Magazin Unsere Wirtschaft · Fachlehrgänge und Praktika in Unternehmen zahlreich für...

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Magazin Unsere Wirtschaft Standortpolitik IHK wirbt für „Sonderwirtschafts- zone Modellregion 4.0 Coburg“ Region Ros bleibt nach Standortwechsel ein Coburger Industriebetrieb Region „1+3“: Unser Ausbildungsmodell macht landesweit Schule Ausgabe 8-9/2018 Staatsminister Pschierer Ehrengast der Wirtschaft

Transcript of Magazin Unsere Wirtschaft · Fachlehrgänge und Praktika in Unternehmen zahlreich für...

Magazin

Unsere WirtschaftStandortpolitik

IHK wirbt für „Sonderwirtschafts-zone Modellregion 4.0 Coburg“

Region

Ros bleibt nach Standortwechselein Coburger Industriebetrieb

Region

„1+3“: Unser Ausbildungsmodellmacht landesweit Schule

Ausgabe 8-9/2018

Staatsminister PschiererEhrengast der Wirtschaft

2 Inhalt

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Der Coburger Wirtschaftsraum vertraut

in seinen Anstrengungen zur Sicherung

seiner Zukunft auch auf vorausschauen-

de, fördernde Standortpolitik der Staats-

Der neue Zertifi katslehrgang „Industrie

4.0“ geht auch konzeptionell neue Wege:

Statt klassischem Frontalunterricht führt

er in die Praxis. Vor Ort setzen sich Teil-

4-6 | 10 Wirtschaftsminster Franz Josef Pschierer in Coburg empfangen

Region vertraut auf Standortpolitik der Staatsregierung

28 Neuer IHK-Zertifi katslehrgang „Industrie 4.0“ erfolgreich gestartet

Enge Verknüpfung von Theorie und Praxis

regierung. Das wurde beim Empfang von

Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer

deutlich, der die IHK und ausgewählte

Unternehmen besuchte.

nehmer mit aktuellen Projekten heimischer

Unternehmen zum Thema auseinander.

Eine der ersten Stationen war der Werk-

zeugmaschinenbauer LASCO (Bild).

30 Neue AusbildungsScouts sind auf ihre Einsätze vorbereitet

Willkommene Botschafter an heimischen SchulenDer Bayerische Industrie- und Handels-

kammertag (BIHK) verlängert sein Pro-

jekt „AusbildungsScouts“ zur besseren

Berufsorientierung bayerischer Schüler.

Bei der IHK zu Coburg wurde ein weite-

rer Jahrgang Auszubildender heimischer

Unternehmen auf ihre freiwilligen Einsät-

ze in Schulen vorbereitet. Die jungen Leu-

te informieren Schülerinnen und Schüler

über ihre Berufe und Praxiserfahrungen

im dualen Ausbildungssystem.

RegionIHK-Modellprojekt „1+3“ wird nach erfolgreicher 7Erprobung in Bayern fl ächendeckend ausgeweitet

Coburger Unternehmer Thomas Kaeser 8vollendet 65. Lebensjahr

Wahlen zur IHK-Vollversammlung fi nden in der 8Zeit vom 20. November bis 10. Dezember 2018 statt

Doppeljubiläum bei Möbel-Hofmann: Inhaber feiert 10im 175. Unternehmensjahr seinen 65. Geburtstag

Feierliche Einweihung des neuen Betriebsareals von 11Ros ist auch für die Stadt Coburg ein Glückstag

Berufsschulpädagogen Anton Staudigl 12und Rolf Sander in den Ruhestand verabschiedet

Neustadter Dietz GmbH blickt nach 90 Jahren 14auf eine erfolgreiche Entwicklung zurück

Brasiliens Botschafter Mario Vilalva zu 16wirtschaftspolitischen Gesprächen in der IHK

StandortpolitikIHK wirbt intensiv um Unterstützung einer 17

„Sonderwirtschaftszone Modellregion 4.0 Coburg“

Wirtschaftskammern präsentieren gemeinsames 1812-Punkte-Programm für bessere Verkehrsinfrastruktur

TourismusNeue „Tourismusoffensive Bayern“ verbessert 19Förderung von Investitionen in der Region

WirtschaftsjuniorenAm 6. Oktober 2018 ist das Kongresshaus Event- 20Location für Jubiläumsfeier und Delegiertenkonferenz

Sonderthema: Immobilien, Bau & ArchitekturKnörnschild Ingenieure verbuchen größten Auftrag 21in Firmengeschichte dank Digitalisierungskompetenz

SSB Stark Stahlbau blickt nach 50 erfolgreichen 23Jahren zuversichtlich in die Zukunft

Auch die Neustadter Maler-Bedarf GmbH hat 24gleich doppelten Grund zum Feiern

Aus- und WeiterbildungTeilnehmende Berufsbildungsträger verbuchen 28Coburger Weiterbildungstag als vollen Erfolg

Existenzgründung und UnternehmensförderungSelten kamen Unternehmen so leicht an Kredite 31

- nur für Start-ups bleibt es weiterhin schwierig

Innovation und UmweltGesetzgeber sorgt sich um Hygiene und verlangt 32erweiterte Anzeigepfl icht von Kühlanlagen

InternationalIHK bereitet Spezialworkshop zu Zollrecht und 34Abwicklung des Warenverkehrs mit der Türkei vor

RechtBundesfi nanzministerium stellt Richtlinien zur 35Prüfung von elektronischen Kassen klar

Bundesgerichtshof rechnet Social-Media-Konten 36dem digitalen Vermächtnis von Erblassern zu

Neue Musterfeststellungsklage muss ihren 37Nutzen in der Diesel-Affäre unter Beweis stellen

3Editorial

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Fachkräfte für die digitale Arbeitswelt der Metall- und Elektroindustrie im Fokus Unser „Kompetenzzentrum für Maschinen-

Anlagenbau und Automotive“: ein Experten-

gremium, das Schülern, Berufseinsteigern

und Studierenden vertiefenden Einblick in die umfangreichen Be-

rufschancen der Metall- und Elektroindustrie vermittelt, hat sich

seit 2016 zur Fachkräfteschmiede mit Modellcharakter in Nord-

bayern entwickelt. Damit leistet unsere IHK zu Coburg einen sehr

wesentlichen Beitrag zur Fachkräftesicherung der wichtigen

Schlüsselindustrie im bayerischen Norden.

Gefördert vom Bayerischen Wirtschaftsministerium nutzen wir das

Know-how unseres „Coburger Netzwerks der Metall- und Elektro-

technik“, bestehend aus Hightech-Unternehmen, der Hochschule,

der Technikerschule und renommierten Forschungseinrichtungen,

um Jugendliche und künftige Fachkräfte über duale und akade-

mische Bildungsangebote zum Berufseinstieg in den Maschinen-

bau und die Automobiltechnik zu begeistern.

Nach 2 ½ Jahren kann das Projekt ansehnliche Erfolge vorwei-

sen: Seither wurden 3.000 Schüler und Studenten über beruf-

liche Perspektiven in den Technologiebranchen Maschinenbau

und Automotive intensiv beraten und konnten über vertiefende

Fachlehrgänge und Praktika in Unternehmen zahlreich für Bil-

dungsangebote zur dualen berufl ichen und/oder akademischen

Qualifi zierung gewonnen werden. Mit unserer IHK-Fachkompe-

tenz haben wir in Unternehmen, an Hochschulen, in Instituten

sowie auf Berufsmessen nahezu 100 Workshops, Vorträge und

Seminare ausgerichtet.

Im Projektablauf wurde zudem sehr schnell deutlich, dass auf-

grund neuer Herausforderungen in der digitalisierten Arbeits-

welt die Ausbildungs- und Berufsinhalte sowie die Methodik der

Wissensvermittlung zügig anpassend verändert werden müssen!

Gleichlautende Erkenntnisse haben wir in Rückmeldungen unse-

rer Mitglieds-Unternehmen erhalten, weshalb wir stringent den

Ausbau bewährter Aktivitäten unseres „Kompetenzzentrums für

Maschinen- Anlagenbau und Automotive“ anstreben: Koopera-

tionen und Projekte mit Schulen, Unternehmen und Akteuren

zum Zweck der Fachkräftesicherung im Technologiesektor wer-

den konsequent ausgebaut, ein weiterer Tätigkeitsschwerpunkt

liegt künftig in der Entwicklung einer „Modellregion Industrie 4.0“

(IHK-Editorial, Ausgabe 1-2/2018). Als sehr wichtig haben wir

erkannt, dass die Vermittlung digitaler Kompetenzen künftig in

komplementären Interessengruppen komprimiert und auf unter-

schiedlichsten Ebenen gleichzeitig erfolgen muss: Schüler, Aus-

zubildende, Studierende, Fachkräfte, Ausbilder, Berufsschul- wie

Hochschullehrer stehen sich zwar in höchst unterschiedlichen

Interessenslagen und Aufgaben gegenüber, müssen jedoch gleiche

digitale Herausforderungen bewältigen, um auf der Höhe unse-

rer Zeit zu bleiben. Hier ist natürlich auch die Politik gefordert mit

Auf- und Ausbau dualer und/oder akademischer Bildungseinrich-

tungen, angepasst auf die Schwerpunktthemen: Informations-

technologie, Mathematik und Technik.

Dementsprechend erarbeiten wir gerade geeignete Maßnahmen

zur Überführung unseres „Kompetenzzentrums für Maschinen-

Anlagenbau und Automotive“ in die nächste Stufe der Digitali-

sierung, mit:

- Erstellung neuer Module der „dualen Ausbildung Industrie 4.0“

- Umsetzung neuer Qualifi zierungskonzepte zur „Weiterbildung

Industrie 4.0“ für Berufstätige und Ausbilder

- verstärkte Beratung von Schülern zur Vorbereitung auf die di-

gitale Arbeitswelt in der Wirtschaft

- Entwicklung und Erprobung praxisorientierter Konzepte für die

digitale Qualifi zierung von Berufsschullehrern und Lehrkräften

allgemeinbildender Schulen

Bleibt festzustellen:

Unternehmerisches Engagement, Geschick und Innovationsfreude

sind zuvörderst relevant, wenn es um Chancenerschließung der

Digitalisierung geht. Aber unsere Wirtschaft ist gleichzeitig auf

geeignete Rahmenbedingungen der Politik und auf Unterstützung

durch Wirtschaftsinstitutionen wie die IHK-Organisation ange-

wiesen, um auch künftig in hoch dynamischen, teils disruptiven

Prozessen die Vorreiterrolle zu behaupten. Ein Segment unserer

IHK-Arbeit, mit der wir diesem Anspruch gerecht werden wollen,

habe ich vorstehend dargelegt.

Der Ausbau und die Neuausrichtung unseres „IHK-Kompetenz-

zentrums für Maschinen- Anlagenbau und Automotive“ so-

wie die beabsichtigte Etablierung der „Modellregion 4.0 Coburg“

(IHK-Editorial, Ausgabe 5/2018) sind wichtige Meilensteine

auf unserem gemeinsamen Weg mit Mitgliedsunternehmen, Be-

rufsschulen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen, dem di-

gitalen Wandel nicht nur zu begegnen, sondern mitbestimmend

für uns zu nutzen.

Unsere Betriebe werden die anstehenden Herausforderungen nur

dann bewältigen und ihre internationale Wettbewerbsfähigkeit

weiter ausbauen können, wenn entsprechend ausgebildete Fach-

und Führungskräfte, in erforderlicher Zahl und unter Nutzung

des digitalen Zukunftspotenzials, bereitstehen!

Ihr

Friedrich Herdan, Präsident

4 Titelthema

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

EMPFANG FÜR BAYERNS WIRTSCHAFTSMINISTER PSCHIERER IHK-Präsident Friedrich Herdan dankt für beständige Partnerschaft und wirbt für weitere Unterstützung für den Standort Coburg

Hochrangigen Besuch konnte der Prä-sident der Industrie- und Handelskam-mer zu Coburg, Friedrich Herdan, beim offi ziellen Empfang im Anschluss an die Sitzung der IHK-Vollversammlung begrüßen. Der Bayerische Staatsmi-nister für Wirtschaft, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, sprach als Festredner vor über 100 renommierten Persönlichkeiten aus Wirtschaft, Politik, Wissenschaft, Kultur und Verwaltung.

Gäste des gesellschaftlichen Ereig-

nisses waren beispielsweise der

Bundestagsabgeordnete Dr. Hans

Michelbach, der Landtagsabgeordne-

te Jürgen W. Heike, der Regierungsvize-

präsident der Regierung von Oberfranken

Thomas Engel, Coburgs Oberbürgermeis-

ter Norbert Tessmer und Bürgermeis-

terin Dr. Birgit Weber, Landrat Michael

Busch, zahlreiche Landkreis-Bürgermeis-

ter, die IHK-Ehrenpräsidenten Dr. Günter

Kammerscheid und Heinrich-G. Bender,

Mitglieder der Vollversammlung sowie

Vertreter von Hochschule Coburg und

Berufsschulen.

IHK-Präsident Herdan betonte in sei-

nem Grußwort Weitblick und Sachver-

stand Pschierers bei dessen engagierter

Arbeit für die Entwicklung des Standor-

tes Bayern. „Und auch für die Belange

unserer Region Coburg haben Sie im-

mer offene Ohren und wir zu Ihnen einen

kurzen Draht“, sagte Herdan und dank-

te insbesondere für die Unterstützung

beim Aufbau der Coburger Fachschule

für Maschinenbautechnik und des IHK-

Kompetenzzentrums Maschinen- Anla-

genbau und Automotive zur Sicherung

der Fachkräfte im nordbayerischen Raum.

IHK-Präsident Herdan ging auf die der-

zeit positive Entwicklung der Coburger

Wirtschaft ein, warnte aber vor wachsen-

der Unsicherheit, beispielsweise mit Blick

auf zunehmenden Protektionismus auf

den Weltmärkten sowie weitere Entwick-

lung der Beziehungen mit den USA und

innerhalb der Europäischen Union. Die ak-

tuelle Stärke unserer Wirtschaft verdan-

ke sich in besonderem Maße auch einer

kraftvollen, vorausschauenden Stand-

ortpolitik, erklärte Herdan und begrüß-

te „das im Programm der bayerischen

Staatsregierung formulierte Bekenntnis

Der Empfang bot Gelegenheit für gute Gespräche (von links): MdL Jürgen W. Heike, Rödentals Bürgermeister Marco Steiner, Franz Josef Pschierer, MdB Hans Michelbach, Coburgs Bürgermeisterin Dr. Birgit Weber und IHK-Präsident Friedrich Herdan.

Bayerns Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer würdigte Wertschöpfung und Be-schäftigungsniveau in der gewerblichen Wirtschaft.

5Titelthema

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

zu Eigentum, Leistung, Unternehmertum

und zum Mittelstand als Pfeiler des wirt-

schaftlichen Erfolgs“.

Gerade die mittelständische Wirtschaft

ist durch den digitalen Wandel von Ge-

schäftsprozessen und -modellen in be-

sonderem Maße gefordert. IHK-Präsident

Herdan würdigte in diesem Zusammen-

hang die umfangreichen Investitionen des

Freistaates Bayern in digitale Infrastruk-

tur und Förderprogramme, forderte aber

mehr Tempo bei Entwicklung und Um-

setzung neuer, strategischer Ansätze zur

Nutzung der Möglichkeiten aus Vernet-

zung, Datenerhebung, -verarbeitung und

-verwertung etc. „Um die wirtschaftlichen

Potenziale der Digitalisierung zu erschlie-

ßen und unseren Standort zukunftsfest

weiterzuentwickeln, gilt es noch besser

zu werden“, so Herdan und warb für die

Einrichtung einer Sonderwirtschaftszone

„Modellregion 4.0 Coburg“. Eine solche

„digitale Freiheitszone“ sei ein geeigne-

tes Instrument, um die Digitalisierung

strategisch und breit ausgerichtet vo-

ranzutreiben sowie die Gründung und

Ansiedlung junger, forschungsintensi-

ver IT-Unternehmen zu erleichtern. Der

Wirtschaftsraum Coburg biete dafür idea-

le Bedingungen: innovationsgetriebene

Branchen, v.a. Automotive, Maschinen-

und Anlagenbau, Versicherungs- und Fi-

nanzwesen, eine starke Hochschule für

angewandte Wissenschaften, Transfer-

kompetenz (z.B. Fraunhofer-Anwen-

dungszentrum für Drahtlose Sensorik,

Institut für Sensor- und Aktortechnik,

Technologietransferzentrum Automoti-

ve Coburg) sowie erfolgversprechende

Gründungsinitiativen, insbesondere das

Netzwerk „Zukunft.Coburg.Digital“ und

das Förderprojekt „CREAPOLIS“.

Als weiteres Standort-Thema sprach

IHK-Präsident die Fernverkehrsanbin-

dung am Bahnhof Coburg an: Nachdem

die Fahrgastzahlen sich äußerst positiv

entwickeln, müsse das aktuelle, unzurei-

chende ICE-Angebot mit drei Halten pro

Tag und Richtung so ausgebaut werden,

In seiner Rede betonte Franz Josef Pschierer die herausra-gende Bedeutung der Industrie für den Standort.

Präsident Friedrich Herdan (rechts) und Hauptgeschäfts-führer Siegmar Schnabel (links) dankten Festredner Franz Josef Pschierer mit einem Präsentkorb.

In seinem Grußwort betonte IHK-Präsident Friedrich Herdan den Appell der Wirtschaft an die Politik zu weiterem Bürokratieabbau und steuerlichen Entlastungen der Wirtschaft.

dass es der wirtschaftlichen Bedeutung

unserer landesgrenzenüberschreitenden

Region und den Bedürfnissen von 1,4

Mio. Einwohnern gerecht wird. Es gelte,

Fern- und öffentlichen Nahverkehr am

Bahnhof Coburg bestmöglich zu ver-

knüpfen, um weiteres Fahrgastpotenzial

zu erschließen und so die Deutsche Bahn

davon zu überzeugen, künftig mehr ICEs

in Coburg halten zu lassen. Ziel sei der

Ausbau Coburgs zum Schienenverkehrs-

knotenpunkt, betonte Friedrich Herdan:

„Deshalb, sehr geehrter Herr Staatsmi-

nister, erbitten wir Ihre Unterstützung

insbesondere bei der Realisierung des

Schienenlückenschlusses mit Südthürin-

gen.“ Die wieder hergestellte, durchge-

hende Gleisverbindung hätte doppelten

Nutzen: als Zubringer für den geforder-

ten ICE-Systemhalt in Coburg und als

direkte Anbindung für den Schienengü-

terfernverkehr. Zu beiden Forderungen

hatte die IHK-Vollversammlung zuvor

in ihrer Sitzung entsprechende Resolu-

tionen verabschiedet.

Minister Pschierer griff in seiner Erwide-

rung die Forderungen von IHK-Präsident

Herdan auf und betonte: „Verkehrspolitik

ist Wirtschaftspolitik.“ Und auch wenn er

für Verkehrspolitik formal nicht zuständig

ist, werde er die Forderungen weiterge-

ben und diese für den Wirtschaftsraum

Coburg so wichtigen Anliegen auch wei-

terhin unterstützen. Auch die Forderung

nach einer Sonderwirtschaftszone „Mo-

dellregion 4.0 Coburg“ fand bei Franz

Josef Pschierer großes Interesse, denn

nach seiner Ansicht muss das Thema

Digitalisierung vor Ort, nach den jewei-

ligen Bedürfnissen, entwickelt werden.

Die Einrichtung der „Modellregion 4.0

Coburg“ werde er positiv begleiten, ver-

sprach der Minister. Pschierer legte zu-

dem sein klares Bekenntnis zur dualen

Berufsbildung ab, hier seien Politik und

Gesellschaft gleichermaßen gefordert,

für dieses weltweit als Vorbild geltende

Ausbildungsmodell zu werben. Von be-

sonderer Bedeutung sei dabei, auf die

Durchlässigkeit der verschiedenen Bil-

dungswege hinzuweisen.

Die Festrede von Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer fand beim Auditorium viel Beifall.

6 Titelthema

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Der offi zielle IHK-Empfang mit dem Bayerischen Staatsminister für Wirt-schaft, Energie und Technologie, Franz Josef Pschierer, fand im Anschluss an die Sitzung der IHK-Vollversammlung statt. Dabei hatte das Gremium zwei Resolutionen verabschiedet, in denen ausdrücklich Erhalt und weiterer Ausbau der ICE-Anbindungen sowie Verbesserung des Standards am Bahn-hof Coburg gefordert werden. Wir drucken beide Resolutionen hier im Wort-laut ab.

Nur wenige Monate nach der fahrplanmäßigen Inbetriebnahme der ICE-Schnellfahr-

strecke Mün chen-Berlin machen erste Fahrgastzählungen offenkundig, dass der

ICE-Halt Coburg mit über 300 Fahrgästen pro Tag sehr gut angenommen wird.

Prognosen der von der IHK zu Coburg beauftrag ten Potentialanalyse der Gesell-

schaft für Verkehrsberatung und Systemplanung mbH, Hannover, am Bahnhof

Coburg werden damit voll erfüllt. Die Deutsche Bahn AG hat für diesen Fall das

Ver sprechen abgegeben, das Zugangebot am ICE-Bahnhof Coburg zu verbessern und

weitere Halte einzurichten.

Inzwischen liegen erste konkrete Entwürfe für den Fernverkehrsplan 2019 am

Bahnhof Coburg vor. Statt erwarteter Verbesserungen, sieht sich die Region mit

Verschlechterungen konfrontiert: Eine Direktverbindung um die Mittagszeit von

Coburg nach Wien ist gut, aber nur als zusätzliches Angebot. Den damit einherge-

henden Entfall der Direktverbindungen Coburg-München/ München Coburg können

wir nicht akzeptieren! Vielmehr fordert die Region zusätzliche Zugpaare auf der

Schnellfahrstrecke München-Berlin jeweils am späten Vormittag und am frühen

Abend. Diese neuen Zugpaare ermöglichen die Erschließung neuer Potenziale bei

Berufspendlern und im Tou rismus.

Darüber hinaus gehört zu einer modernen und leistungsfähigen Verkehrsinfrastruk-

tur ein attrakti ves Umfeld. Der Coburger Bahnhof ist damit mit Sicherheit nicht

gemeint. Wahrscheinlich gehört er zu den unattraktivsten Fernverkehrsbahnhöfen in

Deutschland, der heutigen Ansprüchen auf Grund eines langjährigen Investitions-

staus nicht gerecht wird. So fehlen unter anderem Toiletten, Schließfächer und

Warteräume für Fahrgäste.

Im Interesse der regionalen gewerblichen Wirtschaft fordert die Vollversammlung

der Industrie und Handelskammer zu Coburg die Deutsche Bahn AG auf, das

Fernverkehrsangebot am Bahn hof Coburg auszubauen, so dass es der wirtschaftli-

chen Bedeutung und den Bedürfnissen von 1,4 Mio. Einwohnern in der landesgrenz-

überschreitenden Region Nordwest-Oberfranken und Südthü ringen gerecht wird. Im

Einzelnen werden folgende Verbesserungen gefordert:

1. Vollkommen unabdingbar ist der Erhalt der ICE-Fahrtmöglichkeiten ab Coburg

um 15.04 Uhr nach München und um 15.52 Uhr nach Berlin und Hamburg.

2. Wegen der sehr guten Akzeptanz des ICE-Haltes in Coburg und des völlig

unzureichenden Angebotes durchgehender ICEs nach München und Berlin fordert

die gewerbliche Wirt schaft die Einrichtung eines 2-stündlichen ICE-Systemhalts

und kurzfristig ab Dezember 2018 zunächst folgende zusätzlichen Verbindungen:

Coburg ab um 11.04 Uhr und 19.04 Uhr nach München sowie Coburg ab um 11.52

Uhr und 19.52 Uhr nach Berlin und evtl. Weiterführung Hamburg.

3. Der bauliche Standard am Bahnhof Coburg muss dringend verbessert werden.

Neben so fortiger Inbetriebnahme der beiden Aufzüge fordern wir mindestens die

Aufstellung von Schließfächern und die Einrichtung einer Toilettenanlage.

Coburg, 16. Juli 2018

Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Seit jeher sind die Räume Nordwest-Oberfranken und Südthüringen wirtschaftlich

und gesellschaftlich eng miteinander verfl ochten. Die Bahnlinie von Eisenach über

Coburg nach Lichtenfels entwickelte sich bis zum Ende des 2. Weltkrieges zu einer

der wich tigsten deutschen Nebenfernverkehrsstrecken mit hoher regionaler und

überregionaler Bedeutung.

Bis heute führen die seit Kriegsende unterbrochenen Schienenverkehrsan gebote auf

vielen Relationen zu erheblichen Umwegen und langen Reisezeiten im Per sonen-

und Güterverkehr. Für den länderübergreifenden Wirtschaftsraum Nordwest-

Oberfranken - Südthüringen, mit mehr als 1,4 Millionen Einwohnern, bedeutet der

Bahnlückenschluss eine wesentliche Attraktivitätssteigerung des umweltfreundli-

chen ÖPNVs.

In den Regionen Coburg und Südthüringen würden täglich über 10.000 Pendler von

ei ner Verkürzung der Reisestrecke von bis zu 100 km auf der Strecke Eisenach - Co-

burg - Lichtenfels und umgekehrt profi tieren. Darüber hinaus kann so zusätzliches

Fahrgastpotential für den sehr erfolgreichen ICE-Halt am Bahnhof Coburg generiert

so wie die Forderung der Region an die Deutsche Bahn AG, das Angebot an

ICE-Halten in Coburg weiter auszubauen, bekräftigt werden.

Mit Beschluss des Thüringer Landtags vom April 2018 zur Fortschreibung des

Schie nennahverkehrsplans für die Jahre 2018 bis 2022 hat die Thüringer Landesre-

gierung den politischen und fachlichen Willen dokumentiert, den Lückenschluss im

Bahnnetz zwischen den Regionen West-Oberfranken und Südthüringen umzusetzen.

Um hinsichtlich der Trassierung Klarheit zu erlangen, strebt der Freistaat Thüringen

die Durchführung eines Raumordnungsverfahrens an und hat hierfür Mittel im

Doppelhaus halt der Jahre 2018 und 2019 bereitgestellt.

Da die Herstellung der Verbindung gerade im Landkreis Coburg im relevanten Maße

Interessen der Bevölkerung berührt, ist mit diesen sensibel umzugehen. Daher sollte

das Raumordnungsverfahren dazu dienen, die möglichen Trassenvarianten eines

Un tersuchungsraums, welcher im Westen bei Bad Rodach (Bayern) beginnt und im

Osten bei Schalkau (Thüringen) endet, vorurteilsfrei miteinander abzugleichen. Ziel

ist es, das bestmögliche Ergebnis zur Lösung des Zielkonfl ikts zwischen einer

wirtschaftlichen Trassenführung, einem geringen Eingriff in die Umwelt sowie der

Berücksichtigung der Anliegen der Anwohner zu erarbeiten.

Die Vollversammlung der Industrie- und Handelskammer zu Coburg fordert die Bayeri sche Staatsregierung deshalb auf, alle notwendigen Maßnahmen zur Vergabe eines Raumordnungsverfahrens „Schienenlückenschluss Südthüringen“, zu ergreifen und hierfür insbesondere die notwendigen Haushaltsmittel bereitzustellen.

Coburg, 16. Juli 2018

Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Resolution der Vollversammlung der IHK zu Coburg ,,Verbesserung des Fernverkehrsangebots am Bahnhof Coburg“

Resolution der Vollversammlung der IHK zu Coburg„Vergabe eines RaumordnungsverfahrensSchienenlückenschluss Südthüringen“

Friedrich Herdan

Präsident

Friedrich Herdan

Präsident

Siegmar Schnabel

Hauptgeschäftsführer

Siegmar Schnabel

Hauptgeschäftsführer

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Der Erfolg unseres bundesweit einma-ligen Kombimodells „1+3“ zur Integra-tion junger Gefl üchteter in Ausbildung und Gesellschaft überzeugt nicht nur die beteiligten Unternehmen, Aus-bildungspartner und Berufsschulen, sondern auch das Bayerische Staats-ministerium für Unterricht und Kultus und den Bayerischen Industrie- und Handelskammertag (BIHK).

Als IHK-Präsident Friedrich Herdan

das Modellprojekt in München

im Rahmen der ersten Bayeri-

schen Integrationskonferenz unter Lei-

tung von Bayerns Innenminister Joachim

Herrmann vorgestellt hatte, zeigten sich

auch die Vertreter des Bayerischen Hand-

werkskammertages höchst interessiert.

„Wichtige Voraussetzungen für unsere

nachhaltige Integration mit dem Projekt

,1+3‘ sind das Beherrschen der deutschen

Sprache und ein Arbeitsplatz. Beides ist

untrennbar miteinander verbunden“, be-

tonte Herdan.

BIHK-Hauptgeschäftsführer Peter Dries-

sen kündigte an, das Projekt gemeinsam

mit den neun bayerischen IHKs im Frei-

staat fl ächendeckend umzusetzen. „Das

Coburger Modell hat hohes Potenzial zur

Integration von Gefl üchteten mit guter

Bleibeperspektive und ist Best-Practi-

ce-Beispiel für das überzeugende En-

gagement der bayerischen Wirtschaft in

dieser Frage“, erklärte Driessen.

