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Mecklenburg Vorpommern Flurneuordnung im Staatlichen Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

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Flurneuordnungim Staatlichen Amt für Landwirtschaft

und Umwelt Mittleres MecklenburgMinisterium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz

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Aufgaben

1. Flächendeckende Neuordnung der Eigentumsverhältnisse

2. Umsetzung investiver Maßnahmen zur Verbesserung der Arbeits- und Lebensbedingungen

3. Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum

Flurneuordnung

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Flurneuordnungsverfahren nach § 56 LwAnpG

• Verbesserung der Lebens- und Arbeitsbedingungen

- Verbesserung der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse und die Gestaltung von Freiflächen

- Durchführung von wasserwirtschaftlichen Maßnahmen

- Erhaltung und Gestaltung dörflicher Bausubstanz

Ziele:Ziele:

• Neuordnung der Eigentumsverhältnisse und die Zusammenführung von Grund und Gebäudeeigentum

• Erschließung der ländlichen Gebiete

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Zielstellung entsprechend den gesetzlichen Vorgaben aus dem

1. Landwirtschaftsanpassungsgesetz1. Landwirtschaftsanpassungsgesetz

Entwicklung einer vielfältig strukturierten Landwirtschaftvielfältig strukturierten Landwirtschaft und Schaffung von Voraussetzungen für leistungs- und wettbewerbsfähige leistungs- und wettbewerbsfähige LandwirtschaftsbetriebeLandwirtschaftsbetriebe

2. Flurbereinigungsgesetz2. Flurbereinigungsgesetz

Förderung der allgemeinen Landeskultur und Landentwicklung entsprechend den Erfordernissen der RaumordnungRaumordnung, der LandesplanungLandesplanung, einer geordnetengeordneten städtebaulichenstädtebaulichen EntwicklungEntwicklung, des UmweltschutzesUmweltschutzes, des NaturschutzesNaturschutzes und der LandschaftspflegeLandschaftspflege, des DenkmalschutzesDenkmalschutzes, der ErholungErholung, der WasserwirtschaftWasserwirtschaft einschließlich Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung, der FischereiFischerei, des JagdwesensJagdwesens, der EnergieversorgungEnergieversorgung, des öffentlichenöffentlichen VerkehrsVerkehrs, der landwirtschaftlichenlandwirtschaftlichen SiedlungSiedlung, der KleinsiedlungKleinsiedlung und der GestaltungGestaltung desdes Orts-Orts- undund LandschaftsbildesLandschaftsbildes

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1.1. Antragstellung durch Kommune, landwirtschaftliche Betriebe, Ver-Antragstellung durch Kommune, landwirtschaftliche Betriebe, Ver-bände, Investoren, Grundstückseigentümer und andere Behördenbände, Investoren, Grundstückseigentümer und andere Behörden

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

2.2. Abstimmung mit Kommunen, Verbänden, Behörden zur Bestimmung Abstimmung mit Kommunen, Verbänden, Behörden zur Bestimmung des Verfahrensgebietes in Abhängigkeit von Investitionen, des Verfahrensgebietes in Abhängigkeit von Investitionen, Entwicklungsvorstellungen, gewachsenen Nutzungsstrukturen, Entwicklungsvorstellungen, gewachsenen Nutzungsstrukturen, Beziehungen der Ortslagen usw.Beziehungen der Ortslagen usw.

3.3. Durchführung des Aufklärungstermins am 8. Juli 2010, um 19.00 Uhr Durchführung des Aufklärungstermins am 8. Juli 2010, um 19.00 Uhr im Musenstall Poppendorfim Musenstall PoppendorfInformation der voraussichtlich Beteiligten über den Verfahrensablauf Information der voraussichtlich Beteiligten über den Verfahrensablauf sowie mögliche Kosten sowie mögliche Kosten

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens4.4. Anordnung eines Anordnung eines

Flurneuordnungsverfahrens Flurneuordnungsverfahrens durch öffentliche durch öffentliche Bekanntmachung des Bekanntmachung des Anordnungsbeschlusses Anordnungsbeschlusses (Verwaltungsakt)(Verwaltungsakt)

