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Statistik kommunal 2018
Markt
Schliersee
09 182 131Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten
www.statistik.bayern.de
Herausgegeben im Juni 2015 Bestellnummer Z50021 201400
Herausgegeben im März 2019 Bestellnummer Z50021 201800
http://www.statistik.bayern.de/
-
Zeichenerklärung Auf- und Abrundungen
0
–
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·
...
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( )
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r
s
D
‡
Kostenlos
Redaktionsschluss
©
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mehr als nichts, aber weniger als die Hälfte der kleinsten
in der Tabelle nachgewiesenen Einheit
Im Allgemeinen ist ohne Rücksicht auf die Endsummen auf-
bzw. abgerundet worden. Deshalb können sich bei der Sum-
mierung von Einzelangaben geringfügige Abweichungen zu
den ausgewiesenen Endsummen ergeben. Bei der Aufglie-
derung der Gesamtheit in Prozent kann die Summe der
Einzelwerte wegen Rundens vom Wert 100 % abweichen.
Eine Abstimmung auf 100 % erfolgt im Allgemeinen nicht.
nichts vorhanden oder keine Veränderung
keine Angabe, da Zahl nicht sicher genug
Zahlenwert unbekannt, geheimzuhalten oder nicht
rechenbar
Angabe fällt später an
Aussage nicht sinnvoll; bei Wahlen: Partei nicht
angetreten oder noch nicht bzw. nicht mehr existent
Nachweis unter dem Vorbehalt, dass der Zahlenwert
erhebliche Fehler aufweisen kann
vorläufiges Ergebnis
berichtigtes Ergebnis
geschätztes Ergebnis
Durchschnitt
entspricht
Statistik kommunal 2018 Vertrieb
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Impressum
Telefax 089 2119-3457
Erscheinungsweise Auskunftsdienst
jährlich E-Mail [email protected]
Eine Auswahl wichtiger statistischer Daten
für die jeweilige Regionaleinheit,
dargestellt in Tabellen und Graphiken
E-Mail [email protected]
Telefon 089 2119-3205
Telefon 089 2119-3218
Preise
Heft 8,00 €
DVD (PDF- und CSV-Format) komplett für alle
Regionaleinheiten (bis auf Gemeindeebene) 128,00 €
Abonnement mit mind. 2 Jahren Laufzeit 64,00 €
Telefax 089 2119-13580
31. Januar 2019
Bayerisches Landesamt für Statistik, Fürth 2019
Herausgeber, Druck und Vertrieb Vervielfältigung und Verbreitung, auch auszugsweise,
mit Quellenangabe gestattet.Bayerisches Landesamt für Statistik
Nürnberger Str. 95
90762 Fürth
-
09 182 131 Schliersee
Statistik kommunal 2018
Markt
Schliersee
Minuten Sekunden
Breitengrad................... N 47 44 7
Längengrad................... O 11 51 59
Anmerkung zu den Gauß-Krüger-Koordinaten/Längen- und Breitengraden:
Die Koordinaten (Stand: 2018) stellen einen zentralen Punkt der Gemeinde dar.
Quelle: Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung Bayern
Regionalschlüssel............................................ 09 182 131
Landkreis......................................................... Miesbach
Regierungsbezirk............................................. Oberbayern
Verwaltungsgemeinschaft...............................
Region............................................................. Oberland
Gauß-Krüger-Koordinaten: Rechtswert........... 4489980
Gauß-Krüger-Koordinaten: Hochwert.............. 5288462
Grad
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 3Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
09 182 131 Schliersee
STATISTIK kommunal
führt den bis 1998 im zweijährigen Abstand erschienenen statistischen Informationsdienst des Landesamts seit dem Jahr
2000 jährlich fort. Die Veröffentlichung bietet in 33 Tabellen und 21 Diagrammen mit rund 2300 Daten die wichtigsten
statistischen Informationen für jede Regionaleinheit Bayerns (ab Gemeindeebene). Die Angaben basieren im
Wesentlichen auf der Statistischen Datenbank des Landesamts und werden, auch bei unterjährigen Statistiken, nur mit
ihrem Jahresergebnis nachgewiesen. Da manche Erhebungen nur in mehrjährigem Turnus stattfinden, können diese – je
nach Turnus – als aktuellstes Ergebnis nur ein früheres Jahr als die jährlich durchgeführten Statistiken nachweisen.
Allgemeine Hinweise zum Gebietsstand
Ergebnisse für Berichtsjahre bzw. -zeiträume nach dem 1. Januar 1994 haben den Gebietsstand der jeweiligen
Erhebung. Ergebnisse aus Erhebungen, die vor dem 1. Januar 1994 durchgeführt wurden, sind auf den
Gebietsstand 1. Januar 1994 umgerechnet. Mit diesem Stichtag hat sich die Zahl der Gemeinden in Bayern durch
Wiederherstellungen von 2051 auf 2056 erhöht und seitdem nicht mehr verändert. Bei den Gebietsänderungen ab dem
2. Januar 1994 handelt es sich nur um geringfügige Teilausgliederungen, die jeweils ab dem Zeitpunkt der
Rechtswirksamkeit berücksichtigt sind. Auf die einzelnen Erhebungen haben diese zum Großteil keine Auswirkungen, da
lediglich einige wenige Einwohner und geringe Flächen (Grundstücke) von der Umgliederung in eine andere Gemeinde
betroffen waren.
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 4Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Seite
09 182 131 Schliersee
Inhaltsverzeichnis
Bevölkerung ............................................................................................................................ 6, 7, 8
Wahlen .................................................................................................................................... 9, 10
Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer ......................................................... 8
Gemeindefinanzen .................................................................................................................. 10
Steuern ................................................................................................................................... 11
Arbeitslosenzahlen .................................................................................................................. 8
Bauland ................................................................................................................................... 10
Wohnungsbestand, Wohnungsbau ......................................................................................... 12
Flächenerhebungen, Bodennutzung ....................................................................................... 13
Landwirtschaft ......................................................................................................................... 14
Verarbeitendes Gewerbe, Gewerbeanzeigen, Bauhauptgewerbe .......................................... 15
Straßenverkehrsunfälle ........................................................................................................... 15
Tourismus ............................................................................................................................... 16
Kraftfahrzeugbestand ............................................................................................................. 16
Kindertageseinrichtungen ....................................................................................................... 16
Schulen ................................................................................................................................... 17
Einrichtungen für ältere Menschen ......................................................................................... 17
Sozialhilfe ................................................................................................................................ 18
Öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung ...................................................... 18
Erläuterungen ......................................................................................................................... 19
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 5Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
1) Einschließlich bestandsrelevanter Korrekturen.
15
18
25
30
40
50
15
18
25
30
40
50
65
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
9. Mai 2011 58,0 950 14,3 421 6,3 3 381 1 364
25. Mai 1987
18,1
11,7 6 890
15,0
1 167
16,9
4 388
- 12,1
1 116
- 14,98,2
4,9
x
71,5
x
6 141
6 645 3 856
18,2
x
299
40,8
Anzahl %
0,6
- 0,4
1,3
- 0,5
- 27
91
- 33
2016
2017
118
42
6 573
6 664
6 664
6 616
6 666
6 784
6 826
915,9
Jahr
Bevölkerung am 31. Dezember
insgesamtVeränderung zum Vorjahr
1)
Anzahl %
2008
2009
9
15
0,6
1,4
36
91
14,9
09 182 131 Schliersee
insgesamt
Veränderung
31.12.2017
gegenüber … in %
Bevölkerung
Einwohner
je km²
6 141
675
1 155
2 269
Volkszählung
bzw.
Zensus
01.12.1840
01.12.1871
01.12.1900
16.06.1925
17.05.1939
06.06.1961
27.05.1970
13.09.1950
3 980
3 379
7 349
6 001
5 807
1 949
187
637
394
700
4,0
490
652
956
4,9
7,1
3,0
10,4
6,4
11,4
15,6
19,2 1 177
80
319
207
2,4
9,7
11,2
166
423
302
2,5
6,4
4,5
174
439
302
100,0
170
222
90
182
143
372
450
801
1 117
3 547
4,8
6,3
2,5
5,1
4,0
10,5
12,7
22,6
31,5
19,9
6 141 100,0
840
684
22,1
366
6 646 6 857
516
711
1 357
3 280
1 070
1 365
1 86125,6
100,0
14,8
20,4
31,4
719
904
1 580
100,0100,0 100,0
1 093
3 479
16,1
20,5
28,0
2,2
5,9
4,4
10,0
76
204
153
34710,3
2,5
6,4
4,4
10,5
13,2
23,0
28,4
334
456
3,9
7,0
135
244
299
434
72,3
- 6,7
14,3
2012
2013
2014
2015
insgesamt
78
4,2
50
93
76
74
Veränderung 2011 zu 1987 in %
25.05.1987
Anzahl
493,7
202,2
102,9
2010
2011
29
43
Bevölkerungsentwicklung
%
09.05.2011
Volkszählung bzw. Zensus
6 645 3,2 84 6 857
–
- 0,7
0,8
1,8
6 799
–
- 48
50
insgesamtweiblich weiblich
7,5
131
195 5,9
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht
4,9
6,7
279
496
2 941
6
Bevölkerung
und zwarPrivat-
haushalte
darunter
Einpersonen-
haushalte
römisch-katholisch evangelisch-lutherisch Ausländer
Anzahl %
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
6,3
insgesamt
% Anzahl %Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl % Anzahl
Alter von…Jahren
Bevölkerung
25. Mai 1987
unter 6
65 oder mehr
9. Mai 2011 31. Dezember 2017
insgesamt weiblich
0
1 000
2 000
3 000
4 000
5 000
6 000
7 000
8 000
1840
1871
1900
1925
1939
1950
1961
1970
1987
2011
2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 6Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Altersstruktur der Bevölkerung
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
17,6 81,4 74,8 121 558 513 - 27
Wanderungen Natürliche Bevölkerungsbewegung
2017 49 7,1
2016 59
97,6
98,5
81,0
89,7
71,88,6 96
137
94
41
- 26
495
670
62613,6 90,9
2010
2014
2015
16,1
12,4
465
553
610
750
534
666
93,4
81,6
1990
2000
35
40
51
114
112 16,4
20,2
5,9
7,5
5,3
85
56
98
140
33
–
109,9
94,8
544
11,8
17,1
120,7
109,9
109,0
138,7
84,5
115,0
84,3
69,8
75114,1
1980
551
505
67
50
81
75
639
651
904
592
12,6
8,0
10,3
7,9
73
48 96
18,1 1051970
09 182 131 Schliersee
Jahr
Natürliche Bevölkerungsbewegung Wanderungen
11,31960 70 684 88
Bevölkerungs-
zunahme bzw.
