Ludwig-Maximilians-Universität München Mentoring … · für Ihre Bewerbung ... Arbeitsverträge...

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© Stephan Pflaum – Projektkoordinator Mentoring [email protected] 16.05.2013 Ludwig-Maximilians-Universität München – Mentoring-Programm Erste Hilfe für Ihre Bewerbung Wie Sie sich authentisch und erfolgreich bewerben!

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© Stephan Pflaum – Projektkoordinator Mentoring [email protected] 16.05.2013

Ludwig-Maximilians-Universität München – Mentoring-Programm

Erste Hilfe für Ihre Bewerbung Wie Sie sich authentisch und erfolgreich bewerben!

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Inhalt Sich authentisch und erfolgreich bewerben ........................................................................................... 2 Wie gehe ich am besten auf Jobsuche? .................................................................................................. 2

Wie lese ich eine Stellenanzeige und wie finde ich die passenden? ................................................... 2 Wie manage ich meine Bewerbungen am besten? ............................................................................. 3

Welche Jobbörsen sind die besten? ........................................................................................................ 3 Wie wecke ich mit meinem Anschreiben Interesse? .............................................................................. 3

Wie verfasse ich ein ansprechendes Anschreiben? ............................................................................ 3 Wie sieht ein typischer Aufbau aus? ................................................................................................... 4 Checkliste Anschreiben ....................................................................................................................... 5

Was unterscheidet einen Lebenslauf vom persönlichen Werdegang ..................................................... 6 Was macht einen guten Lebenslauf aus? ............................................................................................ 6 Wie gliedere ich den Werdegang? ...................................................................................................... 6 Checkliste Lebenslauf .......................................................................................................................... 7

Was muss ich beim Bewerbungsfoto beachten? .................................................................................. 11 Referenzen und Zeugnisse oder: Was gehört noch in die Bewerbungsmappe? .................................. 11

Eine vollständige Bewerbungsmappe enthält: .................................................................................. 11 Checkliste Arbeitszeugnis .................................................................................................................. 12

Eingeladen: Wie bereite ich mich auf ein Job-Interview vor? ............................................................... 13 Wie bereite ich mich am besten auf das Gespräch vor? ................................................................... 13 Wie läuft ein Bewerbungsgespräch ab? ............................................................................................ 13

Arbeitsverträge - Was muss man bei Verträgen beachten? ................................................................. 14 Checkliste für den Arbeitsvertrag ...................................................................................................... 14

Arbeitsrecht - Die wichtigsten Bestimmungen ..................................................................................... 15

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Sich authentisch und erfolgreich bewerben Kein Ratgeber, sondern ein Leitfaden, um Ihren eigenen Stil zu entwickeln. Mit diesem Leitfaden erhalten Sie das notwendige Rüstzeug, um perfekt auf Ihre nächste Bewerbung vorbereitet zu sein; sei es für ein Praktikum, eine Werkstudenten-Tätigkeit, eine unternehmensbegleitete Abschlussarbeit oder für den ersten Job nach dem Studium.

Wie gehe ich am besten auf Jobsuche? Es gibt viele verschiedene Wege, eine passende Stelle zu finden. Die klassischen Wege sind Anzeigen in Zeitungen und Stellenbörsen im Internet. Aber es gibt auch viele neue Wege wie Soziale Netzwerke, Kontakte, Messen, Firmenhomepages, Headhunting. Welcher Weg für Sie der beste Weg ist, entscheiden Sie.

Wie lese ich eine Stellenanzeige und wie finde ich die passenden?

Zunächst einmal, lassen Sie sich nicht von "großen Titeln" und vielen Anforderungen ab-schrecken. In einer Stellenanzeige beschreibt der Arbeitgeber seine/n Idealkandidate/in. Als Faustregel gilt, wenn Ihnen die Stellenanzeige und das Unternehmen gefallen und Sie in etwa die Hälfte aller Anforderungen erfüllen, bewerben Sie sich! Sie können im Anschreiben dann auf Ihre vorhandenen Erfahrungen und Kenntnisse hin-weisen und anmerken, dass und ggf. wie Sie sich die fehlenden Fähigkeiten im Rahmen der Einarbeitung und/oder einer Weiterbildung aneignen. Drucken Sie die Stellenanzeige aus und haken Sie darauf ab, was Sie an Anforderungen erfüllen und machen Sie sich Notizen, wie Sie mit fehlenden Kenntnissen umgehen werden. Unterstreichen Sie wichtige Signalwörter und geforderte Eigenschaften (z.B. selbstständige Arbeitsweise, wechselnde Einsatzorte, ...). Im Anschreiben können Sie (am besten dann mit Ihren eigenen Worten) direkt darauf eingehen. Eine Anzeige ist meist nach folgendem Schema aufgebaut: wir sind: Beschreibung und Bezeichnung des Unternehmens. wir suchen: Bezeichnung und Beschreibung der Position. wir fordern: Gesuchtes Bewerberprofil. wir bieten: Das bietet Ihnen das Unternehmen. wir wünschen: Welche Bewerbungsunterlagen sind gefordert. Lesen Sie diesen Bereich aufmerksam durch. In den meisten Fällen wird heute eine Online-Bewerbung gefordert. Senden Sie immer nur eine Datei (pdf max. 2,5 MB), die Anschreiben, Lebenslauf und Referenzen enthält! wir sind erreichbar: Ist in der Anzeige nicht explizit angegeben, wie Sie sich bewerben sollen, lesen Sie die Kontaktdaten durch. Ist z.B. eine E-Mail-Adresse angegeben, können Sie davon ausgehen, dass Sie sich online über diesen Weg bewerben können. Wird auf ein Jobportal verwiesen, nutzen Sie dieses unbedingt. Werden schriftliche Bewerbungen gefordert, entsprechen Sie dieser Bitte.

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Wie manage ich meine Bewerbungen am besten?