Gebietskarte zum Beschluss über die Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens

„Poppendorf“ vom 1. November 2011

Landkreis Rostock

Gemeinde MandelshagenGemarkung Cordshagen

Gemeinde PoppendorfGemarkungen Bussewitz, Poppendorf, Vogtshagen

Gemeinde Klein KussewitzGemarkung Volkenshagen

Legende

Verfahrensgebiet

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Gemeinde Gemarkung Flur Flurstücke

Poppendorf Poppendorf 1

1 bis 13/6, 13/13 bis 13/15, 14/2, 14/3, 14/8 bis 14/11, 15/2 bis 15/8, 16/2, 16/3, 16/11, 16/16, 17/1, 17/6, 18/2 bis 18/7, 18/9 bis 19/1, 19/5, 20/1, 20/4, 20/8 bis 22/7, 23/17, 23/19, 23/23, 23/24, 23/26 bis 23/28, 24/9, 24/10, 24/12, 24/14, 25/5, 26/4, 26/5, 27/5, 27/10, 27/20, 27/27, 27/30, 27/31, 29/4, 31/5, 33/9, 34/9, 35/1 36/37, 36/49 bis 142, 143/10, 143/15, 143/20, 143/23, 143/25, 143/30, 143/31, 143/34 bis 145/4, 146/14, 146/47, 146/58, 146/67, 146/110 bis 171, 172/3, 173/3 bis 175, 176/3, 193/8, 221/1 bis 236/2, 240/2, 241/6 bis 243/4, 250/7, 250/8, 269/4, 270/2 bis 270/4, 271/6 bis 271/12, 282/1 bis 297/7

Poppendorf Bussewitz 15/2 bis 9/5, 44/4 bis 44/10, 44/14, 44/15, 58/1 bis 87/6, 88/1 bis 127, 129/1 bis 134, 147, 148, 155, 156, 164 bis 166, 174, 175, 182/1 bis 230

Poppendorf Vogtshagen 1 alle, außer 97

Poppendorf Vogtshagen 2 1/1 bis 50, 55/1, 56/1 bis 94, 96/1 bis 129, 132/1 bis 138

Mandelshagen Cordshagen 1 2/2 bis 104/1, 104/3 bis 105/9, 109/3, 109/4, 112/2 bis 131

Mandelshagen Cordshagen 2 208

Klein Kussewitz Volkenshagen 1 126, 140

Klein Kussewitz Volkenshagen 2 28, 68

4.4. Anordnung eines Anordnung eines Flurneuordnungsverfahrens Flurneuordnungsverfahrens

beteiligte Flurstückebeteiligte Flurstücke

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

5.5. Wahl des Vorstandes als Vertreter der TeilnehmergemeinschaftWahl des Vorstandes als Vertreter der Teilnehmergemeinschaft

am Dienstag, den 6.12.2011, um 19.00 Uhr im Musenstall Poppendorfam Dienstag, den 6.12.2011, um 19.00 Uhr im Musenstall Poppendorf

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Die Teilnehmergemeinschaft (TG)

entsteht per Gesetz durch Anordnung des Flurneuordnungsverfahrens (§ 6 Abs. 1 FlurbG)

ist „Interessengemeinschaft“ aller Boden- und Gebäudeeigentümer sowie Erbbauberechtigter (ohne Nebenbeteiligte)

steht unter Aufsicht der Flurneuordnungsbehörde kann ihre Angelegenheiten durch Satzung regeln wählt ihren Vorstand und nimmt die gemeinschaftlichen Angelegenheiten der Teilnehmer wahr

erlischt bei Einstellung oder Abschluss des Verfahrens

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Beteiligte und Nachweis des Eigentums

Beteiligte sind Eigentümer und Erbbauberechtigte

als Nebenbeteiligte unter anderem die Gemeinden und die Bewirtschafter

maßgebend sind die Eintragungen im Grundbuch

ist der Eigentümer nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, so gilt der Eigenbesitzer als Beteiligter

der Nachweis des Einlagewertes erfolgt über das Liegenschaftskataster (Flurkarte und Liegenschaftsbuch)

