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Wesel, den 18.11.2009 Die Bürgermeisterin An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wesel am Dienstag, dem 01.12.2009, 16:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Wesel, lade ich Sie herzlich ein und setze folgende Tagesordnung fest: T A G E S O R D N U N G Öffentliche Sitzung 1. Billigung der Niederschrift der letzten Sitzung 2. Gebührenbedarfsberechnung 2010 für den Gebührenhaushalt Abwasser- beseitigung (Produkt 11.02.01). FB 3/1122/09 3. Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die Entsorgung von Grundstücks- entwässerungsanlagen. FB 3/1125/09 4. 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Aufwandes für die Unterhaltung der Schwarzwassergräben FB 1/1148/09 5. 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Verwen- dung des Weseler Stadtwappens vom 25.09.1986 FB 3/0382/09 6. Stellenplan 2010 FB 3/0280/09 7. Erlass der Haushaltssatzung 2010 und Festsetzung des Haushaltsplanes mit seinen Anlagen - Vorlage wird nachgereicht - Nichtöffentliche Sitzung 1. Stellenplan 2010 FB 3/0384/09 2. Übernahme eines Auszubildenden FB 7/1124/09 1/52

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Wesel, den 18.11.2009 Die Bürgermeisterin An die Mitglieder des Haupt- und Finanzausschusses Sehr geehrte Damen und Herren, zu der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses der Stadt Wesel am

Dienstag, dem 01.12.2009, 16:30 Uhr, im Sitzungssaal des Rathauses der Stadt Wesel,

lade ich Sie herzlich ein und setze folgende Tagesordnung fest:

T A G E S O R D N U N G Öffentliche Sitzung 1. Billigung der Niederschrift der letzten Sitzung 2. Gebührenbedarfsberechnung 2010 für den Gebührenhaushalt Abwasser-

beseitigung (Produkt 11.02.01). FB 3/1122/09

3. Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die Entsorgung von Grundstücks-

entwässerungsanlagen. FB 3/1125/09

4. 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Aufwandes

für die Unterhaltung der Schwarzwassergräben FB 1/1148/09

5. 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Verwen-

dung des Weseler Stadtwappens vom 25.09.1986 FB 3/0382/09

6. Stellenplan 2010 FB 3/0280/09 7. Erlass der Haushaltssatzung 2010 und Festsetzung des Haushaltsplanes

mit seinen Anlagen - Vorlage wird nachgereicht -

Nichtöffentliche Sitzung 1. Stellenplan 2010 FB 3/0384/09 2. Übernahme eines Auszubildenden FB 7/1124/09

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3. Nachbesetzung einer Stelle im Fachbereich Bürgerdienste, Personal und Feuerschutz

FB 7/1126/09

4. Umsetzung des SGB II - Öffentliche Arbeitsgelegenheiten

hier: Besetzung der Anleiterstellen FB 6/1127/09

Mit freundlichen Grüßen gezeichnet Ulrike Westkamp Bürgermeisterin Verteiler: Mitglied stellvertretendes Mitglied

Eckhardt, Johanna Blommen, Rolf Hornemann, Ulla Freßmann, Ruth Hovest, Ludger Hasibether, Karlheinz Meesters, Norbert Heß, Peter Spychalski, Wolfgang Marose, Ulrich Stephan, Felix Spaltmann, Hans-Dieter Tebbe, Peter Ruth, Ilse Trittmacher, Helmut Trippe, Wilhelm Hillefeld, Marlies Kusmanov, Doris Koch, Thomas Lemken, Thomas Eifert, Friedrich Burger, Volker Berns, Peter Honnef, Stefan Haubitz, Volker Moll, Thomas Kempkes, Birgitta Stelzer, Gisela Lantermann, Jürgen Buschmann, Bernd Linz, Jürgen Bothen, Franz Ortlinghaus, Karl-Heinz Richartz, Ulrich Sicking, Jürgen Nuyken, Birgit Spelmanns, Rudolf Müller, Manfred Tenhaeff, Patrick Lingk, Wolfgang Kuklinski, Ulrich Fischell, Gabriela

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Vorlage Nr. FB 3/1122/09

Die Bürgermeisterin Gebührenbedarfsberechnung 2010 für den Gebührenhaushalt Abwasserbeseitigung (Produkt 11.02.01).

Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2009 (Vorberatung, öffentlich) Berichterstattung Dez. II - Gabriele C. Klug Rat 15.12.2009 (Entscheidung, öffentlich) Berichterstattung Vorsitzende des Haupt- und

Finanzausschusses Bürgermeisterin Ulrike Westkamp

Beratungsfolge:

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wesel nimmt die Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasser-beseitigung des Jahres 2010 zur Kenntnis. Es verbleibt bei den bisherigen Gebühren-sätzen von 2,63 €/m³ für Schmutzwasser und 0,83 €/m² für Niederschlagswasser. Sachdarstellung/Begründung: Ausweislich der als Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung für die Abwasser-beseitigung des Jahres 2010 steigen die Gesamtkosten um rd. 163.000 € gegenüber der Kalkulation für das Jahr 2009. Demgegenüber stehen höhere Erlöse von rd. 27.000 €. Der Gebührenbedarf steigt gegenüber dem Vorjahr um insgesamt rd. 136.000 €. Eine Anhebung der Gebühren für das Jahr 2010 ist dennoch nicht erforderlich, da zum einen die Abwassermenge als Umlagegrundlage wieder etwas gestiegen ist und sich zum anderen die einzelnen Mengen bei den Verschmutzungsfaktoren und Staffeltarifen (siehe Anlage 2) so verändert haben, dass in diesen Bereichen in 2010 mehr Gebührenerträge erzielt werden können als in 2009. Bei weiter steigenden Kosten ist jedoch bereits jetzt absehbar, dass die Gebühren in der Folgezeit weiter angehoben werden müssen. In der Gebührenbedarfsberechnung wurde ein Drittel (= 147.751 €) des im Jahr 2008 erwirtschafteten Fehlbetrages berücksichtigt. Gemäß § 6 Abs. 2 ist dieser innerhalb von 3 Jahren auszugleichen, d.h. er ist beim Abschluss 2009 und bei den Kalkulationen für die Jahre 2010 und 2011 zu berücksichtigen.

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Die Abschreibungen werden nach wie vor vom Wiederbeschaffungszeitwert berechnet und die Verzinsung des Anlagekapitals erfolgt weiterhin mit 7 %. Der Öffentlichkeitsanteil beträgt unverändert 13 % der Gesamtkosten und deckt den Aufwand für die Entwässerung der Straßen, Wege und Plätze sowie die Reinigung der Straßenabläufe ab. Finanzielle Auswirkungen: Produkt, Bezeichnung Investition € Beiträge/Zuschüsse €Aufwand lfd. Jahr € Ertrag lfd. Jahr €Aufwand in den ersten fünf Jahren

€ Ertrag in den ersten fünf Jahren

davon Personalaufwand über 5 Jahre

€ Saldo Aufwand/Ertrag über 5 Jahre

Anlagen:

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2008 2009 2010Ergebnis Geb.-Bed.-Ber. Geb.-Bed.-Ber.

€ € €1 2 3 4

I. Kosten

1. Betriebskosten Stadtwerke 4.510.359,93 4.763.000 4.800.0002. KFZ-Steuern und Versicherungen 7.981,72 6.000 6.0003. Grundbesitzabgaben, Stromkosten Pumpwerke 37.939,41 40.000 30.0004. Entschädigung für Leitungsrechte 0,00 500 5005. Verbandsumlage an die LINEG 45.185,00 30.000 40.0006. Abwasserabgaben 0,00 230.000 200.0007. Kostenerstattung Gebührenhaushalte für

erbrachte Leistungen280.000,00 280.000 275.830

8. Beratungsentgelt Abwasserberatung NRW 3.590,52 3.600 3.6009. Abschreibungen 4.213.991,75 4.210.000 4.240.000

10. Verzinsung Anlagekapital 4.077.387,52 4.180.000 4.200.00011. Beitrag zum gesetzlichen Klärschlammfonds 0,00 0 012. Kostenerstattung Stadt Voerde für die Nutzung

der Druckrohrleitung Lippedorf0,00 0 500

13 Abführung von Entwässerungsgebühren an die Stadt Voerde für die Nutzung von Entwässerungsanlagen

429,75 1.000 1.000

14 Kosten für die Ermittlung von Wasserverbrauchsdaten

71.868,39 65.000 65.000

15 Geschäftsausgaben, Bekanntmachungen 163,9916 Fehlbetrag aus Vorjahren 116.685,09 38.500 147.75117 Gesamtkosten 13.365.583,07 13.847.600 14.010.181

