Machbarkeitsuntersuchung Stadt Oberhausen Bereich 3-2 Oberhausen, den 9. Mai 2012 Jutta Hollenrieder...

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Machbarkeitsuntersuchung Stadt Oberhausen Bereich 3-2 Oberhausen, den 9. Mai 2012 Jutta Hollenrieder Volker Henneicke Dieter Bunn Michael Klein Christian Stecher Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung Gm Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH Rothenbaumchaussee 11 20148 Hamburg Tel.: 040 410 32 81 Fax: 040 41 35 01 11 [email protected] www.consens-info.de

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Machbarkeitsuntersuchung

Stadt OberhausenBereich 3-2

Oberhausen, den 9. Mai 2012

Jutta HollenriederVolker Henneicke

Dieter BunnMichael Klein

Christian Stecher

Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH

Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH

Rothenbaumchaussee 11 20148 Hamburg

Tel.: 040 410 32 81 Fax: 040 41 35 01 11

[email protected]

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Gliederung

Vorbemerkungen

ABC – Analyse

Exkurs SGB II

Untersuchungsbereiche

Erste Analyseergebnisse Bereich Soziale Angelegenheiten:• Soziale Angelegenheiten allgemein• Hilfe zur Pflege (ambulant / stationär)• Eingliederungshilfe

Erste Analyseergebnisse Bereich Jugend:• Hilfen zur Erziehung• KIM• Amtsvormundschaft / Amtsbeistandschaft, ..• Prävention (Projektförderungen)• Jugendgerichtshilfe

Übersicht über Maßnahmen und Potenziale

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Vorbemerkung

Die gesamte Machbarkeitsuntersuchung wurde in kurzer Zeit und ohne Vorlauf durchgeführt.

Die hier vorgestellten Ansätze und Thesen sind ihren Wirtschaftlichkeitspotenzialen sehr konkret.

Die hier vorgestellten Ansätze und Thesen sind jedoch nicht mit konkret ausgearbeiteten Vorgehensweisen zur möglichen Umsetzung hinterlegt.

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ABC - Analyse

Mittels einer ABC – Analyse wurden die Produkte der Bereiche 05 (Soziale Leistungen und 06 (Kinder-, Jugend- und Familienhilfe) in 3 Gruppen unterteilt: A – Produkte: Jene Produkte, die in Summe mehr als 80 Prozent des

gesamten Zuschussbedarfs auf sich vereinigen.

B – Produkte: Jene Produkte, die in Summe weitere 15 Prozent des gesamten Zuschussbedarfs auf sich vereinigen.

C – Produkte: Jene Produkte, die die verbleibenden 5 Prozent des gesamten Zuschussbedarfs auf sich vereinigen.

Ziel: Die Produkte, die besonders zuschussintensiv sind von weniger zuschussintensiven Produkten abgrenzen.

Hierdurch wird sichergestellt, dass bei der Analyse der Schwerpunkt auf die besonders erfolgskritischen Produkte gelegt wird.

Als Datenbasis wurde die Kosten- und Leistungsrechnung 2012 herangezogen. Verwendet wurde das Jahresergebnis 2010, da die aktuelleren Daten lediglich als Haushaltsansätze zur Verfügung standen.

Die Analyse wurde einmal unter Einbeziehung der Aufwendungen für den Bereich SGB II durchgeführt, im Folgenden wurde dieser Bereich exkludiert.

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ABC – Analyse inkl. SGB II (1)

050101 Grundsicherung für Arbeitsuchende 18.861.732 62.864.226 -44.002.494 0,32 0,32060401 Regionalteams 2.753.268 41.966.712 -39.213.444 0,29 0,61050401 Hilfe zur Pflege 452.606 17.328.876 -16.876.270 0,12 0,73050202 Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2.244.575 14.081.383 -11.836.808 0,09 0,82060310 Amtsvormundschaft, -pflegschaft, -beistandschaft, UVK 2.198.966 6.692.674 -4.493.708 0,03 0,85050201 Hilfe zum Lebensunterhalt 832.168 3.093.500 -2.261.332 0,02 0,87050302 Wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber 323.681 2.297.696 -1.974.015 0,01 0,88050402 Eingliederungshilfe 11.402 1.831.164 -1.819.762 0,01 0,89060402 Jugendarbeit/Jugendschutz 505.140 2.138.413 -1.633.273 0,01 0,90060404 Prävention, Vereinbarungen und Kontrakte mit Dritten 0 1.437.335 -1.437.335 0,01 0,92060304 Inobhutnahme, Familienersetzende und Familienunterstützende Hilfen -12.878 1.260.988 -1.273.866 0,01 0,92050304 Hilfen für Asylbewerber 88.065 1.253.512 -1.165.447 0,01 0,93050204 Sonstige Sozialhilfe 23.309 1.166.805 -1.143.496 0,01 0,94060303 Jugendgerichtshilfe, Drogenberatung, Adoptionen 424.649 1.560.781 -1.136.132 0,01 0,95050403 Altenhilfe 141.960 810.952 -668.992 0,00 0,95060403 Wirtschaftliche Jugendhilfe 1.701 663.892 -662.191 0,00 0,96060307 Psychologische Beratung und Therapie 82.567 719.425 -636.858 0,00 0,96050301 Hilfe für Obdachlose oder Wohnungslose 64.964 662.003 -597.039 0,00 0,97050203 Hilfe zur Gesundheit 1.669.252 2.184.084 -514.832 0,00 0,97050501 Regionale Arbeitsstelle - Zuwanderung 103.524 604.636 -501.112 0,00 0,98050601 Sozialversicherungsangelegenheiten 0 471.114 -471.114 0,00 0,98060311 Kinder im Mittelpunkt 11.283 408.271 -396.988 0,00 0,98060313 Ferienangebote 108.411 494.325 -385.914 0,00 0,99050404 Hilfen für Kriegsopfer und Schwerbehinderte 92.315 424.104 -331.789 0,00 0,99060309 Kommunales Integrationskonzept 43.147 300.108 -256.961 0,00 0,99060314 Haus der Jugend/Bahnhof Osterfeld-Nord/Jugendtreff Holten 464 252.213 -251.749 0,00 0,99060202 Jugendarbeit und Jugendschutz 56.009 285.145 -229.136 0,00 0,99060308 Ausbildungsförderung/Unterhaltssicherung (Wehrpflicht/Zivildienst) 387 206.906 -206.519 0,00 0,99060301 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie -5.768 185.768 -191.536 0,00 1,00060302 Familienbüro 5.809 176.352 -170.543 0,00 1,00060305 Hilfen für junge Volljährige -4.454 140.860 -145.314 0,00 1,00060312 Früherkennungsuntersuchung 309 98.885 -98.576 0,00 1,00060306 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 17.265 100.615 -83.350 0,00 1,00060315 Internationale Begegnungen 111.960 145.122 -33.162 0,00 1,00050602 Lastenausgleich 8.224 39.605 -31.381 0,00 1,00050303 Hilfen für Aussiedler 0 14.926 -14.926 0,00 1,00

31.216.012 168.363.376 -137.147.364 1,00

C-Produkte

ErgebnisAnteil am Gesamt-ergebnis

Kumulierter Anteil am

Gesamtergebnis

ABC-Einordnung

A-Produkte

B-Produkte

ErträgeAufwend-

ungenP Produkt

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ABC – Analyse inkl. SGB II (2)

Die Analyse identifiziert 4 Produkte als A – Produkte. Diese sind:

050101: Grundsicherung für Arbeitsuchende

060401: Regionalteams (hierin sind die Hilfen zur Erziehung enthalten)

050401: Hilfe zur Pflege

050202: Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Diese 4 Produkte vereinigen in Summe einen Zuschussbedarf von rund 112 Mio. EUR auf sich, dies entspricht 81,6 Prozent des Gesamtzuschusses.

In einem weiteren Schritt wurden die Aufwendungen für die Grundsicherung für Arbeitssuchende aus der Betrachtung herausgenommen.

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EXKURS

Die ABC-Analyse über alle Produktbereiche zeigt die Bedeutung der kommunalen Leistungen nach SGB II – vor allem der Kosten der Unterkunft. Ein sehr hohes Konsolidierungspotenzial besteht daher bei diesen Leistungen.

Ansatz 1: Ist die Angemessenheitsgrenze präzise ermittelt ? Wird die Angemessenheitsgrenze immer eingehalten, wird sie umgesetzt ? Wie viele Fälle über Mietobergrenze bestehen ? (5-10 % ist vertretbar, darüber bestünde Handlungsbedarf.) Fachliche Weisung der Stadt möglich, Weisungsrecht gegeben

Ansatz 2: Wird in KdU richtig gerechnet? Revision - oft werden Fehler entdeckt - ev. Handlungsansatz prüfen: richtige Berechnung, Abrechnung mit der Kommune gE korrekt

Ansatz 3: gezielte Integration von Arbeitslosen mit hohen Kosten der Unterkunft gE - kann nicht erzwungen werden, aber einwirken über Trägerversammlung (Horizontale Berechnung - Anrechnung Einkünfte der BG auf bundesfinanzierte Anteile der Kosten - deshalb kümmert sich gE i.d.R. nachrangig um diejenigen Bedarfsgemeinschaften mit nur KdU/hohen KdU.

