MARKTGEMEINDE REICHENAU AN DER RAX, GKZ … · Helmut Zisser GR Peter Weitzbauer GR Ing. Christian...

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1 MARKTGEMEINDE REICHENAU AN DER RAX, GKZ 31829 Niederschrift über die 3. Gemeinderatssitzung 2015 am Dienstag, 09.06.2015 um 19.00 Uhr im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Reichenau an der Rax Die Sitzung ist öffentlich. Beginn: 19.03 Uhr Ende: 20.38 Uhr Erschienen sind: Bgm. Johann Ledolter Vzbgm Johann Döller GGR Mag. Michael Sillar GGR Ulrike Marvan GGR Wolfgang Reiter GGR Sepp Dieter Kernmayer GR Werner Groß GR Ing. Franz Gschaider GR Helmuth Mayerhofer GR Dipl.-Ing. Helmut Zisser GR Peter Weitzbauer GR Ing. Christian Blazek GR Manuela Pusker GR Oliver Kobald GR Ing. Karl Binder GR Carina Reiter GR Martin Schikowitz GR Franz Tisch GR Herbert Weinzettl GR Ing. Daniel Männer GR Thomas Fritsch Entschuldigt sind abwesend: XXXXXX Unentschuldigt sind abwesend: XXXXXX Protokollführer: Obersekretär Richard Tauchner, VB Bürgermeister Johann Ledolter - als Vorsitzender - begrüßt die Erschienenen, stellt die ordnungsgemäße Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.

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MARKTGEMEINDE REICHENAU AN DER RAX, GKZ 31829

Niederschrift

über die 3. Gemeinderatssitzung 2015

am Dienstag, 09.06.2015 um 19.00 Uhr

im Großen Sitzungssaal des Rathauses in Reichenau an der Rax

Die Sitzung ist öffentlich.

Beginn: 19.03 Uhr Ende: 20.38 Uhr

Erschienen sind: Bgm. Johann Ledolter Vzbgm Johann Döller GGR Mag. Michael Sillar GGR Ulrike Marvan GGR Wolfgang Reiter GGR Sepp Dieter Kernmayer GR Werner Groß GR Ing. Franz Gschaider GR Helmuth Mayerhofer GR Dipl.-Ing. Helmut Zisser GR Peter Weitzbauer GR Ing. Christian Blazek GR Manuela Pusker GR Oliver Kobald GR Ing. Karl Binder GR Carina Reiter GR Martin Schikowitz GR Franz Tisch GR Herbert Weinzettl GR Ing. Daniel Männer GR Thomas Fritsch Entschuldigt sind abwesend: XXXXXX

Unentschuldigt sind abwesend: XXXXXX Protokollführer: Obersekretär Richard Tauchner, VB

Bürgermeister Johann Ledolter - als Vorsitzender - begrüßt die Erschienenen, stellt die ordnungsgemäße

Einladung sowie die Beschlussfähigkeit fest und eröffnet die Sitzung.

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Inhaltsverzeichnis

1. ÖFFENTLICHER TEIL DER SITZUNG: _____________________________________ 3

1.1. Baumkataster – Baumpflege ____________________________________________________ 3

1.2. Fenstertausch im LKG Reichenau ________________________________________________ 3

1.3. Erweiterung Abt Balthasar-Straße ________________________________________________ 4

1.4. Lärchenplattformen nach Hochwasser ____________________________________________ 5

1.5. NÖ. Zivilschutzverband - Zivilschutzbeauftragter ___________________________________ 5

1.6. Bericht Wasseranschluss BaBiol – Fam. Erlach ____________________________________ 5

1.7. Nachmittagsbetreuung – Anpassung Elternbeiträge und Bericht Vorsteuerabzug ________ 6

1.8. Volksschule Reichenau – EDV-Anschaffungen _____________________________________ 6

1.9. Neue Mittelschule Reichenau – EDV – Anschaffungen im Hinblick auf ECDL (European Computer Driving License) ab Herbst 2015 ____________________________________________ 7

1.10. Familienfreundliche Gemeinde _________________________________________________ 8

1.11. Fremdwährungsdarlehen Schweizer Franken (CHF) ________________________________ 8

1.12. Amt der NÖ Landesregierung - Sanierungskontrolle _______________________________ 9

1.13. Pachtvertrag mit dem SC Neupack Hirschwang - Sportanlage _______________________ 9

1.14. Pachtvertrag Kurparkteich ____________________________________________________ 10

1.15. Änderung Bezügeverordnung _________________________________________________ 10

1.16. Reichenauer Taler ___________________________________________________________ 10

1.17. Latisana 2015 _______________________________________________________________ 11

1.18. Bürger - APP _______________________________________________________________ 11

1.19. Resolution Kommunalkredit Public Consulting ___________________________________ 12

1.20. Terminfestsetzung / Planung / Budgetierung Umweltmesse Reichenau _______________ 12

1.21. Zerstörung „Paddlerplatzl“ beim Parkplatz Rax-Seilbahn __________________________ 12

1.22. Mögliche Teilnahme am Projekt „Natur im Garten – Gemeinde“ _____________________ 13

1.23. Friedhof – Aufbahrungshalle bezüglich Dach und Mauerwerk _______________________ 13

1.24. Gebarungsprüfung durch den Prüfungsausschuss _______________________________ 14

1.25. Güterweg Haaberg __________________________________________________________ 14

2. NICHT ÖFFENTLICHER TEIL DER SITZUNG: ______________________________ 15

2.1. KinderbetreuerInnen ________________________________________________________ 15

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1. ÖFFENTLICHER TEIL DER SITZUNG:

1.1. Baumkataster – Baumpflege Der Vorsitzende berichtet über die Gemeindekooperation „Baumkataster“, welche mit der Softwareüberga-

be und Schulung am 19.03.2015 abgeschlossen wurde. Seither ist der Baumkataster in den beteiligten Ko-

operationsgemeinden Breitenstein, Payerbach, Reichenau an der Rax, Schottwien, Schwarzau im Gebirge

und Semmering, im Einsatz. In Reichenau an der Rax wurden von den Österreichischen Bundesforsten rd.

1.220 Bäume erfasst, welche nun mittels der Software verwaltet werden. Jede Pflegemaßnahme – und ist

sie auch noch so klein – muss erfasst werden.

Wird zur Kenntnis genommen.

Was die damit verbundenen Pflegemaßnahmen an Bäumen betrifft, ist damit der Bauhof der Gemeinde

befasst. Zu klären wäre noch die Frage, ob die Vielzahl an jährlichen Pflegemaßnahmen durch den Bauhof

zu bewältigen ist. Ein Angebot der Österreichischen Bundesforste für einen Teil der Plegemaßnahmen (ca.

55 Stück) mit Priorität 4 (von 4) liegt vor und beläuft sich auf € 13.300,--.

Antrag: Es möge eine weitere Fachfirma hinzugezogen und ein kleiner Teilbereich nochmals beur-

teilt und dafür ein zweites Angebot gelegt werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

1.2. Fenstertausch im LKG Reichenau Im Zuge eines Sturmes am 21.04.2015 ist ein Kippfenster mit einfacher Verriegelung im Kindergarten Rei-

chenau in den Aufenthaltsraum gefallen. Die Reparatur dieses Fensters ist von der Versicherung gedeckt.