II. Erlöse (ohne Entwässerungsgebühren)

1. Zinsen für gestundete Kanalanschlussbeiträge 728,70 1.000 1.000Zwangsgeld aus Kanalanschlusszwang 0,00 0 0vermischte Einnahmen 39,94 0 0

2. Abwasserreinigung für Voerde 698.043,85 830.000 840.0003. Abwasserreinigung für die LINEG 135.136,17 200.000 210.0004. Öffentlichkeitsanteil 1.722.356,74 1.795.183,00 1.802.115,906. Erstattung Abwasserabgabe 583.682,57 200.000 200.0008. Gesamterlöse 3.139.987,97 3.026.183 3.053.116

III. Zusammenstellung

1. Gesamtkosten 13.365.583,07 13.847.600 14.010.1812. Gesamterlöse 3.139.987,97 3.026.183 3.053.1163. Gebührenbedarf 10.225.595,10 10.821.417 10.957.065

IV. Ergebnis

1. Gebühreneinnahmen für Schmutzwasser 7.723.450,57 8.556.4272. Gebühreneinnahmen für Niederschlagswasser 2.058.890,34 2.400.6383. Gebührenbedarf 10.225.595,10 10.957.0654. Über-/Unterdeckung -443.254,19

Gebührenbedarfsberechnung Abwasserbeseitigung 2010

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insgesamt Schmutzwasser Niederschl.-Wasser€ € €

1 2 3 4 I. Kosten 14.010.181 9.807.127 4.203.054

II. Erlöse

1. Abwasserreinigung für Voerde 840.000 840.000 0 2. Abwasserreinigung für die LINEG 210.000 210.000 0 3. sonstige Erlöse 1.000 700 300 4. Erstattung Abwasserabgabe 200.000 200.000 0 5. Erlöse insgesamt 1.251.000 1.250.700 300

III. Durch Gebühren/Öffentlichkeitsanteil zu decken 12.759.181 8.556.427 4.202.754

IV. Öffentlichkeitsanteil = 13 % der Gesamtkosten 1.802.116 (Ziffer I. Spalte 2)

V. Gebührenbedarf 10.957.065 8.556.427 2.400.638

VI. Maßstab für die Schmutzwassergebühr s.unten = Frischwassermenge

VII. Maßstab für die Niederschlagswassergebühr 2.876.762 = private bebaute u. befestigte Grundstücksfläche

VIII. Gebühr 2,63 €/m³ 0,83 €/m²

2008 insgesamt bezogene Frischwassermenge 3.372.112 m³auf den Grundstücken verbrauchte Menge 163.389 m³in das Kanalnetz eingeleitete Menge 3.208.723 m³

Davon entfallen auf die einzelnen Abwasserartenmit den Verschmutzungsfaktoren:

BSBeingeleitete Menge zu veranlagen

0,25 95 m³ 24 m³0,50 99.138 m³ 49.569 m³0,75 20.189 m³ 15.142 m³1,00 2.934.315 m³ 2.934.315 m³1,25 64.617 m³ 80.771 m³1,50 10.914 m³ 16.371 m³2,00 75.084 m³ 150.168 m³2,50 4.371 m³ 10.928 m³3,00 0 m³ 0 m³

3.208.723 m³ 3.257.287 m³

Berechnung der Schmutzwassergebühr

zu veranlagende Mengen in den einzelnen Staffeltarifen Gebühr Einnahmen

zu 100 % zu veranlagen 3.205.810 m³ 2,63 € 8.431.281€

Gebührennachlaß von 10 % 16.744 m³ 2,37 € 39.633€

Gebührennachlaß von 20 % 32.568 m³ 2,10 € 68.523€

Gebührennachlaß von 30 % 2.165 m³ 1,84 € 3.986€

Gebührenaufkommen insgesamt 8.543.423€Gebührenbedarf 2009 8.556.427€zur Rundung -13.004€Über-/Unterdeckung 0€

Ermittlung der getrennten Gebühren 2010 für Schmutz- und Niederschlagswasser

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Vorlage Nr. FB 3/1125/09

Die Bürgermeisterin Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die Entsorgung von Grundstücksentwässerungsanlagen.

Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2009 (Vorberatung, öffentlich) Berichterstattung Dez. II - Gabriele C. Klug Rat 15.12.2009 (Entscheidung, öffentlich) Berichterstattung Vorsitzende des Haupt- und

Finanzausschusses Bürgermeisterin Ulrike Westkamp

Beratungsfolge:

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wesel nimmt die Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die Grundstücksentwässerungsanlagen zur Kenntnis. Es verbleibt bei den für 2009 gültigen Gebühren. Sachdarstellung/Begründung: Die in der Anlage beigefügte Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 führt zu folgenden Ergebnissen: 1. Kleinkläranlagen (Spalte 6) Der Gebührenbedarf für das Jahr 2010 liegt zwar um rd. 21.000 € unter der Kalkulation des Jahres 2009, jedoch hat sich die Abfuhrmenge pro Person nicht verändert. Die Gebühren müssen dementsprechend nicht verändert werden. Der Grund für den niedrigeren Bedarf liegt im Weg fall einer ganzen Reihe von Anlagen. Die Grundstücke wurden inzwischen an das städt. Kanalnetz angeschlossen. Bei der Berechnung wurde ein Drittel des Fehlbetrages aus dem Jahr 2008 berücksichtigt. Dieser ist gemäß § 6 Abs. 2 KAG innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Die zurzeit gültige m³-Gebühr von 28,90 €/m³ und die Personengebühr in Höhe von 73,70 € sind daher auch in 2010 kostendeckend. Der m³-Gebührensatz findet nach der Satzung nur Anwendung bei vollbiologischen Kleinkläranlagen und Anlagen auf gewerblich genutzten Grundstücken. Im Übrigen wird der Personenmaßstab für die Gebührenerhebung zugrunde gelegt.

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2. Abflusslose Gruben (Spalte 7) Hier liegt der Gebührenbedarf um rd. 13.000 € über der Kalkulation des Jahres 2009. Da sich auch hier die Abfuhrmenge pro Person nur unwesentlich verändert hat, ist eine Veränderungen der Gebühren ebenfalls nicht erforderlich. Der Grund für den höheren Bedarf liegt in der gestiegenen Zahl der Anlagen. Bisherige Kleinkläranlagen wurden in abflusslose Gruben umgewandelt. Bei der Berechnung wurde ein Drittel des Fehlbetrages aus dem Jahr 2008 berücksichtigt. Dieser ist gemäß § 6 Abs. 2 KAG innerhalb von drei Jahren auszugleichen. Die zurzeit gültige m³-Gebühr von 10,50 € und die Personengebühr in Höhe von 273,00 € sind daher auch in 2010 kostendeckend. Der m³-Gebührensatz findet ausschließlich bei gewerblich genutzten Grundstücken Anwendung. Finanzielle Auswirkungen: Produkt, Bezeichnung Investition € Beiträge/Zuschüsse €Aufwand lfd. Jahr € Ertrag lfd. Jahr €Aufwand in den ersten fünf Jahren

€ Ertrag in den ersten fünf Jahren

davon Personalaufwand über 5 Jahre

€ Saldo Aufwand/Ertrag über 5 Jahre

Anlagen:

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Gebührenbedarfsberechnung Grundstücksentwässerungsanlagen für das Jahr 2010

2009 davon entfallen 2009 auf 2010 davon entfallen 2010 auf

Geb.-Bedarfs- Kleinklär- abflusslose Geb.-Bedarfs- Kleinklär- abflusslose

Berechnung anlagen Gruben Berechnung anlagen Gruben€ € € € € €

1 2 3 4 5 6 7

I. Kosten

1. Betriebskosten Stadtwerke 123.203,12 55.389,56 67.813,56 111.335,55 38.363,30 72.972,25

2. Kosten der Stadt 45.862,50 33.056,25 12.806,25 34.682,04 21.196,12 13.485,92 3. Überschuss/Fehlbetrag Vorjahre -4.004,18 -2.082,17 -1.922,01 10.857,67 5.537,41 5.320,26