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Der Vorstand der Teilnehmergemeinschaft

führt die Geschäfte der TG (verantwortlich für die Herstellung und Unterhaltung der gemeinschaftlichen Anlagen (z.B. Wege, Unterhaltung i.d.R. durch die Gemeinde) und hat die Bauleitung (Ing.-Büro i.A. der TG))

ist laufend über den Verfahrensfortschritt durch die Flurneuordnungsbehörde zu unterrichten

ist zur Mitarbeit heranzuziehen

beruft Versammlungen der TG ein, berichtet und nimmt Stellung

ist zu wichtigen gemeinschaftlichen Angelegenheiten zu hören und wirkt aktiv mit (Wertermittlungsrahmen, Maßnahmenplan)

... jedoch nicht zur Neuzuteilung!

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Wahlmodus Zahl der Vorstandsmitglieder wird durch die Flurneuordnungsbehörde festgelegt

Flurneuordnungsbehörde lädt die Teilnehmer zur Wahl ein und leitet die Wahl

für jedes gewählte Mitglied des Vorstandes ist auch ein Vertreter zu wählen

die Zusammensetzung im Vorstand sollte so sein, dass möglichst viele Interessen vertreten sind

Form der Wahl ist nicht vorgeschrieben, entweder

- offen (durch Handzeichen) oder

- geheim (mit Stimmzetteln)

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Wahlberechtigung

gemeinschaftliche Eigentümer oder Erbengemeinschaften gelten als ein Teilnehmer mit einer Stimme

Teilnehmer können sich vertreten lassen (Vollmacht)

jeder Teilnehmer hat maximal eine Stimme

Zusätzlich unterliegt die Wahlberechtigung der Selbstkontrolle der Teilnehmergemeinschaft

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Die Wahl

die Anwesenden schlagen Kandidaten vor

die Stimmenanzahl entscheidet automatisch, wer Vorstand und wer Stellvertreter wird

bei Stimmengleichheit entscheidet das Los der Vorstand wählt allein seinen Vorsitzenden und dessen Stellvertreter

bei Abstimmungen des Vorstandes mit Stimmengleichheit gibt die Stimme des Vorstandsvorsitzenden den Ausschlag

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6.6. Erstellung eines Erstellung eines Maßnahmeplanes unter Maßnahmeplanes unter frühzeitiger Abstimmung frühzeitiger Abstimmung mit den Trägern mit den Trägern öffentlicher Belange, öffentlicher Belange, Verbände und BürgerVerbände und Bürger

Vorteile:

- Moderation- kurze Planungszeiten- Erstellung von

Planungen weitgehend losgelöst vom Eigentumsverhältnis

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

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7.7. Umsetzung der Planungen mit Hilfe der Fördermöglichkeiten der Umsetzung der Planungen mit Hilfe der Fördermöglichkeiten der Flurneuordnung oder durch Einwerbung von Drittmitteln (z.Bsp. Flurneuordnung oder durch Einwerbung von Drittmitteln (z.Bsp. FÖRIGeF, Koordinierung mit Abwasserverbänden, Stiftungen usw.)FÖRIGeF, Koordinierung mit Abwasserverbänden, Stiftungen usw.)

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

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Fördermöglichkeiten:

Finanzierung durch Haushaltsmittel der

EU (ELER-Mittel bis zu 75 % der Mittel)≙

Bund (Gemeinschaftsaufgabe zur Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes)

Land

öffentlich kontrollierte Haushalte (nicht Landeshaushalt)

Eigenmittel der Zuwendungsempfänger

Bewilligungsbehörde

Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg, Dienststelle Bützow innerhalb von Flurneuordnungsverfahren

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

Förderung Förderung privaterprivater Dorferneuerungsmaßnahmen Dorferneuerungsmaßnahmen

- Zuwendungsempfänger: natürliche Personen und - Zuwendungsempfänger: natürliche Personen und Personengesellschaften Personengesellschaften