-abnahme (-)
Lebendgeborene Gestorbene Zugezogene Fortgezogene
insgesamtje 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohnerinsgesamt
je 1 000
Einwohner
0
500
1 000
1 500
2 000
2 500
unter 6 6-15 15-18 18-25 25-30 30-40 40-50 50-65 65 oder mehr
Alter von ... bis unter ... Jahren 1987 2011 2017
0
20
40
60
80
100
120
140
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017
Lebendgeborene Gestorbene
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
1 000
1960 1965 1970 1975 1980 1985 1990 1995 2000 2005 2010 2017
Zugezogene Fortgezogene
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 7Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Durchschnittsalter der Bevölkerung
Entwicklung der Arbeitslosenzahlen insgesamt Arbeitslosenzahlen von ausgewählten Personengruppen
2014
2015
2016
2017
14
10
11
9
38
30
34
34
27
26
24
24
10
10
9
8
138
125
129
113
38
35
38
36
753männlich
Handel, Verkehr, Gastgewerbe
9 40
Jahr
2011
2012
2013
Arbeitslose
(Jahresdurchschnitt)
und zwar
Langzeitarbeitslose 55- bis unter 65-Jährige15- bis unter 25-JährigeAusländerSchwerbehinderte
760
Land- und Forstwirtschaft, Fischerei .
Beschäftigte am Wohnort
842 845 867 913
1 527 1 552 1 590
Unternehmensdienstleister
738
. .darunter 1)
weiblich
Jahr
907
. .
Durchschnittsalter Jugend-
quotient
Alten-
quotientinsgesamt
Gegenstand der Nachweisung Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer am 30. Juni
2)
2012 2013 2014 2015 2016 2017
1 667
671 710 745
1 605 1 666
09 182 131 Schliersee
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Altenquotient der Bevölkerung seit 2008
50,0 28,3
51,8
2017 48,4 46,7 50,1 29,1 51,3
2016 48,3 46,4 50,1
männlich weiblich
45,4
29,4
46,5 50,2
2008 46,7 44,9 48,4 28,9
27,5 51,3
2014 48,3 46,4
2010 47,8
2009 47,4 45,4 49,3 28,8
28,5
48,745,9 49,5
48,1
50,1
51,4
2015 48,4
194
252
541 591 603 635 622 627
. 266 278 250 256
156 . . 178
.
Produzierendes Gewerbe
164
Beschäftigte am Arbeitsort
davon
856
132
121
55
42 6 40
7. Arbeitslosenzahlen seit 2011
43
13 16
13 14 8
33 10 16
2 301 2 343 2 434
476 . 459 . 482
137
2) Bei den Ergebnissen 2012 – 2016 handelt es sich um revidierte Werte der Bundesagentur für Arbeit; 2017 vorläufige Ergebnisse.
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
.
2 117 2 219 2 244
Öffentliche und private Dienstleister
28,5
48,1 46,2 49,7 28,3 49,92011
51,0
2013 48,3 46,4 50,0 28,0 50,8
2012 48,3 46,2
42,0
43,0
44,0
45,0
46,0
47,0
48,0
49,0
50,0
51,0
2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
insgesamt männlich weiblich
0
10
20
30
40
50
60
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Langzeitarbeitslose SchwerbehinderteAusländer 15- bis unter 25-Jährige55- bis unter 65-Jährige
0
20
40
60
80
100
120
140
160
2011 2012 2013 2014 2015 2016 2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 8Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Landtagswahlen Bundestagswahlen Europawahlen
Gültige Gesamtstimmen in % Gültige Zweitstimmen in % Gültige Stimmen in %
1) FREIE WÄHLER Bayern.
x 5,6 23,4
5 264 2 116 40,2 9 2 107 40,2 14,6 13,9 11,6 3,3 16,5
14 2 284 50,7 10,0 10,307.06.2009
25.05.2014
5 269 2 298
7,4
5 140 2 082 40,5 25 2 057 61,5 10,8 12,1 x x 15,6
6 2 260 71,1 16,3 5,2
43,6
18.06.1989
12.06.1994
13.06.1999
13.06.2004
x x 5 178 3 263 63,0
5 140 2 825 55,0
4 978 2 266 45,5 x x
22 2 803 51,5 15,8 8,3 x x 24,4
16 3 247 47,6 19,6 5,7
10. Europawahlen seit 1989
24.09.2017 5 217 4 136 79,3 16 4 120 41,4
27,2
11,5 10,211,9 13,7 11,4
4 230
12,945,1 12,9 10,2x 18,9 5 294 3 933 74,3 60 3 873
5,5x 7,8
2,5
5 161 4 121 79,8 46 4 075 51,2 20,2 8,7x 13,9 6,0
65,0 20,2 6,9x 5,5 5 109 4 262 83,4 32
80,7 71 4 085
3 905 78,4 24 3 881 52,4 27,5
67,3
7 134
6 150
6 356
7 078
9. Bundestagswahlen seit 1994
X
X
X
X
7 032
6 071
6 236
6 956
13.09.1998
21.09.2003
28.09.2008
22.09.2013 5 259 3 539
5,2
8,2
6,356,0
11,8
10,6
2,4
2,2
10,5
18,9
20,9
21,2
17,0
13,7
16,0
3 461
8. Landtagswahlen seit 1990
CSU
4 959 3 567
5 046 3 075
5 243 3 178
60,8
60,4
62,5
66,6
42,7
71,9
60,9
60,6
X
GRÜNE FW 1) AfD
WahltagStimm-
berechtigteWähler
3 841 73,6 7 682 7 575 43,2 18,9 10,7
09 182 131 Schliersee
5 21914.10.1990
25.09.1994
67,6
67,2
6 968
6 835
6,2
4,8
X
XX
7 052
6 922
3 526
5 150
8,5
16.10.1994
27.09.1998
22.09.2002
18.09.2005
27.09.2009
7,4
4 984
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Zweitstimmen entfielen auf
ZweitstimmenCSU SPD AfD FDP GRÜNE Sonstige
14.10.2018 5 222
Wahl-
beteili-
gung
in %
Abgegebene
GesamtstimmenVon den gültigen Gesamtstimmen entfielen auf
insgesamtdarunter
gültige %
SonstigeFDPSPD
%
SPD GRÜNE AfD FW¹) Sonstige
%
WahltagWahl-
berechtigteWähler
Wahl-
beteili-
gung
in %
Ungültige Gültige Von den gültigen Stimmen entfielen auf
StimmenCSU
6,9
55,7 21,9 5,7x 9,4 5 152 4 156
16,1 7,0 6,6 7,9 9,722.09.2013 5 283 3 820 72,3 25 3 795 52,6
6,6
5,8
3,4
–
2,6
12,3
3,5
5,3
8,4
10,5
8,6
3,4
9,0
7,6
6,8
0
10
20
30
40
50
60
70
1990 1994 1998 2003 2008 2013 2018
CSU Grüne FW¹) AfD SPD FDP
0
10
20
30
40
50
60
70
1994 1998 2002 2005 2009 2013 20170
10
20
30
40
50
60
70
80
1989 1994 1999 2004 2009 2014
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 9Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Schnitzenbaumer, Franz, CSU, gewählt am: 23.09.2012
Rzehak, Wolfgang, GRÜNE, gewählt am: 30.03.2014
Bürgermeister..............................
1 606
Wahlvorschlag
CSU
SPD
FREIE WÄHLER 1)
GRÜNE
gemeinsame Wahlvorschläge
Wählergruppen
Sonstige
12. Gemeindefinanzen seit 2013
Gewerbesteuer (netto)
Gemeindeanteil an der Einkommensteuer
Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer
darunter
darunter Personalausgaben
laufender Sachaufwand
Sachinvestitionen
Grundsteuer A
Grundsteuer B
Bruttoausgaben
Gemeindesteuereinnahmen 6 239
323
1) Bevölkerungsstand jeweils zum 30.06.
1,884
.
3 411
398
7 433
5 646
1 398
13 025
1 353
13 928
2,037
1 434
3 139
2,182
1 456
2 918
1 753
15 592
2 987
2,477
6 847
5 483
196
21 635
3 317
4 066
3 033
3 722
24 468
3 585
4 348
3 280
22 482
3 432
4 516
1 737
2 785
20 617
3 231
3 912
1 458
109
1 201
1 474
3 418
155
310
6 346
4 150
263
5 780
4 199
16 727
17 566
3 143
4 180
1 150
2,309
1 625
1 440
09 182 131 Schliersee
gültig
Anzahl
Anzahl
%
Anzahl
Anzahl
Anzahl
Stimmberechtigte
Wähler
Wahlbeteiligung
Abgegebene Stimmzettel
dav. ungültig
2 826
5 621
2 892
51,4
2 892
66
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014
Gewichtete Stimmen Sitze
Anzahl
7
3 107
12
9
6
9
5
19
269
. 304
Verkaufspreis
baureifes
Land
Bauland
insgesamt
Veräußerungsfälle Veräußerte Fläche
12
10
11
5 379
Anzahl 1000 m² Tsd. Euro
13. Bauland seit 2013
2014
2015
2013
2016
Bauland
insgesamt
12 697
2 985
42
12
Durchschnittlicher Kaufwert von
Bauland
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
Jahr
.
