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Mausklick beschleunigt Informiert zum Thema: EU-Verordnung 2580/2001 und 882/2002 “zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“

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Informiert zum Thema:

EU-Verordnung

2580/2001 und 882/2002

“zugelassener Wirtschaftsbeteiligter“

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Hintergrund:

Ursprung: Reaktion auf die Anschläge vom 11.Sep. 2001 auf die Amerikanischen Twin-Tower und auf weitere Anschläge in London und Madrid. Erlass der Europäische Union: Verordnung 2580-2001.

Gültigkeit der Verordnung für alle Unternehmen innerhalb der EU.Aussage:

Unternehmen sind verpflichtet, durch innerbetriebliche Maßnahmen zu verhindern, direkte oder indirekte Geschäftskontakte zu Terrororganisationen und ihnen zugeordneten Einrichtungen und Einzelpersonen aufzubauen oder zu unterhalten.

Institutionen stellen hierzu Kontrolldaten (Sperrlisten) zur Verfügung, die ständig aktualisiert aus demInternet abrufbar sind.

Die Kontrollmechanismen müssen nachweisbar eingerichtet sein; Prüfungsergebnisse sind zu protokollieren.

Empfindliche, gem. § 34 Abs. 4 AWG, Strafen: Nicht unter 6 Monate bis max. 5 Jahre Haft

Geldbußen bis 500.000 Euro

Eintrag des eigenen Unternehmens in die Sanktionslisten

Geldströme die direkt oder indirekt zur Finanzierung des internationalen Terrorismus dienen, sollen ausgetrocknet und Geldwäsche verhindert werden.

Unternehmen sind verpflichtet, ihre eigenen Datenbestände mit diesen Dateien abzugleichen und zu überprüfen.

Auswirkung: Erweiterung der Zollrichtlinien mit Auswirkungen auf die Vergabe des Status “zugelassenenr Wirtschaftsbeteiligter“ ab 01.2007

Exkurs:“Rechtsgrundlagen“

Exkurs:“Sperrlisten“

bei Exkurs, bitte KlickenExkurs:“Auswirkungen“

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Organisatorische und datentechnische Probleme:

Organisatorisch:

Datentechnisch:

manueller Datenabgleich nicht möglich, da in verschiedenen Sperrlisten mittlerweile ca. 20.000 Einträge vorhanden sind und die Anzahl ständig wächst.

Sperrlisten liegen im Internet in verschiedenen Datenformaten vor.

Auch größere betriebliche Adressbestände müssen phonetisch mit veränderten Listen abgeglichen werden.

Sperrlisten müssen permanent aktualisiert werden.

Prüfung muss protokolliert werden (Nachweispflicht).

Wenig Einfluss auf eine Vielzahl von Geschäftskontakten (Lieferadressen), daher kaum vorbeugende Prüfung möglich.

Mögliche Überforderung der Sachbearbeiter bei Kontrollarbeiten, insbesondere bei einer Treffermeldung.

Keine vorbeugende Prüfung bei DFÜ-Übergabe der Geschäftskontakte (Lieferadressen) möglich.

Regelung, was bei einer Treffermeldung von wem zu tun ist?

Kontrollsoftware muss mit allen gängigen, unternehmensindividuellen Speditionsprogrammen harmonieren.

Prüfung muss vollautomatisch durchgeführt werden und soll keinen zusätzlichen Arbeitsaufwand darstellen.

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Die Lösung für VerbandsmitgliederIn Zusammenarbeit mit:

Humpert + Kneer Datensysteme

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OFAC / SDNOffice for Foreign Asset Control

monatlicheSperrlisteDatei 4

UNO(Resolution 1267)

monatlicheSperrlisteDatei 2

Bank of EnglandmonatlicheSperrlisteDatei 3

EUKommission

monatlicheSperrlisteDatei 1

Organisatorischer Ablauf:

erstellt nächtlich eine

softwaretauglicheGesamtsperrliste und stellt diese zum Download

bereit

Server oder User des Verbandmitgliedes nimmt periodisch vollautomatisch per DFÜ Kontakt auf und aktualisiert die

Sperrliste.

