Makler & Pfl ege - · PDF fileAusgabe 02-2013 · 28.05.2013 Inhalt Editorial...

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Makler & Makler & Pflege Bausteine 12 für Ihre Beratung Pflegerenten Produkt Know-how Thomas A. Fornol Swiss Life Deutschland Im Gespräch Pflegerenten Prüfparameter von Fachmaklerin Leonie Pfennig Makler-Praxis Kunden-Service Neue, attraktive Info-Seiten für Ihre Kunden Vergleichen Sie: Nürnberger / Swiss Life / WWK Tarif-Beispiele PFLEGE BERATEN PFLEGE VERKAUFEN Ausgabe 2 / 2013 Aktuelles Info-Paket Pflege-Bahr

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Makler &M

akle

r & P

fl ege

Bausteine12

für Ihre Beratung

Pfl egerentenProdukt Know-how

Thomas A. Fornol

Swiss Life Deutschland

Im Gespräch

Pfl egerenten Prüfparametervon Fachmaklerin Leonie Pfennig

Makler-Praxis

Kunden-Service Neue, attraktive Info-Seiten für Ihre Kunden

Vergleichen Sie:Nürnberger / Swiss Life / WWK

Tarif-Beispiele

PFLEGE BERATENPFLEGE VERKAUFEN

Ausgabe 2 / 2013

AktuellesInfo-Paket

Pfl ege-Bahr

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Ausgabe 02-2013 · 28.05.2013

I n h a l t

E d i t o r i a l

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Negatives Denken!

„Mit dem Pflege-Bahr, das ist doch wieder so eine Luftnummer.“ Derartige Kommentare sind in diesen Tagen nicht selten zu hören. Ja, was will der Makler nun? Öffentliche Diskussion über das Thema Pflege und mögliche Vorsor-gemaßnahmen oder Schweigen im Walde? Wer auf diesem breiten Feld seine Chancen für Neugeschäft nicht erkennen will, dem scheint es sehr gut zu gehen.

Über die Pflege-Thematik kann auf alle Ebenen der Arbeitskraftvorsorge umgestiegen werden. Jeder Kunde kann zudem auf die mögliche Pflegesituation seiner Eltern angesprochen werden. Wer kein Auto hat, ist sicher kein Ge-sprächspartner für eine KFZ-Versicherung. Da-gegen hat Pflege immer auch das Potenzial für eine Zweigenerationen-Beratung. Klassisches Empfehlungsgeschäft also für ein sinnvolles Produktsegment.

Darum: Chancen erkennen und sich in Bewe-gung setzen!

Herzlichst, Ihr

Klaus Barde

PFLEGE BERATENPFLEGE VERKAUFEN

Beratungs-Kompetenz

100%

Editorial 2Leistungsspiegel von „Makler & Pflege“ 3Kunden-Service: So hoch ist Ihre Pflegewahrscheinlichkeit 4Makler-Bausteine der Pflege-Beratung 5Seminare 7Produkt Know-how: Pflegerentenversicherung 8

Im Gespräch: Swiss Life Deutschland 10

Tarif-Beispiele: Ausgewählte Pflegerentenversicherer 12Arbeitsseite zum Tarif-Vergleich 14

Makler-Praxis: Prüfparameter 15

Leistungen nach SGB XI oder ADL 16

Im Gespräch: Generali 21

Statistik: Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung 23Im Gespräch: Gothaer 25Pflegevorsorge & Marketing 28

K Pflege-Bahr aktuellAlles über Pflege-Bahr 31Rating aktuell: Pflege-Bahr 32

I. Leistungsrating 35II. Preis-Leistungsrating 37

Die große Vergleichsübersicht aller Pflege-Bahrtarife 38

Kunden-Service: Das Familiengespräch 42Kunden-Service: Die Geldfrage 43Kunden-Service: Leistungsbeträge für Demenzkranke 45Kunden-Service: Heimkosten & Pflegestufe 46

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Sie erhalten Informationen, die Ihnen helfen

a) den Kunden für das Thema zu sensibilisieren*

b) die Beratung des Kunden zu erleichtern

c) Ihre Produktkenntnis zu vertiefen

d) Ihr Marketing für Beratung und Verkauf zu unterstützen

* „Makler & Pflege“ bietet Ihnen im Inhalt „Kunden-Service“ SeitenDiese können Sie zusätzlich unter dem Menüpunkt „Kunden-Service“downloaden und für Ihr Marketing nutzen.Diese können Sie zusätzlich unter dem Menüpunkt „Kunden-Service“

Kunden-Service

26Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen

25. März 2013

konkrete Ablehungsgrund für die jewei-

lige Pflegestufe.

Entweder haben Sie Ihrerseits in

Anspruch genommene bzw. von Ihnen

geleistete Hilfen übersehen oder der

tatsächliche Pflegebedarf (Pflegezeit)

ist wirklich zu niedrig, um eine Pflege-

stufe zu rechtfertigen. Eine Botschaft,

die natürlich niemand gerne akzeptiert.

Allein geht es nicht

Es ist wichtig für Sie, sich mit der Hilfe

von Fachleuten (Pflegedienst) an die

Arbeit zu machen, um Ihre tatsäch-

lichen Pflegedienstleistungen minuten-

sicher zu erfassen. Ohne diese Erfas-

sung macht die Widerspruchsbegrün-

dung keinen Sinn! Alles, was Sie bei

der angestrebten zweiten Begutach-

tung durch den MDK als Erschwernis-

faktor anerkannt bekommen können,

wirkt sich natürlich positiv auf den Zeit-

aufwand für die pflegerischen Maß-

nahmen aus. Hieraus können die Mi-

nuten erwachsen, die Ihnen zur Aner-

kennung einer Pflegestufe noch feh-

len. Informationen hierzu im Kasten

„Das sind Pflege-Erschwernisse“.

Zweite Begutachtung

Im Rahmen Ihres Widerspruchsver-

fahrens beauftragt die Pflegekasse

den MDK für Ihren Fall mit einer wei-

teren Begutachtung. Die Erstbegut-

achter untersuchen nun anhand der

Die „Schuld“ im Falle einer Ablehnung

wird dem MDK (Medizinischer Dienst

der Krankenversicherung) zugeordnet.

Das ist falsch! Der MDK begutachtet

die Betroffenen als völlig unabhängige

In stanz. Das Ergebnis wird als Pflege-

gutachten bei der Pflegekasse des

Pflegebedürftigen eingereicht. Das

Gutachten des MDK gibt zu folgenden

Punkten Auskunft:

• Liegen die Voraussetzungen

für eine Pflegebedürftigkeit vor?

• In welche Pflegestufe muss

eingestuft werden?

• Beginn der Pflegebedürftigkeit

bzw. der Höherstufung

• Liegt ob ein außergewöhnlich hoher

Pflegebedarf vor (Härtefall)?

• Ist eine erheblich eingeschränkte

All tagskompetenz festgestellt

worden?• Welchen Umfang hat die

Pflege tätigkeit der Pflegeperson?

An diesem Gutachten orientiert sich

die Pflegekasse. Unter Berücksichti-

gung aller bekannten Fakten (Aktenla-

ge) wird dann die Pflegestufe erteilt

oder abgelehnt.

Ihr Widerspruch

Ihre erste Konsequenz gegen einen

ablehnenden Bescheid der Pflegekas-

se ist der Widerspruch. Er muss durch

Sie oder den zu Pflegenden innerhalb

von 4 Wochen nach Zustellung der

Ablehnung erfolgen. Ihr Widerspruch

muss schriftlich und direkt bei der für

Ihren Angehörigen zuständigen Pfle-

gekasse erfolgen. Es empfiehlt sich

grundsätzlich der Versand als Ein-

schreiben mit Rückschein.

Inhalt: Ein formloses Schreiben da-

rüber, dass Sie Widerspruch einlegen

und die Begründung dazu nachrei-

chen. Ferner bitten Sie um Zusendung

des MDK-Gutachtens (Erteilung von

Akteneinsicht). Die Unterschrift zu die-

sem Schreiben muss der Pflegebe-

dürftige oder sein gesetzlicher Vertre-

ter (Betreuer) leisten.

Ein Fehler Ihrerseits kann gewesen

sein, dass Sie das so wichtige Pflege-

tagebuch nicht (!) geführt haben. Das

sollten Sie von nun ab tun, um für ei-

nen weiteren Besuch des MDK gerü-

stet zu sein.

Ablehnungsgründe

Mit dem Gutachten des MDK in der

Hand können Sie nun nachprüfen, wo-

ran es bei der Feststellung der Pflege-

stufe gemangelt hat.

Der typischste Ablehnungsgrund ist

das Nichterreichen der für die jeweilige

Pflegestufe erforderlichen Gesamt-

pflegezeit (Tagespflegezeit). In die Ge-

samtpflegezeit fallen alle Maßnahmen

(Grundpflege und hauswirtschaftliche

Versorgung) über einen Zeitraum von

24 Stunden. Da es hier nicht um „wenn“

und „aber“ geht, sondern ganz einfach

um Zeit, ist jede fehlende Minute der

Der Versicherungsmakler: Partner Ihres Vertrauens

Pflegestufe abgelehnt …

Täglich kommen in Deutschlands Haushalte ablehnende Bescheide zum Thema Pflegestufe. Die Verärgerung ist dann

groß. Subjektiv empfundene Härtefälle werden aus Sicht der Betroffenen als „nicht so schlimm“ abqualifiziert. Gleiches

gilt auch häufig für beantragte Höherstufungen der bereits bestehenden Pflegestufe. In allen Fällen geht es um dringend

benötigtes Geld. Da ist dann kaum Platz für ein ruhiges Durchatmen und die Akzeptanz des erhaltenen Bescheides.

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Leistungsspiegel 3Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

„Makler & Pflege“ konzentriert sich auf die Absicherung des Pflegefalls.

Beispiel: Kunden-Service Seite„Pflegestufe abgelehnt“

Diese und andere Seiten finden Sie im Magazin „Makler & Pflege“ sowie auf www.makler-pflege.de zum Download unter dem Menü-Punkt „Kunden-Service“.

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Der Versicherungsmakler: Partner Ihres Vertrauens

4Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Kunden-Service

So hoch ist heute Ihre Pflegewahrscheinlichkeit

Quelle: Destatis / Statistisches Bundesamt, Stand 2011, Pfl egebedürftige in % der jeweiligen Bevölkerungsgruppe (Deutschland)

Alter in Jahren

unter 150,60,6

15-590,50,5

60-641,61,7

65-692,52,8

70-74 4,74,8

75-79 8,810,7

80-84 15,722,3

85-89 28,341,6

90 und mehr 36,866,7

Pfl egequoten in % KMänner KFrauen

Einfache Maßnahmen zu Ihrer Pflege-VorsorgeMit rechtzeitigen Gesprächen, ausrei-chender Information und bewusster Vor-sorge können Sie das Thema Pflege in aller Ruhe angehen.

Hier sind einige der Punkte, die Sie sehr gut selbst klären können.

1. Wie ist meine Pflegevorsorge finanziert?

2. Wie haben meine Eltern ihre Pflegevorsorge finanziert?

3. Werden und wollen wir überhaupt die Eltern pflegen?

4. Ist eine echte Pflege räumlich bei uns oder eher in der Wohnung der Eltern möglich?

5. Müsste man im Pflegefall Umbauten vornehmen?

6. Wir sehen uns mit den Eltern Pflegeheime in der Nähe an.

7. Wir nehmen Kontakt mit einem oder mehreren Pflegediensten auf und führen ein Informationsgespräch.

8. Was ist Demenz – wie kann ich sie erkennen?

9. Wer soll uns im Ernstfall vertreten können?

10. Wer von uns oder aus dem familiären Umfeld soll als Bevollmächtigter die Eltern vertreten?

11. Ich lege mir einen Pflegeordner an, damit auch meine KinderZugriff auf alle wichtigen Informationen haben.

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Makler & PflegePflege beraten – Pflege verkaufen

28. Mai 2013Pflege-Beratung

Demenz ist auch für jedes Kundenge-spräch der wesentliche Ansatzpunkt. Der Pflegefall aufgrund körperlicher Gebrechen ist heute nicht die Hauptsor-ge des Verbrauchers. Der Verlust der Identität und die entsprechende Außen-wirkung der eigenen Person oder die der Eltern ist der Angstfaktor Nr. 1. Auf diesem Feld muss der Makler über ein solides Grundlagenwissen verfügen. Halbwahrheiten zu diesem Thema hat jeder Verbraucher parat. Mit den Kunden-Service Seiten von „Makler & Pflege“ erhält der Makler attraktiv aufbereitetes Informationsma-terial (PDF) zum Thema Demenz.

VI. Drei relevante Produktgruppen*

Pflegekostenversicherungen / Produktwelt: KrankenversicherungAnstatt einen festen monatlichen (Pfle-gerentenversicherung) oder täglichen (Pflegetagegeldversicherung) Satz zu vereinbaren, erstatten Pflegekostenta-rife die nicht durch die gesetzliche Pflegepflichtversicherung abge-deckten Pflegekosten. Je nach Anbie-ter werden die Kosten bis zu einem bestimmten absoluten oder prozentu-alen Höchstsatz erstattet. Dieser ori-entiert sich regelmäßig an der Höhe der durchschnittlichen Pflegekosten in Deutschland. Dabei sind die Leistun-gen anhand der tatsächlichen Höhe der angefallenen Pflegekosten durch Originalrechnungen nachzuweisen. Pflegetagegeldversicherungen / Produktwelt: KrankenversicherungPflegetagegeldversicherungen versi-chern einen bestimmten Tagessatz,

I. Die Fakten des Marktes

Zehn Millionen Menschen haben heute einen Pflegefall in der Familie. Hinzu kommen 17 Millionen Menschen, die in den nächsten 5 bis 10 Jahren mit einem Pflegefall rechnen. Stand 2012 (IfD Allensbach).

Verteilung der Pflegefälle nach PflegestufenPflegestufe I: 51 %Pflegestufe II: 36 %Pflegestufe III: 13 %

II. Ihr Vorsorge Know-how

a) Sicherheit bis zum Beginn der Al-tersrente: Berufsunfähigkeitsversi-cherung, Erwerbsunfähigkeitsversi-cherung, Grundfähigkeitsversiche-rung, Produkte zur Absicherung der funktionellen Invalidität. Zudem fal-len auch die einmalige Kapitallei-stung aus einer Dread Disease oder einer Unfallversicherung sowie die Unfallrentenversicherung mit ihrer Zahlung bis zum Lebensende in die-se Betrachtung.

b) Produkte zur Absicherung im Pfle-gefall sind statistisch betrachtet für die Zeit nach dem Erwerbsleben von hoher Relevanz. Sie sollten prä-mientechnisch betrachtet jedoch schon im ersten Drittel des Erwerbs-lebens gezeichnet werden.

III. Der politische Wandel

Die Pflegeversicherung hat zwei Varianten:

a) die umlagefinanzierte Soziale Pflegeversicherung

b) die kapitalgedeckte Private Pflegeversicherung.

In der umlagefinanzierten Pflegeversi-cherung werden die laufenden Pflege-kosten über aktuelle, in die Umlage eingezahlte Beiträge finanziert. Der demografisch bedingte Anstieg der Zahl der Pflegefälle wird jeweils von der nächsten Generation getragen. Eine Vorsorge für diese Entwicklung wird nicht gebildet. Die Beitragssätze müs-sen entsprechend stetig nach oben angepasst werden. Das Prinzip der Kapitaldeckung in der Privaten Pflege-versicherung führt dazu, dass der Ver-sicherte durch Bildung von Alterungs-rückstellungen frühzeitig eine Vorsorge für sein individuelles Pflegerisiko bildet.

IV. Aufdecken der Risikoverdrängung

Das persönliche Pflegerisiko wird vom Kunden verdrängt. Jeder kann täglich zum Pflegefall werden. Jedes Kind ist bereits ein möglicher Pflegefall. Wer an Pflege denkt, hat nur die Eltern im Fokus. Dann, wenn die private Vorsor-ge am preiswertesten ist, wird in jun-gen Familien am wenigsten daran ge-dacht. Und: Mangelnde Vorsorge der Eltern kann die Angehörigen zusätz-lich belasten. Darum hat der Makler immer beide Zielgruppen im Auge.

V. Der Faktor Demenz / Alzheimer

47% aller Pflegebedürftigen wurden erst durch ihre Demenz zum Pflegefall.

Die 12 Makler-Bausteine der Pflege-Beratung

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Pfllege-Beratung 6Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

mögliche Überversicherung im ambu-lanten oder eine Unterversicherung im stationären Bereich.*„Makler & Pflege“ zeigt hierzu die beste Vorge-hensweise auf.

X. Ausschnittdeckung beachten

Beispiel Pflegestufe I: a) Bei ambulanter Pflege beträgt die

Versorgungslücke nach Vorleistung der gesetzlichen / privaten Pflege-pflichtversicherung etwa 60 Euro monatlich.

b) Bei stationärer Pflege beträgt die Versorgungslücke nach Vorleistung der gesetzlichen / privaten Pflege-pflichtversicherung etwa 1.200 Euro monatlich.

Die Absicherung der Pflegestufen II und III allein ist daher nur nach sorgfäl-tiger Prüfung und Beratung zu verant-worten.51 % aller Pflegebedürftigen fallen in Pflegestufe I

XI. Beratungsprotokoll

Die Ergänzung der Basisleistungen der gesetzlichen / privaten Pflegepflicht-versicherung mittels einer Pflege-Zu-satzversicherung muss der Makler in seinem ureigensten Interesse in einem Beratungsprotokoll festhalten.

XII. Netzwerke bilden

Der eine will Pflege-Zusatzversiche-rungen nur ab und zu auf Nachfrage verkaufen. Der andere will vor Ort und darüber hinaus, seine Kompetenz als Pflege-Experte gezielt vermarkten. Da kann es durchaus Sinn machen, Part-nerschaften zu bilden.In „Makler & Pflege“ kommen Kollegen mit Pflege-Kompetenz zu Wort

der meist je nach Pflegestufe in unter-schiedlicher Höhe zur Auszahlung kommt. Die Pflegestufe orientiert sich dabei regelmäßig an der gesetzlichen Einstufung nach SGB. Pflegerentenversicherungen / Produktwelt: LebensversicherungPflegerentenversicherungen versi-chern eine monatliche Rente, die meist je nach Pflegestufe in unterschied-licher Höhe zur Auszahlung kommt. Die Pflegestufe orientiert sich dabei regelmäßig entweder an einer Einstu-fung nach ADL, zum Teilam SGB oder an beidem.* Über den jeweilig optimalen Einsatz und die Differenzierung innerhalb der Produktgruppen wird fortlaufend in „Makler & Pflege“ informiert.

VII. Basiswissen vertiefen*

Bei allen drei Produktgruppen zur Pfle-geabsicherung sind Besonderheiten zu beachten. Viele Tarife leisten erst ab Pflegestufe II oder III. Damit soll erreicht werden, dass das Angebot auch für preissensible Kunden von Interesse ist. Teilweise werden beim Pflegetagegeld Optionen geboten, um den Schutz zu einem späteren Zeit-punkt ohne erneute Gesundheitsprü-fung auf eine höherwertige Tarifvarian-te umzustellen. Einige Pflegekosten- und Pflegetagegeldtarife sehen eine Wartezeit von 3 Jahren vor, bevor der Versicherungsschutz beginnt. Manche Lebensversicherer bieten Optionsta-rife, bei denen der Versicherungs-schutz erst nach 12 oder noch mehr Jahren einsetzt. Das bis dahin gebil-dete Kapital soll einen lebenslangen Pflegeversicherungsschutz ausfinan-zieren. * Zu weiteren Besonderheiten wird fortlaufend in „Makler & Pflege“ informiert.

VIII. Assistance-Leistungen

Wer seinem Kunden eine Vielfalt nütz-licher Assistance-Leistungen offerie-ren kann, entlastet diesen in seiner Anspannung vor dem Tag „X“. Zu den Assistance-Leistungen zählen: • Beratung über zustehende Leistun-

gen der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung

• Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen

• Beratung, Vermittlung und Organisa-tion von Pflegeleistungen und Pflege-einrichtungen

IX. Pflegelücke ermitteln*

Die Theorie: Als Assekuranzmakler ermitteln Sie die „Pflegelücke“ Ihres Kunden. Im zweiten Schritt wird diese mit einem vertretbaren finanziellen Aufwand geschlossen.

Die Praxis: Eine genaue Berechnung der „Pflegelücke“ ist nicht möglich.a) Sie wissen nicht, ob der Kunde

zum Pflegefall wird.b) Sie wissen nichts über eventuelle

Pflegestufe, eventuelle Demenz, Pflegezeit und Pflegeort

Sie ermitteln daher einen Annähe-rungswert auf Basis a) der allgemein zugänglichen

statistischen Datenb) der generellen gesetzlichen

Leistungen c) der individuellen Vermögenssituati-

on und dem Familienstand des Kunden.

Das tarifliche Problem bei der Bedarf-sermittlung besteht darin, dass die meisten Tarife keine Unterscheidung zwischen ambulanter und stationärer Pflege vorsehen. Daraus folgt eine

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

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8Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Produkt Know-how

alternativ nach ADL bzw. wahlweise SGB oder ADL erbringen. Ändern sich die gesetzlichen Rahmenbedingungen und damit das SGB, kann es eventuell von Vorteil sein, sich gesetzesunab-hängig auf eine Einstufung nach ADL berufen zu können. Ein besonderes Augenmerk sollten Makler darauf le-gen, wie die Pflegestufen oder Pflege-staffeln im jeweiligen Tarif definiert werden. Es geht dabei um die Einstu-fung in die jeweilige Pflegestufe an-hand von Pflegepunkten. Marktüblich ist eine Rente bereits ab Pflegestufe 1 (Einstufung nach ADL ab 3 Pflege-punkten) und Leistung bei Demenz. InflationsausgleichBei der Wahl einer Pflegeversicherung ist neben dem Abschluss überdurch-schnittlicher Leistungen das Thema Inflationsausgleich nicht zu vergessen. Was nützt eine Pflegerente von heute 2.000 Euro, wenn diese nach 10 oder 15 Jahren nur noch die Hälfte wert ist? Daher bieten die meisten Versicherer die Möglichkeit der Erhöhung von Pfle-geleistungen ohne erneute Gesund-heitsprüfung. Diese Dynamik ist je-doch regelmäßig auf ein tarifliches Höchstalter beschränkt, an bestimmte Voraussetzungen geknüpft oder nur so lange verfügbar, wie noch keine Pfle-gebedürftigkeit eingetreten ist. Etliche Gesellschaften bieten zudem noch kei-ne Nachversicherungsgarantie an.