Speichern Sie alle geschickten Bewerbungen in einem Ordner und listen Sie Ihre Bewer-bungen/Kontakte mit Firmen auf, damit Sie den Überblick nicht verlieren wo und wann Sie sich beworben haben. Unterneh-men

Stellenbezeich-nung Ansprechpartner

beworben am

Bewerbungs-weg

Antwort am

Sta-tus

Na-me

Vorna-me

Tel.Nr.

Email

Gesprächsnoti-zen

Welche Jobbörsen sind die besten? Auch Jobbörsen gibt es viele. Einige wenige will ich Ihnen empfehlen: www.s-a.lmu.de/studierende/jobboerse: Unsere LMU-hauseigene Jobbörse. Hier haben Sie den Vorteil, dass die LMU-Absolvent/innen und Studierenden häufig gezielt angesprochen werden sollen. Zudem sind die Angebote ggf. regional und thematisch auf Sie zugeschnit-ten. http://www.academics.de/: Sehr umfassend und speziell auf die Bedürfnisse von Akademi-ker/innen zugeschnitten. www.jobboerse.arbeitsagentur.de: Nicht die schönste aber die größte Datenbank mit offe-nen Stellen. Sie können ein eigenes Suchprofil erstellen und speichern. www.meinestadt.de: Nach der Jobbörse die zweitgrößte Datenbank, regional zugeschnitten, die zum Teil auch Ergebnisse der Jobbörse einbindet. Sie können sich über Suchagenten regelmäßig informieren lassen, wenn neue Jobs, die zu Ihnen passen, eingestellt werden. www.renego.de: Eine sehr umfangreiche Meta-Jobsuchmaschine, einfach zu bedienen, die auf verschiedene Seiten, auch Unternehmensseiten zugreift.

Wie wecke ich mit meinem Anschreiben Interesse?

Wie verfasse ich ein ansprechendes Anschreiben?

Der Aufbau Ihres Anschreibens sollte der AIDA-Formel folgen: A-ttention: Der erste Eindruck sollte die Aufmerksamkeit des Lesers / des Personalers we-cken. Dazu gehört, dass das Anschreiben formal sauber, ordentlich und übersichtlich ge-staltet ist. Machen Sie erkennbare Absätze nach einem thematischen Block I-nterest: Die Aufmerksamkeit sollte in Interesse zum Lesen übergehen. Je nach Ge-schmack können Sie einige wichtige Signalwörter zur Beschreibung Ihrer Person, Ihrer Kenntnisse und relevanten Berufserfahrung auch hervorheben (z.B. fett formatieren). D-esire: Mit fortschreitendem Lesen soll beim Personaler der Wunsch erwachsen, Sie als interessante/n Kandidate/in zum Bewerbungsgespräch einzuladen. A-ction: Schließlich soll der Leser zur Tat schreiten und Sie zum Gespräch einladen. Das Bewerbungsschreiben ist etwas sehr persönliches, indem Sie Ihre Motivation und Ihre Fähigkeiten sowie Ihre Eignung für die ausgeschriebene Position bewerben.

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Wie sieht ein typischer Aufbau aus?

Anrede: Am besten ist es nach wie vor, Sie sprechen eine bestimmte Person im Unterneh-men mit Namen an. Sollten Sie im Ausnahmefall keinen festen Ansprechpartner im Unter-nehmen herausfinden, verwenden Sie die Formel "Sehr geehrte Damen und Herren," Einleitung: Wie wurden Sie auf die Stelle aufmerksam? Motivation: Was motivierte Sie, sich auf diese Stelle in diesem Unternehmen zu bewerben? Fachliche Kompetenzen: Welche fachlichen Kenntnisse und beruflich relevante Erfahrun-gen bringen Sie mit? Wie und wo decken sich diese mit den Anforderungen des Unterneh-mens? Welchen Mehrwert hat das Unternehmen von Ihnen als Mitarbeiter zu erwarten? WICHTIG: Konzentrieren Sie sich auf mit Blick auf die Stellenausschreibung Relevantes; erzählen Sie nicht Ihren Lebenslauf nach! Persönliche / soziale Kompetenzen: Welche persönlichen Eigenschaften unterstreichen Ihre Fachkenntnis und Erfahrung? Abrundung: z.B.: "Sie gewinnen mit mir einen ... Mitarbeiter.", oder: "Mit meinen Fähigkei-ten werde ich Ihr Team mit Sicherheit gut ergänzen." Eintrittstermin und Gehaltswunsch: Nennen Sie immer Ihren frühest möglichen Eintritts-termin. Schreiben Sie nicht ab sofort, sondern geben Sie ein Datum (4 Wochen +) zum Mo-natsanfang an. Die Frage nach dem Gehalt ist eine sog. "Gretchenfrage". Ich selbst würde das Wunschgehalt nur angeben, wenn explizit danach gefragt wird. Schluss-Formulierung: Freude auf Einladung zu einem persönlichen Vorstellungsge-spräch.

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Checkliste Anschreiben

Das Layout ist stimmig zum Lebenslauf. Auch in das Anschreiben gehören die vollstän-digen Kontaktdaten: - Anschrift - Telefon- und Handynummer - Private Email-Adresse

Stimmt die Firmenanschrift mit der Anzeige überein? - Firma mit Rechtsform des Unternehmens - Abteilung - Ansprechpartner/in (heute ohne die Anrede „Herr / Frau“, nur den Namen nennen)

Ist das Datum aktuell und stimmt mit dem im Lebenslauf überein? - Ort, den 01.01.1900 ist veraltet - Heutige Form: Ort, 01.01.1900

In der Betreffzeile - Kein „betrifft“ oder ähnliches schreiben - Die Stellenbezeichnung exakt benennen - ggf. eine Referenznummer und/oder die Quelle der Anzeige angeben

Verweis - Falls Sie vorab Kontakt mit dem Unternehmen hatten, beziehen Sie sich in der Einlei-tung auf diesen direkten Kontakt namentlich

Anrede - Sprechen Sie den in der Adresse genannten Ansprechpartner an. - Ist der Name korrekt geschrieben?

