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Open Text 17/11/2011 V 1.5 Seite 1 Lizenzmodell Anlage (auch Lizenzmodellübersicht) zum Open Text Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA) Datum des Inkrafttretens: 17 November 2011 1) Einführung a) Diese Lizenmodellübersicht ist eine Anlage zum und ein Bestandteil des EULA und unterliegt den Bestimmungen des EULA. Im Rahmen der Anwendung der Lizenzmodellübersicht bezieht sich „OT“ auf das Unternehmen der Open Text Gruppe, das Lizenzgeber gemäß dem EULA ist (entweder die Open Text Corporation, eine ihrer Tochtergesellschaften oder ein Lizenzgeber der vorgenannten). Unter „Lizenznehmer“ ist die Partei zu verstehen, die Softwarelizenzen gemäß dem EULA erworben hat. b) Diese Lizenzmodellübersicht ist gültig für alle Software, die dem Lizenznehmer von OT unter dem Anwendungsbereich des EULA während des folgenden Zeitraums lizenziert wird: Ab dem oben genannten Datum des Inkrafttretens bis zum Datum des Inkrafttretens einer nachfolgenden Lizenzmodellübersicht, die von OT auf www.opentext.com/agreements veröffentlicht wird. c) Diese Lizenzmodellübersicht enthält drei Arten von Bestimmungen: a) Definitionen (Ziffer 2), b) Beschreibungen der Lizenzmodelle (Ziffern 3 14) und c) Produktspezifische Nutzungsbeschränkungen und/oder -begrenzungen (Ziffer 15). 2) Definitionen Die in dieser Übersicht verwendeten Begriffe, die hier nicht gesondert definiert sind, haben die im EULA enthaltene Bedeutung. a) „Verbundenes Unternehmen“ ist jedes Unternehmen, das von einer Partei des EULA beherrscht wird, das eine solche Partei beherrscht oder das mit einer solchen Partei gemeinsam beherrscht wird. Eine Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen, entweder direkt oder indirekt, über die Mehrheit des ausstehenden Eigenkapitals und der ausstehenden Aktien oder anderer Wertpapiere, die das Recht gewähren, generell bei Wahlen der Geschäftsführungs- oder anderer Aufsichtsorgane abzustimmen, verfügt. Wenn ein Unternehmen diese Kriterien nicht mehr erfüllt, gilt es nicht mehr als verbundenes Unternehmen im Rahmen des EULA und dieser Lizenzmodellübersicht. b) Business Dokument” umfasst jedes Dokument, Schriftstück oder jede Unterlage, das/die durch die Software erstellt, adaptiert oder bearbeitet wird und beinhaltet ohne Einschränkung jede/jeden/jedes Bericht, Fax, Textnachricht, Datenblatt, Datei, Index, Geschäftsbericht, Rechnung, Gutschrift, Kontoauszug, Ticket, Reisekostenabrechnung, Gehaltsabrechnungsunterlage, Bestellung, Lieferschein, Einkommensteuererklärung, Einnahmebeleg, Einzahlungsschein, Bankunterlage oder Arbeitszeitbeleg; c) Citrix/TSE-Umgebung” ist (allein für die Zwecke der Lizenzmodelle für Connectivity-Produkte) ein einzelner Computer oder ein einzelner Computer-Cluster, auf dem Citrix Metaframe for Windows, Citrix Presentation Server for Windows, Citrix XenApp, Microsoft Terminaldienste oder Microsoft Remote Desktop-Dienste installiert sind. d) Client“ umfasst alle Personal Computer, Workstations, Laptop-Rechner, Desktop-Rechner, Netbook- Rechner, Tablet-Rechner, SmartPhones, mobilen Kommunikationsgeräte, Verkaufspunktgeräte (wie Kassen), als Scanner verwendeten Computer oder anderen ähnlichen Computer oder Geräte, auf denen die Software geladen oder ausgeführt wird. e) Cluster“ ist ein einzelner Datenkomplex (oder eine einzelne Datenbank), der von zwei oder mehr Instanzen der Software, die auf einem oder mehreren Servern installiert ist, verarbeitet wird.

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Lizenzmodell Anlage (auch Lizenzmodellübersicht)zum Open Text Endbenutzer-Lizenzvertrag (EULA)

Datum des Inkrafttretens: 17 November 2011

1) Einführung

a) Diese Lizenmodellübersicht ist eine Anlage zum und ein Bestandteil des EULA und unterliegt denBestimmungen des EULA. Im Rahmen der Anwendung der Lizenzmodellübersicht bezieht sich „OT“auf das Unternehmen der Open Text Gruppe, das Lizenzgeber gemäß dem EULA ist (entweder dieOpen Text Corporation, eine ihrer Tochtergesellschaften oder ein Lizenzgeber der vorgenannten).Unter „Lizenznehmer“ ist die Partei zu verstehen, die Softwarelizenzen gemäß dem EULA erworbenhat.

b) Diese Lizenzmodellübersicht ist gültig für alle Software, die dem Lizenznehmer von OT unter demAnwendungsbereich des EULA während des folgenden Zeitraums lizenziert wird: Ab dem obengenannten Datum des Inkrafttretens bis zum Datum des Inkrafttretens einer nachfolgendenLizenzmodellübersicht, die von OT auf www.opentext.com/agreements veröffentlicht wird.

c) Diese Lizenzmodellübersicht enthält drei Arten von Bestimmungen: a) Definitionen (Ziffer 2), b)Beschreibungen der Lizenzmodelle (Ziffern 3 – 14) und c) ProduktspezifischeNutzungsbeschränkungen und/oder -begrenzungen (Ziffer 15).

2) Definitionen

Die in dieser Übersicht verwendeten Begriffe, die hier nicht gesondert definiert sind, haben die im EULAenthaltene Bedeutung.

a) „Verbundenes Unternehmen“ ist jedes Unternehmen, das von einer Partei des EULA beherrschtwird, das eine solche Partei beherrscht oder das mit einer solchen Partei gemeinsam beherrscht wird.Eine Beherrschung liegt vor, wenn ein Unternehmen, entweder direkt oder indirekt, über die Mehrheitdes ausstehenden Eigenkapitals und der ausstehenden Aktien oder anderer Wertpapiere, die dasRecht gewähren, generell bei Wahlen der Geschäftsführungs- oder anderer Aufsichtsorganeabzustimmen, verfügt. Wenn ein Unternehmen diese Kriterien nicht mehr erfüllt, gilt es nicht mehr alsverbundenes Unternehmen im Rahmen des EULA und dieser Lizenzmodellübersicht.

b) „Business Dokument” umfasst jedes Dokument, Schriftstück oder jede Unterlage, das/die durch dieSoftware erstellt, adaptiert oder bearbeitet wird und beinhaltet ohne Einschränkung jede/jeden/jedesBericht, Fax, Textnachricht, Datenblatt, Datei, Index, Geschäftsbericht, Rechnung, Gutschrift,Kontoauszug, Ticket, Reisekostenabrechnung, Gehaltsabrechnungsunterlage, Bestellung,Lieferschein, Einkommensteuererklärung, Einnahmebeleg, Einzahlungsschein, Bankunterlage oderArbeitszeitbeleg;

c) „Citrix/TSE-Umgebung” ist (allein für die Zwecke der Lizenzmodelle für Connectivity-Produkte) eineinzelner Computer oder ein einzelner Computer-Cluster, auf dem Citrix Metaframe for Windows, CitrixPresentation Server for Windows, Citrix XenApp, Microsoft Terminaldienste oder Microsoft RemoteDesktop-Dienste installiert sind.

d) „Client“ umfasst alle Personal Computer, Workstations, Laptop-Rechner, Desktop-Rechner, Netbook-Rechner, Tablet-Rechner, SmartPhones, mobilen Kommunikationsgeräte, Verkaufspunktgeräte (wieKassen), als Scanner verwendeten Computer oder anderen ähnlichen Computer oder Geräte, aufdenen die Software geladen oder ausgeführt wird.

e) „Cluster“ ist ein einzelner Datenkomplex (oder eine einzelne Datenbank), der von zwei oder mehrInstanzen der Software, die auf einem oder mehreren Servern installiert ist, verarbeitet wird.

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f) „Computer“ ist (ausschließlich für die Zwecke der Lizenzmodelle für Connectivity-Produkte) eineinzelnes Computergerät, auf dem der Lizenznehmer die Software installieren und/oder nutzen wird,unabhängig von der Plattform oder Betriebsumgebung.

g) „CPU“ (Central Processing Unit) ist ein einzelner Hauptprozessor (ein einzelner Prozessorkern).h) „Abgeleitete Werke” sind alle Modifizierungen, Änderungen, Übersetzungen, Ergänzungen,

Erweiterungen, Upgrades, Aktualisierungen oder Verbesserungen, die der Lizenznehmer an derSoftware mittels der nach dem Developer Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software durchführt.

i) „Dokumentation“ umfasst die zum Datum des Versands der Software geltendenBenutzerhandbücher, Bedienungshandbücher und Versionshinweise, welche die Open TextCorporation für die allgemeine Freigabe an OT-Lizenznehmer dieser Software autorisiert hat.

j) „Digitale Personalakte“ ist die Gesamtheit aller digitalen Unterlagen und Aufzeichnungen zu einerPerson, die von der Personalabteilung in einem einzelnen Mitarbeiterstammsatz verwaltet werden.

k) „Digitaler Asset“ bedeutet eine einzelne XML-Darstellung eines digitalen Inhalts (z.B. eineBilddarstellung/thumbnail, ein Artikel, ein Beitrag in einem Blog, eine Videodarstellung/thumbnail usw.).

l) „Umgebung“ ist ein Bereich innerhalb eines Computersystems, der für einen bestimmten Zweckbetrieben wird (wie beispielsweise: Tests, Produktivbetrieb, Entwicklung, Archivierung und DisasterRecovery).

m) „Logische CPU“ ist ein einzelner virtueller Hauptprozessor, der aus mehreren CPUs (einesbestimmten Typs) gebildet wird, unter der Voraussetzung, dass die maximale Gesamtkapazität diesesvirtuellen Hauptprozessors zum Ausführen der Software die Kapazität einer einzelnen CPU (diesesTyps) zum Ausführen der Software nicht übersteigen darf.

n) „Multifunktionales Endgerät“ ist ein einzelnes Endgerät, das zu beruflichen Zwecken eingesetzt wirdund das mehrere Funktionalitäten bietet, wie Drucken, Scannen, Fotokopieren, Faxen und/oderVersenden und Empfangen von emails. Ein multifunktionales Endgerät ermöglicht zentralisierteVerteilung und/oder Produktion von Dokumenten in einer größeren Arbeitseinheit.

o) „Netzwerkscanner“ ist ein einzelnes Endgerät, das zu beruflichen Zwecken eingesetzt wird und dasDokumente scannt und in digitale Form umwandelt und diese digitale Form dann in einem Netzwerkzugänglich macht oder sie per email versendet.

p) „Netzwerkserver” ist ein einzelner physischer Netzwerkserver, der dem Lizenznehmer gehört und aufdem eine einzige Kopie eines Betriebssystems geladen ist (wie Windows, Linux oder Solaris). Wennder Lizenznehmer zwei Kopien eines Betriebssystems auf einem einzelnen physischen Netzwerkservergeladen hat, gilt diese Konfiguration für die Zwecke dieser Übersicht als zwei Netzwerkserver. Inkeinem Fall darf ein einzelner Netzwerkserver mehr als 32 CPUs haben.

q) „Programm“ ist eine Sammlung aus Anweisungen, die in einer beliebigen Programmiersprachegeschrieben wurden und dem Computer mitteilen, wie die Daten aus den eingegebenen Informationenzu verarbeiten sind.

r) „Programminstanz“ ist eine einzige Kopie der Software, die in den Speicher eines Servers geladenwurde. Mehrere Programminstanzen der Software bedeutet, dass die Software mehrfach in denSpeicher des Servers geladen wurde.

s) „Server“ ist entweder: a) ein einziger physischer Netzwerkserver oder b) ein einziger virtueller Server.t) „Software“ bedeutet alle Programme und die dazugehörige Dokumentation sowie Supportsoftware,

die der Open Text Corporation gehören oder die von ihr lizenziert werden und für die OT demLizenznehmer im Rahmen dieses EULA eine Lizenz einräumt, einschließlich aller vom Lizenznehmerdavon angefertigten Kopien.

u) „Softwarelizenz“ sind alle Lizenzen, die im Rahmen des EULA in Bezug auf die Software eingeräumtwerden.

v) „Supportsoftware“ umfasst jede Support- und/oder Pflegesoftware, Aktualisierungen, Erweiterungen,Patches, Fixes und/oder neue Versionen der Software, die dem Lizenznehmer gemäß einem Support-und/oder Pflegeprogramm der Open Text Corporation überlassen werden, einschließlich der gesamtendazugehörigen Dokumentation, die dem Lizenznehmer im Rahmen eines solchen Programmsüberlassen wird.

w) „Drittsoftware“ bedeutet alle Softwareprodukte anderer Unternehmen als der Open Text Corporation(und deren Lizenzgebern) sowie die Begleitdokumentation und Supportsoftware, die auf die Softwarezugreifen oder die an die Software angebunden sind.

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x) „Transaktion” bedeutet eine einzelne Kopie eines Business Dokuments, dessen Daten in irgendeinerWeise Input für oder Output der Software sind bzw. von der Software erstellt, bearbeitet oderverarbeitet werden.

y) „User-Lizenzmodelle” sind die in Ziffer 2, 3 und 4 dieser Übersicht beschriebenen Lizenzmodelle.z) „Virtueller Server“ bedeutet eine Softwareimplementierung eines einzelnen, dem Lizenznehmer

gehörenden Netzwerkservers, die Software auf die gleiche Art wie ein Netzwerkserver ausführt, undumfasst eine Kopie eines Betriebssystems (wie Windows, Linux oder Solaris) zusammen mit einemoder mehreren Softwareprozessen, die auf dem Netzwerkserver auf einer gesonderten Partitionlaufen. In keinem Fall darf ein einzelner virtueller Server mehr als 32 CPUs haben.

