Live Band and DJ Halloweeen Party - Pleidelsheim · Freitag 25. Oktober 2019 pleidelsheimer...

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www.pleidelsheim.de Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim Nummer 43 Freitag, 25. Oktober 2019 Diese Ausgabe erscheint auch online Festhalle Pleidelsheim Halloweeen Party Bottle Bar | Longdrink Bar | NoN-Stop party Live Band and DJ © Cristian Bassa 31. Oktober Einlass 19:30 Vorverkauf Getränke Merkler Veranstalter: Förderverein

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www.pleidelsheim.de

Amtsblatt der Gemeinde Pleidelsheim

Nummer 43 Freitag, 25. Oktober 2019

Diese Ausgabe erscheint auch online

Festhalle Pleidelsheim

Halloweeen Party

Bottle Bar | Longdrink Bar | NoN-Stop party

Live Band and DJ

© Cristian Bassa

31. OktoberEinlass 19:30

VorverkaufGetränke Merkler

Veranstalter:Förderverein

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2 Nummer 43 pleidelsheimer nachrichten Freitag 25. Oktober 2019

Datum  Uhrzeit  Veranstaltung  Veranstaltungsort  Veranstalter 

Mo., 28.10.19  14.00 Uhr  Seidentücher  Hauptstr. 34  GSV Aktiv älter werden 

Mi., 30.10.19  19.00 Uhr  Ökologiekonzept  Vortagsabend   Rathaus, Sitzungssaal  Gemeinde / Initiatoren 

Do., 31.10.19  20.00 Uhr  Halloween­Party  Festhalle  GSV­Fußballabteilung 

Die Winterzeit beginnt

Stellen Sie Ihre Uhren in der Nacht von Samstag auf Sonntag, 27.10.2019, früh von 3.00 Uhr auf 2.00 Uhr zurück!

Geänderter RedaktionsschlussAufgrund des Feiertages am 1. November 2019 (Allerheiligen) ist der Redaktionsschluss der Pleidelsheimer Nachrichten (NOS) für die Kalenderwoche 44 wie folgt:

Ausgabe 44/2019Redaktionsschluss ist Montag, 28. Oktober 2019.

Wir bitten dies zu beachten.

Jahrestermine 2020der Vereine, Kirchen und InstitutionenDas Jahr 2019 neigt sich zwar noch lange nicht dem Ende zu, jedoch möchten wir auf-grund diverser Großveranstaltungen bereits in die Terminplanung für 2020 einsteigen.

Wir wären Ihnen dankbar, wenn Sie uns be-reits zeitnah schon mal Ihre Termine nennen könnten.

Die Jahrestermine für das Jahr 2020 erschei-nen in gesamter Form im Amtsblatt der KW 50 (11.12.2019). Termine, die in diesem Kalen-der erscheinen sollen, müssen bis spätestens Freitag, 15. November 2019, auf dem Rat-haus bei Frau Weber, Zimmer 14, Tel. 264-15, E-Mail: [email protected], ab-gegeben werden. Später eingegangene Ter-mine werden für den Jahresterminkalender nicht mehr berücksichtigt. Bitte achten Sie darauf, dass immer der Ort und die Uhrzeit mit angegeben werden.

Bitte beachten Sie, dass die Terminnennung nichts mit einer Titelseitenreservierung oder Hallenbelegung zu tun hat. Diese Reservie-rungen müssen separat durchgeführt werden.

Einladung zum VortragsabendIgel, Fledermaus & Co.

Mittwoch, 30. Oktober 2019, 19.00 Uhrim Sitzungssaal des Rathauses

Was tun mit Fundtieren? Bietet mein Garten Lebensräume für Winterschläfer? Kann ich mit einfachen Mitteln einen Beitrag leisten?

Der Abend ist auch für Kinder und Jugendliche ge-eignet. Mit Anschauungsmaterial sollen die Besu-cherinnen und Besucher einen Einblick in die Bedürf-nisse der Winterschläfer bekommen.

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Nummer 43 3pleidelsheimer nachrichtenFreitag 25. Oktober 2019

Be n e f i z - K o n z e r t a m S a m s t a g m o r g e n

Aus Dankbarkeit für 80 Jahre Lebenszeit lädt Pfr. Dr. Friedrich Löblein, Pleidelsheim,

Freunde und Öffentlichkeit herzlich ein

Lied-Matinee mit Rezitationen

ZEIT UND LEBENSZEIT Samstag, 2. November 2019

in Kleiningersheim

um 10.30 Sekt-Empfang im Schlosshof ca. 11.45 Lied-Matinee in der Georgskirche

- Eintritt frei - Spenden sind möglich für die

Hilfsaktionen durch Löblein‘s frühere Arbeitsfelder

   

 KIRCHWEIH IN PLEIDELSHEIM  

 

Freitag, 08. November 2019      19.30 Uhr  35. Pleidelsheimer Abend mit den „academixern“  

in der Festhalle Veranstalter: Kulturring Pleidelsheim e.V. 

Bewirtung ab 18.30 Uhr  durch den Tischtennisverein    Samstag, 9. November 2019      14.00 Uhr – 16.00 Uhr  Aktionstag der Freiwilligen Feuerwehr Pleidelsheim   mit Bewirtung    Sonntag, 10. November 2019      11.00 Uhr – 12.30 Uhr   11.00 Uhr – 14.00 Uhr  

Vernissage „Ernte­Dank“ von Wanda Aniko­Lützner Der Erlös kommt der Sozialstiftung Pleidelsheim zugute  Weißwurstfrühstück mit Blasmusik zur Kirbe  im Alten Rathaus Veranstalter: WIR­Bürger für Pleidelsheim und Verein Flur und Verkehr e.V. 

 12.00 Uhr – 17.00 Uhr  Tag der offenen Tür in der Sockenstube Petra Bürkle­Blum 

mit Bewirtung und beheiztem Zelt kleines Veeh­Harfen­Konzert® um 13.00 Uhr GATs ab 15.30 Uhr 

 13.30 Uhr – 17.00 Uhr  Kirbecafé im Bürgersaal   Veranstalter: Landfrauenverein Pleidelsheim e.V. 

 17.00 Uhr  Pleidelsheimer Laternenumzug  

Start: Feuerwehr Pleidelsheim Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr, Kindergarten  St. Michael, evang. Kirchengemeinde   

Kulturring Pleidelsheim e.V.

Pleidelsheimer Abend mit den academixern

Die academixer aus Leipzig - das sind die in Pleidelsheim geborene Carolin Fischer und Ralf Bärwolff - kommen mit ih-rem Programm „Brett‘l-Spiele“ zum Pleidelsheimer Abend in die Festhalle! Das Kabarett-Duo lässt uns teilhaben an seinen schönsten Streitigkeiten – ganz nach dem Motto: Eine Frau hat immer das letzte Wort; alles, was der Mann danach sagt, ist der Be-ginn eines neuen Streits. Unter-stützt werden die beiden zum

Glück durch den Schlichter am Klavier, Enrico Wirth.Begleiten Sie dieses ganz „normale“ Paar bei seinen Abenteuern in fremden Ländern und bekannten Dörfern. Denn die ganze Welt ist eine Bühne, ein Brett‘l, das die Welt bedeutet.Einen sicherlich ganz besonderen Auftakt des Abends gibt Edda Knotz mit Pleidelsheimer Nachrichten, diese verfasst von einer dorfbekannten Autorin.Wir freuen uns auf einen kurzweiligen und unterhalt-samen Pleidelsheimer Abend am Freitag, 8. November 2019, ab 19.30 Uhr in der Festhalle Pleidelsheim. Saal-öffnung ist um 18.30 Uhr und die Bewirtung übernimmt in bewährter Weise der Tischtennisverein.Karten im Vorverkauf gibt es bei der Kreissparkasse und der Volksbank in Pleidelsheim.

   

 KIRCHWEIH IN PLEIDELSHEIM  

 

Freitag, 08. November 2019      19.30 Uhr  35. Pleidelsheimer Abend mit den „academixern“  

in der Festhalle Veranstalter: Kulturring Pleidelsheim e.V. 

Bewirtung ab 18.30 Uhr  durch den Tischtennisverein    Samstag, 9. November 2019      14.00 Uhr – 16.00 Uhr  Aktionstag der Freiwilligen Feuerwehr Pleidelsheim   mit Bewirtung    Sonntag, 10. November 2019      11.00 Uhr – 12.30 Uhr   11.00 Uhr – 14.00 Uhr  

Vernissage „Ernte­Dank“ von Wanda Aniko­Lützner Der Erlös kommt der Sozialstiftung Pleidelsheim zugute  Weißwurstfrühstück mit Blasmusik zur Kirbe  im Alten Rathaus Veranstalter: WIR­Bürger für Pleidelsheim und Verein Flur und Verkehr e.V. 

