Mediadaten SZBZ 2020...er Kur za rb eit ber at en STUT TGART . e ko njun ktu re e s ch wä - ung un...
Transcript of Mediadaten SZBZ 2020...er Kur za rb eit ber at en STUT TGART . e ko njun ktu re e s ch wä - ung un...
ni gar zwölf Proz
entweniger Fahrzeu
ge pro-
duziertals imgleiche
nVorjahreszei
traum.
Diese Entwicklung
führt dazu, da
ss erste
größereUnterneh
men in Baden-Württem-
berg Kurzarbei
t beantragt ha
ben. Betroffen
davon ist etwadie Firm
a Pilz inOstfild
ern,
ein Hersteller von Automatisieru
ngstech-
nik.ImSeptem
ber ist gut dieH
älfte derPilz-
Beschäftigten
in Deutschland von Kurz-
arbeit betroffen
. Dies bestätigte d
as Unter-
nehmen unsererZeitung
. Auchein Dienst-
leisteraus der
Region, der fü
r die hiesigen
Autohersteller
arbeitet, hat w
egen der Auf-
tragsflaute für 50 Prozen
t der Belegschaft
Kurzarbeit beantra
gt. Experten sehen je-
dochnochkein
enGrund zurSorge
.
„Wir haben 247A
nzeigenvonKu
rzarbeit,
das istnur ein
leichterAnstieg
“, sagt Chris-
tian Rauch,Vorsitz
ender der Geschäft
sfüh-
rung der Bundesag
entur für Arb
eit, Regio-
naldirektion Baden-
Württemberg. „Aller-
dings sehen wir einen
deutlichen Anstieg
in
der Beratung“, fü
gt er hinzu.Er rechnet
kurzfristig nicht m
it einemAnstieg
auf das
Niveau wie in den Krisenjahren 2008 und
2009. Damals hatten
zeitweise gut 80 000
UnternehmenKurz
arbeit angemeldet.
Die Firma Pilz h
at für die rund
1100 Mit-
arbeiter in Deutschl
and Kurzarbeit bean-
tragt. Die Arbeits
zeitreduzierun
g liege bei
maximal 20 Prozent. „Die Kurzar
beit be-
trifft alle Ebenen
gleichermaßen, a
uch Ge-
schäftsleitung
sowie oberste Führ
ungsebene
beteiligen sich
über eineGehaltsr
eduktion“,
sagt Susanne Kunsch
ert, diegeschäf
tsfüh-
rendeGesellsch
afterin.
In ersten Firme
n im Land
kommtes zu Ku
rzarbeit
Immermehr Unternehm
en lassen sich b
ei den Arbeitsag
enturenüber Ku
rzarbeitberaten
STUTTGART. Die konjun
kturelleAbschw
ä-
chungunddiea
nhaltendenweltweitenH
an-
delskonflikte h
aben zudeutlic
henAuftrags-
rückgängen im Maschine
nbau und in der
Autoindustrie
geführt. So sind die Bestel-
lungendes deutsch
en Maschinenbaus
im
ersten Halbjahrum neun Prozen
t gesunken.
Die deutscheAut
oindustrie hat b
is EndeJu-
Die Autoindust
rie undderMas
chinen-
bau, Vorzeigeb
ranchenim Südwes
ten,
spürendie Kon
junkturflaute. A
ls eines
der ersten Unte
rnehmen arbeitet der
Automatisierungsspez
ialist Pilz kurz.
VonInge
Nowak
Fahrkarten, di
e von der Tarifreform
, die am
1. Aprilin Kraft tra
t, betroffen sind, ga
b es
sogar einPlus
von fast fünfP
rozent.
Die VVS-Halbjahr
esbilanz beweist für
Stuttgarts OB
Fritz Kuhn (Grüne), d
er auch
VVS-Aufsicht
sratschef ist, d
ass „die Tarif-
reformwirkt“. E
s sei nun wesentlic
h einfa-
cher, die Bahn
en und Busse zu nutzen,
sagte
er. Seitder Tar
ifreformgibt es
statt mehr als
50 Zonen nur noc
h fünf Ringe im
VVS-Netz.
In Stuttgart selbs
t gibt es nun statt zw
ei nur
noch eineTarif
zone.
Im Berufsverkehr
verzeichnet der VVS
deutliche Zuw
ächse. Allerding
s bereitet die
sinkende Zahl
von Schülern und Studen
ten
dem Geschäftsführer
des Tarifverbunds
,
HorstStammler,Sorg
en:Dadurchwerden in
diesemBereich
nämlich immer wenigerTi-
ckets verkauft.
Weil 2019auf Tar
iferhöhun-
gen verzichtet wurde un
d viele Fahrten seit
der Tarifreform günstig
er sind, nahm der
VVS zehn MillionenEuro weniger
ein. Ob
der Zuschuss
von Land, Kreisen und Stadt
Stuttgart für d
ie Tarifreform
von jährlich 42
MillionenEuroau
sreicht,umdieMinderei
n-
nahmenzudecken,se
inochoffen,so
Stamm-
ler.Dies ist entschei
denddafür,ob e
s 2020 zu
einerTariferhö
hungkommtoder n
icht.
Der Verkehrsclu
b Deutschland (VCD) ist
unterdessen zufried
en mit den Fahrkarten-
angeboten des
VVS.Allerding
s kritisiert der
Landeschefde
sVCD,Matthias
Lieb,dassdie
Ticketsder 22 Verkeh
rsverbünde im Land
nur schlecht au
feinander abge
stimmt seien.
Die Zusammenarbei
t müsse ausgebau
twer-
den,damitmehrAut
ofahrerumsteigen
.
Tarifreform bringt V
VS Fahrgastrekor
d
Zahl derSchüler
und Studenten
in Bussen und B
ahnen sinkt – St
eigen 2020 die T
icketpreise?
STUTTGART. Nochnie
sindsovieleM
enschen
inderRegionS
tuttgartmitBusse
nundBah-
nen gefahren wie im ersten
Halbjahr2019.
Der Zuwachs be
schert dem VVS aber ke
ine
höherenEinnah
men.
192 MillionenFahrten
hat derVerkeh
rs-
undTarifverbu
ndStuttgart (V
VS) vonJanu-
ar bis Juni 201
9 in den Bussenund Bahnen
der Region gezählt
. Das sindvier Millionen
mehr alsim ersten
Halbjahr2018. B
ei den
VonThom
as Durchden
wald
DRESDEN (dpa). K
napp ein Jahr nach der
tödlichen Messerat
tacke von Chemnitz ist
der 24-jährige
Syrer Alaa S. z
u neuneinhalb
JahrenHaft veru
rteilt worden.D
as Landge-
richt Chemnitz, da
s aus Sicherhei
tsgründen
in Dresdenverhan
delt hatte,sprach
ihn
unter anderem
wegenTotschlag
s schuldig.