5 379
.
11
baureifes
Land
.
Bauland
insgesamt
baureifes
Land
281 281
.
283 .
11
6
19
€/m²
– –
1 051 37
–
2
– –
1 043 37
324 11
408 14
–
8
–
2 –
3 1
6 783 7 024 7 292 7 872
2016 2017
1 000 €Gegenstand der Nachweisung
2014 2015
% insgesamt dar. Frauen
– –
Planmäßig geleisteter Schuldendienst
Finanzkraft
Verschuldung je Einwohner 1)
Gegenstand
der
Nachweisung
Einheit Wert
Landrat.........................................
2013
20
1 238
1 207
3 175
151
1) Betrifft die Landesvereinigung FREIE WÄHLER Bayern.
– – –
7 2
Gemeindeschlüsselzuweisungen
Steuerkraftmesszahl
Verschuldung
296
31
1 231
1 711
4 202
253
31
1 240
1 524
3 840
200
Steuereinnahmekraft
Gewerbesteuerumlage
6 555
4 759
1 547
14 814
31
1 225
1 385
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 10Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
1) Ab 2004 ist die Vergleichbarkeit mit den vorangegangenen Jahren auf Grund der Einführung der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung eingeschränkt.
2) Anteil der Lohn- und Einkommensteuer am Gesamtbetrag der Einkünfte.
Lieferungen und Leistungen
je Steuerpflichtigen in 1000 Euro
1) Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmensumsatzes erfolgt am Sitz der Geschäftsleitung des Unternehmens.
Lieferungen und Leistungen in Millionen Euro
Einkommensteuerpflichtigen in Euro
Gesamtbetrag der Einkünfte je Lohn- und
Steuerbelastung 2)
in Prozent
2016
2007
2008
2009
2010
2011
Jahr
154 163
163 456
165 423
170 240
173 939
127 823
134 920
133 236
142 750
143 747
492
495
488
511
oder mehr
502
471
478
Anzahl 1 000 €
908 110 187 28 282
2014
2015
476
471
483
2012
2013
15. Umsatzsteuerstatistik 1)
seit 2007
Umsatz-
steuerpflichtigeLieferungen und Leistungen
50 000
21 435 2 952
268 5 987 440
284 7 832 764
514
4 017 140
288 5 019 354
261 8 463 952
3 307
323
23 180
23 796
28 478
30 544
Jahr
––
Einkommensgrößenklassen
in €
34 041
unter
bis unter
Einkommensgrößenklassen 2014
530 787 13
289 2 194 145
Lohn- und
Einkommen-
steuerpflichtige
5 000
10 000
09 182 131 Schliersee
22 166 3 061
165 919
153 670
144 866
126 853
122 731
110 862
3 665
3 584
3 523
3 425
2004 1)
2007
2010
2013
2014
2012
14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004
Gesamtbetrag der
Einkünfte
Lohn- und
Einkommensteuer
Anzahl 1 000 €
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
50 000
5 000
10 000
15 000
20 000
25 000
30 000
35 000
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
bis unter
0
10 000
20 000
30 000
40 000
50 000
2004 2007 2010 2012 2013 2014
17
18
19
20
21
2004 2007 2010 2012 2013 2014
0
50
100
150
200
250
300
350
400
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
0
20
40
60
80
100
120
140
160
180
200
2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013 2014 2015 2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 11Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Wohngebäude 1)
1 Wohnung
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohngebäuden
darunter in Wohngebäuden mit
2 Wohnungen
3 oder mehr Wohnungen
Wohnungen 2)
in Wohn- und Nichtwohngebäuden
1 Raum
2 Räumen
3 Räumen
4 Räumen
5 Räumen
6 Räumen
7 oder mehr Räumen
Durchschnittliche Wohnfläche je Wohnung in m²
Räume der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden
Durchschnittliche Raumzahl je Wohnung
97,3
16 962
4,4
161
483
877
x
97,7
4,4
x
x 17 120
17,4
10,3
13,4
3 920
4,1 4,1
100,0 100,0
100,0
48,2
1 855
1 188
339
328
3 575
678
1 709
3 881
18,7
1 865
1 194
338
333
3 614
676
1 744
x x
4,4
1 869
1 198
338
333
3 615
676
1 741
3 923
161
483
877
797
672
406
527
383 644
97,8
17 143
4,4
22,4
x x
x x x
1 897
1 217
343
337
3 683
686
1 780
3 992
172
497
893
805
676
418
531
390 943
97,9
17 412
17,8 17,8
x
x x x
13,4 13,4 13,3
16,9
10,3 10,3 10,5
4,3
12,3 12,3 12,4
17,1 17,1
20,4 20,3 20,2
22,4 22,4
100,0 100,0 100,0
Wohnfläche der Wohnungen in Wohn- und Nichtwohngebäuden in m²
4,1
12,3
22,1
20,4
davon
798
671
405
525
382 822
161
477
858
790
674
x
401
520
377 803 x
18,3
Anzahl Anzahl %
19,0
47,8
100,0
18,7 18,6
48,3
100,0
48,3
100,0
64,0 64,1 64,2
18,1 18,1 18,1
17,9
11,8
2017 26 20 76,9 2
8,3 52016 6 4 66,7 1
Anzahl
35
20
48
2
–
2
5
2
–
9,0 7 77,8
7 30,4
%
47,1 2
1
13
21
6
19
197,7 4 15,4 66 25
50,016,7 1 16,7 12 1
28,8
641,7
37,9 22 33,3
15,410,0 5 50,0 39 62015 10 5 50,0 – 15,4 27 69,2 6
37,516,7 1 5,6 32 22014 18 14 77,8 3 6,3 18 56,3 12
61,519,0 – 19,0 26 52013 19 19 100,0 – 19,2 5 19,2 16
2 22,23,0 2 66,7 9 –
2011 13 10 76,9 1
2012 3 1 33,3 –
47,87,7 2 15,4 23 5 21,7 11
60,0 13 43,38,3 2 16,7 30 - 1
%% Anzahl Anzahl
2010 12 9 75,0 1
% Anzahl
X 18
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4
Anzahl % Anzahl %
–
3,7
38,2
5,6
14,3
65,0
33,3
55,6
59,3
43,6
27,8
60,0
30,0
39,6
–
1
21
1
9
Anzahl
5
16
8
10
16
24
5
5 oder mehr
41,2
44,4
37,0
18,2
66,7
7
8
10
10
12
28,6
X
15,4
27,8
16,7
17
18
27
55
18 1
X
21,4
X
5,6
8,3
3
–
1
–
1
2
–
75,0
94,4
64,7
X
5,6
11,8
25,7
5,0
27,1 4
2015
2016
2017
25,0
X
23,5
8
18
17 11
13
12
71,4
78,6
84,6
66,7
75,0 92014
17
6
2010
2011
2012
2013
5
11
11
12
7
14
13
18
64,0
09 182 131 Schliersee
100,0
% % %
17. Baugenehmigungen3)
seit 2010
18. Baufertigstellungen3)
seit 2010
Jahr
Errichtung
neuer
Wohn-
gebäude 1)
davon mit … Wohnung(en)
Wohnungen in
Wohn- und
Nichtwohn-
gebäuden 2) 4)
davon mit … Räumen
1 2 3 oder mehr 1) 1 oder 2 3 oder 4 5 oder mehr
Anzahl %
darunter mit
Anzahl
2
1) Einschl. Wohnheime. -
2) Einschl. Wohnungen in Wohnheimen.
3) Einschl. Genehmigungsfreistellungsverfahren. -
4) Einschl. Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014
% Anzahl Anzahl %Anzahl Anzahl % Anzahl% %
Gegenstand der Nachweisung
Bestand am 31. Dezember
2014 2015 2016 2017
Anzahl Anzahl
100,0
100,0
17,7
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 12Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Siedlung
dar.: Wohnbaufläche
Industrie- und Gewerbefläche
Verkehr
Vegetation
dar.: Landwirtschaft
Wald
Gewässer
Bodenfläche insgesamt
dar.: Siedlungs- und Verkehrsfläche
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF)
darunter Dauergrünland
darunter Wiesen und Weiden 2)
Ackerland
darunter Getreide
darunter Weizen insgesamt
Roggen
Wintergerste
Sommergerste
Hülsenfrüchte
Hackfrüchte
darunter Kartoffeln
Gartengewächse
Handelsgewächse
darunter Winterraps
Pflanzen zur Grünernte
Anteile ausgewählter Flächen in Prozent
299 3,8 299 3,8
5 167 65,3 5 126 64,8
7 914 100,0 7 914
473 6,0 474 6,0
100,0
1,8 143 1,8
33 0,4 34 0,4
1 451 18,3 1 446 18,3
7 141 90,2 7 139 90,2
143
09 182 131 Schliersee
212 2,7 213 2,7
331 4,2 333 4,2
20161)
2017
ha % ha
Fläche am 31. DezemberBodenfläche nach Nutzungsart
(ALKIS)%
19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2016 und 2017
947 867
1) Vergleichbarkeit mit vorangegangenen Jahren stark eingeschränkt. Siehe Erläuterungen S. 24.
916 856
1 029 973 947 867
. .
429 428
20. Bodennutzung 2003, 2007, 2010 und 2016
Fläche in ha
2003 1)
2007 1)
2010 1)3)
Nutzungsart2016
1)3)
–
– – –
– –
– –
– – –
– –
–
–
– – –
– – – –
–
– –
–
– – – –
–
– –
– – – –
– –
–
– – –
– – – –
– – –
2) Ohne ertragsarmes Dauergrünland / Weiden ohne Hutung.