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3) Named User-Lizenzmodelle

A) Standard Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die zur Nutzung der Software oder zum Zugriff

auf die Software autorisiert ist oder die von der Funktionalität der Software profitiert, eine einzelneSoftwarelizenz erwerben und zuweisen.

b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern desLizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers und Mitarbeitern oderAuftragnehmern von Kunden und Geschäftspartnern des Lizenznehmers zuweisen.

c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den Personen nichtgemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. In Abweichung des Vorgenannten dürfenSoftwarelizenzen einer anderen Person zugewiesen werden, wenn die ursprüngliche Person nichtmehr beim Lizenznehmer beschäftigt ist oder ihr eine andere Aufgabe zugeteilt wurde, für die keindauerhafter Zugriff auf die Software mehr benötigt wird.

d) Wenn der Lizenznehmer eine Softwarelizenz einer Person zuweist, muss der Lizenznehmer dieserPerson auch eine einmalige Passwort- und Login-Kombination zuordnen, damit diese auf dieSoftware zugreifen kann. Für jede weitere einer Person zugewiesene Passwort- und Login-Kombination muss der Lizenznehmer eine weitere Softwarelizenz erwerben.

e) Der Lizenznehmer darf keine Software oder Hardware nutzen, die die Anzahl der Personen, dieunmittelbaren Zugriff auf die Software haben oder diese unmittelbar nutzen, verringert (bisweilenals „Multiplexing“ oder „Pooling“ von Software oder Hardware bezeichnet). Die Nutzung solcherHardware oder Software verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Softwarelizenzen. Dieerforderliche Anzahl der Softwarelizenzen entspricht der Anzahl der einzelnen Personen, die zuirgendeinem Zeitpunkt über die Datenstationen für die Software oder Hardware in der Multiplexing-oder Pooling-Umgebung auf die Software zugreifen.

f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmersgenutzt werden.

g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Instanzen geladenund ausgeführt werden.

h) Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, dürfen die Software auf keine Weiseprogrammtechnisch erweitern, integrieren oder modifizieren.

i) Sollte die unter dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software auch unter demAdministrator Named User-Lizenzmodell lizenziert werden, dürfen Personen, denen eineSoftwarelizenz nach dem Standard Named User-Lizenzmodell zugewiesen wurde, weder dieVerwaltungsfunktionen der Software nutzen noch ein System basierend auf der Softwareverwalten.

B) Read Only Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Read Only Named User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Read

Only Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nachdem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme,dass die Person, der die Softwarelizenz zugewiesen wurde, die Daten/Inhalte des Softwaresystemsnur durchsuchen, durchblättern, ansehen, drucken und herunterladen darf, aber Daten/Inhalte indiesem Softwaresystem nicht hochladen, ergänzen, bearbeiten, verschieben, anordnen oderanderweitig modifizieren darf.

C) Standard Named User-Lizenzmodell (Berechtigung für interne Benutzer) – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demStandard Named User-Lizenzmodell (Berechtigung nur für interne Benutzer) lizenziert wird:

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a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem StandardNamed User-Lizenzmodell (Berechtigung nur für interne Benutzer) lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Softwaregelten, jedoch mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die Softwarelizenzen nur folgendenPersonen zuweisen darf: Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder derverbundenen Unternehmen des Lizenznehmers unter Ausschluss von Mitarbeitern oderAuftragnehmern der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers.

D) eBusiness Standard Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demeBusiness Standard Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

eBusiness Standard Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Softwaregelten, jedoch mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die Softwarelizenzen nur den Personenzuweisen darf, die Mitarbeiter der Kunden oder Geschäftspartner des Lizenznehmers sind, undnicht den Personen, die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers bzw. der verbundenenUnternehmen des Lizenznehmers sind.

E) eBusiness Read-Only Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demeBusiness Read-Only Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:a. Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

eBusiness Read-Only Named User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Softwaregelten, entsprechen denen, die für die nach dem Read-Only Named User-Lizenzmodell lizenzierteSoftware gelten, jedoch mit den folgenden beiden Ausnahmen:

i. Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur Personen zuweisen, die Mitarbeiter derKunden oder Geschäftspartner des Lizenznehmers sind, und nicht Personen, Mitarbeiternoder Auftragnehmern des Lizenznehmers oder der verbundenen Unternehmen desLizenznehmers sind.

ii. Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, sind berechtigt,Geschäftsprozesse zu starten oder an Geschäftsprozessen teilzunehmen, die vonWorkflows in einer Software, die Workflow-Funktionalität enthält, verwaltet werden.

F) Standard Named User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) – Diefolgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, dienach dem Standard Named User-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard

Named User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziertenSoftware gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodelllizenzierte Software gelten, jedoch mit der folgenden Ausnahmen: Die Nutzung der Software setztvoraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzen im Rahmen des Server-Lizenzmodells, CPU-Lizenzmodells oder des Program Instance-Lizenzmodells erwirbt. Die genaueArt der Softwarelizenzen, die gemäß dem Server-Lizenzmodell, CPU-Lizenzmodell oder demProgram Instance-Lizenzmodell erforderlich sind, ergibt sich aus dem Bestelldokument und/oderaus der Dokumentation.

G) Limited Use Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Named User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited

Use Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nachdem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme,

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dass Personen, denen eine solche Softwarelizenz zugewiesen wurde, nicht auf das gesamteSpektrum an Funktionalität in der Software zugreifen bzw. dieses nutzen dürfen. Personen, dieeine Lizenz nach dem Limited Use Named User-Lizenzmodell erhalten haben, dürfen nur auf dieFunktionen und Merkmale zugreifen bzw. diese nutzen, die ausdrücklich in der maßgeblichenBestellung und/oder Dokumentation angegeben sind.

H) Occasional Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Occasional Named User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Occasional Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für dienach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit derAusnahme, dass Benutzer mit dieser Lizenz die Software für maximal 52 Tage pro Kalenderjahrnutzen dürfen.

I) Web Named User-Lizenzmodell (für SAP-nahe Produkte) – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Web Named User-Lizenzmodell lizenziert wird:

a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem WebNamed User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach demStandard Named User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer) lizenzierteSoftware gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen:

i. Personen, die Mitarbeiter oder Auftragnehmer der Kunden oder Geschäftspartner desLizenznehmers sind, dürfen die Software nur zur Unterstützung der internenGeschäftsvorgänge des Lizenznehmers nutzen, und nicht zur Unterstützung derGeschäftsvorgänge des Kunden oder Geschäftspartners.

ii. Den Personen, die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers oder derverbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sind, darf nur dann eine Softwarelizenzzugewiesen werden, wenn ihnen auch eine der folgenden SAP-Benutzerlizenzen der SAPAG zugewiesen wurde: a) SAP Employee Self Service (ESS) User oder b) SAP EmployeeUser. Außerdem ist die Nutzung der Software durch solche Mitarbeiter oder Auftragnehmerbeschränkt auf: a) Personalangelegenheiten, die sich auf die eigene Personalakte dieserPerson beziehen oder b) eProcurement-Angelegenheiten, die den eigenen Zwecken derPerson dienen (eProcurement-Angelegenheiten im Namen und Auftrag anderer Personensind ausgeschlossen).

J) SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) – Diefolgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, dienach dem SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions)lizenziert wird:

a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem SAPStandard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) lizenziertenSoftware gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodelllizenzierte Software gelten, wobei Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, dieSoftware sowohl über Open Text-Softwareschnittstellen als auch über SAP-Softwareschnittstellennutzen und darauf zugreifen dürfen.

K) Non-SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions)– Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software,die nach dem Non-SAP Standard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAPSolutions) lizenziert wird:

a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Non-SAPStandard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Extended ECM for SAP Solutions) lizenziertenSoftware gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell

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lizenzierte Software gelten, wobei in Zusammenhang mit der Software Open Text Extended ECMfor SAP Solutions die Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, die Software nurüber Open Text-Softwareschnittstellen und nicht über SAP-Softwareschnittstellen nutzen bzw.darauf zugreifen dürfen.

L) Dashboard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demDashboard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Dashboard Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenzierten Softwaregelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierteSoftware gelten, mit der Ausnahme, dass Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde,nicht berechtigt sind, die Elemente „Perfectus ProcessManager“ und/oder „Perfectus IPManager“der Software zu nutzen (oder ähnliche Nachfolgeelemente in künftigen Softwareversionen).

M) Author Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demAuthor Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Author

Named User-Lizenzmodell (für Open Text Contract Management) lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Softwaregelten, mit der Ausnahme, dass Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, nichtberechtigt sind, die Open Text Business Intelligence-Funktionalität der Software (oder eineähnliche Nachfolgefunktionalität in künftigen Softwareversionen) zu nutzen.

N) Developer Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Developer Named User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Developer Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für dienach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit denfolgenden Ausnahmen:

i. Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, dürfen die Software nutzen, umabgeleitete Werke anderer OT-Software zu erstellen (die „Zielsoftware“), für derenModifizierung die Software entwickelt wurde.

ii. Die abgeleiteten Werke gelten als Teil der Zielsoftware und die dem Lizenznehmereingeräumte(n) Softwarelizenz(en) für die Zielsoftware gilt/gelten auch für die abgeleitetenWerke. Ausgenommen der von OT gegebenen Gewährleistungen und Freistellungen geltenalle anderen Bestimmungen und Konditionen des EULA für die Nutzung der abgeleitetenWerke durch den Lizenznehmer.

iii. Alle Rechte, Lizenzen und Rechtsansprüche an den abgeleiteten Werken sind dasEigentum von OT.

O) Administrator Named User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Administrator Named User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Administrator Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die fürdie nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme,dass Personen, denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde, berechtigt sind, dieVerwaltungsfunktionen der Software zu nutzen und ein System basierend auf der Software zuverwalten.

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4) Concurrent User-Lizenzmodelle

A) Standard Concurrent User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Nur die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen

Unternehmen des Lizenznehmers dürfen die Software nutzen und darauf zugreifen.b) Die Anzahl der Personen, die die Software nutzen oder darauf zugreifen, darf zu keinem Zeitpunkt

die Anzahl der dem Lizenznehmer gewährten Softwarelizenzen übersteigen.c) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf die

Software gewährt hat.d) Der Lizenznehmer muss ein System einführen, mit dem sichergestellt ist, dass die Anzahl der die

Software nutzenden oder darauf zugreifenden Personen, die Anzahl der dem Lizenznehmereingeräumten Softwarelizenzen nicht übersteigt, und der Lizenznehmer muss es OT gestatten,dieses System zu kontrollieren, um die Einhaltung des Vertrags zu überprüfen.

e) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmersgenutzt werden.

f) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Instanzen geladenund ausgeführt werden (außer es gelten die Beschränkungen in 3D).

B) Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer) – Diefolgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, dienach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer)lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard

Concurrent User-Lizenzmodell (Berechtigung für externe und interne Benutzer) lizenziertenSoftware gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodelllizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass der Lizenznehmer die Softwarelizenzenfolgenden Personen zuweisen darf: a) Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmersund/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers und b) Mitarbeitern oderAuftragnehmern der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers.

C) Read Only Concurrent User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Read Only Concurrent User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Read

Only Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für dienach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit derAusnahme, dass:

i) die Person, die gemäß der Softwarelizenz zum Zugriff auf die Software berechtigt ist,Daten/Inhalte des Softwaresystems nur ansehen, durchblättern und herunterladen darf; und

ii) die Person die Daten/Inhalte im Softwaresystem nicht hochladen, ergänzen, bearbeiten,anordnen oder anderweitig modifizieren darf.

D) eBusiness Concurrent User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusinessConcurrent User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

eBusiness Concurrent User-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierteSoftware gelten, mit der Ausnahme, dass die Softwarelizenzen nur den Mitarbeitern der Kundenund Geschäftspartner des Lizenznehmers und nicht den Mitarbeitern oder Auftragnehmern des

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Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werdendürfen.

E) Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) –Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software,die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenzerforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard

Concurrent User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziertenSoftware gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodelllizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt,dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der Server-Lizenzmodelle, CPU-Lizenzmodelle oder Program Instance-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen,die nach den Server-Lizenzmodellen, CPU-Lizenzmodellen oder Program Instance-Lizenzmodellenbenötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben.

F) Limited Use Concurrent User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Concurrent User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited

Use Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für dienach dem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit derAusnahme, dass die Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen,nicht das gesamte Spektrum an Funktionalität in der Software nutzen bzw. darauf zugreifen dürfen.Personen, die auf die Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use ConcurrentUser-Lizenzmodell zugreifen, dürfen nur die Funktionen und Merkmale nutzen bzw. daraufzugreifen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegebensind.

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5) Anonymous User Access-Lizenzmodelle

A) Standard Anonymous User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Anonymous User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard

Anonymous User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nachdem Standard Concurrent User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgendenAusnahmen:

a. Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen jeder beliebigen Person zuweisen. DiePersonen müssen keine Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder derverbundenen Unternehmen des Lizenznehmers sein.

b. Der Lizenznehmer muss keine Aufzeichnungen über die Personen führen, die eineSoftwarelizenz erhalten haben, und muss diese Personen nicht benennen.

c. Insofern in der maßgeblichen Bestellung oder Dokumentation nichts anderes angegebenist, darf der Lizenznehmer eine unbegrenzte Anzahl von Softwarelizenzen an Personenvergeben.

B) Read Only Anonymous User-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Read Only Anonymous User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Read

Only Anonymous User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für dienach dem Standard Anonymous User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit derAusnahme, dass die Personen, die nach dieser Softwarelizenz Zugriff auf die Software erhalten,die Daten/Inhalte des Softwaresystems nur durchsuchen, durchblättern, ansehen, drucken undherunterladen dürfen, aber nicht berechtigt sind, Daten/Inhalte in diesem Softwaresystemhochzuladen, zu ergänzen, zu bearbeiten, zu verschieben, anzuordnen oder anderweitig zumodifizieren.

C) Standard Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/ Program Instance-Lizenz erforderlich) –Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software,die nach dem Standard Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenzerforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard

Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziertenSoftware gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Standard Anonymous User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Softwarevoraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der Server-Lizenzmodelle,CPU-Lizenzmodelle oder Program Instance-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art derSoftwarelizenzen, die nach den Server-Lizenzmodellen, CPU-Lizenzmodellen oder ProgramInstance-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oderDokumentation angegeben.

D) Read-Only Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich) –Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software,die nach dem Read-Only Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenzerforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Read-

Only Anonymous User-Lizenzmodell (Server/CPU/Program Instance-Lizenz erforderlich)lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Read-Only AnonymousUser-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung derSoftware voraussetzt, dass der Lizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der Server-

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Lizenzmodelle, CPU-Lizenzmodelle oder Program Instance-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Artder Softwarelizenzen, die nach den Server-Lizenzmodellen, CPU-Lizenzmodellen oder ProgramInstance-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oderDokumentation angegeben.

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6) Server-Lizenzmodelle

A) Production Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jeden Server, auf dem die Software installiert wird, eine einzelne

Softwarelizenz erwerben.b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers

genutzt werden.c) Eine unbegrenzte Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der

verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers darf auf die Software zugreifen und diese nutzen.

B) eBusiness Server-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusinessServer-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

eBusiness Server-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechendenen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit derAusnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist, die Mitarbeiter derKunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiter oderAuftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmerssind.

C) Production Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem ProductionServer-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Softwaregelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass derLizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Artder Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichenBestellung und/oder Dokumentation angegeben.

D) Limited Use Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Server-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited

Use Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach demProduction Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass diePersonen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen dürfen, nicht auf dasgesamte Spektrum an Funktionalität in der Software zugreifen oder dieses nutzen dürfen.Personen, die auf die Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use Server-Lizenzmodell zugreifen dürfen, dürfen nur auf die Funktionen und Merkmale zugreifen und diesenutzen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind.

E) Non-Production Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production Server-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Non-

Production Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nachdem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dassdie Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers eingesetzt werden darf, um die internen Geschäftsvorgänge desLizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der Software auf Tests, Entwicklung,

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Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby beschränkt. Ungeachtet desVorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach dem Non-Production Server-Lizenzmodelllizenzierte Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmerseinzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen, bis die imRahmen des Production Server-Lizenzmodells lizenzierte Software wieder online ist.