Unser bislang bundesweit einzigarti-

ges, erfolgreiches Integrationsprojekt

geht im September 2018 bereits mit der

dritten „1+3“-Fachklasse an der Staatli-

chen Berufsschule I Coburg und mit der

ersten Fachklasse an der Staatlichen Be-

rufsschule Lichtenfels an den Start. Zu-

sätzlich zu Metall- und Elektroberufen

können dann Jugendliche mit Flucht-

hintergrund erstmals im Rahmen des

Pilotmodells als Fachlageristen ausge-

bildet werden.

Das Besondere an dem Konzept, das

mit dem Integrationspreis der Regierung

von Oberfranken ausgezeichnet wurde,

ist das Ineinandergreifen von Sprach-

erwerb und berufl icher Ausbildung von

Anfang an. Durch Zahlung einer Ausbil-

dungsvergütung analog der Vergütung

inländischer Azubis wird den Gefl üchte-

ten selbstbestimmtes Leben ermöglicht

und so die Integration in Berufswelt und

Gesellschaft zusätzlich motivierend ge-

fördert. Wegen der besonderen Heraus-

forderung der Sprachvermittlung wird

die Ausbildungszeit um ein Jahr verlän-

gert. Dennoch stehen den Unternehmen

qualifi zierte Fachkräfte mindestens ein

bis zwei Jahre früher zur Verfügung als

durch sonst übliche Modelle mit vorge-

schalteter zweijähriger Integrations- und

Sprachschulung.

Coburger IHK-Kombimodell wird auf Bayern ausgedehntAufgrund positiver Erfahrungen werden im Freistaat fl ächendeckend „1+3“-Fachklassen eingerichtet

Wichtig für das Gelingen von „1+3“ ist auch der IHK-Ausbildungsakquisiteur und Betreuer für Flüchtlinge, Merouane Qsiyer (l. mit 1+3-Teilnehmern bei LASCO Umformtechnik). Er steht den Mitglieds-unternehmen während des gesamten Ausbildungsprozesses als Ansprechpartner zur Verfügung.

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

8 Region

KontaktFrank Jakobs, Tel.: 09561 7426-17E-Mail: [email protected]

„Werte schaffen“ als wichtigste MaximeDer Unternehmer Thomas Kaeser vollendete sein 65. Lebensjahr

Die Wirtschaft wählt ihr ParlamentMitgliedsunternehmen entscheiden über ihre Repräsentanten in der Vollversammlung der IHK zu Coburg

Die Industrie- und Handelskammer zu Coburg gratuliert Thomas Kaeser sehr herzlich, der am 14. August sei-nen 65. Geburtstag feierte.

In der Zeit vom 20. November bis 10. Dezember 2018 ist es wiedersoweit: Die Unternehmen der gewerb-lichen Coburger Wirtschaft können per Briefwahl mit ihrer Stimme über die Zusammensetzung der Vollver-sammlung für die Wahlperiode 2019 bis 2022 entscheiden.

Als Vorstandsvorsitzender der Kaeser

Kompressoren SE verantwortet

Thomas Kaeser heute die erfolg-

reiche Entwicklung des Unternehmens. Er

hat den Familienbetrieb zum renommier-

ten Global Player in der Welt der Druck-

lufttechnik geformt. Kaeser studierte nach

dem Abitur am Coburger Gymnasium Er-

nestinum Wirtschaftsingenieurwissen-

schaften an der TU Karlsruhe und schloss

nach Trainee-Aufenthalten in Frankreich

und den USA mit dem Diplom des Wirt-

schaftsingenieurs ab. 1979 folgte der

Einstieg in das elterliche Unternehmen.

Seit 1985 fungierte er gemeinsam mit

seinem Vater als geschäftsführender Ge-

sellschafter und ist seit 2012 Vorstands-

vorsitzender. Zusammen mit seiner Frau,

Tina-Maria Vlantoussi-Kaeser, ebenfalls

Vorstandsmitglied, leitet er das Unter-

nehmen.

Seit Ende der 80er Jahre treibt Kae-

ser insbesondere die Internationalisie-

Die IHK zu Coburg vertritt eigenver-

antwortlich das Gesamtinteresse

ihrer 8.500 Mitgliedsunterneh-

men. Höchstes Entscheidungsgremium

und Beschlussorgan ist die Vollversamm-

lung, die im Turnus von vier Jahren ge-

wählt wird.

Bei der Wahl hat jedes Unternehmen

gleiches Stimmrecht, unabhängig von Grö-

rung des Unternehmens voran. Effi zienz

und Wirtschaftlichkeit stehen im Vorder-

grund, genauso wie bei den Produkten,

die hergestellt werden.

Ziel sei es, Unternehmen in aller Welt

darin zu unterstützen, eine außerordent-

lich energieeffi ziente und zuverlässige

Druckluft-Versorgung aufzubauen. Da-

durch wird die gesamte Produktion eben-

falls effi zienter und wettbewerbsfähiger,

was wiederum zusätzliche Arbeitsplätze

und Wohlstand schafft.

„Werte, Arbeitsplätze und Wohlstand

zu schaffen, ist für unser Unternehmen

das wichtigste Ziel“, sagt Thomas Kaeser.

Thomas Kaeser engagiert sich seit 1995

ße und Branche. Die Kandidaten werden

in branchenbezogenen Wahlgruppen ge-

wählt, die Wahlunterlagen erhalten Mit-

gliedsunternehmen bis Mitte November.

Jeder Unternehmer kann auch selbst

in seiner jeweiligen Wahlgruppe und sei-

nem Wahlbezirk kandidieren. Bewerbun-gen sind möglich vom 25. September bis 15. Oktober.

Die IHK-Vollversammlung besteht aus

32 direkt gewählten Mitgliedern, die eh-

renamtlich tätig sind. Das Gremium be-

als Mitglied der IHK-Vollversammlung für

die Belange der gewerblichen Coburger

Wirtschaft. Auch im Industrieausschuss

sowie im Finanz- und Etatausschuss sind

seine Unterstützung und Expertise ge-

fragt. Darüber hinaus ist er Vorsitzender

der vbw-Bezirksgruppe Oberfranken und

Vorsitzender der Region West des VBM

und BayME. Außerdem engagiert er sich

im Vorstand des VDMA (Verband Deut-

scher Maschinen- und Anlagenbau e.V.),

im Aussteller- und Messebeirat der Han-

nover-Messe, im Ausstellungs- und Mes-

se-Ausschuss der Deutschen Wirtschaft

e.V. (AUMA) sowie im PNEUROP Council,

der europäischen Vereinigung der Kom-

pressorenhersteller. Im Jahr 2012 wur-

de ihm die Staatsmedaille für besondere

Verdienste um die Bayerische Wirtschaft

verliehen.

Die IHK zu Coburg wünscht alles Gute

sowie Erfüllung und Erfolg bei Wahrneh-

mung unternehmerischer und ehren-

amtlicher Aufgaben, dazu verlässliche

Gesundheit als Voraussetzung.

schließt die Leitlinien der IHK-Arbeit,

wählt aus seinen Reihen den Präsiden-

ten und das Präsidium und bestellt den

Hauptgeschäftsführer. Jährlich stellt die

Vollversammlung den Wirtschaftsplan

auf und beschließt die Wirtschaftssat-

zung. Sie ist zuständig für die Bildung

von Ausschüssen, trifft Grundsatzent-

scheidungen und nimmt zu wirtschafts-

politischen Themen öffentlich Stellung.

Am 11. Dezember 2018 wird das Wahl-

ergebnis festgestellt. Die neue Vollver-

sammlung tritt Anfang 2019 zu ihrer

konstituierenden Sitzung zusammen.

Thomas Kaeser ist seit 2012 Vorstandsvorsit-zender der Kaeser Kompressoren SE. Er leitet das Fami-lien-Unternehmen zusammen mit seiner Frau Tina-Maria Vlan-toussi-Kaeser, die ebenfalls Vor-standsmitglied ist.

Ihre Stimme für die Wirtschaft!

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Unsere Wirtschaft 8-9/2018

10 Region

Mit 65 ist noch lange nicht SchlussGlückwünsche für Möbelhaus-Chef Hubertus Hofmann in Rödental

Doppeljubiläum bei Möbel Hofmann: Hubertus Hofmann wurde 65 und die Firma kann auf eine 175-jährige Geschichte verweisen. Dazu gab es Ehren-urkunden der Industrie- und Handwerkskammer zu Coburg und der Handwerkskammer Oberfranken. Von links: Gotthard Schramm, Jens Beland, Hubertus Hofmann, Marco Steiner, Siegmar Schnabel, Ingrid Hofmann und Michael Busch.

Minister besucht Wöhner Im Rahmen seiner Wirtschaftsreise nach Oberfranken besuchte der Bayerische Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer (r.) Wöhner Elektrotechnische Systeme in Rödental. Mit den Geschäftsführern Frank Wöhner (l.) und Philipp Steinberger sprach er über den Wirtschafts- und Designstand-ort Coburg und Umgebung. Vor Ort überzeugte sich Pschierer, dass sich Wöhner durch aktives Produktdesign erfolgreich als Marke ökonomisch nachhaltig mit nationaler und globaler Bekanntheit entwickelt.

Großer Bahnhof im Rödentaler Mö-belhaus von Hubertus Hofmann: Pro-minenz aus Kommunalpolitik, IHK zu Coburg, Handwerkskammer, Mitarbei-ter, Freunde und Familie sowie Kun-den ließen es sich am Montag, 25. Juni, nicht nehmen, dem erfolgrei-chen Unternehmer aus Rödental zu seinem 65. Geburtstag zu gratulie-ren und mit ihm zu feiern.

Ein weiterer Grund dazu war das

175-jährige Jubiläum der Firmen-

eintragung in die Handwerksrolle.

Der Inhaber des weithin bekannten Ein-

richtungshauses großem Küchenstudio

und eigener Schreinerei nutzte die Ge-

legenheit zu einem Blick in die erfolgrei-

che Entwicklung der Firma. Zahlreiche

Investitionen und ein sehr engagierter

Mitarbeiterstamm hätten diese mög-

lich gemacht. Nur so seien heute jährli-

che Umsatzzuwächse in einem an sich

rückgängigen Markt machbar.

Er gab zu verstehen, dass er auch in den

nächsten Jahren am Ball bleiben und die

nachfolgende Familiengeneration Ingrid

und Eric Hofmann bei der Führung des

Möbelhauses unterstützen werde.

Rödentals Bürgermeister Marco Stei-

ner lobte Haubertus Hofmann für seinen

Mut bei Investitionen in die Zukunft, die

er zugleich als Bekenntnis zum Standort

im Zentrum der Stadt sehe. Das Möbel-

haus mit seinen fast 100 Mitarbeitern

sei ein großer Wirtschaftsfaktor und

bringe Kundenfrequenz nach Rödental.

Er bedankte sich ebenso für das große

Engagement bei der Unterstützung von

Vereinen und Organisationen. Landrat

Michael Busch, IHK-Hauptgeschäftsfüh-

rer Siegmar Schnabel, Kreishandwerks-

meister Jens Beland (Handwerkskammer)

und Gotthard Schramm, Obermeister der

Schreinerinnung Coburg-Neustadt, wür-

digten die unternehmerischen Leistun-

gen des Jubilars und die hohe Qualität

des Angebotes, die ein Beitrag zur wirt-

schaftlichen Entwicklung der gesamten

Region darstellen.

Alle Gäste wünschten dem Jubilar wei-

terhin Gesundheit und beste Geschäfts-

erfolge.

Hofmann kündigte an, das Firmenju-

biläum bis zum Jahresende mit beson-

deren Aktionen für seine Kundschaft zu

feiern.

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11Region

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

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Geringes Gewicht und minimiertes Verletzungsrisiko verbessern die LogistikFachPack: Schumacher Packaging Group weitet papierbasierte CargoProfi l Produktserie aus

Die Schumacher Packaging Gruppe (Ebersdorf b. Coburg) zeigt auf der Fachpack in Nürnberg (25.-27.09.2018) seine papierbasierten CargoProfi l-Produkte für die Logis-tik in Ein- und Mehrwegsystemen.

Das Familienunternehmen Ros, Spezia-list für Spritzgussteile aus Kunststoff, trifft mit seiner Standortentschei-dung für Coburg auf viel Anerken-nung in Politik und Wirtschaft.

Das wurde bei der Einweihungsfei-

er des neuen Zentral- und Produk-

tionssitzes auf dem ehemaligen

Max-Carl-Gelände in Glückwunschre-

den und vielerlei Gesten deutlich. So

schwärmte Coburgs Oberbürgermeister

Norbert Tessmer von einer „Liebeserklä-

rung an den Wirtschaftsstandort“ und

erkannte ein „wunderbares Zeichen für

die Zukunft Coburgs“. Die Europaageord-

nete Monika Hohlmeier (CSU) hatte eine

USA-Reise mit einer Abordnung des

Europaparlaments abgesagt, um an der

Einweihung teilnehmen zu können. Sie

bezeichnete das Unternehmen als „ech-

tes Vorbild“ dafür, der Nutzung eines ehe-

maligen Firmenareals gegenüber einem

möglichen Neubau andernorts den Vor-

zug zu geben.

Eigentlich, so Geschäftsführer Steffen

Tetzlaff, sei mangels Erweiterungsfl ächen

die Entscheidung für einen Neubau be-

reits gefallen gewesen, als sich 2013 die

Möglichkeit zum Kauf des benachbarten

Geländes mit Verwaltungs-, Ausstellungs-

und Lagerräumen eröffnete. Die bewähr-

te Infrastruktur und die Aussicht, keine

etablierten Fachkräfte aufgrund Stand-

ortwechsels verlieren zu müssen, seien

Entscheidungsfaktoren zugunsten Co-

burgs gewesen.

Den höheren Aufwand, „um eine Im-

Das innovative CargoProfi l-Material ist ein

Papierhohlprofi l aus gewickeltem Well-

pappen-Rohpapier, das aus Papierneben-

bahnen gewonnen wird. Schumacher

Packaging fertigt daraus Transportpa-

letten und Abdeckrahmen, die leicht

sind wie Papier, aber ebenso belastbar

mobilie zu übernehmen, zu sanieren und

auszubauen, die auf einen völlig anderen

Verwendungszweck ausgerichtet war“

(Architekt Lars Fischer, Berlin), nahm

das Unternehmen in Kauf. Den Umzug

von der Bamberger Straße in die Was-

sergasse im Winter 2017/2018 bei lau-

fender Produktion schilderte Tetzlaff als

„Kraftakt“. Er dankte allen beteilligten Ak-

teuren im Unternehmen und außerhalb,

insbesondere den Familiengesellschaftern,

die „großes Vertrauen in die Zukunft des

Unternehmens“ haben.

Im Namen der IHK zu Coburg dankte

Hauptgeschäftsführer der IHK zu Coburg,

Siegmar Schnabel, für das klare Bekennt-

nis zum Wirtschaftsstandort Coburg. Die

erhebliche Investition sei ein wesentli-

und stabil wie herkömmliche Paletten

und Topdecks aus Holz.

Das Material ist vollständig recycel-

bar. Zum CargoProfi l-Produktprogramm

gehören derzeit CargoPropal-Paletten

sowie CargoProtop-Abdeckrahmen und

Abdeckplatten.

cher Beitrag zur Zukunftssicherung der

Region und beispielgebend für andere

Unternehmen.

Nach der Sanierung und Erweiterung

verfügt Ros jetzt über hochmoderne

Produktionsanlagen auf rund 10.800

Quadratmetern Nutzfl äche. Das Tech-

nologieunternehmen (Gründung 1926)

produziert an den Standorten Coburg

und Ummerstadt mit 350 Mitarbeitern

Kunststoffteile für die Automobil-, Elek-

tro- und Medizinindustrie. Kurz vor der

Einweihungsfeier wurde das Unternehmen

für sein Thermostatgehäuse OM654 mit

dem selten vergebenen „Grand Award“

und dem „Automotive Division Award“

der Europa Sektion der Society of Plastics

Engineers Inc. (SPE) ausgezeichnet.

„Bekenntnis zum Wirtschaftsstandort Coburg“Neue Fabrik der Ros-Gruppe nach Standortwechsel innerhalb der Vestestadt eingeweiht

Geschäftsführer Steffen Tetzlaff (2. v. r.) mit (v. r.) IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel, MdB Hans Michelbach und MdEP Monika Hohlmeier am Arbeitsplatz einer Mit-arbeiterin beim Betriebsrundgang.

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

12 Region

Mit Anton Staudigl und Rolf Sander sind zwei Pädagogen in den Ruhe-stand getreten, die über viele Jahre hinweg auf Seite der Berufsschule und durch aktive Kooperation mit der Wirtschaft qualitätssteigernd im dualen Ausbildungssystem der Region wirkten.

Dafür begleitet sie der Dank der

Coburger Wirtschaft in den Ruhe-

stand. Das wurde bei den feierlichen

Verabschiedungen von Oberstudien-

direktor Staudigl als Leiter des Staatli-

chen Berufl ichen Schulzentrums I und

Studiendirektor Rolf Sander als dessen

Stellvertreter deutlich, an denen zahlrei-

che Honoratioren teilnahmen, darunter

die Regierungspräsidentin der Regierung

von Oberfranken, Heidrun Piwernetz,

sowie Vertreter aus Ministerien, Politik

und Wirtschaft. Im Namen der Indust-

rie- und Handelskammer, der Coburger

Wirtschaft und persönlich sprach IHK-

Präsident Friedrich Herdan den beiden

gebildet, die Fachschulreife und die Fach-

gebundene Hochschulreife erlangt und

das Studium Höheres Lehramt an beruf-

lichen Schulen in der Fächerverbindung

Elektrotechnik/Mathematik an der TU

München absolviert. Und nach über 50

Jahren im Berufsleben, davon vier Jahr-

zehnte im Schuldienst, könne Staudigl

mit Stolz und Genugtuung eine Bilanz

ziehen, die sich sehen lassen kann!

Als Schulleiter habe Staudigl die sym-

biotische Verbindung zwischen Berufs-

schule, Unternehmen und IHK aktiv ge-

fördert, die eine Grundlage für das im

bayernweiten Vergleich herausragende

Ausbildungsengagement am Standort

Coburg ist, betonte Herdan. Ein Mei-

lenstein der zurückliegenden 15 Jahre

ist die Errichtung der Technikerschule

in Coburg 2012 sowie die intensive Zu-

sammenarbeit bei dem 2016 gestarteten

IHK-Kombimodell „1+3“ zur Integration

junger Gefl üchteter. Staudigl habe von

Anfang an keinen Zweifel daran gelas-

sen, dass der „1+3“-Ansatz zielführend

ist und mit dieser Einstellung sein Kolle-

gium überzeugt und motiviert.

Für Rolf Sander, so der IHK-Präsident

einige Tage später auf dessen Verab-

schiedung, war von Anfang an der An-

Zwei Institutionen in der regionalen Berufsbildung verabschiedetDank der Coburger Wirtschaft begleitet Berufsschulpädagogen Anton Staudigl und Rolf Sander in den Ruhestand

Anton Staudigl hat das Berufl iche Schulzentrum Coburg seit 2003 geleitet. Kürzlich wurde er aus seiner Verantwortung verabschiedet. Regierungspräsidentin Heidrun Piwernetz „entließ“ ihn per Urkunde in den wohlverdienten Ruhestand.

Mit zielstrebigem, beharrlichem und fl eißigem Anpacken hat Rolf Sander viel bewirkt, Beachtliches erreicht und hin-terlässt tiefe Spuren am Coburger Berufsschulstandort.

spruch zu kontinuierlicher Steigerung

von Attraktivität und Niveau der dua-

len Berufsbildung Leitlinie seiner Arbeit.

Zu seinem Start an der Coburger Berufs-

schule I unterrichtete Sander zunächst

die Elektrofachklassen, ab 1998 war er

als Fachbetreuer dieser Klassen auch für

organisatorische Aufgaben und Umset-

zung der neuen Lehrpläne verantwortlich.

Rund 20 Jahre gehörte er dem Schullei-

tungsteam an, seit 1999 als Mitarbeiter

der Schulleitung und seit 2002 im Amt

des Ständigen Vertreters des Schulleiters.

Herdan würdigte Sanders großes persön-

liche Engagement für den Erhalt der Be-

schulung des Mechatroniker-Nachwuchses

in Coburg. Mit vereinten Kräften gelang

es, eine drohende Schwächung des Be-

rufsschul- und Wirtschaftsstandortes

abzuwenden.

Aufbau und Pfl ege regelmäßiger Kon-

takte und Austauschprogramme zwischen

Coburger Lehrern und Auszubildenden

mit Kollegen in Europa gehen auf San-

ders Initiative, unter dessen Federführung

ein Lehrerteam gebildet wurde, das seit

über 10 Jahren den europäischen Gedan-

ken an der Berufsschule vermittelt und

Praktikumsaufenthalte in Belgien, Öster-

reich und Schweden organisiert.

langjährigen Partnern in der dualen Be-

rufsausbildung „höchsten Respekt und

Wertschätzung“ aus.

Staudigl habe Generationen junger

Menschen beim berufl ichen Start aus-

gebildet, geformt und begleitet und sei

diesen Weg „von der Pike“ auf selbst auch

gegangen: Nach der Ausbildung zum

Fernmeldemonteur habe er sich weiter-

13Region

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Das Big Picture des 21. Jahrhunderts zeichnet eine Industrie, die sich in ihrer vierten Revolution befi ndet: kurzum Industrie 4.0. Hierbei wird durch Schlagworte wie etwa Digi-talisierung, Internet of Things (IoT), Smart Factory und Human-Machine-Interface (HMI) beschrieben, welche Visionen hier zum Tragen kommen sollen. Doch was bedeutet das für kleine und mittelständische Unter-nehmen (KMU)?

Technologietransfer durch das Innovationsterminal der SensorikCoburger ISAT wird durch den Europäischen Fonds für regionale Entwicklung (EFRE) gefördert

Produktionsspezifi sches Wissen ist

fester Bestandteil einer Unterneh-

mens-DNA und die Grundlage des

wirtschaftlichen Erfolgs. Durch die stei-

gende Digitalisierung der Prozessketten

und den Einsatz neuer Sensorik ergeben

sich oft Fragestellungen, zu deren Beant-

wortung in KMU die Ressourcen fehlen.

Hier sieht sich das Institut für Sensor-

und Aktortechnik (ISAT) als Anlaufstel-

le für KMU zu Anliegen im Bereich der

Sensorik. Gefördert wird dieses „Innova-

tionsterminal“ durch den Europäischen

Fonds für regionale Entwicklung (EFRE),

bei dem im Rahmen des Projekts lnno-

Term bestehende Forschungs- und Ent-

wicklungspartnerschaften mit kleinen

und mittleren Unternehmen der Region

vertieft und weitere begründet werden.

Im ISAT entwickelte und zukünftige neu-

artige Technologien der Sensor- und Ak-

tortechnik sollen in vermarktungsfähige

Anwendungen überführt werden.

So kann nach der Literaturrecherche

und Machbarkeitsstudie auch eine virtu-

elle Modellbildung und Simulation erfol-

gen. Ein Beispiel hierfür ist eine akustische

Diode, die kürzlich am Institut model-

liert wurde. Neben der Simulation, wie

z. B. von Schall- und Lichtausbreitung,

stehen den Kooperationspartnern im

Projekt InnoTerm auch intelligente Al-

gorithmen zur Signalauswertung sowie

die Laborausstattung des ISAT zur Ver-

fügung. „Messeinrichtungen, wie Vibro-

meter, Interferometer, verschiedenartige

Mikroskope, aber auch mechanische Be-

arbeitung, High-Speed-Kamera, Klima-

oder Umwelttests, sind nur Beispiele für

die vielfältigen Möglichkeiten, die wir den

Unternehmen im Bereich der Forschung

und Entwicklung zugänglich machen kön-

nen“, sagt Prof. Dr. Maria Kufner, Leite-

rin des Instituts. „Unsere Bestrebung ist

es, Prozesse smarter zu machen, Res-

sourcen zu schonen und Fehler zu mi-

nimieren oder ganz zu eliminieren. Die

abgeleiteten Fragestellungen sollen hel-

fen, bei den Entwicklungen die Lücke zu

der am Markt erhältlichen konventionel-

len Sensorik zu schließen.“

Zentrale Schwerpunkte der Arbeiten des

Instituts sind aktuell die nicht-invasive

akustische Technologie zur Schicht-/Bio-

fi lmdetektion, Verwirbelung von Grenz-

schichten durch akustische Wellen, mit

denen beispielsweise Ladeprozesse in

Akkumulatoren verkürzt werden können,

und zudem die laserakustische Material-

prüfung, mit der berührungslos Mate-

rialien charakterisiert werden können.

Diese Technologieentwicklungen sollen

vor allem im Bereich der Prozessopti-

mierung und Qualitätssicherung posi-

tive Ergebnisse hervorbringen.

Institutsleiterin Prof. Dr. Maria Kufner betont: „Das Netzwerk profi tiert von den Ideen und Fragestellungen, die die Unternehmen einbringen und damit Impulse für den Fortschritt in der Region setzen. Das Ziel ist die Stärkung von Forschung, technologischer Entwicklung und Innovation.“

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

14 Region

Im Rahmen eines Tags der offenen Tür aus Anlass der 85-Jahr-Feier des Unternehmens hat die Berthold Zimmermann Gestell-fabrikation GmbH & Co. KG (Grub am Forst) ihre neue 5-Achs-Fräsmaschine vorgestellt. Der Coburger Landrat Michael Busch (2. v. l.) führte eine Reihe prominenter Gäste an, darunter die Bürgermeister von Grub am Forst, Jürgen Wittmann, und Ebersdorf, Bernd Reisenweber. Die Glückwünsche der Coburger Wirtschaft zum 85-jährigen Bestehen der Firma überbrachte Christian Broßmann von der IHK zu Coburg (7. v. r.).

Die Dietz GmbH in Neustadt ist für die Zukunft gut aufgestellt In dritter Generation inhabergeführtes Familienunternehmen behauptet führende Marktposition

In 90 Jahren Firmengeschichte hat sich die Dietz GmbH in Neustadt als Hersteller von technischen Präzi-sionsfedern und Drahtbiegeteilen zu einem der bundesweit führenden An-bieter entwickelt.

Dieser Erfolg ist auch mit wieder-

holt geglücktem Generationswech-

sel verbunden. Mit dem Geschäft

des Großvaters und Gründers Hermann

Dietz, der heimische Puppenmacher mit

handgefertigten Drahtbiegeteilen belie-

ferte, hat das heutige Programm der Fir-

ma so gut wie nichts mehr tun. Heute

geht es um Präzisionsfedern und Stanz-

Umformteile, um Druckfedern, Zugfe-

dern und Wellenfedern. Längst werden

die Drahtbiegeteile nicht mehr von Hand,

sondern hochautomatisiert hergestellt.

Abnehmer der Erzeugnisse fi nden sich

in der Automobil-, Elektro- und Haus-

geräteindustrie ebenso wie in der Medi-

zintechnik. „Mittlerweile zählt fast jeder

Industriezweig zu unseren Kunden“, in-

formiert das Unternehmen im Internet.

Der Wandel vom Spielwaren-Zulieferer

zum mittelständischen Industriebetrieb

vollzog sich unter Peter Dietz, der 1961

das Geschäft vom Vater und Gründer

übernahm. „Er hat die ersten Maschinen

gekauft und neue Kundenkreise gesucht.

Zum Beispiel die Schreibwarenindustrie.

Und er hat erste Kontakte in die Auto-

mobilindustrie hergestellt“, beschreibt

90 Jahre erfolgreicher Unternehmensentwicklung boten der Federnfabrik Dietz in Neustadt willkommenen Anlass für eine zünftige Betriebsfeier.

Matthias Dietz den Veränderungspro-

zess. Seit 2007 führt er selbst das Unter-

nehmen, das sich unter der Ägide seines

Vaters sukzessive weiter entwickelt hat-

te, einen Komplettumzug und mehrere

Betriebserweiterungen erfuhr. Aktuell

stehen 12.000 Quadratmeter Produk-

tionsfl äche zur Verfügung und wird der

Bau eines neuen Verwaltungsgebäudes

vorbereitet. Hinzukommt ein weiterer

Standort in Sonneberg, wo die Monta-

ge- und Kunststofftechnik untergebracht

sind. Die Produktion ist hoch automati-

siert, „Industrie 4.0“ kein theoretisches

Thema, sondern praktische Arbeitsauf-

gabe. Matthias Dietz ist Wirtschafts-

ingenieur; er weiß, dass ein deutsches

Mittelstandsunternehmen sich im inter-

nationalen Wettbewerb am besten mit

technisch anspruchsvoll zu produzieren-

den Erzeugnissen und hohem Automati-

sierungsgrad behaupten kann.