3) Ab 2010 auch Wintermenggetreide enthalten.
darunter Silomais einschließlich Grünmais
– –
– – – –
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
0
20
40
60
80
100
Siedlung Verkehr Vegetation Gewässer
2016 2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 13Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Rinder
darunter Milchkühe
Schweine
darunter Zuchtsauen
andere Schweine
Schafe
Pferde 3)
Hühner
darunter Legehennen (1/2 Jahr oder älter)
Masthühner-/hähne
5
10
20
50
5
10
20
50 oder mehr
09 182 131 Schliersee
27 816 30 24 747 31 20 776 39
21. Viehhalter und Viehbestand 1999, 2007 und 2016
TiereTiere je
Tierhalter
Viehhalter und Viehbestand 1)
1999 2007 2016 2)
Halter
278 19
– – – – – –
Tierart
24 293 12 18
3 3
– – –
TiereTiere je
TierhalterHalter Tiere
Tiere je
TierhalterHalter
148 16 4
196 11
X
15
3 13 4 3 10
3 6 2X X X X X
6 2
43 11
11 53 5
10 151 15 3 60 20 5 100 20
17 53 3 19 81 4
11 112 10 9
– –
10 151 15 3 . .
Landwirtschaftliche Betriebe insgesamt
22. Betriebsgrößenstruktur in der Landwirtschaft 2003, 2005, 2007, 2010 und 2016 1)
5 100 20
– – – 1 . .
Viehhalter 1)
nach Tierarten
–
Viehbestand 1)
davon mit einer LF von … ha
2) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken die Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein.
3) Ab 2010 alle Einhufer (Pferde, Esel, Maultiere).
Gegenstand der Nachweisung 2003 2005 2007 2010 2016 1)
33 33 33 26 25
5 6
5 3
1) Stichtag 1. März 2016, Vorjahre 3. Mai.
2
1) Änderungen im Erfassungs- und Darstellungsbereich schränken Vergleichbarkeit der Ergebnisse ein (v. a. in der Größenklasse unter 5 ha).
2 3 5 – –
7 8 7
unter
bis unter
bis unter
bis unter
8
3 3
8 8 9 6
11 11 10 9 11
0
100
200
300
400
500
600
700
800
900
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner
1999 2007 2016
0
5
10
15
20
25
30
Rinder Schweine Schafe Pferde Hühner1999 2007 2016
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 14Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
darunter
Straßenverkehrsunfälle Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
17
12
42
10
Baugewerblicher Umsatz des Vorjahres in 1000 € 2)
Tätige Personen Ende Juni
Betriebe Ende Juni
2) Gesamtumsatz bis einschließlich Berichtsjahr 2016.
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
39
3 360
10
41
2 722
9
40
2 718 2 451 2 787
24
17
7
29
.
Jahr
2011
2012
2013
2014
2015
2016
Gewerbeanzeigen 2)
Gewerbeanmeldungen Gewerbeabmeldungen
1
.
1
2 . .
.
. .
1 .
1
4
77
79 78
109 96
84 70
82
Bauhauptgewerbe 1)
(Vorbereitende Baustellenarbeiten, Hoch- und Tiefbau)
16
18
39 34
1
33
4
39
34
Verletzte
Straßenverkehrsunfälle 1)
Straßenverkehrsunfälle mit Personenschaden
innerhalb von Ortschaften
3
38
1) Ohne übrige Sachschadensunfälle.
39
37
17
20
51
–
51
1
1
32
28
12
–
24
16
11
5
23
7
36
09 182 131 Schliersee
3 . .
2 . . 99 87
98 89
sowie Gewerbeanzeigen seit 2011
Betriebe von Unternehmen mit im Allgemeinen 20 oder mehr Beschäftigten 1)
Betriebe 3)
Beschäftigte 3) Bruttoentgelte
in 1 000 €
23. Verarbeitendes Gewerbe sowie Bergbau und Gewinnung von Steinen und Erden
–
36
4
Getötete
25. Straßenverkehrsunfälle seit 2012
16
84 81
1) Klassifikation der Wirtschaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008).
.
1
Verunglückte
2 .
Gegenstand der Nachweisung2013 2014 2015 2016 2017
13
42
12
34
1
31
1davon
22
außerhalb von Ortschaften
2) Bis 2016 ohne Automatenaufsteller und Reisegewerbe, ab 2017 ohne Reisegewerbe. -
3) Monatsdurchschnitt; ab 2007 Stand 30.09.
24. Bauhauptgewerbe seit 2013
2017
Sonst. Sachschadensunfälle unter Einfluss berauschender Mittel
Schwerwiegende Unfälle mit Sachschaden im engeren Sinne
2017Gegenstand der Nachweisung
Straßenverkehrsunfälle
2012 2013 2014 2015 2016
1
39
1
38
4
0
5
10
15
20
25
2012 2013 2014 2015 2016 2017
innerhalb von Ortschaften außerhalb von Ortschaften
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
2012 2013 2014 2015 2016 2017
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 15Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
darunter Pkw insgesamt
Krafträder insgesamt
4) Meldungen vereinzelter, nicht prädikatisierter Gemeinden werden ab 2017 ebenfalls ausgewiesen.
2016 21 116 22
179 167
– 27
– 25
– 25 22 111
27 123 17 – 26
3 179 159
2015
176 227
164 935
11 292
4,3
146 898
54 870
197 753
164 831
154 230
2,5
8 301
386 328
356 510
29 818
2,5
35 294
2,5
31 742
470 024
421 927
48 097
2,7
154 666
142 751
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
1) Ab 2006 einschließlich Campingplätze. -
2) Einschließlich Privatquartiere.
3) Mineral- und Moorbäder, Heilklimatische Kurorte, Kneippheilbäder, Kneippkurorte, Luftkurorte und Erholungsorte.
2,6
3,7
165 105
3,8
44 930
2,5
Übernachtungen von Gästen aus dem In- und Ausland
in Betrieben mit neun oder mehr Gästebetten 1)4)
Durchschnittliche Auslastung
der angebotenen Betten in Prozent
5 676 39 382
2,7
2,5
43 599
3,72,9
413 529
378 235
2,6
10 601
442 847
403 580
39 267
2,7
Gästeübernachtungen
hiervon von Gästen aus dem Inland
von Gästen aus dem Ausland
von Gästen aus dem Ausland
davon von Gästen aus dem Inland
Gästeübernachtungen
Durchschnittliche Aufenthaltsdauer in Tagen
66 80
3 430
62
3 143
2,5
64
3 121
152 383
144 082
413 145
363 730
49 415
2,6
2,5
157 867
146 558
11 309 11 915
385 880
354 138
162 811
150 709
12 102
davon von Gästen aus dem Inland
3 017
5 017 5 079
2017
484 510 522
79
3 483
Beherbergungsbetriebe mit zehn oder mehr Gästebetten 1)
3 957 4 025
483
3 828
471
3 879
Geöffnete Beherbergungsbetriebe im Juni 65
3 077
Gästeankünfte
Angebotene Gästebetten im Juni
4 142
09 182 131 Schliersee
Tourismus
2012 2013 2014 2015 2016 2017Gegenstand der Nachweisung
27. Tourismus seit 2012
Kraftfahrzeugbestand insgesamt 4 713 4 816
Fahrzeugart2014
4 917
26. Kraftfahrzeugbestand seit 2013
2013
Kraftfahrzeugbestand
4 634
20182015 2016
531
161 770
3,6
51 401
188 928
3,7 3,6
4,4
38 132
6,7
3,6
Gästeankünfte
2014 3 179 167
Beherbergungsbetriebe mit weniger als zehn Gästebetten in Prädikatsgemeinden 2)3)4)
24
24
28. Kindertageseinrichtungen seit 2013
JahrAnzahl der
Einrichtungen
Genehmigte
Plätze
Betreute Kinder
insgesamt
4 096
von Gästen aus dem Ausland
28
2018 4 217 180 16 132 32 – 33
2017 3 177 162 20 122 20 –
2013 3
22 121
Betreute Kinder nach AltersgruppenTätige Personen
insgesamtunter
3 Jahren
3 bis unter 6
Jahren
6 bis unter 11
Jahren
11 bis unter 14
Jahren
3 179 157
0
5
10
15
20
25
30
35
40
45
2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 20170
100 000
200 000
300 000
400 000
500 000
2003 2005 2007 2009 2011 2013 2015 2017
Gäste aus dem Inland Gäste aus dem Ausland
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 16Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Allgemeinbildende Schulen insgesamt
–
–
–
–
–
―
–
―
1) Ohne Wirtschaftsschulen und ohne Berufsfachschulen des Gesundheitswesens.
–
–
――
–
–
–
–
–
–
–
–
―
–
―
–
–
–
―
–
―
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
––
–
–
–
–
–
–
–
–
–
―
–
–
–
–
–
–
–
35
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
149
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
306
–
–
149 5–
–
–
–
–
–
–
privat männlich
–
–
13
–
–
–
–
–
306
–
–
–
–
–
20
–
–
5
–
–
–
–
–
2
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
–
2
–
–
–
–
–
–
–
–
2
––
–
–
–
–
–
–
––
–
35
2) Abendrealschulen, Abendgymnasien, Kollegs.
Klassen Schüler
und zwar
öffentlich
–
–
–
– –
–
–
–
Berufsschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Berufsschulen –
–
– –
–
–
–
–
–
–
Berufsfachschulen 1)
Berufsfachschulen des Gesundheitswesen
Fachschulen (ohne Landwirtschaftsschulen)
Landwirtschaftsschulen
13
–
20
–
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
– –
–
2
–
–
–
1) Ausländische und internationale Schulen.