Die Richtersind davon
überzeugt, das
s
Alaa S. am 26. August 201
8 gemeinsammit
einem noch flüchtigen Iraker
den 35-jähri-
gen Daniel H. erstach. „Es besteht
kein
Zweifel an der Schulddes Angekl
agten“,
sagte die Vorsi
tzendeRichter
in. Infolge der
Attackewar es zu rassisti
sch motivierten
Übergriffen gekommen. Der Streit darum,
ob es Hetzjagden gegebe
n hat, wurde zur
Zerreißprobe für die Koaliti
on in Berlin–
und führtezur Ab
setzungvon Hans-Georg
MaaßenalsChef
desVerfassung
sschutzes.
Die Verteidiger vo
n Alaa S. hatten einen
Freispruch geforde
rt. Siewollen das Urteil
vomBundesgericht
shof jetzt prüfe
n lassen.
� Kommentar
� Seite 2
Ruhig bleiben
Das Urteil von
Chemnitz darf nicht
zu hysterischen Reaktio
nen führen
Kommentar
InDeutschlandgib
t es proJahr um
die
3000Tötungsde
likte.Nur eine
Handvoll
von ihnen finde
n ein sointensiv
es öffentli-
ches Interessew
ie dieMessersti
che von
Chemnitz,deren geri
chtlicheAufar
bei-
tung amDonnerst
ag vorerst ende
te.Da-
her ist es verstä
ndlich,dass die
Frage
diskutiertwird,obd
ie verhängteFr
ei-
heitsstrafe von
neuneinhalb Ja
hren ange-
messen ist oder n
icht.Seriös bea
ntworten
lässt siesichnic
ht,ohnedieAkt
enund
denAngeklagt
en so tiefgründ
ig zu erfor-
schen,wie es da
sLandgericht i
n 19Ver-
handlungstage
n getanhat.Nur so vi
el
lässt sich sagen
:AusderLuft g
egriffenist
dasStrafmaßnich
t.
Das öffentliche In
teressebesteht
aber
nicht nurwegende
rTat ansich.Es
sind
dieEreignisse
danach,dieCh
emnitzwelt-
weit in dieSchla
gzeilengebrach
t haben.
Hier liegen letztl
ichdieWurzeln d
afür,
dassHans-GeorgMaaßennun einE
xvor
demTitel Verfassun
gsschutzpräsid
ent
führt.Hierwurdeüb
erHetzjagden gege
n-
überAusländer
n gestritten,hie
r kames zu
fremdenfeindlichen
Übergriffen.Die
völlig hysterisc
henReaktionen
nachder
Tat habendenR
uf derStadtweitgehe
nd
ruiniert.
ImGerichtssaal soll
te das eigentlic
h
alles keineRol
le spielen. Inw
ieweit sich
dieBeteiligten
davon freimachenk
onn-
ten, inwiefernZ
eugen,Ankläger
und
Richtersichden
äußerenEinflüs
sen ent-
zogenhaben –d
as ist eine ganz
andere
Frage.DasWichtigst
e aber ist,dass
die
Hysterienachde
rTat nicht nac
hdem
Urteilwieder umsich gre
ift.Dass diejeni-
gen,dieeinenF
reispruch für r
ichtig ge-
haltenhätten,e
bensobesonne
nbleiben,
wie all jene,die d
emVerurteilten ein
e
höhereStrafe g
ewünschthätten.
Dass das
Urteil auf Fehler
überprüftwird, istw
ahr-
scheinlich.Dafür ist
aber die nächs
te
Instanzzuständ
ig undnicht die
Straße.
christian.gottsch
VonChri
stianGott
schalk
Strafzinsen:
Regierung will
Sparer schützen
FRANKFURT/BE
RLIN (dpa/sam). Die Bund
es-
regierung lotet ei
n Verbotvon Strafzi
nsen
für Kleinsparer aus. Das Finanz
ministe-
rium habe eine Prüfung veranla
sst, „obes
der Bundesregieru
ng rechtlich überha
upt
möglich ist, Kleinsparer vor
solchenNega-
tivzinsen zu schütze
n“, sagte Finanz
minis-
ter Olaf Scholz (SPD) der Funke
Medien-
gruppe.Dies sei a
ber kompliziert
undwerde
etwas dauern.
Scholzreagier
te auf einen Vorstoßvon
CSU-ChefMarkus
Söder.Der bayeris
che
Ministerpräsiden
t hatte eineBun
desratsini-
tiativeangekü
ndigt mit dem
Ziel, Beträge
bis 100000 Eu
ro von Strafzinsen auszun
eh-
men. Experten wie Hans-Pet
er Burghof, Fi-
nanzprofessor
der Universität Hohenhe
im,
haltenwenig vo
n dem Vorstoß.Das sei re
ine
„Symbolpolitik“,sa
gteBurghof.
Polizei bekomm
t
immer mehr
anonyme Hinwe
ise
ESSLINGEN (sma). Das Landes
kriminalamt
(LKA) in Stuttgart nutz
t für seine Ermitt-
lungenseit 201
2 Hinweise vonBürger
n, die
anonymüber ein Computerpr
ogramm ein-
gesendetwerden.
Immer wieder kommt es dab
ei jedoch zu
falschenVerdä
chtigungen.DieBehö
rdegeht
davon aus,dass
in etwafünfPr
ozent der Fäl-
le gezielt Perso
nen denunziert
werden, sagte
Sprecher Andr
easKrombacherunserer
Zei-
tung.Insgesa
mt wird das Hinweisgebersystem
lautLKAimmerhäufi
gergenutzt–v
orallem
im Bereichder Wirtscha
ftskriminalität
.
„Derzeit gehen im Monat ru
nd 30 Hinweise
zurKorruption
undWirtschaftskrim
inalität
ein sowie rund25 Hinweise zu
Rechtsextre-
mismus und etwa vier zum islamistischen
Terror“,sagteK
rombacher
Sprüh imGlanze
dieses Glückes!
Früherhat fast jedes Kind mal bei e
inem
Bauernauf dem
Feld ausgeholf
en.Der FDP-
Landtagsabge
ordneteKlaus
Hoher
wünschtsich diesbez
üglich ein Wiedersäen.
Er forderte am Donnerst
ag verpflichtende
Schul-Praktika
, damit die Stadtkinder ein
bisschen Ahnun
g von der Landwirtscha
ft
kriegen. Was diese
künftigen Grünen-W
äh-
ler sichso vorstell
en, dass zum Beispie
l die
ganze Welt eine einzigebienenf
reundliche
Wiese werden möge, istlaut Hoher bl
ühen-
der Unsinn.Auch der Ökolan
dbau komme
ohne Pflanzenschutz
mittel nicht aus, sagt
er. Die Kinder sollten auch mal
Menschenkennen
lernen,die
mehr alsnur Ch
arme ver-
sprühen. Dann könnte
n sie
gleich auch ein
eweitere Le-
bensweisheitkennen
ler-
nen, nämlich: U
nkraut
vergehtnicht. (
rai)
Messerangriff vo
n
Chemnitz: Syrer
muss ins Gefäng
nis
Richter:kein Zw
eifel anSchuld –
ZweiterTäter no
ch auf der Fluch
t
121. Jahrgang
Nr. 195
E 2967
1,70 EUR
Freitag, 23. August 2019
Sieger beim Deutschen
Lokaljournalistenpreis
MARKISEN
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IN IHREM URLAUB!
