Maßnahmenplan Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen ... · Bewertung als sehr gering...

7
2. Kapitel Handbuch Qualitätssicherung SEITE 1 VON 7 Kritische Ereignisse sind systemrelevante Vorkommnisse, die eine Gefahr für Mensch, Umwelt, Vermögenswerte oder das QS-System im Ganzen darstellen oder zu einer Gefahr für diese werden können. Hierzu zählen insbesondere alle in Warenbezug, Produktion o. Vermarktung festgestellten systemrelevanten Abweichungen, wenn diese Abweichungen geeignet sind, die LM-Sicherheit zu gefährden. alle strafrechtlichen o. aufsichtsbehördlichen Ermittlungsverfahren, wenn diese Verfahren direkt o. indirekt auf die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit ausgerichtet sind. Medienrecherchen, kritische Medienberichte sowie öffentliche Proteste, die direkt oder indirekt Fragen der Lebensmittelsicherheit zum Gegenstand haben. Ein Ereignisfallblatt ist verfügbar, um im Ereignisfall alle erforderlichen Informationen zielgerichtet weitergeben zu können. Der Erzeuger muss einen Krisenbeauftragten benennen, sofern er nicht selbst Krisenbeauftragter ist. Der Krisenbeauftragte muss auch außerhalb der Betriebszeiten zu erreichen sein. Maßnahmenplan Rückstandskontrollen Bei Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen von Pflanzenschutzmitteln in Ernteprodukten Grundlage: Eine wichtige Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz ist die Durchführung von Rückstandskontrollen. Durch diese soll sichergestellt werden, dass keine Lebensmittel mit bedenklichen Resten von Pflanzenschutzmitteln oder Umweltkontaminanten an den Verbraucher gelangen. Vorschriften: In der Europäischen Union gibt es sehr stringente Vorschriften über festgesetzte Höchstmengen, die nicht überschritten werden dürfen. Kontrollen: Rückstandsuntersuchungen werden stichprobenweise (präventiv) oder bei begründetem Verdacht durchgeführt. Sowohl an den Probennehmer als auch an die Probe werden bestimmte Anforderungen gestellt, damit diese Proben im Bedarfsfall auch rechtlich Bestand haben sollen. Für die rechtliche Verbindlichkeit müssen Untersuchungen zudem in akkreditierten Laboren/Instituten durchgeführt werden Maßnahmen: Wenn bedenkliche oder nicht erlaubte Rückstände festgestellt werden, sind umgehend die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers zu ergreifen: Je nach Schwere des Falles wird beispielsweise der Betrieb intensiv überprüft oder der Verkauf untersagt. Nach § 40a LMBG hat ein Lebensmittelunternehmer unverzügl. die für die Überwachung zuständige Behörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt) zu unterrichten! RKD = Rückstandskontrolldienst (Abt. LAVES „Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“) Wird festgestellt, dass es bei dem Produkt zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen gekommen ist, sind folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten: Feststellen um welche Partie es sich handelt Vorläufiges Sperren verbleibender Ware (im Feld/im Lager) Keine weitere Vermarktung! anhand der Unterlagen (Lieferscheine, …) feststellen, welche Abnehmer mit der Ware beliefert wurde Information der Abnehmer, sofortiger Rückruf der Partie/n Rückrufverfahren (2.1.4 b) Information an Zert.-Stelle (Meldebogen Ereignisfall) Feststellen der möglichen Ursache (Kontrolle der Aufzeichnungen, Nachbarflächen, vorherige Kulturen, etc.) Wenn möglich, Einsenden einer zweiten Vergleichsprobe an das Labor zur Kontrolle der Ergebnisse ggf. - Hinzuziehen weiterer Experten ggf. - Entsorgung Verantwortlicher auf dem Betrieb: Kap. 2.1.1 Betriebsdaten (Krisenbeauftragter) Befund „intern“ „extern“ Beratung/OVR Erzeuger Erzeug.-Org. Vermarkter Handel RKD Andere Kontrolle Aufzeichnungen verbotener Wirkstoff keine Zulassung verbotener Wirkstoff aber in EU zugelassen zugelassener Wirkstoff RHG überschritten Rückstände nachgewiesen Kontrolle Aufzeichnungen Kontrolle Aufzeichnungen Ursachen-Ermittlung Ursachen-Ermittlung Ursachen-Ermittlung SPERRUNG der WARE NACHKONTROLLE Rückstände nicht nachweisbar bzw. RHG nicht überschritten Freigabe Dokumentation Export-fähig ?! § 40a LMBG Rückruf der Ware Im Einzelfall zu entscheiden: Ordnungswidrigkeit Straftat Sanktionen Rückstands-Kontrolle Akkreditiertes Labor / Prüfinstitut Analysemethode - Analysenumfang