4 Gesamtkosten/Gebührenbedarf 165.061,44 86.363,64 78.697,80 156.875,26 65.096,83 91.778,43

II. Berechnung der m³-Gebühr

1. Gebührenbedarf 165.061,44 86.363,64 78.697,80 156.875,26 65.096,83 91.778,43 2. Gebühreneinheiten/m³ 10.500,00 3.000,00 7.500,00 10.250,00 2.250,00 8.000,00

3. Gebührensatz je m³ 28,90 10,50 28,90 10,50

4. bisheriger Gebührensatz 27,80 9,90 28,90 10,50

5. Differenz 1,10 0,60 0,00 0,00

III. Berechnung der Personengebühr

1. Abfuhrmenge/m³ 10.500,00 3.000,00 7.500,00 10.250,00 2.250,00 8.000,00

2. davon Veranlagung nach m³ - Satz 2.430,00 530,00 1.900,00 2.000,00 500,00 1.500,00

3. verbleibende Berechnungsgrundlage 8.070,00 2.470,00 5.600,00 8.250,00 1.750,00 6.500,00

4. Anzahl der angeschlossenen Personen 970,00 215,00 675,00 250,00 5. Abfuhrmenge je Person/m³ 2,55 26,05 2,55 26,00

6. Gebühr je Person/Jahr 73,70 273,00 73,70 273,00

7. bisheriger Gebührensatz 69,80 258,00 73,70 273,00

8. Differenz 3,90 15,00 0,00 0,00

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Vorlage Nr. FB 1/1148/09

Die Bürgermeisterin 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Aufwandes für die Unterhaltung der Schwarzwassergräben

Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2009 (Vorberatung, öffentlich) Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp Rat 15.12.2009 (Entscheidung, öffentlich) Berichterstattung Bürgermeisterin Ulrike Westkamp

Beratungsfolge:

Beschlussvorschlag: Der Rat der Stadt Wesel beschließt 1. entsprechend der beiliegenden Gebührenbedarfsberechnung für das Jahr 2010 folgende Gebühren für die Unterhaltung der Schwarzwassergräben: a) der Einheitsbetrag zur Berechnung der Erschwernisse beträgt € 10,55/m² b) der Gebührensatz für unbebaute Grundstücke beträgt € 0,00556/m², für bebaute Grundstücke € 0,00833/m², 2. die 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Aufwandes für die Unterhaltung der Schwarzwassergräben in der dieser Beratungsvorlage als Anlage 2 beigefügten Fassung. Sachdarstellung/Begründung: Gem. § 1 der o. g. Satzung legt die Stadt Wesel den Aufwand zur Unterhaltung der Schwarzwassergräben als Gebühren auf die nach § 92 Abs. 1 LWG Pflichtigen um. Es wird jeweils der Aufwand des vorvergangenen Rechnungsjahres umgelegt. Gebührenpflichtig sind: 1. die Eigentümer von Grundstücken und Anlagen, die die Unterhaltung über die bloße Beteiligung am natürlichen Abflussvorgang hinaus erschweren (Erschwerer) und 2. die Eigentümer von Grundstücken in dem Bereich, aus dem den zu unterhaltenden Gewässerstrecken Wasser seitlich zufließt -seitliches Einzugsgebiet- (Begünstigte). Flächen bebauter Grundstücke werden im Verhältnis 1,5 : 1 pauschal höher veranlagt als die Flächen unbebauter Grundstücke.

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Die sich für 2010 ergebenden Gebührensätze können der in Anlage 1 beigefügten Gebührenbedarfsberechnung entnommen werden. Danach muss folgende Erhöhung vorgenommen werden: Der gemäß § 5 der o. g. Satzung von den Erschwerern insgesamt aufzubringende Anteil (Erschwernisanteil) beträgt 10 vom Hundert des Gesamtaufwandes i. v. H. € 10.554,87 und der Einheitsbetrag 1 vom Hundert des Erschwernisanteiles i. v. H. 1.055,49. Daher wird der Einheitsbetrag zur Berechnung der Erschwernisse auf € 10,55 angehoben. Eine genaue Aufteilung ist rechnerisch nicht möglich, so dass zu Lasten der Stadt Wesel ein Restbetrag verbleibt. Der nach Abzug des Erschwernisanteils verbleibende Aufwand, der nicht durch Finanzhilfen gedeckt ist, wird auf die Begünstigten umgelegt. Der Gebührensatz für unbebaute Grundstücke wird auf € 0,00556/m² angehoben, der für bebaute Grundstücke auf € 0,00833/m². Die Gebührenerhöhung ist erforderlich, da die Kosten für die Unterhaltung im Jahr 2008 höher waren als im Jahr 2007. Die Unterschiede der Gesamtflächen für bebaute bzw. unbebaute Flächen im Vergleich zum Vorjahr sind auf Flurstücksteilungen zurückzuführen. Anlagen: Gebührenbedarfsberechnung 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Aufwandes für die Unterhaltung der Schwarzwassergräben

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Gebührenbedarfsrechnung für das Jahr 2010 für die Umlegung des Unterhaltungs-aufwandes der Schwarzwassergräben Nach § 2 der Satzung wird der Aufwand des vorvergangenen Jahres umgelegt, d.h., der für das Jahr 2008 aufgewendete Betrag im Jahr 2010 umgelegt. Bezeichnung

Schwarzwassergräben

Rechnungsjahr

2009

2010

Aufwand

6.478,56

10.554,87

10 % - Anteil für Erschwerer

647,86

1.055,49

Einheitsbetrag 1 % des Ge-samtbetrages

6,48

10,55

Differenzbetrag zu Lasten der Stadt Wesel

41,06

56,94

Auf Begünstigte umzulegen-der Restaufwand

5.830,70

9.499,38

Gesamtgröße des seitlichen Einzugsgebietes in m²

1556760

1558016

Gesamtgröße der unbebauten Flächen

1101602

1184437

Gesamtgröße der bebauten Flächen

455158

373579

Belastungsfaktor 1,5 für be-baute Flächen

682737

560368

Rechnerische Gesamtgröße

1784339

1744805

Gebührensatz unbebaute Grundstücke (Restaufwand / rechn. Ge-samtgröße

0,00327

0,00556

Gebührensatz bebaute Grundstücke (Restaufwand / rechn. Ge-samtgröße x Belastungsfak-tor

0,0049

0,00833

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2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Aufwandes für die Unterhaltung der Schwarzwassergräben Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekannt-

machung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 (GV. NRW. S. 380),

der §§ 91 und 92 des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswasserge- setz -LWG-) in der Fassung der Bekanntmachung vom 25.06.1995 (GV. NRW. S. 926), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV.NRW.S.463 ff.)und der §§ 2, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) vom 21.10.1969 (GV. NRW. S. 712), zuletzt geändert durch GO-Reformgesetz vom 09.10.2007 (GV. NRW. S. 380 ff), hat der Rat der Stadt Wesel am 15.12.2009 folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Umlegung des Aufwandes für die Unterhaltung der Schwarzwassergräben vom 22.04.08 beschlossen:

§ 1 Gebührensatz

1) In § 8 wird im 1. Satz der Betrag „€ 6,48“ ersetzt durch den Betrag „€ 10,55“. Im Satz 2 wird der Betrag „€ 0,00327/m²“ ersetzt durch den Betrag „€ 0,00556/m²“ und der Betrag „€ 0,0049/m²“ ersetzt durch den Betrag „ € 0,00833/m²“.

§ 2 Inkrafttreten

1) Diese Satzung tritt am 01.01.2010 in Kraft.

