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Präsentationstitel Ort, Datum 1 Düsseldorf, 22.06.2018 1 Fachkräfte aus dem Ausland und Ihre Anerkennung Lukas Schmülling, Dezernent Dezernat 24

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Präsentationstitel Ort, Datum1 Düsseldorf, 22.06.20181

Fachkräfte aus dem Ausland und Ihre Anerkennung

Lukas Schmülling, Dezernent

Dezernat 24

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Präsentationstitel Ort, Datum2 Düsseldorf, 22.06.20182

Inhalt

� Berufsanerkennungsrichtlinie� 1. Eingereichte Unterlagen prüfen� 2. Referenzberuf bestimmen� 3. Ausbildungsvergleich erstellen und

wesentliche Unterschiede bestimmen� 4. Anpassungsmaßnahme festlegen� Hauptproblem im Anerkennungsverfahren� 5. Abschluss des Verfahrens

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Präsentationstitel Ort, Datum3 Düsseldorf, 22.06.20183

EU-Berufsanerkennungsrichtlinie

Automatische

Anerkennung

Qualitativer

Ausbildungsvergleich

Gesundheits- und

Krankenpflegerz.B. Altenpfleger

EU-Richtlinie

2005/36/EG

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1. Eingereichte Unterlagen prüfen

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Präsentationstitel Ort, Datum5 Düsseldorf, 22.06.20185

1. Eingereichte Unterlagen prüfen

„Warum müssen die Unterlagen in beglaubigter Form eingereicht werden?“

„Reicht es nicht aus, dass die Unterlagen kopiert sind?“

„Wäre nicht eine digitale Antragstellung deutlich zeitgemäßer und einfacher für den Antragstellenden?“

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1. Eingereichte Unterlagen prüfen

� Nur bei abgeschlossenen Ausbildungen besteht ein Rechtsanspruch auf Gleichwertigkeitsfeststellung

� Inhalte der Ausbildung sind Bewertungsgrundlage

� Berufserfahrung kann wesentliche Unterschiede ausgleichen

PROBLEM 1: Übersetzungen und Beglaubigungen sind aufwendig und teuer.

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Präsentationstitel Ort, Datum7 Düsseldorf, 22.06.20187

Problem 1: hohe Sekundärkosten

Lösungsvorschlag:� Änderung der Formvorschriften der

einzureichenden Unterlagen (seit Juni 2018)– Nachweis über den Abschluss der Ausbildung

weiterhin in beglaubigter Form (gesetzliche Grundlage)

– Fächer-Noten-Übersicht der Ausbildung i.d.R. in unbeglaubigter Form ausreichend

� Englischsprachige Übersetzungen sind ausreichend

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Problem 1: Einzureichende Unterlagen

Lösungsvorschlag (Fortsetzung):

� Reduktion der einzureichenden Unterlagen (z.B. Meldebescheinigung)

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2. Referenzberuf bestimmen

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2. Referenzberuf bestimmen

„Warum können die Antragstellenden nicht wählen ob sie die Gesundheits- und Krankenpflege oder die Altenpflege anerkannt bekommen?“

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2. Referenzberuf bestimmen

� Krankenpflegegesetz (KrPflG):Krankenpflege in der „allgemeinen Pflege“ i.S. der EU-Richtlinie (harmonisierte Ausbildung)

� Altenpflegegesetz (AltPflG): Zugang zu einem der Altenpflege entsprechenden Beruf

� Berufsfeststellungsgesetz NRW (BQFG NRW): Befähigung zu vergleichbaren beruflichen Tätigkeiten

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2. Referenzberuf bestimmen

Allgemeine Pflege

vs.

Pflege von alten Menschen

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2. Referenzberuf bestimmen

Beispiel Bosnien und Herzegowina

Qualifikation: medicinska tehnicar

�Tätigkeitsschwerpunkt allgemeine Pflege

Qualifikation: Psiho-gerijatriska sestra tehnicar

� Tätigkeitsschwerpunkt Pflege alter Menschen

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2. Referenzberuf bestimmen

Frage zu dem Referenzberuf ist entscheiden zur Realisierung von Anpassungsmaßnahmen

PROBLEM 2: Gefahr der Abwanderung.Anpassungsmaßnahmen finden in Krankenhäusern statt, Arbeitgeber ist jedoch im Sektor der stationären oder ambulanten Pflege tätig.

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Problem 2: Gefahr der Abwanderung

Lösungsvorschlag:� Teile der Anpassungslehrgänge können in der

stationären und ambulanten Pflege absolviert werden– Psychiatrie � Gerontopsychiatrie– Menschen aller Altersgruppen � stationäre Pflege– Innere Medizin � Anteilmäßig in der stationären

Pflege

� Anpassungslehrgang im Krankenhaus als Chance– Integrierte Fortbildung im Bereich der

Behandlungspflege

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3. Ausbildungsvergleich erstellen und wesentliche Unterschiede bestimmen

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3. Ausbildungsvergleich erstellen und wesentliche Unterschiede bestimmen

„Warum wird ein aufwändiger und zeitintensiver Ausbildungsvergleich gemacht?“

„Wenn eine Pflegekraft Menschen im Ausland pflegen kann, warum dann nicht auch in Deutschland?“

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3. Ausbildungsvergleich erstellen und wesentliche Unterschiede bestimmen

„Im Ausland wurde eine akademische Ausbildung in der Pflege absolviert – ist das nicht per se besser?“

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3. Ausbildungsvergleich erstellen und wesentliche Unterschiede bestimmen

Für den Ausbildungsvergleich wird berücksichtigt:

� Fächer-Noten-Übersicht (FNÜ) der Ausbildung

� Allgemeine Befugnisse / Kompetenzen im Heimatland

� Berufserfahrung (falls vorliegend)

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3. Ausbildungsvergleich erstellen und wesentliche Unterschiede bestimmen

Bewertungsgrundlage:

für die Berufsausübung in Deutschland notwendige Kompetenzen

� Kann mit der Ausbildung im Heimatland das deutsche Ausbildungsziel annähernd erreicht werden?