 12.00 Uhr – 17.00 Uhr  Tag der offenen Tür in der Sockenstube Petra Bürkle­Blum 

mit Bewirtung und beheiztem Zelt kleines Veeh­Harfen­Konzert® um 13.00 Uhr GATs ab 15.30 Uhr 

 13.30 Uhr – 17.00 Uhr  Kirbecafé im Bürgersaal   Veranstalter: Landfrauenverein Pleidelsheim e.V. 

 17.00 Uhr  Pleidelsheimer Laternenumzug  

Start: Feuerwehr Pleidelsheim Veranstalter: Freiwillige Feuerwehr, Kindergarten  St. Michael, evang. Kirchengemeinde   

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4 Nummer 43 pleidelsheimer nachrichten Freitag 25. Oktober 2019

amtlichebekanntmachungen

Sportlerehrung 2020Der Gemeinderat hat Richtlinien über die Ehrung von Personen im sportlichen Bereich erlassen. Gemäß die-sen Richtlinien werden Vereine und auch die Bevölke-rung dazu aufgerufen, der Gemeindeverwaltung diejeni-gen Personen zu nennen, die gemäß der Festsetzungen zu ehren sind.Es sind dies Einzelsportler und auch Mannschaften, die in Pleidelsheimer Sportvereinen starten oder ihren Wohnsitz in der Gemeinde Pleidelsheim haben. Dabei müssen die nachstehend genannten Erfolge vorliegen:1. Teilnahme an Europa-, Weltmeisterschaften oder

Olympischen Spielen2. Deutsche Meister sowie nachfolgende Plätze 2

bis 10 bei deutschen Meisterschaften3. Deutsche Rekorde, württembergische oder

deutsche Jahresbestleistungen4. 1. - 6. Platz auf süddeutscher Ebene5. 1. - 3. Platz auf Landesebene6. 1. Platz auf Bezirksebene7. Aufstieg von Mannschaften oder Einzelsportler in

eine höher gelegene Klasse ab der Ausgangsklasse Bezirksebene

Trainer und Vereinsfunktionäre, die sich um den Sport besonders verdient gemacht haben, können ebenfalls geehrt werden.

Die Gemeindeverwaltung bittet daher freundlichst um Benennung der zu ehrenden Sportler, die im Jahr 2019 die vorgenannten Erfolge aufweisen konnten. Die Eh-rungslisten können Sie auf dem Rathaus, Zimmer 20, Frau Rothkopf, Telefon 264-19, Fax 264-28 oder per E-Mail [email protected] bis spätestens 3.12.2019 abgeben.Wichtig! Adressen der genannten Sportler angeben. Außerdem benötigen wir Bilder!

Die Sportlerehrungen finden voraussichtlich am 19. Januar 2020 statt.

Bitte Termin jetzt schon vormerken.

Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Erstattung von Gutachten

durch den Gutachterausschuss(Gutachterausschussgebührensatzung)

Aufgrund der §§ 2, 8a und 11 des Kommunalabgabenge-setzes in der Fassung vom 7. November 2017 (GBl. S. 592, 593) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg in der Fassung vom 19. Juli 2018 (GBl. S. 221) hat der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung“ am 25.9.2019 folgende Satzung beschlossen:

§ 1Gebührenpflicht

(1) Der Zweckverband „Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung“ erhebt für die Erstattung von Gutachten durch den Gutachterausschuss Gebühren nach Maßgabe dieser Satzung.

ImpressumPLEIDELSHEIMER NACHRICHTENHerausgeber: Gemeinde PleidelsheimDruck und Verlag: NUSSBAUM Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der StadtVerantwortlich für den amtlichen Teil, alle sonstigen Verlautbarungen und Mitteilungen: Bürgermeister Ralf Trettner oder sein Stellvertreter im Amt, Marbacher Str. 5, 74385 Pleidelsheim, Tel. 07144 264-0.Verantwortlich für „Was sonst noch interessiert“ und den Anzeigen- teil: Klaus Nussbaum, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 525-0, Telefax-Nr. 07033 2048, www.nussbaum-medien.de.Bezugspreis: Der Abonnementpreis bei Trägerzustellung beträgt € 17,05 (halbjährlich).Anzeigenannahmestellen: Nussbaum Medien Weil der Stadt GmbH & Co. KG, Merklinger Str. 20, 71263 Weil der Stadt,[email protected] und Gemeindeverwaltung Pleidelsheim. Einzelversand nur gegen Bezahlung der vierteljährlich zu entrich-tenden Abonnementgebühr. Vertrieb (Abonnement und Zustellung): G.S. Vertriebs GmbH, Josef-Beyerle-Straße 2, 71263 Weil der Stadt, Tel. 07033 6924-0, E-Mail: [email protected], Internet: www.gsvertrieb.de

Bitte denken Sie an die rechtzeitige Übermittlung Ihrer Bild- und Textbeiträge.

Redaktionsschluss beachten

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Nummer 43 5pleidelsheimer nachrichtenFreitag 25. Oktober 2019

(2) Für Amtshandlungen des Gutachterausschusses oder sei-ner Geschäftsstelle, insbesondere für Auskünfte nach § 196 Abs. 3 BauGB und die Gewährung von Auskünften aus der Kaufpreissammlung gemäß § 13 Abs. 1 Gutach-terausschussverordnung sowie für Handlungen im Rah-men einer gesonderten Erläuterung, werden Gebühren nach dieser Satzung des Zweckverbands „Gemeinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung“ erhoben.

(3) Werden Gutachten dem Gericht oder dem Staatsanwalt erstattet, bestimmt sich die Entschädigung des Gutach-terausschusses nach den Vorschriften des Justizvergü-tungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG).

§ 2Gebührenschuldner

(1) Gebührenschuldner ist, wer die Erstattung eines Gutach-tens veranlasst oder in wessen Interesse sie vorgenom-men wird.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

(3) Neben dem Gebührenschuldner haftet, wer die Gebüh-renschuld durch schriftliche Erklärung gegenüber der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses übernommen hat; dies gilt auch für denjenigen, der für die Gebühren-schuld eines anderen kraft Gesetzes haftet.

§ 3Gebührenmaßstab

(1) Die Gebühren für Wertermittlungen werden nach dem ermittelten Wert der Sachen und Rechte erhoben. Maß-gebend ist der Verkehrswert nach Abschluss der Wert-ermittlung. Für Grundstücke ohne Verkehrswert ist der ermittelte Wert für die Gebührenbemessung maßgebend. Wertminderungen durch z.B. Baumängel, Bauschäden, Abbruchkosten oder sonstige wertbeeinflussende, beson-dere objektspezifische Grundstücksmerkmale bleiben un-berücksichtigt.

(2) Sind in einem Gutachten für mehrere Grundstücke eines Gebiets besondere Bodenrichtwerte (§ 196 Abs. 1 Satz 5 BauGB) zu ermitteln, so gilt als Wert der doppelte Wert des gebiets- oder lagetypischen Grundstücks. Bei mehreren gleichartigen Bodenrichtwerten ist der höchste Wert zugrunde zu legen.

(3) Sind im Rahmen einer Wertermittlung mehrere Sachen oder Rechte, die sich auf ein Grundstück oder ein grund-stücksgleiches Recht beziehen, zu bewerten, so ist die Gebühr aus der Summe der maßgeblichen Werte der einzelnen Gegenstände zu berechnen. Gleiches gilt, wenn Wertunterschiede auf der Grundlage unterschiedlicher Grundstückseigenschaften zu ermitteln sind. Wertermitt-lungen mehrerer Eigentumswohnungen auf einem Grund-stück gelten hier als eine Wertermittlung.

(4) Sind Wertermittlungen für Sachen oder Rechte im glei-chen Antrag auf unterschiedliche Stichtage durchzufüh-ren, ohne dass sich die Zustandsmerkmale (§ 4 Abs. 2 ImmoWertV) geändert haben, so ist für den ersten Stich-tag der volle Werte und für jeden weiteren Stichtag der halbe Wert zugrunde zu legen.

(5) Wird der Wert eines Miteigentumsanteils ermittelt, der nicht mit Sondereigentum nach dem Wohnungseigen-tumsgesetz verbunden ist, so wird die Gebühr aus dem Wert des gesamten Grundstücks berechnet.

§ 4Gebührenhöhe

(1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert

§ 4

Gebührenhöhe

(1) Bei der Wertermittlung von Sachen und Rechten beträgt die Gebühr bei einem Wert

von bis Gebühr 0 50.000 Euro 900 Euro

50.001 75.000 Euro 900 Euro 75.001 100.000 Euro 1.100 Euro

100.001 125.000 Euro 1.100 Euro 125.001 150.000 Euro 1.200 Euro 150.001 175.000 Euro 1.300 Euro 175.001 200.000 Euro 1.400 Euro 200.001 225.000 Euro 1.500 Euro 225.001 250.000 Euro 1.600 Euro 250.001 300.000 Euro 1.700 Euro 300.001 350.000 Euro 1.800 Euro 350.001 400.000 Euro 1.900 Euro 400.001 450.000 Euro 2.025 Euro 450.001 500.000 Euro 2.150 Euro 500.001 750.000 Euro 2.350 Euro 750.001 1.000.000 Euro 2.550 Euro

1.000.001 1.250.000 Euro 2.850 Euro 1.250.001 1.500.000 Euro 3.150 Euro 1.500.001 1.750.000 Euro 3.450 Euro 1.750.001 2.000.000 Euro 3.800 Euro 2.000.001 2.250.000 Euro 4.150 Euro 2.250.001 2.500.000 Euro 4.500 Euro 2.500.001 3.000.000 Euro 4.850 Euro 3.000.001 3.500.000 Euro 5.200 Euro 3.500.001 4.000.000 Euro 5.550 Euro 4.000.001 4.500.000 Euro 5.950 Euro 4.500.001 5.000.000 Euro 6.400 Euro

über 5.000.000 Euro 7.050 Euro

(2) Zusätzlich zu der Gebühr nach § 4 Abs. 1 wird die gesetzliche Umsatzsteuer erhoben.