Lokales
Rock-Protest
mit 10000 Watt
Laut wie nie war die Demo für die
Rückkehr von „Sindelfingen rockt“ auf
den Marktplatz. Eine riesige Sound-
maschine machte Rabatz (Bild:
SDMG/Dettenmeyer/A).Seite 7
Leben & Menschen
Maisfeld wird
zum Labyrinth
Das Hofgut Mauren zwischen Holzger-
lingen und Ehningen hat aus einem
Maisfeld mit über vier Meter hohen
Pflanzen einen Irrgarten angelegt.
Mehr auf
Seite 13
Sport
Baggerbisse für
die VfL-Sportwelt
Ein Stück Geschichte des VfL Sindel-
fingen verschwindet und macht Platz
für die Erweiterung der Sportwelt: Das
alte Vereinsheim wird abgerissen (Bild:
Cakir/A).
Seite 19
Börse
DAXEuro Stoxx 50
Euro
11747,04 Pkt. 3373,67 Pkt. 1,1089 Dollar
–0,47 %–0,63%
+0,01%
Wetter Seite 14
Nach regionalem Hoch-
nebel wird es sonnig und
sommerlich
26 12
Service
Anschrift:Röhm Verlag &
Medien
GmbH & Co. KG
Böblinger Straße 76
71065 Sindelfingen
Telefon:0 70 31 / 862 - 0
Redaktion: 0 70 31 / 862 - 210
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2020
Mein Leben. Meine Zeitung.
Preisliste Nr. 59 · Seite 2Gültig ab 1. Januar 2020
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Herzliche Grüße
Hans-Jörg ZürnVerlagsleiter
Mein Leben. Meine Zeitung.
Preisliste Nr. 59 · Seite 3Gültig ab 1. Januar 2020
Inhaltsverzeichnis
Allgemeine Verlagsangaben 4
Technische Angaben & digitale Druckunterlagen 5
Verbreitungskarte Sindelfi nger Zeitung/Böblinger Zeitung und Anzeigen-Verbund 6
Anzeigen-Sonderformate und Platzierungen 7
Anzeigenpreise SZ/BZ 8
Unsere Premiumplatzierungen 9
Anzeigenpreise Kombination und Stellenmarkt 10 – 12
Anzeigenpreise amtliche Nachrichtenblätter Darmsheim, Magstadt und Maichingen 13
Alleinbelegung Anzeigen-Verbund 14
Prospektbeilagen 15
Techn. Angaben zu Prospektbeilagen 16
s‘ Schwäble 17
Haftetikette – Memo-Stick Titelseite 18
Banner auf BBheute.de 19
Unsere Messen 20
Unsere Magazine 21
Allgemeine Geschäftbedingungen 22
Mein Leben. Meine Zeitung.
Preisliste Nr. 59 · Seite 4Gültig ab 1. Januar 2020
Telefon: 0 70 31 / 862 - 0
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Anzeigenleitung: Hans-Jörg Zürn
Anzeigenannahme: 0 70 31 / 862 - 232
E-Mail: [email protected]
Geschäftsbedingungen: Aufträge werden zu den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Prospektbeilagen in Zeitungen und Zeit-schriften zu den zusätzlichen Geschäftsbe-dingungen des Verlages ausgeführt (siehe Seite 21).
Zahlungsbedingungen: 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne jeden Abzug bei Abbuchung 1 % Skonto Beträge bis EUR 50,– ohne Skonto
Chiffregebühren: Bei Abholung: EUR 3,80 zzgl. MwSt.Bei Zusendung: EUR 6,50 zzgl. MwSt.
Schlusstermine:Anzeigenteil
TextteilKleinanzeigenmarktAmtl. NachrichtenblätterSonderveröffentlichungenDruckunterlagenschluss
Rücktrittsrecht Anzeigen
Anlieferungstermin Beilagen
Rücktrittsrecht Beilagen
S/W- und Farbanzeigen Tags zuvor, 10.00 Uhr, für Montag: Freitag, 17.00 Uhr 2 Werktage vor Erscheinen Montag, 17.00 Uhr Dienstag, 10.00 Uhr 4 Werktage vor Erscheinen Tags zuvor, 12.00 Uhr für Montag: Freitag 17.00 Uhr Tags zuvor, 10.00 Uhr für Montag: Freitag, 14.00 Uhr Nicht früher als 4 Werktage vorher, spätestens 2 Werktage vor Erscheinen 1 Woche vor Erscheinen
Erscheinungsweise: werktäglich, morgens
Erscheinungstage für Rubrikmärkte:
Geschäftsanzeigen täglichImmobilienanzeigen samstagsStellenanzeigen samstagsAutomarkt samstags
Rabatte:
Röhm Verlag & Medien GmbHBöblinger Straße 7671060 Sindelfi ngen
Mengenstaffel* Bonusstaffel** Malstaffel***
ab 1 000 mm 3 %ab 3 000 mm 5 %ab 4 000 mm 10 %ab 10 000 mm 15 %ab 20 000 mm 20 %
ab 30 000 mm 2 %ab 50 000 mm 3 %ab 75 000 mm 4 %ab 100 000 mm 5 %
ab 12-mal 10 %ab 24-mal 15 %ab 48-mal 20 %
* innerhalb eines Jahres ** innerhalb eines Jahres vom Netto-Betrag *** innerhalb eines Jahres, gilt ausschließlich für SZ/BZ, keine Kombinationen, Mindestabnahme 1000 mm
Titelkopfanzeigen, Anzeigen über dem Wetterkasten, Aktionspreise des Verlages sind nicht rabattfähig.
Farbzuschläge: 1. Zusatzfarbe: 25 %, Mindestgröße: 100 mm2. + 3. Zusatzfarbe: 46 %, Mindestgröße: 200 mm
Mein Leben. Meine Zeitung.
