LVR-Landesjjgugendamt Rheinland Köln 16 November 2011 · 11/16/2011 · Microsoft PowerPoint -...
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Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
LVR-Landesjugendamt Rheinlandj g
Köln
16 November 2011
Frau Kuth-Widera, Parkschule EssenUte Starkl, Ute Ducrée - Soziale Dienste - Jugendamt Essen
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Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
Forum 3
Evaluation und Dokumentation des Umgangs mit den Vereinbarungen
Frau Kuth-Widera, Parkschule EssenUte Starkl, Ute Ducrée - Soziale Dienste - Jugendamt Essen
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Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
Teil I Verfahrensstandards des JugendamtesTeil I Verfahrensstandards des Jugendamtes- Soziale Dienste – im Umgang mit
Kindeswohlgefährdung, 2. Auflage, Stand 01.12.2010
Teil II Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Essen und den Sozialen Diensten desStadt Essen und den Sozialen Diensten des Jugendamtes, 1. Auflage, Stand 12.09.2007
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Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
Teil I Verfahrensstandards des JugendamtesTeil I Verfahrensstandards des Jugendamtes- Soziale Dienste – im Umgang mit
Kindeswohlgefährdung, 2. Auflage, Stand 01.12.2010
Teil II Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Essen und den Sozialen Diensten desStadt Essen und den Sozialen Diensten des Jugendamtes, 1. Auflage, Stand 12.09.2007
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Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
Frau Kuth-Widera, Parkschule EssenUte Starkl, Ute Ducrée - Soziale Dienste - Jugendamt Essen
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Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
Teil I Verfahrensstandards des JugendamtesTeil I Verfahrensstandards des Jugendamtes- Soziale Dienste – im Umgang mit
Kindeswohlgefährdung, 2. Auflage, Stand 01.12.2010
Teil II Kooperationsvereinbarung zwischen den Schulen der Stadt Essen und den Sozialen Diensten desStadt Essen und den Sozialen Diensten des Jugendamtes, 1. Auflage, Stand 12.09.2007
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Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
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Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfeg g g
Aufgabenstellungen der Abteilung Soziale Dienste
• Prävention, Familienbildung, Stadtteilarbeit
• Frühe präventive Hilfen für Familien• Frühe präventive Hilfen für Familien
• Trennungs- und Scheidungsberatung
• Mitwirkung in Familiensachen
• Inobhutnahme von Kindern und Jugendlicheng
• Hilfen zur Erziehung, ambulant und stationär
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Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
§ 8a Abs. 1 SGB VIII Verantwortung des Jugendamtes
• Feststellung gewichtiger Anhaltspunkte für eine Kindeswohlgefährdung
V fli ht Hi i f Ki d hl fäh d h h• Verpflichtung, Hinweisen auf Kindeswohlgefährdung nachzugehen
• Erlaubnis zur Informationsbeschaffung und –verwertung - auch über Dritte
• Eindeutige Risikoabschätzungen im Zusammenwirken mehrerer Fachkräfte
• Beteiligung der Sorgeberechtigten und Kinder, sofern Minderjährigenschutz nicht inBeteiligung der Sorgeberechtigten und Kinder, sofern Minderjährigenschutz nicht in Frage gestellt wird
• Prüfung der Notwendigkeit und Geeignetheit von Hilfen
• Anbieten der Hilfen gegenüber Sorgeberechtigten
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Kinderschutz in gemeinsamer Verantwortung von Schule und Jugendhilfe
§ 8a Abs. 1 SGB VIII Verantwortung des Jugendamtes