(3) In den Gebühren ist eine Ausfertigung des Gutachtens für den Antragsteller und eine weitere für den Eigentümer enthalten, soweit dieser nicht Antragsteller ist; für jede weitere Ausfertigung werden dem Antragsteller Gebühren i. H. v. 1,00 €/Seite zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

(4) Gebühren für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, Bodenrichtwertauskunft und Grundstücksmarktbericht:

a) Auswahlverfahren Vergleichswerte Wohnungseigentum: 120,00 € bis 5 Vergleichsfälle, ab 6. Vergleichsfall: + 10,00 € je Vergleichsfall; bei Versand zuzüglich tatsächlicher Versandkosten

b) Grundstücksmarktbericht: 45,00 €; bei Versand zuzüglich tatsächlicher Versandkosten

c) Bodenrichtwertauskunft: 25,00 €; bei Versand zuzüglich tatsächlicher Versandkosten

(2) Zusätzlich zu der Gebühr nach § 4 Abs. 1 wird die ge-setzliche Umsatzsteuer erhoben.

(3) In den Gebühren ist eine Ausfertigung des Gutachtens für den Antragsteller und eine weitere für den Eigentümer enthalten, soweit dieser nicht Antragsteller ist; für jede weitere Ausfertigung werden dem Antragsteller Gebühren i.H.v. 1,00 €/Seite zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer berechnet.

(4) Gebühren für Auskünfte aus der Kaufpreissammlung, Bo-denrichtwertauskunft und Grundstücksmarktbericht:

a) Auswahlverfahren Vergleichswerte Wohnungseigentum: 120,00 € bis 5 Vergleichsfälle, ab 6. Vergleichsfall: + 10,00 € je Vergleichsfall; bei Versand zuzüglich tat-sächlicher Versandkosten

b) Grundstücksmarktbericht: 45,00 €; bei Versand zuzüg-lich tatsächlicher Versandkosten

c) Bodenrichtwertauskunft: 25,00 €; bei Versand zuzüg-lich tatsächlicher Versandkosten

§ 5Ermäßigte Gebühr

(1) Bei Kleinbauten (z.B. Garagen, Gartenhäuser) mit geringem Aufwand oder wenn dieselben Sachen oder Rechte inner-halb von drei Jahren erneut zu bewerten sind, ohne dass sich die tatsächlichen Verhältnisse geändert haben, beträgt die Gebühr die Hälfte der Gebühr nach § 4 Abs. 1.

(2) Für die Erstattung eines Gutachtens nach § 5 Abs. 2 Bundeskleingartengesetz beträgt die Gebühr die Hälfte der Gebühr nach § 4 Abs. 1.

(3) Bei unbebauten land- und forstwirtschaftlichen Grundstü-cken oder Rechten an solchen Grundstücken beträgt die Gebühr die Hälfte der Gebühr nach § 4 Abs. 1.

§ 6Erhöhte Gebühr

(1) Bei zusätzlichem Aufwand (zum Beispiel umfangreiche beziehungsweise schwierige Ermittlung von Wertermitt-lungsmerkmalen oder -faktoren, Ermittlung von Abbruch-

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6 Nummer 43 pleidelsheimer nachrichten Freitag 25. Oktober 2019

kosten, gesonderte Berücksichtigung von Entschädigungs-gesichtspunkten, zusätzliche Ausarbeitung auf Verlangen des Antragstellers, örtliche Aufnahme der baulichen Anla-gen einschließlich Berechnungen, umfangreiche Teilnahme an Besprechungen beziehungsweise Beratungsleistungen) erhöht sich die Gebühr mehraufwandsabhängig um 10 Prozent bis 100 Prozent.

(2) Veranlasst der Antragsteller den Gutachterausschuss oder dessen Geschäftsstelle nach Abschluss der Wert-ermittlung zu einer Erörterung von Gegenvorstellungen ohne Auswirkungen auf die Wertaussage des Gutachtens, werden hierfür Gebühren analog Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) erhoben.

§ 7Gebühren bei Zurücknahme oder Ablehnung

eines Antrages(1) Wird ein Antrag auf Erstellung eines Gutachtens zu-

rückgenommen oder abgelehnt, bevor der Gutachteraus-schuss einen Beschluss über den Wert des Gegenstands gefasst hat, so wird eine Gebühr nach dem Bearbei-tungsstand von bis zu 90 % der vollen Gebühr erhoben.

(2) Wird ein Antrag erst nach dem Beschluss zurückgenom-men, so entsteht die volle Gebühr.

§ 8Besondere Sachverständige, erhöhte Auslagen

(1) Werden mit Zustimmung des Antragstellers für die Wert-ermittlung besondere Sachverständige im Sinne des § 197 Abs. 1 BauGB zugezogen, sind diese nach den Be-stimmungen des Justizvergütungs- und -entschädigungs-gesetzes (JVEG) zu entschädigen. Vom Gebührenschuld-ner wird diese Entschädigung zusätzlich zu der Gebühr nach § 4 Abs. 1 zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer erhoben.

(2) Soweit die sonstigen Auslagen das übliche Maß erheblich übersteigen, sind sie neben der Gebühr zu ersetzen.

(3) Für die Erstattung von Auslagen sind die für die Gebüh-ren geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden.

§ 9Entstehung, Fälligkeit, Zahlung

(1) Die Gebühr entsteht mit der Beendigung der Wertermitt-lung. Bei Zurücknahme oder Ablehnung eines Antrages nach § 7 dieser Satzung entsteht die Gebühr mit der Zu-rücknahme beziehungsweise Ablehnung. Sie wird mit der Bekanntgabe der Gebührenfestsetzung an den Schuldner zur Zahlung fällig.

§ 10Vorauszahlung, Sicherheitsleistung

(1) Die Erstattung eines Gutachtens kann davon abhängig gemacht werden, dass die Gebühr ganz oder teilweise vorausgezahlt oder für sie Sicherheit geleistet wird. Von der Anforderung einer Vorauszahlung oder der Anordnung einer Sicherheitsleistung ist abzusehen, wenn dadurch eine für den Gebührenschuldner unzumutbare Verzöge-rung entstehen würde oder dies aus sonstigen Gründen unbillig wäre.

§ 11Inkrafttreten

Die Satzung tritt am Tag nach der letzten öffentlichen Be-kanntmachung im zuständigen Bekanntmachungsorgan der letzten Mitgliedsgemeinde in Kraft.

Großbottwar, 7.10.2019gez. Ralf ZimmermannVerbandsvorsitzender

Hinweis nach § 4 Abs. 4 GemOEine etwaige Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschrif-ten der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) oder aufgrund der GemO beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemO unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntma-

NotfalldiensteNotfal lpraxisnördlicher Landkreis Ludwigsburg e.V.:Riedstr. 12, 74321 Bietigheim-BissingenZentraler ärztlicher Notdienst Öffnungszeiten:Mo - Do 18.00 Uhr - 07.00 UhrFr - Mo 16.00 Uhr - 07.00 Uhr durchgehendFeiertage durchgehendTelefonische Anmeldung erbeten unter: 116 117Gehfähige Patienten werden gebeten, in die Praxis zu kommen.

KinderärzteBei akuten Erkrankungen und anderen Notfällen: Notfall-praxis für Kinder und Jugendliche im Klinikum Ludwigs-burg, Posilipostr. 4, 71640 Ludwigsburg. Öffnungszeiten: Montag - Freitag, 18.00 Uhr, bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr; Samstag, Sonntag und an Feiertagen ganztags von 8.00 Uhr bis am nächsten Morgen um 8.00 Uhr. Eine telefonische Anmeldung ist nicht erforderlich, bitte bringen Sie die Versichertenkarte mit. Die Notfallpraxis ist Montag bis Freitag von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr ge-schlossen.

Zahnärztezu erfragen über Telefon 0711 7877733

TierärzteDer tierärztliche Notdienst ist über die Telefonnummer des Haustierarztes/der Haustierärztin zu erfragen.

Nacht- und Sonntagsdienst der ApothekenMarbach und UmgebungFreitag, 25.10.2019Stadt-Apotheke, 71723 Großbottwar, Bei der Stadtmauer 1Tel. 07148 922273Samstag, 26.10.2019Neckar-Apotheke, 74379 Ingersheim, Tiefengasse 19Tel. 07142 20280Sonntag, 27.10.2019Apotheke im Center, 71711 Steinheim, Steinbeisstr. 15Tel. 07144 80040Montag, 28.10.2019Stifts-Apotheke, 71720 Oberstenfeld, Grossbottwarer Str. 45Tel. 07062 8577Dienstag, 29.10.2019Schiller-Apotheke, 71672 Marbach, Güntterstr. 14,Tel. 07144 85010Mittwoch, 30.10.2019Rosen-Apotheke, 74385 Pleidelsheim, Riedbachstr. 9Tel. 07144 21060Donnerstag, 31.10.2019Brunnen-Apotheke, 71729 Erdmannhausen, Kirchstr. 3Tel. 07144 38408Wechsel des Notdienstes täglich um 8.30 Uhr.

