Mag. Alexandra Graf Einnahmen – Ausgaben Rechnung WK Stockerau 12.2.2015.

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Mag. Alexandra Graf

Einnahmen – Ausgaben RechnungWK Stockerau 12.2.2015

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Gewinnermittlungsarten

• § 4 Abs 3. EStG Einnahmen-Ausgaben-Rechnung

• Bilanzierung § 5 oder § 4 Abs. 1 EStG• Pauschalierungen § 17 EStG

Einnahmen-Ausgaben-Rechnung:• Betriebseinnahmen ZUFLUSSPRINZIP• Betriebsausgaben ABFLUSSPRINZIP

Belegspflicht!

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Pauschalierungen

• Keine Buchführungspflicht und keine freiwillige Buchführung!

• Umsatzgrenzen < 220.000 €• Betriebseinnahmen (Umsätze) in

tatsächlicher Höhe zu erfassen• Betriebsausgabenpauschale abhängig

vom Umsatz• 12% oder 6% des Umsatzes (betraglich

limitiert) + zusätzliche Ausgaben (UV, Löhne, Fremdlöhne, SV, GFB…)

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Einnahmen – Ausgaben Rechnung Einzelunternehmer

• Freiberufler• Überwiegend wissenschaftlichen, künstlerischen,

sozialen, lehrenden, heilenden und rechtswahrenden Charakter

• Wissenschafter, Künstler, Schriftsteller, Ziviltechniker, Architekten, Rechtsanwälte, Notare, Wirtschaftstreuhänder, Journalisten, Dolmetscher, Unternehmensberater Heilpraktiker ..

• Überschusseinkünfte (zB V+V) • Buchführungsgrenzen § 189 Abs 1 Z 2

UGB zu beachten: Umsatzschwellenwert > 2x > 700.000 € oder 1x > 1.000.000 € -> Bilanzierung

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Erfassung der Einnahmen und Ausgaben• Tatsächlicher Zufluss der Einnahme • Tatsächlicher Abfluss der Ausgabe• Keine Bestände erfasst (Inventur,

Bankbestand, Kassenbestand …)• KEINE Rückstellungen (außer ARSt)• KEINE Privateinlagen – entnahmen• Verlustvortrag – begrenzt auf Verluste

der letzten 3 Jahre

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Brutto – Netto System

BRUTTO• Geschäftsfälle werden mit dem

Bruttobetrag inkl. gesetzl. Umsatzsteuer erfasst• Bezahlung der Umsatzsteuerzahllast bzw. Erhalt

Gutschrift = Betriebsausgabe bzw. Betriebseinnahme

NETTO• Geschäftsfälle werden mit dem

Nettobetrag ohne gesetzl. Umsatzsteuer erfasst

Praxismethode, einfach, entspricht System der Buchführung

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Einnahmen - Ausgaben

Beispiel:Eingangsrechnung datiert vom 13.11. €120,- inkl. 20% USt

Banküberweisung am 23.11.: €118,-

• Ausgabe BRUTTOSYSTEM 23.11. 118,00 €

• + Vorsteuergutschrift • Ausgabe NETTOSYSTEM 23.11.

98,33 €

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Aufzeichnungen

• Händisch Spesenverteiler

• EDV Finanzbuchhaltungsprogramme

• sachlich, nach Gruppen geordnetz.B.: Büromaterial, KFZ Aufwand

• Ordnungsmäßigkeit der Aufzeichnungen §132 BAO ff

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Führung von Aufzeichnungen • im Inland zu führen• in einer lebenden Sprache (Schriftzeichen)• geordnet, richtig, vollständig • Nachvollziehbarkeit der Geschäftsfälle• Zusammenhang Buchung/Aufzeichnung zum

Beleg• keine nachträglichen Veränderungen• Aufbewahrungsfrist 7 Jahre

z.B.: Belege des Jahres 2014 sind aufzubewahren bis 31.12.2021• Datenträger !! geordnete Wiedergabe

innerhalb der Aufbewahrungsfrist !!

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Aufzeichnungen

• Wareneingangsbuch• Anlageverzeichnis• Nebenbücher Kassabericht, Bankauszüge (Telebanking), Lohnkonten, etc.