Doch um Positionsbehauptung geht es

dem Dietz-Chef gar nicht. Er will weite-

res Wachstum realisieren. Dabei ist die

Federnfabrik mit rund 180 Beschäftig-

ten und acht verschiedenen angebote-

nen Ausbildungsberufen in ihrer von

KMU geprägten Branche bereits jetzt

ein Großer.

Gestellschreinerei Zimmermann investiert in seine Zukunft als familiengeführtes Unternehmen

15Region

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

„Nacht der Kontraste“ von neuen Machern inszeniertEvent- und Künstleragentur Streckenbach verantwortet Kreation und Organisation des Coburger Publikumsmagnets

Die „Nacht der Kontraste“ ist im Co-burger Veranstaltungskalender zu-sammen mit dem Sambafestival und dem „HUK Open Air Sommer“ ein Hö-hepunkt mit touristischem Potenzial. Über 10.000 Nachtschwärmer aus Stadt und Landkreis, ganz Nordbay-ern und dem Süden Thüringens be-suchen jährlich das Event.

In der 14. Aufl age der Museumsnacht

wird die Veranstaltung im Auftrag der

Coburger Landesstiftung erstmals von

der Event- und Künstleragentur „Agentur

Streckenbach“ ausgerichtet. „Wir freuen

uns riesig und haben uns bei der Planung

mächtig ins Zeug gelegt. Gemeinsam mit

den Museen und teilnehmenden Institu-

tionen haben wir ein erstklassiges Pro-

gramm auf die Beine gestellt, das sich

sehen und hören lassen kann“, so Oliver

Schneider, Geschäftsführer der Agentur

Streckenbach.

23 historische und interessante Orte

– von den altehrwürdigen Mauern der

Veste Coburg bis zur markanten Indus-

triearchitektur der Firma Brose – öffnen

am Samstag, 8. September 2018, über-

all in der Stadt zur „Nacht der Kontraste“

von 18 bis 1 Uhr ihre Pforten. In wun-

derschön illuminierten Museen, Schlös-

sern, Burgen und Parks sorgen fast 30

internationale und regionale Künstler

und Bands aus den Sparten Musik, Co-

medy und Performance für anregen-

de Unterhaltung und tolle Stimmung.

Einen neuen Publikumsmagneten haben

die Veranstalter mit der großen Mitter-

nachtsshow um 23.30 Uhr im Innenhof

der Veste Coburg geschaffen.

Karten für die Museumsnacht gibt es

im Vorverkauf in der Tourist-Information

und an der Abendkasse. Die Besucher be-

kommen mit nur einem Ticket Zugang zu

allen teilnehmenden Locations und freien

Eintritt zu den Konzerten und künstleri-

schen Darbietungen. Auch die Nutzung

der Museumsnacht- Pendelbusse ist im

Preis enthalten. Zudem wartet „Coburgs

schönste Nacht“ auch mit gastronomi-

schen Angeboten auf.

Information

www.museumsnacht-coburg.de

www.agentur-streckenbach.de

IHK-Präsident Herdan wirbt für „Modellregion Coburg 4.0“CSU-Parteipräsidium Gastgeber von Dialog mit Spitzenvertretern der bayerischen IHKn

Beim BIHK-Spitzengespräch mit Ver-tretern des CSU-Präsidiums lieferten die Vertreter der IHKs konkrete Lö-sungsvorschläge für aktuelle Heraus-forderungen in der Wirtschaftspolitik

Berufl iche Bildung, Bürokratieabbau,

Digitalisierung, Fachkräfte sowie

Umwelt und Mobilität waren die

Schwerpunkte beim Treffen des Bayeri-

schen Industrie- und Handelskammer-

tages (BIHK) mit dem CSU-Präsidium.

Bundesinnenminister und Parteichef Horst

Seehofer stellte fest: „Bayerns Wirtschaft

geht es gut. Allerdings werden Probleme

wie der Brexit oder der Handelsstreit mit

den USA auf Dauer nicht ohne Wirkung

auf die Prosperität in Deutschland und

insbesondere in Bayern bleiben.“

Großes Interesse bei Bundesinnenmi-

starke Hochschule für angewandte Wis-

senschaften und ein Netzwerk aus Fraun-

hofer-Anwendungszentrum, Institut für

Sensor- und Aktortechnik, Technologie-

transferzentrum Automotive sowie Ini-

tiativen wie „Zukunft.Coburg.Digital“. Die

Politik sei gefordert, Freiräume und Ex-

perimentierfelder für Neues zu schaf-

fen, appellierte IHK-Präsident Herdan.

Wie wichtig der Beitrag der IHKs für

die Politik ist, zeigte sich insbesondere

beim Thema Fachkräfte. Bundesinnen-

minister Seehofer bestätigte, dass es im

Herbst ein Eckpunktepapier des Kabi-

netts dazu geben soll.

nister Seehofer fanden die Ausführun-

gen von Präsident Friedrich Herdan über

Coburg als „digitale Sonderwirtschafts-

zone“. Herdan warb für das Zukunfts-

projekt „Modellregion Coburg 4.0“: Die

Einrichtung einer Sonderwirtschaftszo-

ne eröffne die Möglichkeit, die digitale

Transformation zu fördern, technologische

Innovationen, Strukturwandel und Regio-

nalentwicklung voranzutreiben. „Es geht

um die Zukunftsfähigkeit unserer Wirt-

schaft, insbesondere um den schnellst-

möglichen Ausbau digitaler Kompetenz.

Dazu sind Rahmenbedingungen wichtig,

die Forschung und Entwicklung, Wissens-

und Technologietransfer fördern.“ Co-

burg biete ideale Voraussetzungen für

die Einrichtung einer „digitalen Modellre-

gion“, betonte IHK-Präsident Herdan. In-

novationsgetriebene Unternehmen, eine

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

16 Region

Brasiliens Botschafter zu Gast bei der IHK zu CoburgMario Vilalva sprach mit Vertetern der Coburger Wirtschaft über Möglichkeiten der Zusammenarbeit

Hohen Besuch empfi ng IHK-Präsi-dent Friedrich Herdan kurz vor dem Start des Sambafestivals: Mario Vi-lalva, Botschafter der Föderativen Republik Brasilien, war Ehrengast der Veranstaltung und nutzte die Gele-genheit zum Austausch mit Vertretern aus Wirtschaft und Kommunalpolitik.

Trafen sich zum wirtschaftspolitischen Austausch (v. l.): Max Beyersdorf (Stadtrat und Ge-schäftsführender Gesellschafter der Otto Hauch GmbH & Co. KG), Dolmetscherin Sabine Eichhorn, Stephan Horn (Leiter der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der Stadt Coburg), Elisabeth Löhr (Leiterin des IHK-Bereichs International), Thomas Kaeser, Oberbürgermeis-ter Norbert Tessmer, Botschafter Mario Vilalva, Heinrich-G. Bender (IHK-Ehrenpräsident und Geschäftsführender Gesellschafter der Autohaus Heinrich-G. Bender GmbH & Co. KG), Frank Wöhner (Geschäftsführender Gesellschafter der Wöhner GmbH & Co. KG), Friedrich Herdan (IHK-Präsident und Vorsitzender der Geschäftsführung der Lasco-Holding / Langenstein & Schemann GmbH), Stefan Halusa (Leiter des Vertriebs bei Brose Fahrzeugteile GmbH & Co. Kommanditgesellschaft) und IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel.

Friedrich Herdan dankte für den Besuch

des Botschafters und äußerte das Inter-

esse der Coburger Wirtschaft am Ausbau

der Zusammenarbeit. „Ihnen war und ist

es stets ein Anliegen, vor allem auch die

Chancen des Mittelstandes in Brasilien

herauszustellen. Das hören wir am mit-

telständisch geprägten Standort Coburg

sehr gern”, betonte der IHK-Präsident.

Brasilien bietet reiche Rohstoffvor-

kommen, positive Skaleneffekte durch

die Marktgröße und ist breit diversifi -

ziert, mit Schwerpunkten im Dienst-

leistungs- und im Industriesektor. „Hier

bestehen Anknüpfungspunkte mit Co-

burger Unternehmen”, sagte Herdan.

Zugleich behindern aber bürokratische

Hürden und hohe Kosten unternehmeri-

sches Engagement. Dies bestätigte Tho-

mas Kaeser, Vorstandsvorsitzender der

Kaeser Kompressoren SE, mit Verweis

auf das FINAME-Kreditprogramm, das

die Einfuhr innovativer Güter erschwere.

Botschafter Mario Vilalva betonte den

Wunsch der brasilianischen Seite nach Er-

weiterung der wirtschaftlichen Aktivitä-

ten. Hoffnungen setzt die Wirtschaft auf

das Handelsabkommen der EU mit dem

Mercosur, also mit Argentinien, Brasilien,

Paraguay und Uruguay. „Ausweitung von

Importquoten, Abbau von Einfuhrzöllen

sowie weiterer Handelsschranken wür-

den neue Impulse bringen und wären

ein wichtiges Signal in Zeiten zuneh-

menden Protektionismus”, so IHK-Prä-

sident Herdan. Konkret wurde geplant,

2020 in Coburg einen „Deutsch-brasi-

lianischen Mittelstandkongress“ auszu-

richten. Dieses Vorhaben begrüßten die

anwesenden Unternehmensvertreter als

Gelegenheit zur Auslotung geschäftli-

cher Möglichkeiten. Es gibt zwar bereits

„Deutsch-Brasilianische Wirtschaftsta-

ge“, die abwechselnd in beiden Ländern

stattfi nden, aber der Mittelstand ist dort

kaum vertreten.

Am 19. September 2018 veranstaltet das Institut für Sensor-und Aktor-technik (ISAT) den 1. Technologietag Angewandte Sensorik (TAS).

Diese Veranstaltung richtet sich an Unter-

nehmen, Wissenschaftler als auch an

Sensorhersteller, die großes Interesse

für innovative Technologie-Trends ha-

ben oder ihre eigenen Sensorentwick-

lungen präsentieren möchten.

Im Fokus steht die Vorstellung neuester

Sensorentwicklungen durch Fachvor-

träge, Poster und Ausstellung von Ex-

ponaten. Unsere Veranstaltung soll als

Networking-Plattform zum Austausch

zwischen Industrie und Wissenschaft

fungieren und dabei ein Forum zur Dis-

kussion individueller messtechnischer

Fragestellungen mit ausgewiesenen Sen-

sor-Experten ermöglichen.

Das Programm mit Vorträgen namhaf-

ter Referenten aus Wirtschaft und Wis-

senschaft sowie weitere Informationen

zur Veranstaltung sind im Internet ver-

öffentlicht unter der Adresse:

http://www.isat-coburg.de/technologie-

tag-angewandte-sensorik/

Technologietag Angewandte SensorikVom Problem zum Produkt, von der Wissenschaft zur Innovation

17Standortpolitik

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Kontakt

Björn Cukrowski, Tel.: 09561 7426-27

E-Mail: [email protected]

Um Wachstums- und Innovations-potenziale sowie rechtliche und poli-tische Machbarkeit einer Digitalen Freiheitszone in der Region Coburg ging es beim Gedankenaustausch mit Dr. Thomas Sattelberger, Bun-destagsabgeordneter und Experte für Digitalisierung, Innovationen und Gründungen, sowie Stefan Schnorr, Leiter der Abteilung Digital- und In-novationspolitik im Bundesministe-rium für Wirtschaft und Energie, zu dem die IHK eingeladen hatte.

In seiner Einleitung betonte Präsident

Friedrich Herdan die herausragende

Wirtschafts- und Innovationskraft der

Region. Zugleich verwies er auf den in-

tensiven Wettbewerb, dem sich die hei-

mischen Unternehmen zu stellen haben

und der durch die Digitalisierung von Or-

ganisationsstrukturen, Produktions- und

Geschäftsprozessen noch verstärkt wird.

„Um die wirtschaftlichen Potenziale der

Digitalisierung zu erschließen und unse-

ren Standort zukunftsfest weiterzuent-

wickeln, gilt es, unser Engagement zu

verstärken“, so Herdan. Die Einrichtung

der „Modellregion 4.0 Coburg“ eröffne die

Möglichkeit, die Entwicklung zielgerich-

tet voranzutreiben, weil eine Sonderwirt-

schaftszone vergünstigte, deregulierte

Rahmenbedingungen bieten kann.

Dr. Thomas Sattelberger hob die Be-

deutung von Freiheitszonen für Gründer

und innovative Mittelständler hervor. Nö-

tig seien „regionale Hot-spots“ mit ver-

stärkter Zusammenarbeit von kleineren

und mittleren Betrieben sowie intensi-

ven Kooperationen zwischen Wirtschaft

und Wissenschaft. In der „Modellregion

4.0 Coburg“ können laut Dr. Sattelberger

die Unternehmen durch spezielle Rah-

menbedingungen ihre Innovationskraft,

Attraktivität für Investitionsfi nanzierer,

Wagniskapitalgeber und Gründer deut-

lich steigern sowie ihre Anziehungs-und

Bindungskraft auf Experten und Fach-

kräfte signifi kant vergrößern. Die Region

könne ihre Chancen auf Ansiedlung, Er-

halt und Gründung zukunftsweisender

Unternehmen erhöhen, so ihre Wirt-

schaftskraft steigern und damit Arbeit

und Wohlstand sichern.

„Machbar ist prinzipiell alles – wenn

der politische Wille dafür da ist“, sagte

Stefan Schnorr. Befristete Ausnahme-

regelungen für einzelne Regionen sei-

en möglich, aktuell erstelle sein Haus

ein Gutachten zu den Anforderungen

in „digitalen Modellregionen“. Schnorr

signalisierte seine Unterstützung bei Er-

JETZT IST DER POLITISCHE WILLE GEFRAGTIHK wirbt gegenüber Wirtschaft, Wissenschaft und Politik für „Sonderwirtschaftszone Modellregion 4.0 Coburg“

IHK-Präsident Friedrich Herdan moderierte den Gedankenaustausch mit dem Bundestags-abgeordneten Dr. Thomas Sattelberger (2. v. r.), Stefan Schnorr (r.), Abteilungsleiter im Bun-deswirtschaftswirtschaftsministerium, IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel (l.) und geladenen Gästen.

stellung eines Konzepts für die „Modell-

region 4.0 Coburg“.

Zwischenzeitlich hat die IHK zu Coburg

ein „Eckpunktepapier zur Einführung einer

Sonderwirtschaftszone mit Experimen-

tierklauseln Modellregion 4.0 Coburg“ er-

arbeitet, das zusammen mit den Partnern

– Wirtschaftsförderungen von Stadt und

Landkreis Coburg, Hochschule Coburg so-

wie unseren Unternehmen im Kammer-

bezirk – weiter konkretisiert wird. Daraus

sollen Leitbild und Aktionsplan abgeleitet

und Strukturen geschaffen werden, um

die „Modellregion 4.0 Coburg“ zu etab-

lieren. Außerdem nutzte IHK-Präsident

Herdan beim BIHK-Spitzengespräch mit

Vertretern des CSU-Präsidiums die Ge-

legenheit, für die Sonderwirtschaftszo-

ne zu werben (Bericht auf Seite 15).

Neues Förderprogramm für schwere NutzfahrzeugeBund gewährt Zuschüsse für energieeffi ziente Neuanschaffungen zur Reduktion der Treibhausgas-Emissionen

„Mit dem Förderprogramm „Energieef-

fi ziente und/oder CO2-arme schwere

Nutzfahrzeuge“ (EEN) sollen die ne-

gativen Wirkungen des Straßengüter-

verkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen

auf Umwelt und Klima reduziert werden“,

so Rico Seyd, Referent Verkehr der IHK

zu Coburg. Der Bund gewährt hierzu Zu-

schüsse zur Förderung der Anschaffung

von schweren Nutzfahrzeugen mit ener-

gieeffi zienten und/oder CO2-armen

Antriebstechnologien in Unternehmen

des Güterkraftverkehrs.

Information

www.bag.bund.de

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

18 Standortpolitik

Die Vertreter der fränkischen Wirtschaftskammern überreichten ihre Verkehrspolitischen Forderungen (v. l.): Markus Lötzsch, HGF IHK Nürnberg für Mittelfranken, Ulrich Schaller, Verkehrsreferent, IHK Nürnberg für Mittelfranken, Prof. Dr. Elmar Forster, HGF Handwerkskammer Mittelfranken, Markus Greber, Verkehrsre-ferent IHK Aschaffenburg, Dr. Klaus D. Mapara, Vizepräsident, IHK Würzburg-Schweinfurt, Steffen Bilger, Parlamentarischer Staatssekretär Bundesverkehrsministerium, Wolfram Brehm, stellv. HGF IHK Oberfranken Bayreuth, Ilse Aigner, Bayerische Staatsministerin für Wohnen, Bau und Verkehr, Klaus-Dieter Josel, Konzernbevollmächtiger Bayern, Deutsche Bahn, Björn Cukrowski, stellv. HGF IHK zu Coburg, Michael Möschel, Vizepräsident IHK Oberfranken Bayreuth, Frank Weth, stellv. HGF HWK Unterfranken, Walter Heußlein, Präsident HWK Unterfranken, Dirk von Vopelius, Präsident IHK Nürnberg für Mittelfranken.

Franken braucht bessere VerkehrsinfrastrukturWirtschaftskammern ziehen an einem Strang und legen gemeinsames 12-Punkte-Programm auf

Die IHK zu Coburg und weitere sie-ben fränkische Wirtschaftskammern haben sich zu einer Kooperation zu-sammengeschlossen und ihre verkehrs-politischen Forderungen öffentlich auf den Punkt gebracht.

Die Vorstellung erfolgte anläss-

lich der ersten Verkehrskonferenz

Franken in Nürnberg unter An-

wesenheit des Vorsitzenden des Ver-

kehrsausschusses der IHK zu Coburg,

Harald Scheler, und dem stellv. Haupt-

geschäftsführer, Björn Cukrowski. Dort

erläuterten die Wirtschaftsvertreter den

beiden Hauptrednern, der bayerischen

Verkehrsministerin Ilse Aigner und dem

Parlamentarischen Staatssekretär Stef-

fen Bilger vom Bundesministerium für

Verkehr und Digitales, ihre Lösungsvor-

schläge für eine optimale Verkehrsinfra-

struktur in Franken. Zur Veranstaltung,

zu der erstmalig das neue 12-Punkte-

Programm Verkehr als Broschüre auf-

gelegt wurde, waren rund 100 Vertreter

aus Wirtschaft, Lokal-, Landes- und Bun-

despolitik, Bauverwaltung und von der

Deutschen Bahn gekommen.

Im 12-Punkte-Programm Verkehr for-

dert die IHK zu Coburg insbesondere für

den Wirtschaftsraum:

• die systemische ICE-Fernverkehrsan-

bindung für Coburg,

• den Schienenlückenschluss Nordwest-

Oberfranken – Südthüringen (Zugfüh-

rung Eisenach-Coburg-Lichtenfels und

• das Vorhalten von Verkehrslandeplät-

zen für den Geschäfts- und Werkfl ug-

verkehr.

„Die Verkehrsanbindung ist ein wesent-

licher Faktor für Ansiedlung und Wachs-

tum eines Unternehmens. Das gilt für alle

Verkehrsträger – ganz gleich, ob Straße,

Schiene, Wasser oder Luft“, sagte Bay-

erns Verkehrsministerin Ilse Aigner bei der

Verkehrskonferenz der Fränkischen Wirt-

schaftskammern in Nürnberg. Daher sei

der Ausbau der Verkehrsinfrastruktur in

Nordbayern ein zentrales Anliegen – so-

wohl für die Wirtschaft als auch für die

Bayerische Staatsregierung und insbe-

sondere das neu geschaffene Verkehrs-

ministerium. Die Ministerin würdigte das

von den fränkischen Wirtschaftskam-

mern entwickelte 12-Punkte-Programm

für eine optimale Verkehrsinfrastruktur

in Franken.

Das 12-Punkte-Programm Verkehr kann

auf der Homepage der IHK zu Coburg he-

runtergeladen werden: https://www.co-

burg.ihk.de/29-0-Verkehr.html.

Kontakt

Björn Cukrowski, Tel.: 09561 7426-27

E-Mail: [email protected]

19Tourismus

www.lfa.de

WIR FÖRDERN DIGITAL UND ANALOGBayerns Mittelstand ist stark in seiner Vielfalt. Als Förderbank für Bayern finanzieren wir digitale Ideen genauso wie bewährte Konzepte. Gerne beraten wir Sie kostenfrei, wie Sie unsere Fördermöglichkeiten nutzen können. Tel. 0800 - 21 24 24 0

Kontakt

Björn Cukrowski, Tel.: 09561 7426-27

E-Mail: [email protected]

TOURISMUSOFFENSIVE BAYERN GESTARTETFördermittel für Tourismusbetriebe in Coburg Stadt und Land wurden deutlich angehoben

Die Bayerische Staatsregierung hat eine neue Tourismusoffensive Bayern mit dem Leitbild „Tourismus in Bay-ern – im Einklang mit Mensch und Natur“ beschlossen. Coburger Touris-musbetriebe können davon profi tieren.

Als Teil einer umfassenden Regio-

nal- und Strukturpolitik soll dabei

„Tourismus“ ganzheitlich gedacht

und gleichzeitig auf Megatrends unserer

Zeit wie Digitalisierung, demografi scher

Umbruch, Klimawandel oder Individua-

lisierung eine schlüssige Antwort gege-

ben werden.

Zur Stärkung unserer heimischen Touris-

musbetriebe wird die fi nanzielle Förderung

kräftig erhöht. Kleine und mittelständi-

sche Beherbergungs- und Gaststätten-

betriebe werden bei der Modernisierung,

Digitalisierung und Individualisierung ihrer

Dienstleistungen unterstützt.

Dafür stehen die neuen, passgenau-

en Förderprogramme „Qualität und Gastlichkeit“, „Barrierefreie Gast-lichkeit“ und „Heimatwirtschaften“

zur Verfügung.

Mit dem Sonderprogramm „Qualität und

Gastlichkeit“ sollen kleine Unternehmen

der gewerblichen Hotellerie und Gast-

ronomie (unabhängig von der Betten-

zahl) bei Modernisierungs-, Sanierungs-,

Ausstattungs- und Erweiterungsmaß-

nahmen zur Qualitätsverbesserung der

Bewirtschaftungs- und Gästebereiche

unterstützt werden.

Die Mindestinvestitionsgrenze im Rah-

men dieses Sonderprogramms beträgt

30.000 Euro.

Mit dem Sonderprogramm „barrie-

refreie Gastlichkeit“ sollen kleine und

mittlere Unternehmen der gewerblichen

Hotellerie und Gastronomie (unabhängig

von der Bettenzahl) bei Investitionsmaß-

nahmen in die Barrierefreiheit unter-

stützt werden.

Für beide Programme gilt im IHK-Be-

zirk Coburg ein Förderhöchstsatz von

20 Prozent.

Die Förderrichtlinie für das Programm

„Heimatwirtschaften“, das ebenfalls klei-

nere Betriebe im Fokus hat, wird derzeit

noch erarbeitet und soll nach der Som-

merpause aufgelegt werden.

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

20 Wirtschaftsjunioren

Kontakt

Inga Hertling, Tel.: 09561 4282262

E-Mail: [email protected]

Die nächsten Termine

13. - 16.09.18 Bundeskonferenz Augsburg

22.09.18 Netzwerken mit

WJ Heilbronn-Franken

26.09.18 Besichtigung Max Carl

05. – 07.10.18 Delegiertenkonferenz Coburg

45 JAHRE IN BESTER GESELLSCHAFTDie Wirtschaftsjunioren feiern am 6. Oktober im Kongresshaus

2018 ist ein ereignisreiches Jahr für die Wirtschaftsjunioren zu Coburg.

Wir sind zum einen Gastgeber

der 3-tägigen Delegiertenkon-

ferenz der bayrischen Wirt-

schaftsjunioren. Gleichzeitig begehen

wir unser 45-jähriges Jubiläum.

Beides wollen wir am 6. Oktober 2018

ab 18 Uhr gemeinsam im Kongresshaus

Rosengarten mit unseren Mitgliedern,

Förderern und Gästen feiern. Passend

zum Jubiläum liegt der Eintrittspreis für

Mitglieder und Begleiter der Wirtschafts-

junioren bei 45,00 Euro. Enthalten sind

darin alle Speisen und Getränke (außer

Spirituosen). Außerdem erwartet alle Gäs-

te ein buntes Programm mit Live-Musik

und einer Feier in der Gesellschaft von

rund 400 Wirtschaftsjunioren aus ganz

Bayern.

Tickets gibt es unter www.wj-coburg.de.

Jedes Wort wirkt! Wir haben die Wort-Wahl…Wäre es nicht wunderbar, wenn sich Meetings nicht mehr ewig in die Länge ziehen? Wenn wir künftig Informationen nur einmal mitteilen müssen? Und wenn wir uns nicht ständig selbst verbal unter Druck setzen würden? Dirk Eichhorn-Mödel von Lingva Eterna nahm rund 30 Junioren und Interessenten mit auf eine Gedankenreise durch die Welt der Sprache. Er zeigte, wie wir alle mit den richtigen Worten „schnell“ Stress abbauen können. Gleichzeitig präsentierte er uns einen PKW, mit dem wir unsere Ziele erreichen werden. Ersetze „müssen“ durch „werden“, formuliere eindeutig und adressiere direkt. Präsenz, Klarheit und Wert-schätzung sind die entscheidenden Schlüsselfaktoren erfolgreicher Kommunikation.

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Datum* Event Thema Ort Zugang

05.10.2018

13:00 Uhr

Meister-schaft

Bayrische Meisterschaft im

Debattieren der Wirtschaftsju-

nioren

St. Augustin für Mitglieder

06.10.2018

09:30 Uhr

Vortrag „Passende Unternehmensfi nan-

zierung“

Riesensaal der

Ehrenburg

Öffentlich

mit Anmeldung

06.10.2018

14:00 Uhr

Vortrag „Automatisch neue Kunden ge-

winnen“

IHK zu Coburg Öffentlich

mit Anmeldung

06.10.2018

12:45 Uhr

Vortrag „YouTube – Marketing“ Utopolis Öffentlich

mit Anmeldung

Delegiertenkonferenz: Highlights und öffentliche Veranstaltungen*

* aktueller Planungsstand zum Zeitpunkt des Redaktionsschlusses. Änderungen vorbehalten.

Anmeldung über www.wj-coburg.de erbeten.

Das Kongresshaus Rosengarten ist Eventlocation der 45-Jahr-Feier der Wirtschaftjunioren.

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UNIORENKREISwww.wj-coburg.de

21Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur

Top Investment in CoburgAuf einem zentral gelegenen Grund-stück in Coburg mit einer Hanglageentstehen drei Reihenhäuser. Diearchitektonische, anspruchsvolleReihenhausanlage liegt nur wenigeFußminuten von der CoburgerInnenstadt entfernt mit hervorragen-dem Blick zur Veste. Ausstattungs-merkmale wie Terrasse, integrierteGarage, Fußbodenheizung, Kachel-ofen und vieles mehr sind selbstver-ständlich vorhanden. Baubeginn istbereits erfolgt. A 33 kW/h, Gas, Bj.2018 EEK A.Neugierig ? Dann rufen Sie uns an 09563/72260

oder www.schopf-teig.de

Rosenau 16 • 96472 RödentalTelefon: 0 95 63 / 72 [email protected]

GRÖSSTER AUFTRAG IN DER FIRMENGESCHICHTE Knörnschild Ingenieure planen auch 2. Bauabschnitt des W&W Campus

Bis 2023 soll in Kornwestheim der neue Firmensitz der Wüstenrot und Württembergischen AG in zwei Bau-abschnitten entstehen, der soge-nannte W&W Campus. Das Projekt ist für die Coburger Ingenieurgrup-pe Knörnschild & Kollegen ein Refe-renzauftrag.

Der erste Bauabschnitt – bestehend

aus jeweils zwei Bürogebäuden

und Parkhäusern – konnte Ende

Mithilfe von Bauteilbibliotheken wurde die Gebäudedatenmodellie-rung (Building Information Modelling/BIM) effi zient realisiert.

In Kornwestheim entsteht der neue Firmensitz der Wüstenrot und Württembergischen AG.

Fortsetzung auf Seite 22

2017 abgeschlossen werden. Für die Fer-

tigteilplanung (Konstruktion/Statik) der

Vorhangfassaden mit einbetonierten Klin-

kern wurde die Coburger Ingenieurgrup-

pe Knörnschild & Kollegen beauftragt.

Der Auftraggeber wünschte sich ein

BIM-konformes Modell und eine laufende

Aktualisierung der Massen (insbesondere

der Klinker), was die Bewältigung extrem

großer Datenmengen zur Folge hatte. Es

wurde schnell klar, dass hier die vorhan-

dene Rechenleistung bei konventionel-

ler Arbeitsweise für einen erfolgreichen

Projektabschluss nicht ausreichen wür-

de. Für dieses Problem entwickelten die

Coburger Ingenieure eine ebenso kreative

wie elegante Lösung: mittels Bauteilbi-

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

22 Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur

bliotheken und der einfallsreichen Nut-

zung von Funktionen der CAD-Software

konnten die Verlegungen auf ein Stück

pro Bauteilposition reduziert werden.