Anforderungen - Nehmen Sie in Ihrem Anschreiben Bezug auf die Anforderungen der Stelle?

Erfahrungen - Nennen Sie Ihre für die Stelle relevante Berufserfahrung?

Ist Ihr Anschreiben frei von Problemschilderungen (z.B. mit dem letzten Arbeitgeber)?

Nennen Sie Beispiele für ihre erfolgreiche Arbeit?

Ist Ihr Anschreiben auch für Fachfremde (Personaler) verständlich? - Verwenden Sie keine Abkürzungen

Nennen Sie Gehaltswunsch (falls gefordert) und Ihren Eintrittstermin?

Deckt sich Ihr Schreiben gut mit dem Profil der Stelleanzeige?

Ist Ihr Anschreiben unterschrieben? - Unter der Unterschrift wird der Name nicht noch einmal maschinell wiederholt!

Haben Sie eine dritte Person das Anschreiben Korrektur lesen lassen?

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Was unterscheidet einen Lebenslauf vom persönlichen Werdegang

Was macht einen guten Lebenslauf aus?

Damit Sie einen guten Lebenslauf erstellen können, sollten Sie wissen, wie ein Personaler Ihren CV liest. Zeitanalyse: Der Lebenslauf wird nach Lücken und auf unpassende Zeitangaben hin analy-siert. Positionsanalyse: Es wird nachvollzogen, ob es einen roten Faden in Ihrer beruflichen Entwicklung gibt, (z.B. Schule --> Ausbildung --> erste berufliche Tätigkeit --> entspre-chendes Studium --> entsprechende Praktika und/oder Nebentätigkeiten) Auf die Frage, ob der Lebenslauf eher klassisch oder innovativ aussehen soll; gibt es keine eindeutige Antwort, da es immer auch auf die Position ankommt, auf die Sie sich bewerben. Bei einer Bank im Controlling werden Sie mit einem klassischen Layout wohl mehr punkten als mit einem ausgefallenen. Bei einer Marketing-Agentur kann dies auch schon wieder anders aussehen. Im Zweifel aber gilt: KLASSISCH!

Wie gliedere ich den Werdegang?

Zwei Prinzipien sind hier wichtig

- Aktuelles zuerst, gefolgt vom Vergangenen: Beginnen Sie in der Gegenwart und ar-beiten Sie sich in die Vergangenheit zurück.

- Vom Wichtigsten, zum Wichtigeren, zum Wichtigen: Unwichtiges raus! Welches Prinzip das Leitprinzip ist, kommt auf die Stellenausschreibung an. Eine mögliche Gliederung wäre bei berufserfahrenen Akademiker/innen:

- Beruflicher Werdegang - Berufliche Fort- und Weiterbildung - Akademischer Werdegang - Ggf. Berufsausbildung - Schulischer Werdegang - EDV- und Sprachkenntnisse - Ehrenamtliches Engagement - (Hobbies sind meines Erachtens nicht mehr zeitgemäß für den Lebenslauf)

Bei frisch gebackenen Absolvent/innen mit weniger Berufserfahrung könnte der Akademi-sche Werdegang, gefolgt von den Praktika am Anfang stehen. Der Lebenslauf sollte maximal zwei Seiten lang sein, wenn ohne Deckblatt gestaltet. Mit Deckblatt können es drei Seiten sein. Nutzen Sie das Deckblatt ggf., um in wenigen Stich-punkten unter Ihrem Foto aufzulisten, wer Sie sind, was Sie zu bieten haben und was Sie mit Ihrer Bewerbung suchen.

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Checkliste Lebenslauf

Welchen ersten Eindruck hinterlässt Ihr Lebenslauf? Lassen Sie einen Bekannten einen ers-ten Blick auf Ihren Lebenslauf werfen. Welchen Eindruck hat er nach 5 Sekunden durchblät-tern?

Sind alle Kontaktdaten enthalten: - Vollständiger Name - Anschrift - Telefon (Festnetz und Mobil, da Personale häufig Sie da anrufen, wo Sie tagsüber am ehes-ten erreichbar sind, auf Ihrem Handy) - Private (!) Email-Adresse ( Bitte achten Sie darauf, dass Sie eine seriöse Email-Adresse ver-wenden, aus der Ihr Name ersichtlich ist, keine Nicknames!) Am besten legen Sie sich einen Account ausschließlich für Bewerbungen an.

Haben Sie an alle persönlichen Daten gedacht: - Geburtsdatum - Geburtsort - Nationalität, ggf. Angaben zur Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis - Familienstand - Kinder Familienstand und Kinder sind nicht mehr verpflichtend anzugeben aber noch weit verbreitet. Wenn Sie jüngere Kinder haben, machen Sie eine kurze Angabe über deren Versorgung, so dass ersichtlich wird, dass Sie im Job weitgehend flexibel sind.

