinder- und Jugendcamp Naundorf, Alte Dorfstr. 60, 09627 Bobritzsch-Hilbersdorf OT Naundorf

6 erlebnisreiche Tage für Kinder von 6-16 Jahren

mit einem Ausflug in die

6 erlebnisreiche Tage für Kinder von 6-16 Jahren

mit einem Ausflug in die

07.07. - 13.07.14.07. - 20.07.21.07. - 27.07.28.07. - 03.08.04.08. - 10.08.

20192019

07.07. - 13.07.14.07. - 20.07.21.07. - 27.07.28.07. - 03.08.04.08. - 10.08.

Unser Programm:

Ihr übernachtet bei uns in gemütlichen Bungalows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Wir freuen uns auf euch!

Badespaß, Grillabende, Wasser-Fun-Sportfest, Bowling, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Kinoabend, Fußball, Besuch eines Erlebnisbades, Tischtennis, Minigolf, Ausflug im Reisebus zur Kids Arena Marienberg,

Spiel & Spaß und vieles mehr

Unser Programm:

Ihr übernachtet bei uns in gemütlichen Bungalows und Blockhütten mit Doppelstockbetten. Wir freuen uns auf euch!

Badespaß, Grillabende, Wasser-Fun-Sportfest, Bowling, Disco, Neptunfest, Lagerfeuer, Kinoabend, Fußball, Besuch eines Erlebnisbades, Tischtennis, Minigolf, Ausflug im Reisebus zur Kids Arena Marienberg,

Spiel & Spaß und vieles mehr

für Kinder von 6 bis 16 Jahren

Das Kinder- und Jugendcamp Naundorf (Mittelsachsen), organi-siert erlebnisreiche Sommer-Ferien-Abenteuer für Kinder und Jugendliche von 6-16 Jahren. Auf dem abwechslungsreichen Programm stehen u.a. Badespaß, Grillabende, Wasser-Fun-

Gemeinde-Nachrichten - 13 - Nr. 12/2018

können sich Vereine, Firmen, Händler, Schausteller, Gastrono-men, Institutionen, Teilnehmer am Festumzug und am Programm sowie freiwillige Helfer anmelden.Anmeldeformulare und Informationen zum Thüringentag gibt es unter www.thueringentag2019.de.

Verbraucherzentrale Thüringen e.V.

Termine der Energieberatung im Januar

Die Energieberatung der Verbraucherzentrale Thüringen in Rudolstadtfindet jeden zweiten und vierten Dienstag im Monat von 18:30 bis 21:00 Uhrin der Stiftsgasse 21 (Handwerkerhof) statt.

Rudolstadt, Stiftsgasse 21Dienstag, 15.01.Dienstag, 29.01.jeweils von 18:30 bis 21:00 Uhr

Beraten wird zu den Themen Heiztechnik, Erneuerbare Ener-gien(Solarthermie, Photovoltaik, Biomasse), Wärmedämmung, Schimmel, Stromsparen im Haushalt sowie Wechsel des Strom-oder Gasanbieters.

Eine vorherige telefonische Anmeldung ist unbedingt erfor-derlich und kann unter den Telefonnummern 0800 - 809 802 400 (kostenfrei) oder 0361 - 555140 vorgenommen werden. Die Energieberatung der Verbraucherzentrale wird gefördert vom Bundesministerium für Wirtschaftund Energie.www.verbraucherzentrale-energieberatung.de

Ortsteil Breternitz-Fischersdorf

Wir gratulieren

... recht herzlich zum Geburtstag im Monat Januar

08.01. Frau Regina Walther zum 75. Geburtstag23.01. Herrn Roland Kerl zum 70. Geburtstag

Kirchliche Nachrichten

Evangelische Kirche in Fischersdorf/Breternitz

Gottesdienste / Veranstaltungen

Breternitz:

Sonntag, 23. Dezember 2018 - 4. Advent15.00 Uhr Adventsgottesdienst

mit Krippenspiel

Privat ist er noch ganz offen, was sein persönliches Programm zum Thüringentag betrifft. „Das ein oder andere Konzert ist ganz sicher dabei. Aber da haben wir uns noch nicht entschieden.“

Alle Lieblingsplatz-Besitzer können sich in der Tourist-Information Sömmerda, Tel. 03634 350-241, Marktstraße 1-2, in Sömmerda oder bei der Lokalredaktion der Thüringer Allgemeine, Tel. 03634 689511, melden. Dann wird ein Fototermin mit den betreffenden Personen (fotografiert werden diese an ihrem Lieblingsplatz mit den Thüringentag-Liegestühlen) und dem Fotografen vereinbart.

