Marathonmesse „Fit & Run“ 16./17. September 2017 · Danach gilt das Prinzip „first come,...

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Arakver Markt für Lauf- und Ausdauersport Am 16. und 17. September 2017 findet - im Rahmen des 35. Fiducia & GAD Baden-Marathons - die Marathonmesse „Fit & Run“ sta. Rund 10.000 Sportler sind am Marathonwochenende als Akve vor Ort, ebenso wie zahlreiche Zuschauer, Familienan- gehörige und sonsge Messebesucher. Profieren Sie von der guten Infrastruktur für Aussteller sowie Teilnehmer und nutzen Sie die Verkaufs- und Präsen- taonsplaorm im modernen Ambiente des Foyer Ost (zwischen den Hallen 2 und 3) der Messe Karlsruhe. Ein familienfreundliches und vielfälges Rahmenprogramm am Vortag (u.a. mit Kinderläufen, BÜRGER Maultaschenpar- ty, Tanzworkshops etc.) wird ein weiterer Anziehungspunkt für den Besuch der Messe sein. Am Sonntag findet der Zieleinlauf in die Messehalle sta, die sich in unmielbarer Nähe zur Marathonmesse befindet. Messeschwerpunkte: Laufen & Ausdauersport Sportbekleidung Sporternährung & Naturkost Reisen und Veranstaltungen Wellness, Gesundheit, Fitness Öffnungszeiten der Marathonmesse „Fit & RunSamstag, 16.09.2017 10.00 – 19.00 Uhr Sonntag, 17.09.2017 07.00 – 16.00 Uhr Messebesucher: ca. 25.000 Besucher Info und Buchung rund um die Marathonmesse „Fit & Run“ Kersn Müller Sportmarkeng Kleine Weißgasse 1, 55116 Mainz eMail: [email protected] Tel.: 06131/ 610 71 86, Fax: 06131/ 610 71 87 Mob.: 0172/ 684 88 87 Veranstalter: Marathon Karlsruhe e.V., Hermann-Veit-Straße 7, 76135 Karlsruhe Tel.: 0721/133-5255, Fax: 0721/ 98 23 183 www.messe.badenmarathon.de Marathonmesse „Fit & Run“ 16./17. September 2017

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Attraktiver Markt für Lauf- und Ausdauersport

Am 16. und 17. September 2017 findet - im Rahmen des 35. Fiducia & GAD Baden-Marathons - die Marathonmesse „Fit & Run“ statt. Rund 10.000 Sportler sind am Marathonwochenende als Aktive vor Ort, ebenso wie zahlreiche Zuschauer, Familienan-gehörige und sonstige Messebesucher. Profitieren Sie von der guten Infrastruktur für Aussteller sowie Teilnehmer und nutzen Sie die Verkaufs- und Präsen-tationsplattform im modernen Ambiente des Foyer Ost (zwischen den Hallen 2 und 3) der Messe Karlsruhe. Ein familienfreundliches und vielfältiges Rahmenprogramm am Vortag (u.a. mit Kinderläufen, BÜRGER Maultaschenpar-ty, Tanzworkshops etc.) wird ein weiterer Anziehungspunkt für den Besuch der Messe sein. Am Sonntag findet der Zieleinlauf in die Messehalle statt, die sich in unmittelbarer Nähe zur Marathonmesse befindet. Messeschwerpunkte:• Laufen & Ausdauersport• Sportbekleidung• Sporternährung & Naturkost• Reisen und Veranstaltungen• Wellness, Gesundheit, Fitness

Öffnungszeiten der Marathonmesse „Fit & Run“Samstag, 16.09.2017 10.00 – 19.00 UhrSonntag, 17.09.2017 07.00 – 16.00 Uhr Messebesucher: ca. 25.000 Besucher

Info und Buchung rund um die Marathonmesse „Fit & Run“ Kerstin MüllerSportmarketing Kleine Weißgasse 1, 55116 Mainz eMail: [email protected].: 06131/ 610 71 86, Fax: 06131/ 610 71 87 Mob.: 0172/ 684 88 87