Aufgrund des erhöhten Sicherheitsbedürfnisses im Kindergarten ist es unumgänglich, gleich auch die 5

weiteren Fenster auszutauschen und durch Fenster mit Mehrfachverschlüssen zu ersetzen.

Es wurden 2 Angebote wie folgt eingeholt:

5 Stk. Holzfenster einflügelig, ausgeführt als Kippfenster, beidseitig weiß 190 cm breit, 81 cm hoch

Fa. Markus Pirkner, 2662 Schwarzau im Gebirge € 3.391,50 exkl. USt.

Weinzetl Fenster, 2700 Wr. Neustadt € 3.535,85 exkl. USt.

5 Stk. Kunststofffenster einflügelig, ausgeführt als Kippfenster, beidseitig weiß 190 cm breit, 81 cm hoch

Fa. Markus Pirkner, 2662 Schwarzau im Gebirge € 2.220,00 exkl. USt.

Weinzetl Fenster, 2700 Wr. Neustadt € 3.116,45 exkl. USt.

Antrag: Ein drittes Angebot ist bis zur heutigen Sitzung nicht eingelangt.

Von der NÖ HYPO LEASING MEATUS GrundstückvermietungsgmbH, als Eigentümerin des

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Kindergartens ist die schriftliche Mitteilung gekommen, dass die Angelegenheit dem

Leasingnehmer zufällt und daher die Abwicklung der Gemeinde obliegt.

Aufgrund des Denkmalschutzes ist nur die Variante „Holzfenster“ möglich und möge daher

der Auftrag zum Preis von € 3.391,50 an die Firma Pirkner vergeben werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

Des weiteren erläutert der Vorsitzende, dass die Lärmentwicklung im 1. Stock (Gruppenraum) und vor al-

lem im Bewegungsraum im Erdgeschoß untragbar ist. Er schlägt daher vor eine Lärmschutzdecke (Panee-

le) wie folgt einbauen zu lassen.

Drei Angebote wurden angefordert:

Ing. Robert Augeneder, 2620 Neunkirchen € 9.142,90

Nabinger TrockenBau KG, 7011 Siegendorf € 10.556,00

Hartweger Trockenbau, 2351 Wr. Neudorf € 11.757,05

Antrag: Der Auftrag möge an die Firma Ing. Augeneder zum Angebotspreis von € 9.142,90 vergeben

werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

1.3. Erweiterung Abt Balthasar-Straße Der Vorsitzende berichtet über die aufgrund der Errichtung des Hauses „Senioren Aktiv“ notwendig gewor-

dene Verlängerung der Abt Balthasar-Straße um ca. 40 Meter inkl. Neuerrichtung eines in diesem Bereich

erforderlichen Gehsteiges. Weiters soll der zwischen dem Haus „Senioren Aktiv“ und Alpenland liegende,

derzeit als Schotterweg ausgebildete, vorhandene Streifen, zumindest mit Asphaltrecycling überzogen wer-

den – detto der Bereich beim Einfüllschacht des EVN - Hackschnitzel Fernwärmewerkes.

Diesbezüglich wurden drei Angebote wie folgt eingeholt:

Pusiol GmbH, 2640 Gloggnitz € 45.582,66 inkl. USt.

Teerag-Asdag AG, 2511 Pfaffstätten € 47.675,90 inkl. USt.

Strabag AG, 2483 Ebreichsdorf € 47.836,32 inkl. USt.

Antrag: Der Auftrag soll an die Firma Bauunternehmung Pusiol zum angebotenen Preis von

€ 45.582,66 inkl. USt. vergeben werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

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1.4. Lärchenplattformen nach Hochwasser Im Zuge des Hochwassers vom 16.05.2014 wurden zwei Lärchenplattformen an der Esplanade bei der

Haabergstraße deformiert und teilweise zerstört. Eine Plattform wurde bereits vom Bauhof entsprechend

„rückgebaut“ und daher ist hier kein Handlungsbedarf mehr gegeben. Der Kostenvoranschlag der Firma

Kleinhofer, 2640 Wörth, für eine Wiederherstellung der runden Plattform beläuft sich auf € 8.200,-- inkl.

USt. Hinzu kommen allerdings auch noch Kosten in Höhe von € 4.000,-- für die Fundierung der Holzplatt-

form. In Summe also € 12.200,--. Da diese Kosten doch extrem hoch sind schlägt der Vorsitzende eine

Lösung in Beton vor, welcher mit Kiesel überschüttet werden soll. Dies wäre dauerhafter und würde nur

Kosten von rund 50 % der Holzlösung verursachen.

Antrag: Die Plattform möge in Beton errichtet werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

1.5. NÖ. Zivilschutzverband - Zivilschutzbeauftragter Der NÖ. Zivilschutzverband hat in einer Mail mitgeteilt, dass Herr Otto Preinsberger nicht mehr Zivilschutz-

beauftragter in der Gemeinde Reichenau an der Rax ist. Es wird daher um Nennung eines neuen An-

sprechpartners ersucht. GGR. Wolfgang Reiter würde sich für diese Funktion zur Verfügung stellen, wobei

in diesem Zusammenhang ein Gespräch mit allen Feuerwehren wünschenswert wäre.

Antrag: Die Freiwilligen Feuerwehren mögen gemeinsam mit den politischen Verantwortlichen zu

einer Besprechung in dieser Angelegenheit eingeladen werden und der Zivilschutz-

beauftragte dann bekanntgegeben werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

1.6. Bericht Wasseranschluss – Fam. Erlach

Die Familie Dipl.-Ing. Karl Erlach bedankt sich mit mail vom 11.05.2015 bei der Marktgemeinde Reichenau

an der Rax für den Anschluss an die öffentliche Gemeindewasserleitung und für die Arbeiten seitens der

Marktgemeinde.

Wird zur Kenntnis genommen.

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1.7. Nachmittagsbetreuung – Anpassung Elternbeiträge und Bericht Vorsteuerabzug Der Vorsitzende berichtet über die schulische Tagesbetreuung in der Volksschule Reichenau.

Die schulische Tagesbetreuung gibt es in Reichenau seit 5 Jahren. Sie ist Teilbereich der Schule – Lernzeit

mit Lehrern – Freizeit mit Nachmittagsbetreuerinnen und wird derzeit in 2 Gruppen geführt, wobei

2 Nachmittagsbetreuerinnen (Freizeitpädagoginnen) bei der NÖ. Familienland GmbH. angestellt sind.

Die Höhe der Förderung von Personalkosten im Freizeitbereich der schulischen Tagesbetreuung durch das

Land NÖ. beträgt im Schuljahr 2014/15 maximal € 8.600,-- und ab dem Schuljahr 2015/16 maximal

€ 9.000,-- pro Gruppe.

Die Betreuerinnen waren bis letztes Jahr beim gemeinnützigen Verein Familienland NÖ angemeldet und

die Personalkosten wurden an die Gemeinde Reichenau verrechnet.

Da aus diesem Verein nun eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung wurde stand die Finanz auf dem

Standpunkt, dass die Personalkosten mit der Umsatzsteuer zu belasten sind, was somit Mehrkosten für die

Gemeinde – weil in diesem Bereich nicht vorsteuerabzugsberechtigt - von 20 % (in Summe ca.: € 9.000,--

pro Jahr) ausmachen würde.