Preisliste Nr. 59 · Seite 5Gültig ab 1. Januar 2020
Technische Angaben
Anzeigenspalten Textspalten
1 Spalte 44 mm2 Spalten 90 mm3 Spalten 136 mm4 Spalten 182 mm5 Spalten 228 mm6 Spalten 274 mm7 Spalten 320 mm
1 Textspalte = 1,4 Anzeigenspalten1 Spalte 60 mm2 Spalten 125 mm3 Spalten 190 mm4 Spalten 255 mm5 Spalten 320 mmPanorama 670 mm
Satzspiegel: 485 x 320 mm
Druckverfahren: RollenoffsetGrundschrift Anzeigenteil: 8 PunktGrundschrift Textteil: 8,6 PunktDruckunterlagen : 40er-Raster 40 Linien/cm = 100 LPIBild-Aufl ösung: 200 dpi
Hinweise zu digitalen Druckunterlagen:Anzeigenauftrag: Getrennt von den digitalen Druckunterlagen muss eine schriftliche Auftragserteilung, vor der Datenübertragung, mit allen für die Abwicklung erforder-lichen Angaben erfolgen. Bitte senden Sie zusätzlich einen Ausdruck, Abzug oder ein Proof Ihrer Anzeige per Telefax oder Post. Fax: 0 70 31 / 862-201.Angaben zu Daten: Alle notwendigen Daten für die Anzeige (Dokumente, Schriften, Bilder usw.) sollten nur zusammengestellt in einem eindeutig gekennzeichneten Ordner gesichert sein. Diesen Ordner bitte als ZIP-Datei versenden. Identifi zieren Sie Ihre ge-sendete Datei mit Erscheinungsdatum und Stichwort oder Name bis zu 20 Zeichen, z.B. Muster_SZBZ_01/10. Notwendige Informationen, die Sie gerne weitergeben möchten, können Sie in einer mit „Simple Text“ erstellten „Lies-mich“-Datei ablegen, in der auch Name und Telefon eines Ansprechpartners hinterlegt sind, für Rückfragen.Farbanzeigen: Mehrfarbenanzeigen sind im CMYK-Farbraum für den Vierfarbprozess an-zulegen. Farbverbindliche Andrucke sind mitzuliefern. Anzeigen mit einer Zusatzfarbe nur Schwarz- und jeweilige Farbform.E-Mail: Auch ohne die Möglichkeit der FTP-Übertragung können Sie Ihre selbst gestal-teten Anzeigen per E-Mail mit Datei-Anhang übersenden: [email protected]. Bitte beachten Sie das Datei-Format.Bitte beachten Sie: Übermitteln Sie Ihre digitalen Druckunterlagen nicht fehlerhaft oder unvollständig, da wir dafür keine Verantwortung übernehmen können. Die Korrekturen werden auf Kundenseiten ausgeführt.
Digitale Druckunterlagen:Unterstützte Hardware:WIN-PCApple Macintosh
Unterstützte Dateiformate:EPS-Dateien oder PDF-Dateien mit eingebundenen Schriften und hochaufl ösenden Bilddaten
Datenträger:CD-ROM, DVD, USB-Stick
FTP-Übertragung:
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Beratung zu digitalen DruckunterlagenTelefon: 0 70 31 / 862 - 655Montag – Freitag: 8.00 bis 16.00 Uhr
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Preisliste Nr. 59 · Seite 6Gültig ab 1. Januar 2020
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Althengstett
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Schönaich
Holzgerlingen
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Böblingen
Mönsheim
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Weil der Stadt
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Münklingen
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Preisliste Nr. 59 · Seite 8Gültig ab 1. Januar 2020
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Der KleinAnzeigenMarkt erscheint jeden Mittwoch in der SZ/BZ, dem Gäuboten Herrenberg und dem Wochenblatt Böblingen.
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Satzspiegel 485 mm hoch, 320 mm breit 1 Seite = 3395 mm Anzeigenteil 7 Spalten je 44 mm Textteil 5 Spalten je 62 mm
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Sindelfi nger Zeitung/Böblinger Zeitung (SZ/BZ) 01
Schwarz-Weiß-Preis 1,51 5,34 1,26 4,81
2C-Preis³ (1 Zusatzfarbe) 1,89 6,68 1,58 6,01
4C-Preis³ (2. + 3. Zusatzfarbe) 2,20 7,80 1,85 7,02
Immobilienteil 1,54 – 1,29 –
Privatpreis (u.a. Traueranzeigen)4 – – 1,00 –
Vereinspreis5 – – 1,00 –
KleinAnzeigenMarkt Aufl age: 110.000
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Privatpreis 3 Zeilen 9,90 €, jede weitere Zeile 2 € inkl. MwSt.
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Preisliste Nr. 59 · Seite 9Gültig ab 1. Januar 2020
Unsere Premiumplatzierungen
Wo Nord- undOstsee sich treffenNordjütland, der nördlichste Zipfel Dä-nemarks bietet schier endlose Sand-strände, wunderbare Dünenlandschaf-ten und perfekte Bedingungen für Rad-ler und Angler. Seite w17
Flickschusterei am StadteingangSindelfingen: Mahdental- und Calwer Straße sind in einem schlechten Zustand / Oberbürgermeister Dr. Vöhringer hofft auf eine rasche Einigung mit dem Regierungspräsidium
Stadtauswärts ist bis zur Fußgängerbrü-cke am Mercure-Hotel die Welt noch in Ord-nung, doch dann geht das Autofahren selbstin einer gut gepolsterten Mercedes S-Klasseauf die Knochen. Nach der Brücke begin-nen schlagartig Schlaglöcher, die schon lan-ge mit Asphalt aufgefüllt sind.
Dass es von der Straße abrupt auf eineBuckelpiste übergeht, hat damit zu tun, dassbis zur Brücke die Stadt, und danach dasLand für den Unterhalt zuständig ist. Nachdem Motto, Zuständigkeit geht vor Maßnah-me und Geld, wird jetzt schon seit rund zweiJahren zwischen Regierungspräsidium undSindelfinger Verwaltung über die Sanie-rung verhandelt.
„Als Zubringer zur Autobahn, aber auchals Verbindung von Ost nach West ist es fürdie Autofahrer von großer Bedeutung, dassder Zustand der Straße verbessert wird. Daes sich um eine Landesstraße handelt, kön-nen wir als Stadt hier leider nicht selbstaktiv werden. Wir haben jedoch mit Blickauf die begrenzten Ressourcen des Regie-rungspräsidiums angeboten, Planung undDurchführung der Maßnahme gegen Kos-tenerstattung zu übernehmen. Ich hoffe,dass das Regierungspräsidium den dringli-chen Bedarf erkennt und bald aktiv wird.Erst vor Kurzem habe ich bei einem Terminim Regierungspräsidium die Thematik er-neut besprochen“, sagt OB Dr. Bernd Vöh-ringer auf Anfrage der SZ/BZ.
Am westlichen Stadteingang sieht esnicht besser aus. Die Calwer Straße von undin Richtung Darmsheim ist in einem ähnlichschlechten Zustand.