Ö 4

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Vorlage Nr. FB 3/0382/09

Die Bürgermeisterin 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Verwendung des Weseler Stadtwappens vom 25.09.1986

Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2009 (Vorberatung, öffentlich) Berichterstattung Dezernentin II - Gabriele C. Klug Rat 15.12.2009 (Entscheidung, öffentlich) Berichterstattung Vorsitzende des Haupt- und

Finanzausschusses - Bürgermeisterin Ulrike Westkamp

Beratungsfolge:

Beschlussvorschlag: Der Rat beschließt die 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Verwendung des Weseler Stadtwappens vom 25.09.1986 in der dieser Beratungsvorlage als Anlage beigefügten Fassung. Sachdarstellung/Begründung: Am 28.12.2006 ist die Richtlinie des Europäischen Parlaments und des Rates über Dienstleistungen im Binnenmarkt (EU-Dienstleistungsrichtlinie/EU-DLR) in Kraft getreten. Die Richtlinie dient der Verwirklichung des Europäischen Binnenmarkts im Bereich der Dienstleistungen. Ziel der EU-Dienstleistungsrichtlinie ist es, europaweit Schranken für Dienstleister abzubauen. Es sollen Verfahren und Formalitäten vereinfacht und die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit erleichtert werden. Zur Erreichung dieses Ziels enthält die Richtlinie zahlreiche Vorgaben, die von den Mitgliedsstaaten umgesetzt werden müssen. Die EU-DLR sieht u.a. vor,

• die Rechtsvorschriften (Gesetze, kommunale Satzungen) auf Übereinstimmung mit den Vorgaben der Richtlinie zu überprüfen (Normenprüfung) und diese gegebenenfalls in Einklang mit den Bestimmungen der Richtlinie zu bringen. Es sind die bestehenden Genehmigungsregelungen für die Niederlassung bzw. die Aufnahme und Ausübung einer Dienstleistungstätigkeit zu überprüfen. Für Dienstleister mit einer Niederlassung in einem anderen Mitgliedsstaat, die nur vorübergehend in der Bundesrepublik tätig sind, sind die Möglichkeiten stark eingeschränkt, Genehmigungsanforderungen zu stellen. Vom Ziel her geht es insbesondere darum, rechtliche Hemmnisse abzubauen und die grenzüberschreitende Dienstleistungserbringung zu vereinfachen.

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• Sogenannte „Einheitliche Ansprechpartner“ zu schaffen. Über sie sollen EU-Dienstleistungsunternehmen auf Wunsch alle für die Aufnahme und Ausübung ihrer Dienstleistungstätigkeit relevanten Informationen erhalten und alle dafür erforderlichen Verfahren und Formalitäten abwickeln können.

• Alle für die Aufnahme und Ausübung der Dienstleistung erforderlichen Verfahren und Formalitäten grenzüberschreitend auch auf elektronischem Wege über den Einheitlichen Ansprechpartner oder die zuständige Behörde abwickeln zu können.

• Informationen bereitzustellen, Entscheidungsfristen festzulegen und Genehmigungs-fiktionen einzuführen.

Dienstleistungserbringern soll in einem einfachen Verfahren der diskriminierungsfreie Zugang zu erforderlichen Genehmigungen ermöglicht werden. Die Überprüfung der städtischen Wappensatzung hat ergeben, dass sie Regelungen enthält, die von der EU-DLR erfasst sind. Eine Anpassung ist erforderlich. Das Ergebnis ist in den Satzungsentwurf (Anlage) eingeflossen. Nach der beabsichtigten Neuregelung gelten für Dienstleister in Ausübung ihrer Wirtschaftstätigkeit die gleichen Genehmigungsvorbehalte bei Verwendung des Stadtwappens wie bei Privatpersonen. Anlagen: 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Verwendung des Weseler Stadtwappens vom 25.09.1986

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Anlage 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Verwendung des We-seler Stadtwappens vom 25.09.1986 Aufgrund von § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV.NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.06.2009 (GV.NRW. S. 380), hat der Rat der Stadt Wesel in seiner Sitzung am __________ folgende Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die Verwen-dung des Weseler Stadtwappens vom 25.09.1986 beschlossen:

§ 1 § 3 erhält folgende Fassung:

§ 3

Die Verwendung des Stadtwappens kann gestattet werden, wenn a) der Antragsteller und der beabsichtigte Gebrauch das Ansehen der Stadt nicht ge-

fährden oder schädigen, b) jeder Anschein eines amtlichen Charakters vermieden wird und eine Verwechslung

mit einer städtischen Einrichtung sowie jede missbräuchliche Verwendung ausge-schlossen ist,

c) das Wappen heraldisch richtig wiedergegeben wird.

§ 2 In § 4 Satz 1 werden die Worte „vom Stadtdirektor“ ersetzt durch die Worte „von der Bürger-meisterin“.

§ 3 Diese Satzung tritt mit dem Tage nach der Bekanntmachung in Kraft.

Ö 5

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Vorlage Nr. FB 3/0280/09

Die Bürgermeisterin Stellenplan 2010

Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2009 (Vorberatung, öffentlich) Berichterstattung Dezernentin II - Gabriele C. Klug Rat 15.12.2009 (Entscheidung, öffentlich) Berichterstattung Vorsitzende des Haupt- und

Finanzausschusses - Bürgermeisterin Ulrike Westkamp

Beratungsfolge:

Beschlussvorschlag: Der Beschlussvorschlag für den Rat zum Stellenplan 2010 wird in der nicht öffentlichen Sitzung gefasst. Sachdarstellung/Begründung: Hinweis: Der Stellenbesetzungsplan (nicht öffentliche Sitzung) ist nur der Haupt- u. Finanzausschussvorlage beigefügt! Mit der jährlichen Verabschiedung des Haushaltsplans beschließt der Rat auch den Stellenplan der Verwaltung, der als Pflichtanlage dem Haushaltsplan beizufügen ist. Der Stellenplan bildet eine allgemeine Richtlinie der Personalwirtschaft der Verwaltung. Er enthält die zur Erledigung der Verwaltungsaufgaben unbedingt notwendigen Stellen, gegliedert nach Art, Zahl und Stellenbewertung. Die mit der Einrichtung des fünften Dezernates und des Fachbereiches Zentrales Controlling verbundenen Änderungen werden vorgelegt, nach dem die organisatorischen Festlegungen erfolgt sind. Der Stellenplan ist maßgebend für die Anstellung, Beförderung und Höhergruppierung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Verwaltung und dient als Bemessungsgrundlage für die im Haushaltsplan zu veranschlagenden Personalkosten. Die den einzelnen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadtverwaltung übertragenen Aufgabenbereiche werden für die Tariflich Beschäftigten nach tarifrechtlichen Leistungsprinzipien bewertet und festgelegt; Bewertungsgrundlagen sind die dazu geltenden Bestimmungen der Tarifverträge. Danach ergibt sich mit Vorliegen bestimmter Tätigkeitsmerkmale ein Rechtsanspruch des Stelleninhabers auf entsprechende tarifliche Eingruppierung.

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Für die Bewertung der Beamtenstellen gilt in Abstimmung mit der Aufsichtsbehörde als Bewertungsmaßstab das geltende Gutachten der Kommunalen Gemeinschaftsstelle für Verwaltungsmanagement (KGSt) zur analytischen Dienstpostenbewertung. Die Vorlage wird getrennt nach einem öffentlichen und einem nicht öffentlichen Teil vorgelegt. Der öffentliche Teil enthält grundsätzliche Darlegungen sowie zahlenmäßige Veränderungen zum Stellenplan des vergangenen Jahres, der nicht öffentliche Teil enthält den Organisationsstellenplan (Stellenbesetzungsplan) der Verwaltung. Anlagen: 1. Vorbemerkungen zum Stellenplan 2010 2. Entwicklung der Stellenpläne 3. Stellenplan Beamte 2010 4. Stellenübersicht Beamte 2010 5. Stellenplan Tariflich Beschäftigte 2010 6. Stellenübersicht Tariflich Beschäftigte 2010 7. Stellenplan Tariflich Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst 2010 8. Stellenübersicht Tariflich Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst 2010 9. Stellenübersicht Beamte auf Probe/Nachwuchskräfte 2010 10. Vollzeitverrechnete Stellen 2010 je Besoldungs-/Entgeltgruppe 11. Vollzeitverrechnete Stellen 2010 je Organisationsbereich

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Anlage 1 Vorbemerkungen zum Stellenplan

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1. Vorbemerkungen zum Stellenplan 2010

Bei den nachstehend genannten Personalkosten handelt es sich um Durchschnittswerte/Jahr

(KGSt-Werte/Kosten eines Arbeitsplatzes). Seite 1, lfd. Nr. 9 Stelle 65.10 Beigeordnete/r / Dezernent/in V

Der Rat hat in seiner Sitzung am 03.11.2009 die Einrichtung einer vierten Beigeordnetenstelle beschlossen (Personalmehrkosten: 104.500,- €). Gleichzeitig wurde beschlossen, die Fachbe- reichsleiterstellen 2 Gebäudeservice und 4 Stadtkultur nach Ausscheiden der bisherigen Stel- leninhaber nicht wieder zu besetzen. Die Stellen erhalten einen kw-Vermerk.