Mag. Sillar hat sich daher mit der GmbH. und dem Finanzamt auseinandergesetzt und vorerst wurde ihm

„mündlich“ mitgeteilt, dass aufgrund einer Finanzprüfung der Familienland GmbH. die „Gemeinnützigkeit“

nun doch anerkannt wird. Dazu fehlt allerdings noch die schriftliche Mitteilung.

Sollte dies der Fall sein, so wäre zurzeit kein unmittelbarer Handlungsbedarf gegeben, da die schulische

Tagesbetreuung kostendeckend geführt wird.

Antrag: Sollte entgegen anderer Erwartungen die Gemeinnützigkeit der NÖ. Familienland GmbH.

nicht anerkannt werden, dann soll in einer der nächsten Sitzungen das Thema wieder

aufgegriffen werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

1.8. Volksschule Reichenau – EDV-Anschaffungen

Nach Mitteilung der Schule, dass die Computer in der EDV-Klasse für den Unterricht nicht mehr geeignet

sind, weil viel zu langsam, wurden diese von einem Experten überprüft. Als Ergebnis kann man zusammen-

fassen, dass aufgrund des Alters der Geräte und der fortschreitenden Softwareprodukte mit mehr Bedarf an

Hauptspeicher, nur zwei Lösungen in Fragen kommen:

1. Anschaffung neuer Geräte (10 Stück)

2. Anschaffung eines Servers und Weiterbetrieb der Geräte als reine Terminals unter Windows RDS

(Remote Desktop Service)

Den Vorteil der Serverlösung wäre der verminderte Wartungsbedarf, da alle PC`s (Terminals) vom Server

aus konfiguriert werden können und somit auf den einzelnen Arbeitsplätzen weniger Probleme auftreten.

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Von der Verwaltung wurde ein Server online konfiguriert und die Kosten belaufen sich für dieses Gerät der

Marke „Xanthos P45G Tower Server“ mit 2 x Intel Xeon E5 Prozessoren, 2 x 16 GB DDR4 Hauptspeicher,

6 Terrabyte Harddisks – gespiegelt, usw. auf € 5.210,70 inkl. Ust. An Software wird pro Rechner mit ca.

€ 50,-- für die Lizenz für RDS gerechnet. Dazu kommen noch geschätzte 2 Manntage an Installation zu ca.

€ 1.500,-- = Gesamt ~ € 7.000,-- für diese Umstellung.

GGR. Wolfgang Reiter und GR. Carina Reiter verlassen den Sitzungssaal.

Die Firma ACRM, 2650 Payerbach, hat die Situation in der Volksschule gemeinsam mit Amtsleiter Tauch-

ner erörtert und kommt aufgrund der Gegebenheiten und Notwendigkeiten folgende Variante in Betracht:

Austausch der bestehenden 8 PC`s und Ersatzanschaffung von 10 neuen PC`s der Marke KCS micro AM1

(Energiespar PC) auf Basis Windows 7 Prof. (2 Arbeitsplätze mehr als bisher) mit 2 Jahren Gewährleistung.

Weiters soll ein neuer Laserdrucker HP Color Laserjet Pro 200 angeschafft werden. Als Zentraler Speicher

wird ein 4 Terrabyte Doppellaufwerk von Western Digital (Testsieger) – als NAS Speicher (Network Atta-

ched Storage, also in das Netzwerk eingebundener Speicher) verwendet. Darauf sind alle Daten und Pro-

gramme gespeichert und könne von jedem Rechner aus aufgerufen werden.

Der Gesamtpreis für das gesamte Paket inkl. 16 h Installation beläuft sich auf € 6.224,20, wobei die Mann-

stunde für die Volksschule anstelle von sonst € 105,-- mit € 60,-- angesetzt wurde, was bei weiterer laufen-

der Betreuung durch die Firma ACRM auch beibehalten werden würde. Weiters teilt die Firma ACRM mit,

dass aufgrund der Installation der „Onlineversion“ von Microsoft Office € 950,-- an Softwarelizenzkosten

gespart wurden, da diese Onlineversion von der Firma Microsoft für Schulen GRATIS zur Verfügung ge-

stellt wird.

Antrag: Der Auftrag möge an die Firma ACRM, 2650 Payerbach, vergeben werden und die

Betreuung der Volksschule Reichenau zum angebotenen Technikerpreis bis auf Widerruf

durchgeführt werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

GGR. Wolfgang Reiter und GR. Carina Reiter kommen wieder zur Sitzung hinzu.

1.9. Neue Mittelschule Reichenau – EDV – Anschaffungen im Hinblick auf ECDL (European Compu-ter Driving License) ab Herbst 2015 Der Vorsitzende berichtet, dass in der Neuen Mittelschule ab Herbst 2015 der ECDL (European Computer

Driving License = Europäischer Computerführerschein) angeboten werden soll. Dazu ist allerdings eine

Minimalausstattung an Hard- und Software notwendig, welche von der Schule mitgeteilt wurde. Gleichzeitig

wurde von der Schule erhoben, welche Hard- bzw. Software fehlt. Von der Verwaltung wurde dies überprüft

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und fehlt im großen und ganzen lediglich das Microsoft Office-Paket, welches aber in Anlehnung an das

Angebot für die Volksschule in der Onlineversion „Office 365“ KOSTENLOS zur Verfügung steht.

Mag. Sillar bringt vor, dass dieser ECDL in 2 Klassen angeboten werden wird und die Gemeinde die Kosten

für die Beitrittsgebühr von € 46,--/Schüler als Beitrag zur Ausbildung der Jugendlichen übernehmen könnte.

Antrag: Die Voraussetzungen zur erfolgreichen Absolvierung des ECDL sollen hergestellt, die

notwendige Software angeschafft und die Kosten für die Beitrittsgebühr von € 46,--/Schüler

übernommen werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

1.10. Familienfreundliche Gemeinde Der Vorsitzende erklärt warum das Audit „Familienfreundliche Gemeinde“ für die Marktgemeinde Rei-

chenau an der Rax erstrebenswert wäre. Es handelt sich dabei um einen kommunalpolitischen Prozess,

um das Vorhandensein familienfreundlicher Maßnahmen in der Gemeinde zu identifizieren und weiteren

Bedarf zu ermitteln.

Der Ablauf sieht wie folgt aus:

Es besteht aus 13 Stufen, um das staatliche Gütezeichen bzw. Zertifikat „Familienfreundliche Gemeinde“

zu erreichen. Derzeit ist Schritt 3 zu erledigen – nämlich der „Gemeinderatsbeschluss“ betreffend die Teil-

nahme am Audit.

Folgende Vorteile verspricht man sich davon:

Aktive Beteiligung aller Generationen – Ansiedelung statt Abwanderung - positives Image nach innen und

außen- Prozessbegleitung durch geschulte ProzessbegleiterInnen- passgenaue Lösungen für jede

Gemeinde.

Die Kosten belaufen sich für 1 ½ Begutachtungstage auf € 1.550,- (für Gemeinden über 2500 EW) zzgl.

USt. und Reisekosten. 50% der Netto-Gutachterkosten werden im Grundzertifikat gefördert.