Wer im Osten von der Autobahn kom-mend nach Sindelfingen fährt, unter-zieht seine Stoßdämpfer einemStresstest. Die Mahdentalstraße istauf Höhe der Hochhäuser in der Vieh-weide die reinste Buckelpiste. Vonund in Richtung Darmsheim auf derCalwer Straße sieht es im Westennicht besser aus. Eine schöne Visi-tenkarte für die Stadt ist das nicht.
Von ChefredakteurJürgen Haar
So sieht es am Übergang von der Gottlieb-Daimler- in die Calwer Straße aus: Risse in derFahrbahn und notdürftig aufgefüllte Schlaglöcher. Bilder: Haar
Die Fahrbahnschäden auf der Mahdentalstraße auf Höhe der Hochhäuser in der Viehweidesind erheblich.
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Börse heute auf Seite 12
Tipps und Termine mit der Veran-staltungs-Übersicht und wichtigenAdressen heute auf Seite 32 + 33
Gummibärchen undbesondere KrawattenFritz-Hermann Groß war ein Lehrer mitLeib und Seele – und mit einem Hangzu ausgefallenen Krawatten und einerLiebe zu Gummibärchen. Jetzt ist derKonrektor des Stiftsgymnasiums Sin-delfingen im Ruhestand. Seite 11
SindelfingerZeitung
E 6308Samstag, 19. August / Sonntag, 20. August 2017Preis 1,90 g
119. JahrgangNr. 191
www.szbz.deAmtsblatt für den Kreis Böblingen
4 190630 801903
6 0 0 3 3
Sindelfinger Hartplatz:Die Bagger rücken anAuf dem Hartplatz in der SindelfingerRosenstraße (Bild: Wegner) gab es vieledenkwürdige Fußballspiele. Am 10. Au-gust rollen die Bagger an, und aus roterErde wird künstliches Gras. Seite 23
Uwe Hutfilz feiert50. GeburtstagDer Wirt des Seegärtles am Oberen Seein Böblingen, Uwe Hutfilz (Bild: Ober-dorfer), feiert heute seinen 50. Geburts-tag. Was er über die erste Hälfte seinesLebens erzählt, steht auf Seite 11
Bitzer-Neubau:Martin Bitzergründete die FirmaBitzer 1934 inSindelfingen alsEinmannwerk-statt. Seitdem hatsich sehr vielverändert. Was sichallerdings nichtverändert hat, istdas Bekenntnisdes Unternehmenszu seinen Wur-
zeln in Sindelfingen.
Mittlerweile ist die Bitzer Firmengruppe
der weltgrößte unabhängige Herstellervon Kältemittelverdichtern. Das Unter-nehmen ist mit seinen 62 Standortenweltweit vertreten. Im Jahr 2016 erwirt-schafteten 3400 Mitarbeiter einen Um-satz von 680 Millionen Euro. Man hattrotz aller Expansion nie vergessen, woman herkommt. Der 70 Meter hohe Neu-bau im Sindelfinger Osten ist ein klaresund wichtiges Statement zum StandortSindelfingen. Die Transparenz, mit derBitzer seinen Neubau vorantreibt undgleichzeitig die Nachbarschaft in dasProjekt miteinbezieht, ist lobenswert.
Klares Bekenntnis zu Sindelfingen
Kommentar
VonDaniel Krauter
Ingo Smit, Christoph Hofmann und Christian Wehrle (von links) freuen sich darüber, dass bei den Bauarbeiten al-les nach Plan läuft. Bild: Krauter
Wie in dieser Grafik soll der Neubau der Bitzer-Unternehmenszentrale im Sindelfinger Osten bei der EröffnungEnde 2018 aussehen. Bild: Bitzer
Der Neubau der SindelfingerBitzer-Unternehmenszentralewächst alle zwei Wochen umein Stockwerk.
Bild:Krauter
Sindelfingen: Rohbau und Fassade der Bitzer-Unternehmenszentrale sollen zum Jahreswechsel fertig sein / Neubau bietet 500 Arbeitsplätze auf 20 000 Quadratmetern Fläche
„Wir sind voll im Zeitplan. Es ist eineFreude zu sehen, wie alles Hand in Handläuft“, sagt Christian Wehrle, Sprecher derGeschäftsführung der Bitzer SE. Beim Sin-delfinger Unternehmen hat man weitere Ex-pansionsmöglichkeiten fest im Blick: „Wirplanen langfristig. Deshalb entsteht die Un-ternehmenszentrale auch in dieser Größen-ordnung. Weil das Gebäude nachträglichnicht erweiterbar ist, ist es sinnvoll, künftigeAnforderungen an die Unternehmenszen-trale jetzt bereits zu berücksichtigen“, soChristian Wehrle.
Nach der Grundsteinlegung am 28. No-vember 2016 verliert man im SindelfingerOsten keine Zeit. So sind die Rohbauarbei-
Die Zahlen sind imposant: 17 Ge-schosse und eine Gesamthöhe vonrund 70 Metern soll die Bitzer-Unter-nehmenszentrale in Sindelfingen ein-mal haben. Die geplante Eröffnungdes Neubaus an der Ecke TilsiterStraße und Eschenbrünnlestraßeist Ende 2018. 500 Arbeitsplätzeauf rund 20 000 QuadratmeternBruttogrundfläche soll die neueFirmenzentrale bieten.
ten und die Arbeiten an der Tiefgarage invollem Gang. Bis zum Jahreswechsel sollenRohbau und Fassade fertig sein. „Der Bauwächst nun alle zwei Wochen um ein Stock-werk, bis das Bürogebäude 17 Geschosseumfasst und eine Gesamthöhe von rund 70Metern erreicht hat“, verdeutlicht Projekt-leiter Christoph Hofmann von REM Assetsaus Stuttgart.
Wenn die Arbeiten weiterhin nach Planverlaufen, dann soll die Bitzer-Unterneh-menszentrale Ende 2018 eröffnet werden.„Sie bietet Platz für 500 moderne Arbeits-plätze auf rund 20 000 Quadratmetern Brut-togrundfläche“, so Bitzer-Projektleiter IngoSmit. Der Spezialist für Kältemittelverdich-ter nutzt die Bürofläche nicht für sich allei-ne, sondern vermietet sechs der 15 Büroeta-gen.
Tiefgarage mit 340 Stellplätzen
Neben dem zentralen Bürokomplex siehtder Neubau einen zweigeschossigen Sockel-bau vor. In diesem entstehen das Betriebs-restaurant, Küche und Besprechungsräu-me. Durch ein zentrales Foyer werden beideGebäudeteile miteinander verbunden. Park-platzprobleme für die Mitarbeiter wird eskeine geben. Auf zwei Tiefgaragenebenenentstehen 340 Stellplätze. Die Tiefgarage istals reiner Stahlbau konstruiert und mit ei-
ner sogenannten weißen Wanne zuverlässigvom Grundwasser geschützt.