- Dach, Fassade, Fenster- Dach, Fassade, Fenster

- 35% der Gesamtkosten- 35% der Gesamtkosten

- Bruttoförderung- Bruttoförderung

2.2.1 Dorferneuerung und – Entwicklung im Rahmen der GAK

RechenbeispielRechenbeispiel

- Gesamtkosten: - Gesamtkosten: 100.000,00 €100.000,00 €

- Fördermittel (35%): - Fördermittel (35%): 35.000,00 € (GAK-Mittel) 35.000,00 € (GAK-Mittel)

- Eigenmittel (65%): - Eigenmittel (65%): 65.000,00 € 65.000,00 €

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

Förderung Förderung öffentlicheröffentlicher Dorferneuerungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des Dorferneuerungsmaßnahmen zur Erhaltung und Gestaltung des dörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklungdörflichen Charakters einschließlich der Sicherung und Weiterentwicklungdorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dorfgemäßer Gemeinschaftseinrichtungen zur Verbesserung der Lebensverhältnisse der dörflichen Bevölkerung sowie der dazu erforderlichen Dorfentwicklungsplanungen/-konzepte dörflichen Bevölkerung sowie der dazu erforderlichen Dorfentwicklungsplanungen/-konzepte Bsp.: Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse, Sanierung innerörtlicher Gewässer, Bsp.: Verbesserung innerörtlicher Verkehrsverhältnisse, Sanierung innerörtlicher Gewässer, Dorferneuerungsplanung, Neu-, Aus- oder Umbau von landwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen Dorferneuerungsplanung, Neu-, Aus- oder Umbau von landwirtschaftlichen Gemeinschaftsanlagen

- Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und - Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden und Gemeindeverbände, Wasser- und Bodenverbände Bodenverbände

- 65% der Gesamtkosten- 65% der Gesamtkosten

- Bruttoförderung- Bruttoförderung

2.2.2 Dorferneuerung und – Entwicklung im Rahmen der GAK

RechenbeispielRechenbeispiel

- Gesamtkosten: 100.000,00 €- Gesamtkosten: 100.000,00 €

- Fördermittel (65%): - Fördermittel (65%): 65.000,00 € (GAK-Mittel)65.000,00 € (GAK-Mittel)

- Eigenmittel (35%): - Eigenmittel (35%): 35.000,00 €35.000,00 €

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

Zuwendungsempfänger und Fördersätze analog der privaten und öffentlichen Dorferneuerung Zuwendungsempfänger und Fördersätze analog der privaten und öffentlichen Dorferneuerung

(Nettoförderung für Körperschaften des öffentlichen Rechts)(Nettoförderung für Körperschaften des öffentlichen Rechts)

(außer Teilnehmergemeinschaft)(außer Teilnehmergemeinschaft)

2.1.3 Anlage von Schutzpflanzungen

Anlage von HeckenAnlage von Hecken

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

Maßnahmen zur Schaffung, Änderung, Verlegung oder Einziehung von Maßnahmen zur Schaffung, Änderung, Verlegung oder Einziehung von Wegen und Straßen (ländlicher Wegebau in Flurneuordnungsverfahren)Wegen und Straßen (ländlicher Wegebau in Flurneuordnungsverfahren)

- Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und- Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften, Wasser- und Bodenverbände Bodenverbände

- Nettoförderung- Nettoförderung

- 80% der Nettokosten- 80% der Nettokosten

2.1.4 Flurneuordnung und Flurbereinigung (Ausführungskosten gemäß § 105 FlurbG)

RechenbeispielRechenbeispiel

- Gesamtkosten: - Gesamtkosten: 119.000,00 €119.000,00 €

- Nettokosten:- Nettokosten: 100.000,00 €100.000,00 €

- Fördermittel (80%): - Fördermittel (80%): 80.000,00 €80.000,00 € dav. aus ELER dav. aus ELER 60.000,00 € (75%)60.000,00 € (75%) dav. aus GA dav. aus GA 20.000,00 € (25%)20.000,00 € (25%)

- Eigenmittel (20%): - Eigenmittel (20%): 20.000,00 €20.000,00 € Anteil MwSt Anteil MwSt 19.000,00 €19.000,00 €

39.000,00 €39.000,00 €

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

Zur Ausführung der Flurbereinigung anfallende Kosten für VermessungsleistungenZur Ausführung der Flurbereinigung anfallende Kosten für Vermessungsleistungen