Ist die Gliederung Ihres Lebenslaufes stimmig? Empfehlung zur Gliederung 1. Die aktuellsten Ereignisse zuerst. Arbeiten Sie sich von der Gegenwart in die Vergangen-heit zurück. Hintergrund ist, dass den Personaler als erstes interessiert, was Sie zuletzt ge-macht haben. 2. Ich empfehle Ihnen daher folgenden Aufbau: 1) Beruflicher Werdegang - Alle (!) Stellen und Praktika, die mit Blick auf Ihr berufliches Ziel interessant sind - Ferien- und Gelegenheitsjob nur diejenigen, die aus Ihrer Sicht für Ihr Ziel relevant und für den Arbeitgeber von Interesse sind - Nach Möglichkeiten die Zeitangaben zur Beschäftigung monatsgenau - Die Angaben zu vorherigen Arbeitsstellen immer einheitlich aufgebaut, z.B.: 01.2005 – 05.2008 Müller, Meier-Schmidt Maschinenbau GmbH, München Assistentin Marketing-Management

o Unterstützung bei allen Vertriebsaktivitäten o Auf- und Ausbau der unternehmensweiten Kundendatenbank o Persönliche Assistenz des Abteilungsleiters o Sehr schön machen sich bei den Stichpunkten Sonder- und Projektaufgaben,

die Sie übernommen haben. Wenn Sie Erfolge erzielt haben (z.B. Gewinnung eines neuen Großkunden), nehmen Sie dies hier auf. Wenn Sie lange in einer Firma in mehreren Bereichen tätig waren, teilen Sie diese Phasen in mehrere Abschnitte auf:

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01.2001 – 05.2010 Müller, Meier-Schmidt Maschinenbau GmbH, München 2001 – 2004 Assistentin Marketing-Management

- Unterstützung bei allen Vertriebsaktivitäten - Auf- und Ausbau der unternehmensweiten Kundendatenbank - Persönliche Assistenz des Abteilungsleiters

2004 – 2006 stv. Teamleiterin Marketing-Management - Fachliche Leitung des Marketing-Teams - mit 4 MitarbeiterInnen

2006 – 2010 Key Account Managerin Marketing „Prime Segment“ - Aufbau eines neuen Kundensegments - im Premiumbereich - Neugewinnung von 15 Großkunden

2) Akademischer Werdegang Name und Art der Hochschule, Ort, angestrebter oder erreichter Abschluss, z.B.: 04.2009 – 05.2012 Ludwig-Maximilians-Universität München

Kommunikationswissenschaften B.A. - Schwerpunkt 1: Unternehmenskommunikation - Schwerpunkt 2: Wirtschaftspsychologie

Sie können hier zeitlich gliedern oder Sie wählen die Reihenfolge vom höchsten erreichten Studienabschluss hin zum niedrigsten. 3) Berufsausbildung Daten zur Ausbildung können an mehreren Stellen im Lebenslauf auftauchen: Im beruflichen Werdegang (z.B. wenn Sie nach der Ausbildung im gleichen Betrieb weitergearbeitet haben, fangen Sie den Zeitraum mit der Ausbildung an.), in diesem Bereich und schließlich mit der Berufsschule unter „Schulausbildung“. 09.1999 – 04.2002 Schmidtchen AG, Ismaning

Ausbildung zum Industriekaufmann 4) Fort- und Weiterbildungen Geben Sie immer an, wo Sie die Fort- und Weiterbildung gemacht haben und ggf. welches Zertifikat Sie erworben haben. Das Zertifikat selbst gehört zu den Zeugnissen in die Bewer-bungsmappe. Wenn Sie sehr viele Fort- und Weiterbildungen absolviert haben, nennen Sie die aktuellsten im Einzelnen. Für die weiter zurückliegenden bilden Sie Gruppen. 12.2010 SAP Academy Zertifizierter Anwender (Foundation Level) 2005 – 2010 verschiedene Seminare im Bereich Kundenservice und Vertrieb 5) Schulausbildung Bei der Schulausbildung ist nur der letzte, höchste erreichte Abschluss zu nennen. Grund-schulzeiten gehören nicht in den Lebenslauf. Haben Sie z.B. nach dem Abitur eine Berufsausbildung abgeschlossen, kommt die Berufs-schulzeit zum Abitur hinzu. 1999 – 2002 Staatliche Berufsschule, Ismaning Ausbildung zum Industriekaufmann 1990 – 1999 Markgräfin-Wilhelmine-Gymnasium, Bayreuth Allgemeine Hochschul-reife 6) EDV- und Sprachkenntnisse

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Bei EDV-, Sprach- und anderen Kenntnissen geben Sie immer an, wie gut Sie den angegebe-nen Bereich beherrschen. Bei den Sprachen gibt es neben Grundkenntnisse bis sehr gute Kenntnisse auch die internati-onale Einstufung nach Sprachleveln A1 (Grundkenntnisse) bis C2 (nahe an Muttersprache) Haben Sie ein Zertifikat (z.B. TOEFL) erworben geben Sie dies auch hier an. Deutsch Muttersprache Englisch verhandlungssicher in Wort und Schrift (TOEFL 1000 Punkte) Französisch gut in Wort und Schrift Microsoft Office sehr gute Anwenderkenntnisse (Word, Excel, Powerpoint, Outlook, Access) SAP / SAP-HR zertifizierter Anwender 7) Ehrenamtliches Engagement Wenn Sie ehrenamtlich tätig sind, nehmen Sie dies auf jeden Fall in Ihren Lebenslauf mit auf. Das macht einen sehr guten Eindruck von Ihrer Person. 2003 – 2004 Klinikum Fränkische Schweiz, Ebermannstadt

Freiwilliges Soziales Jahr als Pflegehelfer seit 1999 1. FC Nürnberg, Nürnberg Betreuer der C-Jugendmannschaft 8) Weitere Interessen Der Begriff „Hobbies“ ist für den Lebenslauf kein guter Begriff. Seien Sie sparsam mit den nebenberuflichen Interessen; irgendwann stellt sich die Frage, wie viel Zeit Sie noch neben Ihren Freizeitaktivitäten für den Beruf haben. Nennen Sie keine „Risikosportarten“ (z.B. Snowboarden) oder „ungewöhnliche“ Hobbies, die auf einen negativen Einfluss auf Ihre Arbeit schließen lassen. Eine Ausnahme wäre z.B., wenn Sie sich bei einer Eventagentur bewerben und Ihre exotischen Hobbies zum gesuchten Typ passen.

Zeitangaben Die Zeitangaben (mit Ausnahme der Schuljahre oder bei den gebündelten Fort- und Weiter-bildungen) sind in der Regel monatsgenau anzugeben.