SEV Sömmerdaer Energieversorgung GmbH unterstützt Thüringentag als Premium- Werbepartner /Vertrag unterzeichnet

Klaus-Dietrich Matuschek, Bürgermeister Ralf Hauboldt und Andreas Böffel (v. l.) unterzeichneten den Vertrag von Stadt und SEV. Foto: Stadtverwaltung Sömmerda

Ein gutes halbes Jahr ist es noch bis zum Thüringentag in Söm-merda. Um das große Landesfest zu stemmen, sind viel Manpo-wer, gute Ideen und vielfältige Unterstützung für die Stadt not-wendig - letztere auch monetär.Umso erfreulicher ist es, dass die Stadt mit der SEV Sömmerda-er Energieversorgung GmbH ein Unternehmen gewinnen konn-te, was den Thüringentag mit einer höheren fünfstelligen Summe als Premium-Werbepartner finanziell unterstützt. Kürzlich unter-zeichneten die SEV-Geschäftsführer Klaus-Dietrich Matuschek und Andreas Böffel sowie Bürgermeister Ralf Hauboldt im Bei-sein von Lena Kob vom Organisationsteam Thüringentag in den Räumlichkeiten der SEV den Vertrag.„Wir freuen uns, dass wir mit der SEV einen regionalen Partner haben, der hier am Ort aktiv ist und uns bei der Ausrichtung des Thüringentages durch sein finanzielles Engagement hilft“, so der Bürgermeister bei der Vertragsunterzeichnung. Man habe mit vielen Unternehmen Gespräche bezüglich Sponsorings geführt und er könne sagen, dass die Resonanz gut war. Dafür wolle er seinen Dank aussprechen - auch an die SEV, die als Premium-Werbepartner verschiedene Möglichkeiten habe, im Vorfeld des Thüringentages sowie zum Thüringentag selbst auf sich als Un-ternehmen aufmerksam zu machen. So wird die SEV auf allen Werbematerialien wie Flyern, Plakaten etc. vertreten und beim Thüringentag auf dem gesamten Festgelände präsent sein.An dem großen und einmaligen Ereignis Thüringentag in Söm-merda beteiligt sich die SEV gern, betonte Klaus-Dietrich Ma-tuschek. Als regionales Unternehmen sei es selbstverständlich, sich hier mit einzubringen. „Für uns ist es ein Geben und Neh-men“, so Andreas Böffel. „Wir unterstützen die Stadt und können uns dafür über den Thüringentag sozusagen landesweit präsen-tieren.“ Der gebürtige Saarländer ist bereits jetzt ganz gespannt auf den Thüringentag und wie sich die Stadt und die Region den zu erwartenden rund 150.000 Besuchern zeigen werden. „Ich drücke auf jeden Fall die Daumen für schönes Wetter“, meinte er mit Blick auf den 28. bis 30. Juni 2019, an dem der Thüringentag in Sömmerda gefeiert wird.Wie auch der Premiumsponsor Sparkasse Mittelthüringen wird die SEV Sömmerdaer Energieversorgung GmbH als Premium-Werbepartner Eintrittskarten für das Konzert mit der Pop-Band „Die Prinzen“ zum Thüringentag am 28. Juni 2019 sowie für das „Ganz schön Festival“ mit Tom Gregory, Stefanie Heinzmann und Culcha Candela am 30. Juni 2019 erhalten.Die Vorbereitungen für den Thüringentag 2019 in Sömmerda laufen auf Hochtouren. Noch bis 31. März kommenden Jahres ➤➤➤ Lesen Sie hierzu weiter auf der nächsten Seite ➤➤➤

Gemeinde-Nachrichten - 14 - Nr. 12/2018

Sängerfrauen unter den Zuhörern

Am 7. Dezember wurde unser langjähriger Sangesfreund Heinz Schlegel 91 Jahre alt. Am Tag darauf besuchten wir ihn im AWO Pflegeheim in Gräfenthal.Wir überbrachten unsere Glückwünsche mit seinen Lieblingslie-dern, darunter auch das Bundeslied „Brüder reicht die Hand zum Bunde.“Frank Pabst überbrachte mit herzlichen Worten die Glückwün-sche unseres Vereins und dankte für die Treue von über 50 Jah-ren in unserem Chor.Im Anschluss wurden wir von der Familie Schlegel zu einer Kaf-feetafel eingeladen, wofür wir uns auch an dieser Stelle sehr herzlich bedanken.