Wo wird gepflegt?Manche Tarife entscheiden bei der Leistung zwischen der Pflege durch Familienangehörige zu Hause, einem

Allgemeine ProduktbeschreibungPflegerentenversicherungen versi-chern eine bestimmte monatliche Ren-te, die meist je nach Pflegestufe in unterschiedlicher Höhe zur Auszah-lung kommt. Die Pflegestufe orientiert sich dabei regelmäßig entweder an einer Einstufung nach ADL, zum Teil am SGB oder sogar an beidem. Gera-de bei Optionstarifen kann es sein, dass der Versicherungsschutz erst nach 12 Jahren oder später erstmals beginnt.

Als einer der ersten Anbieter positi-onierte sich die Ideal. Man entwickelte 2002 die ersten modernen Pfle-gerentenprodukte. Zweiter Anbieter in diesem Segment war der Volkswohl Bund. 2009 entwickelte die Gothaer gemeinsam mit ihrem Tochterunter-nehmen Fingro das erste fondsgebun-dene Produkt. Auch die Allianz Pflege Police Invest kombiniert die Pflegeren-tenversicherung mit einer Investment Anlage

Der große Plus der meisten Pfle-gerentenversicherungen ist, dass der Kunde frei über die Auszahlungen ver-fügen kann, diese also auch zweckent-fremdet einsetzen darf. Für Kinder gibt es meist kein Angebot. Positive Aus-nahme ist zum Beispiel die Iduna.

K Vorteile: stabile Beiträge; garantierte Leistung erhöht sich um nicht garantierte Über-schüsse; meist freie Verfügbarkeit der Leistung; üblich sind Leistungen auch bei Demenz (Pflegestufe 0); fast immer Bildung eines Rückkaufswertes; viel-fach Beitragsfreistellung ab Eintritt des

Leistungsfalles; Beitragszahlung meist nur bis zum Rentenbeginn, danach beitragsfreier lebenslanger Versiche-rungsschutz; ab einem bestimmten Zeitpunkt ist meist auch eine vorüber-gehende Beitragsfreistellung ohne Verlust des Versicherungsschutzes möglich; oft moderatere Risikoprüfung als bei den Krankenversichern; häufig Weltgeltung

K Nachteile: vergleichsweise hohes Prämienniveau; vielfach keine Tarife für Kinder; exakte Bedarfsdeckung kaum möglich, da die Leistungen je nach Pflegestufe unter-schiedlich ausfallen.

Tarif-Bausteine

DemenzEine Absicherung von Demenz ist der-zeit umfänglich fast nur über den Markt der Pflegerentenversicherer oder über eine Pflegekostenversicherung mög-lich. Unter Haftungsgesichtspunkten ist das Thema Demenz von großer Bedeutung. Die EinstufungEine wichtige Unterscheidung ist, ob ein Anbieter seine Leistung in Anleh-nung an das SGB erbringt oder eine Einstufung nach einem unternehmens-spezifischen ADL- oder ATL-Katolog (=Activities of Daily Life) erbringt. Meist sind Krankenversicherungstarife am SGB orientiert, während Pflegerenten-versicherungen vielfach Leistungen

Pflegerentenversicherung (Private Pflegeversicherung)Produktwelt: Lebensversicherung

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Produkt Know-how 9

qualifizierten Pflegedienst im Heim oder aber im häuslichen Umfeld durch einen examinierten Pflegedienst. Wenn also beispielsweise in der Pfle-gestufe II ohnehin nur 50% der versi-cherten Pflegerente gezahlt werden und bei häuslicher Pflege durch Laien-kräfte nur 25 % der versicherten Lei-stung, so bedeutet dies bei einer mo-natlichen Pflegerente von 1.000 Euro, dass es bei Pflege durch nicht qualifi-zierte Familienangehörige nur 250 Eu-ro gibt, hingegen 500 Euro bei profes-sioneller Pflege im Heim. Dieser Punkt muss vom Makler erkannt werden!

Aberkennung der PflegebedürftigkeitMakler müssen darauf achten, dass es den aus der Berufsunfähigkeitsversi-cherung bekannten Passus zur Reak-tivierung nicht gibt; eine nachträgliche Aberkennung der Pflegebedürftigkeit also nicht möglich ist. Leistung bei TodViele Pflegerententarife sehen gegen Mehrbeitrag eine Leistung auch bei Tod vor. Hier werden marktüblich 3 bis 6 Pflegemonatsrenten geleistet, aber meist nur, wenn vor dem Tod nicht schon der Pflegefall eingetreten war. RückkaufswerteNatürlich gibt es auch hier die be-kannten, deutlichen Unterschiede zwi-schen den Wettbewerbern. Üblich ist ein allmähliches Ansteigen der Rück-kaufswerte über die Laufzeit. Spezi-fische Varianten sind jedoch auch im Markt. So etwa der Volkswohl Bund mit dem Tarif SPV.

EinmalzahlungenEin weiteres mögliches Produktmerk-mal bei Lebens- und Krankenversiche-rungsprodukten stellt eine Einmalzah-lung bei erstmaligem Leistungsan-spruch dar. Oft ist diese von der Höheder Pflegestufe abhängig.

PflegeplatzgarantieInsbesondere die IDEAL wirbt seit lan-gem mit einer, allerdings bedingungs-seitig nicht geregelten, Pflegeplatzga-rantie. Der Kunde erhält hierzu ein Garantie-Zertifikat, auf das er sich im Leistungsfall berufen kann.

AssistanceleistungenProfilierungschancen der Versicherer gibt es nach wie vor auf dem Feld der Assistanceleistungen. Hier sollte der Makler durchaus prüfen, ob bei ver-gleichbaren tariflichen Bedingungen ein Mehrwert in den Assistancelei-stungen zu erkennen ist.

PrämienstabilitätDie langfristig garantierte Prämienhö-he wird als wesentlicher Vorteil von Pflegerentenversicherungen gehan-delt. Wobei eine Anpassung nach § 163 VVG natürlich gegeben sein kann.

Dessen ungeachtet ist die Höhe der Bonusrente durch Überschüsse nicht garantiert. Das Prämienniveau ist ge-nerell, gemessen an den Produkten aus der Krankenversicherungswelt, vergleichsweise hoch.

Offen bleibt, ob die Zahl der Leis-tungsfälle auch zukünftig noch be-zahlbare Prämien ermöglicht. Und: Die Prämien der Pflegerentenversi-cherer müssen auch für den Aufbau von Rückkaufswerten zur Verfügung stehen.

Die Bildung eines Überschussgutha-bens in der Lebensversicherung und die meist in der Krankenversicherung anfangs niedrigere Einstiegsprämie mit folgenden Steigerungen gemäß kalkulatorischer Zwänge laufen jedoch beide auf eines hinaus: Weder lassen sich die Höhe der zukünftigen Über-schussbeteiligung noch die Prämien-anpassungen in Folge von Alterung und medizinischem Fortschritt vorher-sehen.

Siehe auch Tarifbeispiele Nürnber-ger, Swiss Life und WWK ab Seite 12.

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Im Gespräch 10Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

ellen Folgen der Pflegebedürftigkeit abgesichert – ebenso wie die Familie, denn mit dem zusätzlich versicher-baren Todesfallschutz während des Pflegerentenbezugs fließt das Kapital, das nicht für Pflegeleistungen ver-braucht wurde, zurück an die Angehö-rigen. Die häufige Sorge, dass der Versicherte oder seine Angehörigen leer ausgehen bzw. die Leistung im Verhältnis zu den eingezahlten Beiträ-gen unangemessen sei, ist damit un-begründet. Der Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz bietet eine „Geld-Zurück-Garantie“.

Die Höhe des Pflegeschutzes kann man flexibel gestalten. Zur Auswahl stehen die Varianten „Komfort“ und „Premium“ mit unterschiedlichen Lei-stungsstaffeln.

Optional ist eine Sofortleistung mög-lich, das heißt, ab Feststellung der Pflegebedürftigkeit zahlt Swiss Life eine Einmalleistung, die man z. B. zur Finanzierung von Umbaumaßnahmen einsetzen kann.

Sie bieten ferner die Swiss Life Ent-nahme-Option. Verführt dieser mög-liche Zugriff auf den Rückkaufswert nicht dazu, die so wertvolle Vorsorge für den Pflegefall aufs Spiel zu setzen?

Eine Pflegerentenversicherung zeich-net sich im Vergleich zu Pflegekosten- und Pflegetagegeldversicherungen durch eine hohe Flexibilität aus. Dazu gehört auch die Möglichkeit, jederzeit

Wer sich gegen die wirtschaftlichen Folgen des Pflegefalls schützen will, hat mehrere Optionen. Eine davon ist die private Pflege-Rentenversiche-rung. Worin liegen die Stärken dieser Absicherung?

Grundsätzlich kann man sagen: So unverzichtbar die Berufsunfähigkeits-versicherung für alle Erwerbstätigen ist, so wichtig ist eine Pflegerentenver-sicherung, wenn man eine Altersrente bezieht.

Vorteile der Pflegerentenversiche-rung sind die lebenslange Beitragsga-rantie und die Beitragsbefreiung in der Leistungsphase. Kurz gesagt: Wer pflegebedürftig ist, ist von der Bei-tragszahlungspflicht befreit. Der Versi-cherte bekommt dann eine fest verein-barte monatliche Pflegerente ausge-zahlt, die sich an dem festgestellten Grad der Pflegebedürftigkeit orientiert. Die Pflegerentenversicherung leistet, wenn die versicherte Person durch Krankheit, Körperverletzung oder durch Behinderung nicht mehr in der Lage ist, die Dinge des alltäglichen Lebens ohne fremde Hilfe zu erledi-

gen. Ob die Pflege selbst organisiert oder professionell von Pflegeeinrich-tungen oder ambulanten Pflegediens-ten erbracht wird, spielt dabei keine Rolle.

Keine Frage, für eine Pflegerenten-versicherung zahlt der Verbraucher mehr als für eine Pflegetagegeldversi-cherung. Aber: Dafür bekommt man auch mehr. Pflegerenten bieten deut-lich mehr Flexibilität, beispielsweise wenn jemand mal länger keinen Bei-trag zahlen oder den Vertrag nicht mehr durchhalten kann. Auch den To-desfallschutz im Pflegerentenbezug, Sofortleistungen oder die umfang-reichen Leistungen aus der Über-schussbeteiligung werden nur bei Pfle-gerentenversicherungen angeboten. Ganz wichtig finde ich noch, dass Kun-den bei Demenz dann mehr Geld be-kommen.

Der Versicherte bzw. dessen Angehö-rige können jedoch im Rahmen einer solchen Versicherung meist nur im Pflegefall von den eingezahlten Beiträ-gen profitieren. Ihr Haus bietet auf diesem Feld mit der Pflegerente „Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz“ eine Alternative an. Eine ausführliche Erläu-terung dieser Alternative ist sicher für jeden Verbraucher interessant.

Unsere Pflegerente verstehen wir als ideale Lösung für unsere Kunden, um verschiedene Ziele gleichzeitig zu er-reichen. Zum einen sind die finanzi-

„Pflegerenten bieten deutlich mehr Flexibilität.“Interview mit Thomas A. Fornol, Vertriebschef des Lebensversicherers Swiss Life in Deutschland

Thomas A. FornolCMO InsuranceSwiss Life Deutschland

I N T E R V I E W

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Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Bei der Variante „Sofortschutz“ kann man sich ab dem 40. Lebensjahr ver-sichern. Man erwirbt einen sofortigen und lebenslangen Versicherungs-schutz ohne Warte- bzw. Karenz-zeiten.

Ein Tipp zur Finanzierung eines Ein-malbeitrags: Hier könnte man sehr gut das Kapital aus einer ablaufenden Le-bensversicherung heranziehen. Statt die Ablaufgelder auf Tages- oder Fest-geldkonten mit Niedrigzins zu parken, kann man sie bei Swiss Life ganz ge-zielt zur Absicherung des Pflegefallri-sikos einsetzen.

Der „Aufbauplan“ steht Menschen ebenfalls ab dem 40. Lebensjahr offen, zeichnet sich durch stark vereinfachte Gesundheitsfragen aus und leistet nach einer mindestens zehnjährigen leistungsfreien Zeit, der sogenannten Aufbauphase.

Im Gegensatz zu marktgängigen Pflege-Optionstarifen garantiert der „Aufbauplan“ ein festes Leistungsni-veau ab Vertragsbeginn. Sollte man tatsächlich während der Aufbauphase pflegebedürftig werden, zahlt Swiss Life die vereinbarte Pflegerente nach Ablauf der leistungsfreien Zeit.

Bei vergleichbaren Produkten leis-ten Wettbewerber häufig nur, wenn innerhalb einer vereinbarten Warte-zeit eine unfallbedingte Pflegebedürf-tigkeit eintritt oder es werden lediglich die eingezahlten Beiträge zurücker-stattet.

über den aktuellen Vertragswert verfü-gen zu können, solange noch keine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist. Selbstverständlich hat die teilweise bzw. vollständige Inanspruchnahme des Rückkaufswerts Konsequenzen, nämlich eine Reduzierung bzw. Auflö-sung des Versicherungsschutzes. Deshalb sollte man sich diesen Schritt gut überlegen und erst einmal die Vor- und Nachteile abwägen.

Die Entnahme-Option zeigt aber auch ganz klar, was uns als Anbieter wichtig ist: Wenn man sich für den Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz entscheidet, bleibt man trotzdem flexi-bel und hat genügend Spielraum, sich auch noch anders zu entscheiden, wenn die persönliche Lebenssituation dies erfordert – auch wenn uns das als Versicherer natürlich ein wenig wehtut.

Ihre Pflegerente beinhaltet im Pflege-fall eine »Best-of«-Einstufung. Was ist hierunter zu verstehen?

Die gesetzliche Pflegeversicherung kennt drei Pflegestufen. Die Einstufung gemäß Sozialgesetzbuch (§ 15 SGB XI) erfolgt nach dem Zeitaufwand, den ein Familienangehöriger oder eine nicht professionelle Pflegeperson für die tägliche Pflege des Betroffenen benötigt.

Neben der Leistungsprüfung nach dem Sozialgesetzbuch kann auch eine Einstufung nach einer anderen Skala durchgeführt werden, den „Activities of Daily Living“ (ADL). Für die Bestim-mung der Pflegebedürftigkeit nach ADL ist maßgeblich, bei welchen all-täglichen Tätigkeiten der zu Pflegende Hilfe braucht. Auch für die Bestimmung der Pflegebedürftigkeit nach ADL gibt es drei Pflegestufen. „Best-of“-Einstu-fung bedeutet, dass nach Prüfung bei-der Arten von Pflegebedürftigkeit zur Festlegung der Leistungen die höchste festgestellte Pflegestufe zugrunde ge-legt wird.

Für Demenz gilt: Unabhängig vom Bestehen einer gesetzlichen Pflege-stufe oder einer Pflegestufe nach ADL kann jederzeit ein Gutachten zur Lei-stungsprüfung hinsichtlich des Schwe-regrads der Demenz bei Swiss Life vorgelegt werden.

Swiss Life wartet auch hier mit einer äußerst kundenfreundlichen Definition auf, beispielsweise bei der Feststel-lung der Pflegestufen und hohen Leis-tungen bereits ab Pflegestufe I oder einer Pflegegarantie. Darunter verste-hen wir: Sollte ein Kunde 18 Monate ununterbrochen eine Pflegerente der Stufe III erhalten, erfolgt keine Rück-stufung mehr, selbst wenn er wieder komplett gesund wird, zum Beispiel nach einem Schlaganfall.

Natürlich darf in diesem Zusammen-hang nicht die Frage nach der Berück-sichtigung des Demenzfalls vergessen werden. Wie verbindlich regelt Ihr Tarif dieses Pflegethema?

Bei fortschreitender Erkrankung kön-nen Demenzkranke ihren Haushalt nicht mehr alleine führen, sie verges-sen viel oder finden immer öfter den Weg nach Hause nicht mehr – da ist dann eine intensive Rundumbetreuung nötig. Trotzdem erfüllen Betroffene oft weder die Pflegekriterien nach dem Sozialgesetzbuch noch nach der ADL-Liste.

Zur Beurteilung der Pflegebedürftig-keit bei Demenz gibt es bei Swiss Life zwei Verfahren, u. a. wird die „Einstu-fungsskala nach Reisberg“ oder der Minimal-Mental-Status-Test (MMST) verwendet. Das sorgt beim Versicher-ten für zusätzliche Sicherheit, wenn der gesetzliche Pflegeschutz nicht greift. Der Kunde kann auch Ihre private Pflegerente „Swiss Life Pflege- & Ver-mögensschutz Sofort“ wählen. Worin liegt der Unterschied Ihrer beiden An-gebote?

Im Gespräch

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Pflegerenten 12Makler & Pflege

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Tarif-BeispieleAusgewählte „Pflegerentenversicherer“

NürNberger

Tarifbezeichnung NP2710

Eintrittsalter 15-75

Leistung lebenslange Pflegerente, garantierte Todesfallleistung bei Tarif NP2710T

Mindestvertragsdauer lebenslanger Versicherungsschutz

Maximale Absicherungshöhe 3.000 EUR monatlich

Dynamik 3 - 5 % möglich

Wartezeit keine

Karenzzeiten auf Wunsch 3, 6 oder 12 Monate

Sofortleistung vorhandenes Überschussguthaben

Beitragszahlung monatlich, vierteljährlich, halbjährlich, jährlich und Einmalbeitrag

Beitragsfreistellung ja

Gesundheitsprüfung ja (vereinfachte Gesundheitsfragen bei Tarif NP2714)

Leistung bei Demenz ja, analog Pflegestufe II

Leistungen ins Ausland ja

Assistance- und Serviceleistungen nein

Optionen Tarife mit vermindertem Anfangsbeitrag; flexible Absicherungshöhe in Pflegestufen I und II; Umstellungsopti-on ohne erneute Gesundheitsprüfung bei SGB-Änderung; Nachversicherungsgaratien; Leistung bereits ab 2 von 6 ADL-Punkten; Beamtentarife

SwiSS Life

Tarifbezeichnung Swiss Life Pflege- & Vermögensschutz (Sofortschutz Tarif 170, Aufbauplan Tarif 172)

Eintrittsalter Sofortschutz 40 – 75 Jahre, Aufbauplan 40 – 70 Jahre

Leistung Komfortschutz: Pflegestufe I 25%, Pflegestufe II 50%, Pflegestufe III 100% der vereinbarten Pflegerente Premiumschutz: Pflegestufe I 50%, Pflegestufe II 75 %, Pflegestufe III 100% der vereinbarten Pflegerente

Mindestvertragsdauer Versicherungsdauer lebenslang

Maximale Absicherungshöhe Höchstversicherungssumme 3.500,00 EUR Pflegerente pro Monat in Pflegestufe III

Dynamik Volldynamik (Erhöhung des Beitrags um einen festen Prozentsatz) mit 3, 4 oder 5%

Wartezeit Sofortschutz: keine Wartezeit; Aufbauplan: mindestens 10 Jahre leistungsfreie Zeit

Karenzzeiten Sofortschutz: keine; Aufbauplan: mindestens 10 Jahre leistungsfreie Zeit

Sofortleistung Einmalleistung optional vereinbar. Die Einmalleistung entspricht 6 Monatsrenten der Pflegestufe III und wird bei Eintritt von Pflegebedürftigkeit der versicherten Person geleistet. Die Einmalleistung wird auch dann in voller Höhe gewährt, sofern nach der jeweiligen Leistungsform die Pflegerente nur anteilig gezahlt wird. Der Anspruch auf Einmalleistung besteht während der Versicherungsdauer einmalig und wird zusammen mit der ersten Pflegerentenzahlung fällig.

Beitragszahlung jährlich, halbjährlich, vierteljährlich und monatlich; Einmalbeitrag

Beitragsfreistellung Jederzeit zum Schluss einer Versicherungsperiode ganz oder teilweise möglich. Die Höhe der beitragsfreien Pflegerente muss mindestens 250,00 EUR pro Monat betragen.

Gesundheitsprüfung Sofortschutz: Gesundheitsprüfung; Aufbauplan: vereinfachte Prüfung in Form einer Gesundheitserklärung

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Pflegerenten

Leistung bei Demenz Pflegebedürftigkeit in Folge von Demenz ist versichert. Pflegestufe II ab Demenz mit Schweregrad 5, Pflegestufe III ab Demenz mit Schweregrad 7

Leistungen ins Ausland Der Versicherungsschutz besteht grundsätzlich weltweit. Der Anspruch auf Pflegerentenzahlungen ruht in den Kalendermonaten, in denen die versicherte Person außerhalb der Europäischen Union, der Schweiz oder Norwegens gepflegt wird. Dies gilt nicht, wenn der Aufenthalt außerhalb dieses Gebiets nicht länger als 3 volle Kalendermonate andauert oder wir einer längeren Pflege außerhalb dieses Gebiets zugestimmt haben.Bei Rückkehr und Pflege der versicherten Person in der Europäischen Union, der Schweiz oder in Norwegen lebt die Pflegerentenzahlung wieder auf. Eine Nachzahlung der Pflegerenten für den Zeitraum der Pflege au-ßerhalb dieses Gebiets erfolgt nicht. Die Befreiung von der Beitragszahlungspflicht bleibt hiervon unberührt.

Assistance- und Serviceleistungen keine Assistance- und Serviceleistungen

Optionen - (Teil-) Kündigung soweit ein Rückkaufswert vorhanden ist möglich. Bei Teilkündigungen ist die Mindest- pflegerente in Höhe von monatlich 250,00 EUR zu beachten.

- Optionale Einmalleistung in Höhe von 6 Monatsrenten (6 Pflegerenten der Pflegestufe III)- Optionale Todesfallleistung nach Eintritt von Pflegebedürftigkeit (Sofortschutz) bzw. während der Schutz-

phase bei Bestehen von Pflegebedürftigkeit (Aufbauplan): Mindestens 90% der bis zum Todeszeitpunkt gezahlten Beiträge sowie die dem Vertrag zugeteilten Überschussanteile abzüglich der bereits gezahlten tariflichen Pflegerenten sowie abzüglich der ggf. mitversicherten Einmalleistung.

- Anpassungsoption ist automatisch vereinbart: Es besteht das Recht, den Versicherungsumfang der bestehen-den Pflegerentenversicherung ohne erneute medizinische Risikoprüfung anzupassen bei

A einem Absenken der nicht garantierten Bonusrente aus dem mechanischen Bonus, A Änderung der Pflegestufen nach dem SGB XI.

wwK

Tarifbezeichnung WWK Pflegerente 4 Leistungspakete: Basis - Komfort - Exklusiv - Flexi

Eintrittsalter 40 Jahre, maximal 75 Jahre

Leistung Basis: 0/0/100 Komfort: 0/50/100 Exklusiv: 25/50/100 Flexi: 0-100/0-100/100

Mindestvertragsdauer 5 Jahre

Maximale Absicherungshöhe 3.500 EUR in Pflegestufe III bzw. 6 ADL

Dynamik 1 – 6 % (max. 3 % ab 1.500 EUR Monatsrente)

Wartezeit keine

Karenzzeiten keine

Sofortleistung ja; gegen Mehrbeitrag

Beitragszahlung - monatlich, viertel-, halb-, jährlich- Einmalbeitrag- abgekürzte Beitragszahlungsdauer bis 85. LJ möglich

Beitragsfreistellung ja; ab Zahlung einer Pflegerente

Gesundheitsprüfung ja; bei Paket Basis vereinfachte GPfür alle Produtke ist Big-T möglich

Leistung bei Demenz ja, gemäß Pflegestufe II bzw. 4 oder ADL

Leistungen ins Ausland ja

Assistance- und Serviceleistungen ja

Optionen -Sofortleistung gegen Mehrbeitrag (s.o.)-garantierte Todesfallleistung gegen Mehrbeitrag-Nie-ins-Heim-Option

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14Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Pflegerenten

Arbeitsseite

Versicherer 1. 2. 3. 4.