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ABC – Analyse ohne SGB II (1)

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060401 Regionalteams 2.753.268 41.966.712 -39.213.444 0,42 0,42050401 Hilfe zur Pflege 452.606 17.328.876 -16.876.270 0,18 0,60050202 Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 2.244.575 14.081.383 -11.836.808 0,13 0,73060310 Amtsvormundschaft, -pflegschaft, -beistandschaft, UVK 2.198.966 6.692.674 -4.493.708 0,05 0,78050201 Hilfe zum Lebensunterhalt 832.168 3.093.500 -2.261.332 0,02 0,80050302 Wirtschaftliche Hilfen für Asylbewerber 323.681 2.297.696 -1.974.015 0,02 0,82050402 Eingliederungshilfe 11.402 1.831.164 -1.819.762 0,02 0,84060402 Jugendarbeit/Jugendschutz 505.140 2.138.413 -1.633.273 0,02 0,86060404 Prävention, Vereinbarungen und Kontrakte mit Dritten 0 1.437.335 -1.437.335 0,02 0,88060304 Inobhutnahme, Familienersetzende und Familienunterstützende Hilfen -12.878 1.260.988 -1.273.866 0,01 0,89050304 Hilfen für Asylbewerber 88.065 1.253.512 -1.165.447 0,01 0,90050204 Sonstige Sozialhilfe 23.309 1.166.805 -1.143.496 0,01 0,91060303 Jugendgerichtshilfe, Drogenberatung, Adoptionen 424.649 1.560.781 -1.136.132 0,01 0,93050403 Altenhilfe 141.960 810.952 -668.992 0,01 0,93060403 Wirtschaftliche Jugendhilfe 1.701 663.892 -662.191 0,01 0,94060307 Psychologische Beratung und Therapie 82.567 719.425 -636.858 0,01 0,95050301 Hilfe für Obdachlose oder Wohnungslose 64.964 662.003 -597.039 0,01 0,95050203 Hilfe zur Gesundheit 1.669.252 2.184.084 -514.832 0,01 0,96050501 Regionale Arbeitsstelle - Zuwanderung 103.524 604.636 -501.112 0,01 0,96050601 Sozialversicherungsangelegenheiten 0 471.114 -471.114 0,01 0,97060311 Kinder im Mittelpunkt 11.283 408.271 -396.988 0,00 0,97060313 Ferienangebote 108.411 494.325 -385.914 0,00 0,98050404 Hilfen für Kriegsopfer und Schwerbehinderte 92.315 424.104 -331.789 0,00 0,98060309 Kommunales Integrationskonzept 43.147 300.108 -256.961 0,00 0,98060314 Haus der Jugend/Bahnhof Osterfeld-Nord/Jugendtreff Holten 464 252.213 -251.749 0,00 0,99060202 Jugendarbeit und Jugendschutz 56.009 285.145 -229.136 0,00 0,99060308 Ausbildungsförderung/Unterhaltssicherung (Wehrpflicht/Zivildienst) 387 206.906 -206.519 0,00 0,99060301 Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie -5.768 185.768 -191.536 0,00 0,99060302 Familienbüro 5.809 176.352 -170.543 0,00 1,00060305 Hilfen für junge Volljährige -4.454 140.860 -145.314 0,00 1,00060312 Früherkennungsuntersuchung 309 98.885 -98.576 0,00 1,00060306 Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche 17.265 100.615 -83.350 0,00 1,00060315 Internationale Begegnungen 111.960 145.122 -33.162 0,00 1,00050602 Lastenausgleich 8.224 39.605 -31.381 0,00 1,00050303 Hilfen für Aussiedler 0 14.926 -14.926 0,00 1,00

12.354.280 105.499.150 -93.144.870 1,00

P Produkt

A-Produkte

B-Produkte

C-Produkte

ErträgeAufwend-

ungenErgebnis

Anteil am Gesamterge

bnis

Kumulierter Anteil am

Gesamtergebnis

ABC-Einordnung

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ABC – Analyse ohne SGB II (2)

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Durch die Herausnahme der Grundsicherung für Arbeitsuchende gehen 2 Produkte, die vormals im B – Bereich zu finden waren in den A – Bereich über:

060401: Regionalteams (hierin HzE)

050401: Hilfe zur Pflege

050202 : Hilfe zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

060310 : Amtsvormundschaft, -pflegschaft, -beistandschaft, UVK

050201: Hilfe zum Lebensunterhalt

Diese 5 Produkte vereinigen in Summe einen Zuschussbedarf von rund 75 Mio. EUR auf sich, dies entspricht 80,2 Prozent des Gesamtzuschusses (ohne SGB II).

Darüber hinaus wurden auch weitere Produkte in die Untersuchung einbezogen (u.a. 060404 – Prävention; 060303 – Jugendgerichtshilfe; 060311 – Kinder im Mittelpunkt)

Darüber hinaus wurde eine Gewichtung nach Steuerbarkeit /ggf. zukünftig geänderter Finanzierung vorgenommen (zur Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nicht mehr relevant, da Bund die Kosten bis 2014 schrittweise vollständig übernehmen wird).

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FB 3-2 der Stadt Oberhausen Untersuchungsbereich

3-2-10: allgemeine Verwaltung 000 Registratur 110 Haushalts- Kassen und R.Wesen 120 zentr. Schreibdienst 130 Obdachlosenangelegenheiten 210 Ausbildungsförderung/USG

3-2-20: Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen

200: Beratungsstelle ältere Menschen HzP a.v.E.

205: KOF u Schwerbehinderte 220: Stationäre Hilfen, Heimkosten

HzP i.E., Pflegewohngeld, Pflegebedarfsfeststellung

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FB 3-2 der Stadt Oberhausen Untersuchungsbereich 3-2-30: Kinder, Jugendliche und Familie

000: Fachbereichsleitung 100: Kinder im Mittelpunkt 200: Wirtschaftliche Jugendhilfe 220: Jugendgerichtshilfe 230: Adoptionsvermittlungsstelle 240: Haus der Jugend 250: Projekte 310: Drogenberatungsstelle 410, 420, 430, 440, 450: Regionalteams

3-2-40: Psychologische Beratungsstelle 000: Fachbereichsleitung 200: Psychologische Beratung

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3-2-50: Soziale Angelegenheiten 000: „Fachbereichsleitung“ mit BuT, QS 200,205: Regionalteams Sozialhilfe 210: Leistungen nach dem AsylbLG 230: Erstattungsstelle

3-2-60: Amtsvormundschaften, Amtsbeistandschaft 200: Amtsvormundschaften, Amtsbeistandschaften 210: Unterhaltsvorschuss 220: Unterhaltsheranziehung

FB 3-2 der Stadt Oberhausen Untersuchungsbereich

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Machbarkeit: Optimierung der Verwaltungsstruktur – Soziale AngelegenheitenSoziale Angelegenheiten

Die Aufbauorganisation in dieser Form existiert seit etwa 20 Jahren unverändert, auch 2005, als die neue Sozialgesetzgebung eingeführt wurde, kam es zu keinen wesentlichen Organisationsveränderungen.

Eine Neuausrichtung ist notwendig. Eine erste Analyse der Aufbauorganisation macht

Optimierungspotenziale in der Aufbaustruktur und der Aufgabenverteilung deutlich.

An dieser Stelle soll seitens der externen Berater noch kein konkreter Vorschlag für eine neue Aufbauorganisation gemacht werden.

Die Ansatzpunkte werden im Folgenden erläutert.

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Machbarkeit: Optimierung der Verwaltungsstruktur (1) – Soziale Angelegenheiten

Folgende Optimierungspotenziale bestehen: Verwaltungstätigkeiten aufgabenunabhängig zentralisieren

und teilweise durch einen optimierten Einsatz der IT entbehrlich machen.

Dazu ist es notwendig, rechtskreisunabhängig in allen Fachbereichen alle Verwaltungstätigkeiten nach einem einheitlichen Raster zu erheben und Doppelarbeiten bzw. anderweitiges Optimierungspotenzial, das durch organisatorische Maßnahmen gehoben werden kann, zu identifizieren.

Unser vorläufiges Ergebnis ist, dass hier deutliche Potenziale liegen, die fundiert auszuarbeiten sind.