Veranstalter: Marathon Karlsruhe e.V., Hermann-Veit-Straße 7, 76135 Karlsruhe Tel.: 0721/133-5255, Fax: 0721/ 98 23 183 www.messe.badenmarathon.de

Marathonmesse „Fit & Run“ 16./17. September 2017

Marathonmesse „Fit & Run“ 16./17. September 2017

Zeitplan der Veranstaltung Samstag, 16. September 2017 12 - 18 Uhr Vielfältiges und familienfreundliches Rahmenprogramm (in Halle 2 und 3)

10 – 19 Uhr Startnummernausgabe (Halle 3)

11 – 18.30 Uhr BÜRGER Maultaschenparty (Halle 3) (16.9. kostenlos für gemeldete Teilnehmer)

Sonntag, 17. September 2017 7 – 8.30 Uhr Startnummernausgabe (Halle 3)

9 Uhr Start Marathon, Halbmarathon mit Walking (Business-) Team-Marathon vor der Messe 10 – 15 Uhr Zieleinläufe in Halle 2 der Messe Karlsruhe

11 – 15.30 Uhr BÜRGER Maultaschenparty

Messeaufbau:Freitag, 15.09.2017 12.00 – 21.00 UhrSamstag, 16.09.2017 7.30 – 9.30 Uhr

Messeabbau: Sonntag, 17.09.2017 ab 16.00 bis 20.00 Uhr Messeort: Messe Karlsruhe, Messeallee 1, Eingang Ost 76187 Rheinstetten Anreise mit dem Auto• über die A5, Ausfahrt Nr. 48 „Karlsruhe Süd“ der Beschilde-

rung „Messe“ folgen• über die A65/B10, die B10 bei Ausfahrt Nr. 8 verlassen und

den Wegweisern folgen• Eingabe für das Navigationssystem: POI bzw. Sonderziel:

Messe Karlsruhe

Frühbucher-Rabatte auf die Messefläche bis

28. Februar 2017

Anmeldung für die Marathonmesse am 16./17. September 2017 Per Fax.: 06131/ 610 71 87

2 Firma Max Mustermann

Aussteller

Straße

PLZ | Ort

Ansprechpartner

Mail

Telefon

Rechnungsadresse

Angebotene Produkte

Mitaussteller (Firma)

Ansprechpartner

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Buchung Marathonmesse „Fit & Run“ am 16. und 17. September 2017 An: Kerstin MüllerSportmarketingTel. 06131/ 610 71 86 - Mobil: 0172- 68 48 887 Fax 06131/ 610 71 87eMail: [email protected]

Messebuchung Blatt 1

Gewünschte Fläche Preis je qm Gewünschte Standgröße in qm

Gewünschte Standmaße Breite x Tiefe in m

Kategorie A (mind. 12 qm) 80,00 € / qm

Kategorie B (mind. 12 qm) 75,00 € / qm

Kategorie C (Mindestfläche 40 qm) 70,00 € / qm

Kategorie D (Mindestfläche 40 qm) 65,00 € / qm

Zusatzleistung Details Preis Anzahl

Stromanschluss Wechselstrom Schuko 139,00 €

Biertischgarnitur Eine Garnitur besteht aus 1 Tisch und 2 Bänken 15,00 €

Ausstellerausweise Bei der Standbuchung sind 2 Ausstellerausweise inklusive kostenlos

Parkausweise Bei der Standbuchung ist 1 Parkausweis inklusive kostenlos

Weiterer Bedarf z.B. Teppich/ Leihpflanzen

…………………………………..

auf Anfrage!