Frank Pabst gratuliert dem Jubilar

Jubilar und Sänger an der Kaffeetafel

Den Aufenthalt im Pflegeheim nutzten wir selbstverständlich, um auch dieanderen Heimbewohner in einem separaten Auftritt mit Weih-nachtsliedern zu erfreuen.Die Leitung des Pflegeheimes dankte uns dafür sehr herzlich.

Fischersdorf

Montag, 24. Dezember 2018 - Heiligabend13.30 Uhr Christvesper mit Krippenspiel

und dem Männergesangverein Kaulsdorf-Fischersdorf;Pastorin Winter

Dienstag, 1. Januar 2019 - Neujahr15.00 Uhr Neujahrsgottesdienst mit

Heiligem Abendmahl,Pastorin Winter

Ortsteil Eichicht

Wir gratulieren

... recht herzlich zum Geburtstag im Monat Januar

22.01. Herrn Egon Janke zum 85. Geburtstag

Vereine und Verbände

Gesangverein „Eintracht“ Eichicht informiert

Wie alljährlich in der Adventszeit war auch in diesem Jahr unser Chor mit Auftritten sehr gefragt.Am 1. Adventsonntag hatten wir, wie schon in vergangenen Jah-ren, die Möglichkeit unter Tage zum *Grottenadvent* in Kamsdorf zu singen.Unter Leitung von Andreas Press sangen wir 8 Weihnachtslieder, darunter war das neue Stück „Engel der Weihnacht“.Am Schluss unseres Vortrages sangen wir traditionsgemäß das Steigerlied „Glück auf.“ Es war für alle Sänger wieder ein beson-deres Erlebnis in dieser Atmosphäre zu singen.

Sänger in Erwartung ihres Auftritts unter Tage

Gemeinde-Nachrichten - 15 - Nr. 12/2018

Der Vorstand des Eichichter Gesangvereins wünscht allen Vereinsmitgliedern und ihren Angehörigen sowie allen Freunden

des Chorgesangs in unserer Gemeinde

ein gesundes und friedliches Jahr 2019Unseren aktiven Sängern danken wir sehr herzlich für ihr Enga-gement in den Chorproben und bei den zahlreichen Auftritten!

„Freunde des LohMturMs eichicht“

Ein frohes Weihnachtsfest und alles Gute im neuen Jahr

wünscht der Vorstand des Vereins„Freunde des Lohmturms Eichicht“

allen Mitgliedern und ihren Angehörigen.

Wir danken für die Einsatzbereitschaft im Jubiläumsjahr und hoffen auf weitere gute

Zusammenarbeit auch im Jahr 2019.

Zuhörer beim Gesang im Pflegeheim

Am 2. Adventssonntag sangen wir traditionsgemäß zum Ad-ventssingen in der Eichichter Marienkirche.Gemeinsam mit den Kirchenchören aus Könitz/Kamsdorf und Eichicht sowie dem Frauenchor Kaulsdorf und den Lesungen von Frau Pastorin Winter wurde es eine sehr schöne sinnliche Einstimmung auf das Fest.Die Chorleiter Thomas Kowalski und Dieter Becker hatten ihre Chöre in den wöchentlichen Proben gut vorbereitet.Sie zeigten mit allen Sängerinnen und Sängern in der vollbesetz-ten Kirche, auf welch gutem Niveau in unserer Region gesungen wird.Der gemeinsame Gesang aller Kirchenchöre mit dem Stück „Aus tausendTraurigkeiten“ und „Die Glocken von Stella Maria“ vom Kauls-dorfer Frauenchor mit ihren 2 Solistinnen waren aus Sicht des Schreibers dieser Zeilen besondere Höhepunkte.

Unser Chor zum Adventssingen

Weihnachtslieder werden durch uns weiter in unserer Weih-nachtsfeier am 21. Dezember und zum Weihnachtsgottesdienst in der Eichichter Kirche erklingen.

Reinhard Kachold

Gemeinde-Nachrichten - 16 - Nr. 12/2018

Kirchliche Nachrichten

Evangelische Kirche in Eichicht

Gottesdienste / Veranstaltungen Dezember 2018

Samstag, 22. Dezember 201817.00 Uhr Alternatives Krippenspiel

der Jungen Gemeinde; Gemeindepädagoge Mario Wöckel

Montag, 24. Dezember 2018 - Heiligabend17.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel

und dem Kirchenchor Eichicht; Pastorin Winter

Dienstag, 25. Dezember 2018 - 1. Christtag10.00 Uhr Weihnachtsgottesdienst mit dem Männergesang-

verein „Eintracht 1888 e.V. Eichicht“; Pastorin Win-ter

Montag, 31. Dezember 2018 - Altjahresabend15.00 Uhr Gottesdienst mit Heiligem Abendmahl, Pastorin