• Hinwirken bei Sorgeberechtigten auf die Inanspruchnahme anderer Leistungsträger, Einrichtungen der Gesundheitshilfe oder Polizei
• Einschaltung des Familiengerichtes gem. § 50 SGB VIII bei fehlender Mitwirkung
• Inobhutnahme gem. § 42 SGB VIII bei Eilbedürftigkeit
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§ 42 Abs. 6 Schulgesetz NRW
• Die Sorge für das Wohl der Schülerinnen und Schüler erfordert es, jedem Anschein von Vernachlässigung oder Misshandlung nachzugehen
• Die Schule entscheidet rechtzeitig über die Einbeziehung des Jugendamtes oder anderer Stellen
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Ziele der Kooperationsvereinbarung
• Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Gefährdung
• Erfüllung des Bildungsauftrages
• Sicherstellung eines regelmäßigen Schulbesuches
• Erlangung eines Schulabschlusses
• Einbeziehung und Unterstützung der Eltern bei ihrer Erziehungsaufgabe
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Rahmenbedingungen für eine effektive Kooperation
• Vertrauensvolle Kooperation auf Grundlage der Datenschutzbestimmungen
• Kennen der gegenseitigen Ressourcen
• Aufbau zielgruppenorientierter und innovativer Formen der Zusammenarbeit
• Gemeinsame Durchführung von Veranstaltungen
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Einbeziehung der Jugendhilfe im Einzelfall
• Abstimmung zwischen Klassen- und Schulleitung zum weiteren Vorgehen
• Prüfung ob und in welchem Umfang den Eltern Hilfemöglichkeiten eröffnet werden• Prüfung, ob und in welchem Umfang den Eltern Hilfemöglichkeiten eröffnet werden können
• Bleiben nach der pädagogischen Beratung zwischen Schule und Sorgeberechtigten p g g g g ggravierende Problemfelder offen, sind folgende Arbeitsschritte einzuleiten:
• Ausfüllen des Dokumentationsbogens zur Risikoabschätzung durch die Klassenleitung
• Telefonische Kontaktaufnahme durch die Klassenleitung und faxen des Dokumentationsbogens an den ASD
• Erstgespräch (Fallberatung) zwischen Schule und ASD zur Einschätzung der Gefährdung und Abstimmung der weiteren Vorgehensweise
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Einbeziehung der Jugendhilfe im Einzelfall / Inhalte der Fallberatung
• Austausch über die bestehende Situation
• Abklärung von Interventionsmöglichkeiten
• Festlegung von Zielen und Maßnahmen
• Entscheidung über fallführende Institution
• Terminierung der nächsten Fallberatung
• Ausfüllen des Dokumentationsbogens -Fallberatung durch die Schuleg g
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Bewertung der Kooperation
• Am Ende des Jahres erfolgt eine Bewertung der Kooperation für jeden Einzelfall
• Die Institutionen geben diese einzeln ab
• Auswertung der Bewertungsbögen durch die bezirklichen Ansprechpartner Jugendhilfe und Schule
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Insgesamt waren 66 Bewertungsbögen bei den Bezirksteams eingegangen!g g g g g g Bewertung durch den ASD (Zusammenfassung)
bewährt hat sich:
h ll K t kt f h ASD+ schnelle Kontaktaufnahme zum ASD+ zeitnaher Austausch, auch über das Telefon und E-Mail + gute Kooperation mit den SchulsozialarbeiterInnen + gemeinsame Gespräche (auch zum Brücken bauen) + Transparenz der offiziellen Gefährdungsmeldung für die Eltern + Ausschöpfen der eigenen Möglichkeiten durch die Schule
zukünftig soll bleiben bzw. noch besser werden:
- weiterhin zeitnaher Austausch - Verbesserung der gemeinsamen Verantwortung auch im Hinblick auf
Schulversäumnisverfahren - dass die Schule frühzeitig gemeinsame Gespräche sucht- dass in den Schulen bei allen Lehrkräften und auch bei Schulleitungen das
Kooperationsverfahren bekannt ist und genutzt wird - dass mit dem Jugendamt nicht gedroht wird, sondern die Unterstützungsmöglichkeiten in
den Vordergrund gestellt werden.
