Marco Schreuder's Inquiry to Justice Minister Wolfgang Brandstetter

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  Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. 3057/J-BR/2014 Eingelangt am 18.12.2014 Dieser Text wurde elektronisch übermittelt. Abweichungen vom Original sind möglich. l ANFRAGE der BundesrätInnen Marco Schreuder, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister für Justiz betreffend Strafverfahren Stefan Templ BEGRÜNDUNG Stephan Templ wurde wegen falscher Angaben bei einem Restitutionsantrag am 6.6.2014 (20 Bs 82/ 14a) strafgerichtlich verurteilt. Sein Rechtsvertreter Robert  Amsterdam hat nun eine Anreg ung zur Wiederaufnahme an d en Leiter der Generalprokuratur Herrn Dr. Werner Pleischl übermittelt. In zahlreichen Medienberichten wird von einem „Justizskandal“ gesprochen, da im Urteil die Republik als Geschädigter genannt wird, die Finanzprokuratur in einem Schreiben an Templs Rechtsvertreter jedoch darauf hinwies, dass weder beim Bund noch bei der Bundesimmobilieng esellschaft „ein zivilrechtlich ernsthafter Schaden“ entstanden sei. Die unterfertigenden BundesrätInnen stellen daher folgende ANFRAGE 1. Hat die Gene ralprokuratur aufgrund der vorliegend en Umstände eine außerordentliche Wiederaufnahme in der Sache beantragt? 2. Wenn nein, warum nicht? 3. Haben Sie oder werden Sie die Gen eralprokuratur dazu anregen bzw . anweisen, einen Antrag auf außerordentliche Wiederaufnahme in der Sache zu beantragen? 4. Wenn nein, warum nicht? 3057/J-BR/2014 - Anfrage (elektr. übermittelte Version) 1 von 1 www.parlament.gv.at

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18 December 2014

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    Eingelangt am 18.12.2014 Dieser Text wurde elektronisch bermittelt. Abweichungen vom Original sind mglich.

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    ANFRAGE der BundesrtInnen Marco Schreuder, Freundinnen und Freunde an den Bundesminister fr Justiz betreffend Strafverfahren Stefan Templ

    BEGRNDUNG Stephan Templ wurde wegen falscher Angaben bei einem Restitutionsantrag am 6.6.2014 (20 Bs 82/ 14a) strafgerichtlich verurteilt. Sein Rechtsvertreter Robert Amsterdam hat nun eine Anregung zur Wiederaufnahme an den Leiter der Generalprokuratur Herrn Dr. Werner Pleischl bermittelt. In zahlreichen Medienberichten wird von einem Justizskandal gesprochen, da im Urteil die Republik als Geschdigter genannt wird, die Finanzprokuratur in einem Schreiben an Templs Rechtsvertreter jedoch darauf hinwies, dass weder beim Bund noch bei der Bundesimmobiliengesellschaft ein zivilrechtlich ernsthafter Schaden entstanden sei. Die unterfertigenden BundesrtInnen stellen daher folgende

    ANFRAGE

    1. Hat die Generalprokuratur aufgrund der vorliegenden Umstnde eine auerordentliche Wiederaufnahme in der Sache beantragt?

    2. Wenn nein, warum nicht? 3. Haben Sie oder werden Sie die Generalprokuratur dazu anregen bzw.

    anweisen, einen Antrag auf auerordentliche Wiederaufnahme in der Sache zu beantragen?

    4. Wenn nein, warum nicht?

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