Anträge auf Einrichtung neuer Stellen

Seite 6, lfd. Nr. 3-7 Stellen 0.01, 0.02, 0.04, 0.07 für Beamte in der Probezeit, Stelle 0.08 Ausbildungsstelle für Auf-stiegsbeamte_________________________________________________________________ Im Zusammenhang mit der Föderalismusreform ist die Rahmenkompetenz des Bundes zum Er-lass des Beamtenrechtsrahmengesetzes (BRRG) entfallen. Im Gegenzug hat der Bund die kon-kurrierende Gesetzgebungskompetenz für die Statusrechte und –pflichten der Beamten der Länder und Gemeinden erhalten. Der Bund hat von dieser neuen Kompetenz mit dem Gesetz zur Regelung des Statusrechts der Beamtinnen und Beamten in den Ländern (Beamtenstatus-gesetz – BeamtStG) Gebrauch gemacht. Das Beamtenstatusgesetz ist am 01.04.2009 in Kraft getreten und findet in den einzelnen Bundesländern unmittelbare Anwendung. Die Vorschriften im Beamtenstatusgesetz führen im Vergleich zur bisherigen Rechtslage auch zu materiellen Änderungen. Eine dieser Änderungen betrifft den Wegfall des beamtenrechtli-chen Instituts der planmäßigen Anstellung. Gemäß § 8 Abs. 3 BeamtStG wird nunmehr gleich-zeitig mit der Begründung eines Beamtenverhältnisses auf Probe, auf Lebenszeit und auf Zeit ein Amt verliehen. Damit muss auch Beamtinnen und Beamten, die sich nach Beendigung ihrer Ausbildung zunächst in der Probezeit befinden, ein Amt verliehen und gleichzeitig eine Plan-stelle zugewiesen werden. Der Fall der Ernennung zur ersten Verleihung eines Amtes (plan-mäßige Anstellung) ist nicht mehr vorgesehen. Die jährliche Zahl der Beamtinnen und Beamten, die ihre Ausbildung beenden, schwankt. Es wird daher vorgeschlagen, vorsorglich 4 Planstellen einzurichten; Personalmehrkosten sind damit nicht verbunden. Es wird weiterhin vorgeschlagen, die Ausbildungsstellen für Aufstiegsbeamte entsprechend der Zahl der regelmäßig vorhandenen Aufstiegsbeamten anzupassen (zusätzlich Stelle 0.08); Per-sonalmehrkosten sind damit nicht verbunden.

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Anlage 1 Vorbemerkungen zum Stellenplan

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._______ Seite 39, lfd. Nr. 13, Stelle 51.41 Sozialarbeiter/in Sozialer Dienst Seite 40, lfd. Nr. 14 Stelle 51.42 Sozialarbeiter/in Sozialer Dienst Seite 40, lfd. Nr. 17 Stelle 51.43 Sozialarbeiter/in Pflegekinderdienst/Adoptionsvermittlung Seite 37, lfd. Nr. 7 Stelle 51.44 Sozialarbeiter/in Servicestelle Kinderbetreuung____________________________ Der Fachbereich 5 hat zum Stellenplan 2009 eine personelle Verstärkung beantragt. Die Per-

sonalsituation des Jugendbereichs war auch Gegenstand der Haushaltsberatungen in der Sitzung des Jugendhilfeausschusses am 19.11.2008. Am 22.04.2009 hat die Verwaltung das Projekt „Entwicklung eines Instrumentes zur Ermittlung und Fortschreibung des aufgabenge- rechten Personalbedarfes im Team Soziale Dienste und in der Servicestelle Kinderbetreuung“ in Auftrag gegeben.

Die Untersuchung wurde im Team Soziale Dienste und wirtschaftliche Jugendhilfe in der

Zeit vom 01.05.2009 bis zum 05.10.2009 durchgeführt. Der Abschlussbe richt wurde durch den Auftragnehmer (Beratung und Fortbildung in der Jugendhilfe/Dipl. Päd. J. Schnurr) am 13.10.2009 vorgelegt.

Die Personalbemessungsuntersuchung kommt zu dem Ergebnis, die Arbeitskapazität des

Teams Soziale Dienste um 2 Stellen auszuweiten. Mit diesen 2 Stellen sind die Arbeitsberei- che Kinderschutz, Sozialpädagogische Diagnostik im Vorfeld von kostenintensiven erzieheri- schen Hilfen, Pflegekinderdienst und Adoptionsvermittlung, Sozialraumarbeit und Soziales Frühwarnsystem / Frühe Hilfen so zu verstärken, dass die Personalausstattung eine Aufgaben- erledigung ermöglicht, die den Vorgaben des Kinder- und Jugendhilfegesetzes entspricht, fachlichen Mindeststandards folgt und die sparsame Verwendung der zur Verfügung stehen den Finanzmittel sichert.

Zur Umsetzung beantragt die Verwaltung die Einrichtung der folgenden Stellen:

• Stelle 51.41 Sozialarbeiter/in Sozialer Dienst (Vollzeit) • Stelle 51.42 Sozialarbeiter/in Sozialer Dienst (Teilzeit) • Stelle 51.43 Sozialarbeiter/in Pflegekinderdienst/Adoptionsvermittlung (Teilzeit)

(Personalmehrkosten: 115.200,- €). Die Personalbemessungsuntersuchung für das Aufgabenfeld Servicestelle Kinderbetreuung im

Team Kinder- und Jugendförderung wurde in der Zeit von April bis September 2009 durchge- führt. Der Projektbericht wurde durch den Auftragnehmer am 15.10.2009 vorgelegt. Der Schwerpunkt der Aufgaben liegt in der Bereitstellung und Vermittlung von Tagespflege stellen. Die Fallzahlen für die Vermittlung steigen ständig. Daneben sind Werbung und Qualifizierung von Tagespflegepersonen wichtige Aufgaben. Lücken entstehen insbesondere, wenn Tagesel- tern ausfallen und Vertretungen organisiert werden müssen.

Als Ergebnis der Untersuchung wird empfohlen, für eine effektive und zuverlässige Auf-

gabenwahrnehmung eine zweite 0,5-Stelle für die Servicestelle einzurichten. Es werden damit die für die Aufgabenwahrnehmung notwendigen Zeitkontingente bereitgestellt sowie eine fach- lich und organisatorisch wirksame Vertretungsfunktion geschaffen.

Zur Umsetzung beantragt die Verwaltung die Einrichtung der folgenden Stelle:

• Stelle 51.44 Sozialarbeiter/in Servicestelle Kinderbetreuung (Teilzeit) (Personalmehrkosten: 28.800,- €).

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Anlage 1 Vorbemerkungen zum Stellenplan

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._______ Anträge auf Umwandlung von Stellen

Seite 4, lfd. Nr. 3 Stelle 14.02 Technische Prüferin Die Verwaltung schlägt vor, die Teilzeitstelle mit 30 Wochenstunden in eine Vollzeitstelle um-zuwandeln, da der Umfang der Prüfungsaufgaben bei den Vergabeverfahren dauerhaft zuge-nommen hat (Personalmehrkosten: 14.500,- €).

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Anlage 2 Entwicklung der Stellenpläne

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2. Entwicklung der Stellenpläne

2.1 Veränderungen in den Stellenplänen

Neue Stellen 2010 Nr. Bezeichnung Begründung 65.10 Beigeordnete/r / Dezernent/in V Ratsbeschluss vom 03.11.2009 0.01, 0.02, 0.04, 0.07

Stellen für Beamte in der Probezeit (4) Ausweisung von 4 Stellen für Beamte in der Pro-bezeit aufgrund des Beamtenstatusgesetzes

0.08 Ausbildungsstelle für Aufstiegsbeamte Ausweisung entsprechend der Zahl der regelmä-ßig vorhandenen Aufstiegsbeamten

51.41, 51.42

Sozialarbeiter/in Sozialer Dienst (1,5) Mehraufgaben

51.43 Sozialarbeiter/in Pflegekinderdienst / Adoptions-vermittlung (0,5)

Mehraufgaben

51.44 Sozialarbeiter/in Servicestelle Kinderbetreuung (0,5)

Mehraufgaben

14.02 Technische Prüferin (0,2) Mehraufgaben Summe 8,7 Stellen Eingesparte Stellen 2010 Nr. Bezeichnung Begründung Summe - Stelle