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Datentechnisches:

Individuell wählbarer, periodischer Download der aktuellen EU-Daten und der US-Listen

Zeitintervall konfigurierbar

Konfiguration per ODBC an alle gängigen Datenbanksysteme u.a.IBM DB2, IBM DB400, Microsoft SQL, Navision, SAP-R3 (per RFC, eigene Version), Access, Informix, DBase, Clipper, FoxPro

(weitere Anbindungsmöglichkeiten können bei Bedarf erstellt werden)

Unicode

Native XML Software, daher ist die einzige Anwendungsvoraussetzung der Internet Explorer ab 6.0 (IE6.0)

Auch als Remote-Lösung (z.B. Cytrix) einsetzbar

Alarmfunktion für Administrator, und/oder andere festgelegte Mitarbeiter, über e-Mail konfigurierbar

Justierbarer Sensitivitätsgrad des Filters der Abgleichkomponente

Vollautomatische Prüfung (auch manuelle Prüfung möglich)

COM-Schnittstelle für Direktprüfung

Mehrplatzfähig

Beliebig viele Datenbanken können per SQL-Statement konfiguriert werden

Bei mehreren Datenbankprüfungen kann die zeitliche Reihenfolge vorgegeben werden.

Vollautomatische Protokollierung der Kontrollergebnisse

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Bei Rückfragen stehen zur Verfügung:

Jürgen WeihermannFon: 0251-6061401Fax: 0251-6061409e-Mail: [email protected]

Humpert + Kneer, Datensysteme

Wilfried KneerFon: 02932-96130Fax: 02932-961324e-Mail: [email protected]

Logistiker:

Referenzen:

Industrie:Dienstleister:Automotive

Christian Gschwandlere-Mail: [email protected]

Internationale Spedition

Karl-Josef Schmidt e-Mail: [email protected]

Tochtergesellschaftenin:

Brasilien China

Südafrika USA Indien

Thomas Kaste-Mail: [email protected]

EDV-Dienstleister fürAutohäuser von:

Peugeot Citroen Opel

VW / Audi

T. Breunere-Mail: [email protected]

Leuchtenhersteller: Import / Export

EU und nicht EU-

Staaten

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Rechtsgrundlagen

Verordnung (EG) Nr. 881/2002 vom 27.05.2002Über die Anwendung bestimmter spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen bestimmte Personenund Organisationen, die mit Osama Bin Laden, dem Al-Quaida-Netzwerk und den Taliban inVerbindung stehen

Verordnung (EG) Nr. 2580/2001 vom 27.12.2001Über spezifische, gegen bestimmte Personen und Organisationen gerichtete restriktiveMaßnahmen zur Bekämpfung des Terrorismus

Basis: Beschlüsse des Sicherheitsrates der Vereinten Nationen (UN-Resolution)

Kein Alleingang der EU !

Exkurs - Ende

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Umsetzung in nationales Recht

EG-Verordnungen sind unmittelbar geltendes Recht in der EU

Von allen natürlichen und juristischen Personen zu beachten

Aufgabe jeder natürlichen und juristischen Person in der EU, zu prüfen, ob Personen, denen sie Gelder, wirtschaftliche Ressourchen oder Finanzdienstleistungen zur Verfügung stellen, mit einer gelisteten Personidentisch sind (Zitat BMWA-Schreiben)

Artikel 10 der VO 881/2002 sieht folgendes vor:„(1) Jeder Mitgliedstaat legt die Sanktionen fest, die bei Verstößen gegen die Bestimmungen dieser Verordnung zu verhängen sind. Diese Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“

(2) Jeder Mitgliedstaat ist dafür verantwortlich, gegen alle natürlichen oder juristischen Personen, Gruppen oder Organisationen vorzugehen, die seiner Rechtshoheit unterliegen und die gegen die in dieser Verordnung erlassenen Verbote verstoßen haben.“