Tarif

Eintrittsalter

Leistung

Mindestvertragsdauer

Maximale Absicherungshöhe

Dynamik

Wartezeit

Karenzzeiten

Sofortleistung

Beitragszahlung

Beitragsfreistellung

Gesundheitsprüfung

Leistung bei Demenz

Leistung ins Ausland

Assistance- und Serviceleistungen

Optionen

Tarif-Vergleich-Seite für Ihre eigene Tarif-Selektion

Diese Rahmendaten bieten die Möglichkeit für eine vereinfachte Zusammenfassung von Versicherungsbedingungen und ermöglichen einen generellen Leistungsvergleich. Eine Prüfung sämtlicher Bedingungen kann dadurch nicht ersetzt werden.

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Makler-Praxis 15Makler & Pflege

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• Die Leistungen stehen zur freien Verwendung zur Verfügung.

• Es sind keine Kostennachweise er-forderlich.

• Die Anfangsbeiträge sind relativ hoch. Es werden Rückkaufswerte gebildet, es werden Überschüsse angesammelt und es gibt Todesfall-Leistungen. Durch die Überschußbil-dung können die Beiträge stabil ge-halten werden.

• Damit die Leistungen analog der all-gemeinen Inflationsrate mitwachsen können, werden Dynamisierungen der Beiträge angeboten.

• Es gibt keine Warte- und Karenz-zeiten, das heißt, man ist ab Versi-cherungsbeginn sofort versichert. Allerdings kann man Karenzzeiten wählen, z.B. 3 oder 6 Monate, wel-che sich positiv auf die Höhe des Beitrages auswirken.

• Es werden Beitragsbefreiungen im Leistungsfall angeboten bzw. man kann diese einschließen. In der Re-gel ist die Beitragsbefreiung ab der Pflegestufe 1 möglich.

• Geltungsbereich: weltweit. Die Nach-prüfung findet auf Kosten des Versi-cherungsnehmers z.B. in der EU, Norwegen oder der Schweiz statt.

Leistungsinhalte der Pflegerenten Diese Punkte kann ein Pflegerenten-Tarif ausweisen. • Meistens frei wählbarer Tages-/Mo-

natssatz (in Euroschritten) pro Pfle-gestufe.

• Es sind alle 3 Pflegestufen versicher-bar.

• Es gibt Leistungen bei Laienpflege (durch Angehörige oder selbst orga-nisierte Pflegepersonen) sowie für ambulante und stationäre Leistun-gen.

• Die Leistungen werden nach Einstu-fung lt. SGB XI erbracht.

• Die Leistungen werden nach dem ADL-System erbracht.

• Es gibt Demenz-Leistungen nach Prüfung durch einen Facharzt der Neurologie, meistens in Höhe der abgesicherten Pflegestufe 2. Es ist

keine Einstufung lt. SGB XI möglich.• Die Leistungen werden auch wäh-

rend einer stationären Unterbringung erbracht. Hat man einmal einen Krankenhausaufenthalt oder befin-det sich in einer stationären Reha-Maßnahme, werden die Leistungen weiter gezahlt.

• Es werden Leistungen aufgrund von Suchterkrankungen erbracht.

• Um Leistungen zu erhalten, muss der Leistungsbescheid der Pflege-kasse oder auch das Gutachten ein-gereicht werden.

• Es gibt Einmal-Leistungen x-fach des versicherten Tagessatzes oder als Einmalbetrag in Höhe einer be-stimmten Summe.

• Keine Versicherung von Neugebore-nen, so wie es zum Beispiel bei den Pflegetagegeldern möglich ist. Die Pflegerenten setzen in der Regel ab einem Eintrittsalter von 18 Jahren und älter ein.

• Unter bestimmten Voraussetzungen ist eine Unterbrechung der Beitrags-zahlung möglich. Da es sich um eine Lebensversicherung handelt, sind z.B. Beitragsaussetzungen, Bei-tragsfreistellungen und auch Kapita-lentnahmen möglich.

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

FachmaklerinLeonie Pfennig, Berlinwww.fachmaklerin-pflege.de

Prüfparameter: Antragsfragen, Leistungsprüfung und NachprüfungDer folgende Beitrag beinhaltet1. Leistungsinhalte der Pflegerenten2. Das ADL-System3. Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers4. Ermittlung der Pflegelücke

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Viele Versicherer bieten ihre Tarife so an, dass man im Leistungsfall wählen kann, ob man Leistungen aus der Ein-stufung durch den MDK erhält oder ob die Einstufung nach den ADLs eventu-ell günstiger für den Versicherungs-nehmer ausfällt. Dieses Verfahren wird „Günstigerprüfung“ genannt. Das heißt, wer diese Wahl haben möchte, sollte auf Tarife achten, die beide Lei-stungsvarianten anbieten.

Das ADL-System

Die Inhalte dieser Punkte sind nicht identisch mit den Pflegestufen des SGB XI. Es kommt kein MDK und stuft nach zeitlichen Komponenten ein, son-dern der Umfang wird von einem Hausarzt festgestellt. Die Anzahl der Punkte kann nicht mit einer bestimm-ten Pflegestufe gleichgesetzt oder ver-glichen werden. Anhand der Beispiele wird deutlich, dass es auch hier nicht gerade einfach ist, die Pflegepunkte zu erhalten. Der Pflegepunkt „Fortbewegen im Zimmer“ beinhaltet: „Hilfebedarf liegt vor, wenn die versi-cherte Person, auch bei Inanspruch-nahme einer Gehhilfe oder eines Roll-stuhls, die Unterstützung einer ande-ren Person benötigt, um sich an ihrem gewöhnlichen Aufenthaltsort auf ebener Oberfläche von Zimmer zu Zimmer fortzubewegen.“ Was bedeutet eigentlich „auch bei In-anspruchnahme einer Gehhilfe oder eines Rollstuhls“? Solange man die Gehhilfen, wie z.B. einen Rollator etc. oder den Rollstuhl noch selbst benut-zen kann und keine Hilfe dabei benöti-gt, erhält man diesen Punkt nicht. Man kann sich vielleicht vorstellen, dass man in der ersten Phase der Pflegebe-dürftigkeit noch relativ lange ohne Hil-

Makler-Praxis 16Makler & Pflege

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Eine wichtiges Unterscheidungskrite-rium für den Makler sollte stets sein, ob ein Anbieter seine Leistung in Anlehnung an das SGB erbringt oder eine Einstufung nach einem unter-nehmensspezifischen ADL- oder ATL-Katolog (=Activities of Daily Life) vornimmt.

Krankenversicherungstarife sind zumeist am SGB orientiert, während Pflegerentenversicherungen vielfach Leistungen alternativ nach ADL bzw. wahlweise SGB oder ADL erbringen. Ändern sich die gesetzlichen Rah-menbedingungen und damit das SGB, kann es eventuell von Vorteil sein, sich gesetzesunabhängig auf eine Einstufung nach ADL berufen zu können.

Ein besonderes Augenmerk sollten Makler auch darauf legen, wie die einzelnen Pflegestufen oder Pflege-staffeln im jeweiligen Tarif definiert sind. So führt die Einstufung nach ADL bei den Pflegerentenversiche-rungen von Generali, IDEAL, IDUNA oder Volkswohl Bund bereits nach 3 Pflegepunkten zur Pflegeklasse bzw. Pflegestaffel I. Für die Pflegeklasse / Pflegestaffel II müssen bei allen ge-nannten Anbietern 4 Pflegepunkte erreicht werden. Bei Fingro und Go-thaer wiederum gilt das Alles-oder- Nichts-Prinzip: ab 4 ADL wird die volle Rente gezahlt, darunter gar nichts. Die hier beschriebenen Staf-felungen sind jedoch nur beispielhaft und können stark variieren. So galt etwa bei älteren Tarifen des Volks-wohl Bundes eine Einstufung in die Pflegeklassen I, II und III entspre-chend 4, 5 bzw. 6 ADL. Die Neue Leben etwa sieht die Einstufung in die Pflegestufe III bereits ab 5 Pflege-punkten als erfüllt an.

Orientiert sich ein Tarif am SGB, so kommt es allein auf das Ergebnis ei-ner Patientenbegutachtung durch den Medizinischen Dienst der Kran-kenversicherung (MDK) an. Dabei handelt es sich jedoch stets um eine Momentaufnahme, die im Zweifel in weniger als einer Stunde abschlie-ßend erfolgt. Obwohl durchaus Kran-kenakten eingesehen werden, erfolgt keine Rücksprache mit den behan-delnden Ärzten. Berücksichtigt man dann noch, dass viele Pflegebedürf-tige an ihre körperlichen Grenzen gehen, um in dieser speziellen Situa-tion zu zeigen, was sie doch noch alles können, so kann der Wert der Einstufung durch den MDK zumin-dest angezweifelt werden. Vorteil für Versicherungsnehmer und Versiche-rer ist hingegen, dass es beim versi-cherungstechnischen Nachweis der Pflegebedürftigkeit zu keinem Streit kommen kann. Schließlich kommt es nur auf die Ergebnisse der offiziellen Einstufung an.

Dabei steht es dem Versicherungs-nehmer natürlich frei, allein oder mit Hilfe seines Rechtsschutzversiche-rers Widerspruch gegen die vorläu-fige Pflegeeinstufung zu erheben.

Gerade bei Pflegerentenversiche-rungen ist es in den letzten Jahren zunehmend in Mode gekommen, die Einstufung des Pflegefalls wahlweise und stets zum Vorteil des Kunden alternativ von der Einstufung nach SGB oder nach ADL abhängig zu machen. Auch wenn eigentlich beide Methoden zu den gleichen Ergebnis-sen führen sollten, muss dieser mög-liche Vorteil doch bei allen Unterneh-men eingepreist werden, was die Beiträge jeweils geringfügig erhöht hat. (Stephan Witte)

Leistungen gemäß SGB XI oder ADL

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Makler-Praxis 17Makler & Pflege

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Achtung: Mitwirkungspflichten des Versicherungsnehmers

Die erste Frage, die sich stellt, ist: Wenn durch den MDK die Pflegebe-dürftigkeit geprüft und festgestellt wur-de und die Pflegekasse einen Lei-stungsbescheid ausgestellt hat, der die Pflegestufe und die Leistung beinhal-tet, erhält der Kunde dann ohne wei-teres Procedere Leistungen aus der privaten Pflegerentenversicherung? Immerhin ist dieser gemäß SGB XI geprüft worden; die staatliche Einstu-fung/Prüfung wurde erfolgreich absol-viert.

Versicherungsbedingungen: Der große Unterschied zum PflegetagegeldAchtung: Die Versicherungsbedin-gungen sprechen bei den Pflegerenten eine ganz andere Sprache als bei den Pflegetagegeldern. Fast alle Bedin-gungswerke der Versicherungsunter-nehmen, vor allem die Paragraphen „Mitwirkungspflichten des Versiche-rungsnehmers“, die „Nachprüfung“ und auch die „Antragsfragen“, sind an die jeweilige hauseigene Berufsunfähig-keitsversicherung angelehnt.

Es gibt für die Feststellung einer BU keine gesetzliche Einstufung, daher ist es normal, dass ein Arzt die BU fest-stellen muss und zudem noch weitere Unterlagen eingereicht werden müs-sen. Eine Formulierung wie „ärztliche Feststellung“ hat etwas mit der BU zu tun, aber nicht mit der Feststellung ei-ner Pflegebedürftigkeit.

Für die Feststellung der Pflegebe-dürftigkeit gibt es ein Gesetz seit 1995, das SGB XI. Darin ist geregelt, wie die Pflegebedürftigkeit festgestellt. Umge-setzt wird diese Feststellung vom MDK* / Medic Proof.**

Anhand von Beispielen soll hier aufgezeigt werden, welche Unterlagen der Versicherungsnehmer im Lei-stungsfall zu erbringen hat bzw. zu

fe klar kommt. Bei der gesetzlichen Pflegeeinstufung spielt das keine Rol-le. Hier wird der Pflegebedarf festge-stellt und hinterher eine Empfehlung für Hilfsmittel ausgesprochen, um sich den Alltag erleichtern zu können. Beim Punkt „Waschen“ sieht es auch nicht anders aus:„Hilfebedarf liegt vor, wenn die versi-cherte Person, auch bei Benutzung von Hilfsmitteln wie Wannengriff oder Wannenlift, sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person so waschen kann, dass ein akzeptables Maß an Kör-perhygiene gewahrt bleibt.“ Hier ist auf die Formulierung zu ach-ten: „auch bei Benutzung von Hilfsmit-teln wie Wannengriff oder Wannenlift“. Das ist ähnlich formuliert wie „Fortbe-wegen im Zimmer“. Und „ein akzepta-bles Maß“ ist immer eine Auslegungs-sache. „Verrichten der Notdurft“: Hilfebedarf liegt vor, wenn die versi-cherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie sich nach dem Stuhlgang nicht allein säu-bern kann, ihre Notdurft nur unter Zu-hilfenahme einer Bettschüssel verrich-ten kann oder weil der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann. Besteht eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Hilfsmitteln wie Windeln, speziellen Einlagen, einem Katheter oder einem Kolostomiebeutel ausgeglichen werden kann, liegt hin-sichtlich der Verrichtung der Notdurft keine (!) Pflegebedürftigkeit vor, solan-ge die versicherte Person bei Verwen-dung dieser Hilfsmittel zur Verrichtung der Notdurft nicht auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist.

Wenn ein Katheter verwendet wird, benötigt man praktisch keine pflege-rische Unterstützung. Das Wechseln der Beutel wird entweder selbst erle-digt oder es wird über eine Behand-

lungspflege - über eine Verordnung vom Arzt - durch eine examinierte Krankenschwester durchgeführt. Das hat nichts mit Pflege gemäß SGB XI zu tun. Leider werden in der Pflege bei Inkontinenz oft Katheter gesetzt, um Pflegezeit zu einzusparen. Das stän-dige „Zur-Toilette-Bringen“ und Win-deln ist einfach viel aufwendiger. Diese 3 beispielhaften und auch die weiteren 3 ADL-Punkte sind bei den Pflegerentenanbietern gleich bis ähn-lich formuliert. Es gibt insgesamt 6 Punkte, die zu erreichen sind. Diese Punkte sind einfach Versicherungsbe-dingungen, die sich an den SGB XI anlehnen sollen, aber keineswegs mit dem Einstufungsprozedere des MDK zu vergleichen sind.

FAZIT

ADL-Einstufung und Einstufung nach SGB XI sind nicht miteinander vergleichbar. Der MDK beurteilt nach einem Fragenkatalog die Ver-richtungen des täglichen Lebens, also die Grundpflegetätigkeiten wie Körperpflege, Ernährung und Mobi-lität anhand zeitlicher Komponenten.

Bei der ADL-Einstufung beurteilt ein Hausarzt/Arzt, ob die Verrich-tungen, die in den ADL-Punkten de-finiert sind, überhaupt noch allein, ohne fremde Hilfe, ausgeübt werden können.

Es ist wichtig, bei der Auswahl eines Pflegerenten-Tarifes darauf zu achten, dass der Tarif lt. SGB XI leistet und zusätzlich als Wahlmög-lichkeit die Leistungen der ADL-Punkte beinhaltet. Gesellschaften, die ihre Tarife nur mit ADL-Bewer-tung anbieten, sind für den Kunden nicht zu empfehlen. Es gibt Versi-cherer, die schon ab 2 ADL-Punkten leisten, üblich ist ab 3 Punkten.

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

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18Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Makler-Praxis

Gemäß dem BGB Paragraphen muss der Versicherungsnehmer die Maßnahmen befolgen und dann wird geschaut, ob sich die Pflegebedürftig-keit verbessert oder die Pflegestufe gar wegfällt. Was nützt dem Versicher-ten in diesem Punkt eigentlich die MDK-Einstufung?

Wir befinden uns hier somit auf der Ebene der ADL-Definitionen: der Pfle-gebedürftige verwende doch bitte erst einmal sämtliche Hilfsmittel, die zur Verfügung gestellt werden. Erst wenn diese nicht helfen, wird der Versicherer entscheiden, ob alle Maßnahmen rich-tig angewendet und umgesetzt wurden und ob Versicherungsleistungen ge-zahlt werden. • „Lässt die versicherte Person opera-tive Behandlungen, die der untersu-chende oder behandelnde Arzt anord-net, um die Heilung zu fördern oder die Pflegebedürftigkeit zu mindern, nicht durchführen, steht dies einer Anerken-nung der Leistungen aus der Pfle-gerentenversicherung nicht entgegen.“ Dieser Passus ist gut geregelt, bezieht sich jedoch nur auf Operationen. Zur Nachprüfung:• „Zur Nachprüfung können wir auf unsere Kosten jederzeit sachdienliche Auskünfte und einmal jährlich umfas-sende Untersuchungen der versicher-ten Person durch von uns zu beauftra-gende Ärzte verlangen.“ Einige Versicherer legen gar keinen Wert auf einen Pflegestufen-Bescheid gemäß SGB XI.

Welche Mitwirkungspflichten sind zu beachten, wenn Leistun-

gen verlangt werden? Abschließend ein Beispiel zur Gegen-überstellung der Formulierungen von

welchen zusätzlichen Untersuchungen er antreten muss. Die folgenden For-mulierungen sind aus Versicherungs-bedingungen entnommen. Einzureichen ist ….• „ …eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit, z. B. das Gutachten des Versicherungs-trägers der Pflegepflichtversicherung, ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig be-handeln bzw. behandelt oder unter-sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dau-er des Leidens sowie über Art und den Umfang einer Pflegebedürftigkeit, eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. Die hierdurch entstehenden Kosten hat derjenige zu tragen, der die Leistungen beansprucht.“ Warum reicht nicht der Leistungsbe-scheid aus, dass der Versicherte für die Pflegestufe 1,2 oder 3 eingestuft wurde?

Es muss also noch das Gutachten von der Pflegekasse besorgt werden, welches diese, wie die Praxis zeigt, oft nicht so ohne Weiteres heraus gibt. Immerhin kann man darin genau nach-lesen, was und wie der MDK geprüft hat. Das private Versicherungsunter-nehmen hat natürlich ein großes Inte-resse am Gutachten. In diesem finden sich Diagnosen, Befunde und Aussa-gen des Pflegebedürftigen. Eventuell mehr Fakten, als das Versicherungs-unternehmen mit seinen Antragsfra-gen einholen konnte.

Wenn das Gutachten vom Versicher-ten eingereicht wurde, müssen die be-handelnden Ärzte ebenfalls Bescheini-gungen ausfüllen „über Ursache, Be-ginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über Art und den Umfang einer Pflegebedürftigkeit“. Der Pflegedienst, das Pflegeheim oder

der Angehörige müssen zusätzlich Be-scheinigungen ausstellen über Art und Umfang der Pflege. Dies Kosten hier-für muss der Versicherungsnehmer tragen. Das Bedingungswerk beinhal-tet nur Aufzählungen und kein alterna-tives „oder“. Weiterhin ist zum Beispiel geregelt:• „Wir können zur Feststellung unserer Leistungspflicht außerdem - dann al-lerdings auf unsere Kosten - weitere ärztliche Untersuchungen sowie not-wendige Nachweise, zusätzliche Aus-künfte und Aufklärungen anfordern. Wir können von der versicherten Per-son weiter verlangen, dass sie Ärzte, Krankenhäuser und sonstige Kranken-anstalten sowie Pflegeheime, bei de-nen sie in Behandlung oder in Pflege war und ist, sowie Pflegepersonen, andere Personenversicherer, gesetz-liche Krankenkassen, Berufsgenos-senschaften und Behörden ermächtigt, uns Auskunft zu erteilen.“ • „Die versicherte Person ist allerdings aufgrund der allgemeinen Schaden-minderungspflicht gemäß § 242 BGB verpflichtet, zumutbaren ärztlichen An-weisungen zur Besserung ihrer ge-sundheitlichen Verhältnisse Folge zu leisten. Zumutbar sind grundsätzlich Maßnahmen, die gefahrlos und nicht mit besonderen Schmerzen verbunden sind und die außerdem Aussicht auf zumindest Besserung (…) bieten. Hier-bei handelt es sich um Maßnahmen wie z. B. die Anwendung von Heilmit-teln und die Verwendung von orthopä-dischen oder anderen Hilfsmitteln (z. B. Verwendung von Seh- und Hörhil-fen, Tragen von Prothesen).“ § 242 BGB stellt einen großen Unter-schied zum SGB XI §18 dar. Im SGB ist geregelt, dass der Pflegebedürftige Anspruch auf Maßnahmen zur Verbes-serung und Minderung des Gesund-heitszustandes hat.

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Makler-PraxisMakler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

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Pflegerenten- und BU-Bedingungen. Man findet es so und ähnlich bei nahe-zu allen BU-Versicherern (schwarz: Pflegerente-Bedingungen, rot: BU-Bedingungen). (1) Werden Leistungen aus dieser Ver-sicherung verlangt, so sind uns unver-züglich folgende Unterlagen einzurei-chen:(1) Werden Leistungen aus dieser Ver-sicherung (bei Vertragsablauf beitrags-freier Versicherungen: die Auszahlung eines eventuell vorhandenen Über-schussguthabens sowie Werte aus eventuell gutgebrachten Bewertungs-reserven) verlangt, so sind uns unver-züglich folgende Unterlagen einzurei-chen:a) der Versicherungsschein;a) der Versicherungsschein;b) ein Nachweis über die letzte Bei-tragszahlung.b) ein Nachweis über die letzte Bei-tragszahlung(3) Bei Pflegebedürftigkeit der versi-cherten Person sind zusätzlich einzu-reichen:(3) Bei Berufsunfähigkeit der versicher-ten Person sind zusätzlich einzurei-chen:a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Pflegebedürftigkeit;a) eine Darstellung der Ursache für den Eintritt der Berufsunfähigkeit;b) ausführliche Berichte der Ärzte und anderer Heilbehandler, die die versi-cherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder untersucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dauer des Leidens sowie über Art und Umfang der Pfle-gebedürftigkeit;b) ausführliche Berichte der Ärzte, die die versicherte Person gegenwärtig behandeln bzw. behandelt oder unter-sucht haben, über Ursache, Beginn, Art, Verlauf und voraussichtliche Dau-er des Leidens sowie über den Grad der Berufsunfähigkeit bzw. bei Berufs-

unfähigkeit infolge Pflegebedürftigkeit über Art und Umfang der Pflegebe-dürftigkeit;c) eine Bescheinigung der Person oder der Einrichtung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege;d) bei Berufsunfähigkeit infolge Pflege-bedürftigkeit zusätzlich eine Beschei-nigung der Person oder der Einrich-tung, die mit der Pflege betraut ist, über Art und Umfang der Pflege. Die hierdurch entstehenden Kosten hat der Ansprucherhebende zu tragen.