Die 3D-basierte BIM-Planung trug maß-

geblich zum erfolgreichen Abschluss des

1. Bauabschnitts bei, denn so konnten alle

relevanten Massendaten (Stückzahl, Sta-

tus, Abmessungen, Gewicht usw.) jeder-

zeit zur Verfügung gestellt werden. Durch

die von Knörnschild & Kollegen erstell-

ten Modelldaten konnten zudem Unstim-

migkeiten aller Gewerke untereinander

Die 3D-basierte BIM-Planung trug maß-geblich zum erfolgreichen Abschluss bei.

Fortsetzung von Seite 21

Ralf Motschenbacher leitet das Projekt bei Knörnschild & Kollegen.

schnell erkannt und behoben werden.

Aufgrund der erfolgreichen Beteili-

gung der Knörnschild Ingenieure am

1. Bauabschnitt haben diese inzwi-

schen die Preconstruction-Phase zur

Vorbereitung auf den 2. Bauabschnitt

erhalten. Diesmal aber nicht nur für die

Fassade, sondern für die komplette Aus-

führungsplanung des Bauvorhabens.

Nach dem Startschuss wird das der

größte Tragwerk-Planungsauftrag in der

Firmengeschichte der Ingenieurgruppe

sein.

Neue Regeln beachtenImmobilienverwalter in Pfl icht

Seit dem 1. August 2018 benötigen

gewerbliche Verwalter von Wohnungs-

eigentum und von Mietwohnungen

sowie deren Mitarbeiter, die unmittel-

bar an der Verwaltung beteiligt sind,

eine eigene Erlaubnis nach § 34 c

Absatz 1 Satz 1 Nr. 4 GewO.

Nachzuweisen sind: Zuverlässigkeit,

geordnete Vermögensverhältnisse und

eine Berufshaftpfl ichtversicherung.

Bereits als Wohnimmobilienverwalter

tätige Unternehmen haben bis zum

1. März 2019 Zeit, einen Erlaubnis-

antrag bei der IHK für München und

Oberbayern (www.ihk-muenchen.de)

zu stellen.

Über die Weiterbildungsverpfl ich-

tung von 20 Zeitstunden innerhalb

von drei Jahren berichtete UW in

Ausgabe 6/2018. Diese gilt auch für

Immobilienmakler.

Information

www.coburg.ihk.de/RechtundSteuern/Im-

mobilien

23Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

IHK-Präsident Friedrich Herdan und Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel überreichten Geschäftsführer Thomas Stark die IHK-Ehrenurkunde zum 50-jährigen Bestehen des Unter-nehmens.

SSB Stark Stahlbau: Der Blick geht in die ZukunftSpezialist für Stahlkonstruktionen hat sich in 50 Jahren Firmengeschichte bundesweit exzellenten Ruf aufgebaut

Vom traditionellen Handwerksunter-nehmen zum innovativen mittelständi-schen Stahlbauunternehmen mit zwei Werken in Franken und Südthürin-gen: die SSB Stark Stahlbau GmbH feierte ihr 50-jähriges Bestehen im Beisein zahlreicher Gäste aus Wirt-schaft und Politik.

Der Präsident der IHK zu Coburg,

Friedrich Herdan, würdigte die

Leistungen des Unternehmens und

lobte dessen Treue zum Wirtchaftsstan-

dort Coburg. „Sie haben allen Grund sich

zu freuen und sehr, sehr stolz zu sein“,

sagte Oberbürgermeister Norbert Tess-

mer. SSB Stark Stahlbau stehe erfolgreich

da und sei „technisch auf dem neuesten

Stand“. Zudem liefere SSB seit Jahren so-

lide Qualität ab. „Das wissen die Kunden

zu schätzen.“

Geschäftsführer Thomas Stark erin-

nerte an die Anfänge des Unternehmens,

das 1968 mit kleinen Bauschlosser- und

Schmiedearbeiten und zwei Angestellten

am Standort in Coburg gestartet war.

Inzwischen genießt das mittelständi-

sche Familienunternehmen bei Kunden

in ganz Deutschland einen hervorragen-

den Ruf. Stark Stahlbau hat in den letz-

ten Jahren zahlreiche Vorzeigeprojekte

realisiert: von der Stahlkonstruktion im

Erfurter Landtag über den Weltgewer-

behof in Hamburg, die Allianzarena in

München und die neue Delphinlagu-

ne in Nürnberg. Dabei ist das Coburger

Unternehmen mit seinem Team von 45

erfahrenen Kräften spezialisiert auf die

Konstruktion und den Bau von Brücken,

Hallen und Gebäuden.

Seine erfolgreiche Entwicklung brach-

te SSB beim bundesweiten Wettbewerb

wiederholt - zuletzt 2017 - in die Final-

runde „Großer Preis des Mittelstandes“,

einem der renommiertesten Wirtschafts-

preise in Deutschland.

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

24 Sonderthema: Immobilien, Bau & Architektur

Wir bilden aus:Maurer/-in

Beton- und Stahlbetonbauer/-in

25 Jahre Fachmarkt Maler-Bedarf in NeustadtHartmut Reißaus als Mitarbeiter der ersten Stunde geehrt

Die Maler-Bedarf GmbH freut sich über 25-jähriges erfolgreiches Wir-ken als Einzelhandelsgeschäft in Neu-stadt. Fachberater Hartmut Reißaus war von Anfang an dabei.

Im Jahr 1993 eröffnete die bereits als

Großhandel seit 1976 bestehende Ma-

ler-Bedarfs-GmbH ihr Einzelhandelsge-

schäft in der Coburger Str. 51 in Neustadt.

Die Idee dazu hatten die Gesellschafter

und der damalige Geschäftsführer Ro-

land Gerlicher nach der innerdeutschen

Grenzöffnung. Durch den großen Bedarf

der südthüringischen Bürger erweiterte

Die Geschäftsführerin Elke Wache gratulierte dem Jubilar Hartmut Reißaus und dankte ihm mit der Übergabe der IHK Ehrenurkunde für seinen Einsatz.

Inspiriert von der Nachfrageentwicklung nach der Wiedervereini-gung diversifi zierte die Maler-Bedarf GmbH 1993 als Großhändler mit neuem Verkaufsgebäude auch ins Einzelhandelsgeschäft.

sich das sonst in eine Richtung begrenz-

te Kundeneinzugsgebiet. Nach dem Bau

eines Verkaufsgebäudes in den Jahren

1992/1993 eröffnete das Geschäft am

23.07.1993. Seither ist die Maler-Bedarfs-

GmbH in Heimwerkerkreisen, aber auch

weiterhin als Großhändler für professio-

nelle Malerbetriebe, für seine Fachbera-

tung durch hoch qualifi zierte Mitarbeiter

und sein vielseitiges Angebot bekannt.

Mit dem Namen Maler-Bedarfs-GmbH

verbindet man fachliche Beratung und

Verkauf aus einem großen und vielseiti-

gen Angebot an hochwertigen Produkten

im Bereich Malern, Putzen, Renovieren,

Wärmedämmung, Tapezieren, Bodenbe-

läge, Autolacke und Maschinen.

Seit nun 25 Jahren ist der Fachmarkt

in den Stadt- und Landkreisen Coburg,

Lichtenfels und Kronach sowie in den

südthüringischen Landkreisen Sonne-

berg und Hildburghausen der Name für

Qualität, Kompetenz und Service. Heim-

werker schätzen auch die kostenlose

Beratung vor Ort direkt am Objekt. Zu

diesem Anlass lädt die Maler-Bedarfs-

GmbH alle Kunden und Interessierte zur

Jubiläumsfeier am 15.09.18 von 10:00 bis

16:00 Uhr ein.

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Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Mit einer überaus anspruchs-vollen Aufgabe betrauten die Wohnbau(WSCO) und die

Wirtschaftsförderungsgesellschaft (Wifög) der Stadt Coburg das Team von Archi Viva.

Die Gebäude des ehemaligen Modehau-ses Matzer & Worsch in der Coburger Innenstadt sollten – nicht nur – für die Eigennutzung umgebaut werden. Viel-mehr ging es auch darum, den Leerstand in bester Lage zu beenden und zu revita-lisieren. Dies ist bestens gelungen, wie bei der offiziellen Eröffnung alle Redner und Gäste bestätigten.

Größte Herausforderung war es, die außen liegende Treppe durch eine Innentreppe zu ersetzen und dabei kein klassisches Treppenhaus zu errichten. Hier hat das Team von Archi Viva ein gestalterisches Meisterstück abgeliefert. Die neue Trep-pe ist ein echter Blickfang.

Das neue WSCO-Gebäude Mauer 12 be-tritt man durch ein helles, freundliches Foyer, das nicht nur zentrale Anlaufstel-le für alle Besucher ist. Der Eingangsbe-reich kann auch als Veranstaltungsraum mit bis zu 100 Sitzplätzen genutzt wer-den. Mit einer Bühne und der entspre-

ARCHI VIVA: Neues Leben in früherem Modehaus im ZentrumMatthias Hanstein und Lutz Wallenstein revitalisieren Leerstand für Coburger Wohnbau und Wifög

Lutz Wallenstein (links) plant und Matthias Hanstein reali-siert die Architektur-Projekte von ARCHI VIVA.

chenden Technik ausgestattet, steht das Foyer ab sofort für nichtkommerzielle Veranstaltungen zur Verfügung. Damit leistet die WSCO am zentralen Standort einen zusätzlichen Beitrag zur Belebung der Innenstadt.

Im Nebenhaus Mauer 14 ist mittlerwei-le die Wifög eingezogen. Hier haben die Planer im Erdgeschoss einen zentralen Platz im Sinnes des Netzwerkens und der Kommunikation geschaffen, der von An-fang an von Mitarbeitern und Besuchern angenommen wurde.

Die beiden Tochtergesellschaften der Stadt Coburg nutzen künftig gemeinsam die koppelbaren Konferenzräume im Ober-geschoss, was zu weiteren Synergieffek-ten führen wird.

www.archiviva.de

www.rainerbrabec.de www.rainerbrabec.de

Foto: Lena Wank

„Zaubern Sie auch weiterhin so tolle Ideen aus dem Hut“, wünschte Architekt Lutz Wal-lenstein (links) bei der Eröffnuung WSCO Geschäftsführer Christian Meyer und Wi-fög-Geschäftsführer Stephan Horn (rechts).

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Unsere Wirtschaft 8-9/2018

SERVICE Veranstaltungen | Seminare | Weiterbildung

Geschichtenerzähler im VorteilMit „Storytelling“ neue Kunden gewinnen

Ist es Ihnen wichtig, dass Sie und Ihr Produkt einen bleibenden Eindruck bei Ihren potentiel-len Kunden hinterlassen? - Mit „Storytelling“

ist dies möglich. Die IHK widmet dem Thema ihr „Seminar des Monats“ am 19. September 2018.

Kontakt

Christin Fichtmüller, Tel.: 09561 7426-792

E-Mail: christin.fi [email protected]

Mehr Nachhaltigkeit durch DigitalisierungBayerischer CSR-Tag am 26. September 2018 in München

Wie lässt sich der digitale Wandel nutzen, um unsere Zukunft nachhaltig zu gestalten, und welche Möglichkeiten und Her-ausforderungen ergeben sich dabei für Unternehmen? Das wird der 6. Bayerische CSR-Tag im September zeigen.

Nachhaltigkeit und Digitalisierung – diese beiden Megatrends

können eine kongeniale Partnerschaft eingehen und die Wirt-

schaft erfolgreicher und zudem sozialer und ökologischer

machen– wenn man sie von Anfang an zusammen denkt. Deshalb

wurde die Digitalisierung auch zum Schwerpunktthema des dies-

jährigen 6. Bayerischen CSR-Tags am 26. September 2018 in Mün-

chen. Im Mittelpunkt stehen die Chancen des digitalen Wandels für

eine nachhaltige Entwicklung. Die Möglichkeiten und Herausforde-

rungen der Digitalisierung für die Umsetzung der Agenda 2030 sol-

len diskutiert und neue digitale Lösungen für das unternehmerische

Nachhaltigkeitsmanagement sichtbar gemacht werden.

Die Veranstaltung fi ndet im Forum der IHK-Akademie München

(Orleansstraße 10-12) von 14 bis 18 Uhr statt. Unternehmen aus dem

IHK-Bezirk Coburg sind herzlich willkommen.

Information

www.coburg.ihk.de/Wettbewerb/Ehrbarer Kaufmann

Das „Storytelling“ (deutsch: Geschichten erzählen) ist eine Me-

thode, bei der durch den Einsatz von Geschichten Informa-

tionen vermittelt werden. In Unternehmen wird es häufi g zum

Wissensmanagement und zur Mitarbeiterschulung eingesetzt. Dort

dient es dazu, gezielt Daten, Werte, Ziele oder das Wissen eines Unter-

nehmens an die Mitarbeiter zu vermitteln. Werbung, PR und Marke-

ting machen sich die Eingängigkeit und emotionalisierende Wirkung

von Geschichten zunutze und verwenden Formen des „Storytellings“,

um ihre Botschaften ins Gedächtnis des Rezipienten zu prägen.

Im aktuellen Praxisseminar der IHK wird den Teilnehmern gezeigt,

was „Storytelling“ im Unternehmenseinsatz bedeutet und welche vie-

len Vorteile mit sich bringt. Außerdem wird vermittelt, wie „Story-

telling“ aufgebaut und eingesetzt wird. Teilnehmer können erfahren,

wie unterschiedlich „Storytelling“ für verschiedene Kanäle funktio-

niert und wo die jeweiligen Herausforderungen und Möglichkeiten

liegen.

Seminare und Zertifi katslehrgänge September und Oktober 2018SeminareAusbilder-FIT / Azubi-FITEnglisch in der Werkstatt - Fachsprache am Arbeitsplatz anwenden20. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

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„Solution Talk“: Lösungsorientierte Coaching-Tools für Führungskräfte27. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €Gute Ergebnisse durch gute Prozesse Modul 2:

Wertstrom – Prozessanalyse und -optimierung in der Produktion8. Oktober 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Führungsstile: Mythos oder Wirklichkeit?8. Oktober 2018, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Ziele – Luftschlösser vs. Visionen9. Oktober 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Erfolgsfaktor Führungspersönlichkeit10. Oktober 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Kranken - Rückkehr- und Fehlzeitengespräche richtig führen12. Oktober 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

RechnungswesenControlling für „Nichtcontroller“24. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Recht / Datenschutz

Kontakt

Frank Jakobs, Tel.: 09561 7426-17

E-Mail: [email protected]

Seminar

des Monats

Führungsstile: Mythos oder Wirklichkeit?8. Oktober 2018, 09:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Ziele – Luftschlösser vs. Visionen9. Oktober 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

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Kranken - Rückkehr- und Fehlzeitengespräche richtig führen12. Oktober 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

RechnungswesenControlling für „Nichtcontroller“24. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Recht / DatenschutzAuftragsdatenverarbeitung nach der EU-DSGVO25. September 2018, 9:00 bis 12:30 Uhr, Preis: 135,00 €

Vertrags- und Haftungsrecht für Unternehmen26. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Rechtsfragen des Facility-Managements - Verwalten und Bewirtschaften von Gebäuden, Anlagen und Einrichtungen27. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Update Gewerbliches Mietrecht 2018 11. Oktober 2018, 9:30 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Vertiefungsveranstaltung Datenschutz12. Oktober 2018, 9:30 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

SekretariatWorkshop FIT fürs Offi ce - Teil 4: Der (manchmal schwierige) Umgang mit Menschen8. Oktober 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Die Sekretärin als Führungsassistentin - Mitdenken - Mitplanen - Mitverantworten 9. Oktober 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Wirtschaft Innovationsmanagement – aber wie?20. September 2018 + 11. Oktober 2018 + 22. November 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 700,00 €

KontaktDirk Schmidt, Tel.: 09561 7426-24, E-Mail: [email protected]

27

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Veranstaltungen | Seminare | Weiterbildung SERVICE

Seminare „Digitalisierung“Mit Bloggen neue Kunden gewinnen18. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 400,00 €

Mit Storytelling neue Kunden gewinnen19. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 400,00 €

Digitale Kommunikationsstrategien21. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 250,00 €

Suchmaschinenmarketing - Suchmaschinenoptimierung (SEO) und Suchmaschinenwerbung (SEA)22. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 300,00 €

Erfolgreiche PR in digitalen Medien 26. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 250,00 €

Online Verkaufen: der eigene Onlineshop 27. + 28. September 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 300,00 €

Design Thinking erleben – oder aus dem Blick des Kunden handeln17. + 18. Oktober 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 300,00 €

Sozialkompetenz 4.0 für Führungskräfte19. Oktober 2018, 9:00 bis 17:00 Uhr, Preis: 250,00 €

KontaktChristin Fichtmüller, Tel. 09561 7426-792, E-Mail: christin.fi [email protected]

Zertifi katslehrgängeIT-Forensiker/in (IHK)24. bis 28. September 2018, Preis: 2.495,00 € zzgl. Abschlusstest

Datenschutzbeauftragte/r (IHK)24. bis 28. September 2018, Preis: 1.995,00 € zzgl. Abschlusstest

Buchführung September 2018 bis Juni 2019, Preis: 895,00 € zzgl. Abschlusstest

Qualitätsmanagementbeauftragte/r (IHK)September 2018 bis Februar 2019, Preis: 895,00 € zzgl. Abschlusstest

Betriebswirtschaftliche Grundlagen – kfm. Basiswissen für MitarbeiterSeptember 2018 bis Februar 2019, Preis: 895,00 € zzgl. Abschlusstest

Projektmanager/in (IHK)September 2018 bis Januar 2019, Preis: 895,00 € zzgl. Abschlusstest

Personalentwickler/in (IHK)Oktober 2018 bis Dezember 2018, Preis: 1.495,00 € incl. Abschlusstest

Technik für Kaufl eute Oktober 2018 bis Februar 2019, Preis: 895,00 € zzgl. Abschlusstest

Zukunftsmanager/in Digitalisierung 22. bis 26. Oktober 2018, Preis: 1.600,00 € zzgl. Abschlusstest

Immobilienmakler/-in (IHK)10. bis 15. Dezember 2018, Preis: 1.800,00 € zzgl. Abschlusstest

KontaktDirk Schmidt, Tel.: 09561 7426-24, E-Mail: [email protected]

InternationalWorkshop: Spezialitäten, Zoll (Reparaturen, Veredelungen, Rückwaren, Verwendung…)17. September 2018, 9:00 bis 16:00 Uhr, Preis: 360,00 €

Zoll Basisseminar 1. Seminartag 24. September 2018, 9:00 bis 16:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Zoll Basisseminar 2. Seminartag 8. Oktober 2018, 09:00 bis 16:00 Uhr , Preis: 195,00 €

Zoll Basisseminar 3. Seminartag 15. Oktober 2018, 09:00 bis 16:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Zoll Basisseminar 4. Seminartag22. Oktober 2018, 09:00 bis 16:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Lieferantenerklärungen1. Oktober 2018, 09:00 bis 16:00 Uhr, Preis: 195,00 €

Kontakt Elisabeth Löhr, Tel.: 09561 7426-14, E-Mail: [email protected]

Veranstaltungsort: IHK-Zentrum für Weiterbildung, Schloßplatz 5a, Eingang Allee, 96450 Coburg

Weitere Informationen zu allen Veranstaltungen: www.coburg.ihk.de(wenn nicht anders ausgewiesen)

RechtERFA-Kreis „Datenschutz und Datensicherheit“ Coburg38. Sitzung 2. Oktober 2018, 13:00 bis 16:00 Uhr, kostenfrei

Kontakt Darja Lang, Tel. 09561 7426-13, E-Mail: [email protected]

Existenzgründung und UnternehmensförderungIHK-Finanzierungssprechtag der LfA Förderbank BayernEinzelgespräche à 60 Minuten, 26. September 2018, 9:00 bis 16:00 Uhr, kostenfrei

IHK-Nachfolgesprechtag Einzelgespräche á 60 Minuten10. Oktober 2018, 09:00 bis 13:00 Uhr, kostenfrei

Kontakt Darja Lang, Tel. 09561 7426-13, E-Mail: [email protected]

Lehrgänge mit IHK-Prüfung

Geprüfte/r Bilanzbuchhalter/inHerbst 2018, Preis: 3.850,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Geprüfte/r Industriefachwirt/inHerbst 2018, Preis: 3.200,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung MechatronikHerbst 2018, Preis: 4.500,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung MetallHerbst 2018, Preis: 4.500,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Geprüfte/r Industriemeister/in - Fachrichtung PolstermöbelHerbst 2018, Preis: 4.250,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Geprüfte/r Logistikmeister/inHerbst 2018, Preis: 4.500,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Geprüfte/r Technische/r Betriebswirt/inHerbst 2018, Preis: 3.350,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Geprüfte/r Technische/r Fachwirt/inHerbst 2018, Preis: 3.800,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Geprüfte/r Wirtschaftsfachwirt/inHerbst 2018, Preis: 3.200,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Geprüfte/r Betriebswirt/inFrühjahr 2019, Preis: 3.350,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Geprüfte/r Fachwirt/in im Gesundheits- und SozialwesenFrühjahr 2019, Preis: 3.200,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Ausbildung der Ausbilder (AdA-Schein)Teilzeit, Oktober - Dezember 2018, Preis: 450,00 € zzgl. Prüfungsgebühr

Doris Köhler, Tel.: 09561 7426-23, E-Mail: [email protected]

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

28 Aus- und Weiterbildung

Kontakt

Doris Köhler, Tel.: 09561 7426-23

E-Mail: [email protected]

INDUSTRIE 4.0 IN BEST-PRACTICE-BEISPIELENNeuer IHK-Lehrgang fi ndet dort statt, wo innovative Lösungen entwickelt und umgesetzt werden

Die weitreichenden Auswirkungen der Digitalisierung – Vernetzung des Ma-schinenparks, veränderte Organisa-tionsstrukturen, Qualifi zierung von Mitarbeitern für vernetzte Arbeits-prozesse, IT-Lösungen zum Schutz von Unternehmensdaten – stellen insbe-sondere den Mittelstand vor große Herausforderungen.

Die IHK zu Coburg unterstützt ihre

Mitgliedsunternehmen dabei, die

neuen Chancen und Möglichkeiten

der Digitalisierung zu erschließen. Seit

Mitte Mai qualifi zieren sich 15 Führungs-

kräfte und Experten aus unterschiedli-

chen Unternehmen und Branchen sowie

dem Bildungssektor in einem IHK-Zertifi -

katslehrgang zum Industrie-4.0-Profes-

sional. Ziel dieses neuen Angebots ist es,

den Teilnehmern genau das Know-how

zu vermitteln, das Praktiker auf dem Weg

zu Industrie 4.0 brauchen. Deshalb fi nden

die Unterrichtseinheiten nicht im Semi-

narraum statt, sondern in Unternehmen

und wissenschaftlichen Instituten vor Ort.

Den Teilnehmern wird anhand von Best-

Practice-Beispielen gezeigt, wie Indus-

trie-4.0-Projekte erfolgreich konzipiert

und umgesetzt werden.

So erläuterte Michael Schnabel, Be-

reichsleiter bei Lasco Umformtechnik

GmbH in Coburg, wie durch virtuelle

Inbetriebnahme von Produktionsanla-

gen Montage- und Inbetriebnahmezei-

ten um bis zu 70 % verkürzt werden

können und was beim Aufbau derarti-

ger Simulationssysteme zu beachten ist.

Daniel Hund, Marketingleiter bei Con-

cept Laser in Lichtenfels, demonstrierte,

wie mit 3D-Druck und digitaler Vernet-

zung von Kunden und Lieferanten neue

Geschäftsmöglichkeiten erschlossen wer-

den, etwa bei der Just-in-time-Herstel-

lung von Ersatzteilen.

Zur Vermittlung wichtiger theoreti-

scher Grundlagen setzt die IHK auf enge

Zusammenarbeit mit der Hochschule für

angewandte Wissenschaften Coburg. In

einem spannenden Workshop informier-

te Prof. Dr. Klaus Drese vom Institut für

Sensor- und Aktortechnik die Teilnehmer

über den aktuellen Stand bei der Entwick-

lung von Sensoren, die den Startpunkt

der Kette der digitalen Informationsver-

arbeitung bilden.

Prof. Dr. Matthäus Brela beleuchte-

te zusammen mit Studierenden seines

Fachbereichs Automatisierungstechnik

das Thema „Connectivity – wie Kommu-

nikation bei Industrie 4.0 funktioniert“.

Ein Highlight war der Besuch der „Digi-

tal Arena“ des Siemens-Konzerns in Bad

Neustadt/Saale: Dort erlebten die Teil-

nehmer hautnah, wie es aussieht, wenn

zahlreiche Komponenten der Industrie

4.0 – von Entwicklung über Fertigung

bis zum After Sales Service – bereits

realisiert sind.

Die weiteren Module des Zertifi kats-

lehrgangs fi nden ab Mitte September

statt, der nächste Lehrgang startet An-

fang 2019.

Coburger Weiterbildungstag war ein voller ErfolgAcht führende Träger für Erwachsenenbildung präsentierten sich mit ihrem vielfältigen Angebot in der Spitalgasse einem breiten Publikum. Das Ziel, an diesem Tag das persönliche Gespräch mit den Menschen zu suchen, sie zu beraten und ihnen Orientierung hinsichtlich ihrer Karriereleiter zu geben, wurde mehr als erreicht. Die Informationsstände aller teilnehmenden Weiterbildungsträger waren permanent gut besucht, das Interesse entsprechend hoch. Der Aktionstag hat gezeigt, dass Coburg in Bezug auf die reichhaltige Bildungslandschaft nicht umsonst ganz weit vorn steht und auch bundesweit bereits Interesse geweckt hat. Für die Zukunft wird der Weiterbildungstag mit weiteren Attraktionen ein fester Termin in Coburg sein.

29Aus- und Weiterbildung

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Sabine Wagner ist Lehrerin an der Staatlichen Berufsschule Coburg I im Bereich Metalltechnik und betont insbesondere die gelungene Kombination aus theoretischem Input und Praxisnähe.

Frau Wagner, welche Erwartungen haben Sie an die Ver-anstaltungen, damit Sie einen konkreten Nutzen haben? Sabine Wagner: Ich möchte einen fundierten Überblick

über Industrie 4.0 erhalten. Die Arbeitswelt und die Anfor-

derungen an unsere Schüler werden sich verändern. Auch im

Unterricht muss man darauf reagieren. Ich hoffe, nach Be-

endigung des Lehrganges meinen unterrichtlichen Beitrag

zu diesem Thema leisten zu können.

Wie können Sie die im Lehrgang erhaltenen Informa-tionen in Ihrer berufl ichen Tätigkeit nutzen? Wagner: Vorrangig beim Austausch mit Kollegen, die sich

auch mit Industrie 4.0 befassen und bei der Unterrichtsge-

staltung zu entsprechenden Themen. Und beim Erkennen der

Trends, wie sich die klassischen metalltechnischen Berufe im

Zuge der Digitalisierung verändern und welche Änderungen

dadurch in der Ausbildung notwendig sind.

Was hat Ihnen generell am Lehrgang gut gefallen?Wagner: Mich haben vor allem die Firmenbesuche begeistert.

Man muss sehen, wie die Unternehmen mit den Themen um-

gehen, z.B. wie geschieht eine virtuelle Inbetriebnahme, was

sind die großen Vorteile dabei und wo liegen noch die Schwie-

rigkeiten. Dadurch wird die Theorie mit der Praxis verknüpft.

„Erwartungen wurden bisher voll erfüllt“INTERVIEW: Teilnehmer-Feedback zum neuen IHK-Lehrgang „Industrie 4.0-Professional“

Der IHK-Zertifi katlehrgang „Industrie 4.0-Professional“ vermittelt einen branchenübergreifenden Einblick in die verschiedenen Aspekte von Industrie 4.0. Zunächst theo-retisch vermittelte Grundlagen werden durch Praxis-

beispiele bei Werksbesuchen vertieft. Zwei Teilnehmer berichten von ihren Eindrücken und ob sie Anregungen für die eigene Projektarbeit mitnehmen konnten.

Steffen Schulz, Fertigungsleiter bei Schink Blechbearbeitung & Metallbau in Bad Rodach, lobt im Rückblick vor allem die Auswahl der Themen und deren Ausarbeitung durch die Dozenten.

Herr Schulz, was hat Sie veranlasst, sich für den Lehr-gang Industrie 4.0 anzumelden?Steffen Schulz: Industrie 4.0 hört man überall – nur: Was

steckt dahinter, wie funktioniert Industrie 4.0? Um das zu

erfahren, um mehr Kenntnisse und Eindrücke von Indust-

rie 4.0 zu gewinnen, hat sich für mich die Seminarreihe mit

den Vor-Ort-Besuchen mehr als angeboten. Ich möchte ger-

ne durch Praxisbeispiele von Kollegen aus anderen Unterneh-

men neue Ideen und auch Lösungsansätze für meine Arbeit

mitnehmen. Diese Erwartungen wurden bisher voll erfüllt.