VO in anderen EU-Staaten kaum bekannt bzw. pro-forma-Umsetzung ohne Auswirkung auf die Wirtschaft

In Deutschland Strafbarkeit nach §34 Abs. 4 und 8 Außenwirtschaftsgesetz (AWG)

Exkurs - Ende

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Beispielhafter Auszug offizieller Sperrlisten

Ahmed Mohammed Hamed Ali (auch bekannt als ABDUREHMAN, Ahmed Mohammed; auch bekannt als ABU FATIMA; auch bekannt als ABU ISLAM; auch bekannt als ABU KHADIIJAH; auch bekannt als AHMED HAMED; auch bekannt als Ahmed The Egyptian; auch bekannt als AHMED, Ahmed; auch bekannt als AL-MASRI, Ahmad; auch bekannt als AL-SURIR, Abu Islam; auch bekannt als ALI Mohammed; auch bekannt als ALI, Hamed; auch bekannt als HEMED, Ahmed; auch bekannt als SHIEB, Ahmed; auch bekannt als SHUAIB), Afghanistan; geboren 1965, Ägypten; ägyptischer Staatsangehöriger.

Baradar, Mullah (Stellvertretender Minister für Verteidigung)

Bin Marwan, Bilal; geboren 1947

Mamoun DARKAZANLI (alisa: a) Abu Iiyas b) Abu Iiyas Al Suri c) Abu Luz), Uhlenhorster Weg 34, 22085 Hamburg, Deutschland, Geburtsdatum 4.August1958; Geburtsort: Damaskus, Syrien

Huber, Albert Friedrich Armand (auch bekannt als Huber, Ahmed) Mettmenstetten, Schweiz, Geburtsdatum 1927

„Fathur Rohman Al-Ghozhi (alias: (a) Al Ghozi, Fathur Rohman, (b) Al Ghozi, Fathur Rahmann, © Al-Gozi, Rathur Rohman, (d) Al-Gozi,Fathur Rahmann, (e) Alhozi, Fathur Rohman, (f) Alghozi, Fathur Rahman, (g) Al-Gozhi, Fathur Rohman, (h) Al-Gohzi, Fathur Rahman,Randy Alih, (j) Randy Ali, (k) Alih Randy, (l) Randy Adam Alih, (m) Sammy Sali Jamil, (n) Sammy Salih Jamil, (o) Rony Azad, (p) RonyAzad Bin Ahad, (q) Rony Azad Bin Ahmad.Geburtsort: Madiun, Ostjava, Indonesioen. Weitere Angaben: Berichten zufolge im Oktober 2003 auf den Philippinen getötet.“

Usama bin Laden (auch bekannt als Usam Bin Muhammad Bin Awad, Auch bekannt als Osama bin Laden, auch bekannt als Abu Abdallah Abd Al-Hakim).Geboren am 30.07.1957, Jeddah, Saudi-Arabien. Aberkennung der saudischen Staatsbürgerschaft, jetzt offiziell afghanischer Staatsangehöriger.

Hotel Nasco (alias Nasco Business Residence Center SAS Di Nasreddin Ahmed Idris EC).Anschrift: Corso Sempione 69, 20149 Mailand, Italien. Weitere Angaben: a) Steuernummer: 01406430155, b) MwSt-Nummer: IT 01406430155.

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Auswirkungen auf Unternehmen

Exkurs - Ende

Zu Anfang nur Politikum

Durch neue Terroranschläge verstärkter Druck

Schulung der Zollbeamten Ende 2004

EG-Listen im Intranet der Zollverwaltung

Teilweise Verknüpfung mit Bewilligungen im Ausfuhrbereich

Im Anforderungsprofil für Unternehmen der chemischen Industrie

Auftraggeber verlangen verstärkt Compliance-Maßnahmen

Beachtung wird mit Einführung des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten obligatorisch