FAZIT

Im Pflegerenten-Bereich kann der Makler eine Unterscheidung zwi-schen „BU-Versicherern“ und „Nicht-BU-Versicherern“ treffen. Gemeint sind Versicherungsgesell-schaften, welche die Sparten Be-rufsunfähigkeits- und Pflegerenten-versicherungen anbieten und Versi-cherungsgesellschaften, welche nur Pflegerententarife anbieten.

Die „BU-Versicherer“ möchten sehr viele Unterlagen sehen, um ihre Leistungsprüfung durchzufüh-ren. Für sie ist es wichtig, außer dem MDK-Gutachten noch zusätz-liche ärztliche Untersuchungen durchführen zu lassen und zusätz-liche Berichte von den Heilbehand-lern und den Pflegepersonen aus-zuwerten. Manchmal verzichtet das Versicherungsunternehmen ganz auf das MDK-Gutachten. Als Makler bewerte ich somit zwei Dinge: Das in der Pflegerente oft sehr attraktive Leistungspaket sowie den oft be-schwerlichen Weg für meinen Kun-den, um auch tatsächlich in den Genuss dieser Früchte zu gelangen.

Ermittlung der Pflegelücke Da es die gesetzliche Pflegeversiche-rung nunmehr seit 1995 gibt, kann der Makler auf statistische Werte zurück-greifen: was kostet ein Pflegeheim durchschnittlich in welcher Pflegestufe in welcher Region Deutschlands? Im Internet findet man die aktuellen Heim- und Pflegekosten etlicher Einrich-tungen. Für die Kosten im ambulanten Bereich gibt es ebenfalls belastbare Daten. Hat man für den Kunden diese Werte ermittelt, ist zu besprechen, mit welchen Kosten zusätzlich im Pflege-fall zu rechnen ist.

Beispiele:• Was passiert mit dem Ehepartner,

der noch in der Wohnung verbleiben kann, aber vielleicht eine geringere Rente hat und auf die Rente des pflegebedürftigen Partners angewie-sen ist? Auch wenn für diesen die Miete für die Wohnung entfällt, will man den in der Wohnung verblei-benden Partner gut versorgt wissen.

• Wovon bezahlt der Partner die Miete und/oder die Betriebskosten und die Lebensmittel, den Friseur, die Klei-dung, die evtl. kaputte Waschma-schine?

• Im Alter fallen zwar einige Ausgaben weg, wie z.B. Kosten für das Auto, für Hobbys, Urlaub, aber: man benö-tigt vermehrt Wechselwäsche, Bett-wäsche, Handtücher, Medikation, Heil- und Hilfsmittel, evtl. Geld für Umbaumaßnahmen in der Wohnung oder im Haus etc.

• Nicht im Preis des Pflegeheims oder in den Leistungen eines Pflegediens-tes inbegriffen sind Friseur und Pe-diküre. Da diese Dienstleistungen nicht versichert sind und unter Um-ständen sogar eine Körperverlet-zung darstellen können, dürfen sie vom Pflegepersonal im Rahmen der Pflege nicht durchgeführt werden.

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Makler-Praxis 20

Aufgrund des umfänglichen Leistungs-paketes ist es aus Sicht der Pfle-gerenten-Anbieter nachvollziehbar, dass die Antragsfragen, die Leistungs-prüfung und die Nachprüfung sehr um-fangreich sind. An diesen Punkten setzt die ausführliche Selektions- und Beratungsleistung des Maklers ein.

* Die Solidargemeinschaft der Versicherten funktioniert nur dann, wenn die medizinischen und pflegerischen Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sind. Um diese Vorgabe des Gesetzgebers im Grundsatz und im Einzelfall umsetzen zu können, unterstützt der Medizinische Dienst der Krankenversiche-rung (MDK) die gesetzlichen Kranken- und Pflegekassen mit seiner medizinischen und pflegerischen Kompetenz. Für die Pflegekassen begutachtet der MDK, ob jemand pflegebedürftig ist. Darüber hinaus berät er die Pflegekassen in grundsätzlichen Fragen der pflegerischen Versorgung. Bei der Begutachtung von Pflegebedürftigkeit zu Hause oder im Pflegeheim wird das Vorliegen der Vo-raussetzungen für Pflegebedürftigkeit über-prüft. Daraus resultiert die Empfehlung einer Pflegestufe, ferner die Fest-stellung, ob eine erhebliche Einschränkung der Alltagskompe-tenz (Demenz) vorliegt.

**Als medizinischer Dienst der privaten Kran-ken- und Pflegeversicherungen erstellt die ME-DICPROOF GmbH im Jahr über 120.000 Pfle-gegutachten. In den meisten Fällen begutach-ten die für MEDICPROOF tätigen Ärzte und Pflegefachkräfte, ob bei einem Antragsteller eine Pflegebedürftigkeit vorliegt und welcher Pflegestufe diese zuzuordnen ist. Dabei gilt es, jedes einzelne Gutachten innerhalb der gesetz-lichen Fristen zu erstellen und darüber hinaus ein bundesweit und versicherungsübergreifend einheitliches Qualitätsniveau sicherzustellen.

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

So haben Sie gut vorgesorgt.

Für alle, die es wissen wollen.

Wer im Alter seinen Lebensstandard halten will, muss frühzeitig privat vor-sorgen. Georg Döller und Jana Schulze haben wertvolle Tipps für alle, die sich schon in jungen Jahren ein finanzielles Ruhekissen schaffen wollen:

– Welcher Vorsorge-Mix passt zu wem?

– Was ist die Versorgungslücke und wie berechnet man sie?

– Worauf muss man bei Beratern achten?

– Was bringen Betriebsrente, Riester, Rürup und Co.?

– Wo verstecken sich steuerliche Vor- und Nachteile?

2013. 285 Seiten. € 19,99

• Kann man sich auch weiterhin Klei-nigkeiten leisten, Geschenke für Kin-der und Enkel machen?

Auf Basis der umfassenden Kosten-übersicht können nun die zu erwar-tende Rente und das eventuelle Ver-mögen zur Berechnung der endgül-tigen finanziellen Lücke herangezogen werden.

Hier sollte der Makler bedenken: Je jünger der Kunde ist, desto eher kön-nen die prognostizierten Summen der gesetzlichen sowie privaten Rente/Al-tersvorsorge im Alter nicht mehr im ausreichenden Umfang zur Verfügung stehen. Somit sollte man generell mehr Leistung absichern bzw. alternativ über eine regelmäßige Dynamisierung der Beiträge nachdenken.

FAZIT

Die Pflegerenten unterscheiden sich von den Pflegetagegeldern dank ihres größeren Leistungspa-kets und der stabilen Beiträge.

Diese Inhalte machen Pflegerenten-Tarife interessant: • die zum Teil höhere Demenzabsi-

cherung (i.d.R. in Höhe der Absi-cherung der Pflegestufe 2)

• die verschiedenen Beitragsausset-zungsmöglichkeiten

• die Bildung von Rückkaufswerten• Todesfall-Leistungen sind möglich

und einschließbar• es können Einmal-Zahlungen ge-

leistet werden und diese sind teil-weise auch wieder entnehmbar

• Tarife mit Fondsanlage• Zusatzleistungen in Form der ADL-

Punkte sind im Hinblick darauf, dass sich das SGB XI einmal än-dern sollte, nicht zu unterschätzen.

• Die weltweite Geltung

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

gemäß AVB müssen erfüllt sein) die Option vollständig auszuüben. Alterna-tiv kann die Höhe der Pflegerente re-duziert werden.

Bei Ausübung der Option wird auf die Gesundheitsprüfung verzichtet. Gibt es Ausnahmen, wenn der Versicherte zwischenzeitlich pflegebedürftig wird?

Entscheidet sich der Kunde nach min-destens zwölf Jahren Aufschubzeit zum Optionszeitpunkt für die Pfle-gerentenversicherung, müssen keine Gesundheitsfragen beantwortet wer-den. Das Optionsrecht besteht sogar dann, wenn bereits eine Pflegebedürf-tigkeit eingetreten ist.

Welche Maximalrente kann für den Pflegefall vereinbart werden?

Für Pflegerentenversicherungen kann insgesamt eine Rentenhöhe von bis zu 4.000 EUR je versicherter Person ver-einbart werden.

Welche garantierten Leistungen sind bei Pflegebedürftigkeit in den drei Pfle-gestufen, wie auch bei Demenz, zu erwarten?

Bei Pflegebedürftigkeit erhalten Ver-sicherungsnehmer je nach Pflegestu-fe garantierte Leistungen. In Pflege-stufe I entspricht das 50 Prozent, in

für die Pflegerentenoption. Die Kom-plexität der Kalkulation von Optionen wird daher nicht mit dem Vorsorgepro-dukt vermischt. Für den Kunden ist dadurch transparent, welchen zusätz-lichen Beitrag er aufwenden muss, um die Mehrleistung der Option zu erhalten.

Ist es denkbar, dass bei negativer Pro-gnose-Entwicklung der Versicherte die Differenz zwischen Prognose und dem benötigten Beitrag für die Optionsein-lösung privat nachfinanzieren muss?

Bei Vertragsabschluss erwirbt der Kunde mit der Pflegerentenoption das Recht auf einen späteren Abschluss einer selbständigen Pflegerentenversi-cherung bis zur vereinbarten Höhe ohne Gesundheitsprüfung. Der aus heutiger Sicht notwendige Einmalbei-trag für die Optionseinlösung kann über die Rentenversicherung finanziert werden.

Natürlich kann auch die Generali nicht ausschließen, dass zum Beispiel aufgrund von Änderungen des Rech-nungszinses, der Rechnungsgrundla-gen oder der Rechtsprechung zukünf-tig höhere Beiträge notwendig sind, um den Pflegeschutz zu erwerben.

Der Kunde hat dann die Möglichkeit durch einen zusätzlichen Einmalbei-trag oder durch die Vereinbarung lau-fender Beiträge (Voraussetzungen

Vorab die ganz simple Frage, was soll uns der Begriff 3-D sagen?

3-D steht für 3 Dimensionen. Zum vereinbarten Optionstermin kann der Versicherungsnehmer entscheiden, ob er einen lebenslangen Pflegerenten-schutz, eine lebenslange monatliche Altersrente oder die Auszahlung des Guthabens anstrebt. Mit der 3-D Pfle-gevorsorge bietet die Generali ihren Kunden damit eine flexible Möglichkeit für das Alter vorzusorgen.

Muss eine aufgeschobene Rentenver-sicherung mit Pflegerentenoption grundsätzlich aufwendiger kalkuliert werden? Haben wir folglich bei Op-tions-Tarifen ein höheres Prämien-Ni-veau?

Nein, der Beitrag für die aufgescho-bene Rentenversicherung ändert sich durch den Einschluss einer Pflegeren-tenoption nicht.

Der Kunde zahlt lediglich einen klei-nen zusätzlichen monatlichen Beitrag

Vanessa Kitty Wagner,AbteilungsleiterinKoordination Leben+Kapitalanlagen, Generali Versicherungen

„Das Optionsrecht besteht sogar dann, wenn bereits eine Pflegebedürftigkeit eingetreten ist.“

I N T E R V I E W

Makler & Pflege im Gespräch mit der Generali zur 3-D Pflegevorsorge Police

Im Gespräch 21Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

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Im Gespräch 22Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

individuell vorzusorgen und gleichzei-tig die Pflegebedürftigkeit abzusichern.

Den Bedarf der Absicherung der Pflegebedürftigkeit gekoppelt mit der attraktiven und flexiblen Möglichkeit dies durch die 3-D Pflegevorsorge zu tun, haben die Kunden der Generali bereits erkannt. Das Produkt findet großen Zuspruch.

Zum Schluss die Frage nach der Rück-kaufswertentwicklung dieser Police. Was kann der Makler seinem Kunden hierzu sagen?

Der Ansparprozess und die Flexibilität der aufgeschobenen Rentenversiche-rung werden durch den Einschluss der Pflegerentenoption nicht verändert. Der Kunde kann jederzeit zum Ende einer Versicherungsperiode kündigen und erhält den Rückkaufswert der Rentenversicherung. Ein vorhandenes Überschussguthaben wird wie üblich mit ausgezahlt. Zusätzlich erhält der Kunde den Rückkaufswert der Pfle-gerentenoption. Das Optionsrecht ver-fällt in diesem Fall.

Pflegestufe II 75 Prozent und in Pfle-gestufe II 100 Prozent der vorab ver-einbarten Pflegerente.

Unabhängig von der Anzahl der ADL-Punkte liegt die Pflegestufe II vor, wenn der Kunde eine schwere kogni-tive Beeinträchtigung aufweist, die be-reits zwölf Monate ununterbrochen besteht oder voraussichtlich minde-stens zwölf Monate ununterbrochen bestehen wird. Die Pflegestufe II liegt ebenso vor, wenn der Kunde unter ei-ner mittelschweren oder schweren De-menz leidet.

Die Pflegerente gemäß Pflegestufe III wird unabhängig von der Bewer-tung gemäß der ADL-Punkte auch gezahlt, wenn der Kunde zwölf Monat ununterbrochen bettlägerig war oder es voraussichtlich sein wird und nicht ohne die Hilfe einer anderen Person aufstehen kann.

Wie viele Pflegepunkte hinsichtlich der Einordnung in die einzelnen Pflegestu-fen müssen bei Ihrem Tarif gemäß der Grundfähigkeitsdefinition nach ADL jeweils erreicht werden?

Für die Erreichung der Pflegestufe I müssen drei ADL-Punkte, für die Pfle-gestufe II vier bis fünf ADL-Punkte und für die Pflegestufe III sechs ADL-Punkte erreicht werden.

Vor dem Hintergrund einer meist gene-rellen Unterversorgung im Rahmen der gesetzlichen Pflegepflichtversicherung macht die Ausübung der Option auf lebenslangen Pflegerentenschutz doch nahezu für jeden Kunden Sinn. Wie entscheiden sich die Kunden in der Praxis?

Vor dem Hintergrund des demographi-schen Wandels wird sowohl die abso-lute als auch die relative Anzahl an Pflegebedürftigen in Zukunft anstei-gen. Die staatliche Absicherung reicht schon lange nicht mehr aus um im Falle einer Pflegebedürftigkeit eine ausreichende Versorgung sicher zu stellen. Aus diesem Grund macht die private Absicherung der Pflegebedürf-tigkeit für jeden Kunden, ob jung oder alt, Sinn. Die Generali 3-D Pflegevor-sorge bietet Kunden die Möglichkeit

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Statistik 23Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Zahl der Versichertensoziale Pflegeversicherung rd. 69,79 Mio. 1

private Pflege-Pflichtversicherung rd. 9,52 Mio.2

1 (Stand: 01.01.2013) 2 (Stand: 31.12.2011)

Gesamtzahl der Leistungsbeziehersoziale Pflegeversicherung private Pflege-Pflichtversicherung

ambulant 1.667.108 101.237stationär 729.546 43.862insgesamt 2.396.654 145.099gesamt 2.541.753

Zahl der Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung nach Pflegestufenambulant 31.12.2011 31.12.2012

absolut in % absolut in %Pflegestufe I 996.437 62,2 1.043.065 62,6Pflegestufe II 468.798 29,3 483.159 29,0Pflegestufe III 136.835 8,5 140.884 8,5dar. Härtefälle2 2.015 1,5 2.251 1,6insgesamt 1.602.070 100 1.667.108 100

2 Härtefall (Anteil an den Pflegebedürftigen der Pflegestufe III - max. 3 %)

stationär 31.12.2011 31.12.2012absolut in % absolut in %

Pflegestufe I 302.514 42,3 313.280 43,0Pflegestufe II 273.631 38,3 273.733 37,5Pflegestufe III 139.159 19,5 142.533 19,5dar. Härtefälle2 5.662 4,1 6.096 4,3insgesamt 715.304 100 729.546 100

2 Härtefall (Anteil an den Pflegebedürftigen der Pflegestufe III - max. 5 %)

Zahl der Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung am Jahresendeambulant 31.12.2010 31.12.2011

absolut in % absolut in %Pflegestufe I 49.607 49,9 53.872 53,2Pflegestufe II 31.329 31,5 33.433 33,0Pflegestufe III 10.548 10,6 10.795 10,7NN 7.925 8,0 3.137 3,1insgesamt 99.409 100 101.237 100

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Zahlen und Fakten zur Pflegeversicherung

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24Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Statistik

stationär 31.12.2010 31.12.2011absolut in % absolut in %

Pflegestufe I 13.751 31,8 14.707 33,5Pflegestufe II 18.084 41,8 18.662 42,5Pflegestufe III 10.039 23,2 10.317 23,5NN 1.449 3,3 176 0,4insgesamt 43.287 100 43.862 100

Zahl der Leistungsbezieher der sozialen Pflegeversicherung am Jahresende ambulant stationär insgesamt2002 1.289.152 599.817 1.888.9692003 1.281.398 614.019 1.895.4172004 1.296.811 628.892 1.925.7032005 1.309.506 642.447 1.951.9532006 1.310.473 658.919 1.969.3922007 1.358.201 671.084 2.029.2852008 1.432.534 680.951 2.113.4852009 1.537.574 697.647 2.235.2212010 1.577.844 709.955 2.287.7992011 1.600.554 714.882 2.315.4362012 1.667.108 729.546 2.396.654

Jahresergebnis1 der sozialen Pflegeversicherung in Milliarden EuroEinnahmen gesamt Ausgaben gesamt2 Finanzierungssaldo liquide Mittel

am JahresendeBetriebsmittel- und Rücklagesoll

2002 16,98 17,36 -0,38 4,8 2,22003 16,86 17,56 -0,69 4,9 2,22004 16,87 17,70 -0,82 4,2 2,32005 17,49 17,88 -0,36 3,4 2,32006 18,49 18,03 0,45 3,5 2,32007 18,02 18,34 -0,32 3,2 2,32008 19,78 19,14 0,62 3,8 2,52009 21,31 20,33 0,99 4,8 2,62010 21,78 21,45 0,34 5,1 2,72011 22,24 21,93 0,31 5,4 2,82012 23,04 22,94 0,10 5,5 2,9

1 ohne Rechnungsabgrenzung 2 einschließlich Verwaltungskosten

Stand: 13.05.2013 / Quelle www.bmg.bund.de

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Im Gespräch 25Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Vorweg die Frage, die sicher jeden Makler bewegt: Wie kann ich meinen Kunden in Sachen Pflege dem Auf und Ab der Börsen anvertrauen? Ist das nicht unseriös?

Die Gothaer PflegeRent Invest ist als fondsgebundene Risikoversicherung kalkuliert und bietet somit Versiche-rungsschutz zu günstigen Beiträgen. Die Beiträge des Kunden werden in die vom Kunden gewählten Fonds inve-stiert. Aus dem Fondsvermögen wer-den neben den Risikobeiträgen für den Versicherungsschutz die Kostenbeiträ-ge bedarfsgerecht entnommen. Zur Kalkulation des zu zahlenden Bei-trages werden je nach Vertragslaufzeit Annahmen über die Fondsentwicklung getroffen, da die tatsächliche Entwick-lung des Fondsvermögens nicht pro-gnostiziert werden kann.

Weil die tatsächliche Wertentwick-lung des Fondsvermögens und die Höhe der Überschussbeteiligung nicht vorhersehbar sind, bietet die planmäßige Vertragsüberprüfung dem Kunden zusätzlich ein Höchst-maß an Sicherheit. Diese erfolgt nach Ablauf der fünfjährigen Beitragsga-rantie jährlich.

Bei der Vertragsüberprüfung wird kontrolliert, ob das vorhandene Fonds-guthaben und der aktuelle Beitrag bei der gemäß Restlaufzeit unterstellten Wertentwicklung voraussichtlich aus-reichen, um den vereinbarten Versi-

cherungsschutz über die gesamte Laufzeit aufrechtzuerhalten. Im Rah-men der Vertragsüberprüfung infor-mieren wir unseren Kunden über den geänderten Beitrag bzw. bei Verträgen gegen Einmalbeitrag den Zuzahlungs-betrag, der nach unserer Einschät-zung notwendig sein wird, um den vereinbarten Versicherungsschutz bis zum Ablauf der Versicherungsdauer aufrechtzuerhalten. Dabei handelt es sich lediglich um eine Empfehlung un-sererseits. Der Kunde hat dann fol-gende Möglichkeiten den Vertrag fort-zuführen:

· die Beitragshöhe anpassen (bei lau-fender Beitragszahlung)

· den Versicherungsschutz entspre-chend anpassen

· durch eine einmalige Zuzahlung das Fondsvermögen aufzustocken, um den Versicherungsschutz und bei laufender Beitragszahlung die Beiträ-ge unverändert zu lassen.

Der Kunde hat außerdem die Möglich-keit, die Beitragshöhe und den Versi-cherungsschutz unverändert zu belas-sen. Bei einer entsprechend positiven Fondsentwicklung erholt sich das Fondsvermögen auch ohne eine Bei-tragsanpassung. Es besteht aber die Gefahr, dass der Versicherungsschutz vor dem gewünschten Ablauf erlischt, falls sich das Fondsvermögen nicht erholen sollte. Bevor der Vertrag er-

lischt, informieren wir den Versiche-rungsnehmer selbstverständlich noch einmal und senden ihm ein Fortfüh-rungsangebot zu. Diese verschie-denen Möglichkeiten bieten dem Kun-den ein Maximum an Flexibilität und Sicherheit.

Ein Blick auf Ihre Fondspalette zeigt, dass man den Kunden mit der Fonds-auswahl hier auf keinen Fall allein las-sen darf. Wer betreibt hier die Asset Allocation? Werden die Makler hierzu geschult?

Die Fonds wählt der Kunde zusammen mit seinem Makler im Beratungsge-spräch aus. Der Makler wird von der Gothaer selbstverständlich mit Infor-mationsunterlagen unterstützt. Die Fondspalette wird von den Spezia-listen der Gothaer Invest- und Finanz-Service GmbH regelmäßig auf Qualität und Performance hin überprüft und ggf. angepasst. Darüber hinaus bieten wir regelmäßig Informationsveranstal-tungen per Web-Konferenz oder Schu-

Die einzige fondsgebundene Pflegerentenversicherung am Markt

I N T E R V I E W

„Makler & Pflege“ im Gespräch mit Mario Schwabe, Produktmanager der PflegeRent Invest der Gothaer Versicherungen

„ Die Fondspalette wird von den Spezialisten der Gothaer Invest- und Finanz-Service GmbH re-gelmäßig auf Qualität und Per-formance hin überprüft und ggf. angepasst. “

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Im Gespräch 26

lungen auf den Maklerdirektionen an. Die Fondspalette der Gothaer wurde außerdem vor kurzem von der renom-mierten Fachzeitschrift „Risiko und Vorsorge“ ausgezeichnet.