To do für die kommende Organisationsuntersuchung: Zentralisierung 3-2-50 200,205 Regionalteams Sozialhilfe

prüfen Analyse aller Stellenbeschreibungen ergänzende analoge Analyse für die Leitungstätigkeiten,

Koordinationsaufgaben, Qualitätssicherung, Controlling

Grundsätzliche Erfahrung von con_sens: Effizienzgewinne bei Rationalisierungen durch klare Aufgabenzuordnungen, genauer Definition der Schnittstellen, angemessenen Leitungsspannen, genaue Prüfung von Spezialisierungen / generalisierter Sachbearbeitung

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Machbarkeit: Optimierung der Verwaltungsstruktur (2) – Soziale Angelegenheiten „Außendiensttätigkeiten“ aufgabenunabhängig anders gestalten.

(Hier müssen Zentralisierungsmöglichkeiten und dezentrale Wahrnehmung auf ihre Praktikabilität hin überprüft werden).

Verwaltungstätigkeiten und Aufgaben, die beratenden Charakter haben, aufgabenunabhängig zentralisieren (in den Aufgabenfeldern Soziale Angelegenheiten).

Überprüfung der intern erbrachten Aufgaben / Teilleistungen mit beratendem Charakter auf Überschneidungen

Methodisch wäre hier derselbe Ansatz zu verfolgen wie bei den Verwaltungs-und Leitungstätigkeiten: rechtskreisunabhängig prüfen: Welche Stellen erbringen welche Dienstleistungen im beratenden Kontakt mit den Bürgern bzw. im Außendienst und welche Optimierungspotenziale können sich durch organisatorische Maßnahmen ergeben?

Optimierungsansatz: 3-2-20 und 3-2-50: Fachliche Zentralisierung und Spezialisierung bei

leistungsartenübergreifenden Arbeitsvorgängen

(Quantifizierung gebündelt am Ende dieses Abschnitts ‚Soziale Angelegenheiten‘)

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Machbarkeit: Optimierung der Verwaltungsstruktur (3) – Soziale Angelegenheiten3-2-20 und 3-2-50: Die vorhandenen Fachanwendungen müssen

mit den Leistungserstellungsprozessen stärker und besser verzahnt werden, so dass sie prozessunterstützend wirken.

Zumindest in der HzP wird AKD als reines Zahlbetragsermittlungsprogramm eingesetzt.

Eine Optimierung von einzelnen Arbeitsschritten, ohne dass die Prozesse und Organisation insgesamt geändert wird, ist nicht zielführend.

Software muss prozessunterstützend eingesetzt werden, schlanke Prozesse sind zu etablieren bei voller Ausnutzung des Potenzial der DV, weniger zusätzliche Excelerfassungen

Prüfung IT-Ausnutzung 3-2-50, 3-2-20 und 3-2-10, auch Schreibdienste

Schreibdienst weitgehend entbehrlich, Umwidmung für einfache Verwaltungsaufgaben

Optimierungsansatz:

Verwaltungstätigkeiten teilweise durch einen optimierten Einsatz der IT entbehrlich machen, Doppelarbeiten vermeiden, erfasste Daten automatisiert nutzen

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Machbarkeit: Optimierung der Verwaltungsstruktur (4) – Soziale Angelegenheiten

Machbarkeitshypothese ausgehend von unserem Erfahrungshintergrund in Benchmarkingprozessen und vergleichbaren Organisationsuntersuchungen:

Bei einer Optimierung der Geschäftsprozesse und der Aufbauorganisation lässt sich die Aufgabenwahrnehmung bei gleichbleibender inhaltlicher Qualität mit ca. 10% weniger Personaleinsatz in den FB 3-2-10, 3-2-20, 3-2-50 gestalten.

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Machbarkeit: Leistungstiefe und Leistungsstandards Aus fachlichen Gesichtspunkten sind die Qualitätsstandards der

Sachbearbeitung im Fachbereich hoch. Die Ergebnisqualität ist grundsätzlich hoch. Gleichzeitig ist die Tiefe an unterstützenden und beratenden

Dienstleistungen, die vom FB vorgehalten werden, auch hoch. Diese Leistungstiefe lässt sich grundsätzlich reduzieren. Zum Beispiel, in dem weniger Beratungen angeboten werden. Die Standards lassen sich reduzieren, in dem bestimmte Leistungen gedeckelt werden.

Leistungstiefe und Leistungsstandards müssten noch detailliert beschrieben werden, um konkrete Veränderungen vorzuschlagen.

Aufbauend auf unserer Erfahrungen gehen wir aber davon aus, dass sich der Personalaufwand durch die oben skizzierten Ansätze im gesamten Bereich (Aufgabenfelder mit Kundenkontakt 3-2-10,-20,-50) nochmals um 5% reduzieren lässt.

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Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben

Quantifizierung

Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 6:

Neustrukturierung SGB XII / SGB II, effizienter Personaleinsatz durch rationelle Prozesse und Aufgabenteilung

176.000 € p.a.

Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 4 :

Weitgehender Verzicht auf Schreibarbeiten nach Diktat, Stellenreduzierung um mindestens 2 VzÄ Schreibdienst

83.200 € p.a.

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Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben FB 3-20

Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen

Die Bearbeitungsstandards der Leistungsbewilligung und –prüfung sind gut.

Der Fachbereich 3-20 folgt den Grundsätzen der Notwendigkeit und Wirtschaftlichkeit im Einzelfall.

Durch eine Neuausrichtung der Leistungen, die im Fachbereich 3-20 angeboten werden, werden sich dennoch grundsätzliche Optimierungspotenziale realisieren lassen.

Dies betrifft hauptsächlich die Leistungen der der ambulanten Hilfe zur Pflege.

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Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben FB 3-20/ HzP stationär Im Bereich der stationären Hilfe zur Pflege ist der Fachbereich

sehr gut aufgestellt.Durch die Einführung von Pflegefachkräften zur Erstbewilligung konnten bereits deutliche Steuerungserfolge erzielt werden.

Mit den Konsolidierungsmaßnahmen 108a bis 110a, maßgeblich der Bedarfsfeststellung im stationären Bereich, hat der Bereich wichtige Grundlagen entwickelt.

Unserer Einschätzung nach sind hier keine wesentlichen Einsparpotenziale mehr zu realisieren.

Da sich erfahrungsgemäß eine Optimierung der Organisationstrukturen und vor allem der Schnittstellen zwischen dem ambulanten und stationären Bereich (siehe nächste vorgeschlagene Maßnahme) kostensenkend auswirkt, gehen wir davon aus, dass sich im Bereich der stationären HzP die Ausgaben nochmals einmalig um 2% reduzieren lassen.

Dies entspricht, bei einem Volumen der stationären HzP im Jahr 2011 von 6,8 Mio. Euro ca. 137.000 Euro.

Vergleiche Übersicht Einsparpotenziale Maßnahme 2

Ausgabenreduktion stationäre HzP um 2%, 137.000 €

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Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben FB 3-20/ HzP amb. I

Der Geschäftsprozess für die Leistungen der ambulanten Hilfe zur Pflege kann auf unterschiedlichen Ebenen besser gestaltet werden.

Professionalisierung der Bedarfsfeststellung (Sicherstellung der Einbeziehung von pflegefachlichem Know-how, Schnittstelle Gesundheitsamt)

Standardisierung und Professionalisierung der Leistungsbewilligung

Entwicklung neuer Organisationsstrukturen und Prozesse an den Schnittstellen der unterschiedlichen Leistungsbereiche (ambulante EGH, hauswirtschaftliche Versorgung)

Die Verbesserungsansätze werden sich ohne Schaffung zusätzlicher Stellen bewerkstelligen lassen, wenn die weiter vorne beschriebenen grundsätzlichen Optimierungsansätze verfolgt werden.

(Personalkapazitäten umwidmen)

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Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben FB 3-20/ HzP amb. II

Insgesamt beliefen sich die jährlichen Ausgaben in der HzP im Jahr 2011 auf 17 Mio. Euro.

42% entfallen auf das Pflegewohngeld.

Quelle: Kostenübersicht der Fachbereichsleitung

Leistungen Anteil Mio. Euro Potenzial

Pflegegeld, Fremdpflege und Wohngruppen

10,7% 1,85 Senkung

Investitionskosten amb. Dienste

4,4% 0,77

Pflege stationär 41,2% 7,15 Weitere Verhinderung Anstieg

Pflegewohngeld (PWG)

41,8% 7,26 Weitere Verhinderung Anstieg

Investitionskosten Tages- und Kurzzeitpflege

2,0% 0,34

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Machbarkeit: Steuerung der Transferausgaben FB 3-20/ HzP amb. III In der ambulanten Hilfe zur Pflege wurden 2011 insgesamt 1,85

Mio. Euro ausgegeben.