F) Runtime Server-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Server-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime

Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach demProduction Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen:

i. Der Zugriff auf die bzw. die Nutzung der Software darf nur durch eine andere OT-Softwareoder Drittsoftware und nicht durch Menschen erfolgen, und

ii. der Lizenznehmer muss für jeden Server, auf dem die Software installiert, genutzt oderdarauf zugegriffen wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben.

G) Runtime Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime

Server-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen,die für die nach dem Runtime Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit derAusnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auchSoftwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art derSoftwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichenBestellung und/oder Dokumentation angegeben.

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H) Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demProduction Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenziert wird: Die Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Production Server(eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die fürdie nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme,dass die Anzahl der Digitalen Assets, die jährlich mit der Software erzeugt/von ihr kontrolliert weden,den Beschränkungen der Bestellung und/oder der Dokumentation unterliegt.

I) Non-Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell - Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demNon-Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Non-

Production Server (eingeschränkter Digitaler Asset)-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Non-Production Server-Lizenzmodell lizenzierteSoftware gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Anzahl der Digitalen Assets, die jährlich mitder Software erzeugt/von ihr kontrolliert weden, den Beschränkungen der Bestellung und/oderder Dokumentation unterliegt.

J) Production Server (Limited Server Calls)-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem ProductionServer (Limited Server Calls)-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production Server (Limited Server Calls) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die fürdie nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit derAusnahme, dass die Anzahl der Serveraufrufe (Server Calls), die jährlich an die Softwaregerichtet werden, den Beschränkungen der Bestellung und/oder der Dokumentation unterliegt.

K) Non-Production Server (Limited Server Calls)-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-ProductionServer (Limited Server Calls)-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Non-

Production Server (Limited Server Calls) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die fürdie nach dem Non-Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit derAusnahme, dass die Anzahl der Serveraufrufe (Server Calls), die jährlich an die Softwaregerichtet werden, den Beschränkungen der Bestellung und/oder der Dokumentation unterliegt.

L) Generation Server-Lizenzmodell - Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Generation Server-Lizenzmodell lizenziert wird:

a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach demGeneration Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für dienach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit derAusnahme, dass das Generation Server-Lizenzmodell nur für die Produkte Open Text WebContent Management und NStein Edition und nur im Hinblick auf Software anwendbar ist, dieauf Servern installiert ist, die dem front-end Betrieb von Websites dienen.

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7) CPU-Lizenzmodelle

A) Production CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jede CPU, auf der die Software installiert oder ausgeführt wird, eine

einzelne Softwarelizenz erwerben.b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers

genutzt werden.c) Eine unbegrenzte Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der

verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers darf auf die Software zugreifen und diese nutzen.d) Diese Softwarelizenz gilt für einen einzelnen Prozessorkern, der sich in einer einzelnen integrierten

Schaltung oder in einem einzelnen Halbleitergehäuse befindet (z. B. ein Prozessorkern in einemeinzelnen Halbleitergehäuse), oder für den ersten Prozessorkern in einer einzelnen integriertenSchaltung, wenn diese integrierte Schaltung mehrere Prozessorkerne enthält, oder für den erstenProzessorkern in einem einzelnen Halbleitergehäuse (z. B. der erste Kern in einem einzelnenHalbleitergehäuse, das mehrere Prozessorkerne enthält).

B) Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU-Lizenzmodell(Additional Core) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen,die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit der Ausnahme,dass diese Softwarelizenz nur für jeden einzelnen zusätzlichen Prozessorkern gilt, der über denersten Prozessorkern in einer einzelnen integrierten Schaltung hinausgeht, wenn diese integrierteSchaltung mehrere Prozessorkerne enthält, oder für den ersten Prozessorkern in einem einzelnenHalbleitergehäuse (z. B. der zweite oder weitere Kern in einem einzelnen Halbleitergehäuse, dasmehrere Prozessorkerne enthält).

C) Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demProduction CPU-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten,jedoch mit den folgenden Ausnahmen:

i. Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzenim Rahmen des Standard Program Instance-Lizenzmodells (CPU-Lizenz erforderlich)erwirbt.

D) Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) – Diefolgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, dienach dem Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich)lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziertenSoftware gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierteSoftware gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen:

i. Diese Softwarelizenz gilt nur für jeden einzelnen zusätzlichen Prozessorkern, der über denersten Prozessorkern in einer integrierten Schaltung hinausgeht, wenn diese einzelneintegrierte Schaltung mehrere Prozessorkerne enthält, oder für den ersten Prozessorkern in

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einem einzelnen Halbleitergehäuse (z. B. der zweite oder weitere Kern in einem einzelnenHalbleitergehäuse, das mehrere Prozessorkerne enthält).

ii. Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzenim Rahmen des Standard Program Instance-Lizenzmodells (CPU-Lizenz erforderlich)erwirbt.

E) Production CPU Agent-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demProduction CPU Agent-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production CPU Agent-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierten Softwaregelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung derSoftware darauf begrenzt ist, den „Agent“-Teil (z. B. Deployment Agent, Configuration Agent) derSoftware auszuführen.

F) Production CPU Agent-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) –Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software,die nach dem Production CPU Agent-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenzerforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production CPU Agent-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich)lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell (Additional Core – Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenzierte Software gelten,jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software darauf begrenzt ist, den „Agent“-Teil (z.B. Deployment Agent, Configuration Agent) der Software auszuführen.

G) Production CPU Community-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Diefolgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, dienach dem Production CPU Community-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziertwird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production CPU Community-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziertenSoftware gelten, entsprechen denen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell (ProgramInstance-Lizenz erforderlich) lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen:

i. Die Nutzung der Software beschränkt sich ausschließlich auf die Ausführung der VignetteCommunity Software (oder deren Folgeprodukte) und umfasst keine andere Software.

ii. Diese Softwarelizenz dient der Lizenzierung einer einzelnen CPU, unabhängig davon, obdiese der einzige Prozessorkern, der erste von mehreren Prozessorkernen oder einzusätzlicher Prozessorkern in einer einzelnen integrierten Schaltung ist, wenn die einzelneintegrierte Schaltung oder das einzelne Halbleitergehäuse mehrere Prozessorkerne enthält.

H) Production CPU Logical-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demProduction CPU Logical-Lizenzmodell (Program Instance-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jede logische CPU, auf der die Software installiert oder ausgeführt

wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben.b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers

genutzt werden.c) Die Nutzung der Software setzt voraus, dass der Lizenznehmer außerdem Softwarelizenzen im

Rahmen des Standard Program Instance-Lizenzmodells (CPU-Lizenz erforderlich) erwirbt.

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I) eBusiness CPU-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionenund Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusiness CPU-Lizenzmodell(nur externe Benutzer) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

eBusiness CPU-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechendenen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit derAusnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist, die Mitarbeiter derKunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiter oderAuftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmerssind.

J) Production CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechendenen, die für die nach dem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mitder Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auchSoftwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art derSoftwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichenBestellung und/oder Dokumentation angegeben.

K) Limited Use CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use CPU-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited

Use CPU-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach demProduction CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass diePersonen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen, nicht das gesamteSpektrum an Funktionalität in der Software nutzen oder darauf zugreifen dürfen. Personen, die aufdie Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use CPU-Lizenzmodell zugreifen,dürfen nur auf die Funktionen und Merkmale zugreifen und diese nutzen, die ausdrücklich in dermaßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind.

L) Non-Production CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production CPU-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Non-

Production CPU-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nachdem Production CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass dieFunktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers eingesetzt werden darf, um die internen Geschäftsvorgänge desLizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der Software auf Tests, Entwicklung,Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby beschränkt. Ungeachtet desVorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem Production CPU-Lizenzmodelllizenzierte Software offline ist, die nach einem Non-Production CPU-Lizenzmodell lizenzierteSoftware zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers einzusetzen, um dieinternen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen, bis die im Rahmen desProduction CPU-Lizenzmodells lizenzierte Software wieder online ist.

M) Runtime CPU-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime CPU-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime

CPU-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach demProduction CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgenden Ausnahmen:

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i. Der Zugriff auf die bzw. die Nutzung der Software darf nur durch eine andere OT-Software oderDrittsoftware und nicht durch Menschen erfolgen, und

ii. der Lizenznehmer muss für jede CPU, auf der die Software installiert, genutzt oder daraufzugegriffen wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben.

N) Runtime CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen, Konditionenund Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime CPU-Lizenzmodell(User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime

CPU-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, diefür die nach dem Runtime CPU-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit derAusnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auchSoftwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art derSoftwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichenBestellung und/oder Dokumentation angegeben.

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8) Program Instance-Lizenzmodelle

A) Production Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jede Program Instanz der Software jeweils eine Softwarelizenz

erwerben.b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers

genutzt werden.c) Eine unbegrenzte Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der

verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers darf auf die Software zugreifen und diese nutzen.

B) eBusiness Program Instance-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demeBusiness Program Instance-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

eBusiness Program Instance-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierteSoftware gelten, mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist,die Mitarbeiter der Kunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiteroder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen desLizenznehmers sind.

C) Production Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demProduction Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierteSoftware gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass derLizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle (wie oben definiert)erwirbt. Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden,ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben.

D) Production Program Instance-Lizenzmodell (CPU-Lizenz erforderlich) - Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demProduction Program Instance-Lizenzmodell (CPU-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production Program Instance-Lizenzmodell (CPU-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierteSoftware gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass derLizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen eines der nachfolgend genannten Lizenzmodelleerwirbt: Production CPU-Lizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPU-Lizenzmodell (Zusätzliche Core – Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPU Agent-Lizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPU Agent-Lizenzmodell(Zusätzliche Core - Program Instance Lizenz erforderlich), Production CPU Community-Lizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich) oder Production CPU Community-Lizenzmodell (Program Instance Lizenz erforderlich) (zusammen die “CPU Program-Lizenzmodelle”). Die genaue Art der Softwarelizenzen, die nach den CPU Program-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentationangegeben.

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E) Limited Use Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Program Instance-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited

Use Program Instance-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für dienach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit derAusnahme, dass die Personen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen,nicht das gesamte Spektrum an Funktionalität in der Software nutzen bzw. darauf zugreifen dürfen.Personen, die auf die Software im Rahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use ProgramInstance-Lizenzmodell zugreifen, dürfen nur die Funktionen und Merkmale nutzen bzw. daraufzugreifen, die ausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegebensind.

F) Non-Production Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production ProgramInstance-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Non-

Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, diefür die nach dem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mitder Ausnahme, dass die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb zur Verwendungdurch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers eingesetzt werden darf, um die internenGeschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der Softwareauf Tests, Entwicklung, Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standby beschränkt.Ungeachtet des Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach dem ProductionProgram Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach einem Non-ProductionProgram Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter des Lizenznehmers einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge desLizenznehmers zu unterstützen, bis die im Rahmen des Production Program Instance-Lizenzmodells lizenzierte Software wieder online ist.

G) Runtime Program Instance-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Program Instance-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime

Program Instance-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nachdem Production Program Instance-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit denfolgenden Ausnahmen:i. Der Zugriff auf die bzw. die Nutzung der Software darf nur durch eine andere OT-Software oder

Drittsoftware und nicht durch Menschen erfolgen, undii. der Lizenznehmer muss für jede Instanz, auf der die Software installiert, genutzt oder darauf

zugegriffen wird, jeweils eine Softwarelizenz erwerben.

H) Runtime Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demRuntime Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:b) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime

Program Instance-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Runtime Program Instance-Lizenzmodell lizenzierteSoftware gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass derLizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Artder Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichenBestellung und/oder Dokumentation angegeben.

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9) Sonstige Lizenzen

A) Client-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für dieNutzung von Software, die nach dem Client-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss i) für jeden einzelnen Client, auf dem die Software geladen oder

ausgeführt wird, und ii) für jeden einzelnen Client, der auf die Software zugreift (oder zugreifendarf), eine einzelne Softwarelizenz erwerben und zuweisen.

b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur den Clients zuweisen, die dem Lizenznehmerund/oder den verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers gehören.

c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den Clients nicht gemeinsamgenutzt oder ausgetauscht werden. In Abweichung des Vorgenannten dürfen Softwarelizenzeneinem anderen Client zugewiesen werden, wenn der ursprüngliche Client dauerhaft außer Betriebgesetzt wurde oder wenn der Client dauerhaft einer anderen Aufgabe zugewiesen wurde, für dieZugriff auf die Software nicht mehr erforderlich ist.

d) Im Rahmen einer einzelnen Softwarelizenz darf die Software zu irgendeinem Zeitpunkt vonmaximal einem einzelnen Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder derverbundenen Unternehmen genutzt werden.

e) Der Lizenznehmer darf keine Software oder Hardware nutzen, die die Anzahl der Clients, dieunmittelbaren Zugriff auf die Software haben oder diese unmittelbar nutzen, verringert (bisweilenals „Multiplexing“ oder „Pooling“ von Software oder Hardware bezeichnet). Die Nutzung solcherHardware oder Software verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Client-Lizenzen. In diesemFall entspricht die erforderliche Anzahl der Softwarelizenzen der Anzahl der einzelnen Clients, dieüber die Datenstationen für die Software oder Hardware in der Multiplexing- oder Pooling-Umgebung auf die Software zugreifen.

f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmersgenutzt werden.

g) Die Software darf nur auf Clients geladen und ausgeführt oder von Clients verwendet werden,denen eine Softwarelizenz zugewiesen wurde.

B) Client User Access-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Client User Access-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die zur Nutzung der Software oder zum Zugriff

auf die Software auf einem Client autorisiert ist, eine einzelne Softwarelizenz erwerben undzuweisen, damit die Person zum Zugriff auf eine andere Art lizenzierter Software („andereSoftware“) berechtigt ist.

b) Die Rechte dieser Personen für den Zugriff auf die andere Software, auf die über die Softwarezugegriffen wird, unterliegen den für diese andere Software geltenden Lizenzbestimmungen undnicht dem Mobile User Access-Lizenzmodell. Die nach dem Mobile User Access-Lizenzmodellgewährte Lizenz gestattet es diesen Personen nur, mittels der Software auf diese andere Softwarezuzugreifen.

c) Die Softwarelizenzen dürfen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oderder verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werden.

d) Eine Person, der keine Softwarelizenz zugewiesen wurde, darf zu keinem Zeitpunkt auf dieSoftware zugreifen oder diese nutzen.

e) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf dieSoftware für das Mobilgerät gewährt hat.

f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmersgenutzt werden.

g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzengeladen und ausgeführt werden.