Neue Stellen 2009 Nr. Bezeichnung Begründung 65.12 Sachbearbeiter/in Betriebswirtschaft Einführung von NKF Summe 1 Stelle Eingesparte Stellen 2009 Nr. Bezeichnung Begründung 70.03 Dezernent IV / Betriebsleiter ASG org. Maßnahme 40.007 Reinigungskräfte (0,8 Stelle) Umstellung der Eigenreinigung auf Fremdreini-

gung 35.01 Sachbearbeiterin Sozialversicherung / Unter-

haltssicherung org. Maßnahme

32.01 Fachbereichsleiter 7 Bürgerdienste, Personal und Feuerschutz

org. Maßnahme

Summe 3,8 Stellen Neue Stellen 2008 Nr. Bezeichnung Begründung 32.30 Beigeordnete/r / Dezernent/in IV vorübergehende Erhöhung der Zahl der Beige-

ordnetenstellen gem. Ratsbeschluss vom 28.08.2007/30.10.2007

Summe 1 Stelle Eingesparte Stellen 2008 Nr. Bezeichnung Begründung 20.02 Stabsstelle Finanzcontrolling org. Maßnahme 64.20, 64.21

Sachbearbeiterinnen Wohnungsbauförderung (2 Stellen)

Aufgabe wird vom Kreis Wesel wahrgenommen

65.12 Techn. Sachbearbeiter org. Maßnahme 40.007 Reinigungskräfte (1,7 Stellen) Umstellung der Eigenreinigung auf Fremdreini-

gung, Verkauf eines Gebäudes 50.26 Sachbearbeiterin Sozialhilfe innerhalb und au-

ßerhalb von Einrichtungen (0,6 Stelle) org. Maßnahme

Summe 6,3 Stellen

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Anlage 2 Entwicklung der Stellenpläne

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._______ Neue Stellen 2007 Nr. Bezeichnung Begründung 32.40 32.41

Sachbearbeiter/in Verkehrsüberwachung / flie-ßender Verkehr (2 Stellen)

Einführung der mobilen Geschwindigkeitsüberwa-chung gem. Ratsbeschluss vom 12.12.2006

Summe 2 Stellen Eingesparte Stellen 2007 Nr. Bezeichnung Begründung 40.56 Hausmeister Grundschule Büderich org. Maßnahme 40.007 Reinigungskräfte (0,7 Stelle) Umstellung der Eigenreinigung auf Fremdreini-

gung 41.24 Bibliotheksassistentin org. Maßnahme Summe 2,7 Stellen Zusammenfassung neue Stellen eingesparte Stellen Saldo verlagerte Stellen 1992 bis 2006

102,36 97,35 + 5,01 211,9

2007 2,0 2,7 - 0,7 2008 1,0 6,3 - 5,3 2009 1,0 3,8 - 2,8 2010 8,7 - + 8,7 Summe: 115,06 110,15 4,91 211,9 2.2 Entwicklung der Stellen in der Kernverwaltung Aus der nachstehenden Tabelle ergibt sich die Entwicklung der Stellen in der Kernverwaltung (ohne: ASG; Feuerwehr/Rettungsdienst/Kreisleitstelle; Aufgabenbereiche, die verlagert worden sind wie Bäder, Stadtwerke, Bauverein und VHS; Personalrat; Probezeit- und Ausbildungsstel-len). Neue Stellen Eingesparte Stellen Saldo 1994 - 2006 35,56 76,19 - 40,63 2007 2,0 2,7 - 0,7 2008 1,0 6,3 - 5,3 2009 1,0 3,1 - 2,1 2010 3,7 - +3,7 Summe: 43,26 88,29 - 45,03 1994 bis 2010 sind in der Kernverwaltung 43,26 Stellen eingerichtet worden. Die größte Positi-on machen die 1995 vom Kreis übernommenen 9 Stellen für zusätzliche Aufgaben im Zusam-menhang mit der Großen kreisangehörigen Stadt aus. Im gleichen Zeitraum sind insgesamt 88,29 Stellen gestrichen worden. Im Saldo ergibt sich so-mit trotz der im Zusammenhang mit der Großen kreisangehörigen Stadt eingerichteten Stellen eine tatsächliche Einsparung von 45,03 Stellen (11,3 %).

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Anlage 3Stellenplan Beamte

3. Stellenplan Beamte 2010

Besoldungsgruppe Stellen im davon Stellen im VorjahrHaushaltsjahr T kw ku Z insgesamt davon tatsächlich

besetzt am 30.06. B 7 1 1 1B 4 1 1 1B 2 4 3 3

Höherer DienstA 16 - - -A 15 7 2 7 7A 14 3 1 1 1A 13 - 2 2

Gehobener DienstA 13 6 5 5A 12 23 4 1 24 24A 11 30 2 2 31 30A 10 32 4 1 26 26A 9 4 1 1

Mittlerer DienstA 9 40 1 10 41 41A 8 40 3 1 40 39A 7 29 1 29 27A 6 - - -

gesamt: 220 16 2 5 10 212 208

Erläuterungen:

T = Teilzeitstelle kw = mit kw-Vermerk ku = mit ku-Vermerk Z = mit Zulage nach A 10

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Anlage 4 Stellenübersicht Beamte

__--____. .

4. Stellenübersicht Beamte 2010

Wahlbeamte Bezeichnung B7 B4 B2

Verwaltungsführung 1 1 3

Laufbahnbeamte Bezeichnung B2

Durch Zuweisung Geschäftsführer Stadtwerke / Betriebsleiter ASG 1

Erläuterungen: Die Tabelle ordnet die vollzeitverrechneten Beamtenstellen den Produktbereichen zu. Die Stellen der Leitstelle und der ARGE Kreis Wesel sind dem Produktbereich Innere Verwaltung zugeordnet. Die Stellen des ASG sind in der Produktbereichsübersicht nicht enthalten.

höherer Dienst gehobener Dienst mittlerer Dienst Produkt- bereich Bezeichnung A

16 A15

A14

A13

A13

A12

A 11

A 10

A 9

A9

A8

A7

A6

01 Innere Verwaltung 3,1 1,0 2,9 9,1 12,0 11,7 3,0 28,9 5,9 1,0

02 Sicherheit und Ordnung 1,1 4,4 6,0 5,7 5,0 28,5 26,0

03 Schulträgeraufgaben 0,8 1,0

04 Kultur und Wissenschaft 0,8 1,0 0,9 1,0 1,0 0,5

05 Soziale Hilfen 1,0 1,8 4,7 4,8 2,0

06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 1,0 4,3 1,0 1,0

08 Sportförderung 0,2 1,0

09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinformationen 0,3 1,0 1,7 3,0 0,6

10 Bauen und Wohnen 0,2 2,0

11 Ver- und Entsorgung

12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 0,1 1,0

13 Natur- und Landschaftspflege 0,1

14 Umweltschutz 0,1

15 Wirtschaft und Tourismus 0,4 1,0 1,0 1,0

16 Allgemeine Finanzwirtschaft 0,1 1,2 1,0 0,6 1,0

17 Stiftungen

Summe 0 6.2 2 0 6 20.2 27.9 29.6 4 39.7 38.4 28.5 0

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Anlage 5Stellenplan Tariflich Beschäftigte

5. Stellenplan Tariflich Beschäftigte 2010

Entgeltgruppe Stellen im davon Stellen im Vorjahr *Haushaltsjahr T ku insgesamt davon tatsächlich

besetzt am 30.06.15 2 2 214 1 1 113 8 1 7 712 4 5 511 14 1 14 1410 14 1 1 15 159 59 19 1 80 798 50 16 5 49 457 - - -6 75 22 5 76 755 30 14 35 354 6 4 6 63 4 4 4 42 32 32 32 321 - - -

gesamt: 299 113 13 326 320

Erläuterungen:

Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gilt ab 01.11.2009 eine eigene Entgelttabelle S (s. Anlage 7). * einschl. der Stellen, die zum 01.11.2009 in die neue Entgelttabelle S übergeleitet wurden T = Teilzeitstelle ku = mit ku-Vermerk

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Anlage 6 Stellenübersicht Tariflich Beschäftigte

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6. Stellenübersicht Tariflich Beschäftigte 2010

Entgeltgruppen Produkt- bereich Bezeichnung

15 14 13 12 11 10 9 8 7 6 5 4 3 2 1

01 Innere Verwaltung 4,0 2,0 1,0 5,4 11,9 17,9 23,9 8,0 3,2 1,3 13,4

02 Sicherheit und Ordnung 0,8 6,3 9,9 18,3 4,0

03 Schulträgeraufgaben 0,4 0,6 1,9 9,4 2,8

04 Kultur und Wissenschaft 2,0 1,0 2,0 14,8 2,6 7,3 4,2 1,3

05 Soziale Hilfen 2,0 9,8 4,1 5,3 2,0

06 Kinder-, Jugend- und Famili-enhilfe 0,5 1,0 5,0 0,5 0,7 0,5

08 Sportförderung 0,1 0,8

09 Räumliche Planung und Ent-wicklung, Geoinformationen 0,7 0,8 1,0 4,8 1,0 0,8 1,4 0,3 0,2

10 Bauen und Wohnen 1,0 4,0 1,0 2,0 1,2 0,1

11 Ver- und Entsorgung

12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV 0,2 1,0 1,1 0,4 0,4 0,1 0,1

13 Natur- und Landschaftspflege 0,5 0,2 0,2 0,1

14 Umweltschutz 0,3 0,7 0,1 0,1

15 Wirtschaft und Tourismus 1,0 1,7 2,0 1,2 0,5

16 Allgemeine Finanzwirtschaft 1,8 1,8

17 Stiftungen

Summe 2 1 8 4 13.5 12.8 53.3 44.7 0 68.7 20.5 5.2 2.6 13.4 0

Erläuterungen: Die Tabelle ordnet die vollzeitverrechneten Beschäftigtenstellen den Produktbereichen zu.