Gewünschte Fläche Preis je qm Gewünschte Standgröße in qm

Gewünschte Standmaße Breite x Tiefe in m

Kategorie A (mind. 12 qm) 80,00 € / qm

Kategorie B (mind. 12 qm) 75,00 € / qm

Kategorie C (Mindestfläche 40 qm) 70,00 € / qm

Kategorie D (Mindestfläche 40 qm) 65,00 € / qm

Zusatzleistung Details Preis Anzahl

Stromanschluss Wechselstrom Schuko 139,00 €

Biertischgarnitur Eine Garnitur besteht aus 1 Tisch und 2 Bänken 15,00 €

Ausstellerausweise Bei der Standbuchung sind 2 Ausstellerausweise inklusive kostenlos

Parkausweise Bei der Standbuchung ist 1 Parkausweis inklusive kostenlos

Weiterer Bedarf z.B. Teppich/ Leihpflanzen, Stehtische, Stühle, WLAN

…………………………………..

auf Anfrage!

o Gewünschte Fläche 6 qm à 495 € + Mwst. (ohne Frühbucherrabatt) Diese Standflächen können nur von uns (ohne Platzierungswunsch) nach Verfügbarkeit vergeben werden.

Ausstellern, die bereits am 24./25. September 2016 mit dabei waren, haben wir die diesjährige Fläche vorreserviert. Es besteht ein Vorkaufsrecht bis zum 31.12.2016. Danach gilt das Prinzip „first come, first serve“. Soweit wie möglich versuchen wir alle Wünsche zu berücksichtigen.

Weitere Sonderrabatte, die für eine zeitige Buchung sprechen:• 10 % Frühbucher-Rabatt bis 28. Februar 2017• 15 % Frühbucher-Rabatt ab 2 Parzellen bis 28. Februar 2017• Ab 15. Juli 2017 bis Meldeschluss am 15. August 2017 (sofern die Flächen nicht bereits im Vorfeld vollständig vergeben sind)

betragen die Kosten 80 €/qm unabhängig von der Kategorie (A-D).

Zudem bestellen wir die folgenden Zusatzleistungen

Datum, Ort Unterschrift

Bitte berücksichtigen Sie unsere Allgemeinen Ausstellerbedingungen sowie die Technischen Richtlinien der Messe Karlsruhe (finden Sie als Download unter www.messe.badenmarathon.de)

Messebuchung Blatt 2 Wir bestellen gemäß den „Allgemeinen Ausstellungsbedingungen“ verbindlich folgende Standfläche: (Übersicht zu den unten aufgeführten Flächen s. Übersichtsplan Messe „Fit & Run“ s. folgende Seite)

Halle 2

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Zieleinlauf, Zuschauertribüne,Zielversorgung - Runner‘s Heaven

Startunterlagenausgabe,BÜRGER-Maultaschenparty, Gepäck-aufbewahrung, Duschen & Umkleiden

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Halle 2 mit:

Halle 3 mit:

Übersichtsplan Messe „Fit & Run“

2 Firma Max Mustermann

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Mitaussteller (Firma)

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Buchung von Zusatzleistungen des Fiducia & GAD Baden-Marathon An: Kerstin Müller, Sportmarketing, Tel. 06131/ 610 71 86 - Mobil: 0172- 68 48 887 Fax 06131/ 610 71 87, eMail: [email protected]

Wir buchen im Hinblick auf den 16./17.9.2017:

Beilage in den Startunterlagen (max. 8.000 Stück)o Flyerbeilage, (einseitig) 0,06 € + MwSt. pro Stück, geplante Liefermenge: ___________o Flyerbeilage, (mehrseitig) 0,08 € + MwSt. pro Stück, geplante Liefermenge: ___________o Produktproben / Werbemittel, je nach Gewicht/Größe ab 0,12 € + MwSt. pro StückArt der Produktprobe__________________________________ gepl. Liefermenge:___________ o Aufdruck auf Startunterlagenbeutel (für alle Teilnehmer - Auflage mind. 8000 Ex.) ab 800.- € + MwSt. o Newsletter Wir integrieren Ihr spezielles Messeangebot / Ihren Messepreis in unseren Newsletter, der an über 10.000 Adressaten im Vorfeld der Veranstaltung versendet wird sowie über Social Media kommuniziert wird.Preis: 190,00 € + MwSt. pro Newsletter

o VerlosungsaktionWir verlosen ein zur Verfügung gestelltes Produkt/Produktpaket einige Wochen vor der Veranstaltung. Verlosungsaktion über unsere Website / Social Media mit Verlinkung zu Ihrem Unternehmen. Hinweis auf Ihren Stand auf der Marathonmesse. Versand an den Gewinner oder Abholung des Gewinns am Messestand.Preis: 190,00 € + MwSt. pro Aktion

o Wunsch / Idee (Angebot folgt auf Anfrage)