Die Arbeiten erfolgen in Skelettbauweise.Das heißt, dass zunächst der Kern mit Trep-penhaus, Fahrstuhl- und Versorgungs-schächten fertiggestellt wird. Dann folgendie Decken der einzelnen Stockwerke. „DieAussteifung des Bürogebäudes erfolgt übereinen zentralen Erschließungs- und Versor-gungskern aus Stahlbeton. Die durchdachteGeometrie der neuen Zentrale ermöglichteinen schnellen Baufortschritt. Zudem istdie Anordnung der Gebäudemitte statischgesehen ideal und macht den Neubau selbstgegenüber sehr großen Windebelastungensehr äußerst stabil“, so Christoph Hofmann.
Mit der Stadt Sindelfingen sowie denNachbarn Breuningerland und Möbel Hof-meister ist man im permanenten Austausch.Ein Baulogistiker sorgt dafür, dass keinegrößeren Verkehrsprobleme auftreten. VonAnfang an wurden die Anwohner mit einerInformationsveranstaltung mit einbezogen.„Transparenz ist uns ganz wichtig. Uns istan einer guten Nachbarschaft gelegen. DieRückmeldungen, die wir hierzu bekommenhaben, sind durchweg positiv“, so Ingo Smit.Insgesamt 22 000 Kubikmeter Beton werdenbei dem Großprojekt verbaut. Zu Spitzen-zeiten arbeiten bis zu 300 Bauarbeiter aufder Baustelle. Bitzer greift dabei überwie-gend auf Unternehmen aus der Region zu-
Von unserem RedakteurDaniel Krauter
rück. Auch das Thema Nachhaltigkeit spieltbei Bitzer eine große Rolle. Die Energieein-sparverordnung wird um 45 Prozent unter-schritten.
Beim Sindelfinger Unternehmen legtman Wert auf seine über 80-jährige Firmen-geschichte. „Unser neues Hauptquartier istleicht in Richtung des Schauwerks gedreht,
dem vom langjährigen CEO und Unterneh-mensinhaber Senator h.c. Peter Schauflergestifteten Museum. Der Neubau ist Teil sei-nes Vermächtnisses. Wir bleiben mit derneuen Firmenzentrale unseren Wurzelntreu. Das war der Wunsch von Peter Schauf-ler und der gesamten Bitzer Firmengrup-pe“, sagt Christian Wehrle.
Leuchtturm-Leuchtturm-Projekt nimmtProjekt nimmt
Gestalt anGestalt an
Für GenießerDer 28. Schlemmermarkt lockt Fein-schmecker auf den SindelfingerMarktplatz.. Morgen ist außerdemverkaufsoffener Sonntag. Seite 9
SindelfingerZeitung
E 6308Samstag, 5. August / Sonntag, 6. August 2017Preis 1,90 g
119. JahrgangNr. 179
www.szbz.deAmtsblatt für den Kreis Böblingen
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Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungLeonberger KreiszeitungGäubote Herrenberg
12 3,88 14,87 3,29 12,63
Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungLeonberger Kreiszeitung
15 2,94 10,67 2,45 9,22
Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungGäubote Herrenberg
16 2,53 9,59 2,13 8,26
Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungWochenblatt Böblingen
22 2,72 – 2,40 –
Immobilienteil 22 2,77 – 2,45 –
Stellenmarkt 22 2,94 – 2,51 –
Gäubote HerrenbergWochenblatt Böblingen
23 2,60 – 2,22 –
Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungGäubote HerrenbergWochenblatt Böblingen
24 3,75 – 3,18 –
Sindelfi nger Zeitung/Böblinger Zeitung Leonberger KreiszeitungGäubote HerrenbergWochenblatt Böblingen
25 4,98 – 4,23 –
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Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungLeonberger KreiszeitungGäubote HerrenbergWochenblatt BöblingenLeonberger/Strohgäu Wochenblatt
32 6,32 – 5,38 –
Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungWochenblatt BöblingenLeonberger/Strohgäu Wochenblatt
35 3,81 – 3,23 –
Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungLeonberger KreiszeitungWochenblatt BöblingenLeonberger/Strohgäu Wochenblatt
36 4,70 – 4,00 –
Leonberger KreiszeitungWochenblatt BöblingenLeonberger/Strohgäu Wochenblatt
40 3,88 – 3,29 –
Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungLeonberger KreiszeitungWochenblatt Böblingen
42 3,92 – 3,34 –
Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungGäubote HerrenbergWochenblatt Böblingen
48KAM mm
3,75 – 3,18 –
Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungLeonberger KreiszeitungLeonberger/Strohgäu Wochenblatt
49 3,75 – 3,18 –
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Sindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungWochenblatt Teilausgabe Böblingen
56 2,33 – 1,99 –
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Preisliste Nr. 59 · Seite 13Gültig ab 1. Januar 2020
Satzspiegel 262 mm hoch, 185 mm breit 1 Seite = 1048 mm
Ausgabenbezeichnungmm-Preis EURO
Grundpreismm-Preis EURO
OrtspreisVereinspreis¹ EURO
Magstadt 03 0,41 0,35 0,31
Maichingen 04 0,47 0,42 0,39
Darmsheim 05 0,47 0,42 0,39
Magstadt - Maichingen 543 0,81 0,69
Magstadt - Darmsheim 544 0,81 0,69
Maichingen - Darmsheim 540 0,90 0,75
Magstadt - Maichingen - Darmsheim 545 1,19 1,01
SZ/BZ - Magstadt 601 1,71 1,45
SZ/BZ - Maichingen 401 1,87 1,61
SZ/BZ - Darmsheim 501 1,87 1,61
Erscheinungsweise jeden Donnerstag (ausgenommen an Feiertagen)
Anzeigenschluss Dienstag 10 Uhr
Spaltenbreite 44 mm
Spaltenzahl 4
Amtliche Nachrichtenblätter für Magstadt, Sindelfi ngen-Maichingen und Sindelfi ngen-Darmsheim
Weitere interessante
Kombinationen auf
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Schwarz-Weiß-Anzeigen für Normalaufl age – Bei Vollverteilung Preis auf Anfrage
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Preisliste Nr. 59 · Seite 14Gültig ab 1. Januar 2020
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Die Partner im Anzeigen-Verbund Kreise Böblingen und CalwSindelfi nger Zeitung/Böblinger ZeitungBöblinger Straße 76 • 71065 Sindelfi ngen Telefon 0 70 31 / 862-0 • Telefax 0 70 31 / 862 - 201E-Mail: [email protected]
Wochenblatt BöblingenBöblinger Straße 76 • 71065 Sindelfi ngen Telefon 0 70 31 / 862-232 • Telefax 0 70 31 / 862-201E-Mail: [email protected] den TeilausgabenBöblingen, Herrenberger Woche, Stadtzeitung Sindelfi ngen
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verbreitete Aufl age*
Sindelfi nger Zeitung/Böblinger Zeitung 1,51 5,34 1,26 4,81 9.922* 9.649 10.141
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Gäubote Herrenberg 1,41 4,88 1,18 4,15 10621* 10.581 10.757
Wochenblatt Böblingen 2,43 – 2,12 – 89.700** – –
Wochenblatt Leonberg/Strohgäu 2,50 – 2,12 – 75.098*** – –
* Quelle: IVW, 2. Quartal 2019** Quelle: Z-Druck Sindelfi ngen*** Quelle: Wochenblatt Leonberg
Erscheinungsort71060 Sindelfi ngen Nielsen lll b
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ProspektbeilagenTechnische Angaben1. Aufl age: 10.700 Exemplare2. Eine Zuschussmenge von mindestens 2 % ist erforderlich.3. Höchstformat: 26 x 35 cm (Größere Formate können verwendet werden, wenn sie auf das Höchstformat gefalzt angeliefert werden. Zeitungs-
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gungen – branchenüblich sind etwa 2 %. Der Zustand und die Art der Beilage beeinfl ussen die Fehlerquote. Das Einfügen zwischen bestimmten Seiten ist technisch nicht möglich.