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Anlage 7Stellenplan Tariflich Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst

7. Stellenplan Tariflich Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst 2010

Entgeltgruppe Stellen im davon Stellen im Vorjahr *Haushaltsjahr T ku insgesamt davon tatsächlich

besetzt am 30.06.S 18 1S 17 -S 16 -S 15 1S 14 -S 13 -

S 12 Ü 14 5S 12 10 5S 11 -S 10 -S 9 -S 8 3 1S 7 -S 6 -S 5 -S 4 -S 3 -S 2 -

gesamt: 29 11 0 - -

Erläuterungen:

Für die Beschäftigten im Sozial- und Erziehungsdienst gilt ab 01.11.2009 eine eigene Entgelttabelle S; die Beschäftigten wurden zu diesem Zeitpunkt in die neue Tabelle übergeleitet.

* die Stellen des Vorjahres sind im Stellenplan Tariflich Beschäftigte enthalten (s. Anlage 5)

T = Teilzeitstelle ku = mit ku-Vermerk

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Anlage 8 Stellenübersicht Tariflich Beschäftigte im Sozial- u. Erziehungsdienst

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8. Stellenübersicht Tariflich Beschäftigte im Sozial- und Erziehungsdienst 2010

Entgeltgruppen Produkt- bereich Bezeichnung

S18 S17 S16 S15 S14 S13 S12Ü S12 S11Ü S11 S10 S9 S8 S7 S6 S5 S4 S3 S2

01 Innere Verwaltung

02 Sicherheit und Ordnung

03 Schulträgeraufgaben

04 Kultur und Wissenschaft

05 Soziale Hilfen 0,1 1,0 3,8 0,6

06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe 0,9 8,9 7,0 2,6

08 Sportförderung

09 Räumliche Planung und Entwicklung, Geoinfor-mationen

10 Bauen und Wohnen

11 Ver- und Entsorgung

12 Verkehrsflächen und -anlagen, ÖPNV

13 Natur- und Landschafts-pflege

14 Umweltschutz

15 Wirtschaft und Touris-mus

16 Allgemeine Finanzwirt-schaft

17 Stiftungen

Summe 1 0 0 1 0 0 12.7 7.6 0 0 0 0 2.6 0 0 0 0 0 0

Erläuterungen: Die Tabelle ordnet die vollzeitverrechneten Beschäftigtenstellen den Produktbereichen zu.

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Anlage 9 Stellenübersicht Beamte auf Probe/Nachwuchskräfte

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9.1 Stellenübersicht Beamte auf Probe 2010

Stellen im Vorjahr Amtsbezeichnung

Besoldungs- gruppe

Stellen im Haushaltsjahr

insgesamt

davon tatsächlich besetzt am 30.06.

Stadtinspektor

A 9

7

10

7

Stadtsekretär

A 6

-

-

-

Brandmeister

A 7

4

3

3

Summe: 11 13 10

9.2 Nachwuchskräfte 2010

Bezeichnung

Art der Vergütung

Vorgesehen für das Haushaltsjahr

Beschäftigt am 01.10. des Vorjahres

Inspektoranwärter/-in Brandmeisteranwärter Auszubildende: Verw.-Fachangestellte Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Fach- richtung Bibliothek Fachangestellte für Medien- und Informationsdienste Fach- richtung Archiv Informatikkaufmann/-frau Veranstaltungskaufmann/-frau Bauzeichner/in Schwerpunkt Architektur

Anwärterbezüge

" Ausbildungsvergütung

8 1 9 1 - 1 2 1

6 1 8 2 1 1 1 1

Summe: 23 21

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Anlage 10Vollzeitverrechnete Stellen je Besoldungs-/Entgeltgruppe

10. Vollzeitverrechnete Stellen 2010 je Besoldungs- / Entgeltgruppe

Die Tabellen stellen die Beamten- und Beschäftigtenstellen entsprechend ihrem Anteil an der wöchent-lichen Arbeitszeit einer Vollzeitkraft dar. Damit werden die tatsächlichen Arbeitszeiten der Teilzeitkräfteberücksichtigt.

10.1 Beamtenstellen 10.2 Beschäftigtenstellen

Besoldungsgruppe Anzahl Entgeltgruppe AnzahlB 7 1 15 2B 4 1 14 1B 2 4 13 8A 16 - 12 4A 15 7 11 13,55A 14 2,94 10 12,77A 13hD - 9 53,36A 13gD 6 8 44,68A 12 21,98 7 -A 11 29,57 6 68,54A 10 29,72 5 20,58A 9gD 4 4 5,25A 9mD 39,66 3 2,51A 8 38,95 2 13,4A 7 28,5 1 -

214,32 249,64

10.3 Beschäftigtenstellen Sozial - u. Erziehungsdienst

Entgeltgruppe AnzahlS 18 1S 17 -S 16 -S 15 1S 14 -S 13 -S 12 Ü 12,7S 12 7,65S 11 -S 10 -S 9 -S 8 2,6S 7 -S 6 -S 5 -S 4 -S 3 -S 2 -

24,95

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Anlage 11 Vollzeitverrechnete Stellen je Organisationsbereich

11. Vollzeitverrechnete Stellen 2010 je Organisationsbereich Beamtenstellen Beschäftigtenstellen Besoldungsgruppe Anzahl Entgeltgruppe Anzahl Summe Verwaltungsführung und zugeordnete Bereiche B 7 1 6 3 B 4 1 B 2 2,5 A 8 1 8,5 Team 02 Büro der Bürgermeisterin A 12 1 13 1 A 10 1 6 1 A 9mD 1 5 03 Stabsstelle Wirtschaftsförderung A 14 1 9 0,72 A 11 1 6 1 3,72 04 Rechnungsprüfungsamt A 14 1 12 1 A 11 1 3 Personalrat A 12 1 6 0,5 1,5 Ausbildungsstellen für Aufstiegsbeamte, Stellen für Beamte in der Probezeit A 9gD 4 A 9mD 3 7 Beamte ASG A 15 1 A 14 0,94 A 12 1,73 A 11 1,73 A 8 0,51 5,91 ARGE Kreis Wesel A 12 1 10 2 A 11 1 9 7,09 A 10 5,48 A 9mD 3,89 20,46 Geschäftsführung Stadtwerke/Betriebsleitung ASG B 2 1 1

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Anlage 11 Vollzeitverrechnete Stellen je Organisationsbereich

Fachbereich 1 Stadtentwicklung Beamtenstellen Beschäftigtenstellen Besoldungsgruppe Anzahl Entgeltgruppe Anzahl Summe Fachbereichsleitung A 15 1 6 1 5 0,78 2,78 Team 11 Grundstücksmanagement A 13gD 1 11 0,78 A 12 1,73 10 1 A 10 2 9 1 8 0,52 8,03 Team 13 Räumliche Grundsatz- und Entwicklungsplanung A 13gD 1 15 1 A 11 2 13 1 11 2 8 1 8 Team 14 Bauleit- und Verkehrsplanung A 11 1 14 1 11 3,77 10 1,5 9 1 8 1 9,27 Team 15 Bauordnung und Denkmalschutz A 11 2 12 1 11 4 10 1 8 2 6 1 11 Summe FB 1 39,08