Seit 2008 gibt es deutliche Ausgabensteigerungen in diesem Bereich, die eine Konsequenz der Konsolidierungsmaßnahmen sind (ambulant statt stationär Konsolidierungsmaßnahme 108, 110 (Diese sind INSGESAMT erfolgreich, so dass die Steigerungen hier nicht negativ bewertet werden)

Dennoch gehen wir davon aus, dass sich bei Umsetzung der skizzierten Verbesserungen die Ausgaben einmalig (aufbauend auf den bisherigen Anstiegsraten) um 10% reduzieren lassen.

Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 1 :

Optimierung der Geschäftsprozesse ‚ambulante HzP‘, Steigerung der fachlichen Qualität in der Leistungsgewährung.

Das entspricht ca. 220.000 Euro.

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Berechnung Einsparpotenzial in ambulanten Hilfe zur Pflege Ausgaben ambulant 2010: 1,48 Mio. Euro

Ausgaben ambulant 2011: 1,85 Mio. Euro

Anstieg 2010 auf 2011: 370.000 Euro, das entspricht 20%

Erwartete Ausgaben 2012 für ambulante HzP entsprechend: 1,85 plus 20% (davon ausgehend, dass die Ausgaben in gleichem Maße ansteigen wie im Vorjahr): entspricht 2,2 Mio. Euro.

10% Konsolidierungspotenzial von 2,2 Mio. Euro ergeben 220.000 Euro

Quelle: Kostenübersicht der Fachbereichsleitung

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 EGH: Schritt 1 Datenanalyse

Leistungen der Eingliederungshilfe für Menschen mit Behinderungen

Insgesamt beliefen sich die jährlichen Transferausgaben in der Eingliederungshilfe im Jahr 2011 auf 2,045 Mio. Euro. Der Haushaltsansatz für das Jahr 2012 liegt bei 1,987 Mio. Euro.

Seit 2007 gibt es deutliche Ausgabensteigerungen (33,7%) in der Eingliederungshilfen, die aber dem Trend in allen Kommunen entsprechen.

Auffällig bei der Datenanalyse sind die zu niedrigen Ausgaben des Jahres 2010 und entsprechend die starke Erhöhung im Jahr 2011. Diese Verwerfungen haben überwiegend buchungstechnische Gründe (Doppik, Rückstellungen, etc.).

2007 2008 2009 2010 2011 2012Ausgaben Transferleistungen 1.486.771,00 1.580.632,86 1.721.969,19 1.555.011,77 2.045.552,12 1.987.500,00KLR Ergebnis Oberhausen 1.781.677,00 1.917.793,00 2.015.925,00 1.819.762,00 2.044.815,00 2.201.003,00

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 1 Datenanalyse Die Stadt Oberhausen leistet an den überörtlichen

Sozialhilfeträger LVR eine Umlage von 46,3 Mio. Euro (geschätzter Anteil der Egh davon 31 Mio. Euro).

Dafür ist der LVR für die stationären, teilstationären Leistungen zuständig und für das ambulant betreute Wohnen.

Die bestehende rechtliche Situation mit der Aufgabenwahrnehmung durch den LVR und dem Umlagesystem scheint nach Kurzanalyse die wirtschaftlichste Lösung zu sein.

Es bleiben noch ca. 6 % der Eingliederungsleistungen in der Zuständigkeit der Stadt, d.h. steuerbare Leistungen: Heilpädagogische Leistungen Hilfen zur angemessenen Schulbildung Teilhabeleistungen und Wohnungsumbau Verständigung mit der Umwelt, Sonstige

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 1 Datenanalyse

Von den 2.044 Mio. Euro steuerbaren Transferausgaben des Jahres 2011 fallen 90% auf zwei Produkte

48% Ausgaben „Schulbildung“ mit den Hilfen zur Ermöglichung des Schulbesuchs (z.B. Schulbegleiter)

42% Ausgaben „Frühförderung“ von Kindern

Über den Transferausgaben hinausfindet keine weitere institutionelle Förderung durch die Eingliederungshilfe statt.

Haupteingliederungsmaßnahmen 2007 2008 2009 2010 2011 2012Schulbildung Ausgaben 446.462,00 550.947,40 703.472,91 629.187,48 986.745,01 850.000,00Frühförderung Gesamt 662.464,00 738.185,21 850.657,84 706.661,76 850.957,51 751.956,51

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 1 Datenanalyse

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Schulbegleitung/Integrationshelfer Vergleich Dichtezahlen Mittelwert der Städte S-H mit 3,05 LB

pro 1.000 Einwohnern der 7- bis unter 18-jährigen zu 8,05 LB Oberhausen

Vergleich mittleren Fallkosten Mittelwert der Städte in S-H 11.917 € zu Oberhausen mit 8.551 €

(2012: vorläufige zahlen, nicht abschließend)

Begründung der Auffälligkeiten bei der Dichte Die Schulbegleiter werden in den Förderschulen

(hauptsächlich Schule für geistig Behinderte) eingesetzt. Dieses ergibt sich aus dem Schulgesetz NRW. Entlastung des Schulträger auf Kosten der Egh.

Haupteingliederungsmaßnahmen 2007 2008 2009 2010 2011 2012Schulbildung Ausgaben 446.462,00 550.947,40 703.472,91 629.187,48 986.745,01 850.000,00Leistungsberechtigte Schulkinder 50 72 78 93 95 75Fallkosten pro Schulbegleiter 8.929,24 7.652,05 9.018,88 6.765,46 10.386,79 11.333,33

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 1 Datenanalyse

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Frühförderung Vergleich Dichtezahlen Mittelwert der Städte S-H mit 25 LB

pro 1.000 Einwohnern der 0- bis unter 7-jährigen zu 27 LB Oberhausen

Vergleich Fallkosten Mittelwert der Städte in S-H 4.613 € zu Oberhausen mit 1.387 €

Die mittleren Fallkosten sind deutlich niedriger, sonst keine Auffälligkeiten.

Die interdisziplinäre Frühförderung findet gemeinsam mit den Krankenkassen und dem Gesundheitsamt statt.

2007 2008 2009 2010 2011 2012Frühförderung FF 662.464,00 736.192,78 848.522,79 704.923,16 848.981,06 525.000,00Leistungsberechtigte 490 528 644 631 321Fallkosten Frühförderung 1.502,43 1.607,05 1.094,60 1.345,45 1.635,51Frühförderung IFF 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 225.000,00Frühförderung Gesamt 662.464,00 738.185,21 850.657,84 706.661,76 850.957,51 751.956,51

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 2 Prozesse/Strukturen Prozesse Schulbegleiter

Antragsstellung und Empfehlung Schule Bedarfsfeststellung Prüfung über Gesundheitsamt Pooling von Leistungen, d.h. ggf. kann der Schulbegleiter

mehrere Kinder versorgen Normalfall Bewilligung von Assistenzkräften, in

Ausnahmefällen auch Fachkräfte Die Leistungserbringung erfolgt während und außerhalb des

Unterrichtes sowie bei Klassenfahrten.

Steuerung Schulbegleiter Die Stadt Oberhausen hat aufgrund der rechtlichen

Situation kaum Einfluss auf die Steuerungsmöglichkeiten bei den Schulbegleitern.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 2 Prozesse/Strukturen Prozesse Frühförderung

Antragsstellung, Förder- und Behandlungsplan mit Diagnostik über den Leistungserbringer

Prüfung und Stellungnahme über Gesundheitsamt Bewilligung durch den Sozialhilfeträger nach Kriterien der

IFF Landesverordnung NRW Abrechnung nur von tatsächlich geleisteten Stunden Folgeanträge werden ebenfalls intensiv über das

Gesundheitsamt geprüft.

Steuerung Frühförderung Die Stadt Oberhausen hat aufgrund der rechtlichen

Situation kaum Einfluss auf die Steuerungsmöglichkeiten bei der Frühförderung. Das Gesundheitsamt ist eng eingebunden.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 2 Prozesse/Strukturen Eingliederungshilfe ist als Sachgebiet im Fachbereich 3-2-20

Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen sinnvoll angesiedelt.

Der Personaleinsatz besteht aus 2 VzÄ im g.D. und 1 VzÄ im m.D. Diese übernehmen im Rahmen der Delegation Aufgaben für den überörtlichen Sozialhilfeträger (Teilnahme an den Hilfeplan- und Regionalkonferenzen des LVR und als Entscheidungsbehörde bei heilpädagogischen Maßnahmen in Kitas).

Die Aufteilung des Personals nach Schwerpunkten erscheint adäquat.

Controlling Für alle Produkte stehen Ausgabe- und Falldaten zur

Verfügung. Rechnungen werden über Statistiken ausgewertet.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 3 Anbieter/Verträge Anbieter / Verträge Schulbegleiter:

Die Anbieter von Leistungen der Schulbegleitung sind im Wesentlichen die Lebenshilfe Oberhausen und die Alsbachtal gGmbH.