Wie sieht das Ablaufmanagement bei der PflegeRent Invest aus?

Gothaer PflegeRent Invest bietet le-benslangen Versicherungsschutz. Ein Ablaufmanagement ist daher nicht er-forderlich.

Was sagt das Bedingungswerk dieser Police zur Anerkenntnis des Pflege-falls im Rahmen der Pflegepunkte (ADL)?

Die Leser von „Makler & Pflege“ finden das Bedingungswerk (AVB Mai 2013) im Anhang zu diesem Interview.

Wie ist Ihre „Geld-zurück-Garantie bei Tod“ zu verstehen? Sprechen wir hier von den gezahlten Prämien oder vom Fondsvermögen?

Die Gothaer PflegeRent Invest zahlt im Todesfall während der Vertragslaufzeit vor Eintritt der Pflegebedürftigkeit die eingezahlten Beiträge oder, wenn hö-her, das Fondsvermögen aus. Bei Tod während des Pflegerentenbezugs wer-den die eingezahlten Beiträge an die Erben ausgezahlt.

Wie kann sich der Makler generell vor dem Hintergrund einer Fondsanlage der Berechnung der Wahrscheinlich-keiten einer Pflegelücke annähern?

Der finanzielle Bedarf des Kunden bei Eintritt der Pflegebedürftigkeit richtet sich nach dessen individueller Situati-on und wird wie bei allen anderen

Pflegeabsicherungen ermittelt. Diesen Bedarf kann der Kunde über die Go-thaer PflegeRent Invest zu günstigen Beiträgen absichern.

Wie bereits unter Frage 1 beschrie-ben, erhält der Kunde durch die jähr-liche Vertragsüberprüfung die Möglich-keit, rechtzeitig auf die tatsächliche Wertentwicklung des bzw. der von ihm gewählten Fonds zu reagieren, um seinen gewünschten Versicherungs-schutz bis zum Ablauf aufrechtzuerhal-ten. Die Vertragsüberprüfung bietet daher eine größtmögliche Sicherheit für den Kunden.

Welche Alleinstellungsmerkmale hat diese Police unabhängig von der fondsgebundenen Konzeption?

Die Gothaer bietet mit Gothaer Pflege-Rent Invest die einzige fondsgebun-dene Pflegerentenversicherung am Markt. Diese bietet folgende High-lights/Alleinstellungsmerkmale:

• Wahl aus Publikumsfonds• Geld-zurück-Garantie im Todesfall • immer volle Pflegerentenleistung

bei 4 von 6 ADL oder Demenz (keine abgestufte Leistung)

• Verfügbarkeit des Fondsvermögens vor Eintritt des Pflegefalls

• Soforthilfe in Höhe einer Pflege- jahresrente bei Pflegebedürftigkeit

• Lebenslange Pflegerente – ohne Warte- und Karenzzeiten oder spätere Nachprüfungen bzw. Meldepflichten (Ausnahme: ein- malig befristetes Anerkenntnis)

• Diagnose der Pflegebedürftigkeit durch den behandelnden Arzt (Hausarzt)

• sehr gutes Preis-Leistungs- verhältnis durch fondsgebundene Kalkulation

• PflegeRent Invest mit Einmalbeitrag kann zur Pflegeabsicherung aus Ablaufleistungen genutzt werden

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Im Gespräch 27Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

(3) Beaufsichtigung zur Verhütung von Gefährdung im Sinne der Bedingungen bedeutet, dass die versicherte Person beaufsichtigt werden muss, um zu verhin-dern, dass sie sich oder anderen Per-sonen Schaden zufügt, weil die versi-cherte Person- den Wohnbereich unkontrolliert verlässt

oder- gefährdende Situationen verkennt oder

verursacht oder- unsachgemäß mit gefährlichen Gegen-

ständen oder potenziell gefährdenden Substanzen hantiert oder

- sich tätlich oder verbal aggressiv in Ver-kennung der Situation verhält.

(4) Gedeckt sind mittelschwere oder schwere Hirnleistungsstörungen (De-menz, Definition siehe Absatz 5), die durch Unfall oder Erkrankung verursacht wurden, wenn als deren Folge die versi-cherte Person kontinuierliche Beaufsich-tigung benötigt, weil sie sich selbst oder andere sonst erheblich gefährden würde.

(5) Eine mittelschwere oder schwere De-menz ist charakterisiert durch einen Ver-lust geistiger Fähigkeiten, die sich auf das Denk-, Erkennungs-, Erinnerungs- und Orientierungsvermögen auswirken.

(6) Die Diagnose einer mittelschweren oder schweren Demenz ist durch einen Facharzt (Psychiatrie oder Neurologie) auf Basis einer ausführlichen Befunder-hebung mit körperlicher sowie psychopa-thologischer Untersuchung und unter Verwendung psychometrischer Tests zu bestätigen. Es muss mindestens ein Schweregrad 5 „Mittelschwere kognitive Leistungseinbußen“, ermittelt über die Global Deterioration Scale (GDS 5) nach Reisberg vorliegen. Zur Bestätigung der Diagnose können Wiederholungsuntersu-chungen gefordert werden. Leichte oder mäßige Hirnleistungsstö-rungen sind keine mittelschwere oder schwere Demenz im oben genannten Sinn und erfüllen die Leistungsvorausset-zungen nicht.

Pflegebedürftigkeit im Sinne der Bedin-gungen

(1) Pflegebedürftigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person infolge Krankheit, Körperverletzung oder mehr als alter-sentsprechendem Kräfteverfall voraus-sichtlich länger als sechs Monate so hilflos ist, dass sie für mindestens vier der im folgenden genannten sechs Ver-richtungen auch bei Einsatz technischer und medizinischer Hilfsmittel in erheb-lichem Umfang täglich der Hilfe einer anderen Person bedarf. Die Pflegebe-dürftigkeit ist ärztlich nachzuweisen.- Fortbewegen im ZimmerHilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Inanspruchnahme ei-ner Gehhilfe, eines Rollstuhls oder ande-rer technischer Hilfsmittel –die Unterstüt-zung einer anderen Person benötigt, um sich an ihrem gewöhnlichen Aufenthalts-ort auf ebener Oberfläche von Zimmer zu Zimmer fortzubewegen.- Aufstehen und ZubettgehenHilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benutzung eines Pfle-gebettes oder anderer technischer Hilfs-mittel – nur mit Hilfe einer anderen Person das Bett verlassen oder in das Bett gelan-gen kann.- An- und AuskleidenHilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benutzung krankenge-rechter Kleidung oder anderer Hilfsmittel – sich nicht ohne Hilfe einer anderen Person an- oder auskleiden kann.- Einnehmen von Mahlzeiten und Ge-tränkenHilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benutzung krankenge-rechter Essbestecke und Trinkgefäße oder anderer technischer Hilfsmittel – nicht ohne fremde Hilfe bereits vorberei-tete essfertige Nahrung und Getränke aufnehmen kann.- WaschenHilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person – auch bei Benutzung von Wan-nengriffen, einem Wannenlift oder ande-rer technischer Hilfsmittel –sich nicht oh-

ne Hilfe einer anderen Person so waschen kann, dass ein akzeptables Maß an Kör-perhygiene gewahrt bleibt.- Verrichten der NotdurftHilfebedarf liegt vor, wenn die versicherte Person die Unterstützung einer anderen Person benötigt, weil sie- sich nach dem Stuhlgang nicht allein

säubern kann oder weil- ihre Notdurft nur unter Zuhilfenahme ei-

ner Bettschüssel verrichten kann oder weil

- der Darm bzw. die Blase nur mit fremder Hilfe entleert werden kann.

Besteht eine Inkontinenz des Darms bzw. der Blase, die durch die Verwendung von Hilfsmitteln wie Windeln, speziellen Einla-gen, einem Katheder oder einem Kolosto-miebeutel ausgeglichen werden kann, liegt hinsichtlich der Verrichtung der Notdurft keine Pflegebedürftigkeit vor, solange die versicherte Person bei Verwendung dieser Hilfsmittel zur Verrichtung der Notdurft nicht auf die Hilfe einer anderen Person angewiesen ist.

(2) Unabhängig von der Fähigkeit, die oben genannten Verrichtungen ohne Unterstüt-zung durch eine andere Person ausführen zu können, liegt Pflegebedürftigkeit auch vor, wenn die versicherte Person eine schwere Einschränkung der Alltagskompe-tenz aufweist. Eine solche schwere Ein-schränkung der Alltagskompetenz liegt vor, wenn- die mentalen Fähigkeiten der versicher-

ten Person sich infolge einer organischen Krankheit wie der Alzheimer‘schen Krankheit erheblich verschlechtert ha-ben, und

- die versicherte Person aufgrund der schweren Einschränkung der Alltagskom-petenz der Beaufsichtigung bedarf, um Gefährdungen zu verhüten, und

- die schwere Einschränkung der Alltags-kompetenz mit Standardtestverfahren nachgewiesen werden kann, und

- die schwere Einschränkung der Alltags-kompetenz voraussichtlich dauerhaft be-stehen wird.

AVB Mai 2013 zur Gothaer PflegeRent Invest

Version: 08.04.2013 Gothaer Lebensversicherung AG, Allgemeine Versicherungsbedingungen für Gothaer PflegeRent Invest - Fondsgebundene Pflege-rentenversicherung (FC13-4 Deutschland), Seite 14 / 16, 215562 - 10.12

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

28Pflegevorsorge & Marketing

Rund 400 Tageszeitungen bedienen Tag für Tag die deutschen Haushalte. Jede hat eine, wie auch immer benannte Veranstaltungsübersicht. Da findet sich alles, was für den Leser, meist Abonnenten, vor Ort von Interesse sein kann: Volkshochschulangebote, Sportvereine, Modenschauen, Feuerwehrfest, Theater und mehr. In den Copy-Tests der Marketingveranwortlichen dokumen-tiert sich seit Anbeginn: Ja, der Veranstaltungsteil hat stets gute Kontaktzahlen.

Lassen Sie uns einmal einen Monat lang genau den Veranstaltungsteil un-serer Tageszeitungen auswerten. Fin-den wir eine Veranstaltung zum Thema Pflegeabsicherung? Nein! Warum nicht? Ja, dann fragen Sie einmal die Makler vor Ort. Sie finden tausend „aber“. Kurzum: Das Thema wurde in der Bundesrepublik von der Makler-schaft noch nie beherzt und systema-tisch in Angriff genommen. Man ver-lässt sich auf bedrucktes Papier, Inter-net und die Kraft der bösen statisti-schen Daten hinsichtlich des Risikos ein Pflegefall zu werden.

Dabei geht es doch nur um Eines: Kontakt vor Ort. Mit den Menschen reden. Ohne ein Gespräch geht gar nichts. Jeder Makler weiß es, doch kaum keiner baut sich zielstrebig einen Pflegevorsorge-Markt auf. Man zeigt auf die Versicherer. Die sollen mehr tun für das Problembewußtsein in der Bevölkerung. Das ist jedoch vorhan-den. Es mangelt an einer Marketing-strategie des Maklers, um Problembe-wußtsein in Handlung umzusetzen.

Darum finden wir in den Veranstal-tungsteilen unserer Tageszeitungen keine Veranstaltungen zum Thema Pflegevorsorge. Man ist sich zu fein, jede Woche einen Informationsabend oder Frühschoppen anzubieten. Da kommt ja doch keiner, heißt es. Habe ich früher mal versucht…

Vertane Jahre von Marktteilneh-mern, die die leichtesten Chancen nicht genutzt haben. Makler, die nicht wissen wollen, dass nach einem leeren Saal ein leicht gefüllter Saal kommt. Menschen, die das Thema Mund zu Mund Propaganda und Empfehlung immer nur in Motivationsbüchern lesen – aber niemals umsetzen. Getrieben von der Idee des schnellen Erfolgs hat man die Geldscheine auf der Straße übersehen.

RückblickFragen Sie Makler, die seit 30 Jahren im Markt sind, was diese alles nicht (!) getan haben, um sich in der Region zu positionieren. Beispiel: Rechnen Sie 30 x 52 Wochen, in denen man in der Tageszeitung hätte präsent sein kön-nen. Das wären 1560 Einladungen zu Pflegevorsorge-Informationsveranstal-tungen gewesen. Mindestens 10 Pro-zent der angebotenen Veranstaltungen hätten sicher stattgefunden. Sagen wir 3 lohnende Kontakte pro Veranstal-tung; ohne daraus resultierende Emp-fehlungen. Summe: 468 Pflegeversi-cherungs-Kunden.

Das wäre doch was gewesen. Bei nur 10 Prozent Erfolgsquote. Doch was macht der Makler lieber: Er steigt in den Lead-Zirkus ein und bezahlt gutes Geld. Und jammert. Versteh´ einer den Vertrieb.

Ein Blick durch die Gemeinden

Was passiert vor Ort im Pflegeversicherungs-Marketing? Nix!

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Die Anzahl der Personen, die berufsunfähig werden, nimmt weiter zu. Aktuell ist fast jeder vierte Erwerbstätige davon betroffen. Auf der anderen Seite sind nur die wenigsten gegen die finanziellen Risiken für den Fall der Fälle abgesichert. Die Allianz bietet Ihren Kunden vielfältige und leistungsstarke Produktlösungen zu biometrischen Risiken. In unabhängigen Ratings wird uns die Produktqualität unserer Existenzschutzpalette immer wieder bestätigt: Allianz Berufsunfähigkeits-, Risikolebens- sowie Pflegevorsorgeprodukte schneiden regelmäßig hervorragend ab. Und mit der Allianz KörperSchutzPolice haben wir für vor allem körperlich Tätige eine günstige Alternative. Weitere Informationen erhalten Sie von Ihrem Maklerbetreuer oder unter www.makler.allianz.de

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A Qualifikations-update Fachwissen Pflege-Bahr

A Auslandsreise-Krankenversicherung Barmenia zeichnet sich aus

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BU-PolitikTransparente Anträge / Prozessquote /Psychische und psychosomatische Erkrankungen

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Pflege-Bahr aktuell 29Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Gemeinsamkeiten der geförderten Pflegegeldabsicherung (Pflege-Bahr)Alle staatlich geförderten Pflegepro-dukte setzen nach § 127 SGB XI Ab-satz 1 einen monatlichen Mindestbei-trag des Antragstellers selbst von 15

Von Stephan Witte

Im Volksmund wird die aktuelle Ergän-zung zur gesetzlichen Pflichtversiche-rung „Pflege-Bahr“ genannt. Der Na-me beruht auf dem maßgeblichen Er-finder, dem FDP-Politiker Daniel Bahr. Analog zur Riester-Rente sollen Pfle-ge-Bahrtarife nur einen kleinen Teil der bestehenden Versorgungslücke schlie-ßen. Sie stehen dafür jedoch fast je-dem Versicherungswilligen zur Verfü-gung. Aber: Ergänzend hierzu ist in jedem Fall ein ungeförderter Zusatz-schutz anzuraten. In diesem Zusam-menhang haben viele Versicherer spe-ziell abgestimmte Pflege-Bahrzusatz-tarife geschaffen, mit denen eine mehr oder minder umfassende Absicherung realisiert werden kann.

Diese ergänzende, ungeförderte Ab-sicherung kann viele Vorteile für den Versicherungsnehmer haben; so etwa eine Beitragsbefreiung bei Pflegebe-dürftigkeit, Einmalleistungen bei erst-maliger Pflegebedürftigkeit, beitrags-freie Assistance-Leistungen sowie eine bedarfsgerecht hohe Pflegetagegeld- bzw. Pflegemonatsgeldhöhe. Insbeson-dere kann die Kombination aus geför-derten und ungeförderten Pflegetarifen helfen, einen bedarfsgerechten Versi-cherungsschutz zu erlangen. Darüber hinaus profitiert man so auch maximal von der staatlichen Förderung.

In diesem Beitrag finden Sie aus-schließlich eine Bewertung der staat-lich geförderten Tarife. Die Tabellen zeigen Ihnen auf, wie es aktuell mit den gesetzlichen Leistungen und den durchschnittlich aufzubringenden Restkosten im Pflegefall aussieht.

Viele verlassen sich darauf, dass die soziale und private Pflegepflichtversicherung umfassend für alle Pflegekosten im Alter aufkommen wird. Leider ist dies ein Irrglaube. Sehr schnell kann es passieren, dass trotz dieser Absicherung viele hundert oder gar tausend Euro im Monat aus eigenen Mitteln aufzubringen sind. Nicht selten können sich die Kosten für eine professionelle Pflegekraft oder die Unterbringung in einem Pflegeheim im Verlauf nur weniger Jahre auf den Wert eines Einfamilienhaus summieren. Ohne zusätzliche eigene Vorsorge sind solche Kosten für die meisten Menschen nicht finanzierbar. Um eine Motivation dafür zu schaffen, dass sich möglichst viele Personen ergänzend gegen den Pflegefall absichern, hat die Bundesregierung beschlossen eine ergänzende private Pflegemonatsgeld- / Pflegetagegeldversiche-rung ab diesem Jahr mit staatlichen Mitteln zu fördern

Alles über Pflege-Bahr

Gesetzliche Leistungen bei häuslicher Pflege, Stand 01.2012

Pflegestufe I (erhebliche Pflege-bedürftigkeit)

II (Schwerpflege- bedürftigkeit)

III (Schwerstpflege-bedürftigkeit)

Härtefall

Pflegegeld monatlich (§ 37 SGB XI)

235 € 440 € 700 €

Pflegesachleistung maximal monatlich (§ 36 SGB XI)

450 € 1.100 € 1.550 € 1.918 €

Ersatzpflege maximal jährlich (§ 39 SGB XI)

1.550 € 1.550 € 1.550 €

Kurzzeitpflege maximal jährlich (§ 42 SGB XI)

1.550 € 1.550 € 1.550 €

teilstationäre Pflege maximal monatlich (§ 41 SGB XI)

450 € 1.100 € 1.550 €

Gesetzliche Leistungen bei stationärer Pflege

(§ 43 SGB XI) 1.023 € 1.279 € 1550 € 1918 €

Statistische Restkosten im Pflegefall*

professionelle Pflege zu Hause Pflege in einem Pflegeheim

Pflegestufe I ca. 400 Euro monatlich ca. 1.300 Euro monatlich

Pflegestufe II ca. 1.000 Euro monatlich ca. 1.500 Euro monatlich

Pflegestufe III ca. 1.900 Euro monatlich ca. 1.700 Euro monatlich

* berechnet auf Basis des PflegeVorsorgeBeraters (Version 1.7) aus dem Hause Volkswohl Bund in Kombination mit Angaben zu den Restkosten bei ambulanter Pflege durch einen professionellen Pflegedienst auf Basis der Schulungspräsentation „Vermögensabsicherung im Pflegefall“ der Con-tinentale aus dem Jahre 2010. Alle Angaben gerundet auf volle hundert Euro.

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Pflege-Bahr aktuell 30Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Pflege, also sowohl bei Laienpflege als auch bei professioneller Pflege. Der Abschluss muss grundsätzlich uneingeschränkt vom Gesundheits-zustand möglich sein. Risikozuschlä-ge oder -ausschlüsse sind nicht zu-lässig.

• Es darf nach § 127 SGB XI Absatz 6 eine Wartezeit* von bis zu fünf Jah-ren verlangt werden. Die Pflegeein-stufung der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung muss als Leistungsauslöser anerkannt werden.

• Versicherte müssen das Recht ha-ben, den Vertrag bei finanzieller Hilf-ebedürftigkeit bis zu drei Jahre lang ruhen lassen zu dürfen.

• Pflege-Bahr-Tarife dürfen ausschließ-lich von Krankenversicherern ange-boten werden.

• Provisionen für den Vertrieb dieser Tarife sowie die Verwaltungskosten von Pflege-Bahrtarifen sind gesetz-lich streng gedeckelt. Hier hat der Staat aus den Fehlern mit der Rie-ster-Rente gelernt.

Euro voraus. Hierauf kommt pauschal eine staatliche Förderung von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr zum Tragen. Tatsächlich müssen Sie als Versicherter also nur mindestens 10 Euro im Monat aus eigenen Mitteln aufbringen.

Um die volle staatliche Förderung noch für das Jahr 2013 zu erhalten, sollte ein Vertragsabschluss vor dem 01.07.2013 erfolgen. Entscheidend ist in diesem Zusammenhang, dass ent-sprechend auch die Beiträge rückwir-kend entrichtet werden müssen, um den Förderanspruch nicht zu gefähr-den. Hierzu heißt es im Gesetz nach § 127 SGB XI Absatz 3 wie folgt:

„Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Beiträge zu einer privaten Pflege-Zusatzversicherung gemäß § 127 Ab-satz 1 geleistet worden sind (Beitrags-jahr).“

Andernfalls oder bei einem späteren Vertragsabschluss wird die Förderung nur für die Monate gewährt, in denen der Vertrag bereits bestanden hat. In jedem Fall wird der Förderbeitrag des

Staates vom privaten Krankenversi-cherer für den Versicherten bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt.

Die Förderung kann nur für einen Vertrag gewährt werden.

Versicherungsleistungen sind nach § 127 SGB XI Absatz 4 in allen Pfle-gestufen, damit also auch bei einge-schränkter Alltagskompetenz wegen Demenz (Pflegestufe 0), zu erbringen. Das versicherte Pflegegeld in der Pfle-gestufe III muss jedoch mindestens 600 Euro monatlich betragen, in der Pflegestufe II mindestens 30% davon (= 180 Euro), in der Pflegestufe I min-destens 20% davon (= 120 Euro) und in der Pflegestufe 0 mindestens 10% von 600 Euro (= 60 Euro).

• Ein Anspruch auf staatliche Förde-rung (Pflege-Bahr) besteht nach § 126 SGB XI für alle Personen ab 18 Jahren, die Mitglied der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung sind und aus diesen Systemen noch keine Leistung beziehen oder bezo-gen haben.