2012
2010
2016
2014
09 182 131 Schliersee
Schulen
Voll-
und teilzeit-
beschäftigte
Lehrkräfte
darunter
männlichKlassen Schüler
und zwardavon
öffentlich privat männlichAus-
länder
29. Allgemeinbildende Schulen und Wirtschaftsschulen 2017/18
Schulart
–
darunter
männlich
–
–
31. Einrichtungen für ältere Menschen seit 2006
Stichtag
jeweils 15. DezemberEinrichtungen Verfügbare Plätze Bewohner/innen
Personal i.Einrichtungen für ältere
Menschen
2008
2006 1 83 83 65
1 84
Grund- sowie Mittel-/Hauptschulen
Realschulen zur sonderpädagogischen Förderung
Realschulen
Gymnasien
Wirtschaftsschulen
Freie Waldorfschulen
Gesamtschulen
Sonstige allgemeinbildende Schulen 1)
Schulartunabhängige Orientierungsstufe
Fachoberschulen
Fachakademien
Berufsoberschulen
Berufliche Schulen insgesamt
Förderzentren
30. Berufliche Schulen 2017/18
Schulen des zweiten Bildungswegs 2)
–
–
–
– –
–
–
–
–
–
–
–
Aus-
länder
Schulart Schulen
davon
2
2
2
2
84
227
226
226
226
198
186
193
190
60
128
115
123
133
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 17Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
2) 2017: Ohne Empfänger/-innen für die kein abgeschlossenes Verfahren zur Ermittlung und Feststellung des Pflegegrades vorliegt.
32. Bedarfsgemeinschaften und Empfänger/-innen nach dem zwölften Buch Sozialgesetzbuch
33. Anschlussgrad an die öffentliche Wasserversorgung und Abwasserentsorgung
Kanalisation
Kläranlagen
Wasserversorgung
98,2 99,0
98,2
98,2
92,9
99,1
96,0
–
96,3
99,1
97,5
99,0
6 435
6 401
6 610
6 610
6 504
6 694
6 694
77 51 94
2017 32 32 20 73 44 94
30 18
6 77299,1 99,1 99,1
6 467
6 467
6 032
6 435
32
6 467
1) 5. Kapitel: Hilfen zur Gesundheit. - 6. Kapitel: Eingliederungshilfe für behinderte Menschen. - 7. Kapitel: Hilfe zur Pflege. - 8. Kapitel: Hilfe zur Überwindung
6 668
2010 2013 2016
Anzahl % Anzahl %Anzahl
55 57
21
92
83
87
6 772
50
56
45
46
besonderer sozialer Schwierigkeiten. - 9. Kapitel: Hilfe in anderen Lebenslagen.
am 31. Dezember 1991, 2007, 2010, 2013 und 2016
% Anzahl % Anzahl %
Versorgungsart
Angeschlossene Einwohner
1991 2007
2014
2015 36
43
SGB XII (Sozialhilfe) seit 2010 nach Wohnort
40
36
40
39
53
35
34
37
44
48
95
90
46
43
46
52
14
22
53
58
68
76 20
91
09 182 131 Schliersee
2016
32
38
36
36
2012
2013
30
39
33
32
40
38
81
39 56 392010
49
36 51
19
42
Stichtag
jeweils
31.
Dezember /
Ende des 4.
Quartals
3. Kapitel
Hilfe zum Lebensunterhalt
4. Kapitel
Grundsicherung im Alter und
bei Erwerbsminderung
5. bis 9. Kapitel
Sonstige Hilfen 1)
Bedarfs-
gemeinschaften
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Empfänger/-
innen
insgesamt
darunter
weiblich
Von den Empfänger/-innen erhielten
Hilfen nach dem
6. Kapitel 7. Kapitel 2)
Eingliederungs-
hilfe für
behinderte
Menschen
Hilfe
zur
Pflege
332011 51
46 54
15
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 –
Statistik kommunal 2018 18Bayerisches Landesamt für
Statistik
-
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 19 Statistik
1. Bevölkerungsentwicklung seit 1840
Bei den von 1840 bis einschließlich 2011 nachgewiese-nen Ergebnissen handelt es sich um die bei der jeweili-gen Volkszählung festgestellte Einwohnerzahl. Den verschiedenen Volkszählungen und der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes liegen seit 1840 unterschied-liche Bevölkerungsbegriffe zugrunde. Wegen der me-thodischen Änderungen wird hier der allgemeinere Ausdruck „Bevölkerung“ gebraucht.
Für das Jahr 1840 stellen die veröffentlichten Einwoh-
nerzahlen die sogenannte Zollabrechnungsbevölkerung dar, bei der die am Zählungsstichtag vorübergehend abwesenden Personen einbezogen, die vorübergehend anwesenden Personen dagegen (ausgenommen Wan-dergewerbetreibende ohne festen Wohnsitz) nicht ge-zählt worden sind. Die Zollabrechnungsbevölkerung entspricht daher hinsichtlich der Erfassungs- und Zu-ordnungsmethode weitgehend dem Wohnbevölke-rungsbegriff neuerer Erhebungen.
Die Zählungen von 1871 und 1900 weisen die zum
Erhebungszeitpunkt jeweils ortsanwesende Bevölke-rung aus, die neben der ständigen Bevölkerung in der Gemeinde auch die vorübergehend anwesenden Per-sonen umfasste, nicht jedoch die vorübergehend abwe-senden Personen, auch dann nicht, wenn diese ihren ständigen Wohnsitz im Erhebungsgebiet hatten.
Bei den Volkszählungen von 1925 bis einschließlich 1970 wurde die Wohnbevölkerung ausgewiesen. Zur
Wohnbevölkerung einer Gemeinde zählten alle Perso-nen, die am Zählungsstichtag in der Gemeinde ihre Wohnung hatten. Personen mit einer weiteren Woh-nung oder Unterkunft in einer anderen Gemeinde wur-den der Wohnbevölkerung derjenigen Gemeinde zuge-ordnet, von der aus sie zur Arbeit oder Ausbildung gingen oder in der sie sich aus anderen Gründen über-wiegend aufhielten.
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 wur-
de die Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung nach-gewiesen.
Seit 1. Februar 1984 erfolgt auch die Fortschreibung
des Bevölkerungsstandes nach den Merkmalen der Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung. Die fortge-schriebene Bevölkerung setzt sich aus dem alten Be-völkerungsstand zusammen, vermehrt um die in der Zwischenzeit Geborenen und von jenseits der Gebiets-grenzen Zugezogenen, vermindert um die Gestorbenen und die über die Gebietsgrenzen Fortgezogenen. Die für die Zeit nach dem Zensus am 9. Mai 2011 ausge-wiesenen Zahlen der fortgeschriebenen Bevölkerung basieren auf den bei diesem Zensus festgestellten Einwohnerzahlen.
2. Volkszählung am 25. Mai 1987 und Zensus am 9. Mai 2011
Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung ist Grund-lage für die Bestimmung, ob in einer Gemeinde „Mariä Himmelfahrt“ ein gesetzlicher Feiertag ist oder nicht (Feiertagsgesetz - FTG). Die Feststellung obliegt dem Bayerischen Landesamt für Statistik, das auf Grund der Ergebnisse der letzten Volkszählung ermittelt, in wel-chen Gemeinden entweder mehr katholische oder
mehr evangelische Einwohner ihren Wohnsitz hatten. Die Religionszugehörigkeit der Bevölkerung wurde letztmals beim Zensus 2011 ermittelt.
Zur römisch-katholischen Bevölkerung zählen die
Mitglieder der römisch-katholischen Kirche, nicht aber der Altkatholiken und verwandter Gruppen.
Zur evangelischen Bevölkerung zählen die Mitglieder
der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD), die dem Zusammenschluss der zwanzig selbständigen lutherischen, reformierten und unierten Landeskirchen in der Bundesrepublik Deutschland entspricht. Es han-delt sich somit um folgende Religionsgesellschaften: Evangelische Kirche, Evangelisch-lutherische Kirche, Evangelisch-reformierte Kirche, französisch-reformierte Kirche, evangelisch-lutherische Kirche in Baden und evangelisch-reformierte Gemeinden. Die Mitglieder der Evangelischen Freikirchen sind nicht enthalten.
Ausländer ist jeder, der nicht Deutscher im Sinne des
Artikels 116 Absatz 1 des Grundgesetzes ist. Dazu zählen auch Staatenlose und Personen mit ungeklärter Staatsangehörigkeit. Personen, die sowohl die deut-sche als auch eine andere Staatsangehörigkeit haben, gelten als deutsche Staatsangehörige. Die Mitglieder der Stationierungsstreitkräfte sowie der ausländischen diplomatischen und konsularischen Vertretungen unter-liegen mit ihren Familienangehörigen nicht den Be-stimmungen des Ausländergesetzes und werden somit nicht ausgewiesen.
Als Privathaushalte wurden 1987 grundsätzlich alle
Haushalte an jedem Wohnort gezählt, d. h. solche mit mehreren Wohnsitzen entsprechend auch mehrfach. Wohnberechtigte Haushalte galten an einem Ort jedoch dann nicht als Privathaushalte, wenn alle Haushaltsmit-glieder dort nicht zur Wohnbevölkerung (z. B. bei Fe-rienwohneinheiten, Ferienwohnungen) rechneten.
Einen Haushalt bildeten alle Personen, die gemeinsam
wohnten und wirtschafteten, insbesondere ihren Le-bensunterhalt gemeinsam finanzierten (Mehrpersonen-haushalte). Wer allein wirtschaftete, bildete einen
eigenen Haushalt (Einpersonenhaushalt) und zwar auch dann, wenn er mit einer anderen Person eine gemeinsame Wohnung hatte.
Beim Zensus 2011 wurde – anders als 1987 – von Wohnhaushalten und nicht von Wirtschaftshaushalten ausgegangen. Einen Haushalt bildeten daher alle Per-sonen, die gemeinsam in einer Wohnung lebten, so-dass es einen privaten Haushalt pro belegter Wohnung gab. Zu den Privathaushalten zählten alle Haushalte an jedem Wohnort, auch dann, wenn alle Mitglieder des Haushalts mit Nebenwohnsitz gemeldet waren.
3. Bevölkerung 1987, 2011 und 2017 nach Altersgruppen und Geschlecht
Bei der Volkszählung 1987 und dem Zensus 2011 so-wie der Fortschreibung des Bevölkerungsstandes am 31. Dezember 2017 wird die „Bevölkerung am Ort der Hauptwohnung“ ausgewiesen.