• SpesenverteilerHier werden sämtliche Einnahmen – Ausgaben gruppenweise gegliedert dargestelltz.B. Gruppe: Warenverkäufe, PKW Aufwand, Büromaterial,…

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Betriebseinnahmen

• Warenverkäufe• Dienstleistungen • Provisionen• Zinserlöse• Mieten• Anlagenverkäufe• Subventionen Zuschüsse

öffentliche Hand

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Einnahmen

• täglich aufzuzeichnen• Gesamterlöse BAR in Summe als Tageslosung (Stricherlliste, Registrierstreifen, etc…)bis Umsatz Vorjahr 150.000,- möglich• Anzahlungen als Einnahme mit Zufluss zu

erfassen• Sachentnahmen für private Zwecke =

Betriebseinnahme• Sacheinlage = Betriebsausgabe• Geldentnahmen, -einlagen keine

Berücksichtigung

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Betriebsausgaben § 4 Abs. 4 EStG

Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind,• Beiträge zur gesetzlichen Kranken–, Unfall-

und Pensionsversicherung• Pflichtbeiträge zu Kammern, etc• Zuwendungen an betriebliche

Unterstützungskassen; Betriebsratsfonds• Waren – Rohstoffe, Hilfsstoffe,…• Löhne und Lohnnebenkosten,…• allgemeine Betriebsausgaben z.B.: Miete,

Energie, Versicherung, Beratungskosten, Telefon, Internet, …

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Vorauszahlungen § 4 Abs. 6 EStG

• Beratungs-, Bürgschafts-, Fremdmittel-, Garantie-, Miet-, Treuhand-, Vermittlungs-, Vertriebs- und Verwaltungskosten sind jahresweise aufzuteilen, wenn

• der Zeitraum, für den die Vorauszahlung geleistet wird, über das laufende und das folgende Jahr hinausgeht.

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Einnahmen - Ausgaben

Einnahmen - Ausgabenrechnung 31.12.2012

Netto

Einnahmen

Einnahmen aus Lieferung und Leistung 30.450,00

Eigenverbrauch 110,00 30.560,00

Ausgaben

Versicherung 582,00

Lieferwagen Betriebskosten 1.191,00

Büromaterial 280,00

Gehälter 3.990,00

Lohnnebenkosten, Sozialausgaben

3.801,00

Telekom 800,00

Post 77,00

GWG 400,00

Reisekosten 1.035,00

Wareneinkauf lt. WEB 2.100,00

Afa lt. Anlagenverzeichnis 2.705,00 16.961,00

Überschuss 13.599,00

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Einnahmen - Ausgaben

Einnahmen - Ausgabenrechnung 31.12.2012

Brutto

Einnahmen

Einnahmen aus Lieferung und Leistung 36.540,00

Eigenverbrauch 132,00

Umsatzsteuer Überschuss 1.534,00

(Ust 6.112,- abz. Vst 7.646,-)

38.206,00

Ausgaben

Versicherung 582,00

Lieferwagen Betriebskosten 1.245,00

Büromaterial 336,00

Gehälter 3.990,00

Lohnnebenkosten, Sozialausgaben

3.801,00

Telekom 960,00

Post 77,00

GWG 480,00

Reisekosten 1.091,00

Wareneinkauf lt. WEB

2.520,00

Afa lt. Anlagenverzeichnis 2.705,00

Vorsteuer aus Investitionen 6.820,00 24.607,00

13.599,00

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Auswahl an Betriebsausgaben

PKW Aufwand

• > 50% betriebliche NutzungBetriebsvermögen • < 50% betriebliche Nutzungkein Betriebsvermögen

FAHRTENBUCH!!!!

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Pkw

> 50%• laufende Kosten im Ausmaß der

betrieblichen Nutzung sind als Betriebsausgaben zu erfassen

Treibstoff, Service, Wäsche, …

• Absetzung für Abnutzung AFABetriebsgewöhnliche Nutzungsdauer 8 Jahre gesetzlich festgelegtAnlageverzeichnis Luxustangente

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PKW

< 50%• Amtliches Kilometergeld0,42 € pro gefahrenen betrieblichen Kilometer

oder• tatsächliche, nachgewiesene

Betriebskosten im Ausmaß der betrieblichen Nutzung

• Fahrtenbuch

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Luxustangente Pkw

• Anschaffungsobergrenze € 40.000,-

Luxustangente PKW Ausgaben können nur insofern angesetzt werden, als der Neupreis die Angemessenheitsgrenze nicht übersteigt. Der darüber liegende übersteigende Betrag gilt als privat veranlasst.Wertabhängige Kosten, z.B. Fremdkapitalzinsen, Kasko- und Haftpflichtversicherung sind ebenfalls zu kürzengilt auch für: Leasing - PKW

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Bsp. Luxustangente

Beispiel: Kauf PKW brutto € 100.000,-Angemessenheitsgrenze € 40.000,-AFA - BMG: € 40.000,- -> 5.000 € Afa