C) Portal User Access-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Portal User Access-Lizenzmodell lizenziert wird:

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a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die autorisiert ist, Software für den Zugriff aufeine andere Art lizenzierter Software („andere Software“) zu nutzen, eine einzelne Softwarelizenzerwerben und zuweisen.

b) Die Rechte dieser Personen für den Zugriff auf die andere Software, auf die über die nach demPortal User Access-Lizenzmodell lizenzierte Software zugegriffen wird, unterliegen den für dieseandere Software maßgeblichen Lizenzbestimmungen und nicht dem Portal User Access-Lizenzmodell. Die nach dem Portal User Access-Lizenzmodell gewährte Lizenz gestattet es diesenPersonen nur, mittels der Software auf diese andere Software zuzugreifen.

c) Die Softwarelizenzen dürfen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oderder verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werden.

d) Eine Person, der keine Softwarelizenz zugewiesen wurde, darf zu keinem Zeitpunkt auf dieSoftware zugreifen oder diese nutzen.

e) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf dieSoftware gewährt hat.

f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmersgenutzt werden.

g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzengeladen und ausgeführt werden.

D) Mobile User Access-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Mobile User Access-Lizenzmodelllizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jede einzelne Person, die zur Nutzung der Software oder zum Zugriff

auf die Software auf einem Mobilgerät (beispielsweise ein Smartphone, PDA oder Tablet-Computer) befugt ist, eine einzelne Softwarelizenz erwerben und zuweisen, damit die Person zumZugriff auf eine andere Art lizenzierter Software („andere Software“) befugt ist.

b) Die Rechte dieser Personen für den Zugriff auf die andere Software, auf die über die Softwarezugegriffen wird, unterliegen den für diese andere Software maßgeblichen Lizenzbestimmungenund nicht dem Mobile User Access-Lizenzmodell. Die nach dem Mobile User Access-Lizenzmodellgewährte Lizenz gestattet es diesen Personen nur, mittels der Software auf diese andere Softwarezuzugreifen.

c) Die Softwarelizenzen dürfen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oderder verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zugewiesen werden.

d) Eine Person, der keine Softwarelizenz zugewiesen wurde, darf zu keinem Zeitpunkt auf dieSoftware zugreifen oder diese nutzen.

e) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle Personen führen, denen er Zugriff auf dieSoftware für das Mobilgerät gewährt hat.

f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmersgenutzt werden.

g) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzengeladen und ausgeführt werden.

E) Evaluation-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen geltenfür die Nutzung von Software, die nach dem Evaluation-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer darf die Software auf der Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program

Instanzen installieren und ausführen, die in der maßgeblichen Bestellung angegeben ist.b) Der Lizenznehmer darf der Anzahl von Mitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers, die

in der maßgeblichen Bestellung angegeben ist, Zugriff auf und Nutzung der Software gestatten.c) Der Lizenznehmer darf auf die Software nur zugreifen oder diese nutzen, um die Software zu

testen und nicht um seine allgemeinen Geschäftsvorgänge zu unterstützen.d) Wenn die Parteien in der maßgeblichen Bestellung nichts anderes vereinbart haben, beträgt die

Laufzeit einer Softwarelizenz, die im Rahmen des Evaluation-Lizenzmodells eingeräumt wird, 60Tage ab Erstlieferung der Software an den Lizenznehmer. Am Ende der Laufzeit muss derLizenznehmer jegliche Nutzung der Software einstellen, alle Kopien der Software von sämtlichen

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Servern, CPUs, Instanzen, Desktops/Geräten und anderen IT-Systemen entfernen und dieseKopien vernichten.

F) Multi-Function Product Device oder Network Scanning Device-Lizenzmodell - Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demMulti-Function Product Device oder Network Scanning Device-Lizenzmodell lizenziert wird:

a) Der Lizenznehmer muss für jedes Multifunktionale Endgerät oder jeden Netzwerkscanner,mit dem die Software verbunden ist, eine einzelne Softwarelizenz kaufen.

b) Die Software darf nur mit Multifunktionalen Endgeräten oder Netzwerkscannern genutztwerden. Insbesondere darf die Software nicht dazu genutzt werden, Daten in Programmeoder Software anderer Anbieter zu importieren.

c) Der Lizenznehmer darf die Software nur Multifunktionalen Endgeräten oderNetzwerkscannern zuweisen, die ihm selber oder Verbundenen Unternehmen gehören.

d) Die Zuweisung der Software ist dauerhaft, Lizenzen können nicht von einemMultifunktionalen Endgerät und einem Netzwerkscanner gemeinsam genutzt werden.Dessen ungeachtet kann eine Lizenz in den nachfolgend genannten Fällen einem anderenMultifunktionalen Endgerät oder einem anderen Netzwerkscanner des selben Herstellerssowie der selben Produktlinie wie das ursprüngliche Gerät zu gewiesen werden:i. Das ursprüngliche Gerät wird dauerhaft außer Betrieb genommen, oderii. Das ursprüngliche Gerät wird dauerhaft in einer Weise genutzt, die den Zugriff auf die

Software nicht länger erforderlich macht.

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10) Volumen-/Kapazitätsbasierte Lizenzmodelle

A) Pages Processed Per Year-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Pages Processed Per Year-Lizenzmodell lizenziert wird:a) In jedem Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software nutzen, um maximal die Anzahl von

Dokumentenseiten zu verarbeiten, die der „Höchstanzahl der pro Jahr verarbeiteten Seiten" (die inder maßgeblichen Bestellung oder der Dokumentation angegeben ist), entspricht.

b) Die Softwarelizenzen dürfen keiner anderen Partei zugewiesen werden.c) Die Software darf nur auf Computern und/oder IT-Einrichtungen geladen und ausgeführt werden,

die dem Lizenznehmer gehören.d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers

genutzt werden.e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen

geladen und ausgeführt werden.

B) Invoices Processed Per Year-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Invoices Processed Per Year-Lizenzmodell lizenziert wird:a) In jedem Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software nutzen, um maximal die Anzahl von

Handelsrechnungen zu verarbeiten, die der „Höchstanzahl der pro Jahr verarbeiteten Rechnungen“(die in der maßgeblichen Bestellung oder der Dokumentation angegeben ist), entspricht.

b) Die Softwarelizenzen dürfen keiner anderen Partei zugewiesen werden.c) Die Software darf nur auf Computern bzw. IT-Einrichtungen geladen und ausgeführt werden, die

dem Lizenznehmer gehören.d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers

genutzt werden.e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzen

geladen und ausgeführt werden.

C) Index Capacity in Gigabytes-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Index Capacity in Gigabytes-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer darf die Software nutzen, um einen Index mit Dokumenten zu erstellen, mit der

Einschränkung, dass die Gesamtgröße des Indexes die in der maßgeblichen Bestellung oderDokumentation angegebene Höchstanzahl an Gigabytes nicht übersteigt.

b) Die Softwarelizenzen dürfen keiner anderen Partei zugewiesen werden.c) Die Software darf nur auf Computern bzw. IT-Einrichtungen geladen und ausgeführt werden, die

dem Lizenznehmer gehören.d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers

genutzt werden.e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs bzw. Program Instanzen

geladen und ausgeführt werden.

D) Electronic Employee Files-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Employee Files-Lizenzmodelllizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jede digitale Personalakte (Electronic Employee File), die mit der

Software verwaltet wird, jeweils eine Softwarelizenz erwerben und zuweisen.b) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen. Die Softwarelizenzen dürfen nur dann einer

einzelnen anderen elektronischen Personalakte zugewiesen werden, wenn die ursprünglichedigitale Personalakte dauerhaft gelöscht wird.

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c) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle digitalen Personalakten führen, denenSoftwarelizenzen zugewiesen wurden.

d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmersgenutzt werden.

e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Program Instanzengeladen und ausgeführt werden.

E) Email Mailboxes-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Email Mailboxes-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer benötigt jeweils eine Softwarelizenz für jedes einzelne E-Mail-Postfach: i) das

für die Archivierung mittels der Software konfiguriert wurde, ii) das von der Funktionalität derSoftware anderweitig profitiert oder iii) das eine Schnittstelle zu der Software hat.

b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen den E-Mail-Postfächern zuweisen, die denMitarbeitern oder Auftragnehmern des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmendes Lizenznehmers und Mitarbeitern oder Auftragnehmern von Kunden und Geschäftspartnern desLizenznehmers gehören.

c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den E-Mail-Postfächern nichtgemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. Ungeachtet des Vorgenannten dürfen dieSoftwarelizenzen dann einem anderen einzelnen E-Mail-Postfach zugewiesen werden, wenn dasursprüngliche E-Mail-Postfach nicht mehr für die Archivierung mittels der Software konfiguriert ist.

d) Der Lizenznehmer muss Aufzeichnungen über alle E-Mail-Postfächer führen, denenSoftwarelizenzen zugewiesen wurden.

e) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmersgenutzt werden.

f) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPUs und/oder Instanzen geladenund ausgeführt werden.

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11) Cluster-Lizenzmodelle

A) Production Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jeden Cluster, auf dem die Software installiert, genutzt oder darauf

zugegriffen wird, eine einzelne Softwarelizenz erwerben.b) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers

genutzt werden.c) Nur die Mitarbeiter oder Auftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen

Unternehmen dürfen auf die Software zugreifen oder diese nutzen.

B) eBusiness Cluster-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem eBusinessCluster-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

eBusiness Cluster-Lizenzmodell (nur externe Benutzer) lizenzierten Software gelten, entsprechendenen, die für die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, mit derAusnahme, dass die Nutzung der Software auf Personen beschränkt ist, die Mitarbeiter derKunden und Geschäftspartner des Lizenznehmers sind und die keine Mitarbeiter oderAuftragnehmer des Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmerssind.

C) Production Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem ProductionCluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

Production Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten,entsprechen denen, die für die nach dem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Softwaregelten, jedoch mit der Ausnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass derLizenznehmer auch Softwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Artder Softwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichenBestellung und/oder Dokumentation angegeben.

D) Limited Use Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Limited Use Cluster-Lizenzmodelllizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Limited

Use Cluster-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach demProduction Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass diePersonen, die im Rahmen dieser Softwarelizenz auf die Software zugreifen, nicht das gesamteSpektrum an Funktionalität in der Software nutzen bzw. darauf zugreifen dürfen. Personen, die imRahmen einer Softwarelizenz nach dem Limited Use Cluster-Lizenzmodell auf die Softwarezugreifen, dürfen nur auf die Funktionen und Merkmale zugreifen und diese nutzen, dieausdrücklich in der maßgeblichen Bestellung und/oder Dokumentation angegeben sind.

E) Non-Production Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production Cluster-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Non-

Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nachdem Production Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dassder Lizenznehmer die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb nutzen darf, um dieinternen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung der

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Software auf Tests, Entwicklung, Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standbybeschränkt. Ungeachtet des Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach demProduction Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach dem Non-ProductionCluster-Lizenzmodell lizenzierte Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter desLizenznehmers einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zuunterstützen, bis die im Rahmen des Production Cluster-Lizenzmodells lizenzierte Software wiederonline ist.

F) Runtime Cluster-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungengelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Cluster-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime

Cluster-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach demProduction Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dass dieSoftware nur von anderer OT-Software oder Drittsoftware und nicht von Menschen genutztund/oder darauf zugegriffen werden darf.

G) Runtime Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Runtime Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Runtime

Cluster-Lizenzmodell (User-Lizenz erforderlich) lizenzierten Software gelten, entsprechen denen,die für die nach dem Runtime Cluster-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit derAusnahme, dass die Nutzung der Software voraussetzt, dass der Lizenznehmer auchSoftwarelizenzen im Rahmen der User-Lizenzmodelle erwirbt. Die genaue Art derSoftwarelizenzen, die nach den User-Lizenzmodellen benötigt werden, ist in der maßgeblichenBestellung und/oder Dokumentation angegeben.

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12) Open Text Integration Center (Powered by Genio)-Lizenzmodelle

A) OTIC Engine-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen geltenfür die Nutzung von Software, die nach dem OTIC Engine-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jede von ihm installierte Kopie der Software eine einzelne

Softwarelizenz erwerben.b) Der Lizenznehmer darf jede Softwarelizenz nur in einer einzigen Umgebung nutzen.c) Der Lizenznehmer darf die Software nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des

Lizenznehmers nutzen.d) Der Lizenznehmer darf keinen Personen die Nutzung der Software gestatten, es sei denn, er hat

außerdem Softwarelizenzen nach dem Client-Lizenzmodell erworben und diesen Personenzugewiesen.

B) OTIC Client-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen geltenfür die Nutzung von Software, die nach dem OTIC Client-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jede Person, die auf die Software zugreift bzw. diese nutzt, eine

einzelne Softwarelizenz kaufen.b) Der Lizenznehmer darf die Softwarelizenzen nur Mitarbeitern oder Auftragnehmern des

Lizenznehmers und/oder der verbundenen Unternehmen des Lizenznehmers zuweisen.c) Die Softwarelizenzen werden dauerhaft zugewiesen und dürfen unter den Personen nicht

gemeinsam genutzt oder ausgetauscht werden. In Abweichung des Vorgenannten dürfenSoftwarelizenzen einer anderen Person zugewiesen werden, wenn die ursprüngliche Person nichtmehr beim Lizenznehmer beschäftigt ist oder ihr eine andere Aufgabe zugeteilt wurde, für die keindauerhafter Zugriff auf die Software mehr benötigt wird.

d) Wenn der Lizenznehmer eine Softwarelizenz einer Person zuweist, muss der Lizenznehmer dieserPerson auch eine einmalige Passwort- und Login-Kombination zuordnen, damit diese auf dieSoftware zugreifen kann. Für jede weitere, einer Person zugewiesene Passwort- und Login-Kombination muss der Lizenznehmer eine weitere Softwarelizenz erwerben.

e) Der Lizenznehmer darf keine Software oder Hardware nutzen, die die Anzahl der Personen, dieunmittelbaren Zugriff auf die Software haben oder diese unmittelbar nutzen, verringert (bisweilenals „Multiplexing“ oder „Pooling“ von Software oder Hardware bezeichnet). Die Nutzung solcherHardware oder Software verringert nicht die Anzahl der erforderlichen Softwarelizenzen. Dieerforderliche Anzahl der Softwarelizenzen entspricht der Anzahl der einzelnen Personen, die zuirgendeinem Zeitpunkt über die Datenstationen für die Software oder Hardware in der Multiplexing-oder Pooling-Umgebung auf die Software zugreifen.

f) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmersgenutzt werden.

C) OTIC MetaLinks/DataLinks/ContentLinks-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OTICMetaLinks/DataLinks/ContentLinks-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer benötigt jeweils eine einzelne Softwarelizenz für: i) jeden DataLink-Typ pro

Softwarelizenz nach dem OTIC Engine-Lizenzmodell, ii) jeden ContentLink-Typ pro Softwarelizenznach dem OTIC Engine-Lizenzmodell und iii) jeden MetaLink-Typ pro Softwarelizenz nach demOTIC Client-Lizenzmodell.

D) Publisher-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten fürdie Nutzung von Software, die nach dem Publisher-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Der Lizenznehmer muss für jede von ihm installierte Kopie der Software eine einzelne

Softwarelizenz erwerben.b) Der Lizenznehmer darf jede Softwarelizenz nur in einer einzigen Umgebung nutzen.c) Der Lizenznehmer darf die Software nur zur Unterstützung der internen Geschäftsvorgänge des

Lizenznehmers nutzen.