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3. Ausbildungsvergleich erstellen und wesentliche Unterschiede bestimmen

� Ausbildungen im Ausland häufig stark naturwissenschaftlich / medizinisch ausgerichtet

� Tätigkeit (und somit Ausbildung) wenig bis gar nicht im Bereich Beratung und Anleitung

� Wenig Kenntnisse im Bereich der Pflegeorganisation

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3. Ausbildungsvergleich erstellen und wesentliche Unterschiede bestimmen

�Tätigkeiten und Kompetenzen unterschieden sich wesentlich

ABER: Ausbildung im Ausland ist nicht immerschlechter oder besser als in Deutschland

PROBLEM 3: Antragstellende fühlen sich und ihre Ausbildung nicht wertgeschätzt; Integrationshemmnis

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Problem 3: Gefühl der mangelnden Wertschätzung

Lösungsvorschlag:� sprachliche Anpassung der Bescheide (Juni

2018)– Verzicht auf den Begriff „Defizit“– Erläuterung, welche Kompetenzen für die

Berufsausübung in Deutschland notwendig sind

� Einsetzen der teilweise weitergehenden Kompetenzen im beruflichen Alltag– Nach oder im Anerkennungsverfahren kollegialer

Fallberatungen nach Schwerpunktthemen

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Allgemeiner Bewertungsgrundsatz:

Gewährleistung des Vertrauensschutz der Patienten, Klienten und Bewohner

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4. Anpassungsmaßnahme finden

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4. Anpassungsmaßnahmen festlegen

„Ist nicht eine strukturierte Einarbeitung besser als ein Anpassungslehrgang für die ausländischen Pflegekräfte?“

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4. Anpassungsmaßnahme festlegen

Gesetzlicher Grundsatz:

Individuelle Maßnahme zum Ausgleich der theoretischen und/ oder praktischen wesentlichen Unterschiede

� Kein Ermessen ob Ausgleich notwendig

PROBLEM 4: Das Finden von Anbietern von Anpassungsmaßnahmen ist schwierig, teilw. unmöglich.

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4. Anpassungsmaßnahme festlegen

Bewertungsgrundsatz LPA:

Ausgleichsmaßnahmen müssen praktikabel und qualitativ hochwertig sein

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Problem 4: Finden von Anbietern von Anpassungsmaßnahmen // Lösungsvorschlag:

Anbieten von modularen

Anpassungs-lehrgängen

Teilw. Finanzierung

von Anpassungs-qualifizierung

Clustern von wesentlichen Ausbildungs-

unterschieden

Landesprüfungsamt für

Medizin, Psychotherapie

und Pharmazie

IQ-Netzwerk /

WHKT (ESF/ BMAS)

Staatlich anerkannte

Krankenpflegeschulen

(Mönchengladbach, Dortmund,

Wuppertal, Köln, Bonn)

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Problem 4: Finden von Anbietern von Anpassungslehrgängen

Lösungsvorschlag:� Strukturierte Vorbereitungskurse auf die

Kenntnisprüfungen (finanziert und organisiert durch mibeg-Institut, aber auch private Anbieter, z.B. EWZ-Dortmund)

� Clustern der Umfänge der Ausgleichsmaßnahmen

� Beratung und Begleitung durch LPA beim Aus- und Aufbau von Kooperationen

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Problem 4: Finden von Anbietern von Anpassungslehrgängen

Gesetzlicher Grundsatz:Antragsteller ist für die Organisation der Anpassungsmaßnahme selbst verantwortlich

Grundsatz LPA:Strukturmaßnahmen in NRW helfen der leichteren Integration ausländischer Fachkräfte

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Hauptproblem

„Warum dauert das Anerkennungsverfahren so lange?“

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Hauptproblem: Dauer des Anerkennungsverfahrens

Lösungsvorschlag (ab Juni 2018):

� Änderung der Bewertungsmaßstäbe– Paradigmenwechsel vom rechnerischen

Ausbildungsvergleich hin zur Konzentration auf für die Berufsausübung in Deutschland notwendige Kompetenz

� Reduktion und Änderung der Formvorschriften der einzureichenden Unterlagen

� Treffen einheitlicher Entscheidungen auf Grundlage von Erfahrungswerten

� Möglichkeit, sich unmittelbar für eine Kenntnisprüfung zu entscheiden (Verzicht Ausbildungsvergleich)

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Hauptproblem: Dauer des Anerkennungsverfahrens

Lösungsvorschlag (Fortsetzung):� Personelle Verstärkung des Sachgebiets� Aktive Beratung und Begleitung bei

„Modellvorhaben“ durch das LPA� Ausbau Kooperationen mit Bildungsanbietern

– Vorbereitung Kenntnisprüfung

� Durchführung Anpassungslehrgänge� Ausweitung der Servicezeiten

(voraussichtlich September 2018)

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5. Abschluss des Verfahrens / Berufsurkunde

� Nach Bestätigung der Gleichwertigkeit:

�Antrag auf Ausstellung der Berufsurkunde bei dem örtlichen Gesundheitsamt�polizeiliches Führungszeugnis

�gesundheitliche Eignung

�Sprachtest

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