Mit beiden Anbietern wurden Vergütungsreduzierungen vereinbart zum nächsten Schuljahr.

Diese lassen sich erst in der zweiten Hälfte des Haushaltsjahres 2012 realisierten. Dieses tritt als Spareffekt im Haushalt 2013 mit ca. 100 T Euro ein.

Anbieter / Verträge Frühförderung Die Anbieter von Leistungen der Schulbegleitung sind im

Wesentlichen die Lebenshilfe Oberhausen und das Rehazentrum Oberhausen.

Durch den Einsatz der interdisziplinären Frühförderung IFF können sehr wahrscheinlich Einsparpotentiale gegenüber der klassischen Frühförderung erreicht werden (bereits realisiert)

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 4 Pflicht/Nichtpflichtig Es handelt sich bei den Eingliederungshilfeleistungen um 100 prozentig

pflichtige Aufgaben des Sozialhilfeträgers nach dem SGB XII.

Nichtpflichtige Aufgaben konnten nicht erkannt werden.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 5 Einspar/Optimierungsp. Aus den durchgeführten Analysen der Eingliederungshilfen kann

con_sens aktuell keine nennenswerten Optimierungspotenziale herausarbeiten.

Die vorgefundenen Rahmenbedingungen bezogen auf den relativ kleinen Anteil der steuerbaren Leistungen der Eingliederungshilfen durch die Stadt Oberhausen werden als adäquat und nicht wirklich optimierbar angesehen.

Durchgeführte Steuerungsanalyse der Egh bestätigt dieses.

Mögliche Einsparpotenziale wurden bereits durch den Fachbereich selber initiiert.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-20 Egh: Schritt 5 Einspar/Optimierungsp. Der Personaleinsatz mit qualifiziertem Mitarbeiterinnen und

vielfältigen individuellen Aufgabeninhalten der Eingliederungshilfen lässt sich nach derzeitigem Kenntnisstand nicht optimieren.

Die Personalbemessung für die Aufgabenzuschnitte, insbesondere durch die Delegation der Aufgaben LVR ist knapp bemessen.

Personalreduzierungen sind nicht möglich.

Insgesamt kann dem Sachgebiet Eingliederungshilfe eine gute fachlich qualifizierte, zeitgemäße Arbeitsweise bescheinigt werden.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend

Steuerung der Jugendhilfe

Die Steuerung der Jugendhilfe in der Stadt Oberhausen ist im Bezug auf die Leistungen der Hilfen zur Erziehung grundsätzlich gut.

Es wurden im FB bereits positive Steuerungsansätze entwickelt, die zum Teil noch nicht umgesetzt sind.

Daher gilt es ein Hauptaugenmerk auf die zügige Umsetzung von entwickelten Standards zu lenken (Ausführungen hierzu nachfolgende Folien).

Strukturen für die Steuerung

Die Strukturen für die Steuerung sind nicht optimal. Folgende Dysfunktionalitäten können bereits jetzt benannt werden

Personalengpässe auf der Ebene der Leitungs- und Querschnittsaufgaben (langfristige Erkrankung FB-Leitung und der Leitung der Wirtschaftlichen Jugendhilfe, Vakanzen beim Controlling)

Bisher keine hinreichende Verbindung von Fach- und Finanzcontrolling, der Schwerpunkt lag auf dem Finanzcontrolling. Daten für das Fachcontrolling wurden in einer für weitergehende Vergleiche nicht hilfreichen Systematik erhoben

Fehlen einer integrierten, bereichsübergreifenden Steuerung für präventive Arbeit, die auch das Büro für Chancengleichheit, den Bereich 3-1 Kinderpädagogischer Dienst, den Bereich 1-4 Schule, den Bereich 3-4 Gesundheitswesen einbinden.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Hilfen zur Erziehung („A-Produkt“) - Ausgangssituation

Die Hilfen zur Erziehung, die im Produkt „Regionalteams“ geleistet werden, weisen mit rd. 39 Mio. den höchsten Zuschussbedarf in den Untersuchungsbereichen auf.

Die Untersuchung basiert auf: Vergleichswerten aus dem Benchmarking HzE+ der mittelgroßen

Großstädte NRW auf der Basis der Daten bis 2011 Vergleichenden Falldatenanalysen zwischen den Bezirken Interviews und einem Workshop mit verschiedenen Akteuren der

Jugendhilfe Kurzchecks von Fallakten, Leistungsvereinbarungen und anderen

Materialien

Sie wurde dadurch erschwert, dass die Stadt Oberhausen die Falldaten für die Hilfen zur Erziehung im Benchmarking in den letzten Jahren nicht definitionsgemäß erhoben hat.

Um Zeitreihen bilden zu können, die auch für die Vergangenheit einen Vergleich erlauben, musste eine Umrechnung von Falldaten erfolgen, für die Annahmen getroffen werden mussten.

Grundlage für die Einschätzungen sind daher „Näherungsberechnungen“, die insbesondere eine Hochrechnung für kommende Jahre nicht zulassen.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Hilfen zur Erziehung – Ausgaben pro Jugendeinwohner

Oberhausen hat – trotz gut funktionierender Einzelfallsteuerung – die zweithöchsten Ausgaben pro Jugendeinwohner für Hilfen zur Erziehung+ im Benchmarking zu verzeichnen.

Haupteinflussfaktor auf die Ausgabenhöhe sind – im Gegensatz zu anderen Kommunen – nicht die Anzahl der Hilfeempfänger pro Jugendeinwohner, sondern die Kosten pro Hilfeempfänger.

Oberhausen hat im Vergleich zu anderen Kommunen durchschnittlich viele, aber teure Hilfen.

AC BN CAS HER KR LS MG MH NE OB RS SG MW

2006 514 540 387 373 451 329 570 381 391 534 403 518 449

2007 522 520 429 391 503 369 644 455 351 622 422 0 475

2008 665 536 470 403 574 401 736 500 404 737 476 652 546

2009 654 584 506 417 634 458 859 577 399 764 551 704 592

2010 686 658 586 532 686 461 905 555 441 861 626 709 642

0

100

200

300

400

500

600

700

800

900

1.000

Zeitreihe KeZa 64:Nettoausgaben HzE+ gesamt

in Euro pro Einwohner 0 bis unter 21 Jahre

2009: Stichtag für die Erhebung von Stellen (Umfänge) ist der 31.10.2009

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe

Da Oberhausen die höchsten Kosten pro Hilfe im Vergleich der Benchmarkingkommunen aufweiset, wurden vorrangig Ansätze zur Senkung dieser Kosten erarbeitet.

Als Haupteinflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe wurden untersucht:

Anteil ambulanter Hilfen an allen Hilfen zur Erziehung

Anteil Vollzeitpflege an stationären Hilfen zur Erziehung

Intensität ambulanter Hilfen zur Erziehung

Anteil von Nebenhilfen

Realisierung von Kostenbeiträgen pro stationärer HzE

Personaleinsatz

Preise der Anbieter

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe:

Anteil ambulanter Hilfen zur Erziehung an allen Hilfen zur Erziehung

Oberhausen hat den niedrigsten Anteil ambulanter HzE an allen Hilfen zur Erziehung, wenngleich sich die Quote ambulanter Hilfen in allen Kommunen in der Nähe des Mittelwertes bewegt.

Der Anteil ist – im Gegensatz zum Trend im Kreis – seit 2008 rückläufig, was auch auf den Ausbau präventiver und niedrigschwelliger Hilfen zurückzuführen ist, die im Vergleichsring nicht als Hilfe gezählt werden.

Nach Einschätzung der Fachkräfte wird der Ansatz „ambulant vor stationär“ jedoch konsequent verfolgt und auch mit intensiven ambulanten Hilfen versucht, stationäre Hilfen zu vermeiden.

Dies erscheint aus externer Sicht plausibel, so dass allein von der Stärkung dieses Steuerungsansatzes keine Effekte zu erwarten sind.

Vielmehr gilt es, die ambulanten Hilfen sukzessive durch Stärkung präventiver und niedrigschwelliger Hilfen zurückzufahren – dies bedeutet eine zielgerichtete Auswahl.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe:

Anteil der Vollzeitpflege an allen stationären Hilfen zur Erziehung

Der Anteil der Vollzeitpflege an allen stationären Hilfen zur Erziehung ist durchschnittlich.

Die Aufgaben des Pflegekinderdienstes werden von der Caritas als externem Leistungserbringer wahrgenommen.