Erneuerung des Katasters und des Grundbuchs, Landbereitstellung für Maßnahmen des Umwelt- und Erneuerung des Katasters und des Grundbuchs, Landbereitstellung für Maßnahmen des Umwelt- und Naturschutzes, Schaffung neuer Eigentumsstrukturen zur Unterstützung investiver Maßnahmen Naturschutzes, Schaffung neuer Eigentumsstrukturen zur Unterstützung investiver Maßnahmen öffentlicher und privater Auftraggeber, Schaffung von Rechtssicherheit durch Kennzeichnung und öffentlicher und privater Auftraggeber, Schaffung von Rechtssicherheit durch Kennzeichnung und Verfügbarkeit des EigentumsVerfügbarkeit des Eigentums

- Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften, Tauschpartner im freiwilligen Landtausch- Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften, Tauschpartner im freiwilligen Landtausch

- 40 % der Kosten: 100% Bruttoförderung - 60 % der Kosten: 90% Nettoförderung- 40 % der Kosten: 100% Bruttoförderung - 60 % der Kosten: 90% Nettoförderung

2.1.4 Flurneuordnung und Flurbereinigung (Ausführungskosten gemäß § 105 FlurbG)

RechenbeispielRechenbeispiel

- Gesamtkosten: - Gesamtkosten: 100.000,00 €100.000,00 €

- 40% Bruttokosten:- 40% Bruttokosten: 40.000,00 € 40.000,00 €

- Fördermittel (100%): - Fördermittel (100%): 40.000,00 € 40.000,00 € Mwst. (LM) Mwst. (LM) 6.386,55 € 6.386,55 € Nettokosten Nettokosten 33.613,45 € 33.613,45 € dav. aus ELER dav. aus ELER 25.210,09 € (75%) 25.210,09 € (75%) dav. aus LM dav. aus LM 8.403,36 € (25%) 8.403,36 € (25%)

- Eigenmittel (0%): - Eigenmittel (0%): 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 €

- 60% Nettokosten:- 60% Nettokosten: 50.420,17 € 50.420,17 €

- Fördermittel (90%): - Fördermittel (90%): 45.378,15 € 45.378,15 € dav. aus ELER dav. aus ELER 34.033,61 € (75%) 34.033,61 € (75%) dav. aus GA dav. aus GA 11.344,54 € (25%) 11.344,54 € (25%)

- Eigenmittel (10%): 5.042,02 €- Eigenmittel (10%): 5.042,02 € Anteil MwSt Anteil MwSt 9.579,83 €. 9.579,83 €.

14. 621,85 € 14. 621,85 €

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

Aufwendungen der Teilnehmergemeinschaft für gemeinschaftliche Angelegenheiten der Teilnehmer Aufwendungen der Teilnehmergemeinschaft für gemeinschaftliche Angelegenheiten der Teilnehmer (Aufwandsentschädigung, Saalmiete, Voruntersuchungen, Erstellung Maßnahmeplan, (Aufwandsentschädigung, Saalmiete, Voruntersuchungen, Erstellung Maßnahmeplan, Vermarkungsmaterial u.a.)Vermarkungsmaterial u.a.)

- Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften- Zuwendungsempfänger: Teilnehmergemeinschaften

- Nettoförderung- Nettoförderung

- 90% der Nettokosten- 90% der Nettokosten

2.1.4 Flurneuordnung und Flurbereinigung (Ausführungskosten gemäß § 105 FlurbG)

RechenbeispielRechenbeispiel

- Gesamtkosten: - Gesamtkosten: 11.900,00 €11.900,00 €

- Nettokosten:- Nettokosten: 10.000,00 €10.000,00 €

- Fördermittel (90%): - Fördermittel (90%): 9.000,00 € 9.000,00 € dav. aus ELER dav. aus ELER 6.750,00 € (75%) 6.750,00 € (75%) dav. aus GA dav. aus GA 2.250,00 € (25%) 2.250,00 € (25%)