4. Bevölkerungsbewegung seit 1960
Lebendgeborene sind Kinder, bei denen nach der
Trennung vom Mutterleib entweder das Herz geschla-gen, die Nabelschnur pulsiert oder die natürliche Lun-genatmung eingesetzt hat.
In der Zahl der Gestorbenen sind die Totgeborenen,
die nachträglich beurkundeten Kriegssterbefälle und die gerichtlichen Todeserklärungen nicht enthalten.
-
Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 20 Statistik
Als Wanderung gilt jedes Beziehen einer Hauptwoh-
nung und jeder Auszug aus einer Hauptwohnung (Wohnungswechsel). Die Wanderungen werden auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen über die Melde-pflicht bei einem Wohnungswechsel oder Umzug von einer Gemeinde zu einer anderen mittels der An- und Abmeldescheine erfasst. Innerhalb des Bundesgebiets wird jeder Bezug einer Hauptwohnung in einer neuen Gemeinde gleichzeitig als Fortzug aus der bisherigen Gemeinde gezählt. Nur Fortzüge in Gebiete außerhalb des Bundesgebiets werden mittels der Abmeldescheine festgestellt. Als Zuzug gilt, wenn jemand in einer Ge-meinde, in der er nicht bereits mit einer Hauptwohnung angemeldet ist, eine Hauptwohnung bezieht und sich dort anmeldet. Als Fortzug gilt, wenn jemand innerhalb des Bundesgebiets umzieht und dieser Umzug in der Gemeinde, in der er sich anmeldet, als Zuzug gilt oder wenn sich jemand aus einer Gemeinde im Bundesge-biet ins Ausland abmeldet, ohne noch mit einer weite-ren Wohnung in der Bundesrepublik angemeldet zu sein.
Gäste in Beherbergungsstätten, Anstaltsinsassen und Besucher bei Verwandten oder Bekannten werden nur erfasst, wenn ihr Aufenthalt gemäß der Meldepflicht von längerer Dauer ist. Die Einberufungen und Entlassun-gen von Wehrpflichtigen gelten nicht als Wanderungen. Ebenfalls findet bei Vollzug von Straf- oder Untersu-chungshaft und Sicherungsverwahrung keine An- oder Abmeldung statt, soweit eine weitere Wohnung im Bereich des Melderechtsrahmengesetzes (MRRG) vorhanden ist, wie dies auch für Personen in Polizei-gewahrsam der Fall ist. Mit berücksichtigt werden bei den Zu- und Fortzügen auch die im Hinblick auf das Herkunfts- bzw. Zielgebiet „ungeklärten Fälle“ und „Fälle ohne Angabe“.
Den Berechnungen der Lebendgeborenen und Gestor-benen je 1 000 Einwohner sowie der Zugezogenen und Fortgezogenen je 1 000 Einwohner liegt der Bevölke-rungsstand zum 31.12. des jeweiligen Berichtsjahres zugrunde.
5. Durchschnittsalter, Jugend- und Alten-quotient der Bevölkerung seit 2008
Das Durchschnittsalter sowie der Alten- und Jugend-quotient sind Maße zur Veranschaulichung der Alters-struktur einer Bevölkerung. Datenbasis ist die Bevölke-rungsfortschreibung, die auf der Volkszählung 1987 und ab dem 30.06.2011 auf dem Zensus 2011 aufsetzt. Das Durchschnittsalter einer Bevölkerung wird als arithme-
tisches Mittel des Alters ihrer Mitglieder berechnet. Zur Veranschaulichung des Altersaufbaus sind zudem Verhältniszahlen gebräuchlich, welche die abhängige Bevölkerung in Relation zur erwerbsfähigen Bevölke-rung setzen. Dazu wird die Bevölkerung in drei Grup-pen unterteilt: Die Jüngeren im Alter von 0 bis 19 Jah-ren, die Erwerbsfähigen im Alter von 20 bis 64 Jahren und die Älteren mit 65 und mehr Jahren.
Der Jugendquotient ist dabei definiert als Anzahl der
jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Personen je 100 Personen im erwerbsfähigen Alter. Die Anzahl der Senioren je 100 erwerbsfähige Personen wird als Altenquotient bezeichnet. Jugend- und Altenquotient
vermitteln insbesondere in der Zusammenschau ein Bild des Altersaufbaus einer Bevölkerung. Sie sind wie folgt zu interpretieren: Ein Jugendquotient von 25 be-deutet, dass zum ausgewiesenen Stichtag 25 Jüngere
auf 100 Personen der mittleren, erwerbsfähigen Alters-gruppe kommen. Ein Altenquotient von beispielsweise 35 bedeutet indes, dass 35 Ältere auf 100 Personen der mittleren Altersgruppe vorhanden sind.
6. Sozialversicherungspflichtig beschäftigte Arbeitnehmer seit 2012
Diese Daten stammen aus Online-Auswertungen der Ergebnisdatenbank der Beschäftigungsstatistik der Bundesagentur für Arbeit. Die Ergebnisse der Beschäf-tigungsstatistik haben grundsätzlich bis drei Jahre nach dem Stichtag vorläufigen Charakter. Die Bundesagentur für Arbeit behält sich vor, diese in begründeten Fällen innerhalb dieses Zeitraums zu ändern.
Die Bundesagentur für Arbeit führte im August 2014 eine Revision der Beschäftigungsstatistik durch, bei
der die Beschäftigtenzahlen rückwirkend bis zum Jahr 1999 revidiert wurden. Im Rahmen dieser Revision wurde unter anderem der Kreis der sozialversiche-rungspflichtig Beschäftigten definitorisch erweitert. Die bedeutendsten neu hinzugekommenen Gruppen sind die behinderten Menschen in anerkannten Werkstätten sowie Personen, die ein freiwilliges soziales, ökologi-sches Jahr oder einen Bundesfreiwilligendienst leisten.
Als sozialversicherungspflichtig beschäftigte Per-sonen gelten Personen, für die eine Arbeitgebermel-
dung zur Sozialversicherung vorliegt, wenn die Be-schäftigung in mindestens einem der Zweige der Sozi-alversicherung (Rentenversicherung, Krankenversiche-rung/Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung) versicherungspflichtig ist, es sich darüber hinaus um eine abhängige Beschäftigung bzw. Arbeit handelt, die im Allgemeinen gegen Entgelt entrichtet wird und min-destens eine Stunde pro Woche gearbeitet wird (soweit dies aus der Personengruppendefinition erkennbar ist). Aus dieser Abgrenzung ergibt sich, dass in der Regel alle Arbeiter und Angestellten von der Sozialversiche-rungspflicht erfasst werden. In wenigen Fällen besteht auch für Selbständige eine Versicherungspflicht. Unbe-zahlt mithelfende Familienangehörige und Beamte zählen grundsätzlich nicht zu dieser Gruppe.
Der Nachweis der sozialversicherungspflichtig Be-schäftigten erfolgt nach dem Arbeitsortprinzip. Dabei
werden die Beschäftigten regional am Sitz des Betrie-bes (örtliche Einheit) nachgewiesen. Neben den ar-beitsortbezogenen Regionalangaben stehen seit 1996 auch Angaben zum (vom Arbeitgeber mitgeteilten) Wohnort der Beschäftigten zur Verfügung.
Die wirtschaftssystematische Zuordnung der Beschäf-tigten erfolgt entsprechend der Klassifikation der Wirt-schaftszweige, Ausgabe 2008 (WZ 2008). Die Ergeb-nisse der WZ 2008 sind größtenteils mit denen aus der Vorgängerversion WZ 2003 nicht vergleichbar. Beim Übergang auf die WZ 2008 wurde nicht nur die Gliede-rungsstruktur der Wirtschaftszweigklassifikation in eini-gen Bereichen umfassend geändert, es wurde auch der Abdeckungsbereich der Klassifikation erweitert. Um geänderte Produktionsformen und neue Tätigkeiten zu berücksichtigen, wurden auf der obersten Klassifika-tionsebene konzeptionell neue Gliederungspositionen geschaffen und neue Unterteilungen eingeführt. Die WZ 2008 ist in einigen Bereichen tiefer gegliedert als ihre Vorgängerversion, vor allem im Bereich der Erbrin-gung von Dienstleistungen sind alle Hierarchiestufen betroffen.
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Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 21 Statistik
7. Arbeitslosenzahlen seit 2011
Die Arbeitslosenzahlen wurden aus dem Datenangebot der Bundesagentur für Arbeit entnommen. Als Arbeits-lose zählen alle Personen, die vorübergehend nicht in einem Beschäftigungsverhältnis stehen oder nur eine weniger als 15 Stunden wöchentlich umfassende Be-schäftigung ausüben (Beschäftigungslosigkeit), eine versicherungspflichtige, mindestens 15 Stunden wö-chentlich umfassende Beschäftigung suchen (Eigen-bemühungen), den Vermittlungsbemühungen der Agen-tur für Arbeit oder des Jobcenters zur Verfügung ste-hen, also arbeiten dürfen, arbeitsfähig und -bereit sind (Verfügbarkeit), in der Bundesrepublik Deutschland wohnen, nicht jünger als 15 Jahre sind und die Alters-grenze für den Renteneintritt noch nicht erreicht haben und sich persönlich bei einer Agentur für Arbeit oder einem Jobcenter arbeitslos gemeldet haben.
8. Landtagswahlen seit 1990
Die Landtagswahl erfolgt nach den Grundsätzen einer „verbesserten“ Verhältniswahl. Jeder Wähler hat zwei Stimmen. Mit der Erststimme wird ein Stimmkreisabge-ordneter gewählt (Mehrheitswahl), mit der Zweitstimme ein Listenabgeordneter. Beide Stimmen zusammen sind für die Sitzeverteilung, die seit 1994 nach dem Niemeyer-Verfahren (zuvor d’Hondt) durchgeführt wird, sowie für die Reihenfolge der Gewählten und der Lis-tennachfolger innerhalb einer Wahlkreisliste maßge-bend. Daher sind hier die Gesamtstimmen als Summen von Erst- und Zweitstimmen dargestellt.