Antrag: Die Marktgemeinde Reichenau an der Rax möge am Audit „Familienfreundliche Gemeinde“

teilnehmen.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

1.11. Fremdwährungsdarlehen Schweizer Franken (CHF) Der Vorsitzende berichtet, dass 2015 mit der Rückführung der Schweizer Frankendarlehen begonnen wird

und die bisherigen Tilgungsträger nicht mehr bedient werden. Der Gegenwert der regelmäßigen Bedienung

der Tilgungsträger wird ab 2015 den CHF-Krediten direkt zugeführt.

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Weiters erläutert er die Vorgangsweise der Österreichischen Kommunalkredit AG (ÖKK), welche über An-

frage der Verwaltung mitgeteilt hat, dass der negative Schweizer Franken - Libor nicht an die Darlehens-

nehmer weitergegeben wird, sondern der Aufschlag immer von Null weg gerechnet wird (in unserem Fall

0,9 %). Der Vorsitzende hat daher mit dem Gemeindevertreterverband der ÖVP Kontakt aufgenommen und

wurde dahingehend informiert, dass unser Anliegen weitergeleitet wurde an den Österreichische Gemein-

debund, der sämtliche Einwendungen aufnimmt und Gesamt-Verhandlungen mit der ÖKK für alle Gemein-

den anstrebt bzw. bei Scheitern dieser Bemühungen ggf. eine Sammelklage vorbereiten wird.

Die Verwaltung wurde dazu angehalten, die Zinsabschlüsse der ÖKK innerhalb der dafür vorgesehenen

Frist zu beeinspruchen und nur die für den jeweiligen Zeitraum nach Ansicht der Gemeinde angefallenen

Zinsen zu bezahlen und einen ggf. vorhandenen Bankeinzug zugunsten der ÖKK zu stornieren.

Wird zur Kenntnis genommen.

1.12. Amt der NÖ Landesregierung - Sanierungskontrolle

Der Vorsitzende berichtet über die Sanierungskontrolle, welche im März 2015 von Organen des Amtes der

NÖ. Landesregierung, Abt. IVW3 – Gemeindereferat, durchgeführt wurde.

Der Vorsitzende verliest den Bericht vollinhaltlich.

Wird zur Kenntnis genommen

1.13. Pachtvertrag mit dem SC Neupack Hirschwang - Sportanlage Der SC Neupack Hirschwang ersucht mit Schreiben vom 27.02.2015 um Verlängerung des Pachtvertrages

für das Grundstück Nr. 323/6, KG Hirschwang, auf welchem sich die Sportanlage befindet, um weitere

30 Jahre bis 20.04.2045 zu einem Pachtzins von € 10,--/Jahr (bisher ATS 10,--/Jahr).

Der Pachtvertrag samt Unterverpachtungsvertrag findet sich in der Beilage 2.

Antrag: Der Pachtvertrag mit dem SC Neupack Hirschwang möge beschlossen werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

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1.14. Pachtvertrag Kurparkteich Der Pachtvertrag für den Kurparkteich der Marktgemeinde Reichenau an der Rax läuft mit 1.7.2015 aus.

Die Pächter, Hr. Bgm. Eduard Rettenbacher und Hr. Gerhard Reiterer, sind an einer Weiterführung des

Pachtverhältnisses interessiert. Der Pachtzins soll in gleicher Höhe wie bisher beibehalten werden (index-

angepasst).

Antrag: Der Pachtvertrag mit dem den oben angeführten Pächtern möge beschlossen werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

1.15. Änderung Bezügeverordnung

Der Vorsitzende berichtet, dass im Zuge der letzten Bezügeverordnung im § 1 ein Fehler unterlaufen ist.

Der Prozentsatz des Bürgermeisterbezuges beträgt ex lege 45 % anstelle der in der Gemeinderatssitzung

am 16.03.2015 beschlossenen 33 %. Die Verordnung ist daher neu zu beschließen. Der Bürgermeisterbe-

zug wird dadurch nicht erhöht sondern nur der falsche Prozentsatz korrigiert. Da zukünftig nur 3 der 5 ge-

schäftsführenden Gemeinderäte auch einen Ausschussvorsitz übernehmen, werden die übrigen Aus-

schussvorsitzenden von Gemeinderäten geführt. Dies würde lt. § 5 der am 16.03.2015 beschlossenen Be-

zügeverordnung Mehrkosten von 15% des Bürgermeistergehaltes pro Ausschuss verursachen.

In Parteiengesprächen zwischen ÖVP und SPÖ wurde ausverhandelt, den Prozentsatz der Entschädigung

für die Ausschussvorsitzenden von 15% auf 10 % zu reduzieren. Die geänderte Bezügeverordnung findet

sich in der Beilage 4.

Antrag: Die Bezügeverordnung wie in Beilage 4 angeführt möge beschlossen werden.

Beschluss: Mit einer Stimmenthaltung (GR. Franz Tisch) angenommen.

GR. Herbert Weinzettl verlässt die Sitzung.

1.16. Reichenauer Taler

Die Raiffeisenbank Payerbach-Reichenau-Schwarzau im Gebirge teilt mit, dass laut EU-Verordnung weder

die Verwendung der Bezeichnung „Euro“ noch das „€-Zeichen“ auf dem „Reichenauer Taler“ erlaubt sind.

Dies soll verhindern, dass von der Öffentlichkeit angenommen wird, dass der Reichenauer Taler (Münze)

ein gesetzliches Zahlungsmittel wäre. Nach eingehender Diskussion der derzeitigen Verwendung und der

Kosten für eine Neuauflage (mind. € 3.000,--) stellt der Vorsitzende folgenden

Antrag: Der Reichenauer Taler soll auslaufen bzw. eingezogen werden. Eine Neuauflage soll

unterbleiben. Diesbezüglich soll auch der Kurkommission berichtet werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

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1.17. Latisana 2015 Bezüglich der Aktivitäten für das Jahr 2015 im Rahmen der Städtepartnerschaft mit Latisana, insbesondere

im Hinblick auf das 10-jährige Städtepartnerschaftsjubiläum, teilt der Vorsitzende mit, dass am Mittwoch,

dem 27. Mai 2015 um 18:30 Uhr im großen Sitzungssaal des Rathauses eine Besprechung des „Arbeits-

kreises der Freunde Latisana“ stattfinden wird.

Im Zuge dessen werden Ideen und Anregungen für die Jubiläumsfeste sowohl in Reichenau als auch in

Latisana besprochen. Zu diesem Arbeitskreis sind alle Gemeinderäte und Freunde unserer Partnergemein-

de herzlich eingeladen und wird um zahlreiche Teilnahme gebeten.

Die Sitzung des Arbeitskreises fand am 27.05.2015 im Großen Sitzungssaal statt. In dieser Besprechung

wurde das Augenmerk insbesondere auf Aktivitäten im Hinblick auf das 10-jährige Städtepartnerschaftsjubi-

läum und die damit verbundene Festveranstaltung gelegt. Ideal wäre dieses natürlich in Verbindung mit

einer bestehenden Veranstaltung – in unserem Falle das „Reichenauer Parkfest“ Anfang August – durchzu-

führen. Dazu wurde ein offizielles Schreiben an die Stadt Latisana übermittelt. Leider kann dieser Termin

von Seiten der Stadt Latisana aufgrund der „Hochsaison“ und der damit verbundenen hohen Arbeitsbelas-

tung nicht wahrgenommen werden. Das Jubiläumsfest in Reichenau an der Rax wird dann im Dezember –

so rund um den 8.12. – stattfinden.