Lücken Achten Sie darauf, dass es keine zeitlichen Lücken gibt. Zum Umgang mit Lücken im beruflichen Werdegang: Lücken kleiner 3 Monate bedürfen keiner Rechtfertigung und können offen gelassen werden. Lücken größer 3 Monate (z.B. Phasen der Arbeitslosigkeit) können mit Fort- und Weiterbil-dungen kaschiert werden. In diesem Fall zieht man den Punkt Fort- und Weiterbildung in den beruflichen Werdegang hinein. Da die meisten von Ihnen am Anfang Ihrer Karriere stehen, müssen Sie aller Voraussicht nach erst mal keine Lücken schließen. Die Zeiten zwischen Praktika und Nebenjobs während des Studiums sind natürlich keine Lücken. Wenn Sie Zweifel haben, nehmen Sie Kontakt mit mir auf ([email protected]); in einem persönlichen Gespräch können wir Ihren Lebenslauf gemeinsam optimieren, so dass die Lü-

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cken adäquat geschlossen sind. ABER: Bleiben Sie bei der Wahrheit! Falsche Angaben im Lebenslauf kommen einer Dokumentenfälschung gleich und führen beim Aufkommen in den meisten Fällen zur Kündigung!

Abkürzungen Vermeiden Sie Abkürzungen mit Ausnahme von Wörtern wie z.B. oder u.a. Firmennamen (z.B. BMW) werden immer ausgeschrieben (Bayerische Motorenwerke AG)

Datum und Unterschrift Ist Ihr Lebenslauf unterschrieben und mit einem aktuellen Datum (!) versehen? Das Datum sollte mit dem im Anschreiben übereinstimmen (!).

Typische Gestaltungsformen für den Lebenslauf: Ihr Lebenslauf sollte nicht länger als zwei, bei einem CV mit Deckblatt nicht länger als drei Seiten sein! Nachfolgend finden Sie zwei Möglichkeiten der Gestaltung. Wichtig ist, dass bei der Ausge-staltung im Detail IHRE(!) Persönlichkeit zum Ausdruck kommt. Wenn es sinnvoll erscheint können Sie Ausrichtungen, Überschriften und Reihenfolgen natürlich an Ihre Bedürfnisse anpassen. Zur Wahl der Schriftarten: Nehmen Sie eine (!) Schriftart ohne Serifen (Arial, Tahoma, Calibri o.ä.), diese lesen sich am Bildschirm bei Online-Bewerbungen deutlich besser. Verwenden Sie max. 3 verschiedene Schriftgrößen.

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Was muss ich beim Bewerbungsfoto beachten?

Verwenden Sie ein aktuelles Foto.

Lassen Sie die Fotos von einem Profi machen (keine Pass- oder Automatenfotos!).

Treten Sie klassisch auf (Anzug, einfarbiges Hemd, dezente Krawatte; je nach

Position, auf die Sie sich bewerben, geht es auch ohne Krawatte; im Zweifel immer die klassische / konservative Variante wählen).

Keine Fotos mit seltsamen Posen oder Gesten, klassisch eben!

Lächeln Sie auf dem Foto!

Männer: rasiert und gut frisiert.

Frauen: dezentes Make-up, dezenter Schmuck.

Maße: mindestens 3cm x 6cm, ob Hochkant oder Querformat ist Geschmacksache.

Lassen Sie sich Abzüge und Dateien der Fotos geben.

Referenzen und Zeugnisse oder: Was gehört noch in die Bewer-bungsmappe?

Eine vollständige Bewerbungsmappe enthält:

Anschreiben (max. 1 Seite)

Tabellarischer Lebenslauf (max. 2, bei Deckblatt max. 3 Seiten)

Zeugnisse und Referenzen (ggf. bei vielen Zeugnissen ein Blatt mit einer Übersicht der Referenzen)

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entweder thematische Gliederung (empfohlen): vom wichtigsten zum weniger wichti-gen oder zeitliche Gliederung analog dem Lebenslauf

letzte Arbeits- / Praktikumszeugnisse

Akademische Zeugnisse

Fort- und Weiterbildungen

Berufsausbildung

Schulzeugnis (nur das des höchsten erzielten Abschlusses, in späteren Phasen des Berufslebens werden die Schulzeugnisse - außer sie werden explizit gefordert - weg-gelassen)

Checkliste Arbeitszeugnis

Überschrift – z.B. Arbeitszeugnis oder Zeugnis

Einleitung - Angaben zur Person - Beruf - Beschäftigungsdauer

Positions- und Aufgabenbeschreibung - Chronologisch

Leistungsbeurteilung - Fachliche Kompetenzen - Persönliche Kompetenzen - Besondere Leistungen (z.B. Projekte) - Fachwissen - Fort- und Weiterbildung

Zusammenfassende Beurteilung der Leistung

Verhaltensbeurteilung - Vorgesetzte - Kollegen - Kunden

Zusammenfassende Beurteilung des Verhaltens

Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses - Auf eigenen Wunsch – Sie haben gekündigt (beste Variante!) - Trennen wir uns – Sie wurden gekündigt - In bestem gegenseitigen Einvernehmen – Sie haben einen Aufhebungsvertrag ge-schlossen

Dankes- und Bedauernsformel

Wünsche für die private und berufliche Zukunft

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Ausstellungsort

Datum (Datum des tatsächlichen Endes des Arbeitsverhältnisses, keine krummen Daten!)

Unterschriften (je höher der Rang des Unterschreibenden, umso besser!)

Eingeladen: Wie bereite ich mich auf ein Job-Interview vor?

Wie bereite ich mich am besten auf das Gespräch vor?

Lesen Sie erneut die Anzeige, Ihr Anschreiben und Ihren Lebenslauf. Nehmen Sie

eine Kopie Ihrer Unterlagen mit in den Termin.