Wasserversorgung Notdienstabends und am Wochenende 0151 26449324

Sozialstation PleidelsheimTräger der Sozialstation ist die Gemeinde Pleidelsheim.Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:Sozialstation - Telefon 07144 264-59(im Haus der Seniorenwohnanlage - Marbacher Straße 7)Sprechzeiten im Büro der SozialstationMontag bis Freitag 8.00 - 12.00 Uhr.Außerhalb dieser Sprechzeiten steht eine 24-Std.-Rufbe-reitschaft auch am Wochenende und an Feiertagen zur Verfügung.Mittwochstreff Demenzgruppe - 07144 264-59Hospizgruppe Pleidelsheim - 07144 264-59Gerne geben wir Ihnen weitere Auskünfte.

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Nummer 43 7pleidelsheimer nachrichtenFreitag 25. Oktober 2019

chung dieser Satzung gegenüber dem Zweckverband „Ge-meinsamer Gutachterausschuss Bottwartal und Umgebung“ mit Sitz in 71723 Großbottwar geltend gemacht worden ist. Der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Be-kanntmachung der Satzung verletzt worden sind.Abweichend hiervon kann die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften auch nach Ablauf der Jahresfrist von jeder-mann geltend gemacht werden, wenn der Verbandsvorsitzende dem Satzungsbeschluss nach § 5 Abs. 2 GKZ in Verbindung mit § 43 GemO wegen Gesetzeswidrigkeit widersprochen hat oder wenn vor Ablauf der Jahresfrist die Rechtsaufsichts-behörde den Satzungsbeschluss beanstandet hat oder ein anderer die Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften innerhalb der Jahresfrist geltend gemacht hat.

Häckselplatz beim Fischerwörthgelände geöffnet

Öffnungszeiten:Mittwoch, 8.00 - 16.00 UhrSamstag, 9.00 - 16.00 Uhr

Auf dem Gelände des Häckselplatzes der Gemeinde Ingers-heim dürfen nur von Bürgern der Gemeinden Ingersheim und Pleidelsheim in der Zeit ab 2. November 2019 bis ca. Ende März 2020 Baum- und Grünschnitt, Heckenschnitt und vorgehäckselte Gehölzreste bis zu 12 cm Stärke abgelagert werden. Das Grüngut muss frei von Störstoffen wie Steine, Glas, Metall, Kunststoffen usw. sein.

Die Ablagerung von Feuerbrand belastetem Schnittgut, Wur-zelstümpfen, dicken Ästen, Baumstämmen, Rasenschnitt, Gras, Laub, Erde, Friedhofsabfällen sowie Abfällen aller Art ist verboten. Anlieferung durch Gewerbebetriebe und orts-fremde Personen ist nicht gestattet. Zuwiderhandlungen wer-den geahndet.

Die AVL informiert

Vortrag am 26. Oktober 2019 in Ludwigsburg:Besser leben ohne Plastik Die Abfallverwertungsgesellschaft des Landkreises Ludwigs-burg (AVL) lädt zu einem kostenfreien Vortrag zum Thema „Besser leben ohne Plastik“ ein. Bestsellerautorin Nadine Schubert spricht am Samstag, 26. Oktober 2019, um 14.00 Uhr im Ludwigsburger Staatsarchiv, Arsenalstraße 3 in Ludwigs-burg.

Wie man im Alltag ohne Plastik auskommt, berichtet Nadine Schubert am kommenden Samstag live bei einem Vortrag der AVL. Sie ist Expertin in Sachen Plastikvermeidung. Dabei verzichtet Nadine Schubert nicht nur auf „sichtbares“ Plas-tik, sondern beschäftigt sich auch mit eher unscheinbarem Plastik: Parabene in Duschgels und Shampoo, Mikroplastik-partikel in Zahnpasta und Peelings - das alles hat sie aus ihrem Leben verbannt, zwei Bücher darüber geschrieben und zahlreiche Vorträge in ganz Deutschland gehalten.

Wem fällt was auf ?                                              Eine Gemeinde lebt mit dem Engagement und dem Interesse ihrer Bürgerinnen und Bürger. Sie kennen auch Probleme und Dinge, die verbessert werden müssten. Sie wissen auch, wo beispielsweise Straßenlaternen defekt sind und wo Verbesserungen erreicht werden müssen.  

Mit dem nachfolgenden Abschnitt bitten wir Sie, uns als Verwaltung auf solche Dinge aufmerksam zu machen. Hier können Sie Ihre Erkenntnisse, Anregungen und natürlich auch Kritik der Gemeindeverwaltung gegenüber anbringen.   Um Ihren Vorschlag jedoch aufgreifen zu können, ist es zwingend notwendig, dass Sie Ihren Namen angeben.  

Für Ihre Unterstützung dankt Ihnen die Gemeindeverwaltung.  

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Bürgermeisteramt Pleidelsheim – Marbacher Str.5 – 74385 Pleidelsheim Faxnummer: (0 71 44) / 2 64 – 28 / E­Mail: [email protected]  

 

Absender : Name, Anschrift, Telefon, Fax 

  

   

 

Mir fällt auf ­ Anregungen, Kritik, Verbesserungsvorschläge:  

        

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8 Nummer 43 pleidelsheimer nachrichten Freitag 25. Oktober 2019

Anleitung für ein einfaches, plastikfreies LebenIn ihrem unterhaltsamen Vortrag gibt die freiberufliche Au-torin viele Praxistipps und macht Lust darauf, Plastik aus dem eigenen Alltag zu verbannen - ganz ohne erhobenen Zeigefinger. Denn Schubert will niemanden bekehren, sie will keine Predigt über Verschwendung, Weltverbesserung und Konsumverzicht halten, sondern vielmehr eine Anleitung geben: „Ich zeige, wie ich in meinem Haushalt auf Plastik verzichte, wie ich es ersetze. Meine Tipps sollen für jeden leicht umsetzbar sein. Ich bin selbst sehr eingespannt mit Job, Kindern, Haushalt, Kochen … Es muss also einfach und schnell gehen, das plastikfreie Leben“, schreibt sie auf ihrem Weblog.

Raus mit Plastik aus der BiotonneLeben ohne Plastik ist auch für die Ludwigsburger Abfall-verwertungsgesellschaft ein wichtiges Thema: Noch zu oft wird der Biomüll im Landkreis in Plastiktüten verpackt. Diese Plastiktüten - ob kompostierbar oder nicht - zersetzen sich in der Biomüll-Verwertungsanlage gar nicht oder zu langsam. All dieses Plastik muss aufwändig aus dem Biomüll gefischt werden. Vor und nach dem Vortrag stellt die AVL allen Besu-cherinnen und Besuchern Infomaterialien zur Verfügung und beantwortet Fragen rund um die Biotonne. Auf das begrenzte Platzangebot im Staatsarchiv wird hinge-wiesen. Reservierungen sind nicht möglich.

aus der arbeitdes gemeinderats

Auszug aus dem Protokoll der Gemeinderatssitzung vom 17.10.2019

TOP 1. - öffentliche SitzungEinwohneranfragen Sachverhalt-VerhandlungsverlaufEs liegen keine Einwohneranfragen vor.Beschluss-

TOP 2. - öffentliche SitzungBebauungsplan "Riedbachstr. - Ärztehaus" (Bebauungsplan der Innenentwicklung, beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB) - Aufstellungsbeschluss Sachverhalt1. Anlass, Ziele und Zwecke der PlanungDie ehemals privaten Grundstücke sollen aufgrund der ho-hen Nachfrage nach Wohnungen einer Bebauung zugeführt

