Matrix Zulassung Lehrkraefte Integrationskurse

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7/25/2019 Matrix Zulassung Lehrkraefte Integrationskurse http://slidepdf.com/reader/full/matrix-zulassung-lehrkraefte-integrationskurse 1/1 Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen 1 Bei ausländischen Studienabschlüssen, die eine Lehrbefähigung attestieren, ist der Nachweis von Unterrichtspraxis im Umfang von einem Jahr in Anlehnung an das deutsche Referendariat nachzuweisen. Bei fehlender Praxis siehe Spalte B bzw C. Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen neben der fachlichen Qualifikation auch Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 mit gutem Prädikat entsprechend dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachzuweisen sind. Ausgenommen sind Personen, die ein deutsches Abitur oder einen deutschsprachigen Hochschulabschluss in einem deutsch- sprachigen Land erworben haben.  Hochschulabschluss in Deutsch als Fremd- sprache/Deutsch als Zweitsprache (auch als Ergänzungs- bzw. Aufbaustudium oder Nebenfach) in Deutschland erworben  Hochschulabschluss und einschlägig aner- kannte (Hochschul)Zertifikate DaF/DaZ  2. Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch oder  eine moderne Fremdsprache (einschl. Grundschullehramt) 1   Hochschulabschluss Germanistik oder  andere Neuphilologien und andere DaF/DaZ-Zertifikate (mind. 100 UE) A keine Zusatzqualifizierung B verkürzte Zusatzqualifizierung (70 UE)  C unverkürzte Zusatzqualifizierung (140 UE)  Hochschulabschluss Germanistik oder  andere Neuphilo- logien (einschl. 1. Staatsexamen Grundschullehramt)  Hochschulabschluss Übersetzer  2. Staatsexamen / Lehrbefähigung für andere Schulfä- cher 1   Hochschulabschluss Pädagogik / Sozialpädagogik / Sonderpädagogik, Erwachsenenbildung, Erziehungswis- senschaft, Psychologie  Hochschulabschluss und andere DaF/DaZ-Zertifikate (mind. 100 UE)  Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung / vergleichba- re Abschlüsse  Hochschulabschluss und andere DaF/DaZ- Zertifikate (mind. 100 UE)  Hochschulabschluss  Kein formaler Hochschulabschluss, aber sprachlicher Be- rufsabschluss   w   e   n    i   g    /   o    h   n   e    S   p   r   a   c    h    l   e    h   r   e   r   -    f   a    h   r   u   n   g    i   n    d   e   r    E   r   w   a   c    h   s   e   -   n   e   n    b    i    l    d   u   n   g     5    0    0    U    E    S   p   r   a   c    h    l   e    h   r   e   r   -    f   a    h   r   u   n   g    i   n    d   e   r    E   r   w   a   c    h   s   e   n   e   n    b    i    l    d   u   n   g     1  .    0    0    0    U    E    S   p   r   a   c    h    l   e    h   r   -   e   r    f   a    h   r   u   n   g    i   n    d   e   r    E   r   w   a   c    h   s   e   n   e   n    b    i    l    d   u   n   g  Hochschulabschluss Germanistik oder andere Neuphilologien (einschl. 1. Staats- examen Grundschullehramt)  Hochschulabschluss Übersetzer  Hochschulabschluss Pädagogik / Sozialpädagogik / Son- derpädagogik, Erwachsenenbildung, Erziehungswissen- schaft, Psychologie  Hochschulabschluss und andere DaF/DaZ-Zertifikate (mind. 100 UE)  Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung / vergleichbare  Abschlüsse Bundesamt für Migration und Flüchtlinge| Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen|August 2015

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7/25/2019 Matrix Zulassung Lehrkraefte Integrationskurse

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Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen

1 Bei ausländischen Studienabschlüssen, die eine Lehrbefähigung attestieren, ist der Nachweis von Unterrichtspraxis im Umfang von einem Jahr in Anlehnung an das deutsche Referendariat nachzuweisen. Bei fehlender

Praxis siehe Spalte B bzw C.

Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung als Lehrkraft in Integrationskursen neben der fachlichen Qualifikation auch Deutschkenntnisse auf dem Sprachniveau C1 mit gutem Prädikat entsprechend dem

Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) nachzuweisen sind. Ausgenommen sind Personen, die ein deutsches Abitur oder einen deutschsprachigen Hochschulabschluss in einem deutsch-

sprachigen Land erworben haben.

 Hochschulabschluss in Deutsch als Fremd-

sprache/Deutsch als Zweitsprache (auch

als Ergänzungs- bzw. Aufbaustudium oder

Nebenfach) in Deutschland erworben

 Hochschulabschluss und einschlägig aner-

kannte (Hochschul)Zertifikate DaF/DaZ

 2. Staatsexamen / Lehrbefähigung Deutsch

oder  eine moderne Fremdsprache (einschl.

Grundschullehramt)1 

 Hochschulabschluss Germanistik oder  

andere Neuphilologien und andere

DaF/DaZ-Zertifikate (mind. 100 UE)

A keine Zusatzqualifizierung B verkürzte Zusatzqualifizierung (70 UE) 

C unverkürzte Zusatzqualifizierung (140 UE)

 Hochschulabschluss Germanistik oder  andere Neuphilo-

logien (einschl. 1. Staatsexamen Grundschullehramt)

 Hochschulabschluss Übersetzer

 2. Staatsexamen / Lehrbefähigung für andere Schulfä-

cher 1 

 Hochschulabschluss Pädagogik / Sozialpädagogik /

Sonderpädagogik, Erwachsenenbildung, Erziehungswis-

senschaft, Psychologie

 Hochschulabschluss und andere DaF/DaZ-Zertifikate

(mind. 100 UE)

 Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung / vergleichba-

re Abschlüsse Hochschulabschluss und andere DaF/DaZ-

Zertifikate (mind. 100 UE)

 Hochschulabschluss

 Kein formaler Hochschulabschluss, aber sprachlicher Be-

rufsabschluss

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 Hochschulabschluss Germanistik oder

andere Neuphilologien (einschl. 1. Staats-

examen Grundschullehramt)

 Hochschulabschluss Übersetzer

 Hochschulabschluss Pädagogik / Sozialpädagogik / Son-

derpädagogik, Erwachsenenbildung, Erziehungswissen-

schaft, Psychologie

 Hochschulabschluss und andere DaF/DaZ-Zertifikate

(mind. 100 UE)

 Hochschulabschluss Interkulturelle Bildung / vergleichbare

 Abschlüsse

Bundesamt für Migration und Flüchtlinge| Zulassungskriterien für Lehrkräfte in Integrationskursen|August 2015