Datum, Ort Unterschrift

Marathonmesse „Fit & Run“ des Fiducia & GAD Baden-Marathon Karlsruhe Allgemeine Ausstellungsbedingungen Präambel Am Veranstaltungswochenende des Fiducia & GAD Baden-Marathon Karlsruhe findet im Foyer der Messe Karlsruhe (Eingang Ost) ein öffentlicher Markt mit freiem Eintritt zu den Themen „Sport, Laufen, Gesundheit und Ernährung“ statt. Dieser wird im folgenden Marathonmesse genannt und kann von zugelassenen Ausstellern genutzt werden. Die näheren Bedingungen hierzu regeln die folgenden Ausstellungsbedingungen. § 1 Öffnungszeiten (1) Die Öffnungszeiten der Marathonmesse 2017 sind wie folgt festgelegt: Samstag, 16. September 2017: 10:00 bis 19:00 Uhr und Sonntag, 17. September 2017: 07:00 bis 16:00 Uhr § 2 Standbereitstellung (1) Die Standflächen werden nach ausstellungstechnischen Gesichtspunkten bereitgestellt. Ein Anspruch auf eine bestimmte Lage oder Größe besteht nicht. Baulich bedingte Säulen und Träger sind grundsätzlich in den berechneten Standflächen enthalten, ohne Anspruch auf Minderung. (2) Der Aussteller hat das Recht, nach erfolgter Zulassung durch den Veranstalter binnen acht Tagen kostenfrei schriftlich vom Vertrag zurück zu treten. (3) Änderungen in der Platzierung eines Standes begründen keine Rücktrittsrechte oder Schadenersatzansprüche des Austellers gegenüber dem Veranstalter. (4) Eine Ausweitung der gebuchten Standfläche ist im Normalfall unzulässig oder muss mit dem Veranstalter abgestimmt bzw. von diesem genehmigt sein. Der Veranstalter ist in jedem Fall der Überschreitung von Standflächen berechtigt, diese nachzuberechnen. (5) Der Aussteller ist nicht berechtigt, ohne Genehmigung des Veranstalters den ihm zugewiesenen Stand ganz oder teilweise unter zu vermieten bzw. an sonstige Dritte zu überlassen oder zu tauschen. (6) Mit der Anmeldung zur MarathonMesse besteht die Möglichkeit für das Veranstaltungswochenende gegen eine auf der Anmeldung genannte Gebühr, Biertischgarnituren (1 Tisch & 2 Bänke) zu leihen. Diese werden vor Ort ausgehändigt und nach der Veranstaltung wieder zurückgenommen. Eine Ausgabe vor Ort ohne vorherige Bestellung kann nicht erfolgen. Der Empfang und die Rückgabe werden gegenseitig bestätigt. Weicht die Anzahl der zurückgegebenen Garnituren von der ausgehändigten Menge ab, werden die Kosten zur Wiederbeschaffung dem Aussteller in Rechnung gestellt. (7) Die Stromversorgung wird wie vertraglich bis spätestens 18.8.17 bestellt und vom Veranstalter bis zur Standfläche geliefert. Für die Stromverteilung innerhalb des Ausstellungsstandes hat der Standbetreiber selbst zu