Üben Sie mit einem Bekannten typische Gesprächssituationen, mit Blick auf Fragen, wie "Erzählen Sie uns etwas über sich?", "Warum haben Sie sich auf die Stelle be-worben", ...

Wichtig ist, dass Sie in wenigen Worten ein gutes Bild von Ihrem bisherigen Werde-gang schildern können.

Recherchieren Sie im Internet über das Unternehmen: Welche Standorte hat es, wie

viele MitarbeiterInnen, was für Projekte gibt es derzeit, ...

Überlegen sich nach dieser Recherche Fragen, die Sie Ihrem Interviewpartner stel-len wollen; die Frage des Personalers "Haben Sie noch Fragen an uns?" sollte nie-mals unbeantwortet im Raum stehen bleiben.

Suchen Sie sich frühzeitig einen geeigneten Anfahrtsweg aus, so dass Sie bequem

mind. eine halbe Stunde vorher ankommen. Am besten fahren Sie die Strecke in den Tagen vorher ab. Unpünktlichkeit beim Gespräch ist der denkbar schlechteste Ein-druck, den Sie hinterlassen können.

Nehmen Sie etwas zum Schreiben mit und machen Sie sich während des Gesprächs

Notizen.

Wie läuft ein Bewerbungsgespräch ab?

1. Begrüßung und Vorstellung der Anwesenden 2. Vorstellung des Unternehmens 3. Frage nach Ihren Motiven und Ihren Erwartungen 4. Frage nach Ihrem bisherigen Werdegang 5. Frage nach Ihrem persönlichen Hintergrund 6. Abfrage der beruflichen Kompetenz und Eignung 7. Informationen für den Bewerber zur Stelle 8. Konditionen 9. Fragen des Bewerbers 10. Abschluss und Verabschiedung

Nicht alle Fragen sind in einem Bewerbungsgespräch erlaubt. Anbei finden Sie Informatio-nen dazu.

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Tipp nach dem Gespräch: Schicken Sie nach dem Bewerbungsgespräch eine E-Mail an Ihre Ansprechpartner, wo Sie sich für das Gespräch bedanken und gerne weitere Schritte im Bewerbungsprozess begrüßen. Das hinterlässt einen guten Eindruck und Sie zeigen, dass Sie weiterhin Interesse haben.

Arbeitsverträge - Was muss man bei Verträgen beachten?

Checkliste für den Arbeitsvertrag

Ein Arbeitsvertrag (siehe u.a. auch §611 ff BGB) kann auch mündlich geschlossen werden. Spätestens einen Monat nach Beginn des Arbeitsverhältnisses jedoch sind nach §2 NachwG die wesentlichen Inhalte schriftliche festzuhalten.

der Name und die Anschrift der Vertragsparteien

der Zeitpunkt des Beginns des Arbeitsverhältnisses

bei befristeten Arbeitsverhältnissen (siehe auch §14ff TzBfG): die vorhersehbare Dauer des Arbeitsverhältnisses

der Arbeitsort oder, falls der Arbeitnehmer nicht nur an einem bestimmten Arbeits-ort tätig sein soll, ein Hinweis darauf, dass der Arbeitnehmer an verschiedenen Or-ten beschäftigt werden kann

eine kurze Charakterisierung oder Beschreibung der vom Arbeitnehmer zu leisten-den Tätigkeit

die Zusammensetzung und die Höhe des Arbeitsentgelts einschließlich der Zuschlä-ge, der Zulagen, Prämien und Sonderzahlungen sowie anderer Bestandteile des Ar-beitsentgelts und deren Fälligkeit (ggf. Verweis auf Tarifvertrag oder Betriebsverein-barungen)

die vereinbarte Arbeitszeit (siehe auch § 3ff ArbZg)

die Dauer des jährlichen Erholungsurlaubs (mindestens 24 Werktage nach §3 BUrlG)

die Fristen für die Kündigung des Arbeitsverhältnisses (zu den gesetzlichen Mindest-regelungen siehe §622 BGB)

ein in allgemeiner Form gehaltener Hinweis auf die Tarifverträge, Betriebs- oder Dienstvereinbarungen, die auf das Arbeitsverhältnis anzuwenden sind

Für jeden Arbeitsvertrag gelten das Günstigkeits- und Unabdingbarkeitsprinzip: Günstigkeit: der Arbeitsvertrag muss mindestens den gesetzlichen, tariflichen und betrieblich vereinbarten entsprechen. Eine Schlechterstellung des Mitarbeiters entgegen diesen Regelungen ist nicht möglich. Unabdingbarkeit: Auch freiwillig darf / kann der Mitarbeiter auf entsprechende Re-gelungen zu seinen Gunsten nicht verzichten. Achtung: tarifliche Regelungen gelten grundsätzlich nur für Mitglieder der Tarifpar-teien, also für Mitglieder der Arbeitgeberverbände und der Gewerkschaften.

Bei Berufsausbildungen sind ggf. die spezielleren Gesetze u.a. des BBiG zu beach-ten.

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Arbeitsrecht - Die wichtigsten Bestimmungen Hier werden wesentliche Regelungen im Rahmen eines Merkblatts wiedergegeben. Es han-delt sich um keine Rechtsberatung; im Zweifelsfall oder bei Problemen wenden Sie sich an einen Anwalt bzw. an einen Fachanwalt für Arbeitsrecht. http://rak-muenchen.de/

Individuelles AR (I-AR)

- Arbeitsvertrag(srecht) - Arbeitsschutzrecht - Arbeitsgerichtsbarkeit für das individuelle AR - Das IAR regelt die Einzelbeziehungen von Arbeitneh-

mer/innen und Arbeitgeber/innen.