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Quelle: Anne Schwarz
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Insgesamt waren 66 Bewertungsbögen bei den Bezirksteams eingegangen! Bewertung durch die Schulen (Zusammenfassung)
bewährt hat sich: + sofortige Reaktion/Kontaktaufnahme/Hilfe innerhalb von 24 h + zügiger regelmäßiger Austausch mit konkretem Ansprechpartner+ zügiger regelmäßiger Austausch mit konkretem Ansprechpartner + persönliche Treffen mit Familie, JA und Schule + Transparenz + Hilfen bei finanzieller Planung für die Schulen + runder Tisch mit gemeinsamer Betrachtung der Gesamtsituation führte zur Entwicklung eines zielführenden Handlungskonzept
zukünftig soll bleiben bzw. noch besser werden: - weiterhin schnelle ! Reaktion
- zeitnahe Information der Schule bei Veränderung der Lebenssituation - verlässliche Partner, die alle rechtlichen Mittel ausschöpfen
Maßnahmen dürfen nicht aufgrund wechselnder Zuständigkeiten über Monate- Maßnahmen dürfen nicht aufgrund wechselnder Zuständigkeiten über Monate hinausgezögert werden >>> klare Verteilung der Zuständigkeiten beim ASD!
- Rückmeldung des ASD an die Schulen über Maßnahmen >>> Feedback an die Schulen ist noch zu selten
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Quelle: Anne Schwarz
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Rückläufe: Bewertung der Kooperation bei Kindeswohlgefährdung (Meldungen im Schuljahr 2009/10 – Meldungen bis 31.10.2010)
Fazit: = standardisiertes Verfahren mündet in regelmäßigen Kontakt zwischen Schule + ASD
= schnellere Hilfe in Krisensituationen durch ASD = Möglichkeit der anonymen Fallberatung wird häufiger genutzt = Kenntnisse über die beiden verschiedenen Systeme werden bei den Beteiligten größer= Kenntnisse über die beiden verschiedenen Systeme werden bei den Beteiligten größer = gemeinsame Verantwortung auch im Hinblick auf Schulversäumnisverfahren ist auf den Weg gebracht (Start 2010/11)
Quelle: Anne Schwarz
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Kontakt
[email protected]@jugendamt.essen.deU Ducree@jugendamt essen [email protected]
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Auswertungsbogen zur Zusammenfassung der Bewertungsbögen
Anlage 3
Bewertungsbogen
Absender
Jugendamt
_______________________________________
_______________________________________
_______________________________________
Anzahl der Kinder ____________________________________ Anzahl der Kinder _________________________
Ich war mit der Kooperation zufrieden
(Nur zu beantworten, wenn die Kontaktaufnah-me mind. 3 Monate zurückliegt)
1 2 3 4 5
sehr gar nicht
Ist die Lebenssituation der Kinder / Jugendli-chen verändert?
1 2 3 4 5
Positiv negativ
Anlage 3
Bewertungsbogen
Absender
Schule
_______________________________________
_______________________________________
_______________________________________
Anzahl der Kinder ______________________________________
Ich war mit der Kooperation zufrieden
(Nur zu beantworten, wenn die Kontaktaufnahme mind. 3 Monate zurückliegt)
1 2 3 4 5
sehr gar nicht
Ist die Lebenssituation der Kinder / Jugendlichen verändert?
1 2 3 4 5
positiv negativ
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Jugendamt
Was hat sich in der Kooperation bewährt?
Jugendamt
Welche Veränderungen sind sichtbar?
□ Keine Aussage möglich, da nur Risikoab-schätzung vorgenommen wurde.
Schule
Was hat sich in der Kooperation bewährt?
Schule
Welche Veränderungen sind sichtbar?
□ Keine Aussage möglich, da nur Risikoabschät-zung vorgenommen wurde.
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Jugendamt
Elternkontakt
Jugendamt
Das wünsche ich mir für die Zukunft!
Datum / Unterschrift
Schule Elternkontakt
Schule
Das wünsche ich mir für die Zukunft!