werden. Des Weiteren sind zur Sicherung der ärztlichen Versorgung in der Gemeinde auf der Fläche entsprechende Arztpraxen geplant.Der Bebauungsplan muss geändert werden, da der seitheri-ge Bebauungsplan auf der Fläche eine Grünzäsur vorsieht. Es wird stattdessen ein Mischgebiet ausgewiesen.Einbezogen wurden die Flurstücke 163, 166, 167 und 168.2. Vorbereitende BauleitplanungDer räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Regionalplan des Verbands Region Stuttgart als Siedlungs-fläche ausgewiesen.Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Flächennutzungsplan als Gemischte Bauflächen (M) darge-stellt (§ 1 Abs. 1 Nr. 2 Baunutzungsverordnung). Bei der Ausweisung von Mischgebieten würde der Bebauungsplan damit aus dem Flächennutzungsplan entwickelt (§ 8 Abs. 2 BauGB).Gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplans ab-weicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungs-plan geändert oder ergänzt ist. Die geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebiets darf nicht beeinträchtigt werden. Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichti-gung anzupassen.Bei der Ausweisung von Mischgebieten wird der Flächen-nutzungsplan daher eingehalten und muss nicht geändert werden.3. VerfahrenDas Bebauungsplanverfahren wird gemäß § 13a BauGB (Be-bauungsplan für die Wiedernutzbarmachung von Flächen, die Nachverdichtung oder andere Maßnahmen der Innenentwick-lung – Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt.Auf die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB kann verzichtet werden, da ein Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB im beschleunigten Ver-fahren aufgestellt werden kann. Im beschleunigten Verfahren gelten die Vorschriften des vereinfachten Verfahrens nach § 13 Abs. 2 und Abs. 3 Satz 1 BauGB entsprechend.Daher wird im vereinfachten Verfahren von der Umweltprü-fung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe, welche Arten umweltbezoge-ner Informationen verfügbar sind, nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen.VerhandlungsverlaufGR Günther ist befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.BM Trettner erläutert, dass aufgrund des Tagesordnungs-punkts 3.2, der Erstellung eines Ärztehauses, die Änderung des Bebauungsplans nötig sei.GR’in Staudenmaier sagt, dass es ihr leid tue um die Grün-flächen. Das Ärztehaus sei wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger, zudem sei der Standort sehr geeignet. Man müsse abwägen, was wichtiger sei. Sie werde auf jeden Fall zu-stimmen, da das Ärztehaus wichtig für die Gemeinde sei, vor allem für ältere Menschen.GR Hämmel fragt, ob der Investor die GWP oder die Ge-meinde sei. BM Trettner antwortet, dass die Gemeinde der Investor sei.GR’in Wildermuth möchte wissen, ob im Ärztehaus auch Zahnärzte untergebracht werden. BM Trettner erklärt, dass bereits Gespräche mit zwei Zahnärzten erfolgt seien. Ein Zahnarzt habe gleich abgesagt, bei dem anderen stünden die Chancen ebenfalls nicht gut.BeschlussFür den im Abgrenzungsplan vom 09.10.2019 dargestellten Bereich wird nach § 2 Abs.1 BauGB der Bebauungsplan “Riedbachstraße - Ärztehaus” im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt.

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Nummer 43 9pleidelsheimer nachrichtenFreitag 25. Oktober 2019

AbstimmungsergebnisFür den Beschluss 13 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0 Befangen 1Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3.1. - öffentliche SitzungErstellung eines Gewächshauses Flst. 3867/9, In den Schafgärten VerhandlungsverlaufBM Trettner erläutert, dass der Bebauungsplan hier keine Nebenanlagen zulasse. Gewächshäuser seien grundsätzlich verfahrensfrei.BeschlussDer Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungspla-nes bezüglich der Überschreitung des Baufensters und der „Nichtzulässigkeit“ von Nebenanlagen wird zugestimmt.AbstimmungsergebnisFür den Beschluss 14 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0 Befangen 0 Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3.2. - öffentliche SitzungErstellung eines Ärztehauses Flst. 166, 167 und 168, Gartenstraße VerhandlungsverlaufGR Günther ist befangen und nimmt im Zuschauerraum Platz.GR’in Staudenmaier fragt, ob beim Eingang der Apotheke Stellplätze wegfallen würden. BM Trettner antwortet, dass hier nicht zwingend Stellplätze wegfallen, da das Ärztehaus zwei Eingänge hat.GR Breuer möchte wissen, ob man sich schon auf eine grö-ßere Tiefgarage festgelegt habe. BM Trettner sagt, dass eine noch größere Tiefgarage nicht möglich sei, da diese über-fahrbar und belüftet sein muss. Zudem sei es problematisch aufgrund der Menge des Regenwassers, er sehe daher keine Möglichkeit, die Tiefgarage noch größer zu bauen. GR’in Wildermuth fragt, ob die Ostseite des Gebäudes nur 2,50 Meter von der Grundstücksgrenze entfernt sei. BM Trettner antwortet, dass der Abstand 3,60 Meter betrage, rechne man noch die Stützmauer mit ein, dann käme man auf einen Gesamtabstand von knapp 4 Metern. GR Keller fragt, ob denn etwas geplant sei wegen dem Riedbach. BM Trettner erläutert, dass dies die nächsten Studien zeigen werden. Der Riedbach sei an dieser Stelle verdolt und er sehe eher das Problem bei der jetzigen Men-ge des Niederschlagswassers. Das Wasser schieße von der Friedrichstraße in die Riedbachstraße hinunter und würde dann eventuell in die Tiefgarage fließen. GR Reuther sagt, dass es nur 7 Stellplätze für die Besucher gebe und die Straße dann durch die Anzahl des Ärztean-gebots zugeparkt werde. BM Trettner antwortet, dass hier 8 öffentliche Stellplätze ausgewiesen seien. Es werde geprüft, ob man die Stellplätze noch optimieren könne. Zudem werde man dann verstärkt darauf schauen, dass man Dauerparker entferne.BeschlussDem Bauvorhaben wird zugestimmt.AbstimmungsergebnisFür den Beschluss 13 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0 Befangen 1 Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 3.3. - öffentliche SitzungErstellung eines Bürogebäudes + Gewerbehalle Flst. 2480/8, Am Imberloch VerhandlungsverlaufBM Trettner erläutert, dass es sich hier um die Erstellung von zwei Gebäuden handelt. Im Verwaltungsgebäude sollen

zwei Wohnungen im Obergeschoss gebaut werden. Der Da-chaufbau überschreite jedoch die maximal zulässige Höhe mit 16 Meter um 1,50 Meter in einem kleinen Bereich. Dies sei aus Sicht der Verwaltung jedoch unproblematisch. GR Hämmel sagt, dass man sich hier im Gremium einmal auf eine Höhe von maximal 16 Metern geeinigt habe. Zudem hätte der Antrag lauten müssen „Bürogebäude + zwei Woh-nungen“. Die Höhen der Räumlichkeiten mit über 3 Metern halte er für relativ hoch, wenn man diese senken würde, dann wäre das Gebäude niedriger. Er findet diese Lösung nicht glücklich. BM Trettner sagt, dass er dies verstehe, je-doch möchte man zukünftig das verdichtete Bauen. Er findet die kleine Überschreitung in diesem Bereich nicht erheblich. Der Bauantrag wurde erst kurzfristig bei der Verwaltung eingereicht und es sei der Wunsch des Bauherrn gewesen, dass er noch heute in der Sitzung besprochen werde.GR Reuther sagt, dass ihm das mit den zwei Wohnungen auch nicht gefalle und er ebenfalls die Höhe nicht für glück-lich halte. Jedoch habe man auch bei einem Nachbargebäu-de mit einer Höhe von 18 Metern zugestimmt. Die Lösung mit den zwei Wohnungen sei schlau gedacht und er werde dem Bauantrag zustimmen. BM Trettner ergänzt, dass die Einbruchrate im Gewerbegebiet nicht gerade gering sei. Die Lösung sei nicht optimal, jedoch sei diese im Verhältnis zur Größe des Grundstücks verhältnismäßig. BeschlussDas gemeindliche Einvernehmen wird erteilt.Die Überschreitung der Gebäudehöhe um 1,45 m durch das Treppenhaus wird befreit.AbstimmungsergebnisFür den Beschluss 13 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 1 Befangen 0Dem Beschluss wurde zugestimmt.

TOP 4. - öffentliche SitzungFlächennutzungsplan der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim, 1. Änderung Flächennutzungsplan 2005 - 2020: "Ludwigsburger Straße Ost X-1", Freiberg am Neckar- Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen- Billigung des Planentwurfs mit Freigabe für die Öffent-

lichkeits- und Behördenbeteiligung- Empfehlung an den Gemeinsamen AusschussSachverhaltDie Stadt Freiberg am Neckar möchte in dem Plangebiet die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Erweiterung der bestehenden Gewerbeflächen schaffen. Der in Aufstel-lung befindliche Bebauungsplan „Ludwigsburger Straße Ost X-1“ ist jedoch in Teilen nicht aus dem Flächennutzungsplan 2005 - 2020 der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N./Pleidelsheim entwickelt, so dass der Flächennutzungsplan im Parallelverfahren gemäß § 8 Abs. 3 BauGB geändert wird. Die Fläche des Plangebiets ist im geltenden FNP teilweise als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. Diese Fläche soll als „Gewerbliche Baufläche“ festgesetzt werden. Die Stadt Freiberg a.N. beabsichtigt, die Entwicklung des Gewerbegebietes östlich der Ludwigsburger Straße auf Basis eines städtebaulichen Gesamtkonzeptes entlang der Hoch-spannungsleitungen abzuschließen. Das städtebauliche Kon-zept wird dabei abschnittsweise in die verbindliche Bau-leitplanung übertragen. Der Bebauungsplan „Ludwigsburger Straße Ost X-1“ stellt die Umsetzung des südlichen Teils dar. Dabei sollen insbesondere Flächen für Betriebserweiterungen planungsrechtlich abgesichert und Standorte für weitere Be-triebsansiedlungen ausgewiesen werdenDas Plangebiet umfasst eine Fläche von ca. 5 ha, davon werden von bisher 1,8 ha Gewerbebaufläche und 3,2 ha landwirtschaftliche Fläche im genehmigten Flächennutzungs-plan in der 1. Änderung ca. 2,7 ha als Gewerbebaufläche und 2,3 ha Grünfläche ausgewiesen.Der Aufstellungsbeschluss für das Bebauungsplanverfahren „Ludwigsburger Straße Ost X“ wurde vom Gemeinderat der