sorgen. Der Veranstalter haftet nicht für Unterbrechung oder Leistungsschwankungen der Strom- oder Telefonversorgung, es sei denn es liegt seitens des Veranstalters Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vor. § 3 Auf- und Abbau (1) Der Aufbau ist ab Freitag, den 15. September 2017 zwischen 12:00 und 21:00 Uhr sowie Samstag, den 16. September 2017 zwischen 7:30 und 9:30 Uhr möglich. (2) Der Zugang zur Messefläche ist außerhalb der Öffnungszeiten der Marathonmesse nur mit den entsprechenden Ausstellerausweisen möglich. Jeder Aussteller erhält einen Parkausweise und 2 Mitarbeiterakkreditierungen. Weitere Ausweise müssen bis spätestens 4 Wochen vor der Veranstaltung beantragt werden. Die entsprechenden Dokumente werden unmittelbar nach der Bezahlung zugesandt. (3) Der Aussteller ist verpflichtet, geeignete Transportmittel (wie z.B. Rollwägen, Sackkarren) zur Beförderung der Waren zum Standplatz selbst mitzubringen. (4) Bauliche Veränderungen an Grund und Boden wie z.B. Einschlagen von Nägeln, Klammern sowie das Anbringen von Schrauben usw. in Wände, Türen, Stützen, Decken und Fußböden sind nicht zulässig. Für Beschädigungen aller Art haftet der Aussteller. (5) Das Bekleben und Beschriften von Wänden und Fußböden ist verboten. Bei Nichtbeachtung sind die Kosten der Reinigung vom Aussteller zu tragen. (6) Feuermelder, Feuerlöscher und Hinweisschilder müssen jederzeit sichtbar bleiben. (7) Notausgänge dürfen nicht durch ein festes oder sperriges Element versperrt werden. (8) Der Abbau der Messestände hat am 17. September 2017 nach dem Ende der Veranstaltung zu beginnen und muss bis spätestens 20:00 Uhr beendet sein. Durch verspäteten Abbau und Räumen der Standflächen verursachte Kosten sind ansonsten vom Aussteller in voller Höhe zu tragen. (9) Der Aussteller ist verpflichtet nach der Messe den ursprünglichen Zustand der Ausstellungsfläche wieder herzustellen. (10) Jeder Aussteller ist für die Entsorgung des Abfalls, welcher durch bzw. auf seinem Stand entsteht, selbst verantwortlich. Sollte der Aussteller der Abfallentsorgung nicht eigenverantwortlich nachkommen, ist der Veranstalter berechtigt, die Reinigung auf Kosten des Ausstellers durch Dritte zu veranlassen. (11) Alle für den Aufbau verwendeten Materialien müssen nach Brand-schutzklasse B1, DIN 4102 schwer entflammbar sein. § 4 Betrieb des Standes (1) Der Aussteller verpflichtet sich den Stand an jedem Messetag mindestens 30 Minuten vor den Öffnungszeiten zu besetzen und während der gesamten Öffnungszeit ausreichend besetzt zu halten. Ein vorzeitiger Abbau ist nicht zulässig.