Was hat Ihnen am besten gefallen bzw. am meisten gebracht?Schulz: Aufgrund meiner Tätigkeit in der Metallbranche fand

ich das Thema „Neue Geschäftsmodelle mit 3D-Druck“ sehr

spannend. Hier wurde aufgezeigt, was durch additive Ferti-

gung, gepaart mit digitaler Vernetzung, heute schon mög-

lich ist und was zukünftig noch alles möglich sein wird. Da

war eine ganze Reihe von Anregungen für mich dabei. Außer-

dem fand ich den Vortrag zur Entwicklung der Sensortech-

nik faszinierend, vor allem die neuen Einsatzmöglichkeiten

der Sensoren bei Industrie 4.0 und deren enorm gestiege-

ne Leistungsfähigkeit. Insgesamt ist die Mischung zwischen

Theorie und Praxis gut gewählt und die offenen Gespräche

mit den Fachleuten aus den Unternehmen und Instituten

machen wirklich Spaß.

Wem würden Sie den Kurs empfehlen?Schulz: Kollegen auf Führungsebene von kleinen und mit-

telständischen Unternehmen sowie IT- Fachleuten.

Kontakt

Doris Köhler, Tel.: 09561 7426-23

E-Mail: [email protected]

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

30 Aus- und Weiterbildung

Kontakt

Rainer Kissing, Tel.: 09561 7426-29

E-Mail: [email protected]

Natalie Büchner, Tel.: 09561 7426-71

E-Mail: [email protected]

Starke Bildung –starke WirtschaftPositionspapier Berufsbildung

In Bayern wird die Fachkräftelücke grö-

ßer. Rund 85 Prozent der Unterneh-

men suchen qualifi zierte Mitarbeiter.

Im IHK-Bezirk Coburg fehlen aktuell

ca. 2.900 Fachkräften. Vorausicht-

lich wird sich die-

se Situation weiter

verschärfen.

Um diesem Trend

entgegenzuwirken,

setzen sich die bay-

erischen IHKs für

nachhaltige Stär-

kung der berufl ichen Aus- und Wei-

terbildung ein. In dem Positionspapier

„Starke Bildung – starke Wirtschaft“

wird ein Bündel von Maßnahmen

vorgeschlagen, das zum Ziel hat, die

Zukunftsfähigkeit des dualen Systems

zu gewährleisten und es nachhaltig

als gleichwertige Alternative zur aka-

demischen Bildung zu positionieren.

Die IHK zu Coburg stellt das Doku-

ment zum Download zur Verfügung:

www.coburg.ihk.de/968-0-Berufl i-

che-Bildung-.html

Schultheorie trifft Praxis: Coburger Gymnasiasten besuchten IndustriebetriebeIm Rahmen ihres Unterrichtes besuchten Schülerinnen und Schüler des Gymnasiums Albertinum die Unternehmen Lasco Umformtechnik (Bild links) und Kaeser Kompressoren (Bild rechts). In den Unternehmen wurde den Jugendlichen der Praxisbezug ihres Unterrichtes in Mathematik und Physik dargestellt. „Wir danken den Unternehmen für die Möglichkeit, Schülerinnen und Schülern zu verdeutlichen, wofür sie die Inhalte der Fächer später einmal verwenden können“, betonte der Leiter des Bereichs Berufl iche Bildung der IHK zu Coburg, Rainer Kissing. Zusätzlich hatten die jungen Leute die Möglichkeit, die Berufswelt in zwei Unternehmen kennenzulernen und eine zusätzliche Berufsorientierung zu erhalten.

Glaubwürdige Botschafter der dualen BerufsausbildungIn Coburg wurden neue AusbildungsScouts auf Einsätze vorbereitet

Das Projekt „AusbildungsScouts“ des Bayerischen Industrie- und Handels-kammertags (BIHK) zur besseren Be-rufsorientierung bayerischer Schüler wird nach erfolgreicher Zwischenbi-lanz verlängert.

Mit Workshops wurde die Pro-

jektperiode 2018-2021 der Aus-

bildungsScouts eröffnet. Die

Auszubildenden, die künftig ihre Berufe

in Schulen vorstellen und für die duale

Berufsausbildung werben, haben ihr Wis-

sen in Rhetorik und Präsentationstech-

niken erweitert. Als AusbildungsScouts

vermitteln sie Schüler/innen einen Einblick

in die Welt der Ausbildungsberufe und

geben ihr Wissen und ihre Erfahrungen

über das duale System an diese weiter.

Das sind die neuen AusbildungsScouts:

Nina Hopf (Hotelfachfrau, Braugasthof

& Hotel Grosch), Leonie Jacob (Techni-

sche Produktdesignerin, Brose), Lina Prell

und Niklas Zinke (beide Industriekauf-

mann/-frau, Brose Fahrzeugteile GmbH

& Co. Kommanditgesellschaft), Chris-

toph Grell (Industriemechaniker, Dietze

& Schell Maschinenfabrik), Anna Bauer

(Fachkraft für Lagerlogistik) und Luisa

Bauer (Industriekauffrau, beide EICHNER

Organisation), Lina Engelhardt (Fach-

kraft für Lagerlogistik, Habermaass), Lisa

Angermüller und Daniel Werner (Kauf-

leute für Versicherungen und Finanzen)

sowie Simon Lichtlein (Fachinformati-

ker, alle HUK-COBURG), Michelle Scharf

(Kauffrau für Büromanagement, IHK zu

Coburg), Antonia Förster (Kauffrau im

Groß- und Außenhandel, Leise), Peter

Grimmer und Antonia Lieb (Kaufl eute

im Groß- und Außenhandel) sowie Fa-

tih Taskin (Fachlagerist, alle Max Carl),

Thomas Geckel (Technischer Produkt-

designer, NEA solutions), Alexander Hir-

tenfelder (Bankkaufmann, Sparkasse),

Robin Greiner (Produktionstechnolo-

ge, Valeo), Maximilian Löhnert (Indus-

triemechaniker) und Sebastian Menzel

(Elektroniker für Betriebstechnik, beide

WALDRICH COBURG).

Machen Sie mit!Ihr Unternehmen möchte das Projekt

unterstützen? Kontaktieren Sie am bes-

ten noch heute die Regionalkoordina-

torin Natalie Büchner. Sie beantwortet

Ihnen gerne weitere Fragen. Informie-

ren und anmelden können Sie sich auch

auf ihk-ausbildungsscouts.de.

31Existenzgründung und Unternehmensförderung

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Kontakt

Susanne Stammberger, Tel.: 09561 7426-11

E-Mail: [email protected]

Information

www.KfW.de

Neben der hohen Innenfi nanzie-

rungskraft haben dazu niedrige

Zinsen, die Lockerung der Kredit-

richtlinien der deutschen Banken und eine

gute Geschäftsentwicklung beigetragen.

Allerdings sind ebenfalls unverändert

junge und kleine Unternehmen deutlich

häufi ger von Schwierigkeiten bei der Kre-

ditaufnahme betroffen als große Unter-

nehmen. Strukturell bedingt niedrigere

Bonitäten und Probleme, ausreichend Si-

cherheiten zu stellen, und in der Folge Kre-

ditablehnungen konzentrieren sich nach

wie vor auf diese beiden Unternehmens-

gruppen. Die Ergebnisse im Einzelnen:

Das Finanzierungsklima hat sich im

zurückliegenden Jahr nochmals gering-

fügig verbessert. Der Anteil der Unter-

nehmen, der von Schwierigkeiten beim

Kreditzugang berichtet, ist um 2,6 Pro-

zentpunkte auf 12,5 % gesunken. Demge-

genüber geben 54,3 % der Unternehmen

an, dass der Kreditzugang „leicht“ sei. Die-

ser Anteil verringerte sich lediglich um

einen Prozentpunkt. 2. Von den kleinen

Unternehmen (bis 1 Mio. EUR Umsatz)

melden 24,4 % Schwierigkeiten beim Kre-

ditzugang. Das sind rund 14-mal so vie-

le wie unter den Unternehmen mit über

50 Mio. EUR Umsatz. Junge Unterneh-

men (weniger als sechs Jahre alt) be-

richten mit 25,9 % noch häufi ger über

Schwierigkeiten bei der Kreditaufnahme.

Bankkredite sind unverändert eine

wichtige Finanzierungsquelle: 52,2 %

der Unternehmen haben im letzten Jahr

Kreditverhandlungen geführt. Allerdings

hat sich dieser Anteil in den zurücklie-

genden Jahren verringert.

Am häufi gsten werden Investitionskredi-

te für Maschinen, Anlagen, Fahrzeuge oder

Einrichtungen mit 49,6 % nachgefragt. Auf

den Positionen zwei und drei rangieren

wie im Vorjahr Immobilienkredite (40,3 %)

sowie Betriebsmittelkredite (32,9 %).

Wie leicht oder schwer ein Unternehmen derzeit an Kredite kommt, ist offenbar auch eine Frage von Alter und Umsatzgröße. Nach den Ergebnissen der jüngsten KfW-Studie sind die Großen und Etablierten klar im Vorteil.

Langfristige Kredite sind die am häu-

fi gsten nachgefragten Kredite; 55,0 % der

kreditnachfragenden Unternehmen füh-

ren hierüber Kreditverhandlungen. Mit-

telfristige Kredite rangieren mit 52,8 %

knapp dahinter. Deutlich seltener wer-

den dagegen über kurzfristige Kredite

Verhandlungen geführt (38,3 %).

Die Befragung wurde zum 17. Mal unter

Unternehmen aller Größenklassen, Wirt-

schaftszweige, Rechtsformen und Re-

gionen durchgeführt. An der Erhebung

nahmen knapp 2.200 Unternehmen aus

20 Spitzen-, Fach- und Regionalverbän-

den der Wirtschaft teil.

(Quelle: Unternehmensbefragung der

KfW Research 2018)

Finanzierungssituation auf AllzeithochLaut KfW-Studie tun sich aber Gründer unverändert schwer

Die Finanzierungssituation der Unter-nehmen befi ndet sich auf einem All-zeithoch. Niemals zuvor haben weniger Unternehmen den Kreditzugang als

„schwierig“ eingestuft als in der ak-tuellen Erhebung.

Sensoren und Aktoren – ein spannendes FeldDie turnusgemäße Frühjahrssitzung des Dienstleistungsausschusses der IHK zu Coburg fand auf Einladung des Instituts für Sensor- und Aktortechnik (ISAT) in dessen Räumlichkeiten am Hofbrauhaus Coburg statt. Die ISAT-Geschäftsführer Prof. Dr. Maria Kufner (Bild) und Prof. Dr. Klaus Stefan Drese stellten das 2016 gegründete Institut mit aktuell 30 Mitarbeitern sowie 17 Studenten vor. Das Forschungs- und Entwicklungszentrum mit Laboren, Mess- und Arbeitsräumen auf dem Campus Hofbrauhaus erstreckt sich über 1.100 Quadratmeter, zusätzlich unterhält das ISAT ein Projektlabor auf dem SÜC-Gelände. Das Institut forscht und entwickelt auf dem Gebiet der mikroakustischen Aktorik und Sensorik. Hier sahen die Gäste vielfältige Anknüpfungspunkte auch für Unternehmen des Dienstleistungssektors.

Finanzierungsklima nach Umsatzgrößenklassen

bis 1 Mio EUR (640)

über 1 bis 2,5 Mio EUR (313)

über 2,5 bis 10 Mio EUR (403)

über 10 bis 50 Mio EUR (318)

über 50 Mio EUR (224)

Alle Unternehmen (2.044)

leicht

weder noch

schwierig

37,2

48,9

60,5

69,2

76,8

54,3

0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 %

38,4

38,0

34,0

27,4

21,4

33,2

24,4

13,1

5,5

3,5

1,8

12,5

32 Innovation und Umwelt

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Ermuntern gemeinsam Bioökonomie-Start-ups zur Teilnahme am Gründerwett-bewerb „PlanB“ (v. l.): Dr. Dirk Haid von der HWK Oberfran-ken, IHK-Gründungsexper-tin Susanne Stammberger, Claudia Kirchmair (BioCam-pus Straubing GmbH) und Wolfram Brehm von der IHK für Oberfranken Bayreuth.

LEGIONELLEN-AUSBREITUNG SOLL VERHINDERT WERDENAnzeigepfl icht für Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider

Seit 15. August 2018 gilt das Elektro-

und Elektronikgerätegesetz (ElektroG)

nun für alle elektrischen oder elek-

tronischen Geräte. Dazu zählen z. B.

auch Möbel und Kleidungsstücke mit

eingebauten elektronischen Funk-

tionen. Hersteller von bislang noch

nicht betroffenen Geräten müssen

sich nun registrieren lassen und auch

an den Entsorgungskosten beteiligen.

Auch für bereits registrierte Herstel-

ler werden Umstellungen notwendig,

da die Gerätegruppen neu strukturiert

wurden und weitere Pfl ichten für Her-

steller und Vertreiber entstehen. Ist

ein Gerät nicht bei der Stiftung Elek-

tro-Altgeräte-Register (ear) regist-

riert, darf es in Deutschland nicht in

Verkehr gebracht werden. Merkblatt

zum Thema: www.coburg.ihk.de/20-

0-Innovation-und-Umwelt.html

Um dem möglichen Austrag von Le-gionellen vorzubeugen enthält, die 42. BImSchV (Verordnung zur Durchfüh-rung des Bundes-Immissionsschutz-gesetzes, in Kraft seit 19. August 2017) neue Anforderungen für An-lagen, in denen Wasser verregnet oder versprüht wird oder anderwei-tig in Kontakt mit der Atmosphäre kommen kann.

Betroffen sind Verdunstungskühl-anlagen, die als offene Rückkühl-

werke von Kälte-, Klima- oder Ener-

gieerzeugungsanlagen betrieben werden

und sowohl in der Industrie und Ener-

giewirtschaft als auch im Handel, der

Gastronomie oder für Hotel- und Büro-

gebäude genutzt werden; Kühltürme mit mehr als 200 MW; Nassabscheider zur Abluftreinigung und Kühltürme gro-

ßer Feuerungsanlagen.

Die 42. BImSchV greift dafür weitge-

hend auf bereits bestehende technische

Regeln (VDI-Richtlinien) für einen hygie-

nisch einwandfreien Betrieb dieser Anlagen

zurück. Zu den vorgegebenen Anforde-

rungen und Pfl ichten zählen beispiels-

weise betriebsinterne Überprüfungen

und Laboruntersuchungen, Überprüfun-

gen der Anlagen durch Sachverständige

oder Inspektionsstellen, Dokumentation

im Betriebstagebuch und Maßnahmen

für den hygienisch einwandfreien Be-

trieb der Anlagen.

In diesem Zusammenhang trat am

19. Juli 2018 die Anzeigepfl icht für be-

stehende Anlagen nach §13 in Kraft.

Danach haben Betreiber die Pfl icht, ihre

bestehenden Anlagen binnen eines Mo-

nats beim Kataster für Verdunstungs-

kühlanlagen (KaVKA) anzuzeigen. Hierfür

wurde das Online-Portal

www.kavka.bund.de eingerichtet.

Die wichtigsten Fra-gen von Anlagenbetrei-bern beantwortet das neue DIHK-Merkblatt „Verduns-tungskühlanlagen und Nassabscheider nach 42. BImSchV“. Download: www.coburg.ihk.de/104-0-Immisionsschutz.html .

Ideen für den Rohstoffwandel gesucht Nicht nur Start-up-Bewerbungen beim PlanB-Wettbewerb

Bei den Ideen kann es sich um Pro-

dukte, Technologien, Prozesse oder

Dienstleistungen handeln. Bereits

gegründete Firmen und alle mit cleve-

ren Ansätzen für den Rohstoffwandel

können ihre Geschäftsidee mittels einer

kurzen, schriftlichen Skizze oder ande-

Auch dieses Jahr werden für den Gründerwettbewerb „PlanB“ Inno-vatoren und Start-ups mit Lösungen für die Wertschöpfungsketten einer nachhaltigeren, biobasierten Wirt-schaft gesucht.

rer geeigneter Bewerbungsformen online

einreichen. Mit Coaching-Wochenenden,

Expertenfeedback und Business-Partner-

ings werden die Teilnehmer unterstützt.

Zu gewinnen gibt es Preise im Gesamt-

wert von ca. 20.000 Euro. Die Teilnah-

me ist unter www.planb-wettbewerb.de

möglich.

Gemeinsam machen sich die oberfrän-

kischen Kammern für den Wettbewerb

„PlanB“ und die Teilnahme heimischer

Gründer stark. Sie möchten cleveren

Geschäftsideen aus Oberfranken zum

Durchbruch verhelfen.

Entsorgung vonElektrogerätenGeänderte Rechtslage

33Innovation und Umwelt

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Die Richtlinie VDI 4801 „Ressour-ceneffi zienz in kleinen und mittle-ren Unternehmen (KMU) – Strategien und Vorgehensweisen zum effi zien-ten Einsatz natürlicher Ressourcen“ ist neu erschienen.

Das Betriebliche Eingliederungsma-nagement steht im Fokus eines In-fo-Webinars, welches IHK zu Coburg und IfG GmbH (Institut für Gesund-heit und Management) durchführen.

Sie stellt eine Erweiterung des Pro-

duktintegrierten Umweltschutzes

(PIUS) - beschrieben in VDI 4075

Blatt 1 - dar.

Besonders kleine und mittlere Unter-

nehmen (KMU) im IHK-Bezirk Coburg

können von der Richtlinie profi tieren. „Sie

ist ein vereinfachtes Instrument zur Ver-

besserung der Ressourceneffi zienz von

Produkten, weil der gesamte Lebensweg

der Produkte betrachtet wird“, so Rico

Seyd, Referent Innovation und Umwelt

der IHK zu Coburg.

Fester Bestandteil ist die Darstellung

der Grundlagen zur Ressourceneffi zienz,

untermauert mit Beispielen von Strate-

gien und Maßnahmen mit Bezug zu Pro-

dukt und Produktion. Außerdem steht ein

Leitfaden mit einer Schritt-für-Schritt-

Vorgehensweise zur Verfügung. Er hilft

bei der Ermittlung der Ansatzpunkte zur

Erhöhung der Ressourceneffi zienz und

Umsetzung von Ressourceneffi zienz-

Maßnahmen.

Am Mittwoch, 26. September 2018,

von 10:00 bis 11:00 Uhr, vermit-

telt Dr. Christian Weigl, Geschäfts-

führer der IfG GmbH, Arbeitspsychologe

und Fachkraft für Arbeitssicherheit, in

einer Online-Übertragung direkt auf die

Computer der Teilnehmer die Grundla-

Effi zienz im Einsatz natürlicher Ressourcen erhöhenRichtlinie unterstützt kleine und mittlere Unternehmen in Strategien und Vorgehensweisen

Guter Wiedereinstieg nach längerer AusfallzeitInfo-Webinar Arbeitsschutz: Betriebliches Eingliederungsmanagement

Durch die Digitalisierung eröffnen sich neue Möglichkeiten zur Verbesserung der Ressour-ceneffi zienz.

Mehr Informationen gibt es unter

https://tinyurl.com/yaklmfvs

Praktische Unterstützung beim „Pro-

duktintegrierten Umweltschutz“ erhalten

die KMUs im Wirtschaftsraum Coburg

beim Coburger Designforum Oberfran-

ken (CDO) – www.c-d-o.de

Ideen schaffen für Vielfältigkeit und

Nachhaltigkeit im Markt, ist laut Rico

Seyd, das Ziel des Projekts „DESIGNOVA-

TION“ – einer Kooperation des CDO mit

der Hochschule Coburg, der IHK zu Co-

burg, der Designwerkstatt Coburg, und

der Sparkasse Coburg-Lichtenfels zur

nachhaltigen Stärkung des Wirtschafts-

raums Coburg durch die Erhöhung der Zu-

kunftsfähigkeit der regionalen Wirtschaft

(www.designovation.eu).

„DESIGNOVATION“ bedeutet Nachhaltig-

keit! Das DESIGNOVATION-Team möchte

seine Kompetenz bei Firmen einbringen,

damit Produkte entwickelt, entworfen

und designed werden, die von Grund auf

aus dem Material und mit dem Verfahren

entstehen, das später eine bestmögliche

Wiederverwendung/Wiederverwertung

verspricht. „Kreislaufwirtschaft ist für

jedes Unternehmen machbar und führt

letztlich auch zu nachhaltigem Erfolg

und Zukunftsfähigkeit“, so Rico Seyd

abschließend.

gen für ein erfolgreiches BEM und zeigt

auf, worauf rechtlich, beim Datenschutz

und dem BEM-Prozess selbst geachtet

werden sollte.

Arbeitnehmern soll nach längeren

Krankheitsphasen ein guter Wiederein-

stieg ermöglicht werden. Rico Seyd, Refe-

rent Innovation und Umwelt bei der IHK

zu Coburg, verweist darauf, dass das be-

triebliche Eingliederungsmanagement mit

seiner rechtlichen Verankerung im SGB

IX, § 84 Abs. 2, optimale Voraussetzun-

gen dafür bietet, Betroffene und Pro-

zessbeteiligte einzubeziehen und nach

gelingenden Lösungen zu suchen.

Teilnehmer des Info-Webinars erfah-

ren mehr zu den Themen BEM und In-

klusionsbeauftragter und erlangen neben

Basiswissen auch Anregungen zur er-

folgreichen Wiedereingliederung von

Mitarbeitern des eigenen Unternehmens.

Anmeldungen sind bis zum 19. Sep-

tember 2018 möglich unter: ihkwebi-nare.gesundheitsmanagement.com.

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

34 International

Kontakt

Elisabeth Löhr, Tel.: 09561 7426-14

E-Mail: [email protected]

Um die praktische Abwicklung des Warenverkehrs aus und in die Türkei insbesondere aus zollrechtlicher Sicht geht es beim Spezialworkshop der IHK zu Coburg am 12. November 2018.

Neben der EU, China und den USA ist die Türkei insbesondere für den Mit-telstand des IHK-Bezirks Coburg ein wichtiger Auslandsmarkt. 20 Unter-nehmen aus den Bereichen Handel, Automotive, Maschinenbau, Elekt-rotechnik und Logistik unterhalten Geschäftskontakte, einige mit eige-ner Produktionsstätte vor Ort.

Besondere Stärken des türkischen

Marktes sind Verfügbarkeit von

Fachkräften für dort fertigende

Unternehmen, starker Binnenkonsum als

Wachstumstreiber sowie die geografi -

sche Nähe zu weiteren Absatzmärkten

in Asien und Afrika.

Bereits seit einigen Jahren ist jedoch

eine Zunahme von tarifären und nicht-

tarifären Handelshemmnissen festzu-

stellen und der steigende Aufwand für

Genehmigungen, Zertifi zierungen, Regis-

trierungen oder auch bei Visaerteilung

für Geschäftspartner etc. bedeutet in-

zwischen eine fi nanzielle wie auch zeit-

liche Mehrbelastung für die Wirtschaft.

„Unsere Unternehmen beobachten und

bewerten die Entwicklung genau“, so Eli-

sabeth Löhr, Leiterin Bereich Internatio-

nal der IHK zu Coburg.

Seit 1996 gilt zwar eine Zollunion zwi-

schen EU und Türkei, doch die Regelungen

zur Zollfreiheit werden von türkischer Seite

zunehmend aufgeweicht, das bleibt nicht

ohne negative Folgen für die deutsch-tür-

kischen Handelsbeziehungen. Auf Basis

der Zollunion können Waren jeweils zoll-

frei importiert werden. Voraussetzung ist,

dass pro Sendung eine Warenverkehrsbe-

scheinigung A.TR vorgelegt werden kann.

Die Türkei verwendet nunmehr seit meh-

reren Wochen ein neues elektronisches

Verfahren zur Beantragung und Ausstel-

lung von Warenverkehrsbescheinigungen

A.TR, EUR. 1 und EUR-MED, bei dem sys-

tembedingt die Bescheinigungen nicht

mehr durch eine Person der ausstellen-

den türkischen Zollbehörde unterzeich-

net werden. Die Europäische Kommission

hat im Einvernehmen mit den Mitglied-

staaten der EU festgestellt, dass derarti-

ge Bescheinigungen für eine beantragte

Präferenzbehandlung nicht anerkannt

werden können. Unternehmen können

für eine Wareneinfuhr aus der Türkei nur

dann eine Präferenzbehandlung beantra-

gen, wenn die in der Türkei ausgestellte

Warenverkehrsbescheinigung die erfor-

derlichen Unterschriften der Zollbehör-

de und des Ausführers trägt.

Die Hauptzollämter werden für Wa-

reneinfuhren aus der Türkei seit 24. April

2018 die entsprechenden Zollanmeldun-

gen identifi zieren und unter Beachtung

des rechtlichen Gehörs ein Nacherhe-

bungsverfahren für die Einfuhrabgaben

einleiten, sofern eine oder beide Unter-

schriften in den Bescheinigungen fehlen.

Bei laufenden Einfuhren wird die Präfe-

renzbehandlung grundsätzlich abgelehnt,

wenn die formellen Voraussetzungen für

die Anerkennung der Warenverkehrs-

bescheinigungen nicht vorliegen. Die

Unternehmen konnten die fehlende(n)

Unterschrift(en) vom zuständigen Zoll-

amt ihrer Lieferanten in der Türkei nach-

tragen lassen bzw. eine unterschriebene

neue Bescheinigung vorlegen.

Nun hat Ankara eingelenkt: Die im

elektronischen Verfahren ausgestellten

Warenverkehrsbescheinigungen wer-

den wieder durch eine Person der je-

weils ausstellenden Zollstelle in der Türkei

unterschrieben. Damit entfällt seitens

der Zollverwaltung die grundsätzliche

Notwendigkeit, eine beantragte Präfe-

renzbehandlung aus formellen Grün-

den abzulehnen.

Unabhängig von der Verfahrensum-

stellung bei der Ausstellung von Waren-

verkehrsbescheinigungen in der Türkei

sollten die Wirtschaftsbeteiligten bei

der Beantragung einer Präferenzbehand-

lung immer prüfen, ob der jeweils vorlie-

gende Präferenznachweis den formellen

Voraussetzungen für eine Anerkennung

entspricht.

Auf Wunsch unserer Mitgliedsunter-

nehmen veranstaltet die IHK zu Coburg

am Montag, 12. November 2018, ab

9 Uhr einen eintägigen Spezialworkshop

zum Thema „Warenverkehr EU–Türkei“

mit profunden, umfassenden Informa-

tionen u.a. zu Einfuhrabgaben und zoll-

technischen Unterlagen, Besonderheiten

türkischer Importverordnungen sowie

besonderen Zollverfahren. Auch indivi-

duelle Fragen und Probleme der Teilneh-

mer werden erörtert. Anmeldungen sind

möglich über die Homepage der IHK zu

Coburg (Veranstaltungsdatenbank) oder

direkt über den Geschäftsbereich Inter-

national.

TÜRKEI BLEIBT WICHTIGER HANDELSPARTNERIHK zu Coburg informiert Mitgliedsunternehmen über Vorschriften und Änderungen im Warenverkehr

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35Recht und Steuern

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

KontaktFrank Jakobs, Tel.: 09561 7426-17E-Mail: [email protected]

Seit Jahresbeginn haben die Finanz-ämter das Recht, Kassensysteme in den Geschäftsräumen von Unterneh-men ohne vorherige Ankündigung zu überprüfen (§ 146 b AO). Für Unter-nehmen wie Kontrolleure gibt es da-bei einiges zu beachten.

SO LÄUFT DAS MIT ELEKTRONISCHEN KASSENKlarstellungen des Bundesfi nanzministeriums zu Kassennachschau und offenen Ladenkassen

Das Bundesfi nanzministerium hat

den Anwendungserlass zur Ab-

gabenordnung ergänzt und Prä-

zisierungen zur Kassen-Nachschauvorgenommen. Die wichtigsten Fest-

stellungen:

- Der Kassennachschau unterliegen nicht

nur elektronische und PC-gestützte Re-

gistrierkassen, sondern - neben Taxa-

metern, Wegstreckenzählern, Waagen

mit Registrierkassenfunktion, Geld-

spielgeräten - auch offene Ladenkas-

sen.

- Die Entscheidung, ob während der

Kassen-Nachschau ein Kassensturz

durchgeführt wird, liegt im Ermessen

des Amtsträgers.

- Die Kassen-Nachschau darf während

der üblichen Geschäftszeiten, aber auch

außerhalb dieser Zeiten vorgenommen

werden, sofern im Unternehmen noch/

schon gearbeitet wird (Arbeitszeiten).

- Der Prüfer kann inkognito die öffentlich

zugänglichen Geschäftsräume betre-

ten, die dortigen Vorgänge beobachten

und Testkäufe vornehmen. Die eigentli-

che Kassen-Nachschau muss nicht am

selben Tag wie die Beobachtung der

Kassenabläufe beginnen. Der Prüfer

hat sich erst dann auszuweisen, wenn

er Geschäftsräume betreten möchte,

die nicht der Öffentlichkeit zugäng-

lich sind, oder Einsicht in das elektro-

nische Aufzeichnungssystem verlangt.