Rechtsquellen des IAR

- Arbeitsvertrag - BGB §§611 – 630 - HGB §§59ff - GewO Titel VII

Hauptrechte und –pflichten des Arbeit-gebers (AG)

- Rechte: Organisations- und Weisungsrecht - Pflichten:

Lohnzahlung §611 BGB

Fürsorgepflicht

Beschäftigungspflicht

Gleichbehandlung §75 Abs. 1 BetrVG

Urlaubsgewährung §1 BurlG

Zeugniserteilungspflicht

Hauptrechte und –pflichten des Arbeit-nehmers (AN)

- Rechte:

Lohnzahlung

Fürsorge

Beschäftigung

Gleichbehandlung

Urlaubsgewährung

Zeugniserteilung - Pflichten:

Arbeitspflicht

Treuepflicht

Haftungspflicht bei Vorsatz oder grober Fahrlässig-keit

- Selbstständige, Wehrpflichtige und Beamte sind keine AN

esetze.

Öffentlich-rechtliche Pflichten des AG

- Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz AGG - Arbeitssicherheitsgesetz ArbSichG - Arbeitsstättenverordnung ArbStättVO - Arbeitszeitgesetz ArbZG - Gewerbeordnung GewO - Kündigungsschutzgesetz KSchG - Entgeltfortzahlungsgesetz EFZG - Berufsbildungsgesetz BBiG - Heimarbeitsgesetz HAG - Jugendarbeitsschutzgesetz JArbSchG - Mutterschutzgesetz MuSchG

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- Schwerbehindertenrecht

Kollektives Arbeits-recht (KAR)

- Tarifvertragsrecht - Arbeitskampfrecht - Betriebsverfassungsrecht - Grundsatz der Koalitionsfreiheit nach Art. 9 GG sowie Art.

10, 79 GG

Tarifverträge (TV) - Lohn- h-mer, Ecklöhne

- e-dingungen der Arbeitsverhältnisse

- i-siert, meist Zusammenschlüsse versch. AG- und AN-Verbände

- Firmentarifvertrag / Haustarifvertrag einem AG und einem oder mehrerer AN-Verbände (bricht nicht andere ggf. geltende höherrangige Tarifverträge)

Inhalte von TV - Räumlicher Geltungsbereich

- Fachlicher Geltungsbereich - Persönlicher Geltungsbereich (z.B. Arbeiter, Angestellte,

Azubis)

Grundsatz der Unab-dingbarkeit

- AN dürfen auf Rechte aus TV auch freiwillig nicht verzich-ten.

Günstigkeitsprinzip - Abweichungen von den TV-Regelungen sind nur zu Guns-

ten der AN gestattet

Spezialitätsprinzip - Unter Beachtung der beiden anderen Grundsätze haben speziellere TV vor allgemeineren Vorrang (z.B. Haustarif vor Verbandstarif)

Arbeitskampfrecht - Nur von der Gewerkschaft organisierte Streiks sind zuläs-

sig. - Dazu bedarf es einer Urabstimmung mit einem Zustim-

mungsvorbehalt von 75% der Gewerkschaftsmitglieder. - Kurzfristige Warnstreiks sind vorab zulässig. - Abwehraussperrung: Gegenmaßnahme der AG gegen

Streiks; Angriffsaussperrungen sind nicht zulässig.

Betriebsverfassungs-recht

- Grundlage BetrVG - Wesentliche Regelungen für AG und AN-Vertretungen (Be-

triebsrat BR)

Mitbestimmungsrechte

Mitwirkungsrechte

Betriebsvereinbarungen

Einigungsstelle

Betriebsrat - Vertretungsorgan der AN, Wahl alle 4 Jahre durch die AN - Als Gesamtbetriebsrat GBR vertritt der BR die Interessen

aller AN (§§47 ff. BetrVG)

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BR – Informations-rechte (Mitwirkung)

- AG muss BR unterrichten über

Maßnahmen zum Arbeitsschutz §89 BetrVG

Gestaltung der Arbeitsplätze und –Abläufe §99 Be-trVG

Personelle Einzelmaßnahmen §99 BetrVG

Betriebsänderungen § 111 BetrVG

Wirtschaftsausschuss §§ 106-113 BetrVG

BR – Vorschlagsrech-te (Mitwirkung)

- Einführung einer Personalplanung §92 BetrVG

BR – Antragsrechte (Mitwirkung)

- Maßnahmen, die dem Unternehmen und der Belegschaft dienen §80 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG (sind für den AG nicht bindend)

BR – Anhörungsrech-te (Mitwirkung)

- - Vor jeder Kündigung ist der BR zu hören § 102 Abs. 1 BetrVG

Mitwirkungsrechte - Bei allen Mitwirkungsrechten bleibt die letzte Entschei-dung dem AG vorbehalten!

Soziale Angelegen-heiten (Mitbestimmung)

- Z.B. Betriebsordnung, Arbeitszeitplanung, Urlaubspla-nung, etc.

- §87 BetrVG (notwendige Mitbestimmung), §88 BetrVG (freiwillige Mitbestimmung

Arbeitsplatzbezogene Angelegenheiten (Mitbestimmung)

- Zwingendes Mitbestimmungsrecht nach §90f BetrVG

Personelle Angele-genheiten (Mitbestimmung)

- Zustimmungs- oder Vetorecht z.B. bei Personalfragebö-gen, Beurteilungsgrundsätzen, Gehaltsgruppierungen, etc.

- §§ 92 – 105 BetrVG

Mitbestimmungsrech-te

- Weitere Regelungen sind hier zu finden:

Mitbestimmungsgesetz MitbestG

Montanmitbestimmungsgesetz MontanMitbestG

Personalvertretungsgesetz PerVG (öffentlicher Dienst)

Betriebsvereinbarun-gen BV

- Werden zwischen BR und AG geschlossen zur Regelung verschiedener Belange der Mitarbeiter und des Unterneh-mens.

- Trotz grundsätzlicher Vertragsfreiheit haben die BV gemäß Günstigkeit und Unabdingbarkeit die Mindestanforderun-gen geltender höherrangiger Normen (z.B. Tarifverträge und Arbeitsrecht) zu erfüllen.