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Anlage 11 Vollzeitverrechnete Stellen je Organisationsbereich

Fachbereich 2 Gebäudeservice Beamtenstellen Beschäftigtenstellen Besoldungsgruppe Anzahl Entgeltgruppe Anzahl Summe Fachbereichsleitung A 15 1 1 Team 21 Technischer Gebäudeservice, Nutzerdienste A 11 2,73 13 1 11 1 9 2 8 4 6 14 5 6 4 3,25 3 1,26 2 13,4 48,64 Team 22 Kaufmännischer Gebäudeservice A 11 1 12 1 A 8 2 8 1,29 5,29 Summe FB 2 54,93

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Anlage 11 Vollzeitverrechnete Stellen je Organisationsbereich

Fachbereich 3 Service Beamtenstellen Beschäftigtenstellen Besoldungsgruppe Anzahl Entgeltgruppe Anzahl Summe Fachbereichsleitung A 15 1 1 Team 31 Finanzbuchhaltung A 12 1 8 4,63 A 11 1 6 0,65 A 10 1 8,28 Team 32 Informationstechnik A 13gD 1 10 1,5 A 12 1 8 2 A 11 2,26 A 10 1 8,76 Team 33 Zentrale Dienste A 13gD 1 6 2 A 12 0,73 5 1,87 A 7 1 6,6 Team 34 Rechtsservice A 15 1 6 0,88 A 12 1 2,88 Team 35 Finanzen und Beteiligungen A 12 1 10 1 A 11 1 9 1 A 10 2,5 6,5 Team 36 Vollstreckung A 12 1 8 5,42 A 8 2 8,42 Team 37 Steuern und Abgaben A 12 1 9 1,78 A 11 1 8 1,81 A 8 1 6,59 07 Stabsstelle Projekt Interkommunale Zusammenarbeit 13 1 1 Summe FB 3 50,03

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Anlage 11 Vollzeitverrechnete Stellen je Organisationsbereich

Fachbereich 4 Stadtkultur Beamtenstellen Beschäftigtenstellen Besoldungsgruppe Anzahl Entgeltgruppe Anzahl Summe Fachbereichsleitung A 15 1 1 Team 41 Städtisches Bühnenhaus A 9mD 1 12 1 A 8 1 9 1 8 1 6 0,78 5 0,7 6,48 Team 42 Musik- und Kunstschule 11 1 9 9,94 6 1 11,94 Team 43 Archiv A 11 0,85 13 1 A 7 0,5 9 1 8 1,64 5 1 5,99 Team 44 Bücherei 11 1 9 2,9 6 3,51 5 2,51 9,92 Team 45 Kulturverwaltung/Museum A 12 1 13 1 6 2 3 1,26 5,26 Team 46 Stadtwerbung & Touristik A 10 1 13 1 9 1 8 2 5 0,39 5,39 Summe FB 4 45,98

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Anlage 11 Vollzeitverrechnete Stellen je Organisationsbereich

Fachbereich 5 Jugend, Schule und Sport Beamtenstellen Beschäftigtenstellen Besoldungsgruppe Anzahl Entgeltgruppe Anzahl Summe Fachbereichsleitung 15 1 6 1,51 2,51 Team 51 Kinder- und Jugendförderung A 12 1 9 4 A 10 2 8 1,04 A 8 1 S 12 0,5 A 7 1 S 12 Ü 1,49 S 8 2,6 14,63 Team 53 Soziale Dienste und wirtschaftliche Jugendhilfe A 10 2,34 10 1 9 1,04 8 0,51 5 0,51 S 18 1 S 15 1 S 12 Ü 8,45 S 12 6,5 22,35 Team 54 Schule und Sport A 13gD 1 9 0,64 A 11 1 8 1,9 A 10 1 6 9,95 5 2,8 18,29 Summe FB 5 57,78

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Anlage 11 Vollzeitverrechnete Stellen je Organisationsbereich

Fachbereich 6 Soziales Beamtenstellen Beschäftigtenstellen Besoldungsgruppe Anzahl Entgeltgruppe Anzahl Summe Fachbereichsleitung A 15 1 6 1 2 Team 61 Soziales, Arbeit, Senioren A 12 1 9 4 A 10 1 6 3 S 12 Ü 1,98 S 12 0,65 11,63 Team 63 Wirtschaftliche Hilfen A 10 2,67 10 1 A 9mD 2,9 9 2 8,57 Team 64 Wirtschaftliche Hilfen A 9mD 1,87 10 1 9 4,1 6,97 Team 65 Fachstelle Wohnen A 12 0,78 8 3 A 10 1 6 0,73 A 8 1 4 2 S 12 Ü 0,78 9,29 Summe FB 6 38,46

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Anlage 11 Vollzeitverrechnete Stellen je Organisationsbereich

Fachbereich 7 Bürgerdienste, Personal und Feuerschutz Beamtenstellen Beschäftigtenstellen Besoldungsgruppe Anzahl Entgeltgruppe Anzahl Summe Fachbereichsleitung B 2 0,5 (Personalunion

Dez. IV/FBL 7)

0,5 Team 71 Allgemeine Ordnungs- und Gewerbeangelegenheiten A 12 1 9 5,5 A 10 1,73 8 3 A 8 2 5 1 14,23 Team 73 Verkehrsangelegenheiten/Zentrale Bußgeldstelle A 12 1 8 3,5 A 11 2 6 0,99 5 2,01 9,5 Team 74 Bürgerservice/Ausländerwesen A 12 1 8 2,42 A 10 2 6 7 A 8 1 5 1 14,42 Team 75 Personalservice A 11 2 13 1 A 8 0,94 10 1 9 0,88 6 2,21 8,03 Team 76 Personenstandswesen 10 0,77 9 0,77 8 1 6 1 3,54 77 Feuerschutz / Rettungsdienst A 13gD 1 6 8,81 A 12 1 A 11 4 A 10 1 A 9mD 5 A 8 25,5 A 7 26 72,31 78 Leitstelle A 12 1 A 11 1 A 10 1 A 9mD 21 24 Summe FB 7 146,53 Summe Gesamt 488,88

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InhaltsverzeichnisSitzungsdokumente

Einladung HFA 1Vorlagendokumente

TOP Ö 2 Gebührenbedarfsberechnung 2010 für den Gebührenhaushalt AbwasserbeseitiVorlage FB 3/1122/09 3Abwasserbeseitigung 2010 als Vorlage HFA-Rat FB 3/1122/09 5

TOP Ö 3 Gebührenbedarfsberechnung 2010 für die Entsorgung von GrundstücksentwäsVorlage FB 3/1125/09 7Grundstücksentwässerungsanlagen für HFA-Rat Vorlage FB 3/1125/09 9

TOP Ö 4 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Umlegung des Aufwandes fürVorlage FB 1/1148/09 11Anlage 1 zur Vorlage FB 1/1148 /09 Gebührenbedarfsrechnung für das Jah 13Anlage 2 zur Vorlage FB 1/1148/09 Satzungsänderung 2010 FB 1/1148/09 15

TOP Ö 5 1. Satzung zur Änderung der Satzung der Stadt Wesel über die VerwendungVorlage FB 3/0382/09 171. Satzung zur Änderung der Wappensatzung FB 3/0382/09 19

TOP Ö 6 Stellenplan 2010Vorlage FB 3/0280/09 21Anlage 01 Vorbemerkungen zum Stellenplan 2010 FB 3/0280/09 23Anlage 02 Entwicklung der Stellenpläne 2010 FB 3/0280/09 27Anlage 03 Stellenplan Beamte 2010 FB 3/0280/09 29Anlage 04 Stellenübersicht Beamte 2010 FB 3/0280/09 31Anlage 05 Stellenplan Tariflich Beschäftigte 2010 FB 3/0280/09 33Anlage 06 Stellenübersicht Tariflich Beschäftigte 2010 FB 3/0280/09 35Anlage 07 Stellenplan Tariflich Beschäftigte SuE FB 3/0280/09 37Anlage 08 Stellenübersicht T. Beschäftigte SuE 2010 FB 3/0280/09 39Anlage 09 Stellenübersicht Beamte auf Probe Nachwuchskr. 2010 FB 3/02 41Anlage 10 Vollzeitverrechnete Stellen je Bes.Gr. u. E Gr. 2010 FB 3/0 43Anlage 11 Vollzeitverrechnung je Organisationsbereich 2010 FB 3/0280/ 45

Inhaltsverzeichnis 53