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PC

• Betriebliche Nutzung MUSS eindeutig feststehen Nachweis-Glaubhaftmachung

• Ortsfester Einsatz oder Notebook • Abgrenzung zum privaten Einsatz

Privatanteil

• PC im Privathaushalt 40% Privatanteil oder Nachweis der niedrigeren Privatnutzung

• Betriebsausgabe = AFA

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Arbeitszimmer

innerhalb des Wohnungsverbandes

Aufwendungen oder Ausgaben für ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer und dessen Einrichtung sowie für Einrichtungsgegenstände der Wohnung dürfen gemäß § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 bei den einzelnen Einkünften nicht abgezogen werden.

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Arbeitszimmer

Bildet ein im Wohnungsverband gelegenes Arbeitszimmer den Mittelpunkt der gesamten betrieblichen und beruflichen Tätigkeit des Steuerpflichtigen, sind die darauf entfallenden Aufwendungen und Ausgaben einschließlich der Kosten seiner Einrichtung auch nur dann abzugsfähig, wenn ein beruflich verwendetes Arbeitszimmer nach der Art der Tätigkeit des Steuerpflichtigen unbedingt notwendig ist und der zum Arbeitszimmer bestimmte Raum tatsächlich ausschließlich oder nahezu ausschließlich beruflich genutzt wird (vgl. VwGH 23.5.1996, 94/15/0063, VwGH 31.10.2000, 95/15/0186).

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Arbeitszimmer

Folgende beispielhaft angeführte Räume sind nicht als Arbeitszimmer anzusehen und sind vom Abzugsverbot nicht betroffen:• Ordinations- Therapieräume• Labors• Fotostudios• Film – Tonaufnahmestudio• Kanzleiräumlichkeiten gelegentliche

Besprechungen begründen noch kein Arbeitszimmer

• Musikproberäume• Werkstätten

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Arbeitszimmer

Tätigkeiten (Berufsbilder), deren Mittelpunkt (Schwerpunkt) jedenfalls innerhalb eines Arbeitszimmers liegt

Die Beurteilung, ob ein Arbeitszimmer den Tätigkeitsmittelpunkt im Sinne des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 darstellt, hat nach dem Maßstab der Verkehrsauffassung, sohin nach dem typischen Berufsbild zu erfolgen.

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Arbeitszimmer

• Die Tätigkeit wird entweder ausschließlich in einem Arbeitszimmer ausgeübt oder

• umfasst (Tätigkeits-)Komponenten, die außerhalb des Arbeitszimmers und solche die in einem Arbeitszimmer ausgeübt werden, wobei die (Tätigkeits-)Komponente, die auf das Arbeitszimmer entfällt, typischerweise nicht als für das Berufsbild (bloß) unwesentlich zu bezeichnen ist.

• Beispiele: Gutachter, Schriftsteller, Dichter, Maler, Komponist, Bildhauer, Heimarbeiter, "Heimbuchhalter", Teleworker…

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Arbeitszimmer

Tätigkeiten (Berufsbilder), deren Mittelpunkt (Schwerpunkt) jedenfalls außerhalb eines Arbeitszimmers liegt

Die mit der Tätigkeit (auch) verbundene (Tätigkeits-) Komponente, die auf das Arbeitszimmer entfällt, ist demgegenüber bei Beurteilung des Berufsbildes typischerweise nicht wesentlich.

• Beispiele: Lehrer, Richter, Politiker, Dirigent, Vortragender, darstellender Künstler,…

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Arbeitszimmer

außerhalb des Wohnungungsverbandes

• die Bestimmungen des § 20 Abs. 1 Z 2 lit. d EStG 1988 sind nicht anzuwenden

• Berufliche Notwendigkeit muss vorhanden sein• Ausmaß, dass ein Arbeitszimmer rechtfertigt muss

erreicht werden Beispiel: bloße Korrekturarbeiten reichen nicht

• Keine Vermögensanlage, Vorsorgewohnung,…

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Gewinnfreibetrag 13%

• Gewinne bis 30.000 € = "Grundfreibetrag„• 13% der Bemessungsgrundlage = max.

3.900 €• Gewinne 30.000 € übersteigend =

"investitionsbedingter Gewinnfreibetrag„• Betraglich limitiert.• Anschaffung abnutzbarer körperlicher

Anlagegüter mit einer betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer von mindestens vier Jahren oder Wohnbauanleihen

• Nicht zulässige WG: Pkw, Kombis, gebrauchte Gegenstände, GWG, Mieterinvestitionen etc