Wahlvorschläge, auf die landesweit nicht mindestens 5% der gültigen Gesamtstimmen entfallen, erhalten keinen Sitz (Sperrklausel).
Stimmberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Tag der Abstimmung
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in Bayern ihre Woh-
nung, bei mehreren Wohnungen ihre Hauptwoh-nung haben oder sich sonst in Bayern gewöhnlich aufhalten und
c) nicht nach Art. 2 Landeswahlgesetz (LWG) vom Stimmrecht ausgeschlossen sind.
Im Einzelnen ergibt sich die Stimmberechtigung aus Art. 1 und 2 LWG.
Als Wähler gelten alle Stimmberechtigten, die von
ihrem Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahl-beteiligung gibt den prozentualen Anteil der Wähler an
den Stimmberechtigten wieder.
9. Bundestagswahlen seit 1994
Bei der Bundestagswahl handelt es sich um eine mit der Mehrheitswahl verbundene Verhältniswahl, wobei jeder Wähler zwei Stimmen hat – eine Erststimme für die Wahl eines Wahlkreisabgeordneten und eine Zweit-stimme für die Wahl einer Landesliste. Die Verteilung der Gesamtzahl der Sitze des Bundestags auf die Par-teien erfolgt nach den Grundsätzen der Verhältniswahl anhand der Zweitstimmen, wobei seit 2009 das Verfah-ren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) angewandt wird. Innerhalb dieser Verhältniswahl wird die Hälfte der Abgeordneten in Wahlkreisen über die Erststimme in relativer Mehrheitswahl gewählt, die
andere Hälfte auf den Parteien vorbehaltenen Landes-listen über die Zweitstimme in einer sog. Listenwahl.
Bei der Verteilung der Sitze auf die Landeslisten wer-den nur Parteien berücksichtigt, die mindestens 5% der bundesweit abgegebenen gültigen Zweitstimmen erhal-ten oder in mindestens drei Wahlkreisen einen Sitz errungen haben, es sei denn, es handelt sich um Par-teien nationaler Minderheiten.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die am Wahltag a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland eine Wohnung innehaben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten,
c) nicht nach § 13 Bundeswahlgesetz (BWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind,
Darüber hinaus sind auch Deutsche, die außerhalb des Wahlgebietes leben, wahlberechtigt, wenn bei ihnen neben den Voraussetzungen unter a) und c) noch be-stimmte weitere Voraussetzungen erfüllt sind (Aus-landsdeutsche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlbe-rechtigung aus den §§ 12 und 13 BWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
10. Europawahlen seit 1989
Die Wahl erfolgt in der Bundesrepublik Deutschland nach den Grundsätzen der Verhältniswahl mit Listen-wahlvorschlägen. Jeder Wähler hat eine Stimme. Für die Verteilung der Sitze wird seit 2009 das Verfahren nach Sainte-Laguë/Schepers (zuvor Niemeyer) ange-wandt.
Bis einschl. der Europawahl 2009 galt bei der Wahl der Abgeordneten aus Deutschland eine Sperrklausel, wonach Wahlvorschläge, auf die weniger als 5% der gültigen Stimmen entfielen, bei der Sitzeverteilung unberücksichtigt blieben. Bei der Europawahl 2014 kam in Deutschland keine Sperrklausel zur Anwendung.
Wahlberechtigt sind alle Deutschen im Sinne des
Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie alle Unions-bürger (seit der Europawahl 1994) mit einer Wohnung oder mit gewöhnlichem Aufenthalt in der Bundesrepub-lik Deutschland, die am Wahltag
a) das 18. Lebensjahr vollendet haben, b) seit mindestens drei Monaten in der Bundesrepub-
lik Deutschland oder in den übrigen Mitgliedstaa-ten der Europäischen Union eine Wohnung inne-haben oder sich sonst gewöhnlich aufhalten und
c) nicht nach § 6a Europawahlgesetz (EuWG) vom Wahlrecht ausgeschlossen sind.
Außerdem sind auch die nach § 12 Abs. 2 des Bun-deswahlgesetzes zum Deutschen Bundestag wahlbe-rechtigten Deutschen wahlberechtigt (Auslandsdeut-sche). Im Einzelnen ergibt sich die Wahlberechtigung aus den §§ 6 und 6a EuWG.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahlbe-rechtigten wieder.
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Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 22 Statistik
11. Wahl der Stadt- bzw. Gemeinderäte am 16. März 2014
Die Wahl der ehrenamtlichen Stadt- und Gemeinde-ratsmitglieder erfolgt nach den Grundsätzen einer ver-besserten Verhältniswahl, sofern mindestens zwei gültige Wahlvorschläge (Listen) vorliegen. Verbessert ist das Verhältniswahlrecht durch die Möglichkeit, die Stimmen auf Bewerber verschiedener Wahlvorschläge zu verteilen (Panaschieren) sowie einem Bewerber bis zu drei Stimmen zu geben (Kumulieren). Wird in einer Gemeinde kein oder nur ein Wahlvorschlag zugelassen, findet Mehrheitswahl statt.
Die Sitzeverteilung auf die Wahlvorschläge bei der Verhältniswahl erfolgte bis zu den Wahlen 2008 nach dem d’Hondt’schen Höchstzahlverfahren. Mit den all-gemeinen Gemeinde- und Landkreiswahlen am 16. März 2014 wurde jedoch auf das Proporzverfahren nach Niemeyer umgestellt. Welche Bewerber innerhalb eines Wahlvorschlags gewählt sind, richtet sich nach der Anzahl der persönlichen Stimmen der einzelnen Bewerber.
Wahlberechtigt sind alle Personen, die am Wahltag
a) Unionsbürger sind (alle Deutschen im Sinne des Art. 116 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie die Staatsangehörigen der übrigen Mitgliedsstaaten der Europäischen Union),
b) das 18. Lebensjahr vollendet haben, c) sich seit mindestens zwei Monaten in der Ge-
meinde mit dem Schwerpunkt ihrer Lebensbezie-hungen aufhalten (der Aufenthalt mit dem Schwerpunkt der Lebensbeziehungen wird dort vermutet, wo die Person gemeldet ist. Ist eine Person in mehreren Gemeinden gemeldet, wird dieser Aufenthalt dort vermutet, wo sie mit der Hauptwohnung gemeldet ist),
d) nicht nach Art. 2 Gemeinde- und Landkreiswahl-gesetz (GLKrWG) vom Wahlrecht ausgeschlos-sen sind.
Als Wähler gelten alle Wahlberechtigten, die von ihrem
Wahlrecht Gebrauch gemacht haben, also im Wahllokal oder per Brief gewählt haben. Die Wahlbeteiligung gibt
den prozentualen Anteil der Wähler an den Wahl-berechtigten wieder.
Gewichtete Stimmen
Bei der Verhältniswahl verfügt jeder Wähler über so viele Stimmen, wie in seiner Gemeinde Mandatsträger zu wählen sind (Ausnahmen möglich bei Gemeinden bis 3000 Einwohnern). Bei Mehrheitswahl hat der Wäh-ler doppelt so viele Stimmen, wie Mandatsträger zu wählen sind. Dadurch variiert die Stimmenzahl je Wäh-ler in der Praxis zwischen 8 und 80. Um die absoluten Ergebnisse vergleichbar zu machen und zur Zusam-menfassung der Einzelergebnisse für größere regionale Einheiten wie z. B. Landkreise, Regierungsbezirke und das Land wird ein gewichtetes Stimmenergebnis
errechnet. Dabei werden die gültigen Stimmzettel im Verhältnis der Stimmen für die einzelnen Wahlvor-schläge aufgeteilt. Hierdurch wird ein Ergebnis erstellt, als hätte jede abstimmende Person nur eine Stimme zu vergeben gehabt, wobei die Prozentanteile der einzel-nen Wahlvorschläge erhalten bleiben. Die gewichteten Stimmenergebnisse werden wie folgt berechnet:
Gültige Stimmzettel insgesamt x Stimmen je Wahlvorschlag
Gültige Stimmen insgesamt
Die Anzahl der Sitze im Gemeinde- bzw. Stadtrat be-
trägt in Gemeinden mit
bis zu 1 000 Einwohnern 8 mehr als 1 000 bis zu 2 000 Einwohnern 12 mehr als 2 000 bis zu 3 000 Einwohnern 14 mehr als 3 000 bis zu 5 000 Einwohnern 16 mehr als 5 000 bis zu 10 000 Einwohnern 20 mehr als 10 000 bis zu 20 000 Einwohnern 24 mehr als 20 000 bis zu 30 000 Einwohnern 30 mehr als 30 000 bis zu 50 000 Einwohnern 40 mehr als 50 000 bis zu 100 000 Einwohnern 44 mehr als 100 000 bis zu 200 000 Einwohnern 50 mehr als 200 000 bis zu 500 000 Einwohnern 60 in der Stadt Nürnberg 70 in der Landeshauptstadt München 80
12. Gemeindefinanzen seit 2013
Bei der Gewerbesteuer (netto) ist die an Land und
Bund abzuführende Gewerbesteuerumlage abgesetzt.
Die Steuereinnahmekraft der Gemeinden ergibt sich
aus der Realsteueraufbringungskraft abzüglich der Gewerbesteuerumlage zuzüglich der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Be-rechnung sind die landesdurchschnittlichen Hebesätze zugrunde gelegt.