Transcript of Maßnahmenplan Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen ... · Bewertung als sehr gering...

Page 1: Maßnahmenplan Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen ... · Bewertung als sehr gering einzustufen; Monitoring ausreichend! Gefahr vorhanden d.h. die Gefahr einer RHM-Überschreitung

2. Kapitel Handbuch Qualitätssicherung

SEITE 1 VON 7

Kritische Ereignisse sind systemrelevante Vorkommnisse, die eine Gefahr für Mensch, Umwelt, Vermögenswerte oder

das QS-System im Ganzen darstellen oder zu einer Gefahr für diese werden können. Hierzu zählen insbesondere alle in Warenbezug, Produktion o. Vermarktung festgestellten systemrelevanten Abweichungen, wenn diese Abweichungen geeignet sind, die LM-Sicherheit zu gefährden. alle strafrechtlichen o. aufsichtsbehördlichen Ermittlungsverfahren, wenn diese Verfahren direkt o. indirekt auf die Sicherstellung der Lebensmittelsicherheit ausgerichtet sind. Medienrecherchen, kritische Medienberichte sowie öffentliche Proteste, die direkt oder indirekt Fragen der Lebensmittelsicherheit zum Gegenstand haben.

Ein Ereignisfallblatt ist verfügbar, um im Ereignisfall alle erforderlichen Informationen zielgerichtet weitergeben zu können. Der Erzeuger muss einen Krisenbeauftragten benennen, sofern er nicht selbst Krisenbeauftragter ist. Der Krisenbeauftragte muss auch außerhalb der Betriebszeiten zu erreichen sein.

Maßnahmenplan

Rückstandskontrollen

Bei Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen von Pflanzenschutzmitteln in Ernteprodukten

Grundlage: Eine wichtige Aufgabe im Bereich Verbraucherschutz ist die Durchführung von Rückstandskontrollen. Durch diese soll sichergestellt werden, dass keine Lebensmittel mit bedenklichen Resten von Pflanzenschutzmitteln oder Umweltkontaminanten an den Verbraucher gelangen.

Vorschriften: In der Europäischen Union gibt es sehr stringente Vorschriften über festgesetzte Höchstmengen, die nicht überschritten werden dürfen.

Kontrollen: Rückstandsuntersuchungen werden stichprobenweise (präventiv) oder bei begründetem Verdacht durchgeführt. Sowohl an den Probennehmer als auch an die Probe werden bestimmte Anforderungen gestellt, damit diese Proben im Bedarfsfall auch rechtlich Bestand haben sollen. Für die rechtliche Verbindlichkeit müssen Untersuchungen zudem in akkreditierten Laboren/Instituten durchgeführt werden

Maßnahmen: Wenn bedenkliche oder nicht erlaubte Rückstände festgestellt werden, sind umgehend die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz des Verbrauchers zu ergreifen: Je nach Schwere des Falles wird beispielsweise der Betrieb intensiv überprüft oder der Verkauf untersagt. Nach § 40a LMBG hat ein Lebensmittelunternehmer unverzügl. die für die Überwachung zuständige Behörde (Veterinär- und Lebensmittelüberwachungsamt)

zu unterrichten! RKD = Rückstandskontrolldienst (Abt. LAVES „Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit“)