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d) Der Lizenznehmer darf keinen Personen die Nutzung der Software gestatten, es sei denn, er hataußerdem Softwarelizenzen nach dem Client-Lizenzmodell erworben und diesen Personenzugewiesen.

E) Non-Production OTIC Engine-Lizenzmodell – Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Non-Production OTIC Engine-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Non-

Production OTIC Engine-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für dienach dem OTIC Engine-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit der Ausnahme, dassder Lizenznehmer die Funktionalität in der Software nicht im Produktivbetrieb nutzen darf, um dieinternen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zu unterstützen. Stattdessen ist die Nutzung derSoftware auf Tests, Entwicklung, Sicherung, Ausfallschutz, Hot Standby oder Cold Standbybeschränkt. Ungeachtet des Vorgenannten ist der Lizenznehmer berechtigt, wenn eine nach demOTIC Engine-Lizenzmodell lizenzierte Software offline ist, die nach dem Non-Production OTICEngine-Lizenzmodell lizenzierte Software zur Verwendung durch die Endnutzer-Mitarbeiter desLizenznehmers einzusetzen, um die internen Geschäftsvorgänge des Lizenznehmers zuunterstützen, bis die im Rahmen des Production Cluster-Lizenzmodells lizenzierte Software wiederonline ist.

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13) Lizenzmodelle für Connectivity-Produkte

A) Standard Connectivity-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Standard Connectivity-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem Standard

Connectivity-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für die nach demStandard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgendenAusnahmen:i) Jede Softwarelizenz berechtigt den Lizenznehmer, die Software auf einem einzigen Computer

zu installieren und zu nutzen.ii) Der Lizenznehmer darf die Software in einer Citrix/TSE-Umgebung nutzen, unter der

Voraussetzung, dass er für jeden Benutzer und jeden Computer, der über die Citrix/TSE-Umgebung auf die Software zugreifen kann, über eine Softwarelizenz für die Software verfügt.

iii) Der Lizenznehmer darf die Software in einem Netzwerk nutzen, unter der Voraussetzung, dasser für jeden Benutzer und jeden Computer, der über das Netzwerk auf die Software zugreifenkann, über eine Softwarelizenz für die Software verfügt.

iv) Der Lizenznehmer darf die Software und alle zugehörigen Aktualisierungen auf dem Computeroder auf dem mit der Citrix/TSE-Umgebung verbundenen Computer benutzen, während er nurdiesen Computer besitzt und betreibt.

v) Für jeden weiteren Computer, auf dem die Software installiert oder verwendet werden soll, undfür jeden weiteren Benutzer, der auf die Software zugreifen kann, muss eine eigeneSoftwarelizenz erworben werden.

vi) Der Lizenznehmer darf die Software von einem Computer auf einen anderen übertragen, wennder Lizenznehmer jede Kopie der Software vom Computer entfernt, von dem die Softwareübertragen werden soll. Wenn die mitgelieferte Software dauerhaft auf einem einzigenComputer installiert ist und dieser Computer zu über 80 % von einem einzigen Benutzerverwendet wird, darf dieser Benutzer die Software auch auf einem Laptop oder Heimcomputerinstallieren.

B) OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen,Konditionen und und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenTextExceed onDemand Named User-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechendenen, die für die nach dem Standard Named User-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten,jedoch mit den folgenden Ausnahmen:

i) Für jede Softwarelizenz, die nach diesem OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzmodell gewährt wird, darf die Server-Komponente der Software mit dem OpenTextSecure Shell (gesamt „ECS“) auf einem einzigen Server geladen und ausgeführt werden.

ii) Der Lizenznehmer darf den ECS und dazugehörige Aktualisierungen auf einem Server nurverwenden, während der Lizenznehmer den Server besitzt und betreibt.

iii) Der Lizenznehmer darf den ECS von einem Server auf einen anderen übertragen, wenn derLizenznehmer jede Kopie des ECS vom Server entfernt, von dem der ECS übertragen werdensoll.

iv) Bei Gewährung der Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerische Zeichenfolge, diedie Anzahl der gewährten Softwarelizenzen darstellt („Aktivierungsschlüssel“). JederAktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server installiert werden.

v) Sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben, unterliegt die Client-Komponente derSoftware („Exceed onDemand Client“) den Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungendes Standard Named User-Lizenzmodells, jedoch mit den folgenden Ausnahmen: i) der Zugriffvom Exceed onDemand Client auf den ECS wird über eine Liste von genanntenBenutzeridentitäten erzwungen, die auf dem ECS gepflegt wird, ii) wenn ein Benutzer zum

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ersten Mal eine Verbindung vom Exceed onDemand Client zum ECS herstellt, räumt der ECSdiesem Benutzer eine permanente OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenz ein, iii)der ECS räumt keine weiteren OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenzen fürzusätzliche Benutzer ein, wenn die Höchstzahl der bereits eingeräumten OpenText ExceedonDemand Named User-Lizenzen erreicht wurde, was sich nach der vom Lizenznehmerursprünglich erworbenen Lizenz der Software und etwaigen weiteren erworbenen Lizenzen derSoftware richtet, iv) für darauffolgende Verbindungen vom Exceed onDemand Client zum ECSdurch denselben genannten Benutzer, die vom selben Computer eingeleitet wurden, wird keineweitere OpenText Exceed onDemand Named User-Lizenz benötigt, wenn sich die Identitätdieses genannten Benutzers zwischen der ersten Verbindung und den darauffolgendenVerbindungen nicht ändert, v) der Lizenznehmer darf den Exceed onDemand Client unddazugehörige Aktualisierungen auf dem Computer verwenden, während der Lizenznehmer nurden Computer besitzt und betreibt, und vi) für weitere genannte Benutzer, die auf den Serverzugreifen möchten, ist eine gesonderte Softwarelizenz erforderlich.

C) OpenText Exceed onDemand Server-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText Exceed onDemandServer-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

OpenText Exceed onDemand Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechendenen, die für die nach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mitden folgenden Ausnahmen:

i) Für jede Softwarelizenz, die nach diesem OpenText Exceed onDemand Server-Lizenzmodellgewährt wird, darf die Server-Komponente der Software mit dem OpenText Secure Shell(gesamt „ECS“) auf einem einzigen Server geladen und ausgeführt werden.

ii) Der Lizenznehmer darf den ECS und dazugehörige Aktualisierungen auf einem Server nurverwenden, während der Lizenznehmer den Server besitzt und bedient.

iii) Der Lizenznehmer darf den ECS von einem Server auf einen anderen übertragen, wenn derLizenznehmer jede Kopie des ECS vom Server entfernt, von dem der ECS übertragen werdensoll.

iv) Bei Gewährung der Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerische Zeichenfolge, diedie Anzahl der gewährten Softwarelizenzen darstellt („Aktivierungsschlüssel“). JederAktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server installiert werden.

v) Sofern in diesem Dokument nicht anders angegeben, wird die Client-Komponente der Software(„Exceed onDemand Client“) für eine unbeschränkte Anzahl von Computern und Benutzernlizenziert. Der Lizenznehmer darf den Exceed onDemand Client nur bis zur zugelassenenAnzahl an Verbindungen für den Zugriff auf den ECS nutzen, was sich nach der demLizenznehmer gewährten Lizenz richtet. Für jeden weiteren Server, auf dem der ECS geladenoder ausgeführt wird, muss eine gesonderte Softwarelizenz erworben werden.

D) OpenText NFS Gateway-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText NFS Gateway-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

OpenText NFS Gateway-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für dienach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgendenAusnahmen:

i) Wenn der Lizenznehmer die Software auf mehreren Servern für Lastausgleich,Leistungsverbesserungen oder andere operative Leistungsverbesserungen verwenden möchte(jeder zusätzliche Server wird als „Knoten“ bezeichnet) und Verbindungen zu einem Knotenhergestellt werden, während der Server funktionsfähig ist, sind weitere Softwarelizenzen fürjeden Knoten zusätzlich zu dem Server erforderlich.

ii) Bei Gewährung der Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerische Zeichenfolge(„Aktivierungsschlüssel“), welche die maximale Anzahl der verbundenen Computer („Client-

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Verbindungen“) darstellt, die gleichzeitig auf die einzelnen von der Software genutztenRessourcen innerhalb des NFS-Netzwerks (Network File System) zugreifen dürfen. JederAktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server oder Knoten installiert werden. Die Anzahl derClient-Verbindungen, die der Lizenznehmer mit einem Server oder Knoten herstellen darf,richtet sich nach der dem Lizenznehmer eingeräumten Softwarelizenz und etwaigen weitereneingeräumten Softwarelizenzen. Für zusätzliche Client-Verbindungen oder zusätzliche Serveroder Knoten, auf denen die Software installiert bzw. verwendet wird, muss eine gesonderteSoftwarelizenz erworben werden.

iii) Der Lizenznehmer darf die Software von einem Server/Knoten auf einen anderen übertragen,wenn der Lizenznehmer jede Kopie der Software vom Server/Knoten entfernt, von dem dieSoftware übertragen werden soll.

E) OpenText NFS Server-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText NFS Server-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

OpenText NFS Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für dienach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgendenAusnahmen:

i) Wenn der Lizenznehmer die Software auf mehreren Servern für Lastausgleich,Leistungsverbesserungen oder andere operative Leistungsverbesserungen verwenden möchte(jeder zusätzliche Server wird als „Knoten“ bezeichnet) und Verbindungen zu einem Knotenhergestellt werden, während der Server funktionsfähig ist, sind weitere Softwarelizenzen fürjeden Knoten zusätzlich zu dem Server erforderlich.

ii) Die Softwarelizenzen erlaubt einer unbegrenzten Anzahl von gleichzeitigen NFS-Clients ineinem Netzwerk oder in mehreren Netzwerken den Zugriff auf eine unbegrenzte Anzahl derfolgenden auf dem Server oder Knoten freigegebenen Windows-Ressourcen: lokale Laufwerke,lokale Verzeichnisse, Verzeichnisse auf den registrierten externen Festplatten, CD-ROMS, lokalangeschlossene Drucker und Netzwerkdruckerressourcen mit einer lokalenDruckerwarteschlange. Für zusätzliche Server oder Knoten, auf denen die Software installiertbzw. verwendet wird, muss eine gesonderte Softwarelizenz erworben werden.

iii) Der Lizenznehmer darf die Software von einem Server/Knoten auf einen anderen übertragen,wenn der Lizenznehmer jede Kopie der Software vom Server/Knoten entfernt, von dem dieSoftware übertragen werden soll.

F) OpenText Secure Server-Lizenzmodell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem OpenText Secure Server-Lizenzmodell lizenziert wird:a) Die Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Nutzung der nach dem

OpenText Secure Server-Lizenzmodell lizenzierten Software gelten, entsprechen denen, die für dienach dem Production Server-Lizenzmodell lizenzierte Software gelten, jedoch mit den folgendenAusnahmen:

i) Alle Verbindungen zu der Software auf dem Server, die von demselben Computer mitdenselben Anmeldereferenzen initiiert werden, gelten als eine Client-Verbindung („Client-Verbindung“). Bei Gewährung einer Softwarelizenz veröffentlicht OT eine alphanummerischeZeichenfolge („Aktivierungsschlüssel“), welche die maximale Anzahl der Client-Verbindungenangibt, die jederzeit gleichzeitig auf einem Server verwendet werden dürfen. JederAktivierungsschlüssel darf nur auf einem Server installiert werden. Die Anzahl der Client-Verbindungen, die zu einem bestimmten Zeitpunkt hergestellt werden dürfen, darf dieHöchstzahl der Client-Verbindungen nicht überschreiten, was sich nach der dem Lizenznehmereingeräumten Softwarelizenz und etwaigen weiteren eingeräumten Softwarelizenzen richtet.Für zusätzliche Client-Verbindungen oder zusätzliche Server, auf denen die Software installiertbzw. verwendet wird, muss eine gesonderte Softwarelizenz erworben werden.

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ii) Der Lizenznehmer darf die Software von einem Server auf einen anderen übertragen, wenn derLizenznehmer jede Kopie der Software vom Server entfernt, von dem die Software übertragenwerden soll.

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14) Transaktionen basierendes Lizenz Modell für Streamserve Produkte

A) Zeitlich unbefristetes Transaktionen Lizenz Modell für Streamserve. Die folgendenBestimmungen, Konditionen und Beschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach demZeitlich unbefristeten Transaktionen Lizenz Modell für Streamserve lizenziert wird:

a) Jedes Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software zur Bearbeitung einer Anzahl vonTransaktionen nutzen die nicht größer ist als die Anzahl der in der maßgeblichen Bestellunterlageoder in der Dokumentation angegebenen Anzahl von Transaktionen.

b) Die Software Lizenzen dürfen einer anderen Partei nicht zur Verfügung gestellt werden.c) Die Software darf ausschließlich auf Computern und/oder anderer IT Hardware des Lizenznehmers

geladen und angewendet werden.d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsabläufe des Lizenznehmers

verwendet werden.e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPU’s und/oder Programm

Instances geladen und ausgeführt werden.f) Die Dauer der Software Lizenz ist zeitlich unbefristet.g) Sollte die Nutzung der Software nach der maßgeblichen Bestellunterlage einer geografischen

Begrenzung unterliegen, darf die Software nur unter Einhaltung dieser Begrenzung genutztwerden.

B) Zeitlich befristetes Transaktionen Lizenz Modell. Die folgenden Bestimmungen, Konditionen undBeschränkungen gelten für die Nutzung von Software, die nach dem Befristeten Transaktionen LizenzModell für Streamserve lizenziert wird:

a) Jedes Kalenderjahr darf der Lizenznehmer die Software zur Bearbeitung einer Anzahl vonTransaktionen nutzen die nicht größer ist als die Anzahl der im entsprechenden Bestelldokumentoder in der Dokumentation angegebenen Anzahl von Transaktionen.

b) Die Software Lizenzen dürfen einer anderen Partei nicht zur Verfügung gestellt werden.c) Die Software darf ausschließlich auf Computern und/oder anderer IT Hardware des Lizenznehmers

geladen und angewendet werden.d) Die Software darf nur zur Unterstützung der internen Geschäftsabläufe des Lizenznehmers

verwendet werden.e) Die Software darf auf einer unbegrenzten Anzahl von Servern, CPU’s und/oder Programm

Instances geladen und ausgeführt werden.f) Die Dauer der Software Lizenz ist zeitlich beschränkt auf die in der maßgeblichen Bestellunterlage

oder Dokumentation angegebene Dauer.g) Sollte die Nutzung der Software nach der maßgeblichen Bestellunterlage einer geografischen

Begrenzung unterliegen, darf die Software nur unter Einhaltung dieser Begrenzung genutztwerden.