- Eigenmittel (10%):- Eigenmittel (10%): 1.000,00 €1.000,00 € Anteil MwSt Anteil MwSt 1.900,00 €1.900,00 €

2.900,00 €2.900,00 €

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

Maßnahmen sowie deren Vorbereitung und Begleitung zur Schaffung und Erneuerung von Maßnahmen sowie deren Vorbereitung und Begleitung zur Schaffung und Erneuerung von Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung in den Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung in den folgenden Bereichenfolgenden Bereichen- Einrichtungen zur Kinder- und Schülerbetreuung und –bildung- Einrichtungen zur Kinder- und Schülerbetreuung und –bildung

- Zuwendungsempfänger/Fördersätze- Zuwendungsempfänger/Fördersätze 1. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden) 1. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden)

- 95% der Nettofördersumme, max. 500.000,00 €- 95% der Nettofördersumme, max. 500.000,00 € 2. gemeinnützig eingetragene Vereine und Stiftungen 2. gemeinnützig eingetragene Vereine und Stiftungen

- 80% der Bruttofördersumme, max. 400.000,00 €- 80% der Bruttofördersumme, max. 400.000,00 € 3. Personengesellschaften (aber nicht gemeinnützig eingetragene Vereine und Stiftungen) 3. Personengesellschaften (aber nicht gemeinnützig eingetragene Vereine und Stiftungen) - 45% der Bruttofördersumme- 45% der Bruttofördersumme

- Maßnahmen in Infrastruktureinrichtungen zur Nutzung regional erzeugter regenerativer Energien - Maßnahmen in Infrastruktureinrichtungen zur Nutzung regional erzeugter regenerativer Energien

in ländlichen Gemeinden in ländlichen Gemeinden

- Zuwendungsempfänger: Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützig eingetragene Vereine- Zuwendungsempfänger: Körperschaften des öffentlichen Rechts, gemeinnützig eingetragene Vereine und Stiftungen, Personengesellschaften, natürliche Personen und Stiftungen, Personengesellschaften, natürliche Personen- Fördersätze wie oben, max. 1.500,00 € je Übergabestation- Fördersätze wie oben, max. 1.500,00 € je Übergabestation

2.2 Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

2.2 Dienstleistungseinrichtungen zur Grundversorgung für die ländliche Wirtschaft und Bevölkerung

RechenbeispielRechenbeispiel

- Gesamtkosten: - Gesamtkosten: 630.000,00 €630.000,00 €

- Nettokosten:- Nettokosten: 529.411,76 €529.411,76 €

Körperschaften d. öffentl. R.Körperschaften d. öffentl. R.(Nettoförderung)(Nettoförderung)

Fördermittel (Fördermittel (95%95%):): 502.941,17 €502.941,17 € max.max. 500.000,00 €500.000,00 € dav. aus ELER dav. aus ELER 375.000,00 € 375.000,00 € (75%)(75%) dav. aus LMdav. aus LM 62.500,00 € 62.500,00 € (12,5%)(12,5%) dav. aus ö. r. HHdav. aus ö. r. HH 62.500,00 € 62.500,00 € (12,5%)(12,5%)

Eigenmittel (5%): Eigenmittel (5%): 26.470,59 €26.470,59 €Differenz FM/maxDifferenz FM/max 2.941,17 €2.941,17 € Anteil MwStAnteil MwSt 100.588,24 €100.588,24 €reg. öffentl. HHreg. öffentl. HH 62.500,00 €62.500,00 €

192.500,00 €192.500,00 €

gemeinnütz. Verein, Stiftunggemeinnütz. Verein, Stiftung(Bruttoförderung)(Bruttoförderung)

Fördermittel (Fördermittel (80%80%):): 504.000,00 €504.000,00 € max.max. 400.000,00 €400.000,00 € dav. aus ELER dav. aus ELER 300.000,00 € 300.000,00 € (75%)(75%) dav. aus LM dav. aus LM 50.000,00 € 50.000,00 € (12,5 %)(12,5 %) dav. aus ö. r. HHdav. aus ö. r. HH 50.000,00 € 50.000,00 € (12,5%)(12,5%)