Wird festgestellt, dass es bei dem Produkt zu einer Überschreitung der Rückstandshöchstmengen gekommen ist, sind folgende Maßnahmen unverzüglich einzuleiten:

Feststellen um welche Partie es sich handelt

Vorläufiges Sperren verbleibender Ware (im Feld/im Lager) Keine weitere Vermarktung!

anhand der Unterlagen (Lieferscheine, …) feststellen, welche Abnehmer mit der Ware beliefert wurde

Information der Abnehmer, sofortiger Rückruf der Partie/n Rückrufverfahren (2.1.4 b)

Information an Zert.-Stelle (Meldebogen Ereignisfall)

Feststellen der möglichen Ursache (Kontrolle der Aufzeichnungen, Nachbarflächen, vorherige Kulturen, etc.)

Wenn möglich, Einsenden einer zweiten Vergleichsprobe an das Labor zur Kontrolle der Ergebnisse

ggf. - Hinzuziehen weiterer Experten

ggf. - Entsorgung

Verantwortlicher auf dem Betrieb: Kap. 2.1.1 Betriebsdaten (Krisenbeauftragter)

Befund

„intern“ „extern“

Beratung/OVR Erzeuger Erzeug.-Org. Vermarkter Handel RKD Andere

Kontrolle Aufzeichnungen

verbotener Wirkstoff

keine Zulassung

verbotener Wirkstoff

aber in EU zugelassen

zugelassener Wirkstoff RHG überschritten

Rückstände nachgewiesen

Kontrolle Aufzeichnungen Kontrolle Aufzeichnungen

Ursachen-Ermittlung Ursachen-Ermittlung Ursachen-Ermittlung

SPERRUNG der WARE

NACHKONTROLLE

Rückstände nicht nachweisbar

bzw. RHG

nicht überschritten

Freigabe

Dokumentation

Export-fähig ?!

§ 40a LMBG

Rückruf der Ware

Im Einzelfall zu entscheiden: Ordnungswidrigkeit

Straftat Sanktionen

Rückstands-Kontrolle

Akkreditiertes Labor / Prüfinstitut Analysemethode - Analysenumfang

Page 2: Maßnahmenplan Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen ... · Bewertung als sehr gering einzustufen; Monitoring ausreichend! Gefahr vorhanden d.h. die Gefahr einer RHM-Überschreitung

2. Kapitel Handbuch Qualitätssicherung

SEITE 2 VON 7

HINWEIS zum Meldebogen für den Ereignisfall

Was müssen Sie im Ereignis- und Krisenfall veranlassen !

1. Nehmen Sie telefonisch oder per E-Mail Kontakt zur Zert-Stelle auf. Informieren Sie diese mit dem Meldebogen so konkret wie möglich über das kritische Ereignis.

Sämtliche Informationen aus der Meldung werden vertraulich behandelt. 2. Informieren Sie ggf. folgende Personen, Aufsichtsbehörden und Unternehmen telefonisch über die

Geschehnisse: a) Ihr Lebensmittelüberwachungsamt b) Ihre Abnehmer (z.B. Erzeugerorganisation) c) Ihre Zulieferer (z.B. Lieferanten) d) Ihren Anbauberater bzw. für Pflanzenschutz zuständ. Dienststelle (LWK) 3. Informieren Sie ggf. Ihre Mitarbeiter über die Geschehnisse. Weisen Sie diese an, gegenüber Dritten

(z.B. Presse) von jeder Äußerung abzusehen und entsprechende Anfragen direkt an die für diesen Fall autorisierte Person weiterzuleiten.

Was passiert nach Eingang Ihrer Ereignismeldung bei QS ?

In enger Abstimmung mit Ihnen, Ihrem Bündler, den Behörden und anderen evtl. betroffenen Systempartnern koordiniert die Zert-Stelle die notwendigen Maßnahmen, um einen nachhaltigen Schaden von Ihrem Betrieb und vom QS-System abzuwenden und die bestehenden Probleme möglichst schnell zu lösen. Allerdings: Unterstützung gewähren und Schaden abwenden kann die Zert-Stelle nur, wenn Sie diese zeitig und konkret informieren !