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15) Produktspezifische Nutzungsbeschränkungen und/oder -begrenzungen

Die folgenden produktspezifischen Nutzungsbeschränkungen und/oder -begrenzungen gelten nur fürbestimmte benannte Softwareprodukte und regeln die Nutzung solcher Softwareprodukte in Ergänzungder Bestimmungen, Konditionen und Beschränkungen, die für die Softwarelizenz gelten, und derBestimmungen des maßgeblichen Lizenzmodells in dieser Übersicht und im EULA. Bei Konflikten oderDifferenzen zwischen den Bestimmungen in diesem Abschnitt und anderen Bestimmungen in dieserLizenzmodellübersicht und dem EULA gelten die Bestimmungen in diesem Abschnitt, was den Konfliktoder die Differenz anbelangt.

G) Oracle SOA und Fusion Middleware Suite (Oracle® Service-Oriented Architecture (SOA)Suite)Wenn OT dem Lizenznehmer Softwarelizenzen für die SOA und Fusion Middleware Suite

(Oracle® Service-Oriented Architecture (SOA) Suite) von Oracle („Oracle-Software“) einräumt, giltneben den sonstigen Bestimmungen und Konditionen im maßgeblichen Lizenzmodell, in dermaßgeblichen Bestellung und Dokumentation sowie in diesem EULA, dass die Nutzung der Oracle-Software durch den Lizenznehmer im Rahmen besagter Softwarelizenz darauf begrenzt ist,Benutzer und Dokumente ausschließlich in Verbindung mit dem OT-Softwareprodukt „Open Text –Accounts Payable for Oracle“ ERP Suite zu verwalten.

H) Vignette Content Management 8.0, Vignette Dynamic Site Module 8.0, VignetteCollaboration 8.0, Vignette Community Services 8.0, Vignette CommunityApplications 8.0 und Vignette Portal 8.1 oder eine Nachfolgeversion dieserSoftwareprodukte

Die vorgenannten Softwareprodukte enthalten ein Open Text Common Search-Modul, daseine eingeschränkte Version von Open Text Content Server ist. Das Open Text CommonSearch-Modul wird ausschließlich dazu lizenziert, die den oben genanntenSoftwareprodukten zur Verfügung stehenden Inhalte über die Vignette APIs (oder dieVignette-Benutzeroberflächen), die in dieser Programmversion enthalten sind, zuindizieren und zu durchsuchen. Wenn der Lizenznehmer zuvor eine frühere Version einesoder mehrerer der vorgenannten Softwareprodukte lizenziert hat und wenn diese frühereVersion eine eingeschränkte Version von Autonomy IDOL™ Server („IDOL Server“)enthielt, bleiben die Lizenzbestimmungen für die eingeschränkte Version von IDOL Serverfür diese zuvor eingeräumten Lizenzen vollständig wirksam und gültig. Wenn derLizenznehmer außerdem zuvor Lizenzen für bestimmte Vignette-Programme erworbenhat, die die eingeschränkte Version von IDOL Server enthielten, dann gilt für die aktuellenund späteren Versionen der vorgenannten Softwareprodukte, die nach diesem EULAlizenziert werden, dass (i) nur die vorgenannten Softwareprodukte oder späterenVersionen gemäß diesem EULA verwendet werden dürfen und dass (ii) die vorgenanntenSoftwareprodukte nicht für den Zugriff auf IDOL Server, der in der früheren Lizenzenthalten war, verwendet werden dürfen.

I) Vignette Content Management-Programmea) Allgemeines – Ungeachtet anderslautender Bestimmungen im Vertrag gilt jede

Nutzung von Vignette Process Workflow Modeler zur Entwicklung oder Erstellungvon Workflows als Produktivnutzung.

b) Vignette Rich Media Manager Workgroup Edition – Der Kunde muss den Zugriffauf und die Nutzung von Vignette Rich Media Workgroup Edition auf dieGesamtanzahl der Nutzungsberechtigungen beschränken, auf die der Kunde fürVignette Content Management zugreifen und die er nutzen darf, keinesfalls jedoch

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dürfen Zugriff und Nutzung durch den Kunden von Vignette Rich MediaWorkgroup Edition die Anzahl von zehn (10) genannten Nutzern überschreiten.

c) Vignette Rich Media Manager Enterprise Edition – Der Kunde muss den Zugriff aufund die Nutzung von Vignette Rich Media Enterprise Edition auf die Gesamtanzahlder Nutzungsberechtigungen beschränken, auf die der Kunde für Vignette ContentManagement zugreifen bzw. die er nutzen darf.

J) Vignette Portal-ProgrammeUngeachtet eventueller anderslautender Bestimmungen im Vertrag gilt jede Nutzung vonVignette Builder zur Entwicklung oder Erstellung von Softwareanwendungen alsProduktivnutzung. Der Kunde darf keine Ephox EditLive!-Funktionalität, die ihm (mitVignette Portal) überlassen wird, nutzen.

K) Vignette Marketing-ProgrammeDer Kunde kann eine unbegrenzte Anzahl von Empfängern der mit Vignette Dialogerzeugten Inhalte haben, insofern diese Empfänger auf das Vignette Dialog-Programm,wie beispielsweise dessen Administrationskonsole oder andere Benutzeroberflächen,weder zugreifen noch dieses nutzen.

L) Vignette IDM-Programmea) Vignette IDM – Der Kunde darf dieses Programm installieren und nutzen, jedoch

nur auf einem Unix-basierten Server, außer der Kunde hat eine gesonderte Lizenzvom Lizenzgeber erworben, indem er die schriftliche Genehmigung desLizenzgebers einholt (die der Lizenzgeber nicht aus unangemessenen Gründenverweigern wird) und die dem Lizenzgeber entstandenen Drittkosten bezahlt.Wenn der Kunde Vignette IDM auf einem Unix-basierten Server verwendet, der aneine Oracle-Datenbank angebunden ist, erhält der Kunde unter denselbenBestimmungen und Bedingungen eine Lizenz zur Nutzung der ODBC-Treiber, dieder Lizenzgeber dem Kunden überlässt, mit der Bedingung, dass der Kunde dieNutzung solcher Treiber auf Vignette IDM beschränken muss.

b) Vignette IDM Storage Manager for Jukebox – Der Kunde darf dieses Programminstallieren und nutzen, jedoch nur auf einer (1) Installation (d. h. ein Server odereine Gruppe geclusterter Server, der/die nur eine Instanz dieses Programmsausführt), die nicht auf Solaris basiert, außer der Kunde hat eine gesonderteLizenz vom Lizenzgeber erworben, indem er die schriftliche Genehmigung desLizenzgebers einholt (die der Lizenzgeber nicht aus unangemessenen Gründenverweigern wird) und die dem Lizenzgeber entstandenen Drittkosten bezahlt.

c) Outside In Viewer Technology – Vignette IDM-Programme enthalten eineeingeschränkte Version von Oracles Outside In Viewer Technology. Oracle oderihr Lizenzgeber behält sämtliche Eigentums- und geistigen Schutzrechte an derOutside In Viewer Technology. Soweit gesetzlich zulässig, haftet Oracle nicht (a)für unmittelbare, mittelbare, beiläufig entstandene oder spezifische Schäden,Strafschadenersatz oder Folgeschäden und (b) für Schäden aus entgangenemGewinn oder Umsatz, aus Datenverlust oder eingeschränkter Verfügbarkeit vonDaten, die sich aus der Nutzung der Outside in Viewer Technology ergeben. Wennder Lizenzgeber die Aktivität des Kunden mit den Vignette IDM-Programmenüberprüft, kann der Lizenzgeber die Ergebnisse der Überprüfung an Oraclemelden. In Bezug auf die Outside In Viewer Technology gilt Oracle als einDrittbegünstigter des Vertrags. Der Vertrag schließt die Anwendung desEinheitlichen Gesetzes über computergestützte Transaktionen [Uniform ComputerInformation Transactions Act] aus.

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M) Vignette Community-Programmea) Jedes Vignette Community-Programm enthält eine eingeschränkte Version einer

(1) installierbaren Instanz von Vignette Collaboration, die ausschließlich dazulizenziert wird, um nutzergenerierte Inhalte (User Generated Content), die vondiesem Vignette Community-Programm erzeugt und unterstützt werden, zuspeichern, zu konfigurieren, zu verwalten und bereitzustellen.

b) Jedes Vignette Community-Programm enthält eine eingeschränkte Version einer(1) installierbaren Instanz von Vignette Portal („Portal-Instanz“), die für den Einsatzvon Portlet-Instanzen, die basierend auf den Portlets dieses Vignette Community-Programms erzeugt oder abgeleitet werden (und den vom Kunden erstelltenangepassten Portlet-Instanzen) lizenziert wird, jedoch ausschließlich, um Inhalteund Anwendungen, die von diesem Vignette Community-Programm erzeugt oderunterstützt werden, bereitzustellen. Ungeachtet etwaiger anderslautenderBestimmungen im Vertrag gilt jede Nutzung von Vignette Builder zur Entwicklungoder Erstellung von Softwareanwendungen als Produktivnutzung. Der Kunde darfkeine Ephox EditLive!-Funktionalität, die ihm (mit Vignette Portal) überlassen wird,nutzen.

c) Der Kunde weiß und bestätigt, dass er allein für alle Mitteilungen, Materialien,Informationen, Meinungen oder anderen Inhalte verantwortlich ist, die Benutzer,die mittels eines Vignette Community-Programms auf eine Kunden-Webseitezugreifen, veröffentlichen bzw. einstellen (gesamt „nutzergenerierte Inhalte“),einschließlich unter anderem für die Gesetzmäßigkeit, Zuverlässigkeit,Angemessenheit, Genauigkeit, Integrität, Eignung und Qualität dernutzergenerierten Inhalte. Der Lizenzgeber übernimmt für die nutzergeneriertenInhalte keine Verpflichtung oder Verantwortung.

N) Vignette Capture-ProgrammeEine Scanstation wird als Niedrig, Mittel, Hoch oder Ultra eingestuft, wenn entwederSpalte A oder Spalte B zutrifft. Bei Differenzen zwischen Spalte A und Spalte B ist SpalteB maßgeblich. Bei Spalte B gilt der höchste Scannertyp, insoweit ein Merkmal in dieserSpalte zutrifft. Die Parteien bestätigen und vereinbaren, dass Spalte B eine nichterschöpfende Auflistung von Merkmalen enthält, wobei der Lizenzgeber jedeMehrdeutigkeit nach seinem alleinigem Ermessen entscheidet.Scannertyp Spalte A - Maximale

GeschwindigkeitSpalte B - Bestimmte Eigenschaften

Niedrig < 50 ppm Simplex/Duplex; Graustufen, eventuellFarbe, ADF; max. Papiergröße 11x17PixTrans ISIS Level 1 & 2

Mittel 50-90 ppm Simplex/Duplex; Bildbearbeitung,Barcode, Endorser-Unterstützung,Buch/Mikrofilm, MDF, Farbe, Multi-Stream, PixTrans ISIS Level 3

Hoch >90 ppm Duplex/Endloszufuhr; Produktion,missionskritisch, Bildbearbeitung,Barcode, Imprinter, Multi-Stream usw.,PixTrans ISIS Level P

Ultra Nicht zutreffend Speziell für IBML ImageTrac-Scanner

O) Vignette Integration-Programmea) „Adapter“ ist eine vom Lizenzgeber (oder seinem Zulieferer) entwickelte

Komponente zur Ausführung einer oder mehrerer Integrationsaufgaben, die eineoder mehrere Softwareanwendungen mit der Runtime-Softwarekomponente vonVignette Business Integration Studio verbindet. „Verbindung“ ist genau eine (1)

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Verbindung zu einer Datenquelleninstanz, einer ERP-Anwendungssoftwarepaketinstanz oder eine Transaktionssysteminstanz, die voneinem Adapter hergestellt wird.

b) Für jede Adapterlizenz, die der Kunde vom Lizenzgeber erwirbt, darf der Kundenur eine (1) Verbindung über diesen Adapter entwickeln und einsetzen; jedochunter der Voraussetzung, dass der Kunde eine unbegrenzte Anzahl vonVerbindungen über die folgenden Adapter (die mit Vignette Business IntegrationStudio geliefert werden) entwickeln und einsetzen darf: Integration Tools; XML;COM Automation; Files; ODBC; EDI; LDAP; Enterprise Java Bean; Java Bean;JMS; JDBC; Orbix; Web; FTP Client; Legacy Access; VC; Web Services; VignetteAdapter for Unstructured Content, Microsoft MQ, IBM MQ, Artesia TEAMS, IBMContent Manager, Lotus Notes und Microsoft Exchange. In Abweichunganderslautender Bestimmungen darf der Kunde, selbst wenn mit VignetteBusiness Integration Studio (dem Kunden) andere Adapter (z. B. Vignette Adapterfor Microsoft Office) überlassen werden, diese anderen Adapter nicht verwenden,sofern der Kunde nicht eine eigene Lizenz dafür erworben hat.

c) „Vignette iWay-Adapter“ umfasst folgende Adapter: Vignette Adapter (iWay) forSAP ERP, Vignette Adapter (iWay) for PeopleSoft, Vignette Adapter (iWay) forSiebel, Vignette Adapter (iWay) for J.D. Edwards World, Vignette Adapter (iWay)for J.D. Edwards ERP8 und Vignette Adapter (iWay) for MQSeries Queues.Vignette iWay-Adapter werden von Information Builders, Inc. mit Firmensitz in TwoPenn Plaza, New York, New York 10121-2898 („IBI“) geliefert. Mit jeder VignetteiWay-Adapter-Lizenz, die der Kunde vom Lizenzgeber erwirbt, erhält der Kundevom Lizenzgeber eine Unterlizenz, um genau eine (1) Verbindung über diesenVignette iWay-Adapter zu installieren und zu verwenden, dies jedoch mit derMaßgabe, dass diese Installation und Nutzung: (a) speziell in Verbindung mitanderen Programmen stehen, die der Kunde vom Lizenzgeber ordnungsgemäßlizenziert hat und (b) auf eine Endnutzerumgebung beschränkt sind, die der Kundemit Adresse, Hersteller und CPU-Modellnummer (dem Lizenzgeber vor dieserInstallation und Nutzung schriftlich) bekannt geben muss. In Bezug auf dieVignette iWay-Adapter gilt IBI als ein Drittbegünstigter des Vertrags. Im gesetzlichzulässigen Umfang verzichtet der Kunde hiermit auf die Haftung von IBI fürSchäden jeglicher Art, ob unmittelbare, mittelbare Schäden, beiläufig entstandeneSchäden oder Folgeschäden, die sich aus der Verwendung der Vignette iWay-Adapter ergeben. Die Vignette iWay-Adapter werden von IBI „wie besehen“ ohnejedwede Mängelgewähr mit Ausnahme der folgenden Zusicherungenbereitgestellt: (a) die Vignette iWay-Adapter, die IBI dem Lizenzgeber überlässt,verletzen keine Rechte Dritter und (b) IBI besitzt zum Zeitpunkt der Überlassungan den Lizenzgeber sämtliche Rechte, die das Recht des Lizenzgeberssicherstellen, die Vignette iWay-Adapter zu erhalten, zu nutzen und dem Kundendafür eine Unterlizenz zu gewähren.