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Grundpreis EUR 115,– 126,– 132,– 139,– 145,– 151,– 156,– 162,– 168,– 174,– 180,– 186,– 192,– 198,–
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Preisliste Nr. 59 · Seite 16Gültig ab 1. Januar 2020
Einzelblätter• Das Beilegen von Ein-Blatt-Prospekten ist aus technischen
Gründen nur unter Vorbehalt möglich.• Sie müssen auf jeden Fall ein Flächengewicht von
mindestens 80 g/m² aufweisen. Bei geringeren Papiergewichten ist das Blatt zu falzen.
Angeklebte Produkte (z.B. Postkarten)• Postkarten sind in der Beilage grundsätzlich innen anzukle-
ben. Sie müssen dabei bündig im Falz zum Kopf oder Fuß der Beilage angeklebt werden.
Warenmuster und Sonderformate• Die maschinelle Verarbeitung von Beilagen wie Sonderfor-
mate, Warenmuster oder -proben ist nur bedingt möglich. • Entsprechende Muster müssen dem Verlag zur technischen
Prüfung vorher vorgelegt werden.• Auf Anfrage können Sonderformate + Sonderfalzarten auch
manuell beigelegt werden.
Empfehlungen für Verpackung und Transport Anlieferungszustand• Die angelieferten Beilagen müssen in Art und Form eine
einwandfreie, sofortige Verarbeitung gewährleisten, ohne dass eine zusätzliche, manuelle Aufbereitung notwendig wird.
• Durch frische Druckfarbe zusammengeklebte, stark elektro-statisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht verarbeitet werden.
• Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren) bzw. Kanten, Quetschfalten oder mit verlagertem (rundem) Rücken sind ebenfalls nicht verarbeitbar.
Lagenhöhen• Die unverschränkten, kantengeraden Lagen sollen eine
Höhe von 80 bis 100 mm aufweisen, damit sie von Hand greifbar sind.
Technische Angaben zu ProspektbeilagenFormat
• Höchstformat: 25 x 36 cm• Kleinstformat: 10,5 x 14,8 cm
Gewichte
• Das Gewicht einer Beilage soll 50 g/Exemplar nicht überschreiten. Liegt es darüber, ist eine Rückfrage beim Verlag erforderlich.
Einzelblätter: DIN A6, Mindestgewicht 80 g/m²
Prospektbeilagen: Mindestgewicht: 60 g/m²
Falzarten
• Gefalzte Beilagen müssen im Kreuzbruch-, Wickel- oder Mittelfalz verarbeitet sein. Leporello- oder Altarfalz können nicht maschinell beigelegt werden. Bei Formaten unter 15 cm und über 26 cm Länge muss sich der Falz auf der langen Seite befi nden. Beilagen, die wegen ihres Überformates nicht beigelegt werden können, werden bei rechtzeitiger Anlieferung auf Wunsch und gegen Berechnung auf Halbformat gefalzt.
Altarfalz Leporellofalz Einlage nicht bündig eingelegt
Mangelhafte Verarbeitung Falten, Eselsohren
Papier zu dünn –Klammerung trägt auf
Postkartenanbringung
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Preis: Haftetiketten – klein 76 mm x 76 mm 150,- EUR/Tsd. Grundpreis
Liefertermin: Für die Herstellung der Haftetiket- ten wird eine Vorlaufszeit von 14 Tagen benötigt.
Druckdaten: Fertige Druckdaten als PDF oder EPS-Datei. Druckdaten können auf Wunsch im Verlag erstellt werden.
Wo Nord- undOstsee sich treffenNordjütland, der nördlichste Zipfel Dä-nemarks bietet schier endlose Sand-strände, wunderbare Dünenlandschaf-ten und perfekte Bedingungen für Rad-ler und Angler. Seite w17
Flickschusterei am StadteingangSindelfingen: Mahdental- und Calwer Straße sind in einem schlechten Zustand / Oberbürgermeister Dr. Vöhringer hofft auf eine rasche Einigung mit dem Regierungspräsidium
Stadtauswärts ist bis zur Fußgängerbrü-cke am Mercure-Hotel die Welt noch in Ord-nung, doch dann geht das Autofahren selbstin einer gut gepolsterten Mercedes S-Klasseauf die Knochen. Nach der Brücke begin-nen schlagartig Schlaglöcher, die schon lan-ge mit Asphalt aufgefüllt sind.
Dass es von der Straße abrupt auf eineBuckelpiste übergeht, hat damit zu tun, dassbis zur Brücke die Stadt, und danach dasLand für den Unterhalt zuständig ist. Nachdem Motto, Zuständigkeit geht vor Maßnah-me und Geld, wird jetzt schon seit rund zweiJahren zwischen Regierungspräsidium undSindelfinger Verwaltung über die Sanie-rung verhandelt.
„Als Zubringer zur Autobahn, aber auchals Verbindung von Ost nach West ist es fürdie Autofahrer von großer Bedeutung, dassder Zustand der Straße verbessert wird. Daes sich um eine Landesstraße handelt, kön-nen wir als Stadt hier leider nicht selbstaktiv werden. Wir haben jedoch mit Blickauf die begrenzten Ressourcen des Regie-rungspräsidiums angeboten, Planung undDurchführung der Maßnahme gegen Kos-tenerstattung zu übernehmen. Ich hoffe,dass das Regierungspräsidium den dringli-chen Bedarf erkennt und bald aktiv wird.Erst vor Kurzem habe ich bei einem Terminim Regierungspräsidium die Thematik er-neut besprochen“, sagt OB Dr. Bernd Vöh-ringer auf Anfrage der SZ/BZ.
Am westlichen Stadteingang sieht esnicht besser aus. Die Calwer Straße von undin Richtung Darmsheim ist in einem ähnlichschlechten Zustand.