Im Gegenzug hat die Stadt Latisana zum alljährlichen Fest „Settembre.DOC“ von 4.-6.9.2015 eingeladen.

Von Seiten der Gemeinde Reichenau wird ein Bus und ein entsprechendes Ausflugsprogramm organisiert

und soll dies sowohl in der Rathausfeder als auch in einem eigenen Flugblatt beworben werden.

Wird zur Kenntnis genommen.

1.18. Bürger - APP Der Vorsitzende berichtet, dass bereits eine Reihe von Gemeinden über eine „Bürger-APP“ verfügen, also

eine Applikation (Anwendungsprogramm) für Smartphone und Tablet, in der Informationen rund um die

Gemeinde, Verwaltung, Bürgerservice, Veranstaltungen etc. ersichtlich sind und nicht nur von Bürgerinnen

und Bürgen sondern auch den Gästen der Marktgemeinde Reichenau an der Rax genutzt werden können.

Die Firma Gemdat NÖ GmbH bietet diese APP als Universalprovider für Gemeinden an. Es soll angedacht

werden, auch für die Marktgemeinde Reichenau eine Bürger-APP zu erstellen.

Antrag: Es sollen einige Fachfirmen dieses Fachbereiches eingeladen und Angebote eingeholt

werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

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1.19. Resolution Kommunalkredit Public Consulting Die Gemeindevertreterverbände der ÖVP und SPÖ in Niederösterreich sind mit Schreiben vom 27.03.2015

an die NÖ. Gemeinden mit der Bitte um Herbeiführung eines Gemeinderatsbeschlusses betreffend die

„Kommunalkredit Public Consulting“, welche Partner der öffentlichen Hand bei der Entwicklung, Implemen-

tierung und Abwicklung von Förderungsprogrammen im Umwelt und Energiebereich, Hochwasserschutz,

Wasserwirtschaft, Altlastensanierung usw. ist herangetreten.

Diese Gesellschaft ist mit dem Verkauf der Muttergesellschaft (Kommunalkredit Austria AG) nunmehr in

ausländischem Eigentum.

Antrag: Die Resolution an die Bundesregierung, die diesem Protokoll in der Beilage 5

beiliegt möge beschlossen werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

1.20. Terminfestsetzung / Planung / Budgetierung Umweltmesse Reichenau Der Vorsitzende teilt mit, dass auch 2015 wieder eine Umweltmesse stattfinden sollte und ersucht um Ter-

minfestsetzung zur rechtzeitigen Planung für die Umweltmesse 2015 - idealerweise im Oktober 2015 im

Schloss Reichenau. Weiters soll das Werbebudget des Vorjahres in Höhe von ca. 1.500,-- - 2.000,-- Euro

wieder genehmigt werden.

An freien Wochenenden stehen im Oktober zur Verfügung:

16.-18.10.2015 und 23.-25.10.2015. Beide Wochenenden wurden von der Verwaltung bis zur Beschluss-

fassung für andere Veranstaltungen „blockiert“. Für die Drucksorten liegt ein Angebot der Firma ACRM,

2650 Payerbach, in Höhe von € 624,04 brutto vor.

Antrag: Die Umweltmesse 2015 soll von 16. bis 18. Oktober 2015 abgehalten und das Werbe-

budget in Höhe von ca. 1.500,-- - 2.000,-- Euro wieder zur Verfügung gestellt werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

1.21. Zerstörung „Paddlerplatzl“ beim Parkplatz Rax-Seilbahn Der Vorsitzende berichtet, dass durch eine Anschüttung – wahrscheinlich durch den Eigentümer der

Grundstücke im Bereich der Paddlerrast – diese zerstört wird bzw. bereits ist.

Er ersucht in diesem Zusammenhang an den Grundstückseigentümer die Anfrage zu richten, ob die Padd-

lerrast wieder errichtet werden wird.

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Die Anschüttung betreffend wurde die Verwaltung bereits vom Gemeindevorstand angehalten, dies der

Bezirksverwaltungsbehörde, als zuständige Behörde für Gewerbebetriebe und Naturschutz, mitzuteilen,

was unmittelbar nach der Gemeindevorstandssitzung auch erfolgt ist

Wird zur Kenntnis genommen.

1.22. Mögliche Teilnahme am Projekt „Natur im Garten – Gemeinde“

Der Vorsitzende erklärt den Anwesenden das Projekt „Natur im Garten – Gemeinde“ (siehe dazu Beilage

6). Es ist auch ein Schreiben von LH-Stv. Mag. Sobotka eingelangt, in welchem ein Mustertext für einen

Gemeinderatsbeschluss für ein Bekenntnis zum Verzicht auf Pestizide enthalten ist (siehe dazu Beilage 7).

Antrag: Die Fraktionen mögen die Musterbeschlüsse diskutieren und sollen die notwendigen

Beschlüsse im Gemeinderat gefasst werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

1.23. Friedhof – Aufbahrungshalle bezüglich Dach und Mauerwerk Der Vorsitzende berichtet, dass das Dach der Aufbahrungshalle im hinteren Bereich undicht ist und bei

entsprechendem Schlechtwetter und Starkregen Wasser ins Gebäude eindringt.

Vzbgm. Döller bringt ein, dass man in diesem Bereich die Schalung öffnen sollte um den Wassereintritt

überprüfen zu können. Weiters sollte ein Spengler das Dach übergehen, auf Undichtigkeiten prüfen und

ggf. sofort sanieren und auch die Elektroinstallation auf Wasserdichtheit überprüft werden.

Antrag: Das Dach soll von einem Spengler übergangen und repariert, die Elektroleitungen über-

prüft und der abgefallene Sockel im Eingangsbereich erneuert werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

Er führt weiters aus, dass aufgrund der Nachfrage eine Urnenwand notwendig wäre. Dazu erläutert Vzbgm.

Döller, dass an Baumurnengräber gedacht ist, die vollkommen pflege- und wartungsfrei sind. Dazu wird ein

Baum gepflanzt und ringsum können biologisch abbaubare Urnen beerdigt werden, wobei die Namen der

Verstorbenen dann entweder mittels kleiner Holzkreuze oder an einer gemeinsamen Urnenwand verewigt

werden könnten.

Antrag: Es mögen Angebote für die Gestaltung der Baumurnengräber eingeholt werden, wobei hie-

bei auf die Änderung des NÖ. Bestattungsgesetz gewartet werden soll.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

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1.24. Gebarungsprüfung durch den Prüfungsausschuss Am Donnerstag, 21. Mai 2015 fand eine unangesagte Gebarungsprüfung durch den Prüfungsausschuss

statt. Geprüft wurden die Kassenstände per 18. Mai 2015 und die Barkasse per 21. Mai 2015 und für in

Ordnung befunden.

Stellungnahme des Bürgermeisters: Die Feststellungen werden zur Kenntnis genommen.

Stellungnahme des Kassenverwalters: Die Feststellungen werden zur Kenntnis genommen.

Wird zur Kenntnis genommen.