Was sind "kritische Ereignisse" ?

Zu einem kritischen Ereignis für den einzelnen Systempartner, die betroffene Stufe oder das gesamte QS-System kann jedes Vorkommnis werden, bei dem Gefahren für Mensch, Tier oder Umwelt oder für das Vertrauen in Lebensmittel im Ganzen drohen.

Ereignisse, von denen Sie als Erzeuger ganz konkret betroffen sein können, sind beispielsweise: Ein von Ihnen in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel entspricht nicht den Anforderungen an die

Lebensmittelsicherheit (z.B. wegen Rückstandsüberschreitungen). Ihr Betrieb wird behördlich gesperrt (z.B. wegen Pflanzenerkrankung) Die Medien berichten negativ oder reißerisch über Ihren Betrieb. Ein von Ihnen eingesetztes Betriebsmittel enthält Schadstoffe. Sie sind in eine Warenrückrufaktion eingebunden.

Wann müssen kritische Ereignisse gemeldet werden?

Neben Ihren Informationspflichten gegenüber QS sind Sie in vielen Fällen auch den Aufsichtsbehörden gegenüber meldepflichtig.

Eine Meldepflicht besteht insbesondere dann, wenn ein in den Verkehr gebrachtes Lebensmittel möglicherweise nicht den Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit entspricht. Grundsätzlich muss jeder Einzelfall ernst genommen werden.

Bitte bewahren Sie den Meldebogen an gut erreichbarer Stelle zusammen mit Ihren Unterlagen zum eigenen Krisenmanagement auf! Alle Informationen sind/werden vertraulich behandelt! – Weitere Maßnahmen werden mit Ihnen zusammen vereinbart und koordiniert

2.1.4 Meldebogen für den Ereignisfall Seite 1 / 2

An die QS Qualität und Sicherheit GmbH

außerhalb der Geschäftszeiten, an Wochenenden, Feiertagen, im Notfall

Notfalltelefon: 0228 / 350 68 – 288

E-Mail: [email protected]

Telefax: 0228 / 350 68 - 10

An das PCU Peterson Control Union Deutschland GmbH

Telefon: 030 / 50 969 88-0

E-Mail: [email protected]

Telefax: 030 / 50 969 88-88

Nach Art. 20 der Verordnung (EG) 178/2002, nach § 44a des Lebensmittel- und Futtermittelgesetzbuchs (LFGB) und nach weiteren gesetzlichen Vorschriften können Sie auch zur Meldung des Ereignisses an die zuständige Behörde verpflichtet sein.

An die zuständige Behörde:

LAVES Nds.Landesamt f.Verbraucherschutz & LM-Sicherheit FAX: 0441 / 57026 - 179 Postfach 39 49 26029 Oldenburg

PSA Pflanzenschutzamt HANNOVER FAX: 0511 / 4005 - 120 LWK Niedersachsen Wunstorfer Landstr. 9 30453 Hannover

PSA Pflanzenschutzamt HAMBURG FAX: 040 / 42816 - 555 Uni Ohnhorststr. 18 22609 Hamburg

PSA LWK SCHLESWIG-HOLSTEIN Abt. Pflanzenschutz FAX: 04331 / 9453 - 229 Am Kamp 15-17 24768 Rendsburg

Angaben zum Betrieb

PRODUKTIONSART Erzeugung BÜNDLER iQ-Agrarservice

STANDORTNUMMER O G K

0 5 2 0 3 1 6 1 ‗‗ ‗‗ ‗‗ ‗‗

G G N

4 0 4 9 9 ‗‗ ‗‗ ‗‗ ‗‗ ‗‗ ‗‗ ‗‗ ‗‗

NAME des Betriebs

Straße, Hausnummer

Name Krisenmanager PLZ, Ort

Telefon

Telefax

Mobil

e-mail

- Folgeblatt -

Page 3: Maßnahmenplan Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen ... · Bewertung als sehr gering einzustufen; Monitoring ausreichend! Gefahr vorhanden d.h. die Gefahr einer RHM-Überschreitung