Im Bereich der Vollzeitpflege ergeben sich jedoch Optimierungsansätze:

Optimierungsansätze Vollzeitpflege

Die Hilfen (Beratung und Begleitung der Pflegeeltern) werden nach externer Einschätzung zu teuer erbracht. Vergleichsberechnungen zur Personalausstattung haben ergeben, dass beim Leistungserbringer rd. 1 VzÄ Personal zu viel eingesetzt wird. Der Zuschuss an den freien Träger kann um rd. 80.000 EUR gesenkt werden. (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 12)

Darüberhinaus werden durch die externe Leistungserbringung Synergieeffekte nicht genutzt. Die Fallführung verbleibt bei allen Hilfen nach § 33 SGB VIII im Regionalteam, so dass in allen Fällen sowohl ein Regionalteammitarbeiter als auch eine Fachkraft des Freien Trägers involviert ist.Der Effekt für dieses Einsparpotenzial kann zurzeit schwer beziffert werden, könnte sich aber auf rd. ein weiteres VzÄ belaufen. Auf Grund der unsicheren Berechnung wurde er im Einsparpotenzial nicht hinterlegt.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe:

Anteil der Vollzeitpflege an allen stationären Hilfen zur Erziehung

Optimierungsansätze Vollzeitpflege

Ressourcen im Netzwerk des jungen Menschen werden in Einzelfällen, geprüft.

Würde dieser Ansatz konsequenter verfolgt und junge Menschen im sozialen Milieu untergebracht, könnten weiter Pflegefamilien gewonnen werden.

Diese sind aufwändiger zu begleiten, was voraussetzt, dass Standards für die Arbeit mit milieunahen Pflegefamilien erarbeitet werden.

Trotz der aufwändigeren Begleitung sind die Fallkosten einer milieunahen Pflegefamilie im Jahr um rd. 30.000 EUR geringer, als einer Hilfe nach § 34 SGB VIII (Basis für diese Einschätzung sind Referenzwerte aus vergleichbaren Projekten, in denen diese Ansätze bereits kalkuliert wurden)

Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 11 :

Es kann daher angenommen werden, dass bei Verfolgung dieses Ansatzes mittelfristig ein Potenzial von rd. 300.000 EUR zu erzielen ist.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe:

Intensität ambulanter Hilfen zur Erziehung

Die Intensität ambulanter Hilfen ist ein entscheidender Einflussfaktor auf die Kosten ambulanter Hilfen zur Erziehung. Auffällig ist die Differenz in der Intensität bewilligter ambulanter Hilfen zur Erziehung.

Optimierungsansätze Intensität von Hilfen

Über die Intensität der Hilfen können Steuerungseffekte erzielt werden.

Wird die Intensität der Hilfen im Mittelwert von 23,02 Std. pro Monat auf 21,49 Std. pro Monat reduziert, ergibt sich auf der Basis aktueller Fallzahlen (laufende ambulante Haupthilfen nach §§ 27 II, 30, 31 SGB VIII) ein Einsparpotenzial von rd. 570.000 EUR (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 7)

Der Ansatz kann durch veränderte Entgeltformen, bspw. halbjährliche Stundenkontingente gestützt werden.

Dieser Berechnung liegen Annahmen im Bezug auf durchschnittliche Preise und eine annähernde Kongruenz von Bewilligung und Abrechnung von Stunden zugrunde.

Basis: 604 Haupthilfen nach §§ 27 II, 30 und 31 SGB VIIIMW in Std./ Monat

MW in Std. / Woche

19,28

4,45

24,94

5,76

23,02

5,31

21,49

4,96

24,03

5,55

25,70

5,93

Mitte - Styrum Ost Altstaden - Lirich Sterkrade Osterfeld Gesamt

Intensität aktuell laufender ambulante Hilfen (nur Haupthilfen) - geclustert

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe:

Einnahmen pro stationärer / teilstationärer Hilfe zur Erziehung

Die Einnahmen aus Kostenbeitrag konnten in den letzten Jahren deutlich gesteigert werden.

Sie liegen jedoch weiterhin auf einem im Vergleich unterdurchschnittlichen Niveau.

Optimierungsansätze Steigerung der Einnahmen aus Kostenbeitrag

Werden die Einnahmen von 2.256 EUR pro stationärer und teilstationärer Hilfe zur Erziehung auf das Niveau des Mittelwertes im Benchmarking HzE NRW von 2.509 EUR gesteigert, ergibt sich auf der Basis der Fallzahlen aus 2011 ein jährliches Einsparpotenzial von rd. 135.000 EUR (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 13)

Mögliche Maßnahmen, um das Ziel zu erreichen, können sein:

Optimierung der Schnittstelle Bezirksteam / WJH, insbesondere im Bezug auf den Informationsfluss

Ausreichende Personalausstattung der WJH – diese hat nach unserer Erfahrung einen erheblichen Einfluss auf die Einnahmerealisierung

Effiziente Verfahren zur Realisierung des Mindestkostenbeitrags in Zusammenarbeit mit der Familienkasse.

Spezialisierung der Heranziehung

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe:

Anteil von Nebenhilfen

Die Stadt Oberhausen gewährt neben Haupthilfen auch Nebenhilfen im Rahmen von Hilfen zur Erziehung. Der Anteil dieser Hilfen am Gesamtaufkommen der HzE ist im Vergleich mit anderen Kommunen nicht auffällig.

Daher ergeben sich aus externer Sicht in diesem Bereich keine Steuerungspotenziale

Einflussfaktoren auf die Kosten pro Hilfe: Personalkosten

Die Stadt Oberhausen wendet im Vergleich mit den Kommunen des Benchmarkingkreises HzE NRW nicht überdurchschnittlich viel Personal für die Steuerung der Hilfen zur Erziehung im ASD und in der WJH auf.

Benchmarking ersetzt allerdings keine Personalbemessung, sondern gibt nur erste Hinweise auf eine angemessene Personalausstattung.

Aus externer Sicht ergeben sich hier zunächst keine Steuerungsansätze.

Vielmehr soll darauf hingewiesen werden, dass eine angemessen Personalausstattung die Voraussetzung für die konsequente Steuerung der Hilfen zur Erziehung ist. Ein ASD-Mitarbeiter in OB trug im Jahr 2011 die Verantwortung für ein Ausgabevolumen von 1.077.223 EUR.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung

Einflussfaktoren auf die Hilfedichte

Die Anzahl der Hilfeempfänger der Stadt Oberhausen ist im Vergleich zu anderen Kommunen im Benchmarking zwar nicht auffällig, dennoch wurden Einflussfaktoren untersucht.

Als Haupteinflussfaktoren auf die Hilfedicht wurden untersucht:

Dichte ambulanter Hilfen

Dichte stationärer Hilfen

Hilfedauer

Dichte Hilfen nach § 35 a SGB VIII

Dichte von Hilfen für junge Volljährige

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Einflussfaktoren auf die Hilfedichte:

ambulante und stationäre Hilfen zur Erziehung Die Dichte der ambulanten Hilfen bewegt sich im Rahmen des Mittelwertes.

Sie war 2008 überdurchschnittlich, ab 2009 wurden aber weniger Soziale Gruppenarbeiten gewährt, weil mehr präventive Projekte installiert wurden.

Der Weg, in präventive Projekte zu investieren sollte (kontrolliert) weiter verfolgt werden.

Die Dichte der stationären Hilfen bewegt sich im Rahmen des Mittelwertes.

Sie konnte von 2009 auf 2010 stabil gehalten werden

Aus externer Sicht ergeben sich in diesen Bereichen daher zunächst keine Optimierungspotenziale.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Einflussfaktoren auf die Hilfedichte:

Hilfedauern Die Dauer der stationären Hilfen liegt in Oberhausen deutlich unter

con_sens vorliegenden Ergebnissen aus anderen Untersuchungen

Auch die Dauer ambulanter Hilfen liegt unter dem Mittelwert vergleichbarer Kommunen.

Dennoch ergeben sich in diesem Bereich Steuerungspotenziale.

Insbesondere im Bereich der teuren stationären Hilfen kann ein konsequentes Arbeiten an der Reintegration junger Menschen in ihre Familien fachlich und fiskalisch zielführend sein.

Optimierungsansätze Hilfedauern

Es wurde ein Fachstandard zur Reintegration von jungen Menschen in ihre Familien erarbeitet. Es wird empfohlen, diesen umzusetzen.

Gelingt die Reintegration in lediglich 10 Fällen und führt sie zu einer Verkürzung von Hilfen um 6 Monate kann mit einem jährlichen Einsparvolumen von rd. 130.000 EUR gerechnet werden. Der Berechnung liegen Falldaten und –kosten aus 2011 zugrunde. Bei steigenden Fallkosten ergibt sich ggf. ein höheres Einsparvolumen. (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 9)

Da die Einsparung erst zum Ende der Hilfen erzielt werden kann, ist selbst bei sofortiger Umsetzung erst mittelfristig mit fiskalischen Auswirkungen zu rechnen.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Einflussfaktoren auf die Hilfedichte:

Hilfen nach § 35 a SGB VIII Im Vergleich zu anderen Kommunen weist Oberhausen keine

überdurchschnittliche Hilfedichte im Bereich der Eingliederungshilfen nach § 35 a SGB VIII auf.