Die Steuerkraftmesszahl ergibt sich aus der Summe
der Steuerkraftzahlen der Grundsteuer A und B, der Gewerbesteuer sowie der Gemeindeanteile an der Einkommen- und Umsatzsteuer. Bei der Berechnung der Steuerkraftzahlen werden sog. Nivellierungshebe-sätze entsprechend Art. 4 Finanzausgleichsgesetz (BayFAG) zugrunde gelegt. Ausgehend von den Steu-erkraftmesszahlen als Maß für die eigene Leis-tungsfähigkeit werden die Schlüsselzuweisungen an die Gemeinden nach Art. 2 und 3 BayFAG errechnet.
Die Verschuldung umfasst die Schulden beim nichtöf-
fentlichen und beim öffentlichen Bereich einschließlich Kassenkredite. Im planmäßigen, selbst geleisteten Schuldendienst ist nur der Teil der Zins- und Tilgungs-verpflichtungen berücksichtigt, der entsprechend den Darlehensbedingungen (planmäßig) von der Gemeinde selbst geleistet werden musste.
Die Finanzkraft errechnet sich aus der Steuerkraft-
messzahl gemäß Art. 4 BayFAG, vermehrt um die Schlüsselzuweisungen gemäß Art. 2 und 3 BayFAG, abzüglich der Umlageausgaben (Kreis- bzw. Bezirks-umlage und Krankenhausumlage).
13. Bauland seit 2013
Im Rahmen der Statistik der Kaufwerte für Bauland
werden sämtliche Kauffälle unbebauter und nicht land-wirtschaftlich genutzter Grundstücke mit einer Fläche
von 100 Quadratmetern oder mehr erfasst. Auskunfts-pflichtig sind die Gutachterausschüsse. Es gehen somit in die Statistik die Flächen ein, die in einem Jahr veräu-ßert wurden. Die Preise für Bauland beziehen sich folglich auch nur auf die im Jahr veräußerten Grundstü-cke und nicht auf alle Grundstücke. Schwankungen von Jahr zu Jahr sind daher möglich.
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Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 23 Statistik
14. Lohn- und Einkommensteuerstatistik seit 2004
Als Lohn- und Einkommensteuerpflichtige werden
alle unbeschränkt steuerpflichtigen natürlichen Perso-nen mit Wohnsitz in Bayern erfasst, die Einnahmen aus mindestens einer der steuerrechtlich unterschiedenen sieben Einkunftsarten (Einkünfte aus Land- und Forst-wirtschaft, Gewerbebetrieb, selbständiger Arbeit, nicht-selbständiger Arbeit, Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstige Einkünfte i.S.d. § 22 EStG) haben. Berücksichtigt werden deren Einkommensteuer-veranlagungen sowie die Lohnsteuerkarten und -bescheinigungen der nicht zur Einkommensteuer veran-lagten Steuerpflichtigen. Seit 2004 liefern die Arbeitge-ber die Lohnsteuerkarten elektronisch an die Finanz-verwaltung, wodurch die Zahl der Nichtveranlagten nahezu vollständig nachgewiesen werden kann. Neben der Gesamtzahl der Steuerpflichtigen hat sich dadurch im Vergleich zu den Statistik-Vorjahren auch die Ein-kommensstruktur erheblich geändert, da die Nichtver-anlagten nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit und im Durchschnitt geringere Einkommen aufweisen. Doppelverdienende Ehepaare, die eine gemeinsame Steuererklärung abgegeben haben, zählen als ein Steuerpflichtiger.
Der Gesamtbetrag der Einkünfte ergibt sich als Saldo
der positiven und negativen Einkünfte aus den gesetz-lich vorgegebenen sieben Einkunftsarten unter Berück-sichtigung bestimmter Hinzurechnungs- und Abzugs-posten. Bei den Lohnsteuerpflichtigen, die ausschließ-lich Lohneinkünfte bezogen, entspricht dies in den meisten Fällen den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Änderung des Gesamtbetrags der Einkünf-te kann nicht nur durch veränderte Einnahmen, sondern auch durch Änderungen des Steuerrechts bedingt sein.
Bei der Lohn- und Einkommensteuer handelt es sich
um die Jahreslohnsteuer (bei nichtveranlagten Lohn-steuerpflichtigen) bzw. um die festgesetzte Einkom-mensteuer (bei veranlagten Lohn- und Einkommen-steuerpflichtigen).
15. Umsatzsteuerstatistik seit 2007
Die Umsatzsteuerstatistik – sie wird jährlich durch-geführt – weist alle Unternehmen nach, die monatlich oder vierteljährlich Umsatzsteuer-Voranmeldungen in Bayern abgaben und deren Lieferungen und Leistun-gen (ohne Umsatzsteuer) über 17 500 Euro (ab 2003)
betrugen. Die wirtschaftliche und regionale Zuordnung der Umsätze erfolgt nach dem Unternehmenskonzept. Bei Unternehmen, die in mehreren wirtschaftlichen Bereichen tätig sind, erfolgt die wirtschaftssystemati-sche Zuordnung des Gesamtumsatzes entsprechend dem Schwerpunkt der wirtschaftlichen Tätigkeit. Die regionale Zuordnung des gesamten Unternehmens-umsatzes einschließlich der Umsätze von Filialen, Zweigstellen und Tochterunternehmen erfolgt an dem für den Sitz der Geschäftsleitung zuständigen Finanz-amt des Unternehmens.
Die angegebenen Werte können auf Grund von Run-dungsdifferenzen bei der Aggregation der örtlichen Werte auf die Kreis-, Regierungsbezirks- und Landes-ebene von der tatsächlichen Summe der Einzelwerte abweichen.
16. Bestand an Wohngebäuden und Wohnungen seit 2014
Wohngebäude sind Gebäude, die mindestens zur
Hälfte (gemessen am Anteil der Wohnfläche an der Nutzfläche nach DIN 277) Wohnzwecken dienen. Ferien-, Sommer- und Wochenendhäuser mit einer Mindestgröße von 50 m
2 Wohnfläche rechnen ebenfalls
dazu. Als Gebäude ist jedes freistehende oder durch eine Brandmauer von einem anderen Gebäude ge-trennte Bauwerk anzusehen. Bei Doppel- und Reihen-häusern wird jedes Bauwerk, das von dem anderen durch eine vom Keller bis zum Dach reichende Trenn-wand geschieden ist, als selbstständiges Gebäude gezählt.
Wohnungen sind zu Wohnzwecken bestimmte, einzel-
ne oder zusammenliegende Räume in Wohn- und Nichtwohngebäuden, die die Führung eines eigenen Haushalts ermöglichen und einen eigenen Eingang aufweisen.
Räume sind alle zu Wohnzwecken bestimmte Zimmer
wie Wohn-, Ess- und Schlafzimmer sowie andere sepa-rate Räume (z. B. bewohnbare Keller- und Bodenräu-me) von mindestens 6 m
2 Wohnfläche sowie abge-
schlossene Küchen unabhängig von deren Größe. Bad, Toilette, Flur und Wirtschaftsräume werden grundsätz-lich nicht mitgezählt.
Der Wohngebäude- und Wohnungsbestand wird immer zum Jahresende (31.12.) durch Fortschreibung der Ergebnisse der jeweils letzten Gebäude- und Woh-nungszählung (GWZ) mittels der jährlichen Ergebnisse der Baufertigstellungs- und der Bauabgangsstatistik ermittelt. Dementsprechend basieren die hier nachge-wiesenen Bestandsergebnisse auf den endgültigen Ergebnissen der GWZ 2011. Wohnheime und darin befindliche Wohnungen sind seit 2011 wieder in die Fortschreibung einbezogen.
17. und 18.Baugenehmigungen und Baufertigstellungen seit 2010
Unter Baugenehmigungen werden genehmigungs-
oder zustimmungsbedürftige sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtige oder einem Genehmigungsfreistel-lungsverfahren unterliegende Baumaßnahmen verstan-den, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Unter Baufertigstellungen werden die Fertigstellungen
von genehmigungs- oder zustimmungsbedürftigen sowie kenntnisgabe- oder anzeigepflichtigen oder ei-nem Genehmigungsfreistellungsverfahren unterliegen-den Baumaßnahmen verstanden, bei denen Wohnraum oder sonstiger Nutzraum geschaffen oder verändert wird.
Wohngebäude (vgl. Nr. 16). Bei den Baufertigstellun-
gen und den Baugenehmigungen zu den Wohngebäu-den sind die Wohnheime ausnahmslos einbezogen.
Nichtwohngebäude sind Gebäude, die überwiegend
(mindestens zu mehr als der Hälfte der Nutzfläche) Nichtwohnzwecken dienen. Dazu zählen Anstaltsge-bäude, Büro- und Verwaltungsgebäude, landwirtschaft-liche und nichtlandwirtschaftliche Betriebsgebäude (z. B. Fabrikgebäude, Hotels) sowie sonstige Nicht-wohngebäude (bspw. Schulgebäude, Kindertagesstät-ten, Sporthallen).
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Erläuterungen
Querschnittsveröffentlichungen – Z50021 201800 – Bayerisches Landesamt für Statistik kommunal 2018 24 Statistik
Wohnungen (vgl. Nr. 16).
In die Anzahl genehmigter Wohnungen gehen alle Baumaßnahmen an bestehenden Gebäuden ein. Des-wegen können bei der Anzahl an genehmigten Woh-nungen auch negative Werte auftreten, etwa wenn fünf Einzimmerwohnungen (= Abgang in dieser Wohngröße) zu einer Fünfzimmerwohnung umgebaut werden, des-gleichen bei Ausbau- oder Erweiterungsmaßnahmen sowie bei Nutzungsänderungen. Ab Berichtsjahr 2012 werden die „Sonstigen Wohneinheiten“ als Wohnungen erfasst.
Räume (vgl. Nr. 16).
19. Flächenerhebungen zum 31. Dezember 2016 und 2017
Die Flächenerhebungen werden jeweils zum Stichtag 31. Dezember durchgeführt. Die Ergebnisse basieren auf den Daten des amtlichen Liegenschaftskatasters bei den Ämtern für Digitalisierung, Breitband und Vermessung. Die Aufgliederung der Bodenfläche nac