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10 Nummer 43 pleidelsheimer nachrichten Freitag 25. Oktober 2019

Stadt Freiberg am Neckar am 11.05.2010, der Beschluss über die frühzeitige Beteiligung am 28.02.2012 gefasst. Die-se wurde in Form einer Informationsveranstaltung für die Bürger und die Beteiligung der Behörden durchgeführt. Der anschließende Auslegungsbeschluss erfolgte für den südli-chen Teil „Ludwigsburger Straße Ost X-1“ am 10.07.2012. Zeitgleich erfolgte die Empfehlung an den Gemeinsamen Ausschuss für den Einleitungs-, Entwurfs- und Auslegungs-beschluss für die 1. Änderung des Flächennutzungsplans durch den Gemeinderat der Stadt Freiberg, am 12.07.2012 durch den Gemeinderat Pleidelsheim.Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim hat am 17.07.2012 den Aufstel-lungsbeschluss zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim auf Gemarkung Beihingen gefasst, den Entwurf der KMB PLAN|WERK|STADT|GMBH vom 22.06.2012 bzw. 30.06.2012 gebilligt und die Freigabe für die Beteiligung der Öffentlich-keit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erteilt. Diese erfolgte in der Zeit vom 03.08.2012 bis 14.09.2012. Das Ergebnis der Umweltprüfung wurde im Rahmen des Bebauungsplanverfahrens im Umweltbericht dargestellt.Die Behörden und Träger öffentlicher Belange wurden mit Schreiben vom 31.07.2012 am Verfahren beteiligt.Zum Inhalt der eingegangenen Stellungnahmen im Bebau-ungs- und Flächennutzungsplanverfahren sowie dem Vor-schlag der Verwaltung zur Behandlung der Stellungnahmen wird auf die Anlage 3 verwiesen.Das Bebauungsplanverfahren wurde weiter betrieben und neben der öffentlichen Auslegung nach § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte eine erneute öffentliche Auslegung sowie der Sat-zungsbeschluss durch den GR am 30.06.2015. Der Wirksamkeitsbeschluss der 1. FNP-Änderung durch den Gemeinsamen Ausschuss erfolgte nach der Abwägung der öffentlichen und privaten Belange untereinander und gegeneinander entsprechend der Anlage 3 am 09.06.2015 nach der Empfehlung des Gemeinderats Freiberg am Ne-ckar am 19.05.2015 und des Gemeinderats Pleidelsheim am 21.05.2015.Für das Flächennutzungsplanverfahren gelten wie für das Bebauungsplanverfahren die Vorschriften der § 3 Abs. 1 und 2 sowie § 4 Abs. 1 und 2 BauGB. Damit haben eine frühzeitige Beteiligung sowie eine öffentliche Auslegung der Unterlagen zu erfolgen.Eine Genehmigung der 1. Flächennutzungsplanänderung durch das Landratsamt erfordert daher eine zweite Beteili-gung der Öffentlichkeit und der Behörden sowie der Träger öffentlicher Belange.Die bereits behandelte Abwägungsmatrix im Gemeinsamen Ausschuss am 09.06.2015 wurde auf den heutigen Stand aktualisiert. Es hat daher eine neue Behandlung der ein-gegangenen Stellungnahmen und für das weitere Verfahren eine Billigung des Planentwurfs und der Beschluss zur öf-fentlichen Auslegung zu erfolgen. Die Änderung zur bisherigen Planung erstreckt sich auf die raumordnerischen Bedenken des Verbandes Region Stuttgart zur Mehrausweisung von Gewerbeflächen. Der Verzicht von Gewerbefläche an anderer Stelle soll nicht wie bisher im Bereich Stürzweg, sondern im Bereich des Gewerbegebiets westlich der L 1113 erfolgen und die im Flächennutzungs-plan enthaltene Fläche südlich des Ärztehauses soll beibe-halten werden.Die Beschlussfassung im Gemeinsamen Ausschuss ist am 12.11.2019 vorgesehen. Anschließend kann die öffentliche Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB für die Öffentlichkeit und nach § 4 Abs. 2 BauGB für die Behörden und Träger öffent-licher Belange nach erfolgter öffentlicher Bekanntmachung in den Pleidelsheimer und Freiberger Nachrichten erfolgen.VerhandlungsverlaufGR Rohr sagt, dass der Flächennutzungsplan nicht direkt die Gemeinde Pleidelsheim betreffe. Er könne jedoch weitere Flächenausweisungen für Gewerbebetriebe nicht unterstüt-zen.

GR’in Staudenmaier schließt sich der Meinung von GR Rohr an. Sie sei auch gegen eine weitere Ausweisung von Ge-werbeflächen. Man müsse auch an den Verkehr denken, der dadurch stark zunehme. GR Breuer sagt, dass er ebenfalls Bedenken habe wegen der Zunahme des Verkehrs.BM Trettner erklärt, dass es einen Grundsatz gebe und dieser laute, dass die Planungshoheit bei der Gemeinde liegt, für die der Flächennutzungsplan gelte. Er bittet das Gremium die „Kirche im Dorf“ zu lassen. GR’in Staudenmai-er antwortet, dass sie BM Trettner vollkommen recht gebe, jedoch habe der Gesetzgeber das Recht für die betroffenen Gemeinden vorgesehen, eine Stellungnahme abzugeben. BM Trettner sagt, dass der Tagesordnungspunkt aber inhaltlich etwas anderes beinhalte.BeschlussDie Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses werden be-auftragt, die eingegangenen Stellungnahmen zur 1. Ände-rung des Flächennutzungsplans 2005-2020 im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Bürger und Träger öffentlicher Belange entsprechend der Stellungnahme der Verwaltung zu behandeln.Die Mitglieder des Gemeinsamen Ausschusses werden au-ßerdem beauftragt, den Planentwurf zur 1. Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Freiberg a.N. / Pleidelsheim auf Gemarkung Beihingen nach dem Ent-wurf der KMB PLAN|WERK|STADT|GMBH mit Begründung vom 27.04.2015/26.09.2019 zu billigen und die Freigabe für die öffentliche Auslegung zur Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 zu erteilen. AbstimmungsergebnisFür den Beschluss 10 Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 4 Befangen 0 Dem Beschluss wurde zugestimmt.

TOP 5. - öffentliche SitzungSpenden Sachverhalt-VerhandlungsverlaufHerr Malthaner, stellvertretender Kämmerer, verliest die ein-gegangene Spende.Hospiz 300,00 €

BeschlussDer Annahme der Spende wird zugestimmt.

AbstimmungsergebnisFür den Beschluss 14Gegen den Beschluss 0 Enthaltungen 0 Befangen 0 Dem Beschluss wurde einstimmig zugestimmt.

TOP 6. - öffentliche SitzungBekanntgaben Sachverhalt-VerhandlungsverlaufEs liegen keine Bekanntgaben vor.

Beschluss-TOP 7.1. - öffentliche SitzungÜberfliegung des Gewerbegebiets mit einer Drohne, Prüfung von Begrünung von Dachflächen Sachverhalt-VerhandlungsverlaufGR Reuther schlägt eine Überfliegung des Gewerbegebiets mit Drohnen vor, um zu prüfen, ob Dachflächenbegrünungen auch tatsächlich ausgeführt wurden. BM Trettner sagt, die Verwaltung werde dies prüfen.

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Nummer 43 11pleidelsheimer nachrichtenFreitag 25. Oktober 2019

Beschluss-

TOP 7.2. - öffentliche SitzungAbstellung von vier Anhängern mit Werbung Sachverhalt-VerhandlungsverlaufGR Hämmel sagt, dass beim Pendlerparkplatz vier Anhänger abgestellt wurden mit Werbeaufschriften, und fragt, was man dagegen unternehmen könne. BM Trettner sagt, dass An-hänger zwei Wochen an einer Stelle stehen dürfen, versetze man diese nach zwei Wochen, darf man auch dort wieder zwei Wochen stehen. Er sehe hier zwar einen Missbrauch von geltendem Recht, jedoch keine Möglichkeit zum Han-deln. Beschluss-

TOP 7.3. - öffentliche SitzungParksituation bei der E-Ladestation in der Ludwig-Hofer-Straße Sachverhalt-VerhandlungsverlaufGR Hämmel sagt, dass ihm die Parksituation bei der E-Ladestation in der Ludwig-Hofer-Straße aufgefallen sei. Es gebe dort zwei Stellplätze, die nur für die Betankung der Elektrofahrzeuge vorgesehen seien. Jedoch stünden dort sehr häufig normale Autos. Er schlägt die Anbringung eines geänderten Schildes vor, um das Parken hier zu verhindern. BM Trettner antwortet, dass man erst jetzt die Außenanla-gen des Rathauses mit der ausführenden Firma abnehmen konnte und man daher mit der Beschilderung noch gewartet habe. Diese werde in den nächsten Wochen umgesetzt. Beschluss-