Die Zahl der Hilfen pro Jugendeinwohner hat in den letzten Jahren jedoch kontinuierlich zugenommen

Es werden wenige Rechtsstreits in diesem Leistungsbereich geführt, weil zum Teil Unsicherheiten in dem besonderen Rechtsgebiet bestehen

Optimierungsansätze Hilfen nach § 35 a SGB VIII

Es wird empfohlen, die Spezialisierung der Aufgabenwahrnehmung zu prüfen, um über Rechtsstreite die Hilfegewährung in einzelnen Fällen zu vermeiden, bzw. Fälle an den überörtlichen Träger abzugeben.

Aufgrund der geringen Fallzahlen ist jedoch nicht mit einem hohen Potenzial zu rechnen. Angenommen wird ein Einsparpotenzial von rd. 60.000 EUR. (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 10)

Diese Berechnung berücksichtigt nicht die Steigerungseffekte, die eintreten, wenn langjährige stationäre Hilfen vermieden werden. In den Folgejahren kann sich der Ertrag aufsummieren. Die Einschätzung ist daher als vorsichtige Prognose zu verstehen.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Einflussfaktoren auf die Hilfedichte:

Hilfen für junge Volljährige Im Vergleich zu anderen Kommunen weist Oberhausen eine deutlich

überdurchschnittliche Hilfedichte im Bereich der Hilfen für junge Volljährige auf.

Die Hilfedichte konnte zwar im letzten Jahr schon deutlich reduziert werden, liegt aber immer noch signifikant über dem Mittelwert der anderen Kommunen.

Auch die Ausgaben pro Hilfe liegen in diesem Leistungsbereich über dem Mittelwert der anderen Kommunen.

Optimierungsansätze Hilfen für junge Volljährige

Es wird empfohlen, Leistungserbringung in diesem Bereich durch eine strenge Fallrevision zu überprüfen.

Gelingt es der Stadt Oberhausen, die Ausgaben von derzeit 363 EUR pro EW 18 – 21 Jahren auf den Mittelwert des Benchmarkingkreises von 297 EUR zu senken, ergibt sich auf der Basis aktueller Fallzahlen ein jährliches Einsparpotential von rd. 500.000 EUR. (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 8)

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – Hilfen zur Erziehung Hilfen zur Erziehung - Zusammenfassung

Der Bereich der Hilfen zur Erziehung wird grundsätzlich gut gesteuert.

Dennoch ergeben sich kurz- bis mittelfristige Einsparpotenziale von rd. 1.775.000 EUR pro Jahr. Dies entspricht rd. 4,5 % des Zuschussbedarfs für die Regionalteams im Jahr 2011.

Maßnahmen, die in den letzten Jahren ergriffen wurden, wie bspw. die Entwicklung von Fachstandards zur Steuerung der Hilfen und das Umsteuern in präventive und niedrigschwellige Angebote werden grundsätzlich als zielführend eingeschätzt.

Um das errechnete Potenzial zu erreichen, muss der beschrittene Weg konsequent fortgesetzt und bereits entwickelte Ansätze implementiert werden.

Hierfür sind im Rahmen des Projekts die Voraussetzungen zu schaffen.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugend – KIM, Kinder im Mittelpunkt KIM – Kinder im Mittelpunkt Das Projekt KIM – Kinder im Mittelpunkt ist ein bedeutender Baustein bei

der präventiven Ausrichtung der Stadt Oberhausen.

Durch den Besuchsservice, der von erfahrenen, gut vernetzten Fachkräften wahrgenommen wird, können eine Vielzahl von Eltern frühzeitig erreicht werden

Optimierungsansätze KIM

Die sehr gut gestaltete Mappe zur Information von Eltern ist mit Stückkosten von 56 EUR ausgesprochen teuer.

In 2010 wurden in Oberhausen 1.764 Kinder geboren. Nimmt man einen optimierten Stückpreis pro Infomappe von 14 EUR* an, ergibt sich ein Optimierungspotenzial von 74.000 EUR (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 15)

* 0,06 EUR pro s/w-Ausdruck * 131 Seiten + 2,50 Bindung + 1,15 Druckpauschale (anteilig) + MwSt.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-60 Jugend – Vormundschaft/Beistandschaft Amtsvormundschaften, Amtsbeistandschaften

Zum Bereich gehören folgende Sachgebiete:

Amtsvormund- /beistandschaften

Vormundschaften / Pflegschaften

Unterhaltsvorschuss

Unterhaltsheranziehung

Betreuungsstelle

Personalausstattung

Die Personalausstattung der Beistandschaften, Vormundschaften und der Unterhaltsvorschusskasse wurde auf der Basis von Fallzahl im Rahmen einer Näherungsschätzung überprüft und erscheint zumindest nicht unangemessen.Allerdings konnten Schnittstellen, Synergieeffekte und vermeidbare Leistungen nicht im Detail analysiert werden, so dass eine konkrete Einschätzung nur durch eine Bemessung zu erzielen ist.

Optimierungsansatz UVK

Die Einnahmen aus der Heranziehung Unterhaltspflichtiger im Bereich der UVK können nach Einschätzung der Leitung um rd. 5 % im Vergleich zu 2010 gesteigert werden. Zu überprüfen ist die Spezialisierung der Aufgabe. (Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 14: 120.000 €)

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Kosten-art

BezeichnungAufwend. in

EUR - Ansatz 2011 -

523800Erstattung an übr. Bereiche - Kostenerstattung an Juhi-Träger (Caritas, Diako)

1.014.500

529115 Familienbildungsstätte 9.210

529117 Erziehungsberatungsstelle (Caritas, Ev. Kirchenkreis) 179.000

529119 Verein Pro Familia 60.500

529121 Deutscher Paritätischer Wohlfahrtsverband 48.000

529123 Donum Vitae 5.620

529125 Stadtteilarbeit AWO 101.200

529129 Fachberatungsstelle (Diakonisches Werk) 132.000

529133 Betreutes Wohnen (Diakonisches Werk) 6.650

531800 Aufwendungen f. Zuschüsse an übr. Bereiche - Ruhrwerkstatt 94.590

531801Aufwendungen f. Zuschüsse an übr. Bereiche - Projekte der Jugendarbeit

157.480

531802 Aufwendungen f. Zuschüsse an übr. Bereiche - offene Einrichtungen 454.340

531803Aufwendungen f. Zuschüsse an übr. Bereiche - Projekte der Jugendarbeit

472.180

531814Aufwendungen f. Zuschüsse an übr. Bereiche - fr. Träger off. Jugendarbeit

40.910

533120Leist. Jugendh. An natürliche Personen a.v.E. - Projekte und Gruppenarbeit JGH

47.000

533125 Jugendhilfe a.v.E. - Freizeitpassangebot 76.510

533166 Jugendhilfe a.v.E. - präventive Hilfen 1.000.000

533999 Schuldnerberatung 90.000

SUMME 3.989.690

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 – Projektförderung, Prävention Aus der Kosten- und Leistungsrechnung…

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Angebote aus der Informationsmappe KIMOberhausen Pass Familienbildungswerk

Oberhausen Familienkarte Jugendmigrationsdienst

Action Guide (Action Card) RAA Förderung v. Kindern Zuwanderer

Mehrgenerationenhaus Beratungsstellen

Kinderschutzbund Ev. Beratungsstelle

Beratungstelefon DKSCHB BAG Psychologische Beratungsstelle

CaritasV OB Allgemeine Sozialberatung (3 St.Orte), Schwangerenberatung, Migrationsberatung, Mutter-Kind-Kuren

Caritas Schuldner- U. Insolvenzberatung

Caritas Erziehungsberatung / Familien- und Schulambulanz (soziale Gruppenangebote, LRS…)

Diako Psychosoziales Gesundheitszentrum

Diako Beratungsstelle f. Wohnungslose Diako Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatungsstelle

Diako Ferienwerk f. Seniorinnen und Senioren Diako Betreuungsverein (Ev. Familienhilfe e.V.)

Regional Schulberatungsstelle Beratung für Menschen mit Behinderungen der Stadt OB

Frühförderung Alsbachtal Interdisziplinäres Frühförderzentrum

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 - Projektförderung Prävention

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 - Projektförderung Prävention Im Rahmen einer Analyse der Projektunterlagen der Regionalteams

ergaben sich folgende Erkenntnisse: Insgesamt wurden 76 verschiedene Projekte gefunden, wobei die

Liste noch keinen Anspruch auf Vollständigkeit erhebt. Teilweise sind die Unterlagen bezüglich der Projekte

unvollständig oder nicht mehr aktuell. Es fehlt teilweise der Überblick über Anzahl und Umfang der

geförderten Projekte.