Winter

Grüße des Gemeindekirchenrates Eichicht zum Weihnachtsfest und dem Jahresbeginn 2019

Liebe Mitglieder unserer Kirchgemeinde Eichicht,wir wünschen allen ein gesegnetes Weihnachtsfest und einen guten Rutsch ins neue Jahr. Der Gemeindekirchenrat möchte sich herzlich bei allen Gemeindemitgliedern für das entgegen-gebrachte Vertrauen im Jahr 2018 bedanken, auch wenn das Jahr noch nicht ganz zu Ende ist.Wir werden das neue Jahr 2019 wieder mit dem Läuten unse-rer Kirchenglocken begrüßen und wir wünschen ein behüte-tes und gesegnetes neues Jahr bei bester Gesundheit, Glück und Zufriedenheit, und einem guten Miteinander in unserer Gemeinde. Es werden wieder viele Veranstaltungen und Got-tesdienste geplant und wir möchten Sie schon heute herzlich bitten, unsren Einladungen zu folgen.An alle Mitglieder unserer Kirchgemeinde noch ein großes Dankeschön für die Zahlung des Kirchgeldes. Es wurden notwendige Reparaturen am Kirchgebäude durchgeführt, eine neue Eingangstür eingebaut und ein neuer Läufer ange-schafft. Im kommenden Jahr soll nun endlich der Eingangsbe-reich des Pfarrhauses erneuert werden. Dazu erbitten wir das Kirchgeld im Jahr 2018 und im kommenden Jahr.Wir sind noch im 2018 und möchten schon jetzt mal auf das fast vergangene alte Jahr zurückblicken.Zu vielen Höhenpunkte konnten wir in unser Gemeindehaus und in unsere Kirche einladen. Im Februar gab es Kirchenkino und das wird es 2019 wieder geben. Auch der Weltgebetstag wurde wieder gut besucht und wir erfuhren Interessantes über das Land Surinam und dem Leben der Menschen dort. Leider mussten wir auch Frau Weidner, unsere Katechetin nach 20 Dienstjahren verabschieden. Doch wir haben Glück und seit dem neuen Schuljahr werden unsere Christenlehrekinder von Frau Christiane Schulze betreut. Von hieraus ein Dankeschön an sie zur Übernahme dieser Aufgabe. So konnten wir schon zum Erntedankfest uns an einem dargebotenen Lied unse-rer Christenlehrkinder erfreuen. Und nicht zu vergessen war unser Kirchweihfest. Gab es doch wohl zum ersten Mal eine Taufe im Gottesdienst und es war wirklich zur Freude der gan-zen Kirchgemeinde. Traditionell gab es zum 2. Advent wieder ein fröhliches Chorsingen in unserer Kirche und am Samstag, dem 22.12. wird es von unserer Jungen Gemeinde wieder ein alternatives Krippenspiel geben. Wie gut, dass es in unserem Kirchspiel eine Junge Gemeinde gibt. An den Gemeindepäd-agogen Mario Wöckel von hieraus vielen Dank für die Beglei-tung unserer Jugendlichen.Am Heilig Abend wird es wieder ein Krippenspiel der Chris-tenlehrekinder im Gottesdienst geben und auch an alle, die da mitwirken werden, danke für Mühe, Arbeit und Darstellung.Danken möchten wir auch allen fleißigen Helfern, die ehren-amtlich zum Gelingen des Gemeindelebens beitragen. Unsere kirchlichen Gemeindeveranstaltungen, wie der Weltgebetstag oder die Kinderwoche, großen Feste, wie Ostern, Kirchweih, Erntedank und die Gottesdienste in der Advents- und Weih-nachtszeit können nur durch Ihre Mithilfe so stattfinden. Danke an Ursula Völkner für das Spielen der Orgel und nicht verges-sen wollen wir die fleißigen Kirchgartenpfleger.Besonders danken wir auch unserer Pastorin Winter. Viele unserer kirchlichen Ereignisse und unsere Gottesdienste wer-den von ihr vorbereitet und durchgeführt. In unserem großen Kirchspiel versteht sie es doch auf wunderbare Weise jeder einzelnen Kirchgemeinde das Gefühl zu geben, eine eigene Pfarrerin zu haben, dafür ein besonderes Dankeschön. Danke für diese gute Zusammenarbeit.Wir hoffen und wünschen uns auch im kommenden Jahr Ihre aktive Teilnahme am Gemeindeleben in unserer Kirchgemein-de Eichicht.