2. Kapitel Handbuch Qualitätssicherung

SEITE 3 VON 7

2.1.4 Meldebogen für den Ereignisfall Seite 2 / 2

Angaben zum Ereignis

1. Was ist passiert? Art der Gefahr?

2. Wann ist es passiert? (bzw. Wann wurde es festgestellt?)

3. Was haben Sie in dieser Sache unternommen?

4. Welche Personen oder Institutionen sind zurzeit in dieser Sache aktiv?

5. Welche weiteren Maßnahmen planen Sie?

Angaben zum betroffenen Produkt / Befund

Warenbezeichnung:

Menge / Fläche davon als QS-Ware im Verkehr

betroffene Charge / Los

Art des Befunds (z.B. Pflanzenschutzmittelrückstand, Hygienemängel,…)

Datum Uhrzeit

Stempel

Unterschrift

Anlage(n)

Page 4: Maßnahmenplan Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen ... · Bewertung als sehr gering einzustufen; Monitoring ausreichend! Gefahr vorhanden d.h. die Gefahr einer RHM-Überschreitung

2. Kapitel Handbuch Qualitätssicherung

SEITE 4 VON 7

Gefahrenbeurteilung

RHM

Betrieb EZ-Nr.

Kulturen

Einsatz von Pflanzenschutzmitteln

JA NEIN sehr gering

Restmengen werden ordnungsgemäß auf der Fläche ausgebracht; Höchstmengen werden dabei berücksichtigt

JA NEIN Einhaltung der Wartezeiten JA NEIN in den letzten 4 Jahren keine positiven Analyseergebnisse (keine Überschreitung der Höchstmenge !)

JA NEIN Beachtung guter fachlicher Praxis JA NEIN Pflanzenschutztechnik ist in einem guten Zustand JA NEIN das Risiko einer Abdrift von angrenzenden Flächen ist als

gering anzusehen JA NEIN

Teilnahme am Rückstandsmonitoring JA NEIN Elbe-Obst

eigene Analysen JA NEIN

JA NEIN

Labor (Analyseergebnisse – aktuell – eigene Produkte) Ergebnis O.K. ( ≤ gesetzl. Vorgaben)

EUROFINS GBA LUFA JA

NEIN Sorte Sorte Sorte Sorte

EUROFINS GBA LUFA JA

NEIN Sorte Sorte Sorte Sorte

EUROFINS GBA LUFA JA

NEIN Sorte Sorte Sorte Sorte

B E W E R T U N G

geringe Gefahr d.h. die Gefahr einer RHM-Überschreitung ist aufgrund der

Bewertung als sehr gering einzustufen; Monitoring ausreichend!

Gefahr vorhanden d.h. die Gefahr einer RHM-Überschreitung ist aufgrund der

Bewertung gegeben, weitere Maßnahmen werden getroffen

„Gefahr RHM“ Verant-wortlich

bis wann

FRIST

Maßnahme

erledigt Mögl. Vorbeugungs-

maßnahmen Gefährdung / Abweichung Maßnahme

Datum Unterschrift

Page 5: Maßnahmenplan Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen ... · Bewertung als sehr gering einzustufen; Monitoring ausreichend! Gefahr vorhanden d.h. die Gefahr einer RHM-Überschreitung

2. Kapitel Handbuch Qualitätssicherung

SEITE 5 VON 7

Die EU-Verordnung (akt.) fordert die Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln, Futtermitteln, u.s.w. – In allen Produktions-, Verarbeitungs- und Vertriebsstufen ist die Rückverfolgbarkeit sicherzustellen.