Projekte, die in Informationsmappen beschrieben sind oder sich in Projektordnern der Regionalteams finden, finden sich nicht in der Kosten- und Leistungsrechnung wieder. Die verausgabten Summen für projektbezogene Förderungen sind somit kaum nachvollziehbar.

Eine exakte Auflistung aller Projekte war in der Kürze der Zeit nicht leistbar. Im weiteren Verlauf der Untersuchung ist eine solche Übersicht allerdings unabdingbar.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 - Projektförderung Prävention

Die Förderungen durch den Bereich 3-2 wurden soweit wie möglich erfasst und die Inhalte, Zielgruppen und Fördersummen kurz analysiert.

Darüber hinaus wurde die institutionellen Förderungen im Rahmen der Jugendarbeit betrachtet.

Insgesamt ist festzustellen:Die präventive Projekte in den Sozialräumen sind Pflichtaufgaben mit Auswahlermessen. Rechtsgrundlage sind §11 und §13 SGB VIII.Das 2011 vorgesehene Volumen für präventive Projekte in den Regionalteams wurde durch anfänglich fehlendes Controlling überschritten. Die einzelnen Aktivitäten sind zu ordnen und hinsichtlich ihrer Zielgruppen und erwünschten Wirkungen bezüglich des Bedarfs und ihres Nutzens zu bewerten. Danach sind die weiterzuführenden präventiven Projekte zu priorisieren und auszuwählen. Gegebenenfalls sind Ausgabepositionen bei Weiterförderung zu kürzen.Überschneidungen mit Angeboten der Jugendarbeit, Jugendverbandsarbeit sind zu prüfen.Sachliche Alternativen oder Finanzierung durch Aufgabenverantwortliche anderer Bereiche oder Sozialleistungsträger sind zu prüfen.Es bestehen Möglichkeiten der Ausgabenreduktion.

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 - Projektförderung Prävention Das nunmehr begonnene genaue Controlling (und die Evaluation) der Förderungen ist auszubauen. Zu unterscheiden sind

niedrigeschwellige Gruppenangebote, die einen erzieherischen Bedarf im Einzelfall abzudecken vermögen, und die direkt eine HzE vermeiden helfen

offene Angebote im Stadtteil/Quartier, die der Art des Angebotes nach als Jugendarbeit oder Jugendsozialarbeit einzustufen sind

Es ist sicherzustellen, dass bereits bestehende Angebote von institutionell geförderten Trägern der freien Jugendhilfe bei der Auswahl der sozialräumlichen Förderungen beachtet werden, ebenso aus anderen Produkten finanzierte Aktivitäten, Beratungsangebote etc.

Optimierungspotenzial

Projektförderung Prävention in Regionalteams koordinieren und begrenzen. Zielorientierte Auswahl der seitens 3-2 gewünschten Aktivitäten; Controlling der Ausgaben; Controlling der Wirkungen. Ein Einsparpotenzial von 700.000 € ist bereits vorgesehen.

Darüber hinaus besteht nach einer Gesamtanalyse aller institutionellen und Projektförderungen im Bereich 3-2 mit Beachtung von Schnittstellen (zielkongruente bzw. inhaltsgleichen Förderungen anderer Bereiche z.B. Gesundheit) ein weiteres Einsparpotenzial

von 10 % der Aufwendungen für alle Arten der Förderungen im Rahmen von Pflichtaufgaben mit Auswahlermessen, dies bedeutet geschätzt* 398.000 €. Eine zielgerichtete Prioritätensetzung ist vorzunehmen.

Die präventiven Projekte im Sozialraum sollten an diesem zusätzlichen Konsolidierungsbeitrag über die zu erbringenden 700.000 Euro hinaus mit nicht mehr als 10% der zur Verfügung stehenden Mittel beteiligt werden, sofern die Projekte den anzulegenden Kriterien genügen. Der Anteil beträgt somit 100.000 €.

(Vergleiche Übersicht Einsparpotenziale Maßnahme 5)

*Da die derzeit aufgewendete Summe nicht kurzfristig genau bestimmt werden kann, wie zuvor ausgeführt, handelt es sich um eine Näherungsschätzung)

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Machbarkeitsanalyse FB 3-2-30 Jugendgerichtshilfe

Personalbestand:

Eine erste, überschlägige Prüfung der Fallzahlen und des Personaleinsatzes in der Jugendgerichtshilfe zeigt ein Konsolidierungspotenzial auf.

Vergleiche Übersicht Einsparpotenzial Maßnahme 3:

Optimierung des Personaleinsatzes in der Sachbearbeitung der Jugendgerichtshilfe; Verringerung des Stellenvolumens um 1 VzÄ gD.

Dieses beziffern wir auf Grund vorliegender Referenzwerte auf rund 50.000 € jährlich.

Stellenumfang insgesamt 12,5davon: Leitung 0,5davon: Prävention 1,0davon: Schreibdienst 1,5davon: Externe (DiaW, Caritas) 4,0davon: Verwaltung 1,5

Sachbearbeitung INTERN 4,0Sachbearbeitung GESAMT 8,0

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Einsparpotenziale - Übersicht

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lauf. Nr.

Nr. Fach-bereich

FachbereichBezeichnung

Sachgebiet Produkt / AufgabeFinanz-

volumen

Einspar-potenzial

2013

Einspar-potenzial

2014

Einspar-potenzial

2015

Einspar-potenzial

2016Grundlage Maßnahmentyp

1 FB 3-2-20Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen

Pflegeberatung, Pflegesachgebiet

Ambulante HzP 1.700.000 220.000 220.000 220.000 220.000pflichtig - beeinflussbar

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

2 FB 3-2-20Ältere Menschen, Pflegebedürftige und behinderte Menschen

Pflegeberatung, Pflegesachgebiet

Stationäre HzP 6.800.000 137.000 137.000 137.000 137.000pflichtig - beeinflussbar

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

3 FB 3-2-30Kinder, Jugendliche und Familien

Jugendgerichtshilfe Tariflich Beschäftigte 640.730 50.300 50.300 50.300 50.300pflichtig - beeinflussbar

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

4 übergr. fachbereichsübergreifend(Zentraler) Schreibdienst

Schreibdienst für unterschiedliche Funktionen

n.n. 83.200 83.200 83.200 83.200betriebsnotwendig

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

5 FB 3-2-30Kinder, Jugendliche und Familien

3-2-20,50,30,60060404, Prävention, Vereinbarungen und

n.n. 398.000 398.000 398.000 398.000pflichtig - beeinflussbar

Aufgabenverzicht

6 FB 3-2-50 Soziale AngelegenheitenRegionalteams SGB XII

HLU, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

n.n. 0 176.000 176.000 176.000pflichtig - beeinflussbar

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

7 FB 3-2-30Kinder, Jugendliche und Familien

RegionalteamsAmbulante Hilfen zur Erziehung

570.000 570.000 570.000 570.000 570.000pflichtig - beeinflussbar

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

8 FB 3-2-30Kinder, Jugendliche und Familien

Regionalteams Hilfen für junge Volljährige 500.000 500.000 500.000 500.000 500.000pflichtig - beeinflussbar

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

9 FB 3-2-30Kinder, Jugendliche und Familien

RegionalteamsStationäre Hilfen zur Erziehung

130.000 0 0 130.000 130.000pflichtig - beeinflussbar

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

10 FB 3-2-30Kinder, Jugendliche und Familien

RegionalteamsEingliederunshilfen nach $ 35 a SGB VIII

60.000 0 0 60.000 60.000pflichtig - beeinflussbar

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

11 FB 3-2-30Kinder, Jugendliche und Familien

RegionalteamsHilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege

300.000 0 0 300.000 300.000pflichtig - beeinflussbar

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

12 FB 3-2-30Kinder, Jugendliche und Familien

RegionalteamsHilfen zur Erziehung in Vollzeitpflege

80.000 80.000 80.000 80.000 80.000pflichtig - beeinflussbar

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

13 FB 3-2-30Kinder, Jugendliche und Familien

Wirtschaftliche Jugendhilfe

Übergegangene Unterhaltsansprüche g. bürg-r. UH-Verpflichtete

135.000 135.000 135.000 135.000 135.000pflichtig - beeinflussbar

Einnahmesteigerung

14 FB 3-2-60Amtsvormundschaften, Amtsbeistandschaften

Unterhaltsvorschusskasse

Heranziehung Unterhaltsvorschuss

120.000 120.000 120.000 120.000 120.000pflichtig - beeinflussbar

Einnahmesteigerung

15 FB 3-2-30Kinder, Jugendliche und Familien

KIM - Kinder im Mittelpunkt

Informationsmappe für Eltern

98.784 74.000 74.000 74.000 74.000pflichtig - beeinflussbar

Wirtschaftlichkeitsverbesserung

2.367.500 2.543.500 3.033.500 3.033.500

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