Ihr Gemeindekirchenrat

Gemeinde-Nachrichten - 17 - Nr. 12/2018

Gemeinde Hohenwarte

Sprechzeiten des Bürgermeisters im Januar 2019

Donnerstag, 10. Januar 2019 17:00 - 18:00 UhrDonnerstag, 24. Januar 2019 17:00 - 18:00 Uhr

Bekanntmachungwww.thueringertierseuchenkasse.de

Amtliche Tierbestandserhebung, einschließlich Bienenvölker, der Thüringer Tierseuchenkasse zum Stichtag 03.01.2019

Sehr geehrte Tierbesitzer,die Thüringer Tierseuchenkasse führt die amtliche Tierbestand-serhebung 2019 zum Stichtag 03.01.2019 durch. Alle Tierbe-sitzer, die bisher nicht in der Tierseuchenkasse angemeldet waren und keine Meldekarte erhalten haben, werden hier-mit aufgefordert, ihrer gesetzlichen Verpflichtung zur Tierbe-standsanmeldung gemäß nachstehender Satzung nachzukom-men.Die Tierbestandsmeldung ist an die Thüringer Tierseuchen-kasse, Victor-Goerttler-Str. 4, 07745 Jena zu richten. Es wird darauf hingewiesen, dass die jährliche amtliche Tierbestandser-hebung der Thüringer Tierseuchenkasse gesondert zur Viehzäh-lung des Thüringer Landesamtes für Statistik durchgeführt wird.

Ihre Thüringer Tierseuchenkasse

Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassen-

beiträgen für das Jahr 2019Aufgrund des § 8 Abs. 1, § 12 Satz 1 Nr. 1, § 17 Abs.1 Satz 3 und 4 und Abs. 2 sowie § 18 Abs. 1 Satz 1, Abs. 3 Satz 1 und Abs. 4 des Thüringer Tiergesundheitsgesetzes (ThürTierGesG) in der Fassung vom 30. März 2010 (GVBl. S. 89), zuletzt geän-dert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 28. Oktober 2013 (GVBl. S. 299), hat der Verwaltungsrat der Tierseuchenkasse am 20. September 2018 folgende Satzung beschlossen:

§ 1(1) Zur Erhebung der Tierseuchenkassenbeiträge für das Jahr 2019 werden die Beitragssätze für die einzelnen Tierarten wie folgt festgesetzt:

1. Pferde, Esel, Maultiere undMaulesel je Tier 4,20 Euro

2. Rinder einschließlich Bisons, Wisenteund Wasserbüffel

2.1 Rinder bis 24 Monate je Tier 6,00 Euro2.2 Rinder über 24 Monate je Tier 6,50 Euro3. Schafe und Ziegen3.1 Schafe bis 9 Monate je Tier 0,10 Euro3.2 Schafe über 9 bis 18 Monate je Tier 1,00 Euro3.3 Schafe über 18 Monate je Tier 1,00 Euro3.4 Ziegen bis 9 Monate je Tier 2,30 Euro3.5 Ziegen über 9 Monate bis 18 Monate je Tier 2,30

Euro3.6 Ziegen über 18 Monate je Tier 2,30 Euro4. Schweine4.1 Zuchtsauen nach erster Belegung4.1.1 weniger als 20 Sauen je Tier 1,20 Euro4.1.2 20 und mehr Sauen je Tier 1,60 Euro4.2 Ferkel bis 30 kg je Tier 0,60 Euro4.3 sonstige Zucht- und Mastschweine über 30 kg

Gottesdienste / Veranstaltungen Januar 2019

Sonntag, 6. Januar 2019 - Epiphanias10.00 Uhr: Gottesdienst; Pastorin WinterDienstag, 8. Januar 201919.00 Uhr: Pfarrhaus, Frauenkreis; Pastorin Winter

Regelmäßige Termine für Eichicht

Christenlehre mit Christiane Schulzeim Gemeinderaum des Pfarrhauses Eichicht montags:16.30 Uhr für alle

Vorkonfirmanden- und Konfirmandenunterrichtmit Pastorin Winter im Gemeinderaum des Pfarrhauses Kauls-dorf am mittwochs um 16.00 Uhr.

Junge Gemeinde:in Eichicht nach Absprache mit Mario Wöckel.

Kirchenchorprobe mit Thomas Kowalskimontags um 20.00 Uhr im Pfarrhaus Eichicht.