• Alle Pflege-Bahrtarife leisten grund-sätzlich unabhängig von der Art der

Tarif 1 (HUK-Coburg) Tarif 2 (DFV, Domcura, VPV) Tarif 3 (DKV)(keine Dynamik) (alle 3 Jahre max. 10% Dynamik)* (Bestandskundenbonus nach 15 Jahren)Leistung in Pflegestufe III

Leistung in Pflegestufe II

Leistung in Pflegestufe I

Leistung in Pflegestufe III

Leistung in Pflegestufe II

Leistung in Pflegestufe I

Leistung in Pflegestufe III

Leistung in Pflegestufe II

Leistung in Pflegestufe I

Eintrittsalter 20 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 1.346,00 € 943,00 € 405,00 € 1.515,30 € 454,59 € 303,06 €Eintrittsalter 25 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 1.480,60 € 1.037,30 € 445,50 € 1.515,30 € 454,59 € 303,06 €Eintrittsalter 30 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 1.791,53 € 1.255,13 € 539,06 € 1.515,30 € 454,59 € 303,06 €Eintrittsalter 35 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 2.167,75 € 1.518,71 € 652,26 € 1.666,83 € 1.060,71 € 454,59 €Eintrittsalter 40 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 2.384,52 € 1.670,58 € 717,48 € 1.666,83 € 1.060,71 € 454,59 €Eintrittsalter 45 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 2.885,27 € 2.021,40 € 868,15 € 1.666,83 € 1.060,71 € 454,59 €Eintrittsalter 50 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 3.491,18 € 2.445,90 € 1.050,47 € 1.666,83 € 1.060,71 € 454,59 €Eintrittsalter 55 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 3.840,30 € 2.690,49 € 1.155,51 € 1.666,83 € 1.060,71 € 454,59 €Eintrittsalter 60 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 4.646,76 € 3.255,49 € 1.398,17 € 1.666,83 € 1.060,71 € 454,59 €Eintrittsalter 65 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 5.622,58 € 3.939,15 € 1.691,79 € 1.666,83 € 1.060,71 € 454,59 €Eintrittsalter 70 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 6.184,83 € 4.333,06 € 1.860,96 € 1.666,83 € 1.060,71 € 454,59 €Eintrittsalter 75 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 7.483,65 € 5.243,00 € 2.251,77 € 1.666,83 € 1.060,71 € 454,59 €Eintrittsalter 80 1.200,00 € 720,00 € 360,00 € 9.055,21 € 6.344,03 € 2.724,64 € 1.666,83 € 1.060,71 € 454,59 €

* für die Beispielrechnung wurde angenommen, dass alle 3 Jahre die maximale Dynamik von 10% zum Tragen käme, was wiederum voraussetzt, dass in dieser Zeit auch die allgemeine Inflationsrate in dieser Höhe angefallen wäre. Damit entsprechen die Zahlen bei Tarif 2 zu jeder Zeit nahezu der aktuellen Kaufkraft, während die effektive Kaufkraft bei den anderen Tarifen mit der Zeit an Wert verliert.

Page 31: Makler & Pfl ege - · PDF fileAusgabe 02-2013 · 28.05.2013 Inhalt Editorial Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Negatives Denken! „Mit dem Pflege-Bahr, das ist

Pflege-Bahr aktuell 31Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Förderung an der Gesamtprämienhö-he, noch führt sie automatisch zu stei-genden Beiträgen während der Ver-tragslaufzeit. Ein echter Inflationsaus-gleich wird dafür leider nicht erbracht. Bemerkenswert ist jedoch, dass die maßgebliche Leistungserhöhung die in der Praxis besonders bedeutsamen Pflegestufen 0, I und II betrifft. Beson-ders profitieren vom Pflegebonus jun-ge Menschen, womit die DKV den besonderen Vorsorgecharakter der staatlich geförderten Pflegeabsiche-rung hervorheben möchte.

Dynamikregelung immer gezielt nachfragenAlle üblichen Dynamikregelungen sind damit deutlich wertvoller in Bezug auf den möglichen Inflationsausgleich. Nachteilig ist allerdings, dass diese Regelungen zu einer regelmäßigen Beitragsanpassung führen und das Verhältnis zwischen Gesamtbeitrag und Förderung reduzieren. Viele Dyna-mikmodelle der Versicherer enden zu-dem bereits dann, wenn der Leistungs-fall erstmalig eingetreten ist. Geschieht dies bereits in jungen Jahren, so stel-len sich Kunden der DKV im Zweifel besser. Noch vorteilhafter ist allerdings die Wahl eines Versicherers, bei dem die Dynamisierung auch noch nach Eintritt des Leistungsfalles möglich ist.

Unterschiede der Versicherer• Große Unterschiede bei der Höhe

der Leistungen in den einzelnen Pflegestufen

• Verzicht auf eine Wartezeit bei un-fallbedingter Pflegebedürftigkeit oder als Besonderheit der Hallesche, Verzicht auf eine Wartezeit bei vor-heriger Beantwortung einiger kurzen Gesundheitsfragen.

Keinen Verzicht auf eine Wartezeit bei unfallbedingter Pflegebedürftig-keit bieten Axa, DBV sowie Mün-chener Verein.

• Entweder fixe Leistungen, Leistun-gen mit dynamischer Anpassung ge-gen Mehrbeitrag oder fest einkalku-lierte Leistungserhöhungen nach mindestens 15 Jahren Vertragslauf-zeit (letzteres eine Besonderheit der DKV)

• Sofern eine Dynamisierung vorgese-hen ist, endet diese bei fast allen Versicherern mit Eintritt des Lei-stungsfalles. Positive Ausnahmen sind Allianz, Barmenia, DEVK, Cen-tral und Envivas.

• Geltungsbereich des Versicherungs-schutzes entweder Weltweit oder Europäische Union, Europäischer Wirtschaftsraum und Schweiz oder Europäische Union und Europä-ischer Wirtschaftsraum (also ohne Schweiz). Weltweiten Schutz mit Ein-

schränkungen in der Praxis bieten derzeit Deutsche Familienversiche-rung (DFV), Domcura und VPV.

Das Problem mit der InflationWer vor 20 Jahren einmal Brötchen gekauft hat, wird sich mit Wehmut da-ran erinnern, dass diese mal für gera-de einmal 30 Pf – das sind heute 15 cent – verkauft wurden. Genauso sieht es mit den Preisen für Obst, Gemüse, Tageszeitung und ganz zu schweigen von den Kosten für Benzin und Diesel aus. Diesen Effekt nennt man „Inflati-on“. Folge ist, dass man für das gleiche Geld immer weniger Leistung be-kommt. Genauso sieht es natürlich auch bei der Pflege-Bahrversicherung aus. Wer den Wert seiner Absicherung langfristig erhalten möchte, kommt an Tarifen mit Dynamik oder alternativ wenigstens einem Modell vergleichbar dem der DKV nicht umhin. An einem Beispiel lässt sich dies gut erläutern (Siehe Tabelle unten).

Realistisch erscheint eine jährliche Inflation von 2 bis 3% p.a. In der Ver-gangenheit gab es allerdings auch Jahre mit mehr als 8% und solchen mit einer Inflation knapp über 0%. Für die Regelung der DKV spricht, dass der Bestandkundenbonus bereits einge-preist ist. Die Leistungsverbesserung reduziert damit weder den Anteil der

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Pflege-Bahr aktuell 32Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Versorgungslücke stark unterschätztViele Deutsche verlassen sich darauf, dass die gesetzliche oder private Pfle-gepflichtversicherung umfassend für alle Pflegekosten im Alter aufkommen wird. Leider ist dies ein Irrglaube.

Um eine Motivation zu schaffen, dass sich möglichst viele Personen ergän-zend gegen den Pflegefall absichern, hat die Bundesregierung zu 2013 be-schlossen eine ergänzende private Pflegegeld- / Pflegetagegeldversiche-rung mit staatlichen Mitteln zu fördern. Diese Zusatzabsicherung soll aller-dings nur einen kleinen Teil der beste-henden Versorgungslücke schließen, steht dafür jedoch fast jedem Versiche-rungswilligen zur Verfügung. Ergän-zend ist in jedem Fall ein ungeförderter Zusatzschutz anzuraten. In diesem Zu-sammenhang haben viele Versicherer speziell abgestimmte Pflegebahrzu-satztarife geschaffen, mit denen eine mehr oder minder umfassende Absi-cherung realisiert werden kann.

Eine ergänzende, ungeförderte Ab-sicherung kann viele Vorteile für den Versicherungsnehmer haben, so et-was eine Beitragsbefreiung bei Pflege-bedürftigkeit, Einmalleistungen bei erstmaliger Pflegebedürftigkeit, bei-tragsfreie Assistanceleistungen sowie eine bedarfsgerecht hohe Pflegetage-geld- bzw. Pflegegeldhöhe.

Gemeinsamkeiten der geförderten Pflegegeldabsicherung

Alle staatlich geförderten Pflegepro-dukte setzen nach § 127 SGB XI Ab-satz 1 einen monatlichen Mindestbei-trag von 15 Euro voraus, wobei pau-schal eine staatliche Förderung von 5 Euro im Monat bzw. 60 Euro im Jahr

zum Tragen kommt. Tatsächlich müs-sen Versicherte also nur mindestens 10 Euro im Monat aus eigenen Mitteln aufbringen.

Um die volle staatliche Förderung noch für das Jahr 2013 zu erhalten, sollte ein Vertragsabschluss vor dem 01.07.2013 erfolgen. Entscheidend ist

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Stand: 17.05.2013Anbieter im Test: 28Tarife im Test: 33Kategorien: WFS 1 (Gold), WFS 2 (Silber), WFS 3 (Bronze)

Rating: Geförderte Pflegetagegeld - / Pflegemonatsgeldtarife (Pflege-Bahr)

Gesetzliche Leistungen bei häuslicher Pflege, Stand 01.2012Pflegestufe I

(erhebliche Pflegebe-dürftigkeit)

II (Schwer-pflegebe-dürftigkeit)

III (Schwerst-pflegebe-dürftigkeit)

Härtefall

Pflegegeld monatlich (§ 37 SGB XI)

235 € 440 € 700 €

Pflegesachleistung maximal monatlich (§ 36 SGB XI)

450 € 1.100 € 1.550 € 1.918 €

Ersatzpflege maximal jährlich (§ 39 SGB XI)

1.550 € 1.550 € 1.550 €

Kurzzeitpflege maximal jährlich (§ 42 SGB XI)

1.550 € 1.550 € 1.550 €

teilstationäre Pflege maximal monatlich (§ 41 SGB XI)

450 € 1.100 € 1.550 €

Gesetzliche Leistungen bei stationärer Pflege(§ 43 SGB XI) 1.023 € 1.279 € 1550 € 1918 €

Statistische Restkosten im Pflegefall*

professionelle Pflege zu Hause Pflege in einem Pflegeheim

Pflegestufe I ca. 400 Euro monatlich ca. 1.300 Euro monatlich

Pflegestufe II ca. 1.000 Euro monatlich ca. 1.500 Euro monatlich

Pflegestufe III ca. 1.900 Euro monatlich ca. 1.700 Euro monatlich

* berechnet auf Basis des PflegeVorsorgeBeraters (Version 1.7) aus dem Hause Volkswohl Bund in Kombination mit Angaben zu den Restkosten bei ambulanter Pflege durch einen professionellen Pflegedienst auf Basis der Schulungspräsentation „Vermögensabsicherung im Pflegefall“ der Continentale aus dem Jahre 2010. Alle Angaben gerundet auf volle hundert Euro.

Analysiert wurden staatlich geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldtarife, die ergänzend zu einer gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung abschließbar sind.

gewissenhaft im Detail

transparent unabhängig

Hinweise: Für Mitte 2013 ist ein neuer Pflegebahrtarif aus dem Hause R+V angekündigt. Die erfassten Unterlagen von LVM und Nürnberger wurden von den jeweiligen Versicherern nicht verifiziert.

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33Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

kunden mit den Eintrittsaltern 20, 40 bzw. 60 Jahre (Anteil von 30% an der Gesamtwertung)

• Dynamikregelungen (Anteil von 40% an der Gesamtwertung)

• Sonstige Leistungen (z.B. Warte-zeiten, Unfallbegriff, räumlicher Gel-tungsbereich)

(Anteil von 30% an der Gesamtwer-tung

Preis-Leistungsbewertung:• Beitragsniveau für Personen mit den

Eintrittsaltern 20, 40 bzw. 60 Jahre (jeweils mit einem Anteil von 25% an der Gesamtwertung)

• Oben beschriebenes Leistungsni-veau für Personen mit den Eintritts-altern 20, 40 bzw. 60 Jahre (jeweils mit einem Anteil von 75% an der Gesamtwertung)

Die einzelnen Leistungen wurden mit 0 bis 16 Punkten bewertet. Dabei stellt 16 Punkte die jeweils für den Verbrau-cher vorteilhafteste Regelung dar. 12, 8, 4, 2 bzw. 1 Punkt(e) stehen für den jeweils nächstplatzierten Rang. Fehlt eine Leistung, so wird dies mit 0 Punk-ten bewertet. Jedes Kriterium wurde mit einem Faktor zwischen 1 und 3 gewichtet, der der Bedeutung für die Mehrzahl der Versicherten gerecht werden soll.

Im Sinne des Verbraucherinteresses wurden bestimmte K.O.-Kriterien fest-gelegt, die das Erreichen der drei Ra-ting-Stufen verhindern. Nur Versiche-rer, die ausnahmslos alle dieser Krite-rien erfüllt haben, wurden näher be-trachtet.

Für die Kategorie Pflegebahrversi-cherung wird zwischen zwei Katego-rien unterschieden:

• Leistungund• Preis-Leistung

in diesem Zusammenhang, dass ent-sprechend auch die Beiträge rückwir-kend entrichtet werden müssen, um den Förderanspruch nicht zu gefähr-den. Hierzu heißt es im Gesetz nach § 127 SGB XI Absatz 3 wie folgt:

„Der Anspruch auf die Zulage entsteht mit Ablauf des Kalenderjahres, für das die Beiträge zu einer privaten Pflege-Zusatzversicherung gemäß § 127 Ab-satz 1 geleistet worden sind (Beitrags-jahr).“

Andernfalls oder bei einem späteren Vertragsabschluss wird die Förderung nur für die Monate gewährt, in denen der Vertrag bereits bestanden hat.

In jedem Fall wird die Förderung vom privaten Krankenversicherer für den Versicherten unbürokratisch bis zum 31.03. des Folgejahres beantragt und kann auch nur für insgesamt einen Vertrag gewährt werden.

Versicherungsleistungen sind nach § 127 SGB XI Absatz 4 in allen Pfle-gestufen, so auch bei eingeschränkter Alltagskompetenz wegen Demenz (Pflegestufe 0) zu erbringen, wobei das Pflegegeld in der Pflegestufe III mindestens 600 Euro monatlich betra-gen muss, in der Pflegestufe II minde-stens 30% davon (= 180 Euro), in der Pflegestufe I mindestens 20% davon (= 120 Euro) und in der Pflegestufe 0 mindestens 10% von 600 Euro (= 60 Euro).

Ein Anspruch auf staatliche Förde-rung besteht nach § 126 SGB XI für alle Personen ab 18 Jahren, die Mit-glied der deutschen sozialen oder pri-vaten Pflegepflichtversicherung sind und nicht pflegebedürftig sind oder bereits pflegebedürftig waren.

Alle Pflegebahrtarife leisten grund-sätzlich unabhängig von der Art der Pflege, also sowohl bei Laienpflege als auch bei professioneller Pflege. Eine entsprechende Klarstellung sieht je-doch nur ein Teil der Tarife vor.

Der Abschluss muss grundsätzlich uneingeschränkt vom Gesundheitszu-stand möglich sein (Kontrahierungs-zwang). Einzige Ausnahmen sind Per-sonen, die bei Antragsstellung bereits Pflegeleistungen beziehen oder bezo-gen haben.

Risikozuschläge oder -ausschlüsse sind nicht zulässig.

Dafür darf nach § 127 SGB XI Ab-satz 6 eine Wartezeit von bis zu fünf Jahren verlangt werden. Die Pflege-einstufung der sozialen oder privaten Pflegepflichtversicherung muss als Leistungsauslöser anerkannt werden.

Versicherte müssen das Recht ha-ben, den Vertrag bei finanzieller Hilfe-bedürftigkeit bis zu drei Jahre lang ruhen lassen zu dürfen.

Pflegebahrtarife dürfen ausschließ-lich von Krankenversicherern angebo-ten werden.

Die Courtage für geförderte Pflege-bahrtarife ist auf zwei Monatsbeiträge maximiert. Ebenfalls gedeckelt ist die Höhe der zulässigen Verwaltungsko-sten für geförderte Pflegegeldtarife.

Ratingsystematik

Grundlage für das Leistungsrating wa-ren insgesamt 3 Teilbereiche mit zu-sammen 14 Einzelfragen. Diese um-fassen die besonders praxisrelevanten Punkte, in denen sich die Angebote voneinander unterscheiden.

Für das Preis-Leistungsrating wurde darüber hinaus das Prämienniveau für das Neugeschäft bewertet

Leistungsbewertung:• Höhe der Leistung in den einzelnen

Pflegestufen für Neu- und Bestands-

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Eine ausführliche Darstellung aller Ratingkriterien finden Sie unter www.witte-financial-services.de.

Pflege-Bahr aktuell

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34Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Beide Kategorien werden mit Bronze, Silber und Gold bewertet.

Voraussetzung für das Erreichen ei-ner dieser Kategorien ist, dass die je-weiligen Mindestkriterien in allen Punk-ten erfüllt werden.

Für die Bewertung mit Bronze gel-ten über die gesetzlichen Mindest-leistungen hinaus folgende Vorga-ben:• Versicherungsschutz bei unfallbe-

dingter Pflegebedürftigkeit ohne Wartezeit

• Mindestens 60% der Höchstpunkt-zahl in der bewerteten Kategorie

Für die Bewertung mit Silber gilt zusätzlich folgende Mindestanfor-derung:• Dynamisierung des Pflegetage-

geldes bzw. des Pflegegeldes in Hö-he der allgemeinen Inflationsrate (maximiert auf minimal 5%)

• Mindestens 70% der Höchstpunkt-zahl in der bewerteten Kategorie

Um eine Bewertung mit Gold zu er-zielen, muss ergänzend folgendes Leistungsmerkmal erfüllt sein:• Dynamisierung des Pflegetage-

geldes bzw. des Pflegegeldes min-destens vor Eintritt des Leistungs-falles in Höhe der allgemeinen Infla-tionsrate

• Mindestens 80% der Höchstpunkt-zahl in der bewerteten Kategorie

Jeder Tarif, der nach diesen Kriterien mit Bronze, Silber oder Gold bewertet werden kann, kann als „empfehlens-wert“ angesehen werden, wobei den-noch stets der individuelle Kundenbe-darf zu prüfen ist.

Im Zweifel sind umfassende Leistun-gen wichtiger als ein günstiges Prämi-enniveau. Dies gilt insbesondere für Personen, denen aus gesundheitlichen Gründen kein ungeförderter Tarif zur Verfügung steht.

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

„Makler & Pflege“Nächste Ausgabe: September 2013

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Pflege-Bahr

Ausgabe 1 / 2013

PFLEGEPositionieren Sie sich!

Pflege-Bahr aktuell

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35Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

WFS 1 (Gold) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr)

• Central (Allgemeine Versicherungsbedingungen (MB/GEPV 2013, TB/GEPV 2013); Tarif central.pflege) Leistung in Pflegestufe 0 Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II Leistung in Pflegestufe III BeitragshöheEintrittsalter 20 Jahre 189,00 € 378,00 € 567,00 € 1.890,00 € 15,03 €Eintrittsalter 40 Jahre 189,00 € 378,00 € 567,00 € 1.890,00 € 29,67 €Eintrittsalter 60 Jahre 189,00 € 378,00 € 567,00 € 1.890,00 € 75,79 €

• Deutsche Familienversicherung (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung VB/GEPV DFV 01-13, Stand Januar 2013) Leistung in Pflegestufe 0 Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II Leistung in Pflegestufe III* BeitragshöheEintrittsalter 20 Jahre 135,00 € 405,00 € 943,00 € 1.346,00 € 15,00 €

• DEVK (Kundeninformation zur DEVK-Förderpflege (Stand 01.04.2013). Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzen-de Pflegeversicherung (AVB/GEPV), Teil I, II und III) Leistung in Pflegestufe 0 Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II Leistung in Pflegestufe III* BeitragshöheEintrittsalter 20 Jahre 135,00 € 338,00 € 878,00 € 1.350,00 € 15,30 €Eintrittsalter 40 Jahre 60,00 € 150,00 € 390,00 € 600,00 € 15,00 €Eintrittsalter 60 Jahre 60,00 € 150,00 € 390,00 € 600,00 € 36,20 €

• Domcura (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung der DFV Deutsche Familienversiche-rung AG in der Fassung VB/GEPV DFV 01-13, Stand Januar 2013: DOMCURA Förder-Pflege) Leistung in Pflegestufe 0 Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II Leistung in Pflegestufe III* BeitragshöheEintrittsalter 20 Jahre 135,00 € 405,00 € 943,00 € 1.346,00 € 15,00 €

• Envivas (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung, Teil I Musterbedingungen (MB/GEPV 2013), Teil II Tarifbedingungen (TB/GEPV 2013): Tarif PflegeAktiv) Leistung in Pflegestufe 0 Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II Leistung in Pflegestufe III BeitragshöheEintrittsalter 20 Jahre 189,00 € 378,00 € 567,00 € 1.890,00 € 15,03 €Eintrittsalter 40 Jahre 189,00 € 378,00 € 567,00 € 1.890,00 € 29,67 €Eintrittsalter 60 Jahre 189,00 € 378,00 € 567,00 € 1.890,00 € 75,79 €

• VPV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG In der Fassung VB/GEPV DFV 01-13, Stand Januar 2013: VPV FörderPflege ) Leistung in Pflegestufe 0 Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II Leistung in Pflegestufe III* BeitragshöheEintrittsalter 20 Jahre 135,00 € 405,00 € 943,00 € 1.346,00 € 15,00 €

I. Leistungsrating

Bewertung für das Eintrittsalter 20 Jahre bzw. 20, 40 und 60 Jahre.Dynamik: Alle 3 Jahre Dynamisierung entsprechend der allgemeinen Inflationsrate (max. um 10%).