Eigenmittel (20%): Eigenmittel (20%): 126.000,00 €126.000,00 €Differenz FM/maxDifferenz FM/max 104.000,00 €104.000,00 €reg. öffentl. HHreg. öffentl. HH 50.000,00 €50.000,00 €

280.000,00 €280.000,00 €

PersonengesellschaftenPersonengesellschaften(Bruttoförderung)(Bruttoförderung)

Fördermittel (Fördermittel (45%45%):): 283.500,00 €283.500,00 € dav. aus ELER dav. aus ELER 212.625,00 € 212.625,00 € (75%)(75%) dav. aus LM dav. aus LM 35.437,50 € 35.437,50 € (12,5%)(12,5%) dav. aus ö. r. HH dav. aus ö. r. HH 35.437,50 € 35.437,50 € (12,5%) (12,5%)

Eigenmittel (55%): Eigenmittel (55%): 346.500,00 €346.500,00 €reg. öffentl. HHreg. öffentl. HH 35.437,50 €35.437,50 €

381.937,50 €381.937,50 €

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MecklenburgVorpommern

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz,Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

- Schaffung und Erneuerung von kleinen Infrastruktureinrichtungen- Schaffung und Erneuerung von kleinen Infrastruktureinrichtungen(Verweileinrichtungen, Maßnahmen an Museumsgebäuden, naturangepassten Badestellen u.a.)(Verweileinrichtungen, Maßnahmen an Museumsgebäuden, naturangepassten Badestellen u.a.)

- Verbesserung der touristischen Verkehrs- und Wegeinfrastruktur- Verbesserung der touristischen Verkehrs- und Wegeinfrastruktur(kleinräumigen Straßenanbindungen, touristische Wegeführungen, Steganlagen u.a.)(kleinräumigen Straßenanbindungen, touristische Wegeführungen, Steganlagen u.a.)

- Umnutzung vorhandener Bausubstanz zur Schaffung touristischer Angebote- Umnutzung vorhandener Bausubstanz zur Schaffung touristischer Angebote

- Entwicklung oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen (nicht investiv)- Entwicklung oder Vermarktung von Tourismusdienstleistungen (nicht investiv)

- Zuwendungsempfänger/Fördersätze- Zuwendungsempfänger/Fördersätze

1. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden) 1. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden)- 95% der Nettofördersumme- 95% der Nettofördersumme- für die Vermarktung von Tourismusdienstleistungen nur Gemeinden und Gemeindeverbände- für die Vermarktung von Tourismusdienstleistungen nur Gemeinden und Gemeindeverbände förderfähig förderfähig

2. natürliche Person, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts2. natürliche Person, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts- 45% der Bruttofördersumme- 45% der Bruttofördersumme- 80% der Bruttofördersumme, für die Vermarktung von Tourismusdienstleistungen - 80% der Bruttofördersumme, für die Vermarktung von Tourismusdienstleistungen

(nur eingetragene Vereine und Stiftungen, die satzungsgemäß die Entwicklung des Fremdenverkehrs fördern)(nur eingetragene Vereine und Stiftungen, die satzungsgemäß die Entwicklung des Fremdenverkehrs fördern)

Fördermittel setzen sich ebenfalls aus 75% ELER-Mitteln, 12,5% Landesmitteln und 12,5% aus Mitteln eines regionalen Fördermittel setzen sich ebenfalls aus 75% ELER-Mitteln, 12,5% Landesmitteln und 12,5% aus Mitteln eines regionalen öffentlichen Haushaltes zusammen.öffentlichen Haushaltes zusammen.

2.3 Maßnahmen zur Steigerung der touristischen Attraktivität des ländlichen Raums

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

- Anlage und Erneuerung von Einrichtungen für Freizeit und Erholung- Anlage und Erneuerung von Einrichtungen für Freizeit und Erholung

- Anlage und Erneuerung von Zuwegungen zu öffentlichen Einrichtungen sowie- Anlage und Erneuerung von Zuwegungen zu öffentlichen Einrichtungen sowie öffentlicher Parkplätzeöffentlicher Parkplätze