Ortsteil Hockeroda

Wir gratulieren

... recht herzlich zum Geburtstag im Monat Januar

20.01. Herrn Dr. Bernd von Rein zum 70. Geburtstag

Ortsteil Weischwitz

Kirchliche Nachrichten

Evangelische Kirche in Weischwitz

Gottesdienste / Veranstaltungen Dezember 2018

Montag, 24. Dezember 2018, Heiligabend16.00 Uhr Christvesper mit Krippenspiel;

Carolin Arnold

Gottesdienste / Veranstaltungen Januar 2019

Sonntag, 6. Januar 2019, Epiphanias15.00 Uhr Neujahrsgottesdienst mit Heiligem Abendmahl;

Pastorin Winter

Gemeinde-Nachrichten - 18 - Nr. 12/2018

in denselben Stallungen weitergeführt wird. Für Tiere, die nur vorübergehend saisonal in Thüringen gehalten werden, kann auf schriftlichen Antrag des Tierhalters von einer Beitragsveran-lagung abgesehen werden, wenn der Tierhalter für diese Tiere seiner Melde- und Beitragsverpflichtung zu einer anderen Tier-seuchenkasse im Geltungsbereich des Tiergesundheitsgesetzes für das Jahr 2019 nachgekommen ist. Der Antragsteller hat die Voraussetzungen für die Befreiung nachzuweisen. Die Melde-verpflichtung für die Tiere nach Satz 2 gegenüber der Thüringer Tierseuchenkasse bleibt davon unberührt. Im Fall einer Befrei-ung nach Satz 2 besteht für die betreffenden Tiere und deren Nachzucht grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Beihilfen der Thüringer Tierseuchenkasse. Im Einzelfall kann die Tierseuchenkasse hiervon eine Ausnahme zulassen.(5) Tierhalter, die bis zum 28. Februar 2019 keinen amtlichen Erhebungsvordruck (Meldebogen) erhalten haben, sind ver-pflichtet, ihren meldepflichtigen Tierbestand bis zum 31. März 2019 der Tierseuchenkasse schriftlich anzuzeigen.(6) Hat ein Tierhalter der Tierseuchenkasse seine der Melde-pflicht unterliegenden Tiere für das Beitragsjahr innerhalb der je-weils maßgeblichen Fristen nach den Absätzen 2, 3 oder 5 nicht oder nicht vollständig gemeldet, kann die Tierseuchenkasse auf der Grundlage des § 35 ThürTierGesG die amtlich anderweitig ermittelten Daten zu diesen Tieren zum Zwecke der Beitragser-hebung nutzen.(7) Viehhändler haben die Zahl der im Vorjahr umgesetzten Pfer-de, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schweine, Schafe und des umgesetzten Geflügels bis zum 1. Februar 2019 anzugeben. Für die Beitragsberechnung ist die Zahl vier v. H. der im Vorjahr um-gesetzten Tiere maßgebend.Absatz 2 gilt entsprechend. Viehhändler im Sinne der Beitrags-satzung sind natürliche oder juristische Personen, die

1. mit Tieren nach Satz 1 gewerbsmäßig Handel treiben und2. Tierhändlerställe unterhalten oder falls dies nicht zutrifft,

diese Tiere nach Erwerb im Eigenbesitz haben.

§ 3Die Beiträge werden gemäß § 7 Abs. 3 ThürTierGesG durch die Tierseuchenkasse von den Tierhaltern erhoben. Die Beiträge nach § 2 Abs. 1 werden am 31. März 2019 fällig, die Beiträge nach § 2 Abs. 3, 5 und 7 zwei Wochen nach Zugang des Bei-tragsbescheides. Eine anteilige Rückerstattung von Beiträgen bei Minderung des Bestandes erfolgt nicht.

§ 4(1) Für Tierbesitzer, die schuldhaft

1. bei den vorgeschriebenen Erhebungen nach § 2 einen Tier-bestand nicht oder verspätet angeben, eine zu geringe Tier-zahl angeben oder sonstige fehlerhafte Angaben machen oder

2. ihre Beitragspflicht nicht erfüllen, insbesondere die Beiträge nicht rechtzeitig oder nicht vollständig bezahlen,

entfällt gemäß § 18 Abs. 3 und 4 TierGesG der Anspruch auf Entschädigung und Erstattung der Kosten nach § 16 Abs. 4 Satz 2 TierGesG. Entsprechendes gilt für die Leistungen der Tierseu-chenkasse nach § 20 und § 21 ThürTierGesG. § 18 Abs. 1 und 2 TierGesG bleibt unberührt.(2) Eine Inanspruchnahme von Leistungen der Tierseuchenkas-se kann erst erfolgen, wenn der Tierhalter die der Tierseuchen-kasse im Zusammenhang mit der jährlichen amtlichen Erhebung nach § 18 Abs. 1 und 2 ThürTierGesG oder der Beitragserhebung nach § 17 Abs. 1 ThürTierGesG gegebenenfalls aus Vorjahren geschuldeten rückständigen Beträge (Mahngebühren, Auslagen, Säumniszuschläge) beglichen hat.(3) Die Tierseuchenkasse kann von Absatz 1 Satz 2 in Bezug auf Schadensfälle und damit verbundene Beihilfeanträge, die vor der nach § 2 Abs. 2, 5 oder 7 maßgeblichen Meldefrist oder vor dem nach § 3 maßgeblichen Fälligkeitsdatum gestellt wurden, absehen, wenn der Melde- oder Beitragspflicht im Veranlagungs-zeitraum noch entsprochen wird.