1.25. Güterweg Haaberg

Die Familie Flickentanz / Obrecht ist an die Gemeinde mit dem Ersuchen um Hilfestellung betreffend die

Hofzufahrt am Haaberg herangetreten. Dazu fand unter Beisein von Hofrat Dipl.-Ing. Josef Mitterer und der

Interessenten im Jänner 2015 auf Grundlage des NÖ. Straßengesetzes (§ 17) eine Verhandlung zur Grün-

dung der Beitragsgemeinschaft für den „Güterweg Haaberg“ im Gemeindeamt statt.

Der Güterweg muss vollkommen neu gebaut werden und hat dann eine Länge von 135 lfm und einen Re-

gelquerschnitt von 3 m.

Der Güterweg verbleibt im Eigentum der Interessenten und auch die Erhaltung liegt zu 100 % bei den Inte-

ressenten.

Zur Errichtung des Weges mit geschätzten Gesamtbaukosten von € 50.000,-- ist zur Erlangung der Förde-

rungen allerdings ein Gemeindebeitrag in Höhe von 20 % d.s. € 10.000,-- erforderlich. Der Rest wird wie

folgt aufgebracht: ~ € 27.000,-- Förderung EU, Bund, Land und € 13.000,-- Interessentenleistung.

Antrag: Die Gemeindeförderung zum Güterweg Haaberg in Höhe von € 10.000,-- (d.s. 20 % der

Gesamtbaukosten von € 50.000,--) möge beschlossen werden.

Beschluss: Einstimmig angenommen.

GGR. Wolfgang Reiter und GGR. Mag. Michael Sillar verlassen den Sitzungssaal.

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2. NICHT ÖFFENTLICHER TEIL DER SITZUNG:

2.1. KinderbetreuerInnen

Siehe Niederschrift über den nicht öffentlichen Teil der Sitzung.

GGR. Wolfgang Reiter und GGR. Mag. Michael Sillar kommen wieder zur Sitzung.

Nachdem keine Wortmeldung mehr erfolgt, dankt der Vorsitzende allen Erschienenen und schließt um

20.38 Uhr die Sitzung.

Der Protokollführer: Der Vorsitzende:

Die Protokollprüfer:

GR. Dipl.-Ing. Helmut Zisser, ÖVP

GGR Sepp Dieter Kernmayer, SPÖ

GR. Herbert Weinzettl, MiR

GR. Franz Tisch, FPÖ

GR Thomas Fritsch, Grüne

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Beilage 1:

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Beilage 2:

Pachtvertrag und Benützungsübereinkommen Zwischen der Marktgemeinde Reichenau an der Rax als Verpächterin einerseits und dem SC Neupack Hirschwang, vertreten durch den Obmann Christoph Hammerl, als Pächter andererseits, wird folgender Pachtvertrag abgeschlossen:

1. Vertragspartner und Pachtgegenstand

Die Marktgemeinde Reichenau an der Rax, im Folgenden kurz die Verpächterin genannt, verpachtet und

übergibt und der SC Neupack Hirschwang, kurz der Pächter genannt, pachtet und übernimmt von der Ver-

pächterin das Grundstück 323/6 Acker, inne liegend in EZ 80 Grundbuch Hirschwang, auf welchem sich die

Sportplatzanlage befindet.

2. Investitionen

Dem Pächter ist die gepachtete Sportplatzanlage genau bekannt, sie wird in jenem Zustand übernommen, in

dem sie sich im Zeitpunkt der Übergabe, das ist mit dem Datum der Unterfertigung dieses Pachtvertrages,

befindet. Danach vorgenommene Investitionen gehen bei Auflösung des Pachtvertrages ausdrücklich in das

Eigentum der Marktgemeinde Reichenau an der Rax über, ohne dass dafür eine Ablöse zu leisten ist.

3. Laufzeit und Kündigung

Die Verpachtung erfolgt auf die Dauer von 30 Jahren vom Tage der Unterfertigung dieses Pachtvertrages an

gerechnet, gegen einen jährlichen Anerkennungspachtzins von € 10,--. Über eine Verlängerung des Be-

standsverhältnisses entscheidet nach Ablauf desselben der Gemeinderat der Marktgemeinde Reichenau an

der Rax über Antrag des Pächters. Der Pächter kann diesen Pachtvertrag am Ende eines jeden Jahres mit ei-

ner vorgängigen Frist von drei Monaten aufkündigen.

4. Benützungsrecht

Dem SC Neupack Hirschwang wird das kostenlose Recht auf Benützung des Fußball-Trainingsplatzes bei der

Hauptschule Reichenau, Grundstück 323/1, KG Hirschwang, eingeräumt. Mit diesem Recht einher geht die

Verpflichtung zur Betreuung des Trainingsplatzes insbesondere im Hinblick auf Rasenmähen samt Trimmen

der Böschungen und Erhaltung der sonstigen Einrichtungen auf dem Trainingsplatz (Schussnetze, Tore samt

Netzen, Flutlichtanlage, Bewässerungsanlage).

5. Gestattungen

Der Pächter verpflichtet sich den Schülern der Haupt- und Volksschule der Marktgemeinde Reichenau an der

Rax, sowie anderen Schulen die Benützung der Sportplatzanlage im Rahmen der terminlichen Möglichkeiten

und in Abhängigkeit zu den Platzverhältnissen zu gestatten.

6. Streitigkeiten

Sollte über die Benützungszeiten keine Einigung erzielt werden, so entscheidet darüber der Gemeindevor-

stand der Marktgemeinde Reichenau an der Rax nach Anhörung der Beteiligten unter Ausschluss jedes

Rechtsweges endgültig.

7. Unterverpachtung

Eine Unterverpachtung der Sportplatzanlage durch den Pächter gilt ausschließlich im Rahmen des bestehen-

den Pachtvertrages mit der SG Grünstinger als vereinbart und ist darüber hinaus nicht gestattet. Der guten

Ordnung wegen und zur Klarstellung gegenseitiger Rechte und Pflichten wird dieser Vertrag als Anlage A./

dem Pachtvertrag angeschlossen und gilt somit als Bestandteil der Gesamtvereinbarung.

Eine Benützungsbewilligung an einen anderen Sportverein kann von den Pächtern nur nach vorheriger Ge-

nehmigung durch die Verpächterin erteilt werden.

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8. Auflösung

Die Verpächterin hat das Recht, das Pachtverhältnis zum Pächter vorzeitig und fristlos zu lösen, wenn der

Pächter diesem Pachtvertrag zuwiderhandelt bzw. vom Pachtobjekt einen derart nachteiligen Gebrauch

macht, dass der Verpächterin daraus ein namhafter Schaden erwächst. Das Pachtverhältnis zu dem Pächter

erlischt automatisch bei Vereinsauflösung.

9. Rechtsmittelverzicht

Die Vertragspartner verzichten auf das Recht, diesen Vertrag wegen allfälliger Verletzung über die Hälfte des

wahren Wertes anzufechten.

10. Ausfertigungen

Dieser Pachtvertrag wird in einer Urschrift angefertigt, die bei der Verpächterin verbleibt. Der Pächter erhält

eine beglaubigte Abschrift.

Für die Verpächterin: Für den Pächter:

Bürgermeister Obmann

Geschäftsführender Gemeinderat Vorstandsmitglied

Gemeinderat

Gemeinderat

Reichenau an der Rax, am .................................................

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Anlage A.