P) Connectivity-Produkte (einschließlich: Exceed, Secure Shell, Secure Terminal,Secure Server, HostExplorer NFS Client und NFS Maestro-Programme)

ZUSÄTZLICHE LIZENZBESTIMMUNGEN. Die folgenden zusätzlichenLizenzbestimmungen werden hiermit in den Vertrag aufgenommen und sindein fester Bestandteil des Vertrags:

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I. Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed XDK gelten diefolgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen:

Weitervertrieb von Komponenten des OpenText Exceed XDK.Jede Anwendung, die mit den Komponenten des XDK erstellt wird, kannvertrieben werden, solange die folgenden Voraussetzungen erfüllt sind:a) Die folgenden ausführbaren Dateien und Hilfedateien können mit einerAnwendung vertrieben werden, die mit dem X Development Kit erstellt wurde:LOCALCON.EXE und LOCALCON.HLP.b) Die folgenden ausführbaren Dateien und Ressourcendateien können miteiner Anwendung vertrieben werden, die mit dem X Development Kit unterNutzung der X-Eingabemethode erstellt wurde: KINPUT2.EXE,SJ3SERV.EXE, KINPUT2, SERVERRC, SJ3MAIN.DIC, VISUAL.DIC, SJHK,SJRC, SJRK, SJSB und SJZH.c) Die folgenden Ressourcendateien können mit einer Anwendung vertriebenwerden, die mit dem X Development Kit erstellt wurde: XERRORDB,XKEYSYMDB, LOCALE.DIR, LOCALE.ALIAS, COMPOSE.DIR und sämtlicheXLC_LOCALE-Dateien.d) Die folgenden Dynamik Link Libraries (DLLs) dürfen nicht mit einerAnwendung, die mit dem X Development Kit erstellt wurde, vertrieben werden:XM.DLL, HCLMRM.DLL, HCLMRM12.DLL, HCLMRM21.DLL, HCLXM.DLL,HCLXM12.DLL und HCLXM21.DLL. Alle anderen DLL-Dateien, die im XDevelopment Kit enthalten sind, dürfen mit einer Anwendung vertriebenwerden, ohne dass eine vorherige schriftliche Genehmigung erforderlich ist.e) Die folgenden statischen Bibliotheken/Importbibliotheken können mit einerAnwendung, die zum Vertrieb bestimmt ist, verknüpft werden: XLIB.LIB,HCLXMU.LIB, HCLXT.LIB, HCLXAW.LIB, HCLICE.LIB, HCLSM.LIB,HCLXI.LIB, HCLXTST.LIB, HCLXM.LIB, HCLXIERT.LIB, HCLSHM.LIB,MRMSTAT.LIB, HCLUIL.LIB, XMSTATIC.LIB, XMSTATXT.LIB, HUMXPM.LIBund HUMXRENDER.LIB. Die vorstehende Liste kann ohne Ankündigunggeändert werden.Wenn der Lizenznehmer abgeleitete Werke oder Komponenten des XDKvertreiben möchte, die XM.DLL, HCLMRM.DLL, HCLMRM12.DLL,HCLMRM21.DLL, HCLXM.DLL, HCLXM12.DLL und HCLXM21.DLL enthaltenoder eine oben nicht aufgeführte Komponente erfordern, muss sich derLizenznehmer vorab mit der Marketingabteilung von OPEN TEXT inVerbindung setzen und eine schriftliche Genehmigung einholen.

II. Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed 3D, OpenText ExceedXDK oder OpenText Exceed PowerSuite gelten die folgendenzusätzlichen Lizenzbestimmungen:

Der Inhalt von HCLGLX.DLL, HCLGLU.DLL, HCLGLUT.DLL, HCLAUX.DLL,HCLNURBS.DLL, LIBAUX.A, LIBGLU.A, LIBGLUT.A, LIBGLW.A, LIBGLX.A,LIBNURBS.A, GLWSTATI.LIB, HCLAUX.LIB, HCLGLU.LIB, HCLGLX.LIB,HCLGLUT.LIB und HCLNURBS.LIB unterliegt den Abschnitten 2, 3, 4, 7, 8, 10,12 und 13 der GLX Public License Version 1.0 (die „Lizenz“). DerLizenznehmer darf diese Dateien nur in Übereinstimmung mit diesenAbschnitten der Lizenz verwenden. Der Lizenznehmer kann eine Kopie derLizenz bei Silicon Graphics, Inc. erhalten unter: Legal Services, 2011 N.Shoreline Blvd., Mountain View, CA 94043 oder bei:www.sgi.com/software/opensource/glx/license.html. Die Software wird unterder Lizenz ohne jede Mängelgewähr vertrieben. ALLE GEWÄHRLEISTUNGENWERDEN AUSGESCHLOSSEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM

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JEGLICHER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN DERMARKTGÄNGIGKEIT, DER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECKODER DER FREIHEIT VON RECHTSMÄNGELN. Informationen zu dengeltenden sprachspezifischen Rechten und Beschränkungen sind in der Lizenzenthalten. Bei der ursprünglichen Software handelt es sich um den Quellcodezu GLX Version 1.2, veröffentlicht im Februar 1999. Der Entwickler derursprünglichen Software ist Silicon Graphics, Inc. Die von Silicon Graphics,Inc. erstellten Abschnitte der betreffenden Software unterliegen demUrheberrecht von Silicon Graphics, Inc. 1991-9. Alle Rechte vorbehalten.

III. Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed, OpenText ExceedPowerSuite, OpenText Exceed onDemand, OpenText Exceed Freedom,OpenText HostExplorer, OpenText NFS Client, OpenText Secure Shell,OpenText Secure Terminal oder OpenText Secure Server gelten diefolgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen:

Der Inhalt von HUMSSLEAY32.DLL, HUMLIBEAY32.DLL,HUMSSLEAY32F.DLL und HUMLIBEAY32F.DLL unterliegt der OpenSSL-Lizenz und der Original SSLeay-Lizenz:

OpenSSL-LizenzCopyright (c) 1998-2005 The OpenSSL Project. Alle Rechte vorbehalten.

Die Weiterverteilung und Verwendung als Quellcode und in binärer Form mitoder ohne Modifikation sind unter den folgenden Voraussetzungen gestattet:1. Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen obigerUrheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgendeHaftungsausschluss enthalten sein.2. Bei der Weiterverteilung in binärer Form müssen obigerUrheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgendeHaftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen im Lieferumfangenthaltenen Materialien enthalten sein.3. Sämtliches Werbematerial, in dem Funktionen oder die Nutzung derSoftware erwähnt werden, muss folgende Erklärung enthalten: „Dieses Produktenthält Software, die vom OpenSSL Project für den Einsatz im OpenSSLToolkit entwickelt wurde. (http://www.openssl.org/)“4. Die Namen „OpenSSL Toolkit“ und „OpenSSL Project“ dürfen ohne dievorherige schriftliche Genehmigung nicht in Empfehlungen oderWerbematerialien für aus dieser Software abgeleitete Produkte verwendetwerden. Um die schriftliche Genehmigung einzuholen, senden Sie bitte eine E-Mail an [email protected]. Produkte, die von dieser Software abgeleitet wurden, dürfen ohne dievorherige schriftliche Genehmigung vom OpenSSL Project weder als„OpenSSL“ bezeichnet werden noch darf „OpenSSL“ im Namen verwendetwerden.6. Weiterverteilungen in jeder Form müssen die folgende Erklärungenthalten: „Dieses Produkt enthält Software, die vom OpenSSL Project für denEinsatz im OpenSSL Toolkit entwickelt wurde (http://www.openssl.org/).“

DIESE SOFTWARE WIRD VOM OpenSSL PROJECT OHNEMÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND ALLE AUSDRÜCKLICHENODER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICHUNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DERMARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,

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SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DASOpenSSL PROJECT ODER DESSEN MITWIRKENDE FÜR UNMITTELBAREODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDER- ODERFOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILTUNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWARENODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST,ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG),UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OBAUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUSUNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODERSONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNGDIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEITEINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

Dieses Produkt enthält kryptografische Software, die von Eric Youngprogrammiert wurde ([email protected]). Dieses Produkt enthält Software,die von Tim Hudson ([email protected]) programmiert wurde.

Original SSLeay-LizenzCopyright (C) 1995-1998 Eric Young ([email protected]). Alle Rechtevorbehalten.

Dieses Paket ist eine SSL-Implementierung, die von Eric Young([email protected]) programmiert wurde. Die Implementierung wurde inÜbereinstimmung mit Netscapes SSL erstellt.Diese Bibliothek steht für die kommerzielle und die nicht kommerzielleVerwendung frei zur Verfügung, sofern die nachfolgenden Bedingungeneingehalten werden. Die folgenden Bedingungen gelten für alle in diesemPaket enthaltenen Codes, einschließlich des RC4-, RSA-, lhash-, DES-Codesetc., und nicht nur für den SSL-Code. Die in diesem Paket enthaltene SSL-Dokumentation unterliegt denselben Urheberrechten, jedoch ist Tim Hudson([email protected]) der Urheber.Das Urheberrecht hat weiterhin Eric Young, und aus diesem Grund dürfenkeine derartigen Hinweise auf das Urheberrecht im Code entfernt werden.Wenn dieses Paket in einem Produkt verwendet wird, muss Eric Young alsAutor der verwendeten Teile der Bibliothek erwähnt werden. Dies kann in Formeiner Textmeldung bei Programmstart oder als Notiz in der mit dem Paketmitgelieferten Dokumentation (online oder Text) erfolgen.Weiterverteilung und Verwendung als Quellcode und in binärer Form mit oderohne Modifikation sind unter den folgenden Voraussetzungen gestattet:1. Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen obigerUrheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der folgendeHaftungsausschluss enthalten sein.2. Bei der Weiterverteilung in binärer Form müssen obigerUrheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgendeHaftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen im Lieferumfangenthaltenen Materialien enthalten sein.3. Sämtliches Werbematerial, in dem Funktionen oder die Nutzung dieserSoftware erwähnt werden, muss folgenden Vermerk enthalten: „DiesesProdukt enthält Verschlüsselungssoftware, die von Eric Young([email protected]) programmiert wurde.“ Der Begriff „Verschlüsselung“ kannausgelassen werden, wenn die Routinen aus der verwendeten Bibliothek nichtim Zusammenhang mit einer Verschlüsselung stehen.

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4. Wenn Sie Windows-spezifischen Code (oder einen davon abgeleitetenCode) aus dem Anwendungsverzeichnis (Anwendungscode) aufnehmen,müssen Sie auch folgenden Hinweis aufnehmen: „Dieses Produkt enthältSoftware, die von Tim Hudson ([email protected]) programmiert wurde."

DIESE SOFTWARE WIRD VON ERIC YOUNG OHNE MÄNGELGEWÄHRBEREITGESTELLT, UND ALLE AUSDRÜCKLICHEN ODERSTILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICHUNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DERMARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DERVERFASSER ODER MITWIRKENDE FÜR UNMITTELBARE ODERMITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDENODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREMAUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST,ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG),UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OBAUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUSUNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODERSONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNGDIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEITEINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

Die Lizenz- und Distributionsbestimmungen für jede öffentlich verfügbareVersion oder abgeleitete Version dieses Codes dürfen nicht geändert werden.Das heißt, dieser Code darf nicht einfach kopiert und unter einer anderenDistributionslizenz weitergegeben werden [einschließlich der GNU PublicLicence].

IV. Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed, OpenText ExceedPowerSuite, OpenText HostExplorer, OpenText NFS Client, OpenTextSecure Shell oder Open Text Secure Terminal gelten die folgendenzusätzlichen Lizenzbestimmungen:

Diese Software wird Ihnen, dem LIZENZNEHMER, vom MassachusettsInstitute of Technology (M.I.T.) unter der folgenden Lizenz zur Verfügunggestellt. Indem Sie diese Software erhalten, verwenden und/oder kopieren,bestätigen Sie, dass Sie diese Bestimmungen und Bedingungen gelesen undverstanden haben und diese einhalten werden:

Hiermit wird Ihnen unentgeltlich die Erlaubnis erteilt, diese Software und diezugehörige Dokumentation uneingeschränkt zu nutzen, zu ändern und zuverbreiten, unter der Voraussetzung, dass Sie den folgendenUrheberrechtsvermerk und diese Erklärungen, einschließlich desHaftungsausschlusses, beachten und dass Sie diese in ALLE Kopien derSoftware und Dokumentation aufnehmen, auch in die für die interneVerwendung oder für die Verteilung erstellten Bearbeitungen:

Copyright 1992-2005 by the Massachusetts Institute of Technology. AlleRechte vorbehalten.

DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT,UND DAS M.I.T. GIBT KEINE ZUSICHERUNGEN ODER

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GEWÄHRLEISTUNGEN AUSDRÜCKLICHER ODER STILLSCHWEIGENDERNATUR. Beispielweise unter anderem: DAS M.I.T. GIBT KEINEZUSICHERUNGEN ODER GEWÄHRLEISTUNGEN DERHANDELSFÄHIGKEIT ODER EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECKODER DAFÜR, DASS DIE VERWENDUNG DER LIZENZIERTENSOFTWARE ODER DOKUMENTATION KEINE PATENTE,URHEBERRECHTE, MARKEN ODER ANDEREN RECHTE DRITTERVERLETZT.

Der Name des Massachusetts Institute of Technology oder M.I.T. darf NICHTin Werbematerialien oder Veröffentlichungen für die Verteilung der Softwareerscheinen. Das M.I.T. ist der Eigentümer der Urheberrechte an dieserSoftware und der dazugehörigen Dokumentation, und der BENUTZER stimmtzu, diese zu beachten.Project Athena, Athena, Athena MUSE, Discuss, Hesiod, Kerberos, Moira,OLC, X Window System und Zephyr sind Marken des Massachusetts Instituteof Technology (M.I.T.). Die kommerzielle Verwendung dieser Marken ist nurmit der vorherigen schriftlichen Genehmigung des M.I.T. gestattet.

V. Bei der Lizenzierung von OpenText Exceed oder OpenText ExceedPowerSuite gelten die folgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen:

Copyright (c) 1999-2000 The Apache Software Foundation. Alle Rechtevorbehalten.

Weiterverteilung und Verwendung als Quellcode und in binärer Form mit oderohne Modifikation sind unter den folgenden Voraussetzungen gestattet:1. Bei der Weiterverteilung des Quellcodes müssen obigerUrheberrechtsvermerk, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgendeHaftungsausschluss enthalten sein.2. Bei der Weiterverteilung in binärer Form müssen obigerUrheberrechtshinweis, diese Liste der Bedingungen und der nachfolgendeHaftungsausschluss in der Dokumentation und/oder anderen im Lieferumfangenthaltenen Materialien enthalten sein.3. In der Endnutzerdokumentation, die einer Weiterverteilung eventuellbeigefügt ist, muss folgenden Vermerk enthalten sein: „Dieses Produkt enthältSoftware, die von der Apache Software Foundation (http://www.apache.org/)entwickelt wurde." Dieser Vermerk kann alternativ auch in die Software selbstaufgenommen werden, insofern solche Drittvermerke üblicherweise dorterscheinen.4. Die Namen „Xerces“ und „Apache Software Foundation“ dürfen ohnedie vorherige schriftliche Genehmigung nicht in Empfehlungen oder Werbungfür von dieser Software abgeleitete Produkte verwendet werden. Um dieschriftliche Genehmigung einzuholen, senden Sie bitte eine E-Mail anapache\@apache.org.5. Produkte, die von dieser Software abgeleitet wurden, dürfen ohne dievorherige schriftliche Genehmigung der Apache Software Foundation wederals „Apache“ bezeichnet werden noch darf „Apache“ in ihren Namenerscheinen.

DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT,UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDEGEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTER ANDEREM DERSTILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEIT

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UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK, SINDAUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIE APACHESOFTWARE FOUNDATION ODER DESSEN MITWIRKENDE FÜRUNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDER-ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILTUNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWARENODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST,ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG),UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OBAUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUSUNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODERSONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNGDIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEITEINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

Diese Software besteht aus freiwilligen Beiträgen vieler Personen im Auftragder Apache Software Foundation und basiert ursprünglich auf SoftwareCopyright (c) 1999, International Business Machines, Inc., http://www.ibm.com.Weitere Informationen über die Apache Software Foundation finden Sie unter<http://www.apache.org/>.

VI. Bei der Lizenzierung von OpenText onDemand gelten diefolgenden zusätzlichen Lizenzbestimmungen:

OpenSSH Lizenz

Diese Datei ist Bestandteil der OpenSSH Software.

Die nachfolgenden Lizenzbestimmungen gelten für diese Software. Einleitend seizusammenfassend angemerkt, dass alle Softwarekomponenten unter einer BSD Lizenzoder unter einer Lizenz stehen, die weitergehendere Rechte einräumt.

OpenSSH enthält keinen GPL code.

1) Copyright © Tatu Ylonen <[email protected]>, Espoo, Finland. Alle Rechte vorbehalten.

Was mich betrifft kann der Code, den ich für diese Software geschrieben habe, frei füralle Zwecke genutzt werden. Alle von dieser Software abgeleiteten Versionen müssenklar als solche gekennzeichnet werden und wenn das abgeleitete Werk inkompatibel mitder Beschreibung des Protokolls in der RFC Datei ist, darf es nicht als „ssh“ oder„Secure Shell“ benannt werden.

[Tatu macht weitere Ausführungen]

Ich erteile keine Lizenzen im Hinblick auf irgendwelche Urheberrechte oder Patente, dievon Dritten gehalten werden, und die Software beinhaltet Teile, die nicht unter meinerdirekten Kontrolle stehen. Soweit ich weiß, wird jeglicher Source Code, der in derSoftware enthalen ist, in Übereinstimmung mit den einschlägigen Lizenzbestimmungengenutzt und kann ohne Einschränkung für alle Zwecke genutzt werden (die GNU Lizenzist die, die weitestgehenden Einschränkungen enthält); für weitergehende Details sieheunten.

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[Die obenstehende Bestimmung ist zur Zeit nicht von Bedeutung. Alle der nur unterEinschränkungen lizenzierten Softwarekomponenten sind aus OpenSSH entferntworden, das heißt

RSA ist nicht mehr in der OpenSSL library enthalten,IDEA ist nicht mehr enthalten, seine Nutzung wurde nicht fortgesetzt,DES ist jetzt eine externe Komponente der OpenSSL library,GMP wird nicht mehr verwendet, statt dessen wird BN code aus OpenSSL abgerufen,Zlib ist eine externe Komponente einer library,Das „make-ssh-known-hosts Skript“ ist nicht mehr enthalten,TSS wurde entfernt,MD5 ist jetzt eine externe Komponente der OpenSSL library,RC4 Unterstützung wurde durch ARC4 Unterstützung von OpenSSL ersetzt,Blowfish ist jetzt eine externe Komponente der OpenSSL library.

[Die Lizenz wird fortgesetzt]

Beachten Sie, dass jede Information und jeder kryptographische Algoryhtmus, der in derSoftware verwendet wird, im Internet, in Buchhandlungen, in wissenschaftlichenBibliotheken und in Patentämtern zu finden ist. Für weitergehende Information, siehe„http://www.cs.hut.fi/crypto“.

Die rechtlichen Bestimmungen, denen das Programm unterliegt, sind eine Kombinationall dieser Gestattungen und Einschränkungen. Nutzen Sie das Program nur auf eigeneVerantwortung. Sie sind für alle rechtlichen Konsequenzen selber verantwortlich. Ichstelle keine Behauptung dahingehend auf, dass der Besitz oder die Nutzung desProgramms in ihrem Land rechtlich zulässig ist und übernehme keinerlei Verantwortungan ihrer Stelle.

KEINE GEWÄHRLEISTUNG

DA DAS PROGRAM OHNE GEBÜHR LIZENZIERT WIRD, WIRD KEINEGEWÄHRLEISTUNG FÜR DAS PROGRAM ÜBERBOMMEN, SOWEIT DIES NACHDEN ANWENDBAREN GESETZEN MÖGLICH IST. ES SEI DENN, GEGENTEILIGESWIRD SCHRIFTLICH ZUGESAGT, STELLEN DIE INHABER DER URHEBERRECHTEUND/ODER ANDERE PARTEIEN DAS PROGRAM OHNE ÜBERNAHMEIRGENDEINER GEWÄHRLEISTUNG ZUR VERFÜGUNG, WEDER AUSDRÜCKLICHNOCH STILLSCHWEIGEND. DIES BEINHALTET, IST ABER NICHT BESCHRÄNKTAUF, DIE STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DER MARKTGÄNGIGKEITUND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK. DAS VOLLSTÄNDIGE RISIKO IMHINBLICK AUF QUALITÄT UND LEISTUNG DES PROGRAMS LIEGT BEI IHNEN.SOLLTE DAS PROGRAM FEHLER AUFWEISEN, HABEN SIE DIE KOSTEN ALLERNOTWENDIGEN SERVICELEISTUNGEN, REPARATUREN ODER KORREKTURENZU TRAGEN.

ES SEI DENN, ANDERES IST AUFGRUND EINSCHLÄGIGERRECHTSVORSCHRIFTEN ERFORDERLICH ODER SCHRIFTLICH VEREINBART, ISTWEDER EIN INHABER VON URHEBERRECHTEN NOCH IRGENDJEMAND, DER DASPROGRAM IM VORSTEHEND ZUGELASSENEN UMFANG ÄNDERT ODERWEITERVERTREIBT IHNEN GEGENÜBER FÜR IRGENDEINEN SCHADENVERANTWORTLICH. DIESER AUSSCHLUSS UMFASST GENERELLE, SPEZIELLE,MITTELBARE ODER UNMITTELBARE SCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODERDER UNMÖGLICHKEIT DER NUTZUNG DES PROGRAMMS ENTSTEHEN(EINSCHLIESSLICH, ABER NICHT BESCHRÄNKT AUF DATENVERLUST ODER

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FALSCHE ANZEIGE VON DATEN ODER VERLUSTE, DIE SIE ODER EINE DRITTEPARTEI ERLEIDEN ODER DAS NICHTZUSAMMENWIRKEN DES PROGRAMMS MITANDEREN PROGRAMMEN), SELBST WENN DER INHABER ODER EINE ANDEREPARTEI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN HINGEWIESEN WURDE.

2) Der „32-bit CRC compensation attack detector in deattack.c“ wurde bereitgesetlltvon CORE SDI S.A. unter einer BSD-style Lizenz.

Cryptographic attack detector for ssh – source codeCopyright © 1998 CORE SDI S.A. Buenos Aires, Argentina. Alle Rechte vorbehalten.Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung, sindgestattet, sofern dieser Copyright-Hinweis beibehalten wird.

DIESE SOFTWARE WIRD OHNE MÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UNDJEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGENSIND AUSGESCHLOSSEN. CORE SDI S.A. HAFTET UNTER KEINEN UMSTÄNDENFÜR IRGENDWELCHE DIREKTEN, INDIREKTEN, ZUFÄLLIGEN, SPEZIELLEN,EXEMPLARISCHEN ODER INDIREKTEN SCHÄDEN, DIE AUS DER NUTZUNG ODERDEM MISSBEAUCH DER SOFTWARE ENTSTEHEN.

Ariel Futoransky <[email protected]><http://www.core-sdi.com>

3) Ssh-keyscan wurde bereitgestellt von David Mazieres unter einer BSD-style Lizenz.

Copyright 1995, 1996 by David Mazieres <[email protected]>.Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung, sindgestattet, sofern der Autor und das OpenBSD Projekt durch unveränderte Nutzung desCopyright-Hinweises genannt werden.

4) Die Rijndael Implementierung von Vincent Rijmen, Antoon Bosselaers und PaulBarreto ist in der öffentlichen Nutzung und wird unter folgender Lizenz vertrieben:

@version 3.0 (Dezember 2000) Optimierter ANSI C code für den Rijndael Code (jetztAES)@Autor Vincent Rijmen <[email protected]>@Autor Antoon Bosselaers <[email protected]>@Autor Paulo Barreto <[email protected]>

Dieser Code wird hiermit unter öffentliche Nutzung gestellt.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN AUTOREN OHNE MÄNGELGEWÄHRBEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODERSTILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTERANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DERMARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIEAUTOREN ODER DEREN MITWIRKENDE FÜR UNMITTELBARE ODERMITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDENODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREMAUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST,ENTGANGENEN GEWINN ODER BETRIEBSUNTERBRECHUNG),UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UND DER HAFTUNGSTHEORIE, OB

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AUS VERTRAG, IM RAHMEN DER GEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUSUNERLAUBTER HANDLUNG (EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODERSONSTIGEM), DIE SICH IN IRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNGDIESER SOFTWARE ERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEITEINES SOLCHEN SCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

5) Eine Komponente des SSH Quellcodes steht unter einer 3-clause BSDLizenz der Universität von Kalifornien, da wir diese Bestandteile aus einemBerkely Code gewonnen haben.

Copyright © 1983, 1990, 1992, 1993, 1995 die Mitglieder des Verwatltungsratsder Universität von Kalifornien. Alle Rechte vorbehalten.

Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung,sind gestattet, sofern die folgenden Bestimmungen eingehalten werden:1. Beim Vertrieb des Quellcodes müssen der oben genannte Copyright-Hinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschlussbeibehalten werden.2. Beim Vertrieb des Binärcodes müssen der oben genannte Copyright-Hinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss inder Dokumentation und/oder in anderen Unterlagen, die beim Vertriebverwendet werden, beibehalten werden.3. Sollte beim Vertrieb auch eine Dokumentation für Endnutzer verwendetwerden, muss sie folgenden Hinweis enthalten: „Dieses Produkt beinhaltetSoftware, die von der Apache Software Foundation (http://www.apache.org/)entwickelt wurde.“ Alternativ kann dieser Hinweis auch an geeigneter Stelle inder Software selber enthalten sein, sollten dort solche Hinweise auf RechteDritter normalerweise enthalten sein. Die Bezeichnungen „Xerces“ und„Apache Software Foundation“ dürfen ohne vorherige schriftliche Zustimmungnicht verwendet werden, um Produkte, die von der Software abgeleitet wurden,zu bewerben oder deren Vertrieb zu unterstützen.

DIESE SOFTWARE WIRD VON DEN MITGLIEDERN DESVERWALTUNGSRATS UND DEN MITWIRKENDEN OHNEMÄNGELGEWÄHR BEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHEODER STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICHUNTER ANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DERMARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTEN DIEMITGLIEDER DES VERWALTUNGSRATS ODER DEREN MITWIRKENDEFÜR UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜR NEBEN-,SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜR STRAFSCHADENERSATZ(DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIE BESCHAFFUNG VONERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN, NUTZUNGSAUSFALL,DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODERBETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UNDDER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, IM RAHMEN DERGEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG(EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH INIRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWAREERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHENSCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

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6) Die restlichen Komponenten der Software werden unter einer Standard2-term BSD Lizenz mit den Inhabern der Urheberrechte bereitgestellt: DieSoftware besteht aus freiwilligen Beiträgen zahlreicher Personen, die für dieApache Software Foundation geleistet wurden. Ursprünglich stand die Softwareunter dem Copyright © 1999, International Business Machines, Inc,.http://www.ibm.com. Weitere Informationen zur Apache Software Foundationfinden Sie unter <http://www.apache.org/>.Markus FriedlTheo de RaadtNiels ProvosDug SongAaron CampbellDamien MillerKevin StevesDaniel KourilWesley GriffinPer AllanssonNils NordmanSimon Wilkinson

Vertrieb und Nutzung in Quell- und Binärform, mit oder ohne Modifizierung,sind gestattet, sofern die folgenden Bestimmungen eingehalten werden:4. Beim Vertrieb des Quellcodes müssen der oben genannte Copyright-Hinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschlussbeibehalten werden.5. Beim Vertrieb des Binärcodes müssen der oben genannte Copyright-Hinweis, die Liste der Bedingungen und der folgende Haftungsausschluss inder Dokumentation und/oder in anderen Unterlagen, die beim Vertriebverwendet werden, beibehalten werden.

DIESE SOFTWARE WIRD VOM AUTOR OHNE MÄNGELGEWÄHRBEREITGESTELLT, UND JEGLICHE AUSDRÜCKLICHE ODERSTILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNGEN, EINSCHLIESSLICH UNTERANDEREM DER STILLSCHWEIGENDEN GEWÄHRLEISTUNG DERMARKTGÄNGIGKEIT UND EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK,SIND AUSGESCHLOSSEN. UNTER KEINEN UMSTÄNDEN HAFTET DERAUTOR FÜR UNMITTELBARE ODER MITTELBARE SCHÄDEN, FÜRNEBEN-, SONDER- ODER FOLGESCHÄDEN ODER FÜRSTRAFSCHADENERSATZ (DIES GILT UNTER ANDEREM AUCH FÜR DIEBESCHAFFUNG VON ERSATZWAREN ODER -DIENSTLEISTUNGEN,NUTZUNGSAUSFALL, DATENVERLUST, ENTGANGENEN GEWINN ODERBETRIEBSUNTERBRECHUNG), UNABHÄNGIG VON DER URSACHE UNDDER HAFTUNGSTHEORIE, OB AUS VERTRAG, IM RAHMEN DERGEFÄHRDUNGSHAFTUNG ODER AUS UNERLAUBTER HANDLUNG(EINSCHLIESSLICH FAHRLÄSSIGKEIT ODER SONSTIGEM), DIE SICH INIRGENDEINER FORM AUS DER NUTZUNG DIESER SOFTWAREERGEBEN, SELBST WENN AUF DIE MÖGLICHKEIT EINES SOLCHENSCHADENS HINGEWIESEN WURDE.

------$OpenBSD: LICENCE,v 1.19 2004/08/30 09:18:08 markus Exp $