§ 5Diese Satzung tritt am 1. Januar 2019 in Kraft. Die vom Verwal-tungsrat der Thüringer Tierseuchenkasse am 20. September 2018 beschlossene Satzung der Thüringer Tierseuchenkasse über die Erhebung von Tierseuchenkassenbeiträgen für das Jahr 2019 wurde in vorstehender Fassung mit Schreiben des Thürin-

4.3.1 weniger als 50 Schweine je Tier 0,90 Euro4.3.2 50 und mehr Schweine je Tier 1,20 EuroAbsatz 4 bleibt unberührt.

5. Bienenvölker je Volk 1,00 Euro6. Geflügel6.1 Legehennen über 18 Wochen

und Hähne je Tier 0,07 Euro6.2 Junghennen bis 18 Wochen

einschließlich Küken je Tier 0,03 Euro6.3 Mastgeflügel (Broiler)

einschl. Küken je Tier 0,03 Euro6.4 Enten, Gänse und Truthühner

einschließlich Küken je Tier 0,20 Euro7. Tierbestände von Viehhändlern = vier v. H. der

umgesetzten Tiere des Vorjahres (nach § 2 Abs. 7)

8. Der Mindestbeitrag beträgt fürjeden beitragspflichtigenTierhalter insgesamt 6,00 Euro

Für Fische, Gehegewild und Hummeln werden für 2019 keine Beiträge erhoben.(2) Als Tierbestand im Sinne dieser Satzung sind alle Tiere einer Art anzusehen, die räumlich zusammengehalten oder gemein-sam versorgt werden.(3) Dem Bund oder einem Land gehörende Tiere und Schlacht-vieh, das Viehhöfen oder Schlachtstätten zugeführt wurde, un-terliegen nicht der Beitragspflicht.(4) Der Beitragssatz nach Absatz 1 Satz 1 Nr. 4.1.2, 4.2 und 4.3.2 wird je Tier um 25 v. H. ermäßigt, wenn:

1. Der Endmastbetrieb gemäß der Schweine-Salmonellen-Ver-ordnung oder jede seiner Betriebsabteilungen ist im Ergeb-nis der Untersuchungen gemäß dieser Verordnung für den Zeitraum 1. Januar 2018 bis 31. Dezember 2018 in die Kate-gorie I eingestuft worden.

2. Der Betrieb mit 20 oder mehr gemeldeten Sauen oder der spezialisierte Ferkelaufzuchtbetrieb gilt gemäß dem „Pro-gramm zur Salmonellenüberwachung in Schweinebeständen in Thüringen“ als „Salmonellen überwacht“ und ist auf der Basis einer für den Bestand repräsentativen Stichprobe in Kategorie I eingestuft.

Die Einstufung nach Nr. 1 oder die Bescheinigung gemäß Anlage 2 des in Nr. 2 genannten Programms ist der Tierseuchenkasse durch den Tierhalter bis zum 28. Februar 2019 schriftlich vor-zulegen. Fällt ein Betrieb unter Nr. 1 und 2 (gemischter Betrieb) gilt der ermäßigte Beitragssatz, soweit jeweils das Vorliegen der Voraussetzungen nach Nr. 1 und 2 entsprechend den Bestim-mungen dieses Absatzes nachgewiesen wird.