Einigungsstelle (ES) - Kommen AG und BR in bestimmten Punkten nicht überein,

kann von beiden Seiten das Gremium der Einigungsstelle angerufen werden, § 76 Abs. 3 BetrVG

Arbeitsgericht (ARB- - Kommt die ES zu keiner Einigung ist der Gang vor das

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GER) ARBGER für beide Seiten möglich.

Arbeitsvertrag (AV) Der AV ist die rechtliche Grundlage für die Beziehung von AG und AN.

- Er muss in seinen Inhalten in genannter Reihenfolge ge-mäß Günstigkeit und Unabdingbarkeit folgenden Normen entsprechen:

Gesetzliche Bestimmungen

Zwingende tarifliche Regelungen

Zwingende Betriebsvereinbarungsbestimmungen - Ein AV kann grundsätzlich formlos also auch mündlich ge-

schlossen werden. Die Kündigung bedarf allerdings der Schriftform und des nachgewiesenen Zugangs.

- Ausnahme: Berufsausbildungsverträge bedürfen gem. §4BBiG der Schriftform. Befristete Arbeitsverhältnisse be-dürfen gem. §620 Abs. 3, §14 Abs. 4 TzBfG ebenfalls der Schriftform. Liegt diese nicht vor, gilt der AV als unbefris-tet geschlossen.

- Aber: Auch bei mündlichen / formlosen AV sind die we-sentlichen Inhalte des Arbeitsverhältnisses nach §2 NachwG innerhalb von 4 Wochen nach Abschluss des AV schriftlich festzuhalten.

Arten von AV - Unbefristete AV

Beendigung durch Kündigung des AG oder des AN möglich

Durch einen Aufhebungsvertrag zwischen AN und AG

- Befristete AV

Beendigung durch Fristablauf oder inhaltliche Er-füllung

Durch einen Aufhebungsvertrag zwischen AN und AG

Ein befristeter AV kann für max. 24 Monate ge-schlossen werden; innerhalb dieser 24 Monate kann der AV dreimal verlängert werden. Wird der AN insgesamt länger als 24 Monate im selben Kon-zern weiterbeschäftigt, gilt der Vertrag als entfris-

n-ternehmensgründungen werden hier geregelt)

Vor dem ArbGer kann gegen die Unwirksamkeit ei-ner Befristung innerhalb von drei Wochen nach Abschluss geklagt werden.

Inhalte eines AV - Vertragsparteien, deren genaue Bezeichnung, Rechtsform

bzw. Namen - Genauer Vertragsbeginn und ggf. –ende - Hinreichend genaue Tätigkeitsbezeichnung und –

Beschreibung - Art und Umfang sowie Zeitpunkt der Vergütung, ggf. Ver-

weis auf andere geltende Regelwerke - Sozialleistungen (ggf. auch im TV oder in BV) - Arbeitszeiten (ggf. auch im TV oder in BV), auch Mehr-,

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Nacht-, Feiertags- und Sonntagsarbeit - Urlaub (mind. 24 Werktage – ggf. zählen Samstage zu den

Werktagen!) - Datum und Unterschriften beider Vertragsparteien - Regelung zu Nebentätigkeiten - Wettbewerbsklauseln - Rückzahlungsklauseln - Gerichtsstandklauseln

Krankheit - Bis zu 6 Wochen erhält der AN 100% seines Entgelts wei-

tergezahlt; dies gilt nicht für freiwillige Sonderleistungen des AG.

- Ausnahme: das AV besteht weniger als 4 Wochen

Probezeit - Sie beträgt max. 6 Monate; die Kündigungsfrist beträgt hier zwischen mind. 2 und meist aber 4 Wochen.

Kündigungsfristen - Ist nichts anderes im AV definiert, gelten die gesetzlichen

Kündigungsfristen in Abhängigkeit der Dauer der Beschäf-tigung gem. §622 BGB, sofern keine anderen gesetzlichen Bestimmungen zu beachten sind (z.B. §§85 ff SGB IX)

- ACHTUNG: befristete AV können nicht gekündigt werden, sondern nur mittels Aufhebungsvertrag während der Lauf-zeit beiderseitig gelöst werden.

Mängel beim Ver-tragsabschluss

- Verstoß gegen ein Gesetz

Willensmängel - Willensmangel

Irrtum §119 BGB

Arglistige Täuschung §123 BGB

Widerrechtliche Drohung §123 BGB

Sonstige Mängel - Verstoß gegen die guten Sitten § 138 BGB

- Unmöglichkeit der definierten Leistungen § 306 BGB

Rechtsfolgen - Mängel führen nicht grundsätzlich zur Nichtigkeit des AV

- Gegenseitige Rechte bleiben für die Vergangenheit erhal-ten

- Für die Zukunft sind die Vertragspartner des AV unabhän-

gig von Kündigungsfristen von den Rechten und Pflichten entbunden.

Mängel im Inhalt - Mängel, die nicht zur Nichtigkeit oder Anfechtbarkeit des

gesamten AV führen – auch wenn noch keine Arbeitsleis-tung erbracht wurde – führen dazu, dass nach Billigkeit die gesetzlichen Regelungen an die Stelle der mangelhaften Regelungen des AV treten.

Voraussetzung - AV können nur zwischen geschäftsfähigen Vertragspartei-

en geschlossen werden.

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- Für geschäftsunfähige Personen darf nur deren gesetzli-cher Vertreter handeln.

- Für beschränkt geschäftsfähige Personen (relevant vor al-

lem bei Minderjährigen Azubis) bedarf es der zusätzlichen Zustimmung des gesetzlichen Vertreters, um die schwe-bende Unwirksamkeit des AV zu vermeiden bzw. zu been-den.

Arbeitszeiten - http://www.gesetze-im-

internet.de/arbzg/BJNR117100994.html#BJNR117100994BJNG000200307