1.) Gründe für Rückrufverfahren: Verunreinigung der Produkte durch (vgl. Beispiele TEST)

2.) Planung des Rückrufs: MELDEBOGEN FÜR DEN EREIGNISFALL

a) An wen wurde geliefert ? b) Sind noch Restbestände der Ware im/auf dem Feld oder im Lager ?

c) Ist eine Verbrauchergefährdung auszuschließen ? d) Wer ist davon in Kenntnis zu setzen (Behörden / Lebensmittelüberwachung), Abnehmer, Mitarbeiter, Spediteur, Bündler, Zertifizierungsstelle, .. ? e) Welche Gegenmaßnahmen können vom Betrieb selbst sofort

eingeleitet werden ?

3.) Durchführung des Rückrufs: VERFAHRENSANWEISUNG

f) SPERRUNG: Alle im eigenen Lager oder auf dem Feld verbleibenden – von der Rückrufaktion betroffenen – Partien werden sofort gesperrt und nicht mehr ausgeliefert !

g) MELDUNG: Sind alle benötigten Angaben (vgl. 2.) Planung des Rückrufs) zusammengetragen, werden die Betroffenen vom Betriebsleiter informiert Information an an die Zert-Stelle

h) MAßNAHME: (ggf.) Organisation der Rückholung von den einzelnen Abnehmern ! Kontrolle aller eingehenden Partien Entscheidung über die Verwertung / Entsorgung der fehlerhaften Partien (nach Nachweis)

i) DOKUMENTATION: Dokumentation der Rückrufaktion

Jährlicher Test RÜCKRUFVERFAHREN

Grund des Rückrufs (Was ist passiert?) Anmerkung: frei erfundenes Beispiel anhand reeller Lieferung !

Öl (Ölschaden an Motor, Fahrzeug, ..) Verunreinigte Transportfahrzeuge

Werkzeuge oder andere Fremdkörper (z.B. Glas)

Rückstände von Pflanzenschutzmitteln Brand oder Unfall

Mögliche Auswirkungen auf den Verbraucher: keine Gefährdung

Welche Ware ist betroffen? Anmerkung: frei erfundenes Beispiel Lieferung von vor 2 – 4 Wochen !

WAS Sorte: Lieferdatum: (vor ca. 2 bis 4 Wo.) Lieferschein-Nummer:

WIE VIEL

Erntemenge =

Ausgelieferte Menge +

Hofverkauf +

Verbleibende Menge (der Sorte / ggf. vom Schlag) Lieferschein-Nr. Menge Marktstand (im Lager bzw. Feld):

to =

to

+ to + to to

to

to

Wer ist zu informieren? ( Adressen siehe „Meldebogen f.d.Ereignisfall“) Name Ansprechpartner Telefon-Nummer

Kunde

Vermarkter / EO Elbe-Obst Erzeugerorganisation r.V. Carsten Greisiger (Zentrale) 0 41 41 / 95 31 – 46

Spedition

sonstige QS / GG Pflanzenschutzamt LAVES Kontrollstelle Esteburg

getroffene Korrekturmaßnahmen

Sperrung verbleibender Ware Beauftragung weitere Analyse

ERFOLG der Rückrufaktion (über EO)

Ware wäre erfolgreich zurückverfolgt worden

Ware wäre nicht vollständig zurückverfolgt worden

Datum Unterschrift

Page 6: Maßnahmenplan Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen ... · Bewertung als sehr gering einzustufen; Monitoring ausreichend! Gefahr vorhanden d.h. die Gefahr einer RHM-Überschreitung

2. Kapitel Handbuch Qualitätssicherung

SEITE 6 VON 7

VERFAHREN KRISENMANAGEMENT

a) Informationseingang z.B. durch - Feststellung gesundheitsgefährdender Ereignisse ! - Umwelthavarie - Pressemitteilungen über branchenbezogene Gefährdungen - Unfall, Brand, …

b) Information des Betriebsleiters (verantwortlich für externe Kommunikation mit Behörden, Medien, etc.)