§ 2(1) Für die Berechnung der Beiträge für Pferde, Esel, Maultiere, Maulesel, Rinder, Schafe, Ziegen, Schweine, Bienenvölker und Geflügel ist entscheidend, wie viele Tiere oder Bienenvölker bei der gemäß § 18 Abs. 1 ThürTierGesG durchgeführten amtlichen Erhebung am Stichtag 3. Januar 2019 vorhanden waren.(2) Die Tierhalter haben unter Verwendung des amtlichen Erhe-bungsvordruckes (Meldebogen) spätestens zwei Wochen nach dem Stichtag ihren Namen sowie die Anschrift mitzuteilen und die Art und die Zahl der bei ihnen am Stichtag vorhandenen Tiere und Bienenvölker oder die Aufgabe der Tierhaltung (auch vorübergehend) anzugeben. Für jede Tierhaltung, die nach der Viehverkehrsverordnung registrierpflichtig ist und eine entspre-chende Registriernummer hat, ist ein eigener Meldebogen aus-zufüllen(3) Wird ein Tierbestand nach dem Stichtag neu gegründet oder werden Tiere einer am Stichtag nicht vorhandenen Tierart in einem Bestand neu aufgenommen, sind diese unverzüglich der Tierseuchenkasse schriftlich nachzumelden. Dies gilt auch, wenn sich bei einer gehaltenen Tierart nach dem Stichtag die Zahl der Tiere (mit Ausnahme der im Bestand nachgeborenen Tiere) um mehr als zehn v. H. oder um mehr als 20 Tiere, bei Geflügel um mehr als 1.000 Tiere, erhöht. Für die nachzumel-denden Tiere erhebt die Tierseuchenkasse Beiträge nach § 1.(4) Keine zusätzlichen Beiträge werden erhoben, wenn ein ge-meldeter Tierbestand im Rahmen der Erbfolge oder Rechts-nachfolge insgesamt auf einen neuen Tierhalter übergeht und

Gemeinde-Nachrichten - 19 - Nr. 12/2018

ger Ministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie und vom 1. Oktober 2018 gemäß § 8 Abs. 2 und § 12 Satz 2 i. V. m. § 12 Satz 1 Nr. 1 ThürTierGesG genehmigt.

Die Satzung wird hiermit ausgefertigt.

Jena, 15. Oktober 2018

Dr. Karsten DonatGeschäftsführer der Thüringer Tierseuchenkasse

Nichtamtlicher Teil

Gemeinde Hohenwarte

Gemeindeinformationen

Allen Einwohnern von Hohenwarte wünsche ich im Namen des Gemeinderates

für die Festtage Freude, innere Ruhe, Frieden und Erholsamkeitsowie im Jahr 2019 Gesundheit, Erfolg und Kraft,

um Ihre Ziele und Vorsätze zu erreichen bzw. umzusetzen.

Ihr BürgermeisterManfred Drieling

Programm für Hohenwarte im Januar 2019

Stammtisch Dienstag 1. Januar 2019 - Feiertag - Freitag 4. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Dienstag 8. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Freitag 11. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Dienstag 15. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Freitag 18. Januar 2019 - FFW Jahreshauptversammlung - Dienstag 22. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Freitag 25. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Dienstag 29. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr

Vorschau auf Veranstaltungen im Februar / März Samstag 16.02.2019 ab 19:00 Uhr

Fasching

Mittwoch 27.02.2019 14:00 - 18:00 Uhr Livemusik zum Kaffee - mit den Waldspitzbuben

Samstag 02.03.2019 9:00 - 15:00 Uhr

DRK Lehrgang „Erste Hilfe am Kind“ Alle Veranstaltungen finden nur mit Voranmeldung statt!

Information, Vermietung & Anmeldung Gemeindeamt Hohenwarte, Preßwitzer Straße 3, 07338 Hohenwarte

Maja Gaster mobil: 0173 – 2 32 62 17, Nadin Kampik 036733 – 23 91 57

Veranstaltungen

Gemeinde-Nachrichten - 20 - Nr. 12/2018

Kirchliche Nachrichten

Evangelische Kirche in Hohenwarte

Gottesdienste / Veranstaltungen

Sonntag, 6. Januar 2019 - Epiphanias13.30 Uhr Neujahrsgottesdienst mit

Heiligem Abendmahl,Pastorin Winter

Programm für Hohenwarte im Januar 2019

Stammtisch Dienstag 1. Januar 2019 - Feiertag - Freitag 4. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Dienstag 8. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Freitag 11. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Dienstag 15. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Freitag 18. Januar 2019 - FFW Jahreshauptversammlung - Dienstag 22. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Freitag 25. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr Dienstag 29. Januar 2019 19:00 – 22:00 Uhr

Vorschau auf Veranstaltungen im Februar / März Samstag 16.02.2019 ab 19:00 Uhr

Fasching

Mittwoch 27.02.2019 14:00 - 18:00 Uhr Livemusik zum Kaffee - mit den Waldspitzbuben

Samstag 02.03.2019 9:00 - 15:00 Uhr

DRK Lehrgang „Erste Hilfe am Kind“ Alle Veranstaltungen finden nur mit Voranmeldung statt!

Information, Vermietung & Anmeldung Gemeindeamt Hohenwarte, Preßwitzer Straße 3, 07338 Hohenwarte

Maja Gaster mobil: 0173 – 2 32 62 17, Nadin Kampik 036733 – 23 91 57