TOP 7.4. - öffentliche SitzungWerbeplakat bei den gemeindeeigenen Containern Sachverhalt-VerhandlungsverlaufGR’in Staudenmaier möchte wissen, ob das große Werbe-plakat bei den gemeindeeigenen Containern in der Ludwig-Hofer-Straße illegal angebracht wurde. BM Trettner erklärt, dass Teile der Containeranlage an eine Firma vermietet wur-den. Die Verwaltung werde prüfen, ob für das Werbeplakat eine Genehmigung notwendig sei.Beschluss-

wissenswertesaus der gemeinde

Der Verein "Jobbrücke" errichtete schon viele Brücken in den gewünschten Job:

Jobbrücke feiert das zehnjährige Jubiläum„Wir haben viel zu feiern! Feiern Sie mit!“, so begrüßte der Vorsitzende der Jobbrücke Freiberg, Dr. Sielaff, am Mitt-wochabend die rund 200 Gäste zur Jubiläumsveranstaltung im Bürgerzentrum Prisma. Anwesend waren Vertreter von Unternehmen, Stadtverwaltung, Gemeinderat, Kooperations-partner, Mitglieder und Pat*innen der Jobbrücke, begleitet doch die Jobbrücke Freiberg, der Verein zur vorberuflichen Jugendförderung, seit nunmehr zehn Jahren einzelne Schüler der Oscar-Paret-Schule in das Berufsleben oder ebnet den Weg zu weiterführenden Schulen.Seit nunmehr zehn Jahren ist die Jobbrücke eine Bereiche-rung der sozialen Landschaft der Neckarstadt, denn seit

zehn Jahren kümmert sich der Verein um Haupt-, Werkreal-, Gemeinschafts- und Realschüler der 9. und 10. Klassen der Oscar-Paret-Schule (OPS). Dazu bietet der Verein zum einen professionellen kostenlosen Nachhilfeunterricht und zum anderen zusätzlich noch ehrenamtliche Paten für die Schüler*innen, die an dem Programm teilnehmen, an. Sie helfen den Schülern bei der Suche nach einer Lehrstelle ihrer Wahl und stehen ihnen bei, um sie beim Start ins Berufsleben oder auf der Suche nach einer weiterführenden Schule zu unterstützen.Dabei erfährt die Jobbrücke großzügige Hilfe von der Stadt Freiberg und den Nachbargemeinden Pleidelsheim und In-gersheim sowie von Privatpersonen, Banken, von Industrie und Gewerbe. Die Mitgliederzahl ist in den wenigen Jah-ren auf 101 Industrie- und Gewerbebetriebe sowie auf 82 Privatpersonen angewachsen, also auf ein einflussreiches Netzwerk. Der Moderator an dem Festabend, Martin Willy, erinnerte an die lebensbegleitete Berufsberatung. Dieses Konzept, so führte Willy aus, wird von der Agentur für Arbeit proklamiert und ergänzte, dass dieses Modell durch die Jobbrücke Frei-berg nun schon seit zehn Jahren erfolgreich umgesetzt wird. In seinem Grußwort zum Jubiläum lobte Bürgermeister Dirk Schaible die Jobbrücke Freiberg mit den Worten: "Viel er-reicht und viel vor!" Besonders das ehrenamtliche Kon-zept der Jobbrücke, das durch die Patenschaft zum Wohle der Schüler*innen getragen wird, nannte er vorbildlich. Als Glücksfall bezeichnete Bürgermeister Schaible den Unterneh-mer Max Rosskopf, der mit als Gründervater der Jobbrü-cke gilt. Dankend überreichte Bürgermeister Schaible eine Spende an den Verein, die der Vorsitzende Dr. Sielaff gerne entgegennahm. Den Fokus des Vorredners Schaible auf die positive Tätigkeit der Jobbrücke stellte auch René Coels, Rektor der OPS, für die Jobbrückenarbeit heraus. Die gute Partnerschaft zwischen Jobbrücke und Schule stellte er als herausragendes Element zum Wohle der Schüler*innen, die Unterstützung benötigen, dar.Die sich ändernde Situation, dass heute vermehrt Ausbil-dungsplätze auf eine geringere Nachfrage treffen, sprach Wolfgang Eggerl, Vorstand des Freiberger Unternehmerfo-rums an. Allerdings müssen heute die Aspiranten auf einen Ausbildungsplatz steigenden fachlichen Ansprüchen genü-gen. Daraus sei abzuleiten, dass die Jobbrücke trotz eines breiteren Angebotes an Ausbildungsplätzen auch in Zukunft für die Jugendlichen noch dringlich benötigt wird. Weiterhin hob Eggerl den engen Schulterschluss zwischen Freiberger Unternehmen und der Jobbrücke hervor. Zum Dank sagte Wolfgang Eggerl ebenfalls eine Spende zum Jubiläum der Jobbrücke Freiberg zu. Der Titel „Berufe der Zukunft - wovon leben in 2050“ ver-sprach Spannung. Diesen Spannungsbogen entwickelte Ste-fan Ranzinger, Leiter des Beruflichen Schulzentrums Bietig-heim-Bissingen, mit visionären Ideen. Der Gastbeitrag nahm die Zuhörer mit auf eine Zeitreise in das Jahr 2050, in dem alles anders ist als heute bekannt. Der Technologiewandel im Zusammenhang mit der Macht der Daten stellte alles Bisherige in Frage. Nur wer sich zielführend diesem Techno-logiewandel anpassen könne, kann den Herausforderungen der Zukunft entsprechen. Dies gilt für Unternehmen und Mitarbeiter sowie für die aktuell bestehenden Arbeitsformen.Die sich an das Referat anschließende Podiumsdiskussion hatte Anforderungen, Schwierigkeiten und Chancen für Aus-zubildende und Arbeitgeber zum Thema. Ralf Litschke von der IHK Ludwigsburg, Wolfgang Metzger, Unternehmer aus Freiberg, Katja Larbig von der Stiftung Karlshöhe und Tho-mas Fritz, Geschäftsführer der Ensinger Mineral-Heilquellen, diskutierten ausführlich und für die Zuhörer sehr informativ das gestellte Thema. Alle waren sich einig, dass von den Auszubildenden Neugierde, Lernfreude und Begeisterung für den auserwählten Beruf erwartet wird.Zwischen den einzelnen Blöcken von Referaten und Dis-kussion umrahmte der Chor der OPS die Veranstaltung in hervorragender Art und Weise. Die Darbietungen wurden mit lang anhaltendem Beifall bedacht. Der Chor will weiterhin Botschafter der Jobbrücke sein und zeigt somit die Verbun-denheit von Schule und Jobbrücke.

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12 Nummer 43 pleidelsheimer nachrichten Freitag 25. Oktober 2019

Nach der Uraufführung des neuen Jobbrücke-Imagefilms er-folgte als ein weiterer Höhepunkt an diesem Abend die Ehrung von verdienten Mehrfachpaten, die bereits fünf und mehr Patenschaften absolviert hatten. Wissenswert in die-sem Zusammenhang ist, dass sich eine Patenschaft jeweils über ca. 18 Monate mit intensiver Betreuung erstreckt. Bis-lang waren 140 Paten im Einsatz, viele von ihnen, wie be-reits gesagt, mehrfach. Für acht Patenschaften wurde Frank Metsch und für sieben Patenschaften Ute Lang geehrt. Jeweils sechs Patenschaften haben Billur Münker, Elisabeth Hofmann, Wiltrud Hintennach und Dagmar Stuber absolviert. Für jeweils fünf Patenschaf-ten wurden Josef Kruger, Wilhelm Scheel, Gerhard Fischer, Claudia Große, Harald Knoch, Susanne von Borstel, Renate Dreesen, Silke Höfer, Günther Jungnickl und Ulrich Müller geehrt.Anschließend bedankten sich Dr. Sielaff und Wiltrud Hinten-nach - im Jobbrücke-Vorstand für Finanzen zuständig - noch bei den Repräsentanten der Hauptförderer der letzten 10 Jahre, der Stiftung Jugendförderung, Arbeit und Soziales der Kreissparkasse Ludwigsburg, der Agentur für Arbeit, Lud-wigsburg, sowie dem Freiberger Unternehmen Teamtechnik mit einem Geschenkkorb für die beteiligten Teams.Zum Abschluss des ereignisreichen Abends bedankte sich der Vorsitzende der Jobbrücke, Dr. Wolfgang Sielaff, noch bei allen Sponsoren, Unterstützern, Helfern und Gästen für ihr Kommen. Bei Getränken und Fingerfood konnten zum Ausklang noch viele Gespräche geführt, Meinungen aus-getauscht und Kontakte intensiviert werden. Eine rundum gelungene Jubiläumsfeier zeigte, wie Teile einer Stadt ge-meinsam dem wichtigsten, was wir haben, unseren jungen Menschen, bei Bedarf als Wegbegleiter zur Seite stehen.