c) Sofortmaßnahmen in Form von Lieferstopp, Sperrung vorhandener Ware, …

d) Klärung und Bewertung der Sachlage

e) Datenanalyse Wareneingang, Rückverfolgbarkeit, Lagerung, …

f) Krisenbewältigung

- Einschalten geeigneter Experten (Rechtsanwalt, Labor, Verband, Beratung, EO, …) - Information der Kontrollstelle - Information der Kunden - Information von Behörden - Information der Versicherung - Information der Öffentlichkeit

g) Auswertung der Krise

h) Planung von Vorbeuge- und Korrekturmaßnahmen

wichtige Telefonnummern

Name Telefonnummer

Rechtsanwalt Labor Verband Beratung ESTEBURG 0 41 62 / 60 16 - 0 EO Elbe-Obst 0 41 41 / 95 31 - 0 (GF, Vorstand) Kontrollstelle QS-GmbH PCU (GlobalG.A.P. / TN)

0 22 8 / 35 068 288 0 30 / 509 69 880

Behörde LAVES Fax: 0441 / 57026 - 179

PSA (Pflanzenschutzamt)

Hannover Fax: 0511 / 4005 – 120 Hamburg Fax: 040 / 42816 – 555 SHolstein Fax: 04331 / 9453 - 229

Kontrollstelle ACG 0 21 51 / 4111 500

Versicherung

Page 7: Maßnahmenplan Überschreitung gesetzlicher Höchstmengen ... · Bewertung als sehr gering einzustufen; Monitoring ausreichend! Gefahr vorhanden d.h. die Gefahr einer RHM-Überschreitung

2. Kapitel Handbuch Qualitätssicherung

SEITE 7 VON 7

Fragestellung JA NEIN mögliches Risiko Korrekturmaßnahmen

Ist auf dem Betrieb ein Verantwortlicher für Lebensmittelsicherheit benannt?

Kap. 2.1.1 Betriebsdaten

sind alle Gefahrenanalysen (Wasser, org. Dünger, Standort, …) ausgefüllt und aktuell?

Kap. 2.1.4, 3.1.1, 3.5.8, 3.7.1, 4.1.1, 6.2, 7.1.3

Sind die Mitarbeiter angehalten besondere Vorkommnisse zu melden?

Kap. 2.2.1

Ist die Identität von allen Mitarbeitern bekannt? Kap. 2.2.2

Ist die Identität von allen Dienstleistern bekannt? Kap. 2.2.2

Sind alle Betriebsgebäude abgeschlossen? (sofern möglich)

Werden alle Besucher, etc. verpflichtet sich vor dem Betreten des Betriebes beim Betriebsleiter zu melden?

Kap. 7.1.4.2 a

Werden Ernteprodukte nachts innerhalb von abgeschlossenen Gebäuden aufbewahrt?

Werden verladene Ernteprodukte nachts innerhalb von abgeschlossenen Gebäuden zwischengelagert?

Sind alle Ernteprodukte und Verpackungen rückverfolgbar?

Kap. 3.11.2

Werden Verpackungen vor dem Gebrauch auf Sauberkeit kontrolliert ?

Kap. 4.1.2

Wird die Möglichkeit der Sabotage berücksichtigt? Kap. 3.1.1

Werden Möglichkeiten zur Sabotage verhindert?

Sind alle Brunnen gesichert?

Sind Beregnungssysteme in einem internen Kontrollsystem integriert?

Kap. 3.1.1

Werden alle externen Transportfahrzeuge vor Beladung optisch auf Sauberkeit überprüft?

Kap. 4.1.1

Werden alle (längeren) Transporte mit Abdeckplanen durchgeführt

B E W E R T U N G

geringe Gefahr d.h. die Gefahr für den Betrieb ist aufgrund der Bewertung als sehr gering

einzustufen! (≤ 4 festgestellte Risiken)

Gefahr vorhanden d.h. die Gefahr für den Betreib ist aufgrund der Bewertung gegeben, weitere

Maßnahmen werden getroffen

„LM-Schutz“ Verant-wortlich

bis wann

FRIST

Maßnahme

erledigt Mögl. Vorbeugungs-

maßnahmen Gefährdung / Abweichung Maßnahme

Datum Unterschrift