- Bei Abwesenheit des Steuerpfl ichti-

gen oder seines gesetzlichen Vertreters

(z. B. Geschäftsführer einer GmbH, § 35

GmbHG) sind alle Mitarbeiter zur Mit-

wirkung verpfl ichtet, soweit diese dazu

in der Lage sind und rechtlich vom Ge-

schäftsinhaber befugt wurden.

- Neben Einsichtnahme in kassenrele-

vante Aufzeichnungen, Bücher und

Organisationsunterlagen und dem

Datenzugriff kann der Prüfer Unter-

lagen und Belege ablichten.

- Die Kassen-Nachschau stellt keine

Außenprüfung nach § 193 AO dar. So-

fern Anlass zu Beanstandungen der Kas-

senaufzeichnungen bzw. -buchungen

oder (ab 1. Januar 2020) der techni-

schen Sicherheitseinrichtung besteht,

kann ohne vorherige Prüfungsanord-

nung zu einer Außenprüfung überge-

gangen werden. Dieses ist schriftlich

bekannt zu geben.

- Da die Kassen-Nachschau keine Außen-

prüfung darstellt, ist kein Prüfungsbe-

richt anzufertigen. Werden jedoch auf

Grundlage der Kassen-Nachschau die

Besteuerungsgrundlagen geändert, ist

dem Steuerpfl ichtigen zuvor rechtli-

ches Gehör zu gewähren. Gegen die

Änderungen im Steuerbescheid kann

Einspruch eingelegt werden.

Auch zur so genannten Einzelaufzeich-

nung und zur „offenen Ladenkasse“ hat

sich das Bundesfi nanzministerium kürz-

lich geäußert. Festgelegt wurde:

- Keine gesetzliche Verpfl ichtung zu

einem elektronischen Aufzeichnungs-

system

- Einzelaufzeichnungpfl icht durch Füh-

ren eines Kassenbuchs erfüllbar

- Wird ein Kassenbericht zur Ermittlung

der Tageslosung verwendet, kann die

Einzelaufzeichnung auch durch die ge-

ordnete (z. B. nummerierte) Sammlung

aller Barbelege gewährleistet werden.

- Besteht aus Zumutbarkeitsgründen

keine Verpflichtung zur Einzelauf-

zeichnung, müssen die Bareinnahmen

anhand eines Kassenberichts nachge-

wiesen werden. Hierbei ist stets vom

gezählten Kassenendbestand des je-

weiligen Geschäftstages auszugehen.

Von diesem Kassenendbestand werden

der Kassenendbestand bei Geschäfts-

schluss des Vortages sowie die durch

Eigenbeleg zu belegenden Bareinla-

gen abgezogen. Ausgaben und durch

Eigenbeleg nachzuweisende Barent-

nahmen sind hinzuzurechnen.

- Ein sogenanntes „Zählprotokoll“ (Auf-

listung der Stückzahl der Geldscheine

und –münzen) ist nicht erforderlich.

- Kasseneinnahmen und Kassenausga-

ben sind täglich festzuhalten. Werden

Kasseneinnahmen und Kassenausga-

ben ausnahmsweise erst am nächsten

Geschäftstag aufgezeichnet, ist dies

noch ordnungsgemäß, wenn zwingende

geschäftliche Gründe einer Aufzeich-

nung noch am gleichen Tag entgegen-

stehen und aus den Aufzeichnungen

und Unterlagen sicher entnommen

werden kann, wie sich der sollmäßige

Kassenbestand entwickelt hat.

- Bei Kassen ohne Verkaufspersonal (sog.

Vertrauenskassen, z. B. beim Gemüsever-

kauf am Feldrand, Fahrscheinautomaten

sowie Waren- und Dienstleistungsauto-

maten) toleriert, wenn diese erst bei

Leerung ausgezählt werden. Kassen-

aufzeichnungen müssen so beschaffen

sein, dass ein sachverständiger Dritter

Soll- und Istbestand zweifelsfrei ab-

gleichen kann.

SicherheitseinrichtungDas Bundesamt für Sicherheit in der

Informationstechnologie (BSI) hat die

technischen Richtlinien für eine zerti-

fi zierte, technische Sicherheitseinrich-

tung (Sicherheitsmodul, Speichermedium

und digitale Schnittstelle) für elektroni-

sche Registrierkassen veröffentlicht. Die-

se Sicherheitseinrichtung wird ab dem

01.01.2020 für alle elektronischen Kas-

sen verpfl ichtend. Informationen dazu

stellt das BSI in seinem Internetagebot

zur Verfügung (www.bsi.bund.de/DE/

Presse/Kurzmeldungen).

Die korrekte Kassenführung darf der Fiskus jederzeit prüfen.

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36 Recht und Steuern

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Der Bundesgerichtshof (III. Zivilse-nat) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass der Vertrag über ein Benutzerkonto bei einem sozia-len Netzwerk grundsätzlich im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auf die Erben des ursprünglichen Kontobe-rechtigten übergeht und diese einen Anspruch gegen den Netzwerkbetrei-ber auf Zugang zu dem Konto ein-schließlich der darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalte haben.

Social-Media-Konten unterliegen ErbrechtBundesgerichtshof vs. Facebook: Netzwerkbetreiber müssen Erben Zugang zu Daten gewähren

Betreiber digitaler Social Media müssen die Daten eines Kontos eines Erblassers den Erben offenlegen.

Damit stellte das höchste deut-

sche Zivilgericht fest, dass z. B. ein

Facebook-Konto nach den Rechts-

vorschriften des deutschen Erbrechts

vererbt wird.

Geklagt hatte die Mutter, deren Toch-

ter ein Konto bei einem sozialen Netz-

werk hatte und im Alter von 15 Jahren

bei einem U-Bahnunglück ums Leben ge-

kommen war. Die Ursache des Unglücks

konnte nicht geklärt werden. Die Mut-

ter erhoffte sich Hinweise zum Tod ihrer

Tochter aus deren Konto bei dem sozia-

len Netzwerk, um Klarheit über Suizid-

absichten der Tochter zu erhalten und

zur Abwehr von Schadenersatzansprü-

chen des U-Bahn-Fahrers.

Der Betreiber des sozialen Netzwerks

hatte den Inhalt des Kontos in den so ge-

nannten „Gedenkzustand“ versetzt und

der Mutter den Zugang zum Konto ver-

wehrt. Der Inhalt des Kontos war noch

vorhanden, nur der Zugang zum Konto

konnte nicht mehr erfolgen.

Während das Landgericht Berlin der

Mutter Recht gab, wies das Kammerge-

richt Berlin die Klage ab. Der BGH stell-

te das Urteil des Landgerichts wieder her

und hob das zweitinstanzliche Urteil auf.

Die Erben haben gegen das Sozia-

le Netzwerk einen Anspruch, ihnen den

Zugang zum Benutzerkonto der Tochter

und den darin vorgehaltenen Kommuni-

kationsinhalten zu gewähren. Dies ergebe

sich aus dem Nutzungsvertrag zwischen

der Tochter der Klägerin und dem sozia-

len Netzwerk, der im Wege der Gesamt-

rechtsnachfolge nach § 1922 Abs. 1 BGB

Abschaffung der Störerhaftung höchstrichterlich bestätigtBundesgerichtshof: Gegen illegale Nutzer von Hotspots Zugangssperren einklagen

Der BGH bestätigt mit Urteil vom 26. Juli 2018, I ZR 64/17 die neue ge-setzliche Regelung des Telemedien-gesetzes (TMG) zur Störerhaftung mit kleinen Einschränkungen.

Betreiber unverschlüsselter, offen

zugänglicher WLANs, z. B. Cafes,

Restaurants oder auch Unterneh-

men können nicht auf Unterlassung in

Anspruch genommen werden, wenn

im offenen Netzwerk von Dritten ille-

gal Daten z. B. für Filesharing-Dienste

hochgeladen werden. Allerdings kön-

nen Sperrmaßnahmen vor Gericht ein-

geklagt werden.

Der Entscheidung lag folgender Sach-

verhalt zugrunde: Die Rechteinhaberin

eines Computerspiels ging gegen einen

W-LAN-Betreiber vor, über dessen offe-

ne Hotspots das Computerspiel illegal für

eine Tauschbörse bereitgestellt und zum

Download angeboten wurde.

Dagegen wehrte sich der Betreiber mit

der Begründung, nicht selbst gegen gel-

tendes Recht verstoßen zu haben. Der

BGH kommt zu dem Schluss, dass ein

Unterlassungsanspruch aufgrund der seit

dem 13. Oktober 2017 geltenden Rege-

lung im TMG nicht besteht.

Allerdings sieht das Gericht weiter

Raum dafür, einen Zugang per Gericht

sperren zu können, z. B. weil Dritte da-

rüber urheberrechtswidrige Uploads

vornehmen. Dies kann von einer Regis-

trierungspfl icht für die Nutzer über eine

Passwortverschlüsselung bis zur als Ul-

tima Ratio anzusehende vollständigen

Sperrung des Zugangs gehen.

Mit dem Urteil hat der BGH für wei-

tere Rechtssicherheit gesorgt.

auf die Erben übergegangen sei. Dessen

Vererblichkeit sei nicht durch die vertrag-

lichen Bestimmungen ausgeschlossen.

Auch aus dem Wesen des Vertrags

ergibt sich keine Unvererblichkeit des

Vertragsverhältnisses; insbesondere ist

dieses nicht höchstpersönlicher Natur,

sondern der Vertrag ist kontobezogen.

Mit einer Vererbung des Zugangs müs-

se daher gerechnet werden.

Eine Differenzierung des Kontozugangs

nach Vermögenswerten und höchstper-

sönlichen Inhalten lehnt der BGH ab. Nach

der gesetzgeberischen Wertung gehen

auch Rechtspositionen mit höchstper-

sönlichen Inhalten auf die Erben über.

So werden analoge Dokumente wie Ta-

gebücher und persönliche Briefe vererbt,

wie aus § 2047 Abs. 2 und § 2373 Satz 2

BGB zu schließen ist. Der BGH stellt fest,

dass es keinen Grund gebe, digitale In-

halte anders zu behandeln.

Einen Ausschluss der Vererblichkeit auf

Grund des postmortalen Persönlichkeits-

rechts der Tochter hat der III. Zivilsenat

ebenfalls verneint.

Auch das Fernmeldegeheimnis steht

dem Anspruch der Mutter nicht ent-

gegen. Schließlich kollidiert der Anspruch

der Mutter auch nicht mit dem Daten-

schutzrecht. BGH, Urteil vom 12. Juli 2018 – III ZR 183/17

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37Recht und Steuern

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

durch einen Vergleich beendet werden.

Auf der Grundlage eines Urteils können

die angemeldeten Verbraucher und Ver-

braucherinnen anschließend ihre indivi-

duellen Ansprüche durchsetzen.

Mit der Musterfeststellungsklage kann

das Gericht Feststellungen tatsächlicher

und rechtlicher Art zum Vorliegen oder

Nichtvorliegen der Voraussetzungen für

das Bestehen oder Nichtbestehen eines

Anspruchs oder Rechtsverhältnisses tref-

fen, an die ein später im Rahmen einer

Leistungsklage von einem betroffenen

Verbraucher oder Unternehmen ange-

rufenes Gericht gebunden ist.

Dem mit der Musterfeststellungsklage

befassten Gericht wird damit die Mög-

lichkeit eingeräumt, unterschiedlichste

Vorfragen für mögliche Leistungskla-

gen zu klären und damit entscheiden-

de Unsicherheiten für einen später mit

einer Leistungsklage eingeleiteten Pro-

zess im Vorfeld auszuräumen. Da es bei

den Klagen zunächst um die Feststel-

lung von Ansprüchen dem Grunde nach

und nicht um Zahlungsansprüche geht,

werden sich die Streitwerte in Grenzen

halten.

Vor dem Hintergrund des VW-Ab-gas-Skandals wird zum 1. November 2018 eine so genannte Musterfest-stellungsklage in die Zivilprozess-ordnung (§ 606 ff. ZPO) eingeführt. Damit sollen Verbraucher einfacher gegen Konzerne klagen können, z. B. die Käufer von VW-Pkws. Aber auch betroffene Unternehmen sollen zu-mindest indirekt von der neuen Kla-ge profi tieren.

Abgasaffäre: Musterfeststellungsurteile abwarten!Nutzen der neu in die Zivilprozessordnung eingeführten Musterfeststellungsklage zeigt sich im Diesel-Skandal

Die Musterfellstellungsklage soll

nämlich auch verhindern, dass

Ansprüche der Verbraucher am

Jahresende 2018 verjähren. Nicht-Ver-

braucher, z. B. Unternehmerinnen und

Unternehmer, können von einem Mus-

terfeststellungsurteil durch Aussetzung

ihrer eigenen Verfahren bis zum Abschluss

des Musterprozesses indirekt profi tieren.

Klagt also etwa ein Unternehmer wegen

seines abgasmanipulierten Lieferwagens

gegen VW, wird dieses Verfahren aus-

gesetzt, bis das Musterfeststellungs-

verfahren eines Verbraucherverbandes

abgeschlossen ist. Dieses Recht ergibt

sich aus dem neuen § 148 Absatz 2 ZPO.

Diese Gesetzesänderung wurde durch

den Rechtsausschuss des Bundestages

am Ende des Gesetzgebungsverfahrens

in das Gesetz eingefügt.

Wer kann klagen?Mit der Musterfeststellungsklage können

anerkannte und besonders qualifi zierte

Verbraucherverbände gegenüber einem

Unternehmen zentrale Haftungsvoraus-

setzungen für alle vergleichbar betroffe-

nen Verbraucherinnen und Verbraucher

in einem einzigen Gerichtsverfahren ver-

bindlich klären, ohne dass diese zunächst

selbst klagen müssen.

Die Verbraucherverbände müssen

strenge Voraussetzungen erfüllen, da-

mit gewährleistet ist, dass die Musterfest-

stellungsklage ausschließlich sachgerecht

und im Interesse der Verbraucherinnen

und Verbraucher erfolgt und nicht zur

gezielten Schädigung von Unternehmen

missbraucht werden kann.

Das juristische Nachspiel illegaler Abschaltvorrichtungen in Diesel-Pkw hat begonnen. Mus-terfeststellungsverfahren sollen die Effi zienz erhohen.

Wie läuft das Verfahren?Wenn mindestens zehn Verbraucherin-

nen und Verbraucher von demselben Fall

betroffen sind, können besonders quali-

fi zierte Verbraucherverbände Klage beim

Oberlandesgericht am Sitz des beklagten

Unternehmens erheben. Diese Klage wird

dann auf Veranlassung des Oberlandes-

gerichts in einem Klageregister, das zum

1. November 2018 beim Bundesamt für

Justiz eingerichtet wird, öffentlich be-

kannt gemacht.

In diesem Klageregister können betrof-

fene Verbraucherinnen und Verbraucher

ihre Ansprüche z. B. gegenüber einem

Unternehmen anmelden – und zwar

kostenlos und ohne Anwaltszwang. Der

Vorteil hier: Zum einen wird die Verjäh-

rung der Ansprüche ab Erhebung der

Klage gehemmt; zum anderen entfal-

ten die Feststellungen des Urteils für

das Unternehmen und die angemelde-

ten Verbraucher und Verbraucherinnen

Bindungswirkung. Melden sich innerhalb

von zwei Monaten mindestens 50 Ver-

braucher an, wird das Verfahren durch-

geführt. Die Musterfeststellungsklage

kann entweder durch ein Urteil oder

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38 Bekanntmachungen

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Die Überraschungsaktion der IHK-Mitarbeiter anlässlich des 25-jährigen Arbeitsjubiläums von Hauptgeschäfts-führer Siegmar Schnabel war ge-lungen: Bis zum Schluss blieben die Vorbereitungen der Hauptperson ver-borgen. Und so zeigte sich der Jubilar sichtlich bewegt, als er im feierli-chen Rahmen die Glückwünsche ent-gegennahm.

Auch IHK-Präsident Friedrich

Herdan ließ es sich nicht neh-

men, dem Jubilar persönlich zu

gratulieren. Er würdigte in seiner Lau-

datio die berufl iche wie auch persön-

liche Verbundenheit Schnabels mit den

Interessen der gewerblichen Wirtschaft.

Herdan lobte insbesondere die rund zehn-

jährige intensive und vertrauensvolle

IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel (links) freute sich über Glückwünsche und Anerkennung seiner Arbeit durch Präsident Friedrich Herdan (Mitte) und stellvertretender Hauptgeschäftsführer Björn Cukrowski (rechts) im Namen der Mitarbeiter.

25 JAHRE IM DIENST DER GEWERBLICHEN WIRTSCHAFT IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel beging sein Arbeitsjubiläum

Zusammenarbeit mit Hauptgeschäfts-

führer Siegmar Schnabel. In dieser Zeit

sei es gelungen, die Stärken der IHK zu

Coburg als serviceorientierte Vor-Ort-

Kammer konsequent auszubauen und

sich als proaktiver Interessenvertreter der

gewerblichen Wirtschaft weit über ho-

heitliche Aufgaben hinaus zu etablieren.

Schnabel habe sich in unterschiedlichen

Funktionen und Verantwortungsberei-

chen der IHK stets durch vorbildliches

Engagement, umfassendes Fachwissen

und Loyalität ausgezeichnet. IHK-Prä-

sident Friedrich Herdan überreichte die

Ehrenurkunde und wünschte dem Jubi-

lar für die folgenden Dienstjahre Schaf-

fenskraft, Erfolg und Gesundheit.

Nach Abschluss des Studiums der Be-

triebswirtschaftslehre an der Otto-Fried-

rich-Universität Bamberg trat Siegmar

Schnabel am 16.08.1993 als wissen-

schaftlicher Mitarbeiter im Bereich Wirt-

schaftsförderung und IT-Beauftragter in

die Dienste der IHK zu Coburg. Schon zwei

Jahre später stieg er zum Leiter Bereich

Zentrale Dienste auf und verantworte-

te u. a. umfangreiche Sanierungsmaß-

nahmen am historischen IHK-Gebäude

sowie den anspruchsvollen Umbau des

Erdgeschosses. Beharrlich trieb Schna-

bel die Digitalisierung der Geschäftspro-

zesse und die Einführung von Qualitäts-,

Daten-, Finanz- und Projektmanagement

voran. Im Jahr 2003 folgte die Bestellung

zum stellvertretenden Hauptgeschäfts-

führer. 2010 wurde Siegmar Schnabel

von der Vollversammlung als Hauptge-

schäftsführer bestellt.

Die Tätigkeit in der IHK zu Coburg be-

reite ihm seit 25 Jahren Freude und Erfül-

lung, betonte Siegmar Schnabel in seinen

Dankesworten. Die gewonnenen Erfah-

rungen seien bereichernd und Motiva-

tion für künftige Herausforderungen. Er

richtete Worte des Dankes für Vertrau-

en und Unterstützung an IHK-Präsident

Herdan. Schnabel lobte Einsatz, Kompe-

tenz und Zuverlässigkeit seiner Mitarbeiter

und dankte ihnen für die bisherige Zu-

sammenarbeit. Der Hauptgeschäftsfüh-

rer schloss mit dem Appell an sein Team,

sich weiterhin gemeinsam, engagiert und

serviceorientiert für die Interessen der

regionalen Wirtschaft einzusetzen.

39Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

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Schumacher lädt zur Feier in Schwarzenberg einSächsisches Werk des Kartonspezialisten besteht seit 150 Jahren

Auch für ein traditionsreiches Fa-milienunternehmen wie Schumacher Packaging ist es schon etwas ganz Besonderes: das Werk in Schwarzen-berg feiert demnächst sein 150-jäh-riges Jubiläum.

Aus diesem Anlass wird in Schwar-

zenberg (Erzgebirgskreis, Sachsen)

groß gefeiert. Zum Jubiläumsfest

am 21. September hat das Familienunter-

nehmen seine Kunden, Partner und Lie-

feranten, aber auch Vertreter von Politik,

Behörden und Finanzwirtschaft eingela-

den. Seit 2008 gehört die Karton- und

Verpackungsfabrik in Schwarzenberg zur

Schumacher Packaging Gruppe, einem

der größten inhabergeführten Herstel-

ler für Verpackungslösungen aus Well-

und Vollpappe.

Seit jeher ist das Werk auf die Herstel-

lung von Vollpappe spezialisiert. Anlässlich

der Jubiläumsfeier gibt es bei Werksfüh-

rungen nicht nur die hochmoderne Pro-

duktion zu bestaunen, sondern auch die

zahlreichen Investitionen in Umwelt-

schutz und Ressourcenschonung. Ins-

gesamt hat Schumacher Packaging seit

2009 fast 30 Millionen Euro in das Werk

Schwarzenberg investiert.

Hauptgeschäftsführer Siegmar Schna-bel und die IHK-Belegschaft gratulier-ten Dirk Schmidt zum zehnjährigen Mitarbeiterjubiläum.

Als Dirk Schmidt am 1. Juli 2008

als Mitarbeiter der IHK zu Co-

burg startete, war er zunächst

als Sachbearbeiter für den Geschäftsbe-

reich Ausbildung tätig. Zu seinen Aufga-

ben zählten unter anderem Abwicklung

von Prüfungen, EDV-Sachbearbeitung

sowie Organisation von Messen.

Im September 2013 wechselte Schmidt

in den Bereich Weiterbildung der Indus-

IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel (r.), Bereichsleiter Rainer Kissing (l.) und Personalratsvorsitzender Frank Jakobs (2. v. l.) führten den Reigen der Gratulanten von Dirk Schmidt (2. v. r.) zum Dienstjubiläum an.

Gratulation zum Dienstjubiläum Seit 10 Jahren ist Dirk Schmidt für die IHK zu Coburg tätig

trie- und Handelskammer. Seitdem ist er

dort verantwortlich für Organisation,

Akquisition, Vermarktung und Betreu-

ung von Tagesseminaren und Zertifi -

katslehrgängen. Zu seinen Tätigkeiten

gehören außerdem Erstellung von Sta-

tistiken sowie Pfl ege des Internetauf-

tritts des Fachbereichs und Betreuung

der Dozenten.

IHK-Hauptgeschäftsführer Siegmar

Schnabel gratulierte Dirk Schmidt zum

zehnjährigen Mitarbeiterjubiläum und

dankte für seinen Einsatz. Der Personal-

rat der IHK zu Coburg überbrachte eben-

falls seine Glückwünsche.

40 Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Preisbildung erleichtertKostensätze Gütertransport

Unterstützung bei der kostenorien-

tierten Preisbildung im Straßen-

güterverkehrsgewerbe bieten die

unverbindlichen Kostensätze Güter-

transport Straße (KGS). Es handelt

sich um Durchschnittskostentabellen

für eine Vielzahl von Einsatzberei-

chen sowie Beispiele für Frachtbe-

rechnungen und einer Anleitung zur

Fahrzeugkostenrechnung.

V. Wilken; „KGS 2018 - Kostensätze

Gütertransport Straße“, 64 Seiten,

16,5 x 23 cm, broschiert, Verkehrsverlag

Fischer, 11,90 €, ISBN 978-3-87841-776-7

Der Vorstand von Kaeser Kompressoren ist stolz auf seine langjährigen Mitarbeiter und zeichnete sie für hervorragende Leistungen und ihre Betriebszugehörigkeit aus.

Stärke durch GemeinschaftsgeistKaeser bekräftigt Bedeutung guter Mitarbeiter für Unternehmenserfolg

Gute Mitarbeiter sind immens wichtig, dessen ist sich der Coburger Druck-luftspezialist Kaeser Kompressoren bewusst: Kürzlich gab es ein Danke-schön für sechs Jubilare.

Coburg – „Sie haben alle Anteil an dem

Erfolg unseres Unternehmens“, dankte

Thomas Kaeser, Vorstandsvorsitzender

des Coburger Kompressorenherstellers,

allen Jubilaren anlässlich der Feierstunde.

Ein Jubiläum sei ein Moment des Innehal-

tens, bei dem man auf das Vergangene

zurückblickt, um dann gemeinsam nach

vorne zu schauen und zu entscheiden,

wie die Zukunft gestaltet werden soll. Je-

der, ob nun Unternehmen oder Mensch,

müsse im Leben auch immer wieder Her-

ausforderungen meistern. „Aber gemein-

sam schaffen wir das und entwickeln uns

genauso erfolgreich weiter wie bisher“,

war sich Thomas Kaeser sicher.

Kaeser Kompressoren sei für alle Sei-

ten eine Basis der Existenz, die nur im

Miteinander gestaltet werden, wach-

sen und erblühen könne. Da dies so sei,

bat er die Geehrten, sich auch weiter-

hin zu engagieren und das große Wis-

sen und die Erfahrung, die sie im Laufe

der Zeit erworben haben, an die jünge-

ren Mitarbeiter weiterzugeben, damit

auch diese so fi t und zuverlässig würden.

Für 25-jährige Betriebszugehörigkeit

wurden Stefanie Dehler, Christel Hojer,

Carolin Schoder, Rolf Grimm, Michael

Karsch, Marcus Strewe geehrt.

41Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

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Jubilarehrung und Verabschiedung bei SÜC und CEBStädtische Werke Überlandwerke Coburg (SÜC) und Coburger Entsorgungs- und Baubetrieb CEB haben kürzlich in einer gemeinsamen Feierstunde zehn langjährige Mitarbeiter/innen geehrt sowie zwei in den Ruhestand verabschiedet. Auf 30 Jahre im Öffentlichen Dienst und davon 25 Jahre und mehr bei SÜC/CEB blicken Stefan Schneidawind (SÜC), Jürgen Stamm-berger (Stadt/CEB), Thomas Fritz (SÜC) und Michael Jacob (Stadt/SÜC) zurück. Ihr 25-jähriges Dienstjubiläum feierten Matthias Zipf (Stadt/CEB) und Uwe Jeschall (SÜC). Seit 20 Jahren engagiert sind Peter Müller (Stadt/CEB) und Christian Skock (SÜC). Für 10-jährige Mitarbeit dankte die SÜC Sven Günther und Stefanie Schmied (beide SÜC). In den Ruhestand verabschiedet wurden Michael Lodes und Volker Griebel (SÜC).

42 Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

AufgabenübertragungErlaubniszuständigkeiten gemäß § 34 c GewO

Die Vollversammlung der IHK zu Coburg hat in ihrer Sitzung am 16.07.2018

folgenden Beschluss gefasst:

Die IHK zu Coburg überträgt gemäß § 4 Satz 2 Nr. 6, 1. Alt. IHKG i. V. m.

§ 4 Absatz 2 Satz 2 Buchstabe g) der Satzung der IHK zu Coburg ab dem

01.08.2018 ihre Erlaubniszuständigkeiten gemäß § 34 c GewO und der

Makler- und Bauträgerverordnung (jeweils geltende Fassung), die der

bayerische Verordnungsgeber auf der Grundlage von § 155 Absatz 2 GewO

i. V. m. den Bestimmungen der Zuständigkeitsverordnung den Industrie- und

Handelskammern übertragen hat oder übertragen wird, auf die IHK für

München und Oberbayern entsprechend dem als Anlage beigefügten

Aufgabenübertragungsvertrag.

Sollte der bayerische Verordnungsgeber bis zum 01.08.2018 keine Übertragung

aller Erlaubniszuständigkeiten nach § 34 c GewO auf die bayerischen Industrie-

und Handelskammern vorgenommen haben, gilt folgende Regelung: Die Über-

tragung der Erlaubniszuständigkeiten tritt einen Tag nach Inkrafttreten der

jeweiligen Bestimmungen in Kraft, welche die jeweiligen Erlaubniszuständig-

keiten auf die bayerischen Industrie- und Handelskammern übertragen.

Die vorstehende Aufgabenübertragung wurde vom Bayerischen Staatsministe-

rium für Wirtschaft, Energie und Technologie mit Schreiben vom 30.07.2018,

Az.: 35 – 4910d/61/2 gemäß § 11 Absatz 2 Nr. 4 IHKG i. V. m. Art. 1 Absatz 1

AGIHKG genehmigt.

Die Aufgabenübertragung wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt

der Industrie- und Handelskammer zu Coburg „Unsere Wirtschaft“, Ausgabe

8-9/2018, bekannt gemacht.

Coburg, 13.08.2018

Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Präambel

I.Durch das Gesetz zur Einführung einer Berufszulassungsregelung für ge-

werbliche Immobilienmakler und Wohnimmobilienverwalter vom 17.10.2017

(vgl. Bundesgesetzblatt I, 2017, S. 3562 ff.) wird mit Wirkung zum 01.08.2018

der neue Erlaubnistatbestand des Wohnimmobilienverwalters (§ 34c Absatz 1

Satz 1 Nummer 4 GewO) in Kraft treten. Der Bundesgesetzgeber hat für Im-

mobilienmakler, Darlehensvermittler, Bauträger, Baubetreuer und Wohnim-

mobilienverwalter im Sinne des § 34c der Gewerbeordnung (GewO) keine

Zuständigkeitsregelungen getroffen, sondern deren Festlegung dem jeweiligen

Landesgesetzgeber überlassen (§ 155 Absatz 2 GewO).