Ulrich Müller

Geehrt wurden folgende Mehrfachpatinnen und Mehrfachpa-ten, von links: W. Scheel, H. Knoch, U. Müller, W. Hintennach, B. Münker, D. Stuber, F. Metsch, C. Große, E. Hofmann, G. Fischer, durch Dr. Sielaff (l.) und A. Fuchs (r.). Bild: Kuhnle

Aktuelles von den SpielplätzenAuf dem Spielplatz beim Pommernweg wurden zwei neue Spielgeräte aufgestellt: eine Schaukel und ein Wackeldra-che. Die Geräte wurden von der Firma Starkholz entworfen, gebaut und aufgestellt. Der Wackeldrache ist ein freundlich gestalteter Kerl, der zum Sitzen, Wippen und Balancieren auf wackeligem Untergrund einlädt.

In letzter Zeit kam es immer wieder vor, dass auf den Spielplätzen Scherben hinterlassen wurden. Wir möchten alle Spielplatznutzer dafür sensibilisieren, dass Sie Beobachtun-gen an die Gemeindeverwaltung melden. Es ist wichtig, über die Vorkommnisse Bescheid zu wissen - nur so können wir reagieren. Außerdem bitten wir um rasche Meldung, wenn Scherben auf den Plätzen liegen oder sonst etwas nicht in Ordnung ist. So können Sie mithelfen, Unfälle zu vermeiden. Die Mitarbeiter des Gemeindebauhofs sind schnell vor Ort. Meldungen bitte an das Umweltamt, Tel. 07144 264-35 - vielen Dank!

ortsbüchereipleidelsheim

Öffnungszeiten

Dienstag 15.00 - 19.00 UhrMittwoch 15.00 - 18.00 UhrDonnerstag 10.00 - 12.00 UhrFreitag 15.00 - 18.00 Uhr

Tel. 07144 264-64, Fax 07144 264-65E-Mail: [email protected]

Internet: www.buecherei.pleidelsheim.de

Montag und Samstag geschlossen!

Buchtipp von Brigitte Thinschmidt: Stefan Bollmann: „Monte Verità - 1900. Der Traum vom alternativen Leben beginnt“

Das 20. Jahrhundert ist noch kein Jahr alt, da macht sich eine Grup-pe junger Aussteiger nach Ascona an den Lago Maggiore auf und gründet eine Kommune auf dem Monte Verità - dem Berg der Wahrheit. Sie träumen den Traum vom wahren Leben, ernähren sich vegan, tanzen, propagieren die freie Liebe und verehren das Licht des Südens. Schon bald verbrei-tet sich ihr Ruf in der ganzen Welt und immer mehr Literaten, Künstler, arme und reiche Bo-hemiens folgen ihnen ins Tessin: Erich Mühsam, Hermann Hesse, Käthe Kruse, Marianne von Weref-

kin und viele andere. Das mitreißende Panorama der ersten modernen Gegenkultur - faszinierend und unterhaltsam.

Page 13: Live Band and DJ Halloweeen Party - Pleidelsheim · Freitag 25. Oktober 2019 pleidelsheimer nachrichten Nummer 43 3 Benefiz-Konzert am Samstagmorgen Aus Dankbarkeit für 80 Jahre

Nummer 43 13pleidelsheimer nachrichtenFreitag 25. Oktober 2019

Kleinkunst im November:"Beatles go Fingerpicking" mit dem Duo "Roundabout" am 29. November 2019, 19.00 Uhr

Lassen Sie sich von Chistian Settelmeyer und Uwe Zeeb in eine Klangwelt entführen, die Sie die Beatles einmal ganz anders erleben lässt: "Nowhere Man", "Fool on the hill", "Eleanor Rigby" ... die bekanntesten und schönsten Beatles-Songs interpretieren "Roundabout" in ihrem neuen Programm auf völlig neue Art: im Fingerpicking-Stil. Diese - aus dem schwarzen Folk-Blues stammende - Gitarrentechnik ermöglicht eine gleichzeitige Bass- und Melodieführung der rechten Hand. Das Ergebnis ist eine Klangfülle, die Sie mehr als überraschen wird!Der Vorverkauf in der Bücherei und im Rathaus begann am 22. Oktober 2019 (15,00 €).

Achtung!Am Freitag, 29.11.2019, bleibt die Bücherei wegen der Vor-bereitung der Abendveranstaltung nachmittags für die Aus-leihe geschlossen!

jugendhauspyramide

Öffnungszeiten:

Dienstag: 15 - 17 Uhr Mädchentreff17 - 21 Uhr offener Betrieb

Mittwoch: 15 - 20 Uhr offener BetriebDonnerstag: 15 - 21 Uhr offener BetriebFreitag: 15 - mind. 21 Uhr offener Betrieb

(Jeden zweiten Freitag 21-22 Uhr Kicken in der Halle - Termine im Kalender)

Offener Betrieb ab 10, nach 18 Uhr ab 12 Jahren.

Blumenstraße 42,74385 PleidelsheimTel. 07144 / 28 16 08E-Mail: [email protected]: www.jugendhaus-pleidelsheim.deBesuch uns auf Facebook:FB: https://www.facebook.com/pyramidepldhLade Dir unseren Veranstaltungskalender und verpass keine Aktion mehr.Cal: www.goo.gl/w8uPiB und www.goo.gl/4uj1ri

wissenswertesaus den schulen

und kindergärten

Weihnachtspäckchen für Kinder in den GUS-StaatenAuch in diesem Jahr unterstützen unsere Friedenschule und unsere Kindergärten die Aktion„Kinder beschenken Kinder“.

Es wäre schön, wenn Sie bei dieser Aktion wieder mit-machen und Kindern in den GUS-Staaten eine besondere Freude bereiten könnten. In Zusammenarbeit mit dem christ-lichen Hilfswerk Tabea werden die Päckchen in die früheren Länder der Sowjetunion gebracht und dort an Not leidende Kinder im Alter von 0 bis 16 Jahren persönlich verteilt.

Damit die Geschenke nicht zu unterschiedlich ausfallen, sollten die etwa schuhkartongroßen Päckchen Folgendes enthalten:

• Schokoladetafel(n)• Süßigkeiten/Knabbereien• Altersgerechte Spielwaren

(Puppe, Kuscheltier, Puzzle, Malsachen ...)• Kleidung (Mütze, Schal, Hose, Pulli, Socken ...)• Hohlräume mit Kleinigkeiten ausfüllen

(Nüsse in der Schale, Bonbons ...)

Gebrauchte Spielwaren und Kleidung sollten gut erhalten sein. Für ältere Kinder bieten sich Schreibwaren, Haarspan-gen und Toilettenartikel (Deo, Seife, Creme ...) an. Da die Transportkosten sehr hoch sind, bitten wir den vorhandenen Platz gut auszufüllen.

Was sollte nicht in die Päckchen:• Deutschsprachige Bücher/Kassetten u.Ä.• Verderbliches und frostempfindliches wie frisches Obst• Eingemachtes in Gläsern

Die in Weihnachtspapier verpackten Päckchen sollten einen gut lesbaren Vermerk für Alter, Junge oder Mädchen haben.Für die dort in schlimmster Armut lebenden Familien neh-men wir auch gerne Lebensmittelpakete entgegen (z.B. Reis, Teigwaren, Haferflocken, Kaba, Mehl, Zucker, Kaffee).Abgabe bis Dienstag, 12. November 2019, in der Friedens-schule Pleidelsheim.

Wir sind auch für eine finanzielle Unterstützung dankbar, da die Transportkosten leider extrem teuer geworden sind.Im Voraus vielen Dank im Namen der beschenkten Kinder!

Ute Vogel

Wurzelkinder-WaldkindergartenPleidelsheim e.V.

BauwagenplatzeinsatzIn zwei Tagen endet die Sommerzeit. Höchste Zeit, den Bauwagenplatz für den Winter fitzumachen. Dafür trafen sich die Wurzelkinder mit ihren Eltern und dem Erzieherteam. Gemeinsam wurde kräftig angepackt. Bäume und Sträu-cher wurden zurückgeschnitten, die Regenrinnen wurden vom Laub befreit, das etwas in Mittleidenschaft gezogene Astsofa wurde kurzerhand abgebaut und neu errichtet, der Bauwagen wurde mit Licht ausgestattet und auch das Mor-genkreisastsofa bekam ein Make-over.

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14 Nummer 43 pleidelsheimer nachrichten Freitag 25. Oktober 2019

Zur Stärkung gab es eine heiße Kürbissuppe von der Feu-erstelle. Vielen Dank an alle fleißigen Helfer!

Anna Wüstholz

Erich-Kästner-Realschule

DankeschönDer Förderverein der Erich-Kästner-Realschule möchte den Schulhof anregender gestalten und hat dafür von der Firma Schick einen tollen Beitrag dazu erhalten. Auf dem Betriebs-fest der Firma wurden für den Schulhof-Umbau Spenden gesammelt, die sich auf die Höhe von 4.230 Euro summier-ten und von der Firma Schick auf 5.000 Euro aufgerundet wurden! Damit sind wir unserer Vorstellung eines Schulhofes, der den Kindern Bewegungsanregungen bietet und fit macht für's Lernen ein weiteres großes Stück näher gekommen. Ein ganz dickes Dankeschön im Namen des Fördervereins und aller Kinder an der EKRS.

Sigrid Böhle