(2) Die Verteilung von Drucksachen und Werbeproben außerhalb der gemieteten Standfläche ist ohne schriftliche Genehmigung des Veranstalters untersagt. (3) Für eine Beschallung des eigenen Standes ist eine Genehmigung der Marktleitung spätestens 4 Wochen vorher schriftlich einzuholen und nur zulässig, wenn dadurch keine Lärmbelästigungen entstehen oder benachbarte Stände gestört werden. (4) Der Verkauf oder die kostenlose Vergabe von Lebensmitteln inklusive Getränken an die Besucher bedarf der schriftlichen Zustimmung durch den Veranstalter. § 5 Bewachung und Haftung (1) Die Messehallen sind außerhalb der offiziellen Öffnungszeiten geschlossen. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung für Schäden oder das Abhandenkommen der vom Aussteller eingebrachten Gegenstände und Ausrüstungen sowie Folgeschäden. Der Veranstalter haftet auch nicht für Schäden, die im Zuge der Vorbereitung, Durchführung und Abwicklung des Marathons, Einbruch, Diebstahl, Feuerschäden oder Witterungsschäden dem Aussteller oder einer dritten Person entstanden sind. (2) Am Freitag ab 19.00 Uhr bis 9.30 Uhr und am Samstag ab 19:00 Uhr bis Sonntag 7:00 Uhr befindet sich im eigenen Interesse des Veranstalters für die Messefläche eine Nachtwache zum Schutz sämtlicher Aufbauten. Dies beinhaltet keine Diebstahlsicherung. (3) Der Aussteller versichert mit seiner Unterschrift, dass er ausreichend haftpflichtversichert ist und erkennt den Haftungsausschluss des Veranstalters für Schäden jeder Art an. (4) Der Veranstalter ist bei Vorliegen von wichtigen Gründen berechtigt, die Messe zu verschieben, zu verkürzen, zu verlängern oder zeitweise ganz oder teilweise zu schließen oder abzusagen, wenn die Gründe nicht von ihm zu vertreten sind. (5) Die Aussteller haben in solchen begründeten Ausnahmefällen, wie überhaupt in sämtlichen Fällen höherer Gewalt, weder Anspruch auf Minderung oder Rückzahlung der Standmiete noch auf Schadensersatz. (6) Hat der Veranstalter den vollständigen Ausfall der Veranstaltung selbst zu vertreten, so werden im Vorfeld bezahlte Standmieten an die Aussteller zurückbezahlt. Darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche gegen den Veranstalter sind ausgeschlossen. (7) Der Veranstalter übt im gesamten Gebäude für die Aufbau-, Lauf- und Abbauzeiten der Veranstaltung das Hausrecht aus. Das Mitbringen von Tieren in das Ausstellungsgelände ist nicht gestattet. Ausnahme: Führhunde für Behinderte, Blindenhunde, Diensthunde. Der Veranstalter ist berechtigt, Weisungen zu erteilen. § 6 Zahlungsbedingungen (1) Über die Standmiete und Nebenleistungen wird dem Veranstalter nach Buchung eine Rechnung übersandt. 50% des Rechnungsbetrags sind sofort fällig, die weiteren 50 % sind spätestens vier Wochen vor der Veranstaltung per Überweisung zahlbar. (2) Beanstandungen von Rechnungen müssen innerhalb einer Ausschlussfrist von 14 Tagen nach ihrem Empfang schriftlich geltend gemacht werden. (3) Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungstermins ist der Veranstalter berechtigt, von dem Vertrag zurückzutreten und über die Standfläche anderweitig zu verfügen. (4) Ohne Bezahlung der Ausstellerrechnung besteht keine Berechtigung auf einen Stand und eine Messeteilnahme. Der Veranstalter hat das Recht den Zugang zur Marathonmesse zu verwehren, solange nicht eine außerordentliche Möglichkeit der Rechnungsbegleichung vollzogen wurde. Für diesen Fall ist lediglich eine Barzahlung mit einem Säumnis- und Verwaltungsaufschlag von 10 % auf den Rechnungsbetrag vorgesehen. (5) Für alle nicht erfüllten Verpflichtungen und den daraus entstehenden Kosten steht dem Veranstalter an den eingebrachten Messe-/Ausstellungsgegen-ständen das Vermieterpfandrecht zu. Der Veranstalter haftet nicht für unverschuldete Beschädigungen und Verlust der Pfandgegenstände und kann nach schriftlicher Ankündigung diese freihändig verkaufen. Es wird dabei vorausgesetzt dass alle vom Aussteller eingebrachten Gegenstände unbeschränktes Eigentum des Ausstellers sind. (6) Der Aussteller hat das Recht nach erfolgter schriftlicher Zusage durch den Veranstalter binnen 12 Tagen kostenfrei schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. Wird nach Ablauf dieser Frist ausnahmsweise durch den Veranstalter ein Rücktritt zugestanden, so sind 25% der Nettostandmiete zuzüglich der gesetzlichen MwSt. zu entrichten. Erfolgt der Rücktritt innerhalb der letzten vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn, so ist der Veranstalter berechtigt, die volle Nettostandmiete zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer abzurechnen. § 7 Schriftform Mündliche Nebenreden zu diesen Ausstellungsbedingungen bestehen nicht. Änderungen und Ergänzungen bedürfen der Schriftform. § 8 Salvatorische Klausel Sollten einzelne oder mehrere Bestimmungen dieser Ausstellungsbedingungen unwirksam sein, so wird die Gültigkeit im Übrigen nicht berührt. § 9. Erfüllungsort und Gerichtsstand Die Vertragspartner vereinbaren Karlsruhe als Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Ansprüche bzw. Rechtsstreitigkeiten aus diesem Vertrag. Gleiches gilt, wenn eine Vertragspartei keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

Stand: November 2016