* Wurde bei der versicherten Person eine Pflegebedürftigkeit gemäß der Pflegestufe III festgestellt und erhält die versicherte Person von der Pflege-kasse zusätzliche Härtefallleistungen gemäß § 36 Abs. 4 oder § 43 Abs. 3 des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (SGB XI), leistet auch der Versicherer als gesonderten Leistungszuschlag zu dem vertraglich vereinbarten Pflegemonatsgeldes in der Pflegestufe III eine erhöhte Leistung (127% der Leistung in Pflegestufe III)

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Pflege-Bahr aktuell

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36Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

WFS 3 (Bronze) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr)

• Barmenia (Pflegemonatsgeldversicherung (DFPV): „Deutsche-Förder-Pflege“, Stand 01.2013) Leistung in Pflegestufe 0 Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II Leistung in Pflegestufe III BeitragshöheEintrittsalter 20 Jahre 130,43 € 391,30 € 782,60 € 1.304,34 € 15,00 €

Dynamik: Gelegentliche Anpassung ohne nähere Konkretisierung auf Initiative des Versicherers möglich, höchstens jedoch in Höhe der allgemeinen InflationsrateBewertung für die Eintrittsalter 20, 40 und 60 Jahre

• Debeka (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung Teil II Tarif EPG mit Tarifbedingungen - Stand: 1. Januar 2013 - Pflegemonatsgeldversicherung) Leistung in Pflegestufe 0 Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II Leistung in Pflegestufe III BeitragshöheEintrittsalter 20 Jahre 181,82 € 318,19 € 636,37 € 909,10 € 15,00 €Eintrittsalter 40 Jahre 120,00 € 210,00 € 420,00 € 600,00 € 17,52 €Eintrittsalter 60 Jahre 120,00 € 210,00 € 420,00 € 600,00 € 36,60 €

Dynamik: alle drei Jahre in Höhe der allgemeinen InflationsrateBewertung für die Eintrittsalter 20, 40 und 60 Jahre

• Deutsche Familienversicherung (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung VB/GEPV DFV 01-13, Stand Januar 2013)) Leistung in Pflegestufe 0 Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II Leistung in Pflegestufe III BeitragshöheEintrittsalter 40 Jahre 60,00 € 180,00 € 360,00 € 600,00 € 15,32 €Eintrittsalter 60 Jahre 60,00 € 180,00 € 360,00 € 600,00 € 37,82 €

• Domcura (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG in der Fassung VB/GEPV DFV 01-13, Stand Januar 2013: DOMCURA Förder-Pflege) Leistung in Pflegestufe 0 Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II Leistung in Pflegestufe III BeitragshöheEintrittsalter 40 Jahre 60,00 € 180,00 € 360,00 € 600,00 € 15,32 €Eintrittsalter 60 Jahre 60,00 € 180,00 € 360,00 € 600,00 € 37,82 €

• VPV (Allgemeine Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung der DFV Deutsche Familienversicherung AG In der Fassung VB/GEPV DFV 01-13, Stand Januar 2013: VPV FörderPflege) Leistung in Pflegestufe 0 Leistung in Pflegestufe I Leistung in Pflegestufe II Leistung in Pflegestufe III BeitragshöheEintrittsalter 40 Jahre 60,00 € 180,00 € 360,00 € 600,00 € 15,32 €Eintrittsalter 60 Jahre 60,00 € 180,00 € 360,00 € 600,00 € 37,82 €

Bewertung für die Eintrittsalter 40 und 60 Jahre.Dynamik: Alle 3 Jahre Dynamisierung entsprechend der allgemeinen Inflationsrate (max. um 10%).

WFS 2 (Silber) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr)

Pflege-Bahr aktuell

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37Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

WFS 1 (Gold) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr)

• Central (Allgemeine Versicherungsbedingungen (MB/GEPV 2013, TB/GEPV 2013); Tarif central.pflege • Envivas (Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die staatlich geförderte ergänzende Pflegeversicherung, Teil I Musterbedingungen

(MB/GEPV 2013), Teil II Tarifbedingungen (TB/GEPV 2013): Tarif PflegeAktiv

WFS 2 (Silber) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr)• nicht vergeben

WFS 3 (Bronze) für die geförderte Pflegetagegeld- und Pflegemonatsgeldversicherung (Pflege-Bahr)• nicht vergeben

II. Preis-Leistungsrating

Bewertung für die Eintrittsalter 20, 40 und 60 Jahre

Pflege-Bahr aktuell

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Pflege-Bahr aktuell 38Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Allianz Alte Oldenbur-ger

Axa Barmenia Bayerische Be-amtenkranken-kasse

Central DBV Debeka

Tarif: PflegeBahr (PZT G02)

Tarif: Pflege Bahr

Tarif: GEPV

Tarif: Deutsche- Förder-Pflege (DFPV)

Tarif: FörderPflege

Tarif: central.pflege

Tarif: GEPV

Tarif: Pflegemonats-geldversiche-rung (EPG)

Wartezeit

Wartezeitverzicht nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre)

abweichend Wartezeit-verzicht bei unfallbe-dingter Pflegebedürftig-keit

ja ja nein ja ja ja nein ja

bedingungsseitige Defi-nition des Unfallbegriffs nein nein nicht

zutreffend nein nein nein nicht zutreffend nein

Dynamikbestimmungen

Dynamikoption(falls ja: alle 3 Jahre)

ja (max. 5%) nein nein ja

(gelegentlich) nein ja (max. 10%) nein ja

Dynamikoption ohne Höchstalter

nein (bis max. EA 68)

nicht zutreffend

nicht zutreffend ja nicht

zutreffend ja nicht zutreffend ja

Dynamik auch nach Ein-tritt des Leistungsfalls ja nicht

zutreffendnicht zutreffend ja nicht

zutreffend ja nicht zutreffend nein

monatliches Höchstpflegegeld / Höchstpflegetagegeld in der Pflegestufe III

Eintrittsalter: 20 Jahre 1.440,00 € 1.704,00 € 840,00 € 1.304,34 € 1.680,00 € 1.890,00 € 840,00 € 909,10 €

Eintrittsalter: 30 Jahre 960,00 € 1.183,50 € 670,00 € 862,06 € 1.200,00 € 1.890,00 € 670,00 € 691,25 €

Eintrittsalter: 40 Jahre 660,00 € 798,00 € 600,00 € 600,00 € 810,00 € 1.890,00 € 600,00 € 600,00 €

Eintrittsalter: 50 Jahre 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 1.890,00 € 600,00 € 600,00 €

Eintrittsalter: 60 Jahre 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 1.890,00 € 600,00 € 600,00 €

Eintrittsalter: 70 Jahre 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 1.890,00 € 600,00 € 600,00 €

Leistungen in den anderen Pflegestufen

Pflegestufe II 60% 30% 70% 60% 40% 30% 70% 70%

Pflegestufe I 30% 20% 30% 30% 20% 20% 30% 35%

Pflegestufe 0 10% 10% 10% 10% 20% 10% 10% 20%

Monatsbeitrag

Eintrittsalter: 20 Jahre 15,94 € 15,00 € 15,12 € 15,00 € 15,12 € 15,03 € 15,12 € 15,00 €

Eintrittsalter: 30 Jahre 15,84 € 15,00 € 15,14 € 15,00 € 15,20 € 19,43 € 15,14 € 15,00 €

Eintrittsalter: 40 Jahre 16,19 € 15,00 € 18,00 € 15,54 € 15,39 € 29,67 € 18,00 € 17,52 €

Eintrittsalter: 50 Jahre 22,16 € 17,08 € 25,44 € 23,70 € 17,20 € 46,71 € 25,44 € 24,60 €

Eintrittsalter: 60 Jahre 35,14 € 27,08 € 38,64 € 37,56 € 27,40 € 75,79 € 38,64 € 36,60 €

Eintrittsalter: 70 Jahre 60,46 € 46,92 € 64,62 € 64,08 € 47,40 € 128,55 € 64,62 € 59,04 €

Die große Vergleichsübersicht aller Pflege-Bahrtarife

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Pflege-Bahr aktuell 39Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Deutscher Ring Kranken

Deutsche Fami-lienversiche-rung (DFV) *

DEVK DKV ** Domcura * ERGO Direkt Envivas Hallesche

Tarif: PflegeBAHR

Tarif: DFV-Förder-Pflege

Tarif: DEVK-Förder-pflege

Tarif: KombiMed Förder-Pflege Tarif KFP

Tarif: Domcura Förder-Pflege

Tarif: Förder-Pflege-Schutz (Tarif: GEPV)

Tarif: PflegeAktiv

Tarif: FÖRDERbar

Wartezeit

Wartezeitverzicht nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre)generell nein (5 Jahre), mit Gesundheits-prüfung ja

abweichend Wartezeit-verzicht bei unfallbe-dingter Pflegebedürftig-keit

ja ja ja ja ja ja ja ja

bedingungsseitige Defi-nition des Unfallbegriffs ja ja nein nein ja ja nein nein

Dynamikbestimmungen

Dynamikoption(falls ja: alle 3 Jahre)

ja (max. 5%)

ja (max. 10%) ja nein** ja

(max. 10%) nein ja (max. 10%) nein

Dynamikoption ohne Höchstalter

nein (bis max. EA 69) ja ja nicht

zutreffend** ja nicht zutreffend** ja nicht

zutreffend**Dynamik auch nach Ein-tritt des Leistungsfalls nein nein ja nicht

zutreffend** nein nicht zutreffend ja nicht

zutreffend

monatliches Höchstpflegegeld / Höchstpflegetagegeld in der Pflegestufe III

Eintrittsalter: 20 Jahre 1.383,00 € 1.346,00 € 1.350,00 € 1.515,30 € 1.346,00 € 1.219,51 € 1.890,00 € 1.980,00 €

Eintrittsalter: 30 Jahre 932,00 € 890,00 € 900,00 € 905,40 € 890,00 € 1.034,48 € 1.890,00 € 1.260,00 €

Eintrittsalter: 40 Jahre 612,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 781,25 € 1.890,00 € 810,00 €

Eintrittsalter: 50 Jahre 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 1.890,00 € 600,00 €

Eintrittsalter: 60 Jahre 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 1.890,00 € 600,00 €

Eintrittsalter: 70 Jahre 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 1.890,00 € 600,00 €

Leistungen in den anderen Pflegestufen

Pflegestufe II 70% 70% 65% 30% 70% 30% 30% 30%

Pflegestufe I 30% 30% 25% 20% 30% 20% 20% 20%

Pflegestufe 0 10% 10% 10% 10% 10% 10% 10% 10%

Monatsbeitrag

Eintrittsalter: 20 Jahre 15,01 € 15,00 € 15,30 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,03 € 15,18 €

Eintrittsalter: 30 Jahre 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 15,00 € 19,43 € 15,12 €

Eintrittsalter: 40 Jahre 15,01 € 15,32 € 15,00 € 15,42 € 15,32 € 15,00 € 29,67 € 15,12 €

Eintrittsalter: 50 Jahre 22,91 € 23,62 € 22,80 € 23,44 € 23,62 € 16,50 € 46,71 € 17,20 €

Eintrittsalter: 60 Jahre 37,26 € 37,82 € 36,20 € 35,98 € 37,82 € 26,22 € 75,79 € 27,80 €

Eintrittsalter: 70 Jahre 65,56 € 64,79 € 60,80 € 65,88 € 64,79 € 45,18 € 128,55 € 48,60 €

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Pflege-Bahr aktuell 40Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

HanseMerkur HUK-Coburg HUK-Coburg ***

LVM**** Münchener Verein

Nürnberger PAX-Familien-fürsorge Kran-kenversiche-rung AG im Raum der Kir-chen

Provinzial Kranken- versicherung Hannover

Tarif: PB

Tarif: PTS

Tarif: GPTS

Tarif: PTG

Tarif: FÖRDER PFLEGE (490)

Tarif: NPV

Tarif: PTS

Tarif: VGH Pflege-Bahr

Wartezeit

Wartezeitverzicht nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre)

abweichend Wartezeit-verzicht bei unfallbe-dingter Pflegebedürftig-keit

nein ja ja ja ja ja nein nein

bedingungsseitige Defi-nition des Unfallbegriffs

nicht zutreffend nein nein nein nein nein nicht

zutreffendnicht zutreffend

Dynamikbestimmungen

Dynamikoption(falls ja: alle 3 Jahre) nein nein nein ja nein nein nein nein

Dynamikoption ohne Höchstalter

nicht zutreffend**

nicht zutreffend**

nicht zutreffend**

nein (bis max. EA 64)

nicht zutreffend

nicht zutreffend

nicht zutreffend

nicht zutreffend

Dynamik auch nach Ein-tritt des Leistungsfalls

nicht zutreffend

nicht zutreffend

nicht zutreffend nein nicht

zutreffendnicht zutreffend

nicht zutreffend

nicht zutreffend

monatliches Höchstpflegegeld / Höchstpflegetagegeld in der Pflegestufe III

Eintrittsalter: 20 Jahre 1.551,72 € 1.200,00 € 1.200,00 € 1.050,00 € 1.800,00 € 1.890,00 € 1.200,00 € 1.704,00 €

Eintrittsalter: 30 Jahre 1.097,56 € 1.200,00 € 1.200,00 € 780,00 € 1.260,00 € 1.260,00 € 1.200,00 € 1.183,50 €

Eintrittsalter: 40 Jahre 725,81 € 1.200,00 € 1.200,00 € 600,00 € 840,00 € 840,00 € 1.200,00 € 798,00 €

Eintrittsalter: 50 Jahre 600,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 600,00 € 660,00 € 600,00 € 1.200,00 € 600,00 €

Eintrittsalter: 60 Jahre 600,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 600,00 € 660,00 € 600,00 € 1.200,00 € 600,00 €

Eintrittsalter: 70 Jahre 600,00 € 1.200,00 € 1.200,00 € 600,00 € 660,00 € 600,00 € 1.200,00 € 600,00 €

Leistungen in den anderen Pflegestufen

Pflegestufe II 50% 60% 60% 60% 30% 30% 60% 30%

Pflegestufe I 25% 30% 30% 30% 20% 20% 30% 20%

Pflegestufe 0 25% 10% 10% 20% 10% 10% 10% 10%

Monatsbeitrag

Eintrittsalter: 20 Jahre 15,00 € 16,26 € 15,36 € 15,40 € 15,06 € 15,06 € 16,74 € 15,00 €

Eintrittsalter: 30 Jahre 15,00 € 22,08 € 21,18 € 15,52 € 15,33 € 15,12 € 22,56 € 15,00 €

Eintrittsalter: 40 Jahre 15,00 € 30,66 € 29,74 € 16,54 € 15,06 € 15,01 € 31,12 € 15,00 €

Eintrittsalter: 50 Jahre 19,40 € 44,44 € 43,52 € 23,98 € 17,95 € 16,32 € 44,90 € 17,08 €

Eintrittsalter: 60 Jahre 32,80 € 68,08 € 67,18 € 36,98 € 28,71 € 26,20 € 68,56 € 27,08 €

Eintrittsalter: 70 Jahre 61,60 € 113,62 € 112,72 € 58,44 € 50,23 € 45,16 € 113,66 € 46,92 €

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Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft

Pflege-Bahr aktuell 41Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Provinzial Rheinland Versicherung

Signal Iduna SDK SDK Union Kranken-versicherung

VPV

Tarif: FörderPflege

Tarif: PflegeBAHR

Tarif: PZ

Tarif: PZM

Tarif: FörderPflege

Tarif: VPV Förder-Pflege

Wartezeit

Wartezeitverzicht nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre) nein (5 Jahre)

abweichend Wartezeit-verzicht bei unfallbe-dingter Pflegebedürftig-keit

nein ja ja ja ja ja

bedingungsseitige Defi-nition des Unfallbegriffs

nicht zutreffend ja nein nein nein ja

Dynamikbestimmungen

Dynamikoption(falls ja: alle 3 Jahre) nein ja

(max. 5%) nein nein nein ja (max. 10%)

Dynamikoption ohne Höchstalter

nicht zutreffend

nein (bis max. EA 69)

nicht zutreffend

nicht zutreffend

nicht zutreffend ja

Dynamik auch nach Ein-tritt des Leistungsfalls

nicht zutreffend nein nicht

zutreffendnicht zutreffend

nicht zutreffend nein

monatliches Höchstpflegegeld / Höchstpflegetagegeld in der Pflegestufe III

Eintrittsalter: 20 Jahre 1.680,00 € 1.383,00 € 1.280,00 € 1.480,00 € 1.680,00 € 1.346,00 €

Eintrittsalter: 30 Jahre 1.200,00 € 933,00 € 1.000,00 € 1.120,00 € 1.200,00 € 890,00 €

Eintrittsalter: 40 Jahre 810,00 € 612,00 € 740,00 € 800,00 € 810,00 € 600,00 €

Eintrittsalter: 50 Jahre 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 €

Eintrittsalter: 60 Jahre 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 €

Eintrittsalter: 70 Jahre 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 € 600,00 €

Leistungen in den anderen Pflegestufen

Pflegestufe II 40% 70% 30% 30% 40% 30%

Pflegestufe I 20% 30% 20% 20% 20% 20%

Pflegestufe 0 20% 10% 10% 10% 20% 10%

Monatsbeitrag

Eintrittsalter: 20 Jahre 15,12 € 15,01 € 15,10 € 15,10 € 15,12 € 15,00 €

Eintrittsalter: 30 Jahre 15,20 € 15,00 € 15,00 € 15,12 € 15,20 € 15,00 €

Eintrittsalter: 40 Jahre 15,39 € 15,01 € 15,10 € 15,04 € 15,39 € 15,32 €

Eintrittsalter: 50 Jahre 17,20 € 22,91 € 17,52 € 16,56 € 17,20 € 23,62 €

Eintrittsalter: 60 Jahre 27,40 € 37,26 € 26,70 € 25,74 € 27,40 € 37,82 €

Eintrittsalter: 70 Jahre 47,40 € 65,56 € 44,52 € 43,56 € 47,40 € 64,79 €

* für besondere Härtefälle in der Pflegestufe III gilt bei der Deutschen Familienversicherung, der Domcura und der VPV abweichend eine erhöhte Leistung von 127% der Leistung aus Pflegestufe III. Desweiteren gilt: „Haben Sie neben der PZV zusätzlich eine staatlich geförderte, ergänzende Pflegeversicherung bei uns abgeschlossen, er-höhen wir bei einer unfallbedingten Pflegebedürftigkeit das im Rahmen der staatlich geförderten, ergänzenden Pflegeversicherung vereinbarte Pflegegeld um 15 %, vo-rausgesetzt, Sie haben das 65.Lebensjahr noch nicht vollendet .“** nach Ablauf von 15 Versicherungsjahren besteht Anspruch auf ein erhöhtes Pflegemonatsgeld, wobei diese Frist frühestens mit Ablauf des Jahres beginnt, in dem der Versicherungsnehmer sein 18. Lebensjahr vollendet hat.*** Tarif nur für Mitglieder der Barmer GEK**** alle Angaben zur möglichen Absicherung und den Prämien der LVM beruhen auf Auskünften verschiedener LVM-Agenturen. Schriftliche Unterlagen wurden auch auf ausdrückliche Anforderung bei der Pressestelle nicht zur Verfügung gestellt

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42Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

„Sprich Du doch einfach mal mit ihr,“ mit diesem Satz wird in vielen Fami-lien der Anfang zum Thema Pflege im Alter gemacht. Oder auch verdrängt. Denn wenn „Du“ sich nicht traut, dann kann es wieder Monate dauern, bis ein neuer Anlauf gemacht wird. Wer hört es schon gerne, dass er als langsamer als früher, als vergesslich oder gar tüdelig wahrgenommen wird? Es geht nicht immer ohne die „beleidigte Le-berwurst“ oder Lautstärke über die Bühne – das erste Familiengespräch in Sachen Pflege.

Der richtige ZeitpunktUnd wann ist der richtige Zeitpunkt dafür gekommen? Wenn Opa mit dem Wagen kaum noch aus der Garage kommt und regelmäßig an den Bord-stein schrammt? Wenn Mutter mehr-fach beim Bügeln das heiße Eisen liegen lässt oder sich selbst aus der Wohnung ausschließt?

Nicht zu vergessen: Wer das Ge-spräch in Gang setzt, muss es irgen-wann auch zu Ende führen. Und damit übernimmt man Verantwortung und Arbeit. Ja, und jetzt, fragen dann so manche Eltern? Hast Du Dich geküm-mert, warum hören wir nichts vom Heim, Du hast den Antrag bestimmt falsch ausgefüllt, wolltest Du nicht die Treppenstufen kleiner machen?

Kurzum: Vorsorge macht Arbeit. Gar keine Vorsorge sorgt für mensch-

liche und finanzielle Probleme sowie für ein schlechtes Gewissen den Eltern gegenüber.

Also sollte man sich an ein bis zwei Wochenenden treffen und das ganze Thema in allen Punkten besprechen. Nichts erzwingen, sondern Stück für Stück die Punkte abarbeiten.

In Gelddingen offen reden Alles sollte finanziell geordnet sein, wenn Schlaganfall, Unfall, Herzinfarkt oder Demenz tatsächlich eintreten.

Unabhängig davon muss das Woh-nen im Alter einfach abgeklärt werden. Die Wartezeiten für gute Altenwohn-heime sind sehr lang. Wer seinen El-tern beim altersgerechten Ausbau von Wohnung oder Haus zur Hand gehen will, kann das ebenfalls nicht an einem Sonntag erledigen.

Auch wenn kein Elternteil jemals zum Pflegefall im Rahmen einer gesetz-lichen Pflegestufe wird, es gibt genug Einschränkungen im Alter, für die man vorsorgen kann.

Mut gehört auch dazu, über Betreu-ungsverfügungen, Vorsorgevoll-machten und Patientenverfügungen zu sprechen. Nicht zu vergessen das Thema Testament.

Da kommt schon Vieles zusammen. Einschließlich Streitgespräche über sensible Themen, die man Jahrzehnte in die Ecke gekehrt hat. Die jüngere Familie hat zudem einen mehr oder

weniger konkreten eigenen Lebensent-wurf. Die eventuelle Pflege der Eltern steht hierzu durchaus in Konkurrenz.

Man darf nicht vergessen: Jedes Ehepaar bringt zwei Elternteile mit. Allein vor diesem Hintergrund ist ein gut überlegtes, frühzeitig angespro-chenes und wirtschaftlich abgesicher-tes „Eltern-Management“ für alle Be-teiligten von großem Nutzen!

Der Versicherungsmakler: Partner Ihres Vertrauens

Viele schieben den Zeitpunkt immer weiter hinaus. Dabei ist es so wichtig, frühzeitig alle Fragen des Alters rechtzeitig mit den Eltern zu klären.

Kunden-Service

Das Familiengespräch

Wem vertraue ich mich an?

Kinderlose Paare und Singles ha-ben selten jemanden, dem sie sich im Alter anvertrauen können. Und die Hoffnung auf den Partner, der einen einmal pflegen könnte, ist na-iv. Dafür sind die Scheidungsraten und die Wahrscheinlichkeit, dass beide Partner im Alter an Gebrechen leiden könnten, einfach zu hoch. Der Personalmangel in der professio-nellen Pflege, nicht umsonst gibt es den Begriff vom Pflege-Notstand, macht zudem heute und vor allem zukünftig eine qualitativ hochwertige Pflege für alle generell unmöglich. Es kann daher nicht nur heißen: „Sprich Du mit ihr“. Jeder, der seine zwanzig bis dreißig Jahre im Ruhe-stand mit Lebensqualität füllen will, muss auch mit sich selbst einmal „ein ernstes Gespräch führen“.

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Kunden-Service 43Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Welche Angehörigen sind zur Unterstützung verpflichtet?

Im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) finden Sie in den Paragraphen §§ 1601 ff. die Bedingungen, unter denen An-gehörige zu Unterhaltszahlungen ver-pflichtet werden können.