Die GewO enthält für das stehende Gewerbe als Immobilienmakler, Darlehens-

vermittler, Bauträger, Baubetreuer und/oder Wohnimmobilienverwalter im Sin-

ne des § 34c der Gewerbeordnung folgende Aufgaben, bezüglich derer die

Zuständigkeit in Bayern durch die Zuständigkeitsverordnung (ZustV) festge-

legt wird: Auskunfts- und Nachschaurecht (§ 29 GewO), Erlaubnis- und Aufhe-

bungsverfahren (§ 34c GewO i. V. m. Art. 48, 49 BayVwVfG), Zuständigkeiten

nach § 13b GewO sowie die Bestimmungen nach §§ 46 f. GewO.

Ohne eine gesonderte Zuweisung der Zuständigkeit für die Erlaubnisverfahren

nach § 34c Absatz 1 GewO sind in Bayern die Kreisverwaltungsbehörden hier-

für zuständig. Der bayerische Verordnungsgeber prüft derzeit eine Aufgaben-

übertragung an die IHKs.

Die mit den dargestellten Aufgaben zusammenhängenden Zuständigkeiten,

insbesondere auch die Aufsicht über die Gewerbetreibenden im Sinne des § 34c

GewO, werden im Folgenden als „Erlaubniszuständigkeiten“ bezeichnet.

II.Die bayerischen Industrie- und Handelskammern haben sich in der BIHK-HGF-

Konferenz vom 08.02.2018 für die Übernahme der Zuständigkeit für die Durch-

führung der Erlaubnisverfahren nach § 34c GewO sowie für eine Lösung aus

einer Hand ausgesprochen. Eine rechtswirksame Entscheidung des bayerischen

Verordnungsgebers über die mögliche Änderung der Erlaubniszuständigkeit

liegt jedoch noch nicht vor.

Um die rechtzeitige Umsetzung einer bereits im Rahmen von § 34d GewO,

§ 34f/h GewO und § 34i GewO praktizierten erfolgreichen Verbundlösung auch

für den Fall der Übertragung zusätzlicher Aufgaben im Bereich des § 34c GewO

auf die Industrie- und Handelskammern sicherzustellen, sehen es die Vertrags-

parteien als notwendig an, die in Betracht kommenden weiteren Zuständigkei-

ten, welche sich primär aus der ZustV ergeben, in ihren künftigen Planungen zu

berücksichtigen und unter der Bedingung der möglichen Aufgabenfestle-gung in dieser Vereinbarung zu verankern, ohne jedoch damit die Entscheidung

des bayerischen Verordnungsgebers vorwegzunehmen.

III.Die positiven Erfahrungen mit einer Verbundlösung in den Bereichen „Versiche-

rungsvermittler und -berater“, „Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanz-

anlagenberater“ sowie „Immobiliardarlehensvermittler“ haben gezeigt, dass es

zur einheitlichen und effi zienten Anwendung der neuen gesetzlichen Bestim-

mungen sinnvoll ist, die Aufgaben der Erlaubnis- und Registerbehörde (Verwal-

tungsverfahren) zu zentralisieren. Das bayerische Verbundsystem soll deshalb

auch im Bereich des § 34c GewO Anwendung fi nden und dabei die Zuständig-

keiten für die vom bayerischen Verordnungsgeber übertragenen Aufgaben re-

geln.

IV.Auf der Grundlage der vorstehenden Überlegungen schließen die

• IHK für Oberfranken Bayreuth

• IHK zu Coburg

• IHK Nürnberg für Mittelfranken

• IHK für Niederbayern in Passau

• IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim

• IHK Schwaben

• IHK Würzburg-Schweinfurt

(nachfolgend IHKs)

mit der IHK für München und Oberbayern

(nachfolgend IHK München)

folgende

Vereinbarung

§ 1 Übertragung der Aufgaben(1) Gemäß § 10 Absatz 1 des Gesetzes zur vorläufi gen Regelung des Rechts der

Industrie- und Handelskammern (IHKG) übertragen die IHKs ihre jeweiligen

Rechte und Pfl ichten, welche der Bundesgesetzgeber in § 34c der Gewerbe-

Beschluss der Vollversammlung der IHK zu Coburg vom 16. Juli 2018

Vereinbarung über die Übertragung der Aufgaben der Erlaubnisbehörde sowie weiterer Zuständigkeiten nach § 34c der Gewerbeordnung in der jeweils aktuellen Fassung, derzeit vom 17.10.2017 (BGBl. I 2017, S. 3562 ff.), und der Makler- und Bauträgerverordnung in der jeweils aktuellen Fassung, derzeit vom 02.05.2012 (BGBl. I 2012, S. 1006), sowie der Zuständigkeitsver-ordnung in der jeweils aktuellen Fassung, derzeit vom 16.06.2015 (GVBl. 2015, S. 184)

Friedrich Herdan

Präsident

Siegmar Schnabel

Hauptgeschäftsführer

43Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

ordnung und in der Makler- und Bauträgerverordnung (MaBV) in der jeweils

geltenden Fassung geregelt hat sowie der bayerische Verordnungsgeber auf

Grundlage von § 155 Absatz 2 GewO i. V. m. den Bestimmungen der ZustV

den Industrie- und Handelskammern übertragen hat oder übertragen wird,

auf die IHK München. Die Aufgabenübertragung umfasst, soweit eine Über-

tragung dieser Zuständigkeiten auf die Industrie- und Handelskammern er-

folgt, die Erlaubniszuständigkeiten im Sinne der Präambel.

(2) Die IHK München erledigt die ihr nach dieser Vereinbarung übertragenen

Aufgaben nach Maßgabe der jeweils gültigen Fassung der für die Erlaub-

nisse (Erlaubniszuständigkeiten) für Gewerbetreibende nach § 34c GewO

geltenden Vorschriften sowie der Bestimmungen der Makler- und Bauträ-

gerverordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zu den Aufgaben gehört

auch die Ausstellung eines Europäischen Berufsausweises für die der Er-

laubnispfl icht nach § 34c GewO unterliegenden Gewerbetreibenden.

§ 2 VerfahrenDie IHKs wirken beim Vollzug der übertragenen Aufgaben mit. Für die Auf-

gabenverteilung zwischen den IHKs und der IHK München gelten folgende

Grundsätze:

1. Antragsbezogen können die IHKs die Antragsteller ihres Kammerbezirks in-

formieren und beraten. Zu diesem Zweck stellen sie den Antragstellern An-

tragsunterlagen der IHK München zur Verfügung. Informationsmaterial zum

Thema „Erlaubnis nach § 34c GewO“ wird den Verbundkammern von der IHK

München zur Verfügung gestellt, jedoch können die Verbundkammern auch

eigenes Informationsmaterial zur Verfügung stellen.

2. Zusätzlich gelten folgende Grundsätze:

a. Die IHKs können Anträge auf Erlaubnis von Antragstellern entgegenneh-

men. Diese leiten sie unverzüglich nach Prüfung der Vollständigkeit an die

IHK München weiter.

b. Werden Beendigungsmitteilungen i. S. d. § 15a MaBV vom Versicherungs-

unternehmen an die Verbundkammer geschickt, so leitet diese die Mittei-

lungen unverzüglich an die IHK München weiter.

c. Sind bzw. werden der jeweiligen IHK weitere Umstände bekannt, welche

die Zuverlässigkeit oder die geordneten Vermögensverhältnisse des An-

tragstellers bzw. des Erlaubnisinhabers (auch als gesetzlicher Vertreter

einer juristischen Person) fraglich erscheinen lassen (insbesondere Mittei-

lungen über Verurteilungen auf Grund der Anordnung über Mitteilungen

in Strafsachen), so sind diese Tatsachen unverzüglich an die IHK München

weiterzuleiten.

d. Die IHK München prüft anhand der vorgelegten Antragsunterlagen die je-

weiligen Tatbestandsvoraussetzungen, entscheidet über den jeweiligen

Antrag nach § 34c Absatz 1 GewO und erteilt bei Vorliegen der Vorausset-

zungen die jeweilige Erlaubnis.

e. Die IHK München überwacht die Gewerbetreibenden nach § 34c Absatz 1

GewO, führt die Verfahren zur Rücknahme oder zum Widerruf der jewei-

ligen Erlaubnis durch, bearbeitet verwaltungsgerichtliche Klageverfah-

ren einschließlich der Vertretung in diesen Verfahren und ist auch für die

Ein- und Austragungen im Gewerbezentralregister zuständig. Sie trifft

ferner die Entscheidungen für entsprechende Vollstreckungsmaßnahmen

nach dem Bayerischen Verwaltungszustellungs- und Vollstreckungsgesetz

(BayVwZVG).

f. Die IHKs unterstützen die IHK München im Einzelfall, z. B. bei der Sach-

verhaltsermittlung über Antragsteller und Gewerbetreibende im Sinne des

§ 34c Absatz 1 GewO (unabhängig ob mit oder ohne Erlaubnis nach § 34c

GewO) ihres Kammerbezirks. Dies betrifft insbesondere Auskünfte über

den Gewerbetreibenden (z. B. Beitragsrückstände, Gewerbeanzeige), Re-

cherchen über den Gewerbetreibenden sowie die Durchführung der Nach-

schau gemäß § 29 Absatz 2 GewO vor Ort.

§ 3 Einrichtungen, Betrieb und Haftung(1) Die IHK München erledigt unter der Bedingung der Übertragung der jeweili-

gen Zuständigkeit die ihr im Rahmen der Übertragung der Erlaubniszustän-

digkeit übertragenen Aufgaben mit der größtmöglichen Sorgfalt und nach

bestem Wissen und Gewissen auf Grundlage der ihr von den Antragstellern

und den gegebenenfalls von den IHKs zur Verfügung gestellten Unterlagen,

Daten und sonstigen Informationen. Die Haftung wegen Fahrlässigkeit wird

ausgeschlossen. Dies gilt nicht bei einer Verletzung vertragswesentlicher

Hauptpfl ichten (Kardinalpfl ichten).

(2) Die Haftung wird auf den typischerweise entstehenden Schaden begrenzt.

§ 4 FinanzierungDie in Zusammenhang mit der Übertragung der Erlaubniszuständigkeiten, so-

weit die Erlaubniszuständigkeiten auf die bayerischen Industrie- und Handels-

kammern übertragen werden, entstehenden Kosten trägt die IHK München. Die

IHK München erhebt zur Deckung dieser Kosten von den Antragstellern und

Gewerbetreibenden mit der Erlaubnis nach § 34c GewO Gebühren und Ausla-

gen nach Maßgabe ihrer Gebührenordnung. Diese Gebühren verbleiben bei der

IHK München ebenso wie vereinnahmte Gelder aus Maßnahmen des Verwal-

tungszwangs.

§ 5 Dauer und Kündigung der Vereinbarung(1) Diese Vereinbarung tritt mit Vertragsunterzeichnung durch die jeweils über-

tragende IHK in Kraft. Sie gilt unbefristet und kann unter Einhaltung einer

einjährigen Frist zum Jahresende von der jeweiligen IHK bzw. der IHK Mün-

chen gekündigt werden. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

(2) Die Kündigung der Vereinbarung durch eine der IHKs berührt das Verhältnis

zwischen den anderen IHKs und der IHK München nicht.

(3) Nach der Beendigung des Vertragsverhältnisses tritt die ursprüngliche ge-

setzliche Zuständigkeit wieder in Kraft. Die IHK München übergibt der nach

der ZustV für die Erlaubniserteilung nach § 34c Absatz 1 Satz 1 GewO und

weitere damit im Zusammenhang stehende Aufgaben zuständigen Stelle in

diesem Fall alle Unterlagen, die es dieser ermöglichen, diese Aufgaben zu er-

füllen. Zum Zeitpunkt der Beendigung des Vertragsverhältnisses noch nicht

abgeschlossene Verfahren werden von der IHK München vollständig abge-

wickelt.

§ 6 DatenschutzSoweit die IHKs mit dieser Vereinbarung Aufgaben auf die IHK München über-

tragen, handelt es sich um eine Aufgabenübertragung nach § 10 Abs. 1 IHKG.

Die Vertragsparteien verarbeiten personenbezogene Daten auf der Grundla-

ge und unter Beachtung der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Bestim-

mungen.

§ 7 MediationsklauselDie Parteien verpfl ichten sich, im Falle einer sich aus diesem Vertrag ergeben-

den oder sich darauf beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung bei einem

ordentlichen Gericht (oder Schiedsgericht) eine Mediation nach den Bestim-

mungen des IHK-Mediations-Zentrums der IHK München durchzuführen.

§ 8 SchriftformÄnderungen dieser Vereinbarung bedürfen der Schriftform. Änderungen des

Schriftformerfordernisses bedürfen ebenfalls der Schriftform. Mündliche

Nebenabreden zu dieser Vereinbarung wurden nicht getroffen.

§ 9 Salvatorische KlauselSoweit einzelne Bestimmungen dieser Vereinbarung unwirksam sind oder un-

wirksam werden, wird dadurch die Gültigkeit des Inhalts der Vereinbarung

im Übrigen nicht berührt. Dieser Vertrag soll insbesondere auch dann gelten,

wenn die Erlaubniszuständigkeiten für § 34c GewO nur teilweise und/oder suk-

zessive auf die IHKs übertragen werden.

§ 10 GenehmigungDie Aufgabenübertragung (durch die IHKs) sowie die Aufgabenübernahme

(durch die IHK München) bedürfen eines Beschlusses der Vollversammlung der

jeweiligen IHK. Jeder Beschluss bedarf ferner der Genehmigung durch das Bay-

erische Staatsministerium für Wirtschaft und Medien, Energie und Technolo-

gie (StMWi).

§ 11 InkrafttretenDie Übertragung der Erlaubniszuständigkeiten tritt zum 01.08.2018 in Kraft.

Sollte der bayerische Verordnungsgeber bis zum 01.08.2018 keine Übertragung

aller Erlaubniszuständigkeiten nach § 34c GewO auf die bayerischen Industrie-

und Handelskammern vorgenommen haben, gilt folgende Regelung:

Die Übertragung der Erlaubniszuständigkeiten tritt einen Tag nach Inkrafttre-

ten der jeweiligen Bestimmungen in Kraft, welche die jeweiligen Erlaubnis-

zuständigkeiten auf die bayerischen Industrie- und Handelskammern überträgt.

44 Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Gemäß § 5 Abs. 12 der Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grund-

qualifi kation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr vom 16. Juli 2018

erlässt die Industrie- und Handelskammer zu Coburg folgende

Verwaltungsvorschrift:

Die gemeinsamen Richtlinien der Industrie- und Handelskammern fi nden

gemäß § 5 Abs. 12 der Satzung „betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grund-

qualifi kation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr“, vom 13. März

2018, Anwendung auf die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifi kation der

Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr.

Die Verwaltungsvorschrift tritt einen Tag nach ihrer Veröffentlichung in der

IHK-Zeitschrift „Unsere Wirtschaft, Ausgabe 8-9/2018“ in Kraft und wird auf

Anforderung zur Verfügung gestellt.

Coburg, den 16. Juli 2018

Die Vollversammlung der IHK zu Coburg hat am 16. Juli 2018, gemäß § 4 Satz 1

IHK-Gesetz i.V.m. § 4 Abs. 2 Satz 1 IHK-Satzung, i.V.m. § 8 Abs. 2 Berufskraft-

fahrer-Qualifi kationsgesetz (BKrFQG) die „Satzung betreffend die Prüfung zum

Erwerb der Grundqualifi kation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr“,

beschlossen.

Inhaltsübersicht§ 1 Sachliche Zuständigkeit

§ 2 Örtliche Zuständigkeit

§ 3 Prüfungsarten

§ 4 Vorbereitung der Prüfung

§ 5 Grundsätze für alle Prüfungen

§ 6 Zulassung zur Prüfung Grundqualifi kation

§ 7 Zulassung zur Prüfung beschleunigte Grundqualifi kation

§ 8 Rücktritt von der Prüfung

§ 9 Ausschluss von der Prüfung

§ 10 Durchführung der Prüfung Grundqualifi kation

§ 11 Durchführung der Prüfung beschleunigte Grundqualifi kation

§ 12 Anforderungen in der theoretischen Prüfung

§ 13 Anforderungen in der praktischen Prüfung

§ 14 Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des

Prüfungsergebnisses

§ 15 Niederschrift

§ 16 Erteilung der Bescheinigung

§ 17 Nichtbestehen der Prüfung

§ 18 Inkrafttreten

§ 1 Sachliche ZuständigkeitDie Industrie- und Handelskammer zu Coburg - im folgenden IHK genannt - ist

zuständig für die Durchführung von Prüfungen nach dem Berufskraftfahrer-

Qualifi kations-Gesetz (BKrFQG).

§ 2 Örtliche ZuständigkeitÖrtlich zuständig ist die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der

Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin seinen/ihren Wohnsitz hat. Der

Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin kann mit seiner/ihrer Zustimmung

an eine andere Industrie- und Handelskammer verwiesen werden.

§ 3 PrüfungsartenPrüfungen zum Erwerb der Qualifi kation sind

(1) in der Grundqualifi kation

1. „Grundqualifi kation Regelprüfung“ gemäß § 1 Abs. 2 BKrFQV

2. „Grundqualifi kation Quereinsteiger“ gemäß § 1 Abs. 3 BKrFQV

(Prüfung „Grundqualifi kation Regelprüfung“ - reduziert um die theo-

retischen Teile, die bereits Gegenstand der Prüfung gemäß § 4 Berufs-

zugangsverordnung (PBZugV) für den Straßenpersonenverkehr oder

gemäß § 5 Berufszugangsverordnung für den Güterkraftverkehr

(GBZugV) waren).

3. „Grundqualifi kation Umsteiger“ gemäß § 3 BKrFQV (Prüfung „Grund-

qualifi kation Regelprüfung“ - reduziert um die theoretischen und prak-

tischen Teile, die bereits Gegenstand der zuvor nachgewiesenen Qualifi -

kation waren).

(2) in der beschleunigten Grundqualifi kation

1. „beschleunigte Grundqualifi kation Regelprüfung“ gemäß § 2 Abs. 4

BKrFQV

2. „beschleunigte Grundqualifi kation Quereinsteiger“ gemäß § 2 Abs. 7

BKrFQV (Prüfung „beschleunigte Grundqualifi kation Regelprüfung“ -

reduziert um die theoretischen Teile, die bereits Gegenstand der

Prüfung gemäß § 4 PBZugV oder gemäß § 5 GBZugV waren).

3. „beschleunigte Grundqualifi kation Umsteiger“ gemäß § 3 BKrFQG

(Prüfung „beschleunigte Grundqualifi kation Regelprüfung“- reduziert

um die theoretischen Teile, die bereits Gegenstand der zuvor nachge-

wiesenen Qualifi kation waren).“

§ 4 Vorbereitung der Prüfung(1) Die IHK setzt Ort und Zeitpunkt der Prüfung fest.

(2) Die Anmeldung zur Prüfung soll schriftlich unter Angabe der Daten zur

Person, der Prüfungsart und unter Beachtung der Anmeldefrist, auf einem

Formular der IHK vorgenommen werden. Die schriftliche Anmeldung kann

auch in elektronischer Form erfolgen.

(3) Der Anmeldung sind Nachweise über das Vorliegen der Zulassungsvoraus-

setzungen gemäß §§ 6 bzw. 7 beizufügen.

(4) Die IHK soll die Prüfungsbewerber/innen unter Berücksichtigung der Rei-

henfolge der eingegangenen Anmeldungen rechtzeitig vor dem jeweiligen

Prüfungstermin schriftlich zur Prüfung einladen. Die schriftliche Einla-

dung kann auch in elektronischer Form erfolgen. Die Einladung gibt dem

Prüfungsbewerber/der Prüfungsbewerberin

- Ort und Zeitpunkt der Prüfung,

- die Art der Prüfung,

- die Prüfungsdauer,

- die Art der zugelassenen Hilfsmittel,

- die Bedingungen für das Bestehen der Prüfung,

- die in § 8 getroffenen Regelungen über Rücktritt und Ausschluss

von der Prüfung bekannt.

(5) Der Prüfungsbewerber/die Prüfungsbewerberin soll spätestens bei Beginn

der Prüfung nachweisen, dass er/sie die auf Grund der Gebührenordnung

der IHK festgesetzte Prüfungsgebühr entrichtet hat.

§ 5 Grundsätze für alle Prüfungen(1) Die Prüfungssprache ist Deutsch.

(2) Die Prüfung ist nicht öffentlich.

(3) Die in den §§ 10 und 11 genannten theoretischen Prüfungen sind schrift-

liche Prüfungen. Die schriftlichen Prüfungen können entweder auf Papier

oder in elektronischer Form durchgeführt werden. Die IHK bestimmt das

Verfahren.

(4) Die in den §§ 10 und 11 genannten Zeitansätze - sowohl für die theore-

tische als auch praktische Prüfung – sind reine Prüfungszeiten. Vor- und

Gemeinsame Richtlinien der Industrie- und Handelskammern gemäß § 5 Abs. 12 der Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifi kation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr vom 16. Juli 2018

Satzung betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifi kation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr

Siegmar Schnabel

Hauptgeschäftsführer

45Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

nachbereitende Arbeiten, wie z. B. Erläuterungen zum Prüfungsablauf,

Aufbau/Wiederaufbau von Übungen, Erläuterungen zur Prüfungsbewer-

tung sind nicht Bestandteil der Prüfungszeit.

(5) Die Prüfung wird entsprechend der Anmeldung und den Zulassungsvor-

aussetzungen entweder für den „Güterkraftverkehr“ oder für den „Perso-

nenverkehr“ abgelegt.

(6) Vor Beginn der Prüfung wird die Identität der Teilnehmer/innen festge-

stellt. Teilnehmer/innen, deren Identität nicht zweifelsfrei festgestellt wer-

den kann, dürfen an der Prüfung nicht teilnehmen.

(7) Vor Beginn der Prüfung werden den Teilnehmer(n)/innen der Ablauf der

Prüfung sowie die Prüfer/Prüferinnen bekannt gegeben.

(8) Die Teilnehmer/innen sind nach Bekanntgabe der Prüfer/Prüferinnen zu

befragen, ob sie von ihrem Recht zur Ablehnung eines Prüfers/einer Prü-

ferin wegen Besorgnis der Befangenheit Gebrauch machen wollen. Über

einen Ablehnungsantrag entscheidet die IHK.

(9) Hält sich ein Prüfer/eine Prüferin für befangen, so kann die IHK den be-

troffenen Prüfer/die betroffene Prüferin von der Prüfung ausschließen.

Bestehen Zweifel an einer unparteiischen Ausübung des Prüfungsamtes,

so muss die IHK den betroffenen Prüfer/die betroffene Prüferin von der

Prüfung ausschließen.

(10) Wird einem Ablehnungsantrag stattgegeben oder ein Prüfer/eine Prüfe-

rin ausgeschlossen, so soll der Teilnehmer/die Teilnehmerin zum nächsten

Termin eingeladen werden, sofern der ausgeschlossene Prüfer/die ausge-

schlossene Prüferin nicht sogleich durch einen anderen Prüfer/eine andere

Prüferin ersetzt werden kann.

(11) Die Vervielfältigung, Verbreitung oder Veröffentlichung der Gemeinsamen

Fragebögen der Industrie- und Handelskammern, herausgegeben von der

DIHK-Gesellschaft für berufl iche Bildung - Organisation zur Förderung der

IHK-Weiterbildung mbH, für Prüfungen nach dem BKrFQG oder von Teilen

dieser Fragebögen außerhalb der unmittelbaren Prüfungsabwicklung ist

untersagt.

(12) Für die Prüfungen gelten ergänzend zu den Bestimmungen dieser Sat-

zung/dieses Statuts die Gemeinsamen Richtlinien der Industrie- und Han-

delskammern betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifi kation

der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr (herausgegeben vom

Deutschen Industrie- und Handelskammertag e. V.). Diese werden von der

IHK als Verwaltungsvorschrift erlassen. Die IHK gibt den Erlass dieser Ver-

waltungsvorschrift in ihrem Mitteilungsblatt bekannt.

§ 6 Zulassung zur Prüfung „Grundqualifi kation“(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 2

(Grundqualifi kation Quereinsteiger) nur zugelassen, wenn er/sie den ent-

sprechenden Nachweis

1. für den Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Mietwa-

genverkehr gemäß § 4 PBZugV

oder

2. für den Güterkraftverkehr gemäß § 5 GBZugV

vorlegt.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 3

(Grundqualifi kation Umsteiger) nur zugelassen, wenn er/sie

1. den Nachweis einer Grundqualifi kation Regelprüfung/beschleunigte

Grundqualifi kation Regelprüfung gemäß BKrFQG, die nicht Gegen-

stand der Umsteigerprüfung ist,

oder

2. einen Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95

für die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprü-

fung ist,

oder

3. einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand

der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben

bzw. D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 erworben),

oder

4. einen Fahrerqualifi zierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie

2003/59/EG vom 15. Juli 2003 (ABl Nr. L226/4 vom 10.9.2003), der

nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist,

oder

5. eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 der BKrFQV

oder

6. eine Fahrerbescheinigung nach § 5 Abs. 3 BKrFQV

vorlegt.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur praktischen Prüfung gemäß

§ 3 Abs. 1 (Grundqualifi kation Regelprüfung, Grundqualifi kation Querein-

steiger, Grundqualifi kation Umsteiger) nur zugelassen, wenn er/sie sich

gegenüber der IHK verpfl ichtet, ein geeignetes Prüfungsfahrzeug für die

Abnahme der praktischen Prüfung zu stellen. Geeignet ist ein Prüfungs-

fahrzeug, das den Anforderungen gemäß § 10 Abs. 4 Nr. 2 genügt. Soll-

te der Teilnehmer/die Teilnehmerin keine Möglichkeit haben, ein geeignetes

Prüfungsfahrzeug zu stellen, kann die IHK auf Antrag des Teilnehmers/der

Teilnehmerin ein geeignetes Prüfungsfahrzeug vermitteln.

(4) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur praktischen Prüfung gemäß § 3

Abs. 1 (Grundqualifi kation Regelprüfung, Grundqualifi kation Querein-

steiger, Grundqualifi kation Umsteiger) nur zugelassen, wenn er/sie sich

gegenüber der IHK verpfl ichtet, zur praktischen Prüfung einen Fahrlehrer

zu stellen, der im Besitz einer gültigen Fahrlehrererlaubnis gemäß Fahr-

lehrergesetz vom 30. Juni 2017 (BGBl. I S. 2162, ber. S. 3784) in der jewei-

ligen Fassung für die Fahrerlaubnisklassen CE für den Güterkraftverkehr

beziehungsweise DE für den Personenverkehr ist. Sollte der Teilnehmer/die

Teilnehmerin keine Möglichkeit haben, einen Fahrlehrer, der die o. g. Vor-

aussetzungen erfüllt, zu stellen, kann die IHK auf Antrag des Teilnehmers/

der Teilnehmerin einen entsprechenden Fahrlehrer vermitteln.

(5) Für die Grundqualifi kation Regelprüfung gelten nur die Absätze 3 und 4.

(6) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund gefälschter Unterlagen oder

falscher Angaben ausgesprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

§ 7 Zulassung zur Prüfung „beschleunigte Grundqualifi kation“(1) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1

(beschleunigte Grundqualifi kation Regelprüfung) nur zugelassen, wenn er/

sie das Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 7

BKrFQG ausgestellten Nachweises gemäß Anlage 2a BKrFQV über die Teil-

nahme an einer entsprechenden Schulung vorlegt.

(2) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2

(beschleunigte Grundqualifi kation Quereinsteiger) nur zugelassen, wenn

er/sie das Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 7

BKrFQG ausgestellten Nachweises gemäß Anlage 2a BKrFQV über die ent-

sprechenden Unterrichtsteile und den entsprechenden Nachweis

1. für den Straßenpersonenverkehr ausgenommen Taxen- und Miet-

wagenverkehr gemäß § 4 PBZugV

oder

2. für den Güterkraftverkehr gemäß § 5 GBZugV

vorlegt.

(3) Der Teilnehmer/die Teilnehmerin wird zur Prüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3

(beschleunigte Grundqualifi kation Umsteiger) nur zugelassen, wenn er/

sie das Original eines von einer anerkannten Ausbildungsstätte nach § 7

BKrFQG ausgestellten Nachweises gemäß Anlage 2a BKrFQV über die ent-

sprechenden Unterrichtsteile und

1. den Nachweis einer Grundqualifi kation Regelprüfung/beschleunigten

Grundqualifi kation Regelprüfung gemäß BKrFQG, die nicht Gegenstand

der Umsteigerprüfung ist,

oder

2. einen Führerschein mit einem gültigen Eintrag der Schlüsselzahl 95 für

die Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand der Umsteigerprüfung ist

oder

3. einen Führerschein mit einer Fahrerlaubnisklasse, die nicht Gegenstand

der Umsteigerprüfung ist (C1, C1E, C, CE vor dem 10.09.2009 erworben

bzw. D1, D1E, D, DE vor dem 10.09.2008 erworben),

oder

4. einen Fahrerqualifi zierungsnachweis gemäß Anhang II der Richtlinie

Nr. 2003/59/EG (ABl Nr. L226/4 vom 10.09.2003), der nicht Gegenstand

der Umsteigerprüfung ist,

oder

5. eine Fahrerbescheinigung nach Anlage 3 der BKrFQV

oder

46 Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

6. eine Fahrerbescheinigung nach § 5 Abs. 3 BKrFQV

vorlegt.