- Maßnahmen der Dorferneuerung, bei den der Zuwendungsempfänger nicht unter 2.2.1 genannt - Maßnahmen der Dorferneuerung, bei den der Zuwendungsempfänger nicht unter 2.2.1 genannt wird und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (Bsp. Kirche) wird und eine Körperschaft des öffentlichen Rechts ist (Bsp. Kirche)

- Zuwendungsempfänger/Fördersätze- Zuwendungsempfänger/Fördersätze

1. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden) 1. Körperschaften des öffentlichen Rechts (Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden)- 95% der Nettofördersumme- 95% der Nettofördersumme

2. natürliche Person, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts2. natürliche Person, Personengesellschaften, juristische Personen des privaten Rechts- 45% der Bruttofördersumme- 45% der Bruttofördersumme

3. Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden, Wasser- und3. Körperschaften des öffentlichen Rechts (außer Teilnehmergemeinschaften, Gemeinden, Wasser- und Bodenverbände) Bodenverbände)

- 45% der Nettofördersumme (max. 20.000,00 € Fördermittel)- 45% der Nettofördersumme (max. 20.000,00 € Fördermittel)

Fördermittel setzen sich ebenfalls aus 75% ELER-Mitteln, 12,5% Landesmitteln und 12,5% aus Mitteln eines regionalen Fördermittel setzen sich ebenfalls aus 75% ELER-Mitteln, 12,5% Landesmitteln und 12,5% aus Mitteln eines regionalen öffentlichen Haushaltes zusammen.öffentlichen Haushaltes zusammen.

2.3 investive Dorferneuerungs- und Dorfentwicklungsmaßnahmenaußerhalb der GAK

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Ungeordnete Ungeordnete BodenrechtsverhältnisseBodenrechtsverhältnisse

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

8.8. Regelung der EigentumsverhältnisseRegelung der Eigentumsverhältnisse

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

8.8. Regelung der EigentumsverhältnisseRegelung der Eigentumsverhältnisse

a) Aufmessung der Topografie

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MecklenburgVorpommern

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Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

8.8. Regelung der EigentumsverhältnisseRegelung der Eigentumsverhältnisse

a) Aufmessung der Topografie

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Prinzip der Wertermittlung

b) Bewertungder Flächen

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

Feststellung der Wertermittlungs-ergebnisse durch Erlass eines Verwaltungsaktes

8.8. Regelung der EigentumsverhältnisseRegelung der Eigentumsverhältnisse

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MecklenburgVorpommern

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Auszug aus einerWertermittlungskarte

8.8. Regelung der EigentumsverhältnisseRegelung der Eigentumsverhältnisse

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

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c) Durchführung der Hofraumverhandlungen sowie der Planwunschtermine

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

Abmarkung und Schlussvermessung der Hofgrundstücke in der Ortslage

8.8. Regelung der EigentumsverhältnisseRegelung der Eigentumsverhältnisse

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8.8. Regelung der EigentumsverhältnisseRegelung der Eigentumsverhältnisse

Aufstellung und Bekanntgabe des Bodenordnungsplanes(Verwaltungsakt)

Absteckung der Grenzen in der Feldlage (Grenzanzeige)

Anhörungstermin zur Entgegennahme von Widersprüchen (Ausschlusstermin)

d) Neugestaltung desVerfahrensgebietes

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

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Alter Bestand

Neuer Bestand

8.8. Regelung der EigentumsverhältnisseRegelung der Eigentumsverhältnisse

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

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e) Zusammenführung von Boden- und Gebäudeeigentum nach § 64 LwAnpG

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

8.8. Regelung der EigentumsverhältnisseRegelung der Eigentumsverhältnisse

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MecklenburgVorpommern

Ministerium für Landwirtschaft, Umwelt und Verbraucherschutz,Staatliches Amt für Landwirtschaft und Umwelt Mittleres Mecklenburg

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11.11.SchlussfeststellungSchlussfeststellung

Ablauf eines Flurneuordnungsverfahrens

9.9. Erlass der Ausführungsanordnung (Verwaltungsakt)Erlass der Ausführungsanordnung (Verwaltungsakt)

10.10.Berichtigung der öffentlichen BücherBerichtigung der öffentlichen Bücher