Pachtvertrag abgeschlossen zwischen dem

SC Neupack Hirschwang, Sportplatzgasse 1, 2651 Reichenau an der Rax, als Verpächter einerseits vertreten durch den Obmann Richard Tauchner, Untere Teichgasse 162, 2640 Enzenreith und dem Schriftführer Mag. (FH) Philipp Salmannshofer, Neubaugasse 11/1, 2651 Reichenau an der Rax (Vertretungsbefugnis gemäß § 14 Vereinsstatut vom 11.12.2005 für den Verein verpflichtende Urkunden)

und dem

ESV Grünsting, Sportplatzgasse 1, 2651 Reichenau an der Rax, als Pächter andererseits vertreten durch den Obmann Manfred Weinzettl, Georg Baumgartner-Straße 9, 2651 Reichenau an der Rax und dem Obmann-Stellvertreter Peter Probst, Grünsting 10, 2651 Reichenau an der Rax

1. Präambel Der SC Neupack Hirschwang ist laut Pachtvertrag mit der Marktgemeinde Reichenau an der Rax Pächter der EZ 80 KG Hirschwang, Grdstk.nr. 323/6 mit einem Flächenausmaß von 13.923 m2. Darauf befindlich die Sportanlage des SC Neupack Hirschwang mit folgenden Gebäuden bzw. sportlichen Einrichtungen:

• Kabinengebäude (2 Kabinen mit je 1 Duschraum mit 3 Duschen, Aufenthaltsraum, Kantine, Keller mit Fernwärmeüber-gabestation, WC-Anlagen) im Ausmaß von ca. 200 m2

• Überdachter, 3-seitig geschlossener Vorbau mit Sitzgelegenheiten mit einer Größe von ca. 160 m2

• Werkzeug- und Gerätehütten im Eingangsbereich mit ca. 50 m2

• Werkzeug- und Gerätehütten im Anschluss an das Kabinengebäude mit ca. 45 m2)

• Naturtribüne (Böschung) mit 3 Zuschauersitzreihen auf einer Länge von ca. 40 Metern

• 1 Verpflegshütte im Bereich der Naturtribüne mit ca. 10 m2

• Spielfeld im Ausmaß von 104 x 70 Metern mit 2 fest installierten Großfeldtoren und jeweils einem Ballfangnetz mit einer Länge von 20 Metern und einer Höhe von 5 Metern.

• 6 Stück Flutlichtmasten mit einer Höhe von 16 Metern und einer Bestückung von jeweils 3 x 2000 Watt Flutern

• Umrandung großteils mit Naturhecken bzw. Maschendrahtzaun im Bereich der Fa. Gschaider Die Sportanlage verfügt über folgende Anschlüsse: Wasser, Kanal, Strom

2. Pachtgegenstand

Der Pächter pachtet den im angeschlossenen Lageplan rot dargestellten, nördlich des Fußballfeldes gelegenen Bereich im Aus-maß von ca. 940 m2 zum Zwecke der Errichtung und des Betriebes von zwei Stocksportbahnen samt Nebenanlagen und techni-schen Einrichtungen im Rahmen der Vereinstätigkeit des ESV Grünsting. Mitverpachtet wird auch das in der Präambel als Werk-

zeug- und Gerätehütte im Eingangsbereich mit ca. 50 m2 beschriebene Gebäude wie besichtigt.

3. Verwendungszweck, Betriebspflicht, Betriebsunterlassung Der Pächter ist verpflichtet, die gepachtete Liegenschaft ordnungsgemäß in der Betriebsart Stocksportbahn unter Einhaltung der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften zu führen. Eine vollständige oder auch nur teilweise Unterverpachtung ist unzulässig. Der Pächter verpflichtet sich weiters, dem SC Neupack Hirschwang im Rahmen der Fußballmeisterschaften für Erwachsenen- und Nachwuchsmannschaften keine wie auch immer gearteten sportlichen oder sonstigen Veranstaltungen inkl. Trainingseinheiten entgegenzustellen. Grundsätzlich versuchen beide Vereine die jährlichen bzw. saisonal bedingten Termine sofort nach Bekanntwerden der jeweiligen Meisterschaftstermine- bzw. wochenenden im Einvernehmen zu koordinieren und im Zweifelsfall, den Bürgermeister als endgül-tige Schiedsstelle einzuschalten und dessen Schiedspruch zu aktzeptieren.

3. Pachtdauer Das Pachtverhältnis beginnt am 01.01.2012 und wird auf 30 Jahre abgeschlossen. Es kann von beiden Teilen unter Einhaltung einer 12 - monatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenem Brief zum 31.12. eines jeden Jahres ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden. Davon unberührt bleibt Punkt 8. Die Frist gilt als eingehalten, wenn die Kündigung am letzten Tag der Frist zur Post gegeben wurde (Poststempel). Die Rückstellung des Pachtgegenstandes hat in gebrauchsfähigem Zustand zu erfolgen,

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jedoch unter Berücksichtigung der natürlichen Abnützung eines bestimmungsgemäßen Gebrauchs. Darüber hinausgehende Schä-den sind vom Pächter zu reparieren bzw. zu ersetzen.

4. Pachtzins Der Pachtzins beträgt jährlich € 1,-- und ist bis spätestens Ende Jänner jeden Jahres zu entrichten.

5. Betriebskosten und Abgaben Die Aufteilung der Betriebskosten und sonstigen Steuern und Abgaben wird einvernehmlich zwischen den beiden Vereinen vor-genommen und in einer gesonderten Vereinbarung festgehalten.

6. Instandhaltung Dem Pächter obliegt es, den gepachteten Bestandgegenstand sorgfältig zu behandeln und unter Berücksichtigung der natürlichen Abnützung bei bestimmungsgemäßen Gebrauch, zu erhalten; insbesondere hat er auch das überlassene Gebäude auf seine Kosten zu warten und - abgesehen von Verschleißerscheinungen im Zusammenhang mit der natürlichen Abnützung - gegebenenfalls reparieren zu lassen. Die Erhaltung der Substanz des Pachtgegenstandes obliegt in sämtlichen Bereichen (Innen und Außen) ebenfalls dem Pächter. Insbesondere hat der Pächter für eine stets gefahrlose Benützung der den Zwecken dienenden Grünflächen, Räume, Höfe, Park-plätze und auch Gehsteige sowie Zugänge zu sorgen, sie von Schnee und Glatteis freizuhalten und in einem optisch und pflege-technisch einwandfreien Zustand zu halten.

7. Bauliche Veränderungen und Investitionsablöse Bauliche Veränderungen gelten im Hinblick auf

• die Errichtung einer Stocksportbahn mit 2 Bahnen auf einer Länge von 30 Metern und einer Breite von 8 Metern • der Errichtung eines Unterstandes (Carport) • die Errichtung einer Überdachung für die Stocksportbahnen • der Errichtung von technischen Einrichtungen für den Betrieb der Stocksportbahn (Lichtanlage) und • der thermischen bzw. optischen Sanierung des gepachteten Gebäudes

als vereinbart. Für sämtliche vom Pächter getätigten Investitionen werden nach Zeitablauf des Bestandsvertrages, vorzeitiger Kündigung durch den Pächter bzw. Auflösung des Vereines ESV Grünstinger keinerlei Investitionsablösen durch den SC Neupack Hirschwang fällig.