(4) Wurde die Zulassung zur Prüfung aufgrund gefälschter Unterlagen oder

falscher Angaben ausgesprochen, wird sie von der IHK widerrufen.

§ 8 Rücktritt von der Prüfung(1) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin vor Beginn der theoretischen oder

der praktischen Prüfung zurück, gilt die jeweilige Prüfung als nicht abge-

legt. Das Gleiche gilt, wenn ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin zu einer Prü-

fung nicht erscheint.

(2) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Verlauf einer Prüfung zurück, so

gilt diese grundsätzlich als nicht bestanden. Der Rücktritt ist unverzüglich,

unter Mitteilung der Rücktrittsgründe, zu erklären.

(3) Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin aus einem wichtigen Grund zurück,

entscheidet die IHK über das Vorliegen eines solchen Grundes. Macht der

Teilnehmer/die Teilnehmerin als wichtigen Grund geltend, dass er/sie we-

gen Krankheit nach Beginn abbrechen musste, so hat er/sie dies unverzüg-

lich, spätestens drei Tage nach dem Prüfungstermin, durch Vorlage eines

ärztlichen Attests, das nicht später als am Prüfungstag ausgestellt wur-

de, nachzuweisen. Die IHK hat das Recht, in begründeten Einzelfällen ein

amtsärztliches Zeugnis eines Gesundheitsamtes mit Aussagen zur Prü-

fungsfähigkeit einzufordern, damit entschieden werden kann, ob ein wich-

tiger Grund vorliegt. Liegt ein wichtiger Grund vor, gilt die Prüfung als

nicht abgelegt. Tritt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Verlauf der prak-

tischen Prüfung aus einem wichtigen Grund zurück, so können bereits er-

brachte, in sich abgeschlossene Teile der Prüfung als abgelegt anerkannt

werden.

§ 9 Ausschluss von der PrüfungUnternimmt ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin Täuschungshandlungen oder

stört er/sie den Prüfungsablauf erheblich, kann er/sie von der weiteren Teilnah-

me an der Prüfung ausgeschlossen werden. Über den Ausschluss entscheidet

die IHK. Bei Ausschluss gilt diese Prüfung als nicht bestanden.

§ 10 Durchführung der Prüfung „Grundqualifi kation“(1) Die Prüfung gemäß § 3 Abs. 1 Nr. 1 – 3 (Grundqualifi kation Regelprüfung,

Grundqualifi kation Quereinsteiger, Grundqualifi kation Umsteiger) besteht

aus einer theoretischen und einer praktischen Prüfung. Die theoretische

und die praktische Prüfung können in beliebiger Reihenfolge abgelegt

werden.

(2) Für die theoretische Prüfung werden die Gemeinsamen Fragebögen der

Industrie- und Handelskammern, herausgegeben von der DIHK-Gesell-

schaft für berufl iche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Wei-

terbildung mbH, verwendet.

(3) Die theoretische Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen

mit direkter Antwort (z. B. Freitext, Lückentext oder Berechnungen, Aus-

wertung von Grafi ken und Piktogrammen) und der Erörterung von Praxis-

situationen.

(4) Die praktische Prüfung besteht aus einer Fahrprüfung, einem praktischen

Prüfungsteil und der Bewältigung von kritischen Fahrsituationen.

1. Für die praktische Prüfung setzt die IHK einen amtlich anerkannten

Sachverständigen/eine amtlich anerkannte Sachverständige oder einen

amtlich anerkannten Prüfer/eine amtlich anerkannte Prüferin für den

Kraftfahrzeugverkehr ein, der/die im Besitz einer gültigen Berechtigung

zur Abnahme der Fahrerlaubnisprüfung ist. Die praktische Prüfung

kann auch von einem IHK-Mitarbeiter/einer IHK Mitarbeiterin mit

gleichwertiger Qualifi kation abgenommen werden. Die IHK kann weitere

sachkundige Personen hinzuziehen.

2. Für die Fahrprüfung und die Bewältigung kritischer Fahrsituationen

wird ein Kraftfahrzeug entsprechend der dem Teilnehmer/der Teilneh-

merin erteilten höchsten Fahrerlaubnisklasse, bezogen auf die Abmes-

sungen und Gewichte von Lkw oder Omnibussen, eingesetzt. Soweit

der Teilnehmer/die Teilnehmerin nicht im Besitz einer Fahrerlaubnis der

Klasse C1 oder C1E bzw. D1 oder D1E ist, hat er/sie die Prüfung auf

einem Fahrzeug der Fahrerlaubnisklasse C bzw. D abzulegen. Die Fahr-

zeuge müssen den Anforderungen der Nummern 2.2.6 bis 2.2.13 der

Anlage 7 der Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV) entsprechen. Zusätzlich

muss das Prüfungsfahrzeug die Anforderungen der Nummer 2.2.16 der

Anlage 7 der FeV erfüllen.

3. Für die Bewältigung von kritischen Fahrsituationen können die Kraft-

fahrzeuge durch den Einsatz eines leistungsfähigen Simulators ersetzt

werden. Die Entscheidung darüber trifft die IHK.

4. Die Dauer des theoretischen bzw. des praktischen Teils der Grundquali-

fi kation beträgt:

(5) Die Gesamtprüfung oder die theoretische Prüfung oder die praktische

Prüfung dürfen wiederholt werden.

(6) Nach Abschluss der Gesamtprüfung sind die Unterlagen zur Prüfung ein

Jahr und das Ergebnis der Prüfung fünfzig Jahre aufzubewahren.

§ 11 Durchführung der Prüfung „beschleunigte Grundqualifi kation“(1) Die Prüfung „beschleunigte Grundqualifi kation“ gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1-3

(beschleunigte Grundqualifi kation Regelprüfung, beschleunigte Grund-

qualifi kation Quereinsteiger, beschleunigte Grundqualifi kation Umsteiger)

besteht aus einer theoretischen Prüfung.

(2) Für die Prüfung werden die Gemeinsamen Fragebögen der Industrie- und

Handelskammern, herausgegeben von der DIHK-Gesellschaft für beruf-

liche Bildung - Organisation zur Förderung der IHK-Weiterbildung mbH,

verwendet.

(3) Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direkter

Antwort (z. B. Freitext, Lückentext oder Berechnungen, Auswertung von

Grafi ken und Piktogrammen).

(4) Die Dauer der Prüfung für die „beschleunigte Grundqualifi kation“ beträgt:

Prüfungsart Prüfungs-dauer in Minuten –Theoretische Prüfung

Prüfungsdauer in Minuten –Praktische Prüfung

Fahr-

prüfung

praktischer

Prüfungsteil

kritische

Fahrsitua-

tionen

Regelprüfung gemäß

§ 3 Abs. 1 Nr. 1

240 120 30 max. 60

Quereinsteigergemäß

§ 3 Abs. 1 Nr. 2

170 120 30 max. 60

Umsteiger gemäß

§ 3 Abs. 1 Nr. 2

110 60 30 max. 60

Regelprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1

Prüfungsdauer in Minuten –Theoretische Prüfung

Regelprüfung gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 1

90

Quereinsteiger gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 2

170

Umsteiger gemäß § 3 Abs. 2 Nr. 3

110

(5) Die Prüfung darf wiederholt werden.

(6) Nach Abschluss der Prüfung sind die Unterlagen zur Prüfung ein Jahr und

das Ergebnis der Prüfung fünfzig Jahre aufzubewahren.

47Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Kenntnis-bereiche

Kenntnisse/Fähigkeiten gemäß

Anlage 1 und 2

BKrFQV

Grundqualifi kation

Regel-prüfung

Querein-steiger

Umsteiger

1. 1.4 Güterkraft-verkehr

Güterkraft-verkehr

Güterkraft-verkehr

1.5 Personen-verkehr

Personen-verkehr

Personen-verkehr

1.6 Personen-verkehr

Personen-verkehr

Personen-verkehr

3. 3.2 Güterkraft-verkehrPersonen-verkehr

Güterkraft-verkehrPersonen-verkehr

3.3 Güterkraft-verkehrPersonen-verkehr

Güterkraft-verkehrPersonen-verkehr

3.5 Güterkraft-verkehrPersonen-verkehr

Güterkraft-verkehrPersonen-verkehr

Güterkraft-verkehrPersonen-verkehr

Kennt-nis-bereiche

Kenntnisse Fähigkeiten gemäß

Anlage 1

der BKrFQV

Grundquali-fi kation Regelprüfung

beschleu-nigte Grundquali-fi kation Regelprüfung

Grundquali-fi kation Querein-steiger

beschleu-nigte Grundquali-fi kation Quer-einsteiger

Grundquali-fi kation Umsteiger

beschleu-nigte Grundquali-fi kation Umsteiger

1. 1.1 Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

1.2 Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

1.3 Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

1.4 Güterkraft-verkehr

Güterkraft-verkehr

Güterkraft-verkehr

1.5 Personen-verkehr

Personen-verkehr

Personen-verkehr

1.6 Personen-verkehr

Personen-verkehr

Personen-verkehr

2. 2.1 Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

– –

2.2 Güterkraft-verkehr

– Güterkraft-verkehr

2.3 Personen-verkehr

– Personen-verkehr

3. 3.1 Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

3.2 Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

3.3 Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

3.4 Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

3.5 Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

3.6 Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

Güterkraft-verkehr Personen-verkehr

3.7 Güterkraft-verkehr

– Güterkraft-verkehr

3.8 Personen-verkehr

– Personen-verkehr

§ 12 Anforderungen in der theoretischen Prüfung(1) Gegenstände der theoretischen Prüfung:

Die in der Anlage 1 der BKrFQV genannten Kenntnisbereiche sind Gegen-

stand der jeweiligen Prüfungen für den Güterkraftverkehr und den Perso-

nenverkehr gemäß der nachstehenden Tabelle:

(2) Grundsätze für die Prüfungsaufgaben „Grundqualifi kation“

1. Die Prüfung besteht, bezogen auf die jeweilige Gesamtpunktzahl, zu

gleichen Teilen aus Multiple-Choice-Fragen, Fragen mit direkter Ant-

wort und der Erörterung von Praxissituationen, sofern sie Gegenstand

der Prüfung sind. Die Kenntnisbereiche 1., 2. und 3. werden, soweit sie

Gegenstand der Prüfung sind, zu gleichen Teilen berücksichtigt.

2. Multiple-Choice-Fragen werden mit maximal vier Punkten bewertet.

Sie können mehrere Antwortvorschläge enthalten, von denen bis zu

vier Antwortvorgaben richtig sein können.

3. Fragen mit direkter Antwort haben eine Wertigkeit von maximal fünf

Punkten.

4. Die Erörterung einer Praxissituation besteht aus verbundenen Fragen

mit direkter Antwort.

(3) Grundsätze für die Prüfungsaufgaben beschleunigte Grundqualifi kation

1. Die Prüfung besteht aus Multiple-Choice-Fragen und Fragen mit direk-

ter Antwort (z. B. Freitext, Lückentext oder Berechnungen, Auswertung

von Grafi ken oder Piktogrammen). Die Kenntnisbereiche 1., 2. und 3.

werden, soweit sie Gegenstand der Prüfung sind, zu gleichen Teilen be-

rücksichtigt.

2. Multiple-Choice-Fragen werden mit maximal vier Punkten bewertet.

Sie können mehrere Antwortvorschläge enthalten, von denen bis zu

vier Antwortvorgaben richtig sein können

3. Fragen mit direkter Antwort haben eine Wertigkeit von maximal fünf

Punkten.

§ 13 Anforderungen in der praktischen Prüfung(1) Fahrprüfung

1. Ziel der Fahrprüfung ist die Bewertung der fahrpraktischen Fähigkei-

ten des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Sie muss auf Straßen innerhalb

und außerhalb geschlossener Ortschaften, auf Schnellstraßen oder

Autobahnen und in Situationen mit unterschiedlicher Verkehrsdichte

stattfi nden.

2. Die Fahrprüfung soll vorzeitig beendet werden, wenn der Teilnehmer/die

Teilnehmerin grobe Fahr- und Verhaltensfehler in Bezug auf die StVO

zeigt.

3. Wird die Fahrprüfung vorzeitig beendet, wird sie mit null Punkten be-

wertet.

(2) Praktischer Prüfungsteil

Ziel dieses Prüfungsteils ist die Bewertung der folgenden Kenntnisse und

Fähigkeiten der in den Anlagen 1 und 2 der BKrFQV genannten Kenntnis-

bereiche gemäß der nachstehenden Tabelle:

48 Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

Prüfungsart Grundqualifi kation Mögliche Gesamtpunktzahl

Regelprüfung 162

Quereinsteiger 114

Umsteiger 72

Prüfungsart beschleunigte Grundqualifi kation

Mögliche Gesamtpunktzahl

Regelprüfung 60

Quereinsteiger 40

Umsteiger 30

(3) Bewältigung kritischer Fahrsituationen

1. Ziel bei der Bewältigung kritischer Fahrsituationen ist insbesondere die

Bewertung der Fähigkeiten des Teilnehmers/der Teilnehmerin bezüglich

der Beherrschung des Fahrzeugs bei unterschiedlichem Fahrbahnzu-

stand je nach Witterungsverhältnissen sowie Tages- und Nachtzeit.

2. Die Bewältigung kritischer Fahrsituationen wird auf einem geeigne-

ten Gelände durchgeführt, wobei Gefährdungen für Dritte ausge-

schlossen sein müssen.

§ 14 Bewertung der Prüfungsleistungen und Feststellung des Prüfungsergebnisses(1) Bewertung der Prüfungen für die Grundqualifi kation

1. Die Bewertung der Prüfungsfragen – außer bei Multiple-Choice-Fragen

- ist nur in ganzen oder halben Punkten zulässig.

2. Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistungen sind die in der theo-

retischen und der praktischen Prüfung erzielten Ergebnisse, die in

Punkten ausgedrückt werden.

3. Die theoretische Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der

Gesamtpunktzahl gemäß nachfolgender Aufstellung erreicht wurden:

4. Die Teile der praktischen Prüfung gemäß § 10 Abs. 4 werden jeweils

getrennt voneinander bewertet.

Die praktische Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der

Gesamtpunktzahl gemäß der nachfolgenden Aufstellung erreicht wur-

den und der in jedem Teil der Prüfung erzielte Punkteanteil nicht unter

20 % der jeweils möglichen Punktzahl liegt.

In den praktischen Prüfungen Güterkraftverkehr und Personenverkehr

sind insgesamt höchstens folgende Punkte erreichbar:

Der Prüfer/die Prüferin hat nach Beendigung des jeweiligen praktischen

Prüfungsteils dem Teilnehmer/der Teilnehmerin die Bewertung und

deren wesentliche Gründe mitzuteilen. Der Prüfer/die Prüferin hat ein

Prüfungsprotokoll anzufertigen und der IHK auszuhändigen.

5. Die Gesamtprüfung ist bestanden, wenn die theoretische und die

praktische Prüfung bestanden wurden.

(2) Bewertung der Prüfungen für die beschleunigte Grundqualifi kation

1. Die Bewertung der Prüfungsfragen – außer bei Multiple-Choice-

Fragen - ist nur in ganzen oder halben Punkten zulässig.

2. Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 50 % der Gesamtpunkt-

zahl gemäß nachfolgender Aufstellung erreicht wurden.

Die vorstehende Satzung der IHK zu Coburg, betreffend die Prüfung zum

Erwerb der Grundqualifi kation der Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr,

wird hiermit ausgefertigt und im Mitteilungsblatt „Unsere Wirtschaft“, Ausga-

be 8-9/2018 bekannt gemacht.

Coburg, 16. Juli 2018

Industrie- und Handelskammer zu Coburg

Prüfungsart Grund-qualifi kation

mögliche Gesamtpunkt-zahl

davon

Fahrprü-fung

Prak-tischer Prü-fungsteil

kritische Situa-tionen

Regelprüfung 120 60 30 30

Quereinsteiger 120 60 30 30

Umsteiger 80 30 30 20Friedrich Herdan

Präsident

Siegmar Schnabel

Hauptgeschäftsführer

Friedrich Herdan

Präsident

Siegmar Schnabel

Hauptgeschäftsführer

(3) Die Bewertung der Prüfungsleistung erfolgt durch die IHK. Aufgrund der

erbrachten Prüfungsleistungen stellt die IHK das Prüfungsergebnis fest

und erklärt die Prüfung für bestanden oder nicht bestanden.

§ 15 NiederschriftFür jeden Teilnehmer/jede Teilnehmerin ist eine Niederschrift anzufertigen.

Diese enthält folgende Angaben:

- den Namen, den Vornamen, ggf. den Geburtsnamen, das Geburtsdatum

und den Geburtsort, Geburtsland sowie die Anschrift und Nationalität des

Teilnehmers/der Teilnehmerin,

- Ort, Datum, Beginn und Ende der Prüfung,

- die Art und Bestandteile der Prüfung,

- die Feststellung der Identität des Teilnehmers/der Teilnehmerin sowie die

Erklärung seiner/ihrer Prüfungsfähigkeit,

- die Belehrung des Teilnehmers/der Teilnehmerin über sein/ihr Recht,

- Prüfer/Prüferinnen wegen Besorgnis der Befangenheit abzulehnen,

- Bewertung der erbrachten Prüfungsleistung,

- das Prüfungsergebnis, die Erklärung über das Bestehen oder Nichtbeste-

hen der Prüfung,

- Name/Namen und Unterschrift(en) der Prüfer/Prüferinnen

§ 16 Erteilung der BescheinigungNach bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine

Bescheinigung der IHK über das Bestehen der Prüfung.

§ 17 Nichtbestehen der PrüfungBei nicht bestandener Prüfung erhält der Teilnehmer/die Teilnehmerin einen

schriftlichen Bescheid der IHK über das Nichtbestehen der Prüfung. Der Be-

scheid ist mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

§ 18 InkrafttretenDie Satzung „betreffend die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifi kation der

Fahrer im Güterkraft- und Personenverkehr“ tritt einen Tag nach der Veröf-

fentlichung im Mitteilungsblatt der Industrie- und Handelskammer zu Coburg

„Unsere Wirtschaft“ in Kraft. Gleichzeitig tritt damit die Satzung „betreffend

die Prüfung zum Erwerb der Grundqualifi kation der Fahrer im Güterkraft- und

Personenverkehr“ der IHK zu Coburg, vom 24. Juni 2008, außer Kraft.

Coburg, 16. Juli 2018

Industrie- und Handelskammer zu Coburg

49Bekanntmachungen

Unsere Wirtschaft 8-9/2018

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Landhotel Steiner unter Bayerns Top 100 Eine besondere Auszeichnung konnte Antje Steiner, Ge-schäftsführerin des Landhotels Steiner, in Empfang nehmen. Durch den bayerischen Ministerpräsidenten, Markus Söder, wurde ihr Unternehmen in den Kreis der besten 100 Heimatwirtschaften aufgenommen. Glückwünsche zu dieser nicht alltäglichen Ehrung überbrachten Großheiraths Zweiter Bürgermeister Wolfgang Schultheiß (Mitte) und IHK-Haupt-geschäftsführer Siegmar Schnabel (rechts). Die Traditions-gaststätte ist seit 1850 in Familienbesitz und verbindet Brauchtum und Moderne unter einem Dach. „Ich bin unwahrscheinlich stolz auf diese Würdigung unseres Engagements“, freute sich die Chefi n. Sie sei eine willkommene Bestätigung der Leistung, die die Mitarbeiter des Landhotel Steiner Tag für Tag erbringen. Der Wettbewerb wurde vom Heimatministerium gemeinsam mit dem Bayerischen Hotel- und Gaststättenverband Dehoga Bayern initiiert. Beworben hatten sich mehrere hundert Heimatwirt-schaften im ländlichen Raum.

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Arbeitsjubiläen

50 Jahre Rudolf Galle, Biologiemodellmacher und

Leiter der Entwicklungsabteilung

bei Marcus Sommer SOMSO Modelle GmbH,

Coburg

Horst Sauerteig, keramischer Arbeiter

Ulrich Feulner, Vorarbeiter

bei Saint-Gobain IndustrieKeramik Rödental

GmbH, Rödental

Doris Beinlich, Disponentin

Thomas Woll, Anlagenführer

Thomas Katholing, Anlagenführer

Thomas Blümig, Konstrukteur

Andreas Triebel, Anlagenführer

Mario Lippmann, Anlagenführer

Margit Barthel, Fabrikateprüferin

bei PRYSMIAN Kabel und Systeme GmbH,

Neustadt bei Coburg

40 Jahre Heiko Schillig, Zerspanungsmechaniker

Jürgen Lux, Industriemechaniker

Thomas Rauscher, Elektro-Einrichter

Uwe Schwesinger, Zerspanungsmechaniker

Helmut Escher, Konstrukteur

Martin Truckenbrodt, Anwender

Roland Pfeuffer, Projektleiter

Rainer Müller, Sachbearbeiter

bei Werkzeugmaschinenfabrik

WALDRICH COBURG GmbH, Coburg

Marion Kamp, Biologiemodellretuscheurin

bei Marcus Sommer SOMSO Modelle GmbH,

Zweigstelle Sonneberg

Carola Rädlein, Bürokauffrau

bei Louis Hofmann-Druck- und Verlagshaus

GmbH & Co. KG, Sonnefeld

Harald Grosch, Geschäftsführer

Peter Hartlebbei Habermaass GmbH, Bad Rodach

25 Jahre Maik Eckardt, Industriemechaniker

Matthias Bernhardt, Elektro-Einrichter

bei Werkzeugmaschinenfabrik WALDRICH

COBURG GmbH, Coburg

Mandy Schunke, Biologiemodellmacherin

Ronny Eberle, Biologiemodellmacher

Kai Koziol, Biologiemodellmacher

Isabelle Hetzelt, Biologiemodellmacherin

Matthias Ritter, Biologiemodellmacher

bei Marcus Sommer SOMSO Modelle GmbH,

Coburg

Markus Eckert, Schriftsetzer

bei Louis Hofmann-Druck- und Verlagshaus

GmbH & Co. KG, Sonnefeld

Ines FrömeltCandy Schubarthbei Habermaass GmbH, Bad Rodach

Rita Neundorfbei Jako-o Möbel und Spielmittel für die

junge Familie GmbH, Bad Rodach

Sandro Brockert, kaufmännischer Angestellter

bei Ultsch Fassadenfachhandel GmbH,

Weidhausen bei Coburg

Hartmut Reißaus, Kaufmann im Einzelhandel

bei Maler-Bedarfs-GmbH,

Neustadt bei Coburg

Wolfgang Kramß, Maschineneinrichter

bei Dietz GmbH, Neustadt bei Coburg

Bernd Jäger, Marktmanager Key-Account

bei Wöhner GmbH & Co. KG

Elektrotechnische Systeme, Rödental

Ilker Aksoy, Key Account Manager

bei PRYSMIAN Kabel und Systeme GmbH,

Neustadt bei Coburg

50 Bekanntmachungen

HerausgeberIndustrie- und Handelskammer zu CoburgSchloßplatz 5, 96450 CoburgPostfach 2043, 96409 Coburg Telefon 09561 7426-0, Fax 09561 7426-50 (Standortpolitik, Zentrale Dienste, Recht, Ausbildung, Innovation und Umwelt) und 09561 7426-15 (Weiterbildung, Existenz-gründung und Unternehmensförderung, International)E-Mail: [email protected]: http://www.coburg.ihk.de

Leitung und Verantwortung für den InhaltHauptgeschäftsführer Siegmar Schnabel

Chef vom DienstChristian Broßmann

Fotos (sow. n. anderw. ausgewiesen)H. Lehmann (Coburg), G. Weber (Neustadt), IHK zu Coburg

BeilagenhinweisDieser Ausgabe liegt eine Informationsschrift der raumagentur Vertriebs GmbH (Coburg) bei. Wir bitten um freundliche Beachtung.

Erscheinungsweise10-mal jährlich(Doppelausgaben Jan/Feb und Aug/Sep)

BezugspreisKostenlos für IHK-Zugehörige, im Übrigen 18,40 € pro Jahr. Der Bezug erfolgt im Rahmen der grundsätz-lichen Beitragspfl icht als Mitglied der IHK.

ÖffnungszeitenMontag bis Donnerstagvon 7.30 bis 16.30 UhrFreitag von 7.30 bis 15.00 UhrWeitere Termine n. pers. Vereinbarung

AnzeigenbetreuungDagmar StraßnerTelefon 09564 800717E-Mail: [email protected]

Verlagw e b e r - kommunikationÖffentlichkeitsarbeit und MediengestaltungHeckenweg 10, 96465 Neustadt b. CoburgTelefon 09568 9418-11, Fax 9418-17E-Mail: [email protected]: www.weber-kommunikation.de

DruckSchneider Printmedien GmbH, Reußenberg 22b, 96279 Weidhausen, Telefon 09562 98533

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DAY Tiefbau GmbH, Am Schießstand 1e, 96450 Coburg

TGH Verwaltungs UG (haftungsbeschränkt), Seidmannsdorfer Str. 78, 96450 Coburg

Desberco UG (haftungsbeschränkt), An den Weiden 7, 96486 Lautertal

RODESA GmbH, Friesendorfer Str. 4, 96237 Ebersdorf b. Coburg

SPIN Sport Innovation GmbH & Co. KG, Max-Reger-Weg 12, 96450 Coburg

Gehlen UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG, Seidmannsdorfer Str. 78, 96450 Coburg

Vasquez Immobilienverwaltung GmbH & Co. KG, Mühlgasse 11, 96279 Weidhausen

Weidinger Verwaltungs-UG (haftungsbeschränkt), Seidmannsdorfer Str. 1 a, 96450 Coburg

Sigma Air Systech GmbH, Friedrich-Rückert-Str. 85, 96450 Coburg

ETL Fischer & Kollegen GmbH Steuerberatungsgesellschaft, Kalenderweg 27, 96450 Coburg

Lifcobuy Verwaltungs-GmbH, Rodacher Str. 19, 96476 Bad Rodach

Lifcobuy Deutschland Vertriebsgesellschaft mbh & Co. KG, Rodacher Str. 19, 96476 Bad Rodach

sinit beteiligungs gmbh, Einberger Str. 113, 96472 Rödental

ASIRIUS TREUHAND GmbH & Co. KG, Lossaustr. 1, 96450 Coburg

Kingsland GmbH, Heiligkreuzstr. 17, 96450 Coburg

SitzverlegungLANG MÖBELLOGISTIK GmbH

von: Eichhofweg 11, 96450 Coburg nach: Eichhofweg 7, 96450 Coburg

Lang GmbH von: Eichhofweg 11, 96450 Coburg nach: Eichhofweg 7, 96450 Coburg

Maglite Europe Verwaltungs GmbH

von: Friedrich-Rückert-Str. 60 a, 96450 Coburg nach: Saline 14, 78628 Rottweil

BBC Coburg Spielbetriebs GmbH von: Creidlitzer Str. 140, 96450 Coburg nach: Karchestr. 2, 96450 Coburg

topoffi ce24 GmbH von: Blumenstr. 3, 96450 Coburg nach: Franz-Joseph-Str. 11, 80801 München

LöschungUniversalia Gesellschaft für schöneres Wohnen und Freizeitgestaltung mit beschränkterHaftung & Co. Holz-Agentur-Spedition Kommanditgesellschaft, Dietersdorfer Str. 27, 96145 Seßlach

Karl Mechtold e.Kfm., Georg-Langbein-Str. 4, 96465 Neustadt b. Coburg

Vohl Grundstücksverwaltungs GmbH, Weingartenstr. 9, 96271 Grub am Forst

Bürgel Coburg Heinz Bittermann e.K., Weichengereuth 26, 96450 Coburg

EUROFOAM Deutschland GmbH KFM GmbH, Rosenauer Str. 28, 96487 Dörfl es-Esbach

Spedition Volker Hamann GmbH & Co. KG, Bamberger Str. 19 – 21, 96253 Untersiemau

PIA-Shop e.K., Hainspitze 5, 96482 Ahorn

Dienstleistungs- und Landschaftsbau UG (haftungsbeschränkt), Einberger Str. 70, 96472 Rödental

SUN-POWER Energiesysteme UG (haftungsbeschränkt), Badergasse 4, 96145 Seßlach-Gemünda

Schaller & Schimpl Verwaltungs-GmbH, Gehrenstr. 33 a, 96465 Neustadt b. Coburg

CCC Udo Suffa GmbH, Ringstr. 7, 96237 Ebersdorf b. Coburg

Heinrich Gehlen Polstermöbel-Werkstätten e.K., Pyramidenweg 20, 96253 Untersiemau

Roland Voigt e.K., Neustadter Str. 22, 96450 Coburg

* Quelle: Reichweitenstudie Entscheider im Mittelstand 2015, TNS Infratest/DIHK. Informationen zur Studie, MDS Online und Download der Berichtsbände: www.entscheider-mittelstand.de

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* Quelle: Reichweitenstudie Entscheider im Mittelstand 2015, TNS Infratest/DIHK.Informationen zur Studie, MDS Online und Download der Berichtsbände: www.entscheider-mittelstand.de

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