Wir zitieren: „Verwandte in gerader Linie sind verpflichtet, einander Unter-halt zu gewähren.“ Kinder sind mit ih-ren Eltern und Großeltern direkt ver-wandt. Die Unterhalts-Verpflichtung gilt auf dieser Ebene in beide Rich-tungen. Die Seitenlinie Geschwister, Verschwägerte und noch weiter ent-fernte Verwandte müssen nicht für einander aufkommen. Wenn mehrere Kinder vorhanden sind, richtet sich deren Anteil an den Unterhaltszah-lungen nach deren individueller Leis-tungsfähigkeit.

Sich zu drücken, hat kaum Erfolg. Der Pflegebedürftige muss nämlich seine unterhaltspflichtigen Angehöri-gen bekannt geben. Wird eine Beteili-gung z.B. an den Heimkosten notwen-dig, dann informiert das Sozialamt die Angehörigen mittels der „Rechtswah-rungsanzeige“, dass sie nun prinzipiell zur Beteiligung am Unterhalt verpflich-tet sind. Jetzt müssen Sie Ihre Lei-stungsfähigkeit/Nicht-Leistungsfähig-keit durch Offenlegung Ihrer finanzi-ellen Verhältnisse gegenüber dem Sozialamt nachweisen.

Das Sozialamt ermittelt danach auf der Basis Ihrer Angaben und unter Berücksichtigung Ihrer sonstiger Bela-stungen (Selbstbehalt) den zu zah-lenden Betrag. Sollte sich eine Zah-lungspflicht für Sie ergeben, dann setzt diese rückwirkend mit dem Datum der Zustellung der Rechtswahrungsanzei-ge ein.

Die Vermögenswerte des Pflegebedürftigen

Eine Alten- und Pflegeheimunterbrin-gung kostet heute im Durchschnitt zu-mindest 3000 Euro monatlich. Darüber hinaus sind keine Grenzen gesetzt. Darum ist es so wertvoll, sich bereits schon lange vor dem möglichen Pfle-gefall ein Bild von den Heimen in der eigenen Region zu machen! Die ge-setzliche Pflegeversicherung deckt beim Heimaufenthalt nur die reine Pflege ab. Unterkunft und Verpflegung müssen anderweitig finanziert werden. Reichen die finanziell verfügbaren Mit-tel des Pflegebedürftigen nicht aus, so informiert das Heim das Sozialamt. Dieses zahlt den Restbetrag als Hilfe zur Pflege. Vorher wird geprüft, ob der Pflegebedürftige größere Vermögens-werte innerhalb der letzten 10 Jahre verschenkt hat. Nun treten die Erben in gerader Linie ins Bild. Schenkungen an diese müssen an den Pflegebedürf-

Der Versicherungsmakler: Partner Ihres Vertrauens

tigen zurückerstattet und zunächst ver-braucht werden, bevor das Sozialamt eintritt.

So genannte Pflicht- und Anstands-schenkungen können im Einzelfall von diesem Procedere ausgenommen wer-den. Schwierig gestalten sich Vermö-gensnachweise im Rahmen von Erb-schaft und Schenkung bei Immobilien. In diesem Fall sollte man anwaltlichen Beistand suchen.

Ab welcher Einkommens höhe können Sie zu Unterhaltszah-lungen verpflichtet werden?

Nicht ganz leicht zu erfassen sind die Regelungen, die die finanzielle Lei-stungsfähigkeit von Angehörigen be-treffen. Denn hier kommt der Selbstbe-halt ins Spiel.

Der Selbstbehalt ist die Summe, die einem Angehörigen zugestanden wird, um seine eigene Lebensführung ange-messen bestreiten zu können. Maß-stab für den Selbstbehalt ist eine für das Unterhaltsrecht vom Oberlandes-gericht Düsseldorf erstellte Tabelle. Siehe Kasten „Düsseldorfer Tabelle“. Diese Tabelle ist jedoch im Einzelfall nicht immer verbindlich.

Vom Einkommen, das die 1.500 Euro übersteigt, können dem Angehörigen weitere 50 % als Selbstbehalt zuge-rechnet werden. Manche Städte und

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Die GeldfrageWenn Ihre Einkommens- und Vermögenslage es ermöglicht, so können Sie verpflichtet werden, mit Ihren privaten Mitteln die Pflege Ihrer Eltern zu unterstützen. Hierzu sollten Sie folgende Informationen kennen:

• Welche Angehörigen sind zur Unterstützung verpflichtet? • Die Vermögenswerte des Pflegebedürftigen• Ab welcher Einkommenshöhe kann man Sie zu Unterhaltszahlungen verpflichten? • Ausnahmen von der Unterhaltspflicht

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Kunden-Service 44Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013Seite 2 von 2

Gemeinden ziehen jedoch auch 100 % des über dem Selbstbehalt von 1500 Euro liegenden Einkommens ein. Für den Ehegatten des zahlungspflichtigen Angehörigen verbleiben mindestens 1.050 Euro, sofern der Ehegatte nicht selber ein hohes Einkommen erzielt. Wenn sich Kinder des Zahlungspflich-tigen in der Ausbildung befinden, kön-nen pro Kind ebenfalls Selbstbehalte angerechnet werden.

Die konkrete Berechnung soll laut dem Gesetzgeber generell nicht me-chanisch erfolgen, sondern auch die soziale Stellung und die Lebensge-wohnheiten des Unterhaltsverpflichte-ten berücksichtigen.

Vermögenswerte der Kinder wie Wohneigentum und Geldanlagen wer-den nur im Falle großer Kapitalvolumi-na derselben beansprucht.

Zudem ist es sinnvoll, den staatlichen Anspruch der Eltern auf Grundsi-cherung zu prüfen. Wenn der Pflegebe-dürftige eine so niedrige Rente bezieht, daß er beim Sozialamt einen Anspruch auf die Grundsicherung hat, kann nicht auf Ihr Einkommen zurückgegriffen werden, sofern es nicht über 100.000 Euro im Jahr beträgt.

Auf Ihr Vermögen darf das Sozialamt erst dann zurück greifen, wenn es hö-her ist als das Schonvermögen.

Das aus der Hartz-IV-Gesetzgebung bekannte Schonvermögen beinhaltet zum Beispiel ein Haus, in dem Sie wohnen, einen PKW der Klein- oder Mittelklasse sowie Vermögen, das Sie für Ihre eigene Altersvorsorge angelegt haben.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat entschieden, dass diese Rückstel-lungen für die Altersvorsorge 5% des während der bisherigen Arbeitszeit er-zielten Einkommens betragen dürfen. Jedes Sozialamt hat zudem seine ei-gene Bewertung zum Thema Schon-vermögen.

Auf einen BlickVon Ihrem Nettoeinkommen werden zuerst die Kosten für die Kinder und Ihren Ehepartner (sofern nicht voll be-rufstätig) abgezogen.

Hinzu kommen Kosten wie die eige-ne Altersvorsorge und Gesundheits-kosten, Ihre Fahrtkosten für den Be-such des bedürftigen Angehörigen sowie die regelmäßige Begleichung von Zins- und Tilgungsbeträgen. Da-nach wird der Selbstbehalt abgezo-gen. Ergebnis: Für Sie verbleibt ein hoher Freibetrag.

Ausnahmen von der Unterhaltspflicht

Nach § 1611 BGB gibt es Gründe da-für, dass die formale Unterhaltspflicht eines Angehörigen nicht in Kraft tritt.

Dies gilt, wenn sich der betreffende Elternteil nicht um den Unterhalt der Kinder oder des Kindes gekümmert oder den/die Zahlungspflichtigen schwer beleidigt hat.

Sollte der jetzt Bedürftige seinen Lebensunterhalt und sein Vermögen fahrlässig aufs Spiel gesetzt haben, entfällt die Zahlungsverpflichtung ebenfalls.

• Der Eltern-Unterhalt ist im Bürger-lichen Gesetzbuch (BGB), Paragraf 1601 geregelt.

• Elternunterhalt muss nur dann ge-zahlt werden, wenn die Eltern be-dürftig sind.

• Das Sozialamt wird aktiv, wenn bei einem Pflege bedürftigen die Rente nicht ausreicht. Dieses Geld wird jedoch von den Kindern zurück ver-langt.

• Wer dem Sozialamt sein Vermögen nicht nennt, wird geschätzt.

• Das Sozialamt wird zudem über Nachfragen bei den Finanzämtern aktiv.

• Zuerst kommen die Ehepartner für-einander auf. Danach werden die Kinder belangt.

• Bei mehreren unterhaltspflichtigen und zudem auch leistungs fähigen Kindern, wird der Unterhalt anteilig nach Einkommen geschuldet.

• Durch den Unterhalt darf es nicht zur dauerhaften Senkung der Le-benshaltung des Kindes kommen.

• Immobilien müssen für den Unterhalt der Eltern nicht beliehen werden.

• Unterhaltszahlungen sind nach Pa-ragraf 33 a Einkommensteuerge-setz (EStG) absetzbar (8004 Euro).

Unterhaltspflichtig gegenüber... Selbstbehalt bisher Selbstbehalt seit 2013Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig

950 Euro 1000 Euro

Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allg. Schulbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig

770 Euro 800 Euro

anderen volljährigen Kindern 1150 Euro 1200 EuroEhegatten oder Mutter/Vater eines nichtehelichen Kindes

1050 Euro 1100 Euro

eigenen Eltern 1500 Euro 1600 Euro

In der „Düsseldorfer Tabelle“, herausgegeben vom OLG Düsseldorf, werden Unterhaltsleitlinien und Regelsätze für den Kindesunterhalt festge-legt. Zum 01.01.2013 trat die neue Düsseldorfer Tabelle in Kraft.

www.olg-duesseldorf.nrw.de

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45Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Kunden-Service

Alzheimer Forschung Initiative e.V.Erklärung von Demenz-Tests: Mini-Mental-Status-Test (MMST), Demenz-Detektions-Test (DemTekt), Test zur Früherkennung von Demenzen mit Depressionsabgrenzung (TFDD), Syndrom Kurztest (SKT). A www.alzheimer-forschung.de

Kompetenznetz DemenzenWeiterführende Informationen zur Früherkennung und Diagnostik.A www.kompetenznetz-demenzen.de

Neurologen und Psychiater im NetzHier finden Sie Nervenärzte, Neurologen, Psychiater und Psychotherapeuten für einen Demenz-Test.A www.psychiater-im-netz.de

E Hier erfahren Sie mehr

Mehr Geld seit Januar 2013: Leistungsbeträge für Demenzkranke

Leistungserhöhungen ab 2013 sind rot gekenzeichnet. Die Beiträge sind in Euro angegeben.

Der Wegweiser Demenz des Bundesfamilienministeriums bietet ein umfassendes Informations- und Unterstützungsangebot für Demenz-kranke und ihre Angehörigen.

www.wegweiser-demenz.de

Quelle: eva-stuttgart.de

Anzahl Dementer verdoppelt sichMenschen mit Demenzerkrankungen,

absolute Zahl und Anteil an der BevölkerungAngaben gerundet.

2030 und 2060 Prognose

In Ihrem Heimatort gibt es keine Demenz-Selbsthilfegruppe? Dann gründen Sie eine!

NAKOS unterstützt Sie dabei. NAKOS Nationale Kontakt- und Informations-stelle zur Anregung und Unterstützung von Selbsthilfegruppen

Telefon: 030 / 31 01 89 60 · [email protected] · www.nakos.deBeratungszeiten: Di. 9–13 Uhr, Mi. 9–12 Uhr, Do. 14–17 Uhr, Fr. 10 –13 Uhr

Demenz-Selbsthilfegruppe

Keine Pflegestufe / jedoch Anerkennung erheblicher

BetreuungsbedarfPflegestufe 1 Pflegestufe 2 Pflegestufe 3

bisher ab 2013 bisher ab 2013 bisher ab 2013 bisher ab 2013

Betreuungsleistungen 100/200 100/200 100/200 100/200 100/200 100/200 100/200 100/200

Pflegegeld – 120 235 305 440 525 700 700

Sachleistung – 225 450 665 1.100 1.250 1.550 1.550

Verhinderungspflegeleistung – 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550

Kurzzeit pflegeleistung – – 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550 1.550

Wohnanpassung /Hilfsmittel – 2.557 2.557 2.557 2.557 2.557 2.557 2.557

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Der Versicherungsmakler: Partner Ihres Vertrauens

46Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Nach den Daten des statistischen Bun-desamtes betrugen die durchschnitt-lichen monatlichen Heimkosten in Deutschland (2007) in der Pflegestufe I 1.915,00 Euro, in der Pflegestufe II 2.341 Euro und in der Pflegestufe III 2.766 Euro.

Das sind die Kosten für Pflege, Un-terkunft und Verpflegung. Hinzu ka-men für die pflegebedürftigen Heimbe-wohner noch Investitionskosten (siehe Kasten unten), die durchschnittlich bei 367 Euro monatlich lagen.

Neue Bundesländer am preiswertestenDie Kosten der Heime in den neuen Bundesländern sind im Vergleich zum Bundesdurchschnitt am niedrigsten. Sachsen ist mit 2.280 Euro durch-schnittlicher Heimkosten in der Pflege-stufe III zweitgünstigstes, Sachsen-Anhalt mit 2.250 Euro günstigstes Bun-desland. Am teuersten ist die Pflege-bedürftigkeit in den Bundesländern

Vollstationäre Pflege im Rahmen der PflegeversicherungEine vollstationäre Pflege im Rahmen der Pflegeversicherung ist immer dann gegeben, wenn häusliche oder teilsta-tionäre Pflege nicht möglich sind. Die Entscheidung hierüber liegt bei den Pflegekassen in Zusammenarbeit mit dem Medizinischen Dienst der Kran-kenversicherer (MDK). Hinzu kommt, dass diese Entscheidung auch bei so-genannten „Besonderheiten im Einzel-fall“ gefällt werden kann. Darunter wird unter anderem verstanden: Das Fehlen einer Pflegeperson oder auch die Über-forderung z.B. des pflegenden Angehö-rigen, die Verwahrlosung des gepfleg-ten Menschen wie auch eine offenkun-dige Eigen- oder Fremdgefährdungs-tendenz des Pflegebedürftigen.

BegriffsklärungViele Begriffe in der Pflege sind durch-aus schwierig auseinander zu halten. So wird die Vollstationäre Pflege aus-schließlich in vollstationären Pflege-einrichtungen (Pflegeheimen) gelei-stet. Das hat also nichts mit Einrich-tungen wie Krankenhäusern oder Re-habilationszentren zu tun.Übrigens: Wenn ein Pflegebedürftiger in einer vollstationären Einrichtung und dane-ben aber an den Wochenenden im zu Hause gepflegt wird, dann besteht an die Pflegekasse auch ein Anspruch auf die Leistungen der häuslichen Pflege. Die Pflegekasse übernimmt generell alle Kosten für die pflegebedingten Aufwendungen, die Aufwendungen der sozialen Betreuung und die Leistungen der medizinischen Behandlungspflege. Die Kosten für Unterkunft und Verpfle-gung trägt der Pflegebedürftige selbst.Lebt der Pflegebedürftige in einer Pfle-geeinrichtung, die keinen Vertrag mit

seiner Pflegekasse hat, werden ihm nur 80 % des jeweiligen Höchstbetrags von seiner Pflegekasse erstattet. Das Sozialamt darf diese Differenz nicht ausgleichen.

Rechnen, Rechnen, Rechnen…Je nach Pflegestufe zahlt die Pflege-kasse für die Unterbringung (vollstati-onäre Pflege) monatlich

1.023,- Euro (Stufe I)1.279,- Euro (Stufe II)1.550,- Euro (Stufe III)1.918,- Euro (Härtefall)

Damit sind aber nur die Kosten der Pflege abgedeckt. Für Unterkunft und Verpflegung muss der Pflegebedürf-tige selbst aufkommen. Und das wird teuer! Auf dem Markt kursiert eine Fülle an durchschnittlichen Angaben für die Gesamtkosten eines vollstatio-nären Pflegeheim platzes. Das liegt an den großen regionalen Unterschieden.

Heimkosten & Pflegestufe

Kunden-Service

Restkosten ohne Pflege-Bahr mit Pflege-Bahr

ambulant stationär ambulant stationär

Erwartete Restkosten nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung ohne Pflege-Bahr *

Erwartete Restkosten nach Vorleistung der gesetzlichen oder privaten Pflegepflichtversicherung sowie dem Pflege-Bahr-Tarif der HUK-Coburg

Pflegestufe III 1.900 Euro 1.700 Euro 700 Euro 500 Euro

Pflegestufe II 1.000 Euro 1.500 Euro 280 Euro 780 Euro

Pflegestufe I 400 Euro 1.300 Euro 40 Euro 940 Euro

Pflegestufe 0 200 Euro 2.000 Euro 80 Euro 1.880 Euro

* berechnet auf Basis des PflegeVorsorgeBeraters (Version 1.7) aus dem Hause Volkswohl Bund in Kombi-nation mit Angaben zu den Restkosten bei ambulanter Pflege durch einen professionellen Pflegedienst auf Basis der Schulungspräsentation „Vermögensabsicherung im Pflegefall“ der Continentale aus dem Jahre 2010. Alle Angaben gerundet auf volle hundert Euro. Die Zahlen für die Pflegestufe 0 wurden stationär auf Basis der Kosten des Johanniter-Stifts Hannover-Ricklingen (Stand 08.2010) berechnet, ambulant wurden pauschal 200 Euro unterstellt, da hierzu keine verwertbaren Zahlen vorlagen.

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Page 47: Makler & Pfl ege - · PDF fileAusgabe 02-2013 · 28.05.2013 Inhalt Editorial Pflegevorsorge: Der größte Markt für Neugeschäft Negatives Denken! „Mit dem Pflege-Bahr, das ist

47Makler & Pflege

Pflege beraten – Pflege verkaufen28. Mai 2013

Der Versicherungsmakler: Partner Ihres Vertrauens

Nordrhein-Westfalen und Hamburg. Hier lagen die durchschnittlichen mo-natlichen Heimkosten bei 3.131 Euro (NRW) bzw. bei 3.040 Euro (Hamburg).

Gefangen im Ermessens-SpielraumWenn Sie für sich oder Ihre Angehöri-gen eine vollstationäre Pflege wählen, obwohl diese nach den Feststellungen

der Pflegekasse nicht notwendig ist, so gibt es zu den pflegebedingten Auf-wendungen nur einen monatlichen Zu-schuss in Höhe der Pflegesachlei-stung, also aktuell gemäß

Pflegestufe I: 450,- EuroPflegestufe II: 1.100,- EuroPflegestufe III: 1.550,- Euro.

Zwischen trostlos und modern: Altenheim, Altenwohnheim, Altenpflegeheim

Diese Begriffe sind für viele Menschen mit unangenehmen Gefühlen besetzt. Fast jeder hat aus seiner Jugend die Erinnerung an ein großes, düsteres Haus mit dem Schild „Altenheim“. Und noch immer gibt es genug Einrichtungen in Deutschland, die äußerlich und auch im Haus selbst einen bedrückenden Ein-druck hinterlassen. Die Unterscheidung der Heimtypen in Altenwohnheim, Al-tenheim und Altenpflegeheim ist heute jedoch fließend. Darum findet man jetzt in den meisten Einrichtungen der stationären Altenhilfe eine Kombination aus „Altenwohnheim“, „Altenheim“ und „Altenpflegeheim“. Auch die Nachfrage von Senioren nach dem klassischen Altenheim ist rückläufig. Altenheime verändern ihr Konzept hin zu Altenpflegeheimen und Wohnheimen. Der Begriff „Betreutes Wohnen“ zeigt, wohin generell die Zukunft der Unterbringung im Alter geht.

Klassische Wohnformen im Alter

Wohnform Typische Unterbringung

Versorgung & Hilfe Vorteile Nachteile

Altenwohn-heim

Separate, kleine bis auch größere Wohnung in einem Heim in pri-vater oder öffent-licher sowie insti-tutioneller Träger-schaft. Die Haus-haltsführung sei-tens des Bewoh-ners ist selbst-ständig

Allgemeine Ver-sorgungssicher-heit, Notrufanla-ge, meist An-spruch auf einen Pflegeplatz

Auf Wunsch weitest mögliche Unabhängigkeit.

Kontaktaufnah-me im Heim nach Bedarf.

Im Rahmen einer Pflegestufe oft Umzug in die vollstationäre Pflege

Altenheim

Zimmer, aber auch kleine Ap-partements in einem Heim. Die Einrichtung ist meist aus eige-nem Bestand des Bewohners.

Die tägliche Haushaltsfüh-rung wie Verpfle-gung und Grund- reinigung des Zimmers wird dem Heimbe-wohner meist ab-genommen

Gesicherter täglicher Bedarf

Man unterwirft sich weitgehend den Regeln eines Heimauf-enthalts. Im Rah-men einer Pfle-gestufe oft Um-zug in die vollsta-tionäre Pflege

Altenpflege-heim

Einzel- oder Mehrbett zimmer. Private Einrich-tung ist nicht im-mer möglich.

Pflegerische Vollversorgung

Gesicherter täglicher Bedarf und meist pro-fessionelle pfle-gerische Hilfe

Sehr große Ab-hängigkeit von anderen Per-sonen

Was sind Investitionskosten?

Die Rechnung Ihres Pflegeheims an Sie bzw. Ihre Angehörigen beinhaltet fol-gende Positionen:

• Unterkunft• Verpflegung• Pflege• evtl. Zusatzleistungen• gesondert ausgewiesene

Investitionskosten

Dazu ein kleiner Ausflug in die Para-graphen des Sozialgesetzbuches (SGB).

• § 82 Abs.1 SGB XI enthält Rege-lungen, welches (angemessene) Entgelt für Unterkunft und Verpflegung und wel-che (leistungsgerechte) Vergütung für allgemeine Pflegeleistungen verlangt werden dürfen.

• § 82 Abs.2 SGB XI dagegen bestimmt, welche Aufwendungen bei der Berech-nung der Vergütung für Unterkunft und Verpflegung sowie allgemeine Pflege-leistungen in dieser Kalkulation nicht enthalten sein dürfen.

Aber: Zwar dürfen die Kosten für Auf-wendungen gemäß dieses § 82 Abs.2 SGB XI nicht im Entgelt für Unterkunft und Verpflegung sowie der Vergütung für allgemeine Pflegeleistungen enthal-ten sein, sie können aber als Investiti-onskosten den Bewohnerinnen und Bewohnern in Rechnung gestellt wer-den (§ 83 Abs. 3 und 4 SGB XI).

Unter Investitionskosten werden dabei die Kosten verstanden, die der jeweilige Heimträger aufzuwenden hat, um die für den Betrieb der Pflegeeinrichtung not-wendigen Gebäude zu errichten, in-stand zu halten und – falls das Objekt von einem Investor gemietet oder ge-pachtet wurde – Mieten und Pacht zu finanzieren, sein Kapital zu verzinsen und einen Unternehmergewinn zu er-wirtschaften.

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