8. Vorzeitige Auflösung und Vertragsverlängerung Eine vorzeitige Auflösung des Pachtverhältnisses ist nur aus Gründen der Vereinsauflösung eines der beiden Vereine möglich. Über eine Vertragsverlängerung des Bestandsverhältnisses entscheidet nach Ablauf desselben der Vorstand des SC Neupack Hirschwang über Antrag des Pächters.

9. Rechtsnachfolger Die Rechte und Pflichten aus dem Pachtvertrag gehen beiderseits auf die jeweiligen Rechtsnachfolger über. Dem eventuellen Nachfolger des Pächters steht das Recht zu, binnen 6 Monaten nach Auflösung des Vereines den Pachtvertrag schriftlich aufzulö-sen. Das Pachtverhältnis gilt dann mit dem Ende des nächsten Monats als aufgelöst.

10. Vertragskosten Die mit der Errichtung dieses Pachtvertrages verbundenen Kosten, öffentlichen Abgaben und Gebühren gehen zu Lasten des Päch-ters

11. Nebenabreden Änderungen des Pachtvertrages bedürfen der Schriftform. Nebenabreden gelten als nicht getroffen, wenn sie nicht schriftlich ver-einbart sind. Eine von dieser Klausel abweichende Regelung ist ebenso nur schriftlich wirksam.

12. Gerichtsstand und Vertragsausfertigung Streitigkeiten aus dem Bestandsverhältnis werden vom Bezirksgericht Gloggnitz entschieden. Dieser Vertrag wird 2-fach ausge-fertigt. Für den SC Neupack Hirschwang: Für den ESV Grünsting:

Reichenau an der Rax, am 01.01.2012

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Beilage 3:

Pachtvertrag

Abgeschlossen am heutigen Tag

zwischen der Marktgemeinde Reichenau an der Rax, Hauptstraße 63, 2651 Reichenau an der Rax einer-

seits, im folgenden Verpächterin genannt, und Herrn Eduard Rettenbacher, Karl Feldbacherstraße 12,

2650 Payerbach und Herrn Gerhard Reiterer, Scheedhof 2, 2651 Reichenau an der Rax andererseits, im

folgenden Pächter genannt.

1. Pachtgegenstand

Gegenstand dieses Pachtvertrags ist der Kurparkteich der Marktgemeinde Reichenau an der Rax.

2. Verwendungszweck

Die Pächter betreiben im Kurparkteich eine Fischzucht auf eigene Rechnung und Gefahr unter Einhaltung

der gesetzlichen und behördlichen Vorschriften, insbesondere der Überprüfung laut Auflage der Bezirks-

verwaltungsbehörde (Sachverständiger für Fischereiwesen). Die Fütterung der Fische darf nur an dem von

der Verpächterin bestimmten Platz vorgenommen werden, es darf dadurch weder eine Verunreinigung des

Teiches noch eine üble Geruchsbildung entstehen. Die Pächter sind verpflichtet das Gewässer zu pflegen,

Zu- und Abflüsse freizuhalten und das Teichwasser von Laub, Schmutz und Schlamm zu befreien.

Da der Kurparkteich in erster Linie für die erholungssuchenden Gäste bestimmt ist, übernimmt die Verpäch-

terin keinerlei Haftung für allfällige Schäden, welche durch das Publikum oder sonstige Personen, durch die

Bootsfahrt oder das Eislaufen entstehen könnten.

Eine Unterverpachtung ist ebenso wie eine ganze oder teilweise entgeltliche oder unentgeltliche Überlas-

sung an Dritte unzulässig.

3. Pachtdauer

Das Pachtverhältnis beginnt am 1. Juli 2015 und wird auf 10 Jahre befristet abgeschlossen. Es kann von

beiden Teilen unter Einhaltung einer 6 - monatigen Kündigungsfrist mittels eingeschriebenem Brief zum

30.6. und 31.12. eines jeden Jahres ohne Angabe von Gründen aufgekündigt werden. Die Frist gilt als ein-

gehalten,

wenn die Kündigung am letzten Tag der Frist zur Post gegeben wurde (Poststempel) und an die dem Ver-

tragspartner zuletzt bekannte Adresse gerichtet ist.

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4. Pachtzins

Der Pachtzins beträgt jährlich € 300,00 und ist jeweils bis zum 15. Jänner jeden Jahres zu bezahlen. Dieser

Pachtzins verändert sich in dem Maß, das sich aus der Veränderung des vom österreichischen Statisti-

schen Zentralamt verlautbarten Verbraucherpreisindex (VPI 96) ergibt. Sollte dieser Index nicht mehr ver-

lautbart werden, so gilt der diesem Index am meisten entsprechende Index als neue Grundlage. Ausgangs-

basis für die Wertsicherung ist die im Monat Oktober 2005 verlautbarte Indexzahl (= Beginn der Indizie-

rung), die Anpassung erfolgt jährlich zum 1. Jänner. Die neue Indexzahl ist jeweils Ausgangsbasis für die

Errechnung der weiteren Änderungen.

5. Vertragskosten

Die mit der Errichtung dieses Pachtvertrages verbundenen Kosten, öffentlichen Abgaben und Gebühren

gehen je zur Hälfte zu Lasten der Pächter und der Verpächterin.

Für die Marktgemeinde Reichenau an der Rax:

.................................................... ..................................................... Der Bürgermeister Unterschrift Pächter

.................................................... ..................................................... GGR Unterschrift Pächter

.................................................... ..................................................... GR Unterschrift Pächter

.................................................... GR

................................................... Ort, Datum

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Beilage 4:

Betrifft: Verordnung über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher

VERORDNUNG

des Gemeinderates der Marktgemeinde Reichenau an der Rax vom 09.06.2015 über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher. Aufgrund des § 18 des NÖ Landes- und Gemeindebezügegesetzes 1997, LGBl. 0032-0, wird verordnet:

§ 1 Der monatliche Bezug des Bürgermeisters richtet sich nach dem NÖ Landes- und Gemeindebe-zügegesetz 1997 und beträgt derzeit 45 %.

§ 2 Die monatliche Entschädigung des Ersten Vizebürgermeisters beträgt 50 % des Bezuges des Bürgermeisters. Die monatliche Entschädigung des Zweiten Vizebürgermeisters beträgt 40 % des Bezuges des Bürgermeisters.

§ 3 Den Mitgliedern des Gemeindevorstandes mit Ausnahme der Vizebürgermeister gebührt eine mo-natliche Entschädigung von 30 % des Bezuges des Bürgermeisters.

§ 4

Den Mitgliedern des Gemeinderates gebührt für die Teilnahme an einer Gemeinderatssitzung eine Entschädigung in der Höhe von 5 % des Bezuges des Bürgermeisters.

§ 5

Den Vorsitzenden der Gemeinderatsausschüsse gebührt eine monatliche Entschädigung von 10 % des Bezuges des Bürgermeisters.

§ 6

Diese Verordnung tritt mit 01. Juli 2015 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisher geltende Verordnung des Gemeinderates über die Bezüge der Mitglieder des Gemeinderates und der Ortsvorsteher vom 16.03.2015 außer Kraft. Der Bürgermeister Johann Ledolter

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Beilage 5:

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Beilage 6:

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Beilage 7:

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