Wer im Osten von der Autobahn kom-mend nach Sindelfingen fährt, unter-zieht seine Stoßdämpfer einemStresstest. Die Mahdentalstraße istauf Höhe der Hochhäuser in der Vieh-weide die reinste Buckelpiste. Vonund in Richtung Darmsheim auf derCalwer Straße sieht es im Westennicht besser aus. Eine schöne Visi-tenkarte für die Stadt ist das nicht.
Von ChefredakteurJürgen Haar
So sieht es am Übergang von der Gottlieb-Daimler- in die Calwer Straße aus: Risse in derFahrbahn und notdürftig aufgefüllte Schlaglöcher. Bilder: Haar
Die Fahrbahnschäden auf der Mahdentalstraße auf Höhe der Hochhäuser in der Viehweidesind erheblich.
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Gummibärchen undbesondere KrawattenFritz-Hermann Groß war ein Lehrer mitLeib und Seele – und mit einem Hangzu ausgefallenen Krawatten und einerLiebe zu Gummibärchen. Jetzt ist derKonrektor des Stiftsgymnasiums Sin-delfingen im Ruhestand. Seite 11
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Allgemeine Geschäftsbedingungenfür Anzeigen und Fremdbeilagen in Zeitungen und Zeitschriften
1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffent-lichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung.
2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzurufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.
3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.
4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber, unbescha-det etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.
5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Text-Millimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigen-Millimeter umgerechnet.
6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.
7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.
8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagen-aufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, An-nahmestellen oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Mus-ters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.
9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftrag-geber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckun-terlagen gegebenen Möglichkeiten.
10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der An-zeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlossen; Scha-densersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Scha-dens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegenüber Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den voraussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.
11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.
12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche, tatsächliche Abdruck-höhe der Berechnung zugrunde gelegt.
13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröf-fentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt.
14. Der Auftraggeber erhält die Rechnung in elektronischer Form. Auf Wunsch kann die Rechnung für eine Bearbeitungs-gebühr von 1,50 Euro je Rechnung per Post versendet werden. Die sog. Pre-Notificationfrist nach der SEPA-Basis-Lastschrift ist auf einen Tag verkürzt.
15. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berechnet. Der Verlag kann bei Zah-lungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.
16. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen elektronischen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsverbindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröf-fentlichung und Verbreitung der Anzeige.
17. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke, Matern und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschten oder zu vertretenden erheblichen Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.
18. Aus einer Auflagenminderung kann bei einem Abschluss über mehrere Anzeigen ein Anspruch auf Preisminderung hergeleitet werden, wenn im Gesamtdurchschnitt des mit der ersten Anzeige beginnenden Insertionsjahres die in der Preisliste oder auf andere Weise genannte durchschnittliche Auflage oder wenn eine Auflage nicht genannt ist – die durchschnittlich verkaufte (bei Fachzeitschriften gegebenenfalls die durchschnittlich tatsächlich verbreitete) Auflage des vergangenen Kalenderjahres unterschritten wird. Eine Auflagenminderung ist nur dann ein zur Preisminderung berech-tigter Mangel, wenn sie bei einer Auflage bis zu 50 000 Exemplaren 20 v. H., bei einer Auflage bis zu 100 000 Exemplaren 15 v. H., bei einer Auflage bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H., bei einer Auflage über 500 000 Exemplaren 5 v. H. beträgt. Darüber hinaus sind bei Abschlüssen Preisminderungsansprüche ausgeschlossen, wenn der Verlag dem Auf-traggeber von dem Absinken der Auflage so rechtzeitig Kenntnis gegeben hat, dass dieser vor Erscheinen der Anzeige vom Vertrag zurücktreten konnte.
19. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. „Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A 4 (Gewicht 50 g) überschreiten, sowie Waren, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann jedoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart wer-den, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.“
20. Druckvorlagen werden nur auf besonderer Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewa-rung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.
21. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist bei Klagen Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Soweit Ansprüche des Verlages nicht im Mahnverfahren geltend gemacht werden, bestimmt sich der Gerichtsstand bei Nicht-Kaufleuten nach deren Wohnsitz. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthalt des Auftraggebers, auch bei Nicht-Kaufleuten, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt aus dem Geltungsbereich des Gesetzes verlegt, ist als Gerichtsstand der Sitz des Verlages vereinbart.
22. (Sondervorschrift bei Auflagenminderungen von Titeln mit weniger als zweimal wöchentlichem Erscheinen, die heftbezo-gene Auflagendaten veröffentlichen.) Abweichend von Nummer 17 berechtigt eine Auflagenminderung bei Titeln, die heftbezogene Auflagendaten veröffentlichen, nur dann zu einer Preisminderung, wenn und soweit sie bei einer Auflage („Garantieauflage“) von bis zu 500 000 Exemplaren 10 v. H. und bei einer Auflage („Garantieauflage“) von über 500 000 Exemplaren 5 v. H. überschreitet. Die der Garantie zugrundeliegende Auflage ist die gesamte verkaufte Auf-lage im Sinne der Definition der IVW. Sie errechnet sich für das Insertionsjahr aus dem Auflagendurchschnitt der vier Quartale vor dem Insertionsjahr, soweit nicht vom Verlag eine absolute Auflagenzahl als Garantie in der jeweiligen Preisliste angegeben wurde. Voraussetzung für einen Anspruch auf Preisminderung ist ein rabattfähiger Abschluss auf Basis der Mengenstaffel und für mindestens drei Ausgaben. Grundlage für die Berechnung der Preisminderung ist der Auftrag pro Unternehmen, soweit nicht bei Auftragserteilung eine Abrechnung nach Marken, die bei Auftragserteilung zu definieren sind, vereinbart wurde. Die mögliche Auflagenminderung errechnet sich als Saldo der Auflagenüber- und Auflagenunterschreitungen der belegten Ausgaben innerhalb des Insertionsjahres. Die Rückvergütung erfolgt am Kampagnenende auf Basis des Kundennettos unter Berücksichtigung der bereits gewährten Agenturvergütung als Na-turalgutschrift oder wenn dies nicht mehr möglich ist als Entgelt. Ein Anspruch auf Rückvergütung besteht nur, wenn die Rückvergütungssumme mindestens EUR 2556,46 beträgt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden zur Anwendung im Anzeigen- und Fremdbeilagengeschäft unverbindlich empfohlen. Es bleibt den Vertragsparteien unbe-nommen, abweichende Vereinbarungen zu treffen.
23. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Vereinbarung getroffen ist, treten bei Änderungen der Preisliste die neuen Bedin-gungen, auch bei laufenden Anzeigenaufträgen, sofort in Kraft.
24. Trauer- und Danksagungs-Anzeigen werden zusätzlich auf dem Portal www.gemeinsam-gedenken.de veröffentlicht.25. Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG: Die Europäische Kommission stellt eine
Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.